2 Radebuchsen, . C. k 128 . i . ringe, 8 Felgen, 1 Speiche zu Protzräder C. 64, kö . hanf ti mit 51 Gurfen, sowie eine Partie 8254 Bekanntmachung. Filz- Abfälle, Kautschufk, Papjer, Abfälle, Preßspahn= Für die Königliche Stadtvoigtei soll der Bedarf Höhen ꝛc, am 16. Nevember 1875, Morgens an Leinewand, Brell, Zwillich, Tuch und Leder Pro Upßr, im Z ughanse gegen baare Bezahlung 1876 im Wege der Submission beschafft werden ffentlich meistbietend verkauft werden. Die Ber und zwar: ; kaufsbedingungen liegen im Bureau des unterzeich- 1) 8000 Mtr. 83 Ctmr. breite , neten Artillerie- Depots zur Einsicht aus und können
27) 1490 1, . akenleinewand, 85 blaukarrirte Decken Sidenburg, den 29. Ottober 1875.
bezugleinewand, Depot. 42
Dandtuchdꝛell, . . HJ 3 Sch ůrze: e M 18525 Bekanutmachung. 9 , ö . ,, ge, illi Ko. Bronze, Mn Ko. Eisenblech, 10813 Ke. Guß— r, eisen in Lab uchi rer Eirenmunition, 383, Ko. hosenzeuz, Gußeisen, sonstiges, 181,9 Ko. Gußstahl in unbrauch⸗ rothkarrirte Halstuch⸗ Faren Achsen, 71,2 Ko altes Kupfer, lein wand, blech, 149, Ko. Messing aus Artiller ie⸗Materxial, weiße Teinewand zu 3lé Ko. Messing aus Handwaffen, 3332 Ko. Mes⸗ Schürzen und Hals⸗ singblech, O Ko. Reusil her, 99 Ko. Schmitdeeisen tsicher für Weiber, in großen Beschlägen, 336.463 Ko. Schmiedeeisen in blaukarrirtes Taschen⸗ kleinen Beschiägen, 53 . Ke. Schmiedeeisen aus tuchleinen, Handwaffen, 1646 Fo. Stahl aus Altillerie.· Mete Stꝛohsackdrell, nil, 1843 Ko. Stahl aus Handwasfen, 152 Ko— grauer Drillich Weißblech, Os Ko Zinkblech 12945 Ko. Zink, auf Weiberunterröcken, dem Submijsier swege zu verkaufen. Offerten sind 13) 400 133 graues Tuch, bis zum 15. November er, Morgens 19 Uhr, fon einzufenden. Verkaufs nedin gungen liegen im Bureau des unterzeichneten Artillerie⸗Depots zur Einsicht aus und können gegen Erstattung der Kopiglien ver = schickt werden. Sldenhurg, den 29. Oktober 1875. Artillerie ⸗Depot.
16 Bekanntmachung.
Die Lieferung von drei Cornwall Dampfkesseln für die Königliche Steinkohlengruhe Heinitz soll im Wege öffentlicher Submission vergeben werden.
Lieferungslustige woll n ibre Offerten His zum Submissionsterm ne am 19. November er., Nach⸗ mittags 2 Utzr, verschlossen und mit entsprechender Aufschrift verfehen, einteichen. Die Lieferungs- bedingungen und Zeichnungen können vorher auf dem Inspektiens⸗Bureau eingeschen, auch abschrift⸗ lich von dort bezogen werden.
Deinitz bei Nernkiccher, Reg. Bez. Trier, den 29. Okrober 1675 a Cto. 297 / 10.)
Königliche Berg⸗Inspektion VII.
Verkäufe, Verpachtungen,
Artillerie 6526
10
10 1500
133 300 zu
14 409 Kilogr. graue Wolle zu Strümpfen, 15) blau und weiß melirte Baumwolle zu Strümpfen,
16) Fahlleder, 17) Brandsohlleder, 13 on, Mastricher Sehlleder. . Die Offerten müssen versiegelt, mit der Bezeich- nung: „Submisston auf Leinewand, Drell, Zwillich, Tuch⸗ oder Lederlieferung“ äußerlich HFersehen sein und sind bis zum Tage der Eröffnung derselben, am 4. November a. «., Mittags 12 Uhr, im Bureau der Arbeitsinspektion einzureichen, wo auch die Bedingungen mit den Normalproben in den Vormittagsstunden zwischen 10—12 Uhr ein⸗ zusehen und die ersteren zu unterschreiben sind. — Spaͤter eingereichte Offerten bleiben unberücksichtigt. Berlin, den 20. Oktober 1875. Die Direktion der Königlichen Stadtvoigtei. Bekanntmachung. Bei dem Artillerie Devot Oldenburg sollen: 102 Lünsen Oldenb. Konstr.,
gegen Erstattung der Kopialien verschickt werden.
