1875 / 253 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Oct 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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ihrer Vellendung entgegen. Die Arbeit an den Chorthürmen, zu wel Don jeit langerer Zeit die Steine behauen werden, kann im nächsten Frühjahr begonnen und dürfte nahezu is zum Achteck im Jahre 1878 vollendet werden. Das Materias wird durch eine auf dem nördlichen Thurmaufjatz aufgestellte Gaskraftmaschine geho⸗ ben und für den südlichen Chorthurm, welcher zunächst in Angriff genommen wird, vermittelst einer das Dach durchbrechenden Rollbahn südwärts dirigirt. Die Kosten des Aufbaues der Chorthürme über die Dächer hinaus bis zu einem provisorischen Abschluß sind auf 60, 090 Fl. veranschlagt. Die in Aussicht genommene Neu her stellung der in Cisen zu konstruirenden Dachwerke mit entsprechender Beda⸗ chung, Wasser! und Blitzableitung wird einen Kostengufwand von 200,069 Fl. und die Restauration des Innern einen solchen von 2350, 090 Fl. erfordern. Im Jahre 1873/74 betrug die Ausgabe für Münsterrestauration 48531 Fl, während die Gesammtkosten der in Len vierziger Jahren begongenen Restauration sich am 1. Juli d. J. auf mehr als 670, 000 Fl. beliefen.

Die Sgraffitodekoration des Gewehrgalerie⸗ gebäudes auf der Augustusstraße in Dresden ist, wie das Dresd. J. schreibt, auch in diesem Jahre von dem damit beauftragten Künstler Wilhelm Walther in fleißigster Weise gefördert und in der Hauptsache wenigstens, in dem Fürstenzuge, der Vollendung ent⸗ Rsengeführt worden. In den letzten Monaten wurden folgende Gruppen fertig gestellt: August II. und sein Nachfolger August III, ferner Friedrich Christian und Friedrich August der Gerechte, Anton der Gütige und Friedrich August II. und König Johann mit einen beiden erlanchten Söhnen, dem König Albert und dem PDrinzen Georg. Wie in den fürstlichen Gestalten, so ist auch in den nieben diesen schreitenden Keiegern in Tracht und Waffen der Charak. ter der Zeit recht glücklich zum Ausdruck gekommen. Die letzten Géuppen wurden am 21. d. Mts. enthüllt und damit zugleich die Arkeit für dieses Jahr beendet. Für nächsten Sommer erübrigt nur noch die Ausführung der Schlußgruppe der ganzen Darstellung; Ver⸗ treter des Nähre, Lehr⸗ und Wehrstandes werden diese Gruppe bilden. In dem Ganzen erwächst der Residenz, wie sich schon jetzt klar er— kennen läßt, ein sinniger und wirkungsvoller künstlerischer Schmuck.

Unter Be uguahme auf § 4 der revidirten Vorschriften über die Prüfung der Apotheker vom 5. März d. J. hat die Kuratel der Gesammtuniversität Jena von den betheiligten Ministerien Auftrag erhalten, die Anträge auf Zulassung zur Apothekerprüfung bei der in Jena bestehenden Prüfungskommission entgegenzunehmen.

Der „bel gische Mon iteur“' vom 24. d. M. veröffentlicht eine Anzahl von Verleihungen des Leopold ⸗Kreuzes, darunter dier an namhafte flämische Schriftst eller: Desics Delcroix, Novellen und dramatischer Dichter strotz seines franzssischen Namens ein echter Flamänder), Emmanuel Hiel, der hervorragendste der flämi⸗ schen Lyrtker, Dr. Jan Snieders in ien, bekannter Romaneier, und Peter Willems, Professor dec römischen' Literatur in Löwen, nebenbei auch flämischer Philolog. Die 4 Dekrete sind in flämischer Sprache ausgefertigt.

Der Plan, eine geographische Monatsschrift als uni⸗ verselles Cent ralorgan zu gründen, dürfte zur Ausführung gelan. gen. Hr. Vion, Inhaber einer Lehranstalt in Amiens und Erfinder einer im Kongreß besprochenen, wissenschaftlich begründeten Universal⸗ sprache cysStème uniphonographiqus universel“, hatte vorgeschlagen, in Paris oder sonst eine Monatsrevue zu gründen, welche die wich⸗ tigen Mittheilungen aus allen Ländern und je in ihrer Landessprache

veröffentlicht, jedoch in römischen Lettern. Bieser Vorschlag erlangte die Zustimmung und Empfehlung des Kongresses. Eine Pariser Ver= lagsbuchhandlung trifft Anstalten zu dem Unternehmen.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Ueber den Ausfall der diesfährigen Ernte in Italien be⸗ richtet der „Bollettino dell' agricoltura“, daß das heurige Jahr in Italien im Alagemeinen nicht zu den gesegneten gerechnet wird, in⸗ dessen sind die Maisernte und die Weinlese im Ganzen befriedigend ausgefallen. Die anhaltende Trockenheit hatte für die rechtzeitige Sagt des Weizens und für die Futterkräuter befürchten lassen, doch wurden die Landleute durch die jüngsten ausgiebigen und allgerneinen Regen vollkommen befriedigt, und die Saatarbeiten konnten seither in großem Maßstabe aufgenommen werden, während gleichzeitig die Wiesen an Kraft und Wachsthum zunehmen.

Gewerbe und Handel.

Ueber das Ergebniß der Liguidation der Aktiengesell⸗

schaft Berliner Braubaus (Fischer) wurde in der Schluß⸗

eine Rate von /, 3 zur Vertheilung unter die Aktionäre verblie⸗ ben sei. Die Versaimlung ertheilte den Liquidatoren Decharge. Magdeburg, 27. Oktober. (W T. B.) Der Prozeß gegen die Gründer der Sudenburger Maschinen fabrik ist heute von dem hiesigen Stadt und Kreisgericht nach zweitägiger Verhandlung entschieden worden. Sämmtliche Angeklagten wurden des Betruges

und des versuchten Betruges für nichtschuldig, dagegen die Angeklagten

Generalversammlung vom 26. d. M. dahin Bericht erstattet, daß

berg des Vergehens gegen Artikel 249 Alinea 3 des Gesetzes vom I. Juni 1870 für schuldig erklärt und demgemäß die Angeklagten J. Levy, M. S. Meyer, Henniges und Klusemann zu Geldstrafen von je 1500 4A. event. 50 Tagen Gefängniß und die Angeklagten Delkers und Stromberg zu Geldstrafen don je 300 S, event. 10 Tagen Gefängniß verurtheilt.

