Industrielle Etablissements, Fabriken und Großhandel.
een Köln⸗Mindener Eisenbahn⸗Gesell schaft.
Lgttober d. J. fälligen neuen Coupons ⸗ Serien zu den 4proz. w,, . . , Gesellschaft wird am 20. Septem- ber d. J. beginnen.
Die bezüglichen Anweisungen sind nebst einem nach Nummern geordneten, den Namen und
Fientanten angebenden Verzeichnisse in duplo, wozu Formulare WJ bei unferer Hauptkasse (Frankenplatz,
6 nas n t Prioritäts⸗Dbligationen IV. Emission Lit.
ö 4 „Herrn S. Bleichröder und der Direktion der Diskonto⸗ ; Gefellschaft,
Hamburg der Norddentschen Bankh,
„Frankfurt a. MN. „ Herren M. A., von
Bank für , . . . .
li sgegeben werden, an unsere Hauptkasse einzuliefern oder franco einzusenden. . ö k ö , den Empfang e ,. Anweisungen, welche von den Inhabern persönlich 3 i. werden, auf einem Exemplare ö . , . ,,. .
ten bezeichneten Tage ab, gegen Rückgabe dieses mit i . ; 1 . dem kö des Verzeichnisses verabfolgen. Die Annahme dieser letzt
erwähnten Anweisungen, sowie die Ausgabe der neuen Couponsbogen sindet nur au den
bis 12 Uhr statt. . . . . . 5 , wird eine Empfangsbescheinigung nicht ertheilt,
auch über die auf gleichem Wege so bald als thunlich versendeten Couponsbogen eine Quittung
nicht gefordert. Begleitschrelben und ie der Couponsbogen per Post erfolgt unter Couvert ohne Begleitschreiben un unter ö , fofern eine andere Werthdeklaration nicht ausdrücklich verlangt sein sollte. 3 scg gen den 4. September 1875. . Die Direktion. lr ⸗ Prenßische Baden Credit ⸗actien ant. — — Die am 1. Oktober er. fälligen Coupons unserer Hypotheken Antheil 5 Tigen unkündbaren Hypothekenbriefe, sowie jsi t unserer 5 igen ündb aren Hypotheken ⸗ Schuld. Gerti . he. ö . k,, er. ab Di 2. October er. fälligen TZinscoupons om 18. x. . ö ö werden an . , . 3 — KJ ../) treffenden Lolalblätter bekannt gemachten ah s gj 8.1 eingelöst. Here mne, nn,, ,, wen, u essmne, . zowie bei unseren General-Agenturen vom 1. Okto- Die Direktion. ber er. ab eingelösst. K , . tifieats: ö bie need lehnen götete: KLandgräfl. Hess. cone. Landesbank. No. 76365 7654 7661-7666 7668 7669 8100 Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9h01 -= 9504 9580 —– 9582. 22. Mai a. c. die Einziehung der Noten unserer R Ehr. 500 — MHarks 1509. Bank betreffend, fordern wir hiermit die Inhaber No 3678 3687 4132 4166 4168 4169 6225 6228 solcher Noten wiederholt auf, dieselben an unserer 7a66 7452 80381 8494 S513 9702. Kasse oder bei Herren von Erlanger & Sõhne X LhIr. 200 — Mark 609. in Frankfurt a. / . bis zum 31. Dezember . 2 No. 5330 1814 1850 2350-2353 2385 —- 2387 zur Einlösung zu bringen. 6898 2389 2391 3677 3673 3675 4252 4257 4259 4722 Nach diesem Zeitpunkt werden die Noten nur noch N24 4727 4748 —- 4750 4753-4758 4761 6231 an unserer Kasse eingelöst, und zwar dem 8. 5257 62395 7291 7294 7256 7301 7320 7321 7358 unserer Statuten gemäß bis zum n, S741 -= 8743 8748 - 8749. den 15. September 1876. (Fr. 19. * R Ehlr. 100 — Marl 309. Domburg v. . 1. if . : No. 887 1816—- 18320 1824 1924 2394 2397 j andar. Hess. conc. 235 = 0, T 333 3255 24 gs es dh Direktion der gr. Hh Zzöz 359 3512 3314 3515 3556 3350 3331 33341 Landesbank. — 3336 3339 3662 3663 3665 3850 3855 3859 4262 4263 4269 4273 4275 4276 429 - 4137 4740 ; ; 6709 6714 6724 6725 6732 6733 6735 6750 6802 und Großhandel. 6805 6807 - 6811 6813— 6818 7726 7729 - 731 7733 7734 7736 7740 7741 75810 8142. ; werden nur an unserer 6 . 6 ie, zeitige Rückgabe der betreffenden Certificate, deren ö . baar oder in neuen Stücken er- Parat do Vo age. hoben werden können, ausbezahlt. Kerim, den 15. September 1875. Fabrit unh ite ae; von nese 6ussis Effetten und feinen Lederwaaren in gedie⸗ r . 6 . k . ö s el -VerslcheruUühgs- Aufträge von außerhalb werden umgehen Hy pot 1) . 6 9 ft 8 (6888 4 Nachnahme effeltuirt. n d,, ,. J. Bemiutha, Hoflieferant Dr. Gr inner, e, wont, J. g. K. Hoheit der Krönprimestzn; ö St loßfreiheit ir. J. ' 13239)
?
