1875 / 126 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Am 39. Mai fand in Pest, die feierliche Jahresversammlung Der ungarischen Akademie der Wissen cha ftzen statt. Der Präsident Graf Lonyay hielt die Eröffnungsrede, in welcher er nament⸗ lich der Vollendung des großen ungarischen Wörterbuches gedachte. Balthasar Horvath hielt eine Denkrede auf Bartholomäus Szemere. Auguft Gregas sprach über die sittliche Grundlage des Schönen und Vrofessor Lenhossek über die Schädellehre. Land⸗ und Forstwirthschaft. Im Regigrungsbezirk Stral sund haben die Sag— ten durch den Winter gelitten, jedoch nicht in so erheblicher Weise, daß Besorgnisse in Betreff der Ernte schon begründet wären. Am Sonntag tagte in Bremen der geschäftsführende Aus— schuß des Vereins gegen das Moorbrennen unter Senator Pfeiffers Vorsitz. Nachdem der Geschäftsführer A. Lammers über die diesmal besonders in Rheinland-⸗Westfalen zu entwickelnde agita— torische Thätigkeit und andere laufende Vereinzangelegenheiten berich= tet hatte, wurde Ort, Zeit und Tagesordnung der diesjährigen all- gemeinen Vereinsversammlung festgestellt. Dieselbe foll im Herbste stattfinden, etwa in Bielefeld oder Osnabrück, und berathen Über Schritte zur Erlangung einer Statistik und Kartographie des Moor— brennens, sowie zur orts- und zeitweisen Beschränkung desselben, über industrielle Verwerthung des Torfs, über meteorologische Beobach⸗ tung des Moorrauchs und über Errichtung einer Verfuchsstation für

Moorkultur. Alle diese Gegenstände wurden Berichterstattern und Ausschüssen zur Vorbereitung überwiesen. ;

8 Gewerbe und Handel. . London, 1. Juni. (W. T. B. Die Regierung von Peru hat heute mit der Société gönörale de Paris und der Anglo⸗ Peruvian Bank einen Vertrag abgeschlossen, wonach dieselbe durch die Vermittelung und für Rechnung der gedachten beiden Gesell—. schaften 300,000 Tonnen Guano verkauft, um mit dem Erlötãz die Zinsen und die Amortisationsquote der peruvianischen Staats schuld für das erste Halbsiahr 1876 zu decken. Die Zinsen und die Amortisatlonsbeträge für 1875 sind bereits durch einen Vertrag mit dem Hause Dreyfuz vollständig sicher gestellt. . Washington, 1. Juni. (W. T. B.) Schatzsekretär Brist ow hat weitere 19 Millionen Dollars S. Bons (Coupons Obligationen) zur Rückzahlung gekündigt, die Verzinsung derselben hört am . September d, J. auf. Es scheint sonach derselbe Betrag von dem Syndikat für die neue Anleihe fest übernommen zu sein.

Verkehrs⸗Anstalten Berliner A BG, alphabetisches Eisenbahn⸗Coursbuch, nach amtlichen Quellen bearbeitet von Rudolph Goftenoblé' Mit einer Karte des Eifenbahnnetzes von Mittel · Europa, einem Führer durch Berlin, einem Plane der Stadt Berlin, sowie Plänen

der sechs größten hiesigen Theater. dieses Coursbuches ist sorgfältig und nach den amtlichen Sommerfahrplänen der deutschen und österreichischen Bahn⸗ verwaltungen revidirt und umgearbeitet; ebenso ift der Führer durch Berlin vervollständigt worden. Reu hinzugefügt find 320 an Eisenbahnen liegende Orte, so daß das alphabetische Ver- zeichniß jetzt über 1100 verschiedene Reiseziele enthält; die Berlin nahe gelegenen Orte enthalten sämmtliche Sonntags. und Extrazůge. Ebenso sind 14 Eisenbahnfahrpläne mit allen Stationen der hiesigen Eisenbahnen nebst dazu gehörigen Postanschlüssen, nach den Abgangg⸗ bahnhöfen alptabetisch geordnet, und ein übersichtlicher Plan der Stadt Berlin hinzugekommen. Dadurch, daß das Werk ferüͤer durch Fahr⸗ pläne der wichtigsten europäischen Seedampfschifflinien, ein aspha⸗ betisches Verzeichniß der größeren Bäder Mitteleuropas, nebst Post⸗ verbindungen für die nicht an Eisenbabnen liegenden Orte, sowie außer verschiedenen Tabellen Portotaxe für Briefe nach dem Aus— lande, Münztabelle, Zeittafel, durch Aufführung der Expeditionz= lokale der gelesensten hiesigen Zeitungen erweitert worden ist, war eine Erhöhung des Preises um 25 Pfennige nothwendig; gleichwohl bleibt es für 75 Pfennitze immer das billigste Coursbuch für Berlin.

New-⸗York, L. Juni. Der Dampfer „Pommer ani a“ von der Hamburg- Amerikanischen Compagnie ist heute Nachmittag 2 Uhr hier eingetroffen.

Die eben ausgegebene Nr. 2

Berlin, den 28. Mai 1875. Weltausstellung in Philadelphia.

Die Befürchtungen, welche vor einiger Zeit in der deutschen Presse bezüglich der Sicherheit der zur Ausstellung in Phila⸗ delphia zu sendenden Güter gegen Beschlagnahme im Fall eines etwaigen finanziellen Mißerfolgs der Ausstellung laut wurden, haben die unterzeichnete Kommission zu eingehenden Erörterun⸗ gen und zu thunlichster Klarstelkung der Säch irn Rechts rage veranlaßt.

Die Erklärungen des Attorney-General der Vereinigten Staaten vom 27. November v. J. und des Attorney⸗General des Staats Pennsylvanien vom 25. März d. J., welche jenen Be⸗ fürchtungen entgegentreten, sind bereits durch den Reichs ⸗Anzeiger, Nr. I9 vom 5. Alpril und Nr. 98 vom 25. April veröffentlicht.

