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über §. 276 wurde ausgesetzt. Der von der Beschlagnahme des Vermögens eines Abwesenden handelnde 8. 279 wurde auf An⸗ trag des Abg. Reichensperger gestrichen. In Folge dieser Strei⸗ chung fielen die 58 280 — 282 von selbst weg. Der das freie Geleit betreffende 3. 283 fand mit einer vom Abg. Hauk be⸗ antragten Modifikation Annahme, wonach das freie Geleit erst erlischt, wenn ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urtheil rechts⸗ kräftig geworden ist. — Vor Eintritt in die Tagesordnung hatte übrigens die Kommission einen wichtigen Beschluß über ihre Geschäfts ordnung gefaßt. Der Bundesrath hatte den Wunsch kund gegeben, daß nach Vollendung der ersten Lesung des Strafprozeßentwurfs die Kommission in eine eventuelle Be⸗ rathung der Bestimmungen über das handelsgerichtliche Verfahren eintreten möge, von welcher in Folge des die Handelsgerichte beseitigenden Beschlusses in der ersten Lesung der Civilprozeß⸗ ordnung abgesehen worden war. Die Kommission hat diesem Wunsche entsprechend beschlossen, mit Rücksicht auf die jedenfalls ins Auge zu fassende Eventualität, daß die Mehrheit des Reichs⸗ tages die Regierungsvorlage in Betreff der Einrichtung von Handelsgerichten wiederherstelle.
— Eine unter dem 3. März d. J. von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Nordamerika publizirte Ergänzungsakte zu den bestehenden Einwanderungsgesetzen be⸗ zieht sich zwar in der Hauptsache auf die Einwanderung orien⸗ talischer Coolis, enthält jedoch in Sektion 3 und 5 allgemein lautende und auch auf deutsche Einwanderer Anwendung findende Bestimmungen, namentlich über den verbotenen Eintritt der unter der Bedingung der Auswanderung begnadigten Per⸗ sonen, sowie solcher Frauenzimmer, die zu Prostitutionszwecken eingeführt werden sollen.
Der Minister des Innern und der Handels⸗Minister haben die Bezirksregierungen mittelst Cirkularreskripts vom 28. Juni d. J. demzufolge veranlaßt, die Eigenthümer und Führer der in den Häfen ihres Verwaltungsbezirks heimaths⸗ angehörigen Schiffe auf geeignetem Wege mit den, für den Fall der Einführung der betreffenden Personen nach den Ver⸗ einigten Staaten getroffenen polizeilichen und Strafbestimmungen zu dem Zwecke bekannt machen zu lassen, damit dieselben, im eigenen Interesse und zur Vermeidung eigener Haftbarkeit, den Lokalbeamten in den deutschen Einschiffungshäfen bei denjenigen Polizeilichen Recherchen thunlichst Beistand leisten, welche auf Grund allgemeiner Vorschriften oder in Folge spezieller obrigkeit⸗ licher Anordnung wegen Ergreifung und resp. Zurückweifung derartiger Passagiere zu erfolgen pflegen. . . Die bezüglichen Bestimmungen der Ergänzungs⸗Akte
uten:
„Sektion 3. Die Einführung von Weibern nach den Vereinigten Staaten zu Prostitutionszwecken ist absolut verboten, und alle hierauf bezüglichen Kontrakte sind ungültig. Wer wissenktlich solche Weiber zu solchen Zwecken nach den Vereinigten Staaten bringt oder kommen läßt, oder wer immer solche Weibspersonen in Ausführung vorher- gegangener ungesetzlicher Importation für solche Zwecke anstellt, macht sich eines Vergehens (felonz) schuldig und kann zu fünf Jahren Ge⸗ fangenschaft und zu fünftausend Dollars Geldstrafe verurtheilt wer- den.“ „Sektion 5. Den Ausländern, welche in ihrem Geburtsland wegen eines peinlichen Verbrechens, mit Ausnahme eines politischen, verurtheilt worden sind, oder denen ihre Strafe unter der Bedingung der Auswanderung erlassen worden ist, sowie Frauenzimmer, die zu Prostitutionszwecken eingeführt werden, ist die Einwanderung nach den Vereinigten Staaten gänzlich verboten. Jedes in einem Hafen der Vereinigten Staaten landend- Schiff kann unter der Direktion des betreffenden Hafenkollektors inspizirt werden, söfern dieser Gründe hat, anzunehmen, daß sich solche Personen an Bord des Schiffes befinden, und der betreffende Infpektiousbeamte soll dem Schiffsführer die verdächtigen Personen anzeigen und sich mit ihm ins Vernehmen setzen. Während der Durchfuchung darf kein Ausländer ohne Erlaubniß das Schiff verlassen, und die von Inspektoren als Uebertreter dieses Gesetzes ausfindig gemachten Per—⸗ sonen dürfen in keinem Fall, außer um beim Prozeß zu erscheinen, den Boden der Vereinigten Staaten betreten. Im Falle eine solche Person sich über die Beschuldigung des Inspektionsbeamten beschwert, mag sie sich an ein geeignetes Gericht wenden, und dann ist es die Pflicht des Hafenkollektors, das betreffende Schiff bis Austrags der Sache im Hafen zurückzuhalten. Wird das Vorgehen des Inspektors gJutgeheißen, so sollen die beschuldigten Personen an Bord des Schiffes zurüggebracht werden, und es soll ihnen nicht mehr gestattet sein, das Land der Vereinigten Staaten zu betreten, es sei denn, daß der Schiffsführer oder Eigenthümer des Schiffes für jede solche PVerson 500 Dollars Bürgschaft leistet, welche Summe für die Zurück⸗ sendung der betreffenden Person innerhalb 6 Monaten bestimmit ist. Für alle Verletzungen gegen dieses Gesetz sind die Schiffseigenthümer ꝛc. in ähnlicher Weise haftbar, wie im Falle eines Betruges gegen die Zollgesetze.“
. Wie der „Westf. Merkur“ die von uns veröffentlichte Liste der Orte, aus denen der Redaktion Berichte über die Feier des Tages von Sedan vorlagen, ergänzend mittheilt, ist auch in Münster der 2. September festlich begangen wor⸗ den. Der Westf. Prov⸗tg. entnehmen wir ferner folgende Namen von Qrtschaften der Provinz Wefffalen, in welchen eine Sedan⸗ feier stattgefunden hat: Rheine, Herford, Paderborn, Coesfeld, 35 , n. Papenburg, Meppen, Hagen, Burgsteinfurt,
nabrück.
