1875 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Die Kommisfion der Sachverständigen für die Enquete betreffs der Gisenbahn⸗Tarif⸗Ref orm hat sich in der verflossenen Woche täglich in längeren Sitzungen der Vernehmung von Sachverstaͤndigen aus den Kreisen der Land⸗ wirthschaft, des Handels, der Industrie und der Eisenbahnen gewidmet und wird damit auch in der begonnenen Woche fort— fahren.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern Mittag um 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.

Die Reichstags-Kommission zur Vorbera⸗ thung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗ Gesetzes, einer Strafprozeß-Ordnung und einer Civilprozeß⸗Ordnung nebst Einführungsgesetzen beendete in ihrer Sitzung vom 4. Juni zunächst die ausgesetzte Berathung über den Antrag, die Bestimmung, wonach der Servis der Of⸗ ftziere und Militärbeamten der Pfändung nicht unterworfen sein foll, zu streichen; derselbe wurde abgelehnt nachdem hervorgehoben worden war, daß der Wohnungsgeldzuschuß nicht unter das Servis falle, letzteres aber nicht den Charakter fortlaufender Kompetenzen habe und wenigstens theilweise als Entschädigung für den Dienst⸗ aufwand diene. Sodann wurden die noch übrigen §8§. 697 0K des e, ber- de-, BMU ng. in el dior derungen unverändert angenommen, ebenso die von der Vollstreckoöng in das unbewegliche Vermögen handeln— den §§. 702 704. Der dritte Titel (Vertheil ungsver⸗ fahren §§. 706— 715) führte gleichfalls nur zu kurzen Erörte⸗ rungen. Bei dem dritten Abschnitt (3wangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen) entstand eine längere Debatte darüber, ob die Vollstreckung zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen zulässig sein solle. Die Kommission ent⸗ schied sich mit großer Mehrheit für die Bejahung der Frage im Sinne des Entwurfs. Die 5§§. 716—– 720 dieses Abschnitts fanden mit einem unwesentlichen Zusatze zu 5. 716 Annahme. Bei §. 721 wurden zwei Anträge des Abg. Struckmann angenommen, don welchen der eine bei der Erzwingung von Unterlassung, den Höchstbetrag der zu erkennenden Gesammtstrafe auf 2 Jahre bestimmt, der andere dem Gerichte die Befugniß ertheilt, in Fällen dieser Art auf eine Sicherheitsleistung zu erkennen. Ein von anderer Seite gestellter Antrag, auch die Erkennung einer Buße neben oder statt der Strafe zu gestatten, wurde abgelehnt. Die §8§. 122 725 fanden mit einem vom Abg. Wolffson zu §. 725 beantragten Zusatze juristisch⸗technischer Natur unver⸗ anderte Annahme. Schließlich wurde noch der von dem Offen⸗ barungseide und der Haft handelnde vierte Abschnitt (85. 726 bis 740) wesentlich in Uebereinstimmung mit dem Entwurfe erledigt.

Im ferneren Verlaufe der Sitzung des Hauses der Abgeordneten vom 5. d. M. wurde zunächst die zweite Be⸗ rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, beendet und die einzelnen Paragraphen größtentheils nach den Kommissions⸗ vorschlägen angenommen. Nur zum 5z. 15, der vom Ortsstatut handelt, wurde folgender Zusatz angenommen: ,

„Für die Haupt und Restdenzstadt Berlin hewendet es bis zu des Yer stsat b voöm 31. Dezemper 15835.“ .

In Konsequenz dieses Zusatzes wurde im §. 18 an Stelle des Satzes:

„Für die Stadt Berlin bildet, so lange die Wahrnehmung der Baupolizei dem Polizeipräsidium obliegt, der Minister für Handel die dem letzteren vorgesetzte Instanz“

.

folgende Fassung angenommen:

„Für die Stadt Berlin liegt bis zur Bildung einer besonderen Provinz Berlin die Wahrnehmung der in den §§. 5, 8 und 9 dem Kreisausschusse beigelegten Funktionen dem Minister für Handel 2c, die Bestätigung der Statuten nach den §§. 12 und 15 dem Mi— nister des Innern ob“;

Nachdem noch die Wahlen der Abgg. v. Potworowski, Respondek und Wojezewski dem Antrage der V. Abtheilung ge⸗ mäß für ungültig erklärt waren, weil festgestellt ist, daß nach der Wahl von Wahlmännern Geldzahlungen in großem Umfange stattgefunden haben und daß die hierzu erforderlichen Mittel von wohlhabenden Wahlmännern durch freiwillige Gaben oder Sammlungen beigesteuert worden sind, schloß die Sitzung um 4 Uhr.

In der heutigen (74.) Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher am Ministertische die Staats-Minister Graf zu Eulenburg und Dr. Friedenthal mit zahlreichen Kommissarien beiwohnten, sind von den Ministern der Finanzen und des Han⸗ dels zwei Gesetzentwürfe eingegangen, betr. die Deckung der bei Begebung der Eisenbahnanleihe 1867 entstandenen Coursverluste und betr. die Uebernahme einer staatlichen Zinsgarantie für An⸗ leihen in Bezug auf eine Eisenbahn von Münster nach Enschede.

Vom Abg. Schroeder (Lippstadt) wurde eine Interpellation eingebracht, betreffend 1) die Benutzung des in Lippstadt er⸗ scheinenden Lokalblattes „Der Hahn“ für amtliche Bekannt⸗ machungen der Gemeinde; 2) die Bestrafung von Gemeinde⸗ vorstehern wegen Theilnahme am Mainzer Katholikenverein; von dem Abg. v. Wierzbinski eine Interpellation, betreffend die Ab⸗ haltung eines Zuchtviehmarktes in Wreschen. Das Haus erledigte hierauf ohne Debatte die dritte Berathung der Gesetzentwürfe, be⸗ treffend die Berichtigung des Grundsteuerkatasters und der Grund⸗ bücher bei Auseinandersetzungen vor Bestätigung des Rezesses, und betreffend die Erweiterung der Statuten der Landeskredit⸗ anstalt zu Hannover; sowie die erste und zweite Berathung des Ent⸗ wurfs eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der in den Hohenzollernschen Landen zur Erhebung kommenden Abgaben auf Hunde; und trat sodann in die Berathung des von dem Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Entwurfs einer Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen ein.