In Uebereinstimmung hiermit erklären auch der Syndikus der Centennial⸗Kommission und ein gänzlich unbetheiligter namhafter Jurist, Hr. Sulzberger zu Philadelphia, welcher als ein besonders gründlicher Kenner des Landesrechts gilt, die Beschlagnahme der Ausstellungsgüter durch etwaige Gläubiger des Unternehmens für unstatthaft.

In dem Gutachten des letzteren heißt es: Unser Gesetz ist nur in beschränkter Ausdehnung statutarisch, seine Grundlage und Hauptinhalt sind das gemeine Recht und es giebt kein Statut, welches eine besondere Beziehung auf diesen Gegenstand hätte. Aber nichtsdestoweniger ist das Gesetz über den Zweifel hinaus

bestimmt.

Güter unterliegen der Beschlagnahme nur für Schulden ihrer Eigenthümer, welches in diesem Falle die fremden Aus⸗ steller sind; die einzige Ausnahme von dieser Regel bildet das Recht des Hauswirths, für die Miethe die Güter eines Fremden auf den Grundstücken, für welche die Miethe zurückbehalten wird, in Beschlag zu nehmen. Da im vorliegenden Falle weder Haus⸗ wirth noch Miether, noch Miethe vorhanden ist, so kann diese Möglichkeit nicht eintreffen.

In Anbetracht aller Umstände kann ich nicht den entfern⸗ testen Grund für Besorgnisse der fremden Aussteller finden.“

Die in diesen Schriftstücken vertretene Auffassung der Rechts⸗ lage wird durch die anderweit eingezogenen Erkundigungen be⸗ stätigt. Die französische Ausstellungs⸗Kommission hat ihre Mei⸗ nung, daß es Angesichts der erwähnten Erklärung des Attorney⸗ General der Vereinigten Staaten zum Schutz der Aussteller weiterer Garantien nicht bedarf, in einer Bekanntmachung (Journal officiel! vom 21. d. Mts.) öffentlich kund gegeben. Die unterzeichnete Kommission glaubt nach allen diesem auch ihrerseits der Ueberzeugung Ausdruck geben zu können, daß das in Philadelphia geltende Recht die Besorgniß vor einer Beschlagnahme oder Inanspruchnahme der Ausstellungsgüter aus Anlaß von Verbindlichkeiten des Unter⸗ nehmens nicht begründet und daß die deutsche Industrie und Kunst keine Veranlassung hat, sich durch Besorgnisse dieser Art von der Betheiligung an der Ausstellung in Philadelphia ab⸗ halten zu lassen.

Die Reichskommission für die Weltausstellung in Philadelphia. Dr. Jacobi.

Der Untergang des Schiller.

Die „Hamburger Zeitung“ veröffentlicht nachstehende amtliche Aeußerung uͤber den Untergang des Schiller, deren Wahrheit auch in Hamburg von 23 Leuten der Besatzung des Schiffes eidlich erhärtet worden ist. Das Aktenstück lautet:

Durch dieses hier nachstehende öffentliche Protestations— Insttument sei Jedermann zu wissen gethan und kund gemacht, daß am Freitag den 14. Mai 1875 vor mir John Banfield, gehörig qutorisirten, zugelafsenen und beeidigten, zu St. Mary's, einer der Scilly⸗ Inseln in der Grafschaft Cornwall im Königreich England, wohnhaften und daselbst amtlich fungirenden Notarius pupiicus persönlich er⸗ schienen ist Heinrich Hillers, erster Steuermann des vormaligen guten, nach Hamburg zu Hause gehörigen, 2326 Regiftertons trag⸗ fähigen, von NewYork gekommenen, nach Plymouth, Cherbourg und Hamburg bestimmten, mit Stüc gütern' und Contanten beladenen Postdampfers oder Fahrzeuges, Schiller“ genannt, in Gemeinschaft mit Edwin Pollmann, zweiter Steuermann, und Richard Heintze, vierter Steuermann des besagten vormaligen guten Dampf⸗— n,. oder Fahrzeuges. welche Jeder besonders in gehöriger

eise und feierlich erklärt und ausgesagt haben, wie folgt: „Nämlich, daß die am Dienstag, den 27 April 1875 mit der Be—⸗ stimmung nach Plymouth, Cherbourg und Hamburg, wie vorbesagt, von New, Jork . und gesegelt seien, und sei das genannte Dampfschiff oder Fahrzeug dann dicht, hecht und stark gewesen, wohl bemannt, verproviantirt und sagten vorhabenden Reise. war,

ausgerüstet für die Vollführung der be— t Da nicht genügend Wasser vorhanden um die Barre von Sandy⸗Hook zu passiren, so kam der ge⸗ nannte Dampfer ungefähr um 4 Uhr bei Staten Island zum Anker, und verblieb daselbst. bis am Mittwoch, den 28., um , . Hochwasser war, worauf

sie wieder Anker lchteten, die Barre passirten und in See gingen. Sie setzten ihre Reise mit veränderlicher Gelegenheit von Wind und Wetter, jedoch ohne irgend wesche bemerkenswerthe Ereignisse fort bis Dienstag, den 4. Mai, an welchem Tage st- um Mittag gute Obser⸗ vation hatten und fanden, daß der genannte Dampfer sich, ihrer besten Erinnerung nach, auf ungefähr 46 Grad 3 Minnten 7. B. und, 30 Grad 63 Minuten . C' befand? Am“ iir woch, den 5. Mai, war der Wind veränderlich von Südost zum Süden bis Nordwest, der Himmel war wolkig und bezogen, und sie erhielten keine Observation. Am Donnerstag, den 6 Maß, wehte 66 in harten Boen von Nordweflen mit Regen und dicker Luft, und sie erhielten keine Sbservatien. Am Freitag, den 7. Mai, bei Ta—⸗ gesanbruch war der Wind leicht, sich nach Säüdosten ziehend mit Re⸗ Seh und Nebel. Von 9 bis 16 4. öö. klärte sich das Weller auf. Um Mittag wurde das Wetter nebelig, und sie erhielten keine Sbserva⸗ tion, befanden sich aber der Loggrechnung zufolge ungefähr 49 Gad z060 Min Ji. Br. und 23 Min. W. L. vund wur? auf An ; ordnung des Schiffers dem Schiffe um Mittag der Kurs Sst

