1875 / 226 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 27 Sep 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Berlin, den 27. September.

Ziehnngsliste über die vom Germanischen National⸗ Museum in Nürnberg veranstaltete Lotterie von Kunstwerken zum ö des Augustiner Kloster⸗ aues. Bei der am 7. September 1875 stattgehabten Ziehung unserer Lotterie fielen auf nachstehend- Loose die beigesetzten Nummern des Gewinnverzeichnisses:

Loos · Gewinn ·

Nr.

Loos · Nr.

Gewinn⸗

Loos Gewinn⸗ Nr. Nr.

Serie

1

VI 13 X19 VL. 4 I 11

1X 25 1X 29 118 19 29 24

671 716 739 743 838 958 1017 1038 1420 1421 1450 1490 1491 1583 1599 1675 1827 1833 1882 1964 35 190 210 339 396 403 426 496 520 522 847 111 ö 1125 1184 1226 1241 1290 1309 1316 1360 1392 1419 1582 1650 1728 131 1840 1856 1947 87 203 24 313 338 426 460 537 564 605 649 665 720 801 900 904 914 1027 1097 1109 11883 1510 1591 1616 1625

1

133

1583 1651 1671

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Die Gewinne werden vom Museum gegen Abgabe der Loose so⸗ fort nach der Ziehung ausgefolgt, müssen jedoch längstens innerhalb drei Monaten behoben werden. Was bis dahin nicht behoben ist, fällt der Baukasse zu und wird zu deren Gunsten verwerthet.

Das Direktorium des germanischen Nationalmuseums.

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Fünfzig Jahre Eisenbahnen in England.

Heute sind 50 Jahre vergangen, daß in England und auf der Erde überhaupt die erste Eisenbahn für Handel und Verkehr eröffnet wurde, die Strecke Stockton⸗Darlington. Die Zeitung des Vereins deutscher Eis enbahnverwaltungen! wirft aus Veranlassung dieser Thatsache einen Rückblick auf die Eniwickelung des Eisen- bahnwesens in England, dem wir Folgendes entnehmen: Die erste Eisenbahn wurde in England im Allgemeinen für ein Unding gehalten, und es vergingen volle 5 Jahre bis zur Er⸗ öffnung der zwelten Linie (Liverpool⸗Manchester, 15. September 1830). Erst nach weiteren 8 Jahren wurde endlich die Beför⸗ derung der Posten den Cisenbahnen durch Parlamentsbeschluß

ö

übergeben. Die Nützlichkeit bewährt, und auf die Zurückhaltung folgte eine wahre Manle für Schienenwege, welche die traurigsten Rückschläge zur Folge hatte.

Im Jahre 1854 waren im Vereinigten Königreich erst circa 8053 engl. Meilen im Verkehr, während ihr Gebiet heute circa 16,449 umfaßt, von denen mehr als die Hälfte doppelte Geleise hat.

Die Gesammt⸗Anlagekosten betrugen 609 Millionen und 895.931 Engl. Pfund, und pro Meile demnach einen Durch⸗

schnittssatz von 38 000 Pfund. Im Jahre 1874 beförderte man auf diesen 16449 Meilen

7,840 411 Passagiere mit Ausschluß des mit den hier sehr be⸗

liebten und angenehmen Season⸗Tickets fahrenden Personen, die

je nach Wunsch auf Monat, Vierteljahr und Jahr mit bedeu⸗ tender Preisermäßigung (410 Proz.) ausgegeben werden. Im laufenden Jahre erwartet man sogar einen Gesammt⸗Personen⸗ verkehr von 500 Millionen. Aus dieser Zahl berechnen sich für jeden Bewohner des Vereinigten Königreiches 13 Reisen im Jahre, oder cirea eine für jeden Monat.

Dieser Personenverkehr hat sich im Jahre 1873 gegen 1861 verdoppelt, und mit Hinblick auf die bedeutende progressive Stei⸗ gerung seit 1870, 71, 72, 73 und 1874 kann man für das 3 1835 eine abermalige Verdoppelung jetzt schon heraus⸗ rechnen.

Aehnliche Erfelge weist auch der Güterverkehr auf.

