lichen Tantiemen eine Dividende bis zu Aufsichts-Rath und zer 3 das Recht, habe der Fall der er eth nicht vor⸗ . et im Laufe des Jahres ein Stellver⸗ §. N. Antrage nachkommen. In den außserordentlichen Ge⸗ 5pCt. des baaren Linschusses au die Aetid= die betreffenden Actien einzu fordern, sie gelegen. , so wählt der Aufsichts-Rath aus der Der, Aufsichts Rath veranlaßt fährlich min- neral Versammlungen können andere Gegenständ naire vertheilt. Sodann wird eine Quote, durch einen Börsen— Makler a , und den Erlös K, ĩ zahl der Actionaire bis zur nächsten ordentlichen destens n eine außerordentliche Reviston der als diesenigen, zu . Erledigung fie , . gie, welche nicht unter 10 pCt. des Gewinnes zum gerichtlichen Depositum oder an den Der Director muß Kaution, entweder Heneral⸗ Versammlung provisorisch einen neuen Kasse und des Tresors, über deren Befund Lenne weder verhandelt noch beschlossen werden. . 16 16 n darf, zur Bildung einer Kapital- zum Empfange, Berechtigten abliefern zu durch . von zehn Stück Actten d er Stellvertreter. ein Protokoll aufgenommen werden muß. (Risik Reser ve so lange abgesetzt, bis die⸗lassen. Wird die Einlieferung der Actien verwei⸗Gesellschaft oder durch Hinterlegung von H , . Versammlung trifft die Der. Auffichts Rath ist, fowein nicht das . selbe die Höhe von 400, 9065 Thalern er- gert, so sind der Anfsichts-Rath und der 5000 Thalern in Effekten, Hypotheken oder definitipe Ersatzwahl aus den ihr von dem gegenwärtige Statut befondere Vorschriften . reicht hat. Director befugt, dieselben nebst den dazu gehörigen baar nach dem Ermessen des Aufsichts Aufsichts-Rathe vorzuschlagenden Actio- enkhält, bel seiner Amts führung an eine befondere Zu der Theilnahme an den General-Ver⸗ 163 r alsdann verbleibende Ueberre . Dividenden⸗ Scheinen und Talons für null Rathes bestellen. Er wird unbeschadet der nairen. . Instcuction zich gebunden; er Handelt nach feiner sammlungen sind nur diejenigen Actionaire z fernere Dividende an die Actiongire ver- und nichtig zu erklären. Cs werden dann an deren er ift in Art. 227, alinea 3 des Allg. Jedes Mitglied des Aufsichts⸗ Rath es besten Einsicht und vertritt gegen die Gesellschaft nur befugt, deren Actien in dem Actien⸗ Buche Doch hat der Aufsicht s⸗Rath 1 Stelle neue Actien nebst Dividenden-Scheinen Deutschen Handels⸗ Grse s Dahes von dem nuß während seiner Amts-Dauer im Besitze ein grobes Versehen. der Gesel lschaft auf ihren Namen siehen und falls der Gewinn eines Rech- und Da bon ,,. und in Kours gesetzt. Die AÄufsichts⸗ Rathe auf bestimmte Jahre, . pon k unn Actien der Ge ell chaft §. 28. die sich im Besitze einer Einlaß⸗-Karte be⸗ gs Jahres unter Berücksichtigung der Annullirung der Actien wird durch einmalige In- welche den Zeitraum von zehn Jahren ö. sein und ö. ohne e, ,. nden-Scheine in Die Benutzung der vorhandenen Gelder erfolgt finden. Die Letzteren erth eilt der Borst and der orstehenden Vorschriften die Vertheilung sertion in die 5§. 37 benannten öffentlichen Blätter überschreiten dürfen, ernannt und dar f ohm ö Gesel . deponiren. nach . Ermesfen des Äufsichts-Rathes dur Gesellschaft. In denselben ist die Zahl der Gesammt-Dividende von mehr als bekannt gemacht. Genehmigung des Aufsichts⸗Rathes 6 Anleihen auf Grundstücke innerhalb der Hälfte Stim men anzugeben, zu deren Abgabe der Ac⸗ des Einschusses an die Actionaire §. 