Gegen denselben haben sich gemeldet die Abgg. Dr. Haenel, Richter (Hagen), Schlüter, Windthorst (Bielefeld) und Kieschke; für denselben die Abgg. Tiedemann, Rickert, v. Koeller, Miquel ind Graf Bethusy⸗Huc. Der Abg. Dr. Haenel erklärte, daß er für die Provinzialordnung stimmen werde, wenn die von dem Abg. Miquel vorgeschlagenen Kompromißanträge zur Annahme gelangten; die Herrenhausbeschlüsse müsse er entschieden verwerfen. Der Redner sprach sein Bedauern darüber aus, daß der Minister des Innern im Herrenhause Erklärungen abgegeben habe, die das Zweikammersystem in Preußen unmöglich machten. Der Abg. Tiedemann empfahl die Annahme der Beschlüsse des Herrenhauses in Bezug auf den Bezirksrath, der eine viel bessere Institution sei, als der Provinzialausschuß mit seinem wechseln⸗ den Vorsitz. Der Abg. Richter (Hagen) erklärte sich mit Ent⸗ schiedenheit gegen die Annahme der Herrenhausbeschlüsse und widersprach besonders dem Vorschlage, dem Ober⸗Präsidenten

noch einen Beamten beizugeben. Bei Schluß des Blattes hatte der Minister des Innern das Wort, um die Nothwendig⸗ keit des von dem Vorredner zurückgewiesenen Kompromisses zu

begründen.

Die dem deutschen Weinbau drohende Gefahr einer Invasion der Reblauskrankheit hat bereits im Jahre 1873 zu einem allgemeinen Verbot der Einfuhr von Reben zum Verpflanzen (Verordnung vom 11. Februar 1873 Reichs⸗ gesetzblatt Seite 43 und neuerdings zum Grlasse des Gesetzes vom 6. März d. Is', Maßregeln gegen die Reblauskrankheit betreffend (Reichsgesetzblatt Seite 1755, geführt. Das letztere ermächtigt den Reichskanzler, Ermittelungen innerhalb des Wein⸗ baugebieles der einzelnen Bundesstaaten über das Auftreten der Reblaus anzustellen, sowie Untersuchungen über Mittel zu Ver⸗ tilgung des Insektes anzuordnen und giebt den mit diesen Er⸗ mittelungen und Unterfuchungen betrauten Organen die Be⸗ fugniß, auch ohne Einwilligung des Verfügungsberechtigten den Zugang zu jedem mit Weinreben bepflanzten Grundstücke in An⸗ spruch zu nehmen, die Entwurzelung einer dem Zwecke ent⸗ sprechenden Anzahl von Rebstöcken zu bewirken und die ent⸗ wurzelten Rebstöcke, sofern sie mit der Reblaus behaftet sind, an

Dieses Gesetz, welches ͤ . Entstehung verdankt, verfolgt nicht unmittelbar den Zweck, die Reblauskrankheit da, wo sie etwa in Deutschland sich zeigen möchte, zu unterdrücken, sondern es ist in der Hauptsache ledig⸗ lich präparatorischer Natur; es soll in erster Linie die erforder⸗ liche Handhabe bieten, um die deutschen Weinbaugebiete unter einer wirksamen, nach einheitlichen Gesichtspunkten geregelten Aufsicht zu halten, damit ein etwa sich bildender Heerd der Krankheit sofort entdeckt und dergestalt rechtzeitig der Anstoß zu weiteren Maßnahmen gegeben werde. Der An⸗ tragfteller, Reichstagsabgeordnete Dr. Buhl, hob in dieser Be⸗ ziehung bei der Berathung im Reichstage zur näheren Erläu⸗ terung seines Antrages ausdrücklich hervor:

„Ich will, wenn eine Infektion in einem Weinberge nach⸗

gewiesen wird, die Rebstöcke desselben nicht auf Grund dieses

Gesetzes ausrotten, sondern ich will, daß die Kommission in

erster Linie sich mit dem Einzelstaate, in welchem der infizirte

Weinberg gefunden wird, in Verbindung setze, damit der be⸗

treffende Weinberg desinfizirt werde. Das Gesetz giebt keine

Vollmacht zur Vernichtung in größerem Maßstabe, sondern

alle diese Maßregeln beziehen sich nur auf die Untersuchung

elbst.

In zweiter Linie verfolgt das Gesetz den Zweck, durch Un— tersuchungen über Mittel zur Tilgung der Krankheit für die eintretenden Falles von den betheiligten Staaten zu ergreifenden Maßregeln einen wirksamen Anhalt zu schaffen.

Zur Ausführung des Gesetzes trat auf Veranlassung des Reichskanzler⸗Amts gegen Ende des Monats April eine aus Fachgelehrten und Weingutsbesitzern bestehende Kom mission hier zusammen, deren Berathungen auf der Basis der ihr gemachten Vorlagen, sowie der aus ihr selbst hervorgegangenen Anregun⸗ gen zu Vorschlägen führten, welche demnaͤchst in allen wesent⸗ lichen Punkten zur Grundlage für die zu erlassenden Anordnun⸗

gen gedient haben. 3iuart, vier 2Anotonungen

Gesetzes zu bestellenden Organe:

I) ständige Aufsichtsorgane für einzelne Weinbau⸗ gebiete, welche die letzteren bezüglich eines etwaigen Auf— tretens der Reblauskrankheit zu überwachen und bei den in Gemäßheit des 5. 2 des Gesetzes auf den mit Weinreben be⸗ pflanzten Grundstücken stattfindenden Ermittelungen und Unter⸗ suchungen mitzuwirken haben,

2) Sachverständige, welchen die technische Ausfüh⸗ rung der einzelnen Ermittelungen und Untersuchungen obliegt, und welche entweder für sämmtliche in bestimmten Gebieten vorzunehmende Untersuchungen ein für alle Mal, oder für einzelne Untersuchungen besonders bestellt werden.

