1875 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Jun 1875 18:00:01 GMT) scan diff

büchsen ꝛe. hermetisch verschlossene Fleisch zu Nr. 25 p. 1. 6 6 öre; dagegen soll nach der Anmerkung a. a. O. das nur ge⸗ ochte, geräucherte oder eingesalzene (eingepökelte) Ileisch auch dann von dem niederen Zollsatze nicht ausgeschlossen sein, wenn dasselbe in Blechbüchsen 2c. hermetisch verschlossen eingeht. Die Königlich preußische Regierung hat zur Sprache gebracht, daß neuerdings wiederholt F leischkonser ven (Rind⸗ oder Känguruh⸗ fleisch, hauptsächlich aus Süd⸗Amerika und Australien her⸗ rührend, zur Einfuhr gelangt . daß jedoch der weiteren Ver⸗ breitung dieses nuͤtzlichen Nahrungsmittels, welches nicht dem Luxus diene, sondern einen Ersatz für das theurere frische Fleisch zu gewähren geeignet sei und in England bereits sehr ausgedehnte Verwendung finde, der nach den oben erwähnten Bestimmungen zu erhebende Zollsatz entgegenstehe. Ein großer Theil dieser Konserven, namentlich die aus kleineren Stücken bestehenden, seien nämlich, zur besseren Erhaltung, außer mit Salz auch mit Pfeffer gewürzt; es müffe deshalb der Zollsatz von 15 S zur Anwendung kom⸗ men, welcher außer Verhältniß stehe zu dem Preise der Waare. Eine Erleichterung des Bezuges dieser Fleischkonserven werde sich umsomehr empfehlen, als Deutschland einen Theil seines Fleisch⸗ bedarfs aus dem Auslande zu beziehen genöthigt ist. In den Jahren 1872, 1873 und 1874 sind nämlich an zubereitetem Fleisch (Nr. 25 g. 1 des Tarifs) eingeführt: resp. 474,325 Ctr., 732,456 Etr., 317,634 Etr.; ausgeführt dagegen: resp. 73475 Ctr.,, 65042 Etr., 64,116 Ctr. Zu diesem Zwecke dürfte alles zubereitete Fleisch ohne Unterschied, guch in Vlechbüchsen hermetisch verschlosen, der Rr. 26 g. J des Tarifs, mithin dem Zollsatze von 1 6 50 3 zuzu⸗ weisen sein, wie es bezüglich des Fleischextraktes nach S. 73 des amtlichen Waarenverzeichnisses bereits geschehen ist. Es würde hiermit zugleich die Abfertigung erheblich erleichtert werden, da es jetzt einer Untersuchung bedarf, ob das in Blechbüchsen ein⸗ gehende Fleisch blos gekocht, geräuchert oder eingesalzen ist, oder ob es auch einen Zusatz von Gewürz erhalten hat.

Der Reichs kanzler hat demgemäß bei dem Bundes⸗ rath beantragt, zu beschließen, dem amtlichen Waarenverzeichniß unter dem Artikel „Fleisch“ folgende Fassung zu geben: Fleisch, eingesalzenes, geräuchertes, gekochtes oder sonst zubereitetes, auch in Blechbüchsen u. s. w. hermetisch verschlossen, Schinken, Speck, Würste 25. g. 1. Fleisch, ausgeschlachtetes, frisches, auch in Blechbüchsen u. s. w. hermetisch verschlossen, großes Wild (er⸗ legtes) 25. g. 2 (freih, (S. auch Geflügel und die Anmerkung zu Vieh), und den dritten Absatz des Artikels und die Anmer⸗ kung zu streichen.

Die Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs-⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Eivilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen fuhr in ihrer Sitzung vom 21. Juni zunächst in der Berathung über die * 96 99 der Strafprozeß⸗Ordnung (die Durchsuchung betreffend) fort. Zu §. 96, welcher davon handelt, welchen Personen die Befugniß zur Durchsuchung zusteht, lagen eine Reihe von Anträgen vor, welche bezweckten, in denjenigen Fällen, in welchen die Durch⸗ suchung der Wohnung, der Geschäftsräume oder des befriedeten Besitzthums ohne Beisein des Richters stattfindet, in höherem Maße schützende Formen zu gewähren, als der Entwurf. Schließlich wurden zwei Anträge der Abgg. Becker und Mar⸗ quardsen angenommen, dahin gehend, die Vorschrift des Ent⸗ wurfs, daß eine im Beisein eines Beamten der Staatsanwalt⸗ schaft statt findende Durchsuchung ebenso zu behandeln sei, wie eine im Beisein des Richters stattfindende, zu streichen, und ferner die Zuziehung eines Gemeindebeamten oder zweier Mit⸗ glieder der Gemeinde für unbedingt, und nicht blos nach dem Vorschlage des Entwurfs, „wenn dies mög⸗ lich“, nothwendig zu erklären, sowie ein Antrag des Abg. Struckmann, daß die zuzuziehenden Gemeinde⸗ mitglieder keine Polizei⸗ oder Sicherheitsbeamte sein dürfen. Außerdem fand ein Antrag des Abg. Dr. Gneist Annahme, daß die im 5§. 96 vorgesehenen beschränkenden Formen keine Anwen⸗ dung finden sollen auf Wohnungen von Personen, welche unter Polizeiaufsicht stehen, sowie auf Räume, welche zur Nachtzeit Jedermann zugänglich, oder der Polizei als Herbergen bestrafter Personen u. s. w. bekannt sind. Dagegen wurde ein weiter⸗ gehender Antrag des Abg. Hauck abgelehnt, der u. A. die Be⸗ stimmung enthielt, daß der Richter die von ihm angeordneten Duchsuchungen auch selbst leiten solle, und daß nur höhere Po⸗ lizei und Sicherheits beamte eine Durchsuchung vornehmen dürfen. 5. 97 wurde mit einem Zusatzantrage des Abg. Bähr gutgeheißen, wonach dem Inhaber der zu durchsuchenden Räume, insofern derselbe nicht selbst als Thäter oder Theilnehmer einer strafbaren Handlung oder als Begünstiger oder Hehler ver⸗ dächtig ist, der Zweck der Durchsuchung vor deren Beginn be⸗ kannt zu machen, so wie mit dem ferneren Zusatzantrage des Abg. v. Forcade, daß Jedem, bei welchem Haussuchung gehalten, nachträglich der betreffende Beschluß mitzutheilen sei. Auch wurde beschlossen, daß, wenn der Inhaber der zu durchsuchenden Räume abwesend sei, unbedingt nicht blos, wie der Ent⸗ wurf vorschlägt, „wenn dies möglich“ sein Vertreter, ein er⸗ wachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zugezogen werden solle. 5. 98 fand, obwohl er von verschiedenen Seiten als entbehrlich, selbst als bedenklich bezeichnet wurde, die Zustimmung der Mehrheit. Bei 5§. 99 entstand über die Frage, ob eine Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen nur dem Richter oder auch der Staatsanwaltschaft zustehen solle, eine lebhafte Debatte; die Kommission entschied sich im ersteren Sinne, indem sie davon ausging, daß dieser Fall mit der Be⸗ schlagnahme eines Briefes auf der Post auf gleicher Stufe stehe. Auch wurde auf Antrag des Abg. Dr. Grimm beschlossen, daß bei Uebertretungen eine Durchsuchung der Papiere überhaupt nicht stattfinde. S. 100 fand unveränderte Annahme. Eine lebhafte Erörterung entspann sich schließlich über einen von dem Abg. v. Forcade beantragten §. 100 a., wonach Jeder, bei wel⸗ chem ohne richterliche Anordnung durch die Polizeibehörde eine Haussuchung stattgefunden hat, das Recht haben solle, eine richterliche Entscheidung darüber zu verlangen, ob nach Lage der Sache zur Zeit der Haussuchung hinreichender Verdacht zur Vornahme derselben vorgelegen habe. Der Antrag wurde jedoch vor der Abstimmung zurückgezogen.

