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den Major v. Kracht und den Hauptmann v. Portatius zur Tafel gezogen. ö. ;
Morgen beabsichtigen Se. Majestät der Kaiser und König in Jugenheim Sr. Majestät dem Kaiser von Rußland einen Befuch abzustatken. Die Abfahrt von Ems wird Vormittags 10 Uhr, die Rückkehr Abends gegen 8 Uhr stattfinden.
— Zhre Majestät die Kaiserin⸗Königin empfing gestern in Coblenz Se, Kaiserliche Hoheit den Erzherzog Albrecht von Oesterreich zum Dejeuner und zeigte Ihrem Hohen Gaste das Residenzschloß und die Rheinanlagen, Nach dem großen Diner besichtigte Ihre Majestãt mit dem 13. die Feste Ehren⸗ breitstein. Die Kaiserin empfing den Kaiserli Königlichen Käm⸗ merer Grafen Wilezeck und den Grafen und die Gräfin Eltz.
. am Sterbetage der Großherzogin Maria Paulowna, der Mutter Ihrer Majestät der Kaiserin⸗Königin, wird Ihre Majestät von Coblenz in Ems erwartet, woselbst um 3 Uhr eine Gedächtnißfeier durch den russischen Erzpriester Tatschaloff aus Wiesbaden abgehalten wird.
— Der Bundes rath hielt am 22. d. M. die 20. Plenar⸗ sitzung. Den Vorsttz führte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück. Die Vorlagen, betreffend: a. die Abänderung des Waaren⸗ verzeichnisses in Bezug auf frisches, gesalzenes und gewürztes Flelsch in Büchsen, b. die Zoll⸗RKückvergütung für wieder aus— geführte Tabaksfabrikate, cC. die Taravergütung bei der Zollerhe⸗ bung von Südfrüchten, d. die Begleitschein Empfangs⸗ register, C. die eichamtliche Behandlung unrichtiger Maße, Gewichte und Waagen, sowie f. ein Antrag, betreffend die Ein⸗ leitung einer Enquéte über die Patentgesetzgebung, wurden den betreffenden Ausschüssen überwiesen. .
Hierauf wurde Mittheilung gemacht, betreffend die Ein⸗ ziehung des Papiergeldes in Hessen, Sachsen⸗Weimar, Sachsen⸗ Meiningen, Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, Reuß j. L. und Schaumburg⸗ Lippe. J Es folgte die Beschlußfassung über die Bewilligung von Pension an zwei Postbeamte.
Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Ausführungs⸗ verordnung zum Gesetze über die Beurkundung des Personen⸗ standes .; b. die für die Ausstellung in ahi r. auf⸗ zuwendenden Kosten; C. eine Beschwerde wegen Rechts verweigerung im Großherzogthum Hessen, betreffend die von Hardtsche Fa⸗ milienstiftung; d. den Beschluß des Reichstags, betreffend die gesetzliche Regelung der Strafvollstreckung; e. das Relursgesuch eines Postbeamten wegen seiner Versetzung in den Ruhestand.
Endlich wurde eine Eingabe vorgelegt, betreffend die Garn⸗ numerirung.
— Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll und Steuerwesen und für Handel und Verkehr traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. d. M. beschlossen: 1) daß zur Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs a) eine Erhöhung der Brausteuer auf das Dop⸗ pelte der im 5. 1 des Gesetzes vom 31. Mai 1872 bestimmten Sätze, b. ein Besteuerung der Schlußscheine, Rech⸗ nungen, Lombarddarlehne und inländischen und ausländischen Werthpapiere in Aussicht zu nehmen sei; 2) daß die Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr zu beauftragen seien, die bezüglichen Gesetz⸗ entwürfe auszuarbeiten und dem Bundesrath vorzulegen.
Fer ner hat der Bundesrath in derselben Sitzung be⸗ schlossen: 1) die in Gemäßheit eines Beschlusses der 6 Generalkonferenz in Zollvereinsangelegenheiten seither erfolgte 5 der Jahrbücher der Zollgesetzgebung und
erwaltung des deutschen Zoll- und Handels⸗ vereins“ als jetzt entbehrlich mit dem Schlusse des laufenden Jahres einzustellen; 2) den Reichskanzler zu ersuchen, in Zu⸗ kunft alle von dem Bundesrath beschlossenen allgemeinen Ver⸗ waltungsvorschriften in Zoll⸗ und Steuersachen durch das „Cen⸗ 1 des Deutschen Reichs“ veröffentlichen zu assen.
— Die Reichstags⸗Kommission zur Vorbeathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs-Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Eivilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen begann am 22. Juni mit der Berathung des achten Abschnittes der Strafprozeß⸗Ord⸗ nung, welcher von der Verhaftung, Verwahrung und vorläufigen Festnahme handelt. Zu demselben hatte der Abg. Dr. Völk einen den ganzen Abschnitt umfassenden Gegenantrag eingebracht, der namentlich bezüglich der Voraussetzungen der Verhaftung ein abweichendes, der bayerischen Gesetzgebung nachgebildetes System enthielt, welches für die mit Todesstrafe oder mit lebenslänglicher oder mehr als zehnjähriger Zuchthausstrafe oder Festungshaft be⸗ drohten Verbrechen die Untersuchungshaft obligatorisch macht, rücksichtlich der ubrigen Verbrechen und Vergehen aber bestimmte Kategorien von Personen aufstellt, bei welchen eine Verhaftung, besonders wegen Fluchtverdachts, vorgenommen werden soll, und endlich die sog. Kollustonshaft auf Fälle beschränkt, in denen die zu Verhaftenden in einer die Ermittelung der Wahrheit hin⸗ dernden Art auf Zeugen oder Mitschuldige bereits eingewirkt haben. Ferner will dieser Antrag in Uebereinstimmung mit mehreren auch von anderen Seiten gestellten Anträgen die Verwahrung be⸗ seitigen und nur zwischen Verhaftung und vorläufiger Festnahme unterscheiden. Außerdem hatten die Abgg. Dr. Wolffson, Dr. Gneist und Struckmann beantragt, die Kollusionshaft auf Fälle einzuschränken, in denen bestimmte Thatsachen vorliegen, aus welchen zu schließen ist, daß die Spuren der That ver⸗ nichtet oder auf eine die Ermittelung der Wahrheit hindernde Art auf Mitschuldige oder Zeugen eingewirkt werden soll; hierzu lag wiederum der Zusatzantrag der Abgg. Eysoldt und Genossen vor, daß diese Thatfachen aktenkundig zu machen seien. Auch ein Antrag des Abg. Hauck verfolgte die Tendenz, die Kollustonshaft einzuschränken, außerdem aber zu den Fäl⸗ len, in denen der Verdacht der Flucht keiner weiteren Begründung bedarf, nicht schon die Androhung der be⸗ treffenden Strafhaft mit Zuchthaus überhaupt, sondern nur mit Zuchthaus über 5 Jahren zu rechnen. Zu Gunsten des Antrages Völk in Bezug auf die Voraussetzungen der Verhaftung wurde geltend gemacht, die daselbst aufgestellten Kategorien träfen im großen Durchschnitte zu, und die Einengung des xichterlichen Ermessens gewähre dem Beschuldigten den erforderlichen Schutz gegen unbegründete Verhaftungen. Gegen den Antrag wurde hervorgehoben, eine obligatorische Verhaftung könne selbst bei schweren Straffällen zu großen Härten führen, die Unterschei⸗ dung in verschiedene Kategorien sei sehr willkürlich, werde unter Umständen offenbar Fluchtverdächtige, z. B. ausgetretene Militärpflichtge, von der Haft befreien,
sei. Auch werde man im Volke vielfach Anstoß in Aufstellung bieser bestimmten Klassen erregen. Der Abg. Marquardsen be⸗
Unterfuchung durch Vernichtung der Spuren der That zu be⸗ schränken. Dieser Antrag wurde angenommen und dadurch der Antrag Wolffson erledigt; der Antrag Völk aber abgelehnt.
