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bis 298) und nahm sämmtliche Paragraphen mit einigen un— wesentlichen Aenderungen der §5§. 291 und 296 an.
— Der Minister des Innern hat die im Cirkular⸗Erlasse vom 29. März 1872 angeschlossene Anweisung zur Au f⸗ nahme und Feststellung der Preise für Naturalien und andere Lebensbedürfnisse, im Einvernehmen mit den übrigen betheiligten Kessortchefs, vom 1. Januar 1816 ab auf⸗ gehoben und durch folgende Anweisung zur Notirung der Preise für Naturalien und andere Lebensbedürf⸗
nisse vom 3. d. M. ersetzt. 1. Die Marktpreise betreffend.
§. 1. Auf den Wechen⸗ und den anderen regelmäßig wieder⸗ kehrenden Märkten sollen an jedem Markttage in allen denjenigen Ortschaften, welche von den Bezirksregierungen (Landdrosteien) hierz Feftimmt worden sind, die Preise der nachstehend aufgeführten Artikel, soweit ein Handel mit denselben stattfindet, nach den in 85. 2 bis 7 gegebenen Vorschriften ermittelt und festgestellt werden; 1) schwerer, mittler und leichter Weizen, 2) schwerer, mittler und leichter Roggen, 3) schwere, mittlere und leichte Gerste, 4 schwerer, mittler und leich- ter Hafer, 5) Heu, 6) Stroh. 7) Erbsen, s). Bohnen, M Linsen, 10 Kartoffeln, il) Rindfleisch, 12 Schweinefleisch, 13) Kalbfleisch, 14 Hammielfleisch, 15) Speck, 16) Butter, 17) Eier. .
Den Bezirksregierungen (Landdrosteien) bleibt es überlassen, den Kreis dieser Artikel zu erweitern und die Aufnahme auf solche Gegen stände auszudehnen, welche für die betreffenden Landestheile von her— vorragender Bedeutung sind. . .
§. 2. Die Ermsttelung und Aufzeichnung der für 6 einzel- nen dieser Artikel während des betreffenden Marktes gezahlten höchsten und niedrigsten Preise ist auf den größeren Märkten, sofern nicht angestellte Marktmeister vorhanden sind, einem oder mehreren, heson⸗ ders zu diefem Zwecke zu verpflichtenden Beamten, auf den kleineren Märkten den mit der Beaufsichtigung des Marktverkehrs beauftragten Polizeibeamten zu übertragen. Bei Bestimmung der mit der Auf- nahme zu betrauenden Personen ist darauf zu achten, daß dieselben von perfönlichem Interesse frei sind und das zu einer korrekten Auf- nahme erforderliche Geschick besitzen. .
5§. 3. Die Aufnahme für die Getreidesorten erfolgt nach Maß⸗ gabe des Abschnittes J. A, die Aufnahme für die übrigen Markt- artikel nach Maßgabe des Abschnittes J. B. des angeschlossenen Schemas.
Die im 5. 2 bezeichneten Personen haben sich zur Ermittelung der Preise auf dem Markte zu bewegen, auf die vorkommenden An⸗ ebote und Verkäufe der zu verzeichnenden Waarengattungen ihre
ufmerksamkeit zu richten, den höchsten und niedrigsten Preis und die Beschaffenheit derselben zu beachten, auch zuverlässige Personen, Verkäufer, Käufer, Händler, Makler 2c. über den Stand der Preise zu befragen. .
Bei den Getreidearten haben diese Personen gleichzeitig die Menge der an jedem Markttage zum Verkauf gelangten Waaren überschläglich zu ermitteln und zu notiren. Eine Unterscheidung der Qualitäten ist hierbei nicht nöthig.
§. 4 Die definitive Feststellöng der in Gemäßheit des §. 3 gesammelten Nachrichten erfolgt für größere Märkte durch Markt⸗ kommisstonen, welche durch den Gemeindevorstand, unter dem Vorsitze eines Mitgliedes des letzteren, zu bilden sind. Dieselben sind, den örtlichen Verhältnissen entsprechend, in der Weise zusammen zu setzen, daß den Interessen der Konsumenten und 6 möglichst gleich mäßig Rechnung getragen wird. Wo kaufmaͤnnische Korporationen oder Handelskammern bestehen, sind Abgeordnete derselben zuzuziehen. In kleineren Marktorten bleibt es dem Ermessen des Gemeindevor⸗ standes anheimgestellt, von der Bildung einer Marktkommisston ab⸗ zusehen und die Funktionen der letzteren selbst wahrzunehmen.
§3. 5. Der Marktkommission resp. dem Gemeindevorstande liegt es ob, die auf die einzelnen Markttage bezüglichen Eintragungen der Marktbeamten zu prüfen und nach gewissenhaftem Ermessen, nöͤthigen⸗ keln Grund von Nachfragen bei zuverlässigen Sachkundigen, zu
erichtigen.
Insbesondere ist darauf zu achten, daß nicht Irrthümer oder Verwechslungen bezüglich der Angaben über die Beschaffenheit der Waare, namentlich bei dem Getreide, vorkommen.
§. 6. Am Schlusse des Monats sind die unter A. und B, ein- getragenen Preise der einzelnen Markttage zu addiren und die erhalte⸗ nen Summen jeder Spalte durch die Anzahl der mit Preisen ausge- füllten Zeilen der nämlichen Spalte zu dividiren, die Quotienten aber, welche die Monate⸗Durchschnittspreise repräsentiren, unter den Strich zu schreiben. Die an den einzelnen Markttagen des Monats zu Markt gebrachten Quantitäten von Getreide sind lediglich zu addi⸗ ren und die Summen davon unter den Strich zu schreiben.
§. J. Der Marktkommission resp. dem Gemeindevorstande liegt ferner ob: 1) darauf zu halten, daß auf den Märkten, wo noch nach Maß verkauft wird, die Preisangaben vom 1. Fanuar 1876 ab ledig- lich nach dem Gewicht erfolge zu welchem Behufe die Umrechnung des Maßes in das Gewicht auf Grund erfahrungsmäßiger Durch schnittsannahmen zu geschehen hat; 2) zu bestimmen, ob mit den Preisnotirungen eine oder mehrere Personen beauftragt werden sollen, und ob denselben event. örtliche Bezirke resp. bestimmte Waaren⸗ gattungen zujuweisen seien.
