genwärtig sei; er müßte ja aller Thätigkeit in eigener Kunstübung entsagen und würde bald ungenügenden Unterricht ertheilen. So hat sich denn das Kollegium an die Ehrenhaftigkeit und den guten Geist der Kunstjünger selbst gewandt, und sie haben aus ihrer Mitte Vertrauensmänner erwählt, die für Aufrechthaltung der Ord⸗ nung in Abwesenheit der Lehrer einstehen, Sorge tragen, daß Kunft⸗ werke oder Kostüme — die Akademie hat deren sehr kostbare und vorzügliche aus Rambergs Nachlaß erworben — unversehrt bleiben, überhaupt daß ohne Beschränkung der akademischen Freiheit das Rechte und Ersprießliche geschehe. Man wird auch hieraus erkennen, daß es kein Schaden für die Akademie und die Kunst ist, wenn be—⸗ reis zur Selbständigkeit heranreifende Künstler noch in den Meister ⸗ schulen verweilen, und daß der Lehrer am besten wissen wird, wann er sie entlassen kann; man wird einsehen, daß es gut ist, wenn junge Männer aus anderem Berufskreise, aus der Akten oder Studier— stube oder aus der Kaserne, sich in den Antikensaal und die Malklassen begeben, um rasch die sichere Technik zu gewinnen, die ihrer seitherigen dilettantischen Kunstliebe fehlte, um einen Lebens- beruf durch dieselbe zu finden. Für übelwollende oder mißverständ⸗ liche Auffassungen und Angriffe wird die Akademie durch Ergebnisse entschädigt, wie sie in der Ausbildung eines Makart, Defregger, Max, Lenbach, Ghysis u. a. vorliegen, und in der dankbar treuen Anhäng⸗ lichkeit, die diese ihr widmen.“
— Die neueste Nummer (1669) der „Illustrirten Zeitung“ enthält u. A. folgende Illustrationen: Der neue Zoologische Garten in Frankfurt a. M. (9 Ansichten Nach einer Zeichnung von P. Wagner. — Die Allgemeine Norddeutsche Segelregatta auf der Elbe bei Hamburg am 5. Juni. Originalzeichnung von Holger Drach⸗ mann. — Empfang des schwedischen Königspaars durch das deutsche Panzergeschwader im Kieler Hafen am 28. Mai. Originalzeichnung von H. Penner. — Die nene Sternwarte in Wien. (3 Abbildungen.) Nach einer Zeichnung von F. K. Ginzel. — Oskar Dicksen. — Scenen aus dem Schauspiel: „Die Reise um die Welt in 80 Tagen“ von Jules Verne und A. Dennery. Nach der Aufführung im Wiener Carl-Theater gezeichnet von H. Fritzmann. — Die Städtewappen des Deutschen Reichs: Schwelm. — 6 Ansichten vom Kurort Puch— stein bei Karlsbad in Böhmen.
— Das vom J. Engelhornschen Verlag in Stuttgart herausgegebene Lie ferungswerk „Italien“, dem wir schon wie—⸗ derholt in diesem Blatte Besprechungen widmeten, ist bereits bis zur 16. Lieferung gediehen, und es liegt somit mehr als die Hälfte des⸗ selben vor. Das ganze Werk ist auf ungefähr 26 Lieferungen he— rechnet und soll bis zum Hesbst d. Is. abgeschlossen sein. Ein jedes neu erscheinende dieser blauen Hefte in Folio ist nach in nerem Gehalt und äußerer Ausschmückung dazu angethan, dem Be—⸗ sitzer Freude zu bereiten. In der vorliegenden 16, Lieferung des vor— trefflichen Werkes führt Woldemar Kaden den Leser durch Latium in den anziehend geschriebenen Aufsätzen: „In den Grenzen Latiums“, „Etwas Ciceronenweigheit“ „Der nordische Wanderer in der römi⸗ schen Campagne“. Die Bilder in Tondruck: Lago maggiore mit Isola Bella und Isola Peskatore von R. Schick, Weinlese in Toskana von Ferd. Keller und Tertacina von Edm. Kanoldt, sind wiederum auagezeichnet gelungen. Aber auch unter den 12 Text. Illustrationen findet sich viel Inieressantes und sehr gut Ausgeführtes, wie die Vig Appia von Keller, Bauer in der Campagne und heimkehrende Schaf⸗ heerde von Kurella. Das in einer Auflage von 75090 Exemplaren gedruckte Prachtwerk zählt heute bereits in runder Summe 6000
Abonnenten.
In Oesterreich baben Gewitter und Wolkenbrüche neuerdings wieder große Verheerungen verursacht. So wird gemeldet:
Prag, 25. Juni. In Folge des heute Abends bei Hlubocep niedergegangenen furchtbaren Wolkenbruches wurde die Smichower Durchfuhrstraße überschwemmt und in Koschir ebenfalls eine arge Verwüstung angerichtet. Der Verkehr auf der Prag⸗Duxer Bahn mußte in Folge einer Dammzerstörung zwischen Hlubocep und Dus— nik vollständig eingestellt werden.
Amis Königsgnad im Banat wird der „N. Fr. Pr.“ ge⸗ schrieben: Montag, den 20. d., entlud sich in hiesiger Gegend in einer Ausdehnung von neun bis zehn Meilen ein Gewitter mit derartigem Hagel, daß wir von unseren ausgezeichneten Ernteaussichten nicht den Samen erhalten. Wir hatten seit langen Jahren hier kein ähnliches Unwetter zu verzeichnen. Rindvieh, Schafe, Heu sind in Menge fortaeschwommen.