— Die Zgeiteintheilung für die Herbstü bungen des Garde⸗Corps pro 1875 ist wie folgt bestimmt worden: 13. bis 16. August: Marsch des Füsilier⸗Bataillons 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth von Wrietzen a. O. nach Spandau (am 15. Ruhetag). 18. bis 24. August; Regimeniz⸗Uebungen des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß bei Potsdam, des 4. Garde⸗Regiments zu Fuß und des 3. Garde⸗ Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth bei Spandau. 19. bis 25. August: Regiments⸗Uebungen des 2. Garde⸗Regiments zu Fuß, Raiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 1, Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 2 und Garde⸗ Füsilier-Regiments bei Berlin. 18. August: Marsch der 3. und J. Escadron 3. Garde⸗Ulanen Regiments von Nauen nach Pots dam und Gegend. 19. August: Marsch der 1. 2. und 5. Escadron Regiments der Gardes du Corps von Potsdam nach Berlin und Gegend. 20. bis 25. August; Regiments⸗Uebungen des Garde⸗Husaren⸗Regiments, 1. Garde⸗Ulanen⸗Regiments und 3. Garde⸗Ulanen⸗Regiments bei Potsdam. 21. bis 27. August: Regiments Uebungen des Regiments der Gardes du Corps, Garde⸗Kürasster⸗Regiments, 1. Garde⸗Dragoner⸗ Regiments, 7. Garde⸗Dragoner⸗Regiments und 2. Garde⸗Ulanen⸗-Regiments bei Berlin. 35. August: Marsch des 4. Garde⸗Regiments zu Fuß und des 3. Gar de⸗Grenadier⸗Regiments Königin Elisabeth, von Spandau nach Berlin. « 26. bis 30. August: Brigade⸗ Uebungen der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, vom 28. ab unter Theilnahme von Artillerie, bei Potsdam. Die 8. Batterie des 7. Garde- Feld⸗Artillerie⸗ Regiments marschirt zu Diesem Zweck am 27. August von Berlin nach Potsdam. 27. bis 31. August: Brigade⸗Uebungen der 2. Garde ⸗Infan⸗ terie⸗ Brigade (2. und 4. Garde⸗Regiment zu Fuß), der 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und kombinirten Garde⸗Infan⸗ terie Brigade (Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2 und Garde⸗Füstlier⸗Reglmenh, Letztere unter Befehl des General⸗ Majors v. Thiele, Commandeur der 4. Garde⸗Infanterie⸗Bri⸗ gade, am 30. und 31. unter Zutheilung von Artillerie bei Ber⸗ lin. Die 4. und 5. Batterie 1. Garde Feld⸗Artillerie⸗ Regiments marschiren zu diesem Zweck am 28. August von Oranienburg nach Berlin. 27. bis 30. August: Brigade⸗Uebungen der 2. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, vom 28. ab unter Zutheilung von Artillerie, bei Potsdam. Die 1. reitende Batterie 1. Garde⸗ Feldenrtillerie⸗ Regiments marschirt zu diesem Zweck am 27. August von Berlin nach Potsdam. 28. bis 31. August: Bri⸗ gade⸗Uebungen der 1. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade und 3. Garde⸗ Kavallerie⸗Brigade, am 30. und 31. August unter Zutheilung von Artillerie, bei Berlin. 31. August: Marsch des Stabes der 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade und der 2. Garde⸗Kavallerie⸗Bri⸗ gade, des 1. Garde⸗Regiments zu Fuß, des Garde⸗Jäger⸗Ba⸗ faillons, des Garde⸗Husaren⸗Regiments, des 1. Garde⸗ Ulanen, Regiments, des 3. Garde⸗Ulanen⸗ Regiments, der 1. reitenden Batterie 1. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Regiments und der S8. Batterie 2. Garde ⸗ Feld⸗ Arüillerie⸗RKegiments von Potsdam, sowie der 6. Batterie J. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments von Oranienburg nach Berlin und Gegend. 1. Septeniber; Ruhetag. 2. September: Große Parade bei Berlin. 3. September: Cxerciren der Garde⸗Infan⸗ terie, des Garde⸗Husaren⸗Regiments, des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regi⸗ ments, der 3. reitenden Batterie J. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ments und der 1. Abtheilung 2. Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗Regiments unter Befehl des General-Lieutenants von Budritzki, Comman⸗ deur der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division bei Berlin. 3. bis 7J. September: Märsche sämmtlicher Truppen in das Manöver⸗ Terrain mit Ruhetag am 5. September. Gemeinsame Uebung der 2. Garde⸗Infanterie⸗Division und der Garde⸗Kavallerie⸗ Division. 8. September: Ruhetag. 9. bis 11. September: Feld ⸗ und Vorposten⸗ Uebungen der beiden Garde⸗ Infanterie⸗Divisionen unter Zutheilung von Kavallerie, Ar⸗ tillerie, Pioniere und je einem Train ⸗ Detachement. 12. Septeinber: Ruhetag. 9. bis 18. September; Uebungen der Garde⸗Kavallerie⸗Division unter Zutheilung von Infanterie, Ar⸗ tillerie und einem Train⸗Detachement mit Ruhetagen am 12. und 16. September. 13. bis 18. September: Feldmanöver der beiden Garde⸗Infanterie⸗Divisionen in je 2 Abtheilungen mit Ruhetag am 15. bei der 2, am 16. bei der 1. Garde ⸗Infanterie⸗Division. 19. September: Ruhetag. 20. und 21. September: Feldmanöyer der beiden Garde⸗Infanterie⸗Divisionen gegen einander. (Die Garde⸗Kavallerie⸗Division wird an die Infanterie⸗Divisionen ver⸗ theilt). 22. September: Rücktransport sämmtlicher Fußtruppen per Eisenbahn in ihre Garnisonen. Kavallerie, Artillerie und Train⸗Detachements haben Ruhetag. 253. bis 25. September: Rückmarsch der Kavallerie, Artillerie und Train⸗Detachements in ihre Garnisonen. Das 3. Garde⸗Regiment zu Fuß und 4. Garde⸗Grenadier⸗ Regiment Königin nehmen an den Herbstübungen des X. bezie⸗ hungsweise VIII. Armee⸗Corps Theil.