7305 Bekanntmachung. 6580
Die Verloosung der Pramien für die am
haltend 1040 Nummern unserer Prämien briefe J. und IL. Abtheilurg wird in öffentlicher ,. ,. a allen Gegenden Deutschlands b raths am Freitag den 1. Oktobe 16 Jahres Nachmittags 3 Uhr Weintrauben in unserem Banklokale zu Gotha stattfinden. Gotha, den 15. September 1875.
Dentsche Grundkredit⸗Bank.
von Holtzendorff. Landsky. NR. Frieboes.
Deutsche Hypothekenbank
T7162 ( Aetien Gesellschaft). Die am 1. October a. c, fälligen Coupons der 45 * und 5 Hypothekenbriefe werden schon ö vom 15. September a. . ab an unserer Kasse Unter den Linden 388 ein- elöst. ö . im September 1875. Die PDirectiom.
wiegend. Neustadt 4. d. Haardt.
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4293 Bekanntmachung.
l 3 der am heutigen Tage staͤttgefundenen Aus⸗ loosung der im Jahre 1875 zurückzuzahlenden und zu solchem Zwecke zu kündigenden Kreis · Obligatio⸗
d folgende Numern gezogen worden; Prãmiirt ü 3 * 367169 und 41 über je 200 Thlr. oder auf
600 M6, J allen Aus ftellungen. D. Nr. 85. 152 und 19 über je 100 Thlr. Koch & Bein's
oder 300 M, Metall ⸗ und Glas⸗ FBF. Nr. 75. 269. 256. 337. 346. 348. 351. 376 Buchstaben⸗Fabrik,
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ember d. Irs, und später gegen Zurücgabe der Geschäfttzf irm en, bligationen, den Zinscoupons und Talons bei der Vezeichming von . Kreis ⸗Kommunal⸗Kasse hierselbst in Empfang zu Eisenbahnstatio·
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Gemäß 5. 29 des Statuts werden die Aktionäre unserer Gesellschaft zur außerordentl ichen General⸗Versammlung
af Donnerstag, den 14. Oktober d. J. Vormittags 10 Uhr,
im Englischen Hause, Mohrenstraße Nr. 49 in Berlin,
ergebenst eingeladen. Tagesordnung. 54 1) Beschluß über die Ausgabe . Sechs Millionen Thalern (achtzehn Millionen Mark) Prioritäts · Obligationen, ? 2) Aenderung des Statuts a. §. 18 Absatz 1 . . daß statt 11“ gesetzt wird: „fünf.
b. 5 20 Absatz 2 ; . ö. . g daß . „fünf Mitgliedern“ geit, wird: „drei“ und statt „acht“: „vier“.
Diejenigen Aktionäre, welche sich an dieser General Versammlung betheiligen wollen, haben ihre Interims scheine oder volleingezahlten Aktien spätestens am
6. Oktober d. J. i übli Geschäftsstunden J ie,, ei en bei Herrn F. Mart. Magnus oder in — 661 bei Herrn Paul Mendelssohn. Bartholdy,
in London bei Herren C J. Hambro & Son . . niederzulegen, . die im 9 34 des Statuts vorgeschriebenen Legitimationskarten in Empfang ge
. 3 tlittion re können sich laut 5. 28 des Statuts in der General Versammlung nur
andere Aktionäre auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. 6 Berlin, den 16. September 1875.
Der Anffichtsrath der Cuxhavener Eisenbahn⸗, Dampfschiff⸗ und Hafen⸗ . Aktien⸗Gesellschaft.
Johann Ecdunr el Lang hams.
