1875 / 129 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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das Haus trat diesem Antrag ohne Diskussion bei.

über den aus dem Hause der Abgeordneten zurückgekommenen

Preußen,

vollstreckung mit den Rücksichten militärischer Disziplin zu ver⸗ einigen und die öffentliche Zwangsvollstreckung aus Schonung für die betreffenden Militärpersonen zu vermeiden. Ein Standes⸗ prlvilegium werde dadurch nicht geschasfen. Zu Gunsten der Streichung wurde dagegen geltend gemacht, die „Paritionsordre passe nicht in das System der Zwangs vollstreckung und schaffe eine Ausnahmestellung ohne genügendes Bedürfniß. Den Rücksschten auf militärische Disziplin könne durch das Gebot einer vorgängigen Benachrichtigung von der Zwangsvollstreckung an den militärischen Vorgesetzten Rechnung getragen werden. In diesem Sinne wurde von dem Abg. Klotz ein Antrag gestellt, welcher nach eingehender Bera⸗ thung Annahme fand. Der 5. 648, welcher von der Zwangs⸗ vollstreckung gegen Militärpersonen in Kasernen handelt, wurde mit einem Zusatzantrage des Abg. Reichensperger angenommen, nach welchem die gepfändeten Sachen Behufs der Versteigerung an den Gerichtsvollzieher abgeliefert werden sollen. Nach Erle⸗ digung dieser zuruͤckgesetzt gewesenen Paragraphen wurde die regelmäßige Berathung wieder aufgenommen. Bei 5§. 663 ver⸗ anlaßte die Frage, ob über die Pfaͤndung der Früchte auf dem Halme Bestimmungen in den Entwurf aufzunehmen seien, eine längere Erörterung. S. 664, welcher von den aus Humanitäts⸗ rücksichten der Pfändung nicht unterworfenen Sachen handelt, wurde in manchen einzelnen Punkten angefochten. Beide Para⸗ graphen wurden schließlich mit unwesentlichen Abänderungen ge⸗ nehmigt, ebenso 8. 665. Am 3. Juni erledigte die Kom⸗ mission die noch übrigen §§. 666 676 aus dem Abschnitte über die Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen nach kurzer

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von Werthpapieren auf Namen, welche einen Börsenpreis haben, bezüglichen Zusatzanträgen der Abgg. Wolffson und Reichensperger. Sodann ging dieselbe zu den von der Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte handelnden Abschnitte (85§. 677 - 70) über. Die 85. 677 684 wurden nach kurzer Erörterung mit unwesentlichen Abänderungen angenommen. Eine lebhafte Debatte entstand bei §. 685 über die Frage, ob die Ueberweisung einer gepfändeten Forderung an den pfänden⸗ den Gläubiger auch das Indossement des Schuldners oder nur die Cession ersetze. Die Kommission entschied sich bei der Ab⸗ stimmung entgegen dem Entwurf für das letztere, von der An⸗ schauung ausgehend, daß die Lage des Drittschuldners in keiner Weise durch das Vollstreckungsverfahren erschwert werden dürfe. Die 5§§. 686 696 fanden mit unwesentlichen Aenderungen Annahme.

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Herrenhauses gelangte der mündliche Bericht der Kommission für Agrar⸗Angelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend die Uebertragung der Auseinandersetzungsgeschäfte innerhalb des Bezirks des Justizsenats zu Ehrenbreitstein auf die General ⸗Kommissionen zu Münster und Cassel, zur Berathung. Nachdem der Referent, Herr Bitter, den Gesetzentwurf zur unveränderten Annahme empfohlen, genehmigte das Haus ohne Diskussion diesen Antrag.

Es folgte sodann die einmalige Schlußberathung über den Gesetzentwurf, betreffend die Veränderung der Grenzen einiger Kreise in den Provinzen Preußen, Brandenburg, Schlesien und Sachsen. Auch hier empfahl der Referent, Dr. Sulzer, die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs in Ueber⸗ einstimmung mit den Beschlüssen, des Abgeordnetenhauses, und

Der folgende Gegenstand war die einmalige Schlußberathung

Gesetzentwurf, betreffend die Geschäftsfähigkeit Minder⸗ jähriger und die Aufhebung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Minderjährigkeit. Der Referent Dr. Dernburg empfahl, dem Beschlusse des Hauses der Abgeordneten beizutreten und das Haus beschloß demgemäß.

Dann folgte die einmalige Schlußberathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Belegung von Geldern der gerichtlichen Depositorien, der Kirchen 2c. bei der Reichsbank. Frhr. v. Tettau beantragte als Referent, dem Gesetzentwurfe, wie das Haus der Abgeordneten, unverändert die verfassungsmäßige Zu⸗ stimmung zu ertheilen und das Haus trat ohne Debatte diesem Antrage bei.

Der folgende Gegenstand der Tagesordnung war die ein⸗ malige Schlußberathung über den aus dem Hause der Abgeord⸗ neten zurückgekommenen Gesetzentwurf, betreffend die Auf⸗ lösung des Lehns verbandes der nach dem Lehnrecht der Kurmark, Altmark und Neumark zu beurtheilenden Lehne. Für Herrn v. Wedell berichtete Herr v. Winterfeld und empfahl den Gesetzentwurf in der vom Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung anzunehmen. Das Haus trat dem An⸗ trage ohne Debatte bei.

Ebenso berichtete auch Herr v. Winterfeld in der einmali⸗ gen Schlußberathung über die statistische Nachweisung der Amtsbezirke im Geltungsbereiche der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872. Er empfahl, durch Kenntnißnahme des Hauses diese Nachweisung für erledigt zu erachten.

Den Schluß der Sitzung bildete der mündliche Bericht der Petitions⸗Kommission über Petitionen. Herr Fleck berichtete über die Petition des Justiz⸗Rath Mattern und Genossen zu Groß⸗Glogau, die Erstattung eines Stiftungsfonds betreffend, und empfahl: Das Herrenhaus wolle beschließen: über dieselbe zur Tagesordnung überzugehen. Das Haus schloß sich diesem Antrage ohne Diskussion an.

