einer bestimmten zur Aushülfe oder Vertretung, wenn auch nur vorübergehend und widerruflich zugewiesenen seelsorgerischen Thätigkeit ohne förmliches Amt als kirchliches feierliches Zeugniß der Wuͤrdigkeit und Fähigkeit des Ordinirten zum Dienste am Worte ertheilt; die ausnahmsweise Er⸗ theilung derselben schlechthin mit Rücsicht auf künftige, konkret noch unbestimmte geistliche Verrichtungen aber, wie sie bei Miffionsgeistlichen vorkommt, beruht weniger auf einer
Verkennung oder Aufgebung des Prinzips, als der Befriedigung
cines aus dem mehr dem Allgemeinen als dem Besonderen der Kirche gewidmeten Berufe dieser Klasse, von Geiftlichen sich er= gebenden praktischen Bedürfnisses. Sowie die Kirche dieses Zeug⸗ niß der Würdigung und Befähigung ertheilt, so befindet sie sich auch in der Lage, solches auf Grund späterer Vorgänge und dadurch nachgewiesener Unwürdigkeit und Unfähigkeit zurückzu⸗ nehmen, und sie nimmt es zurück, indem sie den Geistlichen seines Amtes entsetzt, also dadurch zu erkennen giebt, daß derselbe aus der einen oder anderen Ursache sich zur ferneren Versehung ungeeignet erwiesen habe, oder, wenn ein förmliches Amt noch nicht über⸗ tragen war, indem sie ihm die Rechte aus der Ordination ab⸗ erkennt. Durch beide Maßregeln verliert der Entsetzte auch ohne spezielle und ausdrückliche Degradation den kirchlichen Beruf zum Bienste des Evangeliums, er wird Laie und bedarf, wenn diese Konsequenz auch vielleicht nicht überall streng gezogen worden sein mag, bei eintretender Revokation in ein kirchliches Amt der Re⸗ ordination. Man kann zugeben, daß diese Auffassung des DOrdinationsbegriffs, welche sich auf die auch bei Büff, kurh. Kirchenrecht 8. 117 Nr. 1, 2 referirte Aeußerung Luthers, verb.: weil er (der Priesterstand) ein Amt ist, geht er vor, wo er ab⸗ gesetzt, ist er ein Bauer oder Bürger, wie die andern,“ zurück⸗ führen läßt, bei den älteren protestantischen Kanonisten unter dem Einfluß katholistrender Tendenzen nicht gleichmäßigen Aus⸗ druck gefunden. Dagegen ist in der fortschreitenden Ent⸗ wickelung der Frage auf dem Gebiete der neueren Doectrin sowohl für das gemeine als das spezielle Kirchenrecht des vormaligen Kurfürstenthums Hessen die Ansicht der Reformatoren fast allge⸗ mein und mit wenigen auf ganz exceptioneller Grundanschauung über das Wesen des geistlichen Amtes fußenden Ausnahmen, zur Geltung gelangt. Mit der Erlöschung der Befähigung eines proteftantsschen Geistlichen zur Ausübung geistlicher Amtshand⸗ lungen erlischt auch die geistliche Qualität, und es erscheint nur als der Ausfluß dieses gesetzgeberischen Gedankens, wenn die s. g. Maigesetze z. B. in §. 24 des Ges. vom 11. Mai 1873 u. F. 31 des Ges. vom 12. Mai 1873, wo sie sich gegen Amts⸗ handlungen von Personen richten, welche durch Richterspruch die Fähigkeit zur Ausübung des geistlichen Amtes verloren haben, oder aus ihrem Amte entlassen worden sind, wie die Bezugnahme auf den §. 21 des ersteren und den §. 30 des letzteren Gesetzes ergiebt, überall nur die Erkenntnisse welt= licher Gerichte, sei es der ordentliche Strafrichter oder der Königliche Gerichtshof für kirchliche Angelegenheiten, im Auge haben und damit indirekt anerkennen, daß Personen, welche nach dem zuständigen, soweit vorgeschriebenen, unter Mitwirkung des Staakes zu Stande gekommenen Ausspruche der betreffenden Kirche und ihrer verfassungsmäßigen Organe nicht oder nicht mehr Geistliche sind, auch von den staatlichen Strafbestimmungen gegen Geistliche nicht haben betroffen werden sollen.
— Die Schlußbesichtigung des bei der hiefigen Central⸗ Turn-Anstalt bestehenden Offizier⸗Kursus wird am Mitt⸗ woch, den 28. d. Mts., Vormittags 9 Uhr, stattfinden.
— In der Nacht vom 18. zum 19. zwischen 1 und 2 Uhr fand im nordöstlichen Abbaufelde der fiskalischen Stein⸗ klohlengrube König zu Königshütte O. Schl. das Hereinbrechen hangender Gebirgsschichten des Sattel⸗ flötzes statt, welches mit heftigen Erderschütterungen verknüpft war. Schon gegen 8 Uhr Abends machten sich Anzeichen einer bevorstehenden Katastrophe bemerkbar und waren die Gruben⸗ beamten daher in der Lage, die nöthigen Vorkehrungen zur Vermeidung von Unglücksfällen zu treffen und namentlich Sorge zu tragen, daß die zur Vorbereitung der Montags⸗Förderung in der Grube befindlichen Arbeiter zum sofortigen Ausfahren veranlaßt wurden. Verluste an Menschen⸗ leben sind deshalb nicht zu beklagen. Von den drei in der 80 Lachtersohle befindlichen Pferden ist eines zu Tode gekommen, die beiden anderen wurden nachträglich wohlbehalten aus der Grube herausgebracht. Die Erderschütterungen haben einen Theil der Einwohner der Stadt Königshütte und des Dorfes Chorzow aus dem Schlafe aufgeweckt und erschreckt, aber Un⸗ fälle oder Beschädigungen nicht zur Folge gehabt. Die durch die Bodensenkungen hervorgerufenen Bes chädigungen haben im Wesent⸗ lichen die Königsgrube selbst betroffen; außer dieser sind nur der Meiler⸗Koksplatz der Königshütte und ein Theil der Bahnstrecke Königshütte⸗Beuthen der Oberschlesischen Eisen⸗ bahn in Mitleidenschaft gezogen worden. Den Rissen in dem Meiler⸗Koksplatz der Königshütte ist eine Bedeutung nicht bei⸗ zumessen, die Koksbereitung auf demselben hat keine Unterbrechung erfahren. Die mit der Königsgrube martscheidende Gräfin Laura—⸗ Grube der Königs⸗ und Laurahütter Aktiengesellschaft ist durch jene Katastrophe in keiner Weise gefährdet, ebenso sind die Be— fürchtungen, daß ein Betriebswasser⸗Behälter der Königshütte von Sprüngen durchgesetzt sein, und daß sich seine Wasser in die unterirdischen Baue der Gräfin Laura⸗ oder Königs⸗ grube ergießen könnten, völlig unbegründet. Die Beschãä⸗ digungen der oben genannten Bahnstrecke, welche in einer gerin⸗ gen Senkung derselben auf eine Länge von etwa 300 Metern und Verschiebungen der Schwellen und Geleise bestehen, haben einen Unfall irgend welcher Art nicht zur Folge gehabt. Schon in der Nacht um 12 Uhr wurde der Vorstand der hiesigen Bahn⸗ hofsstation von der Unfahrbarkeit derselben unterrichtet und da⸗ durch ein Ablassen von Zügen inhibirt. An der Wieder⸗ herstellung dieser Strecke wird rüstig gearbeitet, so daß dieselbe binnen kürzester Frist dem Verkehre wieder wird übergeben werden können.