Zurückgehend zu dem Jahre 1854, als demjenigen, in welchem dem englischen Eifenbahnwesen nach beinahe 30 jährigem Be⸗ stehen recht eigentlich erst eine feste volksthüͤmliche Basis durch auf Erfolg gegründetes Vertrauen gegeben wurde, finden wir ein Verkehrsnetz von, wie oben erwähnt: S053 Meilen, von denen 6sö3 doppel- und nur 1950 eingleisig waren. Für diese Meilenzahl existirte ein Gesammtkapital von 276, 000,577 * in Aktien Und 2, 383,731 E in Prioritäten, zusammen also 368, 384,308 E. Der Durchschnittssatz pro Meile Anlagekosten war demnach 35.523 ; die Anzahl der beförderten Passagire in diesem Jahre 111,180 165, die daraus gelöste Einnahmen 103244954 * G0, 33 Proz) während die Einnahmen aus dem Güterverkehr 9.570 770 E (4432 Proz.) be⸗ trugen. Die Total⸗Einnahme von 20,215,724 berechnete sich also für die Bahnmeile auf 2510 * und auf die durchlaufene Meile circa 5 sh. 6 d. (1 Thlr. 251 Sgr.)

Im Jahre 1860 stellte sich das Verhältniß für 10,433 Meilen (6690 Doppel⸗ 3743 eingleisig) folgendermaßen:

Totalkapital 399,414,827 (Aktien; 298 685, 142)

Priorit.: 100, 29, 685), pro Meile: 33,368 * ö

2 Passag.: 163,435,678 13,985, 7564 67m Proz. d. Netto⸗Einn.) Güter: 14,680, 866 (52,3 . . Total: 77, 766 622 4 pro Bahnmeile also 2661 und pro durchlauf. Meile 5 6h. 5 d. ( Thlr. 241 Sgr.)

Die Ausgaben im Betrieb dieser 10,433 Meilen waren 13,187,358 oder N Prozent im Verhältniß zu den Netto⸗ Einnahmen.

Die Netto⸗-Einnahmen selbst betrugen in diesem Jahre 1860 14,3579, 254 K oder 439 Proz. zu dem Gesammtlapital.

Der gegenwärtige Status von 16,449 Meilen vertheilt sich auf die 3 Kontingente:

*

England und Wales mit 11,622 Ml. und 50, 210, 136 & Einn. Schottland.. , 2.799, 6480, 7804 und Irland... , 2,127, , 25664799 .

für das Jahr 1874. Sein rollendes Betriebs material zeigt auf: 11,935 Loko⸗ motiven, 25, 441 Personenwagen mit 9686 Gepäck und Post⸗

wagen und 333,835 Güterwagen.

