— — Q m 8enoss mer, mod rer mne Arc rr aron. hug en ] r —— die fälligen Ginz⸗ der Gewn sere me heil zschere = immmer hels vier.
seßen, der Arrest ein Pfandrecht mit denselben Wir un⸗ en, wie das Agrrichtliche Pfändungsrecht, begründen solle. 9 der Abstimmung erhielt der dem Prinzip des Entwurfs entgegenstehende Antrag des Abg. Dr. Wolffson die Mehcheit. Die 895 Tö6 167 riefen nur einige kurze Bemerkungen hervor und wurden fast unverändert angenommen. Sodann erledigte die Kommission von dem das Aufgebotsverfahren betreffen den neunten Buch noch die 5§. 168 — 19 in wesentlicher Uebereinstim⸗ mung mit den Borschlaͤgen des Entwurfs. Bei 8. 779 beschloß die Kommission auf den Antrag des Abg. Struckmann die An⸗ fechtungsklagen gegen das Ausschußurtheil nicht die Amtsgerichte, son⸗ dern die Landgerichte für zuständig zu erklären, von der Ansicht aus⸗ gehend, daß es sich hierbei oft um sehr wichtige Interessen handle, und daß zur Beurtheilung begangener Nichtigkeiten das Land⸗ gericht geeigneter erscheine, als der Amtsrichter, welchem selbst die Nichtigkeit zum Vorwurf gemacht worden sei. — In der Sitzung vom 8 Juni wurden die noch übrigen §§. 7180 - G91 des neunten Buchs vom Aufgebotsverfahren erledigt und mit einem Zusatzantrage des Abg. Bähr zum 38 784, 3 wenn die Verbindlichkeit, über welche die Urkunde ausgestellt ist, für das Aufgebotsverfahren das Gericht der belegenen Sache zuständig sein soll, unveraͤndert an⸗ genommen. Eine längere Debatte entstand über den §. 789, zu welchem mehrere Anträge vorlagen, welche bezweckten, von der Vorschrift des Entwurfs, daß bei Werthpapieren, für welche von Zeit zu Zeit Zinsscheine oder Gewinnantheilsscheine aus⸗ gegeben werden, der Aufgebotstermin dergestalt zu bestimmen ist, daß in die Zwischenzeit der Tag fällt, an welchem neue Zins⸗ oder Gewinnantheilsscheine für Werthpapiere ausgegeben sind. Bei der Abstimmung wurde ein Antrag des Abg. n
Jahren bei der betreffenden Behörde oder Kasse zur Einlösung nicht vorgelegt sind. Sodann ging die Kommission zu dem vom schiedsrichterlichen Verfahren handelnden zehnten Buche, dem letzten der ganzen Prozeßordnung, über. Die sämmtlichen
792 — 813 fanden nach kurzer Diskussion unveränderte Annahme. Schließlich wurde noch die neulich ausgefetzte Berathung des von der Vollstreckung ausländischer Urtheile han⸗ delnden §. 611 wieder aufgenommen. Der Antrag des Abg. Struckmann, welcher den Grundsatz der Gegenseitigkeit aufstellt, fand nach lebhafter Debatte mit großer Mehrheit Annahme, nach—⸗ dem zu Gunsten desselben hervorgehoben worden war, daß das Reich die Verpflichtung habe, seine Angehörigen gegen Benach⸗ theiligungen zu schützen, die aus der Vollziehung von Urtheilen ausländischer Staaten, welche ihrerseits die Urtheile deutscher Gerichte nicht vollstreckten, entstehen könnten, sowie daß man durch Aufstellung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit am leichtesten zu liberalen Staatsverträgen gelangen werde. Unterstellt wurde
dabei, daß unter Gegenseitigkeit nicht blos eine durch Staats⸗ verträge gesicherte, sondern auch eine thatsächlich geübte Gegen⸗ seitigkeit falle. Heute wird der von der Subkommission um— gearbeitete Entwurf des Abschnitts über das Entmündigungs⸗ verfahren zur Berathung gelangen und damit die erste Lesung der Civilprozeß⸗Ordnung beendet sein. ; 4 0
w 6 .
Im ferneren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeordneten wurde, nachdem die Provinztialord— nung in namentlicher Abstimmung definitiv mit 213 gegen 148 Stimmen angenommen war, das Gesetz, betreffend die Do— tation der Provinzial- und Kreisverbände, berathen, und die §§8. 18 und 20 in folgender Fassung angenommen:
§. 18. Uebertragung der Verwaltung und Unterhaltung der Staatschausseen an die Provinzialverbände 2c. Den Provinzialver⸗ bänden von Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Schleswig ⸗Holstein, Hannover, Westfalen und der Rhein Provinz, den Kommunalverbänden der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden, den Stadtkreisen Berlin und Frankfurt a. M. und dem Landes Kommunalverbande der Hohenzolternschen Lande wird ferner die Verwaltung, einschließlich der technifchen Bauleitung, sowie die Unterhaltung der bereits ausgebauten Staatz— chausseen und derjenigen chaussirten Straßen übertragen, welche aus den den betreffenden Kommunalverbänden durch dieses Gesetz, be— ziehungsweise durch die früheren Dotationsgesetze überwiesenen Fonds ausgebaut werden und nicht in die Verwaltung und Unterhaltung an Dritte übergehen.
Zugleich mit der Unterhaltung der bereits ausgebauten Staats— chauffeen geht das Eigenthum an denselben nebst allen Nutzungen und Pertinenzien einschließlich der Chausseewärter⸗ und Einnehmer⸗ häuser auf die Kommunalverbände über.
Den Provinzialverhänden bleibt es überlassen, die Verwaltung und Unterhaltung der ihnen überwiesenen Staatschausseen auf engere Kommunalverbände nach Maßgabe der mit denselben zu treffenden Vereinbarung zu übertragen.
Eine solche Uebertragung muß erfolgen hinsicht lich derjenigen Straßenstrecken, welche der Staat auf Grund des §. 9 der Verordnung vom 16. Juni 1838 über- nommen hat, sofern es die betheiligte Stadtgemeinde verlangt. Kommt über den zu diesem Zweck auszufon— dernden Antheil an der Provinzialdotation zwischen dem Provinzialverband und der betreffenden Stadt gemeinde eine Vereinbarung nicht zu Stande, so ent⸗ scheidet das Ober ⸗Verwaltungsgericht über die Höhe der zu gewährenden jährlichen Geldrente nach Verhält⸗ niß der aufzuwendenden Kosten.