. 8. In denjenigen Orten, in welchen dem Ortsgebrauche ge⸗ mäß Märkte für die im S§. 1 bestimmten Artikel selten oder gar nicht abgehalten werden, erfolgt die Ausfüllung der Schemata A. und B. durch den Gemeindevorstand, oder eine, der Marktkommission gleichartig zu bildende Kommission und zwar für jede Woche im Monat besonders, auf Grund der darüber in geeigneter Weise nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse einzuziehenden Erkundigungen.
⸗ An Stelle der auf den Markt gebrachten Getreidemengen sind die im Laufe der betreffenden Woche verkauften Quantitäten, soweit thunlich, überschläglich zu ermitteln und unter A, einzutragen.
Die Berechnung der Monatsdurchschnittspreise erfolgt hiernächst nach Maßgabe der im 5. 6 ertheilten Vorschriften. Auch findet die Bestimmung des §. 71 für diese Orte Anwendung.
II. Die Ladenpreise men
§. 9. Neben der Preisermittelung für die im §. 1 bezeichneten Marktwagren erfolgt noch eine regelmäßige Notirung der Ladenpreise der im Abschnitt II. des angeschlossenen Schemas verzeichneten Gegen⸗ stände des stehenden Handelsverkehrs.
Die Notirung dieser Preise erfolgt nach Maßgabe der eben da—⸗ selbst bezeichneten Qualitäten und Gewichtseinheiten durch die Markt—⸗ kommisston resp. den Gemeindevorstand auf Grund der darüber in geeigneter Weise nach den örtlichen Verhältnissen einzuziehenden Er⸗ kundigungen. ꝛ Die Notirung findet rückichtlich . Artikel jedoch nur einmal im Monat statt und zwar auf Grund derjenigen örtlichen Preise, welche in den letzten Tagen des betreffenden Monats am Orte gegolten haben. Einer Quantitätsermittelung bedarf es bei diesen Gegen⸗
ständen nicht. Der Minister des Innern. In Vertretung: v. Klützo w. Im Uebrigen behält es bei den Bestimmungen der Cirku⸗ 6 vom 29. März 187? und vom 4. Juli 1872 sein ewenden.
= Die Bundesraths⸗Bevollmächtigten: Großherzoglich mecklenburg⸗schwerinsche Ober⸗3Zolldirektor Oldenburg und Großherzoglich sächsische Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heerwart sind hier eingetroffen.
= Der Großherzoglich badische Gesandte am hiesigen Hofe Freiherr von Türcheim, ist uch ren des ihm von seiner Regierung bewilligt gewesenen Urlaubes auf seinem Posten wieder eingetroffen.
— Der General⸗Major von Kameke, Inspecteur der 1. Fuß⸗Artillerie / Inspektion, hat sich mit n er cher Urlaub nach Straßburg und dem Ober⸗Rhein begeben.
— Der General Major von Bonin, Präses des Ingenieur⸗ Comités, ist von seiner Urlaubreise hierher zurückgekehrt.
— S. M. Dacht Grille“ ist am 11. d. Mts. in Kiel in Dienst gestellt.
Stettin, 13. September. (Ostsee⸗Z3tg) Zum Stapel⸗ lauf der gedeckten Dampf korvette „Leipzig“ war der Unterhof des ‚VulZean“ mit Flaggen und Guirlanden festlich geschmückt; für die eingeladenen Gäste war eine Tribüne mit Sitzen seitlängs der Korvette, vor derselben am Bug eine Red⸗ nertribüne errichtet. In Begleitung des Chefs der Admiralität Generals der Infanterie, Staats⸗Ministers v. Stosch, welcher den Taufakt vollzog, befanden sich der Contre⸗Admiral Batsch, Wirk⸗ licher Admiralitäts⸗Rath Koch, Admiralitäts⸗-Rath Brix; aus Danzig war anwesend der Marine⸗ Baudirektor Hildebrandt, Korvettenkapitän Hollmann und andere Seeoffiziere und In⸗ genieure der Katserlichn Marine; Stettin war durch die Spitzen der Civil⸗ und Militärbehörden vertreten. — Kurz vor 12 uͤhr lüfteten tausende von gleichmäßigen Hammerschlägen den kolossalen Schiffskörper mit seinem Schlitten durch eingetriebene Keile von selner Stellage. General v. Stosch bestieg hierauf die Tribüne, um den Taufakt mit folgender Rede zu vollziehen: „Die größte Korvette der deutschen Marine, welche wir vor uns fehen und die nunmehr ihren Lauf beginnen soll, um in fernen Meeren als ein Zeichen der Kraft des Reiches die deutschen In⸗ teressen zu beschützen, soll auf Befehl des Kaisers zur Erinne⸗ rung den Namen der großen Schlacht tragen, in welcher ein über⸗ müthiger Feind bestegt Und der Anfang zu der nunmehr vollendeten Einigkeit unseres deutschen Vaterlandes gemacht worden. Ich taufe daher auf Befehl des Kaisers das Schiff mit dem Namen „Leipzig“! — In dem Augenblicke schleuderte die Hand des Redners eine am seidenen Bande befestigte Flasche Champagner gegen den Bug des Schiffes, so daß dieselbe zerschellte. Ein Hoch der Menge begleitete den damit vollendeten Taufakt. Bald darauf durchschlug die Hand des Ministers mit Hammer und Stemmeisen die an der Rednertribüne befestigte Schnur, welche mit zwei Fallbeilen in Verbindung stand; sofort fielen ste und kappten dle starken Verbindungstaue, worauf unmittelbar der Schiffs körper rückte und sich allmählich in Bewegung setzte, rascher und immer rascher auf der abschüssigen Bahn sicher hinabglitt und endlich seiner ganzen Länge nach ins Wasser tauchte, von dem tausendstimmigen Hurrah der Menge begleitet. — Der Marine⸗Minister und seine Begleitung besichtigten sodann die beiden noch auf Stapel stehenden Dampf⸗ korvetten und verweilten längere Zeit am Bord der Fre⸗ gatte „Preußen“, welche, in der Panzerung und inneren Aus⸗ rüstung begriffen, an der Werft vor Anker liegt. Dann nah⸗ men die Herren ein Frühstück auf dem festlich dekorirten Schnürboden (Seichnensaal) ein. Am Schlusse der Tafel brachte General v. Stosch ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser mit folgenden ein⸗ leitenden Worten aus: „Unser Kaiser, der Mehrer des Reiches, hat es verstanden, die Wehrkraft unsers Vaterlandes und seine Heere zu einigen und dadurch dem neuen Reiche eine gebietende Stellung gesichert. Gleicherweise hat er seine Aufmerksamkeit auch der deutschen Marine gewidmet, die, erst in der Entwickelung begriffen, noch einiger Jahre bedarf, um das ihr vorgesteckte Ziel zu erreichen. Wünschen und hoffen wir, daß es unserm greisen Kaiser noch beschieden sein möge, diesen Zeitpunkt zu erleben. Unser Kaiser, er lebe hoch! hoch! hoch!“ Die Tischgenossen stimmten begeistert ein. — Der Vorsitzende des Verwaltungsraths des Vulcan“, Hr. Geheim⸗Rath Brumm erwiderte mit einem Hoch auf Ge⸗
neral v. Stosch und Matine, indem er namentlich die Berück⸗
sichtigung der vaterländischen Industrie durch letztere hervorhob. Auch dieses Hoch fand lebhaften Wiederhall. — Gegen 3 Uhr wurde die Tafel aufgehoben. General v. Stosch verab⸗ schiedete sich von der Tischgesellschaft und begab sich mit dem Courierzuge nach Berlin zurück.
