1875 / 136 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Reichs tags⸗Kommission zur Vorbexathung

der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetz es, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Eivilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen behandelte in ihrer am 12. Juni abgehaltenen Sitzung zunächst die Frage über den Gerichtsstand bei Preßvergehen. Es lagen verschiedene Anträge vor, welche aber sämmtlich darin übereinstimmten, den Gerichts⸗ stand bei Preßvergehen gegen den Verfasser, Herausgeber, Re⸗ daeteur und Verleger einer Druckschrift auf den Ort zu beschrän⸗ ken, an welchem das Preßerzeugniß erschienen ist, während es rücksichtlich des Verbreiters bei den allgemeinen Grundsätzen sein Bewenden behalten soll. Nach längerer Debatte wurde ein desfallsiger Antrag der Abgg. Wolffson und Schwarze angenommen. Die Kommisston ging sodann zum drit⸗ ten Abschnitt (Gerichtliche Entscheidungen und deren Be— kanntmachung) der Strafprozeß⸗Ordnung über. 5. 27, welcher von dem Rechte des Staatsanwalts handelt, vor Erlaß der Entscheidungen des Gerichts gehört zu werden, führte zu einer kurzen Diskussion, deren Ergebniß war, daß auf Antrag des Abg. Struckmann die Bestimmung, daß vor der Entscheidung über schriftliche Anträge der Staats⸗ anwaltschaft derselben auf Verlangen Gelegenheit zur münd⸗ lichen Begründung des Antrags zu geben sei, und auf An⸗ trag des Abg. Klotz die weitere Bestimmung, daß die außerhalb der Hauptverhandlungen ergehenden gerichtlichen Entscheidungen erst nach erfolgter Erklärung der Staatsanwaltschaft erlassen werden sollen, gestrichen wurde. 5. 28 wurde nicht be⸗ anstandet. Bei 8§. 29 wurde stattader Bestimmung des Entwurfs, nach welcher die Zustellung an einen nicht auf freiem Fuße Befindlichen

= durch Wötlesunß Des berckmit zi mahcheilden Schriftstücke3 FRsitzt

werden kann, ein Antrag des Abg. Becker angenommen, wonach auch in diesem Falle die Zustellung in regelmäßiger Weise zu erfolgen hat, daneben aber der des Lesens unkundige Verhaftete die Vorlesung des Schriftstückes verlangen kann. Bei 5. 30 entstand eine lebhafte Debatte über die Frage, ob Entscheidungen, die einer Zustellung oder Vollstreckung bedürfen, der Staats⸗ anwaltschaft zur Veranlassung der erforderlichen Maßregeln zu übergeben seien; zur Abstimmung kam es indeß noch nicht.

Im weiteren Verlauf der Sitzung des Herrenhauses am 12. d. M. nahmen an der Generaldebatte über den Entwurf einer Provinzialordnung noch Theil die Herren v. Forcken⸗ beck und Hobrecht, von denen sich der Erstere gegen, der Letztere für die Vorlage erklärte. Auch der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nahm Veranlassung, die Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses anzuempfehlen. Bei der hierauf folgenden Abstimmung wurde der Antrag von Kleist⸗Hasselbach zu §. 62 abgelehnt und dann der ganze Gesetzentwurf nach den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses auf den Antrag des Grafen von Ritt⸗ berg en blos angenommen.

Es folgte nunmehr die Schlußberathung über den vom Abgeordnetenhause veränderten Gesetzentwurf, betreffend die Aus⸗ führung der 5§. 5 und 6 des Gesetzes vom 30. April 1873 wegen Dotation der Kreis- und Provinzial-Verbände.

Der Referent Graf Zieten⸗Schwerin empfahl die Annahme des Gesetzes, und beschloß das Haus demgemäß ohne Debatte.

ierauf folgte die einmalige Schlußberathung über das Gesetz, petres: die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren. Bekanntlich hat das Abgeordnetenhaus in dem §. 13 eine Fassung angenommen, welche der Minister des Innern als für die Staatsregierung un⸗ annehmbar bezeichnete. Der Referent Herr von Winterfeld beantragte nun in dem §. 13 die Wiederherstellung der früheren Fassung, im Uebrigen aber die Annahme der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses. Der Minister des Innern Graf zu Eulenburg erklärte sich mit diesem Antrage einverstan⸗ den, worauf das Haus den §. 13 in der vom Referenten vor⸗ geschlagenen Fassung und schließlich das ganze Gesetz en bloc annahm.

Ohne Diskussion wurden sodann die Gesetze, betreffend die Berichtigung des Grundsteuer⸗Katasters und der Grundbücher, bei Auseinandersetzungen der Bestätigung des Rezesses, das Gesetz, betreffend die Erweiterung der Statuten der Landes⸗ kreditanstalt zu Hannover, das Gesetz, betreffend die Ab⸗ änderung der in den Hohenzollernschen Landen zur Er⸗ hebung kommenden Abgabe von Hunden und das Gesetz, be⸗ treffend die Deckung der bei Begebung der Eisenbahnanleihe aus dem Jahre 1867 entstandenen Coursverluste angenommen

Den Schluß der Tagesordnung bildete der Bericht der Kommis⸗ sion für Eisenbahnangelegenheiten über den Gesetzentwurf, betreffend den Ankauf und die Vollendung der Pommerschen Central⸗ Eisenbahn und der Berliner Nord⸗Eisenbahn, sowie die Ver⸗ wendung der verfallenen Kautionen für die bezeichneten Eisen⸗ bahnunternehmungen. Der Referent Herr Theune empfahl die unveränderte Annahme des Gesetzes, welche auch nach einer kurzen Bemerkung des Fürsten zu Putbus erfolgte. Damit war die Tagesordnung erledigt. Der Präsident schloß um 41 Uhr die Sitzung.