Die Verwaltung und Unterhaltung derjenigen Staatschausseen, deren Kosten bisher aus berg ⸗ oder forstfiskalischen Fonds bestritten sind, verbleibt auch fernerhin dem Staate.
§. 20:
Für die Uebernahme der Verwaltung und Unterhaltung der Staatschausseen einschließlich der Kosten der Besoldung und Pensio⸗ nirung des für die obere Leitung der Neu⸗ und Unterhaltungsbauten, sowie für die Beaufsichtigung der Chausseen neu anzustellenden, be⸗ ziehungsweise schon vorhandenen Beamtenpersonals wird den im §. 18 genannten Kommunalverbänden eine Jahresrente von 19 Millionen Mark gewährt, Von dieser Rente erhalten 1) der Provinzialverband von Preußen 1,581,810 6, 2) der Provinzialverb and von Branden burg 940 40090 S, 3) der Provpinzialverband von Pommern 666,540 Aa, 4) der Proyinzialverband von Posen 401, 520 A6, 5) der Provinzialverband von Schlesien 1,522, 170 Mb, 6) der Provinzialverband von Sachsen 1,549,510 S½, 77 der Pro“ vinzialverband von Schleswig ⸗Holstein 1,001,690 „, 8) der Pro⸗ vinzialverband von Hanns ver leinschließlich des Jadegebhiets) 1,896, 8 M, 9) der Provinzialverband von Westfalen 1,745,346 ., 10) der Kom⸗ munalverband des Regierungsbezirks Cafsel 1M1,I10 „, II) der Kommunglverband des Reglerungsbezirk; Wiesbaden 639,598 M, 12) der Stadtkreis Frankfurt 4. M. 114. 072 M, 13) der Provinzial verband der Rheingrovinz 1605, 850 M, 14) der Stadtkreis Berlin 60. 500 AM, 165) der Landeskoꝛnmunalbetband der Hohenzollernschen Lande 111970 , im Ganzen 15,000, 000 M.
Der Rest der 4 Millionen Mark wird auf die vorgenannten Kemmunalverbände naͤch dem Maßstabe und den Vorschriften im 5. dieses Gesetzes vertheilt; bis zu dem er, der hierin vorgese⸗ henen Königlichen Verordnung wird der Vertheilung vorläufig die Volkszählung vom Dezember 1871 zum Grunde elegt.
Die den Kommunalverbänden nach 8. 2 dich Gesetzes, bezie⸗ hungtweise nach 5. J des Gesetzes vom J. März 1868 und des Ge—
wenn
setzeß vom 11. März 1872 zu gewährenden Jahresrenten werden dem⸗ . die angegebenen Beträge erhöht.
lle übrigen Paragraphen wurden unverändert nach den Beschlüssen des Herrenhaufes angenommen. — In dem Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Verfassung der Berwal⸗ tungs gerichte und das Verwaltungsstreitverfahren, wurden die übrigen Paragraphen unverändert angenommen, 558. 13 5 21 aber wie folgt abgeändert.
w
„Das Bezirksverwaltungsgericht ist bei Anwesenheit der beiden
ernannten und der drei gewählten Mitglieder (beziehungsweise deren
Stellvertreter) beschlußfähig. ;
Die K werden nach Stimmenm ehrheit gefaßt.“
„Ist ein Mitglied zu einer Strafe wegen einer entehrenden Handlung oder zu einer Freiheitsstrafe von längerer als einjähriger Dauer rechtskräftig verurtheilt, so kann dasselbe durch Plenarbeschluß des Oberverwaltungsgerichts seines Amtes und seines Gehalts für verlustig erklärt werden.“
Schluß 2 Uhr.
— In der heutigen (76 Sitzung des Abgeordneten⸗ hauses, welcher am Ministertische der Bizepräsident des Staats⸗ Ministeriums Finanz⸗Minister Camphaufen, die Staats⸗Minister Dr. Leonhardt und Dr. Achenbach sowie mehrere Regierungs⸗ Kommissarien beiwohnten, sind vom Minister des Innern zwei Gesetzentwürfe, betreffend die Vereinigung der Landgemeinde Damm mit der Stadt Spandau und betr. die Vereinigung der vor 5. belegenen Gemeinden Hohlwege nebst Bredeberg, Fischerhof und Duburg mit der Stadigemeinde Flensburg, eingegangen, und ist vom Abg. Windthorst (Meppen) ein -= nta nell. es, Het e e 4 on, eingehrgcht;. ==. Ohye. Dehgtte erledigte. das Haug Die.
ritfẽ Birathüng bed Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Deckung der bei Begebung der Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1867 entstandenen Coursvenluste und trat hierauf in die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften ein.
In der Generaldiskussion sprachen die Abgg. Tiedemann, Dr. Virchow, Miquel und der Handels⸗Minister Hr. Achenbach. In der Spezial diskussion wurden eine Reihe von Abänderungs— vorschlägen angenommen, und hierauf, da eine vorherige Zu⸗ sammenstellung der Beschlüsse nicht verlangt wurde, das Gesetz im Ganzen genehmigt. Nachdem das Haus dem Gesetzent⸗ wurf betreffend die im Jahre 1876 vor Feststellung des Staatshaushalts-Etats zu leistenden Staats aus gaben in erster und zweiter Lefung seine Zustimmung ge⸗ geben, begann bei Schluß des Blattes die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Sportel⸗, Stem⸗ pel⸗ und Tazwesen in den Hohenzollernschen
- *** . F ö *
. 2 *. 2
Landen.
