1875 / 173 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Jul 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Liverpool, 23. Juli. (W. T. B.) Getreidemarkt. höker. Wetter: Regnerisch.

Liverpool, 23. Juli, Nachmittags. (V. T. B.)

(Baumwollen- Nochenbericht.;)

Weizen 6— 9 d., Mehl 1 sh.,

Mais 2 sh.

Vorige Woche.

Wochenumsat. d3gI. v. amerikan.. 4s8gl. far Spekulat. Erport R wirkl. Konsum-. „, unnittelbar er Se, Firklicher Export. ö Import der Woche. Vorrath . davon amerikan..C Schwimm. n. Grossbritannien danon aner, Lawverpeogsl. 23. Juli, Nachmittags. Baumwolle. (Schlussbericht). Speknulatisn und Export 3000 B. Fester, sehiffungen 1ũi d. höher.

* 77 **

Middl. Orleans 73sis middling amerikanische 6g, fair Dhollerah 43, middling fair Dhollerah 4, good middling Dhollerah 44, middl. nem fair GQomra 43, good fair Comra 5g, fair Madras 45, fair Pernam 7t, fair Smyrna

PHhollerah 4, fair Bengal 44, fair Broach 5, St, lair Egyptian 83.

Nallner- Theater.

Sonntag: Letztes Gastspiel und Abschieds · Benefiz des K. K. Hofburgschauspielers Herrn Joseßh Le⸗ winsky: Didier. Schauspiel in 3 Akten von Pierre Berton. Hierauf: Der Geizige. Lustspiel in 5 Akten von Molisdͤre.

Montag: 3. 21. Male: Pech ⸗Schultze.

Jictoria- Iheater.

Sonntag und Montag: Gastspiel der ersten Solotänzerin Signora Poring Merante und des Balletmeisters und Solotänzers Mr. Gredelue. Die Reise um die Welt in 89 Tagen, nebst einem Vorspiel: Die Wette um eine Million. Aus⸗ stattungsstück mit Ballet in 5 Abtheilungen, 15 Ta⸗ bleaur, von A. D Ennery und Jules Verne. Musik von Bebillemont. In Scene gesetzt von Emil Hahn. Anfang 63 Uhr.

priedrich-Nilhelmstädtisches Fheater.

Sonntag: Gastspiel des Frl. Marie Geistinger. Madame Herzog. (Marietta: Frl. Geistinger.) Montag: Madame Herzog.

Residenr- Theater.

Sonntag, 25. Juli: Zweites Gastspiel des Hin. Gustav Fritsche vom Stadt Theater zu Frankfurt a. Main. Zum 2. Male: Eine schöne Schwester. Original ⸗Lustspiel in 3 Akten von A. Wilhelmi.

ontag: Dieselbe Vorstellung.

Krolls Theater.

Sonntag. Drittes Gastspiel des Königlichen Kammersüngers Herrn Frauz Nachbaur. Auf vielfeitiges Verlangen: Der Postillon von Lon · umean. Oper in 3 Akten von Adam. Doppel ·

oncert und brillante Beleuchtung des Sommer gartens Anfang 4, der Vorstellung 6 Uhr. J. Parquet 3 MÆ6 II. Parquet und Tribüne 2 46 Logen 1 ½ 50 J. Familienbillets werden an der Kasse als Zahlung angenommen, Pas e- partouts und Freibillets haben ohne Ausnahme keine Gültigkeit.

Montag: Undine.

Noltersdorss Theater.

Direktion: Emil Thomas, t Sonntag: 6. Gastspiel des Fräulein Josephine Gallmeyer und , Sch weighofer. Eine elegante Persen. Rosa: i Gallmeyer. Tusch': Hr. Schweig— o fer. Montag: Dieselbe Vorstellung.

Vational- Theater.

Sonntag und Montag: Gastspiel der Mitglieder des K. K. Hofburgtheaters in Wien. Ein Kampf r, g, n. Luftspiel in 3 Akten von Adolf Wil

randt.

Belle Nliance- Theater.

