Deutscher Neiehs⸗Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats⸗Anzeiger.
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3 152.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
In dem nach meiner Bekanntmachung vom 26. d. M. ver⸗
mißten Briefpackete haben sich u. A. folgende Werthpapiere be⸗ nden:
n 1) zehn Dividendenscheine der Eisenbahn Brest⸗Gra⸗
ewo für das Jahr 1873 zu den Aktien von Nr. 67,417 bis 67,426;
2) Zins cheine zu den 4prozentigen Westpreußischen Pfandbriefen Litt. B. Nr. 767 über 500 Thlr. und Litt. D. * — 789 über 100 Thlr. für den Zeitraum 1875 — 1884 nebst
alons;
3) die nachbezeichneten Wechsel:
Betrag. 9 3
298 3! Gebr. Raßler. Berlin. 395 14 z = 2563 65 ᷣ = 1557 111 23. ; 29 : 2 85 ; ö
accep⸗
Bezogener. tirt
Ort der Zahlung.
nein
06 V. H. Peper. arburg. 335 i ? ortmund. 40 Kästner C Töbelmann. Erfurt. 63 ; C. B. Dietrich. Thorn. 853 i N. Heyne. . , 54 Egers C Engel. Berlin, 3 8 A. Hiller. Königsbg. i. P. 6 I Gebr. Schickler. Berlit 80 W. Treplin. ⸗ Gleichzeitig wird Demjenigen, welcher das ver⸗ mißte Briefpacket, bez. den Inhalt desselben herbei⸗ schafft oder den etwaigen Dieb so bezeichnet, daß derselbe zur Bestrafung gezogen werden kann, eine Belohnung bis zur Höhe von 150 „ zugesichert. Berlin C., den 29. Juni 1875. Der Kaiserliche Ober⸗Post⸗Direktor.
Slsaß⸗Lothringen.
Dem Notar Julius Clundtt zu Markolsheim ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst des Reichs landes erthei t, der Notar Hüttlinger zu Pfalzburg in gleicher Eigen⸗ schaft nach Markolsheim im Landgerichtsbezirk Colmar versetzt und der Notariatskandidat Lucian Müller in Colmar zum Notar im Landgerichtsbezirk Zabern mit Anweisung seines Wohn⸗ fitzes in Pfalzburg ernannt.
Der Friedensrichter Theodor Robert Werner Roß⸗ * an zu Wintzenheim ist an das Friedensgericht Saargemünd ver etzt.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den Regierungs⸗Rath Kar! Siegm und Ursinus, bis⸗ her zu Wiesbaden, zum Geheimen Regierungs⸗Rath und vor⸗ tragenden Rath im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten; sowie
Den bisherigen Bau⸗Inspektor Wilhelm Benoit in Swinemünde zum Regierungs⸗ und Baurath zu ernennen;
Dem praktischen Arzt ꝛc. Dr. Siegmund zu Berlin den Charakter als Sanitäts⸗Rath; und
Dem Bestitzer eines Kunstinstituts für Oelfarbendruck Adolph Otto Troitzsch zu Berlin das Königliche Hof⸗ Prädikat zu verleihen.
Gesetz, betreffend die anderweite Regelung der Verpflichtung zur Leistung von Hand⸗ und Spanndiensten für die Unterhaltung der Land und Heerstraßen in der Provinz Posen.
Wir WilUhelm von Gottes Gnaden ö von Preußen ꝛc. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtags, für den Umfang der Monarchie, was folgt:
§. 1. Für derjenigen Theil der Provinz Posen, in welchem in Ermangelung provinzialrechtlicher Vorschriften die §§. 13 und 14, Titel 15, Theil IL, Allgemeinen Landrechts gelten, treten an Stelle Der letzteren bis zum Erlaß einer allgemeinen Wegeordnung folgende Bestimmungen:
§. 2. Zur Leistung von U. und Spanndiensten für die Unterhaltung und * der Land und Heerstre. zen (8. 1 Titel 15 Theil II. A. S. R) sind die von diesen Straßen berührten städtischen
oder ländlichen Gemeinden, beziehungsweise die selbständigen Guts⸗
bezirke verpflichtet.