Mit Bezug auf die Wirksamkeit dieser Organe ist, ab⸗ gesehen von der Spezialinstruktion für die Vornahme von Unter— suchungen Nachstehendes festgesetzt worden:

Vie ständigen Aufsichtsorgane erhalten durch eine vom Reichskanzler Amt für sie auszustellende Vollmacht die Ermächtigung, die in den ihnen zugewiesenen Gebieten belegenen Grundstücke, auf welchen sich Weinpflanzungen befinden, auch ohne Einwilligung der Verfügungsberechtigten zu betreten und Untersuchungen, welche Beschäaͤdigungen nicht zur Folge haben, vorzunehmen.

Den Sachverständigen wird in gleicher Art dieselbe Er⸗ mächtigung und außerdem die weitergehende Befugniß beigelegt, die Entwurzelung einer dem Zwecke der Ermittelungen und Untersuchungen entsprechenden Anzahl von Rebstöcken zu be⸗ wirken und die entwurzelten Rebstöcke, sofern sie mit der Reb⸗ laus behaftet find, an Ort und Stelle zu vernichten.

Die mit den Ermittelungen und Untersuchungen betrauten Organe haben jedoch, sofern sie, ohne Einwilligung des Verfü⸗ gungsberechtigten, mit Weinreben bepflanzte Grundstücke betreten oder Rebstöcke entwurzeln wollen, die Mitwirkung der zustän⸗ digen Polizeibehörde in Anspruch zu nehmen.

Die ständigen Aufsichtsorgane (Behörden, Kommissarien) werden zum Zwecke der Ueberwachung ihrer Gebiete bezüglich eines etwaigen Auftretens der Reblauskrankheit nicht nur mit den Landesbehörden stete Verbindung halten und ein förderliches Zusammenwirken mit denselben anstreben, sondern sie werden es sich auch angelegen sein lassen, mit den Kreisen der Interessenten einen regen Verkehr zu unterhalten. Im Besondern werden sie in letzterer Beziehung ihre Be⸗ mühungen darauf richten, daß

die Weinbau treibenden Kreise über die, dem Weinbau durch die Reblaus drohenden Gefahren, über die Natur und die Wirksamkeit des Insektes und über die sein Auftreten beglei⸗ tenden Umstände belehrt werden,

die betheiligten Besitzer verdächtige Erscheinungen, welche an ihren Weinpflanzungen etwa hervortreten, schleunigst zur Anzeige bringen,

die bestehenden Interessenten⸗Vereine qualifizirte Persön⸗ lichkeiten an geeigneten Stellen im Erkennen der Reblaus⸗ krankheit unterrichten und durch diese ihre Weinpflanzungen in Aufsicht halten lassen,

Vereinigungen der Interessenten zur Mitwirkung bei den Ermittelungen ꝛc. da, wo sie nicht bestehen, womöglich ins Leben gerufen werden. !

Sie werden ferner etwaige Anzeigen über verdächtige Er⸗ scheinungen in ihren Gebieten, welche auf das Vorhandensein der Reblauskrankheit schließen lassen, mit ihrem vorläufigen Gutachten dem bestellten Sachverständigen, oder falls ein solcher

sind die zur Ausführung des

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bestellten Sachverständigen vorzunehmenden Ermittelungen und Untersuchungen beiwohnen und für dieselben die etwa nöthige Mitwirkung der Landesbehörden rechtzeitig vermitteln, auch ihre Bemühungen im einzelnen Falle vornehmlich mit darauf richten, daß ein gütliches Abkommen mit dem betheiligten Grundbesitzer erreicht werde. .

Wegen Durchführung dieser Organisation für die einzelnen Weinbaugebiete sind die Verhandlungen mit den betheiligten Bundesregierungen im Gange. Die Begrenzung der einzelnen Weinbaugebiete, für welche ständige Aufsichtsorgane zu bestellen sind, wird an erster Stelle von der mehr oder weniger gefähr⸗ deten Lage, sodann aber auch davon abhängen, ob und in welcher Zahl geeignete Persönlichkeiten oder Be⸗ hörden vorhanden und bereit sind, die bezüglichen Obliegenheiten zu übernehmen. Als zu bestellende Organe sind theils solche Privatleute in Aussicht genommen, welche bei der Weinbau treibenden Bevölkerung vorzugsweise in Ansehen stehen und Vertrauen genießen, theils bestehende Behörden, welche ihrer Stellung und ihrem allgemeinen Wirkungskreise nach zur Uebernahme der gedachten Funktionen besonders ge⸗

eignet sind. z Es sind ferner in Uebereinstimmung mit dem Gutachten

far 5 nacht? Feit an gec sieten, fi schaftlichen Hülfsmitteln ausgerüsteten Lehranstalten Instruktions⸗ eourse uber die Reblauskrankheit abhalten zu lassen, sowie die erforderlichen Unterrichtsmittel, soweit sie in Dentschland nicht vorhanden sind, aus Frankreich zu beschaffen.

Auch werden in Kurzem wiederholt Scchverständige nach Frankreich, der Schweiz und Oesterreich entsendet werden, um sich über das Auftreten und über den Verlauf der Reblauskrankheit, sowie über den Erfolg der angewendeten Desinfektionsmittel im Besondern der neuerdings in Frankreich als besonders wirk⸗ sam bezeichneten zu unterrichten.

Was endlich diejenigen Punkte in Deutschland betrifft, welche von der Reblauskrankheit infizirt gewesen, oder doch als einer Infektion verdächtig bezeichnet worden sind, so hat in Annaberg bei Bonn eine gründliche Desinfizirung des Grund und Bodens der krank befundenen und vernichteten Weinpflanzung statt⸗ gefunden; in den fiskalischen Gärten zu Geltow bei Potsdam ist eine wiederholte gründliche Untersuchung ausgeführt worden, deren Ergebniß die Ansicht bestätigt, daß eine Infektion daselbst nicht vorhanden und wahrscheinlich nie vorhanden gewesen ist. Die schleunige Untersuchung der anderen verdächtigen Punkte ist angeordnet worden, die Berichte über die Befunde liegen jedoch noch nicht vor. .