— Die gerichtliche Verurtheilung des Eigenthümers einer Lokalität, einem Anderen zu derselben Zutritt zu gewähren, Jiebt, nach einem kürzlich ergangenen Erkenntnisse des Ober⸗ Trib una ls, diesem kein Recht, in die gedachte Lokalität mit Gewalt einzudringen.
. Der Königliche Gesandte am Großherzoglich oldenbur⸗ Zischen Hofe, Prinz zu senburg, hat sich, einer von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Oldenburg ihm zuge⸗ gangenen Einladung entsprechend, am 8. d. M. auf einige Zeit nach Eutin begeben.
Dü sseldorf. 8. September. Ueber die Thätigkeit des zur Zeit in hiefiger Stadt versammelten außerordentlichen (24) Rheinischen Provinzial⸗Landtags gehen uns folgende Mittheilungen zu:
Dem diesmaligen Provinzial⸗Landtag ist nach dem Aller⸗ hõchsten Propositionsdekrete vom 9g. August cr. ins besondere eine organisatorische Thätigkeit zugewiesen. Es handelt sich darum, die zur Ausführung des Dotationsgesetzes vom 8. Juli d. J. erforderlichen Beschlüͤsse zu fassen, wegen Uebernahme der Staats- straßen⸗Verwaltung in der Rheinprovinz die nöthigen Vor⸗ kehrungen zu treffen, die durch das Dotationsgesetz dem Pro⸗ ee, n,, . zugewiesenen Geldrenten 2c. ihrer bestimmungs⸗ mäßigen Verwaltung und Verwendung zuzuführen, und überhaupt die weitere Ausbildung der provinzialständischen Selbstverwaltung und ihrer Organe vorzunehmen. Ferner ist von dem. Landtage die 221 wegen Vereinigung der verschiedenen Bezirks straßenfonds der Provinz zu einem Provinzialstraßenfonds und die Uebertragung der Ver⸗ waltung der letzteren an den. Provinzialverband und dessen Organe mit Rückficht auf die durch den Erlaß des Dotationg⸗=
gesetzes verän derten Umstände einer erneuten Berathung zu unterziehen, endlich durch die Wahl eines zur Allerhöchsten Be⸗ stätigung geeigneten Landes⸗Direktors die Ausführung der schon vom 23. Rheinischen Provinziallandtage beschlossenen Abänderung des Organisations⸗Regulatios vom 27. September 1871 zu er⸗ möglichen.
Der Landtag ist, wie bereits gemeldet, am 29. August er. von dem Königlichen Landstags⸗Kommissar, Ober⸗Präsidenten der Rheinprovinz, Dr. v. Bardeleben, eröffnet worden und zwar mit der nachstehenden Rede:
Hochgeehrteste Herren! Se. Majestät Unser Allergnädigster Kaiser und König haben mittelst Allerhöchften Erlasses vom 9. d. M. den Landtag der Rheinprovinz auf den heutigen Tag nach der Stadt Düsseldorf zusammenberufen und die Dauer der bevorstehenden Sitzung auf drei Wochen bestimmt.
Zum Landtags ⸗Marschall haben Se. Majestät den Herrn Fürsten zu Wied und zum Stellvertreter des Marschalls den Herrn Freiherrn von Geyr-⸗Schweppenburg zu ernennen geruht. ö
Wenn der Provinzial⸗Landtag, nachdem er in diesem Frühjahre bereits zu einer Sitzung versammelt war, jetzt nach wenigen Monaten nochmals zusammenberufen wird, so haben wichtige Motive ein solches außerordentliches Verfahren veranlaßt. Vor allen Dingen ist es die Rücksicht auf das inzwischen erlassene Dotations⸗Gesetz vom 8. Juli d. J. gewesen, welche diese nochmalige Zusammenberufung des Land⸗ tages zur Nothwendigkeit gemacht hat. Durch dieses Gesetz, meine hochgeehrten Herren, sind wichtige Verwaltungszweige, welche bisher von den Staatsbehörden ressortirten, darunter ganz besonders auch die Verwaltung der Staatsstraßen, den Provinzialständen und deren Or ganen übertragen und es sind sehr erhebliche Beträge aus Staats⸗ mitteln zu diesem Zwecke den provinzialständischen Verwaltungen überwiesen worden. Da nach dem Gesetz diese neue Organisation schon mit Anfang nächsten Jahres ins Leben treten soll, so ist es un⸗ bedingt nothwendig, daß die Stände der betreffenden Provinzen jeden falls noch im laufenden Jahre die zur Ausführung jenes Gesetzes nöthigen Beschlüsse fassen.
Sie werden, meine Herren, die hohe Bedeutung dieser Maßregel würdigen und darin, wie ich überzeugt bin, mit Dank einen neuen Beweis des Vertrauens begrüßen, welches die Staatsregierung der provinzialständischen Verwaltung entgegenträgt.
Es ist damit ein sehr wichtiger, folgenschwerer Schritt zur Verwirklichung der provinziellen Selbstverwaltung geschehen. Von Ihnen und Ihren Organen wird es nunmehr abhängen, daß die von dieser Neugestaltung erwarteten wesentlichen Verbesserungen in e e. provinziellen Verwaltungs ⸗Angelegenheiten zur vollen Realität gelangen.
In dem Allerhöchsten Propositions ⸗ Dekret für den gegenwärtigen Landtag ist außer die sem noch ein zweiter Punkt Ihrer Berathung unterbreitet worden. Es ist dies die Angelegenheit wegen Vereinigung der Bezirks⸗Straßen⸗Fonds zu einem Provinzial-⸗Straßen ⸗ Fonds und die Uebertragung des Letzteren an den Provinzial Verband.
. Diese Angelegenheit hat, wie Sie sich erinnern werden, Sie be— reits früher heschäftigt, eine Einigung zwischen dem Landtage und der Regierung ist aber in Bezug auf diese Frage nicht zu Stande ge—⸗ kommen. Die Sache ist jetzt in ein neues Stadium getreten. Nach⸗ dem nunmehr, wie ich bereits zu erwähnen die Ehre hatte, durch das Dotationsgesetz die Verwaltung der Staatestraßen an die Provinz übergeben wird, kann die nochmalige Erörterung der Frage wegen einer gleichmäßigen Behandlung der Bezirkzstraßen nicht wohl von der Hand gewiesen werden.
