Riker werden in Zukunft die Provinzen hoffentlich ebenso zut wie der Staat besitzen, und es wird auch nach dieser Seite hin die Wahr— nehmung aller Interessen möglich sein. ; ) Es ist nun endlich darauf hingewiesen worven, daß es sich hier um eine Materie handele, die auch in rechtlicher Beziehung außer⸗ ordentlich zweifelhaft erschiene, und wenn man namentlich die Grund⸗ sätze der Cession in Anwendung bringe, so würden in Zukunft statt eines Verpflichteten zwei Verpflichtete vorhanden sein, nämlich auf Grund dieses Gesetzes die Proving, auf Grund abgeschlossener Re= zesse und Verträge der Staat. Ich wage meines Theils nicht eine Prophezeiung auszusprechen, wie, wenn ein derartiger Pro— zeß entstehen möchte, künftig der Richter entscheidet; ich vermag nur meine persönliche Auffassung hier zu konstgtiren, und da glaube ich denn auch namentlich bei allen denjenigen Städten, in denen die Unterhaltungspflicht bezüglich der Straßen auf Grund des Gesetzes vom 16. Juni 1835 auf den Stagt übergegangen ist, es als unzweifelhaft hinstellen zu dürfen, daß in Zukunft diesen Städten gegenüber nicht ziwwei Verpflichtete, sondern nur ein Verpflichteter gegenüberstehen wird, nämlich die Provinz. Ich kann deshalb auch den Antrag des Herrn von Voß nicht für begründet erachten; denn derselbe will im Zusammenhang mit den Motiven des Herrn Hassel— bach die Sache so gestalten, daß bei densenigen Straßen, welche der Staat auf Grund spezieller Rechtstitel unterhält, die Unterhaltungs— pflicht dem Staate verbleiben soll. Bei denjenigen Straßen, welche der Staat auf Grund der Verordnung von 1838 in Unterhaltung ge— nommen hat, existiren aber solche speziellen Rechtstitel für die Unter⸗ haltung nicht; denn das Gesetz von 1838 hat, bestimmt, daß mit einem bestimmten Termin der Wegezoll fortfällt und mit diesem Termin die Unterhaltungepflicht der Straßen auf den Staat üher— geht. Der Staat ist also unterhaltungspflichtig auf Grund des Ge— setzes und dieses Gesetz wird jetzt insoweit . als an Stelle des Staates die Provinz tritt. Allerdings sind Rezesse abgeschlossen worden, aber diese Rezesse mußten wegen der Entschädigungen abge— schlossen werden, welch an die Städte wegen des Zolles Seitens des Staates zu zahlen waren. Die Pflicht des Staats zur Unterhaltung beruht dagegen auf dem Gesetz. Es ist dies, wie gesagt, meine Ueber⸗ zeugung, und ich glaube, die Königliche Staatsregierung kann, was etwaige Prozesse anbetrifft, mit einiger Ruhe dem künftigen Ausgang derselben entgegensehen. Es wird, wenn die Provinz ihre Schuldig⸗ keit den Städten gegenüber wider Erwarten nicht erfüllen sollte, im⸗ merhin den Städten unbenommen sein, den Weg Rechtens dem Staate gegenüber zu beschreiten. Ich möchte deshalb die Ansicht vertreten, daß das Amendement des Herrn von Voß, weil es auf spezielle Rechtstitel Bezug nimmt, überhaupt die Materie nicht trifft, so weit es aber mit dem Antrage Hasselbach deckend ist, ihm Alles das entgegengestellt werden muß, was dem Antrage ,,. gegenüber anzuführen ist. Auch in Betreff der Frage der ntschädigung ist dieses Amendement nicht geeignet, eine besondere Klarheit in die Materie zu bringen. Ich will nur einfach darauf verweisen, daß bei der Abzweigung der Fonds zu Gunsten der Stãdte der Ausdruck gebraucht ist: ‚„so wird der bezügliche Kostenbetrag bis zu anderweitiger Regelung der Sache von den vorgedachten Jahres renten in Abzug gebracht. Welcher bezügliche Kostenbetrag den Pro— vinzen abgezogen werden soll, läßt das Amendement in der Schwebe. Allerdings wird die Feststellung dieses Kostenbetrages in dem Amende⸗ ment Hasselbach vorgesehen. Es ist dort ein Weg vorgeschlagen, aber ein solcher Weg, welchen ich nicht zu empfehlen vermag, und der nach meiner Meinung mit dem ganzen Organismus der Provinzial⸗ verfassung, wie er nunmehr geschaffen werden soll, nicht in Einklang zu bringen ist. Meine Bitte, welche ich an das Hohe Haus zu richten habe, geht daher dahin, einfach es bei der Vorlage zu belassen und sowohl die Kommissions“ů wie die verschiedenen Abänderungsbeschlüsse abzulehnen.
— In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 1. d. M. äußerte der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, über die Petitionen aus dem Regierungsbezirk Trier in Betreff des Schwarzwildes:
Dem abgeänderten Antrage der Agrarkommission des Hohen Hauses gegenüber kann ich mich auf folgende Erklärungen beschränken: zu— nächst ist es nicht richtig, daß die Staatsregierung nicht energisch für den Abschuß des Schwarzwildes in denjenigen Bezirken sorgt, in welchen dasselbe erheblichen Schaden für die Landeskultur herbei⸗ geführt hat. Ich kann in dieser Beziehung, gestützt auf die Berichte aus den Regierungsbezirken Trier, Aachen, Coblenz, Cassel, Arnsberg, mittheilen, daß im verflossenen Winter in den gedachten fünf Bezirken 861 Stück Schwarzwild abgeschossen sind, und dadurch eine ftarke Verringerung, zum Theil eine Vernichtung des Schwarzwildbestandes herbeigeführt ist, daß die Frage, welche Gegenstand der Verhandlun⸗ gen ist, mindestens viel von ihrer Dringlichkeit verloren hat. Dies vorausgesetzt, meine ich, ist der Standpunkt, den die Staatsregierung bei den Verhandlungen der Kommission durch ihren Kom⸗ missarius eingenommen hat, der Standpunkt, daß die Frage eines erhöhten Schutzes der Landeskultur gegenüber den Schäden des Schwarzwildes bei der allgemeinen Reviston der Jagdpolizeigesetzgebung zum Antrag zu bringen, durchaus ge— rechtfertigt sein wird. Eine fan Revision ist, wie bereits mehrfach erklärt wurde, im Gange, und hoffentlich wird es gelingen, möglichst bald die Resultate in Form gesetzgeberischer Vorschläge dem Hohen Hause vorzulegen. Daß dabei für nothwendig erachtet werden wird, das Schwarzwild als wilde, dem freien Thierfange unterworfene Gattung zu erklären, ist mir allerdings zweifelhaft. Ich glaube, es würden sich Mittel und Wege finden lassen, alles das zu erreichen, was im Interesse der Landeskultur möthig ist, ohne diefen Weg zu beschreiten, der, wie mir scheint, bedenklich waͤre und andere erhebliche Uebelstände mit sich führen müßte.
