1875 / 235 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Die Rapitalaahlung wird auf Wunsch- der Billet- Inhaber entweder in holländischen Gulden durch Herren HMaope - Cie. oder in Efund Sterl. durch ehrüder KBarkmg „d Cie. effeotuirt werden, Vobei 1050 Gulden à 84 Pfund Sterl. 15 Schill. und 100 Pfund Sterl. à 1180 holl. Gulden

gerechnet werden. Pis eingereiohten Billeto müssen mit sämmtlichen noch nicht fälligen Coupons versehen sein,

widrigenfalls wird für die fehlenden der Betrag bei Auszahlung des Kapitals in Abzug gebracht werden. NGO. 1.

Nummern der Billete der Englisch-Holländischen Anleihe vom Jahre 1866 à 1000 guld. holl. ;. 6. . .

7, 8s7 No. 10,166 No. 13,393 No. 17, 642 No. 22, 322 No. 25,097 No. 28, 846 954 7121 14051 789 354 153 716 831 57 915 390 243 7232

ö. 433 245 7139

in usserer Kosse, ] 12. April 1858, 26. Juli 18355, 28. Oktober 1861 und 23. Oktober 1873, sowie vom 4. September 15669 wegen Emission 4 und 4 * iger Prioritäts⸗ Obligationen unserer Gesellschaft, machen wir hier⸗ mit bekannt, daß die Ausloosung der im Monat April 1876 zur Amortisation gelangenden: a. I *wigen Prioritäts Obligationen II. Emission Lltt A. 11 Stück à 509 Thlr.,

alle Wochentage Vormittags, e Albrechtsstraße Nr. 32, im Regierung sgebäude hier. 6 dergestalt stattfinden, daß von big 11 Uhr

ie Linnahme der Pfandbriefe gegen Quittung un= ferer Kaffe und nach einigen Tagen von 11 bis] Uhr Deren Rückgabe erfolgt. ;

Bei Vorlegung der Pfandbriefe Vehufs Abstemxe⸗ lung der Coupons ist ein Verzeichniß der Pfand⸗ briefe, wozu Formulare in unserer Kasse unentgelt⸗ ̃ lich berabfolgt werden, abzugeben. Die Wieder⸗ 36 à 2900 Thlr., ausgabe der Pfandbriefe mit den Coupons erfolgt 48 * 100 Thlr., ö nur? gegen Rüdgäabe der von unserer Kasse äber die b. 45 * igen Priaritäts Obligationen No. 16 No. 4, 230 No. Pfandbriefe B. ertheilten Qusttung ohne Prüfung jIJ. Emission Litt. B. .

der Legitimation des Empfängers. 18 Stück à 5090 Thlr., 229 426 Auf einen Schriftwechsel mit Privatpersonen Be⸗ 37 ö 6. . . . 77 ö. 3 33.

ufs Uebersendung der Coupons können wir uns . . einlassen, vielmehr muß die Präsentation und o. 45 * igen Prioritäts - Obligationen . . . 5

der Rücempfang der Pfandbriefe persönlich resp. III. Emisston itt B a. Durch einen Beauftragten erfolgen. 23 Stück à 590 Thlr., 290 513 /. 6 , ,

,, , ,, ö Central⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. . 20

genannten Zeit nicht eingereichten Pfandbriefen kann 48 à 100 Thlr., 393 ? 887 562 497 Das Central⸗-Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest-Anstalten des In. Dag Central-Handels Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich Das

Zweite Beilage

e

erst in einigen Monaten stattfinden, worüber beson— d. 4 *Higen Prioritãts Spligationen 491 913 nud Auslandes, fowie durch Carl Heymann Verlag, Berlin, 8sW., Königgrätzerstraße 1069, und alle Abennsment beträßt L M 50 3 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten 209 5.

dere Bekanntmachung erfolgen wird. IV. Emission LlItt. A u. B. 429 925 Bnchhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W., Wilhelmstraße 32, bezogen werden. Insertlonspreis für den Raum einer Druckzeile 0 .

Breslau, den 1. Oktober 1875. 32 Stück ü 1000 Thlr., 497 936 Königliches Kredit -Institut für Schlesten. 735 ooh w 668 961 m / ··

Oelr ichs. R833 oo n ! 893 19, 123 Cöln⸗Minden miffion.

er Eisenbahn⸗Gesellschaft. Gier, K— ö 5690 Tn, = I 39 1 1606 Thir.,

2 am Donnerstag, ven 28. d. Mis., Vormittags 9 Uhr, in unserm Geschäftelokale (Frankenplatz) hierselbst stattfinden wird.

Cöõöln, 6. Aktober 1873. . Die Direktion.

Ste Tiehung. 78065]

Ma ns claahil e Heres ole Lisenbahn.