— In Folge Allerhöchster Ermächtigung Sr. Majestät des Kaisers und Königs berief bekanntlich der Minister für die land⸗ wirihschaftlichen Angelegenheiten Dr. Friedenthal zur Erörterung wichtiger, die Förderung der Landes⸗Pferdezucht betreffenden Fragen eine Kommission, bestehend aus sachwerstaͤndigen Land⸗ wirthen und Hippologen, welche vom 10, bis 16. April d. 8. hierselbst getagt hat. Der Rechnungs⸗Rath F. Alpert, welcher Seitens des Ministers beauftragt worden war, die für die Oeffentlichkeit besätimmten Verhandlungen zu redigiren, hat diese Arbeit jetzt vollendet. Dieselbe ist unter dem Titel ‚„Verhand⸗ lungen der Kommission zur Förderung der Pferde⸗ zucht in Preußen“ im Buchhandel (Berlin, C. Schotte und Voigt) erschienen. Das Buch enthält die vollständigen für die Berathung bestimmten Vorlagen und Referate und eine er⸗ schöpfende Wiedergabe der Diskussion.
— Prinz Hassan Pascha von Aegypten, Premier⸗ Lieutenant à la suite des 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiments, welcher sich zur Zeit noch auf Urlaub in Marienbad befindet, hat den⸗ felben verlängern lassen, um sich in der nächsten Woche zum Besuche seines Bruders, des Prinzen Hussein Pascha, zweiten Sohnes Sr. Hoheit des Khedive, nach dem Badeorte Evian in Savoyen zu begeben.
— Der Erste Präsident des Königlichen Kammergerichts, Wirkliche Geheime Rath Dr. von Strampff, ist von seinen Inspektionsreisen zurückgekehrt.
— Der General⸗Major Graf von Wartensleben,
Chef der kriegsgeschichtlichen Abtheilung im Großen Generalstabe,
antragte, die Kollustonshaft auf den Fall der Erschwerung der .
vernimmt, . vom 17. d. M. ( ; größeren Herbst Waffenübungen. der beiden bayerischen Armee⸗Corps, namentlich auch hinsichtlich der Zeiteintheilung und der Gegenden, sollen, genehmigt. aueꝛ immt. für die Regiments⸗Uebungen der Infanterie 6— und für die Kavallerie 12 Tage; für die Brigade⸗Uebungen 4 und 7 Tage; für die resp. 3 Tage; je sie gegenüberstehenden Abtheilungen 5 und 6 Tage, und für die Manöver, bei welchen je 5 Tage.
geben; der General⸗Major Dieterich, Inspecteur der 2. Ingenieur⸗ Inspeltion und der vereinigten Artillerie⸗ und Ingenieurschule, seiner Inspizirungsreise aus Schlesien hierher zurück⸗
München, 20. Juni. Wie die „Allg. Ztg.“ Se. Majestät der König durch Entschließung die näheren Bestimmungen über die diesjährigen
Bayern.
in welchen die Uebungen und Manöver stattfinden Hinsichtlich der Zeitdauer wird bestimmt:
Detachements⸗NUebungen mit gemischten Waffen 5 und für die Manöver der Divifionen mit je sich
zwei Divisionen vereinigt sind, 4 und In dieser letzten Periode hat zum Schluß der diesjährigen Uebungen bei jedem der beiden Armee⸗ Corps ein Eorpsmanöver stattzufinden. Die in Elsaß⸗Lothringen dislocirten bayerischen Truppen haben nach beendeten Brigade⸗ und Detachements⸗ Uebungen an den vom 13. bis 20. September bei Metz und Diedenhofen stattfindenden Manözvern der 30. deutschen Dipision theilzunehmen. — Das Staats ⸗Ministerium des Innern hat auf Grund der im Vollzuge der Ministerialentschließung vom 9. Dezember 1872 eingekommenen Vorlagen der Kreisregierungen, dann der Ver⸗ handlungen der Aerziekammern, sowie des verstärkten Ober⸗ Medizinalausschusses, nachdem die überwiegende Mehrzahl dieser Gutachten die Errichtung von Gesundheits⸗Kommissionen nicht nur in den Stãdten und Märkten, sondern auch auf dem Lande als wünschenswerth bezeichnet hat, bezüglich der weiteren Ver⸗ handlung dieser Sache verschiedene Direktiven aufgestellt.
Sachsen. Dresden, 21. Juni. Se. Majestät der König hat in einer am heutigen Tage dem Don Francisco Merry y Colom ertheilten Partikular⸗Audienz dessen Beglaubi⸗ gungsschreiben als Königlich spanischer außerordentlicher Ge⸗ sandter und bevollmächtigter Minister entgegengenommen.