Es dürfte sich aus Vorstehendem ergeben, daß für eine ge⸗ steigerte Besorgniß des Hereinbrechens der Kalamität der Reblaus⸗ krankheit nach Deutschland zur Zeit ein Anlaß nicht vorhanden, daß im Gegentheil zu hoffen ist, das Gesetz vom 6. März d. J. und die zu dessen Ausführung erlassenen Bestimmungen werden den in Verbindung mit den bei einem etwaigen Auftreten der Krankheit von den Landesregierungen rechtzeitig zu ergreifenden Maßregeln wirksame Schutzmittel für den deutschen Weinbau darbieten.

In Abwesenheit Sr. Majestät des Kaisers und Königs werben vier Garde⸗Kavallerie⸗Regimenter in dieser Woche durch den kommandirenden General des Garde⸗Corps, General⸗ Obersten von der Kavallerie, Prinzen August von Würt⸗ temberg, Königliche Hoheit besichtigt werden und zwar das 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiment und 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment am Dienstag, das Garde⸗Kürassier und 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment am Mittwoch auf dem Tempelhofer Felde bei Berlin, ferner das Garde⸗Husaren⸗ und 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiment am Donnerstag und endlich das Regiment der Gardes⸗du⸗Corps und 3. Garde⸗ Ulanen⸗Regiment am Freitag bei Potsdam.

Der Staats⸗-Sekretär des Auswärtigen Amts von Bülow hat sich auf Urlaub zur Kur nach Marienbad begeben; seine Vertretung ist dem Direktor im Auswärtigen Amt, Wirk⸗ lichen Geheimen Rath von Philipsborn übertragen.

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerischer Ministerial-⸗Rath Los ist hier eingetroffen.

Der Wirkliche Geheime Rath Graf Usedom, kom—

missarisch beauftragt mit der Oberaufsicht über die Königlichen Museen, hat sich nach Karlsbad begeben.

Der Herzog von Mirepoix-Levis ist auf der Durchreise nach Paris aus Dresden hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen. Daselbst hat auch der vorgestern Abend hier eingetroffene Statthalter von Stockholm, Baron d'Ugglas, Wohnung genommen.

Der Minister⸗Resident der Vereinigten Staaten von Nordamerika in Stockholm, Andrews, ist nach Hamburg abgereist.

Der Königlich schwedische Kabinets⸗K‚ammerherr, Graf Wachtmeister, welcher vorgestern aus Stockholm hier einge⸗ troffen war, ist gestern früh nach Marienbad weitergereist. General der Infanterie z. D. von Tresckow, à la suite des 7. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 96, welcher vor einiger Zeit zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, hat Berlin wieder verlassen.

Der General⸗Lieutenant Wolff⸗ von Linger, Inspec⸗ teur der Gewehrfabriken, hat sich zu einem mehrwöchentlichen Kurgebrauch nach Teplitz, der General⸗Lieutenant von Warten⸗ berg, Commandeur des Kadetten-Corps, zur Inspizirung der Kadettenhäuser in Culm, Wahlstatt und Plön auf Dienstreisen, ferner der General⸗Major und Inspecteur der 1. Ingenieur⸗ Inspektion, von Braun, nach den Provinzen Pommern und Preußen behufs Inspizirung der Pionier⸗Bataillone und Festun⸗ gen daselbst begeben.

Das diesjährige Uebungsgeschwader unter Contre-Admiral Henk ist am 3. Juni er. in Kiel formirt.

S. M. S. „Niobe“ ist am 29. Mai er. von Kiel in See gegangen, ankerte am 3. Juni er. im Hafen von Kopen⸗ hagen und beabsichtigte, am 9. d. M. die Reise nach Stockholm fortzusetzen.

Im Bade Oeynhausen verschied, wie der „Elberfelder Ztg.“ berichtet wird, am 5. Juni in Folge eines Schlaganfalles Georg Freiherr von Vincke, Landrath a. D., Erbherr des Fideikommißgutes Ostenwalde, geb. den 15. Mai 1811, bekannt durch seinen hervorragenden Antheil an den Verhandlungen des Vereinigten Landtags (1847), der deutschen National versammlung in Frankfurt a. M. (1848), der Zweiten Kammer (1850 bis 1855), des Hauses der Abgeordneten (1858 1863, 1866 1869) und des Norddeut schen Reichstages (1866 1869). Eine schwere Erkrankung nöthigte ihn in letzterem Jahre zur Aufgabe seiner

Der

dem

nicht bestellt it. dem Reichskanzler⸗Amt vorlegen. Sie werden endlich den innerhalb ihrer Gebiete von den

parlamentarischen Thätigkeit.

der erwähnten Qemmijlsion. Einleitungen getreffen. werden, um J 9 * 6 h Fe TFörss fen wissekte —=—

Bayern. München, 4. Juni. Das bereits gestern erwähnte Königliche Handschreiben an den )!]. Präsidenten des 29 des verbands der Bayer. Veteranen⸗ Krieger⸗ und Kam f 6. nossenvereine! (251 Vereine mit 23, 000 Mitgliedern) . ö 3. 9 Puchbeckh, lautet: k.

„Hr. Hauptmann v. Puchbeckh! D 8 Treue und Anhänglichkeit an die Krone, n n, ,,. teranen , Krieger und Kampfgenossenvereine, wie früher so 1 ö der Eingabe des Präsidiums vom 21. des vorigen Monats ann nn richteten, und die aus dieser Gesinnung hervorgegangenen len ö; ; Protektorat dieses Verbandes der bayerischen Kriegervereine zu üb . nehmen, hat Mich mit lebhafter Freude erfüllt. Theilen ö unter Ihrer Leitung befindlichen wackeren Vereinen mit daß 53 (. nachgefuchte Protektorat übernehme, und von wenn gun ch' Hes e den aus einer bereits so namhaften Anzahl von Vereinen . Lander verband stets wachsen und gedeihen zu sehen. Ich ,, denselben Meinen huldvollen Gruß und verbleibe Ihr gnaͤdiger .