Der Allerhöchste Erlaß vom 11. Februar d. J., nach welchem der Feldzug des Jahres 1866 denjenigen in den Civil⸗ oder Militärdienst des Reiches eingetretenen Offizieren, Beamten und Mannschaften, welche bei Truppen der in jenem Jahre im Kriege befindlich gewesenen deutschen Staaten gestanden haben, als Kriegsjahr anzurechnen ist, sofern dieselben an einem Gefecht Theil genommen oder behufs Ausführung von Ope⸗ rationen zu kriegerischen Zwecken die Grenzen ihrer damaligen HFeimathländer verlassen haben, ist nach einem Cirkularreskript des Finanz⸗Ministers und des Ministers des Innern vom 17.

v. M. ohne Weiteres auch für die Pensionirung preußi⸗ scher Staatsbeamten maßgebend.

Der Kaiserlich russische General⸗Adjutant Graf Lewaschoff, der Kaiserliche Oberst Prinz Ferdinand zu Sayn⸗Wittgen stein⸗Berleburg und der Kaiserliche Flügel- Adjutant Fürst Nicolai Dolgorouckisind aus St. Petersburg resp. Wien hier angekommen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der Kreisthierarzt Kotelm ann zu Rybnik ist aus dem Kreise Rybnik in den Kreis Mohrungen versetzt worden.

In Brandenburg a. d. H. war gestern der branden⸗ burgische Städtetag zusammengetreten. Ueber denselben ist