Sodann berichtete Herr Fleck über die Petition der Grund⸗ besitzer des Kreises Falkenberg wegen anderweiter Vertheilung der Elementarlehrer⸗Gehaltsbeiträge und empfahl, diese Petition der Königlichen Staatsregierung zur Benutzung bei dem dringlich nöthigen Unterrichtsgesetze als Material zu überweisen. Ohne Debatte nahm das Haus auch diesen Antrag an. Schluß der Sitzung 35 Uhr. Nächste Sitzung: Donnerstag, 10. Juni, Mittags 12 Uhr. Auf der Tagesordnung stehen: 1) das Ge⸗ setz über das Kostenwesen in Auseinandersetzungssachen; 2) Ge⸗ setz über die Rechte der Altkatholiken; 3) Vermögensverwal⸗ tungsgesetz der katholischen Kirche.

Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen mit einigen nicht erheblichen Aenderungen nach den Beschlüssen des Herrenhauses und folgender von den Abgg. v. Behr⸗Behrenhoff und Dr. Loewe vorgeschlagenen Resolution an⸗ genommen:

Die Regierung aufzufordern, 1) dahin zu wirken, daß eine Des- infektion aller für den Viehtransport benutzten Waggons und Schiffs räume vorgeschrieben werde; Y) auf die zur erfolgreichen Ausführung

des n nothwendige Fortbildung des Veterinärwesens in insbesondere auf die Hebung der wissenschaftlichen und

praktischen Ausbildung der Thierärzte überhaupt und auf die Ver mehrung der Zahl der beamteten Thierärzte, sowie auf die Ver⸗ ö der Stellung wie des Gehaltes derselben Bedacht zu nehmen.

Schluß 34 Uhr.

In der heutigen (73) Sitzung des Hau ses der Abgeordneten, welcher am Ministertische die Staats⸗Minister Dr. Achenbach und Dr. Friedenthal, sowie mehrere Regierungs⸗Kom⸗ missarien beiwohnten, brachte der Abg. Windthorst (Meppen) eine Interpellation ein, betreffend das inquisitorische Verfahren der Königlichen Regierung in Cöln gegenüber dem in Bonn wieder⸗ gewählten Ober⸗Bürgermeister Kaufmann.

Erster Gegenstand der Tagesordnung war die erste und zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher bei Auseinandersetzungen vor Be⸗ stätigung des Rezesses. (S. unter Landtagsangelegenheiten.) Der Abg. Berger führte über die späte Einbringung der Vorlage Beschwerde, worauf der Staats⸗Minister Dr. Frieden⸗ thal die Unmöglichkeit früheren Einbringens nachwies. Der Entwurf wurde vom Hause angenommen, jedoch mit Einschie⸗ bung des folgenden von dem Abg. Kummert beantragten

§. 5 a: „Die Vorschriften der 5§. 2—5 kommen auch in dem Falle zur Anwendung, wenn der Auseinandersetzungsplan bereits vor Geltung dieses Gesetzes endgültig festgestellt ist.“

Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Erweiterung der Statuten der Landeskreditanstalt zu Hannover wurde in erster und zweiter Berathung, der Entwurf eines Gesetzes, be⸗

treffend die Abwehr rund Unterdrücung von Vieh en chem,“

in dritter Berathung ohne Debatte genehmigt. Hierauf trat das Haus in die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, zu welchem zahlreiche Amendements vorliegen. Beim Schlusse des Blattes wurde über die 5§8. 1 und 5 gemeinsam debattirt; und hatten die Abgg. Haken, Stuschke, Miquel und der Handels⸗Minister Dr. Achenbach hierüber das Wort genommen.

In den deutschen Münzstätten sind bis zum 22. Mai 1875 geprägt: an Goldmünzen: 885,509,460 S6 Doppelkronen, 255,974,350 MSG Kronen; an Silbermünzen: 20,134,075 (M 5⸗Markstücke, 60,333,166 SW 1⸗Markstücke, 14,602,685. Mi 3 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 7,383,770 (66 20 8 10⸗Pfennigstücke, 3,551,877 6 55 8 5-Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 2,688, R 1 S6 90 5 2⸗Pfennigstücke; 1,292,912 S 54 3 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1, 141,483,810 MSH; an Silbermünzen: 9h, 069, 26 M I; an Nickelmünzen: 10,935,647 M6 75 8. ; an Kupfermünzen: 3, 981.884 SG 44 5.

Nach den Vorschriften des Allg. Landrechts können Grundstücke und Gerechtigkeiten, welche einer Kirche gehören, ohne ausdrückliche Genehmigung des Staa⸗ tes nicht veräußert werden (5§. 219 Th. II. Tit. 11 1. c). Bei ganzen Landgütern und Häusern ist die Genehmigung des geistlichen Departements nothwendig, bei einzelnen Grundstücken oder bloßen Gerechtigkeiten dagegen der Konsens der unmittel⸗ baren geisilichen Oberen hinreichend (5. 220 J. c.). Welche Be⸗ hörden unter den unmittelbaren geistlichen Oberen zu verstehen, hat von jeher Anlaß zu Zweifeln gegeben. Diese Zweifel sind indeß durch mehrfache mit Gesetzeskraft erlassene landesherrliche Anordnungen, insbesondere durch die Dienstinstruktion für die Provinzial⸗Konsistorien vom 23. Oktober 1817 §. 9, die In⸗ struktion zur Geschäftsführung der Regierungen vom 23. Okto⸗ ber 1817 8. 189., die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 31. De⸗ zember 1825, betreffend eine Abänderung in der bisherigen Organi⸗ sation der Provinzial⸗Verwaltungsbehörden D. II. 2, die Verordnung vom 27. Juni 1845, betreffend die Ressortverhältnisse der Provinzial⸗ behörden für das evangelische Kirchenwesen 3. 3 Nr. 5 und die Verordnung vom 27. Juni 1845, betreffend die Ressortverhält⸗ nisse der Provinzialbehörden in katholisch⸗kirchlichen Angelegen⸗ heiten §. 3 beseitigt worden. Danach stehen die in dem Allg. Landrecht den geistlichen Oberen beigelegten Befugnisse hinsicht⸗ lich der kirchlichen Externa den Bezirksregierungen, in oberer Instanz dem Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten zu. Die im §. 219 Th. II. Tit. II des Allg. Landrechts vorge⸗ schriebene Genehmigung des Staats ist bei Veräußerung von ganzen Landgütern und Häusern (Wohnhäusern) durch den ge⸗ nannten Minister, bei der Veräußerung von einzelnen Grund⸗ stücken durch die Regierungen zu ertheilen. Dies gilt sowohl für die evangelische wie für die katholische Kirche und hat auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschrift auch in der Rheinprovinz An⸗ wendung gefunden. (C. M. Reskr. vom 15. Marz 1832, Aller⸗ höchste Kabinets Ordre vom 24. Januar 1838, Erlaß der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten, des Innern und der Finanzen vom 1. Oktober 1847 II. Nr. 50.)

