1875 / 133 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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denden Bibliothek ladet nun der Besitzer die Bücherfreunde durch einen Katalog ein, welcher unter dem Titel; „Bibliotheca Juponica- sich in folgende Abtheilungen gliedert: Geschichtswerke, Verordnungen der Regierung, alte Abkildungen. Sprachwissenschaft, schönwissen ˖ schaftliche Werke, Wörterbücher, Landwirthschaft, Bücher gemischten Inhalts und medizinische Bücher. Den japanischen Schriftzeichen ist durch Dr. Pfizmaler außer der Aussprachsweise auch die deutsche Uebersetzung, zuweilen mit erläuternden Zusätzen beigefügt worden.

Mailänder Blälter berichten: Unser berühmter Geschichts—⸗ forscher Cesare Cantü ist nach der Hauptstadt befohlen worden, um seinen Rath über die neue Einrichtung der Archivxverwaltung ab- zugeben. Diese stand bisher zum Theil unter dem Ministerium des öffentlichen Unterrichts und zum Theil unter dem Minister des Innern. Neuerdings sind die Archive dem letzteren allein unterstellt und in zehn Intendanzen eingetheilt worden: Piemont, Lombardei, Venetien, Ligurien, Aemilia, Toscang, die Marken und Romagna, Neapel, SiTcilien und Sardinien. Diese neue Reorganisation verlangt Ver— setzungen von Beamten, neue Statuten und andere Arbeiten, zu deren Bewältigung das Urtheil und die Erfahrungen unseres berühmten Archivars und Geschichtsforschers in Anspruch genommen werden.“

Der englische Architekt Mr. Edward Welby Pugin ist, 41 Jahre alt, kürzlich verstorben.

Bei einem Bauunternehmen in Newaate⸗Street in London ist man auf einen Theil der Mauer gte. womit die Römer das London ihrer Tage befestigten. Das Niveau von London zur Zeit des großen Feuers auch aus dieser Zeit fand man Ueberreste war 12 unter dem gegenwärtigen Nivegu, und die Mauerreste fanden sich alle unter dem alten Niveau. Die Reste sind wenigstens 1704 Ighre alt. . vielleicht auch älter, denn. Ae zömische, Hefe tiungs ;

n e, Ren skandðdiꝛiüꝛ

Der amerikanische Verein für die Erforschung Palästinas sendet, der „Academy“ zufolge, seine zweite Expe—⸗ dition aus. Sie wird von Oberst James C. Lane befehligt wer— den, während der Reverend Selah Mervill ihn als Archäologe und Mr. Rudolf Meyer als Hülfsvermesser begleiten werden. Man berechnet, daß in zwei Jahren die Erforschung des östlichen Palästinas vollendet sein wird. Der Verein hat eine Summe von 30 000 Dollars, die theilweise garantirt oder eingezahlt ist, für Erforschungs⸗ zwecke ausgesetzt.

Aus New-YJork wird vom 7. d. per Kabel gemeldet: „Auf den Lohyalitätsinseln hat ein Erdbeben stattgefunden und gleich zeitig ergoß sich eine Fluthwoge über drei Dörfer.“

Gewerbe und Handel.

Berlin. Das von den Herren Professor Gneist in Berlin und dem jüngst zum Direkter des Königlich sächsischen statistischen Bureau er⸗ nannten Professor Böhmert in Dresden herausgegebene zweite Heft des „Arbeiterfreund“ (Verlag von Leonhard Simion hier⸗ selbst) hat folgenden Inhalt: Die gerechte Vertheilung der Guͤter. Von V. Böhmert. Religion und Sozialismus. Von A. Lammers. Goldene Regeln über den Umgang mit Arbeitern. Eine dänische Alterversorgungskasse. Die Entwickelung der Lohn und Preisverhält— nisse in Sachsen. Die Löhnung nach der Arbeitsleistung in einer sächsischen Landwirthschaft. Enquéte über Gewinnbetheiligung der Arbeiter. Monatschronik.

Am 7. d. M. fand eine ordentliche und außerordentliche Ge⸗ neralversammlung der Provinzial⸗Diskontogesellschaft statt. Aktionäre waren nur in geringer Anzahl erschienen. Die Bilanz und der Bericht der Direktion gaben zu keinen Debatten Anlaß. Die aus— geschiedenen Mitglieder des Verwaltungsrathes wurden wiedergewählt. In der außerordenilichen Generalversammlung wurden die Anträge des Verwaltungsrathes auf vorläufige Reduktion und Rückzahlung des eingezahlten Kapitals bis 50* desselben einstimmig genehmigt.

Die Generalversammlung der Aktionäre der Baubank Me⸗ tropole rom 9 d. M. genehmigte die Bilanz pro 1874 per Akklama—⸗ tion und ertheilte Decharge. Der Vorsitzende theilte zum Geschäftsberichte mit, daß sämmtliche Räumlichkeiten vermiethet seien. In den Auf— sichtsrath wurde einstimmig Hr. Dzondy gewählt. Ueber den letzten . der Tagesordnung, Besckluß über Verkauf des Grundstücks

erderstraße 10,12, machte sich die Versammlung nicht schlüssig, da die schwebenden Unterhandlungen eingetretener Behinderung wegen noch nicht zu Ende geführt worden sind. Wir erwähnen bei dieser Gelegenheit, daß die Attien der Velvet Fabrik bereits vollgezahlt, aber nur mit 80 * in die Bilanz der Baubank Metropole einge⸗ stellt sind.

In der am Dienstag in Span dau stattgehabten Submis⸗ sion der Königlichen Geschützgießerei auf 40 000 Centner Eisen, Marke Langloan, Nr. 1 (beste Qualität) erhielt, wie die „Nat. Z.“ mittheilt, das englische Haus Robinow u. Co. in Glasgow den Zu— schlag, und zwar für den niemals vorher bestandenen Preis von 1 Thlr. 106 Sgr. pro Centner, franco Spandau bis zur Waage in der Fa⸗ brik, die Speesen für Fracht u. s. w. betragen ab England ca. 10 Sgr. Frühere von der Königlichen Eisengießerei bezahlte Preise: 1874 per Ctr. 1 Thlr 25 Sgr., 1873 per Ctr. 2 Thlr. 5 Sgr., 18572 per Ctr. 3 Thlr. 73 Sgr.

* . ö 8 . 3 . * 2 2 9. * 3 . m inne fre fen kit FKemenri fers Jer driter Trift e in Enns n , , Se e re, = . er , , m, Sgn. 5

Das Haus Rothschild in Frankfurt a. M. hat, der „B. B. Z. zufolge, in Gemeinschaft mit der Diskonto ⸗Gesellschaft und einigen süddeutschen Firmen eine neue 44prozentige Prioritäte-Anleihe der Pfälzischen Gisenbahn-Gesellschaft im Betrage von 12, 70, 9000 ½ übernommen. Die Anleihe wird nicht zur Subskrip⸗ tion aufgelegt vielmehr in Berlin und in Frankfurt a. M. aus freier Hand verkauft werden.