uns folgender Bericht zugegangen: . Brandenburg 4a. H, 21. Juni. Der dritte Brandenburgische Städtetag trat heute Vormittag unter dem Vorsitz des hiesigen Ober⸗ Burgermeisters Keuscher zu feiner diesjährigen Sitzung in der Aula der Bürgerschule zusammen, die zu diesem Behufe mit Laubgewinden, Drangerien, dem lebenggroßen Bilde Königs Friedrich Wilhelm III. und der lorbeergekrönten Büste Steins festlich dekorirt war. Vertre- ten waren von den 55 zum Bunde gehörigen Städten der Mark 34 mit 56 Stimmen; 81 Städte der Provinz stehen noch immer außer halb des Bundes. Nachdem die Versammlung mit einem Hoch auf Se. Mafestät den Kaiser und König eröffnet worden, erstattete der Vorsitzende Bericht über die Thätigkeit des Vorstandes seit der vorjährigen Sitzung in Landsberg 4. W. Wir erwähnen aus dem- selben, daß sich der Vorstand der Agitation des Ober ⸗Bürgermeisters Selke von Königsberg i. Pr. für die Organisation eines allgemeinen preußischen Städtetages angeschlossen hat. Für das laufende Jahr ist für bie Städtekasse, deren Bestand augenblicklich sich auf 304 M 62 3 beziffert, ein neuer Beitrag ausgeschrieben worden, der für die ein— zelnen Städte, je nach der Seelenzahl, zwischen 2 und 41 M variirt. Auf der Tagesordnung stand zunächst das Referat des Syndikus Dullo-⸗-Brandenburg über die Bildung von Pensions- und Unterstützungskafsen für die Hinterbliebenen der Gemeindebeamten. Der Referent bezeichnete es als eine unab- weisbare Pflicht der kommunalen Selbstverwaltung, die Beamten pekuniär so zu stellen, daß sie keine Bettler zu hinterlassen brauchen, worin die Pflicht der Kommune mit einbegriffen sei, für die Hinter= bliebenen des Beamten, wenn auch unter Heranziehung des Ernährers bei Lebzeiten, zu sorgen. Zu diesem Behufe schlug, Hr. Dullo vor, keinen Beamten anzustellen, der nicht bei irgend einer Lebensversicherungsgesellschaft versichert ist, und zwar mit einem entsprechnden Kapitale, da die versicherte Rente wohl die Wittwe vor Hunger schütze, aber keineswegs für die gehörige Aus— bildung der Kinder bemessen sei. Durch die Kapitalversicherung werde ferner der Besitz in das Berufsbeamtenthum hineingetragen und so dasselbe in sittlicher und wirthschaftlicher Beziehung gehoben. Zum Beweise dieser seiner Behauptung verwies der Referent auf die gün = stige Wirkung der zwischen der Gothaer Lebensversicherungs ⸗Gesell— schäft und den Kommunen Königsberg i / Pr, Duisburg, Halle, Hers⸗ feld, Lauban, Liegnitz, Nordhausen, Offenbach, Sagan, Worms, den Regierungen von Potsdam, Erfurt und Merseburg, dem General-⸗Bank⸗ Direktorium und dem General ⸗Postamte abgeschlossenen Verträge hin, wo⸗ nach die betreffenden Verwaltungen eine bestimmte fortlaufende Prämie an die Gesellschaft zahlen und diese den zu versichernden Beamten ganz bedeutende Vortheile gewährt. Zum Schluß beantragte der Referent die Annahme nachstehender Resolution: „Der brandenbur⸗ gische Städtetag empfiehlt feder Stadt den Abschluß eines ähnlichen Vertrages, wie ihn der Magistrat zu Königsberg i. Pr. am 5. August 1868 mit der Lebensversicherungsgesellschaft in Gotha abgeschlossen hat.“ Seine Ausführungen fanden nur den Beifall des kleineren Theiles der Versammlung. Der Korreferent Bürgermeister Ger⸗ hardt- Frankfurt verlangte die höchst nothwendige Regelung der An gelegenhest nicht auf dem Wege der kommunglen Selbstverwaltung, sondern der Gesetzgebung, und ern, die Annahme folgender Re—⸗ solutionen: I) Dem dringenden Bedürfniß zur Fürsorge für die Hin—⸗ terbliebenen des Staatsbeamten kann in durchgreifender Weise nur dann abgeholfen werden, wenn gesetzlich die Pflicht der Städte fest⸗ gestellt wird, für die Hinterbliebenen ihrer Beamten zu sorgen. ) Be— . Bildung, bez. Unterhaltung von Fonds sind die Gemeinden für erechtigt zu erklären, von ihren sämmtlichen Beamten entsprechende Beiträge zu erheben. 3) Der Vorstand des Städtetages wird beauf⸗ tragt, dazu die gesetzliche Regelung bei der Staatsregierung zu bean tragen. 4) Der Vorstand wird beauftragt, dem nächsten Städtetage eingehende Vorschläge zu machen für eine Einigung der märkischen Städte zur Organisation dieser Fonds.“ Nach der Diskussion gelangten die Resolutionen des Hrn. Gerhardt, unter Ablehnung des Antrags Dullo, zue Annahme. Den zweiten Gegenstand der Tagegordnung bildete das Referat des Bürgermeisters Nitschke⸗Templin über das Besteuerungsrecht der Ge— meinden. Redner bezeichnete den jetzigen Modus, wonach in allen Städten kieselben Stenerstufen im Anschluß an die Staatssteuern beizubehalten sind, als einen unbilligen, da beispielsweise die Steuer⸗ skalen, welche für Cöln ganz vorzüglich sind, auf Templin keine An— wendung finden könnten. Man muͤsse eben einen Unterschied zwischen großen und kleinen, reichen und armen Kommunen machen. Bürger meister Garde min Spandau erörterte an den Verhältnissen seiner Stadt die Nothwendigkeit einer Reform. Er beantragte, den Vorstand aufzufordern, d6 lege ferenda eine Petition an den Landtag zu richten, nach welcher in dem bald zu erwartenden neuen Kommunalbesteuerungsgesetze die alten bewährten Grundsätze der Städteordnung mit einigen zeitgemäßen Abänderungen beibehalten werden Bürgermeister Dr. Richter ⸗Schwedt beantragte demgegenüber: Der Slädtetag wolle gegen die Einführung des Normalsteuertarifs agitiren. Ser Syndikus Dullo⸗Brandenburg plaidirte für die Aufhebung aller Kommunalsteuer Privilegien für Geistliche, Lehrer, Militär und Beamte, und empfahl die Besteuerung im Anschluß an die gezahlten Miethen, wie dies in England schon lange der Fall sei. Eine vom Stadtverordneten Vorsteher David Templin vorgeschlagene Resolution, welche jede Gemeinde berechtigen soll, ihre Regulative zur Steuerveranlagung selbst festzustellen, fand nicht die Zustimmung der Versammlung. Endlich beschloß die Versammlung, die Frage der Kommunalbesteue⸗ rung auf die Tagesordnung des nächsten Städtetages zu setzen und für den Fall, daß eine neue Städteordnung inzwischen dem Landtage vorgelegt werden solle, eine außerordentliche Sitzung des Städtetages einzuberufen. Als Sitz des nächsten Städtetageß wurde Guben erwählt und in den Vorstand deputirt die Herren Fritsche Guben, Reuscher⸗Brandenburg, Gerhardt⸗Frankfurt, Meydam - Lands—⸗ berg 4. W. und Mildbrädt-⸗Prenzlau.

Hannover, 21. Juni. Se. Königliche Hoheit der Prinz August von Württemberg ist vorgestern Nachmittag 4 Uhr nach Coblenz abgereist.

Sangerhausen, 19. Juni. Der 18. Juni, Gedenk— tag der Siege von Fehrbellin und Belle Alliance, ist von den im Kreise Sangerhausen noch lebenden Veteranen aus den Befreiungskriegen von 1813 bis 1815 in der Kreis⸗ stadt Sangerhausen festlich begangen worden. Schon beim An⸗ bruch des Tages ertönten die Weckrufe des Sangerhauser Alt⸗ kriegervereins zur Reveille, und als ein weithin sichtbares Zeichen wehten von den Thürmen der Stadt, vom Rathhause und anderen öffentlichen Gebäuden Fahnen und Flaggen in den Landesfarben. Um die Müttagsstunde trafen von allen Seiten, auch aus weit entlegenen Ortschaften, die eingeladenen Veteranen auf dem neuen Markt, dem Sammelplatz, ein, und fand unter ihnen eine gegenseitige kameradschaftliche Begrüßung statt. Schlag 12 Uhr lud feierliches Glockengeläute zum Gottesdienst in der St. Jacobi⸗Kirche ein. In die mit Maien geschmückte

Kirche gaben der Kreis-Landrath und Kreis⸗Kommissarius des

Wildbad begeben.