In der am 19. September (1. October) 1875 stattgehabten achten Verloosung der zu amorti- sirenden Warschau-FTerespoler Actien und Obligationen sind nachstehende Nummern gezogen worden: Ketien zu Run. 1000: 56] / T 4921/30 9441/60 1331120 23881 / 0 2631/40 3155160

33511 /20 38691 700. Ketien zu Kun. 100: 46008 46360 46601 47532 47870 5003 5M 29 50824 51035 51278

51318 51799. Gbligationen zu Rub. 1000: 3531/40 9851 / 60 12951160 1323140 2073140 2565 / 60

33851 / 60 34841 /50.

Obhsigationen zu Mahr. 199: 38143 39537 39770 40050 42610 42343 43420 43786 44113 44383 44462 MNI6 459774 46706 43771 46873 48122 48392 48582 49233 49129 49523 49890 49970.

Piese Actien und Obligationen werden vom Liehungstage ab, gegen Zurücklieferung der be- treffenden Stücke, an den bisherigen Zahlstellen der Coupons in ihrem Nominalbetrage ausgezahlt, und zwar: im Auslande in landesüblicher Münze, in Warschau und im Kaiserthum Russland, entweder in Gold, den halben Imperial zu Rub. 5 Kop. 1B gerechnet, oder auf Verlangen der Inhaber, in Credit- Billets, zum jedesmaligen Tagescourse der Imperials. Die zur Einlösung eingereichten Actien müssen mit 2. die Obligationen mit einem laufenden Coupon versehen sein. Ausserdem müssen sich bei den gezogenen Actien I] Pividenden-Coupons befinden, von dem Dividenden-Coupon pro 1876 an, inclusive.

Pen Inhabern von verloosten Actien werden an deren Stelle Genuss- Actien verabreicht, wel he

ebenfalls mit Dividenden-Coupons versehen sind.

Von den in früheren Ziehungen verloosten Actien und Obligationen sind nachstehende Num- mern noch nicht zur Auszahlung präsentirt worden, und zwar:

I) von den am 19 September C. October) 1870 verloosten Actien à Rah. 100: No. 48802 59919. Obligationen à Rah. 100: No, 385354 42893 48217.

Die in dieser Fiehung verloosten Actien müssen mit 12, die Obligationen mit 11 Coupons versehen sein.

2) Von den am 20. September (2. October) 1871 verloosten Actie à Rinh. 100: No. 49640. Obligationen Kuh. 10990: No. 584] / 9o 15681190. Obligationen à Ruh. 109: No. 43085 49550.

Obige in der Tiehung von 1871 verloosten Actien müssen mit 10, die Obligationen mit 9 laufenden Zins-Coupons versehen sein. Ausserdem müssen sioh bei den Actien 15 Dividenden-Coupons befinden.

3) Von den am 19. September (1. October) 1872 verloosten Actien à Ruh. 1000: No. 4315160. Obligationen à Rah. 100: No, 38157 44461 446592.

Pie in der Liehung von 1872 verloosten Actien müssen mit 8, die Obligationen mit 7 laufen- den Lins Goupons versehen sein. Ausserdem mässen sich bei den Actien 14 Dividenden-Conpons befinden.

4) Von den am 19. September (1. October) 1873 verloosten Actien à Nah. 10090: No. 4505160. Actien à Rah. 100: No. 48391 51890, Obligationen à Rah. 10090: Nr. 257! / 80. Obligationen à Rah. 100: No, 37849 39119 40006 41689 47488 48597 48999.

Pie in der Zichung von 1873 verloosten Actien müssen mit 6, die Obligationen mit 5 laufen- den Lins-Goupous versehen sein. Ausserdem müssen sich bei den Actien 13 Dividenden-Coupons befinden.

5) Von den am 19. September (J. Getober,) 1874 verloosten Actien 3 Rib. 1090: No. 46643 47954 48687 49912 49938 5068 51029. Obligationen Rah. 190990: No. 149651770 27451660 32101 / 190. Obligationen à Manh. 109: No. 39124 43891 41900 47147 48550 49053.

Pie in der Zichung von 1874 verloosten Actien müssen mit 4, die Obligationen mit 3 laufen- den Zins-Goupons versehen sein. Ausserdem müssen sich bei den Actien 12 Dividenden-Coupons befinden.

Falls bei den zur Pinlösung präsentirten verloosten Actien resb, Obligationen Zins Coupons fehlen sollten, so wird deren Nominalwerth von dem, für die gezogenen Stücke zu zahlenden Betrage jn Abzug gebracht. Falls aber die verloosten Actien nicht mit der vorschriftsmässigen Anzahl Divi-e denden-Golpons eingeliefert werden, so wird eine entsprechende Anzahl-Dividenden-Coupons von den zu vel apfolgenden Genüss-Actien gekürzt und zu ückbehalten.

