1875 / 234 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich eusßische Armee. Fähnriche ꝛ0. , Beförderungen und Ver

Abnahme ⸗Kommission in Suhl, Steeg mann, P ; Regt. Nr. II2, kommandirt zur Dienstleistung bei den Gewehr und Müunitions Fabriken, von der Gewehr-Abnahme-⸗Kemmisston zu Suhl,

ngen. Direktion, Thoma, Pr. Tt. vom 1. Pion. Bat, zur Ingen. Beräthunge Kommission, Zobel, Pr. Lt. von der 2. Ingen. Direktion. zum L. Pion. Bataillon, Lo⸗ bing er, Sec. Lt. von der Festungs ⸗Ingen. Direktion Ingolstadt, zur

Abschiedsbewilligung en. Im stehenden Heere. Durch Den 26. September. Gruithuisen,

schiedet. In der Reserve und Landwehr. Den 19. Septem ber. Fuchs, char. Hauptm. zur Disp. und Adjut, beim Landw. Bez Kommdo. Rüärnberg, Schmiedigen, Stec. Lt, zur Dish. mit Penston und der Eilaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet. Den 24. September. v. Hartz, Landw. Pr. Lt. des 3. Inf. irre bei zurückgelegter Gesammtdienstpflicht auf Nachsuchen verab⸗ iedet. Im Sanität corps. Durch Allerhöchste Verfügung. Den 19. September. Dr. Malbranc, Res. Assist. Arzt 2. Nl. vom Landw. Bezirk Würzburg, Behufs Uebertritts in die Königlich preuß. Armee, aus bayer. Diensten entlaffen. Den 25. September. Pr. Leuk, Gen. Arzt 1. Kl. vom Kriegs⸗Ministerium, zum Gen. Stabsarzt befördert. ö Beamte der Militär ⸗Verwaltung. Durch Allerhöchste Verfügung. Den 26. September. Bayer, Zahlmeister vom vom 4. Jäger⸗Bat., mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der Uniform verabschiedet.

Aichtamlliches. Deutsche s Re m ich.

Preußen. Berlin, 6. Oltober. Ihre Majestät die Kaiserin-Königin hat dem hiesigen Magistrat folgendes Dankschreiden zugehen lassen:

„Der Magistrat Unserer getreuen Haupt⸗ und Residenzstadt Berlin hat Mich zu Meinem Geburtsfest mit seinen Glückwünschen um so mehr erfreut, als die Erinnerung an Meinen unvergeßlichen Großvater, dem Deulschland so viel verdankt, in dem betreffenden Schreiben Erwähnung gefunden hat. Mit dem Ausdruck Meines aufrichtigen Dankes verbinde ich die Versicherung der Genugthuung, welche Ich jedesmal empfinde, wenn Ich auf dem städtischen Gebiet Zeichen jener Entwickelung wahrnehme, die nie rasten darf, weil sie zugleich den Ansprüchen der bürgerlichen Wohlfahrt und der Nächsten⸗ liebe gewidmet ist; eine Entwickelung, für welche unsere Zeit viel⸗ fache Veranlassung darbietet und Lie in Deutschland allseitige Wür⸗ digung und Betheiligung findet.

Baden ⸗Baden, den 2. Oktober 1875.

Augnsta.“

Hiesige Blätter veröffentlichen in der Rückübersetzung aus dem Englischen einen Brief des Botschafts⸗Raths Frhr? von den Brincken, welchen derselbe unterm 26. August d. J. an Hrn. Edward Harper, Großmeister der „Loyal Orange Institution of Great Britain“, gerichtet hat.

Der authentische deutsche Text dieses Schreibens lautet fol⸗

gendermaßen: Geehrter Herr!

Die Adresse, welche von Ihnen Namens der Loyal Orange In- stitution dem . Grafen zu Münster mit dem Ersuchen über—⸗ sandt worden ist, diesclbe in die Hände des Kaisers und Königs, meines Allergnädigsten Herrn, zelangen zu lassen, ist von dem Herrn Botschafter ihrer AÄllerhöchsten Bestimmung zugeführt worden.

Se. Majestät haben Allergnädigst geruht, die Adresse entgegen zu nehmen, und folge ich dem Allerhöchsten Befehl, indem ich Ihnen und den Herren Unterzeichnern, für Sich und alle Ihre Kommittenten, den aufrichtigen Dank Sr. Majestät des Kai⸗ sers und Königs für eine Kundgeburg ausspreche, welche durch Zweck und Inhalt Sr. Majestät nur in hohem Grade will—= kommen sein konnte. Se. Majestät haben Sich herzlich gefreut, in einer Adresse so vieler ehrenwerther, der evangelischen Kirche treu er⸗ gebener Männer eine so unzweideutige Anerkennung Allerhöchstihrer gerechten und nothwendigen, guf Sicherstellung der bürgerlichen und religiösen Freiheit gerichteten Politik aus einem Lande zu empfangen, welches durch- die besten Ueberlieferungen von jeher mit Deutschland eng verbunden gewesen ist.

Es freut mich, hinzufügen zu können, daß Se. Majestät der Kaiser den Befehl gegeben haben, das durch seine . Aus⸗ stattung ausgezeichnete Meisterwerk Allerhöchstihrer Handbibliothek einzuverleiben, um auch dadurch dem anerkennenden Danke Ausdruck zu verleihen, welchen Se. Majestät der Loyal Orange Institution für den in ihrer Generalversammlung am 15. Juli v. J. gefaßten Beschluß hierdurch gern zu erkennen geben lassen.

Ich habe die Ehre ꝛc.