Nationaldanks für Veteranen, von Dötinchem de Rande, der Bürger⸗ meister der Stadt Sangerhausen Gottloeber, der alte und junge Kriegerverein in Verbindung mit der Schützencompagnie den Veteranen das Geleit. Die vom Superintendentur⸗Vicar Kramphardt gehaltene Festpredigt hob die Verdienste, welche sich die Veteranen in den Jahren 13513 bis 1815 um das Bater⸗ land erworben, hervor und wies auf den 18. Juni als einen wegen der Siege von Fehrbellin und Belle Alliance für Preußen hochbedeutsamen Tag hin. Dem Gottesdienst schloß sich eine mit militärischen Ehrenbezeugungen verbundene Parade auf dem alten Markt und eine Bewillkommnung der Veteranen durch den Kreis⸗Landrath an. Unter den Klängen der Musik und Abfeuern von Böllerschüssen wurden demnächst die Veteranen zum Festmahl nach dem Schützenhause und in dessen mit den Buͤsten des Kaisers, des Kronprinzen und kriegerischen Emblemen geschmückten Saal geleitet. Die gehobene patriotische Stimmung fand in verschiedenen Toasten ihren Ausdruck, und ward insbesondere Sr. Majestät des Kaisers und Königs, Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen stellvertretenden Protektors des National-Danks für Veteranen, der Veteranen aus den Befreiungskriegen, des Reichskanzlers Fürsten von Bismarck, der Heerführer und des Heeres in be⸗ geisterungsvollen Hochs gedacht. Die Feierlichkeit, vom besten Wetter begünstigt, erhielt ihren Abschluß durch ein vo0m Alt⸗ kriegerverein im Garten des Schützenhauses veranstaltetes Kon⸗ zert. Von den durchweg im höchsten Lebensalter stehenden 47 noch im Kreise Sangerhausen lebenden Veteranen haben sich 28 und darunter die meisten in voller Rüstigkeit an der Feier per⸗ sönlich betheiligen können.

Münster, 22. Juni. (W. T. B.) Wie die „Westfälische Provinzialzeitung“ meldet, haben gestern in Rheine anläßlich ultramontaner Demonstrationen Exzesse stattgefunden, bei denen Bürgermeister Sprickmann, als er den Gesetzen Achtung ver⸗ schaffen wollte, durch 5 Messerstiche schwer verwundet wurde.

Bayern. München, 20. Juni. Der Minister des Königlichen Hauses und des Aeußern v. Pfretzschner hat heute einen dreiwöchentlichen Urlaub angetreten und sich mit dem heutigen Morgenschnellzuge zum Kurgebrauche vorläufig nach Staatsrath Dr. v. Daxenberger hat die Leitung des genannten Ministeriums bereits übernommen. Dem nächsten Landtage wird, dem „Corr. v. u. f. D.“ zufolge, auch ein Gesetzentwurf über eine von Altdorf nach Feucht zu erbauende Vizinalbahn in Vorlage gebracht werden. Ebenso steht die Erbauung einer solchen Bahn von Burglengenfeld zur Maxhütte nächst Haidhof in Aussicht.

Sachsen. Dresden, 21. Juni. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Therese von Bayern ist gestern Nachmittag 6 Uhr 10 Minuten nach Leipzig abgereist. Eine Verordnung vom 12. Juni bestimmt zur Ausführung der Anordnung in 5§. 2 des Reichsgesetzes vom 30. April 1874, die Ausgabe von Reichskassenscheinen betreffend, daß sämmtliche noch im ÜUmlaufe befindliche Kassenbillets der Kreation vom Jahre 1867 in der Zeit von jetzt ab bis zu Ende dieses Jahres bei der Finanzhauptkasse in Dresden oder bei der Lotterie⸗Darlehnskasse zu Leipzig zur Einlösung zu bringen sind, nachdem bereits ein Theil der auf Grund des Gesetzes vom 2. März 1867 nach Höhe von 12 Millionen Thaler 36 Millionen S6 ausgegebenen König⸗ lich sächsischen Kassenbillets durch Innebehaltung bei einigen großeren Kassenstellen aus dem Verkehre zurückgezogen und ver⸗ nichtet worden ist. Die gedachten Kassenbillets können jedoch bis Ende dieses Jahres nach wie vor zu Zahlungen an alle Staatskassen verwendet werden.

Württemberg. Stuttgart, 19. Juni. Se. Majestät der König hat sich heute Vormittag um 7 Uhr mittelst Extrazugs nach Ulm begeben, um eine Musterung der dort befindlichen Truppen abzuhalten. Im Gefolge Sr. Majestät befinden sich der Oberststallmeister Graf v. Taubenheim, der kommandirende General des Königlichen Armee⸗-Corps, General der Infanterie v. Schwartzkoppen, der General⸗Adjutant General⸗Lieutenant Frhr. v. Spitzemberg, der Chef des Königlichen Kabinets Staats⸗ rath v. Gärttner und die Königlichen Flügel⸗Adjutanten Major v. Baldinger, Rittmeister v. Sick und Haußtmann v. Schott, sowie als Gäste Geheimer Rath Graf v. Leutrum und Hof⸗ jägermeister Graf v. Uexküll. Von Ulm wird Se. Majestät sich heute Mittag zu längerem Aufenthalt nach Friedrichshafen begeben, wohin der König von dem General⸗A djutanten Freiherrn v. Spitzemberg, dem Geheimen Rath Grafen v. Leutrum, dem Hofsägermeister Grafen v. Uexküll, dem Kabinets⸗-Chef v. Gärttner und den genannten Königlichen Flügel⸗ Adjutanten beglei⸗ tet wird. Die Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung die von ihrer Geschäfts⸗Ordnungs⸗Kommission vorgelegte neue Ge schäfts-Ordnung mit 57 gegen 19 Stimmen an.

SHessen. Jugenheim, 20. Juni. Heute Abend verließen Se. Königliche Hoheit der Herzog Eugen von Württemberg und dessen Gemahlin Kaiserliche Hoheit den Heiligenberg nach vierundzwanzigstündigem Besuche.

Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin, 21. Juni. Nach mehrwöchentlichem Aufenthalt in Gräfenberg kehrte am Sonn⸗ abend Mittag Se. Königliche Hoheit der Großherzog hierher zurück. Die Freude über die Rückkehr des Landesherrn zeigte fich in dem Flaggenschmuck, den die Straßen angelegt hatten. Ihre Majestät die Königin von Württemberg hat am Sonnabend, trotz des wenig günstigen Wetters, die Umgebungen von Schwerin in Augenschein genommen; am Nachmittag fand Diner in Greenhouse statt, der Thee wurde am Abend in Stein⸗ feld eingenommen. Gestern Morgen nahm Königin Olga mit der gesammten Großherzoglichen Familie am Gottesdienst im Dome Theil; am Nachmittage war das Diner in Steinfeld. Nach demselben kehrten die Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften in das Großherzogliche Schloß zurück, um später im Greenhouse zu soupiren. Der Vorgarten von Greenhouse war glänzend illuminirt und das Mustkeorps des Jäger⸗Bataillons Nr. 14 konzertirte, während außerhalb des Gartens eine dicht geschaarte Menge zuhörte. Heute Morgen hat die Königin Schwerin wieder verlassen und ist zunächst nach Lübeck weiter⸗ gereist.

Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 20. Juni. Das neueste Regierungsblatt publizirt, wie bereits mitgetheilt, das mit dem 1. Oktober in Kraft tretende Gesetz über die Ein⸗ führung von Friedensrichtern im Großherzogthum vom J. März d. J. nebst der Ausführungsverordnung dazu. Nach demselben werden zur gütlichen Schlichtung bürgerlicher Rechts⸗ angelegenheiten, sowie zur Sühneverhandlung über Beleidigungen in jeder Gemeinde Friedensrichter bestellt, welche aus der Zahl der Gemeindeglieder durch den Gemeinderath bezüglich die Ge⸗ meindeversammlung gewählt werden und unter die nächste Auf⸗ sicht des Einzelgerichis gestellt sind. Die Verhandlungen der

Friedensrichter sind bis auf die Verläge, Schreibe⸗ und Boten— gebühren kostenfrei, und es kann auf Grund der vor denselben abgeschlossenen Vergleiche ohne Weiteres das Exekutionsverfahren bei dem ordentlichen Richter beantragt werden. Die Zahl der Friedensrichterbezirke ist auf 519 bestimmt. Zuverlässigen Mittheilungen zufolge wird Se. Majestät der Kaiser von ö d . . 3 den 26. d. M., zum Besuch des roßherzoglichen Hofes in Belvedere eintreffen und am d 28. Vormittags, wieder abreisen. . ö

Sachsen⸗ Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 20. Juni. Heute wurde hier die Vorsynode für das Herzogthum durch den Geh. Staatsrath v. Uttenhoven in Gegenwart des Ministeriums und der Ober⸗Kirchenbehörde eröffnet, indem von demselben auf die Hindernisse, welche die schon für 1870 bestimmte Einberufung unmöglich machten, sowie auf die durch wesentliche Umgestaltung der Zeitverhältnisse weiter bedingte Nothwendigkeit einer synodalen Einrichtung unserer Landeskirche hingewiesen wurde. Auf den Tisch des Hauses waren drei Regierungsvorlagen niedergelegt: 1) Ent— wurf einer Kirchgemeinde⸗ und Synodalordnung; 2 Ent⸗ wurf eines Gesetzes, betreffend die Kirchgemeindelasten; 3) vorläufige Geschäftsordnung für die Vorfynode. Als Alters⸗Präsident fungirte Kirchenrath Hölbe aus Pösaeck, welcher in seinem Begrüßungsworte dem Landesherrn, der Staats⸗ regierung und dem Landtage den schuldigen Dank für die endliche Einberufung der Vorsynode aussprach und dann je zwei Mitglieder zur Prüfung der Wahlen deputirte, über deren Gültig⸗ keit in der morgigen Sitzung entschieden werden soll. Unter den 12 zur Vorsynode zusammengetretenen Herren sind 2 vom Landesherrn berufene, Kirchenrath Graf aus Schalkau und Schulrath Seminardirektor Schlaikier aus Hildburghausen; 2 durch den Landtag ernannte, Appellationsgerichts⸗Rath Diez aus Hildburghausen und Pfarrer Topf aus Exdorf; 8 aus freier Wahl hervorgegangene Mitglieder geistlichen und weltlichen Standes, Superintendent Schaubach aus Meiningen, Archi— diakonus Geldner aus Hildburghausen, Kirchenrath Hölbe aus Pösneck, Kirchen⸗Rath Kohler aus Kamburg; Justiz-Rath Ober⸗ länder aus Meiningen, Appellationsgerichts⸗Rath Eronacher aus Hildburghausen, Landrath Ziller aus Sonneberg und Staats— anwalt Ortmann aus Saalfeld. Man hofft, die Vorlagen in 14 Tagen erledigen zu können.

Sachsen⸗ Coburg Gotha. Coburg, 20. Juni. Gestern Nachmittag 2 Uhr hat die feierliche Einweihung des neuen Realschulgebäudes Ernestinum in Gegenwart Sr. Hoheit des Herzogs, Ihrer Hoheit der Herzogin, der Herzoglichen und städtischen Behörden, der Geistlichkeit, der Lehrerkollegien, der betreffenden Bauhandwerker mit dem Baumeister, welcher den Bau geleitet, den Schülern der Anstalt, sowie vieler ge⸗ ladener Gäste stattgefunden. Morgen, als am Geburtstage Sr. Hoheit des Herzogs, wird durch einen Schulaktus das Ernestinum eröffnet werden, wozu Seitens der Anstalt öffentlich eingeladen worden ist. Das Gebäude ist auf einer Anhöhe in hiesiger Stadt in dem vormals v. Wangenheimschen Garten er⸗ richtet. Die Grundsteinlegung ist am 19. Juni 1873 erfolgt. Se. Hoheit der Prinz August von Sachsen-Coburg⸗ Gotha ist vorgestern Nachmittag mit dem Herzog Maxin Bayern zu einem mehrtägigen Besuch am Hofe hier einge⸗ troffen und im kleinen Palais abgestiegen.

Anhalt. Dessau, 19. Juni. Der Prinz Wilhelm von Schaumburg ist am 17. von Bückeburg hier eingetroffen und wird heute Abend mit seiner Familie nach der Herrschaft Nachod sich wieder zurückbegeben.

Waldeck. Arolsen, 18. Juni. Die Stände der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont sind zu einem außer⸗ ordentlichen Landtage auf den 28. Juni d. J. nach Arolsen einberufen.

Lübeck, 21. Juni. Ihre Majestät die Königin von Württemberg nebst Gefolge traf heute um 11 Uhr Vormit⸗ tags mittelst Extrazuges von Schwerin hier ein, stieg im Hotel „Stadt Hamburg“ ab, nahm dort ein Frühstück ein und machte alsdann, geleitet von dem Konsul Harms, eine Rundfahrt durch und um die Stadt zur Besichtigung der Sehenswürdigkeiten.