Hannsdorf, 26 Juni. Gestern Nachmittags 3 Uhr wurde die Gegend von Mährisch⸗Schönberg durch einen Wolkenbruch und agelwetter arg verwüstet. Kartoffeln und Flachs wurden vom agel niedergeschlagen, das Wiesenheu abgeschlemmt, die Straßen durch Steingerölle verlegt. Außerdem wurden an der Wasserleitung, an den Gebäuden und Fenstern zahllose Beschädigungen angerichtet. — Auch aus dem Großherzogthum Hessen liegen Nachrichten aus Darmstadt und Umgebung über verheerende Wolkenbrüche vor.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Wie dem „Fr. J.“ unter dem 23. Juni aus dem Rhein gau geschrieben wird, ist die Weinblüthe nunmehr im gesammten Gaue — mit Ausnahme der allergeringsten Lagen, welche übrigens in voller Blüthe stehen — beendtt. In den besseren und besten Lagen verlief sie sehr rasch und glücklich; und der Fruchtansatz voll zog sich dort in Folge der günstigen Witterung ungemein gut. In den geringeren Lagen dagegen verzögerte der Regen etwas den Verlauf, hat aber im großen Ganzen auch hier nicht geschadet. Die Fruchtansätze an den großbeerigen Früh -Trauben von Hausstöcken und Spalieren haben sich mitunter schon bis zur Stärke einer kleinen Haselnuß ent wickelt. Im Allgemeinen wird man wohl behaupten dürfen, daß die Reben gegen das Vorjahr um wenigstens 8— 10 Tage, in den her— vorragendsten Lagen, wie z. B. im Rüdesheimer und Rauenthaler Berge, sogar um 12—14 Tage voran sind. Dabei sind die Ansätze so schön und massenhaft, wie selten. Es scheinen somit die Aus— sichten dieses Jahr auf eine gesegnete und reiche Ernte zur Zeit wohl begründet zu sein.
— Ueber den Stand der Saaten in Lothringen veröffent- licht der Präsident des landwirthschaftlichen Vereins in Metz, Hr Paté, nachstehenden Bericht: In der letzten Woche waren die ab— wechselnden Regengüsse der Heuernte sehr ungünstig. Sonnabend und Sonntag war das Wetter schöner, die Hitze ist wiedergekehrt. Das Barometer steigt wieder und das Thermometer zeigt vier Grad mehr, als in den letzten Tagen. Der Raps ist auf dem Punkte, ge schnitten zu werden, das Ergebniß kann voraussichtlich auf eine halbe Ernte abgeschätzt werden. Der Roggen steht schön. Weizen läßt noch zu wünschen, es sind immer dünne Stellen da, es ist das ein Defizit, welches ein Fünftel oder ein Viertel der Ernte ausmachen kann; die unteren Theile der Aehren sind ohne Frucht; indeß ver— spricht die Weizenernte im Ganzen ein gewöhnliches Jahr. Hafer und Gerste würden sehr schön sein, ohne die unzähligen Disteln, die man nicht zerstören konnte. Kartoffeln und Runkelrüben stehen gut. Mit Wein und Hopfen sieht es glänzend aus. Die Heuernte hat überall begonnen, und man ist mit dem Ergebniß ziemlich zufrieden.
Gewerbe und Handel.
Berlin. Am 26. d. M. starb hierselbst der Geh. Kommerzien Rath Emil Prätorius.
— Die Generalversammlung der Berlin⸗Görlitzer Eisenbahn⸗ gesellschaft wählte in den Verwaltungsrath die Herren Landes- hauptmann v. Seydewitz, Rechtsanwalt Salomonsohn, Geheimer Ober- Finanz Rath Wilckens, Bankier Levinstein, Geheimer Kommerzien— Rath Schmidt, Geheimer Regierungs⸗Rath Sattig, Baumeister Lent, Geheimer Regierungeé-Rath Reinhardt und Bankier Alvin Ball. Zu §. 22 Nr. 3 Fitt. G. des Statuts ist alsdann folgender Zusatz be⸗ schlossen worden: ‚Die Nachzahlung der Dividende auf die Stamm Prioritätsaktien erfolgt indeß nur, nachdem vorerst den Inhabern der Stamm-⸗Prioritätsaktien für das laufende Betriebsjahr 5 , des Nominalbetrages ihrer Aktien aus dem Reinertrage gewährt und sodann mit der Maßgabe, daß unter den dergestalt zur Bezahlung gelangenden Dividendenscheinen früherer Betriebsjahre die älteren Dividendenscheine ein Vorzugsrecht vor den jüngeren genießen.“ Die den Mitgliedern des Verwaltungsraths zu gewährende Tantième wurde schließlich auf 1 * des pro 1874 vertheilten Reingewinnes festgestellt.
— Die bevorstehende außerordentliche Generalversammlung der Ostdeutschen Bank ist, wie berichtet wird, von Aktionären des Instituts unter Deponirung der dazu nöthigen 200,900 Thlr. Nom. in Aktien beantragt worden, um die Liquidation der Bank zu bewerk— stelligen.
— Der Magistrat von Wien hat nach der Wien. Ztg.“ fol— gende Kundmachung vublizirt: ‚Aus den dem Magistrate vorliegenden Ausweisen über die Preise der wichtigsten Konsumtionsartikel ergiebt sich die Thatfache, daß bei einem großen Theile derselben im Detailverkaufe die vorjährigen Preise beibehalten werden, obwohl der
Marklpreis eben dieser Artikel im Vergleiche zum Vorjahre gesunken ist. Ungeachtet wiederholt die bestehenden Markteinrichtungen so wie insbesondere die Verfügungen bekannt gegeben worden sind, welche die Behärde getroffen, um den Konsumenten den Bezug der Lebensmittel direkt von den Produzenten zu ermöglichen, so lassen es die gegen wärtigen Verhältnisse zweckmäßig erscheinen, dieselben neuerlich in Erinnerung zu bringen. Die Einfuhr aller Brotgattungen und deren m gan auf den Viktualienmärkten in Wien ist allen Pro⸗ duzenten gestattet; der Verkauf daselbst ist vollkommen frei, und können die Konsumenten ihren Bedarf hier von den roduzenten beziehen. Mit der hierortigen Kundmachung vom
