1875 / 252 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

18420)

. Dentschlands gelesenste und verbreitetfte Zeitung. n humoristisch.

Berliner Tageblatt. UL * Sonntagsblatt

zum Preise von nur 83 Mark 506 Pf. für alle drei Blätter zusammen bei allen Postämtern des Deutschen Reiches.

Die hohe Abonnentenzahl, die bisher noch von keiner deutschen Zeitung erreicht worden ist, spricht wohl am Deutlichsten für die Ge— diegenheit und Reichhaltigkeit des „Berliner Tageblatt“ und dessen Beiblätter: „UH EKG“ und „Sonntagsblatt“.

Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren. 8421 Wochen · Nedersicht 8435

Baltische Produkten- und Lombard⸗Bank in Berlin. Rttterschaftl, Prihüthank in Hammern der.

In Gemäßheit des 8 17 des Statuts fordern wir hierdurch die Inhaber der Actien Certifikate gemäß §. 40 der Statuten vom 24 August 1829

. Zweite Beilage . zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger. 3 252. Berlin, Mittwoch, den 27. Oktober 18753.

ö ö. Mei ichtli ekam aber Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeichenregistern veröffeatlicht: n dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen äber Eintragung ? * , . 3413 6 3 5 die ö he. durch , zu besetzenden Stellen, 6) die von den Reichs, Staats⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submissions: rrine,

nebst illustr. und der belletristischen

Zeitschrift

(a Cto. 796 X)

Standl HKHadischen HKBank⸗

am 23. Oktober 1875.

. ö . 6 , r 7 di if rvplan⸗Veränderungen der dentschen Eisenbabnen,

'. eberst te Ticht⸗Militãr-⸗ Anwärter die Tarif, und Fahrplan Veränderungen

3 t . . ,,, s) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins, j . 3.

4) die Uebersicht der anstehenden Subhastarionstermine, 9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Berbindungen mit tansatlantischen Ländern

) die Verpachtunggterm ne dersönigl. Hof Güter und Staats ⸗Domänen, sowie anderer Landgüter, 10 das Telegraphen⸗Berkehrsblatt.

unferer Gesellschaft Nr. J bis Z350 incl., 651 bis 750 incl, 1451 bis 1600 incl, 1886 bis 2010 incl., 2321 bis 2370 incl. und 2421 bis 2470 incl. auf, Conventionalstrafe von 16 Kaffe, Unter den Linden 13, hierselbst zu leiften.

von 15 *, nebft der verwirkten

Berlin, den 26. Oktober 1875.

Die Direction.

rern]

wer 1825 lautenden Noten zu präsentiren,

Städtische Bank zu Breslau. Dnter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. Juni er. und gemãss

Statuts vom 18. Sai 1863 fordern wir nunmehr die Inhaber der auf 100, 50, 20 und Noten unserer Bank, vom 1. Juli 1863, hiermit auf, dies

dieses Termins alle Ansprüche au die Bank aus den aufgerafegen Noten erlöschen.

Schutze gegen die Präcfusion sind nicht zulässig; vielniehr tritt diese Ablanfe des Präclusious- Termins gegen alle Diesenigen ein, weiche die aufgebotenen Noten nicht ein- jeder Anspruch auf Einlösung oder Umtausch erloschen ist, alle aufge- rufenen nicht eingesieferten Totèn zu Gunsten der Bank werfhlos sind. und, wenn sie etwa noch zum

gereielit haben, dergestalt, dass

Vorschein kommen, von der Bank angehalten und veraichtet werden Können.

KEKreslau, den 25. Augast 1875.

Städtische Bank zu Breslau. Der Vorstand.

Friedenthal.

J oOlHnm.

Stetter. Krause.

18439 8

Depositenverkehr.

Bis auf Weiteres werden für verzütet:

bei achttägiger Kündigungs— frist Ph

bei einmonatlicher gungsfrist 4

bei dreimonatlicher Kündi⸗ gungsfrist 4156,

bei sechsmonatlicher Kündi⸗ gungsfrist 55,

bei zwölfmonatlicher Kündi⸗ gungsfrist 51.7, !

Kündi⸗ Zinsen

j franco

aller

Norddeutsche Grund⸗Kredit⸗

Bank

Behrenstraße Ur. 7a.

lsalz) Bekanntmachung.

Bei der heute stattgefundenen sechsten Verloo- fung der Partial Sbligationen des Anlehens der Stadtgemeinde Wiesbaden bei dem Bank— hause M. A. von Rothschild C Söhne zu Frank. furt a. M. vom Jahre 1865 ad 500,00 Fi, sind

folgende Nummern gezogen worden: Littr. A. à 1060 Fl. Rr. 83. 784. 996. 82.

B. à 200 Fl

350. 497. G ä 6900 RJ. Nr. 72

298. 398. D. a i6bo Fi. Nr. 34. Die gezogenen Nummern werden am 1. Bruar 1876 bei dem Bankbause M. A. Rothschild C Söhne zu Frankfurt a. M nach Wahl der Inhaber bei Wiesbaden zur Auszahlung

205. 99.

123.

415. 200. 124.

Nr.

kommen

statt. Wiesbaden, den 25. Oktober 1875. Der an, , . anz.