Württemberg. Stuttgart, 21. Juni. Die auf den 19. bestellte Revue über die württembergischen Besatzungs⸗ truppen in Ulm fand der ungünstigen Witterung halber nicht statt, dagegen hatten sich der Gouverneur der Festung General⸗ Lieutenant von Berger, der Divisions⸗-Commandeur General⸗ Lieutenant Freiherr v. Starkloff, der Festungs⸗Kommandant, Königlich baherischer General⸗Major v. Hebberling, sowie die Commandeure ber dort garnisonirenden württembergischen Truppenkörper auf dem Bahnhof eingefunden. Se. Majestät verließ den Waggon, unterhielt sich mit den Anwesenden und nahm aus den Händen der Gemahlin des Gouverneurs ein Bouquet entgegen. Nach einigem Aufenthalt wurde die Reise nach Friedrichshafen fortgesetzt. Im Königlichen Gefolge war auch der kommandirende General des württembergischen Armee⸗ Corps v. Schwartzkoppen mit dem Königlichen Zuge in Ulm eingetroffen.
Sachsen⸗ Coburg ⸗ Gotha. Coburg, 21. . Juni. Zur Vorfeier des heutigen Geburtstags Sr. Hoheit des . war gestern Abend großer Zapfenstreich durch die Militärmusik, welche, heute Morgen Reveille machend, durch die Stadt zog. Um 9g Uhr war militärischer Gottesdienst und später große Parade des hiesigen Bataillons auf dem Kasernen⸗ platz, worauf im Militärcasino ein Festessen stattfand. Weitere Festlichkeiten hatte sich Se. Hoheit verbeten. — Heute Mittag ist der Prinz August von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha wieder abgereist, nachdem schon gestern der Herzog Max in Bayern Coburg wieder verlassen hatte. — Heute, wo vor 27 Jahren die hiesige Realschule eröffnet worden war, verließ das zahlreiche Schülerpersonal mit seinen Lehrern die alte Realschule und zog in das neue Realschulgebäude feierlich ein, worauf darin ein Festaktus abgehalten wurde. Die neue Realschule trägt den Namen „Ernestinum“ zur dankbaren Erinnerung an ihren hohen Gründer. Dieser Name prangt in goldenen Buchstaben in Stein eingehauen über dem Haupteingang.
Lübeck, 22. Juni. Ihre Majestät die Königin von Württemberg trat gestern Nachmittag um 5 Uhr 46 Minuten mit dem Schnellzug in ihrem Hofsalonwagen mit Gefolge und Dienerschaft die Weiterreise von hier über Hamburg nach Han⸗ nover an. — Die auf den 28. d. M. angesetzte Bürger⸗ schaftsVersamm lung wird, der, Lüb. Ztg. zufolge, als außer⸗ ordentliche Versammlung noch von der Bürgerschaft in ihrer bis⸗ herigen Zusammensetzung abgehalten werden. Die Bürgerschaft in ihrer durch die Ergänzungswahlen veränderten Zusammen⸗ setzung wird gemäß Art. 34 und 37 der Verfassung erst am 19. Juli zu ihrer ersten ordentlichen Versammlung zusammen⸗ treten und alsdann auch zunächst die Wahl ihres Bureaus und die Ergänzung des Bürgerausschusses vornehmen.
Bremen, 20. Juni. Die Deputation, welcher die den Grundzügen nach bereits feststehende Reform der st y dtischen Armenpflege zur weiteren Ausarbeitung übertragen worden war, hat nunmehr ihren Bericht erstattet. Sie empfiehlt, 8ö5 Armendistrikte, in 17 Bezirke gleichmäßig vertheilt, einzurichten. Danach würden auf den einzelnen Armenpfleger 9—10 Fälle kommen, worunter jedoch 3— 4 (Finder auf Haltung u. dgl.) nicht regelmäßig zu thun geben. Die zu wählenden Pfleger — neben den in Thätigkeit bleibenden kirchlichen Diakonen, die bis⸗ her das Ganze verwalteten — sollen aus einem Wahlaufsatz des Bürgeramts und der Wahl der Bürgerschaft hervorgehen.
Oesterreich Ungarn. Wien, 22. Juni. Wie die „Desterreichische Korrespondenz“ erfährt, wird der Kaiser von Rußland am 28. d. Vormittags an der österreichischen Grenze bei Weipert und Mittags 12 Uhr in Komotau eintreffen und über Rumburg seine Reise nach Warschau fortsetzen. Der Kaiser von Desterreich wird am 27. Juni Nachts von Wien über Budweis und Pilsen nach Komotau reisen, in letzterem Orte am 28. Juni eintreffen und den Kaiser von Rußland von hier bis Rumberg begleiten. Von hier wird Kaiser Franz Josef sich über Prag, Budweis und Linz nach Ischl begeben.
Schweiz. Bern, 22. Juni. (W. T. B.) Der Na⸗ tion alrath hat heute in Uebereinstimmung mit dem Stände⸗ rath die Einberufung einer außerordentlichen Session behufs Berathung der Militär- und der Steuergesetze auf den 6. September beschlossen. .
Solothurn, 22. Juni,. (B. T. B.) Die Regie⸗ rung des Kantons Solothurn hat neuerdings unter Androhung der gesetzlichen Ahndung den katholischen Geistlichen des Kan⸗ tons seden' amtlichen Verkehr mit dem Erzbischof Lachat
dagegen Personen in Haft bringen, bei denen nach der konkreten Lage der Sache ein Fluchtverdacht nicht vorhanden
hat sich mit Ürlaub nach Süddeutschland und der Schweiz be⸗
verboten.
schlossen, zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs überzugehen,
Belgien. Brüssel, 22. Juni.
auf die belgische Note vom 33. Mai a. c. eingegangene ⸗ schrift des deutschen Gesandten w In derselben heißt es: Der Reichskanzler habe mit besonderem Dank die Mittheilungen der belgischen Regierung über die sorg⸗ fältigen Recherchen in der Attentatsangelegenheit, sowie über die behufs Vervollständigung der Strafgesetzgebung beabsichtigten Schritte entgegengenommen. Der Kaifer fei hiervon im hohen Grade befriedigt und verspreche sich von einer gleichzeitigen legis⸗ lativen Behandlung dieses Gegenstandes in Deutfchland einen wohlthuenden Einfluß auf das allgemeine Rechtsgefühl (con- science). Es sei zu hoffen, daß einer Wiederkehr von Ein⸗ mischungen belgischer Unterthanen in die inneren Streitigkeiten Deutschlands fortan in demselben versöhnlichen Sinne vor⸗ gebeugt sein werde, von welchem die belgische Regierung bei Ve⸗ handlung der Angelegenheit Duchesne einen so dankenswerthen 6 gegeben habe.