72865
Penteche Land wirthschaftliche Jeitung
und Landwirthschaftliches Intelligenz-Blatt. Abonnement vierlelj. 5 Mark, Annoncen 35 Pfennige pro Zeile. Rerlin, Friedrichstrasse Vo. 2720, 1 Pie Deutsche Landwirthschaftliche Zeitung is allen Land wirthschafdlichen Zeitungen Deutschlands.
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welche sich für die Deutsche Landwirthschaftliche Leitung eignen, werden auch angenommen im
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. ö K 5 . . 729/9.) Mit dem 20. Dezember d. Irs. hört die fernere z bäu den 2c. Stra . (i ‚ Verzinsung der vorgedachten Obligationen auf. e Len, an mn ne 2 . . .
Bergen, den 1. Juni 1875. ie feranten, * 21 rute Veñsage
Die Chauffee ⸗ Bau. Commisston des streises Provinzial Ausstellungen. Rügen.
och & Bein, Berlin CO., Brüderstraße 29.
na 219.
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintra
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
Berlin, Sonnabend,
l) die Vakanzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu besetzenden Stellen,
2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
4 die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ⸗ Güter und Staats Domãnen, sowie anderer Landgüter,
den 18. September
gungen und Löschungen in den Handels und Zeich enregistern veröffentlicht:
S6) die von den Reichs,, Staats- und Kommunalbehsrden ausgeschriebenen Submissionstermine 7) die Tarif und ö der deutschen Eisenbahnen, ö ⸗
8) die Uebersicht der
aupt · Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
W die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff ⸗ Verbindungen mit transatlantischen Ländern,
10 das Telegraphen ˖ Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzeß über den Markenschutz, vom 30. November 1814. vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Eentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. n 225)
Das Central Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest⸗Anstalten des In— und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8W., Königgrätzerstraße 109, und alle
Buchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8M. Wilhelmstraße 53, bezogen werden.
, ,
aa me m. i
Den Schutz französischer Marken be⸗ treffend.
Die „Deutsche Industrie⸗Zeitung“ Nr. 37 ent⸗ hält einen Artikel über Markenschutz, in welchem es am Schlusse heißt:
Ebenso wie mit Oesterreich ist vom Deutschen Reiche auch mit Frankreich eine Konvention abge⸗ schlossen worden, die auf Grund des Reichsgesetzes vom 30. November 1874 den gegenseitigen Schutz der Handelsmarken regeln soll. Die französischen Handelsmarken müssen bei dem Handelsgerichte in Leipzig eingetragen werden, wenn sie in Deutschland gesetzlichen Schutz genießen sollen. Jedoch werden nur solche Marken registrirt, welche vor dem 1. Ja⸗ nuar 1875 schon in Gebrauch waren, und gegen welche kein Einspruch erhoben worden ist. Die An- melde⸗ sowie die Einspruchsfrist läuft schon am 20. September ab.
Wir bemerken hierzu, daß sich die beiden letz⸗ ten Sätze nur auf solche Marken beziehen, die in Frankreich als notorisch gelten, ohne doch ge⸗ mäß den Bestimmungen des französischen Ge⸗ setzes vom 23. Juni 1857 förmlich deponirt zu sein. Für die Anmeldung aller Marken, welche in Frankreich gesetzlich deponirt sind oder werden,
besteht keine Präklusiofrist.
Die sächsische Gewerbe und In dustrie⸗ Aus stellung ist am 15. September geschlossen worden. Ueber die Schlußfeier berichtet die „Off. Ind. Ausst. Ztg.“: Eingeleitet wurde dieselbe durch eine Musikpièce. Sodann sprach Hr. Minister von NostitzWallwitz, der zunächst der Verdienste des Gewerbevereins, sowie der Aussteller lobend ge⸗ dachte. Das Ministerium habe dabei weiter nichts gethan, als einen Kommissar zur Juiy abzuordnen und die autzugebenden Prämien zu bewilligen. Das Unternehmen gereiche Unternehmern und Ausstellern entschieden zur Ehre. Redner gedachte sodann der zu gleicher Zeit stattgefundenen kunstgewerblichen Ausstellung. In das Geschick der vaterländischen Industrie könne namentlich auch das Kleingewerbe fördernd eingreifen, bezeuge doch auch das kaufende . daß es den Fortschritt zu würdigen ver tehe, und auch dieses könne ehr förderlich einwirken. Mit großer Befriedigung habe die Regierung wahrge⸗ nommen, wie die Arbeitgeber sich das Wohl ihrer Ar⸗ beiter angelegen sein ließen. Das Gewerbegesetz bedürfe einiger ergänzenden Bestimmungen; Hand in Hand damit muͤsse aber die Fürsorge der Arbeitgeber für die Arbeiter gehen. Der Gewerbeverein habe das Verdienst, ein gemeinnützig s Unternehmen tüchtig beendet zu haben. Allen Betheiligten, sowohl Unter⸗ nehmern als Ausstellern sei er beauftragt, den Dank der Regierung öffentlich auszusprechen. Ihre Mf. stäten der König und die Königin hätten ihr Interesse
an der Auestellung wiederholt ö erkennen gegeben.
