In FKonsequenz dieses Beschlusses wurden auch §. 168 Absatz 2 und 8. 169 gestrichen. 5. 170 fand unveränderte Annahme, „171 mit einem vom Abg. Struckmann beantragten Zu⸗ atze, wonach, wenn der Beschuldigte abwesend oder nach der That in Geisteskrankheit ver fallen ist, das Gericht auch die Einstelling des Verfahrens beschließen kann. Bei 53 * wurde auf Antrag des Abg. Struckmann beschlossen, dem Ge⸗ richte nicht blos nach stattgehabter Voruntersuchung, sondern auch, wenn nur ein staatsanwaltschaftliches Vorverfahren vor⸗ ausgegangen, hei realer Konkurrenz mehrerer Straffälle die Be⸗ fugniß zu ertheilen, auf Antrag der Staats anwaltschaft. in Ansehung der für die Strafzumessung nicht erheblichen Fälle die vorläufige Einstellung zu verfügen. Zugleich wurde ein Zusatzantrag der Abgg. Br. Schwarze und . ange⸗ nommen, wonach die Wiederaufnahme nur innerhalb dreier Monate seit der Rechtskraft des freisprechenden Erkenntnisses erfolgen darf. Die F§. 173 und 174 fanden unveränderte Annahme, §. 175 mit einem vom Abg. Hauck beantragten Zu⸗ satze, daß es in Uebertretungsfällen keiner schriftlichen Anklage bedürfe. In der Sitzung vom 8. Juli wurde der die Vorbereitung der Hauptverhandlung betreffende fünfte Abschnitt 3§. 176— 188) erledigt. Die 55 116 — 178 wurden ohne Debatte an⸗ genommen. Bei 8. 79 fand ein Antrag des Abg. Struckmann Annahme, wonach die in dem Entwurf für die Ladung zur Hauptverhandlung obligatorisch vorgeschriebene Warnung, daß der Beschuldigte im Falle seines unentschuldigten Ausbleibens seine Verhaftung oder Vorführung zu gewärtigen habe, in den⸗ jenigen leichteren Siraffällen, in welchen die Verhandlung auch in Abwesenheit des Beschuldigten vor sich gehen darf, unterbleiben
kann, indem man von der Erwägung ausging, daß es in diesen
Fällen nicht unbedingt nothwendig sei, für eine alsbaldige Gestellung des Beschuldigten Sorge zu tragen. Bei & 180 erhielt ein Antrag des Abg. Becker, eine Verkürzung der Frist mit ausdrücklicher Zustimmung des Beschuldigten zuzulassen, nicht aber einen still= schweigenden Verzicht auf die Verkürzung zu gestatten, die Zu⸗ stimmung der Kommission. §. 181 wurde nicht beanstandet. Bei 5. 182 entstand eine längere Erörterung darüber, ob über die Anträge des Angeklagten auf Ladung von Zeugen und Sach verstandigen zur Hauptverhandlung der Vorfitzende des Gerichts, wie der Entwurf will, oder das Gericht selbst ent⸗ cheiden soll. Die erstere Ansicht behielt die Oberhand, und
182 fand unveränderte Annahme. 3 183 führte in Folge des Antrags Dr. Wolffson: „Ergiebt sich in der Hauptverhand⸗ lung, daß die Vernehmung der unmittelbar geladenen Perfonen zur Aufklärung der Sache dienlich war, so hat das Gericht auf Antrag zu entscheiden, daß die gesetzliche Entschädigung den⸗ selben aus Staatsmitteln zu gewähren oder dem Ange⸗ klagten zurückzuerstatten sei', zu einer lebhaften Erörterung über die Frage: in wie weit den von dem Angeklagten geladenen Zeugen oder Sach verstãndigen eine Gewährung aus Staats mitteln gebühre. Fast von allen Seiten wurde es anerkannt, daß die Gerechtigkeit es erheische, die Vergütung solcher von dem Beschul⸗ digten unmittelbar geladenen Zeugen, welche in der Sitzung ver= nommen sind und daselbst etwas zur Aufklärung Dienliches ausgesagt haben, auf die Staatskasse zu übernehmen, und wurde der Antrag Wolfson mit Ausnahme des Satzes oder.. zurückzu⸗ erstatten sei mit großer Mehrheit angenommen. Die S5. 184 bis 188 wurden unverändert angenommen, ein Antrag, en Abs. 2 des 5. 186, welcher die eidliche , ,, eines Zeugen oder Sachverständigen durch einen beauftragten oder ersuchten Richter wegen großer Entfernung des Wohn⸗ oder Aufenthaltsorts ge⸗ stattet, zu streichen, abgelehnt. Endlich erledigte die Kommission ahne wesentliche Aenderungen die S5. 189 — 200 des 6. Ab⸗ schnittes, der die Hauptverhandlung umfaßt.