Zu dem morgen in Posen beginnenden Woll markte war bis heute früh eine Zufuhr von 5664 Ctr. erfolgt. Man glaubt, daß das voriährige Quantum der Gesammtzufuhren annähernd werde erreicht werden. Die Wäsche ist im. Durch- schnitt ziemlich gut und in einzelnen Fällen vorzüglich. Die Stim⸗ mung ist unter dem Einflusse der Berichte vom Breslauer Woll markte gedrückt. Die Preise für gute Wäsche werden annähernd auf der Höhe der vorjährigen gehalten.

Die Penziger Glashütten - Attien-Gesellschaft hat, wie die „B. B. Z.“ mittheilt, im Geschäftsjahr 1874.75 einen Reingewinn von etwa 47,000 Thlr. bei einem Aktienkapital von 350000 Thlr., erzielt und wird nach dem Vorschlage des Aufsichts- raths eine Dividende von 10x zur Vertheilung bringen, gegen 17 * im Vorjahre. Der nnn ist nur um Weniges geringer gewesen als im Vorjahre, die Differenz im Gewinn ist lediglich eine Folge der erheblichen Preisreduktionen.

Nach der Bilanz der Muldethal-⸗Eisenbahn per 31. Dezember 1874 waren von dem Anlagekapital (4500, 09 Thlr. Akltien und 4,500, 000 Thlr. Prioritäts Obligationen) noch 15437, 626 Thlr. in Wechseln und 1A,977,1l41 Thlr. als Debitoren in laufender Rech nung und Guthaben bei Banken vorhanden.

Die Einnghmen der Mecklenburgischen Friedrich

en. 4,3332322 S gegen 3,7573530 ½ im. Vorjahre. Die Be— triebs ausgaben betrugen in Summa 2072, 1505 , gegen 201,791 S im Vorjahre. Der Ueberschuß, welchen das Jahr 1374 ließ, beziffert sich auf 2,167,171. 46 Davon ist gezahlt die pro 1874 vertragsmäßig an die Mecklenburg- Schwerinsche Regierung zu zahlende Annuität mit 960000, Thlrn., ferner sind überwiesen die beschlußmäßig pro 1874 in die Reserve⸗ und Erneuerungfonds abzuführenden Quoten, und zwar für den Re⸗ servefonds 140, 000 ½', für den Erneuerungsfonds 100, 000 , sodann die den Direktiensmitgliedern vertragsmäßig zustehende Tantième mit 18,214 MS, als Dividende pro 1874 auf das Aktienkapital von 13,500, 000 S à 63 x oder 32,0 Æ pro Aktie auf 27,000 Aktien entfallen 877,500 S/ für einmalige Dotirung der zu errichtenden Beamten⸗Vorschußkasse 1500 M, der Rest ist auf die Betriebsrech nung pro 1875 vorgetragen mit 69,956 Mt

Dem Geschäftsbericht der Braunschweizischen Kohlen⸗ werke für 1874 entnehmen wir folgende Daten: Die Förderung ist um 115,238 Hekt. höher, der Verkauf um 173,279 Hekt. größer ge— wesen, als im Vorjahre; während der Bruttogewinn annähernd der- selbe blieb. Die Abschreibungen betragen in diesem Jahre 42, 302 , (gegen 24,000 MM in 1874). Es betrug die Gesammtförderung 2,979,605 (gegen 2,791,986) Hekt., während der Selbstverbrauch im Ganzen 261,504 (gegen 246,888) Hekt. oder 8, (gegen 8, s * be⸗ tragen hat. Verkauft wurden 2,646,000 (gegen 2,472,727) Hekt. oder S8, (gegen 883) „z, so daß Eade 1874 ein Haldenbestand von 72, 0905 Hekt. oder 84. * verblieb. Die erzielte Brutto ⸗Einnahme beträgt incl. A443 Thlr. Vortrag aus 1873 3243610 (gegen 329,189) Thaler. Auf Interessenkonto sind vereinnahmt 3668 Thlr. Der Reingewinn beziffert sich auf 70,340 (gegen 108,477) Thlr. Derselbe wird vertheilt wie folgt: 5 zum Reservefonds mit 3395 Thlr., 4 vw Dividende 64,000 Thlr. und 2946 Thlr. zur Verfügung der Generalversammlung.

Die Handelsausweise Großbritanniens für den Monat Mai zeigen wiederum eine beträchtliche Abnahme in der Ausfuhr britischer Erzeugnisse. Der deklarirte Gesammtwerth des Exports beläuft sich auf 18,225,125 , gegen 21,229, 247 E im Mai 1874, d. i, eine Abnahme von nicht weniger als 14 „. Die Hauptverminderung hat in Eisen und Stahl stattgefunden; aber auch einige Webestoffe haben große Verluste aufzuweisen. Folgende Stapelartikel figuriren mit einer mehr oder weniger erheblichen Ab— nahme in der Ausfuhr: Säuren, Biere und Ale, Kohlen, Kupfer, Baumwollgarn, Steinguiwgaren, Kurzwaaren, Metallwaaren, Eisen und Stahl (12 * in der Quantität und 25 ½, im Werth), Blei, Leinengarn und Fabrikate, Jutegarn und Fabrikate, Maschinen, Seidengarn, Telegraphendrähte, Zinn, Wollengarn, Wollen⸗ und Kamm⸗ garnstoffe, und diverse andere Artikel. Eine Besserung zeigte sich nur bei Baumwollstoffen; aber sie beziffert sich auf wenig mehr als 1 *. Bei Kohlen ist zu bemerken, daß die Ausfuhr um 16ᷓ im Werthe fiel, aber um 11 * in Quantität stieg, da die weichenden Kohlen⸗ preise den Export nach dem Auslande begünstigten. Es mag hinzugefügt werden, daß eine Million des Abfalles auf Rechnung von Telegraphendrähten zu schreiben ist; aber selbst dann ist das Ergebniß für den Monat ein äußerst ungünstiges. Im Vergleiche mit den ersten fünf Monaten von 1874 fiel der ge— sammte Ausfuhrwerth um nahezu 7 Millionen E von 98,463,601 anf 91,507,221 E. Die Einfuhr des Monats weist eine beträcht⸗ liche Zunahme in deren Werth auf, nämlich von 28,453,786 E im Mai 1874 auf 32,346,107 E im vorigen Monat, d. i. ca. 135 . An diesem beträchtlichen Zuwachs partizipiren hauptsächlich Cerealien, Rohbaumwolle, Wolle, Kaffee und Zucker, während Flachs, Rohseide

und Thee mit verminderten Beträgen in der Quantitat oder im Werthe figuriren.

Die assoziirten Kohlengrubenbesitzer in Großbritannien haben ihren Arbeitern eine Lohnherabsetzung von 5 Prozent angekündigt, die binnen 14 Tagen in Kraft treten foll. Fünftausend Kohlengrubenarbeiter von Fife und Clackmannan veranstalteten kürzlich in Perth eine Kundgebung zur Feier der Inauguration der Agitation zur Erzielung einer achtstündigen Arbeitszeit.