Es bleibt diese Verpflichtung jedoch auf die Unterhaltung des innerhalb eines jeden Gemeinde beziehungsweise Gurzbezirks belegenen Theils der Land⸗ und Heerftraßen beschraͤnkt. :
. 3. 8 Ech ur stung dieser Hand ⸗ und Spanndienste Ver⸗
ichteten (5. * ang eines Geldäquivalents treten zu lassen.
Der Werth eines Hand. und Spanndiensttages wird von der Bezirksregierung für einen jeden betheiligten Kreis nach Anhörung der Vertretung desselben , , festgesetzt.
§. 4. Uebersteigt die Leistung der Hand und Spanndienste in einzelnen Fällen die Kräfte der Verpflichteten, so ist der Kreis den selben eine Beihülfe zu leiften verpflichtet.
Berlin, Donnerstag,
eht es frei, an die Stelle der Naturalleistung die
Ueber die Voraussetzungen, unter denen eine solche Kreishülfe ein zutreten hat, sowie über die Art und Weise der Aufbringung und das Maß derselben wird in einem von der Bezirlzregierung nach An hörung der Kreisvertretung festzustellenden r . generell Be⸗ stimmung getroffen. Die Ausführung im einzelnen Falle erfolgt auf Grund dieses Regulativs durch eine Kemmisston, welche aus dem Landrath als Vorsitzenden und vier von der Kreißvertretung aus der Zahl der Kreisangehörigen nach absoluter Stimmenmehrheiht zu er—⸗ wählenden Mitgliedern besteht, und gegen deren Beschlüsse eine Be⸗ rufung nicht stattfindet.
hin Vorstehendes Gesetz tritt mit dem 1. Juli 1875 in Kraft.
it der Ausführung desselben wird der Minister für Handel, a, K ; mar
rkundlich unter serer eigenhãndigen ift und beigedrucktem Königlichen Instegel. 6
Gegeben Bad Ems, den 21. Juni 1875. L. S.) Wilhelm. Camphausen. Graf Eulenburg. Dr, Leonhardt.
von Kameke. Dr. Achenbach. Dr. Friedenthal.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Gymngsiallehrer und kommissarische Kreis⸗ Schulinspektor Kilian Art in Wesel ist zum Kreis⸗Schul⸗ inspektor im Regierungsbezirk Düsseldorf ernannt worden.
Der Seminar⸗Direktor Skrodzki zu Angerburg ist in 66. Eigenschaft an das evangelische Schullehrer⸗Seminar zu reuzburg Ob. Schl. versetzt worden.
Dem Oberlehrer Alexander Weiske an der lateinischen Hauptschule zu Halle a. S. ist das Prädikat „Professor“ bei⸗ gelegt worden.
Die Berufung des Privaldozenten Dr. Carl Schwering von der akademischen Lehranstalt in Mänster zum Oberlehrer am Gymnastum in Brilon ist genehmigt worden. ö
Der ordentliche Seminarlehrer Bogel zu Münsterberg in gleicher Eigenschaft ist an das neu errichtete evangelische Schul⸗ lehrer Seminar zu Oels versetzt worden.
An dem evangelischen Schullehrerseminar zu Pyritz ist der Rektor Breitsprecher aus Triebsees als erster Lehrer,
An der Präparandenanstalt zu Quedlinburg ist der Lehrer Winkelmann, z. 3. in Berlin, als zweiter gern
An dem evangelischen Schullehrerseminar zu Elsterwerda ist der bisherige Hülfslehrer Nadler als ordentlicher Lehrer provisorisch, und der städtische Lehrer Lorenz zu Torgau als
Hülfslehrer angestellt worden.
Am evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Loebau ist der Schulamtskandidat Wernicke als ordentlicher Lehrer provisorisch angestellt worden.
Der Lehrer Witt an der Realschule auf der Burg zu Königsberg i. Pr. ist als erster Lehrer am evangelischen Schul⸗ lehrer ⸗Seminar zu Loebau angestellt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.
Der Königliche Regierungs- und Baurath Hagen zu Coeslin ist behufs Hülfeleistung in der Bauabtheilung des Ministeriums für Handel ꝛc. nach Berlin versetzt worden.