Ferner:
Ich muß zu meinem Bedauern nur einige Worte hinzufügen, um die Staatsregierung zu verwahren gegen Folgerungen, die aus der letzten Darstellung des Herin Referenten gezogen werden können. Der Herr Referent hat unleugbar vorhandene Schäden in Folge des vorhandenen Schwarzwildbestandes in der Rheinprovinz mit so lebhaften Farben geschildert, er hat von Hungersnoth gespro— chen, daß darin indirekt ein Vorwurf der Pflichtverletzung gegen die Staatsregierung liegt, den ich zurückweisen muß. Die Petenten haben wie alle Petenten, ihre Beschwerden stark betont. Wenn die Farben hierbei schon sehr stark aufgetragen, so hat der Herr Referent eine noch lebhaftere Färbung hinzugefügt und den dortigen Zustand in einer Weise dargestellt, wie er in den Augen aller Behörden und vieler Betheiligten nicht erscheint. Es sind Wildschäden vorhanden, die in der That als mißlich anerkannt werden und die, wie ich hoffe, in der Zukunft durch eine bessere Gesetzgebung beseitigt werde. Es sind das Schäden, wie ste an vielen Stellen in Folge mangelhalfter Gesetze zu Tage treten, denen man
aber nicht gleichzeitig überall begegnen kann, weil eine gewisse Reihen
folge in den Gesetzen eingehalten werden muß. Inzwischen kann nur auf dem Administrationswege das Mögliche geschehen. So wird ver— fahren, daß die Sachlage eine solche ist, wie sie von dem Hrn. Refe— renten dargestellt ist, kann ich nicht einraͤumen. Unxichtig ist es ferner, wenn der Hr. Referent den 2 nr von zwischen 8 und 900 Stück Schwarzwild alg etwas Unerhebliches bezeichnet. Im Gegenkheil, dieser Abschuß ist außerordentlich bedeutend und ebenfalls nach dem Zeugniß aller Betheiligten hat sich die Sachlage gegen das vorige Jahr sehr zum Guten geändert, was allerdings, das erkenne ich an, weniger ein ausschließliches Verdienst der Behörden, als eine Folge des sehr schneereichen Winters ist, welcher das Abschießen viel . begünstigte, als in anderen Jahren.
— Ueber den Antrag des Abg. Dr. Virchow, die Regie⸗ rung aufzufordern, dem Landtage in der nächsten Session einen Gesetzentwarf über die Aufhebung des konfesstonellen Charakters der Kirchhöfe vorzulegen, erkaͤrte der Minister der geistlichen Angelegenheiten, Dr. Falk, nach dem Antragsteller:
Ich werde den verehrten Herrn Abgeordneten in seinen Aug— führungen, die er zuletzt in Bezug auf bie Leichenverbrennung gab,
nicht folgen. Die Regierung hat ja, wie aus einer dem Hohen Hause bekannt gewordenen Petition erhellt, in, bestimmter Weise ihren Standpunkt zu erkennen gegeben, und es liegt für mich kein Anlaß vor, diesen Standpunkt zu verlassen. Der Herr Abgeordnete erkennt an, daß doch noch dieses oder . wohl vorangegangen sein 3 ehe die Frage der Leichenverbrennung etwas näher ins Auge gefaßt werden könnte. Er erinnerte dabei besonders an die Einführung von Leichenschau. Der Herr Abgeordnete selbst ist ja wie bekannt bei der Frage der Medizinalreform wesentlich betheiligt, und ich sehe deshalb mit einer gewissen Zuversicht dem betreffenden Vorschlage in dieser Beziehung entgegen. Der Herr Abgeordnete darf überzeugt sein, daß derselbe wie alle anderen gerechte Würdigung erfahren. .
Indeß die Frage der Leichenverbrennung ist so aufgeworfen, daß der von ihm gestellte Antrag daneben bestehen bleibt. Was nun diese Anfrage betrifft, so möchte ich doch die Frage, ob das Hohe Haus im gegenwärtigen Augenblick Veranlassung habe, dem Antrage beizutreten, namentlich einen so formulirten Antrag verneinen.
Meine Herren! Beschwerden über die gegenwärtige Einrichtung des Kirchhofwesens sind sehr alt, ich habe dieselbe bei meinem Amts— autritt in ziemlich umfangreichem Maße vorgefunden und reichliche Verhandlungen über Abstellung der betreffenden Beschwerden haben stattgefunden. Ich will auch nicht läugnen, daß. manche dieser Be⸗ schwerden in der Entwicklung der letzten Jahre eine größere Schärfe erlangt haben, indessen die Üiebelstände sind sicherlich älter wie eben die Vorgänge der letzten Fahre und die Frage, ob hier eine gesetz= geberische Regelung eintreten muß oder nicht, wird sich weniger nach dem, was wir in den letzten Jahren erlebt haben, beantworten lassen, als überhaupt nach allen Erfahrungen, die in der Reihe der Jahre auf diesem Gebiete gemacht worden sind. Ich habe Veranlassung ge⸗ habt, über diese Angelegenheit die interessirenden Staatsbehörden ein— gehend zu hören, und zwar sowohl über die faktischen Verhältnisse der einzelnen Landestheile, als die in Betracht kommenden rechtlichen
Vorschriften oder rechtlichen Entwickelungen, als auch über die Vor⸗—
schläge, wie eine Aenderung im Wege der Gesetzgebung zu machen sei. Die Berichte sind eingegangen. Das Material ist ein recht dickleibiges, das eine Buntheit der verschiedenen Verhält⸗ nisse und Anschauungen darstellt, wie sie etwa ähnlich sich bei dem bekannten. Vermögensverwaltungsgesetz herausgestellt hat. Dieses Material, unterliegt, gegenwärtig der Sichtung und es wird, wenn sie abgeschlossen ist, das weitere beschlossen wer⸗ den. Wenn nun also der vorliegende Antrag den Zweck haben sollte, die Staatregierung an diese Angelegenheit überhaupt zu, erinnern, so halte ich ihn nach diesen abgegebenen Erklärungen für überflüssig.
Wenn ich mir aber den Wortlaut des Antrages ansehe, so kann ich doch nicht umhin, einige Bedenken gegen diesen Wortlaut zu hegen. Der betreffende Gesetzentwurf soll dem Landtage in der nächsten Session vorgelegt werden. Nun, meine Herren, wir haben eine sehr lange Landtagssesston noch nicht ein mal hinter uns, wir schreiben heute den 1. Juni und wir wer— den ja die Freude haben, noch einige Wochen an gemeinsamer Arbeit thätig zu sein. Meine Herren! Wenn Sie dann nach Hause gehen, so werde ich überzeugt sein, daß ich unter Ihnen kaum einen Einzigen finde, der nicht sagte: Gott sei Dank, nun habe ich etwas Ruhe! Meine Herren! Das geht anderen Leuten und meinen Herren Mitarbeitern genau ebenso wie Ihnen. Es ist eine absolute Voth⸗ wendigkeit, daß die vortrefflichen Männer, die ihre Kraft dem Mini— sterium widmen, auch ihre Ruhezeit haben, und wie es natürlich ist, daß man die tüchtigsten Kräfte bei so wichtigen Arbeiten von den verschieden'ten Gesichtspunkten aus zur Arbeit heranzieht, so geschieht es gewöhnlich, daß es genau dieselben Männer sind, die die Arbeit zu leisten haben. Nun liegt es in der Natur der Dinge, daß sie sich Alle ausruhen wollen, die Verwaltung kann aber nicht stillstehen, und die Folge davon ist die, daß ein Wechsel eintritt, daß der eine Herr die Arbeit des andern übernimmt während dessen Ruhe zeit und umgekehrt. Ich führe das an, um zu zeigen, daß auch beim allerbesten Willen in der That ein Zeitraum nach Schluß des Land⸗ tages hingehen muß, der etwa die Hälfte der Zeit, die bis zur Er— öffnung der nächsten Sitzung vorhanden sein wird, konsumirt. Nun, meine Herren muß ich ferner sagen, jo leicht zu lösen ist die Auf— gabe nicht. Ich übersehe in keiner Weise, ob es nicht erforderlich sein wird, Rückfragen eintreten zu lassen auch nach Aufstellung eines Gesetzent wurf im Ministerium.