Verschiedene Bekanntmachungen. 1841.9 Amtliche Bekanntmachung. . . X = —— Die Stelle eint Oher⸗Polizeikommissars ist zurn 1. Januar 1876 zu besetzen. Das Gehalt beträgt 3500 und steigt von fünf zu fünf Jahren um S350, bis zum Höchstbetrage von M 4550. Bewe rber haben ihre Gesuche nebst Zeugnissen im Stadthe ase, Zimmer Nr. 13, einzureichen. Brem ru, den 26. Oftober 1875. Die Negierungs⸗ Kanzlei.

84 lol . Kin der lose Eheleute, welche geneigt sind,

einen 4 Wochen alten, vater und mutterlosen

Knaben an Kindesstatt anzunehmen, wollen sich melden bei dem Magistrat in Angermünde.

Depositen ·˖ Einlagen

pro Jahr

Spesen.

689. 306. 234.

Fe⸗ von oder der Stadtkasse zu 36 Eine weitẽre Berzinsung vom 1. Februar 1876 an findet nicht

Effektenbestãnde

8438

Activa. ,,, 2) Preußische und Reichs kassen⸗ 1 Noten anderer Banken Wechsel . Lombardforderungen Effekten ;

Sonstige Aktiva ö Passiva.

Grundkapital

Reservefonds

Umlaufende Noten

Sonstige täglich fällige Ver⸗

bindlichkeiten J

An eine Kündigungefrist ge⸗

bundene Verbindlich keiten

Sonstige Passiva .

6

Wechsel M 862, 144. —. Die Direktion. Delbrück. Arndt.

66 7 8.

Zum Inkasso weiter begebene, im Inla

Wochen⸗Nebersicht der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins am 23. Ottober 1875.

2.227, 695.

154,273. 11963, 150. 9. 455,908. 3. 823.200. 50. 123. 592,379.

3 000,009. 450 090. 2,269, 410.

21, 59, 945.

587 2803 nde zahlbare

Hache.

Stand der Aeriva und Passiv

der Communalständischen B

Preußische Oberlausitz, am 23. Ottober 1875.

Activa: Metallbestand 1,081,365 M Bestand an Reichs kassenscheinen 1715 ½ Noten anderer Ban 11,286, 794

ken 90 498 00 vacat. Effecten 4, 153, 873

Wechsel

587, 350 1

HEassiwa: Grundcapital 4.500, 000 M Reserve- fond 1,125.00) ½ Umlaufende Noten 2 856 510 90 Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten 574 614 Kündbare Schulden 7, 426,1 16 1 Sonstige Passiva

126.980 6

Weiter begeben sind 872 981 M Wechsel,

lich innerhalb 14 Tagen fallig.

Land gr. Hess.

Sonstige

ank für die

16

inel, 1651 bis 1725 incl, die rückständige 2. Einzahlung „bis zum 25. November a. e. an unserer

8402

§. II unseres 10 Thaler lautenden e Noten apütestens His zum 31. Dezem, bei unserer Kasse zur Einlösung oder zum Umtausch gegen unsere neuen, auf Nar

. kwährung unter der Warnung and mit der rechtlichen Wirkung

dass mit Ablauf Anmeldungen zum letztere unmittelbar Kit dem

Lombard Activa

sãmmt⸗

I) Baarbestand a. an gemünztem Gelde .. b. an Reichs⸗ Kassenscheinen e. an Kassen⸗An⸗ weisungen d. Voten der 3 ank und an⸗ derer deutschen Banken...

vom 23. Oktober 1875.

Activn.

M 1,087,417

21,725

8, Si

Activa.

Netallbestand . K Reichs kassenscheine Noten anderer Banken. Wechsel- Bestand. ö Lombard - Forderungen J Effecten des Reservefonds. Sonstige Activa

(Mp0

17 590 496 0 145, 155 3.468. 571 43 23. 535, 533 gz 3/156. g37 15 7. 182 1.245. 235355 2 6923. 115 56

*

57. ds. S5 Jᷓ3

Fassiva.

2) Wechselbestãnde. 3) Lombardbestande

sen⸗ Effekten

Aktiva.

7 Grundkapital 8) Reservefends

im Umlauf

Verbindlichkeiten

Vom Staate

Cassabestände:

Gemůnztes Gold und Silber

Reichs - Kassen- scheine

Preuss. n. andere Banknoten

Sta atspapiergeld und Sorten

* *

Wechsel. Lombard Effekten

Grundkapital

Reservefonds

Betrag der Noten

haber

Die fonstigen taglich

*

4 Staatgpapiere und andere Bör⸗ 5) Verschiedene Forderungen und

6) Staats schuldscheine bei der Rẽnig⸗ lichen General⸗Staatska §. 8 der Statuten

sse laut KFassiva. ;

Banknoten und Depositenscheinẽ falligen

Die an eine Kündigungefrist gebundenen Verbindlichkeiten. Die sonstigen Passiva segen obiges Depot ad 6 realisirte Bank⸗ ,, Event. Verbindlichkeiten aus weiter begebenen im Inlande zablbaren Wechseln Stettin, den 23. Oktober 1875. Direktorium —ᷣ

der Ritterschaftlichen Privatbank in Pamwmern.

HHindersin. Pabst.

lste Leipziger Banks.

CGesehüfis-Uebersieht

vom 23. Oktober 1825. Aetivrn.

M 9, 998. 100.

10,700.

1.382, 95,

200. 800

Debitoren unã sonstige Ketivs Passiva.

m ĩ aufen en

Guthaben der Gir osconto In-

Isis] Die sonstiges taglien fanigen Ver?