Die auf den 26. cr. einberufene au erordentliche General- versammlung der Leipziger Bank war be chlußunfähig, da nicht der dritte Theil sämmtlicher Aktien vertreten wär. Gegenstand der Tageserdnung: „Berzicht auf das Recht zur Ausgabe von Banknoten und eventuell Statutenänderung“ konnte deshalb nicht zur Verhandlung gelangen und warde nach Konstatirung dieser That= sache die Generalversammlung geschlessen. Es wird nunmehr eine zwaite Generalversammlung einberufen werden. welche ohne die er⸗ wähnte Beschränkung über den beregten Gegenstand beschließen kann.

Wien 27 Oktober. (W. T. B.) Die Bör senkammer hat angeordnet, daß bei Geschäften in Lombarden mit Rücksicht auf die Erhaltang der Lieferbarkeit an fremden Börfen der nicht zur Ein⸗ lösung gelangende November-Coupon, sowse der Coupon vom ver⸗ gangenen Mai mitzuliefern sind. Ja Börsenkreisen wird lebhaft für die Wiedereinführung der Sonntagsbsörse agitirt.

Verkehrs⸗Anstalten.

Das technische Bureau des Direktoriums der Magdeburg⸗ Halberstädter Eisenbahngesellschaft hat am J5. Oktober d. J. eine neue bis auf die Gegenwart vervollständißte und berichtigte Auflage des bekannten „Norddeutschen Eisenbahn⸗Kursbuches“ aut⸗= gegeben. Dasselbe ist zum Peeise von 50 S durch die Hofbuch⸗ druderei von Kart Friefe in Magdeburg zu beziehen. Das vollständig für den Gebrauch ausreichende, übersichtliche Kursbuch zeichnet sich überdem durch ein handliches Taschenformat vortheilhaft aus; für die Korrektheit bürgt der bewährte Ruf der Herausgeber.

New York, 27. Oktober. (W. T. B.) Der Dampfer Wie⸗ land“ von der Adlerlinie ist heute Nachmittag 3 Uhr hier ein⸗

getroffen.

Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.

Dresden, Donnerstag, 28. Oktober, Nachmittags. Die sächsischen Kammern sind heute in Rücksicht auf den deutschen Reichstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Berlin, 28. Oktober 1875.

Zu dem Zwecke, den telegraphischen Verkehr zwischen Berlin und Mailand für die Zeit der An⸗ wesenheit Sr. Majestät des Kaisers zu beschleunigen, war durch vorherige Versuche die Möglichkeit festgestellt worden, zwischen beiden Orten, also auf eine Entfernung von etwa 200 Meilen, direkt zu sprechen. Für gewöhnlich findet eine Umtelegraphirung in Frankfurt a. M. und Mülhausen im Elsaß statt. Zuerst fanden die Versuche mit dem Morse⸗=, dann mit dem Hughes-Apparat statt und lieferten befriedigende Er⸗ gebnisse. Am 16. Oktober wurden 105 am folgenden Tage 80 Depeschen gewechselt. Am 18, dem Einzugstage erhöhte sich die Zahl auf 148. Die längste dieser Depeschen enthielt 130 Worte; sie war 22 Minuten nach der Aufgabe im Besitz des Adressaten. Eine Depesche von 123 Worten war 8 Minuten nach der in Peailand stattgehabten Aufgabe in Berlin vollständig aufgenom⸗ men. Am 19. stieg die Depeschenzahl auf 162. Die Staats⸗ deveschen waren meißtens innerhalb 10 bis 15 Minuten zwischen Berlin und Mailand befördert. Am 20. wurden 100 Dep schen befördert, darunter 6 zu je 100 Worten; in den Nachmittags⸗ stunden dieses Tages verursachte die sehr ungünstige Witterung Schwierigkeiten; die längste Depesche (von 96 Worten) war in 1 Stunde befördert. Am 21. verringerte sich die Depeschenzahl auf 94; die Verständigung war in den Morgenstunden langsam, verbesserte sich aber im Lauf des Tages dergestalt, daß z. B. ein Telegramm an Se. Majestät den Kaiser von 200 Worten 8 Minuten nach der in Beilin stattgehabten Aufgabe vollständig an Mailand abtelegraphirt war.

Die neue Vormundschaftsordnung und ihre Bedeu- tung für Berlin war das Thema eines Vortrages, welchen der Stadtrath Eberty am Mittwoch, den 27. 8. M., im Bezirksverein »Alt⸗Cölln“ hielt. Der Redner beleuchtete zunächst den historischen Zusammenhang des Vormundschaftgesetz, s. Zur Vergleichung des neuen mit dem alten Gesetz hob er inige der wichtigsten Gesichte—⸗ runkte hervor. Während der Vormund früher gewissermaßen nur als eine Maschine in der Hand des Richters betrachtet werden konnte, hat er jetzt bedeutend mihr Freiheit und Selbständigkeit in seinem Amte und unterliegt nur in ganz bestimmten Fällen der Aufsicht des Richters. Der Richter hat jetzt nicht mehr die Aufgabe, wie früher, sich in das Detail der Verwaltung zu mischen Damit nun aber doch der, Vormund nicht ohne Kontrole dastehe, so ist in gewissen Fällen ein Gegenvormund zu diesem Zwecke zu ernennen. Außerdem ist noch eine Zahl von 14 wichtigen Fällen, wenn es sich z. B. um preußisches Indigenat, Adoption zc. 6. handelt, der Oberaussicht des Gerichts unterstellt.