Die Königsgrube hetreffend, so sind durch die Katastrophe vom 18/19. d. Mts. die Anlagen der beiden Erbreich⸗ Schächte und der beiden von Kruüg⸗Schächte bedroht gewesen. Der Erbreich⸗Schacht J. mit der zugehörigen Maschinen- und Kessel⸗ anlage und dein ihm zur Zeit äberwiesenen Abbaufelde hat in keiner Weise gelitten, so daß er schon am Dienstag, den 20. d. Mts, wieber in Förderung treten konnte. Auf dem Erbreich⸗ Schachte Il. hat das neue Fördermaschinengebäude allerdings so erhebliche Beschädigungen davon getragen, daß seine Umfassungz, waͤnde zam Theil werden abgetragen werden mỹissen, aber die in der Monienge begriffene Fördermaschine selbst, sowie der Schacht sind unverfehrt geblieben. An der Wasserhaltungsmaschine des
von Krug⸗Schacht sind einige gußeiserne Röhren ge⸗ brochen, einige andere chin geile sind verbogen und aus
Der richtigen Lage gebracht worden, jedoch ist diesen Schäden
soweit abgeholfen, daß die Maschine am 23. Juli bereils wieder in Betrieb gesetzt werden konnte. Die Förder⸗ maschine dieses Schachtes hat nicht gelilten und mird gegen. wärtig zum Wasserfördern verwendet, um das Aufgehen des Wassers in der Grube nach Möglichkeit aufzuhalten. Die unter irdische Wasserhaltungsmaschine auf von Krugschacht II. ist völlig intakt, die geborstene Dampfzuleitungsröhrentour hoffte die Berg⸗-Inspeltion schon gegen Ablauf der, vergangenen Woche ausbessern zu können. Die Gebäulichleiten der beiden von Krug⸗Schächte sind zum Theil recht erheblich beschädigt, ohne indessen zu Bedenken für ihre Erhaltung Veranlassung zu geben. Vie Kesselanlagen sind betriebsfähig. Leider ist das Hochwasserbassin, welches einen Theil der Stadtgemeinde Königs⸗ hütte und des Dorfes Chorzow und einen Theil der Kesselan⸗ lagen der Königshütte und Königsgrube mit süßm Wasser ver⸗ sorgt, und die von ihm ausgehenden Röhrentouren in den Kreis der Zerstörungen durch eine Nachsenkung des Bodens mit hin⸗ eingezogen worden, jedoch sind die schadhaften Stellen der auf⸗ gegrabenen Röhrentouren am ersten Tage schon wieder ausgebessert und die Unrichtigkeiten des Bassins durch Verfluthungen un⸗ schädlich gemacht worden, so daß die Wasserversorgung bereits wie in früherer Weise erfolgt. Der Schaden, welchen die Katastrophe in der Grube hervorgebracht hat, ist bis auf einige Beschädigungen des von Krug-Schachts Il. ein verhältnißmäßig unbedeutender und beschränkt sich auf ein theilweifes Zufammenbrechen einzelner Strecken, die ohne große Mühe und Kosten wieder aufzuwältigen sind. Kohlen⸗ verluste sind nicht eingetreten, da das Hrereinbrechen des Han⸗ genden ausschließlich in bereits aufgegebenem Felde stattge⸗
funden hat.
Eine Entlassung von Arbeitern hat bisher nicht stattgefun⸗ den und wird voraussichtlich auch nicht stattzufinden brauchen. Der größte Theil der in der 80 Lachtersohle beschäftigt ge⸗ wesenen Arbeiter ist auf den Bahn⸗ und Bismarck ⸗ Schächten durch Einlegung einer zweiten Schicht vorläufig untergebracht worden, der Rest wird bei den Aufwältigungs⸗Arbeiten verwendet. Eine Verminderung der Kohlenförderung wird nur
in ganz beschränktem Maaße vorübergehend stattfinden.
Dle Nachrichten mehrerer oberschlesischer Lokalblätter, welche diesem Ereigniß weitreichende, sogar das öffentliche Wohl beein⸗ trächtigende Folgen beimessen, sind mithin nicht begründet. In nicht kanger Zeil wird die Förderung aus der 80 Lachtersohle der von Krug-⸗-Schächte unzweifelhaft in bisheriger Weise wieder
aufgenommen werden können.
. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Staats⸗ Minister, von Bülow, ist von seinem Urlaub zurückgekehrt und
hat die Leitung des Auswärtigen Amts wieder übernommen.
Der Wirkliche Geheime Rath von Philips born, der ihn
während seiner Abwefenheit vertreten hat, wird nun seinen Urlaub antreten.
— Der General⸗Major und Inspeeteur der Kriegsschulen, von Hartmann, hat sich auf Dienstreisen begeben.
— Der frühere General-Gouverneur von Niederländisch⸗
Indien, Myer, ist hier eingetroffen und hat im Hotel Royal
Wohnung genommen. Daselbst sind auch der Kaiserlich russische General⸗Adjutant und General der Kavallerie a. D. Graf Sergei Stroganoff aus Teplitz, der General à la suite Fürst Labanoff⸗Rostow aus Carlsbad, der erste Sekretär der hiesigen großbritannischen Botschaft Mae Donnell, nach längerer Abwesenheit aus Paris, und der italienische Gesandte am Kaiserlich russischen Hofe, Graf Barbolani, aus St. Peters⸗ burg kommend, abgestiegen.