COC.

Landesbank

Homburg v. ((.

Höhe.

Status am 23. Oktbr. L825.

(Fr. 286 X.)

8410

Metallbestand. Reiche kassenscheine Noten anderer Banken Wechselbestand Lombard⸗Forderungen

Activa.

7 97 * * * Sonstige Activa. ö Hassi va. Grund · Kapital Neservefondd; Betrag umlaufender Noten Sonfstige täglich fällige Verbind⸗ , , An Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten w Sonstige Passiva

S6 .

Königlich Niederländische are, , n ahrts Gesellschaft

Täglicher Winterdienst Anfang Jö.

mit dem großen Niederländ. Postdampfer

V ISS Gk N- S HERR

Abf v. Cõln 2. 45 Nm. Ank. m London 10.— Vm.

Diese Route ist vie schnellste, billigste und bequemste Eng IJam d.

JInformatignen bei den Direktionen,

roof, Vlissingen; J P. Be st, General Agent, 122 Canaonstccet,

London, Cöln, Brüssel, J. J. Niessen,

.

Cöͤln.

London Cha

16.

92, 301. 36,6438. 33. 668. 483,103. 159, 157. S5õ6,. 049. 1,673,929.

1,714,235. S5. 714. 174,000.

526,963. S9ꝰ7, 623.

tham⸗

Dover Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Oktoher (Sonntags ausgenommen)

zwischen

VES S- LOND0X.

Abf. v. London S. 45 Ab.

Agenten:

Ank in Cöln 4.145 Na. Verbindung des Continente mit

Billetausgabe von allen Hauptftationen Seutf chlands, Oesterrei Am sterdam und London, und deren

bindlichkeiten

Die an eine Knndigungsfrist 3 Mo⸗

nate und

Sonstige Passiva.

lnger) gebundenen Verbindliehkeiten

Eventuelle Verbindlichreiten aus wester begebenen Hurzen Wechseln auf preussische Bankplätze: 6Sp64. 496,300.

S 1, 117,95

3. . Grundeapital.- 2353 Reservefonda I 407 Umlaufende Noten

A483, 144 1,957, 869

An Kündigungsfrist Verbindlichkeiten Sonstige Passiva.

Täglich fallige Verbindlichkeiten gebundene

el *

18,900, 9009 L275,B639 77 29.9140 0 l, S22, 789 45

1.185 32715

46.

7 ds. Ds 73

S453, 00 5,597, 9099

l, 09, 1090 . eingerufenen Gulden- Noten. 2520, 435

Die zum Incassè deutschen Wechsel

1369 473

gegebenen noch ict T mg an betragen M 1,2650, 276. 26 3.

Movon d 1.800.771. 45 3 in per 1. Oktober

Bank für Süddeutschland. S412 Stamd ar 23. OkKtohber 1825.

L690, 735 2039, 134 Activa:

I. Casse:

Sd 3 000 3) Noten anderer Banken

zor Ss

Bestand an Wechseln Lombardforderungen Eigene Effekten Immobilien

HActiencapital Reservefonds VUnkostenfonds

Noten in Umlauf Täglich fällige Guthaben

Guthaben

I) Coursfãhiges deutsches Geld 2) Reichs kassenscheine ... deutscher

I Deutsches Staatspapiergeld Gesammter Kassenbestand

F ag siv a:?

An Kündigungsfrist gebundene

16. 8

lo,. 149. 919 79 V5. 46 =

Sl5. 73 14 55. 305 = DT r pv; 25 922 636 22 3.348, 550 2 76 s85 7 03

1312415 64 sd sl3 3 83 i g

22.389, 009 1. 369,302 60 104,236 66 38,519, 072 86 10, 205 42 ö 1,389, 625 59 63, 781.443 13

Eventuelle Verbindlichreiten aus weiter begebe- nen, im Inlaad zaklbaren Wechseln: M 1,762, 905. 15.

8437] Stand der Weimarischen Bank am 23. Ottober 1875. I. Activa.

Bestand an Gold und Silber- kassenscheinen 300 ; e ß w SForde⸗ . . . 1 ßöSfeften.

ö. ,, S0, 0. Reichs und Staats⸗ 59 21, 473, 700. . Noten anderer Banken z29 700. rungen ; 36 Coo. e, , , und 1.50, Io. sonftige Activa

Grundeapital RNeservefond . Umlaufende Banknoten

1I. Passi.

Württembergische Notenbank. DFBel isles lich fälliger

Die an eine Kündigungs frist

Activa. I. Kasse:

geld.. Banken. II. Wechsel LIV. Effekten e

V. Sonstige Activa

PEassivn.

LI. Grundkapital. II. Reservefond

chs und der Schweiz. vI.

Best x De

Lendon; Th. Cock * Son.

Verbindlichke

gebundene Verb keiten

Sonstige Passiva

I) Coursfãhiges Deutsches 11 7 Gold (Pfund fein à S 1392 ;

3) Reichs. Faffenscheine 4 Deutsches Staatspapier

6) Sonstige Kassenbestãnde 2

III. Jombard. Forderungen ö

III. Umlaufende Roten . Iv. Sonstige . fällige K

indlich⸗

18411 Stand am 23. Oktober 1875

60.