Eine shr glückliche Einrichtunz des neuen Gesetzes sei diejenige,

daß die Standesbeamten bei hoher Ordnungestrase verpflichtet sind, jeden betr. Todesfall zu möglichst schleuniger Einleitung der Vor— mäundschaft dem Gerichte sofort anzuzeigen. Dies ist zur Sicher stellang der Hinterlassenschaft ebenso wichtig, wie die neue Einführung

zes Familienrathes, und der Sinn aller dahin gehenden Bestimmungen

ist der, daß ein Vermögen besitzender Erblasser eine gewisse Garantie hat. deß das von chm Erworbene auch dauernd erhalten blerße und möglicherweise vergrößert wird. Die beiden wichtigsten Punkte einer Vormundschaftsordaung betreffen erstens die Auffindung der geeigneten Derson zur Vormundschaft und zweitens die Frage: Wie wild der Pflegebefohlene in seiner Erzichung wirklich überwacht? In Bezug auf beide hat das Gesetz den Gedanken eingeführt, daß hieran der Staat ein weiteres und die Gemeinde ein engeres Interesse habe, und daß also hier die Mitarbeiter schaft und Mitthätigkeit der Bürger, das Gefühl der Zusammengehösrigkeit zum Ganzen mit eintreten müsse, und es ist zu diesem Bchufe die Srganisation des Waisen⸗ rathes der wichtigsten Institution des ganzen Gesetzes angeord—⸗ net worden. Es sollen für jede Gemeinde oder eden Gemein e⸗ theil ein oder mehrere Personen zum Waisenrath designirt werden.

Nach der Ansicht des Vortragenden dürfte es sich dann empfehlen, in kleineren Städten oder Gemeinden dieses Amt an bereits beste— kende Kommunaleinrichtungen anzuschließen. Aber in großen Kom— munen, wie z. B. Berlin, wäre es ein Fehler, wenn man ken beꝛeits bestchenden lokalen Behörden dieses Amt siberweisen wollte. Da räam— lich der Schwerpunkt vormundschaftlicher Thätigkeit, insofern es sich um Erziehung handelt, in die Hände des Gemeinde⸗Waisenraths, den in unbejoldetes Ehrenamt auf gleiche Stufe mit den Armer - Kom—

mijsions Mitgliedern 1c. stellt, gelegt ist. so findet sich hier Gelegen · heit, aus den Bestimmungen des Gesetzes heraus fo viele noch schwe—

bende Fragen, wie die praktische Loösung des Lehrlingswesens, die AF— fassung guter Lehrkontrake u. s. w, durch gem einsames Handeln ier Klasen der Gesellschaft zu lösen. Gerade hadem der Gemeinde · Waisenrath in großen Städten, wie Berlin u. A, ein Rollegium bildet, in dem alle Anschanungen und Klassen ver⸗ treten sind, wird er, in Zukunft neben der Schule einher—

gehend, die Zukunft der heranwachsenden Generatisn überwachen,

und sich sewohl den Vermündern wie dem Gericht geg nüber eine selbständige Stellung wahren, immer ausgehend von dem Satze, daß Bildung und Gesitung eine große Macht ist. Die bis jetzt in unse⸗

rer Hauptstadt bestehenden Waisenämter, welche von den 70, 0090 Mi⸗ norennen etwa 1700 arme Waisenkinder beaufsichtigen, entwickeln vis= her als Organe der Armenverwastung eine segensreiche Thätigkeit, sie werden auch in dem neuen Kollegium in unabhängiger Stellung meist einen prächtigen Stamm bilden können, sorald nach den Vor— schriften der Städte⸗Ordnung das Jnstitut de Gemeinde⸗Waisen⸗ rathes organisiet werden wird. Wit bemerken hierbei, daß diese An⸗ gelegenheit der heutigen Stadtverordnet nversammlung zur Becathunt vorliegt, wodurch wir Gelegenheit erhalten, auf diesen Gegenstand morgen noch ausführlicher zurückzukommen. Auch erinnern wir daran, daß die Vormundschaftsordnung als Gesetzesbeilage dieses Blattes in der Expedition dieses Blattes, wie in Carl Heymanns Verlag zum Preise von 20 3 zu haben ist.

Der Berliner Hausfrauenverein hielt unter Vorsitz der Frau Lina Morgenstern seine Monatsversammiung am 27. d. M im Bürgersaale des Rathhauses, Nachmittags von 5 —7 Uhr, ab. Wir erwähnen daraus zwei Gegenstände, die ein allgemeines Interesse beanspruchen und welche zur Debatte gestellt waren. Die Versamm⸗ lung beschloß nämlich aaf Antrag der Frau Blumenfeld, durch frei⸗ willige Sammlungen armen Schulkindern freien Mittagstisch, wenn sie solchen beanspruchen und die Bedürftigkrit nachgewiesen ist, in den Volksküchen für den femmenden Winter zu gewähren. Der Antrag zu diesem Beschlusse hatte selne Begründung durch die vielfachen, sich täglich wiederholenden Bitlen armer Kinder in den Volkstüchen, ihnen etwas Essen zu geben, welches die Volksküchen aus sich selbst heraus aber nicht können, da ihre Mittel für diefen Zweck nicht ausreichen. Die sofort aufgelegten Listen für diesen Zweck hatten bereits einen recht erfreulichen Erfolg. Ferner wurde trotz lev⸗ hafter Opposition beschlossen, daß der Hausfrauenverein gesellige Zu— sammenkünfte, als Mittel zur sittlichen Hebung der we blichen Dienst⸗ boten, für weibliche Dienstboten einrichke.

Die Enthüllung des Siegesdenkmals in Altona hat gestern Nachmittag in feierlicher Weise stattgefunden. Nachdem der Choral „Allein Gott in der Höh' sei Ehr“ gesungen war, hielt der Obeipfarrer Huhsen die Weihrede. General v. Tret kow brachte darauf ein Hoch auf Se. Majestät den Kaifer aus. Die Um- gebung des Monumentes, sowie die umliegenden Häuser waren reich mit Flaggen geschmückt.

In Coblenz herrscht seit einigen Tagen auf dem Schloßplatze ein sehr reges Leben; man sieht dort unter persör licher Theilnahme des Ober -Bürgermeisters die Aufstellung des zur Feier der 26 jährigen Hofhaltung Ihrer Majestätendes Kaifers und der Kaiserin von der Stadt ange kauften Spring brun⸗ nens rüstig vorwärts schreiten. Mittels einer höchst einfachen Vor— richtung werden die schweren Sockelstücke und schönen Figuren mit Leichtigkeit gehohen und in die für ste bestimmten Stellen eingefügt. Wie der „Cobl. Zig.“ mitgetheilt wird, sind sämmtliche Theile in Eisen gegossen und durch Hrn. Ingenieur Metz in Frankfurt a. M. geliefert.

