Eintrittskarten von der Direktion der Frelburger Bahn ausge⸗
geben werden. Die Wagen für die an dem Empfang Theil⸗
nehmenden fahren vor am Rundbau des Freiburger Bahnhofes.
Die Kutscher gewärtigen dort Anweisung zur Abfahrt und wei⸗
teren Aufstellung. Die Wagen für die Allerhöchsten und
. ö und deren Gefolge sind südlich vom Rund⸗ au aufgestellt.
0 . am Freiburger Bahnhofe ist auf der Seite des Bahnhofes von der Direktion der Freiburger Bahn durch Flag⸗
enstangen und Guirlanden, auf der Seile gegenüber von den
ädtischen Behörden durch eine Dekoration der neu errichteten
Fontaine mit Topfgewächsen und ebenfalls durch Flaggenstangen und Guirlanden ausgeschmückt. Die Straße vom Freiburger VBahnhofe längs des Schweidnitzerstadtgrabens bis zur Neuen Schweidnitzerstraße hin ist Seitens der Stadt mit Flaggenstangen, die Flaggen und Wappenschilder tragen, und mit Guirlanden Dekorirt. Beim Uebergang der neuen Schweidnitzerstraße über den Stadtgraben sind statt der Ehrenpforte rechts und links Ballustraden, geziert mit der Kolossalstatue der Silesia und der Vratislavia, errichtet. Vor den Statuen werden Springbrunnen angebracht, welche sich in halbkreisförmige Becken ergießen. Von da ab ist jene Straße längs des Gouvernements⸗Gebäudes um das Stadttheater herum, über den Exerzirplatz bis zur Rampe des Königlichen Schlosses mit den von dem Grafen Ludwig von Schaffgotsch auf Warmbrunn zu dieser Aus⸗ schmückung der Stadt Breslau geschenkten Mast⸗ und Flaggen⸗ bäumen geziert. Für den Abend des 9. September, von etwa 7z Uhr ab, wird eine allgemeine Illumination der Stadt beab⸗ sichtigt. Von Seiten der Stadt werden illuminirt werden mit bengalischen Flammen, mit Gas resp. bunten Ballons ꝛe., die öffentlichen Gebäude, insbesondere das Rathhaus, das Stadt⸗
aus, die Thürme der Elisabeth⸗ und Magdalenenkirche, die öffentlichen Denkmäler inkl. des Kriegerdenkmals auf dem Kai⸗ serin Augustaplatz, die neue Fontaine am Freiburger Bahnhof und die Liebichshöhe.
Sollte eine Rundfahrt der Allerhöchsten und Höchsten Herr⸗ schaften behufs Besichtigung der Illumination stattfinden, so sind für dieselbe in Aussicht genommen: die Schweidnitzerstraße bis zum Stadtgraben, den Schweidnitzer Stadtgraben entlang bis zur Taschenstraße, die alte Taschenstraße, die Ohlauerstraße, die Bischofs⸗ und Albrechtsstraße, der Ring, die Schweidnitzerstraße 391 gr Wallstraße und diese entlang bis zum Königlichen
oß.
Für die Festvorstellung im Stadttheater ist nach⸗ stehendes Programm beabsichtigt:
Beginn der Festvorstellung gegen 8 Uhr Abends. Vorfahrt für Se. Majestät den Kaiser und König, die Höchsten Herrschaf⸗ ten, deren Gefolge und für die nicht mit bestimḿten Platzbillets eingeladenen Ehrengäste der Stadt, vor dem Mittelportal des Stadttheaters an der Schweidnitzerstraße, für die mit Platz⸗ billets eingeladenen Ehrengäste der Stadt an den Seiten des Theaters rechts und linis, je nach den ausgegebenen Billets. Se. Majestãt der Kaiser und König und die Höchsten Herrschaf⸗ ten werden im Mittelportal des Stadttheaters von der Frau Dber⸗Bürgermeister, der Frau Stadtverordneten⸗Vorsteher, dem Ober⸗Bürgermeister, dem Bürgermeister, dem Stadtverordneten Vorsteher und einer Deputafion, bestehend aus Damen und Herren des Comités für die Festvorstellung, empfangen. Zum Empfange der übrigen Gäste und zur Anweisung der Plätze für dieselben werden in jeder Etage des Theaters Deputationen von Magistrats⸗ Mitgliedern und Stadtverordneten resp. Magistrats⸗ beamte bereit sein. Beim Eintritt Sr. Majestät des Kaisers in die Kaiserliche Loge: Beginn der Festvorstellung.
1) Jubel⸗Duverture von C. M. v. Weber. 2) Erstes Bild: Auszug der Freiwilligen im Jahre 1813.“ Chorgesang: ‚Was ist des Deutschen Vaterland?“, die ersten Strophen. 3) Zweites Bild: „Germania.“ Chorgesang desselben Liedes, letzte Strophe. 4 Drittes Bild: „Des Jägers Traum.“ Chorgesang: Abend⸗ lied von Mendelssohn nach dessen Duett für zwei Sopranstimmen für Chor, arrangirt von Julius Schäffer. 5) Viertes Bild: Paul Veronese zu Venedig.“ Chorgesang: Italienische Canzo⸗ netta, komponirt von Julius Schäffer. 6) Drei Bilder, symbo⸗ lisch darstellend den Dank und die Freude der Bevölkerung Schlesiens und Breslaus über die Anwesenheit Sr. Majestät des Raisers. Orchestermusil zum ersten Bilde: „Allegretto aus der S. Symphonie von Beethoven.“ Bilde: Satz aus Prometheus von Beethoven.“ Srchestermusik zum dritten Bilde: aus dem Finale der C-moll- Symphonie von Beethoven.“ — Pause. — Aufführung eines Lustspiels durch die Fräfte des hiesigen Stadt⸗Theaters.
. In Gegenwart Ihrer Majestäten des Kaisers und Königs und der Kaiserin⸗Königin, sowie Ihrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Prinzessin Carl und fast sämmtlicher Mitglieder des Großherzoglich sächsischen Hauses hat, wie bereits telegraphisch gemeldet, am 3. September in Weimar die feier⸗ liche Enthüllung des Den mals für den Herzog Carl Au gu st stattgefunden. Se. a i. und König triche Hoheit — ö . gen el . Hoheit die Großherzogin von . en telegraphi rer Majestät iseri Freude über das 6 Fest 23 .