Insbesondere habe man beschlossen, den Männern, welche sich namentlich um die Ausstellung verdient gemacht, ein besonderes Zeichen der Anerkennung zu widmen und sei er beauftragt, kundzugeben, daß Hrn. Kaufmann Walter das Ritterkreuz des Ver= dienstOrdeng, den Herren Kaufmann Weller und
Ingenieur Nagel das Ritterkreus des Alhrechts⸗ Ordens und Hrn. Kommissar Schütze das Ehren⸗
kreuz des Albrechts Ordens verliehen worden.
Hr. Handelskammer Sekretär Steglich verlas so⸗
dann die Namen der Prämiirten, sowie der außer
Preis bewerbung befindlichen Aussteller, mit den letz.
teren beginnend und sodann zu den silbernen und bronzenen Medaillen und den Ehrendiplomen (Be⸗ lobenden Anerkennungen) fortschreitend. Die Anfer⸗ tigung der den Medaillen beizugebenden Diplome schiebe die Aushändigung derselben um einige Wochen hinaus; besondere Bekanntmachung werde das Nähere mittheilen.
Herr Walter sagte in der Schlußrede, daß er vor drei Monaten mit ganz anderen Gefühlen an dem Orte gestanden, damals habe trotz muthigen Vor- gehens doch Bangigkeit das Herz bewegt, heute er—⸗ hebe ihn ein freudiges Gefühl über das glückliche Gelingen. Das Glück sei allerdings dem Uagterneh⸗ men auch besonders hold gewesen. Kein Wölkchen (wenn sich auch die Türken im fernen Osten ein wenig geschlagen) habe den politischen Horizont ge⸗ trübt. Auch der Patriotismus des sächsischen Volkes habe besonders günstig dazu mitgewirkt, auch Dree⸗ den selbst mit seiner reizenden Umgebung habe be⸗ sonderen Antheil Wenn man auch noch Manch s . gewünscht, im Ganzen sei Alles wohlgelungen. Die Aussteller hätten alte Verbindungen erneuert, neue angeknüpft. Jeder hahe sich Mühe gegeben, überall huldige man dem Fortschritt. Daß Wien
viel dazu beigetragen, sei nicht zu verkennen; nament⸗ lich im Orangeriegebaͤude finde man manche Anklänge. So Mancher habe dort eingesehen, daß er sich rüh⸗
ren müsse, um der Konkurrenz die Spitze zu bieten; der Schönheitsstnn sei entschieden auch durch diese Ausstellung geweckt worden. Wenn die Ausstellung nicht gut gewesen, so würden nicht circa 300000 Menschen, 12, Prozent der Einwehner Sachsens dieselbe besucht haben. Auch von außerhalb habe ein Besucher den andern nachgezogen Daß der Gewerbeverein ein gutes Geschäft gemacht, werde ihm Niemand mißgönnen, der sich die Sache überlege; der Gewerbeverein verfolge auch ideale
Zwecke und sei bieher nur durch den Mangel der Mittel an deren Aus führung behindert worden. Je großer der Gewinn des Vereins, je größer auch der der Aussteller. Wenn Mancher nicht prämiirt, so
ersten Tage reife; den Prämiirten den herzlichsten Glückwunsch des Gewerbevereins. Besonderer Dank gebühre auch dem Herrn Baumeister Richter, der alle Bauten noch vor dem bedingten Zeitpunkte fertig estellt, den Herren Weller, Nagel, Dr. Rentzsch, owie insbesondere auch Herrn Schütze (der von Morgens bis Abends thaͤtig gewesen), Herrn Dr. Schaufuß, der sich um die Lotterie verdient gemacht. Auch der Jury, die ihre Aufgabe so gewissenschaft erledigt, sage er besten Tank. Das sächsische Königs⸗ haus, das bei gleichem Sonnenscheine der Eröffnung beigewohnt, habe der Ausftellung das regste Inter⸗ esse bezeigt. Nicht nur zu beschauen, zu prüfen — a studiren, sei Se Majestät wiederbolt hier er - chienen! — Ein Hoch auf das sächsische Königa⸗ haus fand stürmischen Beifall. Unter sich anschlie—⸗ endem Glockengeläute, Böllerschüssen, den Klängen der Sachsenhymne erklärte Herr Walter die Aus— stellung für geschlossen. Zur Feier des Tages war übrigens auch die große Zwingerfontaine in Thätig- keit gesetzt.
