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tettiner Maschinenbau⸗ A ktien⸗ 3 Gesell schaft „WVulean“.
ĩ s Aktien pro 1874 und zwar mi ö dirit gg re fer 3363 ö. J. e, , , . 3 . Stück Prioritäts⸗Stamm Aktie . . ist am 1., 2. und ag zi i, im Comtoir des Herrn J. F. Brännlich hierselbst, Dampf
ĩ iwidendenscheinz ĩ k Nr. 2, gegen Auslieferung des Dividendenschein ö zr. 18 ö. Stamm ⸗Aktien und Nr. 9 der Prioritäts⸗Stamm-Aktien
in Empfang zu nehmen. . e id beh. Fi erzeichniß der Nummern nach ihrer Reihenfolge i zufügen. 93. . nicht abgehobenen Dividenden werden später nur in un Bredow ausgezahlt. . ö den 1. Juni 1875.
Der Verwaltungsrath. Ferd. Brumm. Rahm. Metzenthin.
serem Comtoir in
4823
Nest⸗Dividende⸗Zahlung. C Fiwidende für das Betriebsjahr 1874 ist auf 6c „ oder 12 Thlr. 27 Sgr. — 88
ö . J Abs Dividende von ̈ 15 — 29 * verbleibende j Die nach Abzug der bereits bezogenen Abschlags⸗Dividende Mt. .
t⸗Dividende von 31/0 K* oder 2 . J 7 Thlr. 2. Sgr. — 23 6 70 , der Diskonto⸗Gesellschaft,
kann vom 1. Juli d. Is. ab in Hamburg bei der Norddeutschen Bank, ain J
in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder und der Direktion in rt a. / M. bei den Herren M. A. von Rot ö in ,. der Bank für , und ö . i öhnli chäftsstunden bis zum 15. Juli er, inch; . . in e,, J n cr. im Bureau des Bahnhof ⸗Inspektors Vormittags 9 bis 12 Uhr, und in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags
Abli Rest⸗Dividendescheins Nr. 4 erhoben werden. . . Able w r n n sind den Zahlstellen mit nummerisch geordnet
übergeben. Die Direktion.
daselbst,
— en Verzeichnissen zu 1
Köln, den 21. Juni 1875.
Käln-Mindener Eisenhahn⸗ Gesellschuft. Zinsen⸗Zahlung.
mfffung der am 1. Juli d. Is. verfallenen halbjährigen Zinskoupons der Prioritäts.
. ) — 63 ter Gesellschaft erfolgt z . ö. Herlla 1 ö Hl elch bel. i der Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft,
i i d ddeutschen Bank. s . ö 1 y ö. . 6. . M. A. von Rothschild & Söhne und bei der z Filiale der Bank für Handel und Industrie, 6 in den gewöhnlichen Geschäftsstunden vom 1. bis inch. 15. Juli er,
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in Chur).
M. 362.4)
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] ; . n ; ö ö z selbe bemüht sein, durch a Köln⸗ Mindener Eisenbahn Gesellschaft in ,, dnn Baff iser wieder herzustellen.
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gegenüber dem Gotthard⸗Bahnhofe un den Dampfbooten. ö Wird am L5. Juli L363 eröffnet. VW. Wagner.
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Ha m ran der Strecke Eöhne⸗Wienenburg.
Gültig vom 30. Juni cr. ab.
in Düsseldorf am J., 2. und 3. Juli er. im Bureau des Bahnhof ⸗Inspektors daselbst, Vor
mittags von 9 bis 12 Uhr und
in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags. Quittung des
ie urg nach Lö Von Löhne Vienenburg. Von Vienenburg nach Löhne. Von Löhne nach 9
Bei der Einlssung ist den Zahlstellen ein nach den Nummern geordnetes, mit der Eigenthümers über den Geldbetrag versehenes Verzeichniß vorzulegen.
N . Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. N 2 ) ö. 57 54. 56. 55 ß
2 ü 1 375. 2 2 Köln, den 2. Juni 18 8 Die Direktion.
Satin m, Rheinischer Bergwerks⸗Aktien⸗Verein.