Die von dem Reichs kanzler berufene, aus neun Mitgliedern bestehende Sisenbahn⸗Snquete Kom mifsion hat unter dem Vorsttze des Präsidenten des deutschen Landwirthschafts⸗ Rath, Ritterschafts-Direktors von Wedell · Malchow, den ersten Theil dieser Aufgabe, die Vernehmung von 42 Sach⸗ verständigen aus dem Stande der Landwirthschaft, der In⸗ dustrie, des Handels und der Eisenbahn⸗Fachmänner im Laufe des vergangenen Monats beendigt. Es wurden hierbei folgende Sachverständige einzeln vernommen: A. Aus dem Stande der Landwirthschaft: die Herren Administrator Eisbein ⸗ Köningen (Rheinprovinz), Gutsbesitzer Kreiß⸗ Grünwehr ( Ostpreußen), Dekonomie⸗Rath v. Laer⸗ Münster, General ⸗Sekretar Adam Müller⸗München, Frhr. v. Nordeck zur Rabenau⸗Friedehausen
( Oberhessen), Gutsbesitzer Pasquay⸗ Wasselnheim (Elsaß), Professor Richter ⸗Tharand (Sachsen), Ober ⸗ Kammer⸗ Rath Rüder⸗ Oldenburg, Oekonomie Rath Schoffer⸗
Kirchberg (Württemberg), Graf von Wintzingerode⸗Bodenstein bei Worbis, Graf v. Zedlitz⸗Trützschler Großenbohrau Schlesien).
auf Grund der stenographischen Berichte, welche gedruckt vor⸗ liegen, ist der Handelskammer⸗Sekrefär Dr. jur. Embden aus Hamburg betraut worden. Die Schlußberathung der Kommission wird am 6. September beginnen und wird voraussichtlich später das Resultat der Arbeiten den Druck zugänglich gemacht werden.
— Mit dem 1. Juli d. J. ist für die Entwickelung der Bank⸗ und Münzverhältnisse ein wichtiger Abschnitt ein⸗ getreten, indem von diesem Zeitpunkt ab allen Notenbanken durch das rn gef et untersagt ist, Noten von 50 S und darunter auszugeben, oder bie bel ihnen eingehenden kleinen Noten fremder Banken ander als zur Zahlung oder Einlösung bel den letzteren zu verwenden. Ez handelt sich hierbei um Banknoten im Gesammtbetrage von 157 Millionen MSC. Der Ersatz derselben im öffentlichen Verkehr wird aber, da
gleichzeitig eine Verminderung des umlaufenden Staatspapier⸗ geldes und der Silbermünzen eintritt, zum großen Theile durch Goldmünzen erfolgen müssen, welche damit in erheblicherem Um⸗ fange als bisher in Umlauf gelangen werden.
Es ist ferner, wie die „Prov.⸗Eorr.“ bemerkt, ein glückliches Zusammentreffen, daß in demselben Augenblicke, wo die Be⸗ dürfnisse unserer Banken hiernach das Festhalten der Gold⸗ münzen dringend wünschenswerth machen, auch die Verhältnisse des europässchen Geldmarktes, welche bisher den Abfluß deutscher Goldmünzen nach dem Auslande begünstigten, fich wesentlich verändert haben. Während die ¶ Ausfuhr unserer Münzen nach Frankreich und Belgien schon seit einiger Zeit mit Verlust verknüpft war, ist jetzt auch in England ein Preis des Goldes eingetreten, bei welchem die Verwendung deutscher Geldmünzen zu Zahlungen in London keinen Vortheil mehr bietet. .
Inzwischen hat die Münzreform auch insofern weiteren ent⸗ schiedenen Fortgang gefunden, als die Reichsmarkrechnung nun- mehr in ganz BVeuischland, mit alleiniger Ausnahme von Bayern,
bereits eingeführt ist, in Bayern aber die Einführung zum 1. Ja⸗ nuar 1876 bevorsteht. Bis 8 diesem Zeitpunkte werden ferner
auch die Banknoten bis zu 160 Mark durchweg einzuziehen und der Grsatz derselben im Betrage von nahezu 260 Millionen Mark wesentlich in Goldmünzen zu finden sein.
Nach dem Allen wird, wie die „Prov.⸗Corr.“ bestimmt an⸗ nimmt, der e n g, Uebergang zur Reichsgoldwährung zum 1. Januar 1876 kenne erhebliche Schwierigkeit mehr darbieten und die Anordnungen behufs Durchführung dieses entscheiden⸗ den Schrittes werden rechtzeitig und zuversichtlich getroffen werden können.
2 — Unter den organisatorischen Fragen, deren Regelung die Aufgabe des in Aussicht genommenen allgemeinen Unterrichts⸗ gesetzes bilden wird, ist die Frage, welchen korporativen Verbänden die Verpflichtung zur Unterhaltung der ösfentlichen Volksschulen aufzulegen sei, eine der fchwie⸗ rigsten.
Die eingehenden Berathungen, welche über diese Frage im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten gepflogen worden sind, haben nach einem Cirkularrestript vom 23. April d. J. bisher nur zu Einem Resultate geführt, nämlich zu dem wesentlich negativen, odaß die Durchführung derjenigen Bestimmungen, welche die Verfassungs⸗ Urkunde vom 31.