In der heutigen G85.) Sitzung des Herrenhauses, welche der Präsident Graf Otto zu Stolberg⸗Wernigerode um 124 Uhr eröffnete und welcher der Vize⸗Präsident des Staats⸗ Ministeriums Finanz⸗Minister Camphausen, der Minister der geist⸗ lichen 2c. Angelegenheiten Dr. Falk und der Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal, sowie eine große Anzahl von Regierungskommissarien beiwohnten, wurde zunächst von dem Präsidenten die Mittheilung gemacht, daß ein Schreiben des Königlichen Staats⸗Ministeriums eingegangen sei, in welchem die Mitglieder des Hauses zur Entgegennahme einer Allerhöchsten Botschaft auf morgen Mittag 12 Uhr in den Sitzungssaal des Abgeordnetenhauses eingeladen werden.

Dann trat das Haus in die Tagesordnung. Der erste Gegenstand derselben war die zweite Berathung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Anlegung und Veränderung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften auf Grund der in ersfter Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Nach einer kurzen Debatte, welche sich an ein Schreiben des Oberbürgermeisters Munck von Frank⸗ furt a. M. anknüpfte, der in Bezug auf §. 1 des Gesetzes den Wunsch aussprach, daß die Verpflichtung zur unentgeltlichen Hergabe von Straßenterrain aufgehoben werden möchte und an der die HH. Hobrecht, Hasselbach und der Regierungs⸗Kwommissar sich betheiligten, wurde der Gesetzentwurf ohne weitere Debatte an⸗ genommen.

Es folgte die zweite Berathung über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Hinterlegumgswesen auf Grund der in erster Berathung unverändert angenommenen Vorlage. Der Gesetzentwurf wurde ohne Debatte angenommen. Der dritte Gegenstand der Tagesordnung war die einmalige Schlußbera⸗ thung über den Gesetzentwurf, betreffend die Regulixung des standesherrlichen Rechtszustandes des. Fürstlichen Hauses zu

Sayn⸗Wittgenstein⸗Berleburg beziehentlich der Grafschaft Wittgenstein⸗Berleburg und der Herrschaft Homburg an der Mark. Der Referent Prof. Dr. Dernburg hatte den An⸗ trag gestellt: .

I) den Gesetzentwurf in der vom Hause der Abgeordneten be—⸗ schloffenen Fassung anzunehmen, 2) die Königliche Staatsregierung aufzufordern, Zwecks Regelung der kommunalen und polizeilichen Ver⸗ hältnisse der Herrschaft Wittgenstein⸗Berleburg dem Landtage der Monarchie nach anderweitem Einvernehmen mit dem Fürsten und nach Anhörung des westfälischen Provinziallandtages eine besondere Ge— setzesvorlage zu machen.

Das Haus schloß sich diesem Antrage ohne Debatte an.

Der vierte Gegenstand der Tagessrdnung war die ein⸗ malige Schlußberathung über den Gesttzentwurf, betreffend die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen in gericht⸗ lichen Angelegenheiten, und die dazu eingegangene Petition. Die Referenten Dr. Ubbelohde und Dr. v. Goßler beantragten:

I) den Gesetzentwurf in der von dem Hause der Abgeordneten beschlossenen Fassung die verfassungsmäßige Zustimmung zu ertheilen; 2 die Petition durch die zu dem vorstehenden Gesetzentwurfe gefaßten Beschlüsse für erledigt zu erklären.

Das Haus trat diesem Antrage ohne weitere Debatte bei.

Den fünften Gegenstand der Tagesordnung bildete die zweite Abstimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Aufhebung der Artikel 15, 1Bund 18 der Verfassungs⸗ Urkunde vom 31. Januar 1850. Das Haus genehmigte ohne jede Debatte den Gesetzentwurf mit großer Majorität und es folgte demnächst mündliche Berichterstattung der Petitions⸗ Kommission über die derselben vorliegenden Petitionen, welche bei Schluß des Blattes noch fogtdauerte.

Im weiteren Verlaufe der Sitzung des Hauses der Abgeoxdneten am 12. d. M. wurde die Interpellation des Abg. v. Wierzbinski, betreffend die vom Ober⸗Präsidenten der Provinz Posen versagte Erlaubniß zur Abhaltung eines Zuchtviehmarktes in Wreschen, den der Vorstand des landwirth⸗ schaftlichen Vereins für die Kreise Schroda, Gnesen und Wre— schen projektirt hatte, von dem Minister für die landwirthschaft— lichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal, beantwortet. (S. unter Landtagsangelegenheiten. Nachdem das Haus darauf eine große Anzahl von Petitionen erledigt hatte, wurde die Sitzung um 4 Uhr geschlossen und die nächste auf heute 11 Uhr angesetzt.

In der heutigen (80 Sitzung des Abgeordnetenhauses welcher am Ministertische der Minister des Innern Graf zu Eulen⸗ burg und mehrere Kommissarien beiwohnten, wurde auf Antrag des Abg. Dr. Braun der letzte Gegenstand der heutigen Tagesord⸗ nung an die Spitze derselben gestellt, nämlich die Berathung des vom Herrenhause in veränderter Fassung zurückgelangten Gesetz⸗ entwurfs, betr. die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Ver waltungsstreitverfahren. Der Abg. v. Saucken⸗ Tarputschen beantragte, an den fruheren Beschlüssen des Abge⸗ ordnetenhauses zu 5§. 13 festzuhalten und wurde von den Abgg. Windthorst (Bielefeld) und Richter (Hagen) unter— stüßt. Der Minister des Innern, Graf zu Eulenburg, und die Abgg. Dr. Gneist, Lipke, Dr. Braun (Waldenburg) und Miquel beantragten dagegen im Interesse des Zustandekommens des Ge— setzes welches in der Gruppe der zum Ausbau der inneren Ver— waltung bestimmten Gesetze das wichtigste sei, das Gesetz in der vom Hexrenhause beschlossenen Fassung unverändert anzunehmen. Dem letzteren Antrage trat das Haus bei. Hierauf wurde die Interpellation des Abg. Schroeder (Lippstadt) verlesen, be⸗ treffend die Benutzung des in Lippstadt erscheinenden Lokal⸗ blattes „Der Hahn“ zu amtlichen Bekanntmachungen und die Beschaffung dieses Blattes auf Kosten der Gemeinden, sowie die Bestrafung von Gemeindevorstehern ꝛc. wegen Theilnahme an dem Mainzer Katholikenverein. Beim Schlusse des Blattes beantwortete der Minister des Innern diese Interpellation. “* e m, mne, , me, e,, , r, . /