Das Telegramm des Kronprinzen lautet:
Augsburg, 3. September 1875, 8 Uhr 15 Minuten. Ihrer Majestät der Kaiserin · Königin. Weimar.
In Gedanken begleite ich Dich und alle Anwesenden bei der schönen Feier, tief bedauernd, nicht durch persönliches Erscheinen meine Hochachtung auch dem edlen deutschen Fürsten bekunden zu können dessen Urenkel zu sein, mich glücklich macht.
Friedrich Wilhelm,
. ö Kronprinz.“
as ramm der Großher ö 2 ßherzogin von Baden hat folgen Mainau, 3. September 1875, 7 Uhr 2 Minuten. Ihrer Majestät der Kaiserin.
Von Herzen betheilige ich mich an der heutigen Feier mit den großen Beschichts und Familie nerinnerungen Deines theuren Hauses, die Dich so sehr bewegen wird. Wie nah werden die theuren Dahin geschiedenen Dir heute sein, und wie fühle ich alles tief und dankbar mit Dir.
. Lu i se.
e. Majestät der König von Bayern, Se. Masestät der Kaiser von Rußland, Se. Königliche 3 der . ene. der Niederlande und Se. Hoheit der Herzog von achsen⸗Alten⸗
burg hatten telegraphisch Sr. Koni . herzog Ihre al . an ce lien Hoheit dem Groß
w / ;;.
,n,
Orchestermusik zum zweiten
Ihre Majestät die Kaiserln⸗Königin brachte, geleitet von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog, Ihrem großen Ahnherrn einen prachtvollen Lorbeerkranz dar, welcher nach der Enthüllung des Denkmals auf den Stufen desselben niedergelegt ward und auf dem Bande in schöner Vereinigung die Namen Carl August, Luise, Carl Friedrich, Maria Paulowna trägt.
Se. Majestät der Kaiser und König gaben der Werth⸗ schätzung, welche Allerhöchstdieselben für das Andenken Carl Augusts hegen, Ausdruck in dem Trinkspruch, welchen Se. Ma⸗ jestät bei der am 3. September Nachmittags im Schlosse statt⸗ gehabten Gallatafel ausbrachten. Derselbe lautete:
„Wir feiern heute das Andenken eines Fürsten aus einer um ihr Land hochverdienten Dyna stie, dem sein Volk heute eine schöne Hul⸗ digung dargebracht hat. Es bedurfte nicht des äußern Zeichens, um sein Andenken von den Herzen in allen deutschen Gauen feiern zu lassen. Weihen wir seinem Andenken ein stilles Glas.“
Ueber die Feier selbst entnehmen wir der „Weim. Ztg.“ Folgendes:
Schon in den frühen Morgenstunden herrschte am Freitag geschäftige Bewegung. Vom Morgen an hatte die Eisenbahn zahllose Fremde herbeigeführt, zu Wagen und Fuß war die Landbevölkerung herbeigeeilt; lange bevor die Stunde für die Ordnung des Zuges gekommen war, herrschte überall in den Straßen die freudigste Bewegung. Der Zug ordnete sich um 11 Uhr auf dem Marktplatz in der vorgeschrie⸗ benen Ordnung: Marschälle leiteten die einzelnen Abtheilungen desselben ein; an der Spitze schritt hinter dem Musikesrps und einer Abtheilung der Feuerwehr, welche die Ordnung der Züge aufrecht erhielt, der Gemeinderath der Stadt Weimar, dann der Bildhauer Donndorf, das Comité, die Geistlichkeit aller Kon⸗ fessionen, die zur Zeit Carl Augusts angestellten Beamten und Militärs, die aktiven Beamten, die Bürgerschaft der Stadt, die Vertreter der Universitãt in ihren Mänteln, die Studenten, voran die Burschenschaftsfahne von 1816, zahlreiche Deputationen u. s. w. In⸗ zwischen hatten auf dem Festplatz selbst bereits Aufstellung genom⸗ men das 1. Bataillon des 94. Infanterie⸗Regiments mit den 3 Fahnen des Regiments, ein sehr zahlreiches Offiziercorps aller Grade der Infanterie und Kavallerie, die Kriegervereine mit ihren Fahnen, die Schulen, während auf den Tribünen eine zahlreiche Damenwelt Platz genommen hatte.
Als der Zug unter Glockenklang und Kanonendonner um das Denkmal sich geschaart hatte, bot der Festplatz, von der herrlichsten Sonne beleuchtet, ein farbenreiches, prachtvolles Bild. Nunmehr erschlenen die Großherzog⸗ lichen Herrschaften mit Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin, schon vom Schlosse an von unaufhörlichen Hurrahrufen begleitet, die lawinenartig anschwollen, als der Kaiser, begleitet von dem Großherzog und den an⸗ dern Fürstlichkeiten, die Front des Bataillons abschritten und Sich alsdann grüßend nach der andern Seite des Publi— kums neigten. Auch die Kaiserin wurde beim Betreten des Pavillons stürmisch begrüßt. In der ersten Sitzreihe des Pavil⸗ lons hatten Platz genommen Ihre Königliche Foheit die Groß⸗ herzogin, neben Ihr Se. Majestaͤt der Kaiser und Ihre Majestät die Kaiserin, neben dieser Se. Königliche Hoheit der Großherzog und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl von Preußen, auf der anderen Seite neben der Großherzogin saßen Se. König⸗ liche Hoheit der Prinz Carl von Preußen und Ihre Königliche 3 die Erbrgoßherzogin. In der zweiten Reihe waren Se.
önigliche Hoheit der Erbgroßherzog, Ihre Hoheiten die Prinzen Fermann, Gustav und Wilhelm zu Sachfen⸗Weimar⸗Eisenach, ferner zahlreiche Hofstaaten, die Staats⸗Minister, die Gesandten, die speziell aus Veranlassung dieses Tages gesendeten Vertreter des Herzogs von Sachsen⸗Gotha und des Herzogs Bernhard von Sachsen⸗Weimar, der Landtagsvorstand.