7. März 1872 wurde der Verkauf des Brotes nach dem Gewichte eingeführt, um auch in dieser Beziehung den Konsumenten die nöthige Sicherheit zu verschaffen, ohne daß jedoch von dieser Verfügung nach den gemachten Erfahrungen von dem Publikum Gebrauch gemacht wurde. Wegen Beschaffung billigeren Fleisches hat der Gemeinderath mit Beschluß vom 8. August 1874 die Genehmigung ertheilt, daß im ganzen Gemeindegebiete Wiens an hierzu bestimmten Plätzen stabile Verkaufsstände aufgestellt werden dürfen, und obliegt den Eigen⸗ thümern derselben, das Fleisch von den hier unter behördlicher Auf- sicht geschlachteten Thieren stets um 4 Kr. per Pfund billiger zu geben, als solches in den sozenannten Fleischbänken verkauft wird. Von solchen Ständen sind derzeit 52 aufgestellt, und sind Plätze für sfolche Stände noch verfügbar. Auch der Einführung geschlachteten Fleisches wurde von Seite der Behörde der thunlichste Vorschub geleistet, und wird dasselbe in der Großmarkthalle sowohl, als auch theilweise in den vorerwähn⸗ ten Ständen zu den Hallenpreisen verkauft. Die Dualität des Fleisches so wie die Cinhaltung des billigeren Verkaufspreises wird strenge überwacht. Da die gesetzliche Verpflichtung besteht, daß in allen Fleischverkaufslokalen der Preistarif über die einzelnen Fleischgat⸗ tungen leicht wahrnehmbar angebracht sein muß, so ist damit den Konsumenten stets die Möglichkeit geboten, zu wissen, um welchen Preis die einzelnen Fleischgattungen bei den verschiedenen Verkäufern zu haben sind. Hinsichtlich der Beschaffung der Gemüse und der anderen Lebensmittel wird auf die bestehenden Märkte, welche täglich von früh Morgens bis 1. Uhr Mittags abgehalten werden, hingewiesen. Jedermann ist nach dem Gesetze berechtigt, mit allen zum Verkaufe zugelassenen Waaren den Markt zu beziehen, und ist der Produzent in dem Verkaufe seiner Waaren waͤhrend der ganzen Marktzeit keiner Beschränkung unter⸗ worfen. Außerdem ist der Hausirhandel mit Artikeln des täglichen Verbrauches allen großjährigen Personen auf ihr Anmelden im Sinne der seit 1. Mai 1860 bestehenden Gewerbeordnung gestattet, wodurch der Ankauf wie die Auswahl der Waagren im Hause selbst geschehen kann. Es scheint nur der regeren Theilnahme des Publikums zu be— dürfen, um dieser Verkaufsweise, welche in anderen Großstädten sich als vortheilhaft bewährt hat, allmählich auch hier im ausgedehnteren Maße Eingang zu verschaffen. Die Konsumenten werden hiermit in ihrem eigenen Interesse auf alle diese Einrichtungen und Bestimmun⸗ gen neuerlich aufmerksam gemacht.“
Hrüssel, 26. Juni. (W. T. B.) Der Strike in Borinag ist beendet. Die Arbeit ist überall wieder aufgenommen.
Kopenhagen, 26. Juni. (W. T. B.) Die Nationalbank wird von Montag, den 28, ab den Diskont für Wechsel auf 55 — 6*, den Lombardzinsfuß auf 535 erhöhen.
Ver dehrs⸗Anstalten
Auf der Strecke Glatz ⸗Habelschwerdt wird der Personen⸗ und Frachtverkehr vom 1. Juli d. J. ab eröffnet. Es wird dadurch, wie aus dem veröffentlichten Fahrplan ersichtlich ist, täglich eine drei⸗ malige direkte Verbindung zwischen Breslau und Habelschwerdt ermöglicht.
— Die Sitzungen des russisch-deutschen Eisenbanver⸗ bandes in Dresden sind heute Vormittag durch den General Direktor der sächsischen Staatseisenbahnen, v. Tschirschky, eröffnet worden. Den Vorsitz hei den Verhandlungen führt die Direktion der Königlich preußischen Ostbahn.
New-⸗York, 26. Juni. (W. T. B.) Der Dampfer France“ der National ⸗Dampfschiffs ˖ Compagnie (Stettin ⸗New ⸗ Yorker Linie, C. Messing) ist hier angekommen. Der Dampfer des norddeutschen Lloyd „Oder“ ist hier eingetroffen.
Ems, 209. Jun. Die heute zu Ehren Sr. Majzestat des Kaisers und Königs auf der Lahn von dem Frankfurter Ruderverein in Gemeinschaft mit dem Cölner Ruderklub veranstaltete Regatta nahm Nachmittags um 6 Uhr trotz der sehr ungünstigen Witterung ihren Anfang. Se. Majestät der Kaiser schauten der Wettfahrt aus einem Fenster des Kursals zu. An beiden Ufern der Lahn hatte sich eine große Menschenmenge eingefunden, welche den Siegern lebhafte Zurufe spendete. Während der Regatta spielten eine Militär- und die Emser Kurkapelle. Es fanden 5 Wettfahrten statt. Die Fahrtour begann bei der neuen Brücke, erstreckte sich bis zur Schiffbrücke, wo sich der Drehpunkt befand, und endigte vor dem Balkon des Kursaals. Bei der ersten betheiligten sich je ein zwei—⸗ rudriges Outrigged Boot des Cölner Ruderklubs und des Frankfurter Ruderyereins, und es gewann den Ehrenpreis der Damen, bestehend in 2 silbernen Karaffen, die „Coralle“ des Cölner Ruderklubs. An der zweiten Fahrt, für welche der „Kaiserpreis“ ausgesetzt war, nah— men zwei rudrige Outrigged⸗Boole des genannten Vereins Theil. Der Cours von Nr. 1 wurde doppelt gefahren. Als Sieger aus die— sem anstrengenden Kampfe ging hervor der „Adolf“ des Frankfurter Rudervereins. Die Cölner blieben mehrere Bootslängen zurück. Der Ehrenpreis Sr. Masestät des Kaisers bestand in einer Bowle nebst den dazu gehörigen Gläsern. Zur dritten Tour waren angemeldet je ein 2Zrudriges Outrigged⸗Boot der beiden Rudervereine. Preis: erster Ehrenpreis der Kurkommission, bestehend in einem silbernen Pokal. Die Fahrstrecke bildete wiederum die doppelte Tour. Abermals blieb das Boot ‚Castor“ des Frankfurter Rudervereins Sieger, während sich die Cölner von vornherein sehr im Nachtheil befanden. Zu der Wettfahrt mit „Grönländern“ waren je drei Boote des Frank⸗ furter Rudervereins und des Kölner Ruderklubs angemeldet; es be— theiligten sich indeß nur die Kölner Boote „Fürst Bismarck“ und „Möve“. Ersteres blieb Sieger und erheilt den zweiten Preis der Kurkommission, abermals in einem silbernen Pokale bestehend. Den Schluß machte eine englische Wettfahrt in Emser Booten, mit durch das Loos bestimmten Mannschaften der verschiedenen Vereine bemannt. Zwei Mitglieder des Frankfurter Vereins errangen den dritten Preis der Kurkoinmission, ebenfalls in einem silbernen Pokal bestehend. Die Preisvertheilung fand sofort nach Beendigung der Fahrten statt. Das Richteramt hatten übernommen: der Hr. Badekommissar v. Lepel, Hr. Deichmann vom Cölner Ruderklub und Hr. Ph. Lack vom Frank— furter Ruderverein. Bei der ganzen Wettfahrt hat nicht die geringste Störung stattgefunden.
