1875 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Glpys; Ornamente, menschliche und thierische Kötvertheile, Pro⸗ . Domsch ke, Schütze, . und Hosemann, Lehrer Maler Gosch, Gerstler und Hancke. 3h Anatomie, Proportionslehre. Maler Gosch. 35) Kompo siigns Ml ff architektonisches Zeichnen, farbige Dekorationen, Professor Spie l⸗ berg. 36) Thierzeichnen, Maler Schaller. .

Meldungen zur Aufnahme finden vom 1. Oktober ab tiäg⸗ lich Vormittags 8 10 Uhr im Bureau der Königlichen Aka—⸗ demie der Künste, Universttätsstraße Nr. 6, statt. Das Lese⸗ zimmer der akademischen Bibliothek ist den Schülern der Ab⸗ theilung . Sonnabends von Nachmittag 4 bis 7 Uhr geöffnet; die erforderlichen Karten werden im Bureau der Königlichen Akademie ausgegeben. Das Abgangszeugniß des Seminars soll als Nachweis der für die Zulassung zur Prüfung als Zeichenlehrer nach & 2 Nr. 3 der Instruktion vom 2. Oktober 1863 erforderlichen Ausbildung angesehen werden.

Berlin, am 10. August 1875.

Der Direktor der Königlichen Kunstschule. Gropius.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem KRöniglichen Eisenbahn⸗Direktions⸗Präsidenten Dan eo zu Elberfeld ist behufs Uebernahme der Stellung des Vorsitzen⸗ Den der Deputation der Aktionäre der Bergisch⸗Märkischen Eisen⸗ bahngesellschaft die Entlassung aus dem Staatsdienste zum 1 Dktober d. J. ertheilt worden.

Ju stiz⸗Minister in m.

Der Rechtsanwalt und Notar Pauli zu Neu⸗Ruppin ist in gleicher Eigenschaft an das Stadtgericht zu Breslau mit An⸗ weifung seines Wohnsitzes daselbst versetzt worden.

Abgereist: Der Ober⸗Bau⸗ und Ministerial⸗Direktor Weishaupt nach Saarbrücken.

Oeffentliche Bekanntmachung.

Wie durch Zeitungs ⸗Nachrichten bereits hinlänglich bekannt ge⸗ worden, ist in der Nacht vom 4 zum S5. Auzust er, in Folge eines auf dein Hundsrück niedergegangenen Wolkenhruchs üher die Stadt Kirn und das benachbarte Dorf Hahnenbach, Regierungsbezirk Coblenz, ein namenloses Unglück hereingebrochen. .

Nach amtlichen Berichten beträgt allein die Zahl der, der Kata⸗ strophe zum Opfer gefallenen Menschenleben 31, fünf Häuser wurden von den Fluthen ganz fortgerissen, 24 andere derartig unterwühlt, daß ihre fofortige Niederlegung polizeilich angeordnet werden mußte; alle übrigen sind mehr oder weniger beschädigt, viele gar nicht wieder her⸗

ustellen.

39. Außerdem sind alle Vorräthe an Lebensmitteln und Wein, beln und Ladenwaaren aller Art zum Theil fortgeschwemmt, zum Theil durch Wasser und Schlamm vernichtet und unbrauchbar ge— worden.

Das Vieh in den Ställen ist in großer Zahl verunglückt, Brücken und Wege sind zerstört, die ganze Thalflur, Wiesen und Aecker mit Geröll berfäet, oder durch Wegschwemmen des tragfähigen Erdreichs zum Theil für immer, zum Theil wenigstens für lange Zeit unfrucht⸗ bar gemacht, namentlich auch sind große Flächen der schönsten Kulturwiefen und des fruchtbarsten Gartenlandes zum Steinmeer verödet.

Durch eigene Thatkraft vermögen die schwer heimgesuchten Ge⸗ meinden fich aus ihrer Noth nicht wieder herauszuarbeiten, und ist deshalb Seitens der Lokalbehörden schon im Augnst ein Aufruf um Unterstützung an alle Meuschenfreunde ergangen, diese jedoch bis jetzt nur in spärlicher Weise erfolgt. .

An das Herz der Bewohner Berlins, welche bei ähnlichen Veran⸗ lassungen stets eine rühmliche Opferwilligkeit an den Tag gelegt haben, wende ich mich deshalb jetzt mit der Bitte um Unterstützung für die Verunglückten, indem ich ergebenst anheimstelle, etwaige Beiträge an Geld an mich ein fenden, oder im Präsidial⸗Bureau, Molkenmarkt 1, Jimmer 27, gegen Quittung abgeben lassen zu wollen.

neber vie eingegaugeucu Bekrdge wird öffentlich quittirt werden.

Berlin. den 17. September 1875.

Der Polizei⸗Präsident. von Madai.

Bekanntmachung.

In Folge meines Aufrufs vom 17. d. M. sind an Unterstützungen für Kirn und Hahnenbach bis heute eingegangen: von 1) S. de . 6 S 27) Hrn. v. Carstenn, Lichterfelde. 60 60 3) Hrn. Jakob

andsberger 35 M 75 3 4 Hrn. S. Friedberg Söhne 25 1. 5) Therese M. IL MS 67 G. H. S. 10 1ς½. ) Bg. 72. Berlin 199 66 S8 M K. 8 M 9 Hrn. Michael Wolff 3 4 10) Hrn. F. W. A. Ebel 16 M 11) Fraun M. A. Gitschiner 19 M 13 Hrn. Pol. Lieut. Boerner 3 SM 13) Frau Wittwe Wolff, Charlottenburg, 3 M 14) Hin. Adolph Schilde 60 1 159 Hin. Rentier Frosch, Leipzigerstrase, J M 16) Hrn. Kommerzien⸗Rath S. Lachmann 160 66 17) Orn. Restaurateur Wilde, Leipzigerstr, 94, 100 ( 1h & s. 36 6. 19) 3 V. 3 . 2) Hrn. Jusiug Aiexander 109, 21) Th; Hbt., Ber⸗ lin, 0 υ½ς 22) Hrn. Geh. Sanit. Rar Dr. Koblauk 10 23) Frau Wittwe Banspach 6 6 240 Frau Timme, Potsdamerstr. 119 3 1 gö) Hrn, von Hellssz 3 M 26) Hr. J. Schüler 1 A 27) Ir. Barnitki hier] * 58 ; in Summa 703 M 25

ernere Rerwnge werden dankend entgegengenommen. 5 öen 25. September 1875. Der Polizei · Prästdent. von Madai.