Sonntag: Zum 13. Male: Deutscher Krieg. Original - Lustspiel in 5 Akten von X. . 3. Mon. tag: Zum 2. Male: Familie Hörner. Schwank in 3 Akten von Anton Anno. Vorher zum 13. Male; Ein Liebesmahl. Dramatische Kleinigkeit in 1 Akt von M. V. R. Pflaume. Täglich: Vor, während und nach der Vorstellung: Großes Garten- Fonzert Abends: Brillante Illümination des prachtvollen Sommergarteng durch mehr als 8000 Gasflammen. Anfang: Sonntags 5 Uhr, Wochen. 6 6z Uhr. Entrée Sonntags 75 3, Wochentags

Hentscher Personal-Kalender. 25. Yeanli.

974. Eginhard 4. 1655. Friedr. Freiherr v. Logan f. 1790. Joh. Berah. v. Basedo ö 1843. Karl Friedr. v. Rumohr ꝗ. Prinzessin Luise von Preussen, Tochter Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich

Karl *. 26. Janli. Theod. Er. Ludw. Nees v. Esenbeck *. Oscar L. Bernhard Wolff *. Karl Streckfuss F.

Familien⸗Nachrichten.

Heute Morgen 66 Uhr entschlief sanft nach fünf wöchentlichem schweren Leiden unser guter, (in, . voller Sohn Hugo im noch nicht vollendeten 20. Lebensjahre.

Professor Albert Wolff, Bildhauer. ; Antonie Wolff, geb. Höyn. Berlin, den 23. Juli 1875.

Die Beerdiqung sindet Montag, den 26. Juli, Vo mittags 108 Uhr, von der Leichenhalle des Dom⸗ kirchhofes in der Müllerstraße aus statt.

1860.

178]. 1j9. 1844.

(MW Umsatz 10,000 B., davon für Amerikanische Ver-

1. 9 2 ĩ

53, 000

1, 47, 900 611.000 465,B 0090 69, 0 0

8

Upland nicht unter low middling Oktober-Lüieferung 7iHis, August-September 61/1 d.

Mamchester, 23. Juli, Nachmittags. (T. T. B)

12 Water Armitage 78, 12r Water Taylor st, 20 Water Micholls 103, 30r Water Gidiom 114, 30r Water Clayton 123, 40r Mule Mayoll 11, 40r Medio Wilkinson 134, 36r Warpcops Qualität Rowland 124, 40r Double Weston 13 50r Double Weston 15, Printers 16⸗u3 2/60 8Epfd. 114. Markt fester.

Glasgor, 25. Juli, Nachmittags. (M. J. B.)

Roheisen. Mixed numbers Warrants 60 ah. 6 d.

Parts, 23 Juli, Nachmittags. (M. L. B.)

Produktenmar kt. (Schlussbericht) Reizen steigend, pr. Juli 29, 50, pr. August 30 00, pr. September-Denbr. 31,59. Mehl steigend, pr. Juli 66 00, pr. August 66, 25, pr. September-Dezember 67, 50. Rüböl weichend, pr. Juli 82, 00), pr. Aungust S2, 0, pr. Sep- tember Dezember S3, 00, pr. Jannar-April S3, 50. Spiritus ruhig, pr. Juli 50, 75, pr. September-Dezember 52,76.

St. Eeterhung, 23. Juli, Nachm. 5 Uhr. (T. T. B.)

PFroduktenmarkt, Talg joco 49,5, per August 48, 50, Weizen loco 12,50, pr. August 1200. Roggen loco 7.25, pr. August 7, O0. Hafer loco 4,0, pr. August —. Haaf looo 31, 50. Leinsaat (O Fu) loco 12.00, pr. Angust —. Wetter: Heiss.

Ners- Kork, 23. Juli, Abends 6 Uhr. (M. L. B.)

Waaronberieht. Baumwolle in New-Vork 143, do. in Nem- Orleans 146. Petroleum in Nem-Tork 11, do. in Thiladelphia 104. Mehl 6 D. 60 0. Rother Frühjahrsweigen 1 D. 4] C. Mais (old mixed) 91 C. Zucker (Fair resining Muscovados) 8. Kaffee (Rio 183. Schmal Qlarke Wilcor) 145 CG. Speck (chort clear) 125 C. Gotreidefracht S.