Berlin. Am Sonntag Vormittag fand hierselbft eine Ver⸗ sammiung von Delegirten deutscher Kriegervereins⸗ Verbände behufs Begründung eines allzemeinen Bundes statt, der sammtliche Verbände in sich schließen soll Einberufen war diese Versammlung durch das Präsidium des deutichen Kriegerbundes, eines Verbandes von circa 600 Verginen mit circa 60990 Mitgliedern, in Folge des Beschlusses des zu Pfingfsten d. J. in Stuttgart abgehalte⸗ nen' Delegirtenlages. Der Ehrenpräsident des deutschen Kriegerbundes, Gencral Lieutenant Stockmarr, eröffnete die Versammlung um 10 Uhr. Wie die Brüder in Waffen im Kampfe zu einander gestanden, fo wolle man auch jetzt im Civilverhältniß gemeinsam neben einander gehen. Eintracht gebe Macht und Stärke, wenn man das im Auge behalte und daran gedenke, daß Se. Majestaͤt der Kaiser bereits bei Be⸗ gründung des deutschen Kriegerbundes diesem eine gedeihliche Ent⸗ wickelung gewünscht, so werde man auch das gesteckte Ziel erreichen. Wenn vielleicht hier und da auch einzelne Vereine sich pon der großen Bereinigung fern halten wollen, so könne das im Interesse der großen Sache wohl tief schmerzen, aber nicht diejenigen, welche es mit der guten Sache ehrlich meinen, hindern, von ihren Restrebungen Abstand zu nehmen. Durch die Gründung des neuen Ceutralpunktes verlange man von den einzelnen Vereinen durchaus nichts, was ihre Selbständigkeit und freie Bewegung gefährden könnte, darum könne sich auch jeder Verein dieser großen Vereinigung an, schließen. Redner schloß seine einleitenden Worte mit einem Hoch auf en Kaiser, in weiches die Anwesenden dreimal begeistert ein stimmten. Hierauf konstituirte sich die Versammlung unter dem Vorsitz- des Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Raths Illing. Vertreten waren an Verbänden: das Präsidium des Deutschen Kriegerbundes mit 60,0909 Mitgliedern, ferner das Prästdium der All. gemeinen Deutschen Kriegerkameradschaft, vertretend die Provinzial Sächsische Kriegerkameradschaft (3009 Mitglieder), die Rheinische Kriegerkameradschaft G6158 Mitgl,), die Pfälzische Kampfgenossen⸗ schaft (000 Mitgl.), den Schwäbischen Kriegerhund (4328 Mitgl.), den Bayerischen Kriegerbund (1509 Mitgl.), die Hessische Krieger⸗ kameradschaft (18060 Mitgl), der Thürin gisch⸗fränkische Kreisverband (500 Mitgl.; außerdem hatten noch Schreiben eingesendet, die jedoch von der Prüfungs⸗Kommisston später unter Zustimmung der Ver jammlung nicht als Vollmachten erachtet werden konnten, der Mittelschle⸗ sische Kriegerbund G600 Mitgl.). der Baverische Veteranen⸗, Krieger und Kampfgenossen Verein G80 00 Mitgl.). Endlich war vertreten das Prãäsi⸗ dium der Berliner Kriegerkameradschaft, welche 2000 Mitglieder umfaßt. Nach längerer Debatte, über den Modus der Abstimmung, wurde be⸗ schlossen, eine Kommisston zu wählen, in welcher der deutsche Krieger⸗ bund durch 5, die Allgemeine deutsche Kriegeskameradschaft durch 4, die Berliner Kriegerkameradschaft durch 1 Mitglied vertreten sein solle, und dieser Kommission die Berathung des Statutenentwnrfs für die neue Körperschaft mit der, Verpflichtung der Berichterstattung am nächsten Sonntag zu übertragen. Die Kommission trat noch an demselben Nachmittag zusammen und beschloß nach längerer, namentlich dadurch er regten Debatte, daß sich zwei Parteien egenüũber standen, die sich bisher bekämpft, mit allen gegen? Stimmen riegerkameradschaft) Folgendes: Der deutsche Kriegerbund und die Allgemeine aeg Krieger⸗ kameradschaft schließen ein Bündniß, das vorläufig dadurch einen faktischen Ausdruck findet. daß der Präͤsident der Allgemeinen deutschen Kriegerkameradschaft in den Deutschen Kriegerbund und der Präsident des Deutschen Kriegerbundes in die Allgemeine deutsche Krieger⸗ kameradschaft eintritt.“ Demwächst tritt die Kommission in die Be⸗ rathung eines Statutenentwurfs, welcher der neu zu bildenden Ver⸗ einigung aller deutschen Kriegervereine und Verbände zur Grundlage

der Eisenbahnen hatte fich nun

ienen soll. Die Berathung des Statutenentwurfs wurde auf näch⸗ sten Sonntag vertagt.

Märkisches Museum. Die Ortsgemeinde zu Marzahn vor dem Lanbsberger Thor bat dem Märkischen Museum mehrere intereffante kirchliche Gegenstände geschenkt. Es befinden sich hierunter eine sebr alte Taufschüssel, altnürnberger Beckenschlãgerarbeit, zwei große Altarleuchter aus dem 17. Jahrhundert, ein Kruzifix und vier alte Schlußsteine, von denen einige aus dem 14. Jahrhundert stammen mögen. Desgleichen ist dem Museum von den Herren Siecke, Tüb⸗ bed und Hechein in Stralew eine reiche Folge dortgefundener Gegen⸗ stände, worunter ein sogenannter Opferstein, mehrere schön verzierte Steinwaffen, mittelalterliche Waffen, in der Spree gefundene Objekte als Kanonenkugeln u. dergl. geschenkt worden. Außerdem hat der Magistrat den Gemeinde⸗Kirchenrath unseres alten Nachbardorfes er⸗ fucht, mehrere alte Taufschüsseln, die für den kirchlichen Dienst ent⸗ behrlich sind und bei dem Amtevorsteher verwahrt werden, dem Mär kischen Mufeum, wenn auch mit Eigenthumsvorbehalt zur Aufstellung zu überlassen.

In den Tagen vom 2. bis 4. Oktober wird hierselbst im Hause der Äbgeordneten der 1. Kongreß der Vertreter Stolze scher Stenographen - Vereine abgehalten werden. Die Sitzungen nehmen am 2. Oftober. Nachmittags 4 Uhr, ihren Anfang und werden am folgenden Tag von 11 Uhr Vormittags an fortgesetzt. Am Abend des 2. Oktobers findet im Hotel Janson ein allgemeiner Kommers, am Nachmittag des 3. ebendaselbst ein Festmahl statt. Der 4. Bktober wird der Besichtigung der Sehenswürdigkeiten Berlins gewidmet werden.

