Betheiligung an der dar gebrachten Dvation bethätigte. Die Musik spielte noch mehrere Piecen, worauf der wohlgeordnete Zug sich nach der Stadt zuruüͤckbegab, wo die Illumination der Häuser inzwischen eine allgemeine geworden war. Der ganze Fackelzug gestaltete sich zu einer der glänzendsten und großartigsten Ova⸗ lionen welche Coblenz je in seinen Mauern gesehen hat.
Da die Kissinger Kur, welche der Herr Reichskanzler in Varzin gebraucht, angreifend wirkt, und die Aerzte ihm eine völlige Enthaltung von Geschäften zur Pflicht gemacht haben, so müssen diejenigen Personen, welche ungeachtet der Beur⸗ laubung des Fürsten fortfahren, sich an denselben zu wenden, darauf gefaßt sein, ohne Antwort zu bleiben.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 25. v. M. in Betreff der im Verkehr zulässigen Fehlergrenze bei eylindrischen Hohlmaßen beschlossen, daß an Stelle der Vorschriften unter B. der Bekanntmachung, betreffend die äußersten Grenzen der im öffentlichen Verkehr noch zu duldenden Abweichungen der Maße, Gewichte und Waagen von der absoluten Richtigkeit vom 6. Dezbr. 1869 (Bundes⸗Sesetzbl. S. 698) folgende Bestimmungen treten: B. Größte zulässige Abweichung vom Sollinhalt bei Hohlmaßen (ausgedrückt in Theilen des Soll ⸗ inhalts): 1) bei Flüssigkeitsmaßen: von 20 Liter bis 1 Liter 11290, von O3 Liter bis O, Liter 100, von ? / g Liter bis 9, n Liter 1/39, 2) bei Hohlmaßen für trocl Re Körper: von 190 Liter bis 25 Liter 1135, von 20 Liter bis 1 Liter 100, von O5 Liter bis O, Liter 1sJJ, von 1,ʒ Liter bis („96 Liter 1/93; ferner: (u. s. w. wie in der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1869).
— In derselben Sitzung hat der Bundesrath hinsichtlich der Tarifirung von Fleischmehl beschlossen: auf Seite 73 des Waarenverzeichnisses hinter „Fleischextrakt“ einzuschalten: Fleischguano (Viehfutter⸗Fleischmehl), ein aus getrockneten und , thierischen Abfällen unter Zusatz von Chlor⸗ kalium und phosphorsaurem Natron hergestelltes Fabrikat — Artikel 44 (zollfrei).
— Das am 31. Mai d. J. vollzogene, am 3. Juni ver⸗ kündete Gesetz, betreffend die geistlichen Orden der katholischen Kirche, dessen Rechtskraft mit dem Tage der Verkündung begonnen hat, erklärt alle Orden und ordens⸗ ähnlichen Kongregationen, außer den Orden für Krankenpflege, als von dem Gebiete der preußischen Monarchie ausgeschlossen. Die Errichtung von Niederlassungen derselben ist untersagt, die zur Zeit bestehenden Niederlassungen dürfen vom Tage der Ver⸗ kündung des Gesetzes neue Mitglieder nicht aufnehmen und sollen binnen sechs Monaten aufgelöst werden. Für Nieder⸗ lassungen, welche sich mit dem Unterrichte und der Erziehung der Jugend beschäftigen, kann der Minister der geistlichen An⸗ gelegenheiten die Frist bis auf vier Jahre verlängern, um für n durch anderweite Anstalten und Einrichtungen Zeit zu lassen.
Niederlassungen der Orden, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, bleiben fortbestehen; sie können jedoch jederzeit durch Königliche Verordnung aufgehoben werden; die Aufnahme neuer Mitglieder kann ihnen durch die Minister des Innern und der geistlichen Angelegenheiten gestattet werden.
Zur Ausführung des Gesetzes sind, wie die Prop, Corr.“ mittheilt, die Anordnungen Seilens der oanunnten Minister vor
Kurzem getroffen worden. f 2 ff e ssterm. ar —1lche Mieder⸗=
gssungen bar Vrben am 3. Juni vorhlfl den el ni. Niederlassungen, deren Errichtung nach dlesem Zeitpunkte fällt, sind von vorn herein nicht mehr gestattet. Hiervon machen auch * . Krankenpflege gewidmeten Genossenschaften keine Aus—= Es handelt sich weiter um Feststellung des Personalbestandes jeder Niederlassung an dem bezeichneten 3 7 z
Später eingetretene oder aus einer anderen Niederlassung dorthin versetzte Mitglieder werden sofort zu entlassen und die Wiederaufnahme derselben bei Vermeidung sofortiger Auflösung der Niederlassung zu untersagen sein. Falls von einer Genossen⸗ schaft, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmet, die Aufnahme neuer Mitglieder beabsichtigt wird, so muß das be⸗ de e, Gesuch an die Minister zur Entscheidung eingereicht
Was den Zeitpunkt der Auflösung betrifft, so bildet die im Gesetze bestimmte sechsmonatliche Frist den äu 22 Termin, bis zu welchem die Auflösung der Niederlassungen, welche sich nicht mit dem Unterrichte und der , n, der Jugend beschäftigen, erfolgt sein muß, und beginnt ihren Lauf mit dem Tage der Verkündung des Gesetzes, also dem 3. Juni d. J. Im Allge⸗ . wird die Auflösung binnen kürzerer Frist zu erfolgen
Bei Bemessung der Frist wird als leitender Gesichtspunkt festzuhalten sein, daß den Betheiligten die nöthige Ern e enn um ihre persönlichen Angelegenheiten zu ordnen und wegen ihres ferneren Unterkommens Vor kehrung zu treffen.
Niederlassungen, welche Unterrichts- und Erziehungszwecke verfolgen, können zwar gleichfalls sofort oder binnen 6 Monaten aufgelöst werden. Mit Rücksicht auf den zur Zeit noch fühl⸗ baren Mangel an weltlichen Lehrkräften, und um das Interesse zu wahren, welches der Staat daran hat, daß jedem schul⸗ pflichtigen Kinde der nothwendige Unterricht auch wirklich ertheilt werden kann, ist indeß der Verwaltung die besondere Ermächti⸗ gung ertheilt worden, für Niederlassungen der bezeichneten Art die Auflöfungsfrist bis auf 4 Jahre zu verlängern, und selbst nach Ablauf dieses Zeitraums einzelnen Genossenschaftsmit⸗ gliedern die Ertheilung von Unterricht zu gestatten.