Eine Abänderung jener Ressortbestimmungen ist auf gesetz⸗ lichem Wege bisher nicht erfolgt. Dagegen sind während der inheight Jahre in wiederholten Fällen Bedenken über die fort⸗— auernde Geltung der §8§. 219, 220 eit. erhoben und die Un⸗ vereinbarkeit derselben mit der im Art. 15 der Verfassungs⸗ urkunde der katholischen Kirche zugesicherten selbständigen Ver⸗ waltung ihrer Angelegenheiten behauptet worden. Die Praxis der Administrativbehörden hat in Folge dessen geschwankt. Während die Ministerial⸗Erlafse vom 3. Oktober 1851, vom 18. November 1851 und 27. Mai 1859 das Erforderniß einer staatlichen Genehmigung zur Veräußerung von kirchlichen Grund⸗ stücken hinsichtlich der evangelischen Kirche für fortbestehend, hin⸗ sichtlich der katholischen Kirche für hinweggefallen erklären, wird in einem späteren Erlaß vom 15. März 1867 die Vorschrift des S. 220 cit. wegen Veräußerung, von ganzen Landgütern und Häusern nach wie vor als für beide Kirchen maßgebend anerkannt.

Die hierdurch entstandene Rechtsunsicherheit zu beseitigen erscheint um so mehr geboten, als die von einander abweichenden Verfügungen der Verwaltungsbehörden auch auf die Gerichts⸗ praxis nicht ohne Einfluß geblieben sind, hier gleichfalls zu entgegengesetzten Entscheidungen geführt und damit einen Zustand geschaffen haben, bei welchem die in Rede stehende Vorschrift bald angewendet, bald nicht angewendet, damit aber die Gültig⸗ keit zahlreicher Veräußerungsgeschäfte in Frage gestellt wird.

Mit Rücksicht hierauf ist die Angelegenheit von dem Minister für die geistlichen 2c. Angelegenheiten einer erneuten Prü⸗ fung unterworfen worden, in Folge deren der Minister den Bezirks⸗ regierungen der 8 älteren Provinzen durch einen Cirkukarerlaß vom 135. v. M. Folgendes eröffnet hat:

Die von dem derzeitigen Winister für die geistlichen 2c. Auge⸗ legenheiten in den fünfziger Jahren vertretene Auffassung be⸗ ruht auf der Erwägung, daß, da die Disposttion über den kirchlichen Immobiliarbesitz als ein Akt der kirchlichen Ver⸗ mögens verwaltung nach Art. 15 der Verfassungsurkunde von

Staat hierbei nach 5§. 219 ff. J. c. vorbehaltene Einwirkung nicht mehr in Anspruch genommen werden könne.

Diese Motivirung läßt den eigentlichen Kern der Frage un⸗ berührt. Sie würde zutreffen, wenn durch die genannten Vor— schriften die Veräußerung selbst in die Hand des Staatg gelegt worden wäre. Um eine derartige Befugniß handelt es sich aber nicht. Die Genehmigung, von welcher das Allg. Landrecht die Gültigkeit kirchlicher Alineationen abhängig macht, fällt nicht in das Gebiet der kirchlichen Administrative, sondern der staatlichen Aufsicht. Sie ist kein Vermögens⸗Verwaltungsakt, sondern ein Ausfluß des Hoheitsrechts, auf welches der Staat gegenüber den in seinem Gebiet bestehenden Korporationen niemals ver⸗ zichten kann, und auf welches auch den Religionsgesellschaften gegenüber durch die Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 keineswegs verzichtet worden ist. Vermöge dieses Hoheitsrechts hat das Allg. Landrecht, entsprechend den für Korporationen im Allgemeinen erlassenen Vorschriften der §§. 83 ff. Th. II. Tit. 6, den Erwerb wie die Veräußerung von kirchlichen Immobilien an eine besondere Genehmigung geknüpft.

Es soll damit dem Staat die Möglichkeit gewährt werden, einerseits einer übermäßigen Anhäufung von Grundbesttz in der todten Hand zu begegnen, andererseits dafür zu sorgen, daß der wichtigste Theil des kirchlichen Vermögens nicht ohne zureichen⸗ den Anlaß zum Schaden der Betheiligten seinen stiftungsmäßigen Zwecken entzogen werde. Soo wenig nun durch die Verfassungs⸗ urkunde die gesetzlichen Bestimmungen in Wegfall gekommen sind, welche den kirchlichen Vermögengerwerb in bestimmte Grän⸗

den Organen der 2 selbständig wahrzunehmen sei, die dem

zen Meisen, ebense wenig.; on Aud der den. Licchen. zugesicherten.

Selbständigkeit in der Verwaltung ihrer Angelegenheiten die Beseitigung derjenigen staatsrechtlichen Vorschriften hergeleitet werden, welche für die Veräußerung des kirchlichen Grund⸗ besitzes gewisse Kautelen im öffentlichen Interesse vorgesehen haben. Rechtlich stehen daher auch die letzteren Vorschriften noch heute in unveränderter Geltung.