Verkehrs⸗Anstalten

Die Nr. 44 der Zeitung des Vereins Deutsch er Eisen⸗ bahn⸗Verwaltungen hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn Verwaltungen: Königl. bayerische Verkehrs ⸗Anstalten, Station Falls: Gefrees. Preußische Ostbahn, Pogegen⸗Memel. ester⸗ reichisch⸗Ungarische Korrespondenz: Kartelltarif und Einfuhrzoll, Be— trieb ⸗Anleihe, Sekundärbahnen, Frachtbrief Formulare, Fahrordnungs-= Konferenzen, Schiedsgericht, Kartellvertrag, Vicinalbahnen, Dniester= bahn, Generalversammlungen, Effektenmarkt. Aus Sachsen: General- versammlung der Oberhohndorf ⸗Reinsdorfer, Hainichen⸗Roßweiner, Chemnitz Komotauer, Muldenthal⸗ und Chemnitz Aue⸗Adorfer Eisen⸗ bahn, Gesellschaften. Saalbahn. Elsaß Lothringische Eisenbahnen: Station DeutschAvricourt. Ausland: Italien, Kalabrisch-Sicilia— nische Bahnen. Juristisches: Rechtsfall betr. Apistrung der Guter. . des Königl. Appell Ger. zu Eöln vom 15. Januar 1875

iteratur.

Nachdem vor wenigen Tagen die Eisenbahn von Rigi-⸗Kaltbad

nach Rigi⸗Scheideck feierlich eröffnet worden, fand am 2. Juni eine gleiche Feierlichkeit statt zur Eröffnung der Bahn von Arth? nach

2 oe i . wr Bw Fer tbad nnd Kulm, von Arth über Klösterli Maria zum Schnee) und Staffel nach Kulm, und von Kaltbad nach Scheideck.

Liverpool, 9. Juni. W. T. B.) Der fällige Dampfer von der afrikanischen Westküste „Bonny“ ist eingetroffen.

New: York, 9. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer Gellert von der Adlerlinie ist heute Morgen 9 Uhr hier eingetroffen.

Rigi: Kulm. Seit diesem Tag wird ö gganze zam. 3 . 11 * * 2 * * . e 56m Ef f na

Teleꝶraphisehe Wittterungshberlehte.

Allgemeine Himmels- ansieht.

Bar. Abw Temp. Abw . * i. Wind

ort. J

10. Juni.

N. mãss. ganz bedeckt. O., muss. ganz heiter. NV. , s. schw. S bedeckt. N., schw. bewölkt. NSVWV., schw. halb bedeckt. Windstille. ganz heiter.) O můss. Regen, SO. mäss. ganz bedeckt. SSV., mäss. )

S W., mäss.

12,5 SW., lebh. heiter.

8,4 2,8 M, mässig. strübe.

11,5 80, mäss? bedecit.

8,2 4,2 W., stark. heiter.

6 Danzig. . . .. 336,8 0, 10.7 —– 0.9 heiter.

6 Putbus .... 335. 0,4 12.0 0,3 NO., schw. bewölkt.

Kieler Hafen 338, 13.9 880., mäss. heiter.

7 Cöslin .... 338,0 42,2 9.90 —3,6 NW., heiter.

7 Wilhelmsh., 334,3 13,4 SVW. , schr. bewölkt.

6 Stertin ... 335.5 —1, 0 117 —– 04 heiter.

7 Gröningen. 3356 SVW., schw. bedeckt.

6 Bremen . . .. 334,1 . S.. schw. bewölkt.

7 Helder 334,8 SVW. , stark.

6 Berlin 335,6 40, 1 S, schw. bewölkt.

6 Posen.. . . . . . 334, 6 4 0, 4 NW., mäss. heiter. “)

6 Münster ... 333,3 1.7 2.0 8W., schw. x2zieml heiter.

6 Torgau .... 333,1 - 0.6 , müss, bedeckt.

6 bBreslau .... 332,0 40,2 J., 8chRꝶ. heiter.

7 tzrüssel .... 335,0 WS W., schw. Regen.

6 Cöln 334,5 0,7 ),7 W.. z. lebh. bedeckt.

Viesbaden 331,5 w NVW., 8. schw. bedeckt. *)

6 Ratibor .. .. 329,5 0.1 9,5 2.0 W., schw. heiter.

4 43,3 W.. schw. trübe. *)

329.9 2,5 7 Cherbourg . 336,2 WS W., lebh. J bedeckte). 7 Havre 356,9 SwW., mäss. BJ bedeckt. 7 Carlsruhe .. 331,4 ] SOC., s. schw. bedeckt. WS VW., mäss ganz bedeckt.

7 Haparanda 335,] 7 Christiausd. 335,2 7 Hernösand 335,4 7 Helsingförs. 333, 8 T Petersburg . 332,5 7 Stockholm.. 336,5 7 Skudesnäs. . 333 5 7605 3353 S Fredericksh.

8 Helsingör .. 7 Moskau .... 328,

6 Memel 335,3 —1, 7 Flensburg. 354,5

7 Königsberg. 335,2 —1,

Co S S0? σάί∘o G& & —— 00

7 Paris . ..... 336,9 78t. Mathieu 335,5 8 W., mäss. ganz bedeckt. S, s. schw. halb heiter,

7 Constantin. . 337,79 1 Gestern Hagel und Regen.) Gestern WNW. 3) Strom S. Gestern NW. stark. Strom N. 9) 3) Gestern schwacher Regen. I) Nachts Regen. witter und Regen. s) Ein wenig bewegte See.

mãssig. Meer ruhig. ) Nachts Ge-

Zur Feier des 200. Fehrbellin hat sich ein Festeomits „Osthavelländischen Kreisblatt“ folgende, vom datirte Bekanntmachung erläßt:

„Am 18. Juni d. J. findet auf dem Schlachtfelde bei Fehrbellin in der Nähe des Dorfes Hakenberg, eine Feier des 200jährigen Ge- denktages der Schlacht statt. Zur Erinnerung an die für die geschicht— liche Entwickelung Brandenburgs, Preußens und Deutschlands so wichtige Begebenheit soll in Gemäßheit Allerhöchsten Befehles auf dem Kurfürstenberge bei Hakenberg ein Denkmal errichtet werden, und soll die Grundsteinlegung am 18. Juni d. J. statifinden. Se. Kaiserl. und Königl. Hoheit der Kronprinz hat Höchstseine Anwesenheit an dem Festtage in Aussicht gestellt. Nach dem Fes akte wird in einem Zelte ein Frühstück eingenommen werden. An die officielle Feier wird sich ein Volksfest anschließen. Diejenigen Personen, welche, ohne eine besondere Einladung erhalten zu haben, wünschen, an dem Frühstück im Zelte Theil zu nehmen, wollen sich unter An—⸗ gabe ihres Namens und ihrer Adresse an den Vorsitzenden des Fest⸗ Comités, den Königlichen Landrath, Grafen Königsmarck zu Nauen wenden. Der Eintrittspreis in das Zelt ist auf zwanzig Mark nor— mirt. Gegen portofreie Einsendung dieses Betrages wird dem An⸗— tragsteller vom Festeomits eine Eintrittskarte zugestellt werden, welche ihm die Berechtigung verleiht, an Getränken und Speisen in dem Zelte während der Zeit des Frühstücks nach Belieben sich zu stärken. Für die Damen wird eine Tribüne errichtet, von welcher aus sie dem feierlichen Akte der Grundsteinlegung zusehen kön— nen. Damen, welchs wünschen, auf der Tribüne einen Platz zu erhalten, wollen sich ebenfalls an den Vorsitzenden des Festeomités wenden. Die Billets zu den Tribünen werden gratis ausgegeben. Die Meldungen zur Theilnahme an dem Frühsück, wie um Plätze auf der Tribüne sind bis zum 12. dieses Monat einzureichen. Ueber das e, , den zu wählenden Anzug u. J. w. wird in der nächsten

ummer des Kreisblatts das Erforderliche veröffentlicht werden.“

Das Königliche Provinzial. Schulkollegium hat, wie die N. Allg. Ztg.“ erfährt, verfügt, daß die höheren Lehranstalten am 18. d. Me. die zweite Säkularfeier der Schlacht bei Fehrbellin festlich begehen sollen.

Der Berliner Ortsverein der Gu stav⸗Adolf⸗-Stif⸗— tung hielt am Mittwoch Nachmittag seine Generalversammlung ab. Der Vorsitzende konstatirte zunächst mit Dank, daß Se. Majestät

Jahrestages der Schlacht bei gebildet, welches im ö

d. M. aus Nauen

heiten der Kronprinz und die Kronprinzessin, Se. Königliche Hoheit der Prinz Carl und die Stadt Berlin auch im verflossenen Geschäfts⸗ jahre dem Vereine reiche Gaben zugewandt haben. Die Zahl der Mitglieder betrug g92 mit 1818 Thlrn. Beitrittsgelder; die Kollekte belief sich auf 906 Thlr, die Sammlungen ergaben 238 Thlr., die Zinsen des Kapitals 1463 Thlr. Die Summe der Einnahmen stellt sich daher auf 4444 Thlr. gegen 4558 Thlr. im Vorjahre. Nach Abzug der Verwaltungskosten (313 Thlr.) und der an den Haupt⸗ verein abzuführenden Summe, hat der Zweigverein für das laufende Jahr über 4146 S zu verfügen, die er in Posten von 100 bis 300 S½ς an 31 Gemeinden vertheilt, von denen sich 6 in der Provinz Preußen, 4 in Posen, 2 in Schlesien, 3 in Westfalen, 4 in der Rhein⸗ provinz, 3 in Bayern und 9 in Oesterreich⸗Ungarn befinden. Das Ka⸗ pitalvermögen des Ortsvereins beträgt zu Zeit 26,000 Thlr., das der Thomas⸗Stiftung 6800 Thlr.

Wie aus einer soeben veröffentlichten Einladung des Geh. Justiz⸗Raths Dr. v. Schulte in Bonn hervorgeht, wird der diesjährige Altkatholiken⸗Kongreß am 20, 21. und 22. August in Bres⸗ lau stattfinden. Anträge sind entweder an das Central⸗Comits in München zu Händen des Dr. Zirngiebl, an das Cölner Comité zu Händen des Herrn Ober⸗Regierungs⸗Rathes Wülffing in Cöln oder an den Geh. Justiz⸗Rath Dr. von Schulte zu richten.

Te ter.

Im Wallner ⸗-Theater wird am Sonnabend die bekannte Posse „Pechschulze“ von Salingrs zum ersten Male in Szene gehen. Das Stück, durch die früheren Aufführungen am Friedrich Wilhelmsstädtischen Theater bekannt nnd von dem Verfasser jetzt neu bearbeitet und mit neuen Couplets versehen, ist für das Wallner⸗ Theater eine Novität, und dürfte auch hier um so sicherer seine alte Zugkraft bewähren, als sich die beiden Hauptrollen in Händen des Frl. Ernestine Wegner und des Hrn. Helmerding befinden. Die Regie hat dies Mal der neue Regisseur Hr. Gustav Kadelburg übernom⸗ men, welcher zugleich neben den HH. Blencke, Schmidt, Keller, Neu⸗ ber und den Damen Walther ⸗Trost, Schmidt, Doriat, v. Pacher als Darsteller mitwirken wird.

Die Meininger Gäste des Friedrich⸗Wilhelm⸗ städtischen Theaters werden den Kaufmann von Venedig“

der Kaiser und König, Ihre Kaiserlichen und Königlichen Ho—

nur 3 Mal zur Aufführung bringen und zwar am Freitag, Sonn

abend und Sonntag. Am Montag findet alsdann als letzte Vor⸗ stellung eine Wiederholung des ,„Fiesco“ statt, der sich am Dienstag eine Wohlthätigkeits⸗Vorstellung zum Besten des „Inva⸗— liden dank“ anschließen wird. Mit dieser Vorstellung, zu der auf vielseitiges Verlangen „Die Herrmannschlacht“ gewählt ist, werden sich die Gäste von hier verabschieden.

Im Residenz-⸗-Theater bietet jetzt die Aufführung des vom Stadttheater her bekannten Rabagas“ von Victorien Sardou den Mitgliedern des Dresdener Residenz⸗Theaters Gelegen⸗ heit, das vorzügliche Zusammenspiel, durch welches sich schon die kürz= lich von ihnen dargestellten kleinen Lustspiele auszeichneten, in noch größerer Wirkung zur Geltung zu bringen. Von dem trefflichen En⸗ semble gehoben, treten die anerkennenswerthen Leistungen der Dresde⸗ ner Gäste desto glänzender hervor. Besonderes Lob verdienen Hr. Freemann als Rabagas, 98 Dr. Hugo Müller, der sich als Fürst von Monaco in seinem Element befindet, die Hrrn. Alexander (Carmelin), Bachmann (Vuillard), Maximilian (Chevalier Carl), Bauer (André de Mora) und Scheedel (Polizeichef, sowie Fr. Clara Müller (Mrs. Eva Blounth).

Morgen, Freitag, werden die Dresdner Gäste die erste Novität aufführen: Das Vorrecht des Genies, Lustspiel in 3 Akten, von dem bekannten Bühnen -Schriftsteller Dr. B. von Schweitzer, des Verfassers von „Epidemisch“ u. s. w.