Dagegen werden Niederlassungen derjenigen Orden und Kongregationen, welche sich ausschließlich der Krankenpflege widmen, von der allgemeinen Vorschrift des Gesetzes nicht be⸗ troffen. Sie bleiben fortbestehen und können eintretenden Falls nur durch Königliche Verordnung aufgehoben werden. Diese Ausnahmestellung beruht auf der Erwägung, daß die rühmeng— werthen veistungen jener Genossenschaften, namentlich in den letzten Kriegen, eine besondere Berücksichtigung verdienen. Nach der ausdrücklichen Bestimmung des Gesetzes kommt indeß die obige ,, nur den ausschließlich mit der Krankenpflege befaßten Orden und Kaongregationen zu. Genossen⸗ schaften, wesche bisher andere Zwecke daneben verfolgen, haben sich daher, um der Voartheile der in Rede stehenden Bestimmung theilhaftig zu werden, arif ge Thätigkeit zu beschränken. Nur
Chen eine Lehr- und Erzie dungswörksamkeil in Betracht kommt, 2 det der oben erwähnte Vorbehalt auch auf sie Anwendung, und M kann demgemäß der Fortbestand ihrer desfallsigen Ein= richtungen auch nach Ablauf von 6 Monaten bis auf 4 Jahre gestattei werden. Inwieweit hiergt ein Bedürfniß vorhanden, wird in jedem Falle speziell zu prüfen fein. Einer sorgsältigen grö eedarf die Frage dir hene rs er Niederlaffung auf dem Giebiete der Krankenpflege denjenigen
Voraussetzuagen entspricht, von welchen der Gesetzgeber bei der Ausnahme zu Gunsten 1 Orden ausgegangen ist, oder ob Gründe vorliegen, welche die Auflösung der Riederlassung auf dem Wege Königlicher Verordnung gerechtfertigt erscheinen lassen.
Der Ausdruck „Krankenpflege“ umfaßt nicht blos die Wirk— samkeit der Orden und Kongregationen in den eigentlichen Frankenanstalten, sondern jede Thätigkeit, welche auf. Pflege und Wartung von körperlich oder geistig kranken oder mit Gebrechen behafteten Personen, in besonderen Instituten oder unmittelbar in den Familien, gerichtet ist.
Die fortbestehenden Orden und Kongregationen sind nach dem Gesetze der Aufsficht des Staats unterworfen. Diese Vorschrift be⸗ zieht sich sowohl auf die Genossenschaften für Krankenpflege, wie auf diejenigen Niederlassungen, welche sich dem Unterricht und der Erziehung der Jugend widmen und noch auf die nächsten 4 Jahre erhalten bleiben können. Die Art und der Umfang der Staatsaufficht wird wesentlich von der Organisation und den verschiedenen Zielen abhängen müssen, auf welche die Wirksamkeit der Genossenschaften gerichtet ist. Selbstverständlich wird es sich hierbei nicht blos um Einsichtnahme der Statuten, um stete Kenntniß der in den Niederlassungen aufgenommenen Personen und zeitweise Inspektionen der Lokalitäten, sondern vorzugsweise um Ueberwachung der gesammten von der Ge⸗ nossenschaft in Erziehung, Unterricht und Krankenpflege ent⸗ wickelten Thätigkeit handeln, damit Ausschreitungen jeder Art verhindert und für die Beobachtung der gesetzlichen Vorschriften Sicherheit gewonnen wird. Die Aufsicht wird dagegen selbst⸗ redend jeden Eingriff in das Ordensleben als solches zu ver⸗ meiden haben.
Was schließlich das Vermögen der aufgelösten Niederlassun⸗ gen anlangt, so fällt dasselbe nicht dem Staat als herrenloses Gut anheim, sondern ist nur einstweilen von den Staatsbehör⸗ den in Verwahrung und Verwaltung zu nehmen, während die Regelung seiner endlichen Verwendung einem späteren Gesetze vorbehalten ist.
Zur Verwahrung und Verwaltung derjenigen Güter, welche der vorläufigen gesetzlichen Beschlagnahme unterliegen, soll für den Bereich jedes Regierungsbezirks (oder Lanodrostei) ein Staats kommissarius bestellt werden.
In denjenigen Diözesen, für welche ein Kommissar zur Ver⸗ waltung des bischöflichen Vermögens eingesetzt ist, wird diesem auch der vorbezeichnete Auftrag ertheilt.
— Zur Ausführung des Gesetzes über die kirchliche Ver mögensverwaltung, welches am 1. Oktober d. J. in Kraft treten soll, sind, der „Prov.⸗Corr.“ zufolge, jetzt nach erfolgter Publikation die erforderlichen Einleitungen getroffen. Es wird daher auch an die bischöflichen Behörden, insoweit die betreffen⸗ den Aemter in gesetzmäßiger Weise besetzt oder verwaltet sind, Seitens der Ober⸗Präfidenten unverweilt die Aufforderung er⸗ gehen, die im Gesetze vorgeschriebene Erklärung, den Vorschriften des Gesetzes in allen Punkten Folge leisten zu wollen, binnen 30 Tagen abzugeben. Wo dies geschieht, tritt die den bischöf⸗ lichen Behörden im Gesetze eingeräumte Mitwirkung bei der Ver⸗ mögensverwaltung ein. Wird die Abgabe der Erklärung ver⸗ weigert oder lautet dieselbe ablehnend, so gehen die Rechte der bischöflichen Behörde in Bezug auf die Vermögensverwaltung nach der Bestimmung des Gesetzes ohne Weiteres auf die Staats⸗ behörden über. Sollte bei denjenigen bischöflichen Behörden, ärlig sich weigern, dem Gesetze Folge zu geben, — ——— 5 — .
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überlassen bleiben müssen, den Weg der Rückkehr zu dem Gefetze zu . und eine dem entsprechende Erklärung an geeigneter Stelle abzugeben.
