1875 / 131 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 08 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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In Fällen, welche keinen Aufschub zulassen, ist der Regierungg⸗

räsident in gleicher Weise wie der Dber-Präsident (8. 76) befugt, . . des Bezirkerathe für mehrere Kreise oder für den Umfang des ganzen Bezirks gültige PolizYivorschriften zu erlassen.

. Polizeivorschriften bedürfen der nachträg⸗ lichen Zustimmung des Provinzialraths. Wird die . nicht innerhalb sechs Monaten nach dem Vsage der Publikation der Polizeiverordnung ertheilt, so hat der Ober-⸗Präsident dieselbe außer Kraft zu setz en.

106. . l

(Grundsätze über die Vertheilung und. Aufbringung der Pro; vinzialabgaben) Die Vertheilnng der Provinzialahgaben erfolgt auf die einzelnen Land- und Stadtkreise nach dem Maßftabe der in ihnen aufkommenden direkten Staatssteuern mit Ausschluß der Gewerbesteuer vom Hausirgewerbe.

.

Sa dieser Vertheilung kommen die behufs Aufbringung der Kreis beziehungsweise der städtischen Kommunalabgaben in den einzelnen Land und Stadtkreisen nach den Vorschriften der S5. 14 bis 16 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, beziehungsweise des §. 4, Absatz 3, der Städte⸗Ordnung vom 30. Mai 1855 beson⸗ ders veranlagten Steuerbeträge auf Höhe der Staatssteuern, welche von dem ihnen zu Grunde liegenden Einkommen, Grundsteuer⸗Rein— ertrage, Gebäudesteuernutzungswerthe oder nach dem Umfange des Gewerbe⸗ oder Bergbaubetriebes zu entrichten wären, mit in Anrechnung. Dagegen bleiben die von einer Belastung mit Kreis- und Gemeinde⸗Abgaben an oder theilweise befreiten Steuer⸗ beträge (55. 17 und 18 der Kreisordnung, 5. 4 Absatz 7 ff. der Städte Ordnung) mit Einschluß der Steuerbeträge der Militärperso⸗

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ie nach Maßgabe dieses Gesetzes zu handhabende Aufsicht über die Verwaltung der Angelegenheiten der Provinzial verbände . 63 dem . in höherer Instanz von inister des Innern geübt. h ö 3 Lege der? an ö. höhere Instanz ist innerhalb 21 Tagen zulãssig.

3. 115:

Bie Aufsichtsbehörden haben mit den ihnen in diesem Ge— setze zugewiesenen Mitteln darüber zu wachen, daß die Ver— waltung den Bestimmungen der Gesetze gemäß geführt und in geord⸗ netem Gange erhalten werde.

Die gesperrten Worte sind das Resultat der Miquelschen Antrãge.

Die namentliche Schlußabstimmung über das ganze Gesetz wurde auf heute festgesetzt. Schluß 41 Uhr.

In der heutigen ( 5.) Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher am Ministertische die Staats-Minister Graf zu Eulenburg, Dr. Falk, Dr. Achenbach und Dr. Friedenthal, sowie mehrere Kommissarien beiwohnten, erledigte das Haus ohne De⸗ batte die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betresfend die Abänderung der in den hohenzollernschen Landen zur Erhebung kommenden Abgaben auf Hunde; sowie die erste und zweite Be⸗ rathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Deckung der bei Begebung der Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1867 ent⸗ standenen Kursverluste. Der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Uebernahme einer Zinsgarantie des Staates für eine Priori⸗ tätsanleihe der Münster⸗Enscheder Eisenbahngesellschaft bis auf Höhe von 2, 100, 000 S wurde auf den Vorschlag des Abg. v. Benda an die Budgetkommission verwiesen. An der vorangegangenen Debatte betheiligten sich die Abgg. Windthorst (Meppen) und Lauenstein, auch der Handels⸗wiimister De Achenbach. Letzterer

antwortete auf mehrere Fragen des Abg. v. Benda, Ich auf die Anfrage, ob die Regierung die Bahn Hannover⸗Harbi! aus bauen wolle. Der Handels⸗Minister machte insbesondere daräu, aufmerksam, daß Der Nrähau, mit großen Schmierigkeiten ver⸗ bers fei, daß aber mit alleiniger Älusnahme der Stadt Celle

die Adjazenten den Ausbau dringend verlangten.

Hierauf folgte die namentliche Schlußabstimmung über den Entwurf einer Provinzialordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen. Derselbe wurde mit 23 gegen 148 Stimmen angenommen. Zwei Mitglieder haben sich der Abstimmung enthalten. Mehrere zu dem Gesetz eingegangene Petitionen wurden der Re⸗ gierung zur Erwägung überwiesen. Sodann trat das Haus in die Berathung des von dem Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Aus füh⸗ rung der §5§. 5 und 6 des Gesetzes voin 30. April 1873 wegen der Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände. Bis zum Schluß des Blattes waren die §5§. 1– 17 unverändert angenommen.

Am 29. Mai ist in Paris der Vertrag, betreffend die einheitliche internationale Verwaltung der Grundlagen des Maß⸗ und Gewichtswesens, ins⸗ besondere des metrischen Systems, von den Vertretern von 17 Staaten unterzeichnet worden. Von den europãischen Staaten haben sich zur Zeit allein ausgeschlossen:; England, die Niederlande und Griechenland, von den amerikanischen nur einige kleinere Republiken Central⸗ und Süd⸗Amerikas. Es ist jedoch zu erwarten, daß auch die wenigen augenblicklich noch zögernden Staaten Europas und Amerikas in kurzer Frist zum Beitritte Anlaß finden werden. Der Vertrag ordnet die einmaligen und dauernden Beitragspflichten der betheiligten Staaten zum Zwecke der Begründung und Unterhaltung eines permanenten inter— nationalen Institutes für Maß und Gewicht, welches in Paris