Aus dem Allerhöchsten Landtags - Abschiede für die im Jahre 1874 ordentlich und in diesem Jahre außerordentlich versammelt ge⸗ wesenen Stände werden Sie ersehen, daß die Anträge, welche Sie ge— stellt hatten, zum größten Theile inzwischen die Genehmigung erhalten haben. Unerledigt ist allerdings eine sehr wichtige Angelegenheit ge— blieben, nämlich die Ernennung eines Landesdirektors für die Rhein provinz, und damit zusammenhängend der Nachtrag zu dem Aller⸗ höchsten Regulativ für die provinzialständische Verwaltung vom 27. September 1871.
Der Allerhöchste Landtags ˖ Abschied lautet in Bezug auf diesen Punkt wie folgt: .
Dem von Unseren getreuen Ständen in der Adresse vom April 1875 gestellten Antrage, dem zum Landesdirektor der Rheinprovinz gewählten Präsidenten der Regierung zu Frankfurt g. d. D. Grafen von Villers für den Fall seines späteren Ausscheidens aus dem ständischen Dienste die Gewährung einer entsprechenden Pension aus Staatsfonds zuzusichern, hat mit Rücksicht auf die entgegen⸗ stehenden Bestimmungen des Gesetzes über die Pensionirung der unmittelbaren Staatsbeamten vom 27. März 1872 nicht statt⸗ gegeben werden können. Nachdem der Graf von Villers in Folge dessen die auf ihn gefallene Wahl zum Landesdirektor abgelehnt hat, wird Seiteng Unserer getreuen Stände eine anderweite Wahl in Aussicht zu nehmen sein.
Anlangend den von Unseren getreuen Ständen beschlossenen Nachtrag zum Regulative für die Organisation der Verwaltung des provinzialständischen Vermögens und de: provinzialständischen Anstalten in der Rheinprovinz vom 27. September 1871, so wird die Genehmigung dieses Nachtrages bis dahin ausgesetzt bleiben müssen, daß Unsere getreuen Stände eine anderweike zu Unserer Bestätigung geeignete Wahl eines Landesdirektors vollzogen haben werden, da die Bestimmungen des fraglichen RegulativRachtrages erst dann in Kraft treten können, wenn ein Landesdirektor bestellt sein wird, welcher insbesondere auch die ständische Verwaltung nach Außen und vor Gericht vertreten soll.“
Ich hege die zuversichtliche Erwartung, daß die Wahl eines Landeszirektors, welche Sie zu thätigen haben werden, eine erfolg · reiche sein und daß es Ihnen gelingen wird, für die an Bedeutung so sehr zunehmende provinzialständische Verwaltung einen in jeder Beziehung geeigneten Leiter zu finden.
Ueberzeugt, daß Sie auch in die gegenwärtigen Verhand⸗ lungen mit derselben Hingebung eintreten werden, weiche Sie stets bewährt haben, habe ich meinerseits nur zu erklären, daß ich gern bereit bin, Ihnen die etwa noch erforderlichen Mittheilungen zu machen und überhaupt Ihren Arbeiten jede Unterstützung, welche meine amtliche Stellung bieten kann, zu gewähren.
Mögen Ihre Arbeiten zum Segen unserer Provinz ausschlagen.
Indem ich nunmehr das Allerhöchste Proposttions. Dekret, sowie den Allerhöchsten Landtagsabschied in die Hände des Herin Landtags⸗ Marschalls lege, erkläre ich im Namen Sr. Majestãt unseres Kaisers und Königs den 24. Rheinischen Provinzial Landtag für eröffnet.
Am 30. August er. hat die zweite konstituirende Plenar⸗ sitzung stattgefunden, in welcher die Schriftführer ernannt, die verschiedenen Ausschüsse gebildet, die schon vorliegenden Ein- gänge mitgetheilt, und in die verschiedenen Ausschüffe verwiesen worden sind.
Die dritte Plenarsitzung, welche auf den 3. d. Mts. an⸗ beraumt war, beschäftigte den Landtag mit der Berathung eines Reglements über die Ueberleitung des Land⸗Armenhaufes zu Trier in die provinzialständische Verwaltung. Der vom Provinzial ⸗ Verwaltungsrathe vorgelegte Reglements⸗ Entwurf wurde vorbehaltlich der Beseitigung einiger zu Tage getretenen Umstände hinsichtlich der Beantwortung der Eigenthumsfrage angenommen.
Aus der gestrigen vierten Plenarsitzung sind Beschlußfassun⸗
gen von weitgehendem Interesse nicht zu referiren, dagegen ist aus der heutigen 5. Plenarfitzung zunächst das Resultat der er, des Landes⸗Direltors zu berichten. Bei dieser Wahl wurde der Geh. Regierungs- Rath im Ministerium des Auswärtigen, Ab- theilung für Lauenburg, Fehr. Hugo von Landsberg zu Berlin
mit großer Majoritãt zum Landes⸗Direltor der Rheinprovinz
Von andern Wahlen, die die Tagesordnung der heutigen Sitzung ausfüllten, theilen wir noch folgende Resultate mit: Zum Provinzial⸗Verwaltungsrathe wurde der Vize⸗ Landtags⸗Marschall und Königliche Kammerherr, Freiherr Theod. v. Geyr⸗Schweppenburg zu Aachen, sein Mandat aus Gesundheitsrücksichten niedergelegt, per Akklamation wiedergewählt und nahm die Wahl in der Kundgebung des Dankes für das ihm bezeigte Vertrauen an. An Stelle des verstorbenen Bürgermeisters Dr. Wurzer zu Niederhammerstein wurde der Graf Carl zu Westerholt und Gysenberg zu Schloß Arenfels für den Bezirk Coblenz zum Mitgliede des Provinz⸗Verwaltungsraths für die Dauer der Wahlperioden gewählt. Eine an Stellt, desselben Dr. Wurzer vorzunehmende Ergänzungswahl zur Rheinischen Deputa⸗ tion für das Heimathswesen fiel äf den Advokat⸗Anwalt Bremig zu Coblenz. Bei der Erneuerungswahl für die beiden zur Mitwirkung bei der Rentenbank⸗Verwaltung berufenen Kom⸗ missare und deren Stellvertreter wurden die seitherigen Abge⸗ ordneten und Stellvertreter, Graf von Nesselrode⸗Ereshoven, Geheimer Kommerzien⸗Rath Hardt, Graf von Spee und Haupt⸗ mann a. D. Münster per Akklamation wiedergewählt, nachdem . daß dieselben sämmtlich dem Provinziallandtage noch angehören.