Kiel, 24. Juli. (Kiel. 3.) Der Schleppdampfer , Notu 4“ ist
heute Morgen nach Danzig in See gegangen. — Die Briefsendungen für die Briggs Roper“ und „Mus quito“ sind vom 28. Juli bis 15. Äugust nach Neufahrwasser (bei Danzig) und vom 16. bis 28. August nach Stockholm, für die Korvette
„Medusa“, welche am 28. Juli den Hafen verlassen wird,
bis zum 5. August nach Plymouth und vom 6. bis 12. August via Liverpool nach Madeira zu dirigiren.
Bayern. München, 24. Juli. Bei den heutigen Wahlen
zur Abgeordneten kammer sind in München J: Appell⸗Rath Duerrschmidt, Staatsanwalt Wuelfert, Bankier Weidert, Fabrik⸗ direktor Kester und Advokat Henle (sämmtlich liberal) einstimmig ge⸗ wählt worden. — In Munchen II.: Ober⸗Appell⸗Rath Dr. von Langlois, Bezirksdirektor Kopp, Magistrats⸗Rath Ruppert, Prediger Huhn, Dr. Ratzinger und Oekonom Melcher (sämmtlich ultramontan).
— In Nürnberg wurden Craemer, Rechtsanwalt Frankenburger
und Stief mit 164 von 165 Stimmen gewählt. — In Augs⸗ burg: Fischer und Dr. Völk mit je 160 von 1091 Stimmen. — In Ansbach: Freiherr von Stauffenberg, Konzipient Feigel und Bürgermeister Jegel (sämmtlich liberal). — In Pfaffenhofen: Dr. Schmid, Bezirksgerichts⸗Rath Birner, Bürgermeister Seiz, Brauereibesitzer Ponschab und Magistrats⸗Rath Ostermann (sãmmtlich ultramontan). — In Dinkelsbühl: Dr. Aub und Oekonom Seyerer von Gutenhardt (beide liberal). — In Regensburg: Bürgermeister Stobaeus (liberal). — In Stadtamhof: Triller, Brückl und Bezirksgerichts⸗Assessor Walther (sãmmtlich ultramontan). — In Grafenau: Kraetzer, Diendorfer, Gaisbauer (sämmtlich ultramontan). — In Bayreuth: Wagner, Posthalter Schmidt, Dorn, Neuzer, Brendel (säãmmtlich liberal). — In Nördlingen: Magistratsrath Frickinger (liberal). — In Kandel (Rheinpfalz): Alwens, Louis und Theysou (sämmtlich liberal). — In Hof: Brandenburg, Kraussoldt und Münch (sämmtlich von der bayerischen Fortschrittspartei). — In Kem⸗ nath (Oberpfalz): Pfarrer Lindner und Färber Speckner (beide ultramontan). — In Neustadt a. A. (Mittelfranken): Eckart, Lampert und Grieningen (sämmtlich liberal). — In Kempten: Justiz⸗Minister Fäustle Völk, Stadler und Regierungs⸗ Präsident Hoermann (öämmtlich liberahhh. — In Speyer: Groß, Müller, Grohe und Freiburger (sämmtlich liberah. In Weilheim: Dietl, Werkmeister, Hilgenrainer (sämmtlich ultra⸗ montan). — In Sulzbach; Professor Peßl, Staatsrath v. Schloer (beide liberalh. — In Mindelheim: Mertle, Schoepf, Pfarrer Meyer, Demmler, Redacteur Haeuser (sammtlich ultramontam). — In Erlangen: Professor Marquardsen, Langguth. Gunzen⸗ haeuser einstimmig, Strauß nahezu einstimmig (saͤmmtlich liberah. — In Passau: RKosenberger (ultramontan). — In Edenkoben: Tillmann, Keller, Wolff, Exter (sämmtlich liberal). — In Zwei⸗ brücken: Ober⸗Appell⸗RKath Schmidt, Bezirksamtmann Schmidt, Bürgermeister Hoh (ssãmmtlich liberah. — In Kusel: Buhl, Siebert, Landrichter Kubn (sämmtlich liberah. In Schweinfurth: Seller, Stroeßenreuther, Baetz (sammtlich liberalah. — In Rottenburg: Pfarrer Zach, Lang (beide ultramontan), — In Würzburg J. Wahlbezirk: Schackert, Holzwarth (beide lib. ). II. Wahlbez.: Rittley, Burger, Then, Vollmuth, Waszerburg, Advokat Freitag, Baron Soden, Mayer, Lugscheider, RKottmejer. — In Cham: Dahl, Schels,
Frank, Ludwigs, Hafenbrädl, Gerh beck, Hennemann, Pfahler. — Hafenbrädl, (sãmmtl. ultram. ). Foeckerer, Hohenadl (sämmtl. lib.). Würth, Koch, Advokat Korn (
Herrmann. — In Straubing: Baron Alois ard, Lucas, Johann Roeckl, Frhr. v. Griszen⸗ In Pfarrkirchen: Baron Franz Schmidkonz
n auf: Die Ausrüstung des Heeres mit Stahlbronze⸗ für deren Rohrmaterial nur ein Viertheil der Summe welche für Gußstahlrohre nöthig wären, — die eranbildung des Offiziersnachwuchses durch Reform stalten — die Verwendung pensionirter Offi⸗ strativpoften unter Aufbesserung ihrer Pensionen chung der Compagnie⸗Kommandanten — die age der Soldaten, wenngleich fferung in der Verpflegung der
keit gebote
forderlich sei, Vorsorge für H der Militär ziere auf Admini — die Berittenma Verbesserung der materiellen L Mal eine ausgiebige Verbe chaften durch zwingende Umstände vers die Instandhaltung der Kasernen, die Organisation des Generalstabes, endlich die Befestigungssystems wie die Heeres ausrüstung. Das genannte Blatt Eine bestimmte Zifferangabe ist
Arbinger, Winklhofer, — In Weißenburg: Herz, Fleischmann, In Neustadt a. S.: ämmtl. ultram. ). — In Lands⸗ Joerg, Frhr. v. Ow (beide ultram). — In Cronach: Sittig, Engert, Leffer, Sitzler (sämmtl. lib.). Daller, Köllerer, Senestrey (sämmtl. ultram. ). — 25. Juli. (W. T. B.) Zu Abgeordneten wurden ferner ge⸗ wählt: in Bamberg J. Domkapitular Henning, in Bamberg II. ämmtlich ultramontan). — In Amberg: Privatier Lauerer und Oeko tan). — In Günzburg: Regierungs⸗Präsi⸗ nn, Landgerichts⸗Assessor Hegele (beide liberal). — In Donauwörth: Maher, Prof. Eckl, Pfarrer Wildegger, Re⸗ gierungs⸗Rath Fugger, Bürgermeister Denringer (sämmtlich libe⸗ ral). — In Kitzingen: Bürgermeister Richter, Rechtsanwalt Das Verhältniß bleibt 79 Ultramontane
ladet der Stifts⸗
bildungsan
Stenglein, Schauß, — In Traunstein: choben werden mußte — Spitäler und Magazine = Vervollstãndigung
gleich wichti
doch wird d überzeugen, fordert wir
— Das Re urkunde vom 27. — Dem „Tageblatt“ zufolge ist Plamenac in Triest angekommen, von dort im Auftrage des Fürsten nach Prag, 24. Juli.