Die heute ausgegebene Nr. 39 der Allgemeinen Verx⸗

loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗A Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: A lzeyer, Halle a. S. Stadt⸗Obligationen. Anh alt⸗ Dessauische Staats⸗Prämien⸗ Anleihe. Belgische 4 proz. Eisenbahn⸗Prioritãts⸗Obligationen (Sambre et Meuse). Dan⸗ ziger Hypotheken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Gothenburger Hyvo⸗ theken⸗Vereins⸗Pfandbriefe. Lill er Prämien⸗Anleihe de 1860. Löwenstein⸗Wertheim⸗Rosenbergsches Anlehen de 1835. Mailänder Prämien⸗Anleihe de 1866. Ober⸗Oderbrucher Deich⸗Obligationen. Pa Iffy'sche Prämien⸗Anleihe. Pariser Prämien⸗Anleihe de 1865. Polnische 4proz. Liquidatians⸗ Pfandbriefe. Russische Nikolaibahn⸗Obligationen. Schle⸗ fische Pfandbriefe (Rückstän de). Schonen 4proz. Güter⸗HLypo⸗ theken⸗Anleihe de 1858. Srarnberg⸗Penzberg⸗Peissen⸗ Berger Eifenbahn⸗Obligationen. Stettiner Börsenhaus⸗ Vbligationen. Tournai 59 Fr.⸗Loose de 1874.

Die Allgemeine Verloysungs-⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abunnementspreis von 1 Mark 50 gl. (15 Sgr.) viertelsährlich durch alle Postanstalten, so wie

durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, . W.,. Königgrätzer⸗ Rraße 109, und alle Buchhandlungen zu bezéehen, für Berlin auch bei der Expedition, 6 35. Preis bro einzelne Rummnzer 25 Pf. (2/9. Sgr.)

——— ——

Aichlamtliches.

Deutsches Reich.

Berlin, 25. September. Se. nig begaben Sich gestern Wagen von Doberan nach ich Rostock, woselbst d d bestiegen dort nebft den K ereit gehaltenen Pferde, um die 18. Division beizuwohnen, seinen Anfang nahm.

de der Abbruch der Uebung befohlen, d Höchsten Herrschaften von den fremdherrlichen .

edecken stattfand. lichkeiten die die Genera⸗

Majestät der den 24. d. M., dem Sandkrug, as erste Rendez⸗

öniglichen

Preußen. Kaäiser und früh um 8 Uhr, zu ungefähr 16. Meile südl vous angesagt war, un i Prinzen und dem Gefolge die b dem Feldmanöver der 17. gegen welches gegen 9 Uhr Gegen 1 Uhr wur ben Sich die Allerhöchsten un Mans verfelde aus, gefolgt von nach Doberan zurück,

zu Wagen n Diner von

Sr. Majestät ei Einladungen zu ; der Behörden, die fremdherrli A. erhalten. Nach dem Di Doberan veran

circa 110 6G demselben hatten außer den Fürst chen Offiziere, ; beabsichtigten Se. Majestãt staltete Festvorstellung zu be⸗ nation des Kamp und einiger dlich gelegenen Bade⸗Ortes in

die im Theater zu suchen, und demnächst die Illumi hervorragender Punkte des freun Augenschein zu . Heute Vor Feldmanöver en alsdann daselbst bei Sr. das Déjeuner dinatoire ein,

ttelst Extrazuges die

mittags endete das Se. Majestät nehm Königlichen Hoheit dem Großherzoge und treten um 5 Uhr 15 Minuten mi Rückreise nach Berlin an.

Se. Kaiserliche und Kronprinz, Höchstwelcher, gelegentlich der Schlesien zum C Regiments Nr. der „Schles. Ztg. sprache an das

Königliche Hoheit der, bereits mitgetheilt worden,

des V. und VI. Urmee⸗Corps in

es 2. Schlesischen Grenadier⸗

hat laut Mittheilung

de folgende An⸗

ents gerichtet:

er und oberster

bereitet, indem Anderthalb Jahre ser Zeit den Geist,

II ernannt worden ist, nach der Bunzelwitzer Para Offiziereorps des Regim Allergnãädigster Kriegsherr hat mir die größte ses Regiments . Regiment geführt und in die Genüge kennen ; Kriege wie im Frieden bedeutungsvolle Regiment in denselben den Er felben gehegt, im vollsten Maße entsy 3, der Armee ein weithin leuchtendes B Meine Dankbarkeit gegen Se. M Ehre ist darum auch groß Ausdruck geben, als durch er lebe hoch!“ .

ammelten Offiziere sich und Königliche Hoheit: ich à la suite, jetzt b . zu Ihnen bleiben dieselben, denn die

m Chef die ernannt hat. abe ich das in demselben herrscht, : daß sich das Regiment im Seit jener Zeit es hat das

zu wissen, bewähren werde. Feldzüge hinter uns, und wartungen, die ich von und, wie im Jahre 181 militärischer Tugenden gegeben. eir estät den Kaiser für die mir erwiesene und ich kann derselben keinen würdigeren den Ruf: „Se. Majestät der Kaiser le

Zum Schluß, an die um ihn vers wendend, sagte Se. Kaiserliche

„Meine Herren, bisher war Regiments. Meine Beziehungen zu Liebe zum Regiment kann sich nicht andern.“

In den deutschen Münzstätten II. September 1875 geprägt: Doppelkronen, 265,330, 450 6 Kronen; rechnung: 15,382, 000 ; 5⸗Markstücke, 87, 169, 453 6 12M Pfennigstücke, 17, 196 741 Nickelmünzen: . 394, 191 46 S 35 5 Pfennigstücke; 18 8 T ⸗Pfennigstuͤcke; 1 Gesammtausprãg Silbermünzen: 14,195,425 S 25 3; an Kupf