Württemberg. Aus Friedrichshafen, 7. September, meldet der „St. A. f. W.“: Ihre Majestäten der König und die Königin, sowie Ihre Kaiserliche Hoheit die Frau Herzogin Vera von Württemberg haben Sich gestern, begleitet von dem General⸗Adjutanten Freiherrn von Spitzemberg und der Staats⸗ dame Baronin von Massenbach, mittelst Eytradampfschiffs über Constanz nach Ermatingen und von da zu Wagen nach ÄArenen⸗ berg begeben, um den Besuch zu erwidern, den Ihre Majestät die Kaiserin Eugenie mit Ihrem Sohne, dem Prinzen Napoleon und der Prinzessin Mathilde, Kaiserliche Hoheiten, vor einigen Tagen im Schlosse von Friedrichshafen gemacht hatte. Die übrigen Herren und Damen aus der Umgebung des Königs und der Königin mit den Gästen des Hofes, Minister von Milt⸗ nacht, Freifrau von Spitzemberg, Staatsrath Freiherr von Spitzemberg mit Gemahlin und Gräfin Sophie Taubenheim, blieben in Constanz zurück und erwarteten dort die Rückkehr der
Allerhöchsten Herrschaften; . gesellte sich auch Dr. v. Scheffel
bei, welcher fich gegenwärlig in Radolfzell aufhält und von Ihren Majestäten zum Besuche nach Schloß Friedrichshafen ein—⸗ geladen worden war. Die Rückfahrt von Constanz wurde kurz nach 7 Uhr angetreten, die Ankunft hier erfolgte 8I Uhr.
Sessen. Darmstadt, J. September. Ihre Hoheit die Ferzogin Anna von Mecklenburg-Schwerin ist heute Nachmittag zu längerem Aufenthalte bei Ihren Königlichen Ho⸗ heiten dem Prinzen und der Prinzessin Carl hierselbst einge⸗ troffen. — Der Entwurf des Staatsbudgets pro 1876578 wird sich von dem bisherigen Budget wesentlich unterscheiden, indem die Staats verwaltung thunlichst vereinfacht worden ist. In Wegfall kam durch Einführung der neuen Verwaltungsgesetze der Admini⸗ strativ⸗Justizhof; aufgelöst wurde die Ober⸗Studiendirektion, die nunmehr eine Abtheilung des Ministeriums des Innern bildet. Die mit Erhebung der Steuern betrauten Behörden sind erheb⸗ lich reduzirt worden, die Zahl der Forstämter und Oberförste⸗ reien ist gleichfalls vermindert und soll demnächst die Ober⸗ Medizinaldirektion und die Ober⸗Baudirektion als besondere Behörde wegfallen und mit dem Ministerium des Innern ver⸗ einigt werden. — Nach dem älteren Edikte über die Dien stver⸗ hältnisse der hessischen Civil staagtsbeamten konnte jeder Staatsbeamte nach 50 Dienstjahren sein Amt niederlegen gegen Bezug der vollen Besoldung. Nach 40jährigem Dienstalter oder nach vollendetem 70. Lebensjahre erfolgte die Pensionirung mit neun Zehntel des Gehaltes; bei hinlänglich erwiesener Dienst⸗ unfähigkeit als Folge physischer Gebrechlichkeit vermöge Dienstes- Anstrengung oder unverschuldeten Unglücks konnte der Beamte feine Stelle ebenfalls niederlegen und behielt in den ersten 10 Jahren seit dem Eintritt in den Staatsdienst M9, in den zweiten 10 Jahren 51g und bei späterem Austritt 69 seiner Besoldung. Das neue Pensionsgesetz bestimmt, daß Beamte, die nach den ersten fünf Dienstjahren in den Ruhestand treten, 400 ihrer Besoldung erhalten; für jedes weitere zurückgelegte Dienstjahr werden vom sechsten bis zum zehnten Dienstjahre 20/9, vom elften bis zum dreißigsten ii und vom einunddreißigsten bis zum vierzigsten jo /R zugesetzz. Nach fünfzig Dienstjahren wird die volle Besoldung als Ruhegehalt bezahlt. Bei Be⸗ rechnung der Dienstzeit wird nunmehr auch die Zeit in Anrech⸗ nung gebracht, während welcher ein Beamter nach bestandener Staatsprüfung im Auftrage der Regierung gegen Remu⸗ neration bei einer Behörde verwendet war und ist über die endgültige Anrechnung dieser Dienstzeit der einzelnen Beamten ein Beschluß des vorgefetzten Minisieriums zugefertigt worden. Durch höchste Entschließung wurde zugleich ausgesprochen, daß die nämlichen Grundsätze auch bei Berechnung des 50 jährigen Dienstjubiläums anwendbar seien. — Die Fortbildungs⸗ schulen werden voraussichtlich bis zum 1. November d. J. überall eingeführt sein, und sind in den meisten Ge—
meinden deren Vorstände durch die Kreisschulkommissionen
bereits ernannt. Die Klasseneintheilung und die Aufstellung der Stundenpläne wird erfolgen, sobald die Zahl der in den ein⸗ zelnen Gemeinden zum Besuche der Fortbildungsschulen verpflichteten Schüler festgestellt ist.
Oldenburg. Aus dem Fürstenthum Lübeck, September. Für die im älteren Theile des Fürstenthums geltende Gemeindeordnung vom 22. Juni 1857 und die im Wesentlichen damit übereinstimmende für die neuen Landes⸗ theile erlassene Gemeindeordnung vom 18. September 1868, hat sich eine Revision als Bedürfniß fühlbar gemacht, nach dem die zum Theil auf ganz anderen Prinzlpien beruhenden Reichs⸗ gesetze, namentlich das Gesetz vom 1. November 1867 über die Freizügigkeit und das Gesetz vom 6. Juni 1870 über den Unter⸗ stützungwohnsitz, fie in ihren Grundlagen erschüttert haben. Der vorliegende Entwurf einer revidirten Gemeindeord⸗ ordnung, welcher wesentlich an die für das Herzogthum Olden⸗ burg erlassene revidirte Gemeindeordnung vom 15. April 1873 sich anschließt, hat es sich zur Aufgabe gestellt, zugleich in weiterer Ausdehnung der Selbstverwaltungsbefugnisse der Ge⸗ meinden, die Gemeinde⸗ und Armengesetzgebung auf der Grund⸗ lage und im Einklange mit den maßgebenden Bestimmungen der c . im Uebrigen aber unter thunlichstem Anschluß an das Bestehende, so weit es sich bewährt hat, neu und einheitlich aufzubauen. Der Entwurf zerfällt in 8 Abschnitte: 1) Allgemeine Bestimmungen, 2) von der Gemeindevertretung, 3) von der Ge⸗ meindeverwaltung, besondere Bestimmungen für einzelne Gegen⸗ Fände der Gemeindeverwaltung, als: Gemeindevermögen und Gemeindelasten, Gemeindehaushalt, Stiftungs vermögen, Armen⸗
gewahlt.