Zur Herstellung der rechtlichen Existenz einer Aktiengesellschaft genügt, nach einem Erkenntniß des Reichs ⸗Oberhandeltgerichts vom 15. Juni d. J., die Aufnahme einer notariellen Ur⸗ kunde über die Errichtung und den Inhalt des Ge— sellschaftsvertrages einerseits und die Aktienzeichnung andererseits. Dagegen trägt hierzu nach Vollziehung der erwähnten Akte die erste s. g. konstituirende Ge⸗ neralversammlung nichts bei. Nach Artikel 208, Abs. 2, 3 des Handelsgesetzbuches muß zwar über die Eirxichtung und den Inhalt des Statuts eine gerichtliche oder notarielle Urkunde aufgenommen werden, allein es braucht weder die Gesammtheit noch auch nur die Mehrheit der Aktienäre . bei dieser „Verlautbarung“ zu betheiligen, no braut zu diesem Zwecke eine Generalversammlung einberufen zu werden; maßgebend ist vielmehr lediglich die Existenz einer derartigen öffent ichen Urkunde einerseits, die schriftliche, wenn auch im Uebrigen formlose Aktien zeichnung andererseits. Hier mit, und soweit die Landesgesetze nicht von diesem Erforderniß absahen, mit der staatlichen Genehmi⸗ gung war nach dem Recht des deutschen Handels⸗ gesetzbuchs die rechtliche Möglichkeit der Eintrag ing der Aktiengesellschaft in das Handelsregister und so die Voraussetzung ihrer rechtlichen Existenz gegeben, ohne daß es eines eigentlichen Kenstituirungs⸗ beschlusses oder anderweitigen Konstituirungsakfes bedurfte. Auch das Reichsgesetz vom 11. Juni 1870 erfordert einen solchen nicht. Dagegen erfordert es allerdings eine der Eintragung der Aktiengesellschaft in das Handelsregister nothwendig voraufgehende Beru⸗ fung und Beschlutzfassung einer Generalvarsammlung zum Zwecke der Wahl des Aussichtsrathes; es erfordert ferner unter Ümständen, sofern nämlich nicht das zwischen sämmtlichen Aktienzeichnern und selbstver⸗ ständlich in gerichtlicher oder notarieller Form abge— schlossene Statut die betreffenden Punkte konstatirt, beziehungsweise regelt, die gleiche voraufgehende Be- rufung und . einer Generalversamm⸗ lung: a. behufs Feststellung zweier die Eintragung in das Handelsregister bedingen er Thatsachen: näm⸗ lich, daß das Grundkapital vollständig gezeichnet itt, und daß mindestens 10, bei Versicherungagesell⸗ schaften mindestens 20x auf jede Aktie eingezahlt sind b. behufs Genehmigung gew esser, etwa zu Gun sten, einzelner Akrionäre getroffener besonderer Ver⸗ einbarungen.