Ueber ein großes Unglück, das sich am 16. v. M. auf dem Tajo ereignete, theilt der Korrespondent der „Daily News“ in Lissabon folgende Einzelheiten mit: ‚Am Nachmittage dieses Tages fuhren etwa 100 Vergnügungslustige in einem großen Lichterfahrzeuge von dem Quai Carregado nach Lissabon den Fluß hinunter, um bei der Frohnleichnamsprozession am nächsten Tage zugegen zu sein. In der Nähe von Castancheira kenterte das Schiff während eines plötzlichen Windstoßes, und etwa 60 Personen, Männer, Frauen und Kinder er⸗ tranken. Bis jetzt sind nur wenige Leichen geborgen worden, obwohl die Arsenalbehürde ein Boot mit Apparaten und Tauchern aussandte, um nach solchen zu forschen.“

Redacteur: F. Prehm. Berlin: Verlag der Expedition Gz essel). Druck W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen Beilage).

9 n 0 3 3

Wort:

zum Deutschen Reichs⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Donnerstag, den 10. Juni

1

33.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 10. Juni. In der Sitzung des Hauses der Abgeordneten am 8. d. M. erklärte der Handels⸗Minister Dr. Achenbach in der Berathung über den vom Herrenhause veränderten Gesetzentwurf, betreffend die Dotation der Provinzial⸗ und Kreisverbände, nach dem Abg. Lauenstein:

Meine Herren! Ich habe bei den Verhandlungen im Herren⸗ hause keineswegs verkannt, daß die dort zu Gunsten der größeren Städte gemachten Vorschläge in der That im Interesse dieser Städte liegen mögen; gleichwohl war ich genöthigt, mich gegen die verschie⸗ denen Anträge, welche dort in dieser Beziehung gestellt worden sind, erklären zu müssen. Die Regierung ging von der Voraussetzung aus, daß wenn ein Prinzip Linmal durch Ricsez Hesetz, detizt sei, es nicht

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sung guszuschließen, daß zwischen den Städten und dem Staate eine Einigling üßer die den Städten zuzuweisende Entschähigung auf Kosten der Propinz stattfinden. Wir waren der Ansicht, es sei un— zulässig, gewissermaßen über den Kopf der Provinzen hin— weg darüber zu befinden, welche Fonds wiederum von der Dotation der Provinz abzuzweigen fei, um dieselben einzelnen Städten bezüglich der Straßenunterhaltung zu überweisen. Wir waren auch der Meinung, daß eben so wenig, wie dies einzelne Amendements beabsichtigten, der Kreisausschuß, der ein ähn— liches Organ eine solche Entschädigung auf Kosten der Provinz treffen könne. Endlich habe ich bei jenen Verhandlungen im Herrenhause auch hervorheben müssen, daß nach meiner Kenntniß der Verhältnisfe die Straßenunterhaltungepflicht des Fiskus nicht blos in großen Städten, sondern auch in einer Anzahl kleinerer Städte besteht, und daß daher eine solche Vorschrift, wonach die Straßenunterhal⸗ tungspflicht auf diese Städte übergehen soll, trotz Ueberweisung einer Entschädigung vielfach die Juteressen jener kleinen Städte schädigen würde. Gleichwohl hat das Herrenhaus unter Ablehnung der ver— schiedenen Amendements die ursprünglichen Vorschläge der Kommission angenommen. Ich bin auch jetzt noch in der Lage, die Beschlüsse, wie, sie Seitens des Herrenhauses gefaßt worden siad, bekämpfen zu müssen, und dies um so mehr, als auf Grundlage die⸗ ser Beschlüsse schwerlich eine Regelung der Verhältnisse erfolgen könnte, Es ist unklar gelafsen, wo die Entschaͤdigung festzustellen und wie sie in Abzug zu bringen sei. Nun glaube ich allerdings, es bietet der Vorschlag, wie er Seitens der Herren Abgg. Rickert und Lanenstein gestellt worden ist, die Möglichkeit dar, eine Versöhnung, wenn ich es so nennen soll, zwischen der Auffassung des Herrenhauses und der Auffassung der Regierung herbeizuführen. Der Antrag unterscheidet sich dadurch hauptsächlich von den Anträgen des Herrenhauses, daß hier nur denjenigen Städten, welche ein Interesse in der Regierung dieser Angelegenheit haben, die Möglichkeit gebeten wird, auf die Ablösung zu proboziren. Sodann unterscheidet sich der jetzt gemachte Vorschlag insofern vortheilhaft von den bisherigen Beschlüssen, als eine der Wichtigkeit der Sache in der That angemessene Instanz nunmehr eutscheiden soll, nämlich das Ober ⸗Ver—⸗ waltungsgericht. Ich würde daher von dem Standpunkte der Regie rung aus befürworten können, den Antrag, wie er gestellt worden ist, anzunehmen, und hoffe, daß auf diese Weise ein richtiger Mittelweg gefunden worden ist.

Bekanntlich hat nun der Artikel ls des Dotationsgesetzes im Herrenhause auch noch bezüglich anderer Punkte zu eingehenden und weit⸗ läufigen Erörterungen geführt, und ich bin genöthigt, einen Punkt speziell hier noch hervorzuheben. Es hat nämlich das Herrenhaus abweichend von den Beschlüssen dieses Hohen Hauses in einem Alinea folgende Vorschrift aufgenommen:

Zugleich mit der Unterhaltung der bereits ausgebauten Staatz— chausseen geht das Eigenthum an denselben nebst allen Nutzungen und Pertinenzien einschließlich der Chausseewärter⸗ und Einnehmerhäuser auf die Kommunalverbände über.

Es ist nun bekannt, daß die Frage der Chausseewärter⸗ und Ein⸗ nehmerhäuser auch in diesem Hohen Hause zur Erörterung gelangt, daß aber ein Beschluß wie der vorliegende nicht gefaßt worden ist. Ich bin genöthigt, den Beschluß, welchen das Herrenhaus bezüglich der Ueberweisung der Wärter⸗ und Einnehmerhäuser gefaßt hat, wie⸗ derholt zu bekämpfen. Die Königliche Regierung ist von der An⸗ sicht ausgegangen, daß, wo bisher den Wärtern Dienstwohnungen zugewiesen waren, diese Häuser auf die Provinzen übergehen sollen; es ist das eine namhafte Zahl solcher Gebäude. Was die übrigen Häuser anbetrifft, in denen ursprünglich nur Chausseegelderheber wohnten, so ist auch rücksichtlich aller derjenigen Gebäude, in denen gegenwärtig Chausseewärter Wohnungen erhalten haben, die Ueber⸗ weisung an die Proyinz beschlossen worden.