Nach den Bestimmungen des die Eisenbahn⸗Unternehmungen vom die Frachttarife für der beim Beginn des Transporeh ag Eintritt,

in ich Chef des

stnd bis zum Olo, 384 700 hiervon auf Privat⸗ 23, 143,270 M6 arkstücke, 63, 139 6 50 8 50⸗ 3 20⸗Pfennigstücke; 90 3 16⸗Pfennigstücke, 4801, 235 an Kupfermünzen: 3 858,534 ( 982,269 M66 57. 3 1⸗4Pfennigstücke. Goldmünzen: 1,1765, 7 15,150 6; an I; an Nickelmünzen: ermünzen? 5, 810, 8o4 6 O5 3. preußischen Gesetzes über 3. Nobember 1838 sollen und Personentransport ebetriebes und dle späteren Aende⸗ im Falle der Erhöhung früher sechs Wochen vor Anwendung derselben emacht werden. ft bedingt, daß insbesondere Erhöhungen der n vor der Anwendung ihrem vollen ung einer detaillirten Publikum auf des⸗ chnenden Dienststellen bezw. werden müssen, damit das

an Goldmünzen:

an Silbermünzen:

128, 173, 204 S 10

1 Waaren⸗

rungen sofort bei derer ermäßigter Sätze aber öffentlich bekannt g

Diese Vorschri Tarife mindestens 6 Woche Umfange nach feststehen und in Ermangel Bekanntmachung durch die Zeitungen, dem fallsige Anfrage von näher zu bezei auf den Stationen genau mitgetheilt betheiligte Publikum, der Absicht des Gesetzes entsprechend, recht⸗ n zu machen in der Lage ist. nach den vom Reichs-Sisenbahn⸗ Amt gemachten Wahrnehmungen, mehrere der unter der Herr⸗ schaft des Gesetzes vom 3. November 1838 stehenden Eisenbahn⸗ verwaltungen verschiedentlich theils die gesetzliche Publikations⸗ frist überhaupt nicht beachtet, theils Tariferhöhungen in einer für ben Zweck nicht genügenden Weise oder zu einer Zeit publizirt, wo der Eintritt der Erhöhung noch von der vorgängigen Geneh⸗ migung der Aufsichtsbehörde abhängig war oder die bezüglichen Tarife sich noch in der Ausarbeitung befanden, dem Publikum also nicht mitgetheilt werden konnten.

Das Reichs⸗Eisenbahn⸗Amt hat deshalb Anlaß genommen, an die korrekte und sorgfältige Beobachtung der gesetzlichen Vor⸗ schriften zu erinnern, indem es darauf hinweist, daß Zuwider⸗ handlungen gegen dieselben das Einschreiten der Aufsichtsbehör⸗ den, wie unter Umständen den Anspruch auf Erstattung der vor— schriftswidrig erhobenen Beträge zur Folge haben müßten.

Die Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichts verfassungs⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Eivilprozeß⸗ Ordnung nebst Sinführungsgesetzen führte in ihrer Sitzung vom 23. September zunächst die Berathung des sechsten Arten des Verfahrens) der Strafprozeß⸗ Die noch nicht erledigten §§. 376 bis 380 des ersten Abschnittes (Verfahren bei amtsgericht⸗ lichen Strafbefehlen) fanden unveränderte Annahme. der die §§. 351 385 umfassende zweite Abschnitt (Ver⸗ vorangegangener polizeilicher Strafverfügung) er⸗ litt eine Abänderung; nur wurde hinzugefügt, daß bei Ver⸗

Wiedereinsetzung in den vorigen Ebenso wurde der dritte Abschnitt chriften über e 55. 386 Eine lebhaste

zeitig seine Berechnunger Gleichwohl haben,

Buchs (besondere Ordnung zu

fahren na

säumung der Antragsfrist Grad zulässig sein solle. (Verfahren bei Zuwiderhandlungen gegen die Vor F die Erhebung der öffentlichen Abgaben und Gefä 394) mit unerheblichen Aend Erörterung entspann sich

erungen angenommen. erst über einen Antrag des Abg. Eysoldt, den vierten Abschnitt (Verfahren gegen Persone n) ganz zu streichen.

sich der Wehr k er ganze Abschnitt mit einigen

icht entzogen habe wurde schließli z

abgelehnt und d

nahme beziehen, unverandert angenommen. Der fünfte Abschnitt (Verfahren bei Einziehungen, §5§. 403 —= 4095) fand mit einer durch die Annahme der Berufung nothwendig gewordenen Aen⸗ derung des §. 406 Annahme, Hierauf ging die Kommission zum ersten Äbschnitt des siebenten Buchs (Strafvoll streckung) äber. Die 88§. 406 und 407 wurden nicht beanstandet. Eine eingehende Erörterung rief §. 408 hervor welcher die Strafvollstreckung der Staatsanwaltischaft überweist, für die zur Zuständigkeit der Schöffengerichte gehörigen Sachen aber der Landes Justizverwaltung gestattet, die Strafvollstreckung den Amtsrichtern zu übertragen. Hierzu lag der Antrag vor; „Die Strafvollstreckung erfolgt bei den zur Zuständigkeit des Reichs⸗ gerichts, der Schwur⸗ und Landgerichte gehörigen Sachen durch den Untersuchungsrichter, bei den zur Zuständigkeit der Schöffen⸗ gerichte gehörigen durch den Amtsrichter. Derselbe wurde indeß abgelehnt, dagegen auf Vorschlag des Abg. von Puttkamer beschlossen, daß es unzulässig sein solle, für die zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehörenden Sachen die Vollstreckung den Amtsanwälten zu Üüberweisen. Auch nahm die Kommission einstimmig einen Antrag Reichensperger an, daß eine Beschwerde gegen die Staatsanwaltschaft wegen gesetzwidriger Strafvollstreckung an das Gericht zuläͤssig sein solle.