13. der für sich noch für Andere n kauf . . . liedes des Aufsichts, ihres Werthes, auf dergleichen hypothekarische Obli— tio ngir nach Maß gabe des 8. 33 berechtigt ist. zulüßt, von 6 Ueberschusse über diese Verstirbt ein Actioneir mit Hinterlassung mino— männisches Geschäft treiben, noch andere . it en d d if i 269 3. 36. ät, gationen, auf Staats- oder andere fundirte Papiere, Der Antrag auf Ertheilung einer Ein⸗ 15 pCt. eine Quote bis zu m/ ,, . zu genner oder . Erben, dis nach dem Dafür-Aemter bekleiden; ins besondere . er nicht ? . he . ; . . isolpe , . durch Discontiren von guten Wechseln und durch den laß-Karte sowie etwaige Bollm achten müffen einer G . Hiejerve abzusetz Die Ge— halten des Aufsichts Ra . als Actionaire nicht an⸗ ohne jene Ge neh migung Nitgl ied von Ver 1 5 rim ft. eg ; . 6. , , Mens Anlauf von Preußischen Staats- oder anderen guten dem Vorstande der Gesellschaft in deren 6 winn-Reserve soll bis zur ven?! . 100 000 amnchme ahteht e dem Dkrector frei, wenn waltungs-Vorständen anderer Actien- oder ö afe ,, , ist auf., Wenn Papieren. reaux bis hätestens vier uhr, Nachmittags J . Mitglied des Aufsichts Rathes sein. Amt des dem Tage der Generals —
Thalern ö gesammelt werden und dazu die⸗ bie Erben Ii n ehe Monaten, von dem Todes— Kommandit-OGesellschaften werden. j .
1 DIunt ( 2 1w Uig lite berle V . rel ö h * . 9 nen, um nach dem Ermessen des Auf⸗ lla ge ihres Erk Erblassers an ere Hhnet auf seine bezüg⸗ 8189 ᷣ . ai n . nur mit dre C. Von den General-Versammlungen. vorher gehenden Tages schriftlich eingereicht sichts-Rathes auch für Verlust oder geringen siche . d enn ig qualiftzirte Käufer nachweisen, ö ,,, me ,. 9 J 9 gie; ee. ü =. n. werd en. Der Vorstand ist nicht J Gewinn hren gende Jahre doch eine gewisse den Verkauf d der Actien durch ch einen vereidete Makler Das Gehalt des 6 ctors besteht . Mit * h 0 hes nuß §. 29. später eingehende Anträge zu berücksichtigen.
) 91. 328211 21
er Tantis me, welche , . . , . De e, . Die ordentliche General-Versammlung findet all⸗ Heber die Gültigkeit von . ent he n ohh . n e b, , , g vertretenen Stimmen sich de jährlich (. den fünf ersten Monaten des Jahres statt. . 6 nnr, erieller und formeller Hin ꝛũ10cht 6 uns e n,, , . ö Die Einberufun 9 9 9 6 1 V and. steigen darf. . kann dem Director 1 en iter , gen finden auch auf nach 3 ö. ,, i Ein dazu von dem Aufsichts Rathe berufener 1 Pensions-Berechtigung vertraglich gewährt die Stellvertreter Anwendung. das erfie Mal wenigstens zwei? Wochen vor deni Notar führt in den General Versammlungen das Pro- 1 ö werden. . k 6 23. Termine. f x ; tokoll. Diese eto gh, welche zum Beweise dessen m , Dir n nt enten n, Der Aufsichts-zath wähkt aus seiner In den ordentlichen General-Versammlungen dienen, was in den gersammlungen geschehen ist und ons und Vertrauens ‚, . ae, hn. Mitte jährlich in der ersten Sitzung nach der berichtet der Aufsichts Rath über die Lage des Ge⸗ wedurch namentlich auch die L Legitimattön des Auf⸗ Kommissare, sowie die Beamten der Gesell yrdentlichen