Die dritte Coupon⸗Serie kann gegen Einlieferung der Talons der abgelaufenen Serie
i llschafts Kasse in Bensberg, oder * * — 6 ve Lhoaneur & Cie. in Hun, und Herren A. & L. Camphausen in Cöln
in Empfang gi werden. z J Der General⸗Direktor. August Schorn.
Gotthardbahn⸗ , , hlten Aktien und der voll e au i 1875 fälligen Zinzeoupons der mit 809 Fr. einbezahlten Aktier ane e n amn nh If Gere der , * Vtluss ahnlten & ö ffenden Coupons an en na eh nden 30 63 z 3 Fe d e gegen Einlieferung det betrefffn sellschaft in Berlin, bei S. Oppenheim jun. C Cie. und dem 2 Dis contogesellschaft in Berlin, 17S S3 i der Fili ; ,, , n, . Ch, bei M. A. v. Rothschild C Söhne und bei der Filiale der
ö g ie i nkfurt a. M. * Banl für ö , n. i inlet, Bordereauxr begleitet sein, zu denen die For mulare bei obigen Zahlstellen bezogen werden können. (M. 2099. 2)
16. Juni 1875. . Die Direction der Gotthardbahn.
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(a Cto. 2116)
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Verschiedene Bekanntmachungen.
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Renner nc f u ö
2 2 . 6 Fröffnung am 15. Juni 1875.
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Vm. Nm. Abds. ö . Abf. — 9oi0 33. 70 Löhne, Abf. 6e5 1 1201 Abf. 6055. 11016. 4026 Se5 l“ Oeynhausen, oh 4. 132 Ank. Hameln, . , *
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Vm. Mitt. Nm.
? 6 ) Juli ab sämmtliche Züge befördert. 2 und 63 und vom 1. Juli ab sä ) che fe
Vm. Nm. Abds.
f 9 j ö 6 9 N 5 Am 30 Juni werden die Züge Nr. 52 vom 14 J Das Westere besagen die auf den Stationen ausgehängten Fahrpläne.
Directorium ö der Magdeburg⸗Halberstädter Eisenbahn⸗-Gesellschaft.
Leipziger Zeitung.
uli bis 30. 6 zer 1375 ne alle Postanstalten des In— Auf das Quartal vom 1. Juli bis 30. September 1875 nehmen se P
⸗ S* j NM ö . ,, . Nn , ,. wird täglich des Abends mit Ausnahme des Senntags ö. 6 politischem Text und mehreren Bögen Inseraten · Beilagen aur ff, . ,,, , i Zeitungen Mitteldeutschlands, enthält die offiziellen Erlasse n, n,. ) 6 . ö ,,, 24 in ihrer Meinungsäußerung unabhängig gestellt, theils in leitenden Artikeln, , . der Feder tüchtiger Korrespondenten und publizistischer Kapazitäten herrührenden 2 6. del en, . Ver nl. und Besprechungen über alle Tagesereignisse, enthält uh; , , Vorgänge Telegraphische Depeschen, bringt auf gleichem Wege die e, n,. wn, 6 berichte von den Hauptplaͤtzen Europgs, ane. ,, . , , und Korrespondenzen, j s j 1 * * Y 9 . ) . . 3 ⸗ n iche nenn, 6 id n Gewerbs⸗ und Ackerbau treibenden Stand von Wich tigkeit ,, wird wöchentlich zweimal der Zeitung eine den , f le ,. ena ls i
exakten Wissenschaften, der Literatur und Kunst, gewidmete Wissenschaftl . *. 6 i. , . unter den dermaligen , . , . ie, n,, K a Preis pro Quartal beträgt 6 Mark. Inserate werde . — ier Sp. .
25 Pf. ,, ,, . . Verlangen der Aufgeber, im hrt e. 3 in den, dem redaktione Theile vorbehaltenen Beilagen zum Abdruck gelangen, mit 30 Pf. 3 a , mn, de; Die Wissenschaftliche Beilage ist auch, getrennt von der rl gap . . selben, für Leipzig mit 1 Mark 25 Pf., für auswärts mit 1. Mar 50 6. . lichc er af,
rankatur) pro Vierteljahr zu haben sich solche vorzugsweise z
Journalzirkel. ꝛ; ; — Leipzig, im Juni 1875.
und empfiehlt
⸗ F. Weinmnumm. M. — 1892 — J.) ;
drr, ,.