pflege, Schulwesen, ) von den Dorfschaften als Realgenossen⸗
welcher
schaften, 6) von den Amtsverbänden, 7) von der Aufsicht der Staatsbehörden, 8) Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen. Als Novität enthält der Entwurf die örtliche Theilung der Gemeinde Ahrensboeck in eine Fleckens⸗ und eine Landgemeinde, je mit besonderer Vertretung und Verwaltung, unter Belassung der bisherigen Gemeinschaftlichkeit in Armen⸗ und Schulsachen.
Sach sen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 6. September. Die Stadt Meiningen hat gestern den ersten Jahrestag des großen Brandes erlebt. Ein Jahr nach dem Brande steht die Stadt bereits neubelebt wieder da. Daß dieses geschehen konnte, dazu war die Hülfe von außen nicht geringer, als das rührige Schaffen in der Stadt selbst. Von den über 1 Million Mark betragenden Hülfsgeldern sind, dem „Fr. J.“ zufolge, 180 000 S auf den Bau von Baracken, 241,495 S auf die Mobiliar⸗Beschädigten und 448,707 M auf die Häuser⸗Beschädigten verwendet worden; 675 Personen, meist Lehrlinge, Gesellen, Dienstboten waren gar nicht versichert; der Verlust derselben wurde auf 159,000 6 festgeftellt und mit gb, 000 M entfchädigt; an Mobiliar waren 1,823 526 6 ver⸗ sichert und dafür 1,057,023 6 Entschädigung geleistet worden. Von den Neubauten sind bereits 41ñ bewohnt und 93 werden noch vor dem Winter bewohnbar; es sind noch 1000 fremde Arbeiter hier beschäftigt.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, JT. September. (Prag. 3.) Die Zollengquete in Pest hat gestern ihren Abschluß gefunden und mit der fast unveränderten Annahme der Mehrzahl der von der ungarischen Regierung an dem österreichischen Entwurfe vor⸗ genommenen Aenderungen geendet. Das auf diese Weise er ledigte Operat dürfte in den nächsten Tagen in Wien eintreffen, worauf dann am 13. die Vertreter der beiderseitigen Ministerien die neuerlichen Detailverhand⸗ lungen beginnen werden. Aus der ungarischen Enquete ergab sich, sopiel man auch hier gegen die dort herrschenden wirthschaftlichen Anschauungen einwenden wird, die eine inter⸗ essante und beachtenswerthe Erscheinung, daß man von Seite der ungarischen Regierung wie der Mehrzahl der Konferenzmitglieder auf die Gemeinsamkeit des Zollgebietes vollen Werth legt. Unter Aufrechthaltung dieses Grundgedankens wird trotz Allem eine Verständigung nicht unschwer erzielt werden können.
Schweiz. Bern, 7⁊. September. Seit gestern Vormittag 10 Uhr sind die eidgenössischen Räthe wieder in Thätig⸗ leit, welche sich jedoch im Nationalrathe nur auf die Genehmi⸗ gung der Geschäftsvertheilung beschränkte, während dagegen der Ständerath sofort das Banknotengesetz in Angriff nahm, welches der Nationalrath bereits im Juni berathen hat. Laut der nalionalräthlichen Redaktion lauten die Hauptbestimmungen betreffend die Notenausgabe: Die Ausgabe von Banknoten im Gebiete der schweizerischen Eidgenossenschaft wird nur Bank⸗ instituten gestattet, welche jährlich öffentlich Rechnung ablegen und welche die übrigen gesetzlichen Vorschriften erfüllen. Die Ermächtigung zur Notenausgabe wird vom Bundesrathe ertheilt, wenn die nachsuchende Bank sich über die Erfüllung des neuen Gesetzes ausweist. Jede Emissionsbank soll ein eigenes einbezahltes, ausschließlich für ihre Geschäfte haftbares Kapital von mindestens einer halben Million Franken ausweisen. Die Summe der gesammten bewilligten Banknoten⸗ Emission darf das Zweifache ihres eigenen Kapitals nicht über⸗ steigen. Eine verhältnißmäßige Reduktion dieses zulässigen Zweifachen des eigenen Kapitals tritt je auf den 1. Januar des folgenden Jahres ein, wenn nach Erreichung der für die ge⸗ sammte Emission festgestellten Maximalgrenze neue Gesuche um Bewilligung der Banknotenausgabe eingehen. Den Emissions⸗ banken sind ungedeckte Operationen in Waaren oder Werth⸗ papieren auf Termine sowie Ertheilung jeglicher Art von un⸗ gedeckten Krediten untersagt. Es sollen keine andere Bank⸗ noten als solche von 1000, 500, 100 und 50 Franken ausgegeben werden. Die Ausgabe von Banknoten von 20 Franken kann durch Bundesbeschluß bewilligt werden. Der Bund übernimmt keine Verantwortlichkeit für den Werth und die Einlösung der ausgegebenen Noten. In Abänderung dieser Bestimmungen, betreffend die Notenausgabe, beantragt die Kommission des Ständerathes nur Erhöhung des eigenen haftbaren Kapitals der einzelnen Emissionsbanken von 4 auf 1 Million und daß die Notenemission jeder einzelnen Bank das Zweifache des einbezahl⸗ ten Kapitals und jedenfalls die Summe von 12 Millionen Fran⸗ ken nicht übersteigen darf; der Bundesversammlung jedoch vorbehalten bleiben soll, die Gesammt⸗Emission der Bank⸗ noten festzustellen und daher auch die Emission der einzelnen Banken verhältnißmäßig zu reduziren. Diese Abänderungsanträge haben Annahme gefunden.
Auf der heutigen Tagesordnung des Nationalrathes stand das Militärsteuergesetz, über welches Oberst Scherz von Bern und Ruchonnet von Lausanne im Namen der Mehrheit und Dr. Segesser von Luzern im Namen der Minderheit der Kommission Bericht erstatteten. Ersterer beantragte Eintritt in die Berathung, letzterer Rückweisung des Gesetzes an den Bundesrath behufs Vorlage eines neuen Taxationssystems. Mit großer Mehrheit wurde der Eintritt beschlossen.