— Nachdem durch den , Staats haus alts⸗Etat zur
dauernden Verbesserung des Einkommens von Lehrer⸗ o der Lehrerinnenstellen an Elementarschulen in er⸗ weislich unterstützungsbedürftigen Gemeinden noch 3 000 000 t bewilligt worden sind, hat der Minister der geistlichen c. An= gelegenheiten der Regierung die erforderlichen Beträge überwiesen und dabei in Betreff der Verwendung und Verrechnung der⸗ selben in einem Cirkularerlaß vom 15. April d. J. Folgendes bemerkt: Es erscheint dringend nothwendig, daß jede Königliche Regierung bei Aus führung der beabsichtigten Gehalts aufbesserungen hinsichtlich der zu Grunde zu legenden allgemeinen Normen mit den benachbarten Königlichen Regierungen in lebendiger Berüh⸗ rung bleibe, um unmaotovirte Differenzen in den Gehältern bei sonst gleichartigen Verhältnissen zu vermeiden. Dies hat insbe⸗ sondere Bezug auf. die Gehaltsnormen für die Lehrerstellen in den Städten, bei denen die wünschenswerthe Gleichmäßigkeit, soweit eine solche nach den maßgebenden Grundsätzen überhaupt zu erzielen ist, nicht überall erreicht zu sein scheint. Den König⸗ lichen Regierungen wird es daher zur Pflicht gemacht, mit den benachbarten Königlichen Regierungen in erneute Verbindung zu treten, um auf diese Welse Normen zu erlangen, welche berechtigte Klagen aus betheiligten Kreisen aus schließen. Es muß erwartet werden, daß die Aufbesserung der Elementarlehrergehälter mit Hülfe des jetzt bewilligten Staats⸗ zuschusses zu einem einstweilen und vorbehaltlich der gesetzlichen Regelung der Sache befriedigenden Abschluß gelange. Die Hoff⸗ nung auf diesen Erfolg ist um so berechtigter, als einerseits die aus den Lehrerkreisen bis in die neueste Zeit vielfach wiederholten Klagen über fortdauernde Steigerung der Preise aller Lebeng⸗ bedürfnisse im Allgemeinen nicht mehr für zutreffend erachtei werden önnen andererseits aber das Vertrauen gehegt werden muß, daß die Lehrer selber ihre Hoff nungen und Ansprüche richtig begrenzen werden. Aus dem bisher Gesagten ergiebt sich auch, daß der bewilligte Zuschuß lediglich dann zu benutzen ist, die Stellengehälter bei Unzulãnglichteit der Kräfte der Rächstverpflichteten auf die ge⸗ wünschte Höhe zu bringen und auf derselben zu erhalten. Darin liegt zugleich die Voraussetzung und Nothwendigkeit, die Kräfte der Betheiligten gebührend in Anspruch zu nehmen, wie dies der Königlichen Regierung in früheren Erlassen wiederholt zu erkennen gegeben ist. Wird aber somit ein wirksamer Schritt auf der seit 1867 betretenen Bahn vorwärts gethan, so wird sich das Bedürfniß zu anderweitigen Bei ülfen verhältniß⸗ mäßig vermindern. Es darf daher ö. mit Bestimmt⸗ heit darauf gerechnet werden, daß die zu personlichen Zulagen bei früheren Zuschüssen bewilligten Fonds mehr und mehr verwendbar werden, um zur Ergänzung der
Mittel zu Dien alterszulagen zu dienen, wie dies bereits in dem Cirkular⸗Crlaß vom 9. Jull v. J. in Aus *r ge⸗ nommen und unvermeidlich ist, wenn die Anwärter der beteffen= den Altersklassen allmählich vermehren. Für besondere Fälle des Bedürfnisses wird, sofern die Fonds zu persönlichen Zu⸗ lagen erschöpft sein soliten, auf die zu einmaligen Bewilligungen verwendbaren Ersparnisse verwiesen.
Wie es einerseits unumgänglich erscheint, die beabsichtigte
Aufbesserung in jedem einzeinen Fall nicht ohne Zuziehun der Nächstverpflichteten vorzunehmen, weil es f eben um ö.
höhung der Stellengehälter handelt, für welche die betreffenden Gemeinden in erster Linie aufzukommen haben, und die Staats⸗ beihülfe nur so lange und insoweit gewährt wird, als die Leistungsunfähigkeit der Verpflichteten andauert; so ist es an⸗ dererseits geboten, im Falle der beabsichtigten Aufbesserung das gegenwärtige Einkommen der betreffenden Stelle wiederholt in allen seinen Theilen festzustellen und dabei insbesondere die Na⸗ turalien und Erträge aus den Dienstländereien einer erneuerten Prüfung zu unterwerfen, um mit den bisherigen An⸗ nahmen nicht etwa hinter angemessenen Sätzen, die als sicher in der Hand jedes Stelleninhabers gelten dürfen, zubleiben zur Beeinträchtigung der Verpflichteten oder zur unge⸗ bührlichen Inanspruchnahme des Staatsfonds. Es ist sofort ans Werk zu gehen, um die nöthige Aufbesserung der Lehrer⸗ besoldungen herbeizuführen. Dabei hat der Minister, sofern die Königliche Regierung dies im laufenden Jahre nicht vollständig für den ganzen Umfang Ihres Verwaltungsbezirks vorschrifts⸗ mäßig durchzuführen im Stande sein sollte, gestattet, den noch nicht definitiv verwendeten, aber doch für die Stellenverbesserung in Aussicht genommenen Rest des jetzt gewährten Zuschusses den betreffenden Lehrern, ohne Präjudiz für die spätere endgültige Entscheidung, als einmalige Bewilligung zukommen zu lassen.
— Die Wirksamkeit des Strafantrages ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 16. Juni d. J. nicht davon abhängig, daß der Antragsteller die gerügte Handlung rechtlich ebenso qualifizirt habe, wie dies der Richter thut.
— Der General⸗Major von Neumann, Kommandant von Berlin, hat sich vor einigen Tagen mit mehrwöchentlichem Urlaub nach Pommern begeben.
— Der General⸗Post⸗Direktor Dr. Stephan kehrte am Sonnabend früh von St. Petersburg hierher zurück und begab sich bereits an demselben Tage nach dem Seebade Misdroy, wo derselbe mehrere Wochen . zu nehmen gedenkt.