errichtet werden soll. Das Institut wird von einem bedeutenden, von französischem Einflusse gänzlich unabhängigen wissenschaft⸗ lichen Personale verwaltet werden und unter der ausschließlichen Ueberwachung und wissenschaftlichen Kantrole eines internatio— nalen Comites stehen, welches aus 14 verschiedenen Nationen Angehörigen Fachmännern zusammengesetzt ist, unter denen auch Die Wissenschaft Englands und der Niederlande trotz der einst⸗ weiligen Nichtbetheiligung dieser Staaten vertreten ist. Comitè Und Institut zusammen werden gewissermaßen eine oberste inter⸗ Aationale Normal ⸗Eichungs⸗Rommission darstellen. Das Comitè wird alle 6 Jahre durch eine Generalkonferenz von Delegirten aller betheiligten Staaten zur Hälfte erneuert werden. Zum Präsidenten dieses internatio- nalen Maß⸗ und Gewichts⸗Comités ist der General Ibañez aus Madrid, zum Sekretär des Comitès Professor Hirsch aus Neuf⸗ chatel, zum Direktor des internationalen Maß. und Gewichts⸗ Institutes Professor Govi aus Turin ga i resp. designirt zvorden, sämmtlich hervorragende Fachmänner auf dem Gebiete dir exakten Wissenschaften. Die Aufgaben des internationalen Instituts für Maß⸗ und Gewicht und des leitenden Comitès werden hauptsächlich die folgenden sein: 1) Die definitive Feststellung des neuen für alle betheiligtenn Staaten als letzte Instanz zu legalisirenden gemein⸗ samen Urnnaßes und Urgewichts. 2) Bie verantwortliche Auf⸗ e gun dieses internationalen Urmaßes und Urgewichts. 3) Die soforrige Prüfung und Beglaubigung einer großen 4 Kopien, welche nach diesem neuen Urmaße und Urge⸗ wichte herzustellen und den Maß⸗ und Gewichtsbehörden der

einzelnen Nationen in größter Genauigkeit zu liefern sind. 4 Die künftige Prüfung und Beglaubigung aller neuen Kopien des Urmaßes und Urgewichtes und die Ausführung aller von Zeit zu Zeit zu wiederholenden Kontrol⸗Vergleichungen der sämmtlichen ausgegebenen Kopien mit den Originalen. 5) Die Ausgabe von Normal⸗Maßstäben und Normal⸗Gewichtssätzen metrischen Systems an wissenschaftliche Institute, Behör—= den und Private, insbesondere derjenigen Länder, welche das metrische System noch nicht angenommen haben. 6) Die Vergleichung aller bisher in der Wissenschaft be⸗ nutzten und noch zu benutzenden Fundamental⸗Maßstäbe und Gewichte der älteren Maß⸗ und Gewichtssysteme mit dem neuen Urmaße resp. Urgewichte. 7) Die Ausführung aller derjenigen Arbeiten auf dem Gebiete des Maß. und Gewichtswesens, welche die vertragschli ßenden Regierungen überhaupt im Interesse des Verkehrs und der Wissenschaft auf gemeinsame Kosten auszu⸗ führen wünschen werden. . .

Hiernach wird also ein permanenter internationaler Dienst von bedeutender Wichtigkeit auf gemeinsame Kosten organisirt und unterhalten, und es wird dadurch nicht nur für die Grund⸗ lagen der exakten Wissenschaften und aller Anwendungen von Maßen und Gewichten eine Vermehrung der Sicherheit und Gleichartigkeit angebahnt, sondern auch ein weiterer wichtiger Vorgang für die geordnete internationale Behandlung gemein⸗ samer Angelegenheiten der civilisirten Nationen geschaffen, in ähnlichem Sinne, wie dies bereits durch die internationale Post⸗ und Telegraphenorganisation geschehen ist.

n . Der- * ste einrzalige. Beitrag. des. Dentschene. Reiches für- die.

Begründung der vertragsmäßigen Einrichtungen wird sich auf etwa 45,000 M6, der jährliche Beitrag in den nächsten 5 Jahren auf etwa 8000, später auf etwa 5 6000 „S6 belaufen.

Unter dem Ausdruck: „die Gemeindebehörde“, durch welchen in der Landesgesetzgebung dieser Behörde gewisse Befugnisse eingeräumt werden, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 22. April d. J., nicht die eine oder die andere der gesetzlich bestehenden Gemeindebehörden, insbesondere also nicht ausschließlich der Gemeindevorsteher, zu verstehen, son⸗ dern nur diejenige Behörde, welcher es nach den bestehenden ge⸗ setzlichen Bestimmungen obliegt, die Gemeinde in allen Gemeinde⸗ angelegenheiten zu vertreten.

Se. Majestät der Kaiser und König haben mit⸗ telst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 13. Mai 1875 be⸗ stimmt: 1) das Artillerie⸗Depot zu Jülich und das Filial⸗Depot zu Wiesbaden eingehen, 2) die selbständigen Verwaltungen der Artillerie⸗Depots zu Wittenberg, Schweidnitz, Graudenz, Minden, Oldenburg, Bitsch und Boyen au fgelöst und in Filial⸗Verwaltungen der Artillerie⸗Depots resp. zu Torgau, Breslau, Thorn, Münsier, Hannover, Straßburg und Königs—⸗ berg umzuwandeln sind, 3) die Ausführung bis zum 1. Januar 1876 zu bewirken ist.

Der Kaiserlich russische Botschafter v. Oubril ist heute früh aus Ems wieder hierher zurückgekehrt.

Der am hiesigen Hofe beglaubigte französische Bot⸗ schafter Vicomte de Gontaut⸗Biron hat sich heute auf vier Wochen zur Kur nach Reichenhall begeben.

Der Königlich niederländische Gesandte in St. Peters⸗ burg, Chevalier von der Hoeven, traf gestern Abend aus dem Haag kommend hier ein und stieg im Stel Royal ab.

Der General⸗Lieutenant von Budritz ki, Comman⸗ deur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division, hat sich mit mehrwöchent⸗ lichem Urlaub nach Wiesbaden und Norderney begeben, ebenso der General⸗Major von Thile, Commandeur der 4. Garde—⸗ Infanterie⸗Brigade nach Karlsbad und Wiesbaden.

Der General- Major von Schmidt, beauftragt mit Führung der 7. Division, welcher mit kurzem Urlaub zur Ab— stattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen war, hat sich nach Magdeburg zurückbegeben.

S. M. S. „Ariadne“ hat am 4. April er. den Hafen von Amon verlassen, die Pescadores⸗Inseln, sowie Häfen des südlichen Jormosa besucht nd am 16. desselben Monats im Hafen von Hongkong geankert.