Die Kommission zur Begutachtung von Fragen der Polarforfchung, welche am 4 d. M. hierselbst unter dem Vorsitz des Kaiferlichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ Raths und vor ragenden Raths im Reichskanzler⸗Amt Dr. von Möller zusammengetreten ist, besteht aus folgenden Mitglie⸗ dern; Dr. Dove, Königlich preußischer Universitãts⸗ Professor, Geheimer Regierungs⸗Raih in Berlin; Dr. W. Siemens, Fabrikbefitzer, Mitglied der Akademie der Wissenscheften in Berlin; Dr. Karsten, Königlich preußischer Uninersttäts⸗-Pro⸗ fessoar in Kiel; Dr., Bruhns, Königlich sächsischer Uni⸗ versitäts - Profeffor in Leipzig; Dr. Karst en, Großher— zoglich mecklenburg⸗schwerinscher Universttãts⸗Professor und

Kreisordnung erachtet worden, daß die im

Direktor der Navigationsschule in Rostock; Dr. Winnecke, Kaiserlicher Universitäts Professor in Straßburg i E.; Dr. Neumayer, Hydrograph der Kaiserlichen Admiralität, Pro⸗ fessor in Berlin; ümker, Direktor der Sternwarte in Hamburg; Freiherr Dr. von Richthofen, Vorsitzender der Hesellschaft für Erdkunde in Berlin; Dr. Grisebach, Königlich preußischer Universitäts-⸗Professor, Hofrath in Göttin⸗ gen; Br. Zittel, Königlich bayerischer Universitãts⸗Pro⸗ fessor in München; Dr. von Quenstedt, Königlich würt⸗ tembergischer Universttãts⸗Professor in Tübingen; Dr. Schim⸗ per, Kaiferlicher UniversitätsProfessor in Straßburg iE. Als Schriftführer fungirt der Regierungs⸗-AUssessor Schroeder in Berlin.

Die Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Civilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen begann in ihrer Sitzung vom 4. Oktober die Berathung der Bestimmungen des Gerichts verfassungs⸗Gesetzes und der Civilprozeßordnung über die Handelsgerichte auf Grund der Vorschläge der von ihr eingesetzten Subkommission. Zunächst wurde für den Fall, daß der Reichstag sich für die Beibehaltung der Handelsgerichte ent⸗ scheiden follte, die Fafsung des 8. 1 des Entwurfs der Gerichts⸗ verfassung wiederhergestellt. Bei dem sechsten Titel „Handels⸗ gerichte“ wurde der 8. 81 nicht beanstandet. Zu §. 82 hatte die Subkommission, abweichend von dem Entwurfe, welcher die Amtsrichter den Mitgliedern des Landgerichts völlig gleichstellt, vorgeschlagen, daß die rechtsverständigen Richter der Handels⸗ gerichte einem Amtsgerichie nur dann zugleich angehören dürfen, wenn sich am Sitze des Handelsgerichts ein Landgericht nicht befindet. Die Kommission entschied sich jed och für Wieder⸗ herstellung des Regierungsentwurfs. Sehr bedeutsame Aende⸗ rungen hatte die Subkommission zu dem die Zuständigkeit der Handelsgerichte regelnden 8. 83 in Vorschlag gebracht. Die erste ging dahin, die Bagatellsachen von der Zuständigkeit der Handelsgerichte völlig auszuschließen, ein Vorschlag, den die Kommission auch einstimmig annahm. Eine sehr lebhafte Srör⸗ terung entspann sich dagegen über den zweiten Antrag der Sul⸗ kommission, den Absatz i des 5. 83 dahin zu ändern, daß vor die Handelsgerichte nur diejenigen Rechtsstreitigkeiten gehören sollen, in welchen durch die Klage ein Anspruch von einem Kaufmann gegen einen Kaufmann aus den Handels⸗ geschäften des Letzteren geltend gemacht wird, während der Ent⸗ wurf die Kaufmannsqualität nur auf Seiten des Beklagten er⸗ fordert. Schließlich wurde nach Ablehnung mehrerer weiterer Abänderungsanträge die Fassung der Subkommission mit 9 gegen 7 Stimmen angenommen. Zu Absatz 2 des 5. Sz, welche alle Klagen aus einem Wechsel vor die Handelsgerichte verweist, hatte die Subkommission einen Abänderungsantrag nicht gestellt. Dagegen beantragte der Abg. Klotz, die Ziffer ganz zu streichen Und alle Wechselsachen ausnahmslos an die ordentlichen Gerichte zu verweisen, der Abg. Bähr, die handels⸗ gerichtliche Zuständigkeit auf diejenigen Wechsel zu beschränken, welche von einem Kaufmann gegen einen Kaufmann eingeklagt werden. Nach längerer Erörterung wurde die Abstimmung vertagt.

In einem Spezialfall hat der Minister des Innern durch Erlaß vom 10. v. M. sich dahin ausgesprochen, daß ein durch Allerhöchsten Erlaß vom 10. Dezember 1873 ernannter stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungs⸗ gerichts die Stellvertretung des Vorsitzenden auch nach dem J. Oktober d. J., dem Tage des Inkrafttretens des Gesetzes, be⸗ treffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte c., vom 3. Juli d. J., bis zu dem en, m . hat, wo die ander⸗ weite Organisation des dortigen Bezirks verwaltungsgerich es nach * e , des 3. Titels des gedachten Gesetzes erfolgt ein wird.

Zwischen einem Kreisausschuß und dem Verwal⸗ tungsgerichte des Regierungsbezirkes war in der Angelegenheit, betreffend die von R. nachgefuchte Konzession zum Be⸗ triebe der Gastwirthschaft, hinsichtlich der Frage eine Meinungsverschiedenheit entstanden, welche Frist dem N. bei seiner ersten Zurückweisung für die Anbringung des An⸗ trages auf mündliche Verhandlung zu stellen war.

Der Kreisausschuß hatte dem N. in seiner ersten Entschei⸗ dung vom 8. Juli 1874, durch welche der Antrag desselben auf Konzessionirung zum Betriebe der Gastwirthschaft zurückgewiesen wurde, eröffnet, daß ihm gegen diese Entscheidung der Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Kreisausschuß oder der Rekurs an das Verwaltungsgericht binnen 14 Tagen zustehe, wogegen das Verwaltungsgericht diese Bescheidung fuͤr unrichtig erklärte, weil dem N. für diesen Antrag nur eine Frist von zehn Tagen hätte bewilligt werden dürfen.