Dem Königlichen Regierungs⸗ und Baurath Benoit zu Swinemünde ist die Stelle eines solchen bei der Königlichen Re⸗ gierung in Coeslin verliehen worden.
Der bisherige Königliche Landbaumeister Paul Köhler, früher in Schleswig, ist zum Königlichen Bau⸗Inspektor ernannt und ihm die seither kommissarisch verwaltete Bau⸗Inspektorstelle zu Brandenburg a. d. Havel desinitiv verliehen worden.
Der Bergassessor Smil Niederstein ist unter Bei⸗ legung des Charakters als Bergmeister zum Bergrevierbeamten für das Bergrevier Ratibor ernannt worden.
Dem Herrn L. A. Couteau zu Paris ist unter dem 29. Juni 1875 ein Patent
auf eine ee, , , an Kartoffellegemaschinen in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, und ohne Jemanden an der Anwendung bekannter Theile zu verhindern, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.
Abgereist: Se. Excellen;z der Staats⸗ und Zustiz⸗
Minister Dr. Leonhardt nach Norderney.
Die heutige Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeigers“ (Gentral⸗H.⸗R.⸗Beilage) enthält:
Ni. 14 der Tarif⸗Veränderungen der deutschen ESisenbahnen.
Nichtamtlich es. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 1. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König haben gestern in Ems Se. Königliche Hoheit den Prinzen Friedrich der Niederlande, den Minister des Innern, Grafen zu Eulenburg, den Landrath Grafen Schmising⸗Kerssen⸗ brock, den Landrath Nasse, den Freiherrn v. Rothschild und den
den 1. Juli, Abends.
1875.
Ober⸗Bürgermeister Mumm aus Frankfurt a. M., den Freiherrn v. Diergardt und die russischen Generale Petaneourt und v. Mörder zur Tafel gezogen.
Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzessin Luise und die Landgräfin Anna von Hessen werden heute in Begleitung der Kammerherren v. Rauch und v. Hilgenbach, der Gräfin Hover⸗ den und der Frau v. Hilgenbach in Ems erwartet.
Se. Majestät der Kaiser und König werden nach den bis jetzt getroffenen Reisedispositionen, wie bereits gemeldet, bis zum 5. Juli in Ems verbleiben, sodann zwei Tage in Coblenz residiren und Sich am 8. d. M. nach Karlsruhe be⸗ geben, um daselbst am 9. der Feier des Geburtatages und der Groß jãhrigkeitserklärung Sr. Königlichen Hoheit des Erbgroß⸗ herzogs von Baden beizumohnen. Von dort beabsichtigen Se. Majestãt mit den Großherzoglich badischen Herrschaften auf 2 bis 3 Tage nach der Mainau zu gehen. Etwa am 15. Juli würden alsdann Allerhöchftdieselben in Gastein an⸗ kommen und nach einer dreiwöchentlichen Kur daselbst, sowie eventuell einem kurzen Besuch in Ischl, gegen den 19. August wieder in Berlin eintreffen. Zweifelhaft ist indeß, ob der Besuch der Mainau nicht etwa erst auf der Rückreise von Gastein nach Berlin stattfinden wird, in welchem Falle Se. Majestãt die Kur in Gastein ein paar Tage früher beginnen würden.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kron⸗ prinz besichtigte am Dienstag, 23. Juni, früh 77 Uhr, zu⸗ nächst das in Swinemünde garnisonirende 1. Bataillon des 3. Pommerschen Infanterie⸗ Regiments Nr. 14. Nachdem ein Theil der Schule durchexercirt worden war, wurde eine kleine Gefechtsübung nach einer, im Einklang mit den örtlichen Ver⸗ hältniffen zu Grunde gelegten Idee ausgeführt. Ein Vorbei⸗ marsch in Kompagniefront beschloß die Befichtigung, nach deren Beendigung Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit das Ofstzier⸗ Corps des Bataillons um Sich versammelte und huldvollst be⸗ grüßte. An diese Besichtigung schloß sich gegen 9 Uhr früh der Besuch der Panzerschiffe an. Der Ftronprinz begab Sich zunächst an Bord der Grille“ nach dem Dampf⸗Aviso „Falke“, welcher in der Nacht seinen Platz gewechselt und sich auf den rechten Flügel des Geschwaders begeben hatte.