Vwanschann, den 19. September (1. October) 18735.

er Ver walgiknazskratghh.

ppIohsscHolLbRN- MMG οννls88I0. loõꝛꝛ6 SI. PEIERSBLULRG.

Die Reichsschulden- Tilgungscommission bringt zur allgemeinen Kenntniss dass, in Ueberein- stimmung mit den Bedingungen der uf Grundlage des Allerhßchsten Ukases vom 4. November 1866 durch Vermittelung der Bank häuser Hohe * Cie. in Amsterdam und Gdaehriüder Haring Cie. in London contrahirten englischchélländische! Anleihe, die Ziehung von Billeten dieser Anleihe, der FTilgungsfond, für dieses Juhr entsprechend. am 4. Juli 1875 stattgefunden hat.

Gerzogen wurden folgende Nummern: é j000 Gulden Bolländisch (siche die Liste Nr. M), 10 PFiund Sterl. (iche die Liste Nr. 2). Im Ganzen 442 Billete för dio Summe von 442.9900 Gulden holl. und 0 k ö. 47.000 Pfund Sterl. 1ndem die Reichsschulden-Tilgungscommission das Resultat der Ziehung azur allgemeinen Kenntniss bringt, ersneht sie die Inhaber der gezogenen Billete dieser Anleihe, dieselben den Herren MHMope * Cie. oder Gehrer Hearn Æ Cie. behufs Emy fangnahme des Nominal-Kapitals nebst den bis zum 19. September (1. Oktober) dieses Jahres laufenden Linsen zu präsentiren. Pie Auszahjung findet vom J. Oktober bis zum ]. Dezember statt; auf diejenigen Billete,

No. 31 No. 4,975 No. 68 995 172 5, 119 267 364 485 534 612 838 901 905 934 956 6, 010 143 176 209 335 477 480 493 596 708 743 802 815 817 833 837 845 850 902 945 7, 013 126 274 324 345 399 594 633 672 727 732 767 873 989 8, 161 458 509 727 778 810 811

605 706 718

12, 127 208 230 238 294 374

e. 45 Ligen U,, Sblig ationen 297 26]

273 362 373 419 478 557 592 670 700 S590 M96 20,203 367 4235 597 627 644 656 238 774 792 857 Al, 127 166 413 465 495 630 948 2, 140 144 197 205 231

Jahre 1866 à 100 Pfund Sterl.

8, 15 No. 12.68 No. 16, S5 No. 20, 646 No. 23,393 No. 26, 8. 983 676 886 717 435

9, 024 51 59 78 87 90

123 239 294 348 406

694 708 815 889 13,036 74 208 248 287 291 4159 534 539 559 574

837 929 965 14,0951 127 213 216 237 330 448 523 592 611 613 617 647 7102 778 954 15, 013 198 192 222 280 311 444 468 549 609 751 189 819 815

16,999 167 250 279 311 313 355 425 694 817 848 855

17, 112 150 175 298

836 840 856 943 21, 963 126 207 209 332 420 4351 453 459 569 612 622 666 675 698 897 995 22, 161 216 228 266 433 448 455 468 590 596 640 665 670 688 695 711 717 773 814 963 23,057 99 110 136 137 183 222 318 385 388

711 717 755

901 957 27, 991 115 120 235 253 291 364 432 466 556 577 668 757 787 889 989 28, 009 14

167 188 352 356 499 616 618

Nummern der Billeté der Englisch-Holländischen Anleihe vom

6 No. 30, 242 442

495

zu Aachen, Hotel Schen Bericht d

gie innerhalb dieser Frist nicht eingereicht worden, kann die Zahlung erst in den folgenden halbjähri- gen Linszahlungs· Terminen geleistet werden.

fen.

Verschiedene Bekanntinachungen.

78151 Kuh- Bersicherungs · Gesellschaft für das Dentsche Neich. Außerordentliche Generalversammlung auf Samstag, den 23. Oktoher a. cr., Morgens 10 Uhr,

Tages ordnnug: es General⸗Direktors über den Stand des Geschäftes.

Antrag desselben guf Beschluß Aachen, 6. Oktober 1875.

Der Verwaltungsrath.

fassung über Liquidation des Geschäftes.