Der Minister des Innern ist in einem Spezialerlaß vom 4. Juli d. J. der von dem Kreisausschusse vertheidigten Ansicht beigetreten und hat diese Entscheidung, wie folgt, begründet:

Die Kreisordnung vom 135. Dezember 1872 bestimmt zwar im §. 142 allgemein, daß gegen einen ohne weiteres Verfahren

erlaffenen zurückweisenden Bescheid des Kreisausschusses binnen

10 Tagen nach Zustellung desselben der Antrag auf mündliche Verhandlung gestattet sei; diese Vorschrift gilt jedoch nach §. I40 ibid. für das Verfahren in streitigen Verwaltungs sachen nur insoweit, als dieses nicht für einzelne dieser Angelegenheiten besonders geregelt ist. Letzteres ist nach 5. 135, V. 2 der Kreis⸗ ordnung hinsichtlich aller Anträge, welche sich auf Ertheilung der Konzession zur Gast⸗ oder Schankwirthschaft, sowie zum Kleinhandel mit geistigen Getränken beziehen, der Fall. In Be⸗ treff des Verfahrens in diesen Angelegenheiten ist daher auf die Vorschriften der Gemeindeordnung vom 21. Juni 1869 und auf die zu deren Ausführung erlassenen Vorschriften zurückzugehen. Die Anweisung vom 4. September 1869 enthält die hierauf be⸗ züglichen Bestimmungen in den §5 durch den §. 17 Nr. 4 des Regulatios vom 20. No⸗ vember 1873 über den Geschäftsgang bei den Kreisausschüssen theils aufrecht erhalten theils, infoweit als es der Anschluß an die Kreisordnung nothwendig erforderte, modifizirt worden sind. In diesem Paragraphen ist sub 4a. bestimmt, daß für das Ver⸗ fahren in Schank⸗Konzessions⸗Angelegenheiten der Kreisausschuß an die Stelle der Bezirksregierung und das Verwaltungsgericht an Stelle des Ministeriums getreten ist; auch sind einige andere Modifikationen dieses Verfahrens als durch das Gesetz (die Kreisordnung) begründet ausgesprochen; unter letzteren hat aber eine Abänderung der ober erwahnten 14 tägigen Frist leine Er⸗ wähnung gefunden.

Wäre es als eine legale Konsequenz der Einführung der §. 142 der letzteren normirte 101ägige Frist für die Beantragung der mündlichen Verhandlung resp. für den Rekurs an das Verwaltungsgericht gegen die erste zurückweisende Entscheidung des Kreisausschusses

55 59, welche wiederum

auch für der in der Gewerbe Ordnung bestimmten 14 tägigen Frist zu treten habe, so wäre ohne Zweifel eine entfprechende ausdrückliche Hinweisung hierauf in den §. 17 des Regulativs vom 20. November 1873 aufgenommen worden, was schon daraus zu entnehmen ist, daß derselbe Paragraph sub 44. für einen anderen Fall (Nr. 4s der Anweisung zur Ausführung der Gewerbeordnung vom 4. September 1869) die bis dahin geltende 14tägige Frist ausdrücklich als aufgehoben und die im 5. 160 der Kreisordnung bestimmte Frist, als an Stelle der ersteren tretend, bezeichnet hat.

Wenn das Verwaltungsgericht entscheidendes Gewicht darauf legt, daß die Vorschrift des 3. 57 der Anweisung vom 4. Sep⸗ tember 1869 überhaupt nur unter der Voraussetzung gelte, daß die erste zurückweisende Entscheidung von einer oberen Behörde (Regierung, Landdrostei, Ober⸗Bergamt) ergangen sei, daß dagegen, wenn eine untere Behörde diese Entscheidung erlassen habe, der Antrag auf mündliche Verhandlung vor der⸗ selben Behörde nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung und der Anweisung zur Ausführung derselben überhaupt nicht zulässig gewesen sei, daß daher im vorliegenden Falle der An⸗ trag auf mündliche Verhandlung nur in den 5§. 142 und 143 der Kreisordnung seine Begründung finde, und daß deshalb auch nur die in diesen Paragraphen angegebenen Fristen dabei in Anwendung kommen könnten: so ist der Minister auch dieser Ausführung nicht beigetreten. Indem der 5. 17 ad 4 des Regu⸗ lativs vom 20. November 1873 ausdrücklich bestimmt, daß der Kreisausschuß in den Schank⸗Konzessions⸗Angelegenheiten an die Stelle der Bezirksregierung getreten sei, gebe er eben dadurch deutlich zu erkennen, daß bei dem Verfahren in solchen Sachen der Kreisausschuß nicht die früher den unteren Behör⸗ den zugewiesene Stellung, sondern in allen diesen Fällen die der Regierung einnehmen solle, woraus sodann folge, daß auch nicht mehr der Art. 56 der Anweisung vom 4. September 1869, der von dem Verfahren auf Rekurs gegen die abweisende Ver⸗ fügung einer unteren Behörde handelt, sondern der Art. 57, welcher das mündliche Verfahren vor der oberen Behörde nach erfolgter Zurückweisung durch dieselbe obere Behörde regelt, in Anwendung kommen könne. Bestätigt werde dies da⸗ durch, daß der 5. 17 ad 4 des Geschäftsregulativs vom 20. No⸗ vember 1573 wohl den Art. 57 der Anweisung vom 4. Sep⸗ tember 1869, nicht aber den Art. 56 aufrecht erhält.