O. Ko. Kupfer⸗
(3544 Bekanntmachung.
Bei dem unterzeichneten Regimente sollen die pro 1876 erforderlichen Materialien zur Anfertigung der Groß und Klein. Montirungsstücke, sowie diverse
fertige Bekleidun sstücke beschafft werden. Hierauf refleitirende Fabrikanten haben bis zum 15. No⸗ vember c. Proben nebst Preigangabe einzusenden und dabei ausdrücklich zu erklären, daß sie die
Lieferungs bedingungen gelesen und sich denselben in allen Punkten unterwerfen. Die Bedingungen liegen im Bureau, Perlengraben 110 zur Einsicht offen und wird event. gegen Entrichtung von 36090 8 Ab⸗ schrift ertheilt. Ct. A6 X) Cöln, den 29. Oktober 1875. 5. Rhein. Jufanterie Regiment Nr. 65. Bekleidungs ⸗ Kommisstan.
lsst
Verschiedene Bekanntmachungen.
Guteho f uungshütte,
Actien⸗Verein für Bergbau und Hüttenbetrieb.
Wir laden unsere Herren Aktionärs hiermit zu einer
.
welche
Ordnung, ergebenst ein.
aʒaaußerordentlichen General⸗Versammlung, Dienstag, den 30. November 1875, Nechmittags 2 Uhr, in unserm
Centralburean zu Oberhausen abgehalten werden soll, unter Hinweis auf die nachstehende Tages
Tages ⸗ Ordnung. ö . Abänderung des 8. 9 der Statuten, dahingehend, daß der Aufsichtsrath anstatt aus „neun“ aus steben bis neun“ Mitgliedern besteht.
Tages Ordnung, ergebenst ein. über die Jahres⸗Rechnung,
flossenen Jahres, 4) Ertheilung der Decharge,
Ferner laden wir unsere Herren Aktionäre zur dritten ordentlichen General⸗Ver⸗ sammlung, welche Dienstag, den 30. Nopember 1875, Nachmittags 3 Uhr,
in unserm Centralbureau zu Sberbausen abgehalten werden soll, unter Hinweis auf die nachstehende
Ta ges Ordnung. . ⸗ I) Bericht des Aufsichtsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen, sowie insbesondere
2) Bericht des Vorstandes über den Betrieb des verflossenen Jahres, q 3 Bericht der fär die Prüfung der Bilanz ernannten Kommission über die Bilanz des ver⸗
55 Neuwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrathe; . ö 6) Wahl einer Kommission von drei Personen für die Prüfung der Bilanz pro 1875/76.
Bezüglich der Ausübung des Stimmrechtes verweisen wir auf 5. 20 der Statuten und bezeichnen
neben den Mitgliedern des Aufsichtsrathrs den Vorstand unseres Vereins zu Oberhausen und
die Duisburg Ruhrorter Bauk zu Duisburg
als diejenigen Stellen, bei welchen Inhaber-Aktien deponirt werden können.
Oberhausen, den 1. November 1875.
Der Aussichtsrath:
S. Hanĩel.
85615]
Nachstehend veröffentlichen wir die in der Generalversammlung vom
Brannschweigische Akttien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und
heutigen Tage festgestellte Bilanz. Da dieselbe die Vertheilung einer Dividende
Flachs⸗Industrie.
für das Geschäfts ahr 1874,75 nicht gestattet, wird der betreffende Dividendenschein damit für wirkungslos erklart.
Braunschweig, den 30 Oktoher 1875.
Braunschweigische Akrien⸗Gesellschaft für Jute⸗ und Flachs ⸗Industrie.
4. Spiegelberg Han ppri6am.
Aetiva.
II Bilanz am PM. Inni 18275.
Passt vn.
31
g. 23 426 39 2 S66 45 Xr 66 76
9. 6 464649
An Wechsel⸗Conto: Wechselbestand in Braunschweig. „CGassa⸗Conto: Baarbestand in Braunschweig und f Debitoren „Filiale Vecheldez Generalfabrikanlage.
Abzüglich letzter Amortisation.