Ungefähr um 6 Uhr p. M. klärte der Nebel auf, und sie erhsesten eme Variationzbestimmung und fanden, daß die Mißweifung 26 Grad West betrug, der Kurs des Dampfers aber wurde nicht geändert. Ungefähr bei Dunkelwerden kam der Nebel wieder auf und fuhr fort stärker zu werden, bis derselbe um 9) Uhr v. M. sehr dicht geworden war, und befahl der genannte Schiffer dann, die Maschine des genannten Dampfers auf halbe Kraft zu stellen,

machen, doß von. Scilly klar gegangen werde.

gannen sie Segel einzunehmen, und ungefähr um der Nebel überaus dicht war, Dampfers zufolge Anordnung

Um dieselbe Zeit be⸗ 95 Uhr p. M., als wurde die Maschine des genannten des Schiffers auf ganz langsam gestellt. Ungefähr um 10 Uhr p. M., während * der Nebel so dicht war, daß sie nicht von der Brucke bis vorn nach der Back sehen konnten, stieß das Schiff plötzlich auf, ohne daß die Kompagrenten zuvor weder ein Licht, oder Brandungen gesehen, noch eine Nebelglocke gehört hätten. Der Schiffer befahl, die Ma— schine mit voller Kraft rückwärts gehen zu lassen, das Schiff aber bewegte sich nicht, sendern füllte sich fast unmittelbar darauf mit Wasser.

2 Böte erhielt man klar. Sämmtliche Passagiere und Mannschaften wurden mit Rettungsgürteln versehen. Ungefähr um 11 Uhr p. M. wurde begonnen, als Nothsignale Kanonenschüffe abzufeuern, Raketen steigen zu lassen und Blaulichter zu zeigen. Ungefähr um 12 Uhr wurde versucht, das dritte Boot klar zu bekommen, dasselbe kenterte jedoch mit 30 bis 40 Menschen in demselben, darunter der Komparent Edwin Polemann, welcher mehrere Stunden später von einem der Boote des genannten Dampfers aufgefischt ward. Sämtliche Boote wurden nach außenbords gedreht; aber in Folge des zunehmenden Seeganges konnte keines derselben niedergelassen werden. Von der anwachsenden See wurde ein Boot nach dem andern weggewaschen, und am Sonnabend den 8. Mai, ungefähr um 3 Uhr a. M, waren bie Meiften der Passa⸗ giere und der Schiffsbesatzung, einschließlich des Schiffers, aller Maschinisten und des dritten Steuermannes, vom Deck über Bord gespült. Ungefähr um 7 Uhr wichen die Masten, und die überlebenden Perfonen, welche in denselben Zuflucht Euch hatten, wurden in die See gespült, einfchließlich der beiden Kompagrenten H. Hillers und R. Heintze, welche nebst einigen Wenigen durch Fischerboote aufgefischt wurden. Kommpaärenten haben' feifdem sich vergewissert, daß das Riff, auf welchem das genannte Dampfschiff zum Wrack geworden, das ungefahr I Meilen zu Often des Leuchtthurms von Bis hop Rock gelegenen Retarries Riff, ist und erklären Komparenten schließ⸗ lich, daß, nachdem das genannte Dampfschiff aufgestoßen hatte, von Seiten des verstorbenen Schiffers, sowie auch ihrerseits jede Anstren⸗ gung gemacht worden, das Leben der Passagiere und der Besatzung zu retten, und erkläxen Komparenten ferner, daß der genannte Schiffer sich im Kommando des genannten Dampfers auf der Brücke befunden von 8 Uhr p. M. an T bis das Schiff aufstieß, und erklären sie demnach, daß der genannte Dampfer seitdem vollstaͤndig zum Wrack geworden. Und ist der genannte H. Hillers am 10. Mai in meiner des Notars Amtsstube erschienen und hat daselbst in gehöriger Weise Protest angemeldet, und protestiren Komparenten nunmehr, gleichwie ich der genannte Notar ebenfalls protestire gegen das, wie vor—⸗ besagt, stattgehabte dicke Wetter, das Stoßen und die That ⸗˖ jachen und die Ereignisse wegen aller Verluste, Schäden, Kosten, Lasten und Ausgaben, wie solche dadurch sind erlitten oder verursacht worden. „Wir H. Hillers, Ed. Polemann und Rich. Heintze erklären feierlich und aufrichtig, daß die vorstehende Aussage richtig ist und einen wahrhaften Bericht der Thatsachen und Umstände enthält, und machen wir diese feierliche Erklärung, indem wir g ewissenhaft glau⸗ ben, daß dieselbe wahr sei, und Kraft der Vorschriften einer im sechsten Jahre der Regierung weiland Sr. Majestät William IV. er- lassenen Akte betitelt eine Äkte zur Aufhebung einer Akte der gegen— wärtigen Parlaments⸗Sitzung betitelt eine Akte zum Zweck wirksamer Abschaffung von Eiden und Affriationen, wie solche in verschiedenen Staats. Departements abgenommen werden und zur Substituirung von Deklarationen an deren Stelle, sowie zu völliger Unterdrückung frei⸗ williger und außergerichtlicher Eide und Beeidigungen und zur Be— ma anderweitiger Auskunftsmittel für die Abstellung unhöthiger

ide. So geschehen, deklarirt und protestirt in gehöriger Form Rechtens und meines des genannten Notars Amtsstube zu Scilly wie vorbe—= sagt am Tage und im Jahre wie hierin Eingangs geschrieben.

H. H. Hillers, R. Heintze und E. Polemann. John Banfield, Notarius publicus.“

Aus London, 2. Juni, Vormittags, wird telegraphirt: Die vom Handelsamte eingeleitete Uüntersuchung über den Untergang des Hamburger Postdampfers „Schiller“ hat heute vor dem Green— wicher Polizeigericht begonnen. Die Eigenthümerin des Schiffes, die transatlantische Schiffahrtsgesellschaft (Adlerlinie) bestritk die Kompetenz eines britischen Gerichtshofes zur Aburtheilung über aug—⸗ ländisches Schiffseigenthum, erklärte sich aber bereit, ohne Präjudiz für ihre Interessen im eigenen Lande dem Gerichtshefe bei der Un⸗ tersuchung behülflich zu sein. Der Rechtsbeistand des Handelsamtes erklärte den Gerichtshof für kompetent. Dem Urtheile wird mit gro— ßem Interesse entge engefehen.