In der That wäre es auch unmotivirt, wenn das Gesetz beabsichtigt hätte, das vor dem Kreisausschusse schwebende Ver⸗ fahren in solchen Konzessionsangelegenheiten in zweifacher Weise zu ordnen, je nachdem anzunehmen wäre, daß der in erster Instanz entscheidende Kreisausschuß an die Stelle einer oberen oder einer unteren Behörde getreten sei. In diesem Falle würde für ein und dasselbe Verfahren lediglich zur Be⸗ stimmung der verschieden bemessenen Fristen bei jedem einge⸗ leiteten Verfahren vorab festgestellt werden müssen, ob nach den älteren Bestimmungen zunächst die untere oder alsbald die obere Behörde zu entscheiden haben würde, was in vielen Fällen ganz unzuträgliche und für die Zwecke des Gesetzes nutzlose Weiterungen mit sich führen würde.

Schließlich weist der Minister noch darauf hin, daß die vor⸗ stehend entwickelte Ansicht auch von anderen Verwaltungs⸗ gerichten getheilt und auf besondere Anfrage als die richtige an⸗ erkannt worden sei.

Der Königliche Gerichtshof für kirchliche An⸗ gelegenheiten erkannte heute Vormittag in dem Verfahren gegen den Fürst⸗Bischof Dr. Heinrich Förster zu Breslau wegen wiederholten schweren Verstoßes gegen die Maigesetze auf Amtsentsetzung.

Der Verfasser eines Zeitungs artikels, welcher in demselben in Beziehung auf einen Anderen herabwürdigende Thatsachen verbreitet, ohne diese beleidigenden Behauptungen als die seinigen hinzustellen, ist nach einem Erkenntniß des Ober⸗ Tribunals vom 16. September d. J. wegen Beleidigung resp. Verleumdung zu bestrafen. Der Redacteur H. hatte in der politischen Uebersicht der N.⸗Zeitung einem Landrath Mißbrauch des Amtes und Willkür vorgeworfen. Aus dem Zusammen⸗ hange und Sinne des Artikels war jedoch zu ersehen, daß der Verfasser die bezügliche Behauptung nicht als eigene Behauptung aufgestellt hatte. Gegen H. wurde in Folge dessen eine Anilage wegen verläumderischer Beleidigung wider besseres Wissen erhoben. Aber sowohl das Gericht erster In⸗ stanz als auch das Appellationsgericht sprachen H. von der erhobenen Anklage frei, weil nach dem Zusammen⸗ hange und Sinne des Artikels die bezüglichen Behauptungen nichl als eigene Behauptungen des Verfassers anzusehen seien. Auf die Nichtigkeitobeschwerde der Staatsanwaltschaft vernichtete das Ober⸗Tribunal die vorinstanzlichen Erkenntnisse und verwies die Sache zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Appellationsgericht zu N., mit der Motivirung, daß „Artikel 136 und 187 des Strafgesetzbuches auch denjenigen mit Strafe bedrohen, welcher herabwurdigende Thatsachen ver⸗ breitet, ohne zugleich das Erforderniß aufzustellen, daß der⸗ jenige, welcher folche Thatsachen verbreitet, die bezüglichen belei⸗ digen den Behauptungen sich aneigne“.

Die Wahlen zu den Provinziallandtagen in denjenigen Provinzen, in welchen mit dem 1. Januar 1876 die neue Provinzialordnung in Kraft tritt, haben nach der „Prov. Corr.“ theilweise bereils begonnen und werden in den nächsten Wochen fortgesetzt werden. Die Abgeordneten der Landkreise werden von den Kreistagen, die Abgeordneten der Stadtkreise von Magistrat und Stadtverordneten in gemeinschaftlicher Sitzung gewäblt. ;

Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg, Wirk⸗ liche Geheime Rath v. Jagow, veröffentlicht im Amtsblatt folgendes Schreiben:

Während der eben beendigten Herbstübungen haben die Truppen des Garbe-⸗Corps in Marschquartieren wie in Kantionnements, durch. weg eine so freundliche und gastfreie Aufnahme gefunden, daß ich mich gedrungen fühle, den Bewohnern der von den Manövern berührten Kreife meinen Dank in um so angelegentlicherer Weise auszusprechen, als der Gang der Nebungen zum Theil eine ungewöhnlich starke Be— legung der Ortschaften nöthig machte, Das Königliche Ober ⸗Prã⸗ sidinm würde mich durch eine sehr gefällige Vermittelung dieses mei ne? Dankes an die betreffenden Kreise sehr verpflichten. .

Berlin, den 23. September 1875.

Au gufk, rinz von Württemberg. An das Königliche Ober-⸗Präsidium der Provinz Brandenburg.

S. M. Brigg „Undine“ ist am 4. d. Mis. in Fiel außer Dienst gestellt.

S. M. S. „Au gusta“ ist am 21. August er. in Saba⸗ nilla (Columbien) angekommen. An Bord Alles wohl.

Schank⸗Konzessions⸗Angelegenheiten an Stelle

Wilhelmshaven, 4. Oltober. (Kieler Ztg. Der Aviso Falke! ist am 1. Oktober, die Panzerfregatte , Kaiser“ am 3. Oktober, beide wohlbehalten, in Wilhelmshaven eingelaufen. Der „Kaiser⸗ hatte bei dem schweren Wetter am Anfange der vorigen Woche, wie der „Kronprinz“, einen norwegischen Hafen angelaufen.

Hannover, 5. Oktober. (N. Han. Ztg) Der Ministe der laͤndwirthschaftlichen Angelegenheiten, Dr. Friedenthal passirte gestern Nacht Osnabrück, um sich über Lingen nach den Moordistrikten des Landdrosteibezirks Osnabrück und dann nach den Niederlanden zu begeben. Der Zweck der Reise ist die Besichtigung der Kanalanlagen, resp. der niederländischen Kanäle und Kulturen. In Begleitung des Ministers werden sich unter Anderen Landdrost v. Quadt, Regierungs⸗ und Baurath Grahn und Regierungs⸗Assessor Wiesmann befinden.

Wiesbaden, 4. Oktober. Nachdem gestern Mttag 12 Uhr die feierliche Eröffnung des 8. Kom munallandtags Fiatt⸗ gefunden hatte wurde in der heutigen ersten Sitzung zunächst die Wahl von 2 Schriftführern vorgenommen und sodann Mit⸗ theilung über die Seitens der Staatsregierung und Seitens des kommunalständischen Ausschusses eingegangenen Vorlagen gemacht.