Königliche Expedition der Leipziger Zeitung.
v 24. Okt. 1874.
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zum Deutschen Reichs⸗
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Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im §. 6 des Gesetzes über den
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Central⸗Handels⸗Re
Dritte Beilage
Berlin, Sonnabend, den 26. Juni
Das Central Handels · Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post⸗Anstalten des In— und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8X. Königgrätzerstraße 109, und Alle Buchhandlungen, fur Berlin auch durch die Expedition: 8m. Wilhelmstraße 33, bezogen werden.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich Sach sen und aus dem Herzog⸗ thum Anhalt' werden Dienstags unter der Rubrik Leipzig resp. Dessau veröffentlicht, die ersteren
wöchentlich, die letzteren monatlich. Die Veröffentlichung der branche
ist nach Ausweis des nachstehend abgedruckten
Schreibens auch von dem Königlichen Kreis⸗
gericht zu Posen beschlossen worden:
Posen, den 22. Juni 1875.
In der Sache, betreffend das Handelregister, erwiedern wir auf das geehrte Schreiben vom 28. Mai d. Is. St.⸗A. 336 ergebenst, daß der getroffenen Anordnung gemäß, hier bei An⸗ meldung von Firmen die betreffenden In⸗ teressenten darüber mitbefragt werden, ob sie
die Publikation ihrer angegebenen Geschäfts⸗
branche beantragen wollen. J Cleiner. An das Curatorium des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers zu Berlin. Wir hoffen im Interesse des Handelsstandes, daß auch die übrigen Gerichte, wenigstens in den größeren Städten, sich recht bald zu der gleichen Einrichtung entschließen werden.
Entscheidungen deutscher Gerichte aus den neusten Zeitschriften und Sammlungen. 1. Handelsrecht.
A. Handelsgesellschaften. Statuten einer Gesellschaft. Abänderungsvorschläge,
der Aktionäre und deren wohlerworbene schädigen, konnen überall nicht durch Majoritãts⸗ beschluß der General versammlung rechtegültig be⸗
schlossen werden (Entsch. d. Ob. App. Ger. zu Lübeck v. 30. Dez. 1872 Dr. Kierulff, Samml. d.
Entscheid. Bd. VII. S. 3210 ff.
Nothwendigkeit der Bestellung von Liqui ⸗
datoren bei der Auflösung einer offenen Handelsgesellschaft.
Nach Auflöfung einer offenenen Handelsgesellschaft
muß, außer dem Falle des Konkurses derselben, die
Liquidation,
schaftsvertrag einzelnen Gesellschaftern oder anderen Personen übertragen ist, durch die sämmtlichen bisherigen Gesellschafter oder deren Vertreter als Liquidatoren erfolgen; die Liquidatoren sollen von den Gesellschaftern beim Handelsgerichte zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet und die Gesell⸗ schafter dazu von Amtswegen durch Ordnungs⸗ strafen angehalten werden. Die Liquidation einer aufgelösten Gesellschaft muß also ausnahmslos und also auch dann eintreten, wenn eine Liquidation deshalb nicht mehr erforderlich seia sollte, weil die Gesellschafter sich bereits unter einander auseinander gesetzt hätten. — Art. 133, 135, 137 O. G. B. ; §. 57 Pr. Instruktion v. 12. De; 1861, betr. D. Ausführ. d. Ges. v. 24. Juni 1861; Nürnberg. Berath. Protokolle S. 1013 u. 1050. — (Entsch. d. K. Armiral. Koll. zu Königsberg v. 26. Sept. 1874; Bescheid d. Ostpr. Tribunals zu Königsberg Busch, Archiv. N. F. Bd. VI. S 244 ff.).
Begriff der Zweigniederlassung
Aktiengesellchaft.
Wenn ein Zweiggeschäft wenigstens theilweise den⸗ selben Zweck wie das Hauptgeschäft hat, so kann es im Sinne des Handelsgesetzbuchs nur als eine Zweig⸗ niederlassung eines kaufmännischen Hauptgeschäfts angesehen werden und muß als solches zur Ein— tragung in das Handelsregister angemeldet werden — Art. 4, 15, 18, 272 H. G. B. Nr. 2 Thi. 1. Einf. Ges. v. 12. Dez. 1861. — (Erk. d. Admiral⸗Koll. zu Königsberg v. 3. Nov. 1874. Daf. R. J. Bd. VI. S. 246 ff.)