Theater. . Das Wallner Theater brachte gestern neben der bereits seit einer Woche gegebenen Posse: „Zwifchen Standesamt und Kirche“ zwei Novitaͤten zur ersten Aufführung, welche freundlich aufgenommen wurden und voraussichtlich zahlreiche Wiederholungen erleben werden. Das erste Stück: „Ein passionirter Rau⸗ her“, Schwank, von A. Günther, behandelt in ergötzlicher Weise die Situationen, in welche ein junger Ehemann, der Ren— tier Weller (Hr. Kadelburg) Dadurch geräth, daß er sich sei⸗ ner Frau (Fr. Schmidt) gegenüber als passionirter Raucher ausgiebt, während er seine angeblichen Rauchstunden bei einer Cousine (Frl. v. Pachert) zubringt, um ein Geschenk für seine Frau zu sticken. Hr. Blencke und Frl. Bredow, als zum Besuch anwesende Gutebesitzer von Dorfensche Eheleute, sowie Hr. Schmidt als eifersüchtiger Ehemann der Cousine hatten ebenfalls beste Gelegenheit zur 6st, ihres Talents. Der Stoff des

Die gesammte Mannschaft wurde beordert, die Böte auszusetzen, aber nur

und Gerlach, sowie der Herren Blenck und Resser das Publikum äußerst helustigten.

.Das Thegter des Krollschen Etablissements hat gestern die dies jährige Sommer-Opernsaison mit dem Frei⸗ schütz?' von Karl Marig v. Weber eröffnet. Die Zusammensetzung der nen engagirten Gesellschaft legt. für das Geschick der Direktion das beste Zeugniß ab. Die Auffsihrung verdfent im. Gan)

; , . . . verdient. im edge , nn, . . 6 6 6 6 m6 m, mmi , dm men Tom a r fn.

Leistungen genannt werden. Besonders erwähnt sei das Aennchen des Frl Johanna Andis, das der Zettel als ersten theatralischen Ver⸗ such“ bezeichnet; Agathe (Frl. Parsch) ist mit einer imponirenden Stimme begabt und versteht es wohl, dramatische Effekte zur Gel⸗—

seinem zwar wohlklingenden Tenor dem Naume nicht gewachsen zu sein, während der Eremit (Hr. Kilian) und Caspar (Hr. Bau⸗ mann) den ihnen gespendeten Beifall wohl verdient haben. (Rach dem Gesammteindruck, welchen das erste Auftreten der Gesellschaft hinterlassen, darf man annehmen, daß auch die diesjährige DOpernsaison der Krollschen Bühne das Etablissement mit seinem prächtigen Garten, in welchem wie sonst vor und nach der Vorstellung Konzerte stattfinden, zu einem Hauptanziehungspunkt für die Sommer“ abende machen werde.

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Ueber das Erdbeben auf der Westküste Kleinasiens erfährt die „Köln. Ztg.“ aus Konstantinopel vom 20. Mai nach stehende Details: Am 11. d., um 5 Uhr Morgens, verspürte man in Smyrna wieder einen sehr heftigen Stoß, welcher mehrere Sekunden anhielt. An demselben Morgen folgten noch zwei andere Erschütterungen. Es sind zwar keine Häuser eingestůrzt, aber ver⸗ schiedene erhielten Risse. Man hält dle Sporaden -Inselin für den Heerd. Dem scheinen die genaueren Meldungen über das entsetzliche Erdbeben vom 3. bis 5. d. im Innern zu widersprechen. Danach scheint der Hauptheerd der vulkanischen Erschütterung die Gegend zu sein, wo die Quellen des Mäanderflusses sind. Es ist dieser Pnnkt in dem Kanton von Ischikli, südlich von Uschak und Afium Karahissar. Grauenvoll sind Die Verwüstungen in Ischikli; die in Trümmer gelegten Häuser giebt man auf 10609 an, und die Opfer an Menschen betragen mehrere Tausende. Nur 20 Wohnhäuser und 2 Moscheen stehen noch aufrecht. Im Dorfe Niorii ist von seinen 500 Häusern keins mehr stehend; aus den Trümmern sind bis jetzt 450 Leichname hervorgezögen worden. Nicht weit davon hat sich die Erde gespalten, und aus dem Spalte sprudelt eine Quelle heißen Wassers hervor. Auch das Dorf Jaka hat keinen Stein auf dem

andern. Alle Einwohner sind in den Häusern vergraben.

Hr. Duboc de Witte, der in Folge einer Wette von Amster— dam nach Wien zu Fuß gegangen, ist um vier Tage früher, als er gewettet hatte, in Wien eingetroffen. Er lezte die Tour von Amster dam nach Wien in 25 Tagen 17 Stunden zurück, indem er sich, so—= weit dieses die Terrainverhãltnisse zulie ßen, an die Luftlinie hielt. Der Spaziergänger hat auf seinem Gange von Amsterdam nach Wien nicht weniger als 2 Millionen 300 Schritte gemacht, welche ein ãusierst ßenaues und kunstvolles Instrument, der sogenannte Schrittmesser nachzählte. Hr. de Witte gewann durch sein rechtzeitiges Eintreffen eine Wette von 500 Thalern und einen goldenen Chronometer.

Bäderstatistik. Blankenhain bis 31. Mai ; ; . . ; ; ; 35

Baden bis 31. Mai 5,985 Elmen bis 29. Mai. Elster bis 28. Main. Ems bis 29. Mai.. 2, 180 Kissingen bis . Mai- w , , 35 36 Oeynhausen bis 28. Main. 387 Reinerz bis 28. Mai H 147 Rohüinsch. Sauerbrunn bis 19. Mai.. ö 53 Töplitz Schönau bis 29 Mai 8,6527 ) Wiesbaden bis 29. Mai 15,922 13) Wildungen bis 21. Mai 100

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Eingegangene literarische Neuigkeiten. Die Preußische Stempelgesetzgebung für die alten und neuen Landestheile. Kommentar für den praktischen Gebrauch, heraus⸗ gegeben von Hoyer, Regierungs⸗Rath und Provinzial Stempelfis kal. Zweite, umgearbeitete Auflage. Berlin 1875. Verlag von J. Guttentag (D. Collin). Vierte Lieferung. ö Vorschläge zur Abänderung des Entwurfs deutschen Civilprozeß ordnung in Bezug des mündlichen Verfahrens von C. Rospatt, Elverfeld. Elberfeld. Bädekersche Buch und Kunsthandlung (A. Martini C Grüttefien).