Vechelde ö gs0. 438 45 36, 161 50
gi a6 9s Zuzüglich Neuanschaffungen 1873 74. 2455 48
gas 732 43
Per Capital - Conto 2500 Actien à 900 MS.. Abzügl. 76 Actien à 900 .. P ee , m . 450, 000 6 Amortisation
Hypothcken auf den Grund⸗
auf Gebäude und Grundstücke. Abzüglich vorjähriger Abschreibung f
Zuzüglich Neuanschaffung ... ö
auf Maschinen Abzüglich letzter
Abzl. nach Braunschweig überführt F
Zuzüglich Neuanschaffung.
Abzüglich nach Braunschweig übernommener Gegenstände
Zuzüglich Neuanschaffungen 1874ꝭ 75.
Ab Amortisation:
Thlr. 107,4
1074.
16,991 40 92974 3 zl, 366 7?
g6 1,107 76
59. 21.
Thlr.
106.385. 5it5.
1* auf Thlr.
Abschreibung ??
106 890 219,584. 16,979.
Thlr.
208,605 5,693. 24. —
Thlr.
202941. 312.
5* auf Thlr.
An Fuhrwerks⸗Conto in Vechelde
Grundstück Conto Gebanbe Genie Conto für Betriebskraft und Transmissionen. Conto für Werkstattmaschinen und Einrichtung. Gonto für Spinnereimaschinen und Einrichtung Conto für Webereimaschinen und Einrichtung.. „Gonto für Appreturmaschinen und Einrichtung incl. Sacknäh⸗
2 2
Centrale Braunschweig.
einrichtung.
Utensilien ˖ Conto.
„Gasanlage Conto . Conto für Feuerlöscheinrichtung Gonto für Comptoir⸗ und Wo GEonto für Arbeiterwohnungen und Inventar Grundstuck Conto für Arbeiterwohnungeng ĩ d Vechelde
*
Jute Lager: Vorräthe in Braunschweig un
Barn -Lager: Vorräthe in Braunschweig und Vechelde Heizmaterial, Oel, Thran, Betriebs. und Werkstattmaterial:
Vorräthe in Braunschweig und Vechelde
„Gewebe und Säcke: Vorräthe in Braunschweig.
ö 1 Garn: . . z Bestand der Prioritäts - Obligationen
Assecuranz Prämie im Voraus bezahlt
Unkosten der Partial ⸗Orligationen Betriebs⸗Einrichtungs ˖ Conto . Ab Gewinn⸗Reserve de 1874
Gewinn ⸗ und Verlust⸗Conto⸗ Davon ab:
1) Gewinn auf 10 Stück präcludirte Actien à 40 &&
Desgl. auf 66 Stück à 66 ..
203 254.
hnungẽmobil iar und Inventar
— . —
304588 18 33. 894 90
.
* Aa13 5 en 5
46 627 55 1223, 867 94 105,936 14 34,633 57 314 51068 192,755 17
67, 179 56 3 50 ol 15,744 26 3,641 64 4930 34 25. 145 870 18918 35 348 357 5 123,351 76
112886 75 121747 36 175309 4 183, 100 — 6426 40 S. 220 80 109009 —
. 3 ↄo9 o wd
MS 3500
35600 43200 *
Y Abschreibung vom Reservefonde⸗CGonto
9430 18 4306785
— —
1
stücken für Arbeiterwohnungen Prioritäts Obligations⸗Conto. Wechsel · Obligos Diverse Creditoren . Reseryefonds · Conto am 30. Juni , ö D für Amortisation Vechelde für Abschreibung auf Gewinn und Verlust⸗ Cento. ;
Dividenden⸗Conto pro — Rückständige Prioritäts⸗Zinsen pro 1. Januar.
pro 1. Juli
14 Rückstãndige Pri Arbeiter · Crankenkaffe Vechelde (
76 Stück verfallene 2181, 600 436 500 —
5730 =
472, 7287
.
; 2. Sd2 79 avon verwandt: —
M 33 694. 19.
9 A130. 78.
43, 12497
168 72 75
dto. ö 1873/74
dto. ö!
soritãis · Zinsen ö . 4243
; Braunschwei dto schweig ñ ss
N Goo
66 3
427, 70.
Vorldeutsche Bank
in Hamm belk g.
8586 J Status ultimo Oktober 1875.
Activa.
Baarbestand (Cassa und Bank) Hiesige Wechsellꝛ(l·-·- Auswärtige Wechsel. Fonds und Actien-.-. Darlehen gegen Unterpfand Conto-Corrente mit Hiesigen
(davon gegen Sicherheiten
S6 6, 130, 332. 78)
Aus värtige Correspondenten.
;;. Bank- Gebũude.