Posen, J. Juni. (W. T. B.) Der päpstliche Hausprãlat Kozmian sollte heute in Betreff der Exkommunikation des Propstes Kick in Kaehme vernommen werden und wurde, da er jede Aussage verweigerte, wieder in Haft genommen.

Bayern. München, 6. Juni. Die Ministerialentschließung Betreffs der außerordentlichen Kirchenfeierlichkeiten und Prozessionen bei dem Jubiläumsablasse im Jahre 1875 lautet:

„Zu den herkömmlichen Prozessionen im Sinne des Art. 4 Abs. 2 des Gesetzes vom 26. Februar 1850, die Versammlungen und Vereine betreffend, können die nach Ort und Zeit ihrer Abhaltung jeweils erst neu zu bestimmenden Prozessionen aus Anlaß des Jubiläums nicht gerechnet werden. Die gedachten Prozesstonen ' bedürfen deshalb nach der bezeichneten Gesetzesvorschrift und nach Ziff. 3 der Verordnung vom 20. Juni 1851, die Abhaltung außerordenflicher kirchlicher Feier⸗ lichkeiten betreffend., der Genehmigung der Distriktspolizeibehoͤrden. Nach 8§. 58 der JI. Verfassungsbeilage durfen keine Gesetze, Verord- nungen und sonstige Anordnungen der Kirchengewalt ohne Allerhöchste Einsicht und Genehmigung publizirt und vollzogen werden. Durch Erlaß vom 8. April 1852, den Vollzug des Konkordats betreffend, war für die von dem Oberhaupte der Kirche oder von den Bisch fen ausgehenden Jubiläums! und Ablaßverkündigungen das PVlacet bis auf Weiteres im Voraus ertheilt. Dieser Erlaß ist indeß durch den späteren vom 20. November 1873, den Vollzug des Konkordats betr., aufgehoben und damit quch die Bestimmungen über die Jubiläums“ verkündigungen außer Wirksamkeit gesetzt worden. Für die Publikation des jüngsten großen Jubiläums ist bis jetzt von keinem Bischofe des Königreiches das Verfassungsgesetz beachtet und das hierin vorge⸗ schriebene Placet eingeholt worden. Als gesetzlich nothwendige Folge ergiebt sich, daß zu jenen öffentlichen Prozessionen, welche aus Anlaß des Jubiläums zum Zwecke des Kirchenbesuches im Sinne des apostolischen Rundschreibens stattfinden und einen mehrmaligen privaten Kirchenbesuch ersetzen sollen, eine staatliche Genehmigung nicht ertheilt werden darf, so lange für die Jubiläums-Publikation das landesherrliche Placet nicht vorliegt.

ö Dr. v. Lutz. v. Pfeufer.“

Im Sozialistenprozeß begründete am 2. d. M. der Staatsanwalt Barsch die Anklage gegen die verschiedenen Beschuldigten und stellte schließlich gegen Mich. Jung we⸗ gen Vergehens gegen die Art. 14 und 7 des Vereinsgesetzes den Alntrag auf 6 tägige Gefängnißstrafe und 10 Thlr. Geld⸗ buße; , Hell, Oberndorfer wegen Agitationen 2c. auf Stägige gen rn strafe und 6 Thlr. Geldbuße; gegen M. Ernst wegen Verge ens gegen Art. 14 und 24 des Vereinsgesetzes auf 14⸗ tägige Gefängnißstrafe und 6 Thlr. Geldbuße; gegen Bösmiller, La Roche, Oberndorfer und Konsorten (Uebertretung des Art. 14 des Vereinsgesetzes) auf 3 Tage Haft und 6 Thlr. Geld—

huße; ferner beantragte er gegen Ellwanger Joh. und M., Hops,

Gallenmüller (wegen Vergehens gegen Art. 17 und Art. 24 des Vereins gesetzes) eine 10 tägige Gefaͤngnißstrafe; gegen Rottmanner und Kons. (wegen Vergehens gegen Art. 17 des Vereinsgesetzes) eine Haftstrafe von 6 Tagen; gegen M. Ernst wegen Ver⸗ gehens gegen Art. 17 und 24 des Vereinsgesetzes eine Gefängniß⸗ strafe von 12 Tagen und 19 Thlr. Geldbuße; gegen Oehme (als Vorstand der ersten Münchener Genossenschaftsbuchdruckerei) wegen Verletzung des Vereinsgesetzes und Unterschlagung eine 5H monatliche Gefaͤngnißstrafe; dagegen beantragte er die Frei⸗ sprechung des Vorstandes der Maler⸗ und Lakirergewerbschaft von der Uebertretung des Vereinsgesetzes, sowie des Angeklagten Ant. Schmitt von einem Vergehen der Agitation für die sozial⸗ demokratische Arbeiterpartei; die sämmtlichen Beschuldigten seien in die solidarische Haftung, soweit es die einzelnen Partei⸗ genossenschaften betrifft, zu verurtheilen, endlich solle die Auf⸗ lösung der ersten Münchener Buchdruckergenossenschaft ausge⸗ sprochen werden. . . Nürnberg, 7. Juni. Se. Majestät der König von Schweden kam vorgestern Abend auf der Fahrt von Teplitz hier an und fuhr direkt vom Bahnhofe, woselbst sich zur Be⸗ grüßung der schwedische Konsul Lang eingefunden hatte, in den „Bayerischen Hof“. Kurz vor Ankunft des Königs war Prinz Nikolaus von Nassau, Schwager des Königs, zu seiner Be⸗ grüßung hier im „Bayerischen Hof“ eingetroffen. Den gestri⸗ gen Tag widmete der König dem Besuche der hiesigen Sehens⸗ würdigkeiten. Abends fuhr Se. Majestät nach dem Bahnhöfe, um die verwittwete Fürstin von Wied (eine geborene Prinzessin

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zur Begrüßung des Monarchen hier eingetroffen und ebenfalls im „Bayerischen Hof“ abgestiegen ist.