Es wurde sodann die Wahl von 6 Kommissionen beschlossen und in der 2, Nachmittags 51 Uhr stattfindenden Plenarsitzung die Wahl der K'ommissionsmitglieder vorgenom men.

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3 = 1 KRBayern. München, 3 Oktober. Korresp. v. u. f. D.) Bei kühler Witterung und umwölktem Himmel ist heute der Haupttag des Oktoberfestes vorübergegangen. Die Zahl der zugereisten Fremden, meist Landleute, steht der der vorausgegangenen Jahre nicht nach. Da Se. Majestät der König dem Feste nicht an⸗ wohnte, so war auch vom Hofe Niemand erschienen. Im Königs⸗ zelte hatten sich der Königliche Staats⸗Minister des Innern, v. Pfeufer, die beiden Bürgermeister, die Referenten der ein⸗ zelnen Kreisregierungen für Landwirthschat und In⸗ dustrie u. s. w. eingefunden. Die Tribünen waren voll⸗ ständig besetzt, auch viele Abgeordnete hatten sich da⸗ felbst niedergelassen. Gegen 21 Uhr vertheilte Minister p. Pfeufer die Preise (Diplom und Fahne) an die Landwirthe, während wahre Prachtexemplare von Thieren vorgeführt wurden. Um 31 Uhr begann das Pferderennen. An demselben bethei⸗ ligten fich 9 Rennmeister (im Vorjahre 18). Die ganze Dauer des viermaligen Umrittes war 11 Minuten 2 Sekunden (im Vorjahre 8 Minuten 40 Sekunden). Um 4 Uhr war das Fiennen zu Ende; ein Unglücksfall auf der Wiese ist nicht vor⸗ gekommen. Wie vorauszusehen, übte auch diesmal wieder die große landwirthschaftliche Ausstellung im Glaspalaste eine bedeu⸗ tende Anziehungskraft auf die Oktoberfestgäste. = 6. Oktober. (W. T. B.) In der gestern Abend stattgehabten Sitzung des Adreßausschusses der Abgeordnetenkammer wurde der Adreßentwurf von dem Referenten Jörg noch nicht vor⸗ gelegt. Die ultramontane Maj oritãt des Ausschusses beschloß auf den Antrag Jörgs mit 8 gegen 7 Stimmen, daß die künftigen Ausschuß⸗ sitzungen geheime sein sollen. Der Antrag wurde von Jörg mit der Möglichkeit einer vorzeitigen Veröffentlichung des Adreß⸗ entwurfs durch die Presse motivirt. Der Adreßentwurf dürfte nunmehr kaum vor dem 14. d. M. an das Plenum der Ab⸗ geordnetenkammer gelangen. Die Kaiserin von Oester⸗ reich ist gestern Abend nach Wien zurückgereist.

Hessen. Darmstadt, 5. Oktober. Heute ist der Land⸗ tag von dem Minister-Präsidenten eröffnet worden. Der größte Theil der Abgeordneten der Zweiten Kammer hat seine Plätze bereits belegt. Eine wesentliche Veränderung wird der Landtag gegen den früheren bezüglich der Parteistellung kaum bieten. Auf dem vorigen standen den 41 Mitgliedern der (national⸗liberalen) Fortschrittspartei 3 Ultramontane gegenüber; die übrigen 6 hatten sich keiner Partei angeschlossen. Jetzt ist das Verhältniß wie folgt: 40 national⸗liberal, 5 ultramontan, 5 vereinzelt. Auch das Bureau und die Ausschüsse werden so ziemlich dieselbe Physiognomie zeigen. Das jährliche Defizit in der Finanzperiode 1376,78 foll auf etwa 4 Millionen Mark veranschlagt sein.

Braunschweig. Braunschweig, 1. Oktober. Heute sind hier und im Herzogthume die Wahlmänner zusammengetre⸗ ten, um für die Stadt⸗ Und Landgemeinden die Neuwahlen zum 15. ordentlichen braunschw igischen Landtage vorzunehmen. Die Betheiligung an den Wahlmännerwahlen war äußerst schwach, ja, rechnet man die anwesenden Wähler, welche zu Wahlmän⸗ nern auserkoren wurden, ab, gleich Null. In der Residenz haben gewählt: von 120 Wählern 33 in erster, von 500 Wäh⸗ lern 45 in zweiter, von 53360 Wählern 129 in dritter Klasse, d. h. von eiwa 66000 Wählern 200. Diese Zweihundert wähl⸗ ten dann etwa 50 Wahlmänner. In Wolfenbüttel haben von 8 Wahlberechtigten nur 77 sich an der Wahl der Wahlmänner etheiligt.

Anhalt. Dessau, 5. Oktober. Der A. St. A. ver⸗ öffentlicht eine neue Prüfungsordnung für die Volks⸗ schullehrer im Herzogthum Anhalt, vom 23. September 1875, welche zum ersten Mal im Frühjahr 1877 Anwendung sinden wird.

Lippe. Detmold, 5. Oktober. Der regierende Für st traf gestern Abend im besten Wohlsein hier wieder ein.