Liquidation der Dividende zur Konkurs masse der Aktiengeselklschaft.
Durch die Eröffnung des Konkurses wird die Aktiengesellschaft aufgelöst und das gesammte Ver— mögen derselben für deren Gläubiger in Beschlag genommen. Den Gläubigern gegenüber und außer⸗ halb des Kreises derselben stehen die Aktionäre. Diese haben nach Art. A6 einen verhältnißmäßigen Antheil an dem Vermögen der Gesellschaft und so lange dieselbe besteht, einen Anspruch auf einen Ge— winn nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages. Sie können aber nach Art. 217 bis zur Wiederergänzung des durch Verlust verminderten Gesammtbetrages der Einlagen Dividenden nicht beziehen. Hiernach sind die Aktionäre im Falle der Eröffnung des Konkurses mit ihren Ansprüchen, mögen dieselben sich auf die Aktien gründen oder nur Dividende betreffen, an dasjenige gewiesen, was nach der Vertheilung des Vermögens unter die Konkursgläubiger und nach deren Befriedigung übrig bleibt. Sie gehören in beiden Beziehungen nicht zu den Konkursgläubigern. Dem steht auch Art. 218 H. G. B. nicht entgegen, durch welchen die Rückforderung der Dividende nur für den Fall ausgeschlossen ist, daß der Aktionär dieselbe in gutem Glauben empfangen hat, denn aus der Konkursmasse würde ein Aktienär die Di— vidende nicht mehr in gutem Glauben in Empfang nehmen können, weil durch eine solche Ver- minderung des Gesellschaftsvermögens die Rechte der Gläubiger, deren Forderungen die Masse übersteigen beeinträchtigt werden würden. Dies will das Gefetz
einer
Geschäfts⸗
Abã ꝛ welche das Wesen der Gesellschaft alteriren, den Gegenstand und Zweck der Anstalt beeinträchtigen, das planmäßige Interesse Rechte
uidat sofern, diese nicht durch einstimmigen Beschluß der Gesellschafter oder durch den Gesell⸗
Markenschutz, vom 30. November
gister für das
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Anzeiger und Königlich Preußischen Stants⸗A1nzeiger.
1875.
1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
Deutsche Reich. Rr. I50)
Das Central ⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel tä lich. Abonnement beträgt 1 M 50 g. für das Vierteljahr. h ö ; .
— Das Einzelne Nummern kosten S0 5. —
In sertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 9.
Die Diensta Woche in diesem Bl
aber durch Aufstellung von Beschränkungen bezüglich lich in derselben Verpackung, unbestellt ein weit
des Bezuges der Dividende gerade verhindern — rößeres Quantum zugesendet wird, vielmehr ist
Art. 216—- 8 H. G. B. —
(Erk. d. Pr.
dressat berechtigt, die Annahme der ganzen Sen⸗
Kammerger. v. 14 Dez. is?]. Busch, Archiv N. F. dung abzulehnen und dem Abfender die Ausscheidung
Bd. VI, S. 247 ff). H. Handelsgeschäfte. I, Verpflichtung des Handlungsbevoll⸗ wmächtigten bei selbständiger Begründung eines Handelsgeschäfts durch Die Verpflichtung der Prinzipals drei Jahre lang in kein gleichartiges Ge⸗ schäft einzutreten, schließt die selbständige Begrün⸗ Tung eines derartigen Geschäftez nicht aus = Art 275 H. G. B. — Urth. d. H. App. G. zu München v. 29. April 1874. Handelsrecht. Bd. II. S. ; Y) Fol gen der Fahrläfsigkeit des Lehrlings bezüglich der Haftpflicht des Prinzipals.