Die internationale Telegraphen⸗ Konferenz in St. Petersburg beschäftigte sich in ihrer zehnten Sitzung am 23. Juni mit der Berathung einzelner Neuerungen in Bezug auf die Telegramme besonderer Art. In den Referaten über die früheren Sitzungen geschah bereits des Projekts Erwähnung, die Uebergabe an eine gewisse Frist gebundener Telegramme (tèlègrammes urgents) ein- zuführen, welche in Fällen besonderer Dringlichkeit für den Absender gegen erhöhte Zahlung bei der Beförderung vor allen übrigen De— peschen der Privatkorrespondenz den Vorzug haben sollen. Da ein—⸗ zelne Delegirte sich gegen die Einführung dieser Telegramme auesprachen, so tauchte die Frage auf, in welchem Maße solchen Termindepeschen beim Transit durch diejenigen Staaten ein Vorzug einzuräumen sei, welche die Einführung der- selben nicht acceptiren. Nach eingehender Debatte wurde die Frage noch offen gelassen, bis einige Delegirte spezielle Instruktionen ein . haben würden. Einen weiteren wesentlichen Gegenstand der
erhandlungen bildete der Antrag auf Einführung einer pekuniären Verantwortlichkeit der Telegraphenverwaltungen für unrichtige Ueber
gabe der Depeschen. Im Hinblick auf die Tragweite der Frage be schloß die Konferenz, sie vorher in einer aus sseben Mitgliedern ad hoc konstituirten Kommission einer eingehenden Vorberathung zu unter werfen. Schließlich prüfte die Konferenz die Bestimmungen über die Kontrole der gewöhnlichen und chiffrirten Depeschen beim telegra— phischen Verkehr innerhalb der Grenzen Europas und bei außereuro— päischer Korrespondenz. ö
Seit Anfang Juni haben sich in Königsdorff-Jastrzemb O. /S. bereits über 150 Badegäste eingefunden. Dank den Bemü— hungen des Bade ⸗Arztes Dr. Faupel faßt die Ueberzeugung von der Heilkraft der dortigen Soole in immer weiteren Kreisen Wurzel. Der Aufenthalt in dem kleinen Orte, mit seinen gut eingerichteten Häusern, den prachtvollen, von der Natur außerordentlich begünstigten Anlagen, der schönen, in der Ferne von den Karpathen begrenzten Aussicht, einer guten Badekapelle u. s. w. ist auch für wenizer Kranke ein all— seitig befriedigender. Die Meisten werden von den ungeahnten Na— turschönheiten dieses im äußersten Ober = Schlesien gelegenen Bades überrascht sein. .
Teplitz, 24 Juni. Um das herrliche Schauspiel des „Jo—⸗ hannis- oder Sonnen wendfeuers“ zu genießen, waren gestern Abends bei einbrechender Dunkelheit die im Weichbilde der Stadt gelegenen Hügel von dichten Menschengruppen besetzt, welche größtentheils aus Fremden bestanden. So weit das Auge reichte, auf den um— liegenden Ebenen, Höhen und Bergen konnte man hell auflodernde Flammen sich hin und her bewegen sehen. Der mit diesem uralten Gebrauche in früherer Zeit verbundene Aberglaube fft übrigens noch nicht ganz geschwunden. So z. B. stecken viele Landleute die Kohlen vom Johannisfeuer in die Wlesen, Felder und Gärten oder auf die Dächer ihrer Gebäude, um Haus und Feld vor allem Unwetter zu bewahren; auch streut man Weihrauch von der Christnacht und Weihholz vom Palmsonntag in das Feuer, das hierauf theilweise mit grünem Tannreisig, feuchtem Moos oder Haidekraut bedeckt wird.
Bäderstatistik. Augustusbad (bei Radeberg) bis 25. Juni .. ö 151 Baden bis 26. Juni J w Charlottenbrunn bis 24. Jm 341 Cudowa bis 22. Juni ö ö 276 Elster bis 21. Juni 1,126 Ems bis 25. Juni J . 11 268 Franzensbad bis 22. Juni ⸗ ͤ 2666
J
1 e 270
11 , 10010 J e 50 ha ,,,, Marienborn (bei Kamenz) bis 25. Juni.. . 123 Oeynhausen bis 25. Juni J , e JJ 810 1 ,, 216 Schweizermühle (im Bielagrunde) bis 25. Juni.... 191 m , 14 Warmbad (bei Wolkenstein) bis 25. Juni.. . 183 Warmhrunn ih . Jun 1419 Wiesenbad (bei Annaberg) bis 25. Juni.. . 124
Von den Ueberschwemmungen der Gaxonne liegen folgende Nachrichten vor: Toulouse, 24. Juni. Die Ueberschwemmung hat
viel größere Verwüstungen angerichtet, als man glaubte. Man schätzt die Zahl der eingestürzien Häuser auf zwei bis dreihundert. Das von den Arbeitern der Tabakmanufaktur bewohnte Viertel liegt fast ganz in Trümmern. Mehrere Arbeiter werden vermißt. — 25. Juni. Bis Mitternacht hat man schon hundert Leichen in den nicht ein—— gestürzten Häusern gefunden, in den eingestürzten liegt ihrer eine er schreckende Zahl. Sechszig Personen männlichen und siebzig weiblichen Geschlechts sind verwundet, die Soldaten der Artillerie haben sich höchst rühmlich aufgeführt. Der Gemeinderath hat 100,000 Fr. für die Ueberschwemmten votirt. In der Bevölkerung herrscht große Nieder⸗ geschlagenheit — Mont auban, 24. Juni. Der Wasserstand der Garonne ist einen Meter höher, als der höchste Wasserstand dieses Jahrhunderts (18355). Fast alle Meiereien sind zerstört und die Land- seuse um ihre ganze Habe gebracht. — Bériers, 24. Inni. In Folge der Ueberschwemmung ist der Eisenbahnverkehr zwischen Ton- louse und Foix und Bayonne unterbrochen. — Agen, 24. Juni. Der Eisenbahnverkehr ist eingestellt. Die Ueberschwemmung nimmt zu. — Pau, 24. Juni. Der Wasserstand geht erheblich zurück, nur eine Person ist ertrunken. Der Eisenbahndienst ist an zehn Punkten unterbrochen. Vom 25. Juni wird aus Toulouse berichtet: Drei Dörfer in der Nähe sind fast ganz dem Boden gleich gemacht, in einem vierten sind von 400 Häusern zehn stehen geblieben. In Tou⸗ louse selbst sind fünf große Brücken fortgerissen und bis gestern Abend 300 Häuser eingestürzt. 101 Leichen wurden bis jetzt beerdigt. In Verdun zählt man 12 Todte und 80 Vermißte. Gegenwärtig ist das Wasser in der Abnahme, und seit vierundzwanzig Stunden fällt viel weniger Regen. Der Präsident der Republik, der Vize⸗Pröäsident des Ministerraths, Hr. Buffet, und der Kriegs-⸗Minister General von Cissey begeben sich heute Abend in Person nach Toulouse (vgl. a. u. Frankreich. — Die Pariser Blätter haben Subskriptionen für die Ueberschwemmten eröffnet, und die Große Oper veranstaltet zu ihrem Besten am 3. Juli eine Vorstellung.