Kiel, 13. September. (W. T. B.) Das deutsche Panzer⸗ geschwader ist heute Nachmittag in den Kieler Hafen einge⸗ laufen. Die Briggs „Kover“, „Mus quito“ und „Un⸗ dine“ waren schon vorher angekommen. Die letztere hatte am 14. Juli v. J. den Kieler Hafen verlassen, um ihre Reise nach Westindien und Amerika anzutreten, von welcher sie jetzt zurück⸗ gekehrt ist. — Briefsendungen für die Korvette „Au gu sta“ sind nach St. Thomas (Westindien) zu dirigiren. — Der Trans⸗ portdampfer „Gider“ ist, von Kiel kommend, in Wilhelmshaven eingetroffen. — Der Chef der Admiralität, v. Stosch, wird morgen zur Inspizirung des Geschwaders hier eintreffen. — Der Kultus⸗Minister, Dr. Falk, begiebt sich morgen über Lübeck nach Berlin zurück.
Bayern. München, 12. September. Se. Majestät der König, welcher am Namensfeste der Königin⸗Mutter in Hohen⸗ schwangau eingetroffen war und sich von da nach dem Linderhof begeben hatte, ist nunmehr wieder nach Schloß Berg zurück⸗ gekehrt. — Die Berathungen des Staatsraths über den Budget⸗Entwurf für die XIII. Fin anzperiode beginnen sofort nach Rückkunft der abwesenden Minister, die nächster Tage erfolgen wird. — Die für die Bildung der neu errichteten Brandversicherungskammer nöthig gewordenen Ernen⸗ nungen des höheren Beamtenpersonals sind durch Allerhöchste Ent⸗ schließung erfolgt. — Am 9. d. M. haben die diesjährigen großen Herbstwaffenübungen der bayerischen Armee mit dem viertägigen Manöver des l. Armee⸗Corps bei Schrobenhausen und dem Manöver des II. Armee⸗Corps bei Uffenheim ihren Schluß erreicht, und heute werden die General⸗Commandeure beider Corps mit ihren Stäben, General Freiherr von der Tann hier, General⸗ Lieutenant von Orff zu Würzburg, wieder eintreffen. Heute treten alle Truppen beider Corps den Rückweg in ihre Garni⸗ sonen theils per Eisenbahn, theils zu Fuß an. Dagegen be⸗ ginnen für die pfälzische Brigade, welche aus je einem Bataillon des 5., 6., J. und 9. Infanterie⸗Regiments, dem 2. Pionier⸗ Bataillon und 4 Feld⸗Batterien des 7. Feld⸗Artillerie⸗Regiments besteht, morgen die Detachements⸗ Uebungen bei Dahn mit 4 Bivouaes der Vorposten, während die Detachements⸗Uebungen der bayerischen Besatzungs⸗ Brigade in Metz zwischen dieser Stadt und Remilly gestern zu Ende gingen. Diese Brigade hat nun noch vom 13. d. angefangen, die achttägigen Feldmanöver der 30. Diviston zwischen Metz und Diedenhofen gegen einen , en. Feind mitzumachen und wird am 21. d. in Metz wieder einrücken.
Baden. Karlsruhe, 9. September. Die Entscheidung des Ober⸗Hofgerichts über den Aufschub der Strafhaft des Dekans Benz ist erfolgt und lautet abschlägig. Damit ist der sogenannte Orgel⸗Prozeß beendet. — Am 26. d. Mts. wird in Offenburg der Delegirtentag des badischen Militär⸗ Vereins⸗Verbandes abgehalten werden.
Gessen. Darmstadt, 12. September. Zur Feier des Geburtstages Sr. Großherzoglichen Hoheit des Prinzen
Ludwig gab Se. Königliche Hoheit der Großherzog um 2 Uhr auf der Mathildenhöhe eine Familientafel. — Dem 5. 29 des preußischen Gesetzes entsprechend, wahrt der
Art. 6 des neuen hessischen Gesetzes über die Anstellung
der Geistlichen dem Staate die aus besonderen Gründen ent⸗ springende Berechtigung zu einer weitergehenden Mitwirkung bei Besetzung von Kirchenämtern, was namentlich bezüglich des bischöflichen Stuhles zu Mainz und der Stellen im Domkapitel gilt. Nach der Verordnung von 1830, die Ausübung des. oberhoheitlichen Schutz⸗ und Aufsichtsrechtes über die katholische Kirche betreffend, kann nämlich zum Bischof nur ein Geistlicher gewählt werden, der von Geburt ein Deutscher und Staatsbürger eines zur Oberrheinischen Kirchenprovinz gehörenden Staates ist. Zu Dom⸗ kapitularstellen können nur Diszesangeistliche gelangen, welche Priester, 30 Jahre alt, und tadellosen Wandels sind, vorzügliche theologische Kenntnisse besitzen, entweder die Seelsorge, ein akademisches Lehramt oder sonst eine öffentliche Stelle mit Aus⸗ zeichnung verwaltet haben und mit der Landesverfassung genau bekannt find. Ist der bischöfliche Stuhl erledigt, so hat nach der mit landesherrlicher Genehmigung im Jahre 1829 publizirten Bulle ad dominici gregis custodiam das Domkapitel innerhalb eines Monats dem Regenten die Namen der Bewerber mitzu⸗ theilen, damit die, dem Landesfürsten minder angenehmen Kan⸗ didaten aus der Liste gestrichen werden. Aus den übrigbleiben⸗ den wählt dann das Kapitel den Bischof, der vom Papste mittelst eines apostolischen Schreibens zu bestätigen ist und dem Regenten den Eid zu leisten hat. Ist eine Domkapitularstelle erledigt, so schlägt abwechselnd der Bischof oder das Kapitel binnen 6 Wochen dem Landesfürsten vier Kandidaten vor, damit minder angenehme Kandidaten gestrichen werden, und erfolgt hierauf die Wahl; der Bischof ertheilt dem Gewählten die kano⸗ nische Einsetzung.