Schüttinger und Lang (f Dechant Rußwurm, (sämmtlich ultramon dent Hoerma
des Reichs, nom Lerzer noch unzulässig, se Veröffentlichung des Kriegsbudgets Jedermann aß nur das Nothwendigste im geringsten Maße ge⸗ d, und daß die möglichen Abstriche schon stattgefunden
Beckh (beide liberah). gegen 77 Liberale. — Zur zweiten Bonner Konferenz st J vo n Döllinger mit folgendem Schreiben ein:
Die internationale Konferenz von Freunden kirchlicher Union zu Bonn wird am 12. Augast eröffnet und an diesem und den zwei - Ziele der Konferenz sind: gemeinschaftliches Bekenntniß jener christlichen welche die Summe der von der ursprüng—⸗ olen fixirten Glaubenssätze ehrnorm der großen, in der
ichs gesetzblatt veröffentlicht die Konzessions⸗ Mai 1875 für die Salzkammergut⸗Bahn.
der montenegrinische Woiwode Ilija Wien zu begeben. Die Königin von Schweden Bad Wartenberg verlassen und ist über Reichenberg Dresden und Berlin weitergereist.
nd Irland. Prinzessin von Wales gaben Marlborough⸗House, bei welchem der Großherzog, die Großherzogin cklenburg⸗Strelitz, die Mitglieder Albert von Solms⸗Braunsfeld, d die Elite der englichen Aristokratie
folgenden Tagen fortge Zuerst ein erneuertes Hauptlehren herbeizuführen, lichen ungetheilten Kirche in ihren Symb bilden, und welche auch jetzt noch zur L tät der früheren Christenheit stehenden religiös ehören. Auf Grund dieses übereinstimmenden Bekenntnisses nferenz die Herstellung einer Interkommunion d. h. einer wechselseitigen Anerkennung,
setzt werden. vorgestern
zunächst nach
Großbritannien u Der Prinz und gestern ein großes Ballfest in der Kronprinz von Italien, und der Erbgroßherzog von Me der Königlichen Familie, das diplomatische Corps un zugegen waren.
2686. Mull at dem Sprecher des Unterhauses ein S ch ersterer wegen seines Verh tzung entschuldigt und gleichzeitig anzeigt, daß er Donnerstag im Unterhause erscheinen werde. „Kölnische Zeitung! vom 25. Juli meldet aus London: In Glasgow werden schon Vorbereitungen zu der am J. Oktober stattfindenden antivatikanischen Ver emacht, welcher der Sarl of Galloway präsidiren, und an wel⸗ cher der Amerikaner Dr. Thompson, jetzt in Berlin, theilnehmen e drückte dem Präsfidium seine Sympathie aus, ch von jeder öffentlichen Versammlung fern hal⸗ Es werden in der Versammlung drei Resolu⸗ ) Das Papstthum habe, indem es die lichen und weltlich⸗politischen Dingen die Grenzen des religiösen Gebietes überschritten. gefährde die Sittlichkeit, die Ordnung und sei daher jedem Staate schädlich. 3) Sein d und Deutschland lege dem schottischen
London, 24. Juli.
en Genossen⸗
erstrebt ferner die Ko und kirchlichen Konföderation, welche, ohne bis zu einer Verschmelzung zu gehen, trächtigung national kirchlicher und überhaupt üb thümlichkeiten in Lehre, anderen Genossenschaften ebens Gottesdienst und Sakramenten gewährt.
Die AÄbsicht der Konferenz ist nicht etwa, durch vieldeutige Phra⸗ ch zurechtlegen könnte, eine schein ⸗ will vielmehr durch allseitige
und ohne Beein⸗ erlieferter Eigen⸗ Verfassung und Ritus, den Mitgliedern der o wie den eigenen die Theilnahme an (W. T. B.) Der Abgeordnete Plim sollꝑ chreiben zugehen lassen, in welchem si altens in der letzten Parlaments
kommenden
sen, welche dann Jeder beliebig si bare Uebereinstimmung zu erzielen; sie rüfung und Erörterung solche Thesen feststellen, welche die Substanz Bibellehre und der Väterüberlieferung einfach und präzis aus- drücken und eben darum als Band und Unterpfand der eistrebten Gemeinschaft dienen mögen.
Von speziellen Einladungen ist durchaus Umgang genommen; jeder hinreichend theologisch gebildete und geneigte Mann, sei er Kleriker oder Laie,
München, 20. Juni 1875. Württemberg.
sammlung
den Zielen der Konferenz möge sich als eingeladen wird. Gladston erklärte jedoch, si ten zu wollen.
tionen beantragt werden: 1 höchste Jurisd beanspruche,
2) Der Vetikanismus den Wohlstand und Auftreten in Englar Volke die Pflicht der Abwehr auf.