Lassen Sie mich nur eines Punktes gedenken: Der Herr Ab⸗ geordnete hat Recht, wenn er vorhin darauf hinwies, daß die finan—⸗ zielle Frage auf diesem Gebiete von einer ganz erheblichen Bedeutung ist, und die läßt sich denn doch nicht so vom grünen Tisch aus beant- worten. Ich bin deshalb der Meinung, daß weitere Arbeiten auch zu weiteren Erörterungen führen können.
Dann aber, meine Herren, möchte ich fast glauben, daß, wenn die Kräfte des Kultus Ministeriums auf gesetz⸗ geberische Arbeiten konzentrirt werden müssen, daß sich dann vielleicht die eine oder andere recht schwere Aufgabe noch als eine eher zu erledigende darstellen möchte als gerade diese. Ich erinnere beispielsweise an die Frage des Patronates, die hier so oft erörtert worden ist und die jetzt in einer weiteren Be— arbeitung sich befindet; ob ich damit zu Ende komme bis zur nächsten Sitzung, weiß ich nicht; ich halte es aber für nöthiger, die vorhan⸗ denen Kräfte der Lösung dieser Aufgabe zu widmen. Also, meine Herren, einige Bedenken gegen die Worte „in der nächsten Session“ möchten wohl vorhanden sein.
Ich hatte auch Anfangs recht schwere Bedenken gegen die Worte „Aufhebung des konfesstonellen Charakters der Kirchhöfe.“ Ich kann anerkennen, daß diese Bedenken milder geworden sind durch die Aus⸗ führungen des Hrn. Abg. Dr. Virchow von heute, ich kann auch an— erkennen, daß die gesetzliche Entwickelung dieser Angelegenheit in der That nach der Seite des kommunalen Charakters der Kirchhöfe gra— vitiren wird, aber, meine Herren, das ist ganz sicher, mit einem ein zigen Federstrich durch den konfessionellen Charakter läßt sich die Sache ganz und gar nicht ausführen. Ich will auf die auch bei diesem Kapitel vorhandenen auscegenden konfessionellen Fragen nicht eingehen, sondern ganz allein noch an den erwähnten finanziellen Gesichtspunkt halten. Es ist nicht zu bestreiten, daß es eine Reihe Gemeinden beider großen christlichen Konfessionen giebt, welche ohne die Einnahmen aus den Kirchhöfen zunächst ruinirt sein würden, sie bedürfen dieser Mittel, um ihre Existenz zu halten; es sind ja mancherlei Schritte geschehen, die die Einnahmen der Kirchengemein⸗ den auf anderen Gebieten verschränkt und verkürzt haben, es muß also hier doch unter allen Umnständen in einer Weise ver— fahren werden, die das Eigenthum nicht werthlos macht und die außerdem die Möglichkeit bietet, die erforderlichen Ueberleitungen eintreten zu lassen. Wenn in diesem Sinne die Aussährungen des Hrn. Abg. Virchow ausXufassen sind, so wiederhole ich, es mildern sich meine Bedenken gegen diesen Satz, aber die Worte dez Antrages sind etwas sehr nackt, und ich weiß doch auch nicht schließlich, ob nicht etwa dereinst ein größerer Ton gelegt wecden möchte auf die Worte der Resolution, als auf die Ausführungen des Herrn Antrag stellers. So liegt die Sache, und wenn die Sache so liegt, so möchte ich glauben, fehlt es an einem augreichenden Grunde, dem Antrage des Hrn. Abg. Virchow die Zustimmung zu gewähren.
— In der gestrigen Sitzung des Hauses der Ab⸗ geordneten äußerte der Staats⸗-Minister Dr. Falk nach der persönlichen Bemerkung des Abg. Roeckerath:
Ich, habe nur zu bemerken, meine Herren, daß das Gespräch, welches der Hr. Abg. Roeckerath als zwischen ihm und mir gepflogen dargestellt hat, im Wesentlichen richtig vorgetragen ist, nur mih dem einen Unterschiede, daß ich ihm erklärt habe, ich wütte nichts davon, und würde mich überzeugen, ob solche Gutachten eingegangen seien. Inzwischen hatte ich mich überzeugt und habe jene Erklärung abgege— ben. Im Uebrigen ist mir von seiner Erklärung in der „Dürener Zeitung“ nichts bekannt gewesen. Ich kann an Sie nur bie Bitte richten, den stenographischen Bericht des Herrenhauseg zu lesen und allenfalls noch den Artikel in der Börsen⸗Zeitung' zur Hand zu nehmen und darnach Ihr Urtheil zu Fällen.
— In der Diskussion über den Gesetzentwurf, die Pom⸗ mersche Centralbahn und die Berliner Nordeisenbahn betreffend, nahm der Handels⸗Minister Dr. Achenbach nach dem Abg. v. Benda das Wort:
Meine Herren! Wenn die Königliche Staatsregierung bezüglich des Ausbaues der Pommerschen Centralbahn und der Nordbahn die gegenwärtige Vorlage an dieses Hohe Haus gebracht hat, so ist ihr, obwohl vielleicht der eine oder der andere der Herren Vorredner ein Anderes meint, ein solcher Entschluß keineswegs leicht geworden. Auch die Königliche Staatsregierung ist nach allen Seiten hin in die reif⸗ lichsten Erwägungen darüber eingetreten, welche Stellung sie diesem begonnenen und in Verfall gerathenen Unternehmungen gegenüber ein⸗ zunehmen hätte. ⸗
Nach eingehender Erörterung der verschiedenen dabei in Er⸗ wägung zu ziehenden Gesichtspunkte hat sich die Königliche Staats⸗ regierung zu dieser Vorlage entschlossen. Ich kann dabei auch nicht läugnen, daß auf die betreffende Entscheidung in gewisser Weise die Stimmung des Landes von Einfluß gewesen ist. Es hieße notorische Thatsachen läuznen, wenn man nicht annehmen und als wahr bestätigen wollte, daß die öffent⸗ liche Meinung im Lande von der Regierung verlangt hätte, daß diese Ruinen nicht Ruinen bleiben.
In der That, ganz abgesehen davon, daß es sich um die Herstel⸗ lung öffentlicher Wege handelt, möchte ich an das Hohe Haus die Frage richten, ob Zustände dieser Art nicht in Wahrheit in hohem Grade geeignet erscheinen, den Kredit des Landes und zwar nicht blos auf, dem Gebiete des Eisenbahnweseng dauernd zu schädigen. Welche Meinung wird man im In und Auslande schließlich von unseren Zu— ständen haben, wenn Werthe von solchem Umfange nutzlos, ohne jeden Vortheil für das Land, verloren gehen sollten.