Januar 1859 behufs, Lösung der Frage aufstellt, in voller Unbeschränktheit und Unbedingtheit nicht wird erfolgen können. Der Artikel 265 4. a. O. schreibt vor: „Die
Unterhaltung und Erweiterung der offentlichen Volksschule werden von den Gemeinden, und im Falle des nachgewiesenen Unvermögens, ergänzungs⸗ weise voͤm Staate aufgebracht. Die auf besonderen Rechts⸗ titeln beruhenden Verpflichtungen Dritter bleiben bestehen. Der Staat gewährleistet demnach den Volksschullehrern ein festes, den Lokalverhältnissen angemessenes Einkommen. In der öffentlichen Volksschule wird der Unterricht unentgeltlich ertheilt. Einen Begriff der Volksschule stellt die S ge . urkunde selbst nicht auf. Niemand kann auch verkennen, daß derselbe verschieden begrenzt werden kann. Je nach seiner Be⸗ grenzung wird die Unterhaltungspflicht größer oder geringer, werden die Substrate derfelben weiler oder enger zu bestimmen sein. Ausgeschlossen sind, abgesehen von den Lehranstalten für 4 vollsinnia Kinder, jedenfalls nur irie igen Unterrichts- anstalten, welche, wie die ymnasten, die Realschulen, die Pro⸗ vinzial. Gewerbe⸗ und die speziellen Fachschulen, dazu bestimmt sind, der Jugend eine solche Bildung zu gewähren, daß die Zöglinge, welche solche Anstalt mit dem Zeugniß der Reife ver⸗ lassen, zu selbständiger geistiger Fortbildung auf den Gebieten der Wissenschaft, der Kunst oder des Gewerbfleißes voll befahigt sind.
Dagegen werden als Volksschulen nicht nur 1) diejenigen in das Auge zu fassen sein, über deren Einrichtung, Aufgabe
Mittel zur Errichtung,
2511. Bestimmung getroffen hat, sondern auch 7) die in der Verfügung von demselben Tage B. 2312 be⸗ zeichneten ¶ Mittelschulen gleichviel, ob sie unter
Geht man aber auch davon aus, daß die Verfassungs-⸗ Urkunde in dem gedachten Artikel 25 nur die ad I bezeichneten Volksschulen habe treffen wollen, so 3 die Erfahrung doch bereits unwiderleglich herausgestellt, daß der Grundsatz: lediglich und ausnahmslos die politische Ortsgemeinde und im Fall ihres nachgewiesenen Unvermögens den Staat als zu ihrer Unterhal⸗ tung verpflichtet hinzustellen, zu den allerbedenklichsten Reful⸗ taten führt. Der Grundgedanke dieser Verfassungsbestim- mung war offenbar ein doppelter; nach der leinen Seite sollte die Unterhaltungspflicht nicht durch die Zugehsörig⸗ leit der Pflichtigen zu einer bestimmten Konfession oder einem be⸗ stimmten Stande bedingt sein, nach der andern Seite aber sollte und mußte der Pflichtige der Regel nach auch fähig sein, der ihm auferlegten Verpflichtung voll ändig und auf die Dauer zu genü⸗ gen. Dies trifft entschieden bei einer großen Zahl politischer Orts⸗ gemeinden nicht zu Man hat sich in dieser Beziehung zu vergegen⸗ wärtigen, was Alles die Unterhaltung einer Schule umfaßt. Es gehören dazu die Beschaffung, Unterhaltung und Erweiterung der für die Schule und die Lehrer er forderlichen Gebäude, freien Plätze, Gärten und Dienstländereien, sowie der Lehr⸗ und Lernmittel, so weit letztere nicht von den Eltern zu beschaffen, die Beschaf⸗ eng der . und Pensionen für Lehrer und Lehrerinnen,
er Umzugs⸗ und inführungs kosten für dieselben, der Wittwen⸗
kassenbeitraͤge nach dem Gesetz vom 21. Dezember 1859 und aller sonstigen für die Erfüllung des Schulzwecks erforderlichen Aufwendungen.
Dazu kommt, daß für die oben unter 1 bezeichneten Schulen das jetzt noch vielfach bestehende Schulgeld nicht wird a n werden können — Art. J5 a. a. B. schließt es ausdrücklich aus und die Landesvertretung würde schwerlich zu einer Verfassungs⸗ änderung in dieser Richtung ihre Zustimmung geben —, vor Allem aber, daß, abgefehen von den armen ackerbautreibenden Gegenden, 3 die ö veränderten Gewerbs⸗ und Ver⸗ kehrs⸗Verhãältnisse der Neuzeit, insbesondere in den Fabrikdistrikten, viele Ortsgemeinden entstanden sind und no i üs entstehen werden, die neben den übrigen Kommunalbe ürfn herein zu den Schul⸗ wie zu den kirchlichen Bedürfnissen das aus⸗ reichende Quantum sicher nicht beizutragen vermögen. Soll der Staat in allen diesen einzelnen Fällen sofort herangezogen wer den, so führt dies nicht nur, wie die Erfahrung bestäͤtigt, zu so zeitraubenden und weitläufigen Erörterungen üher den Rachwels des Unvermögens jeder speziell in Frage kommenden Gemeinde,
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daß die Sache selbst, nämlich die Schule, und zwar die Freudi
keit und Wirksamkeit der Lehrer, ebenso wie der Fleiß, die Zug und die Ordnung der Schüler darunter leiden, sondern es kan auch bei größter Sorgsamkeit und Gewissenhaftigkeit aller mi wirkenden Organe keine Gewähr für abfolut gerechte Verwen dung der vom Staate verfügbar gemachten Mittel erzielt we den, weil es sich nicht umgehen läßt, diefelbe zu nicht geringe Theile auf die subjektive Beurtheilung der unteren Verwaltung organe über die Leistungsfähigkeit der Gemeinden zu stützen, deren Folge um so erheblichere Abweichungen entstehen werden je größer der Kreis und je verschiedenartiger die konkreten Ve hältnisse sind, durch welche das Urtheil beeinflußt wird. Den Staate aber werden dadurch Lasten aufgebürdet. welche er j erster Linie nicht übernehmen darf, wenn die richtige Förderun der geistigen Interessen der Nation nicht geradezu Schaden leide soll. Die ganze geschichtliche Entwickelung des Volksschulwesen wie die Natur der Sache weisen darauf hin, daß dasselbe nu dann gehörig gedeihen kann, wenn derjenige prãästations fähig korporative Verband die Lasten trägt, der das nächste Interes daran hat, daß das in ihm heranwaͤchsende Geschlecht eine solch Ausbildung in Kenntniffen und Fertigkeiten, und eine folch religiöse und sittliche Entwickelung empfängt, wie sie die Jugen befaͤhigt, einst nützliche und wirksame Glieber des Stacks un der in ihm geordneten Gemeinschaften zu werden.
