1875 / 196 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Aug 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Sonntag, den 12. September, wohnen Se. Majestãt in Fürstenstein dem Gottesdienste bei, nehmen um 12 Uhr beim Grafen v. Hochberg auf Rohnstock das Dejeuner und beim Fürsten Pleß wiederum das Diner ein. Abends sindet Zapfenstreich statt.

Montag, den 13. September, nehmen Se. Majestãt früh 11 Uhr die Parade über das V. Armee Corps bei Haynau ab. Um 1 Uhr 30 Minuten treffen Allerhöchstdieselben in Liegnitz ein, wo um 5. Uhr ein großes Diner stattfindet, zu welchem die Generale und Stabsoffiziere des V. und VI. Armee⸗Eorps ge⸗ laden sind. Abends werden Se. Majestät dem von der Stadt arrangirten Gartenfeste beiwohnen.

Bienstag, den 14. September, findet um 11 Uhr bei Haynau ein Corps⸗Manöver des V. Armee⸗Corps statt. Das Diner ist bei Sr. Majestät in Liegnitz um 5 Uhr angesagt. ö.

Mittwoch, den 15. September, begeben Sich Se. Majestät nach Camenz zum Besuche Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht und kehren von dort nach Liegnitz Abends 8 Uhr 15 Min. zurück.

Donnerstag, den 16., und Freitag, den 17. September, wer⸗ den früh bei Rothkirch Feldmanöver ausgeführt. An beiden Tagen findet ein kleineres Diner bei Sr. Majestät um 5 Uhr in Liegnitz statt.

Sonnabend, den 18. September, sindet früh bei Brechels⸗ hof noch ein Feldmanöver statt. Se. Majestät werden in Liegnitz alsdann noch ein Dejeneur dinatoire einnehmen

und gedenken von dort die Rückfahrt um 4 Uhr 30 Minuten anzutreten. Der Ankunft Sr. Majestät in Berlin wird Abends 9 Uhr 50 Minuten entgegengesehen.

In den deuischen Münzstätten sind bis zum J. August 1875 geprägt: an Goldmünzen: S85, 539,450 Doppel kronen, 265,040, 560 S Kronen; an Silbermünzen: 21,846,715 S 5⸗Markstücke, 8,461,950 MS 1⸗Markstücke, 17,256,357 S 40 8 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 8, 771,535 S 70 8 10⸗Pfennigstücke, 4 448,930 6 30 5 ⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 3,467,163 S 26 2⸗Pfennigstücke; 1721, 531 ½' 62 3 1-Pfennigstücke. Gesammt⸗ ausprägung: an Goldmünzen: 1,150,580 020 S; an Silber⸗ münzen: 120,565, 022 M 40 8; an Nickelmünzen: 13,220, 466 „MS; an Kupfermünzen: 5, 188,694 „SH 88 8.

Am 18. d. M. ist zu Eisenach die Deutsche evan⸗ gelische Kirchenkon ferenz zusammengetreten. Die dies⸗ malige außerordentliche Versammlung derselben, die auf An⸗ regung der braunschweigischen Kirchenbehörde erfolgt, ist durch das Eintreten der Civilstandsgesetzgebung für das Gebiet des Deutschen Reichs veranlaßt; sie bezweckt eine Verständigung der Kirchenbehörden über die für die einzelnen Landeskirchen in Folge dieser Gesetzgebung erwachsenden Aufgaben anzubahnen, namentlich die Frage zu erörtern, ob in Rücksicht der eintretenden bürgerlichen Eheschließung die Agende bei der kirch⸗ lichen Trauung, und in welcher Gestalt, zu ändern ist. Der hohen praktischen Bedeutung des Berathungsgegenstandes ent⸗ sprechend, ist die Konferenz dieses Mal sehr vollständig beschickt. Es sind eingetroffen von Seiten des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths zu Berlin die Ober⸗Konsistorial⸗Räthe Dr. Dorner, 6 und Dr. Brückner, für die Kirchenbehörde der neuen

andestheile Preußens der Landesbischofß Dr. Wilhelmi aus Wiesbaden, General⸗Superintendent Hr. Godt aus Schles⸗ wig, Prof. Dr. Dove aus Göttingen, die Ober⸗Konsistorial⸗Räthe Schmidt aus Cassel und Dr. Uhlhorn aus Hannover; aus Bayern Ober⸗Konsistorial⸗Präsident Dr. von Harleß und Ober⸗ Konsistorial⸗Rath Meyer von München; von der Königlich sächsischen Kirchenbehörde Ober⸗Hofprediger Dr. Kohlschütter und Ober⸗Konsistorial⸗Rath Stelzner aus Dresden; für Württemberg Prälat Dr. von Gerok, sowie die Ober-Konsistorial⸗-Räthe von Schickhardt und Steinheil aus Stuttgart; für Braun⸗ schweig Abt und Konsistorialrath Dr. Ernesti zu Wölfenbüttel; aus Mecklenburg⸗Schwerin Ober⸗Kirchenrath Direktor Kaysel, Ober⸗Kirchenrath Dr. Kliefoth zu Schwerin; für das Groß⸗ herzogthum Sachsen Geheimer Justiz⸗Rath Vollert, Ober⸗Hof⸗ prediger Dr. Hesse aus Weimar; für Coburg⸗ Gotha General⸗ Superintendent Dr. Petersen, Ober⸗Hofprediger Dr. Schwarz, für Sachsen⸗Altenburg General⸗Superintendent Dr. Braune; für Oldenburg Ober⸗Firchenrath Ramsauer; für Mecklenburg⸗Strelitz Konsistorial⸗Rath Dr. Ohl aus Neu⸗Strelitz; für Anhalt Kon⸗ sistorial⸗Rath Teichmüller aus Dessau; für Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt General⸗Superintendent Leo; für Reuß ä. L. Konsistorial⸗ Assessor Hoffmann aus Greiz, Reuß j. L. Hofprediger Lotze aus Gera⸗Unternhaus; für Schaumburg⸗Lippe Konsistorial⸗Rath Dr. Reiche; für Lippe⸗Detmold General⸗Superintendent Koppen aus Detmold.