Im Uebrigen will ich dem Beispiele, welches fast durchweg die Herren Vorredner gegeben haben, meinerseits folgen, und auf die
Vorgeschichte dicker Untrrnehmnngen nicht wetter Trugeher == h mne = = = ;
mich deshalb auch enthalten, auf dasjenige, was der Hr. Abg. Richter bezüglich einzelner Personen erwähnt hat, hier zurückzukommen, und dies um so mehr, als ich bereits bei der Verhandlung im vorigen Jahre darauf hingewiesen habe, wie bei der ursprünglichen Fest⸗ stellung der thatsächlichen Verhältnisse jene Personen eine Gelegenheit ur Darlegung ihrer persönlichen Stellung und Beziehungen meines Wiffens nicht gehabt haben. Bei der vorjährigen Verhandlung in diesem Hohen Hause, als es sich darum handelte, eine Zinsgarantie für die Nordbahn zu gewähren, trat unläugbar der Gestchtspunkt in den Vordergrund, daß mit der bestehenden Aktiengesellschaft ein Pakt nicht abzuschließen sei. Ich brauche das Wort nicht zu wiederholen, welches damals mehrfach ausgesprocheen worden ist, es sei erst reiner Tisch zu machen. Nun, meine Herren, diese Auffassung prävalirte im vorigen Jahre damit, daß trotz meines entgegenkommenden Wunsches das Hohe Haus es nicht einmal für nothwendig erachtete, die Regie⸗ rungsvorlage in einer Kommission einer Vorberathung zu unter werfen; man wies die Vorlage vielmehr a limine zurück, weil mit der bestehenden Aktienzesellschaft nicht zu paktiren sei. Der reine Tisch ist nunmehr gemacht. Die pommersche Centralbahn ist bekanntlich schon vor längerer Zeit in Konkurs gerathen, und es ist ferner bekannt, daß auch die Nordbahngesellschaft in einen ähnlichen Zustand gerathen, daß namlich die Liquidation angemeldet ist, was seinem Resultat nach ebenfalls zur Auflösung der Aktiengesellschaft geführt hat, nachdem es ihr nicht gelungen war, in irgend einer Weise das Unternehmen wieder aufzurichten. Ich kann in dieser Beziehung nur das bestätigen, was Seitens des Hrn. Richter ausgesprochen ist, daß nämlich die Direltion und überhaupt diejenigen Jateressenten, welche mit der Nordbahn in Beziehung standen, wohl fast keinen Versuch unterlassen haben, um das Unternehmen wieder zu heben. Es sind auch Versuche sowohl von der Centralbahn als der Nordbahn gemacht worden, um die Provinzen, Kreise u. s. w. für die Eisenbahn zu interesstren; indessen, ich glaube, es liegt auf der Hand, daß es sich hier um so beträchtliche Summen handelte, daß eine Hülfe von dieser Seite, welche irgendwie beachtensweith gewesen wäre, nicht erwartet werden konnte. In der That haben denn auch die gemachten Versuche erwiesen, daß man sich Verhältnissen gegenüber be⸗ fand, die durchaug nicht als leistungsfähige betrachtet werden konnten. Es trat nun die Frage an uns heran: was soll mit diesen Bahnen geschehen? Die Regierung faßte den eben besprochenen Beschluß, und fie hatte sich weiter zu fragen, welche Kaufpreise sind zu bieten? In dieser Beziehung hat der Hr. Abg. Richter dagegen plaidirt, daß der Bauwerth zu zahlen sei. Ich theile diesen Standpunkt, und die Re— gierung hat ja ihrerseits durch die Vorlage bewiesen, daß sie nicht gewillt ist, das jenige, was in der Bahn angelegt ist, wieder zu erstatten oder auch nur den Bauwerth zu zahlen. Man hat zunächst Ermittelungen darüber angestellt, wie hoch sich der Dismembrationswerth belaufe; es ist sodann die Bestimmung des Kaufpreises soweit über den Dis menbrgtionswerth hinausgegangen, um die Dismembration mit Erfolg verhindern zu können. Das ist die Grenze rücksichtlich der Feststel⸗ lung des Kaufreises für die Regierung gewesen, und ich glaube daher, daß sie sich vollständig auf demjenigen Boden bewegt, den der Hr. Abg. Richter soeben als richtig und nothwendig bezeichnete. Einwendungen gegen die Vorlage sind im Laufe der heutigen Debatte namentlich aus dem Gesichtspunkte hergeleitet worden daß beide Bahnen eine ausreichende Rentabilität nicht bieten würden. Meine Herren, ich glaube gussprechen zu dürfen, daß es eine außerordentlich mißliche Sache ist, über derartige Verhältnisse im Voraus ein kestimmtes Urtheil aussprechen zu wollen. Für und Wider läßt sich manches anführen; was aber in der Sache vollständig richtig sein mag, das ist im Voraus kaum anzugeben, ohne zugleich prophezeien zu wollen. Man muß deshalb von vorhandenen Thatsachen ausgehen, und die Regierung glaubt, daß sie ihrerseits mit gegebenen Ziffern gerechnet hat. Sie hat den beiden Bahnen einzelne Nachbarbahnen gegenüber gestellt und hat dann darauf ö hingewiesen, was in der bisherigen Diskussion nicht speziell berücksichtigt worden ist, daß in Folge des billigen Ankaufs sich das Anlagekapital pro Meile wesentlich anders stellen werde, als bei den benachbarten Bah⸗ nen. Sie hat insbesondere ausgeführt, daß bei beiden Bahnen das Anlagekapital pro Meile ungefähr 250,009 Thlr. beträgt, während bei den in Vergleich gestellten Bahnen Stargard - Cöslin und Vor⸗ pommern das Anlagekapital 00,009 und 409000 Thlr., pro Meile ausmacht. Wenn ein derartiger Unterschied zwischen dem Anlagekapital bei den angeführten Bahnen besteht, im Uebrigen aber die Verhaͤltnisse als adäquat angenommen werden können, so glaube ich, irrt sich die Regierung nicht, wenn sie nach Ablauf einer angemessenen Zeit in der That eine bestimmte Rentabilität in Aussicht stellt. Ich sage nach Ablauf einer angemessenen Zeit, während für die Zwischenzeit eine gewisse Dedung der Zinsverluste in den Kautionen zu finden ist, welche die Regierung eingezogen hat. Ich bin deshalb kaum im Stande, auf dasjenige näher einzugehen, was ein einzelner Abgeordneter bezüglich des lokalen und, des durch⸗ ehenden Verkehrs angeführt hat, nur das glaube ich konstatiren zu . daß beispielsweise die Nordbahn einen selbständigen lokalen Verkehr hesitzen wird und was den durchgehenden Verkehr hetrifft, letzterer ebenfalls nicht zu unterschätzen sein dürfte. Es ist dieser muthmaßliche durchgehende Verkehr wenigstens von solcher Bedeutung, daß er, wie ich versichern darf, bereits die Aufmerksamkeit des Aus— landes auf sich gezogen hat, da dänischerseits wiederhoit hei mir angefragt worden ist, ob die preußische Regierung nicht endlich zur Ausführung der Nordbahn übergehen werde, indem in Dänęmark einzelne Eisenbahnunternehmungen von der Ingngriffnahme der Nord. bahn abhängig seien, so beispielzweise die Eisenbahn auf der Insel Falster. Es hat also dieses Unternehmen bereits die Aufmerkfamkeit des Auslandes in Betreff des durchgehenden Verkehrs auf sich gezogen. Es liegt mir nun durchaus fern, hier irgendwie Uebertreibung auszu- sprechen, ich lehne dies ab, bleibe absolut auf den nüchternen Stand punkt, welchen die Motive in dieser Beziehung einnehmen. Aber auch bezüglich der pommerschen Centralbahn muß ich, was den durch⸗ gehenden Verkehr anbetrifft, das Folgende hervorheben. Wenn wir im vorigen ahr den Bau einer Eisenbahn von Jablanowo nach Laskowitz e n , haben, wenn wir ferner berücksichtigen, daß von Danzig
; Wem macht der Hr. Abg. Richter bei dieser Gelegenheit
ö Versprechen gegeben, die Frage der Anstellung der Beamten einer wiederholten Erwägung zu unterziehen. Ich bin diesem Versprechen teeu geblieben und in Folge dessen sind eine Reihe von Beamten,
mwabe geglaubt, mich des Beifalls dieses Hohen Haufes erfreuen zu können.