Für den Fall des Verkaufs oder der Subhasta⸗ tion einer Fabrik (sowohl Anstalten zu größeren als auch zu kleinerem fabrikmäßigem Betrlebe) in Pausch und Bogen werden nach dem Allgemeinen Lantrecht die Fabrikgeräthjchaften, die Borräthe und die in Arbeit befindlichen Materialien als Zubehör gerechnet, auch wenn der Käufer von der Existenz dieser Pertinenzen nicht weiß oder dieselben nicht für Pertinenzen hält. — Eikenntniß des Reichs⸗ Qberhandelsgerichts vom 17. Juni d. J. — „Duich den in der Subhastation des Hammerwerks,“ führt das Erkenntniß des Reichs ⸗Oberhandelsgerichts in Beziehung auf den zu Grunde liegenden Rechts. fall aug, „dem Käufer ertheilten Zuschlag sind zu⸗ gleich mit dem Hammerwerke die Hammertheile in das Eigenthum des Käufers übergegangen, und zwar kraft des Gesetzes, so daß es hierzu keiner Erklä⸗ rung oder Handlung Seitens des verkaufenden oder kaufenden Theils bedurfte. Auch darauf kann es
nicht ankommen, ob, als der Käufer das Meistgebot abgab, sein Wille auf den Miterwerb der fraglichen Gegenstände gerichtet war, oder ob dees sich deshalb nicht annehmen läßt, weil er entweder von der Ex stenz dieser Gegenstände nichts wußte, oder die selben nicht für Pertinenzen hielt. Die, auch zum subhaftationsweisen Kaufe, erforderliche Wil- lensübereinstimm ung manifestirt sich einerseits in der Aussetzung der Sache zum Verkaufe, und andererseits in dem „Meistgebote“, als dem Aug⸗ drucke des Willens, diese Sache in der Beschaffenheit und in dem ganzen Umfange, wie dieselbe ausgebo— ten ist, zu erwerben. Somit umfaßt der Wille des
möge er bedenken, daß die Vollendung nicht am
Das Central-Handels - Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Das Abonnement beträgt 1 M 50 3 für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 20 8 —
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Käufers den Erwerb aller gesetzlichen Pertinenz⸗
stücke, und es erwirbt der Käufer deren Eigenthum durch den Zuschlag, auch wenn er sich darüber, worin die Pertinenzen bestehen, nicht vergewissert hat. Der Zeitpunkt, zu welchem der Käufer hierüber Gewiß⸗ heit erlangt — ob längere oder kürzere Zeit nach dem Zuschlage — kann selbstverständlich auf die Wirkung des Zuschlags keinen Einfluß üben.“
Ein englisches Geschäftshaus verkaufte an den hiesigen Kaufmann K. einen Posten Waare, welcher in den Monaten März und April geliefert werden sollte. Unter dem 6. Mai, also nach Ablauf der Lieferungsfrist, telegraphirte das englische Geschäfts⸗ haus an den Käufer, daß die Waare über Hull ab— gesandt worden. Sofort nach Empfang des Tele⸗ ö bestätigte der Käufer in einem Antwort— chreiben den Empfang des Telegramms und rügte in diesem Schreiben nur, daß die Waare ohne seine Zustimmung via Hull gesandt worden, woraus ihm eine höhere Frachtbelastung erwachsen sei, dagegen rügte er darin nicht, daß die Absendung ver⸗ spätet sei und er demnach die Empfangnahme ab lehne. Als sodann die Waare in Berlin anlangte, lehnte der Käufer die Empfangnahme ab, weil die Lieferung verspätet sei. Das englische Haus erstritt je⸗ doch beim hiesigen Kammergericht ein den Käufer zur Abnahme der Waare verurtheilendes Erkenntniß, welches vom Reichs Oberhandelsgericht (in der Sitzung vom 17. Juni d. J.) bestätigt wurde. „Dem Appellationsrichter“, führt das Erkenntniß des Reichs-Oberhandelegerichts aus, „ist in der Annahme beizupflichten, daß, wenn der ursprüngliche Vertrag der Parteien als ein Fixgeschäft zu behandeln wäre,
w
tern oder auf das Gewicht von 100 Milligramm bei einer Strähnlänge von 1000 Metern; e. Ent⸗ würfe legaler Bestimmungen, welche möglichst dar⸗ auf gerichtet sein müssen, zur einheitlichen Garn— Numerirung zu führen. Die hervorragende Bedeu⸗ tung der einheitlichen Garn⸗Numerirung für die Industrie und den Handel, und dann das große Interesse ihrer allgemeinen Einführung entbinden den Ausschuß davon, die in solchen Fragen interes⸗ sirten Industriellen zu ermuntern, daß sie auch an dieser dritten Versammlung des Kongresses Theil nehmen und so beitragen mögen, mit verein- ten Kräften das so würdig begonnene Werk zu krönen, welches ohne Zweifel eine Epoche des Fort⸗ schritts in der nationalen Industrie bezeichnen wird. Die feierliche Eröffnung des Kongresses wird unter dem Ehrenpräsidium Sr. Excellenz des Ministers für den Ackerbau, die Industrie und den Handel am 12. Oktober, um 10 Uhr Vormittags, zu Turin im Palazzo Carignano stattfinden. Diejenigen, welche an dem Kongresse Theil zu nehmen wünschen, sind gebeten, sich an das Sekretariat der Turiner Han⸗ delskammer (via dell' Ospedale Nr. 28) zu wenden, woselbst am 10. und 11. desselben Monats Oktober die Zutrittskarten ausgegeben werden.“
Nach virlen Versuchen hat man nunmehr, wie das „Journal offfeiel“ mittheilt, den industriellen Werth der Alfa, einer Pflanze, welche in den alge⸗ rischen Hochebenen wild wächst, erkannt. Diese Faserpflanze ift geeignet, die Lumpen in der Pa⸗ pierfabrikation zu ersetzen, indem sie dieser Industrie ein neues Surrogat für den ursprüngli⸗ chen Rohstoff zuführt.
derselbe diesen Rechtscharakter durch die in der späteren Korrespondenz der Parteien abgegebenen Erklärungen verloren haben würde. . .
hofe ausgesprochen worden“.