— 9. September. (W. T. B.) Der französische Finanz⸗ Minister Say und der Minister für öffentliche Arbeiten Cail⸗ laux haben den St. Gotthard⸗Tunnel besucht, der Minister des Auswärtigen, Herzog von De cazes, hat in Interlaken Aufenthalt genommen.
Großbritannien und Irland. London, 8. Sep⸗ tember. Es steht nun fest, daß der Prinz von Wales am II. Oktober London verläßt, um seine Reise nach Indien anzutreten. In seinem Gefolge werden sich der „A. A. C.“ zu⸗ folge befinden: der Herzog von Sutherland, Lord Alfred Paget, Sir Bartle Frere, Mr. Albert Grey, Privatsekretär des letzteren, Dr. Fayer, Lord Suffield als dienstthuender Kammerherr, General⸗ Major Probyn und Ober st⸗Lieutenant A. Ellis, als dienstthuende Adjutanten, Mr. Francis Knollyt, als Privatsekretär Sr. König⸗ lichen Hoheit, Dr. W. H. Russell (Berichterstatter der Times) als Hülfs⸗Privatsekretär, Kapitän Lord Carlington, Lord Ch. Beresford und Lieutenant A. Fitz George als Ehren⸗Adjutanten; der Rev. Canon Duckworth als Kaplan Sr. Königlichen Hoheit, Mr. Sydney Hall, der Zeichner der „Illustrated London Rews“, ferner Earl Aylesford und Oberst Williams als Extra⸗Adju⸗ tanten. Außerdem wird das Gefolge einen Taxidermisten (einen der im Ausstopfen und Präserviren der Thiere geschickt ist), einen Botaniker, und in der Person des Mr. Isaalson, vom India⸗Office, einen Kustogß der kostbaren Präsente, die der Prinz nach Inbien mitnimmt, umfassen. — Um die Wirksamkeit der zur Unterdrückung des Stlaven⸗ handels an der Osttküßste Afrikas stathonirten englischen
egierungskreuzer zu erhöhen, ist dem „Globe“ zufolge die An⸗ ordnung getroffen worden, daß sie gekaperte Sklavenschiffe künf⸗
tighin nicht mehr nach Zanzibar zu führen brauchen, wodurch häufig viel Zeitverlust entstand, sondern unter die temporäre Obhut der Gouverneure von Küstenstädten stellen können.
— 9. September. (W. T. B.) Lord Russell war dem Vernehmen nach durch Unwohlsein verhindert, bei dem heute stattgehabten Meeting zu Gunsten der Aufständischen in der Herzegowina den Vorsitz zu führen, hat aber eine Zuschrift an die Versammlung gerichtet, worin er erklärt, daß er es für eine eitle Hoffnung halte, wenn man etwa der Meinung sich hingeben könne, daß die Türkei jemals irgend eine Gewähr für die treue Erfüllung der Pflichten einer guten Regierung bieten werde. Falls die maßgebenden europäischen Mächte es ablehnen sollten, sich in die innere Verwaltung der Pforte zu mischen, so werde als einziges Mittel der Hülfe nur übrig bleiben, daß man für die unterdrückten Völkerschaften eine unab⸗ hängige Regierung zu erlangen suche, wie eine solche durch Lord Derby vormals Serbien verschafft worden sei. Sein Wunsch gehe dahin, Thessalien und Albanien zu beson⸗ deren Provinzen werden zu sehen. Die europäischen Mächte würden sich über die Wünsche der Bevölkerung zu unterrichten und zu berathen haben und er sei hocherfreut darüber, daß die drei Kaisermächte den Wunsch gehabt hätten, England, Frank⸗ reich und Italien dem Rathe zuzugesellen, der sich mit den Wünschen der Bevölkerung zu beschäftigen habe. Wenn es der gemeinschaftlichen Aktion dieser Mächte gelingen sollte, für die von Unruhen heimgesuchten Provinzen den Entwurf einer guten und gerechten Regierung zu Stande zu bringen, der auch von Seiten der Pforte acceptirt würde und bei welchem der euro⸗ päische Friede ungestört bliebe, so würde das als das denkbar günstigste 3 zu betrachten sein. Uebrigens war das Meeting nur Fehr mäßig besucht; es wurden mehrere Resolutio⸗ nen angenommen, in denen die Theilnahme der Versammelten für die Aufständischen ausgesprochen und Unterstützung, soweit solches die Gesetze gestatten, zugesichert wird.
Italien. Rom, 9. September. (W. T. B.) Wie der, Osser⸗ vatore Romano“ meldet, hat der Papst gestern eine ihm von Wallfah rern der Diözese Laval überreichte Adresse entgegen⸗ genommen. Bei der Beantwortung derselben ging der Papst auf eine Schilderung der Lage der katholischen Kirche in Italien, Rußland, Deutschland, in der Schweiz, in der Türkei und in den südamerikanischen Staaten ein und erklärte, daß er der Zu⸗ kunft mit Got vertrauen entgegengehe.
Türkei. Konstantinopel, 9. September. (W. T. B.) Ein der Regierung von dem Valy von Bosnien zugegangenes Telegramm aus Mostar vom 7. d. Mts. meldet: Die Ge⸗ nerale Hussein Pascha und Nedjib, welche von Siolatz aufge⸗ brochen waren, sind, ohne auf Widerstand Seitens der Insur⸗ genten zu stoßen, nach Trebinje und Bilek gelangt. Die Insur⸗ genten ergriffen die Flucht; Hussein Pascha marschirte darauf auf der Straße von Ragusa bis zur Grenze und kehrte dann nach Trebinje zurück. Hussein Pascha hat sämmtliche Ver⸗ schanzungen wieder erobert, welche den Insurgenten in die Hände gefallen waren. und augenblicklich findet sich auf dem Wege von Trebinje nach Ragusa kein einziger Insurgent mehr. Nur auf den Bergen zeigen sich noch Insurgenten, die aber bei Annäherung der tür⸗ kischen Truppen die Flucht ergeeifen. Nedjib ist von Bilek bis nach Trebinje vorgegangen, hat an allen Punkten die Insur⸗ genten zerstreut und die Verbindungen wieder hergestellt. Gegen⸗ wärtig werden die bei Trebinje und Bilek stehenden Truppen über Ragusa verproviantirt. Die Generale Hussein und Nedjib haben den Befehl erhalten, sich nach Gaschko zu wenden, um die Verbindungen zwischen Gaschko und Bilek wiederherzustellen.