Bei dem Erscheinen der Kaiserlichen Jacht auf der Rhede wurde dieselbe wie am Tage vorher mit dem üblichen Salut begrüßt. Die Musfterung an Bord des Dampf⸗AUvisos erstreckte sich nur auf die Mannschaft selbst und die Räumlichkeiten des Fahrzeugs. An dieselbe schloß fich diejenige der Fregatte Kaiser.“ Nach der Vorführung von Seschütz⸗Exercitien mit abwechselnder Bedienung, wurde der Ausbruch von Feuer im Votderraum des Fahrzeuges supponirt, und dem entsprechend die Dampfspritze nebst der kleinen Handspritze in ihrer reglementarischen Hand⸗ habung und Verwendung gezeigt.
Auf der Fregatte „Kronprinz“, wohin Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit demnächst mittelst Boot übersetzte, wurden zuerst Segelexercitien gezeigt und dann das Schiff zum Gefecht klar gemacht. Dasselbe war der Fall bei dem König Wil helm“, dessen Bord der Hohe Besichtigende alsdann betrat. Nach einem von der Besatzung ausgeführten Enter⸗Manöver, welches eine ungefähre Vorstellung von dem Gefecht Bord an Bord zweier Kriegsschiffe gab, und nachdem ein Dejeuner eingenommen war, machte das Geschwader gegen 2 Uhr Dampf auf, um eine Reihe von Evolutionen im Ganzen zu beginnen. Es wurden zu die⸗ sem Zweck auf jedem Schiffe 4 Kesfel in Betrieb gesetzt, um je nach Erforderniß mit halber und ganzer Fahrgeschwindigkeit gehen zu können. Die Fregatte König Wilhelm“ nahm die Führung als erstes Schiff, ihr folgte „Der Kronprinz“ als zweites, Der Kaiser“ als drittes, in Reihe hintereinander, die Schiffe mit 2 Kabellängen Abstand, der Aviso „Falke“ als
Signal⸗Repetiteur 2 Kabellängen rechts seitwärts von dem
als mittleres Schiff gehenden „Kronprinz um die vom Admiralschiff („König Wilhelm) gegebenen Flaggensignale zu wiederholen. Das Geschwader bewegte sich, die Rich⸗ tung auf Greifswalder Oye einschlagend, zuerst in der Reihen⸗ formation, aus dieser wurden Echellons links formirt, und dann auf das Signal Normalstellung, zwei Treffen gebildet, die un⸗ geraden Rummern („König Wilhelm“ — „Kaiser“) im ersten, der „Kronprinz“ im zweiten Treffen. ö
Dann folgten Einzelnwendungen, Aufmärsche, Contre⸗ märsche und der Uebergang zur Gruppe (eine Keilformation), gleichzeitig wurde Kehrt gewendet, und, um auch Segelmanöver zu zeigen, alle Segel gefetzt, wobei der Dampf nicht ausging. Der Kommandant des Geschwaders ließ hierauf die Segel kür⸗ zen und dann fest machen.
Während diesem Befehl Folge gegeben wurde, nahmen die 8 vollen Dampf auf und formirten sich wieder zur Reihe. In dieser Ordnung erreichte man gegen 66 Uhr Abends den Ankerplatz, auf dem, sowie es das Flaggschiff vorgeschrieben, mit 40 Faden Kette verankert wurde. Den Schluß der Evo⸗ lutionen machte ein Wettrudern der zu den 3 Kriegsschiffen ge⸗ hörenden Boote, sowohl der Kutter wie der Gigs. Die zu durchlaufende Strecke betrug ea. 3 deutsche Meile und hatte bei dem „König Wilhelm“ ihren Ausgangs⸗ und ihren Endpunkt.
Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz hatte die Gnade gehabt, für den Bootssteurer des ersten, das Ziel er⸗ reichenden Bootes eine goldene Uhr und für die Mannschaft 20 Thlr. als Preis auszusetzen. Es fiel derselbe einem Boot