Wenn nun das Herrenhaus verlangt, daß alle Häuser den Pro⸗ vinzen gratis überwiesen werden, so hat dies zur Folge, daß dieseiben in dieser Hinsicht doppelt dotirt werden; sie haben einmal Wohnungs⸗ geld für das betreffende Beamtenpersonal erhalten und erhalten nun— mehr auch die Wohnungen selbst. Die Königliche Staatsregierung ist der Ansicht, daß das eine Verstärkung der Dotation sei, die in keiner Weise durch die Berhältnisse gerechtfertigt erscheine. Ich muß sodann noch hervorheben, daß die Königliche Staatsregierung nach eingeholten Berichten der Behörden, eine Anzahl Chausseehäuser, weil dieselben nicht zu Wärterwohnungen gebraucht werden können, diese Häuser zum Verkauf gestellt oder be⸗ stimmt hat. Die Staatsregierung würde bei diesen Häusern es ist nur die geringere Zahl sich in der Lage befinden, mit dem ein⸗ mal beschlossenen Verkauf fortzufahren. Ich richte indeß bei Lage der Sache an das Hohe Haus die Bitte, die Beschlüsse des Herren⸗ hauses ablehnen zu wollen. Ein Antrag ist in dieser Beziehung nicht gestellt, ich befinde mich daher in einer ich möchte sagen ziemlich hülfslosen Lage.

Endlich darf ich noch hervorheben, daß im Herrenhause von einem Mitgliede desselben, dem Herrn von Roß, ein Antrag gestellt wurde, folgenden Inhalts:

Dasselbe gilt von den im Zuge der Staats ⸗Chausseen belegenen Brücken und Fähren, seweit dieselben aus dem Unterhaltungsfond der Chausseen unterhalten sind.

Es war damit nur vorgeschlagen, daß diese Brücken ebenfalls auf die Provinzen übergehen. Die Regierung hat diesen Antrag als einen selbftverständlichen angesehen und ihrerseits aussprechen können, daß sie mit demselben einverstanden sei. Gleichwohl ist dieser Antrag im Herrenhause nicht zur Annahme gelangt.

Die Regierung geht jedoch von der Auffassung aus, daß das, was in dem Amendement vorgeschlagen war, wegen der Selbstver⸗ stäandlichkeit seines Inhaltes demnächst von selbst eintritt und zur Ausführung gelangt.

Ich habe also Nichts dagegen zu erinnern, daß der von dem Hrn. Abg. Lauenstein gestellte Antrag vom Hohen Hause angenom— men werde, wogegen ich den Wunsch hege, daß der 36 bezüglich der Chausseegelderheber⸗ und Wärterhäuser in Wegfall gelange.

Der Abg. Lauenstein bat, entgegen dem Wunsche des Handels⸗Ministers, an den Stellen, wo nicht durch seine, des Redners, Anträge die Beschlüsse des Herrenhauses aufgehoben würden, die Herrenhausfassung stehen zu lassen, namentlich in Betreff der Wärter⸗ und Einnehmerhäuser.

erer Sei- ; war, die Staatsregierung. gencigt, eine

Hier uf nahm der Handels⸗Minister noch einmal das

Erste Beilage

Meine Herren! Es ist ganz selbstverständlich, daß ich mi durch diejenigen Erklärungen fil gebunden erachte, die ie h, , der Königlichen Staatsregierung abgegeben worden sind, es würde also die Staatsregierung, auch ohne daß der fragliche Beschluß er— folgt, in vielen Faͤllen bis zu dem Zeitpunkt, wo das vorliegende Gesetz in Kraft tritt, noch besonders solche Häuser der Chausseebau— verwaltung überweisen. Dies ist auch bereits in erheblichem Um— fange geschehen. Wenn der Herr Vorredner meint, daß die Frage überhaupt keine Tragweite mehr besitze, indem die Königliche Regie— rung mit der Veräußerung so schleunig vorgegangen sei, daß ein Recht überhaupt nicht mehr existire, so will ich hervorheben, daß abgesehen von denjenigen Häusern, die überhaupt zum Verkauf gelangt oder dazu bestimmt und von solchen, die anderen Ressorts überwiesen sind, es sich überhaupt noch um ungefähr 400 solcher Gebäude handelt, bei Denen es in Frage kommt. ph sig für den Stagt reservirt werden, i

urchaus. entgegenkommende. Haltung den Provinzen gegenüber zu beobachten und einen Theil derselben überall da, wo das Bedürfniß sich herausstellte, den Pro— vinzen zuzuweisen. Die Regierung steht aber auf dem Standpunkte, daß es nicht zulässig sei, den Provinzen, welche Wohnungs. und Miethsentschädigung für das Chausseewärterpersonal bereits erhalten haben, nunmehr gleichzeitig noch amtliche Gebäude, dim bisher zu solchen Wohnungen überhaupt nicht gedient haben, ohnd Ausnahme zuzuwenden. Hieran hält die Regieruag fest. Das Haus mag seine Beschlüsse fafsen.

In der gestrigen Sitzung des Hauses der Abgeord⸗ neten nahm der Handels-⸗Minister Dr. Achenbach in der dritten Berathung des Gesetzes, betreffend die Anlegung und Bebauung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften, nach dem Abg. Miquel das Wort: .

