1875 / 256 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Aas Ahbounrment herträgt 4 M 50 für daa Nierteljahr.

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4 AH Host-Anstalten des In und Auslandes nehmen

. ? Sestellung an; für Berlin außer den Host-Anstalten . auch die Erypedition: 8. Wilhelmstr. Nr. 32.

8 256.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Kreisgerichts⸗Rath a. D. und Bürgermeister Müller zu Cöslin den Rothen Adler Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem praktischen Arzt, Kreisphysikus Dr. Riser zu Ploen, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Dr. Hoch zu Münstereifel im Kreise Rheinbach, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Dr. Thisquen zu Bonn, bisher zu Münstereifel, dem Regierungs⸗Assessor a. D. und Bürgermeister Tappen zu Goslar und dem Oberförster a. D. Lange daselbst, bisher zu Sievershausen am Solling, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Kreisgerichts⸗Direktor, Geheimen Justiz⸗Rath von Michels zu Soest den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse; dem Schullehrer Tar ée zu Grohn im Kreise Osterholz, dem emeritirten Schullehrer und Küster Vorwerk zu Schmarse im Kreise Züllichäan und dem Kreis⸗ boten Heyde zu Gelnhausen das Allgemeine Ehrenzeichen; so⸗ wie dem Weinbergsbesitzer und Ziegeleiarbeiter August Ebert zu Senftenberg im Kreise Calau, dem Malergehülfen Georg Reichert zu Soldin, dem Bauerwirth Friedrich Stuck, dem Bauersohn Friedrich Büttner und dem Bauerfohn August Büttner, letztere Drei zu Niewier im Kreise Lübben, die Ret⸗ tungs⸗-Mebaille am Bande zu pd hen.

vebenden Ce. ö = das Budg. Se. Majestät der Kön es vor Ablauf didigst geruht:

Dem Lehrer Engel Kwisorische Zustände . Bezirk Unter⸗

Elsaß den Königlichen Krorlungen zu beschlzunige zu verleihen. ien Berichtersta de für 1 Verzeit,

eschickt, damit ofern de Relat. rlegen können vg. Deut s 4 gelangen 3 Zu der vom Reiche anz le 6 n. zum inter⸗ nationalen Signalbuche hen 86 „Amtlichen Liste der Schiffe der deutschen Krieger 8 andelsmarine mit ihren Unterscheidungs⸗ Signalen für lie ist soeben der dritte Nachtrag erschienen.

Elsaß⸗Lothringen.

Bekanntmachung.

21. d. M. stattgefundenen Ausloosung der auf 10. Juni 1872 (Ges. Bl. pro 1872 S. 171) Landes- Obligationen folzende Nummern gezogen

Bei der am Grund des Gesetzes vom ausgegebenen elsaß⸗ lothringischen der Serien 1872, 1873 und 1874 sind worden:

Serie 1872.

bligationen über 10600 Fr. Nr. 239 244 286 431 468

574 632 877 878 892 10667 1158 1245 1469 1521 1626 1709 2156

2180 2430 2432 2440 2543 2659 2676 3011 3212 3305 3328 3370

3418 3479 3532 3575 3631 3639 3649 3665 3701 3762 3823 3832 4091 4351 4365 4607 46431, zusammen 47 Stück über 47,060 Fr.

b. Obligationen über 500 Fr. Nr. 11 und 27, zusammen 2 Stück über 1009 Fr.

e. Obligationen über 160 Fr. Nr. 15, 1 Stück über 1060 Fr.

a O 3

Serie 1873.

a. Obligationen über 1000 Fr. Nr. 4779 4841 5063 5110 5206 5324 5395 5523 5601 5626 5694 5905 6139 6185 6441 6491 6515 6534 6707 6769 6850 7140 7270 7275 7429 75306 7725 7799 8038 8431 S682 S805 S950 99029 9073 9133 9206 9382 9436 9460 g501 9566 9716 9735 9840 9913 10212 16,215 10,538 10,542 10,709 19,900 19,952 11,076 11,314 11,329 11532 11,757 11,B818 11,860 12,219 12,238 12,422 12, 569 H2578 12,621 12,732 12899 12,969 13,025 13.386 13,551 13,636 13,649 13,689 13,707 13, 780 13,939 14,023 14,100 14,123 14206 14,392 14,480 14,544 14571, zusammen 95 Stick aber go, e Fr.

b. Obligationen über 500 Fr. Nr. 47 67 68 97 115 165 192 268 224 und 242, zusammen 10 Stück über 500) Fr.

c. Obligationen über 109 Fr. Nr. 165 166 239 276 und 304, zusammen 5 Stuck über 500 Fr.