ei der Berathung des Gesetzentwurfs Duchesne brachte der Deputirte Guillery ein n , ö. wel⸗ chem die Strafbestimmungen des Gesetzes nur für die Fälle gelten sollen, in denen es sich um Attentate gegen das Leben handele. Der Justiz⸗Minister führte aus, daß der Gesetzentwurf durchaus nothwendig sei, und wies auf einen vor Kurzem bei den Assisen in der Provinz Hainaut vorgekommenen Fall hin, welcher die Einbringung eines derartigen Gesetzes erforderlich gemacht haben würde, auch wenn die Angelegenheit Duchesne nicht vorgelegen hätte.
Großbritannien und Irland. London, 21. Juni. Gestern waren 38 Jahre seit der Thronbesteigung Ihrer Majestät der Königin Victoria verflossen. Bon den Ministern, die der Monarchin am 20. Juni 1837 in einem im Kensington⸗Palast zu London abgehaltenen Konseil den Huldi⸗ gungseid leisteten, sind, wie die „Daily⸗News“ erwähnt, nur noch zwei am Leben; Earl Russell, der damalige Minister des Innern, der in wenigen Wochen sein 83. Lebensjahr vollendet, und Earl Grey, damals Viscount Howick und Kriegs-Minister, der zehn Jahre jünger ist. Von dem Hause der Gemeinen sener Zeit befinden sich nur noch zehn in dem jetzigen Hause. Diese sind: Lord Ernest Bruce, Lord George Cavendish, Sir Philip Egerton und die Herren Cowper⸗Temple, Elliee, Gladstone, Horsman, Roebuck, Christopher Talbot und C. P. Villiers. — Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz wird in wenigen Tagen zum Besuche des englischen Hofes in London erwartet. Drei Töchter des Prinzen und der Prinzessin von Wales die Prinzessin⸗ nen Louise, Victorias und Haud — kamen am Sonnabend in St. Leonards an, wo sie zur Stärkung ihrer Gesundheit einige Wochen verweilen werden. — Das Ballf est, welches Graf Schuwaloff, der russische Botschafter, am Frei⸗ tag in dem prächtig dekorirten Chesham⸗House zu Ehren des Prinzen und der Prinzessin von Wales und des Herzogs und der Herzogin von Edinburgh gab, war ein sehr glänzendes. Außer Ihren Königlichen Hoheiten waren mehrere andere Mitglieder der Königlichen Familie sowie nahezu das gesammte diplomatische Eorps und viele Mitglieder der britischen Aristokratie zugegen. —Der Sultan von Zanzibar empfing am Sonn⸗ abend in seinen Gemächern im Alexandra⸗Hotel eine Deputation der Anti⸗Sklavereigesellschaft, die ihm eine Dankadresse für seine Be⸗ mühungen, dem Sklavenhandel in seinem Lande ein Ende zu setzen, uͤberreichte. In Erwiderung darauf erklärte er, daß er fernerhin sein Möglichstes thun würde, um den mit der britischen Regierung geschlossenen Vertrag zur Unterdrückung des Sklaven⸗ handels in Ausführung zu bringen. Nachmittags war Se. Hoheit der Gast von Sir Bartle⸗Frere bei einem Gartenfeste in dessen Villa in Wimbledon, und dann besuchte er den Krystallpalast in Sydenham. Dort fand ihm zu Ehren ein auf dem Händelorchester von drei Kapellen und zwei Gesangschören, im Ganzen von 2500 Mit⸗ wirkenden ausgeführtes Konzert statt, dem sich ein Diner sowie bei einbrechender Dunkelheit ein prachtvolles Feuerwerk im Garten anschloß. Heute stattete der Sultan der am Sonnabend von Balmora! zurückgekehrten Königin im Windsorschlosse einen Besuch ab. Am Sonntag besuchte der Sultan den Herzog von Cambridge. . In Greenwich wurde am Sonnabend ein für die Argen⸗ tinische Republik gebautes großes Kanonenboot vom Stapel gelassen. In der Taufe, welche Madame Gonzales die Gemahlin des argentinischen Gesandten in London, vollzog, erhielt es den Namen „Bermejo“. Seine Armirung besteht aus einer einzigen beweglichen 261! Tonnen schweren Kanone welche Waffe im Stande sein wird, 121, zöllige Panzerplatten zu . Ein e . ähnliches Kanonenboot für die ar⸗ gentinische Regierung, der Pil eomaijo“, nähert sich f der⸗ selben Werft der . '
Frankreich. Versailles, 22. Juni. (W. T. B.) Natio— nalversammlung. Bei der heute fortgesetzten Berathung des Gesetz es über die öffentlichen Gewalten wandte sich der Minister Buffet zunächst gegen die gestrigen Angriffe der Depu— tirten Blane und Madier und hob hervor, daß die konstitutio⸗ nellen Gesetze allerdings in vollem Gegensatz gegen die von dem genannten Deputirten ausgesprachenen Grundsätze ständen; die Gesetze entsprächen jedoch vollständig dem von dem gegenwär⸗ tigen Ministerium ausgesprochenen Programm, und sei dieses Programm zur Zeit seiner Aufstellung von Niemandem bestrit⸗ ten und von dem Ministerium aufrecht erhalten worden. Wolle man das Ministerium über sein Programm jetzt interpelliren, so sei er bereit, darauf einzugehen, er könne es aber nicht für angemessen halten, wenn man gegenwärtig solche Angriffe, wie das von Blanc und einigen anderen Abgeordneten geschehen, in die Diskussion der konstitutionellen Gesetze hineinziehen wolle. Ueber die von den Präfekten zur Anwendung ge⸗ brachten Verwaltungsgrundsätze sprach sich der Minister durchaus billigend aus. Was die dem Praͤsidenten beigelegten Befugnisse angehe, so handle es sich hierbei um ein so geringes Maß, daß von weiteren Beschränkungen keine Rede sein könne. — Laboulaye, welcher nach dem Minister das Wort ergriff, er⸗ klärte es für die dringende Pflicht aller guten Bürger, sich um die republikanische Regierung, als die einzig mögliche, zu schaaren; der Redner wandte sich gegen die Angriffe der Radikalen und vertheidigte die von den gemäßigten Republikanern beobachtete Haltung. Gegen das Gesetz sprach in sehr lebhafter Weise der Deputirte du Temple (äußerste Rechte); da er in seinen Aus⸗ führungen den Marschall- Präsidenten mehrfach angriff, wurde er I. Mal zur Ordnung gerufen, und sah sich der Präsident, nachdem die Versammlung unter lebhafter Aufregung fast ein⸗ stimmig sich damit einverftanden erklärt hatte, schließlich genöthigt, dem Redner das Wort zu entziehen. Es wurde alsdann bhe⸗
ĩ ? (B. T. B.) An der heutigen Sitzung der Repräsentantenkammer 36 der Minister der auswärtigen Angelegenheiten eine in Erwiderung
schließlich auch noch die Dringlichkeit für die Vorlage w . mit der Eisenbahn⸗Gesellschaft 6. e . igt.