In manchen Fällen, z. B. in einer Relhe von Städten auch wenn dieselben einen besonderen Kreis nicht bilden, win dies ohne Zweifel auch heut noch die politische Orts gemein sein. Sie wird deshalb hier auch Trägerin der Unterhaltung pflicht für die öffentlichen Volksschulen bleiben können. N vielen anderen Fällen, insbesondere bei mannigfachen ländliche Gemeinden und in Gutsbezirken, in denen jedenfalls die Sonder pflicht des Gutsherrn als solchen aufzuhören haben würde, win dies sicher nicht mehr zutreffen.“ .
Wird hiernach das negative Resultat der Erörterunge kaum einem Bedenken unterliegen können, so nimmt der Ministt andererseits doch Anstand, bestimmte positive Vorschläge für d Legislative eher festzustellen, als derselbe die dabei zu beachten den konkreten Verhäͤltnisse in den einzelnen Landestheilen voll
ständig übersieht, und die gutachtliche Aeußerung 6 Ba
hörden erhalten hat, welche diesen Verhältnissen näher stehen um die in Betracht kommenden Gesichtspunkte unter Berücksichtigun der von ihnen gewonnenen praktischen Erfahrungen richtig; beurtheilen vermögen. z
Deshalb hat der Minister die Ober⸗Präsidenten ersuchl nach Anhörung der Königlichen Regierungen und einzelner von zugsweise dazu geeigneten Landräthe ihn über einzelne Fragen mit einer motiwirten gutachtlichen Aeußerung zu versehen, nach dem eine statistische Feststellung der bestehenden Zustände sta gefunden hat.
— Die vertragsmãßige Annahme eines Vikars Seiten eines Geistlichen, welche vor Emanation der Maigesetze erfolg ist, deren bischöfliche Approbation jedoch erst nach Cmanation der Maigesetze hinzutrat, unterliegt, nach einem Erkenntniß de Aber⸗Tribungls vom 18. Juni d. J, den maigesetz ichen Vorschriften. Wenn der 5. 510, Tit. 11, Thl. II. Aillger
L. R. den katholischen Pfarrern gestattet, unter Approbation? da
vorgesetzten Konsistoriums, beständige Amtsgehülfen anzunehme und der 5. 513 hinzufügt, daß die Vertheilung der Geschaͤft: die Dauer der Vertretung u. s. w. durch den unter Approbation
der geistlichen Oberen geschlossenen Vertrag bestimmt werde, si
kann es keinem Bedenken unterliegen, daß das wiederholt hervor
gehobene Erforderniß der Approbation eine wesentliche Bedin gung der Wirksamkeit des Vertrages darstellt und in der Er zheilung derselben die Uebertragung der Vertretung gefunden werden muß.“
— Eine drohende Zwangs vollstreckung im Sinm des Strafgesetzbuches (8. 288) ist, nach einem Erkenntniß de Ober⸗Tribunals vom 17. Juni d. J. bereits dann vor handen, wenn die von einem Gläubiger eingeleiteten gerichtliche Schritte eine Verurtheilung des Schuldners und in deren weiterer Verfolgung eine Zwangswvollstreckung gegen den letzteren in nahe Aussicht stellen. Dagegen ist es für die strafrechtlicht Verfolgung eines Schuldners, welcher Bestandtheile seines Ver⸗ mögens bei Seite schafft, nicht nothwendig, daß bereits ein exe kutorischer Titel existire und bestimmte Gegenstände für den Exe kutor ins Auge gefaßt seien.
— Der Königlich schwedische Kabinets⸗Kammerherr Graf Axel von Wachtmeister, traf gestern früh mit Familie aus Marienbad hier eln und reiste Nachmittags über Stralsund nach Stockholm weiter.
Danzig, 9. Juli. (W. T. B.) Der Minister der land⸗ wirthsa r fi gen Angelegenheiten, Dr. Fried enth al, ist gestern Abend von Elbing über Tigenhof und Stutthof hier eingetrof⸗ fen. Der Minister wird heute einer Sitzung der Reglerung beiwohnen und Nachmittags an einem Diner im Franziskaner⸗ lloster theilnehmen, welches die Mitglieder der landwirthschaft⸗ lichen Vereine veranstalten. Morgen gedenkt der Minister die Rieselfelder zu besichtigen und später mit einem Dampfer nach Bela und Zoppot zu fahren. Am Sonntag früh erfolgt die Rückreise nach Berlin.
Münster, 8. Juli. (W. T. B) Der Königliche Gerichts⸗
of für kirchliche e en,, hat, wie der. Westfälifche
erkur“ erfährt, beschlossen, gegen den Bischof Brinkmann
hier das Verfahren auf Amtsentsetzung einzuleiten. Mit der
Voruntersuchung soll der Kreisgerichts⸗Rath Müller betraut und
der Termin zur verantwortlichen Vernehmung des Bischofs be—= reits auf den 10. Juli anberaumt sein.