Der Minister des Innern hat sich in einem Spezialerlaß vom 19. v. M. dahin ausgesprochen, daß den Polizei⸗ Distrikts⸗Kommissarien ein Ordnungsstrafrecht gegen die ihnen untergeordneten Ortsvorstände nach 5. 19 Abs. 2 und 3 des Disziplinargesetzes vom 21. Juli 1852 G. S. S. 465 nach den Dienstanweisungen für die Distrikts⸗ Kommissarien und die Ortspolizeibehörden in der Provinz Posen vom 21. Oktober 1837 oder nach einer anderweitigen besonderen Vorschrift nicht zusteht. (fr. auch die Verfügung vom 6. Oktober 1871 M. Bl. S. 295 und 5. 65 der Kreis⸗ ordnung vom 13. Dezember 1872.)

Der Minister des Innern hat die Bezirksregierungen durch ein Zirkular⸗Reskript vom 18. v. M. veranlaßt, in Zukunft die mit Abhaltung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten betrauten Wahl⸗ kommissarien zu beauftragen, von dem Resultate jeder Wahl, sogleich nach erfolgter Annahme derselben durch den Gewählten, der Polizeibehörde des Wohnortes des letzteren Mittheilung zu machen. Diese Bestimmung hat fortan sowohl bei den allge⸗ meinen Neuwahlen, wie bei den im Laufe einer Legislatur⸗ periode vorzunehmenden Ersatzwahlen zum Abgeordnetenhause, Anwendung zu finden.

In den Fällen, wo ein Mandat niedergelegt oder vom Hause der Abgeordneten für erloschen, oder wo von Letzterem eine Wahl für ungültig erklärt wird, hat die Bezirksregierung, sobald sie den Auftrag zur Herbeiführung der dadurch nothwen⸗ dig gewordenen Ersatzwahl erhält, die Polizeibehörde des Wohn⸗ ortes des betreffenden bisherigen Abgeordneten davon in Kennt⸗ niß zu setzen, daß letzterer aufgehört habe, Mitglied des Hauses der Abgeordneten zu sein.

Die Polizeibehörden haben von den ihnen auf Grund die⸗ ser Verfügung demnächst zugehenden Mittheilungen den Gerichts— behörden und den Beamten der Staatsanwaltschaft, in deren Geschäftsbezirk der Wohnort des Gewählten belegen ist, Kennt⸗ niß zu geben.

Der 5§. 9 der Gesinde⸗-Ordnung vom 8. November 1810 schreibt vor, daß Dienstboten, welche schon vermiethet ge⸗ wesen sind, bei dem Antritte eines neuen Dienstes die recht⸗ mäßige Verlassung der vorigen Herrschaft nachzuweisen haben. Eine von einem Landrath erlassene Polizeiverordnung enthielt aber die Bestimmung, nach welcher kein Dienstbote gemiethet werden darf, der nicht schon bei der Miethung selbst, also bei der Verabredung des Miethsvertrages, durch eine von dem Orts— oder Gutsvorstande beglaubigte Bescheinigung der bisherigen Dienstherrschaft nachweist, daß gegen seine anderweitige Vermie⸗ thung gesetzliche Gründe nicht vorliegen. Dies schließt nach einem von dem Minister des Innern im Einverständniß mit dem Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten unterm 10. v. M. erlassenen Reskript eine Aenderung der Gesetzgebung in sich, welche nach §. 15 des Gesetzes über die Polizeiverwal— tung vom 11. März 1850 im Wege der Polizeiverordnung nicht erfolgen darf. Die gedachte Polizeivevordnung ist hiernach für unzulässig erachtet worden.

Die den Beamten gewährten Wohnungsgeld⸗ zu schüsse bilden, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribu⸗ nals vom 22. April d. J., einen Theil des eigentlichen Dienst⸗ 6 sind bei der Feststellung der Fähigkeit der be⸗ treffenden Beamten zum Geschworenendienste mit in Betracht zu ziehen. Es kann keinem Bedenken unterliegen, daß die den Reichs⸗ und Staatsbeamten in jüngster Zeit bewilligten und fixirten und nur nach den Servisklassen ihres Amtswohnhauses der Höhe nach einer Aenderung unterworfenen Wohnungsgeld⸗ zuschüsse, welche die Bestimmung haben, zur Bestreitung eines unabweisbaren, bisher aus dem sonstigen Gehalte zu entnehmen— den Lebensbedürfnisses beizutragen, als ein Theil ihres eigent⸗ lichen Diensteinkommens betrachtet werden müssen. Rücksichtlich solcher Beamten daher, welche einschließlich jenes Zuschusses ein Diensteinkommen von viertausend Franken und mehr beziehen, trifft auch die gesetzliche Voraussetzung des Art. 382 der Rhei⸗ nischen Strafprozeß⸗Ordnung, betr. die Wählbarkeit zu Geschwo⸗ renen, zu.

Der General Major Freiherr von Los, Commandeur der 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, hat sich mit Urlaub nach Bonn begeben. Der General⸗Major von Kameke, Inspecteur der

1. Fuß⸗Artillerie⸗Inspektion, ist nach beendigter Inspizirungsreise

hierher zurückgekehrt.

Aus Cöln, 13. Juni, 5 Uhr 55 Min. Nachmittags, .

wird gemeldet: Die fällige Englische Pot, aus London, den 12. Juni, Abends, ist ausgeblieben. Grund: Entgleisung bei Louvain. 8

—— —— —— Die heike mit dert - Cdnrier Zuge über Sdrninder im -*

7,12 Uhr Vormittags fällige Post aus London ist aus⸗ geblieben.

Die heute mit dem Courier⸗Zuge aus Hamburg um 5,30 Uhr Vormittags fäuige Post aus Schweden hat in Lübeck den Anschluß verfehlt.