August Ludwig Schlözer, ein Publicist Von Theodor Zermelo. Bertin, W. Weber. Reue Studien von Karl Rosenkranz. Studien zur Kulturgeschichte. Leipzig, 1875. (S. Heimann's Verlag).

Rhenus. Jahrbuch für Handel, Rheinlande. en , nn. von G. Schirges. Fünfter Jahrgang. Mannheim, 1876. Verlag von J. Schneider.

Rübezahl, der Schlesischen Provinzialblätter neunundsiebzigster, der Neuen Folge vierzehnter Jahrgang, 1875. 1V. Heft, April' 8 , mhh von E. Oelsner. Liegnitz, Verlag von Max Sohn.

Siebenter Jahresbericht des Frauen ⸗Lazarethvere ins zu Berlin. Berlin, 1875. Druckerei der Berliner Bör senzeitung (L. Metzoldt). Die Verhandlungen der Generalversammlung des Centra l vereins für Hebung der dentschen Fluß⸗ und Kangal schiffahrt am 30. Januar zu Berlin im Bürgersaale dez Rath⸗ haguses, nach stenographischem Bericht. Berlin, 1875. Druck von

M. Niethe. Lands. the United States,

wut einer auf die Regelung Landgerichts⸗Rath in

im alten Reich. Preis 1,20 6 Erster Band: Erich Koschny

Schiffahrt und Industrie der

Our Barren Ihe interior of KWest of the onehundreth Meridian and east of th Sierra Neva das. By Gen' W. B. Hazen, Col. oth Infantry, LU. 8. Army. Cin-

zweiten Stücks: Madame Flott“, Posse von Karl Görlitz bietet der Trägerin der Titelrolle (Frl. Wegner) in der resoluten ö wittwe, welche einem jungen Ehepaare behülflich ist, die liebgewon. nene Wohnung neuen Miethsluftigen und dem steigerungssüchtigen Hauswirth gegenüber zu behaupten, eine höchst wirkfame und dank.

0 Grad Süd gegeben, um gut zu Süden von Scilly zu passiren.

ginnati Robert larke & Company, Printèrs. i875.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Cypedition (Kesselh. Deck W. Elaner.

Berlint

bare Rolle, die im Verein mit den Parthien der Vanten Bredät

Vier Beilagen (einschließlich Börsen · Beilage).

tung zu bringen. Max der Jägerbursche (Hr. Richter) scheint mit.

Erste B

ei L age

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeiger.

Berlin, Mittwoch, den 2. Juni

Deutsches Remich.

Vertrag zwischen Deutschland, Oesterreich Ungarn, Belgien, Dänemark, Egypten, Spanien, den Ver= einigten Staaten von Amerika, Frankreich, Groß britannien, Griechenland, Italien, Luxemburg, Nor- wegen, Niederland, Portugal, Rumänien, Rußland, Serbien, Schweden, der Schweiz und der Türkei, betreffend die Gründung eines allgemeinen Postvereins.

Vom 9. Oktober 1874.

Die unterzeichneten Bevollmächtigten der Regie rungen der vorstehend aufgeführten Länder haben, im gemeinsamen Einverständniß und unter Vorbe— halt der nachträglichen Ratifikation, den nachstehen⸗ den Vertrag abgeschlossen: .

Art. 1. Die an gegenwärtigem Vertrage theil⸗ nehmenden Länder bilden, für den gegenseitigen Aus tausch der Korrespondenzen zwischen ihren Post—

Fraité concernant la eréation d'une Union gon rale des postes, conclu entre l'Allomagne, Autriche- Hongrie, la Bolgique, le Danemark, 1 Egypte, l' Es- pagne, les Etats-Unis d An orique, la France, la Grande-Bretagne, la Gròce, l'Iialie, le Luxembourg, la Norvoège, les Pays-Bas, le Portugal, lu Rou- manie, la Russie, la Serbie, la Suèêde, la Suisse et la Turquie. Du 9 Oetobre 1874.

Les soussignés plonipotentiaires des Gouverne- ments des pays ci-dessas énumsérés, ont d'un com.; mun accord et sous réserve de ratification, arrétèé la Convention suivante:

Art. 1. Les pays entre lesquels est conclu 10 présent traité formeront, sous la désignation do „Union gönsrale des postes“, un seul territoire

. , , , e n , ..

urs bureaux de poste. „Allgemeiner Postverein“ erhält. , . Les r n de es traité s'stendront Art. 2. Die BVestimmungen dic es ,,. er⸗ aux lettres, aux cärtes- correspondance, aux livres, strecken sich auf Briefe, Postkarten, Düg er Zei n. aux journaux et antres imprimés, aux échantillons und andere Drucksachen, sowie auf , . de marchandises et aux papiers d'affaires origi- und Geschãftõpapiere welche aus einem . naires de l'un de pays de J Union et à destination länder herrühren und nach einem , ö d'un autre de ces pays. Hlles ssappliqueront 6gale- sind. Sie finden hin sichtlich der bezeichne . 5 . ment à l'6change postal des objects ci. dessus entre stände in gleicher Weise Anwendung 3. . . les pays de l' Union et les pays étrangers e l'Vnion verkehr der Verein g ander mit fremden,; em 5 toutes les fois que cet change emprunte le terri- nicht angehörigen Ländern, sofern bei . er hei. toire de deux des parties contractantes au moins. das Gebiet ven mindestens zweien der vertragend Theile berührt wird. . ;

Art. 3. La tare gönérale de 1 Union est firsa Art. 3. Das allgemein ,, für den à 25 centimes pour la lettre simple affranchie. einfachen frankirten Brief beträgt 25 ö ö

Toutefois, comme mesure de transition, il est Als Uebergangs⸗Maßregel ist jedoch . . röservs à chaque pays, pour tenir compte de ses vorbehalten, mit Rücksicht auf seine ö oder convenances monétaires ou autres, la facults de sonstigen Verhältnisse, einen höheren oder nie n. percevoir une taxe supérieure ou infsérieure à ce als den bezeichneten Vortosatz zu y ,. chiffre, moyennant qu'elle ne déöpasse pas 32 cen- gesetzt, daß derselb . mehr als 3 w , times et ne descende pas au- dessous de 20 cen- nicht weniger als 20 Centimen beträgt.