Wie uns von Seiten des Vorstandes des von den Zeitungs verle gern errichteten Central ⸗Annon cen ˖ Buregu der Deutsch en Zeitungen“ mitgetheilt wird, hat der vor einigen Tagen an die Feutschen Zeitungen erlassene Rufruf sowohl im Publikum als auch in den befhreiligten Zeitungekreisen einen überaus lebhaften Anklang gefunden. Aus allen Theilen Deutschlands sind sofort sehr zahl⸗ reiche Anmeldungen Seitens der Zeitungen eingegangen, und täglich, mit jeder Post mehrt sich die Zahl derer, die an dem neuen Unter⸗ nehmen fich betheiligen wollen. Es ist dadurch der Beweis gelie⸗ fert, einem wie dringenden Bedürfniß aller. Betheiligten das neue Unternehmen entgegenkommt. Inzwischen ist das Central-⸗Bureau selbst in der Organisation begriffen und wird am l. Oktober Ber⸗ lin Y., Mohrenstraße 45. eröffnet werden. Durch seine günstige Lage im Mittelpunkte der Stadt ebense, wie durch die große Zahl von Anndhmeftellen, welche in den verschiedenen, noch bekannt zu ge⸗ benden Zeitungs Expeditionen errichtet werden sollen, wird das Cen- tral⸗ Bureau dem hiefigen Publikum eine Organisation bieten, die demselben die Aufgabe der Inserate in allen Theilen der Stadt mög⸗ lich machen wird. Die weiteren geschäftlichen Mittheilungen, nament- lich auch insoweit sie den Verkehr mit dem auswärtigen Publi⸗ kum und die Zweigniederlassungen betreffen, werden in den nächsten Tagen erfolgen.

Wie die ‚Nat. Z. mittheilt, sind die bisher zur Konkurs masse des deutschen Central⸗Bauvereins zugehörig gewesenen Grundstücke, die sogenannten Familienbäuser, in einen anderen Besitz über⸗ gegangen. Der bisherige Zweck dieses alten Besitzthums dürfte in Kurzem nicht nur verändert, sondern der Bauspekulation zum Opfer fallen. Bisher haben 260 meist unbegüterte Familien mit annähernd 1900 Perfonen zu mäßigen Preisen darin ihre Wohnstätte gefunden.

Theater.

Das Wallner -Theater brachte am Sonnabend das Lust= spiel: ‚Der Veilchenfresser“ von G. von Moser zur ersten Auf⸗ führung und erzielte damit einen durchschlagenden Erfolg. Vielfacher Hervorruf der Künstler wie des e n bezeugte die animirte Stimmung des zahlreich auwesenden Publikums. Hr. Kadelburg bot in der Rolle des Veilchenfreffers, eines durch seine Bouquetspenden und Galanterien bekannten Husarenefftziers, eine vorzügliche Leistung, und wurde in dieser dankbaren Rolle von den übrigen Mitwirkenden u. A. der Debütantin Frl. von Rothenburg auf das Wirksamste unter⸗ stätzt. Dem Lustspiel, das durch drollige wie heitere Scenen einen , . Abend gewährt, dürften zahlreiche Wiederholungen bevor⸗

ehen.

Im Friedrich · Wilhemstädtischen Theater fand am Sonntag di: neunte Aufführung der Operette: Gaglioftro. vor völlig ausverkauftem Hause statt. Zahlreiche Schaulustige mußten, ohne Einlaß gefunden zu haben, den Rückweg antreten.

Im Belle ⸗Alliance-Theater ging am Sonntag zum ersten Male ‚Rosenmüller und Finke“ von Carl Töpfer in Scene. Sämmtliche nummerirte Plätze waren ausverkauft, das Orchester wurde geräumt, gleichwohl mußten noch Hunderte zurückkehren, ohne Etnlaß erlangen zu können. Voraussichtlich wird sich das Stück längere Zeit auf dem Repertoire erhalten, da die Darsteller sich leb⸗ haften Beifalls und oftmaliger Hervorrufe erfreuten.

Der hiesige jüngere, Wagner⸗Verein zur Aufführung der Nideiungen in Bahreuth“ hat sich in diesen Tagen neu kon⸗ stituirt. Die revidirten Statuten sind in allen Musikalienhandlungen gratis zu haben. Die nächste Verloosung von Drittel · Patronat · scheinen findet im Januar 1876 statt. Der , . Beitrag pränumerando zu entrichten beträgt drei Mark; jedes Mitglied zahlt außerdem bei seiner Aufnahme drei Mark Eintrittsgeld, vom 1. Januar ab dagegen neun Mark. Anmeldungen nehmen die Mit⸗ glieder des Vorstandes und des Comités entgegen: C. Dohm, W. Tappert, Vorsitzender; O. Lessmann, R. Fiege, Schriftführer; Wenßel, Schatzmeister; C. Eckert, Alfr. Pringsheim, A. Schemmel, B. Scholz, C. Schwatlo, E. E. Taubert, A. Wagner.