( heute eine Maßnahme verlangt und morgen wegen der Ausführung der— stelben ein Angriff gegen die R egierung gerichtet wird. daher lebhaft wünschen, daß man hierin konsequent sei.
- und die Begründung und Sicherstellung ihres Wohlstandes betrifft,
des Gesetzes zu wirken. Fast einstimmig erklärte man sich dahin: daß der Gedanke, statt des ganzen aus 12 —22 Personen bestehenden Pro⸗
vverständigt, wurden die einzelnen wichtigen Aenderungen durchgesprochen. Den 8§. 12. — Vermehrung der Stimmenzahl für die größeren Städte, D hat das Herrenhaus gestrichen, ohne daß von Seiten der Staͤdte, ie vielfach darin eine schädliche, und doch wenig durchschlagende Be⸗ günstigung der großen zu Ungunsten der kleineren Städte finden, besondere Opposition erhoben wPrüche der
DMPrivile irung knüpften. Aus den angedeuteten Gründen wurde dann auch eitens der versammelten Abgeordneten kein entscheidender ö. Werth auf den Paragraphen gelegt. Im 5§. 46 ist der Landesdirektor on Amtswegen zum Mitglied des Provinzialausschusses gemacht.
J . sein und seine Kenntniß der laufenden Verwaltung dem—
ö. Ausschuß nicht für zulässig. Zu nin §. 79 „Po lizeivorschriften“. Die von dem Regierung ⸗Präsiden⸗ ten unter Zuziehung des Bezirksausschuffes C Rathes) erlassenen Polizei- vorschriften treten nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses von
ö. trägliche Zustimmung des Provinzialausschusses( Rathes) erhalten haben.
sie unter Zuͤstimmung des Provinzialraths wseder aufzuheben. Man var der Ansicht, daß diese bloße Befugniß nicht genüge. — In der Steuer frage, 5. 66 (17, war man einmäthig und ohne jede
Dis kussion gewillt, xen Beschluß des Abgeordnetenhauses (Vertheilung pndach den direkten Staatsfteuern, statt Heranziehung der Grund' und, Gebäudesteuer nur zur Hälfte) festzuhalten. Sehr er— heblich erschienen die Verschlechlerungen, die in Betreff der Aufsicht Über die Provinzial⸗Selbstverwallung in' daz Gesetz gebracht hat (85. 114 u. folg, 135).
ö gelegenheiten der Prorinzialverbände nach Maßgabe die fez Geset ,
Richter anderer Meinung gewesen, so würde es für mich bei dem hohen Gewicht, welches ich auf seine Meinung gerade in diesen An gelegenheiten lege, außerordentlich erwünscht gewesen sein, von seiner
von der Partei bisher vertretenen Prinzipien, noch den Ideen des Gesetzes
thums hinreichend gewahrt, wenn das Berufsbeamtenthum nur durch
den Ober · Prãstdenten mit seinem Justitiarius, das Bürgerthum da—⸗
gegen durch 5 Mitglieder vertreten, also bei Beschlußfähigkeit mit
5 24 jedenfalls in der Mehrheit sei. Von allen Seiten wurde
in der
lichen Aufgaben, in der , der Bürger zu der )
aʒausdrücklich konstatirt, wie die liberale Partei, gerade um dieses vichtigste Ziel zu erreichen, die in der vorigen Sesston vorgelegte Pro⸗ vvinzialordnung zurückgestellt und die Durchführung jenes Gedanken zu einer der Hauptbedingungen ihrer Zustimmung zu einer neuen ˖FDrdnung gemacht habe. — Nachdem man sich über dieses Prinzip
aus die Bahn von Marienburg nach Mlawa aus eführt wird, so braucht nur ein Blick auf die Karte geworfen zu ö um zu ö. kennen, daß diese neuen Bahnanlagen 'mit Nothwendigkeit, sei es frü oder spät, zur Herstellung einer Linie wie die Centralbahn führen werden. Ketzter', nachdem sie zu einem guten Theil der Vollendung nahe gebracht ist, liegen zu lassen, um sie vielleicht in späterer Zeit wieder in Angriff zu neh⸗ men, halte ich für keine gesunde Politik.
Wenn übrigens der Hr. Abg. Richter bei Gelegenheit der pommerschen Centralbahn eine abweichende Haltung der Königlichen Staatsregierung konstatiren zu können glaubte, so ist mir von dieser Nichts erinnerlich. Ich kenne keine Erklärung der Königlichen Staatg⸗ regierung, welche dahin ausgefallen sei, daß 'sie es ablehne, sich mit der pommerschen Centralbahn irgendwie zu befassen. Eine sosche Erklärung würde ich, was mich selbst anbetrifft, aufg Sorg fältigste vermieden haben, da ich schon bei den Verhandlungen im vorigen Jahre mich der Ueberzeugung nicht verschließen konnte, daß schließlich der Staat eintreten müsse. Mit dieser, meiner An= schauung habe ich auch bei der vorigjährigen Debatte über die Nord⸗ bahn nicht im Geringsten zurückgehalten; schon damals erkannte ich, und sprach es offen aus, daß der ablehnende Beschluß des Hohen Hauses wahrscheinlich den Effekt haben würde, daß man auf kost⸗ spieligere Weise dieser Eisenbahnanlage demnächst zur Hülfe kommen müsse. Ich glaube demnach, daß der Hr. Abg. Richter in dieser Be⸗ ziehung irrt, und muß den außerdem an jene Bemerkung geknüpften Vorwurf der Systemlosigkeit bei Behandlung solcher Angelegenheiten meinerseits als wenigsteng für den vorliegenden Punkt — ich will sehr bescheiden sein — nicht zutreffend erachten.
Meine Herren! Ich möchte aus den ange ebenen Gründen das Hohe Haus bitten, der , ä seine Hülfe und Unterstützung nicht zu versagen; ich glaube, daß wir uns alsdann in Uebereinstimmung mit den Bedürfnissen des Landes be⸗
ö ere Ves Giftn d ahn:
wesens die öffentliche Meinung sich vielfach in Schwankungen bewegt. Ich leugne nicht, waz der . Abg. Richter seinerseits ausgesprochen hat, daß z. B. früher dieses Hohe Haus eine möglichst feste Anstellung der Eisenbahnbeamten von Seiten der Königlichen Staatsregierung verlangte, daß dag Verlangen, eine thunlichste Abkürzung der Dienst⸗ zeit bei gewissen Eisenbahnbeamten eintreten zu lassen, vielfach in den Vordergrund gestellt worden ist und ich muß andererseils konstatiren, daß bei der letzten Budgetberathung entgegengesetzie Be⸗ strebungen ziemlich einhellig hervorgetreten sind. Ich frage aber:
einen Vorwurf und ist überhaupt Ursache zu einem Vorwurf vorhan⸗ den, so frage ich weiter: warum hat Hr. Richter nicht Gelegenheit genommen, die ihm nicht zusagenden Anschauungen zu widerlegen und ihnen entgegenzutreten. Ich habe damals dem Hohen Hause das
die vielleicht sonst fest angestellt werden wären, nicht zu einer solchen Stellung gelangt. Den mir gegebenen Anregungen entsprechend bin ich auf diesem Gebiete überhaupt mit Entschiedenheit vorgegangen und ich
Es ist aber eine Aktion der Regierung überhaupt nicht möglich, wenn
Ich möchte Wäre Hr.
abweichenden Auffassung Kenntniß zu erhalten.