Meine Herren! Wie ich schon vor einigen Tagen gesagt habe, theilt die Königliche Staatsregierung mit dem Hohen Hause den Wunsch, daß dieses Gesetz namentlich im Interesse der Städte zu Stande zu bringen, und daß die mühsame Arbeit, welcher sich die Kommission unterworfen hat, nicht eine vergebliche sein möge. Wenn nun dieses Ziel in der That erreicht werden soll, so glaube ich, wer⸗ den doch die öffentlichen Interessen in höherem Maße berücksichtigt werden müssen, wie dies bei der zweiten Berathung des Gesetzes ge— schehen ist. Ich glaube wiederholt noch einmal daran erinnern zu dürfen, daß der gegenwärtige Zustand in dem größeren Theile des Landes auf dem vorliegenden Gebiet derjenige ist, daß Obrigkeit und Regierung schließlich nach eigenem Ermessen entscheiden. Nun hatte der Regierungsentwurf einen gewaltigen Schritt vor— wärts gemacht, indem im Wesentlichen die ganze Sache der Entschei⸗ dung der Gemeindebehörden anheimgegeben war, dabei gestattete man auf der anderen Seite auch der Polizei eine Anregung aus eigener Initiative und wenn die desfallsigen Verhandlungen zu keinem Ziele führen, die Entscheidung durch die Organe der Selbstverwalkung. Was insbesondere den letzteren Punkt anbetrifft, so ist durch die Aenderungen des Entwurfs, welche Sie bereits beschlossen haben, oder welche Sie heute noch beschließen werden, eine erneute Garantie für die Gemeinde darin geschaffen, daß in den oberen Instanzen sachgemäße Entscheidungen getroffen werden, welche die verschiedenen Interessen gerecht und zutreffend ab⸗ wägen. Ihre Beschlüsse bei der zweiten Lesung haben ferner das Re⸗ sultat erzielt, daß die Polizei im Ganzen eine mehr negative Stellung und zwar dahin angewiesen erhält, daß sie ihre Zustimmung zu den Gemeindebeschlüssen nur versagen kann, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. Sie wird also von vornherein bei den Verhandlungen über die Feststellungen der Fluchtlinien nicht als ein vollständig koordinirtes Organ den Gemeindebehörden gegenüber gedacht, fondern hat nur Einspruch zu erheben, wenn öffentliche Interessen dies bedin—⸗ gen. Nun glaubt aber die Königliche Staatsregierung, daß darauf die Sache unter keinen Umständen beschränkt werden könne, sondern daß überall da, wo ein Bedürfniß vorliegt, auch der Polizeibehörde die Befugniß zur Anregung gegeben werden müsse. Es ist freilich in der heutigen Sitzung von einzelnen Seiten das Bedürfniß zu einem derartigen Vorgehen bestritten worden. Meinestheils erinnere ich dem gegenüber zunächst wiederholt an die bestehenden Gesetze und darf mir bei dieser Gelegenheit wohl auch nicht versagen, einmal einen Blick darauf zu werfen, wie rasch wir in unseren Anschauungen und dem⸗ jenigen, was wir begehen, voranschreiten. Eins der hervor— ragendsten Mitglieder dieses Hohen Hauses, welches der gegen—⸗ wärtigen Sitzung leider nicht beiwohnen kann, stellte im Jahre 1867 eine Reihe von Anträgen, welche die vorliegende Frage betrafen. Es waren diese Anträge, wie ich vernommen, zum Theil die Ursache, daß der damalige Entwurf Gesetzeskraft nicht erlangte. In . Vorschlägen nun, die gewissermaßen die Basis der damaligen Ver⸗ handlungen der Kemmission bildeten, steht unter Anderem Folgendes bezüglich der Feststellung der Baufluchilinien, d. h. wie ich ausdrück⸗ lich hervorhebe, der Baufluchtlinien in einem engeren Sinne, bei denen es sich nicht um eigentliche Bebauungs⸗ oder Retablissements⸗ pläne handelt. „Außer den Fall des 5. 4 haben die Ortspolizeibehör⸗ den und der Gemeindevorstand gemeinschaftlich, nach gutachtlichen Aeußerungen der Gemeinde, beziehungsweise ihrer Vertretung, über den ihr vorzulegenden Plan, die Fluchtlinien der Straßen und Plätze entsprechend dem öffentlichen Bedürfnisse zu bestimmen. Ueber die Punkte, hinsichtlich deren eine Einigung zwischen dem Gemeinde⸗ vorstand und den Ortspolizeibehörden nicht stattfindet, entscheidet die Regierung.“

Dies waren also damalige Vorschläge, bezüglich der Feststellung der Baufluchtlinien. Heute nun findet man es zu viel und erachtet in der That die kommunalen Interessen auf die schwerstmöglichste Weise geschädigt, wenn man der Polizei da, wo es einer Wahrung öffent⸗ licher Interessen in der That bedarf, das Recht beilegt, nun auch dieses Bedürfniß der Gemeinde gegenüber geltend zu machen, und daß dann, wenn eine Einigung nicht erzielt wird, eben über dieses Bedürfniß ein Organ der Selbstverwaltung mit entscheidet. Ich glaube in der That, wenn Sie die ganze Situation, das Früher und Jetzt erwägen, so wird schon daraus in erheblicher Weise die Berech—= tigung des Standpunktes, welchen die Regierung einnimmt, hervor⸗ leuchten. Ich muß aber auch zur Begründung desselben alles dasjenige wiederholen, was ich bei den früheren Lesungen ausgeführt habe, die Regierung kann sich vor wie nach nicht zu der Ansicht bekennen, daß es sich hier lediglich um Kommunglangelegenheiten handle. Es sind im Gegentheil, wie der Abg. Virchow hervorgehoben hat, in Wahr— heit die öffentlichen Interessen wesentlich in Frage; es handelt sich z. B. auch bei Feststellung eines Bebauungsplanes, um die Gesund⸗ heitspflege, um Entwässerung, um Luft und Licht u. s. w. Der Abg. Miquel wird das schließlich nicht bestreiten können, und daß nie. und andere öffentliche Interessen in der That zu wahren sind, beweist schon die Gesetzgebung aller Länder. Will man nun der Po⸗ lizei eine Stellung, wie dieselbe die Regierung Ihnen vor— geschlagen hat oder wie sie in einzelnen Amendements anheim gegeben wird, nicht verleihen, so dürfte schließlich die Gesetzgebung in die Nothwendigkeit gedrängt werden, selbständige Organe zu schaffen, welche an Stelle der Polizei derartige Angelegenheiten anzuregen hätten und schließlich vielleicht auch auf die Entscheidung einen ganz anderen Einfluß gewinnen würden, wie dies hier zu Gunsten der

fordern.

Rücsicht auf die hannöverschen Städte hervor.

2

1873.

beispielsweise sogenannte. Gesundheitsräthe für das Geijet

der Gesundheitspflege einrichteten und diese Organe aus Aerzten, Che=

mikern und ihnen ähnlichen Technikern zusammensetzten, welchen eine

Initiative oder gar eine selbständige Entscheidung zustände, so glaube

ich doch, daß der Sackel der Gemeinden in einem solchen Fall ganz

anders in Anspruch genommen werden würde. Für die Regierung

wird schließlich keine andere Auskunft übrig bleiben, wenn man den

gegenwärtig vorgeschlagenen Weg nicht Veschreiten will, als

zu solchen Organen ihre Zuflucht zu nehmen. Man wird

dann auch vielleicht, wie eg in anderen Ländern der Fall

ist, einer gewissen Quote der Steuerzahler das Recht bei-

legen, auf derartige Maßregeln zu provociren, worauf ein

von der Gemeinde unabhängiges Organ entscheiden würde, denn es

. ginn, ich , ,, nun . icht , daß wich⸗

ige öffentliche Intęressen vorliegen, und daß an an schlieglich mit. eine

* , , w , , . gegenntes. schü gen mite Desti ge Weg- *chen di . egiert es- = Ihnen vorschlägt, steht im Zusammenhang mit der Entwicklung, welche das Land genommen hat, er ist andernfalls eine Reform, wie ich glaube, im eminentesten Sinne, und ich möchte meinestheils den dringenden Wunsch hegen, daß man demselben folgen möge.

Nun wird freilich Seitens des Abg. Miquel eingewendet: er könne nicht einsehen, warum denn eigentlich die Regierung ein so erhebliches Gewicht auf diesen Streitpunkt lege, weil nach seiner Meinung die Sache überhaupt praktisch zu gar keinem besonderen ö führen werde. Der Bürgermeister sei in den Städten wesentlich ein Organ der Stadt und werde nicht in der Lage sein, sich in Konflikt mit der städtischen Verwaltung zu setzen, er befinde sich in der Strömung, welche in der Stadt herrsche. Ich kann zugeben, daß im Allgemeinen der Bürgermeister eine solche Stellung einnehmen mag, aber ich kehre in diesem Falle die Frage um und sage: Welche Bedenken liegen unter so gearteten Umstaͤnden auf Seiten der Herren vor, daß sie dem Vorschlage widersprechen.