t —— —— — — — D — Mit Rücksicht auf eine Mittheilung, welche der Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten den Provinzial-Schulkollegien im vergangenen Jahre üher die Vereinbarung gemacht hatte, welche behufs gegenseitiger Anerkennung der Gym nasial-Zeugnisse zwischen den deutschen Staats— regierungen geschloffen worden ist, hat derselbe den genannten Behörden durch ein Cirkular⸗Reskript vom 28. April d. J. weiter mitgetheilt, daß in den vorbereitenden Verhandlungen eine ent⸗ sprechende Einigung in Betreff der Zeügnisse über die Prüfung für das Lehramt an höheren Schulen für jetzt noch nicht erreicht worden ist. Es finden zur Zeit wesent⸗ liche Verschiedenheiten in dem Prüfungsverfahren statt, welche eine unbedingte Gleichstellung der Zeugnisse nicht zulassen. Da⸗ durch werde jedoch nicht verhindert, daß nach wie vor die in einem Staate geprüften und tüchtig befundenen Lehrer und Kan⸗ didaten auch in einem anderen Anstellung finden; wobei jedem einzelnen Staat überlassen bleibe, welchen Vorbehalt er in solchen Fällen anzuwenden für nöthig erachtet. Da indeß von den wissen⸗ schaftlichen Prüfungs⸗Kommissionen zu Leipzig, Rostock und Straß— burg ein mit dem preußischen im Wesentlichen übereinstimmendes Ver⸗ fahren beobachtet werde, so habe der Minister der Königlich sächsischen Regierung in Dresden, der Großherzoglich mecklenburgischen in Schwerin und dem Ober⸗Präsidium in Straßburg mitgetheilt, daß die von den genannten resp. Kommissionen ausgestellten Qualifikationszeugnisse bis auf Weiteres den preußischen werden gleichgestellt werden. Hinsichtlich des Peobejahrs habe sich der Minister gegen die deutschen Staatsregierungen dahin ausge⸗ sprochen, daß dasselbe seines Dafürhaltens unbedenklich auch in anderen Staaten als demjenigen, in welchem der Kandidat die Prüfung für das Lehramt bestanden hat, abgehalten werden kann, und daß den darüber von den betreffenden Schul⸗Auf⸗ sichts behörden ausgestellten Zeugnissen allgemeine Gültigkeit zu⸗ erkannt werde. Es müsse aber aus den Zeugnissen jedenfalls ersichtlich sein, ob und in welchem Grade der Kandidat sich sowohl in didaktischer Beziehung wie in Handhabung der Disciplin für das Lehramt an höheren Schulen geeignet er⸗ wiesen hat.
— Nachdem durch den diesjährigen Staatshaushalts⸗Etat für ein an der hiesigen Universttät zu errichtendes juristisches Seminar eine Dotation bewilligt ist, hat der Minister der geistlichen ꝛ. Angelegenheiten für dieses Seminar ein proviso⸗ risches Reglement eingeführt.
— Im Laufe des heutigen Vormittags fand auf dem Tempelhofer Felde bei Anwesenheit der resp. Vorgesetzten die Besichtigung des Garde⸗Kürasster⸗ und 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments durch den kommandirenden General des Garde⸗Corps, General⸗Oberst von der Kavallerie, Prinzen August von Württemberg Königliche Hoheit, statt.
— Der General⸗Lieutenant von Rothmaler, Commandeur der 8. Division, welcher mit kurzem Urlaub zur Abstattung per⸗ sönlicher Meldungen hier eingetroffen war, ist in seine Garnison Erfurt zurückgekehrt.
— Der Statthalter von Stockholm, Baron d' ngglas, hat sich heute früh nach Stockholm zurückbegeben.
Kiel, 8. Juni. (Kieler 3tg.) Die Panzerfregatte „Kaiser“ und die Panzerkorvette „Hansa“ gingen gestern in See, um ihre Lafetten einzuschießen. — Die Fregatte „Niobe“, welche be. kanntlich am 29. v. Mts. von hier absegelte, ankerte am 3. d. Mts— auf der Kopenhagener Rhede. Gestern hatte der Kapitän zur See v. Wickede mit sämmtlichen Offizieren der „Niobe“ beim König von Dänemark auf Christiansborg Audienz. Morgen wird 35 Niobe“ ihre Reise forfsetzen und zunächst nach Stockholm gehen.
Bayern. München, 7. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz Otto wird heute, begleitet von seinem Adfutanten Frhrn. v. Branca, die schon früher beabsichtigte Reise an den Rhein,
— —
n e- Vellgchung eder = e fee, s, z
nach England, Schweden, Dänemark und nach Rußland im strengsten Inkognito antreten. Die Reise wird mehrere Monate dauern. — Für die nächste Finanzperiode ist, der „Allg. Ztg.“ zufolge, eine Vorlage über Revifion der Steuergesetze, und zwar auf der Grundlage des bisherigen Steuersystems, dem Landtag in Aussicht gestellt. Die hierzu nöthigen Vorarbeiten find bereits vom Königlichen Finanz⸗Ministerium und zwar größtentheils vom Minister v. Berr selbst durchgeführt. — Die im Staats⸗Ministerium des Innern seit 14 Tagen gepflogenen Berathungen über die Reorganisation der innern Ver⸗ waltungs-⸗Angelegenheiten bei den Kreisregierungen und den Bezirksämtern wurden am 5. d. M. geschloffen. — Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, ist für die nächste Finanzperiode eine Erhöhung der Beamtengehalte, beziehungsweise der Theuerungszulagen, in Aussicht genommen. — Das katholische Kasino der Vorstadt Haidhausen wollte am heutigen Sonntag einen Bittgang nach dem Wallfahrtsort Maria Eich veranstalten; es mußte derselbe jedoch unterbleiben, weil der Magistrat München durch Beschluß vom 4. d. die Genehmigung hierzu versagte.
Nürnberg, J. Juni. Se. Majestät der König von Schweden ist heute Vormittag mit dem Courierzuge in Be⸗ gleitung der verwittweten Fürstin von Wied nach Eifenach ab⸗ gereist.