Bayern. München, 7. Juli. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, wird Se. Majestat der Kö nig am 9. dB. N. gleich⸗ wie im Vorjahr einen mehrwöchigen Aufenthalt in Hohen⸗ schwangau nehnien. — Der zur Vorlage an den nächsten Land⸗ tag im Landtagsabschied in Aussicht gestellte Ges etzent wurf n der von den Kammern beantragten Reyision der ge setz lichen Vorschriften über Schutzwaldungen ist vom Mim⸗ sterium den Kreisregierungen zur Begutachtung zugestellt wor⸗ den. Zur Berathung dieses Gutachtens ist unter dem Vorsitz des Präsidenten der Regierung von Oberbayern, v. Zwehl, eine aus Beamten der Kreisregierung und hierzu einberufenen Be⸗ zirksamtsmännern und Forstbeamten bestehende Kommisston zu⸗ sammengetreten, das glesche dürfte auch Seitens der andern Kreis⸗ regierungen geschehen.
— 3. Juli. (B. T. B.) Se. Königliche Hoheit der Kromn⸗ prinz Humbert von Italien ist von Wien aus hier einge—⸗ troffen und hat mit dem um 7 Uhr Abends abgegangenen Zuge seine Reise nach Cöln fortgesetzt.
Augsburg, 8. Jul. ̃ Abendzeitung schreibt: Sicherem Vernehmen nach beabsichtigt die
(W. T. B.) Die „Auggzburger
Staatsregierung, in der zweiten Hälfte des August den Land⸗ tag einzuberufen und denselben je nach dem Ausfall der Wahlen entweder nach wenigen Wochen bis zum Ende des Oktober zu vertagen oder aber aufzulöfen und in diesem Falle neüe Wahlen anzuordnen. .
Württemberg. Stuttgart, 7. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Prinzefsin Friedrich ist gestern Vormittag zum Besuche der Königlichen Familie in Friedrichshafen eingetroffen und hat sich Abends nach Seefeld zurückbegeben. — Die gestern ausgegebene Nummer 24 des Regierungsblattes publizirk das Gesetz, betreffend Abänderungen und Ergänzungen des Gesetzes vom 24. Juli 1871, betreffend die Errichtung einer Noten— bank, vom 27. Juni 1875. — Wie aus Brackenheim ge⸗ meldet wird, find am 6. d. M. auf ihrem Marsch ing Lager nach Griesheim bei Darmstadt, der 8 Tage in Anspruch nimmt, die 5. und 7. Batterie des 2. Feldartillerie⸗Regimenss mit je Geschützen von Ludwigsburg daselbst eingerückt zu eintãgigem Quartier. Am 7. sollte der Marsch nach Richen fortgesetzt wer⸗ den. Die Dauer der Schießübungen in Griesheim, das an Stelle von Gmünd getreten ist, beträgt 6 Wochen. In Griesheim wird die gesammte württembergifche Artillerie vereinigt.
Baden. den Hoffestlichkeiten sind heute Nachmittag Ihre Königlichen Hoheiten der g von Festlichkeiten der vernimmt die „Karlsr. vereinigten Schlosse eine Am Freitag Vormittag werden
Mits. Durlach in den halben Genuß des örtlichen Kirchenvermögeng eingewiesen. — Der frühere Theater⸗Direltor Dr. Köberle ist eintägiger Verhandlung vom Schwurgericht wegen mehrfacher Beleidigung des Landesherrn zu dreimonatlicher Schuldfrage wegen Er—= pressung wurde von den Geschworenen verneint.
Hessen. Darmstadt, 7. Juli. Dem Großherzoglichen Polizeiamt Darmstadt ist die Summe von 17I16 M im Namen Sr. Majestät des Kaisers von Rußland durch die Kaiser⸗ lich russische Gesandtschaft zur Vertheilung unter hülfsbedürftige Angehörige des Großherzogthums übermitlelt worden!
— Nach Artikel j des feit dem J. Juli in Kraft getretenen Gesetzes über die Vorbildung und Anstellung der Geistlichen kann ein Kirchenamt nur einem solchen Geistlichen übertragen werden, welcher — neben den allgemeinen Voraus⸗ setzungen — nicht von der Regierung als ihr in bürgerlicher resp. staats bürgerlicher Beziehung mißfällig erllärt worden ist. Diese Bestimmung soll regelmäßig Anwendung finden, einerlei, ob nur Stellvertretung oder Aus hülfeleistung stattfindet Außer⸗ den hat jeder Genn ng, vor Uebernahme des Kirchenamtes den Verfassungseid abzuleisten. Die Verwaltungsbehõrden sind angewiesen worden, sich bei Diensteinweisungen von Geistlichen resp. Einweisung in die Pfründe ober ein Vikariat genau zu ver⸗ gewissern, ob obige Voraussetzungen erfüllt sind, und ist der be⸗= treffende Geistliche, sobald er seinen Dienst antreten will, zur Ableistung des Verfassungseides vorzuladen, falls dieser Kkt nicht schon früher stattgefunden haben sollte. s
Sach sen⸗Weimar⸗ Ei senach. Weimar, 7. Juli. In den letzten Tagen haben wiederum Verhandlungen über die Neugestaltung der thürin gischen Gerichts behörden stattgefunden.