— Der General⸗Adjutant Bar. Goffinet und der Di⸗ rektor der Civilliste Sr. Majestät des Königs der Belgier, Kitels, sind hier eingetroffen und im Hotel Royal abgestiegen.
— Der Kaiserlich russische Gesandte am n, hessischen Hofe Graf Osten⸗Sacken hat sich heute früh na St. Petersburg begeben.
Kiel, 7. Juli. (Kiel. Ztg.) Wie verlautet, werden sich die Panzerfregatten „König Wilhelm“, „Kaiser“, „Kron⸗ prinz“ und der Aviso „Falke“ in diesen Tagen nach Eckern⸗ förde begeben und dürften in der dortigen Bucht Landungsver⸗ suche mit Böten gemacht werden. Heute fand ein solches Ma⸗ növer in unserm Hafen statt. — Die Briggs „Rover“ und „Musquito“ sind gestern Morgen von Warnemünde nach Kiel in See gegangen.
Bayern. München, 6. Juli. Se. Majestät der König Ludwig ist heute Nacht, aus der Riß zurückkehrend, im Schloß Berg eingetroffen. — Am J. d. begeht Se. Königliche Hoheit der Prinz Karl von Bayern zu Tegernsee seinen 890. Ge— burtstag. Mit dem heute Vormittag halb 12 Uhr von hier ab⸗ gelassenen Zuge haben sich die sämmtlichen zu dessen Familie gehörigen Anverwandten nach Schaftlach begeben, um in Tegern⸗ 6 diesen Tag , . zu können. — Im Staats⸗Ministeriun
er Finanzen ist die Frage einer Reform der Steuergesetz
geoü gg nrrnmrehr in Nngriff genammen worden. — Unter dem Vorsitze des Kullen nisten Dr. Lutz wurde heute
Vormittags 11 Uhr von den hlefigen Mitgliedern des oberste Schulrathes die Schlußberathung über die Reorganifation der Gewerbeschulen gepflogen.
— 8. Juli. (W. T. B.). Se. Majestät der König ha den Commandeur der 1. Division des 2. bayerischen Armee Corps, General⸗Lieutenant von Orff, mit dem Kommando desselben Armee⸗Corps betraut und den Inspektor der Artillerie, General⸗Lieutenant Grafen Bothmer, zum Inhaber de— 1. bayerischen Artillerie⸗Regiments zu Fuß ernannt. — Dag Wahl⸗Comits der bayerischen Partei veröffentlicht im „Vaterlandꝰ und im „Volksfreund! einen Wahlau fruf welcher unter anderen heftigen Angriffen auf die liberale Partei derselben vorwirft, daß sie den konfessionellen Frieden gestört habe und gegen die katholische Kirche einen Vernichtungskrieg beabsichtige.
Württemberg. Stuttgart, 6. Juli. Der „St. A f. W.“ meldet aus Friedrichshafen, 5. Juli: Gestern, nach eingenommenem Diner hat der Königliche Hof mit seinen Hohen Gästen auf dem Dampfboot „Eberhard“ einen Ausflug nach det Insel Mainau unternommen. Heute früh 9 Uhr haben di⸗ Königlichen säch sischen Maje stäten Friedrichshafen wieder verlassen, um sich zunächst nach Krauchenwies zum Besuch der Fürstlich Hohenzollernschen Familie und von da nach der Schweiß zu begeben. — Der Präsident von Dillenius ist unter Be lassung als erster Vorstand der Eisenbahndirektion, sowie unlef Belassung von Titel und Rang eines Geheimen Raths, zum Generaldirektor der Ber fir n ae; ernannt worden
Baden. Karlsruhe, 6. Juli. Die Karlsruher Ztg.“ meldet: Zu den Festlichkeiten, welche aus Anlaß der Feier des neunzehnten Geburtstages Sr. Königlicher Hoheit des Erbgroßherzogs ftattfinden, erwartet die Groß herzogliche Familie den Besuch Höchster und Hoher Gäste. Se Majestät der Deutsche Kaifer, König von Preußen, wird morgen, Mittwoch, den 7. Juli, Nachmittags 1 Uhr, hier ein= treffen, von der Großherzoglichen Familie am Bahnhof begrüßt und mit aller Feierlichkeit empfangen werden. Der Kaiser wir an der Station Weinheim im Namen Sr. Königlichen Hohect des gin e . von Sr. Exeellenz dem Herrn Staats⸗Minister
geleitet werden. Auf allen Stationen, die einem Amtssitze nah⸗ sind, findet festliche Begrüßung Sr. Majestät statt. .
Donnerstag, den 3. Juli, sieht die Großherzogliche Famili⸗ dem Besuche Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hohelt 96. Deutsche Kronprinzen entgegen, Höchstwelcher Nachmittags 2 Uhr an bie sem Tage hier einzutreffen gedenkt.
Auch Ihre önigli en Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Ludwig von Hessen, sowie Se. Hoheit der Prinz Herrmam von Sachsen⸗Weimar werden Donnerstag, den 8. Juli, zum Be suche 6 8
e Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Marie von Baden, Fürstin von Leiningen, trifft am 6 des 7. Jul ser ein, Se. Großherzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von gaden ist bereits Montag den 5. Juli, von Kirchberg kommend nach Karlsruhe zurückgekehrt. Der Ankunft Ihrer Großherzog lichen Hoheit der Prinzessin Elisabeth von Baden, sowie des Fürsten und der Furstin von Hohenso e⸗Langenburg wird eben falls entgegengesehen.
— *
zurück ⸗
Dr. Jolly ehrfurchtsvoll bewillkommnet und nach der Residen,
Eine größere Anzahl von Deputationen, zunächst die der beiden Landes⸗Universitäten, sowie vieler Städte, welche ihre Glückwünsche darzubringen beabsichtigen, haben sich angemeldet und werden am 9. Juli empfangen werden.
Oldenburg. Oldenburg, T7. Juli. Die Großher⸗ zogliche Familie wird dem Vernehmen nach in der ersten Hälfte des Monats August zunächst zu einem mehrwöchentlichen Aufenthalt auf dem Jagdschlosse Güldenstein eintreffen und für die Monate September und Oktober Residenz auf dem Schlosse in Eutin nehmen.
Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 8. Juli. Die heut ausgegebene Nummer der Gesetz⸗Sammlung enthält: Höchste Verordnung, die Veröffentlichung der Einträge in das Han⸗ delsregister betreffend, vom 17. April 1875. (S. Central⸗Han⸗ delsregister.)
BGamburg, 5. Juli. Heute fand die Beeidigung des neu⸗ erwählten Senators F. Th. Stahm er statt. Bürgermeister Kirchenpaur gab in der Einführungsrede zunächst dem Schmerz, den die Familie, die Amtsgenossen und das Gemein wesen über den Verlust des Senators Eiffe, an dessen Stelle der Neuerwählte eintritt, empfunden und nachdem er dessen ver⸗ dienstvolles Wirken gewürdigt, sprach er sich über Hamburgs Aufgabe im Deutschen Reiche aus.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Juli. Die Kaiserin ist gestern um 54 Uhr Nachmittags von Ischl in Penzing an— gekommen und sogleich nach Schönbrunn gefahren.
— 8. Juli. (W. T. B.) Wie das „Neue Fremdenblatt“ meldet, ist Kronprinz Rudolf in Folge einer Erkältung seit gestern an leichten Blattern erkrankt; indeß sei der Zustand des Kronprinzen nach dem Ausspruche der Aerzte völlig ungefährlich und dürfte derselbe schon in wenigen Tagen genesen sein.
Pe st, 6. Juli. Gestern Vormittags 11 Uhr hat eine De⸗ putation der Wähler der inneren Stadt Pest das Wahlprotokoll der am 1. Juli stattgefundenen Wahl, wobei Deak mit Aeela⸗ mation zum Abgeordneten gewählt wurde, überreicht. Deak drückte den Wählern seinen Dank für ihr Vertrauen aus, er⸗ klärte jedoch, daß er wegen seiner Kränklichkeit das Abgeordneten⸗ mandat nicht annehmen könne und deßhalb die Ablehnung des Mandats dem Reichstage anzeigen werde.
Triest, 7. Juli. Das englische Mittelmeer-⸗Ge⸗ schwader, bestehend aus dem Kasemattschiff „Hercules“, dem Thurmschiff „Devastation“ und den Panzerkorvetten „Pallas“ und „Rapid“, ist heute Nachmittag 2 Uhr hier eingetroffen. Bei der Ankunft wurde der Flaggensalut von 21 Kanonen⸗ schüssen vom Kastel erwidert.
Schweiz. Bern, 5. Juli. (C. Ztg.) General⸗Lieutenant v. Röder, außerordentlicher Gesandter und bevollmächtigter Mi⸗ nister des Deutschen Reiches bei der Eidgenossenschaft, hat behufs einer Reise nach England in Familienangelegenheiten auf mehrere Wochen Urlaub genommen. Während seiner Abwesen⸗ heit wird die diplomatischen Geschäfte der Gesandtschaft Graf v. d. Goltz besorgen, welcher vorgestern zu diesem Zweck in Bern eingetroffen ist.
Großbritannien und Irland. London, 6. Juli. Die Großfürsten Alexis und Constantin von Rußland verließen gestern Abend London und begaben sich nach Graves⸗ end, wo sie sich an Bord der Kaiserlichen Jacht auf der Reise nach dem Mittelländischen Meere einschifften. — Der Herzog von Connaught (Prinz Arthur) wird in Kurzem in seiner Privatyacht „Ale“ eine Reise nach der syrischen Küste antreten. — Der Sultan von Zanzibar kam gestern von Birmingham in Liverpool an und wurde am Bahnhofe von dem Bürgermeister und den städtischen Behörden empfangen. Im Rathhause wurde ihm von der Korporation eine Willkommen⸗Adresse überreicht. — In Dublin wurde gestern Dr. Owens, ein Protestant und Konservativer, zum Lordmayor der Stadt für das kommende Amtsjahr gewahlt.
Frankreich. Ver sailles, 7. Juli. (W. T. B) Die Nationalversammlung begann in der heutigen Sitzung die zweite Berathung des Gesetzentwurfes, betreffend die Beziehungen der öffentlichen Gewalten. Der Deputirte Marcou (radikal) brachte ein Amendement ein, welches für die National⸗ versammlung die Permanenz fordert. In der Rede, durch welche der Deputirte sein Amendement begründete, beklagte er den vorwiegend monarchischen Charakter der Konstitution vom Februar dieses Jahres. Der Vize⸗Präsident des Konseils, Buffet, hielt darauf eine Rede, in welcher derselbe nachwies, daß es gefährlich sein würde, der Nationalversammlung den Charakter der Permanenz zu verleihen. Er konstatirt ferner die Nothwen⸗ digkeit einer starken Exekutivgewalt und fügte hinzu, daß die beste Garantie der Nationalvertretungen in der Stärke liege, welche sie aus der Unterstützung durch die öffentliche Meinung schöpften. Schließlich wurde das Amendement Marcou mit 604 gegen 25 Stimmen abgelehnt.
Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurde das Amende⸗ ment, wonach zur Einberufung der Nationalversammlung die Stimmen eines Drittels der Mitglieder statt der Hälfte genügen sollten, von der Dreißiger⸗Kommission zurückgezogen. Darauf wurde das Amendement des Herzogs von La Rochefoucauld mit 433 gegen 177 Stimmen abgelehnt. Durch dasselbe sollten dem Marschall⸗Präsidenten, um mit den fremden Souveränen verhandeln zu können, die Rechte eines Souveräns verliehen werden und zwar aus dem Grunde, weil die Republik unver⸗ mögend sei, sich die Allianzen zu verschaffen, welche der Mon⸗ archie zu Gebote ständen. Sodann verlas der Deputirte Ker⸗ drel eine i,, der Anhänger der konstitutionellen erblichen Monarchie. Dieselben wollen nicht für die Konstitution vom 2. Februar d. J. stimmen, da sie von der Ansicht ausgehen, daß die Monarchie allein Frankreich fördern könne. Dagegen werden sie für die gegenwärtige Gesetzvorlage stimmen, da die⸗ selbe die Konsequenzen des republikanischen Prinzips wesentlich abschwäche. Endlich beschloß die Versammlung mit 546 gegen 97 ö zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes über⸗ zugehen.