Gesang leitete die Feierlichkeit ein. Nach demselben trat Herr Kreisgerichts-Direktor Fries vor und hielt die Festrede, welche das Walten und Wirken des Herzogs und seine hohe nationale Bedeutung in beredten Worten schilderte und mit einem Hoch auf das Großherzogliche Haus schloß.
Als unter dem lauten Enthustasmus der Versammlung die Hülle fiel und das vollendete Kunstwerk sich den Blicken zeigte, umarmten Se. Majestät der Kaiser Se. Königliche Hoheit den Großherzog wiederholt und küßten Ihn auf beide Wangen.
Es uͤbergab nunmehr der Bezirksdirektor Bock, feit Be⸗ stehen des Comités Vorsitzender desselben, das Denkmal der rn unter Verlesung der Urkunde an den Ober⸗Bürgermeister
apst.
. Dieser erwiderte einige Worte des Dankes und versprach, die Stadt werde die herrliche Gabe in treue Obhut nehmen und für alle Zeiten schützend bewahren, worauf Hr. Ober⸗Pfarrer Dr. Hesse das Dank⸗ und Weihegebet. sprach.
Ein von Liszt für die Festlich keit komponirter Schlußgesang folgte. Nach demselben rief Se. Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog den Bildhauer Donndorf zu Sich, sprach ihm Seinen Dank aus und stellte ihn Ihren Majestäten dem Kaiser und der Kaiserin vor, Allerhöchstwelche in freundlichster Weise ihm dankten und ihn beglückwünschten zu dem Kunstwerke, das er geschaffen. Zu den Fuͤßen des Denkmals legte Ihre Majestät die Kaiserin einen Lorbeerkranz, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Carl einen Strauß nieder. Bei einem Rundgang, welchen die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften um das Denkmal antraten, unterhiel⸗ ten Sich Dieselben mit den anderen Rednern. Unter dem Jubel⸗ ruf der Bevölkerung kehrten die Herrschaften in das Schloß zu⸗ rück, während der Zug sich auf den Markt zurückbegab und sich dort aufloͤste.
Während zahlreiche von außerhalb gekommene Fremde, die am Margen bereits sich nach der Fürsiengruft begeben hatten, Nachmittags das Goethehaus in Folge der freundlichen Erlaub⸗ niß der von Goethe'schen Familie und das Schillerhaus auf⸗ suchten, nahmen Andere von den Tribunen Besitz, um in Muße und ungestöͤrt das Denkmal betrachten zu können. Noch Andere strömten dem Schlosse zu, dessen Hof von Schaulustigen gefüllt war, als um 4 Ühr die zur Galatafel geladenen Gäste sich dort einfanden. Im Weißen Saale des Schlosses war die Tafel ge⸗ rüstet, in deren Mitte Ihre Kaiserlichen Majestäten Platz nahmen zwischen dem Großherzog und der Großherzogin. eben dem Großherzog saßen die Prinzessin Carl von Preußen, der Erb⸗ großherzog, Prinzessin Marte, Prinz Gustav von Sachfen⸗Wei⸗ mar, neben der Großherzogin Prinz Carl von Preußen, die Erbgroßherzogin, Prinz Hermann von Sachsen, die Prinzessin Elisabeth, Prinz Wilhelm vom Sachsen. Die Spitzen der Be⸗ hörden, die Diplomaten und Generale, die Hofstaaten, der Land- tags vorstand, Rektor und Dekane der Universität, die von außer⸗ alb gekommenen Deputationen, Herr Donndorf und das Carl⸗ ugust⸗ Comité nahmen an weiteren vier Tafeln latz.
Gegen Ende der Tafel erhoben Sich Se. Majestãt der Kaiser und brachten den bereits oben im Worslaut mitgetheilten
Trinkspruch zu Ehren des Herzogs Carl August aus. Nach
einer kurzen Pause Sich zu Sr. Königlichen Hoheit dem Groß⸗ herzog wendend, leerten Se. Majestät Ihr Glas auf das Wohl des Großherzogs, der Großherzogin und des Großherzoglichen Hauses. Se. Königliche Hoheit erwiderte alsbald in dankenden Worten den Trinkspruch und brachte das Wohl Ihrer Kaiser⸗= lichen Majestäten aus. .
Abends folgte in dem glänzend erleuchteten und festlich geschmückten Hoftheater die Aufführung des von Herrn von Putlitz gedichteten Festspiels. Bei dem Eintritt der Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften in die große Mittelloge erhob sich das Publikum zu ehrfurchtsvollem Grusse. Nach einer von Herrn Kapellmeister Müller⸗Hartung komponirten Suvertüre hob sich der Vorhang und ließ die Ufer der Ilm in Tiefurt erblicken. Dort, wo eben Goethe's Fischerin“ aufgeführt, bereiten Oberon und Titania mit ihren Elfen heitere Spiele, als zur Stätte der unlängst geendeten Aufführung zurückkehrend, Corona Schröter sie verscheucht; sie giebt im Monolog, dann im Zwiegespräch mit Einstedel der tiefen Glücksempfindung einen schön beredten Ausdruck, in welche sie das Zusammenwirken der großen und edlen Geister, die sich unter Carl August in Weimar zufammen⸗ gefunden, die frohe Ahnung der segensreichen Saat, die hier für Deutschlands geistiges Leben gestreut wird, versetzt. Allein ge⸗ lassen, schlummert sie ein; aber Traumbilder, die Oberons Zauberstab heraufwinkt, zeigen die schöne Erfüllung ihrer Hoff⸗ nung. Der Genius Schillers führt in prächtigen Gruppen die Gestalten der . Dichtungen vorüber, die sich um das Doppelstandbild der Dichter gruppiren.