Zur Verhütung des Mißbrauchs der deutschen Flagge durch seeuntüchtige Schiffe sind die Kaiserlichen Konsularbehör⸗ den in den britischen Hafenplätzen angewiesen worden, für ein daselbst in das Eigenthum von Reichsangehörigen übergehendes Schiff das Attest über den Erwerb des Rechts zur Führung der deutschen Flagge nur auf Grund des Zeugnisses eines Schiffs⸗ besichtigers des britischen board of trade über die Untersuchung des Schiffs und dessen Seetüchtigkeit zu ertheilen. Die Schiffs⸗ besichtiger sind vom board ot trade beauftragt, diese Unter⸗ suchung, deren Kosten von dem Rheder des Schiffs zu tragen sind, auf Antrag der Kaiserlichen Konsularbehörden vorzu⸗

nehmen.

Auf Grund des §. 14 des Gesetzes vom 3. Juli d. , betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwaltungsstreitverfahren hat der Minister des Innern durch ein Cirkularrestript vom 15. d. M. bestimmt, daß es bei den Vorschriften des von ihm und dem Justiz⸗Mi⸗ nister unter dem 29. Dezember 1873 erlassenen Regulatiys zur Ordnung des Geschäftsganges bei den Verwaltungsgerichten auch nach dem 1. Oktober d. J. bis auf Weiteres mit folgenden Maßgaben zu bewenden hat: .

J. Zu 8. 5. Die Einberufung der Stellvertreter der ge⸗ wählten Mitglieder des Bezirksverwaltungsgerichts erfolgt fortan durch den Vorsitzenden nach der durch die erhaltene Stimmen zahl und bei Stimmengleichheit durch das Loos zu bestimmenden Reihenfolge.

il. Zu 5§. J. Die Ertheilung von Urlaub an die ernann— ten Mitglieder und deren Stellvertreter in dieser ihrer Eigen⸗ schaft erfolgt fortan allein durch den Minister des Innern. Die gewählten Mitglieder und deren Stell vertreter haben bei beabsichtigter längerer Entfernung von ihrem Wohnorte dem Vorfitzenden sofort Anzeige zu machen, welcher ihre Stell vertre⸗ tung unter Beachtung der Bestimmung unter Nr. J. ordnet.

III. Der S8. 14 erhält folgenden Zusatz Vor jeder Sitzung hat der Vorstßzende dem Regierungs⸗Präͤsidenten, behufs Be⸗ schlußnahme über die Bestellung eines Kommissars zur Wahr⸗ nehmung des öffentlichen Interesses, ein Verzeichniß der in der Sitzung zur mündlichen Verhandlung gelangenden streitigen Verwaltungssachen, welches die Namen der Parteien und eine kurze Bezeichnung des Streitgegenstandes enthält, zuzustellen. Auf Verlangen sind dem Reglerungs⸗Präsidenten auch einzelne Aktenstücke, sowie in den Fällen, wo ein besonderer Kommissar nicht beftellt war, Abschriften der ergangenen Entscheidungen mit⸗ zutheilen.

jy. Im S. I8 ist statt: „Verwaltungsgericht für den Re⸗ gierungsbezirk N. N.“ „Königliches Bezirks⸗Verwaltungsgericht zu N. N.“ zu setzen.

V. Da fortan gegen die Entscheidungen des Bezirks⸗-Ver⸗ waltungsgerichts in zweiter Instanz noch die Reyision zulässig ist, so erscheint es insbesondere mit Rücksicht auf die Vorschrift des 8§. 65, Absatz2 des Gesetzes vom 3. Juli d. J. erforderlich, die Titen den Kreisausschüssen so vollständig zurückzugeben, wie die letztern dieselben im Falle der Einlegung des Rechtsmittels der Revision an das Ober⸗-Verwaltungsgerichk einzusenden haben. Zu diesem Behufe sind sowohl die Schriftsätze der Parteien in der Berufungsinstanz, als auch die Protokolle über die Verhand⸗ lungen vor dem Bezirks⸗Verwaltungsgerichte, sowie über die etwa von diesem angeordnete Beweisaufnahme, überhaupt sämmt⸗ liches in der zweiten Instanz entstandenes Aktenmaterial, mit Ausnahme der Konzepte der Endurtheile des Bezirks⸗Verwal⸗ tungsgerichts, zu den Akten der Kreisausschüsse zu bringen und diesen mit den Urtelsausfertigungen zu übersenden.

VI. Zu 5§. 21. Der Jahresbericht ist fortan dem Minister des Innern allein zu erstatten.

Zu der Uebersicht der vorgekommenen Geschäfte ist das dem Cirkular⸗Erlasse vom 26. Juni d. J. J. K. O. 525 bei⸗

Rubrik 8 hinzuzufügen, aus welcher sich ergiebt, wie viele strei⸗ tige und nicht streitige Verwaltungssachen von jedem der beiden ernannten Mitglieder und wie viele von den gewählten Mit⸗ gliedern erledigt worden sind.

VII. Durch den §. 90 des Gesetzes vom 3. Juli d. J. sind die 85. 40 bis 48, 59 bis 565 des Gesetzes vom 8. Mãrz 1871, betreffend die Ausführung des Bundesgesetzes über den Unterstützungswohnsitz, sowie die §§. 141 bis 163, 165 der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872, soweit sie das Ver⸗ fahren in streitigen Verwaltungssachen zum Gegenstande haben, sowie die S5§. 87 bis 198 derselben Kreisordnung aufgehoben.

Es treten daher, soweit die vorgedachten Gesetzes bestimmun⸗ gen in dem Regulativ vom 29. Dezember 1873 in Bezug ge⸗ nommen sind, an die Stelle derselben die betreffenden Bestim⸗ mungen des Gesetzes vom 3. Juli d. J. Demgemäß kann die Oeffentlichkeit fortan auch in Streitsachen zwischen Armenver⸗

§. 43 des Geseßzes vom 3. Juli d. I) und braucht die Ver⸗ fündigung der Entscheidung in Streitsachen zwischen Armen⸗ verbänden nicht stets in öffentlicher Sitzung des Bezirks verwal⸗ fungsgerichts zu erfolgen (§5. 15 Absatz 2 des Regulativs, F§. 51 des Gesetzes vom 3. Jüli d. 3).