Oldenburg. Oldenb urg, 6. Juli. Auf Anregung der Landmwirthschafts⸗Gesellschaft hat das Staats⸗Ministerium sich bereit erklärt, zur Unterstützung der erweiterten Volks⸗ oder Mittelschulen, die in Lande, namentlich in den Marschen entstanden sind, staatliche Zuschüsse in Aussicht zu nehmen. die Neuwahlen zum Landtage werden, der „Wes. Ztg.“ zufolge, bereits getroffen. Die Gemeindevorsteher sind zur Auf⸗ stellung der Urwählerlisten aufgefordert und wird nach Aus⸗ legung derselben die Wahl der Wahlmänner und Abgeordneten um Mitte August stattfinden, so daß die Einberufung des Land⸗ tages im Oktober erfolgen kann. Der Wahl modus ist bekanntlich Die Eintheilung der Urwähler in drei Klassen ist durch das Wahlgesetz von 1868 abgeschafft. dige Staatsbürger, der das 25. Lebensjahr überschritten hai, ist stimmberechtigt uud wählbar zum Wahlmanne und Abgeordneten.
Desterreich ⸗ Ungarn. Juli. (Wien. Ztg.)
Bei Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiferin fand gestern in der kleinen Galerie in Schönbrunn ein Familiendiner statt, welchem beiwohnten: Ihre Kaiserlichen und Köni lichen Hoheiten der Durchlauchtigste Herr Erzherzog Kronprinz udolf und die Durchlauchtigsten Herren Erzherzoge und Frauen Erz⸗ herzoginnen Karl Ludwig, Marie Therese, Cudwig Victor, 63 ainer,
e Hoheit Friedrich, Wilhelm, Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen, . der Großfürst Thronfolger Alexander
der Fronprinz
Heute Nachmittags um 5 Üühr wurde in der Hofburg⸗Pfarr⸗ kirche in Anwesenheit Ihrer Majestäten für weiland Se. Maje⸗ stät Kaiser Ferdinand die Vigil abgehalten.
und Freitag, den 9. d. Mts., werden um 105 Uhr, Sonnabend, den 10, um 11 Uhr in der Hofburg⸗Pfarrkirche Seelenämter für weiland Se. Maje stät Kaiser Ferdinand abgehalten werden.
— Se. Kaiserliche Hoheit der Großfürst⸗Thranfolger von Rußland, Alexander Ezesarewitsch, Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Humbert von Italien und Se. Königliche Ho⸗ heit der Prinz Wilhelm von Württemberg haben heute Vor⸗= mittags Wien verlassen.
— 3. Juli. (B. T. B.) Nach Meldung der „Wiener Abendpost wurde Kaiser Franz Josef noch im Laufe der vergangenen Nacht von dem Eisenbahnunfall benachrichtigt, den der von Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hohest dem Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen
Weichenstellung überwachen sollte. Der Dandels⸗Minister hat den General⸗Direktor der Westbahn zu sich berufen und die strengste Untersuchung und Ahndung angeordnet. Dag näm⸗ liche Blatt bestätigt, daß der Kronprinz Rudolf an Vari— zellen erkrankt sei, daß indeß die Krankheit normal verlaufe, auch keine Fiebererscheinungen vorhanden seien. ö
K ., Bezüglich der nach Auswärts ge⸗ meldeten Nachricht von dem Scheitern der Verhandlungen zwischen Ungarn und Oe sterreich über Erneuerung des
österreichisch ungarischen Handelsbündnisses wird unterrichteter
Seits hervorgehoben, daß ein offizieller Beginn der bezüglichen Verhandlungen bis jetzt nicht statigefunden haben und daß des⸗ halb auch von einem Scheitern derselben keine Rede sein könne. Prag, 8. Juli. Ihre Masestät die Königin von Schwe— den ist gestern Abends auf der Westbahn hier angelangt, und reist heute Abends zum Kurgebrauche nach Wartenberg ab.
Belgien. Brüssel, 9. Juli. (W. T. B.) Der ‚„Moni⸗ teur“ publizirt das Ges etz, betreffend die Strafbestimmungen gegen das Anerbieten zur Begehung gewisser Verbrechen (Gefetz Duchesne).