Der Vertreterin der idealen Bestrebungen auf dem Gebiete der Kunst folgen im heiteren Lustspielton gehaltene Persoönlich⸗ keiten aus den breiten Schichten des Volkes, welche der miß⸗ muthigen und kleinlichen Anfeindung der genialen Art des jungen Herzogs gegenüber zeigen, wie kräftig derselbe bemüht sei, das Wohl des Landes nach allen Richtungen hin zu fördern. Wie diehoff nungen seiner Zeit glücklich zur Erfüllung gereift sind, zeigt der Dichter am Schluß. Am Fuße der Wartburg sammeln sich die Schaaren, welche zum Enthüllungsfeste des Fürstenstandbildes nach Weimar ziehen und dankbar die große Vergangen⸗ heit preisen, die unter dem segensreichen Walten des Großherzoglichen Hauses zur schönen Gegenwart gewor⸗ den, in der mit Weimar das neue Deutschland dem Andenken Carl Augusts seine Huldigung darbringt. Mit stürmischen Rufen stimmte das Publikum in die dem Großherzoglichen Hause und den Kaiserlichen Majestäten, welche Sich dankend in der Loge ver⸗ neigten, vom Dichter dargebrachten Ovationen ein, und als über dem letzten Bilde, die Reiterstatue Carl Augusts darstellend, unter den Tönen des „Heil dir im Siegerkranz“ der Vorhang gefallen, stimmten die Anwesenden, sich zu den Fürstlichen Herrschaften wendend, in die Nationalhymne ein.
Inzwischen hatte die Illumination in der Stadt ihren An⸗ fang genommen, und als die Allerhöchsten und Höchsten Herr— schaften das Theater verließen, strahlten die Straßen im schön— sten Lichterglanze. Einen prächtigen Anblick bot der Festplatz; die Statue des Fürsten und ebensos die der Dichter wurden durch Gassterne und bengalische Flammen erleuchtet, während der Platz selbst durch zahllose Flammen in ein Lichtmeer verwandelt war. Auf die schattigen Laubmassen des Parks fielen die rothen Lichter der Pechpfannen, welche vor dem Römischen Hause und dem Borkenhäuschen aufgestellt waren.
So ging der festliche Tag zu Ende, wie einen gleichen Weimar wohl kaum bisher gesehen. Der Gesammteindruck des Festes war ein durchaus harmonischer; der Verlauf desselben in jeder Beziehung wohl gelungen und die Feier eines natio⸗ nalen Gedenktages, wie sie inhaltreicher nicht gedacht werden kann.
— Der Tag von Sedan ist nach den heute vorliegen⸗ den Berichten weiterhin gefeiert worden im Königreich Preußen in der Provinz Preußen: in Königsberg, Gumbinnen, Dan⸗ zig und Braunsberg; in der Provinz Pommern: in Stettin und Greifswald; in Posen:; in Posen, Bromberg, Bentschen, Bukl, Lekno, Milostowo. Neustadt b. P., Pinne, Punitz, Reifen, Wollstein. Rawitsch, Schwerin a. W., Gniewkowo, Schneide⸗ mühl und Deutsch⸗Erone; in Schlesien: in Breslau, Lieg— nitz, Oppeln, Namslau, Trebnitz, Ohlau, Oels, Striegau, Frei= burg, Waldenburg, Schweidnitz, Frankenstein, Reichenau, Habel— schwerdt; Lauban, Grünberg, Sagan, Bunzlau, Haynau, Gr⸗Tinz Kreis Liegnitz, Goldberg, Greiffenberg, Jauer, Hirschberg; Krappitz, Neustadt O.⸗S., Leobschütz, Creuzburg und Beuthen D.⸗S. in Sachsen: in Magdeburg, Erfurt, Burg, Buckau, Schönebeck, Aschersleben, Nordhausen und Langensalza; in Schleswig⸗Hol⸗ ste in: in Schleswig, Kiel, Flensburg, Husum, Itzehoe und Segeberg, in Hannover in Hannover, Luͤneburg, Celle, Goslar, Leer, Emden, Zeven, Wittum, Hildesheim, Osnabrück, Melle, Verden, Göttingen, Uslar, Elze, Alfeld, Geestemünde; in West⸗ falen: in Bochum und Hamm; in der Rhein⸗ provinz in Cöln und Wetzlar; in Hefsen⸗Nassau in Wies⸗ baden, Bieberich, Diez, Usingen, St. Goarshaufen, Camberg, Soden, Ems, Rüdesheim, Nassau und Dillenburg; in Lauenburg und Ratzeburg; ferner im Königreich Bayern: in München. Augsburg, Nürnberg. Würzburg, Bayreuth, Bam⸗ berg, Ansbach, Fürth und Speyer; in Sachsen: in Leipzig, Chemnitz, Leisnig, Freiberg, Zittau, Zwickau, Plauen; in Württemberg: in Dizingen, Ellwangen, Eflin⸗ gen, Freudenstadt, Gaildorf, Hildrizhausen, Mezingen, Nürtin⸗ gen, Rottenburg, Tübingen, Um, Urach, Biberach, Calw, Heilbronn, Herrenberg und Winnenden; im Großherzogthum Baden: in Karlsruhe, Pforzheim, Heidelberg, Freiburg. Mann⸗ heim, Schwetzingen, Kehl, im Gukachthal und in Dürrheim; in Hessen in Darmstadt, auf dem Schießplatz bei Griesheim, in Mainz, Ginsheim, Sprendlingen, Schlitz, Groß⸗Umstadt; in Mecklenburg: in Ludwigslust, Wismar, Rostock, Parchim, Laage, Rehna, Neubrandenburg; in Oldenburg: in Olden⸗ burg, Eutin; endlich in Coburg, Gotha, Sondershausen, sowie in den freien Städten Hamburg, Bremen, Lübeck u. 4. S.