Außerdem wird insbesondere auch noch auf die Bestimmun⸗ gen der S§. 37 40 und 49 des Gesetzes vom 3. Juli d. J., verwiesen, welche rn auch auf die vor den Bezirksverwaltungs⸗ 1 zu verhandelnden streitigen Armensachen Anwendung nden.

FIII. Außer den nach 55. 1 und 2 des Regulgtivs den Bezirks verwaltungsgerichten obliegenden Geschäften haben diesel⸗

Zufätzen, wesche sich auf die Ausführung der Vermögensbeschlag⸗

ben die ihnen fernerweit durch die Gesetzgebung uͤberwiesenen

Geschäfte, insbesondere diejenigen wahrzunehmen, welche ihnen durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personen⸗ standes und die Form der Gheschließung vom 9. März 1874, bezw. vom 1. Januar 1876 ab durch das Reichsgesetz uber die Beurkundung des Personenstandes, und die Eheschließung vom 6. Februar 1875. durch das Gesetz über die Enteignung am Grundeigenthum vom 11. Juni 1374, durch das Gesetz, be⸗ e Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen vom ffend die Schutzwal⸗

Penstonsverhältnisse der städtischen Beamten und deren Wittwen und Waisen durch die Gesetzgebung; Anbahnung von Verträgen der zum Verband gehörigen Städte mit Lebensversicherungs⸗ banken über die Versicherung ihrer Beamten, wie ähnlich dies in Königsberg i. Pr. geschehen; 3) über Beiträge der Staats kassen zu den staͤdtischen Verwaltungskosten, weil die neuere Gesetz⸗ gebung den Magistraten eine Menge reiner Staatsgeschäfte über⸗ wiesen; über Zweckmäßigkeit bezw. Nothwendigkeit einer ge⸗ regelten Abfuhr der menschlichen Abfallstoffe und. Hausabfälle; 5) über die Nothwendigkeit der Errichtung öffentlicher Schlacht⸗ häuser und der obligatorischen Benutzung derselben. kommen noch geschaͤftliche Angelegenheiten des Städtetages zur Verhandlung.

Hamburg.

treffend di 25. Juni 1875 und durch das Gesetz, betre en und Waldgenossenschaften vom 6. Juli 1875, übertra⸗ den sind. Von den im 5. 2 des Geschäfts⸗Negulativs für die Heimaths⸗ Deputationen vom 1. Februar 1872 aufge⸗ rten Armenangelegenheiten werden fortan die unter Nr. 6, d 9 aufgeführten Angelegenheiten gemäß den Vorschriften des g vom 3. Juli d. J. als streitige Verwaltungssachen zu be⸗ n und demgemäß die Endurtheile in denselben nur auf ündlicher Verhandlungen unter den Parteien zu erlassen sein, sofern nicht gemäß §. 50 a. a. O. beide Theile auf münd⸗ liche Verhandlung verzichtet haben.

In einem Rekursbescheide vom 2. August d. J. hat der r des Innern den Einwand des Rekurrenten, daß er von en Treiben in seiner Schankwirthschaft keine Kenntniß gehabt habe, für unerheblich erachtet. t wohl anzunehmen, daß das uUnsittliche Treiben, welches, eneidlich festgestellt, den Hausbewohnern bekannt und Ehefrau sogar gefördert worden sei, dem Rekurrenten allein verborgen geblieben sein sollte. o würde die Konzessionsentziehung dennoch gerechtfertigt felhaft Sache jedes Wirthschafters sei, Vorkeh⸗ daß auch in Fällen seiner Abwesenheit ben in seinen Wirthschaftsräumen ein den Anstand und die gute Sitte nicht verletzendes sei; thue er dies nicht, und gebe durch solche Pflichtvernachlässigung zu unsittlichem Treiben so fei auch hierin schon, wie die Entscheidung erster In⸗ it Recht angenommen habe, ein Mißbrauch des Gewerbes derung der Unsittlichkeit zu erblicken.

Außerdem

g. Ueber den auf Hamburg entfallenden Antheil an der französischen Kriegsentschädigung

im Betr von 3 Millionen Mark, .

: ist bisher noch nicht verfügt worden. Der dortige Senat hat jetzt eine Vorlage an die Bürger— schaft gerichtet, wonach zunächst 1,200, 000 Mark für die Er⸗ bauung eines naturhistorischen Museums verwendet . Die bisherigen Räumlichkeiten des Museums sind bei dem großen Umfange der verschiedenen Sammlungen, für deren Anlage sich Hamburg als Verbindungsplatz mit allen . i e, eignet, unzureichend und sollen dieselben er Stadtbibliothek überwiesen werden, welche zur Zeit mehr als 400, 506 Baͤnde beftitzt. . .

werden sollen.

dem unsittlich

Wäre dies aber auch der Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 23. September, Kaiser empfing heute den Herzog von Alengon. Für den Prinzen Adalbert von Bayern wird die Hoftrauer, 25. d. M. angefangen gleichzeitig mit der für weiland Kaiser Ferdinand J. hestehenden durch sechzehn Tage, und zwar bis einschließlich 2. Oktober die tiefe, und vom 3. Oktober an die mindere Trauer getragen.

Nach mehrtägigem Aufenthalt in Wien ist gestern Abend Herr Gambetta wieder nach Paris zurückgekehrt. . In der heutigen Sitzung des Aus⸗ schusses der ungarischen Delegation zur Berathung des Budgets des Ministeriumis des Aeußeren entwickelte, wie die Politische Korrespondenz“ meldet, Graf Andrassy auf eine An⸗ frage Virady's die Gründe, aus denen in diesem Jahre die Vor⸗ legung eines Rothbuchs unterblieben sei. sodann mit, daß in Ausführung eines von den beiden Delega— tionen im vorigen Jahre gefaßten Beschlusses eine Zusammen⸗ handelapolitischen Korrespondenzen richten vorgelegt werden würde. diese Mittheilungen

fein, da es unzwei dahin zu treffen,

Gegen diese Ent⸗ 24. September.

scheidung sei eine weitere Beschwerde durch das Gesetz nicht zu⸗

Der Bundesraths⸗Bevollmächtigte, Königlich bayerische Ministerial⸗Rath Los, ist nach München abgereist.