5) Noten anderer Deutscher ;

X-

8

V. An eine Kündigungsfrist .

gebundenen Verbindlichkeiten Sonstige Passiva

11,748,404 76

33,700 Activꝶ. 437143 1 . ö Reichs kassenscheine . 75 Noten anderer Banken. 21 141 432 42 Nechsel- Bestand .

130 725357 Lombard - Forderungen.

6 . Etfekten- Bestand. 622 623 93 Sonstige Aktiva 1 1 ö. n 3 assgivna. Bo, 5g Cg 5 grandfrapital--. .

, Umlaufende Noten- Sonstige tãglich fallige Verbind- anne, An eine Kündignugsfrist gebun- dene Verbindlichkeiten. ö Sonstige Passiva

g ooo -= h 6 24 5 dss

z30, 129 18 Eventuelle Verbindlichreiten aus weiter begebenen, im Inlande

1252 85858 54 zahlbaren Wechseln.

35a 7 Eventuelle Verbindlichkeiten aus wel lso72 im Inland zahlbaren Wechseln: Æ 1,032, 597 52.

ter begebenen Bewig.

ta.

S g. 164.

517.130. l, 123, 901.

26,725,211.

tp 15,000. 0999.

L062, 767. 2,563. 290.

4,024,360. 41.

5, 143, 6909. 160, 172977. 89.

Weiter begebene, im Inlande zahlbare Wechsel: MS 1, 355,508. 06

Braunschweigische Bank. S433) stand vom 3. Outoher 1823.

tS 3,4094, 7090.

35.500. 714,300.

ils 35 90

2.318, 282. 7, o86, 736.

S110. 590.999.

k Eraunsehweig, 23. Oktober 1875. Die Birectiom. Stü bel

414,592. 9, 746, 009.

K 231,268.

2.313, 250. 155, 234.

222, 908. 75.

Der Inhalt dieser Beilage, einem besonderen Blatt unter dem Titel

in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. n 26.

Das Central-⸗Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Post-Anstalten des In- und Auslandes, sowie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, SM., Königgrätzerstraße 109, und alle

Bachhandlungen, für Berlin auch durch die Expedition: 8W. Vilhelmstraße * bezogen werden.

.

Das Central⸗Handels ⸗Register für das Deutiche Reich erscheint in der Regel täglich.

Das

Abonnement beträgt 1 50 3 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten S9 5.

2

Eutscheidungen Rheinischer und Elsaß⸗ Lothringenscher Gerichte. Betreibt der Bauunternehmer ein Han— delsgeschäft und ist er deshalb als Kauf⸗ mann an zusehen? 1) In Bezug auf diese sehr bestrittene und in⸗ teressante Frage entnehmen wir der Schrift von Dr. Schebeck „über das Handelsregister“ folger de Aus führung. ; Das Gewerbe eines Bauunternehmers besteht entweder darin, daß er . a Bauobjekte gegen einen gewissen Lohn in Gelde für Andere ausführt, oder . b. Bauobj ( kte auf eigene Rechnung ausführt, um sie wieder weiter zu veräußern.

ad a. Im ersteren Falle verrichtet der Bauunter nehmer lediglich Dienstleistung en, auf welche keine der Bestimmungen der Art. 1 u. 272 Anwen. dung findet. Denn Ziff. J des Art. 272 hat der Begriff von Lohnarbeit! auf bewegliche Sachen und zwar auf die vom Besteller dem Lohnarbeiter zur Bearbeitung über⸗ gebenen beweglichen Sachen Bezug, während der Bauunternehmer nicht blos bewegliche, sondern auch unbewegliche Sachen (Grund und Boden, Gebäude) zur Bearbeitung vom Besteller (Bauberrn) über⸗ nimmt. Oft schafft der Bauunternehmer sich die zum Bauen erforderlichen beweglichen Sachen (Bau- materialien, Bestandtheile u. s. w.) selbst an. In diesem Falle übernimmt er vom Bauherrn blos eine nnbewegliche Sache zur Bearbeitung. ad b. Auch auf diese Art des Betriebs von Bauunternehmungen ist keine der angeführten Bestimmungen anwendbar, da auch nach Art. 271 Ziff. J nur der Kauf und die Wiederveräußerung beweglicher Sachen ein Han⸗ delsgeschäft bildet. Durch die Bauthätigkeit werden aber die vom Unternehmer behufs der Ausführung der Bauobjekte angekauften oder angeschafften be⸗ weglichen Sachen in unbewegliche verwandelt.

Obige Frage ist daher nach beiden Gesichtspunkten zu verneinen. : J

2) Dagegen macht Rebling in Busch Archiv Bd. 31 S. 235 u. ff. nachstehende Unterschiede in Fe istellung der rechtlichen Natur dieser Thä⸗ tigkeit:

ö Der Vertrag über Erbauung eines Hauses fällt unter Art 275 H. G. B., wenn der Erbauer auf eigenem Grund und Boden ein Haus erbaut. Ebenso liegt ein Immobilienvertrag vor, wenn der Vertrag die Erbauung eines Huses auf dem Grund und Boden des Bestellers betrifft, und die Gegen⸗ leistung ein einheitliches Ganze bildet. Dasselbe gilt von Verträgen ü er Herstellung von Theilen des Gebäudes, wie Zimmerwerk, Gemäuer, Be⸗ dachung, Tüncherarbeit, Wasserwerk an einer Mühle u. s. f. sowie auch bei Verträgen über Herftellung einer Eisenbahn, eines Weges, eines Kanals, eines Wehrs und anderer Wasserbauten, eines Gartens oder Parks. In keinem dieser Fälle kann von einem Handelsgeschäfte gesprochen werden.