Nachlässigkeit des Prinzipals in Beziehung auf
einen durch Fahrlässigkeit des Lehrlings entstandenen Verlust schließt den Ersatzanspruch aus (Urth. d. Rand. App. G. zu Nürnberg v. 26. Jan. 1874. Daß Bd. II. S201 ff.).
den sel ben. ö Handlungsbevollmäch⸗ tigten, nach dem Auztritte aus dem Geschäft des
des bestellten Theiles zu überlassen. (Urth. d. IJ. Sen. d. Ob. App. G. zu Yresden v. 6. Juni 1872. . Pöschmann und Otto, Annalen, zweite F. Bd. II. S. 162 ff)
11) Mandat⸗Beweisführung Seitens des . Mandanten.
Ein Kommisstonär oder Mandatar, welchem ein mehr oder weniger ausgedehntes Ermessen für Aug— führung des übertragenen Geschäfts eingeräumt wurde und ebenso. ein in entlegene Gegenden entsendeter Schiffer, ist im Zweifel berechtigt, die Richtigkeit der von ihm abgelegten Rechnung, soweit Beläge
(Hauser, 6 f. Reichs. u. dafür den Umftänden nach nicht wohl beizubringen
sind, durch eigene Beeidigung festzustellen. Dieser sogenaunte Justifikationseid ist nicht als ein Erfül— lungseid aufzufafsen, sondern auf ein stillschweigendes Einverständniß der Kontrahenten zurückzuführen.
Fordert der Mandant Ersatz eines aus' der Ge⸗ schaäftsführung des Mandalars entstandenen Schadens, so hat, er nur diejenigen thatfächlichen Momente
darzuthun, aus denen sich ergiebt, was der Manda⸗
B ürfeng ech af 4 . h Bärsenßeschäfte des Eh em annes gegen tar nach Maßgabe des Auftrags zu thun verpflichtet
über dem Reklamationsrechte der Ehefrau.
Börsengeschäfte des Ehemannes, mögen sie in Differenzgeschäften oder in wirklichen Lieferungs⸗ geschäften bestehen, unterliegen nicht dem Rekla— mationgrechte der Ehefrau — §. 2 Thl. III. Tit. 102 Fraͤnkische Landger. Vrdn. — (uaͤrth. d. Hand. App. G. zu Nürnberg v. 15. April 1874. Daf. Bd. J. S. 203 ff.).
Zahnarzt kein Kaufmann.
und damit die handelsgerichtliche Zuständigkeit ist zu verneinen, weil mit Ausübung der Zahnarzneikunde in den verschiedenen Zweigen derselben an und für sich nur ein wissenschaftlcher Beruf verfolgt wird und die Abgabe von einzelnen Zähnen oder ganzen Gebissen blos als ein Hälfsmistel' zur Ausführung ihrer Kunst sich darstellt. Bayr. V. v. 31. Jan. 1853 (Reg. Bl. S. 89 ff — Urth. d. H. App. Ger. zu Nürnberg v. 26 wicht. Entsch. Bd. III. S. 217.) 5) Begriff des Fixgeschäfts.
Zu dem gesetzlichen Beweis des Fixgeschäfts ist es nothwendig, daß die Vertragschließenden ähnlich wie bei der, ausdrücklichen Verabredung der Rechts voerwir ˖ kung die bestimmte Erfüllungszeit als etwas derge⸗ stalt Wesentliches angesehen haben, daß eine spätere Leistung auf mehr als Vertrags erfüllung angesehen werden solle. Auf diesen Willen der Parteien ist aber nur dann zu schließen, wenn dieselben der Zeitbestimmung einen der in solchen Fällen üblichen Ausdrücke wie genau“, präzis“, spä— testens ꝛc. beigefügt, oder wenn aus anderen un⸗ zweideutigen Festsetzungen eine solche Absicht be— stimmt erhellt. — Art. 354, 357 H. G. B. (Urth. d. Appell. G. in Zwickau v. 4. Skt. is72. Daf. Bd. jf. S. 183 ff)
6) Schadengersatz wegen verspäteter Lie—⸗ ferung.
Die Grundsätze des bürgerlichen Rechts über die Voraus setzungen des Schadensersatzes wegen verspä⸗= teter Lieferung bestehen neben den Vorschriften des H. G. B. fort. Vorbehaltliche Annahme der ver— späteten Lieferung begründet den Verluft des Ersatz⸗ anspruches. — Art. 555. 1. H. G. B.; 5§5. 736,
40, 754, 146. S. Bürgerl. Gesetzb. = (Urth. d. Appell. zu Zwickau v. 28. Mai 1872. Das. Bd. II. S. 1873 ff.)