Etsaß⸗Lothringen. Mülhausen, 2. Oktober. Mi⸗ nisterial⸗Direktor Herzog, welcher gestern Morgen um 9 Uhr ron Kolmar ankam, besuchte hier im Laufe des Tages das Gymnasium, die Gewerbeschule, die Cen⸗ tral⸗ und höhere Töchterschule und wohnte mehrere. Stun⸗ den dem Unterricht in den städtischen Anstalten bei. Auch das von der Induftriegesellschaft unterhaltene chemische Labora⸗ torium wurde besichtigt. Später machte derselbe einen Besuch in Rixyheim und besichtigte die Tapetenfabrik des Hrn. Zuber. Die Abreise von Mülhausen erfolgte heute Morgen 83 Uhr.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 5. Oktober. Zur Feier des Namensfestes Sr. Kaiserlichen und Königlichen Apostolischen Majestät wurde gestern 11 Uhr Vormittags in der Melropolitankirche zu St. Stephan von dem Kardinal Zürst-Erzbischof von Rauscher unter, zahlreicher Assistenz ein feierliches Hochamt celebrirt, welchem die Minister, die Mitglieder der Delegationen, die Spitzen der Behörden 24. beiwohnten, Die saͤmmtlichen Truppen der Garnison waren theils in ihren Kasernen, theils in die denselben zunächst gelegenen Pfarr⸗ kirchen zu einem feierlichen Gottesdienste ausgerückt. In der versammelten sich vor 9 Uhr Vormittags die dienst⸗ freien Generale, Stabs- und Ober⸗Offiziere so wie die Militär⸗ beamten und erwarteten die Ankunft der Milglieder des Kaiser⸗ hauses. Kurz vor 9 Uhr erschienen die Erzherzoge Wilhelm, Leopold und Rainer, und nach entgegengenommener Begrüßung,

während welcher die Musiklapelle die Volkshymne spielte, begann der Gottes dienst.

Auch in den anderen Städten der Monarchie wurde das Namensfest mit großer Feierlichkeit begangen.

Die Erzherzogin Valerie ist gestern von Schönbrunn nach Gödöllö abgereist.

Bei der gestern stattgefundenen Huldigungsfeier im Regierungsgebäude zu Czernowitz brachte der Landes⸗ Präsident folgendes Kaiserliche Handschreiben zur Verle⸗ sung, welches die Versammelten mit begeisterten Hochrufen auf Se. Majestät den Kaiser aufnahmen:

Lieber Fürst Auersperg!

Die einmüthigen loyalen Kundgebungen, mit welchem die Bevöl⸗ kerung Meines Herzogthums Bukowina und insbesondere die Landes—⸗ haupistadt Czernowitz die Gedenkfeier der vor 1090 Jahren erfolgten Vereinigung der Bukowina mit den Erblanden Meines Hauses kegeht, erfüllen Mich mit freudiger Genugthunng. Ich erkenne es dankbar an, daß die Sohne der Bukowina im Laufe dieser Jahre stets treu und tapfer zu Kaiser und Reich gestanden sind, und Ich empfange mit Wohlgefallen das erneuerte Gelsßbniß der Treue, welches das Land Mir bei dem Anlasse des Erinnerungsfestes en gegen bringt. Ich beauftrage Sie, der gesammten Bevölkerung des Landes die Versicke⸗ rung Meiner fortdauernden Kaiserlichen Huld und Miner landes- väterlichen Fürsorge für die Wohlfahrt ihres geliebten Heimathlandes verkünden zu lassen.

Schönbrunn, am 1. Oktober 1875. ö

Franz Joseph.“

Nach der Huldigung wurde das Austriadenkmal auf dem Austriaylatz enthüllt, worauf die seierliche Eröffnung der Univer⸗ sität stattfand. Hieran schloß sich das Festbanket im Bankhause.

6. Oktober. (W. T. B.) Wie die „Neue freie Presse“ meldet, wird heute das handelspolitische Rothbuch er⸗ scheinen. In dem Vorworte zu demselben wird die Publikation als eine Folge der letzten von den Delegationen gefaßten Be⸗ schlüsse bezeichnet. Von Korrespondenzen des auswärtigen Amtes mit den fremden Regierungen enthält das Rothbuch nur eine Depesche betreffs Kündigung des österreichisch⸗italienischen Han⸗ delsvertrages und eine Depesche nach Brüssel über die inter⸗ nationale Sanitãtskonferenz.

Niederlande. Luxemburg, 5. Oktober. (W. T. B.) Die Feier des fünfundzwanzigsten Jahrestages der Statthalterschaft des Prinzen Heinrich der Nieder⸗ lande hat heute unter zahlreicher Betheiligung der Bevölkerung begonnen. Se. Majestät der Kaiser Wilhelm hat durch den Flügeladjutanten, Grafen von Arnim, dem Prinzen ein eigen⸗ händiges Glückwunschschreiben überreichen lassen. Der Groß⸗ herzog von Sachsen⸗Weimar hat den Grafen Egloffstein, der König der Belgier den Senator von Labeville und der Marschall⸗Präsident Mac Mahon den Grafen Reincour zur Be⸗ glückwünschung des Prinzen abgesandt. Außerdem sind die Re⸗ gierungs⸗Präsidenten von Trier und Metz, der Gouverneur von Arlon, der Präfekt des Ardennen⸗Departements und viele andere Notabilitäten zur Begrüßung anwesend.

Srsßbritannien und Irland. London, 4. Oktober. Der Herzog von Connaught ist zu einem Besuche der Königin in Balmoral eingetroffen. Der Minister für Indien, Marquis von Salisbury, kehrt heute von Dieppe, wo er seine Villegiatur verbrachte, nach London zurück. Der russische Botschafter Graf Schuwaloff ist von St. Petersburg zur Wiederaufnahme seiner diplomatischen Funktionen zurückgekehrt. Lord Cafstlereagh, der älteste Sohn des Marquis von Lon⸗ donderry, wurde am 2. d. M. in der Privatkapelle in Alton Towers mit Lady Theresa Talbot, der ältesten Tochter des Earls von Shrewsbury, getraut.