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Die Stadtgemeinde Antwerpen hat unlängst die berühmt: ehemals Plantinsche Buchdruckerei für den namhaften Betrag von 1,202,009 Francs angekauft. Es ist dies eine Erwerbung, die von der höchsten Bedeutung für die Kunst und Literaturgeschichte ist, in Bezug auf die Geschichte der Buchdruckerkunst aber gerade n als ein Unikum dasteht; denn während von den Alden, den Elzeviren, den Estienne'' u A nichts mehr übrig ist als die auf ihren Drucker pressen entstandenen Meisterwerke, besitzt Antwerpen von den Plan— tinen fortan Alles, was irgendwie Interesse zu erregen vermag: deren Haus, eine architektonische Perle aus dein 16. Jahrhundert, ferner deren Pressen, die Letterngießerei u f. w. Der Benter Bibliothekar Ferd. van der Haeghen hat aus diesem Anlasse ein interessantes, mit dem heliographischen Porträt des Christoph Plantin geschmäcktes Büch lchen: „Muse Pantin à Anvers. Notice sur ja Bibliotheque Elantinienne. (Gand, C Vyt, 1875) herausgegeben, worin man einen Theil der in dem Musenm aufgehäuften Schätze verzeichnet findet Dasselbe umfaßt: 1) zahlreiche Porträts und andere Werke meist be⸗ rühmter Künstier; 2) die alte Buchdruckerei und die Schriftgießerei der Plantinen mit allem Zubehsc; 3) alte Möbesstücks und Gegen⸗ tände aus Thon und Porzellan; 4) die Bibliothek; 5) Kupferstiche, Holzschnitte und Zeichnungen; 6) das Archiv der Druckerei. Nach van der Haeghens Angabe zählt die Biblicthek 8 bis 9000 Bände, worunter. mehrere ehr jeltene Drucke, und enthält außer⸗ dem über 200 Manuscripte vorwiezend klassischen Inhalts, darunter einige kostbare Miniaturhandschriften. S hr werthvoll ist auch die mehr denn 10 000 Stücke umfassende Sammlung von Holzblöcken, welche bei den verschiedenen Esitionen der Plantine ge⸗ dient hatten; einzelne davon scheinen indeß noch ungebraucht zu sein; ferner sind 2000 Kupferplatten vorhanden, die zu gleichen Zwecken verwendet wurden. Was endlich das Archiv anbelangt, so ist es voll. ständig und reicht obne Unterbrechung von der Mitte des 16 bis weit ins 18. Jahrhundert hinein. Nebst den Registern und Ge⸗ schäftsbüchern enthält es über 11, 000 Briefe von den hervorragend⸗ st'n, meist nieder ländischen Gelehrten an einzelne Mitglieder der

Firma Plantin. In dir ser Briefsammlung liegt unzweifelhaft ein

großer Werth für die eurapäische und speziell niederlãndische Literatur- und Kunstgeschichte des 16. und 17. Jahrhunderts.

Zwei Pariser Velocipede⸗Fahrer hatten es unternommen, den Weg von Paris nach Wien per Velocipede in 12 Tagen zurück— zulegen. Der eine derselben, Lau maills, hat diese veistung jetzt wirklich zu Stande gebracht und seine am 12. d. begonnene Reise mit seiner am 24. d. erfolgten Ankunft glücklich beendet=

Aus London, 26 Oktober, meldet die „A. A. C“: Während in einigen Bezirken die Fluthen im Abnehmen begriffen sind, wie in Nottinghamshire, Cambridgeshire u. s. w., richten sie in anderen noch immer viel Unglück an. In der Umgegend von Windsor und Eton stieg gestern Abend das Wasser um wäitere drei Zoll, und der Hom ⸗Park, in dessen unmittelbarer Nähe das Windsor Schloß steht, hat das Ausseben eines riesigen Sees. Unweit Gainsborough hat ein plötzlicher Ausbruch des Flusses Trent unberechenbaren Schaden angerichtet. In einigen Ortschaften ist die Eisenbahnverbindung noch immer unterbrochen. In Doncaster wurde das Hauptgeleise der großen Nordbahn weggeschwemmt. Die Seestürme sind vorüber, und die in Zufluchtshäfen eingelaufenen Schiffe wagen sich wieder in das offene Meer hinaus.

Das Riesengeb irge war, wie aus Hirschberg gemeldet wird, am 25. Oktober früh bis zum Fuß der Berge herab mit Schnee bedeckt.

Aus Ka san meldet die „Intern. TelegräAgentur“ vom 109. Ok- tober, daß die Flüsse Kama und Wjatka mit Treibeis bedeckt

sind. Die Dampfschiffahrt hat aufgehört. In Kafan fährt man schon mit Schlitten.

Der Schaden, welcher durch die Feuersbrunst in der Stadt Virginia angerichtet worden ist, wird, nach einem Wolff⸗ schen Telegramm aus New-Nork, 27. Oktober Nachmittags, auf eine Million Dollars geschätzt. Der größte Theil hiervon ist durch Ver⸗ sicherungen bei auswärtigen Gesellschaften gedeckt. Die Zahl der augenblicklich obdachlos gewordenen Personen beläuft sich auf ca. 10,00.

Theater.

Auf der Kroll'schen Bühne gebt am Sonnabend die neueste Posse von Julius Rosen, Das gestohlene Ge⸗ sicht“ zum ersten Male in Scene.