Der General⸗Direktor. Zweite Beilage

Rechtsgrundsätze des Neichs⸗Ober⸗Handels⸗ gericht s. j

Wenngleich die preußische Konkursordnung vom 8. Mai 1855 für den Geltungsbereich des All⸗ gemeinen Landrechts und der Allgemeinen Gerichts- ordnung gegeben ist, so muß doch bei Interpretation von in ihr enthaltenen Rechtssätzen auf die Grund⸗ sätze des Gemeinen Rechts besondere Rücksicht ge— nommen werden. Derjenige, welcher auf Grund der Klage des Konkursverwalters zur Rückgabe von Sachen, welche er von dem Gemeinschuldner wissend, daß dieser den Fetreffenden Vertrag nur zum Schein oder in der Absicht einer Benachtheiligung seiner Glaͤubiger geschlossen, vor der Konkurseröffnung ge— kauft hat, verurtheilt worden ist, kann gegen Heraus⸗ gabe dieser Sachen, Erstattung des Kaufpreises als Massegläubiger, d. h. vorweg aus der Masse for⸗ dern, insoweit diese durch den Empfang des Kauf— . reicher geworden ist. Dagegen kann Der⸗ enige, welcher zur Tilgung einer Forderung an den Gemeinschuldner von diesen Sachen an Zahlungs statt erhalten hat, diese Forderung stets nur als Konkursgläubiger, d. h. zur ratirlichen Bezahlung, liquidiren, wenn das Rechtsgeschäft mit Erfolg von der Gläubigerschaft angesochten worden ist und er die Sachen an die Maffe herausgiebt. (Erkenntniß vom 3. Juni 1875)

Wenn der Kommissionär auf Grund des Art. 376 des Handelsgesetzbuches in den Lieferungsvertrag als Selbstkäufer oder Verkäufer eintritt, so sind auch seine Ansprüche auf Provision und Unkostenerstat⸗ tung als Bestandtheile seiner Forderung aus dem Lieferungs vertrage anzusehen namentlich auch betreffs der Verjährung. Bei der Einkaufskommission treten die Erträge dem Börsen oder Marktpreise als zum Kaufpreise gehörig hinzu, bei der Verkaufskommis⸗- sion gehen sie von diesem ab. (Erkenntniß vom 3. Juni 1875.)

Im preußischen Konkurse ist nach 5§. 97 Nr. 2 der Konkurtordnung die Kompensation nicht zulässig, „wenn Jemand dem Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung etwas schuldig war und erst nach der Koakurseröffnung eine Forderung an den⸗ selben erlangt, es sei aus einem neuen Geschäft oder durch den Erwerb einer vor der Konkurseröffnung entstandenen Forderung eines anderen Gläubigers.“ Solcher Fall liegt vor, wenn Jemand einen von dem Gemeinschuldner vor der Konkurseröffnung ausgestellten und ihm gerirten, sodann von ihm weiter begebenen und erst nach der Konkurseröffnung fällig gewordenen Wechsel demnächst von seinem Nach⸗ mann eingelöst hat, und wenn seine Schuld an die Konkurtmasse aus der Zeit vor der Konkurseröffnung herrührt. (Erkenntniß vom 7. Juni .

Der verklagte Äeceptant oder Indossant kann sich nicht mit der bloßen Behauptung schützen, daß . Accept oder Indossament nur ein Gefällig⸗

eits accept“ oder „Gefälligkeitsgiro“ sei. Diese Bezeichnungen drücken nicht ohne Weiteres aus, daß das Accept oder Giro lediglich auf Grund eines vom Kläger rechteverbindlich gegebenen Deckungs⸗ oder Einlöͤsungsversprechens ertheilt sei. (Erkenntniß vom JT. Juni 1875.)

Art. 122 des Handelsgesetzbuches verordnet nicht, daß der Gesellschaftsgläubiger sich in den Gesellschaftekonkurs einlassen müsse und nur den in diesem festgestellten Ausfall aus dem Privatver⸗ mögen der Gesellschafter bezahlt verlangen könne, sondern besagt nur, daß der Gesellschaftsgläubiger blos insoweit das Privatvermögen der Gesellschafter in Anspruch nehmen könne, als er aus dem Kon kurse der Gesellschaft seine Befriedigung nicht zu erlangen vermöge. Es kann sich daher der Gesell⸗ schaftsgläubiger, ohne sich in den Gesellschaftskon kurs eingelassen zu haben, an das Privatvermögen der Gesellschafter halten, wenn und insoweit er den Nachweis führt, daß er aus jenem Konkurse nicht Befriedigung erhalten haben würde, wenn er seine Forderung in demselben liquidirt hätte. (Erkenntniß vom 17. Juni 1875). ;

Nach . Recht gehen durch den Zuschlag der subhastirten Sache alle deren Perti⸗ nen zstücke kraft des Gesetzes in das Eigenthum des Adjudikatars über, so daß eg hierzu keiner Er. klärung oder Handlung des verkaufenden oder des kaufenden Theiles bedarf. Auch darauf kommt es nicht an, ob der Wille des Adjudikatars bei Abgabe des Meistgebots auf den Miterwerb der, als Per. tinenzstücke zu betrachtenden Gegenstände gerichtet war, oder ob sich dies nicht annehmen läßt, weil der Adsudikator damals entweder von der Existenz dieser Gegenstände nichts wußte oder dieselben nicht für

ertinenzen hielt. Der Zeitpunkt, zu welchem der

djudikatar jene Wissenschaft erlangte oder von seinem Irrthume befreit wurde, ist gleichgültig. Ein nach dem Zuschlage zum Erwerbe der Pertinenzen vom Adjudikatar abgeschlossenes Rechtsgeschäft ist nichtig. Rach allen Rechten gilt der Grundsatz: , . kann seine eigene Sache kaufen.“ (Er-

enntniß vom 17. Juni 1875.)