Der Königliche Gesandte am oldenburgischen und braun⸗ schweigischen Hofe, Prinz zu Isenburg, ist von Eutin auf feinem Posten in Oldenburg wieder eingetroffen.

Der General⸗Major Graf von Wartensleben, Chef der kriegsgeschichtlichen Abtheilung des großen Generalstabes, is Urlaubsreise hierher zurückgekehrt.

e zu dem in diesen Tagen neu beginnenden Kursus der Artillerie-Schieß schule kommandirten Offiziere der Ar⸗ tillerie sind hier eingetroffen.

Der diesjährige Kommunallandtag der Ober⸗ Oktober Vormittag 10 Uhr im Stände⸗ dem Landeshauptmann und Landesältesten berlausitz von Seydewitz eröffnet werden.

Der Regierungsbezirk Oppeln ist vom 1. Januar 1876 ab aus der zweiten in die erste Abtheilung der Gewerbe⸗ steuerklasse A. J. versetzs worden.

Meseritz, 24. September. verhandelten Schwurgerichtsprozesse ruhrs in Kaehme wurden 8 Angeklagte z lichen Gefängnißstrafen verurtheilt und 3 sprochen. Gegen einen Angeklagten wurde

Der Minister theilte

stellung von und Be⸗ Nachdem Virady sich durch f vollständig befriedigt erklärt hatte, nahm der Ausschuß dieselben mit Befriedigung zur Kenntniß. Hierauf nahm Erzbischof Haynald das Wort, um unter völliger Wahrung des Rechtes, daß der Minister über eine schwebende Frage nur so viel mittheile, als er von seinem Standpunkte für angezeigt halte, über die Bewegung im Oriente einige Aufklärung Graf. Andrassy hob hervor, daß er über die schwe⸗ bende Angelegenheit jedes Detail vermeiden müsse und schilderte hierauf in allgemeiner Richtung die diesfallsige Thätigkeit der Dieselbe habe einen dreifachen Zweck, erstens die Aufrechterhaltung des europäischen Friedens, zweitens die Wahrung der österreichischungarischen Interessen, drittens die möglichste Linderung der Beschwerden, welche Anlaß zu der Bewegung gaben. In erster Richtung habe die Regierung im Vereine mit den beiden benachbarten Kaisermächten mit Erfolg gewirkt und sei die Hoffnung auf Erhaltung des Friedens hierdurch auch für 1 Fuͤr die volle Wahrung der eigenen Interessen Oesterreich⸗Ungarns glaube er die Bürgschaft über⸗ nehmen zu können. Was endlich die Bestrebungen angehe, welche auf die Vermeidung einer Wiederholung solcher Ereignisse ge⸗ richtet seien, so fänden dieselben innerhalb der Grenzen der Be⸗ rechtigung und Möglichkeit ihre Beschränkung. Innerhalb dieser Grenzen hoffe er auch in dieser Richtung guten Erfolg. Der Ausschuß nahm diese Erklärungen, von welcher sich der Erz⸗ bischof Haynald dankend befriedigt erklärte, zur Kenntniß und schritt sodann zur Spezialverhandlung des Budgets.

Pest, 23. September.

von seiner

lausitz wird am II. zu erbitten.

zu Görlitz von

/

Regierung.

(W. T. B.) In dem hier wegen des Auf⸗ u 6⸗ bis 10 monat⸗ Angeklagte freige⸗

die Zukunft begründet. die Verhandlung f .

23. September. (Kieler It) Das Panzer⸗ geschwader ist, von Warnemünde kommend, heute Abend um

ca. 6 Uhr in unsern Hafen eingelaufen.

Hannover, 24. September. Prinz Georg ist gestern Nachmittag 3 Uhr 35 Minuten nach

andtag beschloß heute die Auf⸗ Landstraßen⸗Etat, des Weges von der Osnabrück⸗-Linger nach dem dortigen Bahnhofe und Melle⸗Buerschen Landstraße nach dem Bahn⸗ hofe Melle ab. Es wurde dann das Regl und Unterdrückung von Viehseuchen durchberathen.

Bayern. München, 23. September. Se. Majestät der König hat wegen des Ablebens des Prinzen Adalbert von Bayern eine Hoftrauer von 4 Wochen vom 24. d. Mts, bis einschließlich 21. Oktober angeordnet. Der Budget-Ent⸗ wurf hat die Genehmigung Sr. Majestät des Königs erhalten und ist bereits an den Staatsrath gelangt. Die Rekruten des Jahrganges 1875 und zwar der Infanterie Jäger, Kavallerie und Artillerie werden am 5. November, die Rekruten der Equitation, der Krankenwärter-Abtheilung, der Oupriers⸗ und Feuerwerks⸗Compagnie, desgleichen die Oekonomie⸗Hand⸗ werker am 1. November bei ihren Abtheilungen einrücken.

Sachsen. Dresden, 24. September. Nach dem „Dresd. Journal“ ist die Einberufung der Kammern für den 12. Oktober in Aussicht genommen.

Gestern Nachmittag wurde der Grundstein zur dritten Elbbrücke, welche die östlich gelegenen Stadttheile mit einander verbinden soll, feierlich gelegt.

Württemberg.

Se. Königliche Hoheit der

Berlin abgereisttt.

Der Provinzial⸗ 8 Heute Morgens ging die Wahl Franz Deaks unter Betheiligung einer großen Menschenmenge im großen Saale des alten Stadthauses vor sich. Der Wahl⸗ präses Havas eröffnete den Wahlakt um 8 Uhr. Kandidationsbrief verlesen und die übliche halbe Stunde ver⸗ strichen war, wurde Deak unter stürmischen Eljen⸗Rufen zum Abgeordneten des innerstädtischen Wahlbezirkes proklamirt. Um 9 Ühr begab sich eine Deputation in einer langen Reihe glän⸗ zender Equipagen zu Deak ins Stadtwäldchen.