Dritter internationaler Kongreß für einheitliche Garn ⸗Numerirung. Seitens des Lokalausschusses des internationalen Kongresses für einheitliche Garn⸗Numerirung bei der Handels
Daß er in der Willkür der Kontrahenten steht, ein Fixgeschäft als einfaches Lieferungsgeschäft zu behandeln, ist sselbstverständlich und bereits wiederholt vom Gerichts⸗
und Gewerbekammer in Turin (Präsident L. La⸗ sagno) ist das nachstehende Circularschreiben ver öffentlicht worden: : Es sind bereits zwei Versammlungen des inter⸗ nationalen Kongresses zur Einführung der einheit⸗ lichen Garn-⸗Numerirung abgehalten worden: die erste in Wien und die zweite in Brüssel In Folge der vorgenommenen Arbeiten und der zwischen den Industriellen und den Delegirten der Handels kammern und den Interessenten der verschiedenen Nationen gepflogenen Besprechungen gelangte der Kongreß
internationale Garn⸗Numerirung wird sich auf das metrische System basiren; 2 die Nummer des Garns wird durch die Anzahl von Metern ausgedrückt wer- den, welche auf ein Gramm geben, und nur für die rohe und ungezwirnte Seide findet laut der folgen⸗ den Absätze 5 und 6 eine Ausnahme statt; 3) die Länge des Strähns wird für alle Sorten gehaspel⸗ ter Garne auf 1000 Meter mit Dezimal⸗Unterabthei⸗ lungen festgesetzt; jede Art von Ha⸗pelung ist gesetzlich zulässig, wenn sie nur 100090 Meter Garn auf den Strähn angiebt; 5) die Numerirung der rohen und ungezwirnten Seide ist auf die unveränderliche Einheit der Länge von 1000 Metern und die ver⸗ änderliche Einheit des Gewichts von einem Deei— gramm begründet; 6) für die Nummernskala der Seide wird, um den Handelsusancen aller Seide kul⸗ tivirenden Länder Rechnung zu tragen, das vrränder⸗ liche Gewicht einer unveränderlichen Längeneinheit angenommen und Sortirprobe auf Längeneinheiten von 509 Metern zu 50 Melligramm Gewicht zuge lassen. Der Kongreß empfiehlt vor allen anderen die Annahme des englisen Haspelumfangs von 1,4 Meter, bemerkt aber, daß die nachstehenden Umfänge, welche gegenwärtig im Gebrauche sind, dem metrischen System angepaßt werden können: Für Streichgarn 1,50 Meter mit 657 Umgängen; für Kammgarn, Vigogne und Baumwolle 155, Meter mit 73 Umgängen, oder auch für Baumwolle L436 Meter mit 70 Umgängen; für Flachs und Hanf 2 Meter mit 50 Umgängen eder auch 1,3 Meter mit 89 Umgängen; endlich für Floretseide 1,2 Meter mit 80 Umgängen oder auch 3 Meter mit 73 Umgängen. Roch bleiben andere bochwichtige Fragen zu löͤsen, und der Permanenz Ausschuß hat deshalb beschlossen, daß der dritte Kongreß vom 12 bis 16. Oktober d. J. in Turin tage. Die Punkte, über welche, abgesehen von den anderen, die vor seinem Zusammentritt in Vorschlag gebracht werden könnten, der Kongreß sich autzu— sprechen eingeladen ist, sind: a. Bestimmung der Grade der legal im Handel für jede Gattung Garns zulässigen Feuchtigkeit (Art der Konditionirung des Garns); Pb. Anwendung des Systems der einbeit⸗ lichen Garn⸗Numerirung auf die Garne und Strähne, mögen sie nun weiß oder gefärbt sein; . Methode zur Bestimmung der Nummern der Feinheit und Festftellung der Grenze, welche legul für den Ausfall bei den verschiedenen Garnen angenommen werden kann; d. Bestimmung des Systems der Sortir⸗
von Brüssel zu den folgenden Beschl ssen: ) Die
In ganz Algier besteht kein regelmäßiger Markt für den Absatz dieses wichtigen Produkts. Die nach Quantität und Qualität sehr geringe Waare, welche bisher in den Handel gekommen ist, wurde von den Eingebo enen in kleinen Partien an Zwischenhänd⸗ ler verkauft. Und dennoch sind unter diesen sehr primitiven Verhältnissen im Jahre 1874 allein über 60, 000 Tonnen (à 20 Ctr.) dieser Pflanze zusammen⸗ gehracht worden.