Frankreich. Paris, 22. Juli Erzherzog Albrecht von Oester um gis. Uhr bei dem Präsi t der Minister Buffet un Rivière, Greslen und h besichtigte der Erzherzog i Mahon einige Forts Sultan von Zanzi
J. von Dölling er.
Stuttgart, 23. Juli. Ihre Kaiser⸗ Hoheit die Herzogin Vera von Württemberg, ist gestern zum Besuche Ihrer Majestäten hier angekommen und im Schlosse ab⸗
Am 20. verstarb hier der älteste Beamie des König⸗ „ wohl einer der ältesten aktiven Beamten des Landes, der Geheime Legations⸗Rath von Hummel, im Alter
von nahezu 80 Jahren.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 24. Juli. Durch eine Verfügung des Finanz⸗Ministeriums vom 15. d. M. sind die Großherzoglichen Kassen angewiesen, die No⁊tcCríoumuuumNu lich Preußlschen Bank zu 25 Thalern vom 1. August d. J. ab nicht weiter in Zahlung anzunehmen und die dann vorräthigen spätestens bis zum 6. August bei der Renterei um⸗ zutauschen.
iktion in geist Großfürstin von Rußland, Königlichen
gestiegen. lichen Kabinets
Se. Kaiserliche Hoheit reich nahm heute früh der Republik in Gesell⸗ d de Cissey sowie der Generale von ote das Dejeuner; des Nachmittags n Begleitung des Marschalls Mac Paris. — Heute Abend speist der bar mit mehreren Mitgliedern des diplo⸗ matischen Corps bei dem Marschall Mae Mahon.
Journal officiel“ veröffentlicht den amtlichen Aus⸗ Erträgniß der direkten und indirek ersten Halbjahres 1875. 29,076,400 Fr. ein⸗
Darmstadt, 23. Juli. Ihre Königlichen Ho⸗ heiten der Prinz und die Prinzessi Holstein sind am 21. hier e lichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Ludwig zu Jagdschloß Kranichstein abgestiegen, Prinzessin Christian längeren Aufenthalt nimmt, während der ach Kissingen abgereist ist.
t dem 1. Juli d. J. in Kraft getretene Gesetz egen den Mißbrauch der geistlichen Amtsgewalt ent⸗ ält zunächst Bestimmungen gegen die Ueberschreitung d des Strafrechtes der Kirchen und Religionsgemeinschaf⸗ wenn — abgesehen von den Dis⸗ Straf⸗ oder Zuchtmittel e nicht dem rein
. Das y weis über das Steuern
n Christian von Schleswig ingetroffen und bei
Ihren König während des
direkten Steuern waren in dieser Periode 3 um 46 340,200 mehr, als fällig waren. en die Antizipando⸗Zahlungen Beitreibungskosten, die damals sind diesmal auf 1. Fr. Die indirekten Steuern erga 75 den Betrag von 9658, 175,000 Fr.,
woselbst die
gegangen, d. h. dem ersten Semester 1874 betrug nur 42, 186, 800 Fr., und auch die pro Mille betrugen,
Prinz gestern n
— Das mi 1ẽ Fr. 14 Cent.
9 Eent. pro Mille gewich in dem ersten Halbjahr 18 i. 45, 035000 Fr.
Dieses Mehrertrãgniß etränke 20,634,600, für das Tab zölle 11,134,000, für das Enregistre⸗ O, für das
Eine solche liegt vor, ziplinarstrafen gegen Kirchendiener — angedroht, verhängt oder verkündet werden, welch religiösen Gebiete angehören; ferner wenn die Verhängung eines solchen Zuchtmittels öffentlich bekannt gemacht wird, oder die Verkün⸗ digung resp. Vollziehung in einer beschimpfenden Weise erfolgt. Wird die kirchliche Disziplinargewalt gegen Kirchendiener von einer nichtdeutschen kirchlichen Behörde oder ohne Beobachtung der gesetzlichen Formalitäten ausgeübt, und, werden die Grenzen der Straͤfart und des Strafmaßes überschritten, so liegt gleich⸗ falls ein Mißbrauch der Amtsgewalt vor. Dasselbe gilt, wenn teher einer geistlichen Strafanstalt der Polizeibehörde nicht binnen 24 Stunden von der Aufnahme eines Kir wenn von einer auf Geldstrafe über 60 S, auf Verweisung in eine geistliche Strafanstalt über 14 Tage oder Entfernung aus dem Amte lautenden kirchlichen Disziplinarentscheidung nicht, gleichzeitig mit der Zustellung an den Betroffenen, dem Ministerium der Entscheidungsgründe Anzeige gemacht wird. liche Straf⸗ und Zuchtmittel angedroht oder verhängt wegen ge⸗ setzlich oder von der Obrigkeit gebotener Handlunge lassungen, wegen Ausübung und Nichtausübung ö Stimmrechte, wegen einer Beschwerde über Mißbrauch lichen Anitsgewalt, oder um einen Beamten zur Vornahme einer Amtshandlung zu bestimmen, ig. Endlich erkennt das ßbrauch der Amtsgewalt darin, wenn ein Geist⸗ licher öffentliche Vorträge in einer Kirche oder in einem anderen, zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte dazu anwendet, um aus Anlaß öffentlicher, nicht rein kirchlicher Wahlen in einer bestimmten Parteirichtung auf die Wähle Ministerium des Innern hat durch einen Verwaltungsbehörden angewiesen, darüber zu wachen, ob den gesetzlichen Geboten nachgekommen und gegen Verbote nicht ver⸗ ftoßen wird. Die Kreisämter haben die Beschwerden über Miß= brauch der Amtsgewalt entgegenzunehmen und die vorläufige Feststellung des Sachverhaltes anzuordnen.
schlagt war. trug insbefondere für die Steuer auf G 13,556, 000, für d ment 5, 819.000, f Briefporto 2,279 000, für Zündhölz Hinter den Voranschlägen sin fuhrzölle für fremden Zucker Personen⸗ und Eilfrachtenverkeh die Einfuhrzölle für Kolonial Stearin und Kerzen um 1,490, 090, die die Stempelgebühren um 1,961,000 mit der entsprechenden Periode des direkten Steuern ein Plus von 63,112, 000 Fr.
— 24. Juli. (W. T. B) Se. Kaiserliche Hoheit der n Oesterreich wird morgen von ist zurückgekehrt.
aks monopol ie Einfuhr ür den inländischen Zucker 4031,00 chen 521,000 Fr. u. s. w. a zurückgeblieben: die Ein⸗ um 4,827,000, die Steuer auf den r der Eisenbahnen um 4407, 00 929,000, die Steuer auf Steuer auf Seife um 527, 9000, Fr. u. s. w. Im Vergleich Vorjahres erzielten die in⸗
zucker um l,
ners Anzeige macht;
Erzherzog Albrecht vo en. — Der Herzog von Decazes zum Generalkommissar für Europg für die Weltaus⸗ ernannte amerikanische Oberst Porney Berlin abgereist.
hier abreis des Innern mit Beifügung zum l Werden kirch⸗ stellung in Philadelphia ist heute von hier nach
— 25. Juli. (W. T. B.) Der Admiral Excel mans und der Geistliche Athanase Coquerel, der Sohn des bekannten reformirten Theologen, sind gestorben.