— Nach Meldungen aus südslavischer Quelle über Ragusa, 9. September, ist in Kuci (in Montenegro) ein Aufstand ausgebrochen. — Zwei Bataillone Nizams wurden nach Pod⸗ gorizza abgeschickt. 2000 Türken unter dem Befehl Selim Paschas sind gegen Vassovichi aufgebrochen.
— Der Kaiserliche Hat, durch welchen Mahmud Pascha zum Großvezier erhoben wurde, lautet: „Mein illustrer Vezier Mahmud Nedim Pascha! Nachdem wir für nothwendig gehalten, Essad Pascha seiner Funktionen als Groß⸗ vezier zu entheben, haben wir kraft des Vertrauens, daß wir in Sie setzen, und wegen der Eigenschaften, von denen Sie bereits Proben abgelegt, Sie auf diesen hohen Posten berufen. Da wir gleichzeitig für die Ernennung eines Titulars für die Präsidentschaft des Staatsrathes zu sorgen hatten, haben wir für diese Stelle Server Pascha ernannt, welcher die dazu erforderlichen Fähigkeiten besitzt. Da die gute Führung der Geschäfte unseres Reiches und das Ge⸗ deihen des Landes wie auch die Wohlfahrt der Bevölkerung Gegenstand unserer vollen Aufmerksamkeit bleiben, ist es unser fester Wille, daß ein wirksamer Schutz und absolute Ge⸗ rechtigkeit allen Klassen der Gesellschaft ohne Unterschied und in
solcher Weise gesichert seien, daß die Ehre und das Recht eines
Jeglichen unangetastet bleiben. Wie das Justiz⸗Ministerium, das in dieser heilsamen Idee geschaffen war, eines der wichtigsten Departements bildet, ist es zugleich unerläßlich, daß dieses De⸗ partement im Einklange mit unseren wohlwollenden Intentionen vorgehe. Wir befehlen daher, daß diese Intentionen verbreitet werden und daß sie in volle Ausführung treten. Möge der Höchste unseren Bemühungen seine Gnade des Erfolges ange⸗ deihen lassen.“
Belgrad, 109. September. (W. T. B.) Mit großer Spannung wurde hier die Thronrede des Fürsten bei der gestern Nachmittags 3 Uhr stattgehabten feierlichen Eröffnung der Skuptschina erwartet. Wegen Linienstörung traf die⸗ selbe erst heute Morgens 8 Uhr ein. In derselben wird an erster Stelle der Ereignisse in Bosnien und in der Herzego⸗ wina Erwähnung gethan und den Sympathien für dieselben Ausdruck gegeben. Sodann erwähnt die Thronrede die Gesetzes⸗ vorlagen über die Erweiterung der Autonomie der Gemeinden, über die Maßnahmen zur Verbesserung der persönlichen Sicher⸗ heit und über die Preßfreiheit. Ferner gedenkt die Thronrede der stattgefundenen Verlobung des Fürsten. Diese Stelle der Thronrede wird von der Versammlung mit lebhaften Zivios aufgenommen. Am Schlusse sagte der Fürst: „Ich rechne zu⸗ versichtlich auf die Unterstützung der Nation bei der Erfüllung meiner schwierigen Aufgabe, namentlich in den jetzigen sehr ern⸗ sten Momenten, wie dies die serbische Nation stets in solchen Zeitläufen gethan hat.“ Allgemeiner Zuruf: „Wir wollen es.“
Nußland und Polen. St. Petersburg, 9. Septem⸗ ber. (W. T. B.) Der Gesandte von Kaschgar ist gestern vom Kaiser in Audienz empfangen worden. — Ueber angeb⸗ liche Unruhen, welche in Khiwa ausgebrochen sein sollen, ist hier an unterrichteter Stelle nich ts bekannt. — General Kauf⸗ mann meldet vom 25. August (6. September), daß Unruhen in Khokand ausgebrochen und die Khokaner zur Belagerung
Letztere sind überall geschlagen worden
von Chadtschent veranlaßt haben; er habe, nachdem er, wie be⸗ reits gemeldet, khokandische Truppen in Stärke von 7000 resp. 30,000 Mann geschlagen und vollständig zersprengt, alle Maß⸗ regeln getroffen, um Taschkend gegen etwaige Angriffe zu ver⸗ stärken und sich auch gegen die Möglichkeit eines Aufstandes der muselmännischen Bevölkerung zu wahren; er setze selbst den Marsch gegen Khokand fort.
Amerika. New⸗gJork, 7. September. (A. A. C.) Aus Nevada und Utah wird ein Indianer au fstand gemeldet. Viele Kolonisten wurden getödtet und Truppen werden dahin gesandt, um die Ordnung wieder herzustellen.
Asien. Den „Times“ wird aus Calcutta vom 8. d. telegraphirt: „Oberst Duncan meldet, daß der König von Birma ihn höflich empfing. Oberst Browne ist in China an⸗ gekommen und nach Simla weitergereist.“
Afrika. Aegypten. Kairo, 9. September. (W. T. B.) Prinz Tussum Pascha ist zum Marine⸗Minister, Mansur Pascha zum Unterrichts⸗Minister und Wakf Hassan Rassim Pascha zum Präsidenten des Staats⸗ raths ernannt worden.
Die Nr. 69 des ‚„Amts-⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen vom L September 1875: Umwandlung der Postanweisungsbeträge aus den Vereinigten Staaten von Amerika; vom 6. September 1875: Eroͤff⸗ nung der Eisenbahn Marienberg in Sachsen⸗Reitzenhain; vom 7. Sey⸗ tember 1875: Eröffnung der Eisenbahn Aue in Sachsen⸗Schöneck; vom 4 September 1875: Ermittelung des Gewichts der frachtpflich⸗ tigen Packete auf der Eisenbahn Halle⸗Nordhausen ⸗Cassel.
— Nr. 34 des Justiz⸗Ministerial - Blatts für die Preußische Gesetzgebung und Rechte pflege, herausgegeben im Bureau des Justiz. Ministeriums, enthält: Ein Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 8. April 1875.
Statistische Nachrichten.