28 * 4 2 2 * * r 6 ö. considérée comme lettre simple toute lettre Als einfacher Brief gilt jeder Brief, Villen 5 dont le poids ne depasse pas 15 grammes. La wicht 15 Gramm nicht übersteigt. 54 6 taxe des lettres dépassant ce poids sera d'un port höherem Gewichte wird für je 15 ( en,, simple par 15 grammes ou fraction de 15 grammes. einen Theil von 15 Gramm ein einfacher Po

erhoben. . h .

Le port des lettres non affranchies sera le double Das Porto für unfrankirte 6 ,,, de la taxe du pays de destination pour les lettres Pelte, desjenigen Portosatzes 6 n. . ö . affranchies. Bestimmungslande für frankirte Briefe 24 ö z 5

L'affranchissement des cartes - correspondance ö t ö . ,,, 4

igatoire. Leur taxe est firss à la moitis de betiägt die Hälft 5 affranchies, avec faculté d'arrondir 3 unter entsprechender Abrundung der Bruch⸗

) actions. heile. . . . ( ,, transport maritime de plus de 300 Für jede Beförderung , Se milles marins dans le ressort de l'Union, il pourra meilen innerhalb 33 ,, . Etre ajouts au port ordinaire une surtaxe, qui ne dem gewöhnlichen Porto ein Zuse an n, . ponrra pas dépasser la moitié . . gonsrale 3 ,,, .

1 Uni ixse pour la lettre affranchie est ins ib. darf. . k e. gensrale de l'Union pour les Art. 4. Das, allgemeine Vereinsporto a g papiers d'affaires, les ,. de 5 ,, 63

s journaux, les livres brochés ou reliés, les bro- d : . n,.

6 le papiers de musique, les cartes de . , e ,,, les catalogues, les prospectus, annonces et avis Anzeigen verschieden ö j r, ivers, imprimés, gravss, lithographiss ou auto- stochen, lithographirt oder autogray , . . . 366 les , g . est fixe ä ,, i ee 7 Centimen für jede ein mtimes pour chaque envoi simple. c , ;

; e, e, , de e e, est 9 ,,,, if ere, n, ,

sservs à chaque pays, pour tenir compte de ses vorbehalten, mit Rücksi auf. Münz er, , . 36 ö autres, . faculté de ant nn ,,, , ,, percevoir une tare supérieure ou inférieure ce als den h 7 ö. ö 5 .

D nee enn welle ne dépasse pas 1 cen- gesetzt, daß derselbe nicht mehr ö e. . n, . pas , . ; de 5 cen- und nicht weniger als 5 Centimen beträgt. times. .

Sera considérs comme envoi simple tout dont 9 poids ne dépasse pas 50 grammes.

envoi. Als einfache Sendung gilt jede Sendung, deren La Gewicht 50 Gramm nicht ie , , is d6 ids sera d' : ö wichte wird für je 50 Gramm xe des envois dépassant ce poids sera d'un port gen von höherem Ge . ; e, ,. . 50 ee, n. on fraction de 50 grammes. oder einen ö von 50 Gramm ein einfacher Portosatz erhoben. . Pour tout transport maritim de plus de 300 Für jede Beförderung zur See, 6, ,. milles marins dans le ressort de J'Union, il pourra meilen innerhalb des Vereinsgebiets übersteig ; ö. 6tre ajout⸗ au port ordinaire une surtaxe, qui ne dem gewöhnlichen Porto ein Zuschlag hinzu reg pourra pas dépasser la moitis de la taxe générale welcher die Hälfte des für Sendungen ,. ö 1 Union fire pour le objets de cette eatégorie. a eth Malen on Vereinsportos nicht über ; schreiten darf. . . ; Le poids maximum des objets mentionnés ci-. Das Höchstgewicht der , 96 dessus est fir è 250 grammes pour les 6chantil- wird , e n n,, s et à 1000 grammes pour tous les autres. übrigen ( egenstände auf 10 am geht un rõservèᷣ 6 , den,, de chaque. Der Regierung jedes Vereinslandes ist Ie n,. pays de l'Union de ne pas effectuer sur son terri- vorbehalten, diejenigen , , dr, n t. rti ö . tofre le transport et ja distribution des objets zeichneten wen if tern. auf 3. 8 ssignés dans Ie présent article, l'ésgard desquels fördern oder bestellen zu seng in B . pas 6 zatisfait aux ois, ordonnances den bestehenden Gesetzen und Voyrschriften, des Ju, et décrets, qui règlent les conditions de leur publi- 66 . . 6 . ian et *eireulati Verbreitung nicht genügt se . et de leur circulation. Verbreitung nicht . . 5 14 objets désignés dans Larticle 2 Art. 5. Die im Art. 2 bezeichneten pourront etre erpédis sous recommandation. . können unter Rekommandation werden. . . ö Tout envoi recommandés doit étre affranchi. Rekommandirte Sendungen müssen e , Le port d'affranchissement des envois recomman- An Porto werden für rekommandir . e. dés est le méme qus celui des envois non recom- stände , , . ü . erhoben, wie für n andes rekommandirte Gegenstände. . ö 5 à percevoir pour la recommandation et An Rekommandationegebühr, sowie an 0 6 ponr les avis de réception ne devra pas dépasser gebühr durfen höhere Sätze nicht erhoben dar , gelle admise dans Ie service interne du pays als . ie n . des Ursprungslandes hier origi für festgesetzt sind. . 2 de perte d'un envoi recommands et sauf Geht ein rekommandirter Gegenstand n n, l. le cas de force majeure, il sera pays une indem- erhält der Absender, oder anf dessen Verlangen .. nit de 50 franes à Lerpediteur ou, sur la demande Adressat, den Fall höherer Gewalt 26 6 de celni-ci, au destinataire, par 1'Administration eine Entschädigung von 59 Franken . eien en dans le territoiro ou dans je service maritime de Verwaltung, auf deren Gebiet oder auf 96 9 laquelle la perte a eu lien, c'est a-dire la trace postroute der Verlust erfolgt, d i, wo . 6 de Lobjet a disparn, moins que, d'après la l6gis- des Gegenstandes verschwunden ist, es 9 4 i. lation de son pays, cette Administration ne soit diese Verwaltung nach den Gesetzen ihres Lan . as responsable pour la perte d'envois recomman- für den Verlust rekommandirter Sendungen i * 6 interieur Innern ihres Gebiets nicht verantwortlich ist. zellch 5* paiement de cette indemnité aura lien dans Die Entschãdigung soll sobald als irgend 64 9 le Plus bref délai possible et, au plas tard, dans und spätestens innerhalb des Zeitraumes er. a z le délai d'un an, à partir du jour de la réela- res, von den 27 e, G,, e. gene t werden, a i welchem sie in Anspruch genommen ; t 3 * 141 . 1 . réclamation d'indemnitèé est prescrite, si Der Anspruch auf Entschadigung erlischt, n elle ma pas sté formulse dans le d6éfail d'un an, er nicht innerhalb Jahresfrist, vom Tage der Po