4049, 283. 26 17,289, 429. 54 3,883, 834. 15 d. S23, 548. 36 13, 381,994. 42 7, 255, 833. 82
60.
10.759, 430. 96 l, 169, 901. 92
S38 933. 75
27000 — l, 050,900 —
an, Capital- onto
g,) 757 82
ce
Für den Reservefonds ange- kaufte Effekten
J Passi v
Teræinsliche giro-Conten Reservefonds Deleredere-Qonto. . Diridenden-Restanten Diridenden von 1874 IHHamm hurg, den 31.
Pepositen . .
A.
Oktober 1875.
2, 899, 784. 63
45, 000, 909. — 6, 678, 743. 65 10,484, 499. 40 3, 000, 000. — 3, 0, 000. — 1001. 38 10,500. *
Hie Pirection.
3 8689]
Lebens⸗ und
Hanka dhs
Pensions⸗Versicherungs⸗ Gesellschaft in Hamburg.
Außerordentliche Generalversammlung am
C. E. E.
13 20. November d. J, Nachmittags 29 Ur, im ause der Gesellschaft, Pferdemarkt 5, erren Actionäre hiemit eingeladen werden. Samburg, den 19. October 1875.
Für den Verwaltungsrath:
Mörimʒ.
Für die Direction:
Ang. Wr., Schmidt.
wozu die
ls6is] . Versicherungs anträge Te gezen Feuersgefahr nehmen wir jederzeit ent⸗
gegen.
Antrags formulare, sowie Prospekte verabfolgen wir kostenfrei. Proyision berechnen wir für 36000
beziehen:
8574)
payierge
von
in Deutschland, Firma:
83
Id.
. Versicherungssumme von 6 1530 ab pro anng. Unsere Bureaur, Behrenstraße 14 part, sind Vormit . tags von 8 1 Uhr, Nachmittags von 3— 7 Uhr, geöffnet. Berlin, 1. November 1875 Berliner Kommisstons⸗ und Lombard⸗Bank⸗ Direktion.
Im Selbstverlage des Verfassers, Goll⸗ nowstr. 11, und durch alle Buchhandlungen zu
Die Lösung der Banknoten⸗ und
Währnngsfrage,
oder das richtige Geld ist das auf die Eisen⸗ bahnen des Landes fundirte Staats-
Richtiges Geld und richtige Waare ist die Lösung der sozialen Frage,
S. Blanckertz, Begründer und Besttze der ersten und einzigen Stahlschreibfederfabrik
Heintze u. Blauckertz. Berlin. N. O.
Bezeichnung
— *
2
Zweite
K
8
I) die Vakanzen⸗Liste der durch Militär⸗Anwärter zu hbesetzenden Stellen, 2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter
3) die Uehersicht der anstehenden Konkurs⸗Termine,
) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,
5) die Verpachtungstermine der Königl Hof Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
Beilage
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Dienstag, den 2 November
1875.
auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handels- und Zeichenregistern veroöffeatlicht:
6) die von den Reichs, Stagts⸗ und Kommunalbehörden ausgeschriebenen Submisstonstermine, I) die Tarif- und Fahrplan⸗Veränderungen der dentschen Eisenbahnen,
8) die Uebersicht der Haupt-Eisenbahn⸗Verhindungen Berlins,
9) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff⸗Berbindungen mit tansatlantischen Ländern,
10) das Telegraphen⸗BVerkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes üher den Martenschutz vom 30. November 1874. vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handel s⸗Register für das Deutsche Reich. n 26
Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile
Das Central ⸗HandelsRegister für das Deutiche Reich erscheint in der Regel täglich. — Dae Abonnzment beträzt L M 50 3 für das Vierteljahr. — Einzelne Nummern kosten 29 8. —
30 3
3
Handelsrechtliche Entscheidungen aus dem
Gebiete des französischen CEivilrechts.“)
I) Bei Annahme einer Handelsfirma (Art. 20
H. G. B.) darf vom Geschlechténamen kein solcher
Gebrauch gemacht werden, der lediglich dar Mittel
einer Gewerbsbetheiligung ist, um zum Zwecke der Täuschung und Heranziehung von Kundschaft die
Rechte anderer gieich⸗ oder ähnlich lautender Ge⸗
schäfte zu verletzen. Es ist dies ein Betrug, und kann hierfür nach Art. 1382 B. G. B. Schadens—⸗ ersatz gefo dert werden. Der Umstand, daß einige unterscheidende Zeichen zur Zurückweisung von leicht
vorauszu sehenden Reklamationen der gleichlautenden Firma beigefügt werden, welche das Publikum schwer
findet, ändert hieran Nichts. U. A. G. Paris (Datum ist nicht angegeben).