Serie 1874.

a. Obligationen über 16090 Fr. Nr. 14,5721 14,751 14,817 14,902 14997 15,045 15, 107 15,3427 und 15,416, zusammen 9 Stück über 9000 Fr.

b. Obligationen über 500 Fr. Nr. 467 und 473, zusammen 2 Stück über 1009 Fr.

e. Obligationen über 100 Fr. Nr. 336 und 498, zusammen 2 Stück über 200 Fr.

Die Auszahlung des Kapitalbetrages der ausgeloosten Obliga⸗ tionen erfolgt nach 5. 22 des oben bezeichneten Gesetzes vom 2. Ja⸗ nuar 1876 an gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehö⸗ rigen, noch nicht verfallenen Zinscoupons (Nr. 8 bis inkl. 20 mit Talon). Der Betrag fehlender Zirécoupons wird am Kapital ge— kürzt. Die Verzinsung der ausgelbosten Obligationen endet mit dem Schluß des laufenden Jahres. Die Einlösung der Obligationen wird durch die Bezirks-⸗Hauptkassen in Straßburg, in Colmar und in Metz, sowie durch die Ober⸗Postkassen in Cöln und Frankfurt a. M. bewirkt. Zugleich wird hierdurch bekannt gemacht, daß ven den im Jahre 1873 und 1874 ausgeloosten Obligationen bis jetzt noch nicht zur Einlösung eingereicht worden sind die Nummern: 1838 4010 4184 4948 4956 5114 5411 6499 7216 8107 809 8895 10,347 19,655 11441 12.075 12095 12,487 12590 12,611 13,184 13, 190 und 13.352 à 1000 Fr., Nr. 7 19 75 und 126 à 500 Fr. und Nr. 8 23 32 40 41 64 und 138 2 1060 Fr.

Straßburg den 23. Oktober 1875.

Der Ober⸗Prästdent von Elsaß ˖ Lothringen. v. Moeller.

5043 5055 6082 6096 7219 7255

Berlin, Montag,

13,274 13,277 13, 354

4. Plenarsitzung des Deutschen Reichstages Dienstag, den 2. November 1875, Nachmittags 1 Uhr.

Tages ordnung:

rste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung des 5. 4 des Gesetzes über das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28. Oktober 1871. Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Errichtung von Mark⸗ steinen. Erste und zweite Berathung des Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages zwischen dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen 2c. im Namen des Deutschen Reiches und dem Freistaate Costa Rica. Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs zur Ausführung des Impfgesetzes vom 8. April 1874. Erste und zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs, betr. die Kosten der Unterbringung verurtheilter Per⸗ sonen in ein Arbeitshaus. Erste und zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betr. die Abänderung des Dekrets vom 29. De⸗ zember 1851 über Schankwirthschaften.

Königreich Sreußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den Regierungs⸗Rath Mers mann zu Stettin zum Ober⸗ Regierungs⸗ Rath;

Den Regierungs⸗Assessor Victor von Tepper⸗Laski zum Landrath des Kreises Schlochau;

Den bisherigen Appellationsgerichts Rath von Lossow zu Bromberg zum Militär⸗Intendantur⸗Rath;

Den bisherigen außerordentlichen Professor an der Univer⸗ sttät zu Bonn Pr. Theodor Zincke zum ordentlichen Pro⸗ fessor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Marburg; und

Den Oberlehrer am Pädagogium des Klosters U. L. Fr. in Magdeburg, Professor Or. Alfred Eberhard, zum Direk⸗ tor des Gymnasiums in Duisb zu erne ne

Den reis gerichis⸗Direrros Traushgaar R Marburg den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath; sowie

Dem Gerichlskassen⸗ und Deposttal⸗Rendanten Kuß bei dem FKommerz⸗ und Admiralitäts⸗Kollegium zu Königsberg i. Pr. den Charakter als Rechnungs ⸗Rath zu verleihen; und

Der Wahl des Oberlehrers Dr. Schulze bei der Real⸗ schule in Harburg zum Direktor derselben Anstalt die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen.