Hen erg Ve rsammlung. seinen schäftes, legt die Bilanz und den Abschluß gedruckt sichts Rathe? geführt wird, werden von den an dabei etwa ergebender Kours-Verlust zu— Wenn di ie e ssellschaft Forderungen irgend welcher Haft anzustellen und die . den Ver Forfitzenden und defsen Stellvertreter. vor, welche vierzehn Tage vorher jedem Actionair we senden Mitgliedern des Aufsichts Rathes und nächst aus der Gewinn -Reserve gedeckt wird. Art an inen Artin gie hat, so steht ihr das Reten- träge mit ihnen abzuschließen, 660 n. Be Die Wahl geschieht entweder durch auf Verlangen mitzutheilen find und bringt diejenigen n Scrutatorenh unterzeichnet; sie bleiben in dem Sind Kapital- (Risiko⸗) Reserve und tions- und Com e, e e nicht b blos an den Zinn amten- Gehälter mehr als 509 Thaler jähr lcclamation oder durch' Stimmzettel. Bei Gegenstände zum Vortrag, die er geeignet findet. Ben Archive der Gesellschaft aufbewahrt. Gewinn⸗Reserve in der bezeich net en Höhe denden, sondern auch an dem Werthe seiner Actien zu. 395 , ben eil, fiel. r r h der Hleichheit der Stimmen entscheidet das Loos. Actionairen steht das Recht zu, in der General-Verx⸗ K von 4090, 000 resp. 100,000 T Thalern zusamm en⸗ enehmigu es , , sammlung Anträge zu stellen; der Aufsichts⸗Rath 8. 55. gebra cht, so legen, vi Aetionaire den selben unterliegt auch die Wahl der Revi ga. . , 1 aber enn, . Antrag zu der . 4 ; den Vorsitz in den General-Versammlungen ganzen Gewinn abzüglich der Tantisémen Yrstter Abhschnitt. sions⸗Aerzte. ö. Der Aufsichts⸗Rath versammelt sich a ral⸗ Versammlung zu verweisen, der nicht mindestens ö t der Vorsi des Aufsichts-Rathes oder als Dividende, und sind Rücklagen für die 82 . e n,, 5220 — 1 — Linladung des Vorsitzenden resp. des acht Tage vor der General-Versammlung schriftlich sen ellvertreter. Er ernennt zwei Scrutato⸗ fraglichen beiden Reserven erst wieder zu Bon der Verwaltung und Geschäfts— Der Director ist bei seiner Amtsführung den Be tellvertreters. Auf Antrag zweier Mitglie- eingereicht ist. ö das Wort und bestimmt die Folge der bewirken, wenn und soweit eine Vermin⸗ führ rung der Gesellschaft. schlüssen der General Versammlung und 1d der oder z Directors oder seines Stellver⸗ Demnächst finden die durch das Statut zum ortrage kommen den Gegenstände, sowie die Art derselben durch Verluste stattgefun— nungen und Instructionen des Aufsich 34 R Rathes treters, wenn Letzterer in Function ist, muß vorgeschriebenen Wahlen der Mitglieder des Abstimmung der Director ꝛ s Rath jederzeit zusammen be- Auffichts-Rathes und der Stellverkreter statt. Der Inhaber von; .
; d . ge h über die Gesell unterworfen. Insbesondere ist der — Mer Sta⸗ die Oberaufsicht über die Gesell⸗ 57 s. 7 1 8863 26 . . ö ] . k ? Der Staat hat die Oberaufsich die Geselt verpflichtet, die Genehr mig ung des Au rufen werden. Ferner werden drei Revisoren gewählt, welche für is 5 Actien hat eine Stimme,