Vewe Kork, 23. Juli, Abends. (V. T. B.)

Baumwollen- Wochenberieht. Zufuhren in allen Unions-

bäfen 3000 B., Ausfuhr nach England 3000 B., tinent 3000 B. Vorrath 135,000 B.

Hmerläüm, 23. Juli. An Schlachtvieh war REindvieh 112 Stück., Sehweins 208 Stück, gtück, Kälber 869 Stück.

Fleischpreis -e.

hochster mittel niedrigster Rindvieh pro 100 Pfd. gohluohtgenr. Mark, 50 Mark 33 - 36 Mark. gJehweineo prolo00 Pfd. Sohlachtgen 60 , 56 , 48— 50 , Hammel pro 20 - 23 Eilo. 20— 4 5

Kälber: Handel flau, kaum mittel Preise.

nach dem Kon-

aufgetrisben: dehatrieh 436

Ansgwwelige vom Hanktem md Imduntrte- ¶CGeseklseh;nfstera.

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tungen; II. die Lieferung von Werk nnd Schichtsteinen zu den Brückenpfeilern;

III. die Ausführung der pneumatischen F LIV. die Ausführung der Betonirungs⸗ un

pfeilern,

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stattfinden wird.

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mit entsprechender Aufschrift und spezieller Bezeich⸗ Kaiserlichen General⸗Direktion zu O0. August d. Is. einzureichen,

und zwar für die Lieferungen J. und Il. Vormittags 12 Uhr in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten

ü chnungen können in dem bezeichneten Central⸗ eingesehen und in Empfang genommen werden; auf der Baustelle bei Alt⸗Breisach wird der Eisenbahn. Baumeister Wolff daselbst, und auf derjenigen von Hünin ; gen der Abtheilung Baumeister Kriesche daselbst Auskunft Über die örtlichen Verhältnisse ertheilen. ; Ueber Befähigung und Leiftungsfähigkeit wollen sich die Submittenten vor dem Submissions⸗ termine ausweisen. Straßburg, den 12. Juli 1875.

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Nachdem die zu den Kreis⸗Chausseebau⸗Obliga⸗ tionen des Kreises Greifswald J. Emisston aus—⸗ gegebenen Zint coupons der II. Serie abgelaufen sind, werden die Inhaber der gedachten Obligationen hiermit aufgefordert, die III. Serie der Coupons ür die 5 Jahre vom 1. Juli 1875 bis dahin 1880 en Rückgabe der Talons der

incl. nebst Talon

II. Serie bei der Rendant Meyer, in Empfang zu nehmen. Greifswald, den 20. Juli 1875. Der Landrath. v. Wedell.

Posen⸗Creunzburger Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Die Aktionäre der Posen . Creuzburger Cisenbahn.

(õbꝰ7]

; Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen

Bekanntmachung. Bei der heute stattgehabten Ausloosung der pro 1875 zu amortisirenden Kreis ⸗Chau 6 des Kreises Greifswald sind folgende tummern gezogen worden: I. und II. Emission: itt. A. Nr. 155 286 295 342 350 über 200 Thlr. (600 A) Litt. B. Nr. 5 30 über 160 Thlr. (200 M6) HII. Emission: Litt. B. Nr. 9 29 über 100 Thlr. (300 A0) IV. Emission: Litt. B. Nr. 135 197 über 600 4. Litt. C. Nr. N 93 über 300 , welche den Besitzern mit der Aufforderung hiermit

von sechs Monaten gegen Rückgabe der Obligationen und der Zunscoupons der späteren Fälligkeitstermine, sowie der Talons bei der Kreiz⸗Kommunalkasse hier . selbst in Empfang zu nehmen,

Die Zurüczahlung der bezüglichen Kapitalbeträge kann auf Wunsch der Besitzer der Obligationen auch schon früher erfolgen; na lichen Kündigungsfrist hört jedoch die fernere Ver- zinfung der gekündigten Obligationen auf.

Greifswald, den 3. Juli 1875.

Der Landrath. von Wedell.