) Nach Vereinbarun aus der „Deutschen Allgemeinen Zeitung.“ druck verboten. Gesetz vom 11. Juni 1870.

Nach dem Reichshaftgesetz vom 7, Juni 1871 ver- jähren die Forderungen auf Scha denersatz wegen Körperbeschädigung und Tödtung

mit der Verlagshandlung Nach⸗

bei dem Eisenbahnbetrieb, mit Ausnahme der Ansprüche Derjenigen, welchen der Getödtete Unterhaltung zu gewähren hatte, in zwei Jahren vom Tage des Unfalls Im Anschluß an diese Be⸗ stimmung hat das Reichs- QAber⸗Handels⸗ gericht in seiner Sitzung vom 28. Juni d. J. folgende Entscheidung gefällt: 1) Auf Forderungen aus Sach⸗ beschädigung bei dem Eisenbahnbetriebe hat das Reichs⸗ haftgesetz keine Verjährung eingeführt. 2) Der Scha⸗ denganspruch wegen Körperbeschädigung oder Tödtung muß binnen zwei Jahren, von dem Tage des Un falls an gerechnet, geltend gemacht werden, der An- spruch ist in dieser Beziehung ein Ganzes, mag ein Kapital oder eine Rente gefordert werden. 3 Die stillschweigende Zahlung von Unterhaltungsgeldern Seitens der Eisenbabn-Direktion an den Verun— glückten und die stillschweigende Annahme vdieser Unterstützung während einer begrenzten Zeit un— terbricht die Verjährung. „Erheblich ist jedoch, führt das Erkenntniß des Reiche-Ober ⸗Handelsgerichts in Beziehung auf den dritten Punkt aus, die Zah⸗ lung und Annahme der 16 Sgr. täglich aus dem Gesichtepunkte des Anerkenntnisses. Eine gegenseitige Anerkennung des Rechts, welches nach §. 562 Thl. 1. Tit. 9 Allg. 8. R. die Verjährung unterbricht, be⸗ darf keiner besonderen Form, kann auch durch Hand⸗ lungen ausgedrückt werden. Der Appellationsrichter will event. das Anerkenntniß nur gelten lassen, soweit und so lange die Verklagte gezahlt hat, also für die Entschaͤdigung in der gezahlten Höhe und für die Zeit, für weiche gezahlt ist. Damit beschränkt er die in der Zahlnng liegende Willenserklärung in nicht zulässiger Weise. Ein Anerkenntniß der Schuldverbindlichkeit, auch ohne Angabe des Be⸗ trages, ist unzweifelhaft zur Unterbrechung der Ver⸗ jährung geeignet. ... Ein Bedenken, daß der An⸗ spruch auf höhere Entschädigung verjährt sei, kann auch deshalb nicht aufkommen, weil der Betrag der Entschädigung nach 5.7 des Haftgesetzes einer nach⸗ träglichen Aenderung, sogar nach rechtskräftiger Fest⸗ stellung, unterliegt.

Bei Versicherung auf Passage⸗ und Verwendung sgelder für überseeische Aus— wanderer haften, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Oberhandelsgerichts vom 11. Juni d. F, die Versicherer, außer für eigentliche See⸗ unfälle, auch für gewisse Kontraktsverletzungen der Rheder und deren etwaigen Unterverfrachter (See⸗ untüchtigkeit des Schiffes, ungenügende Verprovian tirung 2c den Auswanderern resp. Behörden gegen über. Dagegen haften die Versicherer den versiche⸗ rungsnehmenden Expedienten gegenüber nur für die Folgen von Seeunfällen, nicht aber für die Folgen der erwähnten Kontraktsverletzungen. Vielmehr haben im Falle der erwähnten Kontrakts⸗ verletzungen die Versicherer nach Zahlung der Ver— sicherungssumme an die Behörde einen An spru ch auf Vergütung von den Expedigenten. „Bei der Versicherung auf Passage⸗ und Verwendungs⸗ gelder“, deren Verausgabung zu Gunsten ven Aus⸗ wanderern“ erforderlich werden kann, sind die Aus= wanderer als diejenigen anzusehen, zu deren Sicher- stellung und in deren Interesse die Assekuranz an— enommen wird, und außerdem hat dieselbe die