Nehmen wir sonach, meine Herren, in einer wohlwollenden Weise Stellung zu der Vorlage und lassen wir uns dadurch nicht behindern, daß man sagt, es handele sich nur um einige Rittergutsbesitzer. Es ist in der That eine allgemeine Landesangelegenheit in Frage, es han⸗ delt sich darum, Interessen einer Provinz zu unterstützen, die, man mag sagen, was man will, doch was ihre Verkehrsverhältnisse im Allgemeinen zuruͤckgeblieben ist. Nehmen Sie die Vorlage daher an, Sie dienen damit dem Lande.
„ Vorgestern Abend haben innerhalb der Kreise der National— liberalen, wie die ‚N. L. C.‘ mittheilt, Besprechungen ftastgefunden über die Aenderungen, welche das Herrenhaus an der Provinzial⸗ ordnung gemacht hat. Der Hauptgegenstand der Erörterung war selbstverständlich die Frage, ob es zulässig sei, auf der Basis eines natürlich zu verbessernden Provinzialraths für das Zustandekommen
vinzialausschusses eine kleinere aus diesem Ausschuß zu wählende Dele⸗ gation an den staatlichen Aufgaben mitwirken zu lassen, weder den
widerspreche, wenn nur dafür gesorgt werde, daß das bürgerliche Ele- ment in dieser Delegation hinreichend vertreten fei, um ernstlich einen mitwirkenden Einfluß zu üben. Von diesem Standpunkt aus erklärte man einen aus 3 Beamten und 4 Laien, bei Beschlußfähigkeit mit 5 Stimmen, zusammengesetzten Provinzialrath, wie das Herrenhaus ihn will, für unannehmbar, hielt aber die Mitwirkung des Bürger ·
Verbindung der wirthschastlichen und der staat—
Landesverwaltung der eigentliche Nerv deg Gesetzes gefunden und
wurde; zumal auch die An⸗
Magnaten auf Virilstimmen sich an jene
Da der Landesdirektor mit berathender Stimme im Ausschuß ja
elben zur Verfügung stellen kann, auf der anderen Seite der Aug. chuß die Kontrolbehörde des Landesdirektors ist und gerade dessen
Verwaltung zu kritisiren hat, so . man die Mitgliedschaft im
eachten ist auch die Aenderung
selbst außer Kraft, wenn sie innerhalb 6 Monaten nicht' die nach— Nach dem Herrenhausbeschlusse ist der Ober⸗Prästdent nur befugt,
das Herrenhaus Nach den Beschlüssen
des Abgeordnetenhauses ist die Aufsicht über die Verwaltung der An
zu führen, die Aufsichtsbehörden (8§. 118 resp. 126) haben nur mit den, in die sem Gesetz ihnen zugewiesenen Mi be die Füh⸗ rung der Verwaltung der Provin;ialorgane zu wachen. Die Anfech⸗ tung der Beschlüsse Seitens des Oher - Prästdenten hat Fein“ auf⸗ chiebende Wirkung, die Beschlüsse gelten, bis das Ober. Verwal⸗ tungsgericht entschieden hat. — Alles dies ist vom Herrenhaus beseitigt nach den Beschlüssen desselben ist das Maß der Aufsicht un⸗ beschrãnkt, mindestens ist keine klare Grenze gezogen; es bleibt im Dunkeln, welche Strafmittel die Aufsichtsbehörde gegen die Provinzial. Beamten anwenden darf. — Dieser Punkt ist für die Freiheit und Selbstyerwaltung im Grunde piel wichtiger als die Frage, ob bei den Staatsangelegenheiten der ganze Ausschuß oder ein Comité des Ausschusses mit thätig sein soll. — Man war einmüthig der Ansicht, daß die vorsichtige Begrenzung des Anfsichts⸗ rechts wieder hergestellt werden müßte. Auch die Jaufschiebende Wir kung“ der Einsprache des Ober⸗-Präsidenten auf Grunb angeblich ver⸗ letzten Gesetzes dürfe jedenfalls nur dann zugelassen werden, wenn der Ober ⸗Präsident durch das Gesetz verpfüichtet werde, so fort die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts einzuholen, jede Verschlep. pung der Sache also gesetzlich untersasut sei. — Dietz sind die wesent⸗ lichsten Punkte, welche zur Berathung kamen. Den weitaus größten Theil der Diskussion nahm, wie bereits erwähnt, die prinzipielle Frage ein, wie man sich zu dem Abschnitt V. — Mitwirkung an der . der staatlichen Angelegenheiten — überhaupt zu stellen abe.
Statistische Nachrichten.
Nach der Gebäudesteuer⸗Rolle pro 1875 ist die Zahl der steuerpflichtigen Gebäude Berlins im Jahre 1874 von
24,239 auf 25,677, alsg um nicht weniger als 1428, und die Gebäude
stenek serdst von 277 J, auf 31G, . also um 204,334 0 gestiegen. Die Zahl der steuerfreien Gebäude betrug Anfang Ja⸗ nuar d. J. 1339. Während in dieser Weise die Gebnudesteuer fort während in außerordentlicher Weise zunimmt, findet“ in Folge der Verwandlung von Aeckern, Gärten in Baustellen bei der Grundsteuer eine regelmäßige Abnahme statt; der Reinertrag aller hierher gehoͤ⸗ rigen Parzellen ist nämlich von 64,534 6 auf 620065 , also um 25284, und der Steuerbetrag von 16, 1356 auf 15,546 ½, mithin um 590 M gesunken.
— Territorium und Bevölkerung Europas, nach der dritten Auflage der „Staaten Europas“ von Hofrath Dr. H. F. Brachelli. Europa ist aus 76 Staaten (45 Monarchien und 31 Republiken) zusammengesetzt, von welchen 52 in Z Bundesstaaten ver⸗ einigt sind im Deutschen Reich und in der schweizerischen Eidgenossen⸗ schaft, 2 durch die Personal⸗ und Real- Union zusammenhängen TOesterreich und Ungarn), 8 im Verhältnisse der Perfonal. Ünton stehen (Preußen und Lauenburg, Niederlande und Luxemburg, Schwe⸗ den und Norwegen, Rußland und Finnland) und 2 unter der DBber— hoheit eines andern Staats sich befinden (Rumänien und Serbien). Dasselbe zählt auf einem Flächeninhalt von 178,747 geogr. Quadrat meilen oder 841,346 Quadratkilometer nach den neuesten Ausweifen 301,458,513 Bewohner. Außerdem weisen die in frempen Erdtheilen gelegenen Besitzungen der europäischen Staaten eine Volksmenge von 334,440, 657 Bewohnern nach.