Gefellschaft werden unter Hinweisung auf 5. 6 und?

letzten Papieren.

eeban⸗Obli⸗

September somit Stammaktie,

Prioritäts · Stammaktie in der

Jacob Landau,

bogen, bei Vermeidung der im

den Kapitalbekrag nach Ablauf

zu zahlen. Breslau, den 20. Juli 1875.

Ablauf der sechemenat· os Bochumer

den bei der

Bochum, den 23. Juli 1875. Der Vorstand.

des Gesellschaftsstatuts hierdurch aufgefordert, die

0 x auf. die gezeichneten Stamm und Prioritäts⸗Stamm⸗ aktien mit 60 resp. 120 4 abzüglich 3.23 M resp. 660 ½ς fünfprozentiger Zinsen für bereits eingezahlte Sox big ult. August d. J. und fünfprozentiger Bau⸗ zinsen für die vollgezahlte Aktie vom 1. bis ult.

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Zeit vom 15.— 31. August d. J5. in Berlin und Breslau bei dem Bankhanse

in Posen bei der Provinzial ˖ Aktien ˖ Bank gegen Vorzeigung oder Einsendung der Quittunzzs ; §. 7 eit. ange dröhten Konventionalstrafe und weiteren Nachtheile

Der Aufssichtsrath.

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Die Ausgabe der neuen Serle Dividenden- scheine Nr. 11 bis 15 nebst Talon zu den Aktien lätt. A. und. B. unserer Gesellschaft erfolgt gegen Einreichung der mit einem unterschriebenen Num⸗ mernverzeichnisse zu begleitenden alten Talons vom 2. August d. J. ab während der Vormittagsstun

Direktion der Diskonto⸗Gesellschaft in Berlin.

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den 26. Juli, Abends.

Berlin, Montag,

K ö.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General der Infanterie von Goeben, komman⸗ direnden General des VIII. Armee⸗Corps, den Schwarzen Adler⸗Orden zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kammerherrn und Landrath Freiherrn von Eynatten zu Geilenkirchen den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Gymnasial⸗Conreltor a. D. Rose zu Hameln den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Schullehrer Wollnitz zu Boguschütz im Kreise Oppeln, dem Beigeordneten Johann Jansen zu Richrath im Kreise Solingen und dem Rathsherrn Krichler zu Namslau den Königlichen Kronen⸗ Drden vierter Klaͤsse; dem Pedell und Kanzlisten Vollmer an der polytechnischen Schule in Hannover das Allgemeine Ehrenzeichen; sowie dem Lieutenant zur See Köthner die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Sber⸗Stabsarzt Dr. Becker, Garnisonarzt der Festung Rastatt, die Erlaubniß zur Anlegung des von des Großherzogs von Baden Königlichen Hoheit ihm verliehenen Ritterkreuzes erster Klasse mit Schwertern des Ordens vom Zähringer Löwen zu ertheilen.

Deutsches Re ich.

Am 16. August er. wird zu Steinheim, Regierungsbezirk Minden, eine Telegraphen - Station mit beschränktem Tagesdienste dem öffentlichen Verkehre übergeben werden.

Hannover, den 22. Juli 1875.

Kaiserliche Telegraphen⸗Direktion.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dim Sanitäts-Rath Dr. Pancritius hierselbst den Cha⸗ rakter als Geheimer Sanitäts⸗Rath zu verleihen; sowie Die seitherigen unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Bar⸗ men: Kaufmann Otto Schüller und Rentner Hu go Jaeger, der von der dortigen Stadtverordneten⸗Versammlung getroffenen Wiederwahl gemäß, in gleicher Eigenschaft für eine fernerweite sechs jährige ÄAmtsdauer zu bestätigen.

Mini terium der geistlichen, Unterrichts und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Dirigenten des Cäcilien⸗Vereins Alexis Holländer ist das Prädikat „Musik⸗Direktor“ beigelegt worden.

Königliche Bibliothek.

In der nächsten Woche vom 2. bis 7. August er. findet nach §. 24 des gedruckten Auszuges aus der Bibliothekordnung die allgemeine Zurücklieferung aller aus der Königlichen Biblio⸗ thek entliehenen Bücher statt. Es werden daher alle Diejenigen, welche Bücher der Königlichen Bibliothek in Händen haben, hierdurch aufgefordert, solche während dieser Zeit in den Vor⸗ mittagsstunden zwischen 9 und 1 Uhr gegen die darüber ausge⸗ stellten Empfangsscheine zurückzuliefern.

Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nach alphabetischer Ordnung der Namen der Entleiher:

von A.-— IH. am Montag und Dienstag, J— R. am Mittwoch und Donnerstag, „S. . am Freitag und Sonnabend.

Berlin, den 26. Juli 1875.

Der Königliche Geheime ,,, und Ober⸗Bibliothekar. epsius.

1

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Herrn F. Sartorius in Göttingen ist unter dem 23. Juli d. J. ein Patent auf eine analytische Waage, soweit dieselbe nach der vorgeleg⸗ ten Zeichnung und Beschtelbung für neu und eigenthümlich erachtet worden ist, und ohne Jemanden in Anwendung be⸗ kannter Theile derselben zu beschränken, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen: Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Staats⸗-Rinister von Bülow von Marienbad.

Das 32. Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute aus⸗ gegeben wird, enthält unter

Nr. 8345 den . nach welchem die Hafenabgaben zu Altona, im Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Rr. S346 den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben zu Apenrade, im Kreise Apenrade, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Rr. S347 den Tarif, nach welchem die Abgaben für die

.

Benutzung der Hafenanlagen zu Büsum und zu Warwerort, im Kreise Norderdithmarschen, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Nr. 83348 den Tarif, nach welchem die Hafen⸗ und Bohl⸗ werksabgaben zu Burg auf Fehmarn bis auf Weiteres zu er⸗ heben sind. Vom 25. März 1875; unter

Rr. 8349 den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung der Hafenanlagen bei Calloe, im Kreise Apenrade, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. Marz 18753; unter .

Nr. 8350 den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Eckernförde, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Nr. 8351 den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Flensburg, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Rr. S352 den Tarif, nach welchem das Hafengeld zu Itzehoe an der Stör, im Kreise Steinburg, Regierungshezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben ist. Vom 265. März 1875; unter

Nr. s8353 den Tarif, nach welchem die Abgaben für Be⸗ nutzung der Hafenanlagen zu Kappeln, im Kreise und Regie⸗ rungsbezirke Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter l

Nr. 3354 den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Be⸗ nutzung der Hafenanlagen bei Kellinghusen, im Kreise Stein⸗ burg, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Nr. S355 den Tarif, nach welchem die Hafenabgaben in Kiel, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Nr S356 den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Benutzung des Hafens zu Lobre, im Kreise Plön, Regierungs⸗ bezirk Schleswig, bis auf Weiteres zn entrichten sind. Vom 25. März 1875; unter l 3

Nr. S357 den Tarif, nach welchem die Abgaben im Mel. dorfer Hafen, im Kreise Süderdithmarschen, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; unter

Rr. s8358 den Tarif, nach welchem die Abgaben für die Be⸗ nutzung der Hafenanlagen zu Rothenspieker, Kreis Eiderstedt, Re⸗ gierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben sind. Vom 25. März 1875; und unter

Nr. S359 den Tarif, nach welchem die Hafenabgabe zu Wilster, Kreis Steinburg, Regierungsbezirk Schleswig, bis auf Weiteres zu erheben ist. Vom 25. März 1815.

Berlin, den 26. Juli 1875.

Königliches GesetzSammlungs⸗Debits⸗'Comtoir.

Aichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen am 22. d. M. den Vortrag des Geheimen Legations⸗Raths v. Bülow entgegen und zogen spä⸗ ter den deutschen Botschafter in Wien, General⸗Lieutenant v. Schweinitz, zur Tafel, der kurze Zeit darauf von Gastein nach Wien zurückkehrte.

Gestern wohnten Se. Majestät dem Gottesdienst in der evangelischen Kapelle bei.

Das Befinden Sr. fortgesetzt ein sehr gutes.

Ihre Majestät die Königin von Schweden und Norwegen kam am Sonnabend Abend aus Marienbad hier an, begab Sich direkt nach dem Hamburger Bahnhof, nahm dafelbst das Souper ein und reiste mit dem Nachtcourierzuge über Kiel nach Stockholm weiter.