S. 43 bis 54.
2 Versicherungsagenten sind als solche nicht ohne Weiteres einer der im H. G. B. Art. 41, 47, 57 und 66 angeführten Arten von Bepoll—⸗ mächtigten in Handelsgeschaften einzureihen.
ihrer Thätigkeit bei den abzuschließenden oder abge⸗ schlossenen Versicherungsgeschäften der Umfang der ihnen durch die Versicherungsgesellschaft eingeräumten
Vollmachtsbefugnisse festzustellen. U. H. A. G.
Zweibrücken vom 10. Juni 74 1. e. S. 127.
3) In demselben Sinne spricht sich das Urtheil des A. G. Colmar vom 14. Januar d. J. (I. 6. S. 277 bis 280 dahin aus: Eine Feuerversicherungs⸗ Gesellschaft haftet für die Handlungen und Unter⸗ lassungen derjenigen
Personen, die, nicht als bestellte Agenten, doch mit und Billigung der Gesellschaft in schäftsbetriebe thätig sind, indem Auffafsung Veranlassung geben,
wenn auch Wissen ihrem Ge⸗ sie zu der daß ste zur
Vertretung der Gesellschaft in dem in Betracht kom⸗
menden Umfange befugt sind, die Gesellschaft selbst aber keineswegs aus einem durch sie hervorgerufenen Irrthum Vortheil ziehen kann. Es kommt hierbei auf den größeren oder geringeren Umfang der Voll⸗ macht selbst nicht an, welche die Gesellschaft dem für ste Handelnden ertheilt haben mag.
4) Der Ausdruck „mandat“ (hier mit dem Zu⸗ satze non acceptable“) ist nicht ein der deutschen „Wechsel! entsprechender Aus⸗ druck. Im französischen Handelsrechte ist die Linie zwischen wechselmäßigen und nicht wechselmäßigen Handelspapieren nicht so streng
gezogen, wie im deutschen Wechselrechte. Wesentliche Unterschiede sind, daß das mandat nicht nothwe. dig
ein Handelsgeschäft ist, daß es nicht remiss d'argent
de place en place voraussetzt, daß es à ordre ge- stellt sein, aber auch auf eine bestimmte Person lauten kann, daß das Indossament nicht an die beim Wechsel vorgeschriebenen Formen gebunden ist, daß das Mandat nicht der Acceptation unterworfen ist,
was durch den Zusatz „non acceptable“ ausgedrückt
wird, ob es einer Protesterhebung Mangels Zahlung
unterworfen, von den Umständen, dem vermuthbaren
Willen der Parteien und dem Verhältnisse, in welchem es die Requisite des wahren Wechsels an sich trägt,
abhängig ist, und daß endlich bei demselben der
Kollektivregreß gegen alle Vormänner und die für
Wechsel und billets à ordre vorgeschriebene kurze Ver⸗
jährung nicht stattfindet. Ein solches mandat kann aber die Eigenschaften einer kaufmännischen Anweisung an, sich tragen und ist dann nach Art 301 H. G. B. n. R. O. H. G. (Datum fehlt)
zu beurtheilen. J. . S. 152 bis 155.
5) Schuldhafte Verspätung des Trans⸗ ports verpflichtet nicht ohne Weiteres zur Ent. schädigung wegen Werthsverminderung des Guts. (Art. 27 Ziff. 2 H. G. B) Ü. J. S. H. G. als
Kassationshof f. Els. Lothr. vom 27. Jan. 75.
6) Die Weinfgbrikation zum Zweck des Ver⸗ . ist nach 5. 367 Ziff. J des St. G. B. straf⸗ ar.
des gemeinschädliches Treiben zu erachten und nach
Art. 1131 und 1133 B. G. B nicht klagbar. Der Umstand, daß der erste Ankäufer (Wirth) hiervon Kenntniß hat, ändert hieran Nichts, vielmehr nimmt der Verkäufer und Fabrikant dadurch wesentlich auch
an der Täuschung der Konsumenten Theil, U. A. G. Celmar 11. Febr. 75 1. e. S. 261 bis 264. 7) Gegen die Eisenbahngesellschaf: spricht die Vermuthung, daß die Beschädigung der Waare bei der Ausladung zum Zwecke der Zoll⸗
abfertigung stattgefunden hat, wenn sie es unter⸗
lassen hat, nicht nur den Empfänger des Guts zur Aus ladung behufs der Verzollung zu berufen, sondern auch über den Befund bei der Ausladung eine Ver—⸗ handlung aufzunehmen, wodurch nach Anleitung des Art. 106 des französischen und 407 des deutschen H. G. B. die etwa schon vor der Ausladung vorhandene Schadhaftigkeit hätte nachgewiesen wer⸗ den . U. A. G. Colmar 26. Okt. 74 I. e. 8) . die unter der Gesellschaftsfirma ausgestellten . el haftet — auch bei Mißbrauch der Unter . schrift durch einen Gesellschafter, der den Wechsel im persönlichen Interesse ausgestellt hat — die Gesell⸗
) Also auch die Pfalz und Baden betreffend.