Die Eröffnung der Konferenz erfolgte in gewohnter Weise durch einen Gottesdienst in der Kapelle der Wartburg, bei wel⸗ chem Ober⸗Hofprediger Dr. Kohlschütter die Predigt hielt. Un⸗ mittelbar danach begannen die Verhandlungen in dem großen Saale des Stadtschlosses, welcher von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge bereitwillig der Versammlung eröffnet war. Das Präsidium führt nach der Wahl der letzten ordent⸗ lichen Konferenz der Abt Dr. Ernesti, dem als Vigze⸗ Präses Ober⸗Konsistorial⸗Rath Hermes zur Seite steht. Die erste Sitzung wurde vollständig durch die Ver⸗ lesung des eingehenden Referats in Anspruch genommen, welches Geh. Justiz⸗Rath Vollert über das diesmalige Thema der Kon⸗ ferenz ausgearbeitet hatte. In der am folgenden Tage sich an⸗ schließenden zweiten Sitzung begannen die Vorträge der Kor⸗ referenten, General⸗Superintendent Dr. Brückner und Professor Dr. Dove, alsdann trat die Konferenz in die Debatte über den zunächst wichtigsten Punkt, die Aenderung des Trauformulars betreffend ein, sedoch gelangte die Verhandlung in dieser Sitzung noch nicht zum Abschluß.

Der Minister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Finanz⸗Minister genehmigt, daß den nichtständigen Mit⸗ gliedern der a n m,. bis auf Weiteres auch für die Geschäfte an ihrem Wohnorte Tagegelder gewährt werden.

Die Strafbarkeit der Eltern und Erzieher wegen der von ihnen veranlaßten Schul versäumnisse ihrer Kin⸗ der oder Pflegebefohlenen hört nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals (Rhein. Strafsenat) vom 17. Juni d. J. mit einem bestimmten Lebensalter (14 Jahr) der Kinder nicht auf.

Der Begleiter eines Hausirers, welcher zum Trangport der Waaren dient und zu diesem Zwecke in dem Ge⸗ werbeschein des Haustrers als Begleiter aufgeführt und signalifirt ist, macht sich, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 7. Juli d. J., strafbar, wenn er für Rechnung seines Herrn das Gewerbe betreibt. Nach den §§5. 2, 7,8 bis 11 des Regula⸗ tivs vom 28. April 1824 bedarf Jeder, der ein Gewerbe umher⸗ ziehend betreiben will, eines hierauf lautenden Gewerbescheines, der

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unter Anderem ein vollständiges Signalement des Inhahers ent⸗

halten muß. Nach 5§. 20 diefes Regulativs gilt dieser Gemerbe⸗ schein nur für die darin genannte Person und darf, niemals an einen Dritten verliehen, abgetreten oder auf irgend eine Art über⸗ lassen oder anderer Mißbrauch damit getrieben werden, und eben so wenig darf eine darin nicht genannte Person, wäre sie auch von ber Familie des Inhabers, von Letzterem mit umhergeführt, oder das Gewerbe für Rechnung des Inhabers von einer dritten, in dem Gewerbescheine nicht genannten Person ausgeübt werden. Unter dem Ausdrucke aber: „eine in dem Gewerbescheine nicht genannte Person“ ist ausschließlich eine solche zu verstehen, welche in dem Gewerbescheine nicht als berechtigt bezeichnet ist, für Rechnung des Inhabers das Gewerbe zu betreiben.

Für st zu

Der Kaiserliche Botschafter in Paris, Hohenlohe, hat einen ihm Allerhöchst bewilligten mehrwöchent⸗ lichen Urlaub am 19. d. M. angetreten. Während seiner Ab⸗ wesenheit fungirt der Legations⸗Rath Graf von Wes dehlen als interimistischer Geschäftsträger.

Der Kaiserlich deutsche Botschafter in London, Graf zu Münster, kehrte heute Mittag nach Derneburg zurück.

Der Königlich preußische Gesandte in Dresden, Graf zu Solms-Sonnenwalde, ist gestern Nachmittag hier ange⸗ kommen und im Hotel Royal abgestiegen.

Der zum Kaiserlich deutschen General⸗Konsul in Belgrad ernannte frühere Sekretär bei der deutschen Gesandtschaft in Madrid, Baron von Saurma, ist auf der Durchreise nach Belgrad hier angekommen.

Der General⸗Lieutenant von Wartenberg, Comman⸗ deur des Kadetten⸗Corps ist von der Inspizirung der Kadetten⸗ häuser Bensberg und Oranienstein hierher zurückgekehrt; ferner nach beendigtem Urlaub der Kaiserlich österreichische Militärbe⸗ vollmächtigte, Major Prinz zu Liechtenstein, und der Kö⸗ niglich sächfische Militärbevollmächtigte, Major von der Planitz.

Der Oberst⸗Lieutenant von Eylander vom Königlich bayerischen Kriegs⸗Ministerium, welcher kürzlich zu den Ver⸗ handlungen über den Entwurf einer deutschen Wehrordnung 3 kommandirt worden war, hat sich nach München zurück⸗

egeben.

. Der Kaiserlich russische General⸗Adjutant und Chef des Generalstabes des Garde⸗Corps, Graf Paul Sch uwaloff, ist gestern Abend aus St. Petersburg hier angekommen und heute früh nach Eger weitergereist.

Die Kaiserlich japanische Kom mission, welche an der internationalen Telegraphen⸗-Konferenz in St. Petersburg theilgenommen hat, bestehend aus dem Beyollmächtigten Sch io da, Telegraphen⸗Direktor, und Sekretär Osaki, sind gestern Abend über Norwegen und Schweden hier eingetroffen und im Hötel Royal abgestiegen.

Die Uebergangsstraßen für den Verkehr mit steuerpflich⸗ tigen Getränken zwischen Elsaß⸗Lothringen und Baden beziehungs⸗ weise Bayern (Pfalz) von Fort Louis nach Sollingen und von Nam bs heim nach Hartheim, sowie von Straßburg nach Maxau sind aufgehoben worden.

Die Sinfuhr von Branntwein aus Bayern (Pfalz) nach Elsaß⸗Lothringen ist für die Folge auch auf der Uebergangs⸗ straße von Neü⸗Hornbach nach Wolmünster gestattet, und ist der Uebergangssteuerstell Wolmünster die Befugniß zur Eingangsabfertigung von Branntwein beigelegt worden.