Ver sailles, 24. Juli. versammlung nahm in ihrer 13 des Gesetzentwurfs ü zweiter Berathung an. Ar Amendement wurd Der „Agence Havas“ zufolge hat d
die Auflösung der N nahme der partiellen Wahlen Mittheilung zugegangen, opportun erklärt habe. Budgetkommission eiten, Caillaux, nähere schwemmungen in ichteten Verwüstungen. aden auf 75 Millionen 50 Millionen auf Ernteverluste, n, 3 Millionen auf Wegen und 2 Mil⸗
n und Unter⸗
Die National⸗ heutigen Sitzung die Art. 4 bis
Wahlen zum Senat in t. 14 und ein zu demselben gestelltes sion zurückverwiesen. ie Linke auf die Ab⸗ ationalversammlung oder erneut zu be⸗
(W. T. B.) oder Unterlassung
findet das Gefetz gleichfalls Anwendur Gesetz einen Mi
en an die Kommis
sich verzichtet, die Wiederauf antragen, das linke Centrum beides für nicht — In der heutigen Sitzung der
machte der Minister der öffentlichen Arb Mittheilungen über die durch die Ue en Departements anger Gesammtsch
r einzuwirken. besonderen Erlaß die
den südlich Nach denselben beläuft sich der Fres.; von denselben kommen 20 auf Einbußen an beweglichem Vermöge Zerstõrungen von öffentlichen Bauten und
lionen auf Eisenbahnschäden.
Sesterreich⸗ Ungarn. Wien, 24. Juli. Die „Wiener Abendpost“ bestätigt die Mittheilung, daß das Reichs⸗Kriegs⸗ Ministerium die Einstellung mehrerer neuer Beträge für drin⸗
gendsie Bedürfnisse in das Kriegsbudget des nächsten Jahres
in Gemeinschaft mit zwei anderen Divisionen die carlistischen Truppen aus Lumbier (Navarra) und aus den von ihnen be⸗ setzten festen Positionen bei Sanguesa vertrieben. Die Car⸗ listen erlitten hierbei erhebliche Verluste.
— 26. Juli. (B. T. B.) Das Journal Espanng eatholica“ ist wegen der heftigen Sprache, in welcher es die
bekannte Entscheidung der Rotabeln zu Gunsten der Religiong⸗ freiheit angegriffen hat, unterdrückt worden. — Die spanische stordarmee ist gegenwärtig folgendermaßen zusammengesetzt: Dber⸗ Kommandant General⸗Lieutenant Quesada. 1. Corps: General⸗ Lieutenant La Portilla. 16 Bataillone Infanterie, 4 Escadronen Ka⸗ vallerie, 4 Batterien und 4 Genie⸗Compagnien. 2. Corps: General Lieutenant Echaverria. 16 Bataillone Infanterie, 4 Escadronen Kavallerie, 4 Batterien und 4 Genie⸗Compagnien. 3. Corps: General⸗Lieutenant Loma. 115 Bataillone Infanterie, 4 Es⸗ cadronen Kavallerie, 3 Batterien, 2 Genie⸗Compagnien. — 1. detachirte Division (Rivera): General Catalan. 4 Bataillone Infanterie, 12 Escadronen Cavallerie, 2 Batterien, 1 Genie⸗ Compagnie. 2. detachirte Division (Guipuzcoa): General Blanco. I2 Vataillone Infanterie, 3 Bataillone Freiwilliger, 1 Feld⸗ batterie, 1 Belagerungspark, 2 Genie⸗-Compagnien. Zur Dis⸗ position des Armee⸗Kommandanten: 4 Bataillone Infanterie, s Escadronen Kavallerie, 3 Batterien und 4 Genie⸗Compagnien. Das Ganze giebt somit eine Stärke von 79 Bataillonen, 32 Escadronen, 177 Batterien, 1 Belagerungspark und 19 Genie⸗Compagnien. Hierzu treten noch die Garnison von Pampelona, Vitoria, Logronno, Castejon, Haro, Laguardia, Miranda, Tafalla, Larraga, Lerin, Santander, Santagna, Ramales, Castro⸗Urdiales und Burgos.
San Seba tian, 24. Juli. (W. T. B.) Wie verlautet, hat Don Carlos am 21. d, ein Schreiben (dessen Wortlaut das Pariser Journal Union“ veröffentlich) an den König Alfons gelangen lassen, in welchem er demselben darüber Vor⸗ würfe machen zu müssen glaubt daß er den Bürgerkrieg Sei⸗ tens der Regierungstruppen mit übermäßiger Strenge führen lasse, und zugleich droht, Repressalien anzuwenden, falls hierin keine Aenderung einträte. — Die Carlisten haben einen Hand⸗ streich auf Guetaria versucht, sind aber zurückgeworfen wor⸗ den. — Gerüchtweise verlautet, daß in Vergara (6 uipuzeoa) ernsthafte Unruhen ausgebrochen sind.
Italien. Rom, 21. Juli. Das „Journal de Florence“ schreibt: Aus Amerika wird dem Vatikan mitgetheilt, daß der Fardinal Mac-Eloskey, Erzbischof von New-Hwork, dem⸗ nächst nach Rom kommen wird, um aus den Händen des Papstes den Kardinalshut zu empfangen. Der Kardinal wird in Begleitung mehrerer Bischöfe und einer großen Anzahl amerilanischer Geistlichen in der ersten Hälfte des Septembers in Rom eintreffen. — Die Ausweisung des Bischofs von Bovino aus dem bischöflichen Palaste ist in aller Ruhe vor sich gegangen. — Soeben ißt der zweite Theil des Jahr⸗ buches des Finanz⸗Ministe riums für 1875 erschienen. Derfelbe enthält u. A. folgende statistische Zahlen: Im Jahre 1875 wurden an Slaatsrente ans Ausland bezahlt Lire 55,048,147. 12, d. i. 18.55 Prozent von der gesammten einge⸗ tragenen Rente. Im Jahre 1874 dagegen betrug die an das Aus⸗ land gezahlte Rente nur Lire 46,697,573. 58, d. i. 13. 44 Prozent der eingetragenen Rente. Also sind Lire 8, 350,573. 54 Rente nach Ikalien zurückgekehrt; zu dem Rückkauf derselben waren nach dem Durchschnistscours von 1874 an der Floren⸗ tiner Börse (1304 für je 5 Lire Rente) beinahe 122 Millionen Kapital erforderlich. Es erhellt daraus, daß nicht allein die im Ausland befindliche Rente sich nicht vermehrt, sondern, daß sogar ein Theil der früher verkauften Rente zurückgekauft wird. Ein anderer Beweis für den wach⸗ senden Wohlstand des Landes ist die Vermehrung der bei den Sparkassen deponirten Summen. Der Gesammtbetrag derselben am 31. Dezember jedes der letzten fünf Jahre war folgender: 1850 234 075, 007 Lire, 1871 288326, 387 Lire, 1872 315,50? 634 Lire, 1873 320 097.984 Lire, 1874 332,852,097 Lire. In den vier Jahren vom 31. Dezember 1870 bis zum 31. Dezember 1874 ist der Kredit der Deponenten bei den Spar⸗ kassen um beinahe 99 Millionen gestiegen; die Vermehrung hält noch immer an, denn am 31. März 1875 betrug der Kredit bereits 345,753,314 Lire, also über 111 Millionen mehr als am 31. Dezember 1810.