Sachsen. Dresden, 8. Juni. Gestern wohnte Se. Majestät der König in Leipzig Vormittags von 8 bis 9 Uhr mit dem Staats⸗Minister Dr. v. Gerber der Vorlesung des Rector magnificus Konsistorial-Raths Dr. Baur über „System der prak⸗ tischen
Nügememe Ratkrgeschlchte der
. —
Pööofessoks *r Tentart Tb'r mehrere Fabriken. Nach dem Dejeuner nahm Se. Majestät von Nachmittags 28 Uhr an in Begleitung des Vize⸗Bürgermeisters Georgi wiederum mehrere industrielle Gtablissements in Augen⸗ schein und fuhr hierauf mit Gefolge, welchem sich auf Aller⸗ höchsten Befehl seit dem am 4. d. M. dem Kreishauptmann v. Burgsdorff zugestoßenen Unfall der Regierungsrath Dr. Schmidt aus Dresden angeschlossen hat, sowie in Begleitung des Amtshauptmanns Dr. Platzmann Nachmittags 4 Uhr mit— telst Extrazuges nach Markranstädt, wo Se. Maje⸗ stät festlich empfangen wurde. Nachmittags 55 Uhr wurde mittelst Extrazuges die Rückfahrt nach Leipzig angetreten. Um 63 Uhr am selbigen Tage fand im Königlichen Palais größeres Diner statt, zu welchem Einladungen ergangen waren an den Staats-Minister Dr. v. Gerber, den Stadtkommandanten General⸗ Lieutenant v. Montbé und den Wirklichen Geheimen Rath Prof. Dr. v. Wächter, ferner an den Rector magnifleus Konsistorial Rath Dr. Baur, den Kaiserlichen Ober⸗Postdirektor Geheimen Post⸗ rath Peterssohn, den Regiments⸗-Commandeur Oberst v. d. Decken, sowie an mehrere Offiziere der Garnison Leipzig, in⸗ gleichen an eine Anzahl Professoren der Universität und höherer Justiz und Verwaltungsbeamten. Nach beendigtem Diner be⸗ suchte Se. Majestät das Schützenhaus und verweilte in dem glänzend erleuchteten Gartenetablissement bis gegen 10 Uhr Abends.
Hessen. Zur Ausführung des Reichs⸗Impfgesetzes wurde den Ständen ein Gesetz vorgelegt und angenommen, welches mit dem 3. Juni d. J. in Kraft getreten ist. Hiernach trägt von den Kosten, welche durch die Ausführung des Impfgesetzes entstehen, der Stgat den Aufwand für Herstellung der Impf— Institute, sowie für die Beschaffung der Listen, Zeugnisse und Scheine. Soweit die Gewährung von Vergütungen für die Transportlosten der Impfärzte in Folge örtlicher Verhältnisse geboten erscheint, wird der desfallsige Beitrag von der Staats— kasse übernommen. Dagegen fallen die Gebühren der Impfärzte den Gemeinden zur Last, welche auch die zur Abhaltung bffent— licher Impftermine erforderlichen Lokalitäten zu stellen und dem Impfarzte die nöthige Schreibhülse zu gewähren haben.
— Bisher bestanden in Hessen zur Vorbereitung der Lehr— amts⸗Aspiranten für das Seminar keine besonderen Präparan—⸗ denanstalten, es war denselben vielmehr überlassen, sich durch Privatunterricht vorzubilden. In Folge der Einführung des neuen Volksschulgesetzes sah sich die Regierung nach dem Vor⸗ bilde anderer Staaten veranlaßt, zwei Präparanden⸗-An⸗ stalten mit dem 1. Juni d. J. in das Leben treten zu lassen. Der Besuch dieser Anstalten ist nicht obligatorisch, hat jedoch den Vortheil, daß die Vorbildung systematisch und in allen nöthigen Fächern erfolgt. Es haben deshalb zahlreiche Auf— nahme⸗Anmeldungen stattgefunden. Nach dem Lehrplane soll unterrichtet werden in Religion, deutscher Sprache, Mathematik, Geschichte, Geographie, Naturwissenschaften, franzoͤsischer Sprache, Schönschreiben, Zeichnen, Turnen und Musik. Auch junge Leute, die sich nicht als Lehrer ausbilden wollen, können gegen ein Schulgeld von 36 M jährlich am Unterrichte theilnehmen.
Sachsen ⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 8. Juni. Heute Nachmittag kurz vor 3 Uhr traf Se. Majestät der König von Schweden aus Eisenach, woselbst er gestern Abend ange⸗ kommen, auf dem Bahnhofe hier ein. Das 5. thüringische In⸗ fanterie⸗Regiment Nr. 54 (Großherzog von Sachsen) hatte eine Ehrenwache auf dem Perron des Bahnhofes aufgestellt. Als der Zug einfuhr, intonirte die Regimentsmusik die schwedische Nationalhymne. Auf dem Bahnhof selbst waren versammelt die Hofstaaten und das Offiziercorps. Nach Begrüßung der⸗ selben und Besichtigung der Ehrenwache begaben sich die Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften nach Belvedere.
— Durch eine Ministerial⸗Bekanntmachung vom 1. d. M. ist zur Einlösung der noch umlaufenden Großherzoglich sächsischen Kassenanweisungen zu 1 Thaler und zu 5 Thalern eine zwölfmonatliche Frist vom 1. Juli 1875 ab der⸗ gestalt bestimmt, daß I) die „in Gemäßheit des Gesetzes vom 20. April 1859“ ausgegebenen, schon durch die Bekanntinachung vom 16. September 1871 eingerufenen und seit dem 1. Mai 1873 rechtlich werthlos gewordenen Kassenanweisungen auch ferner bis einschließlich 30. Juni 1876 bei der Großherzoglichen Fauptstaatskasse hier und zwar gegen baare Zahlung oder Reichskassenscheine umgetauscht werden können, daß ferner 2) die rin Gemäßheit des Gesetzes vom 22. Juni 1870“ ausgegebenen Kassenanweisungen während der ersten neun Monate vom 1. Juli 1875 bis 1. April 1876 nach wie vor bei allen öffent⸗ lichen Staatskassen des Großherzogthums in Zahlung gegeben oder gegen baare Zahlung bezüglich Reichskassenscheine umge⸗ tauscht, dagegen während der letzten drei Monate vom 1. April bis einschließlich 30. Juni 1876 lediglich bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse hier und bei den Großherzoglichen Rechnungs⸗ aͤmtern, bei den letzteren jedoch nur insoweit, als deren jeweillge Kassebestände ausreichen, umgetauscht werden können. Mit Ein⸗ tritt des 1. Juli 1876 werden auch alle nach der Bekannt⸗ machung vom 26. April 1871 „in Gemäßheit des Gesetzes vom
22. Junt 1870“ ausgegebenen Großherzoglich sächsischen Kassen⸗
anweisungen rechtlich werthlos und
ie 16. 1 Uh e] t 6 * 1 . Iheglo gie. un d. Ren. 1X His. L. hr. Der Mar lsbina Ms.. I.. Castts⸗Ast sisteriu nfs, N then nm des Fine., v5m 3
Thieren dei und vesidh tigt in dete Fwöischerz nit die Aatonse imd ——
.
findet dagegen eine Berufung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt.