S. M. Knbt „Cyelop“ ist in der Nacht vom 11. zum 12. cr. in Port Said eingelaufen. An Bord war Alles wohl.

Bayern. München, 11. Juni. (Allg. Ztg.) Se. Majestät der König hat unter Bezugnahme auf Tit. VII. §. 23 der Ver⸗ fassungsurkunde den gegenwärtigen Landtag aufgelöst und sich vorbehalten, eine neue Wahl der Kammer der Abgeord⸗ neten innerhalb der durch die Verfassungsurkunde bestimmten Zeit vornehmen zu lassen. Ferner wurde gemäß 58. 23 in Tit. VII. der Verfassungsurkunde verfügt, daß die Wahlen der Abgeord⸗ neten zum Landtag nach dem Wahlgesetz vom 4. Juni 1848 unverzüglich eröffnet, die Wahlen selbst nach Art. 15 des ge⸗ nannten Gesetzes für die Urwahlen am 15. Juli d. J., für die Wahlen der Abgeordneten am 24. Juli d. J. vorgenommen, die Ergebnisse aber bis zum 31. Juli l. J. Sr. Masestät dem König vorgelegt werden. Diese beiden Allerhöchsten Entschließungen d. d. Schloß Berg, 5. d. M., wurden heute im „Gesetz⸗ und Verordnungsblatt“ Nr. 31 publizirt und hierbei ausgesprochen, daß von allen Behörden gewissenhafte Erfüllung ihrer beschwo⸗ renen Pflichten: Leitung der Wahlverhandlungen mit rücksichts—⸗ loser Unbefangenheit, Beschirmung der Freiheit der Wahlstimmen vor Einschüchterung oder Bestechung und pflichtmäßige Enthal⸗ tung von jeder Beschränkung der Wahlfreihen erwartet werde. Die Anzahl der zu wählenden Abgeordneten beträgt nach dem Verzeichniß genau 1541026/ 99, annähernd 156. Auf Ober⸗ bayern treffen 27, Niederbayern 19, Pfalz 20, Oberpfalz und Regensburg 16, Oberfranken 17, Mittelfranken 19, Unter⸗ franken und Aschaffenburg 19, Schwaben und Neuburg 19. Tie Wahlbezirke find folgendermaßen festgesetzt: Oberbayern: München I. J. 5, München r. J. s, Pfaffenhofen 5, Weilheim 3, Traunstein 3, Wasserburg 5. Niederbayern: Landshut 2, Straubing 6, Passau 1, Pfarr⸗ kirchen 5, Grafenau 3, Rottenburg 2. Pfalz: Speyer 4, Eden⸗ koben 4, Kandel 3, Zweibrücken 3, Landstuhl 3, Kaiserslautern 3. Oberpfalz und Regensburg: Stadt Regensburg 1, Stadtamhof 3, Amberg 3, Sulzbach 2, Kemnath 2, Cham 5. Oberfranken Bamberg J. 1, Bamberg II. 2, Bayreuth 5, Kronach 6, Hof 3. Mittelfranken: Ansbach 3, Dinkesbühl 2, Erlangen 4, Weißen⸗ burg 4, Nürnberg 3, Neustadt a. A. 3. Unterfranken und Aschaffenburg: Aschaffenburg 5, Kitzingen 2, Neustadt a. S. 3, Schweinfurt 38, Würzburg J. 2, Würzburg II. 4. Schwaben und Neuburg: Augsburg 2, Donauwörth 5, Günzburg 2, Kempten 4, Mindelheim 5 und Nördlingen 1 Abgeordneten. Ober⸗ bayern zählt, wie bisher, 6 Wahlbezirke, statt Bruck wurde München r. J. bestimmt, Niederbayern behielt 5, die Pfalz 6 Wahlbezirke, die Oberpfalz besitzt 6 Wahlbezirke und zwar in Regensburg, Stadtamhof, Amberg, Sulzbach, Kemnath und Cham (bisher in Regensburg, Neumarkt, Amberg, Kemnath, Cham und Neunburg a. W.) In Oberfranken wurde der seit⸗ herige Wahlbezirk Forchheim mit dem zu Bayreuth verschmolzen, sohin ergeben sich nur 5 Wahlbezirke. Mittelfranken behielt seine 6 Wahlkreise in unveränderter Form. Unterfranken hatte bisher 6 Wahlbezirke: Aschaffenburg, Lohr, Würzburg, Schweinfurt, Neustadt a. S., Haßfurt, nach der neuen Eintheilung: Aschaffenburg, Kitzingen, Neustadt a. S., Schweinfurt, Würz⸗ burg J. und II., Schwaben behielt seine 6 Wahlbezirke. Nach der letzten Wahlbezirk⸗Eintheilung bestanden 47, jetzt nur mehr 46.

Sachsen. Leipzig, 12. Juni. Die heutigen hiesigen Blätter veröffentlichen in Bezug auf die jüngste Anwesenheit Sr. Majestät des Königs Folgendes:

„Se. Majestät unser Allergnädigster König haben bei Seinem Scheiden von Leipzig mich zu beauftragen geruht, den Einwohnern unserer Stadt Kenntniß zu geben von der vollen Befriedigung, welche Allerhöchstihm das Verweilen in unserer Mitte und die mannigfach 8a dabei gewordenen Beweise herzlicher Anhänglichkeit gewährt

aben.

Leipzig, am 10. Juni 1875.

Dr. Georgi, Vize Bürgermeister.“

HSessen. Darmstadt, 13. Juni. (W. T. B.) Ihre Ma⸗ jestät die Königin Olga von Württemberg wird ihren Aufenthalt in Jugenheim bis zum 15. d. verlängern. Auch Se. Majestät der Kaiser Alexander wird länger, als ur⸗ sprünglich beabsichtigt, daselbst verweilen.

14. Juni. (W. T. B.) Zu Ehren des Kaisers von Rußland findet heute in Jugenheim große Galatafel statt, zu der zahlreiche Einladungen ergangen sind. Die Abreise des Kaisers ist nunmehr auf den 23. d. festgesetzt.

Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 109. Juni. Nach einer Bekanntmachung des Herzoglichen Staats⸗ Ministeriums, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen, ist in Gemäßheit Höchster Entschließung des Herzogs auf Grund der Verordnung vom 2. März 1870 die Vorsynode auf Sonn⸗ tag, den 20. d. M., einberufen. Die Statuten des Land⸗

war eine sehr herzliche;

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virthschaftsraths für das Herzogthum und der landwirth— schaftlichen Freisvereine sind am 12. Mai öffentlich bekannt gemacht worden. Der Landwirthschaftsrath, welcher seinen Vor⸗ stzenden wählt, besteht aus 13 Mitgliedern, welche die vier Kreise hesftimmen. Der Staatsregierung ist die Befugniß vorbehalten, noch 4 Mitglieder zu ernennen. Die Kosten müssen, so weit sie nicht aus der Staatskasse bestritten werden, von den Kreisvereinen auf⸗ gebracht werden. Durch Ministerial⸗Bekanntmachungen zom 10. März werden die im Jahre 1874 vorgekommenen Er⸗ lrankungs⸗ und Sterbefälle an Blattern; am 15. April die Re⸗ sultate der Erhebungen über die Farbe der Augen, der Haare und der Haut bezüglich der Schulkinder beiderlei Geschlechts; am 70. Mai d. J. die auf Grund des Ausschreibens vom 2. Februar 1861 gerügten, bezüglich abgestellten feuerpolizeilichen Mängel; am 16. Februar die Uebersicht über den Kapitalvermögens⸗ und Schuldenstand der Gemeinden auf das Jahr 1872; am 7. Mai die Uebersicht über den Bestand der Untersuchungs⸗ und Straf⸗ gefangenen bei den Gerichten im Jahre 1874 zur öffentlichen

Fenntniß gebracht.

Sachsen⸗Coburg⸗ Gotha. Gotha, 12. Juni. Die Gesetz- Sammlung veröffentlicht das Gesetz, die in dem Landes⸗ srafrecht vor Einführung des Reichsstrafgesetzbuchs angedrohten

Gefängniß⸗ und Geldstrafen betreffend, vom 4. Mai 1875.

Neuß ä. EL. Greiz, 8. Juni. Nach einer Bekannt— machung vom 1. d. M. ist die Einziehung der auf Grund des Gesetzes vom 22. April 1863 emittirten hierländischen Kassen⸗ scheine beschlossen worden. Die Inhaber solcher Scheine werden

rarer me , die schlere we je d ab- bis enn ie der, m ber dem Jahres bei der Fürstlichen Landeskasse hier gegen Reichskassen⸗

scheine oder baares Geld umzutauschen. Nach Ablauf der ge⸗ dachten Umwechselungsfrist werden die qu. Kassenscheine werth⸗ los, und es findet gegen deren Entwerthung auch eine Beru⸗ fung auf die Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt.

Lübeck, 11. Juni. Ueber den Empfang und die Veiterreise Sr. MajestäOt des Königs von Schweden

wird den „H. N.“ geschrieben: Der gestern Abend mit dem letz⸗

sten Zuge hier angekommene König von Schweden wurde vom

hiesigen schwedischen Konsul Dr. Leche empfangen, von Senator

hr. Curtius Namens des Senats begrüßt und nahm dann auf dem Bahnhofe ein ihm dargebotenes Souper ein, das etwa eine

Stunde währte, worauf die Abfahrt nach Travemünde mit dem

zu solchem Zweck an der Landungsbrücke beim Bahnhofe harren⸗ den Kanonenboot „Gunhild“ erfolgte. Die Begrüßung des Königs Seitens des zahlreich versammelten Publikums zahlreiche Hochs erschallten bei der Einfahrt des Eisenbahnzuges und noch lautere Zu⸗ rufe begleiteten den König, als er den einige hundert Schritt langen Weg vom Bahnhof bis zur Landungsbrücke zu Fuß mitten durch die harrende Menge zurücklegte, welche ihm und sseiner Begleitung ehrerbietig eine freie Gasse frei ließ. Auf der

sahrt nach Travemünde begleiteten fast sämmtliche hier an⸗

wesende Schweden ihren Monarchen auf einem zu diesem Zweck gemietheten Dampfschiffe und erfreuten sich der herzlichen Hul⸗ digungen, welche derselbe auf dem ganzen Wege durch die brillante Beleuchtung der zahlreichen Villen am hohen Trave— fer durch bengalische Flammen und die stets wiederkehrenden Bubelrufe empfing.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. Juni. Der Kaiser hat gestern den Kaiserlich russischen General der Infanterie Für⸗ sten Suwaroff, den FMC. Prinzen zu Schleswig-⸗Holstein⸗ Glücksburg und den montenegrinischen Senats⸗-Präsidenten Petrovie empfangen.

Die militärischen Studien des Erzherzogs Kronprinzen udolf gehen schrittweise vorwärts, und den im verflossenen Bahre beendigten Vorträgen über Feldbefestigung reihten sich im laufenden Jahre diejenigen über permanente Befestigungskunst und Festungs krieg an. Als Schluß dieser Vorträge wurde in den lezten Tagen speziell zu diesem Zwecke die Festung Komorn einer mehrtägigen eingehenden Detailbesichtigung unterzogen und am LI. d. M. fand auf Anordnung des Kaisers die Prüfung des Kronprinzen aus diesem Gegenstande statt.

Wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, zeigten die Gewandtheit, mit der sich der Kronprinz über fortifikatorische Fmormen und deren Zweck auszusprechen vermochte, wie überhaupt die Be⸗ handlung des ganzen Gegenstandes in seinen Details, daß der stronprinz außer einem umfassenden Wissen auch das volle Ver⸗ ständniß des Faches besitzt. . Se. Majestät sprach dem Kronprinzen seine volle Befrie⸗ digung aus und gab dem Instruktor Oberst-Lieutenant Rößler in den lobendsten Worten seine Zufriedenheit mit dem Wissen des Kronprinzen in diesem Fache zu erkennen.