Großbritannien und Irland. London, 7. Juli. Ihre Majestät die Königin inspizirte gestern in Windsor das 2. Bataillon der Grenadiergarde. Nachmittags empfing Ihre Majestät den Besuch des Großherzogs und der Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz— Der Marquis von. Hertford (Oberst⸗ Kämmerer), Garl Beauchamp und Lord Henry Somerset überreichten Ihrer Majestät eine gemein⸗ same Adresse beider Häuser des Parlaments, worin die Ernennung einer Königlichen Kommifsion zur Untersuchung der Wahlumtriebe in Norwich nachgesucht wird. — Den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge siedelt der Hof am 13. 88. nach Osborne, Insel Wight, über. — Die Königin der Nie⸗ derlande kehrt nach den bisherigen Digpositionen am Sonn⸗ abend nach dem Haag zurück. — Der
8. Juli. (B. T. B.) Unterhaus. Der Premier Dis⸗ raeli zeigte an, daß der Besuch des Prinzen von Wales in Indien 6 Monate dauern werde und daß die Abreise des⸗
seien auf 30, 900 Pfd. angeschlagen und würden aus dem indi⸗ schen Staatsschatze bezahlt. außerdem no
würden. — Ar
kommen gelangt sei; aber die nach der Ermordung Margary' s erfolgte kordiale Aufnahme eines chinesischen Generals durch den König von Birma habe es nothwendig erscheinen lassen, vom er der von England ge⸗ suchten Genugthuung keinerlei Hindernisse in den Weg lege. Der König habe jedoch den Durchmarsch englischer Truppen der König werde der und England jeden Die Verhandlungen seien noch in der Schwebe, eine Mittheilung der bezüglichen Schriftstücke sei nicht opportun. — Disraeli beantwortete di Anfrage Wady«'s, be⸗ treffend den Prozeß O'Keef gegen Kardinal Cullen, und theilt mit, daß das Erkenntniß in dieser Rechts sache noch nicht erfolgt sei, und daß es demzufolge unthunlich erscheine, eine Erkläͤ⸗ rung über das Verhalten des Richters bei der letzten Ver⸗ aus hin⸗ reichenden Zeugenaus sagen herausstellen sollte, daß Eingriffe 3 Papstes oder irgend einer andern auswärtigen Macht in die Rechtspflege oder in die Befugnisse öffentlicher Beamten oder in die Verwaltung der öffentlichen Angelegenheiten Englands erfolgt seien, so würde dies eine Angelegenheit sein, welche in ernste ste
— Am 5. Oktober d. J. soll in Glasgow eine große in welcher der
Bedford, 8. Juli. (W. T. B.) Bei der heute statt⸗ gehabten Gröffnung der landwirthschaftlichen Aus⸗
Arthur Russell und der französische Minister des Ackerbaues und ö
e,. Vicomte de Meaux,
Frankreich. Ver sailles, 8. Juli. (W. T. B.) National⸗ versamm lung. Bei der heutigen dritten Berathung des Ge⸗ setzes über den höheren Unterricht wurde der erste Ar— tikel mit 515 gegen 117 Stimmen angenommen und erfolgte hierauf auch die Annahme von drei Paragraphen des zweiten Artikels. Die Weiterberathung des Gesetzes wurde dann auf morgen vertagt.
Spanten. Madrid, 8. Jull. (B. T. B.) Dorre⸗ garay ist bei Barba stro zurückgeschlagen worden und in die Sierra de Guara entflohen. Er wird von den Regierungs⸗ truppen lebhaft verfolgt. Die Einnahme von Cantapteja und dem dortigen Fort durch General Jopellar wird amtlich be⸗ stätigt, die gesammte, aus 2000 Mann bestehende Besatzung und
d. i. 481 weniger als
die Artillerie ist in die Hände der Regierungstruppen gefallen.
— Nach Mittheilungen, welche der Regierung zugehen, sind bei der Einnahme von Santavieja außer 2606 Ge= fangenen auch eine große Anzahl von Waffen, zahlreiche Munition und Kriegs vorräthe den alfonsistischen Geng⸗ ralen in die Hände gefallen. Vor Beginn des Bombarde⸗ ments war den in Cantavieja befindlichen Frauen, Kin⸗ dern und Greisen gestattet worden, die Stadt zu ver⸗ lassen. General Jovellar ist um 3 Uhr Morgens aufge⸗ brochen und hat die Richtung nach dem Ebro hin eingeschlagen, um Dorregaray anzugreifen. Die vor Junquera stehenden Ear⸗ listen sind von der Besatzung energisch zurückgewiesen worden. General Guerada hat die Carlisten bei Ranekares geschlagen, deren Positionen genommen und! die Verbindung mit Vittoria hergestellt. — Die Regierung wird, gutem Vernehmen nach, dem⸗ nächst eine Note an die auswärtigen Regierungen richten, durch welche die Handels verträge mit dem Auslande gekün⸗ digt werden, um eine Revision derselben im nächsten Jahre zu er⸗ zielen.
Rußland und Polen. St. Peters burg, 7. Juli. Se. Majestät der Kaiser ist am 4. d. M. Abends wohl⸗ behalten in Grodno eingetroffen, hat am folgenden Morgen über die daselbst zusammengezogenen Truppen eine Revue ab— gehalten, um 11 Uhr die Weiterreise angetreten und ist um 2 Uhr 30 Minuten Nachmittags in Wilna angekommen. Se. Majestät besuchte sogleich die griechische Kathedrale daselbst und hielt dann eine Revue über die Truppen ab. — Ihre Majestät die Kaiserin ist am 4. Juli Abends mit Ihren Kaiserlichen Hoheiten den Großfürsten Ssergei und Paul Alexandrowitsch von Zarstoje⸗Sselo nach Peterhof übergesiedelt. — Wie die russische St. P. Ztg.“ hört, ist die Moskauer Kauf⸗ mannschaft zuständigen Orts mit der Bitte ein⸗ gekommen, es möchte eines der Garde. Regimenter be⸗ ständig in Moskau garnisonirt werden, damit die aus den Reihen der genannten Kaufmannschaft aus gehobenen jungen Leute ihrer Militärpflicht in diesem, keinem Garnisonswechsel unter⸗ worfenen Regiment genügen könnten. Dabei macht sich die Kaufmannschaft anheischig, während der ersten drei Jahre nach Ueberführung des Regiments alle Kosten für Unterhaltung dessel⸗ ben aus eigenen Mitteln zu bestreiten. — In der Nacht vom 12. zum 15. Juni ist Astrachan durch einen großen Feuer⸗ scha den betroffen, der sich nach einer ungefähren Schätzung auf 1 Millionen Rubel beziffern wird. Es sind allein 70 000 Sack Brodkorn und Mehl verbrannt, deren Werth mit 350, 000 R. nicht zu hoch angegeben ist. — Dem „Odessaer Boten wird geschrieben, daß man in Balaklawa demnächst aus Marseille die Maschinen erwartet, mit denen man die dort gesunkenen englischen Kriegsschiffe zu heben gedenkt. Eines dieser Schiffe führte auch eine beträchtliche Summe in Gold.