Indem der Minister hiernach die vorberegten Erlasse seiner Amtsvorgänger außer Wirksamkeit setzt, veranlaßt derselbe die Königlichen Regierungen fortan nach Maßgabe der bezüglichen gesetzlichen Bestimmungen hinsichts der katholisch⸗ kirchlichen Grunderwerbs⸗Veräußerungen ebenso zu verfahren, wie dies in Betreff der evangelisch⸗kirchlichen bisher unverändert geschehen ist, auch darauf zu achten, daß Seitens der kirchlichen Organe vorkommenden Falls den gesetzlichen Vorschriften entsprochen wird und zu diesem Zweck die Lokalbehörden mit geeigneter An⸗ weisung zu versehen.

Im Uebrigen bemerkt der Minister, daß die 55. 219ff. auch auf das Pfarrvermögen, das Vermögen der geistlichen Ge⸗ sellschaften (Stifte, Klöster und Orden) und das der milden Stiftungen Anwendung finden. 85 774, 951, 952 Th. II. Tit. 11, §. 43 Th. II. Tit. 19 des Allg. Landrechts.

Das soeben erschienene Justiz⸗Ministerialblatt Nr. 23 enthält einen Aufsatz über die Aussetzung und Theilung gerichtlich erkannter Strafen, vom Geheimen Justiz⸗Rath Frhrn. von Bülow.

Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten Großherzoglich sächsi⸗

scher Geheimer Finanz⸗Rath Dr. Heerwart und Großherzoglich . Ober⸗Regierungs⸗Rath Selkmann t.

oldenburgischer Geheimer sind von Berlin abgereist.

Der Kaiserlich russische Botschafter am hiesigen Hofe, von Oubril, hat sich vorgestern auf einige Tage nach Ems begelen. Der Kaiserlich russische Oberst und Adjutant Sr. Kaiserlichen Hoheit des Großfürsten Alexis von Rußland, Baron von Schilling, traf gestern Abend auf der Durchreise nach Ems hier ein und reiste heute früh weiter.

Der Minister⸗Resident der Vereinigten Stagten von Nord⸗Amerika in Stockholm, Andrews, ist gestern, aus Dres⸗

den kommend, hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.

Ebendaselbst hat der Königlich schwedische Kabinets⸗Kammerherr, Graf Rosen, welcher gestern Abend auf der Durchreise nach Gotha hier eintraf, Wohnung genommen.

S. M. Brigg „Undine“ beabsichtigte eingegangener Nachricht zufolge am 18. Mai cr, von Norfolk aus die Reise

d. M. auf der inneren Rhede Kopenhagens zu Anker, salutirt von der S. M. Segelfregatte ‚Medusa“ legte sich am 3. d. M. in unmittelbarer Nähe von Korsör vor

nach Bermudas fortzusetzen. S

M. Segelfregatte „Niobe“ ging am 3.

Batterie Sixtus. Anker.

Bayern. München, 3. Juni.

genossen⸗Vereins,“

Protektorat über diesen Verein angenommen. Prinz

SOtto hat sich gestern Nachmiltag mit Sr. Majestät dem König

von Schloß Berg auf die Roseninsel begeben und von da aus einen Besuch in Possenhofen abgestattet. Heute Morgens ist Prinz Otto hierher zurückgekehrt; derselbe wird Ende dieser Woche die beabsichtete größere Reise nach den nordischen Ländern antreten. Das erzbischöfliche Ordinariat erläßt im heutigen „Pastoralblatt« folgende Bekanntmachung: „Am 27. Mai d. J. ist eine Entschließung des Königlichen Staats⸗Mini⸗ steriums des Innern beider Abtheilungen „außerordentliche Kirchenfeierlichkeiten und Prozessionen bei dem Jubiläumsablaß im Jahre 1875 betreffend“, ergangen, in Folge welcher Se. Excellenz unser hochwürdigster Herr Erzbischof sich genöthigt sah, anzuordnen, daß alle im Sinne der päpsitlichen Jubiläumgbulle „Gravibus Ecclesia“ vom 24. Dezember v. J. und des erz— bischöflichen Hirtenbriefß vom 29. Januar d. J. beabsichtigten Jubiläumsprozessionen unterlassen werden. Dies wird den hoch, würdigen Seelsorgvorständen zur Darnachachtung kundgegeben,“

Das Testament der kürzlich verstorbenen Prinzessin Alexandra von Bayern ist vorgestern eröffnet worden. Die Prinzessin hat einen Theil ihrer Verlassenschaft zu wohlthätigen .

Legaten bestimmt.

Sachsen. ; hat heute Vormittag 8 Uhr in Begleitung des Ober⸗Stallmeisters Senfft v. Pilsach, des Flügel⸗Adjutanten Majors v. Minckwik und des Geheimen Raths Bär mittelst Extrazugs die beabsich⸗

tigte Reise nach Leipzig angetreten und sich zunächst nach Wurzen

begeben. Die Ankunft Sr. Majestät in Wurzen ist 99 Uhr er—= folgt und die Abreise daselbst, nach Besichtigung der Stadt und

mehrerer industriellen Etablissements auf Nachmittag 4 Uhr an.

gesetzt, so daß Se. Majestät in 41 Uhr in Leipzig eintreffen

dürfte, woselbst sich dem Allerhöchsten Gefolge noch der Ober=

iche. Niꝛisteri] n. nm ittele s ecm g- mm, 5. dem- ,, Te

Se. Majestat der König hat mittelst eines sehr gnädigen Handschreibens an den ersten Präsidenten des Pbaherischen Veteranen, Krieger und Kamp;

Hrn. Hauptmann a. D. v. Puchbeckh, das

Dresden, 4. Juni. Se. Majestãt der König

Hofmarschall Frhr. v. Könneritz anschließen wird. Um 5 Uhr wird im Königlichen Palais daselbst Diner stattfinden und Abends gedenkt Se. Majestät das neue Theater zu besuchen, wo Mozarts per 0osi fan. tutte‘ zur Aufführung kommen soll. Ihre Majestät die Königin wird am H. Juni die König⸗ liche Villa zu Strehlen verlassen und das Königliche Sommer⸗ hoflager in Pillnitz beziehen, woselbst Se. Majestät der König nach Beendigung der heute angetretenen Reise am 12. Juni Abends einzutreffen gedenkt. Der Staats⸗Minister Pr. v. Gerber ist heute nach Leipzig abgereist und wird Ende nächster Woche hierher zurückkehren.