(Prag. Abendbl.) Unter dem Vorsitze des Kaisers und im Beisein des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Andrassy, hat vorgestern hier ein ungarischer Mi— isterrath stattgefunden, der sich in erster Linie mit der An⸗ gelegenheit der rumänischen Zollkonvention beschäftigt hat. Wie bekannt, hat die rumänische Regierung vor Kurzem einen allgemeinen Zolltarif aufgestellt, der in hohem Grade die Interessen der österreichischen Industrie gefährdet. Die Höhe der in demselben aufgestellten Zollsätze ist nämlich eine so bedeutende, daß sie namhaften Zweigen unserer gewerblichen Produktion den umänischen Markt nahezu vollständig verschließt, den übrigen In⸗ dustriezweigen aber die Konkurrenz wesentlich erschwert. Nun hat sich allerdings das bukarester Kabinet bereit erklärt, mit unserem Staate line besondere Handelskonvention abzuschließen, durch welche die Tarifsätze namhaft ermäßigt, beziehungsweise auf einen sieben⸗ srozentigen Werthzoll herabgesetzt würden; allein es verlangt als HGegenleistung die Aufhebung des Einfuhrzolles für Getreide in Desterreich, und dieser Punkt bereitet die größten Schwierigkeiten. Ungarn weigert sich nämlich entschieden, auf diese Forderung nzugehen und kann dies auch um so leichter thun, als es keine halbwegs entwickelte Industrie besitzt, die auf dem rumänischen Markte mit Aussicht auf Erfolg konkurriren könnte. Anders die westliche Reichshälfte, für welche die Erhaltung der moldo⸗ wallachischen Kundschaft geradezu eine Lebensfrage bildet, wäh⸗ tend die Aufhebung des Getreidezolles ihre Interessen nicht im Geringsten bedroht.

Die aus Anlaß der Zollkonferenzen hier anwesend ge⸗ wesenen ungarischen Minister haben vorgestern dem Minister⸗ Präsidenten Fürst Ausersperg Besuche abgestattet, welche der⸗ elbe erwiderte. Für die Aufnahme der Verhandlungen über das Zoll- und Handelsbündniß wurde der 24. 8. M. als Termin bestimmt.

2 . Das Protokoll über die wegen Regulirung des zsterreichifch-russischen Verkehrs hier geführten Ver⸗

handlungen ist gestern von den beiderseitigen Delegirten unter— zeichnet worden.

Der Handels⸗Minister Ritter von Chlumecky hat gestern eine von den vereinigten nach Wien abgeordnete Deputation englischer Schafwoll⸗Industriellen empfangen. Die Audienz nahm fast drei Viertelstunden in Anspruch, und sprachen sich wie das „Fremdenblatt“ hervorheht die englischen Deputirten ziemlich erschöpfend über ihr Anliegen in Betreff der Aufrecht⸗ haltung des österreichisch⸗englischen Handelsvertrages und der Nachtragskonvention zu demfselben aus.

In der vorgestrigen Sitzung des serbischen Kirchen— kongresses überreichte der Kongreßkommissär eine Kaiserliche Resolution, in welcher die vom Kongresse im Oktober v. J. unterbreitete Adresse zwar zur Kenntniß genommen, das Statut über die Metropolit⸗Patriarchenwahl aber nicht bestätigt wird.

In Sebenico ist vor einigen Tagen der Reichraths⸗ Abgeordnete, Abgeordnete zum dalmatinischen Landtage und Bürgermeister von Spalato, hr. Bajamonti, der sich von Zara aus auf einem Dampfschiffe dorthin begeben hatte, beim Landen von einem Pöbelhaufen insultirt worden; dem Dom⸗ herrn Bioni gelang es nicht, die aufgeregte Menge zu beruhi⸗ gen. Diesen Vorfall soll die Minorität des dalmatinischen Landtags veranlaßt haben, aus demselben auszuscheiden. Jetzt wird in der, Wien. Itg.“ über diese Vorgänge, über welche wir auch auf Zara verweisen, folgendes Telegramm aus Zara, 12. Juni, veröffentlicht: Ueber die Vorfälle in Sebenieo, bestehend in der Insultirung des Podestas Bajamonti durch einen Psbelhaufen bei dem Gang zum Einschiffungsplatze und des Domherrn Bioni ber effer Rücklehtermr der Seger, Bujas wr es wurde =* strengste politische und gerichtliche Amtshandlung eingeleitet. Bereits jetzt ist als gewiß anzunehmen, daß die Exzesse nicht vorbereitet waren. Die Gensd'armerie und der Bezirkskommissär intervenirten zu Gunsten Bajamonti's.

Karlsbad, 11. Juni. Prinz Leopold von Sach— sen⸗Coburg-Gotha ist heute zur Kur in Karlsbad ein⸗ getroffen.

Triest, 13. Juni. (W. T. B.) Das aus der Fregatte „»Radetzky“n, der Korvette „Frundsberg“ und dem Schooner Nautilus“ bestehende österreichische Geschwader ist heute früh mit der Bestimmung, sich nach der Levante zu begeben, aus⸗ gelaufen.

Zara, 11. Juni. (Wien. 3.) Mit Beziehung auf die von mehreren Seiten gemeldete Nachricht über den Austritt der ganzen Minorität aus dem Dalmatiner Landtage ist als allein richtig zu konstatiren, daß nur Dr. Bajamonti und sechs ihm persönlich befreundete Mitglieder der Minorität in der letzten Landtagssitzung die schriftliche Erklärung abgaben, den weiteren Berathungen des Landtages ferne zu bleiben. Andere Abge⸗ ordnete der Minorität, als: Trigari, Ponte, Mery, Vuletich, haben bis zum Schlusse der Session an den Landtagsverhand⸗ lungen Theil genommen.

Agram, 12. Juni. Vom Landtage wurde nach leiden⸗ schaftlichen Reden Makanec, Posilovie und Vucerie und nach einer erregten Debatte die Wahlgesetznovelle in der von der Kom⸗ mission eingebrachten Fassung angenommen.