Im Theater a. d. Wien hat am Sonnabend das erste Gesammtgastspiel des Herzoglich meiningenschen Hof⸗ theaters stattgefunden, und gelangte „Julius Cäsar“ zur Auf⸗

führung.

Unter dem Namen Beethoven -⸗Konservatorium soll am 4. Oktober ein neues Musikinstitut! hier ins Leben treten, an dessen Spitze Hr. Louis H. Meyer stebt, der sich im Auslande wie in der Heimath als Konzertspieler einen Namen erworben und als lang jäbriger Lehrer an größeren Mufikkonservatorien Amerikas sich prak⸗ tisch für seine nunmehrige Direktorialthätigkeit vorbereitet hat. Die neue Lehranstalt soll aus Vorschule, Konservatorium, Hochschule, Seminar und Orchesterschule bestehen. Eine Anzahl namhafter aus. übender Künstler, sowie Musikpädagogen sind zu Lehrern der Anstalt ge⸗ wonnen, deren gedeihliche Führung auch noch dadurch garantirt ist, daß ste einem Direktorialkollegium aus der Zahl der Lehrer über⸗ tragen ist. Aus dem Prospelte des Instilutes heben wir noch herdor, daß ez sich die Bildung eines mustikalischen Urtheils seiner Zöglinge besonders will angelegen lassen sein; diese sellen auch in der Aefthetik und Geschichte der Musik vollkemmen orientirt werden. Danach wird das Beethoven⸗Konservatorium nicht nur eine Anstalt zur Beibringung musikalischer Fertigkeiten sein, sondern es will seine Zöglinge zu wirklich gebildeten Mustkern machen.

Redaetenr: F. Preh m. Verlag der Expedition (Kesseh.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage),

Berlin:

Drück W. Elsner.

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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

M 226.

Abonnements⸗Bestellungen auf den Deutschen Keichs⸗ und Königlich Preußisch en Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Quartal nehmen für Berlin die Expedition dieses Blattes, Wilhelmstr. 32, sowie die hiesigen Stadtpost⸗Aemter, außerhalb jedoch nur die Post⸗Aemter entgegen. Bei verspätetem Abonnement kann eine Nach⸗ lieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, als der Vorrath reicht.

Der vierteljährliche Abonnementspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes beträgt einschließlich der Besonderen Beilage, des Postblattes und des Central⸗ Handelsregisters für das Deutsche Reich 4 Mark 50 Pf. (1 Thlr. 15 Sgr.)

Während der Dauer der Sessionen des Bundesrathes, des Deutschen Reichstags und des preußischen Landtags werden über deren Sitzungen Referate welche den Gang der Verhandlungen übersichtlich darstellen und die Beschlüsse der Versammlungen enthalten, in den Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger aufgenommen.

Sodann publizirt derselbe den Wortlaut der Gesetzentwürfe nebst Motiven, welche im Namen der verbündeten Regierungen dem Deutschen Reichstage und von der Königlich preußischen Staatsregierung dem preußischen Landtage vorgelegt werden, sowie die nach dem stenographischen Berichte mitgetheilten Auslassungen der Bevollmächtigten zum Bundesrath und Bundes⸗Kommissarien resp. Minister und Regierungs⸗Kommissarien, namentlich sofern dieselben im Anschlusse an die Motive für die Interpretation der Gesetze von Wichtigkeit find.

Ferner veröffentlicht der Reichs⸗ und Staats -Anzeiger den authentischen Wortlaut der⸗ jenigen landesherrlichen Erlasse und der durch diefelben genehmigten und bestätigten Urkunden ꝛc., welche nach 5. 1 des Gesetzes vom 10. April 18727 nur durch die Regiccungs⸗Amtsblätter publizirt werden.

Besondere Beilagen zum Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger werden auch ferner erscheinen. Dieselben sind bestimmt, Aufsätze über deutsche und preußische Geschichte, Landes⸗ und Staats kunde, sowie über deutsche Kunst, Literatur und

Berlin Montag

Abdruck aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger“

Kulturgeschichte zu bringen.