Sachsen· Weimar⸗Eise nach. Weimar, 12. September. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin, Ihre Königliche Hoheit die Erbgroßherzogin und Ihre Hoheiten die Prin⸗ zessinnen Marie und Elisabeth sind Sonnabend Mittag im besten Wohlsein in Heinrich au eingetroffen. Se. Königliche Hoheit der Großherzog hat gestern die Wartburg bezogen. — Sine Großherzogliche Verordnung vom 9. d. M. setzt die Dauer des Konfirmandenunterrichts auf mindestens ein halbes Jahr fest.
Sachsen⸗ Altenburg. Altenburg, 10. September. Das „Amts⸗ und Nachrichtenblatt“ enthält folgende Bekannt⸗ machung des Herzoglich sächsischen Gesammt⸗Ministeriums: Die laut der Bekanntmachung des Herzoglichen Gesammt⸗Mi⸗ nisteriums vom 24. November 1870 zwischen den Staatsregie⸗ rungen des Großherzogthums Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach, der Herzogthümer Sachsen⸗Meiningen, Sachsen⸗Altenburg und Sachsen⸗Coburg⸗Gotha, der Fürstenthümer Schwarzburg⸗Rudol⸗ stadt, Schwarzburg⸗Sondershausen, Reuß älterer Linie und Reuß jüngerer Linie dahin getroffene Uebereinkunft, daß die be⸗ reits im gemeinen Verkehre gegenseitig zugelassenen Kassen⸗ anweisungen der vorgenannten Staaten in den Kassen der⸗ selben bei allen Zahlungen, für welche ein anderes Zahlungs⸗ mittel vertragsmäßig nicht bestimmt ist, bis auf Weiteres gegen⸗ seitig zum vollen Werthe angenommen werden, tritt nach Ver⸗ einbarung mit dem 1. Dezember d. J. außer Geltung, so daß jene Kassenanweisungen in den öffentlichen Kassen nur bis mit dem 30. November J. J. in Zahlung angenommen werden.
Sach sen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 11. September. Ihre Hoheit die Herzogin ist vorgestern und Se. Hoheit der Herzog gestern Mittag von Jagdschloß Oberhof wieder 6. eingetroffen, und haben sich beide Herrschaften sofort nach ihrer Ankunft nach Sommerschloß Callenberg begeben. — Der Ausschuß des gemeinschaftlichen Landtags der Her⸗ zogthümer Coburg und Gotha ist gestern zu einer kurzen Ta⸗ gung hier zusammengetreten.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 11. September. Die Landes⸗Gesetzsammlung enthält eine Ministerial⸗Bekanntmachung, die Vergütungssätze für Vorspann betreffend; vom 17. August 1875.
Lippe. Detmold, 13. September. Nach dem „Fürstl. Lipp. R. und Al. Bl.“ sind die von der „Westf. Itg.“ und dem „Bielef. Wächter“ verbreiteten beunruhigenden Mittheilungen über den Gesundheitszustand des Fürsten unbegründet. Aus authentischer Quelle erfährt das genannte Blatt, daß des Fürsten körperliches Wohlbefinden ein ausgezeichnetes zu nennen und mithin die eigentliche Krankheit gehoben sei; auch habe sich der ihn seit längerer Zeit verlassene Appetit wieder eingestellt, ein Zeichen, dessen Wirkungen auf die Förderung seiner Genesung unberechenbar sind.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 13. September. Die „Wiener Abendpost“ bringt nähere Mittheilungen über den be⸗ reits gemeldeten Unfall der Kaiserin Elisabeth in Sassetot. Darnach hatte die Kaiserin nach dem Sturze, mit Ausnahme einiger leichten Hautabschürfungen im Gesicht, sonst über keiner⸗ lei schmerzhafte Stellen zu klagen. Der anfaͤnglich ziemlich hef⸗ tige Kopfschmerz mäßigte sich nach Anwendung kalter Kompres⸗ sen. Der Puls war regelmäßig. Gestern war das Gesammt⸗ befinden der Kaiserin bereits sehr beruhigend. Die Eisumschläge konnten zeitweise ausgesetzt werden.
— (Prag. 3.) Mit dem Eilzuge der Elisabeth⸗Westbahn hat sich am 10. d. M. der Regierungs⸗Rath Ritter v. Klaudy uber telegraphische Aufforderung von Wien nach Sassetot be⸗ geben, um den Separatzug, den die Kaiserin zur Heimreise Über Paris und München benutzen wird, zu geleiten. In Paris und München ist ein Aufenthalt von je zwei Tagen in Aussicht genommen, und die Abreise von Sassetot soll am 18. d. M, er⸗ folgen. Ihre Majestät wird in Wien nur kurzen Aufenthalt nehmen und sich auf längere Zeit nach Gödöllö begeben.