Die Straßen von Ellingen nach Mondorf und von Oberettingen nach Oettingen sind zu Uebergangsstraßen für die Einführ von Bier und Wein aus dem Großherzogthum Luxemburg nach Elsaß⸗Lothringen erklärt, und ist den Orts⸗ einnehmereien zu Mondorf und Oettingen die Befugniß zur Ein⸗ gangsabfertigung von Bier und Wein bei der Einfuhr auf den gedachten Straßen ertheilt worden.

Die Versetzung des Kreisthierarztes Gabbey zu Toft, in den aus den Kreisen Creuzburg und Rosenberg bestehenden kreisthierärztlichen Bezirk, ist zurückgenommen worden.

S. M. S. „Deutschland“ ankerte am 19. d. Mts. auf der Rhede von Wilhelmshaven.

S. M. Brigg „Undine“ verließ am 20. Juli er. den Hafen von Halifar, ankerte am 4. August auf der Rhede von Horta auf Fayal, ging von hier aus am 5. wieder in See und ankerte am 15. in Plymouth.

Stettin, 19. August. Das Königliche Konsistorium der Provinz Pommern hat die ihm unterstehenden Geistlichen er⸗ mächtigt, in den Gemeinden, von welchen die Abhaltung einer kirchlichen Feier am 2. September gewünscht werden sollte, einen außerordentlichen Gottes dienst zu begehen und den⸗ selben in einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden Weise einzurichten.

Lauenburg, 18. August. Von den im gestrigen Land⸗ tage zum Abschluß gelangten Verhandlungen verdient zu⸗ nächst die Wahl der Seitens des Landtags zu bestellenden Mitglieder der Grundsteuer⸗Veranlagungs⸗Kommission Er⸗ wähnung. Nach dem Gesetz ist die Hälfte der Veran⸗ lagungs⸗ Kommission von Ritter⸗ und Landschaft, die an⸗ dere Hälfte von der Staatsregierung zu bestellen. Für das in Aussicht gestellte Gesetz, betreffend Aufhebung der Stolgebühren wurde ebenfalls eine Fommission gewählt, desgleichen zur Vor⸗ berathung über das Tableau der demnächstigen Landgemeinde⸗ verbände und zur Berathung über ein Hofegesetz, event. Aus⸗ arbeitung eines dem Ministerlum dieserhalb vorzulegenden Gesetz⸗ entwurfes.

Bayern. München, 19. August. Gestern Abends um S4 Uhr wurden die sterblichen Ueberreste Sr. Königlichen Hoheit des 8 Carl, begleitet von einer zahllosen Menschenmenge aus Tegernsee und Umgebung, aus dem Schloß Tegernsee, nachdem zuvor der Sarg von dem Oberst⸗Hofmeister Sr. Majestät des Königs, Grafen zu Castell, unter Asfsistenz des Königlichen Stabsraths Hölzl versiegelt worden war, nach der Statlon Schaftlach gebracht und zwar in sechsspännigem, doch einfachem, mit tief herabhängendem schwarzen Tuche bedeckten Leichenwagen; derselbe trug oben eine Krone, an den Seiten befanden sich gemalte Königliche Wappenschilder, auf denen Namen, Geburts⸗ und Sterbetag des erlauchten Verblichenen verzeichnet waren, endlich noch zwei Königliche Wappen en relief. Der Wagen wurde vom Leibkutscher Sr. Königlichen Hoheit ge⸗ fahren, vor und hinter demselben je zwei Reiter mit Fackeln, worauf in einem zweispännigen Wagen die beiden Adjutanten General⸗Lieutenant v. Struntz und Oberst Freiherr v. Freyberg sich befanden. Von der Station Schaftlach um 12 Uhr 40 Minuten abgefahren, langte der Extra⸗ zug unter Führung des Oberst⸗Postmeisters Grafen v. Reigers⸗ berg Schlag 3 Uhr in Starnberg an. Daselbst standen schon

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die nöthigen Pferde bereit, um den Zug nach dem Mausoleum in Söking zu bringen. Kurz vor 4 Uhr langte der Zug an der Gartenpforte zu Söking an, wo Hr. Pfarrer Uhl von Starn⸗

berg den Sarg mit dem üblichen kirchlichen Ceremoniell empfing.

Da die bestimmten Träger nicht im Stande waren, den schweren eichenen und silberplattirten Sarg die steile Anhöhe hinaufzu⸗ tragen, so wurden in Eile zehn in der Nähe befindliche Arbeiter dazu genommen, dieselben brachten den Sarg nach dem Mauso⸗ leum, wo derselbe in den von Meister Halbig aus Marmor ge⸗ arbeiteten, großen und prachtvollen Sarkophag zwischen die beiden Särge der Gemahlinnen Sr. Königlichen Hoheit, Gräfin von Bayrsdorff und Baronin von Frankenburg, beigesetzt und vom Pfarrer Uhl eingesegnet wurde. Unter der Gartenpforte hatte sich dem Trauerzuge Se. Königliche Hoheit der Prinz Luitpold in einfacher schwarzer Kleidung angeschlossen, um seinem Erlauch⸗ ten Oheim die letzte Ehre zu erweisen. (Se. Königliche Hoheit war Abends von Lindau in München eingetroffen und hatte sich dann zu Wagen nach Starnberg begeben.) Der feierliche Beisetzungsakt war in seiner Einfachheit bald vorüber, worauf Se. Königliche Hoheit Prinz Luitpold nach Leutstetten, die beiden Adjutanten des Prinzen Karl nach Tegernsee zurückfuhren. Ihre Majestät die Königin Wittwe Josephine von Schwed en, geb. Prinzessin von Leuchtenberg, wird aus Berch⸗ tesgaden hier erwartet und im Hotel Bellevue Absteigequartier nehmen. Das 1. Jäger⸗Bataillon ist aus Burghausen und das 9. Jäger⸗Bataillon aus Passau heute Mittags hier eingerückt. Dieselben haben zunächst an den in den nächsten Tagen in der Umgegend der Stadt abzuhaltenden Uebungen der ersten Infanterie⸗Brigade Theil zu nehmen. Bis Oltober wird der Bau des neuen Akademie gebäudes am Siegesthor in Angriff genommen werden. Die bereits fertiggestellten Pläne wurden vor Kurzem einer abermaligen Revision unterzogen. Das zur Zeit in der Pinakothek untergebrachte Kupferstich-Kabinet wird dem Vernehmen nach auch in das neue Akademiegebäude verlegt werden.