Kriegs⸗Ministerium. Der Militär⸗Intendantur⸗Rath von Lossow ist der Inten⸗ dantur II. Armee⸗Corps überwiesen worden.

Finanz⸗Ministerium.

Der Ober⸗Regierungs Kath von Helmolt zu Danzig ist an die Provinzial⸗Steuerdirektion zu Münster versetzt und dem Ober⸗Regierungs⸗Rath Mersmann die Stelle des Ober⸗ Regierungs⸗Raths bei der Provinzial⸗Steue rdirektion zu Danzig übertragen.

Dem Ober⸗Zoll⸗Inspektor Regierungs⸗A Assessor Triest zu Cleve ist die Stelle eines Mitgliedes der Provinzial⸗Steuer⸗ Direktion zu Stettin übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der bisherige Gymnasiallehrer und kommissarische Kreis⸗ Schulinspektor Dr. Gregor Rhode in Falkenberg und der

bisherige Seminarlehrer und kommissarische Kreis⸗Schulinspektor

Nikolaus Pastuszyk in Lublinitz sind zu Kreis⸗Schul⸗ inspektoren im Regierungsbezirk Oppeln;

Die bisherigen kommissarischen Kreis⸗Schulinspektoren Bernhard Zumloh in Dortmund, Hermann Schräder in Olpe und JZoseph Schürholz in Brilon zu Kreis⸗Schul⸗ inspektoren im Regierungsbezirk Arnsberg ernannt worden.

Am Gymnasium in Marienwerder ist der ordentliche Lehrer Gu stav Hennig zum Oberlehrer befördert worden.

Der ordentliche Seminarlehrer Jo nas zu Egxin ist in gleicher Eigenschaft an das Schullehrer⸗Seminar zu Oppeln ver⸗ setzt worden.

Ministerium des Innern.

Des Königs Majestät haben die Zusammenberufung des Kommunallandtages der Hohenzollern⸗Lande zur Erledigung von Geschäͤften zum 14. November d. J. nach der Stadt Sigmaringen zu genehmigen geruht.

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath, Präsident des Reichs⸗Oberhandelsgerichts Dr. Pape.

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Poliklinik für n,, in der Königlichen a rit . Der klinische Kursus beginnt am 1. November. Meldungen täglich von 12 —1 Uhr. Unbemittelte erhalten feeie Arznei. Berlin, den 29. Oktober 1875. ; Professor Dr. Henoch, dirigirender Arzt.

den 1. November, Abends.

Aichtamtlich es. Dentsches Remich.

Preußen. Berlin, 1. November. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Beisein Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen August von Württemberg und des Stadt⸗ Kommandanten, Generals von Neumann, militärische Meldungen und später den Vortrag des Geheimen Kabinets⸗Raths von Wilmowski entgegen.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz begab Sich vorgestern Nachmittags mit dem Zuge um 45 Uhr von Potsdam nach Berlin, stattete Sr. Majestät dem Faiser und Könige einen Besuch ab und kehrte Abends 77 Uhr nach dem Neuen Palais zurück.

Wie wir vernehmen, sind bei Gelegenheit des Besuches Sr. Majestät des Kaisers und Königs in Mailand die entsprechenden Einleitungen verabredet worden, um den zwischen Deutschland und Italien bestehenden engen Beziehungen durch Erhebung der beiderseitigen Gesandtschaften zum Range von Botschaften besonderen Ausdruck zu geben.

Das Deutsche Reich würde demnach künftig in Rom, wie bisher schon in Petersburg, Wien, London, Paris und Kon⸗ stantinopel durch einen Botschafter vertreten werden.

In der Sitzung des Bundesraths vom 30. v. M. wurde eine Nachweisung der den Bundesstaaten bis Ende Sep⸗ tember 8. J. üÜüberwiesenen Beträge an Silber⸗, Nickel⸗ und Kupfermünzen, und ein Antrag, betreffend die Registerführung über Postgüter bei den Zollbehörden, vorgelegt.