(K. 3.) Die Nachrichten über den Stand der Be⸗ ziehungen zwischen England und China und die Nothwendigkkeit, umfassende Vorkehrungen für den Fall zu treffen, daß ein friedlicher Ausgleich nicht zu Stande kommen sollte, ver= anlassen mehrere Regierungs⸗Departements, namentlich auch die Admiralität, zu einer um diese Jahreszeit sonst ungewöhnlichen Regsamkeit. Das Geschwader in den chinesischen Ge⸗ wäsern steht unter dem Befehl des Vize-Admirals Ryder und zählt im Ganzen 21 Fahrzeuge mit zusammen 112 Geschützen und 2003 Mann Bemannung. Es besseht aus dem Panzerschiffe Auda⸗ cious“ (Flaggenschiff), den Kriegsschiffen, Charybdis“ und Modeste/ (Schraubenkorvette und den Kanonenbooten „Thalia, „Egeria, „Ringdove“, „Curlew“,, Lapwing “, „Dwarf“ „Hornet“, Midge“, „Thiftle“, „Hart“, „Frolie“, „Fly“, „Kestrel', „Mosquito“ und „Swinger“. Dazu kommt das Schraubenlinienschiff „Victor Emanuel“ und der Avisodampfer Vigilant“. Von den Kanonen⸗ booten führen alle, mit Ausnahme der „Thalia“, 4 Geschütze. Der „Audaeious“ ist mit 14 Geschützen ausgerüstet, eben- so die „Modeste“, während die „Charybdis“ an Zahl die stärkere Ar⸗ matur von 17 besittzt.

Glasgow, 5. Oktober. (W. T. B.) Die angekündigte antivatikanische Versammlung hat heute Abend im hie⸗ sigen Stadthause unter dem Vorsitz des Earl of Galloway stattgefunden; dieselbe war sehr zahlreich besucht. Es gelangte ein Brief Gladstone's zur Verlesung, in welchem derselbe be⸗ merkt, er könne jedes Anzeichen davon, daß die öffentliche Mei⸗ nung zur ernstlichen Erkenntniß und Erwägung der durch das fortdauernde Auftreten der päpstlichen Kurie hervorgerufenen Fragen erwache, mit um so größerer Genugthuung begrüßen, als dieses Vorgehen der Kurie leider von der weit überwiegenden Mehrzahl der katholischen Geistlichkeit unterstützt werde. Er hoffe, die Gesinnungen einer großen Zahl von Katholiken wür⸗ den trotz alledem gegen Handlungen und Akte, die sie doch nur mißbilligen könnten, angeregt werden, und er werde hoch erfreut sein, wenn die gegenwärtige Versammlung dazu führe, die Auf⸗ merksamkeit der Katholiken auf die gerechten Ansprüche hinzu⸗ lenken, die Seitens ihrer Mitbürger gegen sie erhoben würden. Der Earl of Galloway erklärte hierauf, daß die Versammlung nicht etwa eine Verunglimpfung der Katholiken beabsichtige, sondern ein Protest sein solle gegen die Intoleranz der römischen

Kirche, eine Kundgebung von dem unerschütterlichen Festhalten

an den Prinzipien der bärgerlichen und religiösen Freiheit, eine laute Erklärung dafür, daß man nur Gott als das geistige, die Königin als das weltliche Oberhaupt anerkenne, daß die Ver⸗ fammlung endlich gegen Grundsätze, wie sie der päpstliche Nun⸗ tius kürzlich Spanien aufzuzwingen versucht habe, protestiren solle. Nach weiteren Reden von Chambers, Newdegate und Dr. Thompson, welcher letztere auf den Kampf Deutschlands um Religionsfreiheit hinwies, wurden hierauf die bekannten Re⸗ solutionen gegen die vatikanischen Dekrete und die Uebergriffe des Papstthumgs einstimmig angenommen.

Frankreich. Paris, 4. Oltober. Bekanntlich hat, schreibt der Siécle' die Constituante am 2. November 1789 die Aufhebung der Klö ster beschlossen. Paris zählte damals in seinen Mauern 3 Abteien für Männer, 6 für Frauen, 43 Mönchs⸗ und 65 Nonnenklöster, 39 Kirchen hingen von den

geistlichen Orden ab, und diese besaßen überdies noch 108 Ka⸗ pellen und 53 Schulen (Colleges), welche letzteren großentheils nur zehn bis fünfzehn Stipendiaten mit einem Thürhüter und einem Vorsteher beherbergten und nicht unterrichteten. Jener Beschluß der Constituante entzog der todten Hand 1800 Doma⸗ nialgüter, die nahezu 4500 liegende Gründe ausmachten. Aus den kirchlichen Dokumenten, welche dieses Jahr veröffentlicht worden sind, erhellt, daß die geistlichen Genossen⸗ schaften im Jahr 1875 zu Paris mehr Anstalten zählen, als gegen das Ende des alten Regimes. In der That weist Paris nicht weniger als 70 Manns⸗ und 120 Frauenklöster aller Orden auf, denen noch sechszig Gruppen von Brüdern der christlichen Lehre und Schwestern von Saint Vincent de Paul beigezãhlt werden müssen, die in den Volksschulen für Knaben und Mädchen zer⸗ streut wirken. Mehrere dieser Orden besitzen in Paris oder dessen nãch ster Umgebung je drei oder vier Klöster. So na⸗ mentlich die Jesuiten, welchen außer dem großen Mutterhause in der Rue des Postes die Schule Saint Ignace, die Lehr⸗ anstalt zu Vaugirard und die der Rue de Naples gehört. Der Pfarrkirchen erster und zweiter Klasse sind in Paris 30; der Hülfskirchen 36; endlich stehen die geistlichen Orden in Paris 46 Unterrichtsanstalten für Kinder und Erwachsene vor.

Spanien. Wie mach W. T. B.“ in Bayonne am 5. Ol⸗ tober verlautet, befestigten sich die Carlisten in ihren Positio⸗ nen bei Castro Urdiales. Alle Dampfschiffe im Hafen von Santander sind von der Regierung requirirt, um Hülfs⸗ truppen nach San Sebastian zu schafsen. Das Bom⸗ bardement von San Sebastian dauert fort.