Se. Hoheit der Prinz Leopold von Sach sen⸗ Coburg⸗Gotha, welcher mit Seiner Gemahlin vorgestern aus Karlsbad hier eintraf, fetzte am Sonnabend die Rüͤckreise nach Gotha fort.

Majestät des Kaisers und Königs ist

Das Gesetz, betreffend die Betheiligung des Staats an dem Unternehmen einer von Neumünster uber Haide nach Tönning zu führenden Eisenbahn hat am 23. Juni 1875; das Gesetz, betref fend die Ge⸗ schäfts fähigkeit Minderjähriger und die Aufhebung ber Wiedereinsetzung in Len vorigen Stand wegen Minderjährigkeit vom 12. Juli 1876, die Königliche Sank⸗ tion erhalten.

Da das Anerkenntniß der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde, sowie die sonstigen Veränderungen, welche sich nach Eintragung der Geburt in den Standegrechten eines Kindes ereignen (85. 21. 22 des Gesetzes vom 9. März v. J.), in die von den Standesbeamten geführten Register nur dann einzutragen find, wenn der Geburtsfall in dieselben aufgengmmen ist, so fragt es sich, ob die Eintragung der in Rede stehenden Vermerke in die Kirchenbücher den Geistlichen auch zur Zeit noch gestattet werden kann, und unter welchen Voraussetzungen, bejahenden Falls, dieselbe zulassig ist. Obwohl diese Vermerke

lediglich einen nachrichtlichen Hinweis auf die anderweitig er⸗ folgte Beurkundung der bezüglichen Thatsachen enthalten, und ber Beweis, welcher durch die Eintragung gesichert werden soll, durch die Vorlegung der Urkunden erbracht werden kann, so er⸗ scheint es doch wünschenswerth, den Bethelligten die nachträgliche Eintragung der in den 5§5§. 21. 22 4a. a. DO. gedach⸗ ten Veränderungen zu ermöglichen. Daß die Bestim⸗ mungen des Civil standsgesetzes der Eintragung dieser Vermerke entgegenstehen, läßt sich nicht annehmen; jedoch wird die Frage, ob und welche Beweiskraft diesen nachträglichen Ver⸗ merken beizulegen ist, lediglich der richterlichen Entscheidung an⸗ eimfallen. Der Minister für die geistlichen ꝛc. Angelegenheiten at hiernach im Einverständniß mit dem Minister des In⸗ nern und dem Justiz-Minister in einem Cirkularreskript vom 2. v. M. den bisherigen Kirchenbuchführern die Befugniß zur nachträglichen Eintragung der Vermerke bei den vor dem 1. Oktober v. Is. bewirken Eintragungen eingeräumt, jedoch nur auf Grund der Voraussetzungen, welche in den erwähnten §§. 21, 22 vorgeschrieben sind. Im Wesentlichen stimmen diese Börschriflen mit dem bis zum 1. Oktober v. IS. in Geltung gewesenen überein; in Betreff des Anerkenntnisses der Vater⸗ schaft zu einem unehelichen Kinde genügte jedoch zur Eintragung bis zum 1. Oktober v. Is. eine vor dem Geistlichen als Kirchen⸗ buchführer abgegebene Erklärung, welche nunmehr nach §. 21 a. a. O. nicht mehr für ausreichend erachtet werden kann.

Unter der Herrschaft der preußischen Brausteuergesetz⸗ gebung ist hin und wieder den darum nachsuchenden Brauern gestattet worden, das Malzschrot am Abende vor der eigent⸗ lichen Einmaischung unter Aufsicht von Steuerbeamten kalt ein⸗ zuteigen und dasselbe in dem über Nacht vermittelst eines Deckels amtlich verschloffenen Maischbottig am anderen Morgen heiß auf⸗ zubrühen. Eine derartige Verguͤnstigung kann, nach einem Eir⸗ kularerlaß des Finanz⸗Ministers, von den Direktivbehörden auch ferner widerruflich zugestanden werden, sofern ein Bedürfniß dazu nach der besonderen Einrichtung des technischen Betriebes in der betreffenden Brauerei vorhanden ist und durch die vorhandenen Beamtenkräͤfte eine genügende Controle gehandhabt werden kann, auch gegen die Zuverlässigkeit des Brauers keine Zweifel bestehen.