Dem Bericht des „Bureau Veritas“ zufolge sind im Monat Juli 70 Schiffe total zu Grunde gegangen, darunter 8 Dampfer. Von dieser Gesammtzahl waren? Dampfer und 34 Segelschiffe der Flagge nach englische Fahrzeuge.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Am 19. August starb im Ostseebad Misdroy einer der ersten Kenner der keltischen Sprachen, Hermann Ebel, geboren am 16. Mai 1820, seit 1872 ordentlicher Professor für vergleichende Sprachforschung an der hiesigen Universität. Die Zugehörigkeit der keltischen Sprachen zu dem indogermanischen Sprachstamm begründete zuerst Prichard 1831, und Kaspar Zeuß blieb es vorbehalten, 1853 in seiner Grammatica celtica die Stellung sowohl des Keltischen zu den übrigen Sprachen, als auch der einzelnen keltischen Dialekte unter einander zu bestimmen. Das Keltische gehört danach zu dem greßen indogerma⸗ nischen Sprachstamm, welcher das Sanskrit, die eranischen, griechi= schen, lateinischen, keltischen, germanischen, slawischen und lithauischen Sprachen umfaßt. Diesem Sprachstamm gehören die Sprachen Europas an, mit Ausnahme des Türkischen, des Ungarischen, des Finnischen, des Maltesischen, des Baskischen. Die Keltensprachen, die ehemals große Länderstrecken innehatten, sind jetzt auf kleine Gebiete in Großbritannien und Frankreich beschränkt und müssen vor dem mächtigen Andrang des Englischen und Französischen immer weiter zu⸗ rückweichen. Sie zerfallen in sechs Dialekte: Irisch, Gaelisch, Manks, Kymrisch, Kornisch und Bretonisch, die zum Theil alte und reiche Literatur besitzen, und von denen einer, der kornische, jetzt ausgestorben ist. Die Richtigkeit des gewonnenen Standpunkts für das Keltische im Einzelnen nachzuweisen und zu verfolgen, war die bedeutende Leistung Ebels, damals Lehrer an dem Gymnasium zu Schneidemühl. Seine „keltischen Studien“ begründeten seinen Ruf auch im Auslande; sie fanden natürlich hesondere Theilnahme in den Ländern, auf deren Gebiet noch Keltensprachen gesprochen werden. Den keltischen Stu⸗ dien folgte sein Hauptwerk, die zweite Ausgabe von Zeuß vergleichen⸗ der Grammatik der keltischen Sprachen. Hiernach erfolgte seine Se⸗ rufung an die Berliner Universität, der er kaum drei Jahre angehörte.
— Am 29. Auguft fand zu Oppenheim (Rheinhessen) die Einweihung des Denkmales für die im Kriege 1870/71 ge—⸗ fallenen Söhne Oppenheims statt. Das Denkmal besteht aus einer auf einem mächtigen Würfel stehenden Granitsäule, welche nach dem Zeugnisse von Alterthumsforschern und authentischen Nachrichten aus dem berühmten Palaste Karls des Großen in Ingel⸗ beim stammt und die Oppenheim überragende, von Melac seiner Zeit zerstörte Kaiserliche Burg Landskrone schmückte. Ein zweites Exemplar der Säulen aus dem Ingelheimer Palaste befindet sich auf dem Heidelberger Schlosse. Die Spitze der Säule ziert ein Kapitäl, auf dem der Reichsadler ruht. Auf der linken Seite des Wuͤrfels wurde die Inschrift angebracht: Ich sah dereinst des großen Karolingers Herrlichkeit und Macht.! Die rechte Seite enthält die Worte: „Und schaute, was des tapfern Hoöhenzolles deutsches Schwert vollbracht. Die Rückseite trägt die Widmung für die gefallenen Bürgersöhne.
— Von den letzten Verhandlungen auf dem Kongreß der British Association in Bristol sind die Erörterungen in der geologischen und anthropologischen Abtheilung hervorzu— heben. Die erstere beschäftigte sich mit dem Plan eines unterseeischen Kanals zwischen Dover und Calais; der Präsident der Gesellschaft, Sir John Hawkshaw, besprach in eingehender Weise die geologischen Verhältnisse des Kanalbettes, soweit dieselben aus den bis jetzt ange⸗ stellten Voruntersuchungen bekannt sind, die Ventilationsfrage u. s. w., und erklärte: daß ihm ein Versuch zur Ausführung des Planes durch das vorliegende Beweismaterial gerechtfertigt erscheine, obschon freilich manche Punkte erst durch die Ausführung festgestellt werden könnten. Von den Verhandlungen der anthropologi⸗ schen Sektion ist zu erwähnen ein Vortrag über die Weddas oder Ureinwohner von Ceylon, der zu lebhafter Diskusston Veranlassung gab. Diese Ureinwohner sind, dem Vortrage des Hrn. Hartshorne, eines indischen Civilbeamten, zufolge, eine Race ohne alle Spuren von Kultur, die in den großen Urwäldern auf Ceylon im Freien und von der Beute ihrer Pfeile und Bogen leben. Sie haben nur äußerst geringe geistige Fähigkeiten, können nicht zählen und kennen keinen Unterschied der Farben; ihre religiösen Vor stellungen sind sehr dürftig; sie bringen nur den Geistern ihrer ver- storbenen Stammesgenossen unmittelbar nach deren Tode ein Opfer dar, indem sie zwar an ein Fortleben nach dem Tode glauben, das aber ihrer Ansicht nach ein Fortleben als Teufel ist. Sie haben einen großen Abscheu gegen alle Waschungen, und das Lachen sst ibnen völlig unbekannt. Sie sind die einzigen Wilden, die eine arische Sprache sprechen. ; ;
— Niklas Müller, der gemüthvolle deutschamerikanische Dichter, ist am 14. August nach einer nur viertägigen Krankheit in New. York gestorben. Der Verstorbene wurde 1809 zu Langenau bei Ulm geboren.
— Die soeben ausgegebenen Nrn. 7, 8, 9 (Bd. 19) des Kor respondenzblatts des Niederrheinischen Vereins fär öffentliche Gesundheitszęflege, (Red.: Dr. Lent, praktischer Arzt in Cöln und Vereinssekretär. Cöln, in Kommisston der M. Dumont - Schaubergschen Buchhandlung) veröffentlichen u. A. einen Vortrag über die der Gesundheit schädlichen Einflüsse des Schleifens von Stahl ! und Eisenwaaren und die Mittel zur Beseitigung der- selben, gehalten im Bürgerverein zu Remscheid, am 31. Januar 1875, von Dr. Krumme, Direktor der städtischen Gewerbeschule dafelkst, mit einer Tafel Jeichnungen.