Baden. Karlsruhe, 18. August. Der kommandirende General des XIV. Armee⸗Corps, v. Werder, wird am 15. September d. J. sein 50jähriges Dienstjubiläum bei Gelegenheit der in der Gegend von Achern stattfindenden Herbst⸗Manöver im dort gelegenen Erlenbad feiern. Die bisher in den Be⸗ zirksgefängnissen untergebrachten Neu⸗Priester werden gegen⸗ wärtig in die Central⸗Strafanstalten verbracht. In Meers⸗ burg wurde am 15.8. M. das Kriegerdenkmal zum Gedächtniß der in den Jahren 187071 gefallenen Angehörigen der Stadt unter Betheiligung auswärtiger Militärvereine in feierlicher Weise eingeweiht.

Heidelberg, 18. Auguft. Den beiden Verurtheilten, Kauf⸗ mann Jakob Lindau von hier und Dekan Benz von Dils⸗ berg, ist der Vollzug des Strafurtheils bereits in Aussicht ge⸗ stellt. Die Angeklagten hatten um Urlaub gebeten, das Gesuch wurde jedoch verworfen. Der Anwalt des Hrn. Benz, Dr. Kah in Mannheim, hat in einem ausführlichen Gesuch die Wieder⸗ aufnahme des Verfahrens gegen Benz beantragt; ebenso wird er auch für Hrn. Lindau die Wiederaufnahme des Verfahrens unter Anziehung neuer Entlastungsbeweise beantragen.

HGSessen. Darmstadt, 19. August. Der hiesige Krieger⸗ verein beging gestern mit dem Erinnerungstag an die Schlacht von Gravelotte zugleich den ersten Jahrestag seiner Stiftung. Nach dem neuen Schulgesetze erfolgt die An⸗ stellung der Lehrer, wie bisher, durch die Regierung. In den Landgemeinden sollen, sofern nicht besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen, vorher die Namen der Be⸗ werber um eine Schulstelle dem Gemeinde⸗ und Schulvorstande mitgetheilt werden, um denselben Gelegenheit zu geben, etwaige Bedenken gegen die Konkurrenten oder etwaige besondere Wünsche zu äußern. In den Stadtgemeinden dagegen werden dem Schul⸗ vorstande drei befähigte Lehrer oder Schulamtsaspiranten be⸗ zeichnet, aus denen Ersterer einen zum Lehrer der Regierung vorschlägt, dem dann die Stelle übertragen werden wird. Macht der Schulvorstand binnen bestimmter Frist von diesem Wahlrechte keinen Gebrauch, so erfolgt die Ernennung unmittelbar durch die Regierung. Die Frage, ob sich die Erhebung eines. Schulgeldes für den Elementarunterricht recht— fertige oder nicht, hat mit Rücksicht auf die aus⸗ einandergehenden Ansichten in dem neuen Schulgesetze keine definitiv! Lösung gefunden. Den Gemeinden ist es anheimgestellt, ob sie solches erheben wollen oder nicht, und kann das Schulgeld in Gemeinden bis zu 2000 Seelen im Maximum 3 ƽ 43 8, in Gemeinden von über 2000 bis 6000 Seelen 6 MSM 86 38, und in solchen über 6000 Seelen 10 S 29 für ein Kind betragen. Wenn mehrere Kinder derselben Eitern die nämliche Schule besuchen, so ermäßigt sich das Schulgeld für das zweite Kind auf drei Viertel, für das dritte und jedes folgende auf die Hälfte des für ein einzelnes Kind zu zahlenden Betrags. Sicherem Vernehmen nach liegt es in der Absicht der Regierung, das Reichsgesetz über die Beurkundung des

ersonenstandes und die Eheschließung un des „I79 schon vor dem 1. Januar nächsten Jahres im Verord⸗ nungswege einzuführen.

Sachsen Weimar Eisenach. Weimar, 21. August. Der „Weim. Ztg.“ wird aus Ost ende, 17. August, geschrieben: Se. Königliche Foheit der Großherzog ist seit beinahe 3 Wochen hier, nimmt täglich die Bäder und erfreut sich dabei der besten Gesundheit. Höchftderselbe besuchte bereits einige Mal Ihre Königlichen Hoheiten den Erbgroßherzog und die Frau Erb⸗ großherzogin, sowie Ihre Hoheiten die Prinzessinnen in Blankenberghe, Höchstwelche sich ebenfalls über den Ge⸗ brauch der dortigen Bäder recht zufrieden aussprechen. Auch trafen die Höchsten Herrschaften einmal in Brügge zusammen, um gemeinschaftlich die Sehenswürdigkeiten der Siadt in Augenschein zu nehmen. Den gestrigen Tag brach= ten Ihre Königlichen Hoheiten und Ihre Hoheiten hier zu und wohnten dem alljährlich zu dieser Zeit stattfindenden Rennen bei. Heute empfing Se. Königliche Hoheit den bisherigen Gesand⸗ ten in Brüssel, Grafen Perponcher; derselbe hatte die Ehre, spä⸗ ter bei Sr. Königlichen Hoheit zu diniren. Der deutsche Bot⸗ schafter am russischen Hofe, Prinz Reuß, welcher sich augenblick⸗ lich in Blankenberghe aufhält, fand auch Gelegenheit, sich Sr. Königlichen Hoheit zu präsentiren.

Sachsen⸗Altenburg. Altenburg, 19. August. Nach⸗ dem in den jüngst verflossenen Tagen der Commandeur der 16. Infanteriebrigade, General v. Scheffler, und der Comman. deur der 8. Diviston, General⸗Lieutenant v. Rothmaler, das in der Nähe hiesiger Stadt zusammengezogene 96. Infanterie⸗ regiment befichtigt hatten, ist zu gleichem Zwecke gestern der Commandeur des IV. Armee⸗Corps, General der Infanterie von Blum enthal, hier eingetroffen. Derselbe wird heute wieder

abeeisen. Das Regiment wird den 23. d. M. nach Querfurt afrücken, um an den größeren Manövern Theil zu nehmen, velche in dortiger Gegend stattfinden werden.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 19. August. Im letzten Regierungsblatt ist eine Ministerial⸗Bekannt⸗ machung erschienen, welche zur Ausführung des Art. 84 des Volksschulgesetzes vom 27. Oktober v. J. bezüglich der Lehrerkonferenzen nähere Bestimmungen enthält, nament- lich die Landstädte und Landortschaften des Herzogthums in acht Konferenzbezirke eintheilt und anordnet, daß die Konferenz jedes Bezirks jährlich mindestens achtmal zusammenzutreten hat.