Großbritannien und Irland. London, 19. Juni. Ihre Majestät die Königin verließ gestern in Begleitung der Prinzessin Beatriee und ihres Hofstaales Balmoral, um nach Schloß Windsor zurückzukehren, wo sie heute früh um 9 Uhr im besten Wohlsein eintraf. Der Herzog und die Herzogin von Edinburgh werden nach den bis jetzt getroffenen Dis⸗ positionen am 30. d. ihre Reise nach Rußland antreten. Sie werden sich an Bord der Königlichen Jacht „Osborne“ direkt nach Kopenhagen einschiffen, wo sie zu einem Besuche des däni⸗ schen Hofes bis zum S8. Juli verweilen und dann nach St. Petersburg reisen werden, wo ihre Ankunft am 11. Juli erwartet wird. Der Prinz und die Prinzessin von Wales beehrten gestern Abend den Ball beim russischen Botschafter, Grafen Schuwaloff, in Chesham House mit ihrer Gegenwart. Der Sultan von Zanzibar empfing vorgestern nach seiner Rückkehr von Brighton im Alexandra⸗Hotel eine Deputation der central-afrikanischen Kommission, die ihm unter Führung des Bischofs von London eine Adresse sowie ein prächtiges Album mit Porträts der Königin sowie des Prinzen und der Prinzessin von Wales überreichte. In Erwiderung auf die Adresse sprach der Sultan in Ausdrücken des Beifalls von den Arbeiten der Mission. Dann fuhr der Sultan nach Clarence⸗ House, wo er von dem Herzoge und der Herzogin von Edinburgh empfangen wurde. Im Laufe des Tages nahm er die Pferde⸗ ausstellung im Alexandra⸗Palast in Augenschein, und am Abend war er bei einem Empfange zugegen, den Lord und Lady Derby ihm zu Ehren in ihrer Wohnung in St. James⸗Square gaben. Unter den Personen, die vorgestern Sr. Hoheit ihre Achtung bezeugten, befand sich auch der deutsche Botschafter Graf Münster. Gestern nahm der Sultan die Einrichtung des General⸗ Postamts in Augenschein. Am Montag wied er die italienische Oper im Drurylane⸗Theater besuchen. Graf Beust gab vorgestern im österreichischen Botschaftshotel ein Diner zu Ehren des Prinzen und der Prinzessin von Wales. Graf Münster kehrte vorgestern in Begleitung sei⸗ ner Tochter von Brighton, wo er die vergangene Woche hin⸗ durch geweilt hatte, nach Prussia⸗House zurück. Die Königin hat Herrn William James Hertslet, bisherigen britischen Konsul in Königsberg, zum Konsul für die Provinzen Preu⸗ ßen (Ost⸗ und Westpreußen), Posen und Schlesien mit dem Wohnftz in Königsberg ernannt. Ihrer Majestät Schiff Ri fleman“ hat an der ostafrikanischen Küste neuerdings zwei Sklavenschiffe gekapert, die von dem Gericht in Zanzibar für gesetzliche Prisen erklärt wurden.

L213. Juni. (B. T. B) Unterhaus. Der Unter⸗ Staatssekretär des Auswärtigen, Bourke, beantworteie eine be⸗ zügliche Anfrage Dilke's dahin, daß die einzige Information, welche die Reglerung über die rufsische Expedition nach Hissar erhalten habe, in einem Auszuge der Zeitung von Turkestan bestehe. Er werde denselben mittheilen. Es sei im Uebrigen sehr wahrscheinlich, daß die Expedition von einer mili⸗ tärischen Eskorte begleitet werde. Der Ünter⸗-Staatssekretär des Departements für Indien, Lord Hamilton, erklärte auf eine be⸗ zügliche Anfrage Richards, daß die Regierung die Instruk⸗ tionen für den englischen Abgesandten nach Birma, *. . en . . könne, da die Veröffent⸗ ichung der Instruktionen den Erfo er Gesan i stellen könnte. ö 22. Junz. (W. . T. B.) Der Sultan von Zanzibar 4 ,. Ihrer Majestät der Königin einen Besuch ab⸗ gestattet.

Frankreich. Paris, 19. Juni. Das „Journal officiel“ veröffentlicht:; 1) eine zwischen Frankreich und dem Großherzogthum Luxemburg ausgetauschte Deklaration, durch welche sich die beiderseitigen Regierungen verpflichten, einander alle über Unterthanen des einen Landes in dem andern auf— genommenen Civilstandsakte von Halbjahr zu Halbjahr mitzu⸗ theilen; 2) die zwischen Frankreich und Italien abgeschlossene Konvention zur Absteckung der Grenze zwischen den beiden Län⸗ dern in dem neuen Mont-Cenis⸗-Tunnel; die Grenze ist streng geognostisch auf den Punkt verlegt, wo der Berg sich nach Nord und Süd trennt, d. i. etwa 150 Meter füdlich von der aus dem Gipfel des Berges gelegten Senkrechten. Das amtliche Blatt veröffentlicht ferner folgende Note: „Artikel verschiedener Blätter und namentlich des „Paris Journal“ und des „Soir‘ vom 18. d. M. legen der Regierung die Pflicht auf, der Presse die den souveränen Entschließungen der National⸗ versammlung schuldige Achtung in Erinnerung zu bringen. Bei allen Rücksichten auf die Rechte einer freien Diskussion ünd ohne den Ueberzeugungen, welche sich vor dem Gesetze neigen, Eintrag thun zu wollen, muß die Regierung doch die bestehenden Insti⸗ tutionen vor Angriffen und Schmähungen schützen. Diese An⸗ griffe und diese Schmähungen zu ahnden, wird die Regierung kein Bedenken tragen, von allen ihr anvertrauten Gewalten Ge— brauch zu machen.“ = 21. Juni. (W. T. B.) Von der Linken wird, wie in parlamentarischen Kreisen verlautet, für das Gesetz über die Beziehungen der öffentlichen Gewalten bei der zweiten Lesung die Dringlichkeit beantragt werden. Der „Moniteur“ erfährt, daß die Linke beschlossen habe, die Gesetze fesizustellen, welche die Nationalversammlung noch vor ihrer Auflösung zu berathen habe. Dasselbe Blatt fügt hinzu, daß die Regierung nicht ab⸗ geneigt sei, sich diesem Vorschlage anzuschließen. Das Mini⸗ sterium halte es zwar nicht für angezeigt, den Tag für die Auflösung der Nationalversammlung zu bestimmen, glaube aber, ohne die Rücksichten gegen die Nationalversammlung zu verletzen, an dieselbe das Ersuchen stellen zu dürfen, die Gesetze aufzuzählen, welche sie vor ihrer Auflösung erledigen wolle.

Versailles, 21. Juni. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung begann in ihrer heutigen Sitzung, nachdem sie zuvor die Gesetzvorlage über verschiedene Eintragungsgebühren genehmigt hatte, die erte Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Beziehungen der öffentlichen Ge— walten. Louis Blane und andere Deputirte von der äußersten Linken bekämpften lebhaft den Gesetzentwurf, da derselbe den In⸗ teressen der Republik zuwiderlaufe und dem Präsidenten der Re— publik Gewalten übertrage, welche die Souveränetät der Nation beeinträchtigten.