Oldenburg. Birkenfeld, 6. Zuni. Kürzlich tagte hier die alle fünf Jahre zusammentretenße Landes synode des Fürstenthums Birkenfeld, bestehend aus 16 geistlichen und 19 weltlichen Mitgliedern. Mit Einstimmigkeit wurde an die oberste Kirchenbehörde das Veilangen nach Ausbau der im Staats⸗ grundgesetze gewährleisteten Presbyterlal⸗ und Synodalverfassung gestellt, und der vom landesherrlichen Kirchenregimente der Synode zur Begutachtung vorgelegte Verfassungsentwurf dahin modifizirt, daß die Synode künftig beschließen und nicht mehr blos begutachten und die Angelegenheiten der Landeskirche ähnlich der rheinisch-westfälischen Provinzialsynode selbständig ordnen und leiten solle. Von Seiten des landesherrlichen Kommissärs wurde bemerkt, daß die Intentionen an höchster Stelle diesem Verlangen im Prinzip nicht entgegen seien.
Braunschweig. Braunschweig, J. Juni. Der, M.⸗3.“ schreibt man von hier, daß den bis jetzt getroffenen Dis positionen zufolge Se. Hoheit der Herzog, wie in früheren Jahren, so auch in diesen Sommer nach Italien zu reisen gedenke. Se. Hoheit verweilt gegenwärtig in Hietzing bei Wien' und dürfte gegen Mitte des laufenden Monats nach Venedig abreisen. Der Ausflug wird gutem Vernehmen nach incognito gemacht. Den größten Theil des Sommers indeß wird der Herzog in Sibyllen⸗ ort zubringen.
Sach sen⸗ Meiningen. Regierungsblatt veröffentlicht ein Augschreihen des Herz
Meiningen, 8. Juni. Das
ꝛ Mai
D., wekeher eit eus Wah tr eg lem mt für Ven Vun dtag festsetzt.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 7. Juni. Der Commandeur des 4. Armee-Corps, General der Infanterie von Blumenthal, ist zur Besichtigung der hiesigen Garnison hier eingetroffen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 7. Juni. Am 1. 8. M. waren 25 Jahre verflossen, seitdem Se. Hoheit der Ferzog zum Inhaber des Magdeburger Kürassier ˖ Regiments Nr. 7 ernannt worden ist. Se. Hoheit der Her⸗ zog hat in Erinnerung dessen dem Regiment 'einen silbernen Tafelaufsatz mit vollstandiger Garnitur geschenkt. Eine Depu⸗ tation des Regiments, bestehend aus dem Commandeur von Larisch, dem Rittmeister v. Beulwitz, dem Premier⸗Lieutenant Frhrn. v. Riedesel und dem Lieutenant und Adjutant Grafen v. Schlieffen, ist hier eingetroffen, um Sr. Hoheit die Glück⸗ wünsche des Regiments und ein geschmackvoll aus gestattetes Album mit den photographischen Porträts und eigenhändigen Unterschriften sämmtlicher Offiziere des Regiments zu über⸗ bringen. Zu Ehren dieser Deputation war gestern im hiesigen herzoglichen Residenzschloß Galatafel.
Anhalt. Dessau, 7. Juni. siedelt heute nach Wörlitz über.
Lübeck, J. Juni. Seit gestern ankert auf der Rhede von Travemünde eine kleine Flotille, welche Se. Majestät den König von Sch weden von seinem Besuch in Deutschland nach Stockholm zurückzubringen bestimmt ist. Dieselbe besteht aus der schwe⸗ dischen Dampffregatte „Vanadis“, Kapitän Pantzerhielm, der norwegischen Dampffregatte „St. Olaf“, Kapitän Wedel⸗-Jarls— berg, und dem Dampfkanonenboot „Gunhild“, Kapitän v. Trolle. Die Ankunft des Königs hierselbst wird in der zweiten Hälfte dieser Woche erwartet, der Tag selbst und die Dauer des Auf⸗ enthalts im Auslande sind noch nicht bestimmt.
Bremen, 6. Juni. Der Senat hat dem Vorschlage der Bürgerschaft zugestimmt, den 2. September als Tag von Sedan für einen allgemeinen Feiertag zu erklären. Auch genehmigt er die Verwendung von 3000 s½ für die Feier.
Der Herzogliche Hof
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, J. Juni. Der Kaiser trifft, nach der „Wien. Z.“, am 9. oder 10. d. M. von Ischl in Wien ein. Die Kaiserin wird sich in den letzten Tagen des Monates Juli in ein französisches Seebad begeben.
— Die Königin von Schweden ist am 5. d. M. zum Kurgebrauche in Marienbad angekommen.
Agram, 6. Juni. In der heutigen Sitzung des Landtags richtete Kukuljevie nach längerer Motivirung folgende Interpella— tion an den Banus: „Ist die inkonstitutionelle Verwaltung der ehemaligen Militärgrenze in Kroatien und Slavonien mit Wissen des Banus aus dem Provisorium in das Definitivum getreten? Ist es Euer Exeellenz bekannt, welche dienstliche Verfügungen getroffen wurden, damit im Sinne jener Stelle der am Schlusse des ungarisch⸗kroatischen Reichstages gehaltenen Thronrede: „daß die Einverleibung der Grenze der vollkommenen Durchführung nahe gekommen sei“ — dieses Versprechen zur That werde. Ist Euer Excellenz geneigt, alle möglichen dahin abzielenden Schritte zu unternehmen, daß schon zur Zeit der nächsten Session des kroatischen und des gemeinschaftlichen ungarischkroatischen Land— tages die kroatisch⸗slavonische Militärgrenze dem Mutterlande, beziehungsweise der Gesammtheit der Länder der heiligen Stephans⸗Krone, vollkommen einverleibt werde.“ Der Sektions— Chef Zivkovie antwortete Namens des Banus, daß von Zwie— tracht zwischen der Regierung Civil⸗Kroatiens und jener für das Grenzland, von welcher Zwietracht Kukuljevie sprach, keine Rede sei, erklärte sodann, warum das Provisorlum der Grenze in das Definitivum übergehen mußte, und versicherte, daß die Landes— regierung, die Vereinigung der Grenze mit dem Mutterlande stets vor Augen habend, hoffe, daß die letztere schon in der nächsten Landtagsperiode ihre Vertreter in den kroatischen Land— tag werde entsenden können.