Schloß Berg, den 2. Juni 18765. , Der Regierungs⸗Assessor im Ministerium des Innern Dr. Papellier ist zum Regierungs ⸗Rath ernannt wor⸗ den. Der neue spanische Gesandte am hiefigen Zofe, Don Juan Llorente, ist hier eingetroffen. Die seit einigen Wochen im Staats⸗Ministerium des Innern

stattfindenden Berathungen über eine eo rga ni sgtin chnet, bei 1

i en Ver gert aug t. Rr Msteftrts ind Feelgvertr?⸗ tung er streckt sich, wie die Allg. Ztg.“ vernimmt, auch auf den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Errichtung eines Verwal— tungsgerichtshofes Die Berathungen haben bereits eine lange Reihe von mehrstündigen Sitzungen veranlaßt und man hofft 3 . . Monats zum Abschlusse zu bringen Die sammtlichen Gesetzentwürfe soller ummer ächsten . . fe sollen den Kammern des nächsten

Sachsen. Dresden, 5. Juni. Se. Majestät der König is gestern um 8 Uhr Vormittags mittelst Extrazuges von hier abgereist und um 95 Uhr Vormittags in Wurzen eingetroffen Nachdem Se. Majestät von den Behörden empfangen die in⸗ dustriellen Etablissements, die Kirchen, Schulen, das Gerichts amt A. daselbst in Augenschein genommen hatte, erfolgte um 3 Uhr die Weiterfahrt nach Leipzig, woselbst die Ankunft Sr. Majestãt kurz nach 4 Uhr erfolgte. Im Empfangszimmer des Bahnhofs wurde Se. Majestãt durch den Stadtkommandanten, General⸗ Lieutenant v. Montbé, den Ordonnanzoffizier Hauptmann v. Bülow, den derzeitigen Rektor der Universität, Konsistorialrath Dr. Baur und die vier Dekane, sowie durch die Vorstände resp. Mitglieder der Königlichen und flädtischen Behörden ehrfurchts⸗ voll begrüßt. Se. Majestät fuhr hierauf in das Königliche Pa⸗ lais, woselbst um 5 Uhr Rachmittags Diner stattfand. Von LUhr Abends an wohnte Se. Majestät der Vorstellung im Stadttheater (Mozarts „Josi fan tuttè“) bei und wurde beim Eintreten in die Loge mit einem von Hrn. Konsul Beckmann ausgebrachten dreimaligen Hoch, in welches die anwesenden Zu⸗ schauer begeistert einstimmten, empfangen. Nach beendigtem zweiten Akt verließ der König gegen 8 Uhr das Theater und kehrte in das Palais zurück.

Heute Vormittag 7 Uhr nahm Se. Majestät über das in Leipzig garnisonirende achte Regiment Nr. 167 auf dem Augu⸗ stusplatze die Parade ab. Um 8 Uhr begab sich Se. Majestät in das zu den Universitätsgebäuden gehörige Bornerianum und wohnte daselbst der Vorlefung des Domherrn Pr. Kahnis über Kirchengeschichte bei. Vormittags 10 / Uhr fuhr Se. Majestãt nach dem Kuhthurm, besichtigte die dasige landwirthschaftliche TLehranstalt. hörte eine Vorlesung an, kehrte sodann nach der Stadt zurück und wohnte der Vorlesung des Wirklichen Ge— heimen Rath Dr. von Wächter über Einleitung in das deutsche Strafrecht bei. Nach 12 Uhr kehrte Se. Majestät in das Palais zurück und nahm daselbst ein Dejeuner ein. Der Minister des Kultus und öffentlichen Unterrichts, Staats⸗Minister Dr. von Gerber ist gestern Abend und der Kriegs-Minister, General der Kavallerie von Fabrice heute Vormittag 9 Uhr von Dresden in Leipzig eingetroffen. 2 8 8

Ihre Majestät die Königin-⸗Mutter ist heute Mittag von Jahnishausen im Königlichen Schlosse zu Pillnitz ein—⸗ getroffen.

Württemberg. Stuttgart, 4. Juni. Ihre Majestä⸗ ten der König und die Königin sind gestern Mittags über Frankfurt nach Ems abgereist, um Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland einen Besuch abzustatten und Abends 85 Uhr daselbst eingetroffen. Der König wird nur einige Tage, die Königin etwas länger daselbst verweilen, worauf dann der Hof nach Friedrichshafen zum Sommeraufenthalt übersiedelt. z In der Kammer der Abgeordneten ist nach achttägiger Berathung das Gesetz über die Bewirthschaftung der Waldun gen der Gemeinden, Stiftungen und sonstigen öffentlichen Kör⸗ perschaften zu Ende gebracht und mit 45 gegen 33 Stimmen angenommen worden. In der Sitzung vom 1. d. M. wurde ein Gesetzentwurf mit 71 gegen 3 Stimmen votirt, wodurch das bisherige Notenbankgesetz in Folge des Reichsbankgesetzes abgeändert worden ist. Dabei wurde ein von der Regierung eingegangenes Kompromiß mit der Notenbank über die Ärt der Berechnung des Gewinn⸗Antheils des Staats am Gewinn der Notenbank genehmigt und damit eine Differenz zwischen Regie⸗ rung und Kammer, die über diesen Gegenstand schon lange ge⸗ schwebt hatte, ausgeglichen. Vorgestern hat die Kammer den Eklat der Eisenbahnen genehmigt. Es stellte sich nach den von der Jammer gutgeheißenen Berechnungen eine Rein-Einnahme von 12.520 000 Mark für 1875/76 heraus, die in dem Etat als Voranfchlag aufgenommen wurden. Zugleich wurde die Neu— Organisation einer Centralstelle für die Verkehrsanstalten, mit einem General⸗Direktor an der Spitze, bewilligt.