Theater.
In wenigen Tagen findet im Viktoriatheater die hun- dertste Aufführung der ‚Reise um die Welt in 89 Tagen“ statt. Der häufigen Wiederholungen ungeachtet und trotz der Hitze ist der Besuch noch immer ein sehr reger. Zur hundertsten Vor stellung wird das genesene Frl. Marie Schröder nochmals, als Ab— schiedsrolle, die Aouda spielen. Auf Andrängen von allen Seiten dürfte Hr. Direktor Emil Hahn vielleicht auch an diesem Abend als Phileas Fogg auftreten.
— Da zu der am 26. d. M. im National ⸗ Theater ge⸗ gehenen Vorstellung: „Prinz Friedrich von Homburg von Kleist, der Andrang so groß war, daß viele Meldungen unberück— sichtigt bleiben mußten, so wird dieselbe am Mittwoch, den 30. d. M. für bie Schüler mit ermäßigten Preisen wiederholt. Meldungen zu Billets sind rechtzeitig im Theaterbureau zu machen. — In Anbetracht der Leistungen des Frl. Buchwald hat Direktor Buchholz derselben für heute ein Benefiz (Drei Paar Schuhe“) bewilligt.
— Frl. Helene Meinhardt hat einen unkündbaren Kontrakt mit dem Direktor Steiner vom Theater an der Wien zu Wien defi⸗ nitiv abgeschlossen, demzufolge sie am 1. Mai k. J. auf drei Jahre in den Verband der genannten Bühne eintritt.
Redacteur: F. Prehm. Berlin! Verlag der Expedition (Kejse l). Druck W. Elsner. Vier Beilagen (einschließlich Börsen Beilage)
zum Deutschen Reichs⸗An
M 1A9.
; Deutsches Reich. Bekanntmachung
Po stversendungsverkehr innerhalb dez Allgemeinen
Postvereins.
Im Verfolg der Bekanntmachung des Fürsten Reichs kanz⸗ den Zusammentritt des „Allge⸗ t e Versendunggz⸗ bedingungen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht r wel
vom 1. Juli ab bei Briefpostsendungen n s . n it ö nahme von Oesterreich⸗ngarn und Luxemburg, ,
A . dung finden, und welche solchergestalt mit dem bie hne ee,
lers vom 20. Juni, betreffend
meinen Postvereins! werden nachstehende
einerseits und den übrigen Ländern dez Vereins — läufiger Ausnahme von Frankreich mit Algerien, —
in Kraft treten für Briefpostsendungen nach und aug:
a. allen vorstehend nicht genannten Ländern Europas ( geschlossen sind nur Briefpoöstsendungen nach und ö er:
land, deren weiter unten Erwähnung geschieht); b. dem asiatischen Rußland; g geschieht);
c. der asiatischen Türkei mit Aegypten, Nubien, dem Sudan
und Marokko; d. den Vereinigten Staaten von Amerika.
1 Briefe sind ohne Einschränkung des Gewichts zulässig
und können frankirt oder unfrankirt ab esandt werden Vas Patio beträgt. für fen tren für unfrankirte Briefe 40 Pfennig auf je 15 Gramm.
Y Postkarten sind zum Frankosatze von 16 ig fü das Stück zulässig, werden aber nicht ö ,,
vollständig frankirt find.
3) Drucksachen müssen im Allgemeinen den für den inneren werden Bücherzettel zur Versendung gegen das ermäßigte 6
r Auch dürfen Rechnungen den Büchersendungen, Musikalien. Zeitschriften oder 8 nicht beigelegt werden. Nur bei Büchern ist ein handschriftlicher Wid⸗ es In gedruckten Rundschreiben oder Geschäftsanzeigen den Namen des ger gen handschriftlich oder auf mechanischem Wege nachzutragen oder
deutschen Verkehr geltenden Bestimmungen entsprechen.
für Drucksachen nicht zugelassen. mungsvermerk Seitens des Verfassers zulässig. abzuändern, ist nicht gestattet.
Für Waarenproben gelten
Waarenproben und Drucksachen darf jedoch nicht stattfinden.
5) Gegen die Taxe für Drucksachen können auch Geschäfts⸗ Als solche sind 4 . Auszüge ve racht eschäftspapiere der Versicherungsgesellschaften und ähnliche Schriftstůücke, . nicht
papiere offen oder unter Band versandt werden. anzunehmen: Akten und Urkunden, Abschriften von Akten, Handel spapiere, Frachtbriefe,
die Eigenschaft einer brieflichen Mittheilun igen 1 g haben. 6) für Drucksachen, Waarenproben z beträgt das Porto gleichmäßig 5 Pfennig auf je 50 Gramm. Das
Gewicht der Waarenproben darf 256 Gramm, dasjenige der
Drucksachen und Geschäftspapiere 10090 Gramm nicht übersteigen.
7) Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere müssen
durch Postwerthzeichen (Freimarken 26. vollständig frankirt sein und unterliegen, wenn sie nicht oder ungenügend frankirt sind oder wenn sie ihrer Beschaffenheit nach den vorstehenden Ver⸗ sendungsbedingungen nicht entsprechen, dem Porto für unfran⸗ kirte Briefe, nach Abzug des Werths der etwa verwendeten Freimarken 2c. Ausnahmen machen nur Zeitungen, gedruckte Rundschreiben, Geschäftsanzeigen und ähnliche Drucksachen, welche gleich Waarenproben von eigenem Kaufwerth nicht abgesandt sondern dem Absender, sofern derselbe zu ermitteln ist, zurück gestellt werden, wenn sie den vorgeschriebenen Bedingungen nicht entsprechen. ;
8) Als Einschreibsendungen sind Sendungen aller vor— stehend genannten Arten zulässig. Für Einschreibsendungen wird außer dem Porto für gewöhnliche Gegenstände der gleichen Art eine Einschreibgebühr von 20 Pfennig, und falls durch den Vermerk „Rückschein! die Beschaffung einer Empfangsbeschei⸗ nigung des Adressaten verlangt wird, eine weitere Gebühr von 20 Pfennig erhoben. Einschreibsendungen sind als solche in Bezug auf Form und Verschluß keinen besonderen Bestimmungen unterworfen.
BSür den Verlust einer Einschreibsendung wird von der⸗ jenigen Vereins⸗Postverwaltung, in deren Gebiet die Sendung abhanden gekommen ist, dem Absender oder auf dessen Ver— langen dem Empfänger, ein Ersatzbetrag von 50 Franken, in Deutschland von 46 Mark gezahlt, vorausgesetzt, daß die Verwaltung, welcher hiernach die Ersatzleistung zufällt, durch die Landesgesetze zu einer solchen auch im eigenen Verkehr verpflich⸗ tet ist. Der Anspruch auf Entschädigung muß innerhalb Jahres⸗
frist, vom Tage der Posteinlieferun
. g Posteinlieferung gerechnet, geltend gemacht Im Verkehr mit Frankreich und Algerien verbleibt es vor⸗ läufig noch — bis zum Schluß des Jahres 1875 — bei den bestehenden Portosätzen und Versendungsbedingungen.
Für Briefe, Postkarten, Drucksachen und Waarenproben nach und aus Oesterreich⸗Ungarn, Luxemburg und Helgoland kommen — abgesehen davon, daß nach Oesterreich⸗Ungarn Post⸗ karten mit Rückantwort nicht zulaässig sind, — die gleichen Taxen wie im inneren Verkehr Deutschlands in Anwendung.
Berlin W., den 26. Juni 1875.
Kaiserliches General⸗Postamt.
Königreich Preußen.
Gesetz ůberd ie Vermögensverwaltung in den katholischen Kirchengemenden.
2 Vom 20. Juni 1875.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. erer nen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, n den Imfang der Monarchie, was folgt:
.. In jeder katholischen Pfarrgemernde sind die kirchlichen Bermögengangelegenheiten durch einen Kirchen vorstand und eine Ge— mein devertretung na Maßgabe dieses Gesetzes un besorgen. 3 §. 2. Die Vorschrift des 5. ] findet auch auf Missiongpfarr⸗ f einden, sowie auf solche anderen Kirchengemeruden (Filial, Ka— . . 2c. Gemeinden Anwendung, für welche besonders bestimmte 6 . Vermögentstücke vorhanden sind, oder deren Gemein degliedern ondere Leistungen zur Bestteitung der kirchlichen Bedürfnisse dieser
Briefe 20 Pfennig und
; ag die gleichen Versendungs⸗ bedingungen, wie innerhalb Deutschlands; eine 6 , 3
und Geschäftspapiere
SErste Beilage
Berlin, Montag den 28. Juni
R 8 gehören:
Anniversarien;
thätigen oder Schulzwecken bestimmten kirchlichen Vermögens stũcke;
halb der Kirchengebäude veranstalteten Samml ö , ungen, Kollekten ꝛc.
Org e nn, , 4. Die dem Staate oder den bürgerlichen Gemei ⸗ ö ö . 314 solchen . u kirchlichen Zwecken bestimmt sind, ;
eg h lin st sind, werden durch dieses Gesetz
jenige nicht begriffen, welches zwar zu kirchlichen Zwecken besti aber unter dauernde Verwaltung des Staates 1 gal e mn, Gemeinden und Kommunalverbände gestellt ist. J. Kirchenvorst and. . 5. . , . besteht: in Pfarrgemeinden aus dem Pfarrer, in Filial⸗, Kapellen 6 Gemeinden, welche eigene Geistliche haben, aus dem ö. i. stliche h . em der Anstellung 2) aus mehreren Kirchenvorstehern, welche ĩ i deu . ch steh che durch die Gemeinde I) in dem Falle des 5. 39 aus dem daselbst bezeichnet = tigten oder Lem von ihm ernannten rn ele gt er 6, S. 6. Die Zahl der für jede Gemeinde zu wählenden Kirchen—⸗ porsteher beträgt in Gemeinden bis 500 Mitglieder vier, bei mehr als 500 bis 2000 Mitgliedern sechs, bei mehr als 2000 bis 5000 Mit— gliedern acht, bei mehr als 5000 Mitgliedern zehn. k Iberer ee 36 ö ar, Beschluß der Gemeinde⸗ lung bewirkt werden; die Zahl soll jedoch nicht 6 und nicht weniger als vier betragen. ,, Mit Rücklicht auf die Seelenzahl oder die besonderen Verhält⸗ nisse einer Gemeinde kann die Zahl mit Genehmigung des Ober- Präfidenten bis auf zwei herabgesetzt werden 5 J. Das Amt der Kirchenvorsteher ist ein Ehrenamt. irg. o . ,, kann auf Antrag des rstandes eine angemessene Entschädigu i inde⸗˖ . wn, werden. ,, 8 8. Der Kirchenvorstand verwaltet das kirchliche Vermögen. Er vertritt die seiner Verwaltung , . massen und die Gemeinde in vermögensrechtlicher Beziehung. Geisffl fe echt 1 . , an den zur Besoldung der k n und anderen Kirchendiener bestimmt 6 ö r. ern, nicht berührt. ö §. 9. . Die Mitglieder des Kirchenvorstandes haft ür di Sorgfalt eines ordentlichen Hauevaters. t . 4 ö. ö! , ,, und 21. Rechnungsführung ist henvorsteher zu übertragen, we i = ,, wird. 1 ö ur eschluß des Kirchenvorstandes kann ein demselb i angehöriger, besonderer Rendant oder hirn n dern e a f werden. Ein solcher Rendant oder Rechnungsführer gehört zu den Kirchendienern im Sinne des Gesetzes vom 12. Mai 1873. 8. 11. De Kirchen vorstand hat ein Inventar über das von ihm ver kirchliche Vermögen (6 3 zu errichten und fortzuführen. Er hat einen Voranschlag der Jahreseinnahmen und Ausgaben au fzust ellen und einen vollständigen Bericht über den Stand des kirch˖ , nb , an , zu erstatten Am Schlusse jedes Rechnungefahres ĩ ie ae n . göjahres hat der Kirchenvorstand die 5. 12. Der Kirchenvorstand wählt aus seinen in 8§. 2 a bezeichnetzn Mitgliedern bei dem Eintritt der nan . rsteher einen Vorsitzenden und einen Ste te ess ̃ 1 sitze inen Stellvertreter desselben, beide 5§. 