Hessen. Darmstadt, 3. Juni. Das heute ausgegebene Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 28 enthält das Gefetz, die Ausführung des Impfgesetzes für das Deutsche Reich vom 8. April 1874 betreffend. Die Stadtverordneten sprachen sich mit 32 gegen 2 Stimmen für die Einführung von Kommunal—⸗ schulen aus.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 2. Juni. Für nächste Woche ist die Wahl eines neuen Bürger— meisters der hiesigen Residenz an Stelle des nach Emden ab— gehenden Ober⸗Bürgermeisters Fürbringer ausgeschrieben. Bis jetzt sind 23 Bewerber um dieselbe, theils aus den thüringischen Staaten, theils aus Sachsen, Preußen und den Reichslanden aufgetreten.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 3. Juni. Auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. April v. J. hat das Herzog⸗

die sämmtlichen auf einen Thaler und zehn Thaler lautenden sachsen⸗altenburgischen Kassenscheine zur Einlösung aufge— rufen. Der Umtausch gegen klingendes Courant findet bis zum 30. Juni 1876 bei der Härzoglichen Finanz⸗Hauptkasse und aus—⸗ hülfsweise, soweit der jeweilige Kassenvorrath ausreicht, auch bei den Steuer⸗ und Rentämtern statt. Im Uebrigen ist bereits ein sehr großer Theil der gedachten Kassenscheine, darunter namentlich von den einthalerigen, in letzter Zeit unter der Hand eingezogen und vernichtet worden, so daß die Zahl der noch im Umlauf befindlichen Scheine nur noch eine verhältnißmäßig geringe ist. Zur Erinnerung an diejenigen Krieger von 1870571, welche theils in den hiesigen Lazarethen ver⸗ starben, theils durch ihre Angehörigen hier zur Erde be⸗ stattet wurden, bestehen bereits auf dem hiesigen Friedhofe zwei Denkmäler, eins für die Angehörigen der deutschen Armee, das andere für die in der Gefangenschaft hier verstorbenen Franzo— sen. Gegenwärtig hat sich aber ein neues Comits gebildet, wel⸗ ches die Errichtung eines größeren Siegesdenkmales auf einem der öffentlichen Plätze der Residenzstadt anstrebt. Zu die⸗ sem Zwecke fordert ein von angesehenen Männern aus allen Theilen des Herzogthums unterzeichneter Aufruf die Bewohner des Landes zu freiwilligen Beiträgen auf. Nach demselben hat sich Se. Hoheit der Herzog als Protektor an die Spitze des Comitẽès gestellt.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Gotha, 3. Juni. Auf der gestrigen geistlichen Konferenz sind die Thesen im Ganzen angenommen worden. Dabei wurde der Beschluß ge⸗ faßt, an die Staatsregierung eine Petition zu richten, in welcher um eine baldige, noch vor dem 1. Januar künftigen Jahres ein⸗ zuführende Ablösung der Stolgebühren gebeten werden soll. Man hofft um so mehr auf die Erfüllung dieses Gesuches, als dem Vernehmen nach eine solche Maßregel Seitens der Regierung bereits ins Auge gefaßt worden ist.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 3. Juni. Der Erzherzog Kronprinz Rudolf ist gestern Abends von Komorn nach Schön⸗ brunn zurückgekehrt.

Der Erzherzog Feldmarschall Albrecht begiebt sich am 7. d. M. in das Seebad Trouville.

Der Prinz Wilhelm von Württemberg ist gestern zum Kurgebrauche in Karlsbad angekommen. .

Teplitz, 3. Juni. Der König und die Königin von Schweden sind heute um 5 Uhr Nachmittags von Dresden wohlbehalten in Teplitz angekommen. . .

Agram, 3. Juni. Eine Kommission des hiesigen General⸗ Kommando ist nach Zavalje abgereist, um einvernehmlich mit den türkischen Behörden die Grenzlinie zwischen der Militärgrenze und Bosnien zu reguliren.

Niederlande. Haag, 1. Juni. Die Berathung des Münzgesetzentwurfes wird in der Ersten Kammer der Generalstaaten ganz in Kurzem erwartet werden können. Die Berichterstattungskommission ist bereits ernannt. Sie wird, wie man in bestimmte Aussicht stellen zu können glaubt, die An⸗ nahme dieses Entwurfes, in voller Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Zweiten Kammer, befürworten und dieser Vor⸗ schlag voraussichtlich mit großer Majorität genehmigt werden. Der Erlaß für Einführung der Goldwährung neben der be⸗ schränkten Silberwährung würde sodann unverzüglich, noch vor Ablauf des gegenwärtigen Monates, erfolgen. Derselbe wird von dem Könige wahrscheinlich noch vor seiner auf den 19. d. anberaumten Abreise nach der Schweiz unterzeichnet werden können. Dem Staatsrathe liegt ein Gesetzentwurf vor, nach welchem eine Anzahl von Eisenbahnen von Staatswegen an⸗ gelegt werden soll. In diesen Entwurf sind dem Vernehmen nach folgende Linien aufgenommen:; Harlingen⸗Heerenveen, Zwolle⸗Almeloo, Dordrecht⸗Elst, Enkhuyzen⸗Hoorn⸗Zaandam, Breda⸗Tilburg nach 's Bosch, Groningen⸗Delfzijl, Nimwegen⸗ Venloo und Rotterdam⸗Hoek van Holland. In den letzten Tagen des August wird das im Jahre 1873 in Gent gegründete Institut für internationales Recht und in der ersten Woche des September der Verein für die Reform und Codifikation des Völkerrechts im Haag zusammen kommen. Um diesen Vereinen, welche viele der ausgezeichnetsten auslãndi⸗ schen Gelehrten zu ihren Mitgliedern zählen, eine würdige Auf⸗ nahme in der Residenzstadt der Niederlande zu bereiten, hat sich hier nunmehr ein aus dreißig notabeln Einwohnern bestehendes Lokalcomité gebildet. Wie das „Weekblad van het Regt“ mit⸗ theilt, hat die Regierung zu diesem Zwecke auch ihre finanzielle Beiühlfe zugesagt.