Lübeck, 20. August. Das reichhaltige Programm für die Sedan feier wird heute mit allen Einzelnheiten durch eine Beilage im Amtsblatt und im Inseratentheil der „Lübecker Ztg.“ veröffentlicht.

Elsaß⸗Lothringen. Netz, 18. August. Heute Morgen fand die Feier der Grundsteinlegung der neu zu er⸗ bauenden evangelischen Garnisonskirche statt, unter der Betheiligung einer zahlreichen Vollsmenge, welche theils die auf dem Bauplatze errichteten Tribünen einnahm, theils auf, den Festungswällen, sowie an den Fenflern und auf den Dächern der benachbarten Häuser Aufstellung genommen hatte. Kurz nach 8 Uhr schlugen die Tambours „zum Gebet“. Nach Gesang zweier geistlichen Lieder hielt Divistonsprediger Kriebitz die Weiherede, an welche sich wiederum ein Gesang anschloß. Nach⸗ dem sodann Divisionsprediger Dr. Tube die Urkunde verlesen hatte, übergab Garnisongberwaltungs⸗Direltor Panthen die Schriftstücke, Garnisonsbaumeister Rettig legte dieselben in einen Blechkasten und senkte den letzteren in den Grund⸗ tein ein. Der Gouverneur General von Schmid gab ie Kalkspeise und that die üblichen drei Hammerschläge, hierin gefolgt vom Kommandanten, der Geistlichkeit, dem Divistons⸗Commandeur, dem Präsidenten von Lothringen, den Generalen, Obersten und selbständigen Comm andeurs, den Spitzen der Civilbehörden, dem Garnisonsverwaltungs⸗Direktor, der Intendantur und den Baumeistern. Mit Gebet, Segen und dem Gesang des Chorals „Nun danket alle Gott“ schloß dieser Haupttheil der Feier. Die Tambours schlugen sodann ab, und der Gouverneur brachte ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser aus, welches von den zahlreichen Anwesenden mit hoher Be⸗ geisterung aufgenommen und durch drei Kanonenschüsse und von einem dreimaligen Tusch sämmtlicher Musik⸗Corps begleitet wurde. Mit dem Vorbeimarsch der Truppen endete die Feier.

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 20. August. Se. Kaiser⸗ liche und Königliche Hoheit der Erzherzog Kronprinz Ru⸗ dolf ist gestern Abends von Laxenburg nach Ischl abgereist. Der Geburtstag Sr. Majestät des Kaisers ist in sämmt⸗ lichen Kronlanden auf das Feierlichste und Herzlichste begangen worden. Namentlich im Brucker Lager wurde derselbe glaͤn⸗ zend gefeiert. Bei herrlichstem Wetter versammelten sich die Lagertruppen um 8 Uhr früh zur Feldmesse unter dem Kommando des Hrn. General⸗Majors Grafen Degenfeld. Nach beendetem Hochamte defilirten dieselben und rückten nach N / Uhr in das Lager ab. Um 1 Uhr Mittags fanden in den drei Offizierskasinos Festbankette statt, welchen die General⸗Majore Guran und Degenfeld und Oberst Lassolay präsidirten und sämmtliche Offiziere beiwohnten. Die auf Se. Majestät den Kaiser ausgebrachten Toaste wurden von Kanonenschüssen und der Volkshymne der Musikkapellen begleitet und fanden ein begeistertes Echo, das sich durch das ganze Lager fortpflanzte. Die Truppen wurden theils aus Regimentsfonds, theils von ihren Offizieren mit Wein be⸗ theilt. Besonders reichlich bewirthete Se. Kaiserliche und König⸗ liche Hoheit der Erzherzog Friedrich das Graf Grünne 1. U&lanenregiment, welchem derselbe als Escadrons⸗Kommandant zugetheilt ist. Um halb 5 Uhr Nachmittags fand ein Wett⸗ rennen statt, und Abends ließen die Musikkapellen fröhliche Tanz⸗ musik ertönen.

Czernowitz, J. August. Heute wurde in feierlicher Weise die Grundsteinlegung des Au stria⸗Denkmals durch den Bürgermeister Dr. Ambros vorgenommen. Der gesammte Ge⸗ meinderath wohnte dem Akte bei.

Schweiz. Bern, 19. August. Die Verhandlungen über einen Freundschafts⸗, Handels⸗ und Niederlassungs⸗2 vertrag zwischen der Schweiz und dem Königreich der Niederlande sind heute zum Abschlusse gediehen, indem der Vertrag von den beiderseitigen Bevollmächtigten, SHH. Bundesrath Cérésole und General⸗Konsul Suter⸗Ver⸗ meulen unterzeichnet worden ist. Er sichert den Angehörigen des einen Landes im Gebiete des Andern die Behandlung auf glei⸗ chem Fuße mit der meistbegünstigten Nation. Der Ertrag der eidgenössischen Posten im ersten Halbjahr 1875 ergab Fr. 6,611,709. 94. also Fr. 537, 7831. 54. mehr als im gleichen Zeitraume vorigen Jahres. Ebenso günstig ist das Re⸗ sultat der eidgenössischen Zollverwaltung, deren Einnahme sich vom 1. Januar bis Ende Juli auf Fr. 9,518,724. 80. beläuft, also Fr. 1,270,611 mehr als im ersten Semester des Vorjahres. Für das eidgenössische Schützenfest, welches im näch⸗ sten Jahre in Lausanne abgehalten werden wird, ist bereits der Bau der Festhütte für die Gesammtsumme von 125,000 Fr. vergeben, wofür jedoch das Holzwerk nach dem Feste dem Bau⸗ comité verbleibt. In Ausführung des Bundesgesetzes vom 23. Juli 1870, betreffend die amtlichen statistischen Auf⸗ nahmen in der Schweiz, beantragt der Bundesrath bei der Bundes versammlung zu beschließen:

Art. 1. Eg ist allsährlich und, soweit es dem Bundesrath nütz⸗— lich erscheint, auch in . , durch das eidgenössische sta⸗ tistische Bureau eine Zusammenstellung der in der Schweiz vorkom— menden Geburten, Sterbefälle, Trauungen, Scheidungen und Nichtig ; erklärungen von Ehen zu publiziren.