M Nichtvoraussetzung der kauf männischen Eigenschaft beider Kontrahenten beiber Ausschließung der übermäßigen Ver— letzung.
Die den Einwand der jaesio enormis ausschließende Vorschrift des Art 286 setzt nicht die kaufmänni— sche Eigenschaft beider streitenden Kontrahenten voraus. — Art. 286 H. G. B. — (Erk. d. IV. Sen. d. Pr. Ob. Trib. v. I9. Juni 1875. Entscheid. Bd. 70 S. 93.)
s) Regreßrechte des eedirenden Cessäonars an seinen Autor wegen Gewährsleistung.
Die Regreßrechte des weiter cedirenden Cessionars an seinen Autor wegen Ge⸗— währsleistung, seien es gesetzliche oder kontrakt— liche, werden nicht zu den Eigenschaften, Vorzügen Neben ⸗ und Vorrechten gezählt, welche als anner der Forderung auch ohne ausdrückliche Abtretung auf jeden Erwerber übergehen. (8§. 402 bis 104 H. R. J. 11.) — Art. 295 H. G. B. — Erk. d. IV. Sen. d. Pr. Ob. Trib. v. 27. Nov. 1873. Entscheid. Bd. 71 S. 31; Striethorst, Archiv Bd. 90 S. 306.)
9 Cession ohne Cessionsvertrag.
Bei der Cesston geschleht der Uebergang des Eigenthums lediglich durch die Erklärung des Ce— denten, daß das abgetretene Recht von nun an der Andere als sein Eigenthum auszuüben befugt sein soll und durch die Annahine dieser Erklärung Sei= tens des Anderen. — Eines be sonderen, für sich bestehenden CFefsionsvertrages bedarf es nicht. — Art. 299 H. G. B. — (Erk. d. III. Sen. d. Pr. Qb. Trib. v. 28. Febr. 1873. Striet⸗ horst, Archiv Bd. 85 S. 222)
164) Annahme einer Waaren sendung Sei⸗ tens des Bestellers.
Der Besteller ist nicht gehalten, eine Waaren— sendung anzunehmen, wenn ihm statt deren, nament⸗
Aug. 1869. Samml.
Die Eigenschaft des Zahnarztes als Kaufmann!
war und welchen Erfolg der Mandant darnach er— warten durfte, während dann der Mandatar nachzu⸗ weisen hat, daß er den Auftrag pflichtmäßig voll⸗ zogen oder durch unabwendliche Umstände daran verhindert worden sei. (Urth. d. Sb. App. G. zu Lübeck v. 19. Juli 1872. Dr. Kierulff, Samml d. Entscheid. Bd. VII. S. 255 ff.)
In Nr. 125 des „Deutschen Reichs. Anzeigers
resp. Nr. 126 des Central · Handelsregisters haben
wir den Beschluß der Handelskammer zu Leipzig rücksichtlich der Veröffentlichung der Geschäftsbranchen vom 26. v. M. veröffent⸗ licht. Aus dem vom Sekretär Hrn. Pr. Gensel uns gütigst mitgetheilten Protokollauszug theilen wir folgendes Weitere über diesen Beschluß mit. Bereits im Jahre 1871 hatte die Handelskammer beim hie · sigen Königlichen Handelsgerichte beantragt, daß bei Bekanntmachung neuer Firmen das Geschäãftslokal und der Geschäftszweig mit erwähnt werden möchten, In Bezug auf das Geschäftslokal war der Antrag auch von Erfolg gewesen, während, was den Ge⸗ schäftszweig anlangt, die Kammer sich bei der Ab⸗ lehnung zur Zeit“ beruhigt hatte. Neuerdings hat nun auf Antrag des Kuratoriums des „Reichs ⸗An⸗
zeigers- das Handelsgericht im Stadtgericht Berlin
angeordnet,
ö 2 8662 . daß jeder eine Firma neu Anmeldende befragt
werde, ob er auch die Publikation der Geschäfts⸗ branche wünsche,
und hat Ersteres darauf im Central · Handelsregister
eine Anregung an die Handelsgerichte und Han⸗ delskammern ergehen lassen, an Erstere, daß sie die Interessenten bei der Anmeldung fragen, ob sie die Bekanntmachung ihres Geschäftszweigs be⸗ antragen wollen, an die Handelskammern, daß sie die Kaufleute und Gewerbtreibenden ihres Bezirkes auf diese Einrichtung aufmerksam machen und ihnen die Förderung derselben empfehlen.