13. Der Kirchenvorstand versammelt sich auf Einladun des Vorsitzenden, so oft es die Erledigung der Geschäfte , Durch Beschluß kõnnen regelmäßige Sitzungstage festgesetzt werden. i. . 14. Der Kirchenvorstand ist zu berufen, wenn dies verlangt ) von der bischöflichen Behörde, 2) von dem Landrath (Amtshauptmann, nern von se Bürgermeister, von der Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes ö ö 36 8. in gef w , , st⸗ , den beiden letzten Fällen, sofern ein innerhalb der andigkei des Kirchen vorstandes liegender Zweck on,. wird. . ö 15. Kommt der Vorsitzende dem Verlangen nicht nach, oder brd f d . 9 vorhanden, so kann die Berufung sowohl e bischöfliche Behörde, als auch dur ie im 5 . . . ch ch die im §. 14, Nr. 2 n diesen Fällen bestimmt die berufende Behörde den Voersitzen den aus den im 5§. 5, Nr. 2 und 3 bezei itgli ö r ezeichneten Mitgliedern des ‚I6. Zu den Sitzungen sind sämmtliche Mitglieder des Ki . vorstandes einzuladen. Die Einladung ist, . der . Zustimmung der Gemeindevertretung bedarf, schriftlich unter Angabe des Gegenstandes spätestens den Tag vor der Sitzung zuzustellen. pie , . ö. ar mer Stimmenmehrheit der An⸗ ö ei Stimmengleichheit entscheidet die Sti vor ,,, . Loos. 6 ,, . Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist erforderlich, daß mindestens die Hälfte der Mitglieder des Kirchenvorstandes an!“ ĩ ie, . 9 chM f an der Abstimmung Mitglieder, welche an dem Gegenstande der Beschlußfassun = sonlich betheiligt sind, haben sich der Astimmung , , ö Bei nicht vorschriftsmäßig erfolgter Einladung kann eine Be⸗ schlußfassung nur dann stattfinden, wenn der Kirchenvorstand voll. zählig versammelt ist und Widerspruch nicht erhoben wird. . §8. 18. Die, Beschlüsse sind unter Angabe des Tagez und der i. , ,, zu verzeichnen. Die Protokolle wer⸗ en von dem Vorsitzenden und mindestens noch einem Mitgli , . , , , h rn n . 19. Zu jeder die Gemeinde und die von dem Kirchen vertretenen Vermögensmassen verpflichtenden * , af de erklärung des Kirchenvorstandes bedarf es der Unterschrift des Vor—⸗ Iizenden und noch zweier Mitglieder des Kirchenvorstandes, sowie der Beidrũckung des Amtssiegels. Hierdurch wird Dritten gegenüber die ordnungsmäßige Fassung des Beschlusses festgestellt, so daß es eines . be n. e, deri. desselben, insbesondere der er⸗ olgten Zustimmung der Gemeindevertretung, wo ei = dig ist, nicht . x .
Amtmann), in Stadt⸗
II. Gemeindevertretung.
5. 20. Die Zahl der Gemeindevertreter soll drei 6 sein, wie diejenige der gewãäblten ö , n, Mit Rücicht auf die Seelenzahl oder die besonderen Verhält- nisse einer Gemeinde kann die Zahl mit Genehmigung des Sber=
emeinden obliegen.
zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. k
Zu dem kirchlichen Vermögen im Sinne dieses Gesetzes 1) das für Kultusbedürfnisse bestimmte Vermögen, einschließli
des Kirchen ⸗ und Pfarrbausbau fonds, der zur , 3 9
lichen und anderen Kirchendiener bestimmten Vermögens stücke und der 2) die zu irgend einem sonstigen kirchlichen Zwecke oder zu wohl-
3) die Erträge der durch kirchliche Organe zu kirchli thätigen oder Schulzwecken des Gemeindebezirkz an . .
wohlthätigen oder Schulzwecken i des Gemeindebezirks beftimmten und unter die . .
Unter kirchlichem Vermögen im Sinne dieses Gesetzes ist das⸗
S7.
.S. 21. Die Beschlüsse des Kirchenvorstandes bedürfen der Zu⸗ stimmung der Gemeindevertretung in folgenden Fällen: ) bei dem Erwerb, der Veräußerung oder der dinglichen Be⸗ lastung von Gemeindeigenthum, bei der Vermiethung oder Ver⸗ pachtung desselben auf länger als zehn Jahre und bei der Ver⸗ miethung oder Verpachtung der den Geistlichen und anderen Kirchen= dienern zum Gebrauch oder zur Nutzung kberwiesenen Grundstücke meer , ,, des ,, Inhabers hinaus; zei Veraußerung von Gegenständen, welche einen geschicht⸗ lichen. wiffenschaftlichen oder Kunstwerth haben ĩ 3 bei außerordentlicher Benutzung, des Vermögens, welche die Substanz selbst angreift, sowie bei Kündigung und Einziehung von Kapitalien, sofern sie nicht zur zinsbaren Wiederbelegung erfolgt; 4 bei Anleihen, sofern sie nicht blos zur vorübergehenden Aus—= hülfe dienen und aus den Ueberschüssen der laufenden Einnahmen n, . Je , derselben Voranschlagsperiode zurückerstattet wer⸗ n;
5) bei Anstellung von Prozessen, soweit dieselben nicht die Ein= treibung fortlaufender Zinsen und Gefälle oder die Einziehung aut. stehender Kapitalien, deren Zinsen ruͤckständig geblieben sind, betreffen, und bei Abschließung von Vergleichen;
6) bei Neubauten oder erheblichen Reparaturen an Baulichkeiten, sofern nicht über die Nothwendigkeit der Bauausführung bereits durch die zuständigen Behörden endgültig entschieden ist. Für erheb⸗ lich gelten Reparaturen, deren Kostenanschlag 200 „Sς überfteigt. Im Falle des Bedürfnisses kann die Gemeindevertretung ein für alle Mal die Vollmacht des Kirchenvorstandes zur Vornahme höher ver— anschlagter Reparaturen, jedoch nicht über die Summe von 160600 ö. an fn jf . ei Beschaffung der zu den kirchlichen -Bedürfnissen erforder⸗ lichen Geldmittel oder Leistungen, ö solche 1 a dem bestehenden Rechte aus dem Kirchenvermögen oder von dem Patron oder von sonst besonders Verpflichteten zu gewähren sind;
8) bei Festsetzung der auf die Gemeindeglieder zu vertheilenden Umlagen und bei Bestimmung des Vertheilungsmaßstabes; letzterer ist entweder nach Maßgabe der direkten Staatssteuer oder der Kom— munalsteuer festzusetzen;
9) bei Einführung oder Veränderung von Gebührentaxen;
10 bei Bewilligungen aus der Kirchenkasse zur Ausstattung neuer Stellen für den Dienst der Gemeinde, sowie zur dauernden Verbesse⸗ rung des Einkommens bestehender Stellen, und bei Umwandlung von veränderlichen Einnahmen der Geistlichen und anderer Kirchen diener in feste Hebungen oder von Naturaleinkünften in Geld, letzteres, so⸗ weit nicht die Umwandlung in dem durch die Staatggesetze geordneten ,
II) bei einer Verwendung des kirchlichen Vermögens, welche nicht kirchliche, wohlthätige oder Schulzwecke kun g f der nn n selbff, .