Ausschußberichte wurden erstattet über die Gesetzent⸗ würfe, betreffend das Urheberrecht an Kunstwerken, an Mustern und Modellen und den Schutz der Photogra⸗ phien; über den Antrag auf Verstärkung der Reichskassen⸗ scheine zu 50 M; die Errichtung von Reichs bank⸗Hauptstellen; die Sins ss nee der Sächsischen Bank Statut⸗Aenderungen der Frankfürter Bank; den Enäbref eines GSeseßes der de. Invalidenfonds und den Etat des Auswärtigen Amts.

Endlich wurde eine Reihe von Eingaben vorgelegt.

Der Ausschuß des Bundesraths für Justizwesen hielt gestern und heute Sitzungen.

Am 27. v. Mis. ist in Heidelberg der Kaiserliche außer⸗ ordentliche Gesandte und beyvellmächtigte Minister am Königlich schwedisch⸗norwegischen Hofe, Mitglied des Herrenhauses, Herr Friedrich von Eichmann, den schweren Leiden, welche ihn seit dem Mai d. J. an das Krankenlager fesselten, im 49. Lebensjahre erlegen. Der Auswärtige Dienst des Reiches verliert in dem so früh Verstorbenen einen Vertreter von außergewöhnlicher Begabung, bewährtem Patriotismus und reicher, auch durch wissenschaftliche Leistungen dargelegter Er- fahrung. Herr von Eichmann (Sohn des hochbetagten, hier lebenden Wirklichen Geheimen Raths und vormaligen Ober⸗ Präsidenten Eichmann) gehörte seit dem Jahre 1848 der diplomatischen Carriere an und hat, nachdem er längere Zeit in der politischen Abtheilung des preußischen Auswärtigen Amts und namentlich als Legations Sekretär und Geschaäftsträger in Konstantinopel mit Auszeichnung thätig gewesen, seit dem Jahre 1862 nach einander die Posten eines Gesandten in Rio de Janeiro, Dresden, Konstantinopel und Stockholm be⸗ kleidet. Zeichen der Allerhöchsten Anerkennung für seine aus⸗ gezeichneten Dienste sind dem Verewigten wiederholt zu Theil ge⸗ worden; im verflossenen Jahre wurde ihm bei Gelegenheit seiner Versetzung von Konstantinopel der Rothe Adler⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern verliehen.

Durch einen Cirkular⸗Erlaß vom 8. d. M. sind der Finanz⸗Minister und der Minister des Innern der von einer Bezirksregierung ausgeführten Ansicht, daß der Gesellschaft N. die Erlaubniß zur Ausführung von mimischen Dar⸗ stell ungen aus dem alten und neuen Testamente, nament⸗ lich aus der Lebens- und Leidensgeschichte Jesu, nach den be⸗ stehenden Gesetzen nicht habe versagt werden können, nicht bei⸗ getreten. Wenn auch die Ertheilung von Legitimationsscheinen zu gewerblichen Schaustellungen nach 55. 55 ff. der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 nur in den im §. 57 be⸗ zeichneten Fällen zu verweigern ist, so folgt nach Ansicht der Minister doch hieraus nicht, daß Diejenigen, welche einen Legi⸗ timationsschein zu Schaustellungen, ins besondere zu mimischen Darstellungen erlangt haben, beliebige Darstellungen ohne alle Rückscht darauf, ob das Dargestellte sich seinem Inhalte nach in polizeilicher Beziehung zur Darstellung eignet, geben dürfen. In der unter dem 4. September 1869 erlassenen Anweisung zur Ausführung der Gewerbe⸗Ordnung vom 21. Juni 1869 sei (M. Bl. der inneren Verwaltung S. 202, im Eingange) darauf hingewiesen worden, daß die Gewerbe⸗Ordnung, indem sie die Berechtigung zum Gewerbe⸗ betriebe grundsätzlich leinen anderen, als den von ihr aus drück - lich hervorgehobenen Beschränkungen unterwirft, nicht beabsichtige, die Gewerbetreibenden von der Beachtung derjenigen Beschraäͤn⸗ kungen zu entbinden, welche sich aus allgemeinen polizeilichen, theils in Gesetzen, theils in Verordnungen der Behörden ent⸗ haltenen Vorschriften ergeben, und die für Jedermann, er mag ein Gewerbe tieiben oder nicht, Anwendung finden. Dieser