b. Was die Anschaffung der Baumate⸗ rialien in den sab a. aufgeführten Fällen anlangt, und geschieht diese Seitens des Unternehmers in der Apsicht, das herzustellende Gebäude oder son⸗ stige Werk später zu verkaufen, oder aus den Ma⸗r terialien ein solches in Akkord aufzuführen, so liegt keine Verarbeitung des angeschafften Baumaterials vor, es wird vielmehr eine neue besondere Sache er⸗ zeugt, und die auf Herstellung solcher Bauten ge⸗ richtete (selbst gewerbswäßige) Thätigkeit macht den Unternehmer nicht zum Kaufmann.

e. Hat hingegen der Besteller dje einzelnen zur Anwendung kommenden Materialien, die Arbeits⸗ löhne, den Bauriß und die Leitung des Baues oder einer sonstigen Anlage durch den Baumeister ein⸗ zeln zu bezahlen, so liegt kein Immebiliarvertrag, sondern es liegen vielmehr verschiedene Verträge über einzelne Objekte vor, und in solchen Fällen ist Art. 273 O9 G. B anwendbar. Der Bauunternehmer und sonstige Uebernehmer einer Grundaalage wird in der Regel Anschaffungen von Materialien zu Bauten machen, und diese Anschaff augen sind ab- solute Handelsgeschäfte und nach Art. 271 Ziff. 1 die Uebernahme von Lieferungen solcher Materialien nach Art. 271 Ziff. 7 H. S. B. zu be— urtheilen. Treibt der Bauunternehmer sein Geschaäft gewerbsmäßig, so wird, da die Abschließung von Verträgen über Materiallieferungen einen Haupt⸗ theil seiner Thätigkeit bildet, er dadurch zum Kauf⸗ mann und sein Gewerbe zum Handelsgewerve, auf welches Art. 273 H G. B. anwendbar ist.

d. Ist durch die gewerbsmäßige Uebernahme von Bauten und andern dergleichen Anlagen ohne einheitliche Gegenleistung ein Handels- gewerbe geschaffen, so fallen alle in Ausübung des Gewerbes unternommenen Bauten und Werke ohne Unterschied unter den Begriff der Handelsgeschäfte, selbst wenn sie die Ausführung von Bauten und Anlagen auf Grund und Boden der oben unter a. erwähnten Art mit einheitlicher Entgeltung be⸗ troffen.

nur

Duich die Unterschrift eines dem Reglement für die Eisenbahnen Deutschlands entsprechenden Frachtbriefes unterwirft sich der Absender allen Bestimmungen dieses Reglements und auch des ge— hörigen publizirten Zusatztarifs vom 3. Juli 1872.

Betrag.

zu vertreten.

, .

Eine spezielle Verabredung mit dem Güterexpeditor der betreffenden Eisenbahn, insoweit sie eine ander⸗ weite Regelung der Trans portgebühren bezweckt, braucht demnach von der Eisenhahngesellschaft nicht berücksichtigt zu werden. Ober⸗Handelsgerichts ö

vom September

d. J) Der Kaufmann K. übersab einem Güter⸗

Niederschlestsch Märkischen Eisen⸗ bahn ein Frachtgut mit Werthangabe in der Meinung, daz ein Spezialtarif für Geldsendungen nicht bestehe. Der Expeditor be⸗ stärkte ihn in dieser Meinung und K. vereinbarte mit dem Expeditor die Fracht auf 1 Thlr. 11 Sgr.

expedienten der

und eine Versicherungsprämie von 1 Thlr. 1 Sgr.

Diese Beträge wurden von K. gezahlt und der regle. menismäßig ausgestellte Frachtbrief von ihm unter⸗ zeichnet. Nachträglich stellte sich heraus, daß der Eipeditor in der Annahme, für Geldsendungen be stehe kein Spezialtarif, sich geirrt hat, und die Eisen⸗

bahnverwaltung erhob in Folze dessen den fehlenden

K. klagte hierauf gegen die Eisenbahn gesellschaft auf Zurückerstattung der seiner Meinung

nach zu viel erhobenen Gebühren, wurde jedoch vom Kammergericht mit seiner Forderung zurückgewiesen,

weil der Expeditor nur innerhalb der bestehenden Tarife zum Abschlusse von Frachtverträgen ermächtigt gewesen sei. Durch tarifwidrige Frachtabmachungen be⸗

ziehentlich durch falsche Angaben über den Inhalt

der Tarife aber könne der Expeditor sich dem Kläger gegenüber selbst verantwortlich gemacht haben, die Verklagte aber habe derartige Vollmachtsüberschrei- tungen und derartiges Versehen ihres Beamten nicht Dieser Auffassung schloß sich auch das Reichs ⸗Oberhandelsgericht an, und wies demgemäß die gegen das Erkenntniß des Kammargerichts erho— bene Nichtigkeitsbeschwerde zurück. „Die Grundlage der Entscheidung des Appellationsrichters, führt das Erkenntniß des Reiche⸗Oberhandelsgerichts aus,

ist in folgender Erwägung desselben zu suchen:

Kläger habe in dem von ihm selbst produzirten und den 5§5§. 4 und 5 sub B. des Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands genau entsprech enden Frachtbriefe, sich durch seine Namensunterschrift allen Bestimmungen unterworfen, welche nach dem Reglement ĩsis tungen bezw. der dazu gehörigen auf diese Sendung zur Anwendung kom⸗ men, und hieraus folge, daß er auch den gehörig publizirten Zusatztarif vom 3. Juli 1872 als maß- gebend gelten lafsen müsse. Hiermit in Verbindung steht die unmittelbar vorhergehende Erwägung, daß die Eisenbahnen auch ohne ausdrückliche Verabredung für jeden von ihnen ausgeführten Transport ihre tarifmäßigen Gebühren verlangen dürfen und gegen diesen unmittelbar aus den Gesetzen hergeleiteten Anspruch auch die Unbekanntschaft mit den Tarifen nicht schütze. Der Appellationsrichter spricht also aus, daß, falls sich Jemand in dem bei Aufgabe eines Frachtguts zur Bahn ausgestellten Frachtbriefe, allgemein den für die Bahn geltenden Reglements

unterworfen habe und der Transport ausgeführt sei, die Bahn kraft Gesetzes, auch ohne ausdrückliche be⸗

zügliche Verabredung, die tarifmäßigen Transport⸗ gebühren zu beanspruchen habe. Diese Aussprache an sich ift unzweifelhaft richtig“

In einem Erkenntniß des Reichs ⸗Oberhan⸗ delsgerichts vom 1. Oktober d. J. hat dasselbe folgende wech selrechtliche Entscheidungen gefällt: 1) War der mit dem Blankogiro des Klägers ver— sehene Wechsel, auf welches ein anderes Indossament nicht folgt, zur Zeit des Peotestes nicht im Besitz des Klägers, sondern einer anderen Person, so folgt aus dem Besitz des Wechsels und Protestes in der Person des Klägers, das Zumückgehen des Wechsels auf den Kläger und dieser wird hierdurch und durch das seinem Blankogiro vorangehende Giro des Aus⸗ nellers gehörig legitimirt, 2 hler dem Proteste inserirten Abschrift des Wechsels und der darauf befiadlichen Gires, welche als solche ohne Wi teres zu erkennen sind, heben die wechselrechtliche Wirk- samkeit des Protestes nicht auf. „Ein Fehler in der dem Protest inserirten Abschrift des Wechsels und der darauf befiadlichen Giros und Bemerkungen (58. 88 Nr. 1 der WechselOrdn.: „Der Protest muß enthalten eine wörtliche Abschrift des Wechsels oder der Kopie und aller darauf befiadlichen Indossa—⸗ mente und Bemerkungen“) elidirt nicht schlechthin, sondern nur dann die wechselrechtliche Wuksamkeit

s Proteß , hler geeignet ist, die . , , , , 6 gehabte Sitzunz des deutschen Handelstages

Identität des protestirten und libellirten Wechsels in Zweifel zu stellen. Die Bedeutsamkeit einer Ab- weichung einer Wechselabschrift von dem Original muß demnach nicht nach allgemeinem Maßstab, sondern je nach der Besonderheit des Einzelfalles ge⸗ würdigt werden. Der Appellationsrichter hat nun die Kopirung des „nicht gerade unleserlichen. Gitos „H. Merner“ als „H. Werner“ für einen Schreib⸗ fehler erklärt und aus besonderen Gründen für un . geeignet erachtet, jenen Identitätszweifel zu begründen. Mithin widerspricht seine Entscheidung dem richtig verstandenen Artikel 8. Nr. 1 der Allg. Wechsel. Ordnung nicht.“

Die statutenwidrige Feststellung der Jahretdividende für die Aktionäre einer Aktiengesellschaft begründet, nach einem Erkenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts vom 14.

(Eckenntniß des Reich s.

des Vereins deutscher Eisenbahnverwal⸗ Bahnen ür Numerirung der Gespinnste, der in der Zeit vom 12. —16. 1. Mts. in Turin tagte, hat seine Auf gabe auf der durch den ersten 1873 in Wien statt⸗ gehabten Kongreß beschlossenen Grundlage erledigt,

2) Schreibfehler in der

September d. J., für die sich verkürzt haltenden

Aktionäre keinen Anspruch auf Entschädigung seitens

des Vorstandes und Aufsichtsraths der Gesellschaft.

Mehrere Aktionäre der Königsberger Hartungschen Zeitungs⸗Aftiengesellschaft hielten sich durch die auf

der vom Aufsichtsrath und Vorfstand voll⸗ Bilanz in der Generalversam mlung vom

Grund zogenen

23. März 1874 erfolgten Feststellung der Dividende

pro 1873 für verkürzt, erklärten diese Feststellung, weil dabei unstatthafter Weise ein als Extra— Reservefonds bezeichneter Betrag von 1 Thlr. mit in Betracht gezogen worden, für statutwidrig und beanspruchten die gerichtliche Ver⸗

urtheilung der Mitglieder des Vorstandes und Auf. sichtsraths der Gesellschaft, zur Anerkennung, daß ihnen, den Klägern, pro 1873 eine höhere, als jene

bisher festgesetzte Dividende, zukomme. Das ost—- preußische Tribunal zu Königsberg wies diesen An—⸗

spruch zurück, unter Anderem, weil der erhobene An⸗

spruch seiner Natur nach überhaupt nur gegen die betreffende Aktiengesellschaft selbst, nicht aber gegen deren Vorstand und Aufsichtsrath werden könne.