Der Flächeninhalt und die Bevölkerung Europas vertheilen sich auf die einzelnen Staaten in folgender Weise:
Staaten Quadrat;
; Kilometer Russisches Kaiserreich mit
dem Großfürstenthum
Fe Königreich Schweden und
Me egen, . Oesterreichisch ⸗ ungarische
Monarchite .. Deutsches Reich... Osmanisches Reich mit
den Vasallenstaaten Republik Frankreich. Königreich Spanien. Vereinigtes Königreich
Großbritannien und
,,, Königreich Italien.
ö. Dänemark.
. Portugal.
=. Griechenland Schweizerische Eidge—
nossenschasntt.. Königreich der Nieder- lande mit dem Groß⸗ herzogthum Luxem⸗
1 35,462, as 3, 871,930 (1872 - 1873) Königreich Belgien.. 29.455,16 5, 253,821 (I. Januar 1874) Füůrstenthum Monte ·
1 444137 130, 009 (appr. Schätz.) Republik Andora .. 495,ů36 e 66 Fürstenthum Liechten⸗
11 178,40 8. 320 (1872)
Republik San Marino 61, 9 7, SI6 (1874 Fürstenthum Monaco. 14.86 5,741 (1873.
Die verschiedenen Nationalitäten können annäherungsweise fol gendermaßen festgestellt werden:
Deutsche mit den Holländern und Vlämen 58, 1l00 9090, Eng— länder 28,800, 000, Skandinavier (Schweden, Norweger, Dänen, Is⸗ länder) 8,980,000, Franzosen und Wallonen 37,006 000, Italiener (mit den Frigulern) N, 800,000, Spanier und Portugiesen 0, 800,000 Romanen (Rumänen, Moldauer und Walachen) 8036 000, Russen und Ruthenen 55,000 0900, Polen 9,700, 000, Tschechen, Mährer und Slowaken 6,500,009, Sorbische Wenden 140000, Kroaten, Serben und Bosniaken 5, 8), 000, Bulgaren 3, 800 000, Slovenen 1,230, 00, Kelten 4,100, 900, Israeliten 3, 000 000, Malteser, Moriscos und Araber 200,900, litthauische Völker 2,300 000, Albanesen und Ar- nauten 1,300,000, Basken 700000, Zigeuner 600, 909, Circassier 400,000, Armenier 260.000, Magyaren 5, 920, 990, finnische Völker 4710990, tartarische Völker 2,500, 000, osmanische Türken 1,200,000, Kalmücken 100,000.
Von der Gesammtbevölkerung Europas bekennen sich 961 X zum Christenthume und es entfallen auf die einzelnen Religionsbekenntnisse
in runden Ziffern: Menschen pCt, Römisch⸗katholische Kirche.. 148,700,000 49,34 Griechisch orientalische Kirche. 68,580, 0009 22, Evangelische Kirche 67, 500 009 22,0 Christliche Sekten . 4,630, 000 15,640 Gregorianisch⸗armenische Kirche. 20000090 Co? 1 6, 370, 0909 2, u Israelitischer Kultus . 5, 110000 1, g Andere Religionsbekenntnisse und Konfessions⸗ lose. JJ 369, 009 O0, 19 — Der offizielle Einwanderungsbericht giebt die Zahl der Einwanderer in den Vereinigten Staaten vom 1. Juli 1873 bis 30. Juni 1874 auf 313,339 an, die aus 103 verschiedenen Ländern kamen. 194,114 von denselben landeten in dem Hafen New⸗Yorks, Aus Deutschland kamen 87, 291 der Einwanderer, aus Irland 55,707;
„) Unter den an diesem Platze verzeichneten Isrgeliten sind blos die Israeliten im russischen Reiche, in der Türkei, Romaͤnien, Ser— bien und Griechenland begriffen, während die Israeliten in den übrigen Staaten im Hinblick auf die immer mehr schwindenden Racen-= verschiedenheiten jenen Volksstämmen zugezählt wurden, deren Sprache sie sich bedienen.
Volksmenge
Il, Io, 679 (1868 - 1873) h olo, 412 (1872)
35,904,435 (31. Dez. 1869) Al, 60, 8ͤ6 (1. Dez. 1871)
l5 930, 987 (1871 - 1873) 36, 102, 921 (1872) 16,798, 925 (1. Januar 1871)
5. 333, 181,06 7õl, 539 s
624 044,39 544, 906,6
533, 9666,80 528, 576,75 507, 036, 0
32,0909, 0907 6. April 1871) 26, 501, 154 (8j. Bez. 158715 164,496 (I. Febr. 1870 13675352 Gj. Dez 1871) l, 457, 8ñ94 (2. Mar 1870)
2669, 147 (1. Dez. 1870)
315,325, 0 296, 305. n 141,956, 2 92, 752, 52 50, 211,35
41, 418,2
England 50,935; China 13,776; Schottland 10429, Norwegen 10384; Frankreich 643; Italien 7596; Schweden 5572; Rußland 3960; Dänemark 3082; Polen 1795; von den Azoren 1551; von Australien 99h; Cuba 9560; den Sandwich -Inseln 154; aus der Türkei sI; Iöland 33; Marokko und Algier 7. Während der letzten fünf Finanzjahre, beginnend mit 1. Juli 1869 und endend mit 36. Juni 1874, sind in die Vereinigten Staaten 1,886,501 Perfonen einge⸗ wandert und zwar 1870: 387,203; 1871: 321,350; 1872: 1043806; 1833: 459,803; 1874: 313,339g; hiervon kamen aus dem Vereinigten Königreich 9g, 052; 492,50 gehörten den Ländern deut⸗ scher Zunge an; dazu kommen 19,178 Skandinavier; 78,748 Roma⸗ nen; 145507 Slaven; 48,99] Chinesen; 158,969 aus britisch Nord—= amerika: 6014 aus spanischen und portugiesischen Kolonien und 16,35 aug allen anderen Ländern. — Außer den CGinwan derern kamen im letzten Jahre 62,40 Perfenen in den Vereinigten Staaten anz. 47,730 hiervon waren amerikanische Bürger, die aus fremden Ländern zurückkehrten, der Rest Vergnügungs⸗ oder Geschaͤftsreisende aus Europa 24. Die Zahl der Passagiere, die im vergangenen Jahre die Vereinigten Stagten verließen, wird auf 154 686 angegeben, von de⸗ nen sich 93,478 in New Jork einschifften. — Die Ausfuhr von Pro⸗ dukten aus den Vereinigten Staaten erreichte im abgelaufenen Jahre einen Werth von 48400, 000 Dollars. Hauptausfuhrartikel sind Baumwolle, Getreide (besonders Weizen), Fleisch, Tabak und
Petroleum. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Dem Athenäum / zufolge wird demnächst ein Band, be⸗ stehend aus der wichtigsten phülosophischen Korrespondenz des ver— storbenen M.. John Stuart Mill, veroffentlicht werden. Dasselbe Blatt kündigt auch das baldige Erscheinen des „Lebens und rue f w lz von Lord Macgulay“, herausgegeben von dessen Neffen, Mr. E. O. Trevelyan, M P., an. K