Schweiz. Bern, 8. September. Der Ständerath hat heute die Diskussion der Bestimmungen des Banknoten⸗ gesetzes über die Deckung der Noten begonnen. Dieselben lauten nach den Anträgen seiner Kommission, welche von der nationalräthlichen Redaktion nur unwesentlich abweichen: „Jede Emissionsbank soll stets einen Vorrath von g lh, Baarschaft im Betrage von wenigstens einem Drittheil ihrer Notenemission zur Einlösung der Noten unbedingt verfügbar haben. Der Be⸗ trag von Depositen, über die der Kreditor täglich verfügen kann, ist bei Ermittelung dieser Deckung von der Baar⸗ schaft in Abzug zu bringen. Insofern eine Bank auf kürzere oder längere Zeit einen Theil ihrer Noten aus der Circulation zurückzieht und zu diesem Ende hin beim Bundesrathe deponirt, wird ste für diesen Theil der Emission von der Deckungspflicht, sowie von der Entrichtung der Konzessionsgebühr befreit. Die jeweilige Notencirkulatlon einer
muß, soweit deren Gegenwerth nicht baar in der Kasse stets durch den Betrag des Wechselportefeuille derselben urch Noten anderer schweizerischen Emisstonsbanken gedeckt
Mindestens ein Drittheil dieses Portefeuille soll aus eln bestehen, die auf Schweizerplätzen zahlbar sind. Die als ag dienenden Wechsel sollen keine längere Verfallzeit als mate haben und mindestens 2 solide Unterschriften tragen. veite Unterschrift kann durch die Bestellung eines Faust⸗ es ersetzt werden. Der Betrag der Wechsel dieser letzteren arf je den Drittheil des obligatorischen Betrages des Porte⸗
nicht übersteigen. Im Falle eines Konkurses der emit⸗ n Bank haben die Inhaber ihrer Banknoten das Recht,
aus der vorhandenen Baarschaft und dem Ergebnisse squidation des Wechselportefeuille befriedigt zu werden. inen allfälligen Rest konkurriren sie mit den übrigen Gläu⸗ 1
9. September. Der Ständerath hat die Anträge seiner nisston, betreffend die Bestimmungen des Banknoten⸗ es über die Noten deckung, unwesentlich verändert in 'instimmung mit dem Nationalrathe angenommen; nur in ff der Feststellung der gesetzlichen Baarschaft, welche jede onsbank in Vorrath haben muß, hat er einen abweichenden luß gefaßt, indem er dieselbe auf mindestens 40 pCt. der cirkulation fizirt hat, und zwar getrennt vom übrigen Ge⸗ zverkehr und ausschließlich zur Einlösung der Noten ver⸗ Heute zog der Ständerath die Bestimmungen über nuf und Einlösung der Noten in Berathung, welche
allen Punkten in Uebereinstimmung mit dem RNational⸗ angenommen wurden.
10. September. Auch die Schlußartikel des Bank⸗ gesetzes sind vom Ständerathe ohne wesentliche Modifi⸗
der nalionalräthlichen Redaktion angenommen worden, so asselbe vorbehaltlich der Ratifikation Seitens des Volkes,
e es jetzt lautet, als Bundesgesetz betrachtet werden kann.
Schlußartikel handeln von der Kontrole des Bundes. — blicklich beschäftigt sich der Ständerath mit dem Jagd⸗ Vogelschutzgesetze, das an ihn aus dem Nationalrathe veiten Berathung zurückgegangen ist. Der National⸗ seinerseits hat das Militärsteuergesetz erledigt.
Niederlande. Haag, 13. September. (W. T. B.) Das esbudget für Indien pro 1876 wird auf 140 Mill.
eberschuß der Einnahmen, verglichen mit den Ausgaben, 1 Millionen Fl. angeschlagen. Im Vergleich mit den frü⸗ Finanzjahren würde sich ein Mehrüberschuß von 213 Mil⸗ ergeben, wovon ein Theil für Hafen⸗ und Eisenbahn⸗ verwendet werden soll.
Großbritannien und Irland. London, 11. Sep⸗
Von der Admiralität werden alle Anstalten zur g des „Vanguards“ getroffen. Ein Schleppdampfer zwei Leichterschiffen und einem zahlreichen Personal von ern und Arbeitern, im Ganzen etwa 100 Mann, kam
auf dem Schauplatz des Schiffbruchs an. Zu gleicher
rafen einige unterseeische Ingenieure ein. Sie brachten eine e mit, welche unter dem Wasser angezündet und eine beträcht⸗ zeit brennend erhalten werden kann. Taucher sind mit der Besei⸗ g der Masten und der Takelage des, Vanguard“ beschäftigt. Portsmouth wurde seit Kurzem eine zweite gericht⸗ Untersuchung über die Ursache des Zusammenstoßes hen der Königlichen Jacht „Alberta“ und der Segelyacht tletoe“ geführt. Diese Untersuchung fand am 160. ihren luß mit einem Verdikt der Jury, welches die Kollision für u fällige bezeichnet. Die Jury drückte indeß ihre Meinung daß die Steuerleute der „Alberta“ einen Beurtheilungs⸗ begingen, und daß eine langsamere Segelschnelligkeit wäh⸗ der Sommermonate, verknüpft mit mehr Wachsamkeit, für fentliche Sicherheit dienlicher sein würde. Frankreich. Paris, 12. September. Die Minister Her⸗ hon Decazes und Caillaux sind aus der Schweiz hier⸗ rrückgekehrt. — Heute früh, meldet der „Univers“, haben euen Felldgeistlichen zum ersten Male kraft der ihnen päpstliche Bullen übertragenen Vollmachten den Truppen freiem Himmel die Messe gelesen. — Aus Lourdes wird II. September geschrieben: Der belgisch⸗deutsche Pilger⸗ gestern Vormittag hier eingetroffen. Die Wallfahrer ruten sich sogleich in der Stadt und fanden sich um 10 Uhr Basilika wieder zusammen. Nach dem Hochamt richtete pfarrer der Wallfahrtskirche, ein Missionspater, eine An⸗ je an die Pilger. Die projektirte Wallfahrt der Pilger von pfarrkirche nach der Basilika und von da nach der Stadt kam wegen Regenwetters nur unvollkommen und der zug von der Grotte nach der über ihr gelegenen Wallfahrts⸗
gar nicht zu Stande. Heute zwischen J und 8 Uhr ging
eierlichkeit der Fahnenübergabe bei der Grotte, sowie die ssion der deutschen Pilger von der Grotte nach der
hinauf beim schönsten Sonnenschein vor sich. Alle hen Pilger, 80 — 90 an der Zahl, hatten sich eingefunden. as Budget des Instituts de Franee ist unter die fünf mien, aus welchen sie besteht, wie folgt vertheilt. Vier en zählen je 40 Mitglieder. Es sind dies die Académie aise, die Académie des Inscriptions et Belles⸗Lettres, die immie des Beaux⸗Arts und die Académie des Seiences es et politigues. Die fünfte, die Académie des Sciences,