Um den wichtigeren und umfangreicheren Gesetzen eine für den praktischen Gebrauch handliche Form zu geben, werden dieselben unter dem Titel: „Gesetzesbeilagen des Dentschen Reichs⸗Anzeigers“ auf besondere Bogen in der Weise gedruckt, daß letztere in Oktapformat zusammengelegt werden können. Diese Gesetzesbeilagen können zu dem nach ihrem jedesmaligen Umfang festzusetzenden Preise Bogen 15 Pf) durch die Expedition des Reichs- und Staats⸗ Anzeigers und durch Carl Heymanns Verlag Berlin, 8. W., Königgrätzer Straße 109) auch beson⸗ ders bezogen werden. Auswärtigen werden dieselben Seite‘ * Egnpedition franco zugesandt, wenn sie der Bestellung den festgesetzten Preis in Briefmarten beifügen.

Außerdem erscheint am 15. jeden Monats ein „Postblatt“ zum Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger welches Nachrichten von allgemeinem Interesse über den Verkehr mit der Post 2c. auf Grund amtlicher Materialien bringt, und unter Anderem auch eine tabellarische Uebersicht der geltenden Portosãtze für die frankirten Briefe, Drucksachen, Waaren⸗ proben nach dem Inlande und dem Auslande enthält. Das „Postblatt“ ist auch im besonderen Abonnement zum Preise von 3 Mark (1 Thlr.) jährlich durch die Post und den Buchhandel zu beziehen.

Dentsches Re mich.

Bekanntmachung, betreffend die Außercourssetzung der Münzen der lübisch⸗hamburgischen Courantwährung, sowie ver⸗ schiedener anderer Landesmünzen.

Vom 21. September 1875.

Auf Grund des Artikels 8 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 233) hat der Bundesrath die nach⸗ folgenden Bestimmungen getroffen:

§. 1. Vom 1. Oktober 1875 an gelten nicht ferner als gesetzliches Zahlungsmittel:

I) Folgende Silbermünzen der lübis ch⸗hamburgischen Courant⸗ währung, nämlich:

labechische Speziesthaler (60 Schillinge) (. g. Zohannisthaler), 8. 4 Dreimarkstücke (48 Schillinge) lübeckischen Gepräges, .

n 1⸗ ö

bezeichneten

Münzen geprägt haben bezw.

einem Vielfachen dieses lung angenommen.

verhältnisse:

Zu 5. 1 Nr. 1 und 5. 2: die lübeckischen Speziesthaler ⸗Dreimarkstũcke . Zweimarkstũcke Einmarkstůcke . ;

4

lübeckischen, hamburgischen oder mecklenburgischen, auch rostocker oder wis⸗ marer Gepräges;

(s. g. schweren Schillinge), a y. (Sechslinge), 1sa⸗ ö (Dreilinge) 2) die im 3wölfthaler⸗ und die im Vierzehnthalerfuß aus⸗ geprägten silbernen 1 Schillingstücke (. g. leichten Schillinge) mecklenburgischen Gepräges, die im Zwölfthalerfuß ausgeprägten 2. silbernen halben Schillinge (Sechslinge) und Viertelschillinge 1 (Dreilinge) mecklenburgischen Gepräges und die auf Grund der Zwölftheilung des Schillings in Kupfer geprägten Drei- Zwei⸗, . Eineinhalb⸗ und Einpfennigstücke mecklenburgischen, rostocker und wismarer Gepräges; 3) nachstehende im Vierzehnthalerfuß ausgeprägte Silber⸗ münzen kurbrandenburgischen und preußischen Gepräges; die 6 9 Jahre 1810 geprägten ⸗Thaler⸗ oder 16g6r.⸗ tũcke, die bis zum Jahre 1768 geprägten ½⸗ und sa⸗Thalerstücke, die bis zum Jahre 1785 geprägten s⸗Thalerstücke (s. g. Tymphe oder preußische Achtzehnkreuzerstücke), die mit den Jahreszahlen 1758, 1759, 1763 geprägten re⸗ duzirten is⸗ und vo⸗Thalerstücke; H die für die ehemals polnischen Landestheile der preu⸗ ßischen Monarchie geprägten Drei⸗ und Ein⸗ Rupfergroschen e (itz und iss⸗Thaler) preußischen Gepräges; 5) die im Sechszehnthalerfuß geprägten Zu 5§. 1 Nr. 3: si-⸗Reichsthaler und ] Markgräflich ansbacher und bayreuther die 3⸗Thalerstücke 2sz⸗ ' Geprãges. 1s⸗ ! GJ Es ist daher vom 1. Oktober 1875 ab, außer den mit der isa⸗ K Einlösung beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese 1su⸗ ö Münzen in Zahlung zu nehmen. reduzirten /⸗Thalerstücke 3. 2. Vom 1. Jtovember 1875 an gelten nicht ferner als = 1e . gesetzliches Zahlungsmittel: ö . . 3 Nr. th die Zweimarkstücke (32 illin n m ĩ ie Drei⸗Kupfergroschen⸗. die ö 6 en,. lübeckischen, hamburgischen⸗ Emn⸗ ö die S. Schilling stůcke, oder mecklenburgischen Zu §. 1 Nr. 5: die Schilling tucke Geprãges. Es ist daher vom 1. November 1875 ab, außer den mit der n, beauftragten Kassen, Niemand verpflichtet, diese Münzen in Zahlung zu nehmen.