Die Vorstellungen der Posse „Huckebein“ im Wolters⸗ dorff⸗Theater fahren fort, ihre Anziehungekraft zu bewähren. Sie erfreuen sich eines lebhaften Besuchs und anhaltenden, von Akt zu Akt sich steig ‘enden Beifalls, der zumeist auf Rechnung des vor⸗ trefflichen Gesanzsvortrages des Frl. Preuß und des drassischen Spiels des Hrn. Emil Thomas zu bringen ist, wodurch die komi⸗ schen Situationen und trefflich komponirten Musiknummern des Stückes ganz und roll zur Geltung kommen. Inzwischen wird an dieser Bühne ein neues größeres Gesangs stück eines namhaften hiesigen Agtors vorbereitet, in welchem in der nächsten Woche Frl. Jo⸗ sephine Gallmeyer, die, von ihrer Meraner Kur neu gekräftigt, hier eingetroffen ist, zuerst auftreten wird. Reben dieser Künstlerin sind Frl. Preuß, Hr. Direktor Thomas und das nen engagirte Mitzlied Hr. Adol fi mit hervorragenden Rollen in dieser Nodität bedacht, zu der der talentvoll: Kapellmeister Hr. Adolf Mohr abermals die Musik komponirte.

Hr. Dr. Hugo Müller ist gestern von Dresden hier eing e⸗ treffen, und sind die Vorbereitungen im Stadt. Theater soweit gedieben, daß die Eröffnung in den ersten Tagen des November stattfinden kann. Außer den bereits erwähnten Darstellern sind noch folgende in Berlin bereits bekannte Kräfte für das Stadt⸗Theater engagirt: Hr. L. Dahn vom Käaniglichen Hoftheater, Frl. Ebert vom Wallner Theater, Frl. Savary vom Friedrich ˖ Wilhelmsstädtischen und Hr. Stein vom Stadt Theater.

Die mimisch-physiognomischen Soirséen des Hrn. Ernst Schulz in dem prächtigen großen Saale der Hotel de Rome erfreuen sich fortdauernd der Gunst des Publikums. Den meisten Beifall finden stets die Vorführungen aus der Naturgeschichte der Bärte“ und das Tutti frutti von Gesellschafte typen, Darwinischen Studien und Porträts bekannter Persönlich keiten. In der letzten Abtheilung: „mimisch⸗physiognomisch⸗ Erinnerungen an alte Bekannt⸗ schaftenꝰ findet Hr. Schulz, in wohlgelungenen Masken, als GSoeco und als Japanese Gelegerheit, auch seine überraschende Fertigkeit als Taschenspieler und Jongleur zu bekunden, wofür ihm eben falls die all⸗ seitige Anerkennung nicht fehlt.

Redacteurt F. Preh m.

Verlag der Experitlon Resfelh Drug W. Elsa er-

Drei Beilagen (einschließlich Bor sen⸗ Beilage).

BGSerlin:

J. Levy, M. S. Meyer, Henniges, Klusemann, Oelkers und Strom-

M 253.

Der einzige

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und

Berlin, Donnerstag, den 28. Oktober

Er ste

Preußi

schen Staats⸗Anzeiger. 18753.

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Neichstags Angelegenheiten.

Berlin, 28. Oktober. Der dem Reichstage vorliegende Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung des 4 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28. Oktober 1871, hat folgenden Wortlaut: .

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung

des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: Einziger Paragraph.

die Stelle des 8 4 des Gesetzes über das Postwesen des Deu fen ihr vom 28. Oktober 1871 (Reichs Gesetzbl. S. 347)

treten die nachfolgenden Bestimmungen:

Art. . Der Eisenbahnbetrieb ist, soweit es die Natur und die Erfordernisse desselben gestaͤtten, in die nothwendige Uebereinstimmung

mit den Bedürfnissen des Postdienstes zu bringen.

Die Einlegung besonderer Züge fuͤr die Zwecke des Postdienstes

kann jedoch von der Postverwaltung nicht beansprucht werden.

Bei Meinungsveischiedenheiten zwischen der Post verwaltung und den k über die Bedürfnisse des Postdienstes, die Natur und die Erfordernisse des Eisenbahnbetrieves entscheidetz so⸗ weit die Poftverwaltung sich bei dem Ausspruche der Landesaufsichts⸗

behörde nicht beruhigt, der Bundesrath.

lrt. 2. Mit jedem für den regelmäßigen Beförderungsdienst der K . ist auf Verlangen der Postverwaltung ein von dieser gestellter Posiwagen unentgeltlich zu befördern.

geltliche Beförderung umfaßt:

a. die Briefpostsendungen, Zeitungen, Gelder mit Einschluß des n n N und Si bers, Juwelen und Pretiosen ohne Ua⸗ terschied des Gewichts, ferner sonstige Poststücke bis zum Einzeln

gewichte von 10 Kilogramm einschließlich,

b. die zur Begleitung der Postsendungen, sowie zur Verrichtung des ien i unterwegs erforderlichen Postbeamten, auch wenn die⸗

selben vom Dienste zurückkehren,

ie Geräthschaften, deren die Postbeamten unterwegs bedürfen.

gu che e c . nicht unentgeltlich zu befördern sind, hat

die Postverwaltung eine angemessene Frachtvergütung zu zahlen, welche für die Gesammtmenge der auf der betreffenden Eisenbahn sich bewe⸗ genden zahlungspflichtigen Poststücke und ohne Rücksicht darguf berech net wird, ob die Beförderung eines Theils derselben in Eisenbahn⸗

transportmitteln erfolgt.

Die Mitbe örderung solcher Päckereien, welche nicht zu den Brief⸗ und Zeitungspacketen gehören, kann bei Zügen, deren Fahrzeit beson⸗ ders kurz bemessen ist, beschränkt oder aus geschlessen werden, wenn dies von der Eisenbahn Aufsichts behörde zur Wahrung ünt⸗ lichen und sicheren Beförderung der betreffenden Züge für nothwendig und andere zur Mitnahme der Päckereien geeignete

erachtet wird d z Mitn, ' Züge auf der betreffenden Bahn eingerichtet sind.

Art. 3. Auf Grund vorangegangener Verständigung kann an Stelle eines besonderen Postwagens eine Abtheilung eines Eisenbahn⸗ wagens gegen Erstattung der für Herstellung und Wiederbeseitigung der für die Zwecke des Postdienstes n . 1 von

. ae e . faewe Selbstkost dwie gegen - er E zahnverwaltung aufgewendeten Selbstkosten, so l ö 3. ; är ͤ n n. billigen Miethe für Hergabe und Unterhaltung benutzt zu nehmen. Ueber den Umfang dieser Dienstwohnungsräume

1 J 7 .

werden.