aus. 68 Mitgliedern. Dies giebt im Ganzen Mitglieder. Ein jeder dieser Akademiker bezieht jähr⸗ 500 Fr., was zusammen 402000 Fr. ausmacht. Außer⸗ giebt es 6 ständige Sekretäre und zwar zwei für cadémie des Seiences und einer für jede der vier anderen mien. Ein jeder derselben hat einen Gehalt von 6000 Fr. jede Alademle, mit Ausnahme der Académie Frangaise, st außer ihren Titularmitgliedern freie Akademiker, welche ch ein Adjutum von 300 Fr. erhalten. Es giebt 36 Aka⸗ er dieser Kategorie, was einer jährlichen Ausgabe von 0 Ir. gleichkommt. Die fünf Mitglieder der Kommission, ' mit der Veröffentlichung des Wörterbuchs der französischen che beauftragt ist, erhalten jährlich 1200 Fr. Derselben Kom⸗ n ist ein jährlicher Kredit von 6000 Fr. bewilligt für die Kosten, ihre Arbeiten bedingen. 2000 Fr. sind für die Heraus⸗ der Sammlung von Memoiren und Reden bestimmt. Die mie des Inseriptions et Belles⸗Lettres hat eine Kommission, r die Veröffentlichung der Historie litöraire de la France t. Sie besteht aus vier Mitgliedern, die je 2400 Fr. be⸗ Die sogenannte Medaillenkommission verfügt über einen von 32, 00 Fr. Sechs Zöglinge der Scole des Chartes sind der Academie des Inseriptiong et Belles⸗Lettres zugetheilt für
Karten und Diplome bezüglichen Arbeiten. Die Académie zciences hat einen Kredit von 54 000 Fr. für die Ver⸗ ichung ihrer 5 Sitzungsberichte und einen solchen 8500 Fr. für die Anschaffung von Instrumenten, für mente ꝛct. Die Aecadémle des Beaux⸗Arts verfügt über
5000 Fr. für die Mitglieder der Kommission, welcher die Aus⸗ arbeitung des Dictionnaire der Schönen Künste obliegt, und über 10000 Fr. für die Kosten dieser Veröffentlichung. Außer⸗ dem stehen ihr 6000 Fr. zu Gebote, aus welchen die Kosten der Grands priz de Rome und die der Aufführung der Cantaten bestritten werden. Die Académie des Seiences morales et politiques hat einen Kredit von 12,000 Fr. für die Sammlung und Veröffentlichung der Arbeiten über Fragen der Nationalökonomie, Statistik u. f. w. Jede Akademie erhält überdies vom Staate einen Betrag für einen oder mehrere Preise von 1500, 20900 oder 3000 Fr., welche sich den von Privaten gestifteten Preisen anreihen. Außer alledem giebt es noch einen Preis von 50,900 Fr., welcher von zwei zu zwei Jahren ver⸗ liehen wird. Er wird von den fünf Akademien gemeinschaftlich zuerkannt. Die Institutsbibliothek verfügt jährlich über 25,000 Fr., das 2nstitutssekretariat über 50, 000 Fr.
Spanien. Madrid, 13. September. (W. T. B.) Ueber die der Bildung des neuen Ministeriums vorausge⸗ gangenen Umstände verlautet, daß drei Mitglieder des frühe⸗ ren Kabinets, welche der alten gemäßigten Partei angehören, sich gegen die Anwendung des allgemeinen Stimmrechts bei den demnächstigen Corteswahlen erklärten, trotzdem der Minister— Präsident Canovas sich dahin ausgesprochen hatte, daß die Re— gierung die einmal bestehenden gesetzlichen Bestimmungen re⸗ spektiren und es den demnächst zusammentretenden Cortes überlassen müsse, die Gesetze, wenn nöthig, abzuändern. In Folge dieser Meinungsverschiedenheit gaben die erwähnten drei Minister ihre Demission, und wurde Canovas vom Könige ersucht, ein neues Kabinet zu bilden. Canovas lehnte dieses je⸗ doch ab, indem er geltend machte, daß er, nachdem er so lange einem Kabinet präsidirt, welches die Versöhnung der früheren Parteien repräsentirte, nicht in einem Ministerium verbleiben könne, in welchem nur eine Partei vertreten sei. Der König sprach darauf Canovas seine warme Anerkennung für die ge⸗ leisteten Dienste aus und beauftragte Jovellar mit der Bildung des neuen Kabinets, dessen Mitglieder bereits gemeldet wurden. — Der neu ernannte Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, Casa Valeneia, welcher sich gegenwartig in Paris aufhält, wird bereits heute Abend von dort hierher abreisen, um den ihm übertragenen Posten zu übernehmen. — Der Minister⸗ Präsident, General Jovellar, hat erklart, die Minister würden Alles aufbieten, um ein baldiges Ende des Bürgerkrieges her⸗ beizuführen. Die Cortes sollten zus immenberufen werden, um über die neue Konstitution Beschluß zu fassen. — Der Bürger— meister der Hauptstadt hat seine Entlassung genommen.
Italien. Rom, J. September. Se. Königliche Hoheit der Kronprinz Humbert hat am 5. in Palermo die In⸗ du strie⸗Ausstellung eröffnet. Die Betheiligun gwar eine sehr starke, und der Kronprinz wurde bei seinem Erscheinen mit enthusiastischem Beifall begrüßt. Am Abend fand großer Empfang im Königlichen Palaste statt. — Am 4. d. M. haben 30 Mitglieder der Linken unter Vorsitz des Abgeordneten Mancini auf Antrag des Deputirten Nicotera nachstehende Re⸗ solution gefaßt: „Die unterzeichneten, in Neapel zusammengetre⸗ tenen Mitglieder der konstitutionellen Opposition erklären nach Anhörung des Berichterstatters Nicotera in gebührender Würdigung der gegenwärtigen politischen Lage Italiens, daß sie, einverstanden mit allen ihren Kollegen der parlamentarischen Opposition im Streben nach nationalem Fortschritte, es für ihre Pflicht halten, im wohlverstan⸗ denen Interesse des Landes, im Parlamente für ein Programm einzutreten, welches sich in den Grenzen der vollständigen An⸗ wendung und der gesetzlichen Entwickelung der Institutionen und Garantien hält, welche die konstitutionelle Monarchie durch das öffentliche Vertrauen zu befestigen vermögen, und je nach dem Maße praktischer Opportunität moralische, administrative und ökonomische Verbesserungen zu verwirklichen auf Grundlage wirksamen Schutzes der individuellen Freiheit, unverfälschter Wahlen, unabhängiger Magistrate, einer moralischen und ver⸗ antwortlichen Verwaltung mit Dezentralisation aller Staats⸗ dienstzweige, größerer Freiheit der Gemeinden und Provinzen, und Erleichterung der Lasten der unteren Volksklassen durch wirkliche Herstellung des finanziellen Gleichgewichts und indem die Einheit des Vaterlandes durch energischen Schutz der National⸗Souveränetät gesichert wird.“ Die „Opinione“ erkennt in dieser Erklärung die Herstellung einer „gemäßigten Linken“ und den Bruch derselben mit dem Radikalismus. — Der Prozeß Sonzogno-Luciani wird am 19. Oktober definitiv vor den ordentlichen Assisenhof zur öffentlichen Verhandlung gelangen. Die Anklage stellt 46 Belastungszeugen, jene der Vertheidigung sind noch unbekannt. Die Angeklagten werden durch acht namhafte Advokaten vertheidigt.