Die Reichs tags⸗Kom mission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichts verfassungs⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Civilprozeß⸗ Ordnung nebs Einführungsgefetzen begann in ihrer Sitzung vom 3. September mit der Berathung des von der Verkündigung der UÜrtheile handelnden §. 226. Eine längere Debatte entstand insbesondere darüber, ob bei Verkündigung des Urtheils stets eine Verlesung nicht blos der Urtheilsformel, sondern
auch der Urtheils gründe stattfinden, oder ob eine mündliche Erörterung der Urtheilsgründe genügen solle. Schließlich fand ein Antrag daß die Verkündigung des Urtheils luß der Sitzung zu erfolgen habe. zurden unverändert genehmigt. Leb⸗ haften Widerspruch fand die Bestimmung des § 229, daß, wenn sich nach dem Ergebnisse der Verhandtung die That bes An⸗ geklagten als eine solche darstellt, welche die Zustandigkeit des
Gerichts überschreitet, letzteres die Sache in bindender Weise an
das zuständige Gericht zu verweisen habe, da hierin eine gänzliche Abweichung von allgemeinen Rechtsgrundsätzen liege, und es mög⸗ lich sein würde, daß ein Amtsgericht einen Fall vor das Schwur⸗ gericht verweise und dieses den selben ohne vorgängige Vorunter⸗ suchung aburtheile, und wurden in Folge dessen der betreffende Passus des Abs. 1 und die Absätze 7 und 3 gestrichen. Die
§. 230 und 231 wurden nicht geändert, 5. 232 mit einigen auf die Protokollirung bezüglichen Zusätzen und §. 233 mit Ausnahme der Bestimmung, daß es beim Urtheile der Unter⸗ schrift der Schöffen nicht bedürfe, sowie mit einem Zusatze juristisch⸗technischer Natur angenommen. Schließlich entstand noch eine lebhafte Erörterung über den gestern ausgesetzten §. 221, welcher von dem Verhältniß der Civil⸗ zu dem Strafurtheile handelt. Ein Antrag, das freie Ermessen des Strafrichters wenigstens dann zu beschränken, wenn vor Aburtheilung der That eine Entscheidung des zunächst zuständigen Civilgerichts ergangen ist, oder wenn der Thalbestand der strafbaren Handlung durch die Gültigkeit einer Ehe bedingt und ein auf Anfechtung der letzteren gerichtetes Verfahren bei dem bürgerlichen Richter bereits an- hängig ist, fand jedoch nit den Beifall der Mehrheit, welche vielmehr in Uebereinstimmung mit dem Entwurf glaubte, auch in diesen Fällen über das bürgerliche Rechtsverhältniß, von dessen Beurtheilung die Strafbarkeit einer Handlung abhängt, das Strafgericht nach den für das Verfahren und den Beweis in Strafsachen geltenden Vorschriften entscheiden lassen zu sollen. Dagegen wurde ein vom Abg. Strucmann beantragter Zusatz angenommen, wonach dem Strafgericht für den Fall der einst⸗ weiligen Aussetzung der Untersuchung das Recht zustehen solle, einem der Betheiligten zur Erhebung der Civilklage eine Frist zu setzen. Hiermit war der von der Hauptverhandlung im All⸗ gemeinen handelnde sechste Abschnitt beendet.
— In den deutschen Münzstätten find bis zum 21. August 1875 geprägt: an Goldmünzen: S892, 555, 920 M6 Doppelkronen, 265,330 450 MS Kronen; an Silbermünzen: 22,532, 975 M 5⸗Markstücke, 84289, 558 M 1⸗Markstücke, 17428,880 SM 40 8 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 9,033,214 S6 10 8 10⸗Pfennigstücke, 4,561,824 M 160 3 5 ⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 3,615,375 MS 56 3 2⸗Pfennigstücke; 1832, 864 66 74 8 1⸗Pfennigstücke. Gesammt⸗ ausprägung: an Goldmünzen: 1,157,886, 370 S6; an Silber⸗ münzen: 124,251,413 S 40 ; an Nickelmünzen: 13,595,038 MS 20 8; an Kupfermünzen: 5, 448,240 MS 30 8.
— Die neueste Nummer des „Centralblattes für das Deutsche Reich“ veröffentlicht die auf Grund der §5§. 1 und 2 der Strandungsordnung vom 17. Mai 1874 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 713) in den Bundesseestaaten fungirenden Strandämter, die denselben untergeordneten Strandvögte und die den Strandämtern vorgesetzten Aufsichtsbehörden.
— Der Finanz⸗Minister hat mittelst Cirkularver⸗
fügung vom 30. August d. J. die Königlichen Regierungen beauftragt, sämmtliche Kassen ihres Ressorts anzuweisen, die unter ihren Beständen befindlichen, sowie die bei ihnen ferner eingehenden 1⸗Silbergroschen⸗ und z⸗Silbergroschen⸗ stücke deutschen Gepräges nicht wieder zu verausgaben, sondern in möglichst abgerundeten Beträgen, kassenmäßig ver⸗ packt und bezeichnet, mit thunlichster Beschleunigung an die zu⸗ much gelegene Kaiserliche Postkasse gegen Ersatz abliefern u lassen. ! Der Ersatz wird den Königlichen Kassen, wenn nicht in baarem Gelde, durch Anerkenntnisse der Postkasse gewährt werden; Letztere sind thunlichst ohne Verzug in dem geordneten Abrechnungsverkehr von den Spezialkassen bei der Regierungs⸗ Hauptkasse und von dieser bei der Reichs⸗Hauptkasse zur Ver⸗ werthung zu bringen und sind in dieser Beziehung sämmtliche Kassen des Ressorts des Finanz⸗Ministers, auch die Kassen der unter staatlicher Aufsicht stehenden Institute, mit entsprechender Anweisung zu versehen.
Ferner hält es der Finanz⸗Minister für erforderlich, daß die von demselben mittelst Verfügung vom 15. Juni d. J. an⸗ geordnete Einziehung der auf der Zwölftheilung des Groschens beruhenden Dreipfennigstücke deutschen Gepräges wirksamer, als bisher, betrieben werde.
Die Regierungs⸗Hauptkassen, sowie die denselben unter⸗ stellten Spezialkassen sollen deshalb angewiesen werden, Drei⸗ pfennigstücke in Beträgen von mindestens 1 Mark gegen Reichs⸗ kupfermünzen um zutauschen, und ist diese Anordnung durch Veröffentlichung in den Amts⸗ und Kreisblättern zur Kenntniß des Publikums zu bringen.