Sachsen. Dresden, 6. Juni. Se. Majestät der König fuhr gestern Nachmittags 2 Uhr in Begleitung des Vormittags von Dresden eingetroffenen Kriegs-Ministers, General der Ka⸗ vallerie v. Fabrice, und des General⸗Lieutenants v. Montbs nach Gohlis und besuchte nach einander die Ortschaften Möckern, Leutsch, Lindenau und Plagwitz, welche sämmtlich in reichem Flaggenschmuck, Ehrenpforten und Blumen⸗ und Laubgewinden prangten. Nach der Rückkehr nach Leipzig fand in dem König⸗ lichen Palais ein größeres Diner statt, zu welchem außer den Staats⸗Ministern v. Fabrice und Dr. v. Gerber, der Stadt⸗ kommandant General⸗Lieutenant v. Montbé, der Präsident des Reichs ⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Pape, der Rector magnificus Konsistorial⸗Rath Dr. Baur, General⸗Major v. Rudorf, Appel⸗ lationsgerichts Präsident Dr. Petzschke, der Vize⸗Präsident des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts Dr. Drechsler, die Geheimen Regie⸗ rungs⸗Räthe v. Witzleben und v. Schönberg, Vize⸗Bürgermeister Dr. Georgi, Stadtverordnetenvorsteher Justiz⸗Rath Dr. Tröndlin, der Handelskammer⸗Präsident Geheime Kommerzien⸗-Rath Becker, Professoren der Universität, höhere Beamte, Offiziere und andere distinguirte Personen der Stadt zugezogen zu werden die Ehre

atten.

; Zu Vervollständigung des letzten Berichts ist noch zu er⸗ wähnen, daß beim Empfange Sr. Majestät auf dem Dresdner Bahnhofe in Leipzig auch der Reichs⸗Ober.-Handelsgerichts⸗Prä⸗ sident, Wirklicher Geheimer Rath Dr. Pape, mit den Vize-Prä⸗ sidenten und mehreren Räthen dieses Hohen Gerichtshofs gegen⸗ wärtig gewesen ist. Den Kreishauptmann von Burgsdorff hat, als er in Wurzen Se. Majestät begleitete, bei der Besichtigung der dasigen Domkirche leider ein Unfall betroffen, indem er beim BVerlassen der Kirche über einen vorspringenden Stein gestürzt ist und dabei sich mehrere schwere Verletzungen zugezogen hat, von denen die eine, wie später durch die ärztliche Üüntersuchung konstatirt worden ist, sich als ein leichter Bruch am linken Hand⸗ gelenk herausgestellt hat. Der Kreishauptmann von Burgsdorff ist durch diesen Unfall behindert, Sr. Majestät, wie beabsichtigt und bestimmt war, während seines Besuchs in Leipzig und im Regierungsbezirke das Geleit zu geben.

J. Juni. Gestern Vormsttags wohnte Se. Majestät der König zunächst der Messe in der katholischen Kirche in Leipzig bei, besichtigte sodann in den Stunden von 10 bis 1 Uhr in Begleitung des Staats ⸗Ministers Dr. von Gerber und des RKector magbificus Konsistorial⸗Rath Dr. Baur die Universitäts—⸗ Bibliothek, das Münzkabinet, das zoologische Institut, sowie den botanischen Garten, stattete hierauf dem Kreishauptmann von Burgsdorff, sowie dem Stadt⸗Kommandanten General⸗Lieutenant von Montbé in deren Wohnungen Besuche ab, nahm um U Uhr in dem Königlichen Palais das Dejeuner ein und fuhr Nachmittags 2 Uhr in Begleitung des Staats⸗Ministers Dr. von Gerber mittels Extrazugs von dem zum Zweck des Empfanges Sr. Majestät höchst geschmackvoll deksrirten Eilenburger Bahnhof aus nach Taucha. Von dort besuchte Se. Majestät die Ort⸗ schaften Portitz, Cleuden, Abtnaundorf, Schönefeld und Neu⸗ schönefeld.

Abends 9 Uhr fand in dem Königlichen Palais in Leipzig Assemblée, zu welcher zahlreiche Einladungen erlassen worden waren, statt, wobei Se. Majestät der König an eine große An⸗ zahl der Anwesenden, namentlich aus dem Kreise der Universität, huldvolle Worte richtete, sowie mehrere ihm persönlich noch nicht bekannte Herren durch den Geheimen Regierungs-Rath v. Witz⸗ leben als Stellvertreter des Kreishauptmanns), sich vorstellen ließ. Während der Dauer der Assemblée wurde von den beiden akademischen Gesangvereinen Paulus und Arion, unter deren Leitern Dr. Langer und Müller veranstaltet, ein Gesangständchen unter Fackelbegleitung dargebracht, das der König vom Balkon des Palais anzuhören geruhte. Die Vorstände beider Gesang⸗ vereine hatten sodann die Ehre, von Sr. Majestät empfangen zu werden und den Ausdruck des Allerhöchsten Dankes für die dargebrachte Aufmerksamkeit entgegen zu nehmen. Nach 11 Uhr zog Se. Majestät sich zurück.

Heute Vormittag kurz nach 8 Uhr verließ Se. Majestät der König das Palais und begab sich nach dem Augusteum, um in Begleitung des Staats⸗Ministers Dr. von Gerber die Vorlesung des Rector magnificus Konsistorial⸗Rath Dr. Baur über das System der praktischen Theologie anzuhören. Nach deren Beendigung fuhr Se. Majestät nach dem in der Waisen⸗ hausstraße gelegenen neuen Anatomiegebäude, um dasselbe un⸗ ter Führung des Professor Dr. His einer eingehenden Besichti⸗ gung zu unterziehen. Im weiteren Verlauf des Vormittags besuchte Se. Majestät mehrere industrielle Institute und begab sich um 12 Uhr wieder in das Augusteum, um der Vorlesung des Dr. Leuckhart über allgemeine Raturgeschichte der Thiere bei⸗ zuwohnen.

Württemberg. Stuttgart, 6. Juni. Das unter dem 30. v. M. veröffentlichte Geseß, betreffend die weitere Aus⸗

bildung des Tele graphennetzes bestimmt in seinem einzigen Artikel zu diesem Zweck in dem Finanzjahr 1875/76 die Summe von 172,000 M aus den für den Bau von Eisenbahnen in

demselben Jahre bewilligten Mitteln. Die gestern ausgegebene Nr. 15 des Regierungs-Blattes enthält eine Königliche Verord⸗

k nden. Teangier ane engen.

nung, betreffend die Veröffentlichung des am 29. Dezember 1873 Baden über Herstellung weiterer abgeschlossenen Staatsver⸗

zwischen Württemberg und Sisenbahnyerbindungen trages vom 28. Mai 1875.