= Ueber eine neue gelehrte Exrpeditis ß in Centfal- Asi en bringt die „Turkest. Ztg.“ folgende Nachrichten: Mitte April haben die Glieder einer Expedition in das Lanz Hissar, welche die⸗ ses bisher völlig unbekannte Land erforschen „ollen, Taschkent verlassen. Hissar sist von dem Sarawschanfchen Bezirk nur durch das Thal Schachrissabs getrennt. Die Südgrenze dieses fruchtbaren Thales, der Heimath Tamerlans, ist der hohe Gebirgsrücken der Hissarschen Berge. Der ganze Raum südwärts von diesen Bergen bis zum Amu ˖ Darja ist in so hohem Mae unbekannt, daß man nicht einmal weiß, ob die Stadt Hissar wiͤrklich existirt, oder ob Hissar nur die Bezeichnung für die gegenwärtig dem Emir von Bucharg gehörende Probinz ist. Die Expedition hat den Zweck, die ganze Strecke vom Berggürtel bis zum Amu. Darja genau zu erforschen. Wenn die Umstände günstig sind, wird die Expedition auch Kul-Ob Kulfat) besuchen. Die Marschroute ist annähernd folgende: aus Ssamarkand auf dem Saumpfad über den Paß Tachtakaratscha in das Thal Schachrisjabs und nach Karschi, wö die Expedition mit dem Emir von Buchara, der bald nach Karscht gehen wird, zusammen⸗ treffen soll, dann weiter über Schaar, Kitab und Jakko. Bak zur Hissarschen Bergkette, von dort über den Paß Kalta⸗Minar und den Tschartschakschen Engpaß in die Stadt Balffun in der Provinz Hissar. In Karschi soll die Expedition die nöthigen Erkundigungen uͤber den Weg von Karschi nach Baissun über Gufac einziehen. Dieser Weg ist auf allen Karten sehr ungenau angegeben. Nach dem Aufenthalt in Baissun wird die Expedition alle bedeutenderen Städte am Südrande Des Hissarschen Gebirges besuchen und dann an die Mündung des Ssurch⸗Ob, eines ,, des Amu ⸗ Darja, gehen. Von hier aus wird die Expedition sich bemühen, nach Kul—⸗ Ob Kuljat) durchzudringen und den Rückweg nach Ssamarkand durch das Hochland des oberen Sarawschan nehmen, wobei sie durch den Ansobschen oder einen anderen Paß das Thal Jagna. Oba zu erreichen suchen wird. Die Leitung der Expeditiön sst Hrn. R. A. Majew übertragen. Als Glieder derselben fungiren der Astronom Schwarz und die Seconde⸗Lieuntenants Kriwzow und Wischnewskij, wesche sich mit dem diplomatischen Beamten A. A. Weinberg bereits über Ssa⸗ markand nach Schachrisjabs und Karschi begeben haben.
Gewerbe und Handel.
Landau, 28. Mai. Der kürzlich hier abgehaltene Wein markt, zu dem sich über 600 Personen eingefunden hatten, hat hin⸗ sichtlich des Besuchs die gehegten Erwartungen übertroffen, so daß man sich genöthigt sehen wird, für den nächsten Markt (im Sep tember) ein geräumigeres Lokal auszumitteln. Es wurden etwa 69 Fuder (zu 1000 Liter) verkauft, alles 1874 er — für ältere Jahr⸗ gänge stellten Eigner Preise, zu denen sich die Kauflustigen nicht ver⸗ stehen wollten. Gewöhnliche Sorten 1874 er wurden mit 1460 bis 210 Fl. bezahlt, Traminer mit 240 bis 420 Fl. Im Allgemeinen , . Käufer zurückhaltend in Folge des sehr günstigen Standes der Reben.
Wien, 2. Juni. W. T. B. Das Börsenschiedsrichter⸗ Kollegium hat in einem speziellen Falle dahin entschieden, daß bei pr. Differenz geschlossenen Geschäften in Lom bardenkoupons der volle Betrag von Null bis zum Kaufs resp. Verkaufspreise be⸗ zahlt wird.
— In St. Petersburg tagte in den letzten Wochen ein Kon— greß von Vertretern der Metallindsstrie. Der Ehrenpräsident Großfürst Konstantin schloß am 25. v. M. denselben mit einer Rede, in welcher er sagte: „Ich frene mich, konstatiren zu können, daß die Verhandlungen des Tongresses sehr lebhaft waren. Das ist der beste Beweis für die Nothwendigkeit eines Gedankenaustausches über eine so wichtige Frage wie die Entwicklung der Metallindustrie. Ihre Erörterungen haben vollständig bestätigt, daß es in allen Theilen Rußlands unermeßliche Eisenerzlager giebt. Die Einen suchten zu beweisen, daß die Hauptlager sich im Ural vorfinden, Andere ver⸗ sicherten, daß Süd-⸗Rußland an Eisen und Steinkohlen reich sei; die Düttenbesitzer aus dem Westen sprachen von dem Reichthume ihrer Heimath an Eisen und Kohlen; die aus dem Norden wiefen auf Flnn= land und die nördlichen Provinzen hin, wo sich sehr beträchtliche Mineral⸗ lager befinden und die ungeheuren Wälder Brennholz liefern könnten. In Mittel ⸗Rußland giebt es schon lange Schmelzhütten, und wenn der Süden wohlfeile Steinkohle dahin liefern kann, wird sich die Eisenproduktion verzehnfachen. Ich bin überzeugt, daß der Zeitpunkt für eine energische Thätigkeit in der Metallindustrie für uns gekommen ist, weil die Eisenbahnen, die Telegraphen, die Dampfschiffahrt, die Fabriken und auch die Landwirthschaft dringend Metall benöthigen. Die nationale Gewerbsthätigkeit erkennt die herrschenden Bedürßfnisse und richtet sich darnach. Dlejenigen, welche jetzt Hüttenwerke und Maschinenwerkstätten errichten, werden vor den ersten unvermeidlichen Schwierigkeiten nicht zurückschrecken, aber dafür auch den Grund eines gesicherten Wohlstandes für ihre Nachkommen legen. Anderthalb Jahrhunderte nach Peter dem Großen, dem Schöpfer der russischen Minenindustrie, eröffnet sich eine neue Aera für die Metallindustrie unter Alexander IJ, dem Erneuerer des bürgerlichen und okonomischen Lebens Rußlands. ;
Schon jetzt ist der Eisenverbrauch in Rußland ungemein groß, wie wird er erst werden, wenn das Reich mit einem vollständigen Eisenbahnnetz überzogen ist, alle schiffbaren Flüsse von eisernen Dampfern befahren werden und der Landbebauer nur noch Maschinen⸗ geräthe benützt; wenn der Gebrauch von Maschinen in der Manufak⸗ turindustrie allgemein geworden sein wird, der Bau von Seeschiffen einen Aufschwung nimmt und unsere Handelsflagge auf fernen Meeren weht, mit einem Worte, wenn unser mit 80 Millionen fleißiger und fähiger Arbeiter bevölkertes Vaterland mit der Hülfe eines wohlfeilen Metalles und guter Maschinen arbeitet. Heute haben unsere Grenz⸗ änder, durch unermeßliche Räume von einander getrennt, alle ihr be⸗ sonderes Leben, ihre eigene Entwicklung. Ich bin aber fest überzeugt, daß das Metall die Entfernungen verringern und auch die Länder einander näher bringen wird. Es wird gemeinsame Interessen schaffen, mit einem Wort eine vollständige Aehnlichkeit in den ökonomischen Verhältnissen und im ganzen Leben der ungeheuren russischen Volks⸗ familie herstellen. Ich werde mit dem lebhaftesten Interesse die Ent- wicklung der Hüttenindustrie in Rußland verfolgen, und seder ihrer Erfolge wird für mich eine nene Freude sein, da es eine folche für ganz Rußland ist.“
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