Türkei. Konstantinopel, 24. Juli. (W. 7 B) Gestern Abend brach in Pera eine Feuersbrunst aus, welche zwischen dem spanischen Gesandtschaftshotel und dem Hotel Byzanz 20 Häuser in Asche legte.
— Nach einer Mittheilung der Wiener „Presse“ aus Kon⸗ stantinopel wird die Zahl der Äufständischen in der Herze⸗ gowina in Newesigne selbst auf etwa 300 und in dessen Um⸗ gebung auf 80 geschätzt.
= Ein Telegramm des „W. T. B.“ aus Ragusa, 26. Juli, meldet: Die Insurgenten in der Herzegowina wur⸗ den am 23. d. von den türkischen Truppen bei Nevesinje an⸗ gegriffen. Der Kampf war hartnäckig. Beiderseits zahlreiche Todte und Verwundete. Am 24. machten die Truppen einen Ausfall aus Stolatz und griffen die Insurgenten bei Dabra an. Vier türkische Compagnien aus Bileechia sollten den Insurgenten in den Rücken fallen. Letztere vereitelten jedoch den Plan. Der Kampf dauerte den ganzen Tag. Der Ausgang ift noch unbekannt. Goritza ist von den Truppen an⸗ gezündet. Auch bei Gabela hat ein Zusammenstoß stattgefunden
Die Nr. 15 des Armee ⸗Verordnungs⸗Blattes Heraus ⸗ gegeben vom Kriege⸗Ministerium) hat folgenden Inhalt: Ermitte⸗ lung von Militär⸗Anwärtern zur Besetzung erledigter, denselben vor⸗ behaltener Stellen. Kompetenzen der Lazareth⸗Gehülfen, wenn sie als Lazareth· Rech nungẽführer verwendet werden. Abänderung des §. 225 des Reglements äber die Bekleidung und Ausrüstung der Truppen im Frieden vom 36. April 1868. Herstellung eines einheitlichen Ver⸗ fahrens bei Verpackung von Reichsmünzen. Vernichtung außer Kraft gesetzier Reglements 2c. Ergänzung der Vorschrift über. den Ge⸗ schaͤstggang Fei Üeberweisung der Bedürfnisse zu den Schie ßũbungen ꝛc. Termin zur Ueberweisung der Offizier ⸗ Chargen pferde. Berechnung der Marschkompetenzen für Rekruten und . 2c. Eröffnung der Eisenbahnstrecke Wolfegefärth⸗ Greiz. Re erche nach dem vermißten Franzosen Rardet.
— Die Nr. 15 des Centralblatts der Abgaben“, Ge⸗ werbe ⸗ und Handels ⸗Gesetzgebung und Verwaltung in den Königlich preußischen Staaten. hat folgenden Jnhalt: Verfügung des Königlichen n. Ministeriums, Veränderungen in dem Stande und in den Befugnissen der Zoll- und Steuerstellen be⸗ treffend. — Cirkular Verfügung des Königlichen Finanz ⸗Ministeriums, Erläuterungen der Vorschriften des Gesetzes wegen Erhebung der Brau⸗ steuer betreffend, vom 19. Mai 1875. — Cirkular; Verfügung des Königlichen Finanz Ministeriums, die bei den gemeinschaftlichen Ein⸗
verfügt habe, Madrid, 24. Juli. (B. T. B.) Nach einer
Spanien. r Meldung hat General Laportilla
Das genannte Blatt zählt folgende ; der Regierung zugegangenen
: Ausgaben mit eingehender Motivirung d
erselben als von der Nothwendig⸗
nahmen an Salz in Anrechnung zu bringenden Ausgaben, betreffend, vom 25. April 1855. — Verfügung des Königlichen Finanz · Ministeriumẽs,
die Tarifirung von Siebmacherwaaren betreffend, vom 25. Mai 1875. — Per sonal⸗Chronik.
Statistische Nachrichten.
Der Unterricht der blinden und taubstummen Kin⸗ der im preußischen Staate. (Stat. Korr. In seiner vor⸗ letzten Sesston (1873/74) beschloß das Haus der Abgeordneten, „die Königl. Staatsregierung aufzufordern, baldthunlichst feststellen zu laffen, wieviel blinde und taubstumme Kinder in Preußen des Unter richtz entbehren, sowie dahin zu wirken, daß, wo die erforderlichen Anstalten zu jenem Unterrichte fehlen, dieselben errichtet bezw. die vorhandenen' erweitert und mit den nöthigen Subsistenzmitteln aus— gestattet werden.“
Was den zweiten Theil des Beschlusses anlangt, so ist durch die inzwischen erfolgte Uebertragung der Fürsorge für das Taubstummen und Blindenwesen auf die Provinzen diesen die Aufgabe des Staates zugefallen. In Ausführung des ersten Theiles jenes eschlusses hat der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten je eine Nach— weisung über die blinden bezw. taubstummen Kinder mit Be⸗ ziehung auf den Unterricht, sowie über die Blinden bezw. Taub⸗ stummen-⸗Lehrer in der Monarchie“ aufstellen lassen, deren Ergebnisse wir im Nachstehenden für die einzelnen Provinzen mittheilen und für um so wichtiger halten, als sie den Organen der Provinzialverwal⸗ tung den zahlenmäßigen Nachweis dessen geliefert haben, was für den Unterricht der blinden, bezw. taubstummen Kinder in ihren Verwal⸗ tungsbezirken bereits geschehen ist, und was ferner noch zu thun sein wird.