Der im Auftrage des Ministeriums für die landwirth⸗ schaftlichen Angelegenheiten von den Herren Dr. H. A. Meyer, Pr. K. Möbius, br. G. Karsten, Dr. V. Hensen und Pr. C. Kuppfer herausgegebene Jahresbericht der Kommission zur wisfenschaftlichen Untersuchung der deutschen Meere in Kiel ist als II. und III. Jahrgang soeben hierselbst im Verlage von Wiegandt, Hempel K Paren für die Jahre 1872 und 1873 erschienen. Derselbe enthält außer der Fortsetzung des Berichtes über „die Expedition zur physikalisch⸗chemischen und biologischen Untersuchung der Nordsee im Jahre 1872“ eine Zu⸗ sammenstellung der „Resultate der Beobachtungen an den Sta⸗ lionen der deutschen Ostsee⸗ und Nordseeküͤsten in den Jahren 1877 und 73“, sowie unter Beigabe von 9 Karten das Er⸗ gebniß der statistischen Ermittelungen über den Betrieb der See⸗ , , Wir kommen demnächst eingehender auf den Bericht zurück.

Die von einigen hiesigen Blättern auf Grund eines Telegrammes aus Landeck gebrachte Nachricht, daß daselbst am 24. 5. Mis. ein Graf Dzembeck im Auftrage der Staatsan⸗ waltschaft verhaftet worden sei, entbehrt jeder thatsächlichen Unter- lage. Die Nachricht ist durch einen in momentane Geistesstörung verfallenen Justizbeamten in Umlauf gesetzt worden.

Ein evangelischer vom Konsistorium abgesetzter Geistlich er ist, nach drei Seitens des Ob er⸗Tribunals am 23. Juni d. J. ergangenen Erkenntnissen, gesetzlich als Laie zu betrachten und kann nicht von den staatlichen Strafbestimmungen gegen Geist⸗ liche betroffen werden. Mehrere protestantische Pfarrer wurden vom Konsistorium zu C. ihrer Aemter als protestantische Geistliche entsetzt, nahmen jedoch nach dieser Entsetzung geistliche Amtshandlungen vor. Dieselben wurden in Folge dessen wegen Vornahme geist⸗ licher Amtshandlungen, ohne den Beweis führen zu können, daß sie zu einem hierzu ermächtigten Amte oder zur Stellvertre⸗ tung oder Hülfsleistung in einem solchen unter Beobachtung der §§. 1 bis 3 des Gesetzes vom 11. Mai 1873 berufen seien, in erster und zweiter Instanz auf Grund des Artikels 2, Gesetz vom 271. Mai 1874, die Vorbildung und Anstellung der Geist⸗ lichen betreffend, zu Geldstrafen, eventuell zu entsprechenden Gefängnißstrafen, verurtheilt. Das Ober Hgribunal ver⸗ nichtete jedoch die vorinstanzlichen Erkenntnisse und wies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an die zweite Instanz zurück. Rechts irrthümlich führ⸗ ten die Erkenntnisse des Ober⸗Tribunals aus, und auf einer Verkennung sowohl des Begriffs eines Geistlichen der protestam⸗ tischen Kirche, als des Inhalts und der Bedeutung des Ronsistorial· erkenntnisses erweist sich die Annahme der Berufungsrichter, daß die Angellagten noch Geistliche seien, weil die Absetzungserkennt⸗ nisse ihnen die Ausübung der durch die Ordination erlangten Rechte für den Begriff des Konsistoriums untersagen. Das protestantische Kirchenrecht kennt einen character in- Jieiebllis der Geistlichnn nicht, welcher, wie in der ka⸗ tholischen Kirche durch die Priesterweihe vermöge ihrer sakranientalen Natur für die protestantischen Geistlichen durch die Brdination erworben wird. Letztere wird n, nur aus Veranlaffung der Volation zu einem bestimmten Amte oder