In Algier sind mehr als 4 Millionen Hektar mit dieser Pflanze bedeckt, welche einen unermeßlichen Reichtbum repräsentirt, und bisher vollständig ver⸗ nachlässigt worden ist. Um diesen Werth für die Industrie nutzbar zu machen, müßten Eisenbahnen gebaut und Dörfer angelegt werden, wo die zum rationellen Anbau der Pflanze nöthigen Arbeiter untergebracht werden könnten. Zur erfolgreichen Aus⸗ beutung dieser Gegend wäre also eine Kolonisation im Großen nothwendig, indem die Initiative eines einzelnen Individuums hier selbstverständlich nicht enügt, und es nur größeren Gesellschaften vorbe⸗ halten sein kann, in offener Wüste ein derartiges Unternehmen durchzuführen. Vollständige Betriebt⸗ einrichtungen, welche sofort in Thätigkeit gesetzt werden könnten, müßten an Ort und Stelle geschafft werden.
Die bisher von den Eingeborenen gesammelten, zur Papierfabrikation verwendeten Pflanzen waren ein Gemisch von überreifen und halbreifen Blättern, Stengeln, Knospen und Wurzeln der Alfa⸗Pflanze. Bei rationeller Behandlung müßte insbesondere für sorgfältige Auswahl der brauchbaren Theile der Pflanze Rücksicht genommen werden.
Nach den Mittheilungen des Kommandanten Charnier könnte bei solchem Betrieb auf einen zähr⸗ lichen Ertrag von 1000 K. Alfa per Hektar gezählt weiden; seinen Berechnungen zufolge würde 1 Ar= beiter 44 Tonnen (880 Ctr.) trockene Faser jährlich einheimsen können, so daß zur Ausbeutung eines Flächenraums von 3009000 Hektar eine europäische Bevölkerung von 6 - 7000 Seelen nothwendig würde.
Binnen wenigen Jahren werden vier verschiedene Eisenbahnlinien zu den Hochebenen führen, wo die Alfapflanze daheim ist, wodurch zunächst ein billigerer Transport des Rohmaterials ermöglicht werden wird. Eine französisch⸗algerische Gesellschaft hat bereits den Bau der Linie von Arzew nach Sanda in Angriff genommen, und Alles bereitet sich zur Unterstützung eines wohlorganistrten Betriebs dieses bedeutenden Unternehmens vor.
— Nr. 37 des Deutschen Handelsblatts, Wochenblatt für Handelspolitik und Volkswirthschaft. a Organ für die amtlichen Mittheilungen des
eutschen Handelstages. Herausgegeben von Dr. Alexander Meyer, Generassekretär des Deutschen Handelstages, hat folgenden Inhalt: Der Handel Englands und Frankreichs im Monat Juli und in den eisten7 Monaten des Jahres 1875. — Die Wanderlager und Waarenauktionen 2c. (Schluß). — Die Handelskammer zu Sorau. — Schutzmittel gegen Feuersgefahr. — Coursübersicht. — Wochen ⸗ übersicht: Volkswirthschaftliche Gesetzgebung. — Staatsfinanzen. — Münzwesen. — Eisenbahnen — Sozialetz — Zollwesen. — Bankausweise. — Ban ken. — Geldmarkt. — Handel und Verkehr. — Anzeigen.
Friedrich Georg Wiecks Deutsche Illu⸗ strirte Gewerbezeitung“, herausgegeben von Dr. A. Lachmann, (Verlag von F. Berggold in Berlin W., Linksstraße Nr. 10, Nr. 37, hat folgenden Inhalt: Gewerblich ⸗industrielle Berichte:
probe für Seide entweder auf das Gewicht von 50 Milligramm bei einer Strähnlänge von 500 Me⸗
Macabies' Kesselspeisevorrichtung. Die Weltaus⸗
stellung in Philadelphia. Die Bewässerung der
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