Puchelts Ztsch. Bd. 6
Han . Es ist aus den thatsächlichen Um ständen, namentlich aus;
ar. Ein auf dieselbe gegründetes Vetrags verhält⸗ niß ist als ein unsittliches, allen Grundsätzen eines
— 2
schaft, außer im Falle des dolosen Einverständ⸗ nisses des Inhabers mit dem Gesellschafter. Un⸗ erheblich ist in letzter Hinsicht, wenn der Inhaber nach Ausstellang und Indossirung des Wechsels, also zu einer Zeit, wo die Wechselverbindlichkeit be⸗ reits eingegangen war, davon Kenntniß erlangt hat, daß die durch Ausstellung des Billets bezweckte Geldaufnahme im persönlichen Interesse des Aus. stellers und nicht in demjenigen der Gesellschaft ge⸗ schehen ist. (Art. 114 u. 125 Ziff. 4 H. G. B.) IMU. A. G. Colmar, 14. Jan. u. 18. Febr. 75. 1. C. S. 280 u. 281.
9) a. Die Verbindlichkeit der Eisenbahn zum Schadenersatze für eine beim Betriebe der Bahn herkeigeführte Tödtung fällt nicht schon dadurch weg, daß die Einrichtung des Betriebs den durch die Verwaltungsbehörden erlassenen Bahn⸗ ordnungen enispricht. Es hängt vielmehr von den Umständen eines jeden einzelnen Falles ab, ob ein die Verantwoꝛrtlichkeit der Eisenbahn ausschließendes Verschulden des Getödteten vorliegt.
b. Das Zusammentreffen eines Verschuldens des Getödteten mit einem größeren Verschulden der Eisenbahn hebt die Verbindlichkeit der letzteren zum Schadenzersatze nicht auf, sondern wirkt nur auf die Höhe der Entschädigung ein. U. A. G. 12. April 75 I. C. S. 293 bis 299.
Ein anscheinend zweifelhafter Fall, in dem der Verkäufer den mit dem Gegenkontrahenten geschlosse⸗ nen Lieferungsvertrag als Kauf, während dieser den Vertrag als einen Kommisstonsvertrag aufgefaßt wissen wollte, gab dem Reichs⸗Oberhandels⸗ Gericht Anlaß, in der Sitzung vom 30. Septem⸗ ber d. J. die rechtlichen Unterschiede zwischen einem Propregeschäft und Kommisionsgeschäft eingehend zu erörtern. Ein Liverpooler großes Hand- lungshaus bot sich einem deutschen Handlungshause, welches Hanfgarngeschäfte Fetrieb, zur Vermittelung von Hanfgeschäften an. zur Vereinbarung über den Verkauf von 25 Tons
Hanfgarn nach von der dentschen Handlung einge⸗
sandten Proben. Am 13. Juli schrieb das englische . „Wir haben diesen Tag verkauft für Ihre
echnung 25 Tons Hanfgarn à 32 Pfd. Sterl. pr. Ton, Koen, Fracht und Versicherung per Dampfer nach Hull. Am 25. Juli desselben Jahres erfolgte Seitens des Ver⸗ käufers die Mittheilung: „Wir haben mit Gegen— wärtigem das Vergnügen, Sie zu benachrichtigen, daß wir per Viceroy nach Hull für Ihre werthe Rechnung und Gefahr verladen haben, worüber an⸗ liegend Connaissement und Faktura zur gefälligen Bedienung verabreichen und wonach Sie uns zu⸗ sammen mit E 766. 14 3. pr. 25. Oktober erken⸗ nen wollen, welchen Betrag wir uns erlauben, für Ihre Rechnung auf 2c. zu entnehmen. Dement⸗ sprechend lautet die Faktura: Sandte Ihnen für Ihre w. Rechnung und Gefahr“ ꝛc. Nach Empfang dieses Schreibens acceptirte das englische Haus die auf sie gezogenen Wechsel zur Berichtigung des Kaufgeldes für die Waare und berichtete sodann das Kaufge!d aus eigenen Mitteln und vor Abwickelung des Geschäftes mit ihren Käufern. In Folge von darauf entstandenen Differenzen über die Probe⸗ mäßigkeit eines Theils der gelieferten Waare entstand ein Rechtsstreit, wobei die Parteien ihr Rechts— verhältniß dem in Deutschland geltenden Rechte unterstellten. Der Streit hatte im Wesentlichen zum Gegenstande die Rechtsnatur des zwischen den Parteien geschlossenen Lieferungsvertrages, ob der⸗ selbe als Kommissionspertrag oder als Kauf— vertrag zu betrachten seͤi. Das Reichs Oberhandelsgericht entschied sich in Erwägung des thatsächlichen Verlaufs des in Betracht kommenden Geschäfts dafür, daß ein Kaufgeschäft vorliege, und daß demnach das englische Haus als Käufer zu be— trachten sei. Dies gehe zunächst aus dem oben zitirten Schreiben des Verkäufers vom 25. Juli