Der Banus theilt in einer Zuschrift mit, daß Se. Majestät mit Entschließung vom 4. d. M. ihn ermächtigt, im Allerhöchsten Namen den Landtag am 15. d. M. zu schließen. Hierauf wurde die Spezialdebatte über die Advokatursordnung fortgesetzt und nach der Annahme derselben der Gesetzentwurf über das Dis⸗ ziplinarstatut für Advokaten in der General⸗ und Spezialdebatte erledigt.

Schweiz. Bern, 12. Juni. (W. T. B.) Der hiesige Große Rath genehmigte mit 183 gegen 24 Stimmen den Rekurs der Berner Regierung gegen den Beschluß des Bundes⸗ rathes, betreffend die Aufhebung des Externirungs⸗ beschlusses gegen die jurassischen Geistlichen.

Belgien. Gent, 13. Juni. (W. T. B.) Von den Personen, welche bei Geleßenheit der jüngsten Prozefsion nach Oostacker wegen Ruhestörung verhaftet wurden, ist von dem hiesigen Zuchtpolizeigericht ein Angeklagter zu einer Ge⸗ fängnißstrafe von 1 Jahr und 300 Frs. Geldbuße und ein an— derer zu 8 Tagen Gefängnißhaft verurtheilt worden. Ein dritter Angeklagter wurde freigesprochen.

Frankreich. Paris, 13. Juni. (W. T. B.) In dem Bois de Boulogne fand heute vor dem Marschall Mare Mahon die jährliche Revue der Truppen von Paris, welche circa 25,000 Mann stark sind, statt. Sämmtliche hier anwesende diplomatische und militärische Vertreter auswärtiger Mächte wohnten derselben bei. ;

Versailles, 12. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung wurde die Berathung des Gesetzes über den höheren Unterricht fortgesetzt. Bei Artikel 13, welcher die Verleihung von wissenschaftlichen Graden betrifft, fand eine längere Debatte statt. Der Deputirte Ferry wünschte dem Staate das ausschließliche Recht zur Verleihung akademischer Grade erhalten zu sehen und wandte sich dann im weiteren Verlaufe seiner Rede gegen den Klerus. Der Depu⸗ tirte Chesnelong und der Deputirte Bischof Dupanloup traten darauf für den Klerus ein. Die Berathung wird am Montag fortgesetzt werden.

Spanien. Madrid, 12. Juni. (W. T. B.) Dem „Imparcial“ zufolge ist die von der Versammlung liberaler Deputirter im Senatspalaste niedergesetzte, aus 9 Mitgliedern bestehende Kommission mit der Ausarbeitung einer Ver⸗ fassungsurkunde beschäftigt, welcher die portugiesische, bel⸗ gische und italienische Konstitution als Vorbilder dienen.

Italien. Rom, 12. Juni. (W. T. B. In der heutigen Sitzung der Deputirten kammer wurde die Verathung des Sicherheitsgesetzes wieder aufgenommen. Der Deputirte Tajani führte, indem er seine gestrige Rede fortsetzte, verschiedene westere Thatsachen gegen die öffentliche Verwaltung Sieiliens an. Lanza berichtigte hierauf mehrere Angaben Tajani's, lieferte be⸗ züglich einiger anderer von demselben angeführten Thatsachen den Nachweis, daß sie unbegründet seien, und beantragte schließ⸗ lich die Einsetzung einer aus 9 Mitgliedern der Tammer be⸗ stehenden Kommission, welche die den Angaben Tajani's zu Grunde liegenden Thatsachen prüfen und der Kammer darüber Bericht erstatten solle. Die Minister Visconti Venosta und Ri⸗ cotti, welche auch Mitglieder des Kabinets Lanza waren, unterstützten diesen Antrag. Derselbe wurde an die zur Berathung des Sicherheitsgesetzes niedergesetzte Kom⸗ mission verwiefen. Der Antrag war von Sella, Castagnola, Raeli, Correnti, welche Mitglieder des Ministeriums Lanza im Jahre 1872 waren, unterzeichnet. Der Justiz⸗Minister Vigliani unterzog in längerer Rede die Angaben Tafanis einer eingehen⸗ den Prüfung und suchte nachzuweisen, daß dieselben theils unbegründet, theils entstellt seien. Der Deputirte Cairoli

brachte darauf eine Tagesordnung ein, dahin gehend, die Be⸗

rathung über das Sicherheitsgesetz aufzuschieben, bis die Ergeb⸗ nisse der von Lanza beantragten Kommission der Deputirten⸗ kammer vorlägen.

Griechenland. Die „Agence Havas“ veröffentlicht fol⸗ gendes Telegramm aus Athen vom 13. Juni: Die Gerüchte von einer beabsichtigten Abdankung des Königs Georg, sowie diejenigen von der Ankunft russischer und türkischer Geschwader in den griechischen Gewässern entbehren der Begründung. In der Hauptstadt und im Lande herrscht vollständige Ruhe. Der König befindet sich mit seiner Familie gegenwärtig in seiner Sommerresidenz. Das französische Geschwader, welches sich zur Zeit in den griechischen Gewässern aufhält, ist auf seiner gewöhn⸗ lichen Uebungsfahrt hier eingetroffen; ebenso wird der Besuch eines englischen Uebungsgeschwaders zu kurzem Aufenthalt hier erwartet.

Rumänien. Bukarest, 13. Juni. (W. T. B.) Die Mitglieder der heiligen Synode des Senats und der Deputirten⸗ kammer waren gestern zu einer gemeinsamen Sitzung versam⸗ melt und wählten den Metropoliten der Moldau, Palinik, mit 106 von 192 Stimmen zum Metropoliten und Primas von Rumänien.