Zugpersonal überweisen, oder verlangen, daß

wagen unentgeltlich eingeräumt werde. Art. 5.

nisse des Positdienstes nicht aus, so sind die Eisenhahnen auf zecht⸗ zeitige Anmeldung oder Bestellung gehalten, nach Wahl der Post⸗

verwaltung

, stwagen zur Beförderung zuzulassen, mehrere Postwagen zur Beförderung zuz K I . ö. der Postverwaltung zur Befriedigung des Mehrbedü fnisses Art. 8.

geeignete Güterwagen oder einzelne geeignete Abtheilungen solcher Personenwagen, deren übrige Abtheilungen in dem betreffenden Zuge

für Eisenbahnzwecke verwendbar sind, zu gestellen,

oder endlich die ihnen von der Postverwaltung überwiesenen

Diese unent⸗

Art. 4. Bei solchen für den regelmäßigen Beforderungẽdienst der Bahn bestimmten Zügen, welche nicht in der in den , 2 und 3 bezeichneten Weise zur Postbeförderung henutzt erden ö. die Postverwaltung entweder, insoweit dies n. . . yr Eisenbahnverwaltung zulässig ist, der Eisenbahn riefbeutel ö Brief⸗ und Zeitungs packete zur unentgeltlichen , . durch das der Beförderung von Briefbeuteln, sowie Brief— ,, , beauftragten Postbeamten der erforderliche Platz in einem Eisenbahn⸗

Reicht der eine Postwagen (Art. 2) der, die an Stelle für Postzwecke bestimmte Wagenabtheilung ( Art. 3) für die Bedürf—

Postsendungen zur eigenen Beförderung zu übernehmen.

Bei Zügen, auf denen die Beförderung von Postpäckereien aus

der pünkt⸗

nur mit wiesenen Dienst⸗ und Dienstwohnungsräume auf den Bahnhöfen

geschlossen oder beschr außerordentlicher beans

Fuͤr die Beförderung eines zweiten oder mehrerer Postwagen/ sowie für die Gestellung und Beförderung der erforderlichen Eisenbahn⸗ Transportmittel ist von der Postverwaltung eine für den Wagen ober für die Wagenabtheilung und den Kilometer zu berechnende angemes⸗ sene Vergütung, für die Beförderung der überwiesenen Poftstücke aber die tarifmäßige Eisenbahn-Eilfrachtgebühr zu zahlen. Für die Mit- beförderung des etwa erforderlichen Pofstbegleitungspersonals und der Geräthschaften für den Dienst wird eine Vergütung nicht gezahlt. Art. 6. Die für den regelmäßigen Dienst erforderlichen Eisen⸗; bahnpostwagen werden für Rechnung der Vost verwaltung beschafft. Die Eisenbahnen sind verbunden, die Unterhaltung, äußere Reini⸗ gung, das Schmieren und das Ein und Ausrangiren dieser Wagen gegen eine den Selbstkosten ensprechende Vergütung zu bewirken.

Wenn die im regelmäßigen Dienst befindlichen Eisenbahn ⸗Post⸗ wagen während des Stilllagers auf den Bahnhöfen der Endstationen im Freien stehen bleiben, so ist dafür eine Vergütung nicht zu zahlen. Letzters gilt auch für die Plätze auf den Bahnhöfen, welche der Postverwaltung zur Aufbewahrung der Perronwagen und sonstigen Geräthschaften für das Verladungsgeschäft angewiesen werden.

Unbeladene Postwagen sind auf denjenigen Bahnlinien, für welche sie bestimmt sind, unentgeltlich, auf anderen Bahnlinien gegen Er⸗ stattung der für Eisenbahn. Güterwagen tarifmäßig zu entrichtenden Frachtgebühr zu befö dern. Für die Beförderung zur Eisenbahn⸗Re— paratur⸗Werkstatt und zurück findet eine Vergütung nicht statt.

Wenn Eisenbahnpostwagen beschädigt oder laufunfähig werden, sind die Eisenbahnen gehalten, der Postverwaltung geeignete Güter⸗ wagen gegen billige Miethe zur Aushülfe zu überlassen.

Die gleiche Verpflichtung liegt den Eisenbahnen ob, wenn die theilwelse von der Post benutzten Eisenbahnwagen (Art. 3) lauf⸗— unfähig werden; jedoch darf der Postverwaltung außer der laufenden Miethe für solche Wagen eine Entschädigung für die Ersatzwagen nicht in Anrechnung gebracht werden. . .

Art. 7. Bei Errichtung neuer Bahnhöfe oder Stationsgebäude sind auf Verlangen der Postverwaltung die durch den Eisenbahn⸗ betrieb bedingten, für die Zwecke des Postdienstes erforderlichen Dienst- räume mit den für den Postdienst etwa erforderlichen besonderen hau⸗ lichen Anlagen von der . gegen Miethsentschädi⸗

ung zu beschaffen und zu unterhalten.

ö gu sskt f bei dem Um oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude, insofern durch die den Bau veranlassenden Verhält⸗ nisse eine Erweiterung oder Veränderung der Postdiensträume be— dingt wird. ; ö

Bei dem Mangel geeigneter Privatwohnungen in der Nähe der Bahnhöfe sind die Eisenbahnen gehalten, bei Aufstellung von Bau⸗ plänen zu Bahnhofsanlagen und bei dem Um⸗ oder Erweiterungsbau von Stationszebäuden auf die Beschaffung von Dienstwohnungs⸗ räumen für die Postbeamten, welche zur Verrichtung des durch den Eisenbahnbetrieb bedingten Postdienstes erforderlich sind. Rücksicht

wird sich die Postverwaltung mit der Eisenbahnverwaltung und er forderlichen Falls mit der Landes Aufsichtsbehörde in jedem einzelnen Falle verständigen. Für die Beschaffung und Unterhaltung der Dienst⸗ wohnungsräume hat die Postverwaltung eine Miethsentschädigung nach gleichen Grundsätzen wie für die Diensträume auf den Bahn⸗ höfen zu entri n ten. . . j

Das Micthsverhältniß bezüglich der der Postverwaltung über⸗

kann nur durch das Einverständniß beider Verwaltungen aufgelöst gerden. ; J. ö ;