Spanien. Madrid, 22. Juni. (W. T. B. der Bewegungen des Generals Xi ist der 2 . betrieb auf der Route Miranda⸗-Vittoria wieder her⸗ gestellt. - Die Besatzung des Forts Miravet hat sich, wie es heißt, den alfonsistischen Truppen bedingungslos ergeben. Tafalla, 22. Juni. (W. T. B.) General Loma wurde von erheblich überlegenen earlistischen Streitkräften an⸗ gegriffen, hat aber den Angriff fiegreich abgeschlagen. In Mer⸗ , 66 . . ziemlich zahlreich auf; in der Nähe oria stehen Regierungstru ĩ nahe einander gegenüber. ; k
Italien. Rom, 18. Juni. Das italienische Sicher⸗ heitsg esetz, wie es von den Abgeordneten Pisanelli, Lanza, Riecasoli 2c. unter Zustimmung der Regierung formulirt und am 16. d. M. von der Kammer angenommen wurde, lautet nun:
Bis andere Bestimmungen getroffen werden, können in denjenigen Provinzen, Bezirken und Gemeinden, in denen die öffentliche Sicher hzit durch Mordthaten, Straßenranb, gewaltsame Wegführung von Menschen und andere Verbrechen gegen Personen und Eigenthum ,, gefährdet ist, nach Vorschlag des Ministerraths durch
öniglichet Dektet folgende Verfügungen erlassen werden: . Der Minister des Innern ist ermächtigt, auf Vorschlag des Provinzialausschufst, der aus dem Präfekten, dem Berichts? Präsidenten und Ober · Staatsanwalt am Gerichtshof des Hauptorts der Provinz besteht, die Internirung auf 1 bis 5 Jahre über die unter Polizeiaufsicht stehenden und die im Art. 105 des Gesetzes vom 9 Juli 1871 bezeichneten abgestraften Personen zu verhängen; b. das Gutachten des AÄusschusseß wird von der politischen Bezirkabeß rde eingeholt; der Ausschuß hat Erhebungen zu pflegen und den Ange⸗ zeigten nach Vorladung persönlich zu vernehmen; e. erscheint der Vor- geladene nicht, so kann der Ausschuß auch einen Verhaftsbefehl gegen ihn glasen er kann ferner aus triftigen Gründen der öffentlichen Sicherheit Präventivhaft über, die oben bezeichneten Personen verhängen, muß dieselben aher in diesem Falle binnen 14 Tagen vor Gericht stellen gder dem Minister des Innern zur Internirung anzeigen; 4. die auf Befehl des Ausschusses verhafteten Personen dürfen, wenn sie dem Gericht überwiesen werden, nicht provisorisch in Freiheit gesetzt wer den; 8. die zur Zeugenschaft über die oben angeführten Personen und Straffälle Aufgerufenen, die sich der Falschheit oder Verschweigung in ren Aussagen verdächtig machen, können auf Gerichtsbefehl ver haftet werden und sollen während der Dauer des gegen sie einzulei⸗ tenden Prozesses nicht in Freiheit gesetzl werden.“
Griechenland. Der kürzlich erwähnte Cirkularerlaß des neuen griechischen Kabinets bezüglich der Wahlen lautet in der Ueberfetzung:
»An die Herren Nomarchen und Eparchen des Staates.
Als ich Ihnen das Königliche Dekret über die Auflösung der Kammer VI. Session und die Berufung einer neuen bekannt machte, hrachte ich Ihnen zugleich durch Cirkularschreiben die Pflichten in Erinnerung, welche die veränderte Situation Ihnen auferlegt.