Auf die Änsprache Havas, der das Mandat überreichte, ant⸗ wortete Deak: „Ich danke den Wählern der inneren Stadt, daß sie so viel Geduld mit mir hatten und daß sie mich wieder wählten. Ewig kann das Leiden ja nicht währen und dann werde ich meine Pflicht erfüllen. Ich danke den Wählern für ihr Vertrauen und empfehle mich ihrer gütigen Freundschaft.“ Die religiösen Körperschaften, welche im Kanton Genf aufgelöst worden sind, haben sich in den benach⸗ barten französischen Departements des Ain und der Haute⸗Savoie Die barmherzigen Schwestern von Genf sind nach die Nonnen, welche in Versoir ansässig waren, haben sich in Fernex niedergelassen, wo Msgr. Mermillod residirt. Das große Pensionat, welches die Fidèles Compagnes de Jésus“ in Carouge leiteten, ist nach Veyrier verlegt, wo diese Nonnen große Besitzungen haben; sie haben aber außerdem noch das Schloß Viry bei St. Julien (Haute ⸗Savoie) gekauft. Der „Monde“ macht bekannt, daß die Zöglinge dort denselben Unterricht und dieselbe Pflege erhalten werden, wie in Carouge. Noch zwei andere Klöster, nämlich das der barmherzigen Schwestern von Chäne und die katholische Waisenanstalt für e Mädchen sind nach Savoyen in der nächsten Nähe von Genf übergesiedelt.

Niederlande. Haag, 24. September. (W. T. B.) Das Budget für das Jahr 1876 ist den Generalstaaten nunmehr vorgelegt worden. Nach vollständiger Regelung der Finanz⸗ Verwaltung der Vorjahre belaufen sich die Ausgaben für das Jahr 1876 auf nahezu 114 Mill. Fl., mithin auf 23 Mill. mehr, als im Jahre 1875. Für Eisenbahnbauten sind 7 Mill., für Landes⸗ vertheidigung 6 Mill. veranschlagt auf nahezu 109 Millionen.

jedoch die Aufnahme des Weges von der Nachdem der ement wegen Abwehr

Schweiz.

gegebene Formular zu benutzen; demselben ist jedoch noch eine

angesiedelt. Gex (Ain) gezogen;

Friedrichshafen, 22. Sptember.

Die Großfürstin Marie von Rußland ist gestern von hier wieder

(W. T. B.) Bei der gestern statt⸗ gehabten Neuwahl eines Reichstags⸗Abgeordneten für den dritten württember gischen Wahlkreis Stadt Heilbronn der Gerichtshof-Direktor Huber (nat.⸗ lib., gegen welchen ein Gegenkandidat gar nicht aufgestellt worden war, fast jsämmtliche abgegebene Stimmen. Aus den übrigen Orten des Wahlkreifes ist das Wahlresultat noch nicht bekannt, die Wahl Hubers wird aber als zweifellos angesehen.

Sach sen⸗Weimar⸗Eisenach. Weimar, 25. September. Der Großherzogliche Hof hat gestern um den Prinzen Adalbert von Bayern eine achttägige Trauer angelegt.

Sisenach, 23. September.

24. September.

erhielt in

bänden ausgeschlossen werden (8. 1 Absatz 3 des Regulativs,

worden. Die Einnahmen be⸗ Das somit sich eventuell durch die Ausgabe von Allem Anscheine kaum dieser Schatzscheine bedürfen. Außerordentliche Mittel für die Ausführung von öffentlichen Bauten und für Vervollständigung des Landesvertheidigungs⸗ systems werden zur Zeit nicht beansprucht. künftigen finanziellen Erfordernisse hat man eine Revision des · Steuerwesens für nothwendig gehalten und sind behufs Aus⸗

laufen sich

5 Millionen Schatzscheine wird man

Der Thüringer Städte⸗ tag hat für seine diesjährige am 9. Oktober stattfindende Haupt⸗ versammlung Eisenach gewaͤhlt. Gasthof „Zum Rautenkranz“ statt, woselbst schon am Abend des 8. Oktobers eine vertrauliche Besprechung stattfindet. Zur Hauptversammlung am 9. kommen zur Besprechung; I) Antrãge über Revision der Gewerbe⸗Ordnung und über gegenseitige Unter⸗ stützung der Gemeinden bei Schadenfeuer; 2 die Regelung der

Die Versammlung findet im

Angesichts der

führung desselben die bezüglichen Projekte bereits ausgearbeitet worden. Die Erste Kammer nahm in ihrer heutigen Sitzung mit 23 gegen 12 Stimmen einen Antrag Vantwists an, dahin gehend, das Haus möge dem Finanz⸗Minister und dem Minister der inneren Angelegenheiten seine Miß bil⸗ ligung aussprechen wegen des Abschlusses des Vertrages mit der Holländisch⸗Rheinischen Eisenbahngesell⸗ schaft, weil derselbe der Gesellschaft nicht die Verpflichtung auferlege, eine Verbindung mit Rotterdam herzustellen. Vant⸗ wist versicherte, sein Antrag habe keinen politischen Zweck.

Großbritannien und Irland. London, 23. Sep⸗ tember. Die von der Regierung ernannte Kommission, welche Erhebungen über die Wirksamkeit der Gesetze in Bezug auf litergrische und dramatische Eigenthumsrechte anstellen soll, hat dem Daily Telegraph“ zufolge soeben die König⸗ lich e Sanktion erhalten. Einer der Punkte, auf welchen die Aufmerksamkeit der Kommission besonders gelenkt werden soll, wird die Nothwendigkeit sein, Roman und Novelle gegen unautorisirte Dramatisirung zu schützen. Sämmtlichen Häfen ist amtlicher⸗ seits die Mittheilung zugegangen, daß nach den Angaben der Thermometer die bevorstehenden Aegquinoktialstürme von ungewöhnlicher Hehe gh sein. werden. = Seit dem Beginne der Parlamentsferien beschäftigt man sich vielfach mit dem Thema der ,,, des Unterrichts. Gestern sprachen Lord Hartington und Goschen in Nottingham über höhere Bildung anläßlich eines Vorschlages, akademische Lehrkurse in dieser Stadt zu errichten ein Plan, welcher gegenwärtig in mehreren größeren Städten ins Auge gefaßt wird. Am bedeutendsten aber ist die Rede, welche Croß, der Minister des Innern, zu Orrell, in der Nähe von Wigan, bei Eröffnung eines Bazars zum Zwecke eines Schulbaues in diesem Bezirke hielt. Der Minister sprach näm⸗ lich unumwunden aus, daß der Schulunterricht auch bei der ländlichen Bevölkerung ein allgemeiner und Alle umfassender werden müsse, und daß es Sache des Staates sei, einzugreifen, wenn dieses Ziel auf anderem Wege nicht erreicht werden könne. Es ist dies ein Zeichen mehr, daß die Schulzwangsfrage sich allmählich über die Sphäre der Parteifragen erhebt und bald Konservative wie Liberale darüber einig sein werden, daß eine allgemeine Volksbildung eben nur auf dem Wege des allge⸗ meinen Schulzwanges erzielt werden könne.