— 13. September. (W. T B.) Das vor Genua liegende englische Geschwader hat sich gestern Abend nach dem adriatischen Meere begeben.
RNumänien. Bukarest, 13. September. (W. T. B.) Die Nachricht auswärtiger Zeitungen, daß der Minister Majo⸗ rescu eine Adresse Berliner Aktionäre der Rumänischen Bahnen entgegengenommen habe, wird von dem amtlichen Blatte dementirt. — Der Minister Boeresco hat sich in das Fürstliche Hoflager nach Sinai begeben.
Türkei. Konstantinopel, 13. September. (W. T. B.) Server Pascha hat telegraphisch angezeigt, daß 64 Familien im Distrikte Stolatz sich den Regierungsbehörden unterworfen haben. — Dem Wiener „Telegraphen⸗Korrespondenz⸗Bureau“ wird aus Konstantinopel von privater Seite gemeldet, Trebinje werde in Folge ernster, am Montag, Dienstag und Mittwoch voriger Woche stattgehabter Gefechte, die einen für die Türken ungünstigen Ausgang gehabt hätten, aufs Neue von den Insur⸗ genten cernirt. Letztere hätten auch einen aus 25 beladenen Maul⸗ thieren bestehenden Proviamtransport auf der nach Ragusa führen⸗ den Straße weggenommen. Anderweite Bestätigung fehlt noch.
Kragujevatz, 13. September. (W. T. B.) Der Augschuß zur Berathung der Adresfe an den Fürsten hat nach län⸗ geren Debatten eine Verständigung mit der Regierung erzielt. Die Adresse wird nach dem Entwurfe keine Forderung einer Kriegserklärung enthalten, dürfte fich aber in ziemlich scharfen Ausdrücken gegen die Pforte ergehen. Die Adresse wird etwa in drei Tagen vor das Plenum der Skuptschina gelangen. Minister Rist ie wird sich nach Belgrad begeben, um mit dem Fürsten zu konferiren.
Amerika. New⸗gork, 14. September. (W. T. B.) In Maine ist ein der republikanischen Partei angehöriger Gou⸗ verneur mit einer Majorität von 5000 Stimmen, d. h. mit 6000 Stimmen weniger als im 37 1374, gewählt worden. — In Trenton am Mißssissippi haben sich die Neger in großer Anzahl zusammengerottet. Dieselben
bedrohen die Beamten und verlangen die Entlassung der gegen sie zu den Waffen gerufenen Weißen. Präsident Grant wird morgen eine Kabinetssitzung abhalten, um die gegenwärtige Lage der Dinge in Erwägung zu ziehen.
Afrika. Die Ende vorigen Jahres vollendete Eroberung des afrikanischen Reichs Darfur durch die ägyptischen Truppen hat nach den Angaben des Dr. Nachtigal in „Peter⸗ manns Mittheilungen“ einem 400 Jahre bestehenden Reiche ein Ende gemacht. Arabische Stämme, die Tündzur, welche vielleicht schon vor Annahme des Islams aus ihrer fernen Heimath aus⸗ gewandert waren, verbanden sich, nachdem sie lange vom Ge⸗ birge Marra aus geherrscht, vor etwa vier Jahrhunderten mit dem Haupt⸗Bruchtheil der Bevölkerung, den For, und König Dali oder Delil wurde der eigentliche Begründer des Reiches. Thronstreitigkeiten und Bürgerkriege, welche die Abtrennung eines Theils der For und ihre Vertreibung aus der Gebirgs⸗ heimath zur Folge hatten, hüllen die Geschichte seiner nächsten Nachfolger in einiges Dunkel; erst seit 1596 ist eine vollständige und zuverlässige Regentenliste vorhanden, von Soliman Sollon, der den Islam einführte und im Südosten die Birgid und Bego, im Osten einzelne Massalitstämme während seiner 41 jährigen Regierung unterwarf, bis auf König Brahim, der, 1373 im Fruͤh⸗ jahr zur Regierung gelangt, im Herbst 1874 in der Entscheidungs⸗ schlacht bei Menowatschi gegen Ziber Pascha Leben und Reich verlor. Die größte Ausdehnung hatte das Reich unter Solimans Enkel Ahmed Bokr, der den Islam allgemein verbreitete und nach Unterwerfung vieler einheimischer Stämme Fellatah, Bornuleute, Baghirmi, und verschiedene Wadaistämme in eivilisatorischer Absicht in seinem Reiche ansiedelte, das sich nach Osten bis über den Nil hinaus erstreckte. Der letzte König Brahim, Mohammed Hassins Sohn, von Pr. Nachtigal als ein verständiger und wohlwollender Mann ge⸗ rühmt, war den schwierigen Verhältnissen Aegypten und Ziber Pascha gegenüber nicht gewachsen und führte selbst den Unter⸗ gang des alten Reiches herbei, indem er, ohne im Innern des Landes angegriffen zu sein, Ziber Pascha mit Waffengewalt ent⸗ gegentrat. Bis zur Eroberung durch Aegypten war das Land in fünf Provinzen eingetheilt und hatte eine geordnete Verwal⸗ tung. Die Kenntniß des Landes ist nur eine sehr beschränkte, da der religiöse Fanatismus der Bevölkerung den Besuch desselben verhinderte oder doch sehr erschwerte. Nach Dr. Nachtigals Forschungen ist der Norden des Landes felsig und sandig, der DOsten sandig, dagegen der Westen und Süden haben in den reich bewässerten Thälern fruchtbaren Humusboden. Diesen Voden⸗ und Wasserverhältnissen entspricht die Bevölkerung und die Bodenkultur, sowie die Viehzucht.