Die Ueberweisung der zur Durchführung dieser Maßregel in den einzelnen Bezirken erforderlichen Beträge an Reichs⸗ kupfermünzen sind schleunigst bei dem Finanz Minister zu beantragen.
— Die Diensträume des Königlichen Ministe⸗ riums für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten und des Landes⸗-Oekonomie⸗Kollegiums sind aus dem bisherigen, in der Schützen straße Nr. 26 belegenen, nach dem neu erworbenen Dienstgebäude am Leipziger⸗Platz Nr. 9 und 10 verlegt worden.
— Ein ungültiger Wechsel, welcher jedoch als Beweismittel für die zu Grunde liegende Schuldforderung von Erheblichkeit sein kann, ist, nach einem kürzlich ergange⸗ nen Erkenntniß des Ober⸗Tribunals, im Sinne des Straf⸗ gesetzbuchs als Urkunde zu betrachten. „Mag auch die Bedeu⸗ tung des Schriftstücks als Wechsel zweifelhaft sein, sowohl wegen des verschiedenen Ausstellungsorts und der dadurch begründeten Ungewißheit des Zahlungsorts, sofern der Wechsel als trockener zu betrachten wäre, als auch, will man ihn mit Rücksicht darauf, daß Aussteller und Adressat dieselbe Person sind, als trassirt eigenen Wechsel behandeln, weil es alsdann nach Art. 6 Al. 2 Wechs. Ordn. der Angabe eines besonderen, von dem Ausstel⸗ lungsorte verschiedenen Zahlungsorts bedurft haben würde, welcher fehlt, so liegt doch darin zugleich ein Valuta⸗Bekenntniß, das, wenn auch auf einen ungültigen Wechsel bezüglich, für das die Rückforderung begründete Rechts verhältniß als Beweismittel von Erheblichkeit ist.“
— Die Zeichnung auf Antheile eines zu bildenden Aktienunternehmens, ohne vorher von den Grundlagen und wesentlichen Zielen des Unternehmens nähere Kenntniß =, . begründet, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Han⸗
elsgerichts vom 8. Juni d. J., keine .,, . dem künftigen Aktienverein mit der gezeichneten Summe beizu⸗ treten, selbst wenn der Zeichner auf den Zeichnungsschein sch von vorn herein den später zu beschließenden Statuten der Gesellschaft unterwirft und die erste Rate der gezeichneten Summe
gleichzeitig einzahlt.
— Ihre Durchlauchten der Fürst und die Fürstin Pleß sind vorgestern Abend nach Fürstenstein abgereist.
zu er⸗
— Der Botschafter der Hohen Pforte am hiesigen Hofe, Aristarchi Bey, ist in Berlin wieder eingetroffen und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.
— Der spanische Gesandte am hiesigen Hofe, Merry y Colom, ist gestern Abend aus Weimar wieder hier eingetroffen.
— Der General⸗Postdirektor Dr. Stephan hat eine In⸗ spektionsreise nach dem Regierungsbezirk Gumbinnen angetreten.
— Der russische Adelsmarschall Fürst Repnin ist nach St. Petersburg abgereist.
— Der Kaiserlich russische Finanz⸗Minister von Reutern ö aus Teplitz hier eingetroffen und im Hotel Royal ab⸗ gestiegen.
— Der neucrnannte Kaiserlich russische Gesandte bei den Vereinigten Staaten von Nordamerika, zuletzt General⸗Konsul in Belgrad, Schisch kin, ist nach Paris abgereist und begiebt sich von da über London auf seinen Posten nach Washington.
— Der vormalige Königlich schwedische Finanz⸗Minister Baron Akerhielm de Margretelund, Präsident der Reichs⸗ schuldenverwaltung, welcher vor einigen Tagen aus Marienbad . ist gestern über Stralsund nach Stockholm zurück⸗ gekehrt.
— Aus Kopenhagen ist ein höherer Beamter des Mi⸗ nisteriums des Innern, Herr Petersen, hier eingetroffen, um von den hiesigen Posteinrichtungen Kenntniß zu nehmen. Das ö in Dänemark ressortirt von dem Ministerium des
nnern.
Rendsburg, 3. September. Gestern Abend langte Se. Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗ Schwerin von Altona über Neumünster mittels Extrazug hier an, nahm in Bergmanns Hotel sein Absteigequartier, hielt heute eine Musterung der hier gegenwärtig liegenden Truppen und reiste heute Abend nach dem bei Itzehoe zusammen gezogenen Lager ab, um sich morgen früh die Brigade in Parade vor⸗ führen zu lassen.
Kiel, 4. September. (Kieler Ztg.) Die Schiffsjungen⸗ Briggs „Koper“ und „Mus quits“ sind am 1. September von Stockholm in See gegangen. Die Fregatte Niobe“ ist am 2. September in der Wohlenberger Wyck bei Wismar und heut hierselbst angekommen.