Schwarzburg⸗NRudolstadt. Rudol adt, 4. Juni Die hier ländischen Kassenanweisungen . und 10 Thlr. sind durch ministerielle Verfügung zur Einlösung aufgerufen. Nach Schluß des laufenden Jahres verlieren dieselben die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels und vom J. Januar 1876 an sind nur noch die Staatskassen zur Annahme derselben verpflichtet. Der Staats⸗Minister von Bertrab hat nach vollständiger Wiedergenesung die Leitung der Staatsgeschãfte wieder übernommen.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 7. Juni. (W. T. B Erzherzog Albrecht hat heute in Begleitung 8995. 3 vofmeisters Baron Piret und des GFlügel⸗ Adjutanten Grafen Wallis seine Reise nach Trouwville angetreten. Auf der Hinreise wird der Erzherzog Sr. Majestät dem Deutschen Kaiser in Ems, Ihrer Maje tat der Deutschen Kaiserin in Coblenz und Sr. . dem Kaiser von Rußland in Jugenheim Besuche ab⸗

atten.

Schweiz. Bern, J. Juni. (W. T. B.) Der National- rath hat Staempfli aus Bern zum Präsidenten und Frey aus Baselland zum Vize⸗Präsidenten gewählt. Vom Ständerath

Chaux de Fonds zum Vize⸗Präsidenten gewählt. Der Bun desrath hat der Vin beh de em e n, . daß die Berner Regierung gegen den Beschluß des Bundesraths, durch welchen die Berner Regierung aufgefordert wird, den Aus⸗ weisun gs beschluß gegen die jurassischen Geistlichen binnen zwei Monaten zurückzunehmen, den Rekurs angekündigt hat.

Großbritannien und Irland. London, 5. Juni. Der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen werden am Montag kommender Woche in der Königlichen Bacht „Victoria und Albert“ England verlassen, um via Ant⸗ werpen nach Darmstadt zurückzukehren. Im Buckingham⸗ Palast fand vorgestern der erste Hofball in dieser Saison statt. Der Prinz und die Prinzessin von Wales, der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen, der Herzog und die Derzogin von Edinburgh, Prinz und Prinzessin Christian von Schleswig⸗Holstein, der Herzog von Connaught, der Herzog von Cambridge, die Prinzessin Louise und ihr Gemahl, der Marquis von Lorne, der Fürst und die Fürftin Teck, die Kabinets⸗Mi⸗ nister, sehr viele Mitglieder des diplomatischen Corps und der hohen Aristokratie nahmen an demselben Theil. Die London Gazette“ meldet die Kreirung von drei neuen Pairs des Vereinigten Königreiches. Dieselben sind: Der Carl von Home, ein schottischer Pair, der künftighin den Titel eines Baron Douglas führen wird; der Earl von Dalhousie, ein anderer schottischer Pair, der seinen Sitz im QOberhause als Baron Ramsay einnehmen wird, und der Viscout Gren de Wilton, dessen Pairstitel Baron Grey de Radeliffe in der Pfalzgrafschaft Lancaster sein wird. Letzt⸗ . . . älteste Sohn des Garls Wilton und omit nun in Gemeinschaft mit seinem Vater Mitali Haases der Lords. t V

J. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des

Unterhauses machte der Dennutirtg Mh al Len die rer =. daß er demnächst an den Premier⸗Minister Disraeli eine Inter⸗

pellation darüber zu richten beabsichtige, ob der Minister davon unterrichtet sei, daß eine beträchtliche Anzahl von Jesuiten im Widerspruch mit dem Gesetz in England ansäßig sei und ob die Regierung bereit sei, dieselben zu verfolgen oder welche Maß⸗ regeln sie gegen dieselben zu ergreifen gedenke.

Frankreich. Paris, 8. Juni. (W. T. B.) Prinz Karl, der jüngste Sohn des Grafen von Paris ist plötzlich gestorben.

Versailles, J. Juni. (W. T. B.) Nationalver⸗ sammlung. Bei der Berathung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht sprach der Deputirte Bischof Dupanloup lebhaft für die Vorlage. Ein Amendement des Deputirten Chesnelong, welches den Diözesen das Recht giebt, entsprechend den Departements und den Kommunen, höhere Unterrichtsstätten zu gründen, wurde mit 339 gegen 3090 Stimmen genehmigt. Den israelitischen Konsistorien wird dieselbe Befugniß ertheilt. Der Unterrichts-Minister behielt sich Anträge zu diesem Amendement noch vor. Die Berathung der Vorlage soll morgen fortgesetzt werden. Der Deputirte Laboulaye, welcher von der Dreißiger⸗Kommission zum Berichterstatter über das Gesetz, be⸗ treffend die öffentlichen Gewalten, gewählt ist, hat feinen bezüglichen Bericht dem Hause vorgelegt.

Epanien. Madrid, 7 Juni. (W. T. B.) Der Kriegs⸗v Minister Jovellar wird sich heute Abend nach Valencia begeben, um den Oberbefehl über die Armee des Centrums zu übernehmen. Der päpstliche Nuntius, Simeoni, hat bean⸗ tragt, daß die rückständigen, dem spanischen Klerus gebüh⸗ renden Besoldungs⸗Emolumente in Münze ausgezahlt werden.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 6. Juni. Ihre Königlichen Hoheiten der Großfürst Thronfolger und Gemahlin haben sich am 23. Mais. Juni um 8 Uhr Abends mit Extrazug der Warschauer Bahn von Zarskoje⸗Sselo nach Peterhof begeben, von wo aus Ihre Hoheiten mit der Jacht „Zarewna“, die auf der Peterhafer Rhede ankerte, eine Tour durch die Scheren Finnlands machen wollten. Heute mit Tages⸗ anbruch sollte die Jacht die Anker lichten. Ihre Kaiserlichen Hoheiten der Großfürst Nikolai Nikolajewitsch der Aeltere und die Großfürstin Alexandra Petrowna sind mit ihren Kindern, den Großfürsten Nikolai und Peter Nikolajewitsch, am 23. Mai zum Sommeraufenthalt nach Snamens koje bei Peterhof übergesiedelt. Der deutsche Botschafter am Kaiserlich russischen Hofe, Prinz Heinrich VII. Reuß, hat, wie das „Journal de St. Peters⸗ bourg“ meldet, einen zehntägigen Urlaub genommen und sich zur Beerdigung seiner verstorbenen Schwägerin, der Prinzessin Luise von Reuß, nach Deutschland begeben. Der Botschafts⸗ Rath v. Alvensleben, welcher bereits mehrfach als Geschäfts⸗ träger fungirte, hat die Vertretung des Botschafters übernommen. Der perugnische Gesandte, Senator de Lavalle, ist am 20. Mai wieder in St. Petersburg eingetroffen.