Schweiz. Bern, 8. Juni. (W. T. B.) Der Cen⸗ tralausschuß des Volksvereins hat zum Sonntag, den 13. Juni, eine Volksversammlung nach Bern einberufen, um einen Protest gegen den Beschluß des Bundesrathes, durch welchen die Berner Regierung zur Aufhebung ihres Beschlusses auf Ausweisung der katholischen Geistlichen im Berner Jura aufgefordert wurde, zu genehmigen.
Belgien. Brüssel, 8. Juni. (W. T. B.) Der Justiz⸗ Minister de Lantsheere brachte heute in der Deputirten⸗ kammer den bereits angekündigten Gesetzentwurf, betreffend die Strafbarkeit des Anerbietens zur Begehung ge⸗ wisser Verbrechen, ein.
Großbritannien und Irlaud. London, 7. Juni. Die Königin wird in Begleitung der Prinzessin Beatrice gegen den 17. d. M. von Balmoral nach Windsor zurückkehren. In der nächsten Woche wird die Königin der RNiederkande zu!
w ö . .
— 6 —
einem mehrwöchentlichen Befuche des englischen Hofes in erwartet. Graf Eulenburg, der Hofmarschall des Krondon zen und der Kronprinzessin des Deutschen Reichs, kam am Son. tag in St. Leonards an, um die Kinder des kronprinzlichen Paares nach Potsdam zurückzugeleiten. — Die verwittwete Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz, die seit einigen Wochen bei ihrer Schwester, der Herzogin von Cambridge, in Kew weilte, ist am Freitag Abend nach Strelitz zurückgekehrt. Der Sultan von Zanzibar hat Lissabon am 5. 88. verlassen . sich an Bord des Dampfers „Canara“ nach London be⸗ geben.
8. Juni. (W. T. B) In, der heutigen Sitzung des Unterhaus es wurde die Spezialdiskussion des Gesetzentwurfs über die Amortisation der Staatsschuld erledigt. Die von Gladstone eingebrachten, gegen die Vorlage gerichteten Amen⸗ dements wurden mit 189 gegen 122 Stimmen abgelehnt.
Frankreich. Paris, 8. Juni. (W. T. B.) Das Leichenbegängniß des Grafen Rémusat hat heute unter sehr zahlreicher Betheiligung stattgefunden. Viele Deputirte von allen Parteien wohnten demselben bei.
— Ber am 96. d. M. im Alter von 78 Jahren verstorbene Graf Charles de Rémusat, Mitglied der Akademie, war der letzte Minister des Auswärtigen unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers. Sein Vater war Kammerherr Napoleons 1. Im Jahre 1830 gehörte er zu den Mitunterzeichnern des von der Pariser Journalistik gegen die Juliordonnanzen gerichteten Protestes. Mit seinem Freunde Duvergier de Hauranne war der Verstorbene ei er der treuesten Anhänger des Herrn Thiers, wie er
i,. Sich die Wecheclfüll ec Di e, r e, ws r = mn.
1840 erhielt Ir von Herrn Fhierg dag Portefeuille das Innern trat aber fach dem Y. Broder desselben Jahres in die Oppo⸗ sitiͤn zurück. Die Amtsführung Guizots gab Hrn. de Rémusat vollauf Muße zur Beschäftigung mit kiterarischen Studien, denen er 1846 seine Aufnahme in die Akademie als Nachfolger Royer⸗ Collards zu danken hatte. Die Ereignisse des 2. Dezember trieben ihn vorübergehend ins Exil und dauernd ins Privatleben, welchem ihn erst die Ereignisse des Krieges 1870 — 71 und deren Folgen entrissen haben. Unter der Präsidentschaft des Herrn Thiers leistete Graf Rémusat demselben bei den Verhandlungen mit der deutschen Regierung wegen Räumung des französischen Gebietes hervorragende Dienste. Seine philofophischen und lite— rarischen Schriften („Abeillard“, „Anselm von Canterbury“, „Bac“, „Ueber deutsche Philosophie“ u. s. w. namentlich auch interessante Beiträge für die „Kevue des deux Mondes und ö Zeitschriften) sichern ihm einen Platz in der französischen Literatur.
— Das „Journal officiel ! vom TJ. veröffentlicht ein Dekret des Unterrichts-Ministers Wallon, durch wel⸗ ches eine von den Ministern des Krieges, der Marine, der Fi⸗ nanzen und des Unterrichts beschickte Kommission eingesetzt wird, der die Aufgabe zufallen soll, die Zulassungsprogramme der verschiedenen vom Staate geleiteten Spezialschulen: Ecole poly⸗ technique, Ecole de Saint Cyr u. s. w., sowie die Programme für den naturwissenschaftlichen Unterricht in den Lyceen durch⸗ zusehen und etwa wünschenswerthe Veränderungen an denselben in Vorschlag zu bringen. Diese Kommission besteht aus den Herren Dumas, Bonnet, Jamin, Fremy, Taye und Puiseuꝝ vom Institut, dem Oberst-Lieutenant Thévenne von der Schule von Saint Eyr, dem Contreadmiral Roussin, dem Schiffskapi⸗ tän Millon d'Ailly de Verneuil, den Forstgelehrten Nanguette und Sarval, dem General⸗Inspektor des Mittelunterrichts Chassang, dem Professor Heimel, dem Direktor des Lyceums Louis le Grand, Girard und dem Abtheilungs⸗Direktor im Unterrichts⸗Ministerium Mourier.
Versailles, 8. Juni. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung setzte heute die Berathung des Gesetzentwurfs über den höheren Unterricht fort. Der Artikel 2 der Vor—⸗ lage wurde unter Ablehnung des von der Linken zu demselben gestellten Amendements mit großer Majorität angenommen.