Frankreich. Paris, 22. September. Marschall Mac Mahon fährt fort, den Truppenübungen beizuwohnen. Im Uebrigen deutet Alles darauf hin, daß das Wahlgesetz den großen Streitpunkt des kommenden Semesters bilden wird, und daß sämmtliche Parteien ihre Vorbereitungen gerade auf diesen einen Punkt richten. Die Siegeshoffnungen sind auf konservativer Seite größer, als bei den Liberalen.

24. September. (W. T. B.) Die heutigen Abendbläter sprechen sich allesammt gegen die jüngsten Auslassungen Emil de Girardins und Victor Hugo's in Betreff einer Annektirung Belgiens aus. Der „Frangais“ insbesondere konstatirt, daß Niemand in Frankreich diese Phantasien der beiden Schriftsteller ernst genommen habe.

. 25. September. W. T. B.) Den Blättern ist ein of⸗ fiziöses ECommuniqus zugegangen, in welchem es heißt: „Die Erregung, welche einige belgische Blätter anläßlich gewisser hiesiger Publikationen über eine Annexion von Belgien be⸗ kunden, hat hier großes Erstaunen hervorgerufen, denn die öffent⸗ liche Meinung Frankreichs denkt an nichts weniger als an eine Annexion von Belgien; jene Publikationen sind Phantasien von wesentlich persönlichem Charakter.“ Der diesseitige Botschafter bei der deutschen Reichsregierung, Vicomte de Gontaut⸗ Biron, wird sich am Donnerstag nach Berlin begeben.

Marseille, 24. September. (W. T. B.) In dem Pro⸗ zeß des Comité central ist heute das Urtheil gefällt worden. In demselben wird ausgeführt, daß die permanente Vereinigung der Gesellschaft ungesetzlich sei, zugleich wird aber der langen seitens der Verwaltung geübten Toleranz Rechnung getragen. Mehrere Angeklagte wurden zu verschiedenen Strafen verurtheilt, welche zwischen 4 Monaten Gefängniß und 100 Fres. Geldstrafe und 15 Tagen Gefängniß und 50 Fres. Geldstrafe variiren. Sechs Angeklagte nurden nur zu einer Geldstrafe von 50 Fres,, nicht auch zu Gefängnißhaft verurtheilt; 5 Angeklagte wurden freigesprochen.

Spanien. Madrid, 25. September. (W. T. B.) Wie die „Politica“ mittheilt, hat ein englisches Kanonen⸗ boot, welches in Gibraltar stationirt ist, eine Barke, die mit Contrebande, Tabak und anderen Artikeln befrachtet war, den spanischen Douaniers entrissen; ein Douanier wurde durch einen Flintenschuß getödtet und sind die Barke und die Douaniers nach Gibraltar gebracht worden, wo die Letzteren zwieder in Freiheit gesetzt wurden. Die zuständige spanische Be⸗ hörde dat mit Entschiedenheit dagegen protestirt und wird auch die diesseitig, Regierung lebhafte Reklamationen gegen den von . englischen Schiffe geübten Gewaltmißbrauch in London erheben.

Aus Rom meldet uaterm 25. Septem T. B.“ Der Nuntius in Madrid, . . Stefani5 erfaͤhrt, an die Kurie telegrapüt, daß das spanische Ministerium verspreche, alles Mögliche oc thun, um die Üebereinstimmung mit dem Batikan nicht 5. Kzren auch lasse sich das Ministerium Zeit, um die Frage, beireffe. eM das pon dem Nuntius an das spanische Episkopat erlassene Runn= schreiben in weitere Erwägung zu ziehen. Ein näherer Bericht Simeoni's hierüber wird demnächst im Vatikan erwartet. Die spanische Regierung soll ferner erklärt haben, daß sie an Stelle ihres bisherigen Gesandten bei der Kurie, Benavides, sofort einen neuen Vertreter entsenden werde⸗

Italien. Rom, 20. September. Heute vor fünf Jah⸗ ren zogen die italienischen Truppen durch die Bresche an Porta Pia in die Stadt Rom ein. Kanonenschläge, Flinten⸗ und Pistolenschüsse erweckten auch heute Morgen die rõmische Bevölkerung aus dem Schlafe, alle Häuser, wo Patrioten woh⸗ nen, waren mit Flaggen geschmückt. Der Bürgermeister vertheilte auf dem Kapitolium Eivilverdienst⸗Medaillen und der Mi⸗ nister für Handel, Gewerbe und Ackerbau die von der Wiener Augstellung herrührenden Prämien. Abends ward die Stadt illuminirt und auf den Hauptplätzen Musik gemacht.

Türkei. Wiener Blätter zweiten und dritten Ranges bringen, wie, W. T. B.“ von dort unterm 24. September Abends berichtet, zahlreiche und unbegründete Nachrichten über angebliche Vorgänge in den auf ständischen. türkischen Provin⸗ zen, fowie über die Haltung der Großmächte anläßlich derselben, deren fortgefetzte Dementirung überflüssig erscheinen könnte, da diefelben ohnehin keinen Glauben finden. In erster Linie steht dabei die Meldung der „Tagespresse“ über eine angeblich von der rufsischen Regierung an die oͤsterreichische gerichtete Note, in welcher