Gegen⸗ versendet

ls 78.

ö

Art. 6. Die Frankirung der Sendungen kann nur mittelst der im Ursprungslande gültigen Frei⸗ marken oder Freicouverts bewirkt werden.

Art. 6. L'affranchissement de tout envoi quel- conque ns peut étre opérs qu'au moyen de timbres- poste ou d'enveloppes timbrées valables dans le pays d'origine. ; Il ne sera pas donné cours aux journaux et autres imprimés non affranchis ou insuftisamment affran= chis. Les autres envois non affranchis ou insuffi- samment affranchis seront tarés comme lettres non affranchies, sauf déduction s'il y a lieu de la valeur des enveloppes timbrées ou des timbres-poste em- ployss. . Art. 7. Aucun port supplémentaire ne Jen unn expédition d'snvois postaux dans lin- ; . . ö Nur in dem Falle, wo eine Sendung . 2 Seulement. dans le cas un envoie du service innern Verkehre eines Verein ggebiets, . . ö interns de l'un des pays de l' Union entrerait, par Nachsendung, in ein ,,, n,, suite d'une réexpédition, dans le service d'un autre wird von der n, ,. J e d,, 3 ö pays de l' Union, Administration du lieu de desti- ein Nachschußporto nach ihrem i

nation ajoutera sa taxe interne. hohen. er guf den Postdienst bezügliche amt—

** * ; r 1 an Sers Jes poses rr remtes t 7577. im liche ; i . cette exception il n'est admis ni franchise ni modé- finden weder Porto⸗Befreiungen noch Ermãßigungen ration de port. statt. ö . ; Art. 9. ö Administration gardera en entier Art, 9. , . n ö. les sommes qu'elle aura pergues en vertu des ar- pon ihr auf Grund der vorhergeh en . ; . . tieles 3, 4, 5, 6 et 7 ei-dessus. En conséquence 6 und 7 erhobenen Summen. . . il n'y aura par lien de ce chef un décompte entre über eine Abrechnung zwischen . ver les diverses Administrations de l' Union, Vereins · Verwaltungen nicht d , ö Les lettres et les autres envois postaur ne pour- Briefe und andere Sendungen , . ront, dans le pays d'origine comme dans celni de Ursprungslande, noch im Hestimmunge g iete, . destination, êtré frappés à la charge des expédi- zu Lasten der Absender oder der ,, ö. teurs ou des destinataires, d'aucune taxe ni d'aucun anderen Porto oder einer anderen Heft in. droit postal autres que csux prévus par les articles den in a vorbezeichneten Artikeln festge / sus mentionnès. ; unterworfen werden. . Art. 10. La liberté du transit est garantie dans . . des Vereins ist ö ; . 2 leistet. le territoire entier de l'Union. . , die ransitfreiheit gewähr . n consequence il y aura pleine et entière liberts. In Folge dessen besteht , n , ö,. ö. d'6change, les diversès Administrations postales de schränkfe Freiheit des Postaustau che 6 1 Union pouvant s'expédier réciproquement, en tran- 26 3 , , ö , . ö. zit par les pays intermédiaires, tant des dspèches ran it über zwischenlieg 3. 40 6 que . correspondances à découvert, suivant Bedürfniß des Verkehrs und den . les besoins du trafio et les convenances du service Postdienstes, Korrespondenzen soweohl in ge ; ostal. Briefpacketen, wie auch im Einzeltransit sich gegen postal. seitig überweisen können. ö n . Les dépèches closes et les correspoud aus „ds- Die geschlossenen Briefpackete, wie ö. . ouvert doivent toujours étre dirigées par les voies transit beförderten ,, so . gegn! les plus rapides dont les Administrations postales den schnellsten, den Postverwa ungen z lisposent stehenden Wegen befördert werden. Sanelligkeit Forsque plusieurs routes présentent les mémes Gewähren mehrere Wege die 6 i . conditions de clsriteU, Administration expéditrice 9 bleibt ö. . Verwaltung die ir de la à Sui Weges überlassen. . a le choix de la route à suivre. Weges i ; a 4 e nn, . d'expédier en dépéches closes Die , . . 6 n n,, . 4 . * . 2 0 3 n toutes les fois que le nombre des lettres et autres packeten erfolgen, s ban nn,, e nature à entraver les opéra- theiligten Verwaltung die Zah . déclara- deren Korrespondenzgegenstäͤnde geeignet ist, den Expeditionsdienst des die Umspedirung bewirkenden Bureaus aufzuhalten. ; L0ffice expéditeur paiera à Administration du 5 , , , e n,, 6 2 ö ; z. 2 —2 2 6 ö 9. e e territoire de transit une bonification de 2 franes den Verwaltung für j n . ilogramme s lettres et de 25 Centimes der Briefe 2 Franken und für jede g par kilogramme pour les lettres et de 25 centin er ; : , i as mois spécifiss à l'ar- Reingewicht der im Art. eze t espo par kilogramme pour les envois specifiss ; n ,,,, ticle 4, ids net, soit que le transit ait lien en denzgegenstände 5 ; ; . W n n, . fasse à découvert. ob die Beförderung in geschlossenen Briefpacketen ö oder im Einzeltransit erfolgt. . . Cette bonification peut 6tre portée à 4 franes Diese 2 , —— z es et à ontimes les envois und für die im Art. pour les lettres et à 50 ce ntimer pour is 6 e,, 6cifiss à LParticle 4, lorsqu'il s'agit d'un transit gegenstände auf = . 