Italien. Rom, 8. Juni. (W. T. B.) Bei der Fortsetzung der Generaldebatte der Deputirtenkammer über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die öffentliche Sicherheit, erklärte der Minister⸗Präsident Minghetti, daß die Vorlage keinerlei politischen Zweck habe. Die beantragten außerordentlichen Maßregeln würden nicht allein auf Sizilien, sondern überhaupt überall da in An⸗ wendung kommen, wo die Ordnung gestört sei. Der Entwurf trage deshalb auch keinen provinziellen Charakter. — Die Kom⸗ mission zur Prüfung der von Garibaldi eingebrachten Gesetz—⸗ vorlage über die Regulirung der Tiber hat die Vorlage mit geringen Abänderungen genehmigt und wird morgen der Kammer darüber Bericht erstalten. — Die Universität Nea⸗ pel soll am 10. Juni wieder eröffnet werden.
Türkei. Kon stantinopel, 5. Juni. (Wien. Itg.) Der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin ist gestern hier eingetroffen. — Der französische Botschafter Graf Vogus reist am Dienstag nach Wien ab. Der neuernannte Botschafter Bourgoing wird am 14. Juni hier erwartet.
Belgrad, J. Juni. Von Saitschar begab sich Für st Milan nach Negotin, woselbst er von den Bürgern auf das Herzlichste empfangen wurde und eine Loyalitäts⸗-Adresse ent⸗ gegennahm.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 8. Juni. (W. T. B.) In Morschansk (Gouvernement Tambow) ist eine Feuers brunst ausgebrochen, welche den größten Theil der Stadt in Asche gelegt hat. Ein großer Vorrath von Leinsaamen ist ein Raub der Flammen geworden. Der angerichtete Schaden ist sehr bedeu⸗ tend. Die russische „Petersburger Zeitung“ hat bis zur Bestellung einer neuen Redaktion zu erscheinen aufgehört. — Die Kommission zur Revisiondes allgemeinen Univer⸗ sitätsstatuts vom Jahre 1863, ist nach der Wahl ihres Vor⸗ sitzenden, Wirklichen Geheim⸗Raths Staats⸗Sekretärs Deljanow, und nach erfolgter Bestätigung des Ministers der Volksaufklä⸗ rung nunmehr ernannt. — Nachrichten der „St. Pet. Ztg.“ aus Krassnowodsk vom 15. Mai melden, daß daselbst in den ersten Tagen dieses Monats eine 200 Kameele starke Kara⸗ wane aus Ehiwa eingetroffen ist. Die Karawane führte 150 gefangene Perser und drei gefangene Teke⸗Turkmenen mit sich, deren Auslieferung von der Oberverwaltung des Kaukasus bei dem Khan von Chiwa beantragt worden war. Gleichzeitig mit der Karawane bewerkstelligte auch das aus 260 Kibitken beste⸗ hende Jomunendorf Mulla⸗Dundur seine Uebersiedelung aus Chiwa in das transkaspische Gebiet. Die Nachrichten aus Achal⸗ teke lauten nicht ganz günstig, da daselbst Unruhen herrschen.— Das Dekret des dirigirenden Senats in Bezug auf die Ableistung des obligatorischen Militärdienstes Seitens der Menno— niten enthält folgende Bestimmungen:
/ Die Mennoniten, welche vor dem Erlaß des Gesetzes über die Wehrpflicht der Sekte angehörten und sich in Rußland niedergelassen
*.
isten, e nach Ablauf der durch das Allerhöchste Edikt ö 4 . gewährten Privilegien der Wirksamkeit obigen Gefetzes unterliegen, den obligatorischen Militärdienst auf fol⸗
. 6G dl n: ö ö j 23 ger ne stung des aktiven Dienstes werden ihnen Dienstorte
lich inne renzen des neurussischen Gebiets und der ben li . , . und kommen sie zur Ver⸗ wendet in den Werkstätten des Marineressorts; b. in den Feuer⸗ wehr kom. 1 und é. in den besonderen mobilen Kommandos des ¶ FVorsteessorts⸗ deren Aufgabe der Waldanbau in Südrußland ist.
Y Für den hr gtorischen Dienst der Mennoniten bestehen dieselben Fristen, wie ste ach das Gesetz über die Wehcpflicht festgesetzt sind. Die in den Dien getretenen Mennoniten werden zu besonderen Gruppen vereinigt, un ihnen die Möglichkeit der gemelnsamen Ver⸗ richtung ihrer Gebete nich den Satzungen ihres Glaubens zu ge—⸗ währen. 4 Nach Ablauf des aktiven Diensteß werden die Menno niten im Falle elnes Keiegez gleichfall; nur zu ben in Art. J genann- ten Dienfcirten verwandt.
Schweren und Norwegen. Stockholm, 5. Zuni. Das Hauptfest v. (tandin göischen Studenten wand 5 . , gafen. An der Festtafel nahmen .
udenten un rengãste i Srzbischof Sundberg hielt die Eröffnunggrede. . ö
Christiania, 3. Juni. Das StKarthing bewilligte gestern Abend mit 61 gegen 50 Stimmen dem Koatrage des Ge⸗ haltsausschuffes gemäß 60,000 Species zur Aufbesserung des Gehaltes der Volksschullehrer.
Amerika. Aus Washington wird vom 5. d. per Kabel gemeldet: Die Sioux⸗Indianer-Häuptlinge haben alle e, e e, d ee, m, Gee e ,, Tee , r wegen die Schwargen Berge zu übergeben, ahgelehnt . und die Hauptstaßt Plötzlich verlafsen. — Die amätffanischen Schützen, die an dem internationalen Schützenfeste in Dublin theilnehmen wollen, haben sich auf dem „City of Chester⸗ nach Irland eingeschifft.
tew⸗RYork, 8. Juni. (W. T. B.) Die Kohlen⸗ grubenarbeiter von Sch uylkiel (Pennsylvanien) haben, nachdem das dorthin entsendete Militär die Ordnung wieder⸗ hergestellt hat, die Arbeit wieder aufgenommen.