Dänemark. Kopenhagen, 7. Juni. (W. T. B.) Das neue Kabinet ist, wie „Faedrelandet“ erfährt, bereits gebildet. Es besteht aus nachstehenden Mitgliedern des Landasthings: Gutsbesitzer Estrup Minister⸗Präsident und Finanz⸗Minister, Graf Moltke⸗Bregentved, Minister des Aeußern, Kammerherr Skeel, Minister des Innern, der frühere Kriegs⸗Minister im Ministerium Frijs, General Haffner, Kriegs- und Marine⸗

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Minister, Professor jur. Nellemann, Justiz-Minister und Staats— revisor Fischer, Kultus⸗Minister. Sämmtliche Offiziere der deutschen Fregatte „Niobe“ sind heute vom König in Audienz empfangen worden.

Amerika. Aus Südamerika liegen der „A. A. C.“

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Aus Valparaiso wird unterm 16. April berie tet, daß Señor Vicuna Ma Kenna, der Intendant von Santiago, ö. chic 3 die Prästdentschaft von Chili haben soll. Mr. Heniy Cood, der in Ingland erzogen wurde, ist zum chilenischen Minifter fur auswärtige Angelegenheiten ernannt worden. Der Schiedsrichter zwischen Chili und Peru über die Liquidation der Ausgaben des alliirten Ge—⸗ schwaders während des Krieges mit Spanien hat Chili 1,130, 000 Dollars zuerkannt, von welcher Summe indeß die bereits an Veru gezahlten 55 009 Dollars in Abzug zu bringen sind. Es verbleiben sonach 46 000 Dollars zu Gunsten Chilis.

Nach Berichten gus Callao vom 27. April hat der peruanische Senat mit großer Stimmenmehrheit die Exekutive bevollmächtigt den Guano in saͤmmtlichen Märkten der Weit nach einem System, das sich als das vortheilhafteste für die Interessen der Nation und am geeignetsten für die besonderen Umstände eines ieden Marktes er— weist, sowie den besten Preis für den Artikel erzielt, zu verkaufen.

. Australien. Ein Kabeltelegramm aus Adel aid de die Bildung eines neuen südaustralischen Mini steriu . wie folgt zusammengesetzt ist: Boucaut, Premier; Morgan, DOber⸗ Sekretär; Cotton, Schatzmeister; Ward, Ackerbau⸗Minister; Way Attorney⸗General und Erskine, Kommissär für öffentliche Arbeiten.

—— rfritn. Sa iter Fer „A- T* 11. Mai ,,

m Regierungsgebäude hat eine Unterredung zwischen de Gouverneur und dem Fommandeur der Truppen 16h n, ., 8*n zieren sowie den Mitgliedern der Deputation stattgefunden, die von den Diamantenfeldern angekommen, um dem Gouverneur die Be⸗ schwerden der dortigen Gemeinde zu unterbreiten und ihn zu ersuchen, die Leitung der Regierungsgeschäfte in den Fel⸗ dern für eine Zeit lang persönlich zu übernehmen. Der Stand der Angelegenheiten wurde ausführlich erörtert, aber ohne besonderen Erfolg. Der Gouverneur erklärte, daß, ehr er irgend welche Versprechungen betreffs seines künftigen Verfahrens ertheilen könne, die Asseziation aufgelöst werden, jede militärische Organisgtion ein Ende finden müsse, und die Waffen, welche sich einige Mitglieder der Assoziation verschafft, innerhalb eines gewissen Zeitraums an die Regierung ausgeliefert werden müßten. Die Depu⸗ tation versprach den Versuch zu machen, diesen Bedingungen Rech— nung zu tragen. Die nach den Diamantenfeldern abgegangene mili⸗ tärische Expedition besteht aus einem Kapitän, zwei Subalternoffi— zieren, 5 Sergegnten und 100 Gemeinen des 24 Regiments, nebst einem Proviantbeamten und einem Arzte. Dieser Streitkraft sollen 25 Artilleristen mit zwei Armstrongkanonen Und weitere 190 Mann des 24. Regiments nebst den erforderlichen Offizieren folgen. Aus Natal wird vom 3. Mai gemeldet, daß der projeklirte neue Rath für Natal aus 30 Mitgliedern, von denen das Volk und die Regierung je die Hälfte wählt, bestehen wird.

0 , , m aus der Cap stadt vom

Nationaldank.

Bekanntmachung. ö Nach den BVestimmungen der unterm 6. November 1854 Höchstbestätigten Stiftungs-Urkunde über die zur fortdauernden Erinnerung an die Feier der silbernen Sochzeit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Majestäten am 11. Juni 1854 gegründete Berliner Spezial -⸗Jubelfest⸗Stiftung werden in diesem Jahre. wie bisher ni ka g die. Zinsen des Grund⸗Kapitals der in der eöln wen, 11. Juni, Vor—⸗

mittags 11 Uhr, Vo Invalidenhauses an die von dem unterzeichneten Ver⸗ Veteranen nach voran⸗

waltungsrathe dazu ausgewählten gegangener kirchlicher Feier vertheilt werden.

Indem wir solches zur öffentlichen Kenntniß bringen, laden wir zugleich alle Wohlthäter und Gönner der gedachten Spezial⸗ Stiftung, wie auch der Nationaldank-Stiftung zur Theil nahme an diesem Akte der National⸗Dankbarkeit für unsere hülfsbedürf⸗ tigen alten Krieger hiermit ganz ergebenst ein.

Invalidenhaus Berlin, den 24. Mai 1875.

Der Verwaltungsrath der Berliner Spezial⸗Jubelfest⸗Stiftung. von Maliszewski. Glaue. Hemptenmacher.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 8. Juni. In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg in der Diskussion über die Provinzial⸗ ordnung, nachdem der Abg. Richter seine Rede mit den Worten geschlossen hatte: „Ich knüpfe zum Schluß an die Worte des Ministers des Innern bei der ersten Berathung an: wir müsfen diese Provinzialordnung ablehnen, wir würden durch ihre An— nahme einen politischen Fehler begehen!“ das Wort:

Ich muß doch bemerken, ich habe gesagt, Sie müssen die Propinzialordnung annehmen. Ich habe nicht von dieser Provinzial⸗ ordnung gesprochen. Auf Seite 1314 des stenographischen Berichts heißt es: ö .