Art. 2. Das Material für die Uebersicht der Geburten, Sterbe⸗ fälle und Trauungen wird von den Civilstandsbeamten derjenigen Civilstandskreise, in welchen dieselben vorgekommen sind, nach den vom Bundegrath aufgestellten Fermularien und gegen eine von dem selben festgesetzte , n, in den von ihm vorgeschriebenen Ter - minen dem eidgenössischen statistischen Bureau amtlich eingesandt. (Art. 50. des , betreffend Feststellung und Beurkundung des Eivilstandes und die Ehe.)

as Material für die Uebersicht der Entscheide über die von den schweizerischen Gerichten erledigten Begehren, betr. Scheidungen oder Nichtigerklärungen von Ehen, wird von den Gerichten, welche nach kantonalen oder eidgenösstschen Gesetzen zu solchen Entscheiden kom⸗ petent sind, nach den vom Bundesrath aufgestellten Formularien all⸗ jähclich dem eidgenössischen statistischen Bureau obne Entschädigung amtlich mitgetheilt. .

Frankreich. Paris, 19. August. Der Präsident Marfchall Mae Mahon empfing und erwiderte vorgestern den Besuͤch des Prinzen Arthur von⸗Großbritan nien. Des Nachmittags verabschiedete sich von dem Präͤsidenten der Repu⸗ blik der Großfürst Constantin, welcher Abends Paris

verließ. Der Prinz Arthur von England machte Nachmit⸗ tags in Gesellschaft des Herzogs von Coimbra einen Ausflug nach Saint⸗Germain; der letztere begiebt sich übermorgen nach Belgien an den dortigen Hof. Eine Bekanntmachung des Kriegs⸗Ministers befiehlt das Einschreiben aller derer, welche in dem Zeitraum von 1835 bis 1846 einschließlich geboren sind und die sich letztes Jahr in die Listen der Territorial⸗Armee, einerlei aus wel⸗ chen Ursachen, nicht eintragen ließen, in Ergänzungslisten, die auf den Mairieen aufgelegt worden sind. Ein Anschlag des Seine⸗ Prãfekten kündigt an, daß auf Beschluß des Kriegs⸗Ministers vom 11. Juli 1875 eine neue Prüfungssession für diejenigen stattfindet, welche sich zu Offiziersstellen gemeldet haben. Zu dem Samen sind zulässig: Für die Reserve: 1) die ehemaligen Offiziere der Mobilgarde, die wegen ihres Alters noch dem Dienst in der Reserye der aktiven Armee unterworfen sind; 2 die ehemaligen Unteroffiziere der aktiven Armee, welche noch Mitglieder der Reserve sind und die von Corps-Fommandanten als solche bezeichnet werden, die den Offizierrang hätten erlangen können, wenn sie im aktiven Dienst geblieben wären. Für die Territorial⸗Armee: 1) die Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten der Mobilgarde und der mobilisirten Corps, welche in Folge ihres Alters nicht mehr in der altiven Armee sind; 2) die ehe— maligen Unteroffiziere der aktiven Armee, welche ihre vom Gesetz verlangten neun Jahre Dienstzeit haben. Der Bischof von Angers, Freppel, welcher der neulich in Paris abgehaltenen Prälaten⸗ konferenz nicht beigewohnt hat, verkündet jetzt seiner Diözese in einem Hirtenbriefe, daß in Angers unter dem Patronat der Erzbischöfe von Rennes und von Tours und der Bischöfe von Laval und Le Mans eine freie Univerität im Entstehen begriffen ist, welche s. 3. auch durch eine Rechtsfakultät verstärkt werden soll. In Marseil!le haben gestern, telegraphischer Meldung zu⸗ folge, neue polizeiliche Haussuchungen bei eilf Ein⸗ wohnern stattgefunden, von denen drei früher dem Gemeinde⸗ rathe der Stadt angehört haben. Es handelt sich wieder um Entdeckung eines sogenannten Centralcomités, welches nach An⸗ gabe der Betheiligten nur in Wahlperioden thätig ist, von den Behörden aber einer permanenten Wirksamkeit bezüchtigt wird.

Spanien. Madrid, 21. August. (W. T. B.) Der deutsche Gesandte, Graf v. Hatz feld ist gestern hier wieder eingetroffen. Auf dem Torre de Sol sona ist eine neue Batterie errichtet worden, welche ein fortwährendes Feuer auf die Festung Seo de Urgel unterhält und die in die Citadelle ge⸗ legte Bresche erweitert.

Seo de Urgel, 19. August. (W. T. B.) Der Komman⸗ dant der hiesigen Citadelle, Oberst Ripoll, ist gestern durch einen Granatschuß getödtet worden, das Castell ist vollständig niedergebrannt, das Feuer der Belagernden ist mäßig. Ge⸗ neral Esteban ist zur Unterstützung des General Campos vor Urgel eingetroffen.

San Sebastian, 20. August. (W. T. B.) General Blanco hat den Oberbefehl über die Truppen in Guipuzcoa niedergelegt.