12 zei Feststellung des Etats und der Voranschlagsperiode; laftnis bei Abnahme der Jahresrechnung und i eh der Ent⸗
g.
Der Etat ist nach erfolgter Feststellung, die Jahresrechnung na ertheilter Entlastung auf zwei Wochen 6 Giaffchn der Gen ne . nach vorgängiger ortsüblicher Bekanntmachung öffentlich aus⸗
1 .
§. 22. Die Gemeindevertretung wählt bei dem Eintritt der neuen Gemeindevertreter einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter vet e beide . f Jahre.
. ie versammelt sich auf Einladung des Vorsitzenden, so oft e die Erledigung der Geschäfte ef h macht. ö ö In. BetrefFf der Berufung der Gemeindevertretung finden die
und der Gemeindevertretun
oder eines Gemeindevertreters ablebnen oder niederlegen:
Kränklichkeit, häufige Abwesenheit dem Amte 6 6
Vorschriften der S5. 14 und 15 sinngemäße Anwendung. jedoch mit
der Maßgabe, daß auf Verlangen eines Brittheils der Hl bi der
Gemein devertretung die Berufung erfolgen muß.
8§8. 23. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes oder ein von ihm
abgeordneter Kirchenvorsteher (5. 5, Nr. 2 und 3) sind befugt, den
. der Gemeindevertretung mit berathender Stimme beizu⸗ nen.
5. 24 Zu den Sitzungen sind sämmtliche Gemeindevertreter
sowie der Vorsitzende des Kirchenvorstandes schriftlich unter Angabe
des Gegenstandes spätestens den Tag vor der Sitzung einzuladen. Im Uebrigen finden die Bestimmungen der §§5. 17 und 18 sinn⸗
enn. Anwendung, jedoch genügt zur Beschlußfähigkeit der Ver—
ammlung die Anwesenheit eines Britiheils der Mitglieder.
Die Gemeindevertretung hat das Recht, die Oeffentlichkeit ihrer
Sitzungen zu beschließen.
, 26 r,. in einem von dem
V ei Gemeindevertretern unterschri
aus dem Protokollbuche zugestellt. ,
III. Wahl der Kirchenvorsteher und der Gemeinde⸗
8. 33. Wahlberch vertreter. SFSa25. Wahlberechtigt sind alle männlichen, volljährigen, selbstän digen Mitglieder der Gemeinde, welche bereits ein . 9 . . . 6 8 ng, Orte sind, an diesem Orte wohnen ind zu den Kirchenlasten na aßgabe der daz er⸗ ice , . s ch 9 der dazu bestehenden Ver
elbständig sind, diejenigen, welche einen eigenen Hausstand haben oder ein öffentliches Amt bekleiden oder ein eigenes Gefschäft oder als Mitglied einer Familie deren Geschäft führen. Saas . Als selbständig sind nicht anzunehmen diejenigen, welche unler Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, oder welche im letzten Jahre vor der Wahl armuthshalber aus öffentlichen Mitteln Unterstůtzung erhalten oder Erlaß der kirchlichen Beiträge genossen haben. S5. 26. Von der Auzübung des Wahlrechts sind ausgeschlossen diejenigen: I) welche nicht im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte sich befinden; 2) welche wegen eines Verbrecheng oder wegen eines solchen Ver= ehens, welches die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte nach ich ziehen kann, in Untersuchung sich befinden; 3) welche im Konkurse sich befinden; 4 welche mit der Bezahlung kirchlicher Umlagen über ein Jahr
im Rückstande sind.
§. 27. Wählbar sind die wahlberechtigten Mitglieder der Ge—
meinde, welche das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, sofern sie nicht nach 5. 26 von der Ausübung des Wahlrechts e il gfẽt ful
5. 25. Geistliche und andere Kirchendiener gehören nicht zu den
wahlberechtigten und wählbaren Mitgliedern der Gemeinde.
§. 29. Nicmand kann anleich Mitglied des Kirchenvorstandes ein.
§. 30. Das Wahlverfahren bestimmt sich nach der beiliegenden
Wahlordnung.
§. 81. Die Kirchenvorsteher und Gemeindevertreter sind in ihr
Amt einzuführen und auf treue Erfü i i ĩ . f Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu
§. 32. Die Gewählten können das Amt eines gir henvo hr ?
ö
) wenn sie dag sechzigste Lebensjahr vollendet, ode 3 schon sechs Jahre das Amt bekleidet haben, ö. . 3) wenn andere erhebliche Entschuldigungs gründe vorliegen, z. B.
233 ienstverhältnisse, welche mit Ueber die Erheblichkeit und thatsächliche Richtigkeit entscheidet
PVräsidenten herabgesetzt werden.
der Kirchenvorstand und auf ein elegte Berufun stellung der Entscheidung an 83 ö zwei Wochen
ür welche von Zu⸗