in seinem Erkenntniß ausführt:

statutenmãßi e

Schuldnerin gegenüber. 1 Dividende nur von, d. h. aus dem Vermögen der Gesellschaft, nicht von den Organen der Gesellschaft, dem Vorstande und dem Aufsichtsrathe, beziehentlich den einzelnen Mitgliedern derselben, zu Wie deshalb der durch Klage geltend gemachte An—

spruch auf Zahlung bestimmter Dividenden nur,

gegen die Aktiengesellschaft selbst gerichtet werden muß, so kann selbstredend die Klage auf Anerken⸗

nung des Rechts der Aktionäre auf jene bestimmte Dividende nur gegen dieselbe verpflichtete Persön⸗ lichkeit, d. h. gegen die Gesellschaft, ang estrengt wer

den .. . Der Vorstand handelt überall nur als

Vertreter der Gesells aft, diese und nicht die Or⸗

gane werden persönlich dem Dritten gegenüber be⸗ rechtigt und verpflichtet.“

Der dritte Kongreß für die einheitliche

wonach Gespinnste allgemein nach Meter und Gramm zu messen und zu numeriren sind. Die Beschlüsse des Turiner Kongresses lauten: .

1) Die Nummer der gezwirnten, gefärbten, ge⸗ bleichten Garne wird bestimmt (vorbehaltlich gegentheili-

ger Abmachung) durch die Zahl der Meter in ein Gramm.

2) Die Nummer der Gregeseide und moulinirten Seide wird bestimmt durch die Zahl der Gramme, welche ein Faden von 10000 Metern wiegt. 3) Die gesetzliche Basis der Titrage der Garne ist die Kon— ditionnirung. Sie darf stets gefordert werden, ist aber fakultatiy. 4) Die Konditionnirung geschieht ( Cabsolu sech bis zum absoluten Trocknen ohne Denaturation des Fadens und mit Zuschlag einer passenden Reprise zum Trockengewicht. 5) Die Titrage muß nach einer exakten Methode ausgeführt werden. G) (Avis) Der Kongreß hält es nicht für opportun, die gesetzlichen Vorschriften zu verfassen,

nach denen die Ausführung der uniformen Numeri—⸗ rung durchgesetzt werden muß, aber er glaubt sein Mandat dadurch vervollständigen zu müssen, daß er

feierlich die Erwartung betont, daß alle Gouver⸗ nements im Interesse des internationalen Handels die Maßnahmen treffen werden, welche die prin⸗= zipiellen Beschlüsse des Kongresses in die Praxis und zum allgemeinen Gebrauch einführen.

Berlin. (Nat-Ztg.) Die in das hiesige Han= delsregister eingetragenen Aktiengesellschaften, welche am Platz keinen Geschäftsbetrieb haben, sind

bekanntlich von dem hiesigen Stadtgericht aufgefor⸗

dert worden, ihren Sitz dorthin zu verlegen, wo das Geschäft betrieben werde. Die Mehrzahl der Gesell⸗ schaften sind im Laufe der Zeit dieser Aufforderung efolgt. . . erhoben worden, und hat das Kammergericht die an die Gesellschaften erlassene Strafverfügung aufgehoben.

In der am 21. Oktober d. J. hierselbst statt⸗ stellte der Vorsitzende den Antrag des Hrn. Baare

zur Diskussion, einen Handelstag zur Berathung der Eisenzollfrage einzuberufen.

Hr. Baare erklärt, er habe ursprünglich bean

tragt, einen Handelstag ad hoe zu berufen, difizire diesen Antrag jetzt dahin, einen Handelstag

einzuberufen, dem unter Anderen die Eisenzollfrage

zur Berathung vorgelegt werde.

In der Diskujsion über diesen Antrag wies Hr.

eimendahl darauf hin, daß der Standpunkt des 6. Baare von e .

Rheinprovinz und Westfalens nicht getheilt werde; es sei erwünscht, auch diese zu hören. Die Kom mission für die Handelsverträge habe ein Cirkular⸗

schreiben an die deutschen Handelskammern entwor⸗

fen, dessen Verlesung er beantragte. Er knüpfte an den Antrag der Kommission auch den weiteren Vor⸗

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geltend gemacht Dieser Rechtsanschuung schloß sich auch das Reich?⸗-Ober⸗-Handelsgericht an, indem es Bezüglich des Rechts der Aktionäre einer Aktiengesellschaft auf die Dividende stehen sich lediglich die Aktionäre als Gläubiger und die Gesellschaft als Die Aktionäre haben die

fordern.

Von einigen Gesellschaften ist dagegen Ein⸗

Er mo⸗

einzelnen Eisenindustriellen der

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 80 4.

schlag, den Antrag Baare hierdurch für vorläufig erledigt zu halten, bis die Aeußerungen der Han⸗ delskammern eingegangen sind. .