5 54 1 * Mr RX Sor fo r 80x 2 — r , . a ö ö , ichn, Rathes zu f h 3 e und zu der der A ifsicttẽ Rath ist beschlußfähig, wenn das vorhergehende Kalender⸗Jahr die Bücher nach Ab⸗ l zwei Stämmen, Bbͤ eräuß z on ru en z men indestens drei Mitalieder de d. , , w . ; a f oder für besondere Fälle ö ssariu , . k , , . , , . d , anwesen ö sind. schluß derselben, sowie die Rechnungen und Beläge 1E n 1. drei n n er du ,, 6 6. , . k . ‚ z 43 Kapitalien n Die Sr vertreter werden zu den Sessio nen des nach ,. , 9. 2 haben n mn, r em 6 . 20 * vier ö ᷣ keiten und 5 die Mitglieder des V n . ens 66 3 5er f 5g 8 . 6h 8; ö. . m . * . . es . denn, daß Le an Stelle eines Au ichts Statkhts s vor 19e ö. riebenen jäh rlich oe. . . , dan mehr 3 . jusses durch Schaden⸗Ansprüche verloren gegangen j . ihren Berathungen beiz rr, d zu der 2 d . a . aths-Mitgliedes zu fungiren haben. Dies mal stattfindenden außerordentlichen Re⸗sitzen; nach Emission der zweiten Million wenn der Gesellschaft Verpflichtungen zb, gültiß e,. , n . i. g, j a. Ser . Gebietes Vorher einn alen. ü. jat zu geschehen, wenn mehr als zwei Mit- vision der Kasse ul des Tresors durch einen Zahl auf Sechszig erhöht und beschränkt zu deren Erfüllung die vorhandenen Mittel ,, 99 zin! n, n a ,, Director ist ere, gt und elbe in. i ungen glieder des Aufsichts⸗R gie, in einer Sitzung Delegirten beizuwohnen. Diese Revisoren er ie Vertretung ist nur durch Actiongire ausreichen. 6 1 . . 9 . ' n,, een, e, Aufsichts Rathes beizuwohnen., sofern d; desselben fehlen. Alsdann treten an Stelle theilen dem Aufsichts-Rathe und dem Vor⸗ Kein Actiongir kann, wenn er als Bevolln 8. 114 en jederzeit . ind Ker ß zu nenmen. Berathung ni cht eine eigene Per son betrifft des fehlenden dritten Mitgl ie de s, (be ziehent⸗ stand 5 die Decharge, falls gegen die Gesch äafts füh auftritt, ,,. einer eigenen, mehr al R 1ch Prüfung und Feststellung der Jah- ems ne dem Director! und hat in denselben volles Stimmre ich der r lenden Mitglieder der beziehent- rung nichts zu erinnern ist. Sofern Monita gezogen zehn Stimmen rep raf sentiren. 6 technung und Bilanz berg inet der 7 nn , j, sich die Stellvertreter für diese Sitzun a, n. elch der Aufsichts-Rath und resp. der e General⸗Versammlung faßt ihre fsic n Rath nach vorstehende n Grund⸗ B. Von dem Aufsichts-Rathe. ein, und zwar nach der Reihenfolge ihrer Vorst and nicht anerkennen, so entscheidet hierüber nach Mehrheit d in derselben vertretenen n en über die Verwendung des Gewin⸗— Der Di r ist der Vorstand der G . Amts uer. die General-Versammlung und ertheilt nach deren Er . Gleichheit derselben gilt der gestellte Antra er abgelehnt
Gleichmäßigkeit der Dividende zu rmög⸗ zu bewirken. Der Erlös wird dann, nach Abzug aller , m g nem . lich en. Der bei der mission neuer Gesell⸗ der Gesellschaft an den Verftorbenen jusehenden Forde⸗ ö et ie. ö ) a . 28 ti schafts-Actien exzielte Kours- Ge win n fließt ,, an' die Erben abgeliefert. Wegen Annullirung e Gewinnes, dé . zu, de r G ewinn⸗Ne ese rwe, an n diese aber be⸗ r Actien, wenn die Erben die Auslieferung der⸗ reits im statuten gem ßen M axi mum vorhan⸗ i weigern sollten, gilt dasselbe, was im 5. 12 bei den zu der Kapital⸗(Risiko⸗) Reserve. In eintretender Infolvenz eines Ae
die Gewinn-Referve fließt auch ein bei der , , , gf . der Bilanz sich ergebender Kours⸗ 8. 14
Gewinn an Effekten, wogegen auch ein sich
den Ar or
Zinsen der Kapital⸗Reserve, wie
Instigen Reserven wachsen der Jah— inahme der Gesellschaft zu.