. bei Errichtung neuer Bahnhofsanlagen, sowie bei dem Um oder Erweiterungsbau bestehender Stationsgebäude zur Unter⸗ bringung von Dienst⸗ oder Dienstwohnungs räumen auf Verlangen der Postbehörde besondere Gebäude auf den Bahnhöfen hergestellt so ist der erforderliche Bauplatz von den Eisenbahnen gegen Erstattung der Selbstkosten zu beschaffen, der Bau und die Unterhaltung der— artiger Gebäude aber aus der Postkasse zu hestreiten. JJ Wenn bei dem Betriebe einer Eisenbahn ein im Dienst befindlicher Postbeamter getöttet oder körperlich verletzt worden ist und die Eisenbahnverwaltung den nach den Gesetzen ihr obliegenden Schadensersatz dafür geleistet hat, so ist die Postverwaltung ver. pflichtet, derselben das Geleistete zu ersetzen, falls der Schade durch

die sür die Zwecke des Postdienstes getroffenen besonderen inneren Einrichtungen der Postwagen, oder durch solche Anordnungen der

Postverwaltung verursacht wird, in Folge deren die Ausübung des Eisen ßahn,Postdienstes mit erhöhter Gefahr verbund. . ist.

Art. 9. Der Reichskanzler ist ermächtigt, für Gi, senhahnen mit

schmalerer als der Normalspur und fuͤr Eifenbahnen, Hei welchen wegen ihrer untergeordneten Bedeutung! das Bahn. Polizei. Are lement für die Eisenbahnen Deutschlands nicht für anwendbar erachte ist die vorstehenden Verpflichtungen fur die Zwecke des Postdienstes zu ermäßigen oder ganz zu erlassen.

Art. 10. Durch die von dem Reichskanzler unter Zustimmung

Des Bundesraths zu erlassenden Vollzugsbestimmungen werden die na heren Anordnungen über die Ausführung der vorstehenden Leistun⸗ gen, sowie über die Festsetzung und die Berechnung der Vergütung für die gegen Entgelt zu gewährenden Leistungen getroffen.

Art. 11. Auf die bei Erlaß diefes Gesetzes bereilß konzessionir⸗

ten Eisenbahnunternehmungen und deren zukuͤnftig konzessionirte Er— weiterungen durch Neubauten finden die vorstehenden Vorschriften in- soweit Anwendung, als dies nach den Konzessionsurkunden zulässig ist. Im Uebrigen bewendet es für die Verbindlichkeiten der bereitz kon⸗ zessionirten Eisenbahngesellschaften bei den Bestimmungen der Kon— zesstonsurkunden, und bleiben insbesondere in dieser Beziehung die bis dahin zur Anwendung gekommenen Vorschriften über den Umfang des Postzwanges und über die Verbindlichkeiten der Eisenbahnen zu Lei- stungen für die Zwecke des Postdienstes maßgebend.

Die bereits konzessionirten Eisenbahnunternehmungen sind jedoch

berechtigt, an Stelle der ihnen konzesstons mäßig obliegenden Ver⸗ pflichtungen für die Zwecke des Postdienstes die durch das gegenwärtige Gesetz angeordneten Leistungen zu übernehmen.

Art. 12. Die vertragsmäßige Vergütung, welche an das Groß

herzogthum Baden für Leistungen seiner Staatabahnen zu den Zwecken des Postdienstes zu entrichten ist, wird. sofern nicht eine anderweite Vereinbgrung erfolgt, bis zum Ablauf des Jahres 1879 weiter ge⸗ zahlt. Bis dahin bleiben für die Leistungen der badischen Staals— bahnen zu Zwecken des Postdienstes die Bestimmungen des Reglements über die Verhältnisse der Post zu den Staateisenbahnen vom J. Fanuar

1868 maßgebend. Im Uebrigen kommen die Vorschriften dieses Gesetzes auf die im

Eigenthum des Reichs oder eines Bunbesstaagtes befindlichen, sowie auf die in das Eigenthum des Reichs oder eines Bundesstaates über⸗ gehenden Eisenbahnen mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes zur An⸗ wendung.

Art. 13. Dieses Gesetz tritt mit dem 1. Januar 1876 in

Kraft. Dasselbe findet auf Bayern und Württemberg keine An⸗

wendung. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛ2c.

Der dem Reichstag vorliegende Entwurf eines Ge— setes, betreffend die Gabühren der Advokaten, An⸗ wälte, Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher in Elsaß⸗Lothringen lautet:

Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen zꝛe. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesraths und des Reichstags, für Elsaß⸗Lothringen was folgt:

§8. 1. Die für die Gebühren der Advokaten und Anwälte nach den gegenwärtig bestehenden Gesetzen und Verordnungen geltenden Sätze werden in der Weise erhöht, daß überall an die Stelle von Franken oder Bruchtheile eines Franken eben so viel Mark oder Bruchtheile einer Mark treten.

Bei allen Landgerichten sind fortan ohne Rücksicht auf die Ein⸗ wohnerzahl der Städte, in welchen sie ihren Sitz haben, die Ge—⸗ bühren der Advokaten und Anwälte nach den gegenwärtig bei dem Landgerichte zu Colmar geltenden Sätzen in der durch Absatz 1 be⸗ stimmten Erhöhung zu berechnen. .

§. 2. Die für die Gebühren der Gerichtsvollzieher in Civil- sachen nach den gegenwärtig bestehenden Gesetzen und Verordnungen geltenden Sätze werden in gleicher Weise erhöht, wie durch 5. 1 Ab⸗ satz I bestimmt ist. .

§. 3. Gerichtsschreiber und Gerichtsvollzieher erhalten bei frei⸗ willigen Verkäufen beweglicher Sachen dieselben Gebühren, wie die Notare.

Diese Bestimmung findet insbesondere auch Anwendung bei dem

erkauf von Früchten auf dem Halm und von Holz auf dem Stamme.

§. 4. Die Gebühren für Prozeßhandlungen oder Geschäfte, welche, bevor dieses Gesetz in Kraft tritt, vorgenommen sind, kommen nach den bisherigen Verschriften in Ansatz, und zwar in schwebenden Rechtsstreitigkeiten auch wenn die Instanz noch nicht beendet ist. Urkundlich ꝛc. Gegeben 2c.