Bayern. München, 4. September. Se. Majestät der König hat am 2. d. M. den Kriegs⸗Minister von Maillin⸗ ger zur Audienz nach Schloß Berg befohlen und denselben Tags darauf in längerer Audienz empfangen. Kriegs⸗Minister von Maillinger kehrte erst spät Abends hierher zurück. — Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Max hat, wie man vernimmt, die Besitzungen Tegernsee und Bad Kreuth an den Herzog Karl Theodor, den einstigen Chef des Herzoglichen Hauses, abgetreten, und hat der Herzog diese Besitzungen bereits in den letzten Tagen übernommen. — Der verstorbene Prinz Karl von Bayern hat dem Pensionsverein für Wittwen und Waisen bayerischer Aerzte ein Legat von 20,000 Fl. zugewandt. Den städtischen Anstalten in München wandte der Prinz folgende Legate zu: 1) dem städtischen Waisenhaus 20,000 Fl., 2) dem Krankenhaus r / J. 20, 000 Fl., 3) dem Spital der Unheilbaren 10000 Fl., welche zur Unterbringung einer größeren Anzahl von Unglücklichen bestimmt sind, als die jeweiligen sonstigen Mittel der Anstalt es ermöglichen, 4) dem Armenversorgungs⸗ haus am Kreuz 100900 Fl., 5) der Nockherschen Pfründeanstalt am Anger 10,000 Fl. mit der Verfügung, daß die Pfründner der beiden Anstalten ein höheres Wochengeld (womöglich den früheren Betrag von 21 Kreuzer) erhalten sollen, 6) der Kleinkinderbewahranstalt in Giesing 2000 Fl. — Der groß⸗ britannische Geschäftsträger am hiesigen Königlichen Hofe, Herr MNorier, ist nach neunwöchigem Krankenlager nunmehr wieder genesen und tritt am 10. d. M. zur vollständigen Er⸗ holung einen vierwöchigen Urlaub an, den er mit seiner Familie in Reichenhall verbringen wird. — Der englische Bot⸗ schafter in Berlin, Lord Odo Russell, wird morgen auf der
dem großbritannischen Geschäftsträger Morier absteigen und einige Tage hier verweilen. — Unmittelbar nach der Ruͤck⸗ kehr der Truppen von den eben stattfindenden größeren Uebungen in ihre Garnisonen haben alle Abtheilungen die drei Jahre dienenden Mannschaften zur Reserve zu entlassen. Diese Uebungen werden bei den beiden Armee⸗Corps nächsten Mittwoch mit je einem Corpsmanöver zum Abschlusse gelangen. — Der Gesetzentwurf bezüglich der Militärbeamten, welcher während des letzten Landtages in der Kammer der Ab⸗ geordneten die nöthige Zweidrittelmehrheit nicht erhielt, wird, wie die „Allg. Itg.“ vernimmt, den Kammern alsbald nach ihrem Zusammentritt nochmals in Vorlage gebracht werden.
Baden. Karlsruhe, 3. September. Der Königlich preußische Gesandte, Graf v. Flemming, ist vor einigen Tagen von seiner Urlaubsreise hierher zurückgekehrt, und sodann der Königliche Legations⸗-Rath Herr v. Neumann, welcher interimistisch als Geschäftsträger fungirt hatte, wieder abgereist. — Der Königlich großbritannische Geschäftsträger, Herr Ford, ist von seiner Regierung mit einem besondern Auftrag nach Canada entsendet worden und hat vor seiner Abreise auf Be⸗ fehl des Königlichen Staats⸗Sekretärs für die Auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Derby, der Großherzoglichen Regierung Herrn Hubert Jerningham für die Dauer seiner Abwesenheit als interimistischen Geschäftsträger bezeichnet. — Das Gesuch des Dekans Benz zu Heidelberg um Wiederaufnahme des be⸗ kannten Orgel⸗Prozesses ist vorgestern vom zuständigen Gerichtshof verworfen worden. Der Vertreter des Genannten legte sofort Beschwerde dagegen ein.
Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 5. September. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat dem Chef der Ge⸗ neral⸗Direktion des Großherzoglich badischen Hoftheaters zu Karlsruhe, Gustav Gans Edlen Herrn zu w das Comthurkteuz mit dem Stern, dem Kammerherrn Walther Wolf⸗ gang Freiherrn von Goethe hierselbst das Comthurkreuz, dem Nammerherrn und Königlich preußischen Legations⸗Rath a. D, Dr. jur. Wolfgang Maximilian Freiherrn von Goethe hier ebenfalls das Comthurkreuz zweiter Abtheilung des Hausordens
der Wachsamkeit vom er Falken und dem Bildhauer Adolf
Donndorf zu Dresden das Prädikat „Professor“ verliehen.
Anhalt. Dessau, 2. September. Ihre Hoheiten der Herzog und die Herzogin sind am 31. mit dem Fürsten von e n n. von Krauchenwies nach der Weinburg übergesiedelt. Die Rückkehr nach Dessau wird erst gegen die
Mitte des Monats erfolgen.
Durchreise von Karlsbad kommend, in München eintreffen, bei!
Oesterreich⸗Uagarn. Wien, 3. September. Aus Bruck 4. d. Leitha wird geschrieben: Am 1. d. M. um halb 6 Uhr Morgens ritten Se. Majestät der Kaiser und Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erzherzog Kronprinz Rudolf nach dem Lager und wohnten daselbst der Aufstellung und dem Ausmarsche der 25. Infanterie⸗Truppendivision bei. Darauf ritten Se. Majestät der Kaiser, Erzherzog Kronprinz Rudolf, sowie die Erzherzoge Albrecht, Karl Ludwig und Wilhelm nach der Parndorf⸗Zorndorfer Haide, wo eine Kavallerie⸗ Truppendiviston, bestehend aus 33 Es⸗ cadronen mit 16 Geschützen, unter dem Kommando des General⸗ Inspektors der Kavallerie Feldmarschall⸗Lieutenant Grafen Pe⸗ jacsevich konzentrirt worden war. Es fand ein Angriff von großen Kavalleriemassen gegen eine zahlreiche Infanterietruppe statt. Die bedrohte Infanterie⸗Truppendivision des Feldmarschall⸗Lieu⸗ tenant Baron Appel war zusammengesetzt aus den Infanterie⸗Re⸗ gimentern Nr. 5, 18, 39 und 44, dem 1J. und 12. Feld⸗Jägerbataillon, zusammen aus 14 Bataillonen mit 3 Escadronen und 24 Ge⸗ schützen. Um 11 Uhr kehrte der Hof nach der Burg zurück. Auch dem Manöver am 2. d. Mts. wohnte Se. Majestät der Kaiser in Begleitung der Erzherzöge von halb 8 bis halb 11 Uhr Vormittags bei. Am 3. d. Mts. ist Rasttag, und werden in dieser Lagerperiode nur noch drei Manöver ausgeführt werden, und zwar am 4., 6. und 7. September; am 8. ist Feiertag, und kehren sodann am 9. die Lagertruppen in ihre Garnisonen zurück, worauf die Wiener und Wiener Neustädter Landwehren das Lager beziehen.
Pest, 4. September. (W. T. B.) Das Abgeordneten⸗ haus hat heute den früheren Finanz⸗Minister Ghyczy mit 305 von 327 Stimmen zu seinem Präsidenten gewählt.