Ich glaube, meine Herren, Sie müßten die Provinzialordnung annehmen, d. h. in dem Sinne: Sie dürfen keinen politischen Fehler machen.

Meine Herren! Ich habe aus den ganzen Verhandlungen des Abgeordnetenbauses und Herrenhauses entnommen, daß wir zu einem Einverständniß über das Gesetz kommen werden. Sie hezeichnen ein solches Einverständniß fortwährend mit dem Worte „Kompromiß“ und hängen diesem Worte und diesem Begriff einen unangenehmen Beigeschmack an. . ; . .

Allein so weit sind wir doch noch gar nicht. Bigher ist zwischen der Regierung und dem Abgeordnetenhause und im Herrenhause ver⸗ handelt worden. Jetzt kommt. der Gesetzentwurf aus dlesem mit Abänderungen zuruck. Die Zeit ist so kurz, daß wir wahrscheinlich dazu kommen werden, das fernere Hin. und Hergehen zwischen den Haͤusern nicht lange mit ansehen zu können, es wird nichts übrig bleiben, als einen Kompromiß zu schließen.

Das ist wahr, aber dieser Kompromiß wird sich auf. wenige Punkte beziehen können, und wird der Schluß sein mit der fast jede Gesetzesberathung endet. Ein Kompromiß wird jedesmal stattfinden müssen, wenn eine Gesetzegvorlage mit Abänderungen von einem H iuse zum anderen gekommen ist. Ein Haus muß dann von seiner Ansicht zurückkommen, sonst kommt das Gesetz nicht zu Stande, das nennt man ein Kompromiß.

Meine . Wer Zeuge der Verhandlungen des Herren hauses gewesen ist, wird sich dem angenehmen Eindruck nicht haben entziehen können, den es macht, daß eine Körperschaft, welche vor wenigen Jahren dem Gedanken, welcher der neuen Organisation zum Grunde liegt, widerstrebte, nunmehr ein Gesetz, nachdem es zum Gesetz geworden war, nicht nur voll zu acceptiren, und ihrer staat⸗ bürgerlichen Pflicht gemäß zu befolgen bereit ist, sondern, daß sie sich auch überzeugt hat, daß in dem Gesetze keine große Gefahr für das

Land liegt und daß die Gesichtspunkte, von denen damals die Regie⸗ rung und das Abgeordnetenhaus ausgingen, sich in der Praxis be⸗ währt haben und hoffentlich auch ferner bewähren werden.

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Dies war eine Haltung des . die ich k in di . des Hanses, aum in dies. Umfange erwartete und die zur Prüfung . neuen 9 natürlich den ersprießlichften Besorgniß,

. Beitrag lieferte. Die . die Regierung haben konnte, daß das errenhaus in Bezug auf das Wahlsystem Aenderungen ö würde,

daß es eine Menge Reminiscenzen aus den früheren ftändischen Zu en nn fenen und Bildungen mit in die e n m nn . 6 würde alle diese Besorgniß ist ungegründet. Das Herren⸗ 1 sich in dieser Beziehung auf den Standpunkt gestellt, den . gierung und das, Abgeordnetenhaus eingenommen haben,“ Sie

nsichten über die Besteuerung des Kommunalverbandes haben einen anderen Ausdruck gefunden, als erwartet wurde. Im Resultate kommt r, wie schon dort nachgewiesen, ungefähr auf dasselbe hinaus. In der Theorie, glaube ich, haben Regierung und Abgeordnetenhaus Recht und werden bei ihrer Ansicht bleiben müssen. Worauf sich alles zuspitzt ist ein einziger Punkt und zwar nicht der Punkt der kommunalen Selbstverwaltung und deren Organisation, sondern nur die Theil nahm an den Staatsgeschäften, soweit sie den Organen der Sklbst⸗ perwastusß zufallen soll. „In dieser Beziehung fann man nur sagen daß die Verh in lungen im Herrenhause von ganz au erordentlichem Nutzen für die Beurtheilung des ganzen Feldes, welches Sle zu be⸗ bauen haben, gewesen sind. Sachlich und klar waren die Auseinander⸗ setzungen, wesche die Kommisston des Herrenhauses in ihrem Schoße pflog und in ihrem Berichte niederlegte, interessant und charakteristisch war das jenige, was die hervorragenden Bürgermeister der Städte von ihrem Gesichtspunkte aus über die neu zu schaffenden Organe sagten. Wenn nichts weiter damit gewonnen ist, so hat wenigsteng eine viel grõhere Klarlegung des Bedürfnisses und eine genauere Prüfung der Form die dem Gesetz gegeben werden muß, um die Ufüll ie r ern s rr gf Ver hrt rg cmnrestasfge f ini sen nr keiner Bedingung konnte ich damals mit irgend welcher Schärfe mich von vornherein ablehnend gegen die gestellten Anträge verhalten. Es wäre das weder. mein Recht gewesen, noch hätte es meiner Pflicht utsteechen, ,Das Haus hat in voller Freiheit feiner Verathun ih zu Entschlüssen bestimmt gefunden, welche unter Umständen einer Ab' änderung werden unterliegen müssen, wenn das Gesetz zu Stande kommen soll, die aber an sich vernünftig sind, die sich vor allen innerhalb der Linien bewegten, von welchen der Hr. Abg Haenel sagt: „Die Linien, welche bie Kreigordnung vorzeichnet!. Nun ist, glaube ich, der Hauptunterschied zwischen der Ansicht, welche die Majoritãt des Herrenhauses gehabt hat, und derjenigen, welcher die Maßoritãt dieses Hauses ist, daß sich unter derjenigen Abtheilung des Provinzialausschusses, welche künftig mit den Staats angelegen⸗ heiten betraut werden soll, die Majorität des Herrenhauses ein Ge⸗ bilde denkt, welches so aussieht wie eine Regierung mit Laien während das Abgeordnetenhaus und die Regierung sich darunter eine wirkliche Abtheilung des Ausschusses denkt, prässdirt und unterstützt don Staatsbeamten, um ihr einen staatlichen Charakter zu geben Ich habe diese Ansicht bereits im Herrenhause ausgesprochen, und man hat nicht widersprochen, weil ich glaube, das ist wirklich der gern und Angelpunkt der Meinungeverschiedenheit. Wer nun aus dem Provinzial⸗ oder Bezirksrath eine Regierung machen will, der hat natürlich das Interesse dabei, auch die Form desselben danach zu kon⸗ struiren, das wirkliche Beamtenelement stärker zu machen, dem LaienQ gement mehr die bergthende Stellung zu geben, während die entgegengesetzte Ansicht daran festhält, in der Abtheilung des Ausschusses eine kommunale Körperschaft zu sehen, unterstützt durch ein Regierungsmitglied und