Hr. Baare beantragte das von der Kommission entworfene Schreiben nicht anzunehmen, sondern die Frage der Erneuerung der Verträge vor das Plenum des Handelstages zu bringen ; Der Antrag Baare, die Erneuerung der Handels⸗ verträge vor das Plenum zu bringen, wurde abge⸗ lehnt, das Schreiben der Kommisston angenommen und nach Hrn. Hammachers Antrag beschlossen, den Ausschuß zusammenzuberufen, sobald das Matexial von den Handelskammern eingegangen sei. Der Kommission werden redaktionelle Aenderungen des Schreibens anheimgegeben. ö

In dem erwähnten Cirkularschreiben werden nach vorgängiger Motivirung den Handelskammern folgende Fragen vorgelegt: 1) welchen Einfluß hat das System der Handelsverträge auf die Entwicke⸗ lung der in Ihrem Bezirk vertretenen Induftrie und auf die des Handels in Ihrem Bezirk gehabt? 2) Auf welche Tarifpositionen ist im Interesse der bei Ihnen vertretenen Industrie und Ihres Handels beim Abschluß von Handelsverträgen die Aufmerk⸗ samkeit der Reichsbehörden besonders zu richten?

Der Handelstagsausschuß hat eine Kommission er⸗ nannt, bestehend aus den Hrn. Heimendahl Cre— feld, Baare Bochum, Bahse Chemnitz Ham⸗ macher Berlin, Liebermann Berlin, Meckel Elberfeld, Mosle Bremen, Roß Hamburg, Schlumberger Mülhausen i. E. und Stephan Berlin, welche das eingehende Material ordnen und zur Berichterstattung für den Ausschuß und das Reichskanzleramt vorbereiten wird.

Friedrich Georg Wiecks,Deutsche Illu⸗

strirte Gewerbezeitung“, herausgegeben von Dr. A. Lachmann, (Verlag von F. Bergold in Berlin W., Linksstraße Nr. 10, Nr. 41, hat folgenden Inhalt: Gewerblich industrielle Berichte: Refultate Lon Verdampfungsversuchen. Zur Theo- rie leuchtender Flammen (Schluß). Die Küchler⸗ schen Apparate zur Leuchtgasbereitung. Die deutsche Flachsspinnerei und die auswärtige Kenkur⸗ renz. Die neuesten Fortschritte und technische Um⸗ schau in den Gewerben und Künsten: Patente vom Monat August. Neue Riemenscheibe (Patent L. Starch. Neuer Kondensator für Quecksilber⸗ dämpfe. Blutlaugensalz aus dem Sticksteff der Steinkohle. Sperrklinken⸗Mechanismen bei Rer agulatoren. Industrielle Notizen und Rezepte: Die Einfuhr von fremdem Zinn nach Europa. Lei—⸗ täangsrohre für Branntwein. Erglũühen zner Mischung von Chlorkalk und Terpentinöl. Mu—⸗ cyline, ein Mittel zum Einschmalzen der Wolle. Baumwollspinnereien in Indien.

Busch's Archiv Band 32, Heft 3, hat fol⸗ genden Inhalt: Abhandlungen. Der sogenannte Kontraprotest. Von Kammergerichts Rath Neumann in Berlin. Die Haftung des Firmenübernehmers für die Firmenschulden und die Behandlung dieser Kontroverse Seitens des Leipziger Qber-Handels- gerichts. Von Dr. jar. Agapetus Mommsen in Schleswig. Ueber die dingliche Wirkung der über- gebenen Konnossements. Von demselben. Einige Bemerkungen zu der Kodifikation der ehelichen Gũter⸗ rechte. Von Hr. Ladenburg in Mannheim. Zur Abhandlung über die Beweislast beim Kaufe nach Proben. Von Br. jur. H. Oswalt in Frankfurta. M.

Heft X. des Jahrgangs 1875 der Zeitschrist für Kapital und Rente, begründet von A. Moser, fertgesetzt von Freiherr von Danckelman. Berlin (Weidmannsche Buchhandlung 1875), hat folgenden Inhalt: J. Das Versicherungswesen ins · besondere die Versicherungen auf Aktie. II., Finan- zielle Chronik des Monats Juni 1875: A. Neue Emissionen und sonstige Modifikationen, B. Allerlei. III. Restantenliste vro Mong! Juni 1865, nhalte. register zur Restantenliste. IV. Migcelle: Das eng lische Parlament und die südamerikanischen Anleben. V. Auszüge aus den im Jahre 1875 veröffentlichten Geschãfts berichten von Aktiengesellschaften. I. Banken. (Fortsetzung.) VI. Literatur.

Die „Zeitschri ft für Gewerbe, Sande! und Volkswirthschaft, Organ des Ober- schlesischen berg⸗ und hüttenmännischen Vereins,“ redigirt von Dr. Adolf Frantz zu Beuthen OS, enthält in Nr. 41 v. 9. Oktober d. J.: Gesetzgebung, Verwaltung (Personalverände⸗ rungen im Bezirk des Königlichen Ober · Bergamts zu Breslau. Zeitschrift für Bergrecht). Die Bergwerks⸗Industrie Preußens i J. 1874. Rechte⸗ Sder ⸗Ufer⸗Eisenbahn: Erklärung der Direktion. Einsenbahn: Ausschuß und , n, , Vom österreichischen Kohlenmarkte. Frankreich: Montanbericht. Belgien: Montanbericht. Remorqueur. Wagen. Revue Universelle des mines. Herr v. Kardorff zur Handelspolitik.

Anzeigen.

Nr. 1254 des Bremer Handelsblatt Wochenschrift für Handel, Volkswirthschaft u. Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. Der Verein für Sozialposstik über gewerkliche Lehrlinge. Frauenarbeit in Fabriken. Statistik Bremens Vermischte Mitheilungen. Marktberichte. An= zeigen.