Schweiz. Bern, 2. September. Der unter Vorsitz des Landammann Dr. A. Keller soeben in Olten versammelt gewe⸗ sene Synodalrath der christkatholischen Kirche der Schweiz hat folgende Hauptbeschlüsse gefaßt: 1) Erlaß einer Zuschrift an die Kantone behufs Erstellung eines gemeinsamen Prüfungsmodus für die katholischen Geistlichen; 2) Ernennung zweier Spezial⸗Kommissionen, von denen die eine mit Ausarbeitung eines Rituale und eines Missale auf Grundlage der Hirscherschen und die andere mit Berathung des Verhaltens der altkatholischen Geistlichen gegenüber dem neuen Bundesgesetze, betreffend Civil⸗ stand und Ehe, beauftragt ist; 3) wurde in Sachen der be⸗ kannten Anträge der Kirchgemeinde Basel unter theilweiser Modifikation derselben dahin entschieden: „Bis die Synode eine bestimmte Kultuskleidung für die Geistlichen angeordnet hat, steht den Gemeinden frei, unter den verschiedenen Kleidungen, welche bei den kirchlichen Funktionen in der katholischen Kirche gebräuchlich sind, für ihren Gottesdienst die ihnen am passendsten scheinende zu wählen. Prinzipiell ist anerkannt, daß die Anwen⸗ dung der Landessprache den Gemeinden auch vor Einführung der neuen Liturgie gestattet sei; von ihrer obligatorischen Einführung wird abgesehen, da dies nur durch eine vollständige Aenderung der Liturgie erreicht werden kann. Die erst im Jahre 1216 von der abendländischen vierten Lateransynode eingeführte Verpflich⸗ tung, wenigstens einmal des Jahres zu beichten, ist nicht obli⸗ gatorisch. Ein Jeder hat nach gewissenhafter Selbstprüfung dar— über zu entscheiden, ob für ihn der Empfang der Bußsakramente nothwendig oder rathsam sei. Die Fähigkeit zur Bekleidung geist⸗ licher Amtsstellen ist nicht davon abhängig, ob der Priester ver⸗ heirathet oder unverheirathet sei.“
Niederlande. Haag, 31. August. Der König wird am 11. oder 12. September und der Prinz von Oranien morgen aus der Schweiz hier zurück erwartet. Die Königin wird dem Vernehmen nach am 24 aus dem Haag nach Wurt⸗ temberg abreisen, um der Enthüllung des ihrem Vater, dem Könige Wilhelm von Württemberg, errichteten Denkmales anzu⸗ wohnen. — In Rotterdam erscheint ein neues Wochen⸗ blatt für Politik und Staatswirthschaft unter dem Titel „Het algemeen Belang“ (Das allgemeine Interesse) unter der Re⸗ daktion der Herren JS. Duyvis und J. A. van Gilse, zweier be⸗ währter niederländischer Publizisten. — Aus Batavia sind bis zum 17. Juli reichende Postberichte eingetroffen. Das „Algemeen Dagblad van Nederlandsch Indis“ enthält Privatmittheilungen aus Atchin, welche sehr günstig lauten; es heißt darin, von den Be⸗ wohnern der befreundeten Kampongs werde auf vielen Punkten an den Bauten, die von den Niederländern unternommen wer⸗ den, mit Lust mitgearbeitet, und auch Leute aus den noch feind⸗ lichen Kampongs fänden sich mehr und mehr dabei ein; es könne nach allen Anzeichen die Erwartung gehegt werden, daß, noch ehe drei Monate vergangen wären, der Kriegszustand so gut wie ganz werde aufgehört haben. — Auf der Weltausstellung in Philadelphia wird Niederländisch-Indien in würdiger Weise repräsentirt sein. In Batavia ist bereits eine Ausstellung von Gegenständen, welche dorthin werden gesandt werden, ver⸗ anstaltet worden; außer einer großen Menge von Produkten von Java, den Molukken, Riouw und Celebes zählt sie bereits eine mannichfache Anzahl von Stein⸗, Erz⸗, Marmorsorten, Stein⸗ kohlen, sowie Prachtwerke aus Silber und Holz.
GSroßbritaunien und Irland. London, 3. Sep⸗ tember. Den bis jetzt getroffenen Dispositionen zufolge wird sich der Prinz von Wales am 16. Oktober in Venedig an Bord des Dampfers „Serapis“ nach Indien einschiffen. — Der Papst hat dem Lordmayor von Dublin das Großkreuz des St. Gregor⸗Ordens verliehen. — Das Vereinigte Staaten-⸗Geschwader in den europäischen Gewässern hat Southampton verlassen. Die Corvetten „Juanieta“ und „Alaska“ segelten am 28. v. M. ab, erstere nach Havre, letztere nach Gibraltar. Der „Franklin“, das Flaggenschiff, an Bord dessen Admiral Worden der Bürgerschaft von Southampton in Er⸗ widerung der festlichen Bewirthung der Offiziere des Geschwa⸗ ders von Seiten der Korporation und der Handelskammer am 27. einen glänzenden Ball gab, ging am 30. Abend nach Lissabon ab. — Die Prälaten der irischen römisch⸗ latholischen Kirche traten am 31. in Maynooth unter dem Vorsitz des Kardinals Cullen zu der in Gemäß⸗ heit von Befehlen aus Rom einberufenen nationalen Synode zusammen. — Die Festung von Gibraltar soll eng⸗ lischen Blättern zufolge mit 38 Tonnen schweren Kanonen armirt werden. Zur Ausführung der neuen Armirung wird die Summe von 75,000 Pfd. Sterl. erforderlich sein. — Dem Globe“ zufolge sind Maßregeln getroffen worden zur strengen Züchtigung der Eingeborenen am Congoflusse, die sich wiederholter seeräub: rischer Angriffe auf britische Schiffe schuldig gemacht haben.
Frankreich. Paris, 2. September. Die Verwaltungen der französischen Eisenbahnen und insbesondere der Drleans⸗ und der Südbahn sind davon benachrichtigt worden,
daß sie auf , d,. des Krieg s⸗Ministers den größten Theil ihres Materials den Militärbehörden für die Beförderung