Blinde Kinder im Alter vom Beginn des 8. bis Ende des 16. Lebensjahres waren im Staate 1059 vorhanden, wovon auf die Provinz Preußen 122, Brandenburg 117 Pommern 92, Posen 38, Schlesien 206, Sachsen 64, Schleswig-Holstein 45, Hannover 106, Westfalen 56, Hessen-⸗Nassau 51, Rheinland 98 und Hohenzollern 4 entfielen. Von diesen Kindern
wurden unterrichtet: blieben in 3 und zwar ohne in der Provinz Blinden⸗ te fa m von Unter⸗ nee,, Lehrern richt Preußen w 16 23 3 83 Brandenburg.. 29 3 7 53 , 48 1 32 ii 41 kö 73 69 Ga ßseen 24 15 Schleswig⸗Holstein .. 10 20 d 41 34 8 fi J ö * Hessen⸗Nassan . nnz, . 37 42 K 2 Zusammen 356 58) 41355
Von den ohne Unterricht gebliebenen blinden Kindern waren ksrperlich oder geistig schwach oder überhaupt bildungsunfähig: in Schleswig⸗Holstein 8, in Hannover 13, in Westfalen und Hessen⸗ Rassau je 2, zusammen 25 Kinder. J .
Taubslumme Kinder im Alter vom Beginn des 8. bis Ende des 16. Lebensjahres waren im Staate 6591 vorhanden, und zwar in der Provinz Preußen 2076, Brandenburg 72, Pommern 679, Posen 7W, Schlesten 619, Sachsen 302, Schlezwig⸗Holstein 104, Hannover 323, Westfalen 246, Hessen⸗Nassau 350, Rheinland 532, Hohenzollern 20. Von diesen Kindern
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wurden unterrichtet: — in Taub⸗ . und zwar blieben stummen· ¶ Ortzschule von ohne Anstalten ** Lehrern Unterricht Preußen.... 394 4 Brandenburg.. . 166 Pommern... . 228 k Schltsien .... 293 Kö 166 Schleswig ⸗Holstein . 109 Hannover.. . 2412 Westfalen ... 195 Hessen Nassan. .. 158 Rheinland... . 267 Hohenzollern.. 7 Zusammen 2297 1415 .
Von Rn! ohne Ünferricht gebliebenen taustummen Kindern waren wegen körperlicher Schwäche oder wegen Mangels an geistigen Anlagen bildungsunfähig: in Hannover 3, in Westfalen 7, in Hessen⸗ Rassau und Hohenzollern je 2, zusammen alio 14 Kinder.
Rr. ꝛ8 der Statistischen Korrespondenz Verlag des Königlichen Statistischen Buregus Dr. Engel! Berlin), hat folgenden Inhalt: Vertheilung der Ersatzmannschaften auf die einzelnen Waffen⸗ Fattungen. — Die humanitären Leistungen der Gewerkvereine (Trade Unions) in England.
— Bei der Haupt⸗Armenkasse zu Berlin sind im Monat Juni d. J. zusammen 11,681 “ 15 3 eingegangen, wevon 11,4090 4 allein aus elnem Legat des Rentiers Hrn. Siegfried von Ner— mann herstammen.
Kunst, Wissenschaft und Titeratur.
Berlin. Der Abbruch der alten Gesundheitsgeschirr⸗ Niederlage und des Badehguses an der Friedrichs brücke hier⸗ selbst, welche den Neubau der Nationalsallerie verdeckten, hat begonnen. Mit dem ersteren Gebäude fällt eines der ältesten Bauten Berlins.
— Ueber die Volks sprache in der Land schaft am Zusam⸗ menfluß von Bode Saaleund Elbe hat F. Winter in den Ge⸗ schichtsblättern für Stadt und Land, Magdeburg, 9. Jahrg. 2. Heft, einen Aufsatz veröffentlicht, nach welchem Saale und Bode in ihrem Unterlaufe Sprachscheiden sind. Nördlich und westlich, von beiden Flüssen klingt ihm das tonlose, breite Platt entgegen; suͤdlich und östlich dagegen tritt man in ein Gebiet, das uns. schon etwas gefärbte Mundarten bietet, eine Färbung, welche weiterhin nach Süden iimermehr zunimmt. — Die Grenze zwischen Mittel und Rieder⸗ deutsch kommt von der Höhe des Harzes, geh! durch die Quedlin · burger und Aschersleber Landschaft und stößt bei Staßfurt auf die Bode, welche ihrerseits keine scharfe Sprachgrenze bildet; denn manche Orte nördlich derselben gehören zum mitteldeutschen Gebiete, Unter- Falb Rienburg bildet die Saale die Grenze zwischen Mittel und Niederdeuisch bis zu ihrem Ausflusse. Die an Calbe unmittelbar angrenzenden Orte Schloßvorstadt und Bernhurger Vorstadt bieten das Plattdeutsche in derselben ausgeprägten Gestalt, wie die westlich gelegenen Dörfer. Das Gleiche gilt von den Dörfern Werk⸗ leitz und Tornitz. Destlich der Saale sind datzegen mehrere Dörfer mittel deutsch. — Voin Einfluß der Saale in die Elbe wendet sich die Sprachgrenze nach Osten, Bis zur anhaltischen Landesgrenze, bis Coswig bildet die Eibe die Grenze. Auf dem südlichen Elbufer ift bis ß Aken ausschließlich mitteldeutsches Sprachgebiet. In Aken indeß spricht die Schifferbevölkerung und die übrige Arbeiterbenöl⸗ kerung Plattdentsch. Ein Sprachgehiet des, Plattdeutschen zieht sich die Elbe von Magdeburg bis zur Saale hinauf, schließt Calbe mit pen Vorstäbten in sich und zieht sich dann nach Der Magdeburg⸗
alberstädter Chaussee hin, welche sie bis Magdeburg verfolgt. gil. Eprachgebick unterscheidet sich von dem weiter westlich ge= segenen dadurch, daß sy, st sehr voll ausgesprochen werden, während westlich davon p und st in Halberstädter und Braunschweiger Wee gesprochen wird. Westlich von dem genannten Gebiet lehnt sich ein anderes 29. in welchem das scharf und rein gesprochene st, sp wie
inn Halberstädtischen hervortritt. Merseburg und Wolmirslehen ind bie nächsten Orte dieses Sprachgebiets, sodann gehören alle Orte