estimmung, der Behörde des Verschif⸗ fungtortes Sicherheit zu gewähren, daß sie Ersfatz dafür erhalte, wenn sie in die Lage kommen sollte, entweder selbst die erforderlich werdenden Aufwendungen zu machen, oder Auslagen, welche in überfeeischken Plätzen von dortigen Konsulaten gemacht wurden, vergüten zu müssen. Gleichwie bei der Guͤterversicherung die Versicherer den Versicherten gegenüber durch Mängel des Schiffs und dessen Auzrüstung von der Tragung. der an den Gütern entstehenden Schäden nicht befreit wer⸗ den, so muß das Entsprechende auch bei: der hier in Rede stehenden Versicherung auf Passage⸗ und Verwendungsgelder für Auswanderer gelten. Bei diesen beiden Arten ber Versicherung haften der Versicherer, außer für eigentliche Seeunfälle, auch für gewisse Kontraktsverletzungen der Rheder und deren etwaigen Unterverfrachter. Aus dem Inhalt der über die Auswanderer⸗Expeditionen erlassenen Verordnungen geht die Absicht des Gesetzes klar her⸗ vor, daß die Geldmittel, mittelst welchen Unterhaltung und Weiterbeförderung der Auswanderer im Falle einer Unterbrechung der Reise zu bewirken sind, so⸗ wie, wenn die Konsulgte die erforderlichen Zahlungen gemacht haben, die Wiedervergütung dieser Gelder in Ausführung zu bringen ist, vollständig gesichert werden sollen. Dieser Zweck würde aber, wie von selbst einleuchtet, nicht erreicht werden, wenn den Versicherern die Einrede der durch Seeuntüchtigkeit oder ungenügende Verproviantirung des Schiffs ent, standenen Reiseunterbrechung verstattet waͤre. Bei bem Bisherigen ist der Fall vorausgesetzt worden, daß die Police entweder direkt für den Zweck der Unterhal⸗ tung und Weiterschaffung der Auswanderer, oder von der Behörde zur Deckung von Auslagen, welche für die selben gemacht wurden, geltend gemacht werde, An- bers liegt das Verhältniß, wenn der die Versicherung nehmende Expedient, nachdem er im Falle eingetrete⸗ ner Unterbrechung der Reise für die Behausung, Be⸗ köstigung und Weiterbef6rderung der Auswanderer felbst Sorge getragen, oder die im Nothhafen ver= ursachten Aufwendungen rembourstrt hat, Ersatz der

dafür gemachten Zahlungen von den Versicherern ver⸗

langt, daß derselbe Versicherungsnehmer, wenn er sich im Besitz der Police befindet, zur Geltend⸗ machung dieses Anspruches legitimirt ist, sowie

Resultate dem Gewerbe ⸗Ausschusse mitgetheilt

wurden.

daß die Versicherung eventualiter auch die Bestim⸗

mung hat, den Expedienten gegen die Folgen von Seeunfällen zu sichern, unterliegt keinem Zweifel.! Ehensowenig aber besteht ein Bedenken darüber, daß die Verssichtrer berechtigt sind, diejenigen aus der Person des Expedienten abzuleitenden Einreden, welche quf der Grundlage ungenügender Kontrakt⸗ Erfüllung desselben zu erheben sind, ihm, wenn er die Police für sich geltend macht, zu opponiren, Die

schon oben angezogene Analogie der Güterversicherung

gestellten Schiffes oder durch sonstige Kontrakts⸗

den Theils derselbenz in das Recht des Beschädigten ein, auf Grund des von den Versicherten geschlossenen Fraͤchtkontrakts den Rheder oder sonstigen Verfrach⸗ ter in Anspruch zu nehmen.

Die Gewerbegesellschaft in Lübeck hat die Uebersicht über ihre Verhandlungen im Jahre 1874 veröffentlicht. Dem angehängten Bericht über die Thätigkeit der Gesellschaft in Lübeck im Jahre 1874 entnehmen wir Folgendes:

Die Entwickelung der Gesellschaft hat auch im Jahr 1874 einen guten Fortgang genommen und derechtigt zu der Erwartung, daß die Gewerbegesell⸗

schaft ihren Zweck: „die Förderung, und Belebung des Gewerbes“, von Fahr zu Jahr unter stets sich

steigerndem Interesse der Gewerbtreibenden mehr und

mehr verwirklichen wird, indem sie den Letzteren nicht nur eine Quelle der Belehrung, sondern auch einen Mittelpunkt für die Besprechung und einen Ausgangspunkt für die Förderung gemeinsamer In— teressen bietet

Es erhellt dies zunächst aus der steten Zunahme der Mitgliederzahl, welche im Anfang des Jahres 02 betrug und sich bis zum Schluß des Jahres auf 351 hob, indem 15 Mitglieder ausschieden, und zwar 5 durch den Tod, 4 in Folge Fortzuges von hier und 6 durch Erklärung des Austrittes, dagegen aber 64 Personen der Gesellschaft als Mitglieder beitraten.