fen, Einschüsse können von den Actionairen
erlangt werden, wenn Gewinn- und Kapital
keserve absorbirt und die Hälfte des baaren Ein
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Er nd, nachdem dies geschehen, werden sell cha ft. Es ieh en ihm alle Rechte zu un der Aufsichts⸗Rath steht aus fünf en Vorsitz in dem AufsichtsRathe muß jedes ledigung die Decharge. Mit der , . d ividenden an die Actionaire und die fer en ihm alle Pflichten ob, we led das Ge dentlich en Mitgliedern und drei Stellver mal ein Mitglied desselben führen. Decharge sind alle etwaigen An spri fe eme an die Bexechtigten Ausgeza hlt. setz für den Vorstand einer A— ctien⸗Gesell⸗ tretern. der Aufsichts-Rath beschließt nach Mehrheit wohl gegen den Aufsichts-⸗R . wi en werden Dix id ende n⸗ cheine und schaft fest Kellt, In Verhinderungs-⸗Fällen arstere, wie Letztere werden von der der Stimmen der in der Sitzung Anwesenden. Bei gegen den Vorstand erloschen, welche gege n Frauen, bevormundete und moralische 16e schäfts⸗Ja hre 1875 ab auch Ta⸗ wird der d die Korporationen, Firmen, öffentli f L
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u ö Director durch einen Beamten ver- General-Versammlung aus 1 Gleichheit der Stimmen giebt die Stimme des Vor- dieselben aus der Periode, für welch zegeben. Dre Gesellschaft ist berech- treten, welcher während seiner derartigen Wahl ein eden , . ihr von de sitzenden den Ausschlag. In den Sitzungen des Decharge ertheilt ist, etwa gemacht werden in den ber nicht verpflichtet, die Be rechtigung Funktion die Rechte und Pflichten des Vor- Aufsicht s ä ze chlagenden Actie Aufsichts Rathes wird ein Protokoll geführt, welches möchten. mirte . nten der Di videnden⸗Scheine zum . . Derselbe führt den Titel „stell⸗ nairen na h ab soluter n ,. Mehrheit ge von sämmtlichen Anwesenden unterschrieben wird. Die Bilanz und der Rechnungs-Abschluß sind wer ven, ge der darauf . leistenden Zahlun- vertretender Director“. wählt. Is ö de rsten W . ze eine ab Diese Protokolle werden in dem Archive der Gesell dr ö. . in dem §. 37 bestimmten ver rüfen und in Fällen rechtlicher Be⸗—⸗ In dem Ermessen des Aufsich solute Stim men ' rheit nicht erreicht, so schaft aufbewahrt. ̃ lichen und der Aufsichts Behörde egen die Ecerffmuation bis zu deren liegt es, unter Zustimmung des Direc- findet die 8. e . die Zahkung der Dividende zu tors für Behinderungsfälle de felben Beiden tatt. w zelche in dem ersten Wahlgang“ Die Mitglieder des Aufsichts-Rathes erhalten eigern. seines Stellvertreters einem Mitglied zes die meisten Stimmen hatten. Sind die Stir von dem sich nach dem jedes maligen Jahres Abschlusse Die Actionaire haben keinen anderen vibenden-Scheine, welche binn en vier Auffi . ⸗Rathes oder einem, zi men gleich, so entscheidet das Loos, welches ergebenden Gewinne des Geschafte 38 zusammen der Verwaltung des Vermögen Beschluß einer . Ver h von dem Tage ab, wo die Aus- lich kollektiv zwei Be am tem dir sctung der Vorsitzende der General-Versammlung fünf Procent als Re mu nerat ion, welche sie ihnen in diesem Statut zugewi esen ist. Auch könne 2 . 3 de. n . e, ar ahlung derselben durch die Gefellschafts- des . im Allgemeinen oder auch zu ziehen hat. nach ihrem Ermessen unter sich zu vertheilen sie keine andere Rechnungslegung fordern, als das 3we 1. e e. ve. eue . . i . er, ter zu erst bekannt gemacht worden, nicht nur für einzelne Zwe ige des schäftes zu Die Mitglieder des Aufsichts Rathes haben Statut vorschreibt. zwei Dt, 3 Lee esen 964 * ver x , me. n wurden, werden vum Vortheile derfübertragen. Auf gleiche W kann mit werden auf f Jahre gewählt. Jährlich 8. 26. . . . ban . 