Türkei. Konstantinopel, 20. August. (W. T. B.) Ein von der Regierung veröffentlichtes offizielles Com⸗ muniqué führt als Grund ihres bisherigen Schweigens über die Ereignisse in der Herzegowina den Man⸗ gel an wichti en Thatsachen an. Zugleich werden die von den auswärtigen Blättern über den Aufstand gebrach⸗ ten Nachrichten theils als übertrieben, theils als unbe⸗ gründet bezeichnet. Es wird sodann hervorgehoben, daß, nachdem die Versöhnungsversuche bei den Insurgenten in Neve⸗ sinje erfolglos geblieben wären, die bewaffnete Macht aufgeboten worden sei und die Insurgenten zerstreut wurden. Bald seien letztere aber durch neue Banden Aufständischer aus Dalmatien und Montenegro verstärkt worden. Darauf habe die Regierung beschlossen, da sie in der Herzegowina eine nur geringe Truppen⸗ zahl unterhielt, und da sie die Insurgenten nicht durch etwaige Erfolge über eine kleine Truppenanzahl ermuthigen wollte, den Aufstand durch Entfaltung einer großen Truppenmacht mit möglichst geringem Blutvergießen zu ersticken. In dem Commu⸗ niquè wird ferner bemerkt, daß die Regierung bald 25 Bataillone (ungefähr 18000 Mann) in der Herzegowina haben werde, und daß Derwisch Pascha inzwischen angewiesen worden sei, Offen⸗ sivmaßregeln zu ergreifen. Die Regierung werde von morgen ab Bulletins über die Vorgänge in der Herzegowina veröffent⸗ lichen. Was die aufständische Bewegung in der Umgegend von Gradiska und Banjaluka betreffe, so seien die Nachrichten über dieselbe übertrieben worden; die ganze dortige Bewegung redu⸗ zire sich auf den Versuch einiger Fremden, einen Aufstand zu provoziren. Der Versuch sei indessen erfolglos geblieben. Die Journale veröffentlichen eine offizielle Mittheilung der Re⸗ gierung, nach welcher die Nachricht, daß die Insurgenten von Montenegro und Serbien aus neue Zuzüge erhalten hätten, unbegründet ist. Hussein Avni Pascha ist zum Krieg s⸗Minister ernannt worden. Dem Vernehmen nach steht die Ernennung Midhad Paschas zum Justiz⸗ Minister, und diejenige Mahmud Paschas zum Prä⸗ sidenten des Staaatsraths unmittelbar bevor; beide haben früher schon den Posten des Großvezirs innegehabt.

Aus Ragusa, 20. August, Abends, meldet „W. T. B.“: Derwisch Pascha ist mit fünf Redif⸗Bataillonen und drei Regimentern Infanterie im Vormarsche begriffen, um die Insurgenten aus ihren Stellungen zwischen Klek und Mostar zu vertreiben. Bedeutende Proviantvorräthe find hierher ge⸗ schafft worden, um die 59000 Mann zu verproviantiren, welche hier auf dem Durchmarsche nach Trebinje erwartet werden.

Schweden und Norwegen. Stockholm, 16. August. Se. Majestät der König het unterm 22. Juli den General⸗ Befehlshaber im 4. Milltär⸗Distrikt, General⸗Lieutenant Graf S. A. Sandels zum Vorsitzenden der am 27. September hier⸗ selbst zusammentretenden Bevollmächtigten der Armee ernannt. In einem Schreiben an den e633 des Departements des Innern vom 9. d. M. hat der Staats⸗Minister für die auswärtigen Angelegenheiten zu erkennen gegeben, daß, nachdem die Königlich norwegische Regierung in Veran⸗ lassung davon, daß wie die meg e gezeigt hat, der See⸗ hunds fang im Nördlichen Eismeere, insbesondere in der Nähe der Insel Jen Mayn, gegenwärtig auf eine Weise betrieben wird, welche Veranlassung gebe, die Ausrottung der Seehunde in diesen Gegenden und den Verfall des ganzen Erwerbszweiges zu be⸗ fürchten, im Bericht vom 6. Oltober 1874 die Nothwendigkeit hervorgehoben, Verhandlungen mit den augsländischen Regie⸗ rungen, deren Unterthanen diesen Fang betreiben, zu dem Zwecke einzuleiten, eine gewisse Fangzeit auf die Art zu bestimmen, daß aller Fang in diefen Gegenden vor einem der ersten Tage im April jeden Jahres verboten werde; und nachdem genannter Staats⸗Minister den Inhalt des erwähnten Berichts der Königlich großbritannischen Regierung mit dem Verlangen

mitgetheilt hat, dieselbe wolle die Initiative zum Abschluß einer internationalen Uebereinkunft zwischen den in die⸗ ser Sache interessirten Mächten ergreifen und ebengenannte König⸗ liche Regierung, unter Zuerkennengebung ihrer Bereitwilligkeit Unterhandlungen in der Sache mit den vereinigten Reichen, Deutschland und den] Niederlanden einzuleiten, dem Staats⸗ Minister ein vom Parlamente angenommenes Gesetz überreicht hat, wodurch die großbritannische Regierung autorisirt wird, die Fangzeit für englische Schiffe zu begrenzen, und dabei zugleich das Wünschenswerthe hervorgehoben hat, daß die nöthigen Gesetzesveränderungen in den vereinigten Reichen gleichfalls in so guter Zeit angenommen würden, damit der künftige Vertrag vor Beginn der Fangzeit des nächsten Jahres in Kraft treten könne, so hat die Königlich norwegische Regierung im ferneren Bericht vom 56. Juni d. J. mit⸗ getheilt, daß dieselbe bereit sei, dem Storthinge ein Gesetz von hauptsächlich gleichem Inhalt, wie das obengenannte englische Gesetz, vorzulegen und einem internationalen Vertrage in der Sache unter folgenden Bedingungen beizutreten, nämlich: daß kein Seehundsfang innerhalb eines gewissen näher angege⸗ benen Gebietes vor dem 3. April jeden Jahres erlaubt wird, daß für die Beendigung des Fanges keine Zeit bestimmt wird, und daß jedem kantrahirenden Staat das Recht vorbehalten bleibt, von dem Vertrage zurückzutreten, wenn nicht von allen übrigen Nationen, deren Schiffe künftig in denselben Gewässern Seehunds fang treiben könnten, die gleichen Bestimmungen beobachtet werden; und hat der Staats⸗Minister, indem auch von einigen schwedischen Schiffen der Seehundsfang betrieben werden soll, obgleich diese in norwegischen Häfen ausgerüstet werden, und es in solchem Falle nothwendig sein dürfte, daß der von norwegischer Seite in Frage gestellte Vertrag auch von Seiten Schwedens abge⸗ schlossen wird, verlangt, daß der Chef des Departements des Innern dem Staats⸗Minister den Beschluß Sr. Majestät des Königs in dieser Beziehung, und im zustimmenden Falle, wie⸗ weit der 3. April als Anfangstag der Fangzeit zu bestimmen, mittheilen möge. Nachdem diese Angelegen⸗ heit jetz Sr. Majestät dem Könige vorgetragen wor⸗ den ist, hat Se. Majestät erklärt, in Betreff Schwedens einem internationalen Vertrage, betreffend den Seehundg⸗ fang innerhalb des in Frage stehenden Gebietes des Nörd⸗ lichen Eismeeres, übereinstimmend mit den von dem Departe⸗ ment des Innern der Königlich norwegischen Regierung vorge⸗ schlagenen, und in dem Schreiben des Staats⸗Ministers aufge⸗ nommenen, Grundsätzen beitreten zu wollen; in Folge dessen stehen von schwedischer Seite keine Hindernisse entgegen, daß der 3. April als der Tag bestimmt wird, an welchem der Seehundsfang innerhalb des erwähnten Gebietes in jedem Jahre beginnen darf. Norwegens Zolleinn ahmen bei sämmtlichen Zollstellen des Reiches betrugen im Juli dieses Jahres: Ausfuhrzoll von Holz 12,796 Species (1874 13,853 Sp., 1873 18,223 Sp.), Ausfuhrzoll von anderen Waaren 2808 Sp., Einfuhrzoll 715,553 Sp. (1874 677,217 Sp., 1873 616,800 Sp. ), Nieder⸗ lagsabgaben 732 Sp., Last⸗ und Leuchtfeuergeld 28,889 Sp., verschiedene Einnahmen 399 Sp., im Ganzen 761,177 Sp., gegen 723,696 Sp. in 1874 und 671A 757 Sp. in 1873. In den ersten sieben Monaten dieses Jahres betrugen dieselben: Ausfuhrzoll von Holz 83,861 Sp. (1874 112,200 Sp., 1873 120,211 Sp.), Ausfuhrzoll von anderen Waaren 11,296 Sp. (1874 10034 Sp., 1873 9820 Sp.), Einfuhrzoll 2,436,122 Sp. (1874 2,245,971 Sp., 1873 1,978, 556 Sp.), Niederlagsabgaben 5162 Sp. (1874 3812 Sp., 1873 3883 Sp.), Last⸗ und Leucht⸗ feuergeld 179,693 Sp. (1874 201,989 Sp., 1873 201, 952 Sp.), verschiedene Einnahmen 1756 Sp. (1874 1753 Sp., 1873 1833 Sp.), in Summa 2,717,890 Sp., gegen 2,575,759 Sp. in gleichem Zeitraume 1874 und 2,316,255 Sp. in 1873.