Statistische Nachrichten.
Nach der vorläufigen Feststellung des städtischen statistischen Bureaus der Stadt Berlin betrug in der Woche vom 29. Auguft bis 4. September die Zahl der Gestorbenen 625, darunter 321 männ⸗ liche, 304 weibliche Personen; 322 unter, 303 über ein Jahr.
— Keine andere Stadt in Europa ist so rasch gewachsen, wie St. Pe⸗ ter sb ur g. Zu Peters J. Zeiten überstieg die Bevölkerung wohl schwer⸗ lich 25,000. Schon 17590 wurde sie auf 80,000 berechnet, 1764 schon auf 150,000. Die erste Volkszählung fand 1784 statt, die Einwohner⸗ zahl betrug 122.000. 1809 waren es schon 220,000, 1812 über 308, 000, 1825 420, 000, 1833 445, 000, 1840 470,000, 1850 bis 1863 532, 000. 1869 wurde bei einer eintägigen Volkszählung die Bevöl⸗ kerung auf 668,000 festgestellt. Das wäre für sechs Jahre ein Zuwachs von 136000 Menschen. Dieses Wachsthum, schreibt der „Golos“, gestützt auf eine Schrift des Sekretärs des statistischen Bureaus, Jelatschitsch, beruht nicht auf einem Ueberschusse der Geburten gegen die Todesfälle, son⸗ dern nur auf Einwanderung und Zuzug. Von 1764 bis 1770 war noch ein Ueberschuß von durchschnittlich 445 Geburten im Jahre. 1771 bis 1780 war auch noch ein Plus an Geburten, in den letzten Jahren sogar von über 1000 Geburten. Seit 1781 sinkt aber die Zahl der Geborenen unter die der jährlich Gestorbenen alljährlich immer mehr und mehr. Im ganzen Jahrhundert kommen auf 1,096,451 Todegfälle 962,689 Geburten. Die Bevölkerung hatte also einen Verlust von 133,B762 Menschen erlitten. In den letzten acht Jahren betrug die Zahl der Geburten 159,777, der Todesfälle 203,463. Der jährliche Durchschnittsverlust an Menschen beträgt also 5440.
Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Nach dem Monatsbericht der Königlich Pfreußischen Akademie der Wissenschaften“ hierselbst lasen im Monat Mai folgende Herren: Petermann, Ueber die verschiedenen Benennun⸗ gen der Mandaͤer nebst einigen vorläufigen Bemerkungen über ihre Sprache und Schrift; Beyrich, Ueber die Triaskildung bei Recoaro und Schio; Siemens, Ueber den Einfluß der Beleuchtung auf die Leitungsfähigkeit des krystallinischen Selens; Braun, Mittheilungen aus den Briefen des Hrn. Hildebrandt; Auwers, Bericht über die Beobachtung des Venuzdurchganges in Luxor; vom Rath, Ueber die in der Nacht vom 29. zum 369. März d. J. in Skandinavien nieder⸗ gefallene vulkanische Asche; Kummer, Ueber die Wirkung des Luft- widerstandes auf Körper von verschiedener Gestalt, insbesondere auch auf die Geschosse; Braun, Die Frage nach der Gymnospermie der Cycadeen, erläutert durch die Stellung dieser Familie im Stufengang des Gewächsreichs (Schluß).
— Professor R. Schöll hat nach der „Jen. Ztg.“ einen Ruf an die Universität Straßburg angenommen und wird zu Ostern k. J. dorthin abgehen.
— Ueber die Vollendung des Kaulbach⸗Museums in Mün⸗ chen wird dem „Corr. v. u. f. D.“ Folgendes mitgetheilt: Im Bau ift das Kaulbach⸗Museum vollständig vollendet. Es wird nur noch das vollkommene Austrocknen der Mauern erwartet, um alsbald mit der Einrichtung und Einräumung zu beginnen, so daß nach Vollen dung dieser Arbeit, welche des Meisters einziger Sohn, der Ge⸗ schichtsmaler Hermann Kaulbach, übernommen hat, die Eröffnung n n kann. Dafür ist etwa der Ausgang Oktobers oder der Infang des November in Austsicht genommen. Das Innere des Museunms, welches ausschließlich durch Oberlicht beleuchtet wird, in der Grundfläche ein Rechteck, wird alle Originalschöpfungen des Meisters, insoweit sie im Besitze seiner Familie sind, umfassen, nahezu 200 Nummern, die Briginal Kartons und Skizzen, zum Theil in farbiger Ausführung, zu den meisten seiner vorzüglichsten Werke, von der fruͤhesten bis zur spätesten Zeit. Auch werden Original⸗Oelgemälde, darunter sehr bekannte Por⸗ traits, vertreten sein. Reproduktionen sind nicht in Aussicht genommen, da es schon Schwierigkeit macht, die Originalien sämmtlich wohl unterzubringen. Dem Publikum wird täglich zu gewissen, noch bekannt zu machenden Stunden der Eintritt 6c lin sein, und zwar unentgelt · lich. Der Museumsban sst in edlem Renaissancestyl ausgeführt, nach den Plänen und Entwürfen des Hrn. Georg Hauberrisser', des Er⸗ bauerz des neuen Münchener Rathhaufeg, unter entsprechender Zu⸗ ratheziehung des genannten Sohnes. Einfach gehalten, hat den, Vau als feinen einzigen dekorativen Schmuck zwei etwa 41 hohe Musen⸗ gestalten von Zinkguß in Nischen der äußern Längenwand nach der oberen Gartenstraße hin, wo der Bau in Kaulbachz Garten Mr. 169), nt lber neben des Meisters langjährigem Wohnhause, aufge⸗ ührt ist.
— Der Hofmaler Pecht und Maler Schwörer sind gegen ⸗ wärtig mit Ausführung zweier neuer Fresken im Konzilinm s= faale zu Const anz beschäsftigt. Der Erstere malt ein den a des Kaisers Joseph darstellendes Bild, der Letztere den Friedensschlu