. Aus Bayonne wird der „Republique francaise“ ge⸗ schrieben, daß die Regierungstruppen sich in Folge eines der jüngsten zwischen ihnen und den Banden Dorregarays statt⸗ gehabten Gefechte einer beträchtlichen Anzahl Dokumente be⸗ mächtigt hätten, welche die Carlisten im Stiche ließen. Diese Dokumente sollen sich auf einen Briefwechsel beziehen, welchen französische Grenzbeamten in einem gewsssen Augenblick mit den Führern der Carlistenbanden unterhielten. Darunter sollen sich Antworten an Carlisten, die Auskünfte zu haben wünschten, Notizen über einflußreiche Persönlichkeiten der franzö⸗ sischen Verwaltung und Mittheilungen über die militärischen Operationen der spanischen Truppen befinden. Es heißt, alle diese Schriftstücke seien wohl geordnet und inventarisirt der Re⸗ gierung nach Madrid gesandt worden.

Türkei. Konstantinopel, 5. Oktober. (W. T. B.) Von amtlicher Seite wird die Nachricht, wonach die Pforte die militärische Besetzung der bisher zwischen der Türkei und Serbien streitigen Insel im Drinaflusse angeordnet haben sollte, als unbegründet bezeichnet. Die Pforte habe vielmehr, um die gegenwärtige pelitische Lage nicht schwieriger zu gestalten, gegen die Besetzung der Insel Seitens Serbiens nur durch die Erklärung protestirt, daß die türkische Regierung sich bezüglich des Besitzes der Insel alle ihre Rechte vorbehalte. Der Statthalter von Bosnien hat unter dem 3. d. an die Regierung die telegraphische Meldung gelangen lassen, daß die zur Verproviantirung der in Duga und Nikschie belagerten tür⸗ kischen Truppen am 23. v. M. nach Nikschie dirigirte Division von 6 Bataillonen unterwegs von den Insurgenten angegriffen worden sei. Die Insurgenten seien indeß nach vierstündigem Kampfe vollständig geschlagen worden. Nachdem die türkischen Truppen alsdann das Blockhaus von Krstae genommen hätten, seien sie am 25. v. M. in Nikschie eingetroffen und von dort nach Gaczko zurückgekehrt. Chevket Pascha ist mit 3 Ba— taillonen und Ali Pascha mit 4 Bataillonen nach Trebinje dirigirt worden, um die Straße von Trebinje nach Ragusa frei zu machen.

Die „Politische Korrespondenz bringt ausführlichere Mittheilungen über die Motive der Ministerkrisis in Bel⸗ grad. Hiernach soll dieselbe durch den Verdacht des Fürsten gegen die Aufrichtigkeit einzelner Minister herbeigeführt sein. Der Mangel an Ehrlichkeit in dem Verhalten des Ministeriums gegenüber den schwebenden politischen Fragen dürfte den Fürsten bestimmt haben, in der Skupschtina Erklärungen gegen die ver⸗ derbliche Politik des Ministeriums und Andeutungen über die Stellung Serbiens gegenüber den Großmächten abzugeben, welche den Rücktritt des Ministeriums zur Folge hatten. Die Erklä⸗ rungen des Fürsten Milan seien von der Skupschtina mit leb⸗ haftem Beifall aufgenommen worden.

Dänemark. Kopenhagen, 6. Oktober. (W. T. B.) Die aus 52 Mitgliedern bestehende vereinigte Linke des Volksthings hat gestern ein Manifest an die Wähler erlassen, worin gegen das Ministerium, das den Reichstag, ohne das Budget vorzulegen, vertagt habe, das Mißtrauen der Partei ausgesprochen und zugleich erklärt wird, die frähere Majorität der Linken sei nunmehr wieder unter einer gemein⸗ schaftlichen Fahne vereinigt.

Asien. Wie der „Times“ aus Shanghai vom 4. Okiober gemeldet wird, veröffentlicht die Zeitung von Peking ein Kaiser⸗ liches Dekret, durch welches der Austausch diplomati⸗ scher Mittheilung en zwischen den Chefs der einzelnen Departements der chinesischen Regierung und den diplo⸗ matischen Vertretern der auswärtigen Mächte ge⸗ stattet wird.

Die Nr. 75 des „Amts -Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vem 30. Seplember 1575. Prüfung der zurückzegebenen Post⸗Packetadressen in Bezug auf Vollzähllgkeit und Vorhandens. in der aufgeklebten Frei⸗ marken; Verfügung vom 2. Oktober 1875. Verstärkung von Brief⸗ bunden durch Beipackung von Pappkarten; Verfügung vom 2. Oktober 1875. Eimahnung zu erhöhter Sorgfalt bei Anwendung der Tarif bestimmungen; Verfügung vom 30. September 1875. Telegrapbische Postanweisungen; Verfügung vom 3. Oktober 1876. Post⸗Dampf⸗ schiff verbindung Rostock⸗Nykjöbing.

Statistische Nachrichten.

Nach den Aufstellungen des Kaiserlichen statistischen Amts in dem jetzt herausgegebenen Heft I. Abth. 1 der Viertel jahrẽhefte zur Statistik des Deutschen Reichs für das Jahr 1875 belief sich der Werth fämmtlicher im Zahre 1873 im Deutschen Reiche geförderten Bergwerksprodukte auf 177.295.183 Thlr. gegen 137 466,620 Thlr. in 1872. Hieran parlizipiren; Mineralkohlen und Bitumen mit 146,238,069 Thlr. (18723 108,803,662 Thlr., Erze mit 29 055,839 Thlr. (1872: 26 306,101 Thlr.) und Mineralsalze mit 1 9568, 234 Thlr. (1872: 2.296, 857 Thlr.). Von den wichtigeren Bergwerksprodaften sind folgende namentlich hervorzuheben; Stein; fohlen 757 815,597 Ctr. für 134518432 Thlr. 372: 666, 128,366 Ctr. für 9g8. 889, 509 Thlr.), Braunkohlen ig ss 252 Efr. für

i543. 187 Thlr. A872: 186 3690 964 Ctr. für 331,84 Thlr. Eisen. erze S6 9 l õß0 Gtr. für 13, 164 951 Thlr. (1872: 94,494. 692. Gtr. für