Asien. Aus Af ghanistan berichtet der Times“Korrespon⸗ denz in Calcutta vom 14. Mai:
Von Zeit zu Zeit erreichen uns unbestimmte Berichte über den Kampf zwischen dem Emir und der Faktion Jakab Khans. Zum Beginn der Woche hieß es, daß Nowroz Khan, der Onkel Jakubs, ohne Widerstand geflohen fei, und daß Shir Ali einen seiner Gene⸗ rale, Arsala Khan Ghilzai, abgesandt hätte, um das Territorium des Flüchtigen zu besetzen und ein Fort zu bauen, das eine Besatzung regulärer Truppen aus Cabul erhalten sollte. Seitdem wurde gemel det, daß ein Treffen zwischen Arsala Khan and Nowroz Khan statt— gefunden habe, in welchem ersterer mit einigem Verlust besiegt wor⸗ den. In Herat scheint alles ruhig von Statten zu gehen und der Geuvernenr des Emirs hat die Stadt augenscheinlich völlig unter freier Kontrolle.
Sir Andrew Clarke, das neu ernannte Mitglied des Vizeköniglichen Konseils für öffentliche Arbeiten, ist am 5. ds. von Singapore in Calcutta angekommen.
China. Aus Shanghai wird unterm 6. d. gemeldet, daß Kraft des neulich zwischen der chinesischen Regierung und der großen nordischen Telegraphengesellschaft geschlofsenen Ver— trages die Herstellung eines neuen Landtelegraphen zwischen Amoy und Forcho begonnen wurde.
Afrika. Aegypten. Nach einem Telegramm des „Con⸗ stitutionel“ aus Alexandrien vom 8. Juni ist Nu bar Pascha zum Minister der auswärtigen Angelegenheiten er⸗ nannt worden.
Nr. 46 des „Amts -Blatts der Deutschen Reichs⸗ Postvemrwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 4. Juni 1875: Versendung von offenen Geschäftzkarten; vom 3. Juni 1575: Wahrnehmung der auf die Verrechnung der Einnahmen und Ausgaben aus dem Postanweisungs. und Postvorschußverkehr bezüg- lichen Geschäfte; vom 2. Juni 1875: Postverbindung nach den Inseln Föhr uns Sylt; vom 7. Juni 1875: Postverbindungen nach Norderney.
— Die Nr. 10 des Armee⸗Verordnungs⸗Blattes (cheraus-= gegeben vom Kriege⸗Ministerium) hat folgenden Inhalt: Ration gewährung an Remonten. — Erhöhung des Löhnungsbeitrages der Mannschaften zur Beschaffung der Mittagskost 2c, sowie des den Mannschaften kantennirender Truppen für den 31. eines Monats zur Beschaffung der Mittagskost extraordinär zu gewährenden Löhnungs⸗ antheils und des Zuschusses zur Beschaffung einer Frühstücksportson für die Mannschaften. — Hauptgestelle und Kandatengebisse für Ka vallerie. — Zaumzeug für Offizierpferde. — Abänderung des §. 240 des Reglements über die Geldverpflegung der Truppen im Frieden. — Auflösung von Artillerie⸗Depots, sowie Umwandelung selbständiger Artillerie Depot ⸗Verwaltungen in FiliglVerwaltungen. — Vollstän⸗ diges Verzeichniß derjenigen höheren Bürgerschulen, welche zur Aus. stellung der im §5. 3 der Verordnung über die Ergänzung der Offi— ziere des stehenden Heeres de 1861 bezeichneten Zrugnisse der Reife für Prima berechtigt sind. — Anerkennung preußischer höherer Lehr— anstalten. — Einführung der Gasrohrleitung in Offizier ⸗Speise⸗ Anstalten in militär ⸗fiskalischen Gebäuden. — Kompetenzen der Zahl—⸗ meister Aspiranten, sowie der Roßärzte ꝛc. als Vertreter von Zahlmesstern resp. Ober Roßärzten beim Verlassen der Garnison im Truppenverbande. — Gewährung der Tagegelder an die Kommissionsschreiber bei den RNemonteAnkaufe⸗Kommissionen, sowie an die Brigadeschreiber beim Ober -⸗-Ersatz und Superrevisiong⸗Geschäft. — Berichtigung der tabella⸗ rischen Uebersicht der bei der Loosung im Jahre 1874 gezogenen höchsten Loos-Nummern. — Abschluß⸗Nummer im Aushebungsbezirk Halle 4. d. S, Stadt. — Bekleidunge⸗Etats für die Manaschaften der Arbeiter ⸗Abtheilungen und für die Militär⸗Gefangenen. — Er⸗ öffnung von Eisenbahnstrecken. — Ecöffnung der Eisen hahn Glauchau Penig im Königreich Sachsen. — Eröffnung der Eisenbahnstrecken Reppen ⸗Cüstrin und Arndorf⸗Gassen. — Exöfftzung der Eisenbahn— strecken Flöha⸗Marienberg und Peck Olbernhau im Königreich Sachsen, sowie der Eisenbahn Memel Tilstt auf der Strecke Memel—⸗ Pogegen. — Herabsetzung der Dauer der Tragezeit der Drillichiacken für die Militär -⸗Krankenwärter in den Garnison-Lazareihen. — Ge⸗ währung der Entschädigungsgelder an Adjutanten aus dem Offizier⸗ Unterstuͤtzungs Fonds. — Feier des Todestages des Herzogs Leopold von Braunschweig. — Berichtigung eines Drucfehlers in der Arznei⸗ Verpflegunge ⸗Justruktion von 1874. Druckfehler⸗Berichtigung.
— Das Beiheft zum, Militär⸗Wochen blatt“, herausgegeben ven v. Witzleben, General, Lieutenant z. D. (drittes und viertes Heft) enthält: Carl Friedrich Wilhelm von Reiher, General der Kavallerie und Chef des Generalstabes der Acmee. Von v. Ollech. (Fortsetzung. Mit 1 Karte.)
Kunst, Wissenschaft und Titeratur.
Am 27. Mai starb zu Paris der General- Sekretär der Museen des Loupre, M. J. Frederic Villot. Er war 1848 als Konservator der Gemäldesammlung in die Verwaltung des Louvre—⸗ Museums eingetreten, und hat einen neuen Katalog der Sammlung hergestellt, der von 1318 bis 1852 erschien und eine mustergültige Arbeit ist. Im Jahre 1869 ward ihm die Aufgabe, die unter dem Namen der Galerie de Medicis bekannten Bilder von Rubens restauriren zu laͤssen. Der Erfolg dieser Restauration hat viele
t —— — —