Spanien. Barcelona, 22. Juni. (W. T. B.) Mar⸗ tinez Campos hat die Meldung hierher gelangen lassen, daß die im Fort Miravet eingeschlossenen Carlisten um Entsen⸗ dung eines Parlamentärs nachgesucht haben, nachdem die Ar⸗ tillerie eine große Bresche in das Fort gelegt hat. Weiterer Meldung zufolge ist das Schloß und Fort Flix in der Nähe von Miravet von den Regierungstruppen genommen worden, und hat die Division Montenegro den Truppen des Carlistenchefs Dorregaray eine Niederlage beigebracht.

Rumänien. Bukarest, 22. Juni. (W. T. B.) Der Senat hat den Metropoliten zum Präsidenten gewählt. In der Deputirtenkammer ist eine Interpellation über den Zeitpunkt eingebracht worden, zu welchem die Regierung den neuen Zolltarif einzuführen gedenke. Von der Regierung wurden derselben die Gesetzentwürfe, betreffend die Konzessions⸗ ertheilung zum Bau der Sisenbahnen Plojesti⸗Predeal und Adjud⸗Okna vorgelegt.

Rußland und Polen. Am 17. Juni Vormittags ist Se. Königliche Hoheit der Erb⸗ großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin in Zarskoje⸗ Sselo eingetroffen.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 17. Juni. Die „Post och Inr. Tid.“ enthält die Mittheilung, daß der frühere Finanz⸗Minister Wärn bis auf Weiteres zum Präsi⸗ denten des Commerz⸗Kollegiums ernannt worden ist. Die Staatsräthe de Geer, Lager strale und Weidenjhelm haben bis zum 4. Juli, Carlsson bis zum 4. August Urlaub erhalten. Das Mitglied des Höchstengerichts ist zufolge einge⸗ reichten Gesuches entlafssen und an seiner Stelle der Expeditiong⸗ Chef Hernmarck ernannt worden. Der Gesandte in Berlin, Freiherr Gillis Bildt ist zum General⸗Lieutenant ernannt worden. Die Fregatte „Vanadis“ hat den Hafen Stock⸗ holms gestern früh verlassen und wird Anfang nächsten Monats nebst der norwegischen Fregatte „St. Olaf“ hier zurückerwartet, um den König Oskar nach Rußland zu führen. Das deutsche Kriegsschif „Niobe“, nit 200 Mann Besatzung, kam am Montag Abend hier an und ging vor Kastellholm vor Anker.

Dänemark. Kopenhagen, 18. Juni. Wie „Dags⸗ telegrafen“ heute mittheilt, wird der König am 23. der Stadt Helsingör einen Besuch abstatten, um theils die Thierschau des landwirthschaftlichen Vereins des Amtes Friedrichsburg auf dem Schlosse Kronburg, theils die auf dem Schlosse Marienlyst veranstaltete Industrie⸗Ausstellung in Augenschein zu nehmen. Dasselbe meldet, daß es jetzt bestimmt sei, daß die Königin, die Kronprinzessin und die Prinzessin Thyra mit dem König und dem Kronprinzen an der feierlichen Eröffnung der nordwestseeländischen Eisenbahn, den 29. d. M., theil nehmen werden. In der Stadt Kallundborg wird ein Festmahl statt⸗ en nach dessen Beendigung der König und der Kronprinz ich an Bord des Königlichen Dampfschiffes „Slesvig“ begeber um nach Aarhuus, Viborg und Hald zu reisen, worauf, die Damen des Königlichen Hofes mit einem Eytrgzug bäöärher zu—

rüch kehren.

St. Petersburg, 19. Juni.

21. Juni. (W. T. B.) Die Groß fürsten Alerts und Constantin sind heute hier eingetroffen . hen e mit dem Kronprinzen, welcher sie empfangen hatte, sofort nach der Königlichen Sommerresidenz Bernstorf begeben.

Afien. (A. A. 3) Aus Hongkong wird die Nachricht bestätigt, daß ein chinesisches Kanonenboot auf den . Dampfer „Caris bros ken feuerte und ihn auf der Höhe der Küste von Hainan unter dem Verdacht, Schmuggelei getrieben zu haben, mit Beschlag belegte.

Aastralien. Die Regierung von Süd⸗Australien hat, wie aus Adelaide gemeldet wird, eine Erklärung ihrer Politik abgegeben. Sie beagbsichtigt, eine Anleihe von 2, 000, 000 Pfd. Sterl. für Eisenbahnen und Hnafenwerke aufzunehmen und 100900 Pfd. Sterl. für die Einwanderung auszugeben. Der Tarif soll derselbe sein, wie der in Sydney in Kraft bestehende.

Nr. 51 des Amts -Blatts der Deutschen Rei ; ; e ich s⸗ VostverwaJtung, hat folgenden Inhalt: 66, . 19 Juni 1875: Einziehung der Dreipfennigstücke; vom 17. Juni 1875: Einführung der Reichsmarkrechnung in Württemberg.

Statistische Nachrichten.

Nach der vorläufigen Feststellung des städtischen statisti Buregus betrug in der Woch? vom 6. bis 12. Juni die ier inn Berlin Gestorbenen 708, darunter 388 männliche, 320 weibliche Personen; 342 unter, 265 über ein Jahr.

Der schwedischen Rangliste für das Jahr 1875 zu folge zählt die schwedische Armee: 2 Generäle (Se. Majestät 3. König von Dänemark und der frühere Kriegs. Minister S. M. Biörnstjerna), 5 General ⸗Liöeutenants (worunter Se. Königliche Hoheit der Kronprinz von Dänemark). 23 General-Majors, 35 Oberste, 51 Aberst ⸗Lieutenants, 12 Majors 2c. Zur Digposition stehen: 11 Oberste, 22 Oberst-Lientenants, 66 Masors, 4 Rittmeister und Kapitäns, 45 Lieutenants und 63 Unter -Lieutenants. Zum Dienst während eines Krieges disponibel sind: 1 General⸗Major, 5 Oberste, 5 Oberst-Lieutenants, 19 Majors, 43 Rittmeister und Kapitäns und 3 Unter ⸗Lieutenants. Die ganze Armee zählt incl. des Generalstabes und der Nationalwehr Gothlands 45 verschiedene Regimenter und Corps. Von den nach den Stammrollen sich im Jahre 18741 in Schweden gestellen sollenden 345,962 Dienstpflichtigen gestell⸗ ten sich wirklich 28,893, von denen Al, 629 oder 7617 zum Kriegs⸗ dienst für tauglich, und 6764 oder 23,33 für untauglich erklärt wur— den. Von der Gesammtzahl konnten 494 * mit guter Fertigkeit und 485 35 einigermaßen fertig lesen, den übrigen fehlte jede Kenntniß in diesem Unterrichtsgegenstande; schreib en konnten 239 * mit guter Fertigkeit, 61,3. waren einigermaßen geübt, und 145 konnten gar nicht schreiben. .