Herr Lorenz als Einzelreferent beantragt, nach⸗ dem er die Vortheile einer solchen Einrichtung dar⸗ gelegt, die Kammer wolle
I) in einer öffentlichen Bekanntmachung erklären, es sei für das Allgemein ⸗Interesse nuͤtzlich, daß bei Anmeldungen neuer Firmen die Änmelden« den den Geschäftszweig mit benennen, den sie ergreifen wollen, damit derselbe mit zur Ver⸗ öffentlichung gelange;
2) beim Königlichen Ministerium der Justiz bean⸗ tragen, daß es die betreffenden Gerichts behörden anweise, einer solchen Veröffentlichung förderlich zu sein.
Auch diese Anträge werden ohne Debatte ein— stimmig angenommen. Wie uns weiter mitgetheilt wird, hat die Handelskammer die beschlossene Eingabe an das Königliche Ministerium der Justiz unterm 4. d. eingereicht. In derselben ist hervorgehoben, daß, abgesehen von den statistischen Zwecken, für Jeden, welcher an der Errichtung einer neuen Firma überhaupt ein Interesse nehme, die Kenntniß des Geschäftszweigs von Werth sei; ja für die meisten Leser gewinne ste überhaupt erst dadurch Bedeutung weil sie nur daraus ersehen können, ob sie an eine Geschaãsts ver hindunz mit der neuen Firma zu denken haben oder nicht. Aus demselben Grunde habe auch der eine Firma Anmeldende selbst das größte Interesse, daß bei der Bekanntmachung die Branche mit angegeben werde. Es wird auch dann noch darauf aufmerksam gemacht, daß ein Wechsel der Branche, der jedem Kaufmann unbenommen sei, schwerlich in der Fat vorkommen werde, für welche die Bekanntmachung berechnet sei: so lange die
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Firma in Adreßbüchern und dergl. noch nicht zu finden sei.
Die Nr. 25 der „Deutschen Industrie⸗
Zeitung“, Organ der Handels, und Gewerbekam— mern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau hat folgenden Inhalt: Zur Lage der Kleingewerbe. — Handelsverkehr der Verein. Staaten im Jahr 1674. Handels- und Gewerbekammern: Deffent⸗ liche Plengrsitzung der Handelskammer zu Leipzig vom 26. Mal 1875. — Technik: Selbstthätig re⸗
sicht über die in der letztvergangenen ungen.
gulirender Gasbrenner. (Mit Abbildung.) — Orlegnsgelb auf Baumwolle. — de Hasns Verfahren zur Reinigung von Kesselspeisewasser. Extinkteur. — Industrielle Briefe: Chemnitz: Jahresbericht der Handelskammer, zu Cottbus für 1874. Chemnitz: Fine österreichische Ansicht über den Veredelungs— verkehr. Manchester: Wochenschau über den eng⸗ lischen Maschinen⸗ und Metallmarkt. — Literarisches: Die gesammten Naturwissenschaften. Trzeschtik: Populäres Handbuch der Civilbautechnik. Albrecht: Die Wasserversorgung auf dem Lande. Dr. Hübner: Statistische Tafel aller Länder der Erde. — Tech— nische Notizen. Fragen. Beantwortungen. In⸗ dustrielle Notizen. Vermischte Notizen. Per sonal⸗ nachrichten. Patentertheilungen. Korrespondenz.
— Die Nr. 1236 des, Bremer Handelsblat⸗ tes“, Wochenschrift für Handel, zolkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Die Ruhrkohle in den deutfchen Nordseehäfen. Ausprägung von Reichsgoldmünzen auf den deut- schen Münzstätten für Rechnung von Privatpersonen. — Weltausstellung in Chili. — Rechtsfall. — Ent⸗ scheidungen aus der Shipping Gazette. — Ver⸗ mischte Mittheilungen. — Marktberichte. — An⸗ zeigen.