Riga, 8. Juli. (W. T. B.) Se. Majestät der König von Schweden, welcher gestern Abend 10 Uhr auf der hie⸗ tsigen Rhede angekommen war, hat heute Vormittag die Sehens⸗ würdigkeiten der Stadt besichtigt und ist um 1 Uhr Nachmit⸗ ags mittelst Extrazugs nach Moskau weitergereist.
Schweden und Norwegen. Stockholm, 5. Zuli— Se. Majestãt der König Os ear reist, schwedischen Blättern zufolge, morgen (Dienstag) auf der Fregatte ‚Vanadig“ nach Riga und wird am Donnerstag Morgen dort ankommen. (Vgl. die Nachricht unter Rußland.) Hier wird Se. Majestãt vom General⸗Gouverneur und anderen Notabilitãten empfangen. Donnerstag Nachmittag wird mittelst Extrazuges die Reise über Smolensk nach Moskau angetreten, woselbst der König Freitag Abend eintreffen wird. Nachdem er die Sehenswürdigkeiten der Stadt in Augenschein genommen und vielleicht auch eine Aus⸗= flucht nach Nischnei⸗Nowgorod gemacht, reist der König den 13. d. M. von Moskau nach St. Petersburg, wo die Ankunft den 14. stattfindet, und wo Se. Majestät vom Kaiser Alexander, der Tags zuvor von seiner Reise nach Deutschland zurückkehrt, empfangen wird. Am 19. oder 20. wird der König bei FKron⸗ stadt einer Revue über die russische Ostseeflotte beiwohnen und kehrt unmittelbar darauf nach Schweden e n n — Ihre Majestät die Königin wird nach beendeter Brunnenkur in Marienbad, am 7. d., nach dem Bade Wartenberg bei Turnau in Böhmen abreisen.
Dänemark. Kopenhagen, 6. Juli. Bei der in Ver⸗ anlassung des Schlusses der Landmannsyersammlung in Viborg stattgehabten Festmahlzeit brachte der Vize⸗Prãͤsideni, Minister des Innern, Steel, einen Toast auf den König und das Königliche Haus aus und theilte ebenfalls mit, daß im Ganzen 3065 Mitglieder an der Versammlung theilgenommen hätten; außerdem seien 18, 000 Eintrittsbillets gelöst worden; die Einnahmen hätten die Ausgaben, obgleich auch diese bedeutend größer als erwartet gewesen seien, um 50 — 100 5 überstiegen. Als ein Glanzpunkt des Ganzen wird die von ca. 200 Mit⸗ gliedern der Versammlung unternommene Excursion nach den Gütern des Grafen Frijs⸗-Frijsenborg bezeichnet, wo ihnen viele Aufmerksamkeiten zu Theil wurden. — In den „Times hat Hr. C. Magnusson mitgetheilt, daß Londons Lord Mayor sich bereit erklärt hat, Beitrage für die durch die vulkanischen Ausbrüche geschädigten Isländer entgegenzunehmen. Es besteht die Absicht, falls hinlängliche Geldmittel beigetragen werden, ein Dampfschiff zu frachten, um darauf nach den heimgesuchten Ge⸗ genden Vorräthe von Lebengmitteln und Futter für das Vieh zu befördern. — Der oͤsterreichisch⸗ungarische Gesandte am dãnischen Hofe, Graf Kalnoky, ist in diesen Tagen auf Urlaub ver⸗ reist Während seiner Abwesenheit übernimmt der Legationg⸗ Sekretär, Graf Lippe⸗Weißenfeld, als interimistischer chargè d'af- faires, die Gesandtschaftsgeschäfte.
Statistische Nachrichten.
Das englische Schiffbruchsregister für das am 30. Juni 1874 beendete Jahr giebt die Schiff bruce, die während des ge⸗ nannten Jahres an den hbritischen Küuͤsten stattgefunden, auf 1863 an,
im Jahre vorher. Von diesen 1803 Schiff brüchen waren 8 Kollisionen und 1422 Schiffeunfälle anderer Art, und 346 derselben gingen gänzlich zu Grunde. Der Lokalität nach freigneten sich 716 Schiffbrüche an der Ostküste, 1 ann Süd⸗ küste, 545 an der Westküste, 66 an der Nord. und Westküste von Schottland, 213 an der irischen Küste, 7 auf der Infel Man, 5 auf der Lundy Insel und 10 auf den Scilly Inseln. Die Zahl der bei den Schiffbrüchen umgekommenen Menschen besäuft sich auf 50ß, von denen 2935 mit dem Auswandererschiffe Noxrthfleet⸗ anfangs bes Jahres 1873 zu Grunde gingen. Weiteren Staliftiken des Schiff bruchsregisters zufolge litten im Jahre 1873,74 3691 britische Fahr⸗ zeuge im Auslande Schiffbruch, wodurch 4013 Menschenleben versoren gingen. Diese Totalsumme schwellte besonderg an der Verlust von 821 Leben auf dem Schiffe „Asia“ und von 423 auf dem Schiffe Indus, welche beide Fahrzeuge Kull transvortirten. Hundertund⸗ fünfzig britische Schiffe sind nach ihrer Abfahrt veischollen und mit