ö Ein (W. T. B.) Die Er ste Kammer hat heute mit 19 gegen 6 Stimmen das neue Münzgesetz genehmigt.

Belgien. Brüssel, 5. Juni. (W. T. B) Der „Mo⸗ niteur“ veröffentlicht ein vom 4. datirtes Rundschreiben des Ju stiz-Ministers an die Generalprokuratoren. In demselben wird der an verschiedenen Orten stattgehabten Ruhestörungen Grwähnung gethan und den Generalprokuratoren zur Pflicht gemacht, die gesetzlichen Mittel in ihrem vollsten Umfange zur

Ferner wird denselben anempfohlen, darauf bedacht zu sein, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen und die Straf— gesetze in ihrer ganzen Strenge gegen dieselben geltend zu machen. Das Rundschreiben fügt hinzu, die Generalprokuratoren dürften nicht übersehen, daß jene Ruhestörungen zumeist eine Folge öffentlicher Reden und von Flugschriften sowie namentlich von Zeitungsartikeln seien. Die Generalprokuratoren hätten die Pflicht, ihr Augenmerk jederzeit auf derlei Herausforderungen zur Störung der Ruhe zu richten und alle Fälle, welche die Anwendung der Strafgesetze erheischten, zur Kenntniß des Mi⸗ nisters zu bringen.

Großbritannien und Irland. London, 3. Juni. Der Prinz von Wales, der Herzog von Connaught, der Herzog von Cambridge, die Prinzen Ludwig und Wilhelnt von Hessen, Prinz Eduard von Sachsen⸗Weimar, Fürst Teck und Graf Gleichen beehrten gestern das jährliche Bankett der Korpo— ration des Trinity⸗House, bei welchem der Herzog von Edinburgh als Präsident der Korporation den Vorsttz führte, mit ihrer Gegenwart. Außerdem waren Graf Schuwaloff, der russische Botschafter, die meisten der Kabinets⸗Minister und über 100 andere Personen von Distinktion zugegen. Der Kommu⸗ nalrath der City hat beschlossen, dem Prinzen Leopold, jüngsten Sohne der Königin, das Ehrenbürgerrecht der City von London zu ertheilen. Lord Reay, ein schottischer Pair, starb gestern hier im Alter von 62 Jahren. In Ermangelung direkter Erben geht der Pairstitel an Baron Mackay, den niederlän⸗ dischen , im Haag, über. In London weilen, gegenwärtig einige höhere mguxzische Afäiziere. . Farimnfer* Fer ,, 3. ö öer Yi h ie, neur von Tangier und ein Adjutant des Kaisers von Marocco. Am Dienstag nahmen sie in ihrem Nationalcostum das König⸗ liche Arsenal in Woolwich in Augenschein. Der Zweck ihres Aufenthalts in England ist theilweise, einige Batterien Berg⸗ kanonen zu bestellen. Eine Liverposler Geschützgießerei wird

wahrscheinlich die Herstelluna derselben übernehmen. *

Frankreich. Paris, 4. Juni. (W. T. B.) Der großen Pilgerfahrt nach Paray le Monial haben sich? Bischöfe, darunter der Erzbischof von Paris, angeschlossen; auch eine große Anzahl italienischer Wallfahrer ist daselbst eingetroffen. Die Zahl der dort angekommenen Pilger und Fremden wird auf 20,000 geschätzt. Graf Rémusat befand sich heute Abend 875 Uhr noch am Leben, sein Zustand war indeß ein fast hoffnungsloser.

Versailles, 4. Juni. (W. T. B.) Nationalver⸗ sammlung. Die Berathung der Vorlage über die Reform des Gefängnißwesens wurde fortgesetzt; der Artikel des Ent⸗ wurfs, welcher sich für das System der Zellenhaft ausspricht, wurde mit großer Majorität angenommen. Der vor etwa Jahresfrist im Departement Nievre gewählte bonapartistische Deputirte Bourgoing beantragte, daß sich die Versammlung end⸗ lich über die Gültigkeit seiner Wahl aussprechen möge. Seitens der mit der Wahlprüfung betrauten Kommission wurde erklärt, daß sie noch mit der Prüfung neu eingegangener Schriftstücke beschäftigt sei, ihren Bericht aber demnächst der Versammlung

vorlegen werde.. e , ,, . ö . . Spanien. Madrid, 4 Juni.

ö W. T. B.) Die kuͤrzlich wegen Konspiration zu Gunsten einer republikanischen Erhebung verhafteten und nach Port Mahon abgeführten beiden Generale sollen vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

San Sebastian, 4. Juni. (W. T. B.) Die Garnison von Astigarraga ist in der vergangenen Nacht abgezogen; es gelang ihr, sämmtliche Geschütze bis auf eines mit sich zu nehmen.

Portugal. Lissa bon, 4. Juni. (W. T. B.) Der auf der Reise nach England begriffene Sultan von Zanzibar ist hier eingetroffen und vom König heute in Audienz empfan⸗ gen worden.