1 ö de 750 kilomètres . 19s territoire d'une es sich um einen Transit von mehr . 3 . meme Administration. meter auf dem Gebiete ein und derselben Ver tung handelt. . ͤ a we geg Il est entendu toutefois que partout oüù le transit . t . erg r wn, 3 „t déjâ actuellement gratuit ou soumis àè des tazes wo der Transit zur Ze i n ö , ces conditions seront maintenues. gegen niedrigere Abgaben stattfindet, die des fallsigen 3. Bestimmungen aufrecht erhalten bleiben. . d ansit aurait lie er i ine tbeförderung zur See Dans les cas le transit aurait lien par mer Findet eine Transi ] T j sur . , de pin de 300 milles marins dans de,. ö. ö , . ö 1. . 253 1e, ea, . le ressort de l' Union, l'Administration par les soins ereinsgebiets statt, . iner r nr, zervice maritime est organiss aura von welcher die Seepostverbindung eingeri ö , ; berechtigt sein, die Erstattung der Beförderungskosten in Anspruch zu nehmen. ö Les membres de Union s'engagent à réduire ces . ee, . des .* le, . . . 2 ö ö 1 . F 2 8 7 mög 6 ö. frais dans la mesure du possible. La bonification losten soweit als ö Office i oit sport maritime gütung, welche die den Seetranspor due l'Office qui pourvoit au transpor rit ĩ e n, , m hen. ö e chef de l'Office expéditeur Verwaltung von der abse ! ponrra réelamer de ce chef de Po pod n rn, n r,, . ne devra pas dépasser 6 franes 50 Centimes par spruchen n, so ] n, , i z zttres e denti Fentimen für jedes Kilogramm Reinger kilogran pour les lettres et 59 centimes par gen . , i s envois spéecifiss à Particle 4, Briefe und von 50 Centimen für je . . Reingewicht der im Artikel 4 bezeichneten Sendungen 989 . nicht übersteigen. =. . hoher sein Dans aucun cas ces frais ne pourront etre sup. In keinem Falle dürfen dig . 'in, rieurs à ceux bonifiés maintenant. En conséquenece, als die zur Zeit vergüteten. 9 is [6 Fel ben is ne sera pays aucune bonifeation sur les routes jenigen Seepostrouten, auf welchen . postales maritimes, o il n'en est pas pays gegenwärtig unentgeltlich erfolgt, auch 1ctuellement. keine Vergütung jure b G wichte n,, Pour établir le poids des correspondances . chr enen e e ,,,, zitant, soit en dépéches closes, soit à dẽécouvert, i chlossenen Briefpack / . a. an à des er,, qui seront déterminées förderten 36 ,,, d'un commun accord une statistique de ces envois Wochen um fassende 2 ö ö n pendant deux semaines. Jusqu'â révision le ré— 6 ,, i. 9 r e f ; ail servi base aux comptes Bis zu anderweiter den sultat de ce travail servira de base aux compte eilen rf, ren e fene. . wischen den Verwaltungen. . . Jebe Verwaltung ist befugt, eine anderweite Fest⸗ tellung zu beantragen: ; 1 en in der Bewegung der 6 eine wesentliche Aenderung eingetreten ist; 2) wenn seit der letzten Feststellung ein Jahr ver

Unfrankirte oder ungenügend frankirte Zeitungen und . Drucksachen werden nicht befördert. Die übrigen unfrankirten oder ungenügend frankirten Gegenstände werden wie unfrankirte Briefe taxirt, nach Abzug des . der etwa verwendeten Frei⸗ marken oder Freicouverts.

Art. J. Fuͤr die Nachsendung von Korrespondenzen innerhalb des Vereinsgebiets wird ein besonderes Porto nicht erhoben.

envois post entrt . tions du burean réexrpéditeur, d'apreès les tions de l' Administration intèéressée.

de laquelle o ĩ droit à la bonification des frais de ce transport.

des Administrations entre elles.

Chaque Office pourra demander la révision

I) en cas de modification importante dans le cours des correspondances; ? 2) à Lexpiration d'une année après la date de la flohen i statation. p . . ; n, du présent article ne sont pas Die Bestimmungen r. er,, . applicables à la Malle des Indes, ni aux transports finden weder auf die ö 6 2 à effectuer à travers le territoire des Etats-Nnis diejenigen Brie fpacler⸗ e we n d'Amérique par les chewins de fer entre New-vVork Gebiete der Vereinigten i, , et San - Francisco. Ces services ß ö * gin n ger. , i obj ! ents iculi es cisco mn. än. 3 e, , eng particuliers entre e , tin hen ec ler er onder , ereinbarungen zwischen den betheiligten Verwal tungen sein. . ö ; Art. II. Les relations des pays de Union avec Art. 11. Die , der . . des pays étrangers à celle-ci seront régies par les rigen Lander zu 2 2 r r conventions particnliòres, qui existent actuellement e ere gm ,,, 83 ge 561 t lues entre eux. oder bzusg 1 ; n,, * r, pour le transport au-dela Durch diese Verträge werden die Taxen festgesetzt,

ä partir de remise à la poste de Lenvoi recom- einlieferung der rekommandirten Sendung an ge—

mandè rechnet, erhoben wird.

des limites de FUnion seront 4déterminäes par ces welche für die Beförderung jenseits der Grenzen des

wer-