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(s. g. schweren

Schillinge) (Sechslinge) (Dreilinge) Nr. 2:

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1 Zu 5. 1

münze,

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2 2

2 34

§. 3. Die im Umlaufe befindlichen, in den 85 Münzen werden in den Monaten Oktober, November und Dezember 1875 von den durch die Landes⸗Centralbehörden zu bezeichnenden Kassen derjenigen Bundesstaaten, welche diese in deren Gebiet dieselben gesetz⸗ liches Zahlungsmittel sind, nach dem in verhältnisse fuͤr Rechnung des Deutschen lung genommen, als auch gegen Reichs⸗ bezw. Landesmünzen, jedoch nur in Beträgen von 5 Pfennig Reichsmünze oder in Betrages

Nach dem 31. Dezember 1875 werden derartige Münzen auch von diesen Kassen weder in Zahlung noch zur Umwechse⸗

Die Einlösung der in den §5§. 1 und Münzen erfolgt zu dem nachstehend vermerkten festen Werth⸗

die mecklenburgischen s. g. leichten Schillinge zu 6'/ 3 Reichs⸗

die Theilstücke derselben, nämlich:

die mecklenburgischen halben Schillinge (Sechs⸗ linge),

Viertelschillinge (Drei⸗ linge),

Zweipfennigstücke Schillinge),

Eineinhalbpfennigstücke (i /⸗Schillinge),

Einpfennigstũcke /iꝛ⸗ Schillinge)

die ansbacher und bayreuther Thaler zu 2 M. Reichsmünze,

§. 5. Die Verpflichtung zur Annahme und zum Umtausch (5. 3) findet auf durchlöcherte und anders, als durch den ge⸗

den 27. September 1875.

Das Central⸗Handelsregister für das Deut sche Reich, welches tãglich erscheint, enthält sämmliche auch im Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen der Eintragungen ꝛc. in den Handelsregistern des Deutschen Reichs, einschließlich der Waarenzeichen auf Grund des Gesetzes über Marken⸗ schutz vom 30. November 1874, sowie die Kon kur se betreffenden Publikationen, und hat den Zweck, dem Handels⸗ und Gewerbestand, sowie dem betheiligten Publikum Gelegenheit zu bieten, sich über die Rechts verhãltnisse der verschiedenen Firmen leichter zu informiren, als dies durch Zusammensuchen der Bekanntmachungen aus einer großen Zahl von Lokalblättern geschehen kann. Zweckmäßig geordnete periodische Uebersichten über den Inhalt, welche demnächst erscheinen werden, erhöhen den praktischen Nutzen des Central⸗Handelsregisters. In demselben werden bis auf Weiteres noch veröffentlicht: die Uebersichten a. über die in der Vakanzen ⸗Liste für Militär⸗Anwärter publi⸗ zirten erledigten Stellen, b. vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter, c. der anstehenden Konkurs⸗ und d. der Subhastations⸗Termine, e. der Verpach⸗ tungs-Termine der Königlichen Hof-Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter, f. der von den Reichs-, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissions-Termine, ferner die Tarif- und Fahrplan⸗Ver⸗ änderungen der deutschen Gisenbahnen, die Uebersichten der Haupt-Eisenbahn⸗ verbindungen Berlins, und der bestehenden Postdampfschiff⸗-Verbindungen mit transatlantischen Ländern, sowie das Telegraphen⸗Verkehrsblatt. Dãs Central⸗ Handelsregister kann zum Preise von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch die Post und durch den Buchhandel bezögen werden.