Zur Vervollständigung des in jenem Schreiben Gesagten ver— weise ich Sie auf die Deklaration an das hellenische Volk, in der das Kabinet alle Gründe auseinandersetzte, welche die Auflösung der vorigen Kammer erheischten und welche den von der Regierung ein— geschlagenen Weg in Bezug auf die neuen Wahlen andeutete. Wir glauben, durch unsere bisherigen Handlungen unsern unwider- ruflichen Entschluß dokummmtirt zu haben: nicht um Haaresbreite hon unserem Programm abzuweichen. Wir werden ein wachsames Auge auf die Handlungsweife der Beamten richten, um jeder Ueber- schreitung energisch Einhalt zu thun. Die Deputirten sind die Auserwählten der Provinzen nicht aber der Negierung, deren Beruf im Staate ein ganz abgesonderter ist. In Folge dessen bildet also jeder Seitens der Regierung oder ihrer Organe, sei es durch Wort oder That, auf das Gewiffen des wählenden Volkes ausgeübte Druck eine Verfälschung der Wahl und erschũttert somit die Grundlage des konstitutionellen Gebäudes. JItdwede Einmischung der Regierung in Kandidatenkombinationen, jedweder Hinweis ihrerseits auf ihr angenehme Kandidaten wäre eine Anmaßung fremder und geheiligter Rechte. Wollen Sie dessen eingedenk sein, daß eine der Kammer ent— nommene Regierung den Grundstein einer konstitutionellen Verfassung bildet, und daß die Bildung der Kammer durch Regierungseinfluß den Umsturz der Verfassang bedeuten würde. Die einzige Aufgabe der Regierung bei dem Wahlkampfe besteht in Ueberwachung der Wahlfreiheit an der Hand aller gesetzlich dargebotenen Mittel, sowie in dem Schutze der unbeeinflußten Abstimmung der Wahlberechtigten. In Ihrem Bestreben, dieser Pflicht nach Kräften Folge zu leiften, werden Sie sich immer mit den militärischen und Gerichtäbehörden ins Benehmen setzen müssen, um jede gesetzlich wirksame Maßregel zu treffen, die Wahlagitation innerhalb der gesetzlichen und erlaubten Grenzen zu halten. So wie sich die Regierung die größte Mühe gegeben hat, ur durch passende Wahl ihrer Organe die mine tides frei . tischem Einfluß zu halten und dadurch eine Bürgschaft der Unpartei⸗ lichkeit bei der Durchführung ihrer Aufgabe zu leiften, so errichtete sie auch militärische, mit selbstaͤndiger Wirksamkeit ausgestattete Ge— neralkommandos, von welchen man bei Bewachung der Ordnung und des Gesetzes die schnellste, thatkräftigste Energie erwartet. Die Hülfe der Gerichtsbehörden, die sich als eine so segensreiche erwiesen hat, wird die Regierung durch alle Stadien des Kampfes in Anspruch nehmen; zumal bei der in ausgedehntem Maßstabe in Kraft tretenden Anwendung der Verordnung, welche die Anwesenheit eines Vertreters der Staatsanwaltschaft in jedem Wahlbezirke erheischt. Je durchgreifender jedoch die Regierung zum Schutze des Gesetzes auftritt, desto eifriger müssen ihre Organe und besonders Sie, Herr 3 bestrebt sein, durch Ihr Verhalten im öffentlichen sowie im privaten Verkehr dem Publikum das Vertrauen und die Ueberzeugung e,, daß Sie in jeder Beziehung aufrichtig und vorurtheilsfrei zandeln. . Bei Beurtheilung Ihrer Thätigkeit wird die Regierung durchaus nicht in Betracht ziehen, welche ven den Kandidaten als Deputirte siegten; dies ist dem Sinne und den Pflichten der Regierung ganz fremd, denn die Wahl eines Kandidaten fällt ausschließlich dem freien Ermessen des Wählers anheim. Die Regierung wird nur zu vrüfen haben, ob Sie von den Mitteln, welche Ihnen die Gesetze zu Gebote stellen, den richtigen Gebrauch machten, ob Sie es durchzuführen ver= mochten, die öffentliche Ordnung und die freie Ausübung des Wahl⸗ rechts der Bürger sicher zu stellen. Diej nigen von Ihnen, welche dies erwirken, erwerben sich das Recht auf Anerkennung Seitens des Landes und der Regierung. Die— jenigen von Ihnen aber, welche in Verkennung ihres Berufes sich Ab— weichungen von dem Wege erlauben, der durch das Negierungepro—⸗ gramm so klar vorgezeichnet worden, haben im Gegentheile die streng⸗ sten Strafen zu gewaͤrtigen. Athen, den 19/31. Mai 1875.
(gez) Charilaos Tricoupis.“
Rumänien. Bukarest, 23. Juni. (W. T. B. Der Bischof von Corte d'Argis ist zum Metropoliten der Moldau gewählt worden. — Die Regierung hat in der De⸗ putirtenkammer die Gesetzvorlage, betreffend die neuen Zolltarife, nunmehr eingebracht.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 19. Juni. Se. Majestät der König hatte vorgestern den Chef der deutschen Fregatte Nie be“, Kapitän v. Wickede, sowle den Charge J affaires bei der hiesigen deutschen Gesandtschaft, Grafen v.
der Fregatte besuchten vorgestern die Schiffsholmwer wohnten unter Anderem Versuchen mit n, err nend bei. Gestern machten dieselben mit dem Orlogsdampfer „Sköld⸗ mön“ eine Tour nach den Scheeren bis Vaxholm und Fredrikz⸗ borg, und heute werden sie mit demselben Schiffe eine Ausflucht nach dem historisch bekannten Gripsholm machen. — Das schwe⸗ , Ro stock soll nicht wieder besetzt en Häfe in Lü it ü , Häfen 'em Konsulat in Lübeck mit über⸗ ristiania, 18. Juni. In Gegenwart d beiden hier augenblicklich im Hafen . deut s 94 4 ü * briggs Rover“ und „Mus quito“, Kapitäns v. Kall und Deinhardt, sowie 150 Mann von der Besatzung der Schiffe wurde heute Vormittag auf dem hiesigen Christkirchhofe ein dem vor einigen Jahren hier an Bord des Kanonenbootes Nau— tilius verstorbenen Untermaschinisten G. G. Stubenrath aus Großwaldau in Sachsen gesetztes Denkmal eingeweiht. Zu dieser Veranlassung hatten sich die Mitglieder der Gesellschaft Germania mit ihrer Fahne eingefunden und der Platzmajor von Christiania, Beichmann, hatte das Brigademusikcorps be⸗ fohlen, welches einige Choräle ausführte. Hr. Pastor Jensen der Prediger der Brüdergemeinde, hielt eine ergreifende Rede, . ,, Brinch⸗Lund schloß die einfache ende Feier, indem Segen ü : . , , j er den Segen über die Ver⸗