. Baden. Karlsruhe, 5. Juni. Am 1. d. M., Abends 6 Uhr, ist Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin zu einem Kuraufenthalte in Bad Rippoldsau eingetroffen, wo seit nahezu 14 Tagen Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm mit Jamilie und Ihre Großherzogliche Hoheit die Fürstin Hohenlohe⸗ Langenburg verweilen. Die von den verschiedenen Versamm⸗ lungen evangelischer Geistlichen ernannten Ausschüsse wer⸗ den sich dieser Tage in Baden⸗Baden vereinigen, um im Sinne ihrer Auftraggeber Vorstellungen an die Regierung und später an die Stände über die Frage der Pfarrbesoldung einzureichen. Zu gleichem Zweck sollen auch die diesjährigen Diözesan⸗Synoden zur Behandlung dieser Angelegenheit veranlaßt werden. Die vom Großherzoglich evangelischen Ober⸗Kirchenrath beabsichtigten Reformen in den Schul- und Kirchen büchern sind mit der Ueberweisung der Entwürfe an die Bezirks⸗Synoden, behufs Begutachtung derselben, angebahnt und umfassen ein allgemeines Lirchenbuch, eine biblische Geschichte und einen Katechismus. Der Präsident des Handels⸗-Ministeriums, Turban, ist gestern zur Theilnahme an den im Reichs⸗Eisenbahnamt stattfindenden Berathungen über den Entwurf eines Reichs⸗Eisenbahn⸗Gesetzes

Das „Gef. 1. Verordn.

aus Anlaß der Feier des durch päpstliches

selbe lautet: verordnet:

zessionen ist untersagt. Tage ihrer Verkündung in Wirksamkeit. Großherzogliches Ministerium des Innem. Jolly. Sachsen Weimar⸗Eisenach. Rath Dr. StichlUing

Sachsen⸗ Coburg Gotha. „Ges. Samml. f. d. Herzogth. Gotha⸗

Geh. Gotha, 5. Juni.

des Gesetzes Nr. ausgegebenen Gothaischen Kaffe ; fend. Die fämmtlichen s seng na gi un gen

sungen

Staats ka ie. her. giga Fung um ger snfcht wer den. .

zogthums Gotha in Zahlung verwendet,

letzteren nicht wieder ausgegeben werden.

Belanntmachung zur Einlösung aufgerufenen s. Kassenanweifungen als völlig werthlos zu betrachten.

Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 5.

Dienstag und Mittwoch, den 8. Juni.

hierselbst abgehalten werden.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Juni. wird am 14. d. M. wieder in Wien sein. Wie die „Presse“ erfährt, sieht

Zoll⸗ und Handelsbündnifsses für gegen.

Bei der Wahlbewegung schen Reichshälfte zeigt sich, daß von der Bevölkerung nicht so an genommen wurde. Nur so läßt sich daß an manchen Orten frühere den deakistischen Kandidaten entgegentreten.

Carlowitz, 5. Juni. j votirte eine Dankadresse des Vize⸗Präsidenten Montag fest.

Schweiz. Bern, 5. Juni.

den 15. d. M.

eistlichen binnen zwei Monaten zurückzunehmen, Dem Rekurse sind Motive beigeschlossen, in welchen die Zu⸗ stände im Jura eingehend dargestellt werden.

Großbritannien und Irland. London, 5. Juni. (W. T. B.) Im Oberhaufe zeigte Lord Penzance an daß er am 22. d. die Klufmerksamkeit der Mitglieder des Oberhauses auf eine Stelle der deutschen Noke an die belgische Regierung vom 3. Februar d. J. lenken werde, in welcher es heiße, es sei ein völkerrechtlicher Grundsatz, daß Belgien seinen Unterthanen nicht gestatten dürfe, den inneren Frieden eines anderen Landes zu stören und dasselbe sei ver⸗ pflichtet, durch seine Gesetze dafür zu sorgen, daß es in der Lage sei, diese völkerrechtliche Verpflichtung zu erfüllen. Er wünsche nun, den Staatssekretär des Aeußern darüber zu befragen, ob das Verlangen an England gerichtet worden sei, diefen Grund— sätzen als Grundsätzen des internationalen Rechts beizutreten . eventuell welchen Erfolg das desfallsige Verlangen gehabt habe. ; .

Frankreich. Paris, 6. Juni. (W. T. B.) Das „Jour⸗ nal officiel“ veröffentlicht ein Dekret, nach welchem die Inhaber von Obligationen der Anleihe Morgan, welche auf die Konvertirung eingehen wollen, bei dem Umtausch für ihre Obli⸗ gationen 3prozentige Rente mit dem Zinsgenuß seit dem 1. April c. empfangen sollen, und zwar in dem Verhältnisse, daß auf jede Obligation Morgan 306 Fres. Rente entfallen. Bei dem Umtausche sind für jede Obligation Morgan je 124 Fres. zur Ausgleichung zu entrichten. Ein Erlaß des Finanz⸗Ministers ver⸗ fügt, daß die Deponirung der Obligationen zum Zwecke der Konvertirung am 12, 13. und 14. Juni zu geschehen hat. Die Einzahlung der Ausgleichssumme von 124 Fres. per Obligation hat in der Zeit vom J. Juli bis 31. August e. zu erfolgen, kann jedoch auch gleichzeitig bei der Deponirung der Obligatlonen ge⸗ schehen. ;

(W. T. B.) Graf Rému sat ist heute früh gestor⸗ ben. Wie von der „Agence Havas“ bestätigt wird, ist das Ministerium mit der Dreißiger⸗Kommission übereingekom men, daß der das Wahlgesetz betreffende Gesetzentwurf erst nach

gelangen soll. Der Marschall-Präsident wird nächsten Sonntag eine Revue über 25,000 Mann abhalten.