Im Anschluß an das „Central⸗Handelsregister“ erscheint seit Kurzem ein „Cor⸗ respondenzblatt des Deutschen Reichs⸗Anzeigers“. In dasselbe werden hinfort diejenigen größeren Artikel des „Central⸗Handelsregisters', welchen bisher unter dem Titel: „Separat⸗ eine weitere Verbreitung gegeben wurde, über⸗ nommen werden. Zugleich werden in das „Correspondenzblatt des Deutschen Reichs⸗Anzeigers“ diejenigen Mittheilungen der Redaktion und der E-pedition des „Deutschen Reichs- und Königlich

Preußischen Staats⸗Anzeigers“ aufgenommen, welche für Behörden, Vereine und Zeitungen, mit denen die Redaktion in geschäftlicher Verbindung steht, bestimmt sind.

Das „Correspondenzblatt“ erscheint in der Mitte jeden Monats, nach Bedürfniß auch öfter. Dasselbe ist durch alle Buchhandlungen und Post⸗Anstalten für den Preis von jährlich 1 Mark, vierteljährlich 25 Pf., zu beziehen.

Die All gemeine Verloosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staßats⸗Anzeigers, welche in Folge amtlicher Veranlassung der Königlichen Hauptbank her aus—⸗ gegeben wird und die Ziehungs⸗ und Restantenlisten sämmtlicher gangbaren Staats⸗, Kommunal⸗, Eisenbahn⸗, Bank⸗ und Industriepapiere enthält, erscheint wöchentlich ein mal zu dem viertel⸗ jährlichen Abonnementspreise von 1 Mark 50 Pf. (165 Sgr.)

Der buchhändlerische Debit

der All gemeinen Verloosungs⸗Tabelle, des Postblattes und des Central⸗HSandelsregisters für das Deutsche Reich ist an Carl Heymanns Verlag (Berlin, 8 V., Königgrãätzer Straße Nr. 109) übertragen worden.

wöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, ingleichen auf ver⸗ fälschte Münzstücke keine Anwendung, Berlin, am 21. September 1875. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delb rück. .

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S. 4 festgesetzten Werth⸗ Reichs fowohl in Zah⸗ 1

Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Silber⸗ und Bronzemünzen der Frankenwährung.

Vom 21. September 1875.

Auf Grund der Artikel 8, 13 und 16 des durch Gesetz vom 15. November 1874 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 131) in Elsaß⸗ Lothringen eingeführten Münzgesetzes vom J. Juli 1873 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 233), sowie des 5. 3 des ersteren Gesetzes hat der Bundesrath die nachstehende Beftimmung getroffen:

Vom 1. Oktober 1875 an gelten die Silber⸗ und Bronze⸗ ; ö münzen der Frankenwährung nicht ferner als gesetzliches Zah⸗ 3 Reichsmünze, lungsmittel.

f Berlin, den 21. September 1815. Der Reichskanzler. In Vertretung: Delb rück.

umgewechselt.

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Bekanntmachung eines Nachtragsverzeichnisses solcher höhren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse äber die wissenschaftliche Qualifllation zum emjãhrig⸗freiwilligen Militãrdienst berechtigt sind.

Im Verfolg der Bekanntmachung vom 1. April d. Is. (Centralblatt Seite 201) wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in dem anliegenden Nachtragsverzeichnisse auf⸗ geführten höheren Lehranstalten, die Fortdauer ihrer, den An⸗ forderungen genügenden Einrichtungen vorausgesetzt, zur Aus⸗ stellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Die unter E. aufgeführten Anstalten dürfen solche Zeug⸗ nisse nur auf Grund einer im Beisein eines Regierungs⸗Kom⸗ missars abgehaltenen wohlbestandenen Entlassungsprüfung aus⸗ stellen, für welche das Reglement von der Auf sichtsbehörde ge⸗ nehmigt ist.

Berlin, den 21. September 1875.

Das Reichskanzler⸗Amt. Del brũů ck.

Nachtragsverzeichniß solcher gehen Lehranstalten, welche zur Ausstellung gilliger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig⸗freiwilligen Militãrdienst berechtigt sind. A. Realschulen erster Ordnung; Königreich Sach fen. Die städtis che Realschule zu Freiberg. B. Progymnasien.

Königreich Preußen. a. Provinz Pommern. Das Progymnaslum zu Garz a. O. b. Provinz Sachsen. Das Progymnastum zu Sangerhausen. c. Rheinprovinz. Das Proghmnastum zu Malmedy.

C. Realschulen zweiter Ordnung. Königreich Preußen. Provinz Pommern. Fealschule zu Stettin.

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nach Verhält⸗ niß, der . Schilling zu 6 Reichs münze gerechnet.

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