Kunst, Wissenschaft und Literatur.

Am 27. und 28. d. M. findet in Kiel unter Leitung des rofessors Joachim das erste schleswig ⸗holsteinische Musikfest statt, an welchem die Gesangvereine von Altona, Kiel, Plön, Eutin, Ratzeburg, Rendsburg, Schleswig, Flensburg und Lübeck mit über 400 Sängern und Sängerinnen, so wie die hervor—⸗ ragendsten deutschen Solisten sich betheiligen werden. Von größeren Chorstücken kommen der Händelsche Samson“ und Mendelssohns Erste Walpurgisnacht“ zur Aufführung.

Das von Hrn. v. Nordheim im Auftrag der städtischen Behörden von Frankfurt a. M. ausgearbeitete Modell zum Römerberg-⸗Brunnen ist vollendet und soll demnächst im Kaiser⸗ saal daselbst ausgestellt werden. .

Der norwegische Schriftsteller Eilert Sundt ist am 13. d. M. verstorben. Der elbe hat sich durch seine Aufzeichnungen aus dem Volksleben“ bekannt gemacht. Der Sekretär der musika—⸗ lischen Akademie in Stockholm, Professor Cronh amn, ist eben⸗ falls gestorben.

. . Land⸗ und Forstwirthschaft.

Im Regierungsbezirk Cassel lauten die Berichte über den Stand der Feldfrüchte und der Futtergewächse durchweg günstig. Nur auf den höchsten Theilen des Rhöngebirges läßt der Graswuchs viel zu wünschen. Auch die Obsternte verspricht eine reichliche zu werden.

Gewerbe und Handel.

Die Versicherungs-Gesellschaft „Thuringia“ in Erfurt bringt für das Geschäftsjahr 1874 einen Gewinn nicht zur Vertheilung. An Ueberschüssen wurden in der Feuerbranche 40,727 Thlr, in der Lebensbranche 57,897 Thlr. erzielt, Zinsen und andere Einnahmen betrugen 31,515 Thlr, das Gesammt ⸗Erträgniß mithin 130,140 Thlr. Diesem stehen gegenüber Verlust in der Transport- branche 1835 Thlr., die Verwaltungekosten mit 94,865 Thlr, so daß ein Gewinn von 334438 Thlr. verbleibt, welcher zu Abschreibungen verwandt ist. Dieses ungünstige Resultat findet seine Erklärung dem Geschäftsbericht zufolge darin, daß die Feuerbranche in Folge des großen Brandes in Meiningen, welcher der Gesellschaft ca. 73, 0090 Thlr. für eigene Rechnung kostete, und die Transportbranche durch Verluste in dem jetzt aufgegebenen Hamburger Transport ˖Versicherungs⸗ geschäft schlechter, als erwartet wurde, abgeschlossen haben.

Von der bedeutendsten Handelsmühle der Gegend bei Halle, der im Besitze des Herrn Hildebrand befindlichen Bölberger Mühle, sind am 18. die ODelmühle, die Wohn⸗ und Wirthschaftsgebäude, die alte und die neue Mühle abgebrannt. Der Schaden wird auf ca. 750,000 M geschätzt. Verschont blieb nur das Lagerhaus. München, 22. Juni. (W. T. B) Die Handelskammer in Nürnberg hat durch ihren Vorstand hierorts darum nach- gesucht, daß eine Filiale der neu ins Leben tretenden Bayerischen Notenbank in Nürnberg errichtet werde.

London, 22. Juni. (W. T. B.) In Folge einer Herab⸗ setzung der Löhne um 10 * ist unter den Kohlengrubengrbeitern in Dean -Forest (Grafschaft Lancaster) ein Strike aus—⸗ gebrochen.

Rio de Janeiro, 19. Juni. (W. T. B.) In der heutigen Versammlung der Kreditoren der Deutsch⸗Brasilianischen Bank wurde derselben einstimmig ein dreijähriges Moratorium bewilligt. Die gerichtliche Entscheidung steht noch aus.

Verdehrs⸗Anstalten Die Zahl der öffentlichen Fuhrwerke in Berlin, welche unter der Aufsicht des Kommissariats für öffentliches Fuhr wesen stehen, belief sich ultims Mai d. J. auf 4367. Hierzu gehö⸗ ren 975 Droschken J. Kelasse, 3303 Droschken II. Klasse, 131 Pferde⸗ bahnwaggons (wovor 115 der Großen Berliner Pferde -Eisenbahn-⸗ Gesellschaft und 293 der Berlin⸗Charlottenburger Pferdebahn ⸗Gesell⸗ schaft gehören) v. nd 1865 Omnibusse. Von den Oinnibussen wurden im Monat Moll 3 Stück für immer außer Betrieb gestellt. Vor * 1 . Fuhrwerken gehörigen Pferden 6 im 83 a ona . Fer 2 j n ein * ! pese hl. Stück außer Betrieb und nur ein Pferd wieder Biene Die Löhne ⸗Vienenburger Strecke * Mittk eilung der Magd. Ztg.“, falls nicht unvor⸗ wird, nach einer nf . on gergesehene Hinder. n eintreten, his zu Anfang des nächsten S mesterg e, resp. bis zum 1, Juli e. in ihrer ganzen Länge eröffner sein. In Fol . ; werden die Hannover -Altenbekener Attien 11. Ser, für has e essen mester c. keine Bauzinsen mehr erhalten. a3 zweite Se

In Neweastle wurde am 171 8) . ö Tyne, mit Ausnahme der steinerner. pelle ,,

Die Brück. di nin men. Die Brücke, die noch ni⸗„t zanz vollendet war, wurd? vor 3

Jahren n Aingufff gung mmen i lende Ile rg kesttföüisf genommen und hat bie seKt ca. c oödo Pfr.