eigenthümliche Del-credere Haftung übernommen (Art. 370, Abs. 3 H. G. B), sondern sich sogar der, bei dem Kommissionsgeschäfte ungewöhnlichen, Verpflichtung unterworfen hatte, den Preis aus eigenen Mitteln zu bezahlen. „Es mag dahin ge⸗ stellt bleiben“, führt das Erkenntniß des Reichs ⸗Ober- handelsgerichts aus, ob durch Preisvereinbarung die Beurtheilung eines Geschäfts als Verkaufskommission, welches in die Form einer solchen gekleidet ist, unbedingt und dergestalt ausgeschlossen wird, daß dasselbe überhaupt nicht als Kommisstonsge⸗ schäft behandelt werden und keine der Gesetzes— bestimmungen über diese Geschäftsart zur Anwen—⸗ dung kommen kann, jedenfalls spricht bei Preis⸗
vereinbarung die Vermuthung gegen die Absicht der
Kontrahenten, das Geschäft als Kommission beurtheilt wissen zu wollen. Gemäß der Anschauungen im Handelsverkehr ist der Begriff des Auftrags streng zu fassen; der kaufmännische Sprachgebrauch pflegt es mit der Geschäftsbenennung nicht so genau zu auch wenn die Absicht eines Propregeschäfts deutlich ausgedrückt ist; in andern Fällen tritt diese Absicht nicht klar hervor; daher die häufigen Zweifel und Streitigkeiten, ob im einzelnen Falle Kauf oder Kommisston gewollt sei; zuweilen bringen die Kon— trahenten selbst es sich nicht zum Bewußt⸗
Dieses Anerbieten führte
nehmen; er bezeichnet als Auftrag jeden Bestellbrief,
m
sein, ob ein unmittelbarer Kauf oder ein Kommissions— geschäft geschlossen werde; zuweilen haben sie
steller den Namen des Dritten, mit welchem kontra=— birt worden; der Regel
sich daher von vornherein als Eigenhändler.
handelsplätzen — größere Handlungshäuser als „Kommissionsgeschäfte“', „Agentu en“ („agentes“) ꝛc. und geriren sich nach der Ausdrucksweise bei ihren Geschäftsverhandlungen als Vermittler, obgleich sie regelmäßig ihre Geschäfte auf eigene Rechnung abgeschlossen ansehen und so beurtheilt wissen wollen, und keineswegs die Absicht haben, sich mit der Provision zu begnügen. Ihre Geschäfte mit den Lieferanten einerseits und mit den Abnehmern andererseits stehen nur in dem Verhältniß des Spekulations⸗ und Realisationsgeschäfts, oder um⸗ gekehrt, zu einander in Beziehung; dem Kontra⸗ henten auf der einen Seite gegenüber betrachten fie ihr Rechtsverhältniß zu ihrem Kontrahenten auf der anderen Seite als eine innere, nur ste betreffende und auf die Natur dieser Rechtsverhältnisse selbst einflußlose Angelegenheit — mit anderen Worten: sie übernehmen die Rechte und Pflichten des Propre⸗ händlers.“
Für ein an einem Börsenplatz betriebenes Spekulationsgeschäft bleibt bei keiner besonderen Ver⸗ abredung dieser Platz der Erfüllungs⸗-Ort, selbst wenn der Verkäufer neben seinem Bankge schäft an dem betreffenden Platze noch eine Bank-Filiale in demjeaigen Orte unterhält, in welchem der Käufer seinen Wohnsitz hat. (Erkenntniß des Ober⸗Tribunals