Ich gehe ebenfalls von der Voraussetzung aus, daß beispielsweise der Bürgermeister einer großen Stadt, wenn er unabhangig und selb⸗ ständig von den Organen der Gemeinde vorzugehen beabsichtigt, dies nur in einem solchen Falle ausführen wird, wo in der That schreiende Bedürfnisse vorliegen. Die Regierung will aber, daß für solchen Fall ein Organ bestehe, welches eine Initiative besitzi. Der Hr. Abg. Miquel hat dann hervorgehoben, daß es auch für die Staatsbehörden eine bedenkliche Sache sein würde, im Wider- pruch mit der Auffassung eines größeren oder kleineren Gemeinwesens, Anweisungen an die Gemeindeorgane, die gleichzeitig die Polizei⸗ verwaltung zu führen haben, zu ertheilen. Auch das konzedire ich, aber es wird Fälle geben, wo in der That von diesem Recht Gebrauch gemacht werden muß und für solche Fälle besteht eben das Gesetz. Alle hiergegen bestehenden Bedenken mindern sich gerade aus den Gründen, welche der Hr. Abg. Miquel hervorhob. Es folgt aus dem⸗ selben, daß die Regierung einen Weg vorgeschlagen hat, von welchem mit Erfolg nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn Bedürfnisse vorliegen, die befriedigt werden müssen.

Nun hat der Hr. Abg. Miquel in seinen Auseinandersetzungen auch den Sinn der Amendements, die Seitens der Abgg. Virchow und Tiedemann, Rickert und Genossen gestellt worden sind und die ich im Wesentlichen als gleichbedeutend ansehe, nicht ganz richtig aufgefaßt. Er sagte, nach diesen Amendements stehe fortgesetzt der Polizeibehsrde und schließlich den als höhere Instanzen berufenen Drganen eine selbständige Dekretur in materieller Beziehung zu. Das ist, glaube ich, nicht zutreffend. Nach den Amendements stellt sich die Sache so, daß die Polizeibehörde den Fall des Bedürfniffes amegen kann, wird eine Einigung zwischen den Gemeindeorganen und der Polizeibehörde nicht erzielt, so geht die Entscheidung an die oberen Instanzen, und diese entscheiden lediglich darüber, ob der Fall des Bedürfnisses vor= liege. Im Falle der Bejahung kommt es zur Aufstellung eines Be⸗ bauungsplanes; dabei konkurrirt die Polizeibehörde abermals, aber nicht in der Weise, wie das der Abg. Miquel ausführte, sondern in Folge Ihrer Beschlüsse, wie dies übrigens auch die Regierungsvorlage bei Be⸗ bauungsplänen von vornherein bestimmte, in der Art, daß die Zu⸗ stimmung der Ortspolizeibehörde nur versagt werden darf, wenn die von derselben wahrzunehmenden polizeilichen Rücksichten die Versagung Es ist also über diesen Punkt zu entscheiden, dagegen finder eine materielle Feststellung Seitens der oberen Organe bezüglich des Bebauungsplanes nicht statt; es erfolgt eine Entscheidung darüber, ob die Versagung mit Recht oder mit Unrecht geschehen sei, nicht aber haben wie dies Seitens des Hrn. Abg. Miquel ausgeführt worden ist die oberen Instanzen eine Dekretur über den Bebauungsplan im Einzelnen vorzunehmen.

Wenn ich alle diese Gründe zusammenfasse, glaube ich Ihnen empfehlen zu dürfen, im Interesse des Zustandekommens der Vorlage dasjenige anzunehmen, was die Herren Rickert, Tiedemann und Genossen vorgeschlagen haben. Dabei darf ich darauf hinweisen, daß für solche Städte, in denen König— liche Polizei ⸗Direktionen bestehen, aber der Magistrat die Straßenpolizei bereits verwaltet, die Regierung von der Auffassung ausgeht, daß der Magistrat die Polizeibehörde im Sinne dieses Ge⸗ setzes ist. Die Regierung beabsichtigt 6 durchaus nicht, auf der Grundlage dieses Gesetzes etwa da, wo die Magistrate die polizei⸗ lichen Befugnisse bezüglich der Bebauungspläne bereits ausüben, ihnen diese Befugniß wieder zu nehmen. Ich hebe dies insbesondere mit Endlich hätte ich noch ein Wort zu sagen über das Amendement, welches die Herren Zelle und Genossen gestellt haben. Da ich mich vorhin bereits dem Amendement Tiedemann oder Virchow angeschlossen habe, so werden Sie daraus schon ersehen, daß ich dieses Unteramendement nicht für ein solches ansehen kann, welches die maßgebende Frage löst. Es wird durch dasselbe zunächst ein Unterschied zwischen den Städten gemacht, in welchen Königliche Polizei Direktionen bestehen, und solchen, in welchen sie nicht vorhanden sind. In denjenigen Städten, in welchen König⸗ liche Polizeidirektionen bestehen, behalten diese Behörden ihre big⸗ herigen Funktionen, in allen andern wird die Polizei in den Hinter⸗ grund gedrängt. Nun sind gerade diejenigen Städte, in welchen Königliche Polizeidirektionen fungiren, meistentheils solche Gemein wesen, in denen vielleicht am ersten auf der Basis Ihrer Beschlüsse vorgegangen werden könnte, während sie nach dem Unteramendement wenigstens zunächst ausgeschlossen sein würden, sodann aber löst dies Amendement im Uebrigen die Frage nicht, indem nur bezüglich des platten Landes eine Aenderung der ursprünglichen Beschlüsse erfolgen würde, während sonst überall die Sache so bleibt, wie Sie dieselbe bei der zweiten Lesung angenommen haben.

Ich glaube deshalb, bei den wichtigen Interessen, die hier vor⸗ liegen und bei der großen und umfangreichen Reform, die durch dieses Gesetz erfolgen wird, dem Hohen Hause auf das Dringendste empfehlen zu dürfen, nur die von mir vorgenannten 2 Virchow oder Tiedemann anzunehmen.

Ueber z zu §. 5 gestellten Amendements äußerte der Handels⸗Minister in der Spezial⸗Diskussion:

Die Königliche Staatsregierung hat sich selbstverständlich über den erst jetzt eingebrachten Antrag nicht schlüssig machen könzen, fo weit ich die Sache aber übersehe, steht vom Standpunkt der König- lichen Staatsregierung kein Bedenken entgegen, den Antrag, wie er von den Herren Abgg. Rickert und Genossen gestellt worden ist, an= zunehmen. Etwas bedenklich scheint mir aber der Zusatz, welcher

. begehrt wird. Ich frage aber beispielgweise die Vertreter ommunaler Interessen, ok alsdann die kommunale Freiheit in der

That in höherem Maße geschützt sein möchte. Wenn wir

Seitens des Hrn. Abg. Zelle vorgeschlagen ist, wonach die Berufun an die Instanz des Handels ⸗Ministerg nur eintreten solle .