Versailles, 5. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde der Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Reform des Gefängnißwesens, in Schlußabstimmung angenommen. Der Deputirte Laboulaye, als Referent der zur Berathung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht niedergesetzten Kommission, erstartete mündlichen Bericht. Derselbe sprach sich für vollständige Freiheit des höheren Unterrichts und dafür aus, daß der Unterricht nicht nur Einzelnen, sondern Allen zugänglich sei. Laboulaye hob ferner hervor, daß namentlich der Kirche Freiheit zu gewähren sei, damit ein Theil der Staatsbürger bezüglich seiner Glaubensansichten beruhigt und gesichert werde, auch sei es nothwendig, Gerechtigkeit und Mäßigung zu Grundlagen der republikanischen Regierungsform zu machen. Die Dreißiger⸗ Kommission hat den Gesetzentwurf, betreffend die Wahlen zum Senat bis Artikel 14 angenommen. Dem Vernehmen nach wird die Diskussion der konstitutionellen Ergänzungsgesetze am 15. d. beginnen. Die Kommission zur Prüfung der Wahl des bonapartistischen Abgeordneten Bourgoing beschloß, die

nach Berlin gereist.

Ungültigkeitserklärung der Wahl zu beantragen.

ö Das Bl. f. d. Großherzogth. l/ veröffentlicht eine Verordnung, die Abhaltung e , 9. ö s ö; ö

r Rundschreib 24. Dezember 1874 ausgeschriebenen Jubeljahres , *

Auf Grund des 8. 366 Ziffer 10 des Reichsstrafgesetzbuches wird , , l. Die BVeranstaltung von Jubiläumsprozessinen außer- a er kirchlichen Gebäude sowie die Theilnahme an solchen Pro⸗

2) Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem Karlsruhe, den 4. Juni 1875.

n Weimar, 5. Juni. hat sich am 3. d. nach Ems begeben. veröffentlicht eine M ö. entlicht eine Mini⸗ sterial⸗Belanntmächu nz, die Einziehung 6 auf . 460 der Gesetz Sammlung vom 12. Juli 1860 betref⸗ nd in auf Grund des Gesetzes vom 12. Jul 1860 ausgegebenen Herzoglich sachsen⸗gothaischen . müssen innerhalb 3 Jahren, vom I. Juli d. J. an ge⸗

, .

e . . ; Wahrend dieser ganzen Frist können die bezeichneten Kassen⸗ anweisungen nach wie vor bei allen öffentlichen Kassen des Her⸗

dürfen aber von den

Von dem 1. Juli 1878 an sind die durch diese Ministerial⸗ gothaischen

Am ? und 9. Juni, wird die jährlich Konferenz der evangelischen Geistlichen des E r .

Der Kaiser

. die ö man in kompetenten Kreisen dem Beginne der Verhandlungen zwischen der dies— seitigen und der ungarischen Regierung über die Revision des ent⸗

in der transleithani—

die Fusion der Parteien anerkannt wird, wie allgemein an— die Erscheinung erklären, Mitglieder des linken Centrums

Der serbische Kirchen kongreß an Se. Majestät und setzte die Wahl und des ständigen Kongreßausschusses für

(W. T. B.) Die Regierung hat nunmehr den Rekurs an die Bundesversammlung gegen den Beschluß des Bundesrathes, durch welchen die Regierung aufgefor⸗ dert wird, den Externirungsbeschluß gegen die jurafsischen eingereicht.

Votirung der konstitutionellen Ergänzungsgesetze zur Diskussion

Italien. Rom, 5. Juni. (B. T. B.) Die Deputirten⸗ kammer setzte in der heutigen Sitzung die Belh adi g ort ga Hesetzentmir betreffend die außerordentlichen Maßregeln im Interesse der öffentlichen Sicherheit fort und wurde die Generaldebatte über die Regierungs vorlage eröffnet. In der gestrigen Sitzung der zur Vorberathung des Gesetzentwur fes niedergesetzten Kommission wurden zwei zu demselben ge⸗ stellte Anträge abgelehnt, der eine von der Masorität der Kom⸗ misfton, welche die durch den Antrag der Regierung verliehenen Vollmachten für zu weitgehend erklärte, der anders von Seitn der Minister, welche die ihnen gegebenen Vollmachten für unzu⸗ reichend g llãrten, um die öffentliche Sicherheit herzu stellen. . . Am 31. v. M. ist der Sohn des Bize⸗Königs von gupten, Ibrahim, Pascha, in Begleitung des ãgyptischen Ministers des Auswärtigen, mit großem Gefolge hier einge⸗ troffen. Das gesammte Personal der türkischen Gesandtschaft , w. den Prinzen an der Eisenbahn. Der junge Fürft ist n, . eines Briefes des Khedive an König Victor

Türkei. Belgrad, 5. Juni. Fürst Milan hat sich wurde der Fürst festlich empfangen und nahm derselbe viel Loyalitätsadressen entgegen. Am? ffftt 6 ö . itgeg m 9. d. M. trifft der Fürst wieder