Nußland und Polen. St. Peters burg, 12. Juni. (St. Pet. Ztg.) Die Jacht „Zarewna“ mit Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfürsten und der Großfürstin Thronfolger an Bord passirte am 26. Mai (7. Juni), um 10 Uhr Morgens, Hel snglars und ahwmeron- Rerte ihren Gun-nach Pall dudd. Nach den neuen Etats der auswärtigen Miffionen kostet der Unterhalt der Kaiserlich russischen Botschaften in Ber⸗ lin, Wien und Paris jährlich je 69 500 Rbl.; in London 68,500 Rbl. und in Konstantinopel 105, 000 Rbl.; alle fünf Botschaften zusammen also 382,000 Rbl. Außerdem kosten 21 Gesandtschaften 551,600 Rbl., 27 General⸗Konsulate 253,000 Rbl.; 43 Konsulate 229,100 Rbl., 7 Vize⸗Konfulate 28,500 Rbl. und drei außeretatsmäßige Agenten 8500 Rbl., was für alle Vertretungen im Auslande die Gesammtsumme von 1452700 Rbl. ergiebt. Wie die „Mosk. Ztg.“ mittheilt, ist unlängst die Bestätigung der Vorschläge des Ministeriums der Volksaufklärung erfolgt, welche erstens eine Mehrausgabe zur Reorganisation des Schulwesens in Westsibirien und in Turkestan und zweitens die Einrichtung von zwei neuen Progymnasien, in Taschkent und Wernij, für welche ein jährlicher Etat von 20,655 Rbl. ausgesetzt sein soll, zum In⸗ halt hatten. Demselben Blatte zufolge würde der Reichstag in seiner nächsten Herbstsession ein Projekt zur Reorganisa⸗ tion der Domänenverwaltung berathen. Die Reorgani⸗ sation soll sich zunächst nur auf die Gouvernements⸗-Domäͤnen⸗ höfe beziehen. Erst nachdem diese völlig umgestaltet sind, soll auf Grund einer besonderen Vorstellung des Domänen⸗Ministe⸗ riums auch die Centralverwaltung reorganisirt werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 13. Zuni. (W. T. B.) Se. Majestät der König Oskar ist heute Mittag 2 Uhr auf dem Seewege aus Lübeck hier eingetroffen. Die für die Dauer seiner Abwesenheit von Schweden einge⸗ setzte Interimsregierung ist sofort außer Funktion getreten.

Amerika. New⸗Jgork, 12. Juni. (W. T. B.) Nach Meldungen aus Havanna wurde das der Republik Uruguay gehörige und von den kubanischen Behörden angehaltene Kriegs⸗ schiff „Abasson“ zwar wieder freigegeben, die Landung der auf demselben befindlichen Exilirten aus Montevideo wurde aber nicht gestattet. Die republikanische Konvention von Kalifornien hat die Zuschrift des Präsidenten Grant als eine defi⸗ nitive Erklärung desselben acceptirt, daß er auf eine Verlänge⸗ rung seiner Präsidentschaft für eine dritte Wahlperiode verzichte.

Nr. 13 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs- Telegraphenverwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 5. Juni 1875. Ermittelung des Einheitssatzes der für Tele⸗ graphirungsgeschäfte zu gewährenden Nebenvergütung bei den Elbstän· digen Stationen für das zweite Vierteljahr 1875.

Das Statut der Reichsbank vom 21. Mai 1875 nebst Vertrag zwischen Preußen und dem Deutschen Reiche über die Ab⸗ tretung der preußischen Bank an das Deutsche Reich vom 17.18. Mai 1875 ist in einer korrekten 8. Ausgabe im Verlage der Königlichen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. v. Decker) soeben erschienen. In derselben Ausstattung ist ebendaselbst früher erschienen: Das Bankgesetz vom 17. März 1875.

Statistische Nachrichten.

Das amtliche Verzeichniß des Personals und der Studiren⸗ den der Universität Straßburg weist für das laufende Semester eine Gesammtsumme von 649 ergangenen Winter 654) Studirenden auf. Rechnet man hierzu 23 (v. W. 66) PVersonen, welche zum Hören der Vorlesungen berechtigt sind, so ergiebt sich eine Gesammtzahl von 677 (9. W. 720) Theilnehmern an den Vor—⸗ lesungen. Dieselben vertheilen sich auf die einzelnen Fakultäten, wie folgt: Theologen 69 (v. W. 58), Juristen 157 (v. W. 156), Mediziner 199 (v. W. 204), Angehörige der philosophischen (126) und mathematisch⸗naturwissenschaftlichen (98) Fakultäten (9. W. noch vereinigt 236).

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

In London hat man kürzlich in Willis-Rooms eine zahlreiche Versammlung zu dem Zwecke abgehalten, in Edin bur gh die Grün⸗ dung eines Lehrstuhls für die alte celtische Sprache zu be⸗ wirken. Es stellt sich heraus, daß noch in 184 Kirchen Schottlands celtisch (gaelisch) gepredigt wird und diese Kirchen von 309, 000 Per— sonen besucht werden.

Carl Bädeker in Leipzig, dessen Reisehandbücher sich eines Weltrufs erfreuen, bereitet gegenwärtig die Ausgabe eines Reise⸗ handbuchs für den Orient vor, welches folgende Bände um⸗ fassen soll! 1) Aegypten und der Nil bis zum zweiten Katarakt, 2 Bände, 2) Palästina und Syrien (der vorliegende Band) 3) Griechen⸗ land und 4 Konstantinopel und die Kleinasiatische Küste, sowie die Donau von Pest bis zum Schwarzen Meer. Von diesen Bänden liegt der zweite „Palästina und Syrien“ in vorzüglicher Aus- stattung vollendet vor; „Aegypten“ wird noch im Herbst erscheinen, Griechenland“ im Laufe des Winters. Vor der Bearbeitung des Textes haben nicht allein bewährte Fachgelehrten, sondern auch der Herausgeber selbst Syrien und Palästing speziell zu diesem Zweck nochmals bereist, so daß das Handbuch auf Reichhaltigkeit und Zuver⸗ lässigkeit der Angaben berechtigten Anspruch erheben darf. Die vom Professor Dr. Kiepert gezeichneten Spezialkarten beruhen auf ganz neuem, an Ort und Stelle gesammelten und bis jetzt noch gar nicht veröffent lichten Material; die Pläne und Karten von Jäfa und Beirat wur⸗ den für dieses Buch besonders aufgenommen, ferner die meisten an dern Stadtpläne an Ort und Stelle revidirt. Das nach Original- Henn n gezeichnete große Panorama von Jerusalem ist mit

auberkeit ausgeführt und bietet einen auschaulichen Plan zur Orientirung.

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