* 82 *

*

PEreußischen tants-Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm Straße Nr. 32.

Inserate für den Deutschen Reichs u. Kgl. Preuß.

Staats⸗Anzeiger, das Central -Handelsregister und das

Postblatt nimmt an: die Juseraten Expedition des Neutschen Reichs -Anzeigers und Königlich

XV.

*

Subhastationen, Aufgebote, Var⸗ ladungen u. dergl.

⸗. d ; , lscos! Nothwendiger Verkauf.

Das in dem Dorfe vienguth nnter Nr. 3 be⸗ legene, im Grundbuche der genannten Orischaft eingetragene, der Frau Catharing von Rurnicka, ge— borenen Szaykowska, gehörige Grundstück, dessen Besitztitel auf den Namen der Subhastatin berichtigt steht, und welches mit einem Flächen -Inhalte von 57 Hektaren 92 Aren 20 Quadratstab der Grundsteuer unterliegt mit einem Grundsteuer⸗Reinertrage von 400 M 14 3 und zur Gebäudesteuer mit einem Nutzungswerthe von 54 ge veranlagt ist, soll im Wenge der nothwendigen Subhastation am 22 Januar 1876, Vormittags um 10 Uhr, im Lokale des hiesigen neuen Gerichtsgebäudes ver

igert werden 4 Auszug aus der Steuerrolle, der Hypotheken⸗ schein von dem Grundstücke und alle sonstigen das⸗ selbe betreffenden Nachrichten, sowie die von den Interessenten bereits gestellten oder noch zu stzllenden besonderen Verkaufsbedingungen können im Bureau III. des unterzeichneten Königlichen Kreisgerichts während der gewöhnlichen Dienststunden eingesehen

rden. e , Personen, welche Eigenthumsrechte, oder welche hypothekarisch nicht eingetragene Realrechte, zu deren Wirksamkeit gegen Dritte jedoch die Eintragung

j z setzli f ich ist, auf das 1 in das Grundbuch gesetzlich erforderlich if 6. . lehne win mm, de ingen f,

oben bezeichnete Grundstück geltend machen wollen,

werden hierdurch aufgefordert, ihre Ansprüche späte⸗ das Jahr 1877 vera stens in dem obigen Versteigerungsternine anzu⸗

melden.

Der Beschluß äber die Ertheilung des Zuschlags wird in dem auf den 24 Januar 1376, Vormittags um 11 Uhr,

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen . e u. deigl 6. Verschiedens Bekanntmachungen. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Sub missionen ete. T. Literarische Anzeigen. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung S8. Theater-Anzeigen. u. s. w. von öffentlichen Papieren.

Gro shandel.

J. Familien- Nachrichten.]

Deffentlicher Anzeiger.

. 9 . . n. ** . l. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 5. Industrielle Etablissements, Fabriken und

In der Börsen- beilage. *. 4

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Rudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß f burg i. E, Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen ⸗Bureaus.

serm Bureau V. einzusehen.

nlagt. Auszug aus der Steuerrolle, nach seiner letzten Nachricht im Jahre 1857 Aus und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzun⸗ Pittsburg sich berheirathet hat, so werden alle Die=

gen, andere das Grundstück betreffende Nachweisun⸗ senigen, welche nähere Erbansprüche an den Nach⸗ gen und besondere Kaufbedingungen sind in un⸗ laß desselben zu haben vermeinen, aufgefordert, ihre

Ansprüche bis zum 16. Februar 1876 bei uns

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander⸗ anzumelden, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist

im Geschäftslokale des hiesigen neuen Gerichts. weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung die Ausstellung der beantragten Erbbescheinigung für

gebäudes anberaumten Termine öffentlich verkündet

werden.

Kosten, den 18. Oltober 1875.

7208

Der Subhastations⸗Richter.

Königliches Kreiggericht.

J. Abtheilung. melden.

Der Subhastations⸗

Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation seine 4 Geschwister, als:

öffentlich an den Meistbietenden versteigert, und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags den 18. November 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden. .

Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗

Flächenmaß von 15,0 Aren mit einem Reinertrag stadt;

ze , und vorläufig zur Gebäudesteuer mit biz öetzt legitimirt. . ) 3 ö . Da der Christian Friedrich Theodor Proehl indeß! straße 88 J. J ös35]

Berlin, den 5. September 1875. w Königliches ,

Sub hastations⸗Patent.

Das dem Rechtsanwalt a. D. Bernhard Schmidt (8436) gehörige, in Pankow an der Flora⸗Straße belegene im Grundbuch von Pankow Band. IX. Nr. 382 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll den 17. November 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer

Bekanntmachung. 82 fie r Als Erben des Bauführer Christian Fried. kasten soll in Wege der öffen!lichen Submission rich Theodor Proehl von hier, welcher durch vergeben werden, und ist hierzu ein Termin auf rechtskräftiges Erkenntniß des unterzeichneten Gerichts embe 15 366 er e e, 1875 für todt erklärt, haben sich Vormittags 10 Uhr, im diesseitigen Bureau,

1) Frau Lehrer Richter, Emma Marie Sophie, geborene Proehl, in Zörbig; .

2) der Fabrikant, Wilhelm Gustav Proehl hier;

3) die unverehelichte Christiane Emilie Peoehl

hier; . 4) der Schmied Johann Friedrich Proehl zu Arn⸗

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ die obengenannten 4 Geschwister Proehl erfolgen getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer wird den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prã · klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu—

Merseburg, den 19. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. II. Abtheilung.

Verkäufe, Verpachtungen,

ichter. Submissionen ꝛc.

8456 Die Beschaffnug von 1582 kleinen Patronen—-

Sonnabend, den 6. November 1875,

Frnuenstraße Nr. bz, angesetzt. .

Die Bedingungen, sind im genannten Burean, Vormittags von J bis 12 Uhr, Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, einzusehen. ;

Stettin, den 27. Oktober 1875.

Artillerie · Depot. wa Gelegenhelt 1 PVianine fuͤr 150 Thlr. sch en z. v. Dorotheen (a Ct. 1147/9)