— Das linke Centrum hat sich in der Frage der Auf⸗ lösung der Nationalversammlung dahin ausgesprochen,
daß es nicht angezeigt erscheine, augenblicklich einen Antrag auf
Auflösung einzubringen. In Folge dessen ist der von den Bureaus der Linken beabsichtigte Antrag auf Auflösung der Nationalversammlung im Oktober vertagt worden.
Spanien. Aus Hendaye, 7. Juli, Abends, wird tele⸗ graphirt: Der Vater des Prätendenten Don Carlos, Infant Johann, der in Folge eines Mißverständnisses kurze Zeit in Behobie verhaftet war, reist Abends nach England und begiebt sich von dort nach Norwegen.
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Italien. Mailand, 8. Juli. (W. T. B.) Wie die Perseveranza“ erfährt, wird der Kronprinz Humbert von Italien nach München gehen und sich von dort wahrscheinlich auf einige Tage nach London begeben.
Türkei. Konstantinopel, 7. Juli. (W. T. B.) Nach⸗ dem Charles von Lesseps auf seine im April bezüglich des Suez⸗Kanals gemachten Vorschläge von der Pforte noch keinen definitiven Bescheid erhalten hatte, zeigte derselbe Safvet Pascha an, daß er seine Vorschläge nunmehr zurückziehe. Lesseps begiebt sich nächsten Freitag nach Paris.
— Durch die bereits gemeldete Abtretung von Port Zeyla an den Khedive erhöht sich der Tribut Aegyptens um 15,0009 Pfd. Sterl. Port Zeyla wurde bisher durch einen eigenen Scheikh verwaltet, ohne daß sich die Pforte in die Ver⸗ waltung einmischte. Der Scheikh war thatsächlich unabhängig von der Pforte, erkannte indessen die Suzeränjtät des Sultans an und zahlte demselben einen Tribut im Betrage von S00 Pfd. Sterl.
Numänien. Bukarest, 8. Juli. (W. T. B.) Das amtliche Blatt bezeichnet die Meldung auswärtiger Zeitungen, daß die Pforte gegen die Unterzeichnung des Berner Welt—⸗ postvertrags durch die rumänische Regierung Einspruch er⸗ hoben habe, als unbegründet.
Nußland und Polen. St. Petersburg, 5. Juli. Der „Reg. Anz.“ veröffentlicht die folgenden Telegramme: Warschau, Sonnabend, den 21. Juni (3. Julih: Se. Majestät der Kaiser wohnte gestern dem Zielschießen der Infanterie und Artillerie bei. Heute wurde im Beisein Sr. Majestät ein doppel⸗ seitiges Manöver ausgeführt und um 6 Uhr fand bei Sr. Ma⸗ jestät Mittagstafel statt, zu welcher die Spitzen vom Militär und Civil geladen waren. — Warschau, Sonntag, den 22. Juni (4. Julih. Se. Majestät der Kaiser besuchte heute den Gottes⸗ dienst in der Lazienkischen Hofkirche und wohnte dann den Schießübungen der Schützenabtheilungen und der Kavallerie bei. Um Uhr Nachmittags trat Se. Majestãt die Weiterreise nach Grodno an. — Se. Majestät der König von Schweden wird, wie der Rigasche Bote“ meldet, am 25. Juni / 7. Juli auf der Rhede von Riga eintreffen, an Bord übernachten und am 26. Juni / 8. Juli die Stadt besuchen, und noch an demselben, spätestens am nächsten Tage über Dünaburg und Ssmolensk nach Moskau weiter reisen. — Ihre Kaiserlichen Hoheiten die Großfürsten Alexej Alexandrowitsch und Konstantin Konstantinowitsch sind, wie die Times“ meldet, am 16. (28.) Juni, empfangen, von dem Grafen Schuwalow und dem Vize⸗Admiral g fe in London eingetroffen. Großfürst Alexej Alexandrowitsch wird für die Dauer seines kurzen Aufenthalts daselbst bei dem Herzog und der 86 von Edinburgh in Clarence⸗House, St. James, Wohnung nehmen. Großfürst Konstantin Konstantino⸗ witsch ist im ee , e. abgestiegen. Im Gefolge Ihrer Kaiserlichen Hoheiten befinden sich Baron Schilling und Dr. Kudrin. — Se. Majestät der Kaiser hat unter dem 1. Juli an den Minister des Innern ein RKeskript gerichtet, in welchem den Bemühungen des Ministers und des General⸗Gouverneurs von Warschau, Grafen Kotzebue, um die Angelegenheiten der griechisch⸗- unirten Bevölkerung der früheren Eholmer Eparchie die Allerhöchste Anerkennung ausgesprochen und dem Mi⸗ nister die Sorge um schleunige und ausreichende Befriedigung aller Bedürfnisse der mit der rechtgläubigen Kirche wieder ver⸗ einigten Gotteshäuser, insbesondere um ihre Ausstattung mit allen gottesdienstlichen Utensilien empfohlen wird. .
Schweden und Norwegen. Stockholm, 4. Juli. Posttidn. hat erfahren, daß die Reise Ihrer Majestät der Königin⸗Wittwe von Mailand wegen einer leichten Krank— heit derselben hat aufgeschoben werden müssen. — Am 30. Juni verstarb in Ems der Rittmeister beim Leibgarde⸗ Regiment zu Pferde, Carl Alfr. Ster ky, Sohn des General⸗Konsuls G. E. Sterky in St. Petersburg, im Alter von 35 Jahren.
Asien. Ching. Aus Shanghai wird am 3. ds. ge— meldet, daß heftige Regengüsse die Seiden, sowie die zweite Thee⸗Ernte beschädigt haben.
Landtags⸗Angelegenheiten.
Am 5. Juli Morgens starb auf Reichertswalde Otto Burggraf und Graf zu Dohna-Reichertswalde, Senior der Ge— sammt⸗Familie, erbliches Mitglied des Herrenhauses und des Provin⸗ zial Landtages der Provinz Preußen, Kreis -⸗Deputirter und Landschafts—⸗ rath a. D., Rechtgritter des Johanniter⸗Ordens u. s. w. Der Ver⸗ storbene war am 26. April 1802 zu Reichertswalde im Kreise Moh⸗ rungen geboren, durch Verordnung vom 3. Februar 1847 wegen seines Antheils an der Grafschaft Dohna zur Herrenkurie des vereinigten Landtages und demgemäß mit erblichem Rechte durch Verordnun vom 12. Oktober 1854 in das Herrenhaus berufen. Graf Otto ist unvermählt gestorben.