präsidirt und dirigirt von einem Staatsbeamten. Die Regierung hält das Letzten in Uebereinstimmung mit bem Abgeordnetenhause für das Richtige. Für die Generaldiskussion wird * genug sein, diesen Gesichtspunkt im Allgemeinen hervorzuheben, wie die Formu⸗ lirung der einzelnen Paragraphen stattfinden wird, darüber wird die Spezialdiskussion entscheiden; halten Sie nur den Ge— sichtsrunkt fest, daß das zu meiner großen Beruhig! von Hrn. Lasker sehr scharf herauggeftellts r Ben mm', u big

ͤ jzerausgestellte bris3e ab . Trennung der Handlungen innert beffee t heiten von D gli . e * . Se r perßze sie im ersten Anfang bereiis und. pr iser Haenel gewünscht hat, wie das Herrenhaus sie hinterher zum Aus⸗ dav⸗ aelvgcht. haf und die pir ietzt im Stande sein können, bw 51 geben Sie ihr durch Annahme der Miquelschen Awleitht. eit, Md druck, so ist die Regierung im Stande, mit aller Wärme im Herren⸗ haufe für diese Amendements einzutreten. Was mich beruhigt, ist der außerordentliche sachliche Ton, der in der Generaldebatte bis jetzt geherrscht hat und uns hoffentlich noch ferner begleiten wird. Die Auseinandersetzung des letzten Herrn Vorredners war in einzelnen Theilen geistreich, namentlich so weit, als er zu beweisen suchte, daß die Provinzialordnung ein viel zu kon—⸗ servatives Ding wird, wozu er und seine Gesinnungsgenossen einmal ihre Zastimmung geben werden. Ich bin natürlich ganz anderer Ansicht und ich hoffe, die Majorität des Hauses auch. Nur gegen das Ende der Rede ist mir der Herr Redner nicht mehr klar gewesen. Was war denn nun eigentlich der Zielpunkt? Mir kam es im Anfang so vor, als hielte er es für das Zweckmäßigste, die Pro⸗ vinzialordnung jetzt ganz zu verwerfen. Da wäre also noch einen Schritt weiter gegangen, als wie diejenigen Herren im Herrenhause beabsichtigten, welche den Wegfall des 5. Abschnitts verlangten, aber freilich mit der Provinzialordnung im Ganzen nicht brechen wollten. Diese Ueberzeugung, daß wir die Provinzialordnung brauchen und mit dem fünften Abschnitt brauchen, ist wohl nach gerade hier in der Majorltät so fest begründet, daß ich besondere Wocte der Unterstützung hinzuzufügen nicht brauche. Nur das möchte ich dem Hrn. Abg. Richter gegen⸗ über bemerken, er sagte, wir möchten die Provinzialordnung jetzt bei Seite lassen, wir kriegen sie über kurz oder lang, eine treibende Kraft sitzt dahinter. Ich weiß nicht recht, wie er sich das denkt, mit der treibenden Kraft. Wenn ich ein nahe liegendes Bild machen will, so denke ich an die treibende Kraft einer Flasche Champagner. Hat man den Draht abgebrochen das war die Kreigordnung und man schenkt den Wein nicht ein, dann wird der Pfropfen ge⸗ trieben, aber der Wein läuft aus. Ich glaube, daß man nicht auf die treibende Kraft der Verhältnisse sich allein verlassen, sondern daß diese Kraft zur richtigen Zeit verwendet werden muß, und diese Verwendung ist gerade jetzt eine absolut nothwendige. Sie liegt jetzt in der allgemeinen politischen Laße, in den Bedürfnissen nach einer durchgreifenden Ordnung der Gesetzgebung auf fast allen Gebieten der Legislation, sie liegt in dem dringendsten und wärmsten Bedürfnissen des Staatslebens. Das glauben Sie nimmermehr, daß dadurch, daß ein Gesetz zwischen Herrenhaus und Abgeordnetenhaus hin und her geschoben wird, und endlich ein Verständniß über Punkte, die bisher streitig waren, herbeigeführt würde, das eine oder das an— dere Haus den Vorwurf der Schwäche auf sich laden könnte, oder wohl gar, wie man hier gesagt hat, daß es zu einer Ueberschätzung der Kräfte eines Hauses führen muß. Ich würde mich außer ordentlich freuen, wenn dieser Zeitpunkt des voraussichtlichen Zustandekommens so großartiger und durchschlagender Gesetze wie dieser, zugleich der Anfangspunkt wäre zu einer willigeren Stellung der bei— den Häuser gegeneinander. Ich glaube, daß gerade der Moment dazu geeignet wäre, nicht nur eine Stimmung, die persönlich und sach= lich von dem äußerstön Werthe für die staatliche Fortbildung ist, zu nähren und groß zu ziehen, sondern auch, daß er in den Augen des ganzen Staates und der Bevölkerung durch ein solches Vorgehen beide Häuser an Achtung vor ihrem Verständniß und ihrem Patriotismus gewinnen würden.

Ueber die Anträge des Abg. Miquel zu Abschnitt V. der Provinzialordnung (Provinzial⸗ und Bezirks⸗Räthe) erklärte der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, nach dem Abg. Grafen Bethusyn Hue: j

Meine Herren! Als die Anträge Miquel gedruckt vorlagen, ist das Staats Ministerium zusammengetreten, um sich darüber schlussig

zu machen. ; . ; * ö ; 1 25 Wir sind im Ganzen mit den Anträgen einverstanden und es sind

nur zwei Punkte, welche wir beschlossen haben zu monirenu. In Angs⸗

führung dieses Beschlusses ergreife ich das Wort.

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