Amerika. New⸗Jork, 4. Juni. (W. T. B.) In dem Distrikt von Schuyl kill (Pennsylvanien) ist ein Strike der Kohlengrubenarbeiter ausgebrochen. Die Arbeiter steckten eine Kohlengrube in Brand und leisteten gegen die her⸗ beigeholten Polizeimannschaften Widerstand. Mehrere Arbeiter wurden getödtet und verwundet. Zweitausend strikende Arbeiter zogen durch Mahoning. Zur Widerherstellung der Ruhe ist Militär requirirt worden.

Asien. Japan. Die Abendblätter veröffentlichen folgendes Telegramm aus Hongkong vom 2. Juni: Macao ist von einem sehr ernstlichen Orkan heimgesucht worden. Der Dampfer „Poyany' ist gescheitert. . .

Birma. Der ‚Times“ wird aus Caleutta vom 3. ds. telegraphirt: ö .

„Der Stand der Angelegenheiten in Birma. scheint sich etwas kritischer zu gestalten und die Erwartungen auf eine friedliche Lösung werden weniger zuversichtlich gehegt. Der chinesische General Leesetasi, der als der Anstifter des Angriffes auf die Junan-Expedition gilt, hat Mandalay besucht, wo er vom Könige mit großen Ehrenbezeugun⸗ sen empfange de. Sir D. Forsyths Mission hat Thayetum gen empfangen wurde. Sir D. Forsyths hat Thay erreicht.

Australien. Aus Adelgide wird vom 2. d. M. per Kabel gemeldet: Das südaustralische Ministerium hat seine De⸗ mission gegeben, weil das Parlament ein Mißtrauens votum

gegen dasselbe angenommen.

Nr. 23 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt (Berlin, Carl Deymanns Verlag), hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Zoll und Steuerwesen: Ver— zeichniß der auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Ver⸗ fassung des Deuischen Reichs den Direktivbehörden und Hauptämtern zur Kontrole der Zölle und er mne, beigeordneten Beamten; Veraͤnderungen bel Steuerstellen . Militärwesen: Vergütungsfaͤtze für die Naturalverpflegung. Marine und Schiffahrt: See steuer⸗ manns. ꝛc. Prüfungen. Heimathwesen; zwei Erkenntnisse des Bunde amt k das Heimathwesen. Vostwesen; Bekanntmachun— gen, betreffend: Versendung von offenen Geschäftskarten; Eröffnung ber' Eisenbahnstrecken Flöha ⸗Mgrienberg in Sachsen und Pockau—⸗ Olbernhau. Konsulatwesen: Kompetenzveränderung ꝛc.

Nr. 45 des „Amts- Blatts der Deutschen Reichs⸗ Postverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom J. Juni 1855: Postverbindung mit Helgoland; vom 31. Mai 185 Secpostverbindung mit Schweden auf der Linie Fredrikshavn- Gothen, burg; vom 2. Juni 18765: Post ⸗Dampfschiffverbindung mit Dänemark und Schweden. . 5 .

Die Nr. 23 des „Ju stiz-Ministerialblatts“ für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege, n nn im Bureau des Justiz · Ministeriums enthalt: Allgemeine Verfügung vom 1. Juni

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Zahlen dem Hohen Hause in Erinnerung bringen.

nehst Tabellen. Allgemeine Verfügungen bez Herrn Mimsters der geistlichen, Unterrichts, und Medizinal- Angelegenheiten vom 13. Mai 1875 und des Justiz⸗Ministers vom Juni 1875, betreffend die Er⸗ n,, der Staattzgenehmigung zur Veräußerung von kirchlichen Immobilien. Allerhöchster Erlaß vom 11. Februar 1875, betreffend die Anrechnung des Feldzuges von 1866 als Kriegsjahr bei der Pen⸗ sionirung von Personen des Soldatenstandes und von Reichsbeamten, welche bei den Truppen der in jenem Jahre im Kriege befindlich ge—⸗ wesenen deutschen Staaten gestanden haben.

Neichstags⸗Angelegenheiten.

Marggrabowa, 4 Juni. Nach amtlicher Meldung wurde bei ter im Wahlkreise Oletzko⸗Lyck⸗Fohannisburg vorgenommenen Ersatzwahl eines Reichstags ⸗Abgeordneten an Steile des seitherigen Abgeordneten Bezirks -Präsidenten v. Puttkamer der Gutshesitzer Hill⸗ mann-Nordenthal mit 5389 Stimmen gewählt. Der seitherige Abgeordnete v. Puttkamer erhielt 3373 Stimmen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 5. Juni. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten entgegnete der Handels-Minister Pr. Achenbach dem Ahg. Berger, welcher in der Berathung über den Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf der Pommerschen Centralbahn z. es wiederum für wünschenswerth erklärte, daß der Staat ungünstige Konjunkturen in der Eisenindustrie für seine Bestellungen benutze:

Meine Herren! Ich glaube mich nicht des Vorwurf ai

7 tin lichen Staatsregierung zur Spekulation angeklagt zu haben, anderer seits bin ich mir aber auch bewußt, auf die Verhältnisse der Industrie im vorigen Jahre ausgedehnte Rücksicht genommen zu haben. Ich will beispielsweise nur die folgenden, übrigens auch schon bekannten ; . Es sind im Jahre 1574 in Bestellung gegeben worden 1066 Lokomotiven, 1446 Personen⸗ wagen und 1544 Güterwagen, im Gesammtbetrage von 42 Millionen Thlr. ferner 3085 Millionen Kilogramm Schienen, Kleineisenzeug für Oberbau und eiserne Brückenüberbauten im Gesammtwerthe von 335 Millionen Thlr., so daß durch die betreffenden Arbeiten der In— dustrie im Jahre 1874 Seitens der Eisenbahnverwaltung die Summe von 755 Millionen Thlr. zugeführt ist. Von diesen 759 Millionen Thlr. fallen ungefähr z auf die Staatsverwaltung, so daß von dieser für ungefähr 50 Millionen Thlr. in Bestellung gegeben sind. Nach denselben Notizen, die bis zur Gegenwart nicht reichen, waren, als die⸗ selben aufgestellt wurden, im Jahre 1875 bereits wieder bestellt 540 Lokomotiven, 495 Personenwagen, 5265 Güterwagen im Werthe von 495 Millionen Mark und Schienen im Werthe von 323 Millionen Mark, zusammen für 816 Millionen Mark. Es sind dies, meine Herren, so beträchtliche, erhebliche Zahlen, daß im Ganzen genommen, wie ich glaube, die Industrie in den künftigen Jahren auf derartige große und umfangreiche Bestellungen nicht wird rechnen können, da es nur durch außerordentliche Umstände möglich geworden ist, solche bedeutende Aufträge zu geben. Ich will übrigens hinzuletzen, daß ich meinestheils fortfahre, Schienenbestellungen in diesem Jahre zu machen, es sind schon solche ausgeschrieben und sie werden weiter erfolgen. Auch ist in Erwägung gezogen, ob nicht bei einzelnen der neu zu bauenden Bahnen das eiserne Oberbausystem einzuführen sei, wodurch der Eisenindustrie ein neues Absatzfeld eröffnet wird.