Amerika. Aus Philadelphia wird vom 18. ds lus ds. per Kabel gemeldet: Präsident Grant i inspizirte heute, begleitet 383 , ,, . . Kommissär u. A., das Gebäude der nalen Ausstellung und drückte seine Befriedigung ü den vorgeschrittenen Zustand des Baues . Jö
Asien. (A. A. C.) Aus China, Japan und Bi bringt die neueste Ueberlandpost Folgende bi ö , n, post folgende bis zum 8. Mai reichende
Jedes Journal in China hat gegen die Seitens des Vizeköni von Chihli erfolgte Ernennung eines ann hen , gem Range, Namens Leug Paou - hwa, zum Kommissär der Unter= suchung über den Exzeß in Junnan Protest erhoben. Aus bester Quelle verlautet, daß Prinz Kung wegen der Ermordung von Mr. Margary weder um Entschuldigung gebeten, noch irgend welches Bedauern darüber ausgedrückt hat. LicHung-chang konzentrirt Truppen und baut zahlreiche Forts in der Nähe von Tientsin. Dem Vernehmen nach ist er im Begriff, eine Telegraphenlinie zwischen den Hauptforts hon Sinching, Taku und Peitang zu errichten. Er hat auch eine Menge Torpedos aus Europa importirt, die nun in den Taku-Forts untergebracht sind. In Foochow sind Befehle eingetroffen, das Gingal— ⸗e. ö nn, und durch von Ausländern ein— exerz ruppen zu ersetzen. ie Operati i sa si i . 36 gr n n, Operationen in Formosa sind, wie
er Mikado von Japan gab seinen Ministern am 15. April ein Bankett, das halb im japanesischen, halb im europäischen Sin lp servirt wurde. Die jüngsten Gerüchte von bevorstehenden Veränderungen in der Regierung werden widerlegt. Im Comptoir d'Escompte in YJo— lohama wurde am 16. April ein kühner Raub verübt. Die beiden Kassirer mit Namen Cantelli und Swaby verschwanden mit etwa 30,000 Pfd. Sterl. Es wurde ermittelt, daß fie durch eine dritte Person einen Schooner gekauft hatten, in welchem sie früh am Mor⸗ gen des genaunten Tages augenscheinlich nach Manilla abreisen. Ein Dampfer mit einer bewaffneten Bootsbemannung von dem bririschen Kriegsschiffe Thalia“ und Haftebefehlen ging sofort zu ihrer Ver— kin, uneis ö ich . . näherte, erschossen sich die Flüchtlinge arbea kurz darauf. Da te Et e faf ö e . z s geraubte Geld wurde fast irma. Aus Rangoon wird vom 19. d. gemeldet, daß di in Mandalay geführten Unterhandlungen zwischen * de , syth und dem König von Birma ihren ruhigen Fortgang nehmen. . , . 1 y. jet 262 bekannt, aber die Nachricht, daß
König in allen Punkten den Forderungen der indischen Regi
nachgegeben habe, ist verfrüht. 3 k
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
. Von den Velarien, welche die Siegesstraße beim Truppen einzuge in Berlin am 16. Juni 1871 . . die . Rathhause aufbewahrt wurden, sollen jetzt zwei: „Am Altar des Vaterlandes“ von Knille und „der Friede“ von v. Heyden die Aula des Askanischen Gymnasiums, und eines: „Kampf und Sieg“ von A. v. Werner die Turnhalle des Humboldt⸗Gymnasiums schmäcken. — Der zoologische Garten in Posen wird am Sonnabend den 26. d. Mts., feierlich eröffnet werden. . 6e. Maßsestät der Kaiser von Oesterreich verlieh dem Kom⸗— 86 Verdi das Comthurkreuz des Franz -⸗Josefs⸗Ordens mit dem ern.
‚— In Anknüpfung an die Nachricht von der in Wien erfolgten Einberufung einer Untersuchung zur Berathung von Sicherheitsmaß— regeln gegen die Weiterverbreitung der Hundswuth berichtet der K. und K. Genergl-Konsuls⸗Stellverkreter Walcher v. Moltheim in Paris daß dort am 27. Mai der Veterinär Lebeau mit einem von ihm er⸗ fundenen Mittel zur Heilung der Hundswuth Versuche begonnen habe. Mr. Lebeau hat sechszehn Hunden das Hundswuthgift eingeimpft und wird vor einer Kommission acht dieser Hunde mit seinem Mittel be- handeln. Er versichert, daß binnen längstens achtundvierzig Tagen die von ihm behandelten acht Hunde geheilt sein werden, während die übrigen acht Hunde der Hundswuth erliegen würden. Hr. Walcher v. Moltheim wird über den Verlauf der Versuche berichten.
— Ein Drama des Dichters Tennyson, „Queen Mary“ (Königin Maric), ist erschienen und findet eine sehr günstige Beur= theilung. So bemerkt die „Times“: „Wir wüßten in der englischen Literatur nach Shakespeare kein Gedicht zu nennen, in dem das wahre Feuer degß Dramas so brennt, wie in Tennysons „Queen . Tennyson betritt hiermit zum ersten Male das dramatische
ebiet.
— Die kürzlich ausgegebene Nr. 1668 der ‚„Illustrirten Zei- tung“ vom 19. Juni enthält u. A. folgende Illustrationen: Die Denkma sstatue des Großen Kurfürsten auf der Insel Rügen. — Das Wappen des Feldmarschalls Frhr. v. Derfflinger. — Zum 200jährigen Jubiläum der Schlacht bei Fehrbellin: Die brandenbur— gische Reiterei unter Anführung des Großen Kurfürsten weist den Angriff der Schweden auf die Geschütze zurück. Originalzeichnung von P. Burmeister. — Der Besuch des schwedischen Königspaares in Potsdam: Spazierfahrt durch Sanssouci am 30. Mai. Original- zeichnung von G. Koch. — Der Besuch des Königs Oskar II. von Schweden in Berlin: Die Parade auf dem Tempelhofer Feld am XV. Mai. Vorführung der Garde durch den Kaiser. (Zweiseitig) Originalzeichnung von H. Lüders.
Gewerbe und FSandel.
Wien, 21. Juni. Die Abendblätter melden aus Brünn: der Strike habe in allen Fabriken begonnen, ohne indeß ein allgemeiner zu sein; namentlich ältere Weber, welche jahrelang derselben Fabrik angehörten, haben sich dem Strike nicht angeschlossen. Die von Frauen bedienten Webestühle sind zumeist in Thätigkeit. Abends ö. die Fabrikanten wieder eine Versammlung. Die Arbeiter ver⸗ alten sich vollkommen ruhig.. .
— 22. Juni. (W. T. B.) In einer heut Konferenz von Vertretern mehrerer ier Gg, ,, bahnen, unter denen auch die der Karl ⸗Ludwigsbahn waren, wurde
der Silberpreis fär in Deutschland zahlbare Coupons auf 186
Bray⸗Steinburg, zur Tafel geladen. Die Offiziere und Kadetten
Markpfennige per Gulden (83 *) festgesetzt.