Handels ⸗NRegister.
Agaehem. Der zu Aachen wohnende Kaufmann aver Goblet hat das Geschäft, welches er in Aachen sub Firma Geschw. Goblet führte, dem daselbst wohnen den Kaufmann Adam Geulen über tragen; gedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 3028 des Firmenregisters gelöscht.
Ebenso wurde unter Nr. 562 des Prokurenregisters die Prokura gelöscht, welche der zu Aachen wohnen den Theresia Goblet für vorgedachte Firma ertheilt worden war.
Aachen, den 19. Juni 1875.
Königliches Handelsgerichts Sekretariat. Anehem. Unter Nr. 3407 des Firmenregisters wurde heute eingetragen die Firma A. Geulen⸗ Daniels, welche in Aachen ihre Niederlassung hat und deren Inhaber der daselbst wohnende Kaufmann Adam Geulen ist.
Sodann wurde unter Nr. 769 des Prokurenregisters
eingetragen die Prokura, welche der in Aachen woh⸗
nenden Anna Maria, geb. Daniels, Ehefrau Adam Geulen, für vorgedachte Firma ertheilt worden ist. Aachen, den 19 Juni 1875.
Königliches Handelsgerichts Sekretariat. Aachem. Unter Nr. 1251 des Gesellschaftsregi= sters wurde heute eingetragen die Handelsgefellschaft sub Firma M. Schloemer & Cie,, welche in Esch— weiler ihren Sitz, am 15. Juni c. begonnen hat und von jedem ihrer beiden Theilhaber, den daselbst wohnen den Kaufleuten Martin Schloemer und Friedrich Große vertreten werden kann.
Aachen, den 21. Juni 1875. Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Angehen. Die Handelsgesellschaft anb Firma Gebrüder Janßen, mit dem Sitze in Aachen, ist durch, den am 14. September 1874 erfolgten Tod des einen der drei Theilhaber, des Kaufmanns Mar Janßen, zeitlebens in Aachen wohnhaft, aufgelöst worden und ist das G'schäft auf die beiden anderen Theilhaber, Joseph Janßen und Adolph Janßen, Beide Kaufleute zu Aachen, übergegangen; Zedachte Firma wurde daher heute unter Nr. 533 des Gefell⸗ schaftsregisters gelöscht. .
Sodann wurde unter Nr. 1252 des Gesellschafts⸗ registers eingetragen die Handelsgesellschaft sub Rirma Gebrüder Janßen, welche in Aachen ihren Sitz, am 5. Juni 1875 begonnen hat und von jedem ihrer beiden Theilhaber, den vorgenannten Kaufleuten Joseph Janßen und Adolph Jansten, vertreten wer⸗ den kann.
Aachen, den 21. Juni 1875.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Aachem. Unter Nr. 12563 des Gesellschafts—⸗ registers wurde heute eingetragen die Handelsgesell⸗ schaft unter der Firma Gebrüder Theves welche in Scherpenseel ihren Sitz, am 17. Juni 1875 be— gonnen hat, und von jedem ihrer beiden Theilhaber, den zu Scherpenseel wohnenden Handelslenten Peter Doseph Theves und Heinrich Joseph Theves, ver⸗ treten werden kaun.
Aachen, den 21. Juni 1875.
Königliches Handelsgerichts⸗Sekretariat.
Anchem. Zu Nr. 1021 des Gesellschaftsregisters
woselbst eingetragen ist die zu Aachen domizilirte
Altiengesellschaft unter der Firma: Aachener
Diskonto⸗Gesellschaft, wurde heute Folgendes
vermerkt:
I) In der außerordentlichen Generalversammlung der Aktionäre vom 9. Juni c. sind verschiedene Aenderungen des Statuts, insbesondere die des Art. 7 dahin beschlossen worden, daß das Grundkapital der Gesellschaft auf 2,500, 000 1 reduzirt und dafür 5000 Stück Aktien zu o00 M jede auf den Inhaber lautend, auß⸗ gegeben werden sollen.
2) Die Befugniß der Vorstandsmitglieder, Geh.