Ich glaube daher, der Hr. Abg. Berger kann vollständig den Intentionen der Königlichen Staateregierung vertrauen.

Der dem Hause der Abgeordneten vorgelegte Ent- wurf eines Gesetzes, betreffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grundbücher vor Be- stätigung der Rezesse bei Spezial-⸗Separationen und Zusammenlegungen bezweckt, dem Uebelstand abzuhelfen, der darin liegt, daß, wenn wie solches die Regel ist die Aus—⸗ führung des Anseinandersetzungsplanes durch Ueberweisung der Pläne vor Bestätigung des Rezesses erfolgt, die Interessenten bis zu dieser häufig mehrere Jahre sich hinziehenden Bestätigung nicht im vollen Umfange über die Absindungsgrundstücke disponiren können. Namentlich erlangen sie die wichtigsten im Eigenthume begründeten Befugnisse, das Recht der Auf⸗ lassung und Belastung, nur durch die Eintragung im Grundbuche, welche aber erst erfolgen kann, nachdem auf Grund des bestätigten Rezesses die Fortschreibung im Grundsteuerkataster bewirkt ist. Für die Interessenten entstehen hieraus häufig die erheblichsten Nachtheile und ordnet deshalb der Gesetzentwurf an, daß die Fortschreibung im Grundsteuerkataster schon auf Grund des ausgeführten, endgültig festgestellten Auseinandersetzungsplanes von Amtswegen zu veranlassen ist und demnächst die Berichtigung des Grundbuches auf Antrag eines Berechtigten erfolgen kann. Durch diese Bestimmungen werden die hervorgetretenen Uebelstände definitiv beseitigt.

Vereinswesen.

Im Anschluß an das Zusammentreten des Landesausschusses des Badischen Frauenvereins und an das gleichzeitige Tagen des Landesausschusses des Badischen Männer⸗Hülfsvereins fand am 31. Mai in Karlsruhe eine gemeinschaftliche Sitzung der De—⸗ legirten beider Vereine im dortigen Rathhaussaale statt. Um 12 Uhr eröffnete der Vorsitzende des Gesammtvorstandes des Badischen Landes-⸗ Hülfsvereins, Ministerial⸗Rath Dr. Bingner, die Sitzung mit einer Begrüßung der zahlreich erschienenen Delegirten der Zweigvereine. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung brachte die Versammlung, welche Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden mit Ihrer Anwesenheit beehrte, auf den Vorschlag des Präsidenten, in folgendem Telegramm der Hohen Protektorin der von den Hülfsver⸗ einen vertretenen Bestrebungen, Ihrer Majestät der seit Kurzem in Baden weilenden Kaiserin⸗Königin, ihre ehrerbietigen Huldigun gen dar. . . . „Ihrer Majestät der deutschen Kasserin Augusta in Baden. Die als badischer Landes⸗Hülfsverein gemeinsam tagenden Vertreter des badischen Frauen. und Männer -Hülfspereins bringen Eurer Majestät als der Hohen Protektorin solcher vaterländischen Bestrebungen ihre ehrerbietige Huldigung dar.“ Als Vorsitzende der Versammlung: Bingner. Sachs. v. Weech.“ . ;

Als Antwort hierauf traf im Laufe des Nachmittags nachstehender Allerhöchster Glückwunsch ein: .

„An die Vorsitzenden des Verbandstages des badischen Landes- Hülfsvereins, des badischen Frauenvereins und des Männer · Hülfe vereins. Ich bin gerührt von dem Gruß der drei Vereine, die in ernsten Tagen die Prüfung so erfolgreich bestanden und seitdem auch im Frieden bewiesen haben, welcher Segen auf den gemeinsamen Be⸗ strebungen echter Vaterlandsliebe ruht. Es ist für Mich eine wahre Freude, Mich als Mitglied einer Versammlung zu fühlen, deren Wirken für die leidenden Mitmenschen und für die große Aufgabe der Hu— manität Gott ferner schützen möge. Au gu sta.“

Die für die Sitzung in Aussicht genommene Zeit wurde durch zwei Vorträge ausgefüllt, deren erster, gehalten von dem General- Sekretär des badischen Frauenvereinz, Hrn. Verwaltungsgericht Rath Sachs, einen gedrängten Ueherblick über das Verhältniß der Frauen⸗ vereine zu den Maͤnner -⸗Hülfsvereinen in Baden und im Deutschen Reich, mit Rücksicht auf ihre gemeinsame Thätigkeit im Krieg, gab. Änschließend an die Wünsche, welche nach dem Referat des Hrn. Sachs noch in Bezug auf eine einheitliche Gesammtleitung und auf die Organisation der Landes und der Bezirksvereine erst noch der

1575, betreffend das Erscheinen einer amtlichen Ausgabe dez Gesetzes

Anwendung zu bringen, um den Konflikten ein Ziel zu setzen.

äber die Gebühren der nwälte und Advokaten vom 1. Mai 1815

Verwirklichung bedürfen und harren, besprach sodann der zweite Red⸗

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