1 2 9 1 ei tfchaft ungültig und verfallen deren Zustimmung des Directors dem stetlvertre⸗- scheidet Eines von ihnen nach der Amts⸗Dauer Dem Aufsichts-Rathe liegt die Aufsich §. 31. Diese gesetz . dee, ee ne, Beträge dieser Letzteren. tenden Director für einen od er den an maus und bei gleicher Amts-Dauer , . uber die Geschäftsführung des Direc Außerordentliche General⸗-Versammlungen müfen migung des Staates veranlaßt werder . Zweig des Geschäftes ein Beamter zur Seite das Loos. Der Ausgeschiedene ist wieder tors ob. berufen werden, entweder nach Anordnung des Königl. ö gi nen gestellt werden, der für hiefe 3 ge kollek⸗ wählbar. Der selbe ist befugt Zweig-Niederlassun⸗ Commissarius, oder nach den Be sclüssen des Auf⸗ . Sobald ein Actionair in Vermögens- . kid mit ihm den Dir gctor für 83 nderun 88 Scheidet im Laufe eines Jah s . en außerhalb des Deu kschen Reiches zu er- sichts-Rathes, 25 auf den schriftlichen Antrag n fall geräth, das heißt, wenn über sein Ver⸗ fälle zu vertreten hat Amts-Dauer ein Mitglied des sicht tichten und ,, . zu ermächtigen, Actionairen, die im Besitze von mindestens Ein hundert lung mögen Concurs eröffnet wird, oder wenn S* 14. . thes aus, so ruckt derjenige . a. än den und , derselben all Stimmen sind. ; der d , . seine Zahlungen einstelit, oder wenn Sowohl der Director, wie dessen Stell⸗ der dies bereits am längsten i bar r, h elle, e. zu ertheilen, welche zu dem Be zur Einberufung einer außerordentlichen Ge die Wechsel Crecution gegen ihn fruchtlos verttatfr werden vom Aufsichts-⸗Rathe zu bei der gleichzeiti gen We ö! mehrerer trie be rh r Zweig Ried erlafsnngen nach neral Versammh ing ist der Aufsichts-Rath jedenfalls e ers. vollstreckt ist, oder er selbst auf ein Mora-notariellem Protokolle erwählt. Ste ertreter die meisten Stimmen hatt — gefetzen des betreffenden Landes er⸗ verpflichtet, sobald na h Maßgabe des ö Ein⸗lösung bef a . ha torium provozirt, so muß er als Actionair . Jeder von ihnen hat die Firmasein, jedoch nur previsorisch auf die 3 8 derlich sind. sschüsse gefordert worden sind. datoren, von denen aus der Gesellschaft ausscheiden. Der be-vor ? Handels Gerichte zu zeichnen. zur 6 n ordentlichen 6 1-Ve . J Rath wählt aus seiner Mitte Die Berufung der außerordenklichen General- Actionai treffende Actionair resp. seine Vertreter Di Zeichnung erfolgt in „ Weise, kung, welche die erledigte für 6 n 3. ein Mitglied, welches von dem laufenden Ge 3 . erfolgt auf diese be . wie bei den nen sind verpflichtet, binnen vierzehn Tagen nach daß der Director resp he en Stellvertreter nicht abgelaufene Zeit der Amts Dauer des schaft, Kenn 6 zu nehmen und in Gemei nschaft ordentlichen vorgeschrieben ist, unter Bekanntmachung Rathe und voran zegangener Aufford erung des Aufsichts⸗ der Sun 9 ihren Namen zu fügen, Le Aus geschie denen wie der 1 besetzen hat. mit ein em zweiten Mitgliede die Kasse monatlich . Zweckes der Ver sa immlur eg. Dem , ,. der the n. . . . ö. Rathes den von demselben nach Maßgabe des 58. 6 mit dem 3 69. . V. . Vertretung). Unter me hr eren Stellvertretern, w elch e wenigstens einmal zu revidiren und dar liber ein Pro Actionaire auf Convocation einer außerordent lichen Der Beschluß der n . entbindet die diese 3 Statutes genehmigten Verkauf der Actien nach— Die Gesel lschaft darf dritten Personen gleichzeitig mit gleicher imm en Zahl ge⸗ bokoll aufzunehmen hat, in welches der zeitige Be General-Persammlung maß der n . Rath naire licht von de n behufs Berichtigung der . zuweisen. Geschieht dies nicht, so haben derlniemals den Einwand tgegensetzen, es 4 waren, entscheidet das Loos. stand der Kasse verzeichnet werden muß ätestens innerhalb vier Wochen nach eingegang enem Schul den nothwendigen n n auf die W
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