. Numänien. Bukarest, 31. Mai. Die außerordent⸗ ich e Session, zu welcher die gesetzgebenden Körper einbe⸗ rufen sind, ist heute durch den Für sten Karl mit folgender Thrg nrede eröffnet worden: , Herren Senatoren] Meine Herren Abgeordneten! Ich Ae zu einer außerordentlichen Session einberufen, damit Sie sich mit wichtigen Gesetzentwürfen beschäftigen, deren“ Ein führ nung und dringende Nützlichkeit keinen Aufschub dulden. Sie mein? Herren Senatoren, deren Vaterlandsliebe und erleuchtete Eifahrung das Land. bereits würdigt, werden ich bin dessen sicher ebenso wie früher. so auch in dieser Session, ihre erprobte Ergebenheit und Thätigkeit dem Lande widmen, auß dessen Achtung und Erkenntlichkeit Sie bereits ein Recht erworben haben Diese außerordentliche Session ist für Sie, meine Herren' Ab geordneten, die erste Periode Ihres parlamentgrischen Daseins Ich fühle mich glücklich, Sie in Person begrüßen zu können. Sie sind zu Vertretern des Landes berufen, nicht in Folge eines Konflikts oder einer Auflösung, sondern in Folge des natüt= lichen Endes des Mandats der letzten Kammer. Man kann mit Recht erwarten. daß Sie, welche unter so glücklichen Auspicien eintreten Ihre Mission, während der langen Karrisre, die sich vor Ihnen eröffnet, zu erfũllen wissen werden, damit Sie dieselbe beendigen, umgeben bon der Morgenröthe (auréole) der wirklichen Dienste, die Sie dem Lande geleistet haben werden. Die vorige Kammer hat durch ihre vierjährige Thätigkeit viele und große Verhesserungen geschaffen und sich stets in vollkommener Harmonie mit meiner Regierung befunden. Sie konnte die wirklichen Grundlagen eines konstitullonessen Regimes begründen und Vertrauen zu unseren jungen Institutionen einflößen, welche in keinem Lande anders als durch eine weise, Anwendung der Grundsätze der Ordnung und Gesetz⸗ lichkeit blühen, welche weder die Freiheit noch den Fortschritt ausschließen. Darum ist seit einigen Fahren die Stabilität auch bei uns nicht blos ein leeres Wort, sondern eine Thatsache; darum macht Iich der Forschritt zwar langsam, aber in sicherer und beständiger Weise bemerllich. Dadurch hat unser Land einen verdienten Ruf erlangt, und Europa setzt Vertrauen in unsere Zukunft. Das Werk ist also angefangen. An Ihnen, den neuen Abgeordneten den neu erwählten Mandataren des Landes ist es, dasselbe zu beenden. Ge⸗ stützt durch neue Kräfte, gekräftigt durch das Vertrauen, welches man in Sie setzt, und durch den bereits gemachten Fortschritt, werden Sie dasselbe zu einem guten Ende führen, indem Sie es verbessern, be⸗ festigen, vervollständigen. Wir sind der Bevölkerungszahl und dem Umfang unseres Territoriums nach ein kleiner Staat. aber durch die Macht unseres Rechtes, durch die Achtung und das Vertrauen, helches wir einzuflößen wissen werden, können wir den ganzen Werth eines großen Volkes haben. Suchen wir unsere Kraft in der Entwickelung unserer Hülfsquellen und unserer Reichthũmer in unserer inneren Organisation, in der Annahme und An“ wendung von Reformen, welche unserer Lage und unsern Interessen entsyrechen, in der Ausübung der Giundsätze der Ordnung und der Freiheit. Wenn wir stark durch unsere innere Srganisalion, dem Ausland ein volles Vertrauen einflößen durch unsere Haltung in den genauen Gränzen der Verträge, durch die Vertheidigung unserer alten Rechte mit Mäßigung, aber mit Festigkeit; wenn wir, indem wir eine weise Politik der Achtung der andern ausüben, für unser Land nur die Ausübung unserer autone men Rechte verlangen, und gemãß unserer Gleich gewichtzpolitit in den besten Beziehungen zu den garantirenden Mächten bleiben, so wird unsere moralische Kraft nach außen ebenso groß wie nach innen sein. Die rumänische Nationalität wird dadurch immer mehr gesichert und befestigt. Sie sind berufen, meine Herren Abgeordneten, dieses Werk fortzusetzen, nach außen wie nach, innen. Sie sehen, wie groß und edel Ihre Aufgabe ist. Wenn Sie dieselbe mit Vaterlandsliebe, mit Klugheit und Selbstverläugnung während vier Jahren erfüllt haben werden, so werden Sie unbestreitbare Rechte auf die Erkenntlichkeit kommender Generationen eiworben haben. In der jetzigen Session, meine Herren Semtoren und Abgeordneten, sind Sie nur für die kurze Zeit von 30 Tagen einberufen. Diese Zeit wird zum Theil auf die Verifikation der Wahl der Herren Abgeordneten und der Konstituirung der Kammer verwendet werden müssen. Alsdann, meine Herren Sengtoren und Abgeordneten, werden Sie die bedauerns würdige Lücke ausfüllen müssen, welche auf dem Sitze des Primats von Ru— manien entstanden ist. Durch den Tod Sr. Heiligkeit des seligen Niphon, welcher es während der langen Dauer seiner heiligen und hohen. Mission verstanden hat die Würde und Unabhän— gigkeit unserer orthodoren rumänischen Kirche zu erhalten und zu vertheidigen, sind Sie nach unseren Gesetzen berufen, seinen Nachfolger zu wählen. Dann werden Sie sich noch mit einigen wichtigen Entwürfen zu beschäftigen haben, welche sich besonders auf 5konomische und finanzielle Fragen beziehen, welche keinen Aufschub dulden. Unter diesen nimmt das Projekt der Eisen= bahnkonzessionen Predeal und Adjud den ersten Platz ein. Nachdem wir bereits durch einen internationalen Akt mit dem Nachbarstaat Oesterreich Ungarn gebunden sind, sind wir verpflichtet, in einem sehr kurzen Zeitraum, bis zum Monat August 1878, die Verbindungslinie Plojescht⸗Predeal zu beendigen. Es ist daher für uns nicht allein ein sehr wichtiger ökonomischer Vortheil, sondern auch Ehrensache. daß diese Linie zur festgesetzten Zeit fertig wird; aber wir können. dies nur durch die Ertheilung der Konzessionen noch während dieser Session erreichen, denn nur fo können wir die Arbeitszeit dieses Jahres gewinnen. Ich bin sicher, meine Herren Senatoren und Ab- geordneten, daß Sie auch dieselbe Thätigkeit und Aufmerksamkeit den übrigen Vorlagen, die man Ihnen im Laufe der Sesston vorlegen wird, zuwenden werden. Also, durch das Zusammenwirken und den Einklang aller Staatsgewalten, wenn Senat, Kammer und Regie⸗ rung, unterstützt von allen guten Rumänen, zujammenarbeiten werden geginigt in Grundsätzen und Handlungen, wird die Zukunft Ruman eng ßesichert, und das Vaterland wird stolz auf seine Söhne sein. Gott segne Ihre Arbeiten! Gꝛarol. ; Gegengez. sämmtliche Minister. 5. Juni. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer ist heute zusammengetreten und hat den Fürsten Demeter Gh ika, welcher von der konservativen Partei zum Kandidaten aufgestellt war, mit 84 gegen 7 Stimmen zum Präsidenten gewählt. h ;

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