In gleichem Verhältaisse steigerte sich der Besuch der Versammlungen, deren allerdings nur elf an der Zahl abgehalten wurden.

Wie schon angedeutet, wandte die Gewerbegssell—⸗ schaft in diesem Jahre vorzugsweise lokalen Ver⸗ 6 und praͤftischen Zielen ihre Aufmerksam⸗ eit zu.

In dieser Beziehung ist zunächst das Streben her— vortzuheben, die im Laufe der Jahre angeschaffte, bisher aber nur wenig benutzte Bücher- und Vor⸗ bildersammlung und Vervollstaͤndigung der Lieferungswerke, sowie durch Katalogisirung und Aufstellung derselben in der Gewerbehalle den Gewerbtreibenden mehr wie bisher zugänglich zu machen. Gleichzeitig wurde durch das Entgegenkommen der Gewerbe kammer eine faktische Vereinigung der beiderseitigen Büchersamm- lungen in einem Lokale, einem Kataloge und unter einer Verwaltung erzielt, sowie dadurch, daß die Auf⸗ sicht dem Custos der gewerblichen Mustersammlung säbertragen wurde, eine regelmäßige, wöchentlich zweimal stattfindende Oeffnung und die Einrichtung eines Lese⸗ zimmers ermöglicht. In letzterem gelangten auch die für den Lesezirkel bestimmten Zeitschriften und Lie⸗ ferungen sosort nach deren Erscheinen zur Auslage. Der Lesezirkel selbst wurde ebenfalls einer gründli⸗ chen Neuordnung unterzogen.

Die im Herbst 18735 eröffnete, vom Vorstande der Gewerbegesellschaft geleitete gewerbliche Mustersamm⸗ lung und dauernde Ausstellung gab auch für die Gesellschaft vielfach Stoff zu Mittheilungen und Besprechungen in den Versammlungen. Es wurden nicht nur von Zeit zu Zeit die neu ausgestellten Ge⸗ genstände mitgetheilt, sondern häufig auch eingehen⸗ ber Besprechung unterzogen, insbesondere als im No- vember in Folge lebhafter Betheiligung auswärtiger Industrieller jene Ausstellung eine solche Erweite⸗ rung erfahren hatte, daß dieselbe aus der , jetzt als zu beschränkt sich ausweisenden Gewerbehalle in die Katharinenkirche übergesiedelt werden mußte. Viele der Ausstellungsgegenstände wurden auch in den Versammlungen vorgeführt, erläutert und in Thätigkeit gesetzt.

Ferner gab die Bremer landwirthschaftliche Aus⸗ stellung der Gewerbegesellschaft Veranlassung für eine Verbreitung des AÄusstellungsprogrammes, sowie für eine lebhafte Betheiligung der lübeckischen Ge⸗ werbetreibenden thätig zu sein. (

Die Uebelstände des Jahreskredites und die Maß⸗ regel zur Abkürzung der . 6 tigten auch in diesem Jahre die Gesellschaft in zwei Versamm⸗ lungen. Auch wurde eine Reihe von Beschlüssen gefaßt.

In Veranlassung eines Wunsches des Gewerbe⸗ ausschuffes unterzog die Gewerbegesellschaft, nachdem ihr von dem Central-⸗Arbeitsnachweisungs Bureau in Hannover Auskunft über deshn Einrichtung ertheilt worden war, das Regulativ für das gewerbliche Nach⸗

weisungsbureau einer eingehenden erathung, deren

ist auch hier zutreffend. Die Versicherer sind zwar zur größeren Sicherstellung des Güterversicherten nach dem Inhalt des Assekuranz-⸗Kontraktes verpflichtet, auch die in Folge von Untauglichkeit des zum Transport

widrigkeit des Rheders an den Gütern entstandenen

Schäben Jenem zu ersetzen, allein sie treten durch Zahlung der Versicherungssumme (oder des betreff en⸗

durch Binden sämmtlicher Bücher

Die Sorge für Fortbildung der Gewerbegehülfen bildete ebenfalls wieder den Gegenstand der Be— sprechung.

Während die allgemeinen Besprechungen, die übri⸗ gens durch ein mehr oder minder ausführliches Re⸗ ferat eingeleitet zu werden pflegten, eine große Zahl der Verfammlungen ausfüllten, so fehlte es doch auch nicht an Vorträgen einzelner Mitglieder.