Statistische Nachrichten.
Nach der handelsamtlichen Statistik über die Unfälle auf britischen Eisenbahnen im vorigen Jahre wurden im Ganzen 1424 Personen getödtet und 5041 verletzt. Von den Getödteten waren 211 und von den Verletzten 19881 Passggiste während 788 Todte und 2815 Verletzte dem Personal der Eisenbahngesellschaften oder Bauunternehmern angehörten. 425 der Getödteten und 215 der Ver⸗ wundeten waren entweder Selbstmörder oder hatten durch Fahrlässig⸗ keit oder andere Ursachen ihr Leben oder Gliedmaßen eingebüßt.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Zu den in diesem Frühjahr bewilligten Ausgaben des Staats- aushalts Etats gehörten auch 144,000 M zum Ankauf der Privat- . n verstorbenen Dr. August Krantz für die Universität Bonn. Die Sammlung hat seit Kurzem als eine Abtheilung des naturhistorischen Museums der Friedrich-Wil⸗ helmtz ⸗Universität zu Bonn im dortigen Poppelsdorfer Schloß ufstellung erhalten. Sie umfaßt ca. 14.9600 Stück nebst einer ken, Anzahl Seltenheiten und einer werthvollen Meteorolithen⸗ und
erolithen · Sammlung. .
— Der Verein für hessische Geschichte und Landes- kunde in Cassel hält seine Generalversammlung am 21. Juli in Marburg ab. Derselbe hat auch alle Mitglieder des historischen Vereins für das Großherzogthum Hessen zur Theilnahme eingeladen.
— Bezüglich der Restauration der Oppenheimer Ka⸗— tharinenkirche vernimmt die „Darmst. Ztg.“ daß die Herren Prof. Lübke, Schmidt und Dombaumeister Cuypers eingeladen worden sind, das Werk zu begutachten. Die Genannten haben die Einladung angenommen und werden zu Ende Juli zusammentreten.
— Die Jahresversammlung der Allgemeinen schweizer geschichtsforschenden Gesellschaft wird am 13. und 14. Sep⸗ tember im Rathhaus in Luzern stattfinden.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
Aus Anlaß einer Vorstellung des deutschen Landwirthschafts⸗ rathes wegen allgemeiner Einführung des Gewichtshandels für landwirthschaftliche Produkte und Abänderung des gegenwärtigen Verfahrens der Marktpreisnotirungen fand eine Sitzung
der statistischen Central⸗Kommission am 10. Februar d. J. statt, welche die beiden Fragen und zwar: „M) sollen von den Marktbehörden in Zukunft noch wie bisher Monatsdurchschnittspreise berechnet und dem statistischen Bureau, sowie den übrigen betheiligten Behörden Preisberechnunzen mitgetheilt werden, oder sollen mit Rücksicht darauf, daß bei dergleichen Berechnungen nachgewiesenermaßen zahlreiche Irrthümer unterlaufen, nicht vielmehr an i Markttage lediglich die Notirungen der wirklich a. llten hö sten und niedrigsten Preise stattfinden, und diese an die raglichen Behörden eingereicht werden? und 2) wäre es in Er— wägung des Umständes, daß von 157 Marktorten gegenwärtig in 121 bereits nach dem Gewichte und nur in 36 noch . nach dem Maße gehandelt wird und die Zahl der Orte mit der Verkanfs— usance nach dem Maße sich ohnehin mit jedem Jahre vermindert — nicht vorzuziehen, daß die Preisnotirung en künftig lediglich nach dem Gewicht gefordert und die bisherigen doppelten Angaben nach Maß und Gewicht gänzlich fallen gelassen werden?“ dahin beantwortete, daß L. das neue Formular in einer einfachen Form so einzurichten sei, daß nur die höchsten und niedrigsten Preise sämmtlicher vorher schon verzeichneten Marktartikel und zwar für Getreide nach 3 Kategorien, ., 2. und 3. Qualität, von jedem Markitage in dasselbe eingetragen und auch die he r du n cen ü aus diesen Einzeleintragungen ge⸗ zogen werden könnten. Die Menge der zu Markte gebrachten Artikel wird summarisch in einer Spalte angegeben, eine Berechnung der Quantitäten mit dem gezahlten Preise findet dagegen nicht statt. In Bezug auf die zweite Frage gab die Kom⸗ mission ihr Votum in bejahendem Sinne ab. Ueber diese Vorschläge der statistischen Centralkommission schweben jetzt die Ver e ren, zwischen den hierbei interessirten Ministerien; es wird sich ierbei auch um die Frage handeln, ob diese Angelegenheit reichs⸗ gesetzlich zu regeln sei und ob sich nicht für die amtliche Notirung der Marktpreise der landwirthschaftlichen Hauptprodukte die gus= schließliche Anwendung des Einheitssatzes von 100 Kilogr. statt 100 Pfd. empfehle, wie ia auch die für den Verkehr mit Naturalien und anderen Lebensbedürfnissen so r, . Eisenbahnen ihren Fracht⸗ berechnungen den Einheitssatz von 100 Kilogr. zu Grunde legen.
— Im Regierungsbezirk Wiet baden hat i das. Winter⸗ getreide sehr Kut entwickelt, nur in einigen Distrikten steht der Roggen dünn. Die Sommersaagten und Futterkcäuter sind vortrefflich geöte⸗ hen, auch die Wiesen liefern reichen Ertrag. Die Obsternte verspricht eine sehr reichliche zu werden. Der Weinstock zeigt ungemein zahl— reiche Gescheine.