Amerika. New⸗Jork, 20. August. (W. T. B.) Nach hier vorliegenden Nachrichten sind die Gerüchte von einer Ver⸗ schwörung gegen die Weißen übertrieben. In Georgia haben allerdings einige Ruhestörungen stattgefunden, dieselben waren aber durchaus lokaler Natur.

Nr. 34 des „Central-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: 1) Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. ) Mänzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. 3) Zoll! und Steuerwesen; Nachweisung der Ein⸗ nahmen an Wechselstempelsteuer im Deutschen Reiche für die Monate Januar bis Juli 1875; Veränderungen bei Steuerstellen. 4) Marine und Schiffahrt: Quarantaine⸗Vorschrift. 5) Konsulatwesen: Er⸗ mächtigungen zur Beurkundung von Eheschließungen ze.

Nr. 6 des Ministerial⸗Blatts für die gesammte innere Verwaltung in den Königlich Preußischen Staaten, herausgegeben im Bureau des Ministeriums des Innern, hat folgenden Inhalt: Verfügung, die Unzulässigkeit der Veränderung der Vornamen in den Standesregistern betreffend, vom 29. Mai 1875. Verfügung, die Form der Abänderungen 2c. in den Standesakten betreffend, vom 4. Juni 1875. Eirkular, die Berechnung der bei Abschluß der Standesregister zu vermerken den Zahl der Eintragungen petreffend, vom 18. Juni 1875. Cirkülar, die Mittheilung von Todebfällen durch die Standesbeamten an die Erbschaftz.- Steuerverwaltung betreffend, vom 22. Juni 1875. Cickular, die Anzeige amtlich ermittelter Todesfälle Seitens der Polizeibehörde an die Standesbeamten betreffend, vom 4. Juli 1875. Verfugung, wonach den Polizei⸗DistriktsKommissgrien ein Ord⸗ nungsstrafrecht gegen untergeordnete Ortsvorstände nicht zufteht, vom 16. Mai 1875. Bescheid, die Berufungen an die Verwaltungsge⸗ richte gegen Entscheidungen der Kreisausschüsse betreffend, vom 18. Mai 1855. Cirkular, die Mittheilung von der erfolgten Wahl eines Mitgliedes des Hauses der Abgeordneten an die Polizeibehörde des Wohnortes des letzteren betreffend, vom 18. Mai 18715. Er- laß, die Bildung eines Stadtkreises Bromberg betreffend, vom 29. Mai 1875. Verfügung, die Porto. ꝛc. Auslagen für Bestellung von Verfügungen in Reichsdienstangelegenheiten betreffend, vom 9. Juni 1875. Beftimmungen zur Ausführung der 55. io! 198 des Militär, Pensionsgesetzes vom 27. Juni 1871 und der S5§. 15, 16 und 22 der Novelle vom d. April 1874. Vom 22. Februgr 1875. Cirkular, die Anrechnung des Feldzuges 1866 a8 Kriegsjahr bei der Pensto⸗ nirung betreffend, vom 7. Mai 1375. Cirkular die Einführung einer Irrenanstaltz⸗Statistik mittelst Zählkarten betreffend, vom 13 Juli 1875. W Verfugung, betreffend die Frage, welcher Behörde die Aussicht über die Gemeinde Waldungen gebührt, vom 20. Mai 1815. Girkalar, die Gebühren für Visirung und Legalisirung russischer Pässe betref⸗ fend, vom I7. Juni 1875. Verfügung, die Vollstreckung der Aus- weisuaggen auß dem Deutschen Reichsgebiete betreffend, vom 6. Juni 1875. Verfügung, die Vollstreckung der korrektionellen Nachhaft betreffend, vom 8. Mai 1875. Versügung, betreffend die Frage, wer die durch den Transport eines Gefangenen verursachten Kosten definitiv zu tragen verpflichtet ist, vom 8. März 1875. Verfügung, die Kosten für Detention liederlicher minorenner Frauenzimmer in Arbeits und Besserungs ⸗Anstalten betreffend, vom 25. Mai 1875. Eirkular, die Merkmale scharf geladener Geschosse betreffend, vom 25. Mai 1875. Verfügung, den Kleinhandel mit Branntwein und Spiritus betreffend, vom 12. Mai 1875. Verfügung, die Miethung