Der Vorstand wurde im verflossenen Jahre ge⸗ bildet aus den fünf vom Gewerbeausschusse ge⸗ wählten Herren Eichmeister Arndt, Ingenieur Behrns, Br. A. Brehmer, Fabrikant G. Deuster und Baumeister Kühtze, an dessen Stelle gegen Jahresschluß Aktuar Pr, Hach trat, sowie von den aus der Mitte der Gesellschaft gewählten Herren Major a4. D. Fink, Kupferschmied Hübner, Manrer⸗ meifter Meins und Apotheker Schorer. Den Vorsitz führte Dr. A. Brehmer. (

Die Einzahme der Gesellschaft belief sich auf 1713 Ct. M, die Ausgabe auf 1293 Ct. 4M, so daß auf 1875 ein Saldu von 420 Et. 6 verblieb.

Dresden. In der letzten Verwaltungsraths⸗ sitzung des Dresdener Gewerbevereins am 24. September erklärte der Vorstand Walter, daß der für den Gewerbeverein aus der Ausstellung hervor

gehende Reingewinn eg. 135, 0090 ½ betragen werde; definitiv lasse sich die Zahl noch nicht feststellen, da der Verein durch Wiederherstellung des Gartens der Herzogin, sowie des Logengartens noch Ausgaben habe, deren Höhe sich nicht übersehen lasse.

Friedrich Georg Wiecks, Deutsche Illu⸗ strirte Gewerbezeitung“, herausgegeben von Pr. A. Lachmann, (Verlag von F. Berzgold in Berlin W., Linksstraße Nr. 10), Nr. 40, hat folgenden Inhalt: Gewerblich-industrielle Berichte: Apparat für Dampfkessel zum Einwerfen der Koh⸗ len. Deutschlands Baumwollenindustrie. Die große Messe in Nischni⸗Nowgorod. (Schluß.) Ueber die Zusammensetzung der Drainwässer. Indigo⸗Ersatz. Zur Theorie leuchtender Flammen. Die neuesten Fortschritte und technische Umschau in den Gewerben und Künsten: Patente vom Mo⸗ nat August. Ueber das hydraulische Schmieden. Irisöl. Bleizuckerfabrikation. Ueber einen neuen Hydrür⸗Beleuchtungs apparat. Vierkugelige Centrifugalregulatoren mit großem Arbeitsvermögen. Neber die blaue Farbe gebrauchter Zinkdestillir⸗ retorten. Industrielle Notizen und Rezepte: Sehr schönes Grün auf Bein. Ka tes Email. Ge— irocknete Kartoffeln. Ueber die Gesundheits⸗ schaͤdlichkeit von Bleiröhren zu Hauswasser ⸗Leitungen. Praktischer Appretir⸗Apparat.

Die „Zeitschrift für Gewerbe, Handel und Volkswirthschaft, Organ des Ober⸗ schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen O.⸗S., enthält in Nr. 40 v,. 2. Oktober d. J: Zur Hebung der Eisenindustrie. Zum Schutze der Waldungen und Forsten. Statistik der Bergwerke, Salinen und Hütten im Deutschen Reiche und in Luxemburg, für das Jahr 18713. Anzeigen. Polemisches.

Die Nr. 39 der „Deutschen Industrie⸗ Zeitung“, Organ der Handels und Gewerbekam— mern zu Chemnitz, Dresden, Plauen und Zittau hat folgenden Inhalt: Staat und Volkewirthschaft.! Die Produktion der Hüttenwerke Preußens im Jahr 1574. Technik: Die Gestehungékosten pro Spin- del in der Baumwollspinnerei. Schluß aus Nr. 38.) Kupfer⸗Stahl⸗Draht für Telegraphenleitungen. Konserviren von Dampfkesseln. Verfahren zur Darstellung von künstlichem Älizarin. Industrielle Briefe: Stuttgart: Der XVI. volkswirthschaftliche Kongreß in München. (Schluß aus Nr. 383 Chemnitz: Deutsche Eisenbahnstatistik. II.—— Man⸗ chester: Wochenschau Über den englischen Maschinen. und Metallmarkt. Literarisches: G. Meißner: Der praktische Färber, Appreteur und Bleicher. Dr. R. Nagel: Die n n Fortbildungsschulen der Provinz Preußen. Technische Notizen. Fragen. Beantwortungen. Industrielle Notizen. Vermischte Notizen. Personalnachrichten. = Patentertheilungen. Korrespondenz.

Gandels⸗NRegister.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Dach se n, dem Großherzogthum Hessen und dem

erb Anhalt werden Dienstags unter der

ubrif Leipzig resp. Darmstadt und Dessau

veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz . teren monatlich.

Kerim. Handelsregister des Königlichen Stadtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 5. Oktober 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: M. Kluge & Sohn am 2. Oktober 1875 begründeten Handelsgesellschaft

su siebiges Geschäftslokal: Jerusalemerstraße 30)