. Ueber die Ernte ⸗Aussichten in verschiedenen Ländern ent⸗ hält die Nat. Ztg.“ folgende Nachrichten: Im Königreich PfTeußen
hat während der mit dem 3. Juli beendeten Woche die Temperatur
im ganzen Lande einen hohen Grad erreicht und haben, besonders im westlichen Theile der Monarchie, starke Gewitter mit trockenen Tagen abgewechselt. Wenngleich diese Witterung hinsichtlich der Futtergräser, des Sommerkorns und der Kartoffeln nur als eine erwünschte zu bezeichnen ist, so hat doch andererseits die Heu Ernte eine Verzögerung erlitten. Roggen steht gegenwärtig im Norden besser als im Süden. Weizen dagegen umgekehrt. In Po— sen glaubt man eine ergiebige Roggenernte erwarten zu können, da— gegen wünscht man dort für Sommergetreide noch viel Regen. In Pommern hat man mit der Rübsenernte den Anfang gemacht und ssst mit der Qualität seither zufrieden, auch in der Provinz Preußen hat die Rübsenernte bereits begonnen. — In der Umgegend Ham⸗ burgs liefert die Heuernte ein mittelmäßiges Resultat, welches sich jedoch in der Marsch günstiger als auf der Geest stellt, wo ein erheb— licher Ausfall an Koppelgrag zu erwarten ist. Auch der Hafer kann sich auf den hohen Geestfeldern von den ungänstigen Ein— flüssen der kalten Nächte noch immer nicht ganz erholen und wächst durchweg nicht ganz lang in Stroh, wäh— rend derselbe in den Marschgegenden üppig wächst und ge— deibt. Der Weizen verspricht eine gesegnete Ernte, der Roggen eine Mittelernte, und die Kartoffeln stehen gut. — Aus Süddeutsch⸗ land lauten die Berichte recht günstig und glaubt man z. B. in den meisten Theilen Ober. und Niederbaherns bei fortdauerndem guten Wetter in laufender Woche mit dem Roggenschnitte beginnen zu kön— nen. In Schweden laufen aus den Länsbezirken Gothenburg, Bohuns und Elfsborg sehr erfreuliche Berichte über den Stand der Saaten ein. Der in den letzten Wochen gefallene Regen hat ein überraschendes Wachsthum herbeigeführt. Namentlich versprechen Hafer und Roggen eine reiche Ernte.
— Aus St. Gallen meldet man der „Züricher Ztg.“ Im Rheinthal macht sich gegenwärtig ein neues, der Landwirthschaft drohendes Nebel bemerkbar. Das Gemeindeamt Sevelen berichtet von Heuschreckenschwärmen, die im Werdenbergischen über den Rhein gekommen seien und da, wo sie sich niederlassen, alles Gras, dem Boden eben, abfressen. Sie vertheilen sich auf verschiedene Par= zellen von 10 bis 15 Ruthen Umfang und so massenhaft, daß Alles davon wimmelt und man ste auf sonnigen Plaͤtzchen zu Hundert tausenden schätzen müsse. Sie packen auch die Kornäcker an und könnte die Sache ernstlichere Folgen haben, wenn man kein Mittel zu deren Vertilgung ausfindig machen könnte.
Gewerbe und Gandel.
In der Sitzung des Verwaltungsratheg der Allgemeinen Berliner Omnibus ⸗Aktien ⸗Gesellschaft vom 6. 8. M. wurde von der Direktion eine vergleichende Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben des ersten Semesters 1875 gegen dieselben des ersten Semesters 1874 vorgelegt, nach welcher das Resultat des Geschäftes pro 1875 mindestens nicht ungünstiger erscheint, als das pro 1874. Die Betriebe ⸗Gesammteinnahmen betrugen für diese Zeit im Jahre 1874 384.665 Thlr. 1875 365,871 Thlr., also Mindereinnahme 1875 5,794 Thlr. Die Betriebs Gesammtausgaben betrugen für das erste Semester 1874 3783596 Thlr., für das erste Semester 1875 339,977 Thlr., also Minderausgabe 1875 38,919 Thle.
— Wie man aus München meldet, wird mit der Vertheilung der Spitzeder'schen Gantmasse am 20. August d. J. unter Beobachtung der alphabetischen Reihenfolge bei den Gläubigern be⸗ gonnen werden. Von 108 Fl. werden 15 Fl. 366 Kr., mithin I4ire X ausgezahlt.
Verkehrs⸗Anstalten.
Die Berlin⸗Dresdener Eisenbahn versendet einen für die heutige außerordentliche Generalversammlung bestimmten Bericht des Aufsichtgraths und der Direktion. Derselbe giebt eine eingehende Darlegung der statistischen Verhältnisse des Unternehmens und er örtert sodann die finanzielle Lage der Gesellschaft. Wie früher mit- getheilt, fällt der heutigen Generalversammlung die Ausgabe zu, sich über die Aufnahme eines prioritätischen Anlehens im Betrage von 136 Millionen 4 schlüssig zu machen. — Dem erwähnten Bericht liegt eine interessante Beschreibung der Elbbrücke bei Niederwartha nebst Zeichnung, eine Karte der Berlin Dresdener Eisenbahn nebst graphischer Darstellung ihrer Höhenverhältnisse bei.
— Verschiedene Zeitungen enthalten in ihren letzten Nummern einen Artikel über eine von der Großen Berliner Pferde- Eisfenbahn gewährte Erleichterung bei der Benutzung ihrer Bahnen, der theils unvollständig ist, theils Irrthümer enthält. Nur Schüler unter 14 Jahren erhalten auf Grund eines Attestes ihres Schul= vorstehers, welches ihre Schulpflichtigkeit und ihr Alter bescheinigt, bei den Deyotoerwaltugen auf dem Gesundbrunnen, in Pankow, in der Königgrätzerstraße Nr. 120, (gleichzeitig für Tempelhof) und in Rixdorf sogenannte. Schülerkarten, gegen deren Vorzeigung sie an den Wochentagen bei ihren Schulbesuchen auf allen Touren nur die Hälfte des Fahrpreises, soweit diese Hälfte nicht wen ger als 10 Pfennige beträgt, zu entrichten haben; sie haben aber nur AÄAn⸗— recht auf einen Sitzplatz, wenn solcher nach Placirung der Fahrgäste, die den ganzen Fahrpreis bezahlen, vorhanden ist.
Rom, 7. Juli. (W. T. B.) Der „Agenzia Stefani“ zufolge entbehrt die von hiesigen Blättern gebrachte Mittheilung, wonach die Gesellschaft der Südbahnen die Konventionen mit der Regie ⸗ rung 61 hätte, der Begründung.
New- Jork, 7. Juli. (W. T. B.) Der Samburger Post-⸗
dampfer Klopstock' von der Adlerlinie ist gestern hier eingetroffen.
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