Maklerbank in Berlin, welche eine Filiale in Breslau besitzt, 200 Kredit à 1981 Thlr. pr. ultimo Mai. Am 31. Mai stellte sich jedoch B. weder im Haupt⸗ comptoir der Bank zu Berlin noch bei der Filiale in Breslau, um die Papiere abzunehmen resp. die Differenz auszugleichen. Die Bank verkaufte daher die 200 Kreditaktien und klagte die Differenz zwischen dem Course von 198 und dem dafür erzielten Preise gegen Partikulier X. ein. X. erklärte jedoch,
nicht zur Entschädigung verpflichtet zu sein, weil am
in ge⸗
nicht die Effekten seine Wohnung von der Verkäuferin schickt worden. Dieser Einwand wurde jedoch als unbgründet zurückzewiesen, weil nach §. 342 des H. G. B. ohne besondere Verabredung die Uebergabe der Waare an dem Orte, wo der Ver⸗ käufer zur Zeit des Vertragsabschlusses seine Han⸗ delsniederlassung hatte, zu erfolgen hat. Nun ge⸗ stand aber die Klägerin selbst zu, daß am Lieferungs- tage die 200 Stück Kreditaktien nicht in der Filtzle
Lieferungstage ihm
zu Breslau, sondern in Berlin dem Verklagten zur Verfügung bereit gehalten worden sind und an⸗ daß aus⸗
durch worden.
dererseits stellte T. einen Zeugen auf, drücklich die Lieferung der Kreditaktien die Filiale in Breslau verabredet Das Appellationsgericht zu Breslau wies in Folge dessen die Klägerin mit ihrem Anspruche zurück. Das Ober ⸗Tribunal erachtete jedoch den von
X für seine Behauptung aufgestellten Zeugen in
der vorliegenden Sache für interessirt und deshalb,
der Wahrscheinlichkeit gegenüber, daß für das bei der Berliner Börse betriebene Spekulationsgeschäft auch Berlin der Erfüllungsort geblieben ist, für nicht glaubwürdig, und erkannte auf Zurückweisung der Sache in die zweite Instanz behufs Verneh⸗
mung eines von der Klägerin aufgestellten Zeugen,
nach dessen Aussage nur in dem Falle die Liefe⸗ rung durch die Breslauer Filiale erfolgen sollte, wenn X rechtzeitig den Wunsch dahin äußern würde,
ob er in Breslau die gekauften Stücke empfangen wolle.
hervor, nach welchem das englische Haus betreffs
ehlenhaften kaufmännifchen Verkehrg zuwiderlaufen. der Preiszahlung nicht die dem Kommissionsges wäaft
Der von dem vorjährigen sächstschen Gewerbe—⸗ Kongreß angenommene Antrag, die Exrrichtung einer Centrasstelle für G werbe und Handel betreffend, . von dem Ministerium abschlägig beschieden wor⸗ en.
lung begründet, welche die verschiedenartigsten Neu⸗
heiten von den berühmtesten deutschen, französischen, englischen und amerikanischen Industrieplätzen in sich
vereinigt und darum den Gewerbtreibenden und den
empfohlen wird.
wärtigen Gewerb Vereinen interessante Gegenstände aus seiner permanenten Ausftellung gegen billige Leih⸗
gebühren und , . zu leihen, und auf dem Riesaer Kongreß Gewünschte
diese Weise das au mit herbeiführen zu helfen.
allerlei Neuheiten und Maschinen von den berühm⸗
testen deutschen und außerdeutschen Industrieplätzen
dienen und diesem Zwecke Mitte November übergeben werden soll. benden und Industriellen in der Stuttgarter Central-
daran gar kein Interesse; selten erfährt der Be⸗
ĩ nach kommt es beiden Theilen nur auf den Umsatz an, und sie betrachten . Dem⸗ gemäß bezeichnen sich auch — namentlich an See⸗
vom 7. September d. J) — Der Partikulier X. zu Breslau kaufte am 30. April bei der Provinzial⸗
— In Folge dessen hat der Fabrikant C Grieben in Döbeln daselbst eine permanente Aus stel ·
Hr. Grieben hat sich bereit erklärt, auch den aus⸗
Außerdem hat Hr. Grieben ein großartiges Ge⸗ bäude fertig gestellt, welches als Centralstelle für
Wie die Württemberger Gewerbtrei⸗
stelle das bequemste und erfolgreichste Mittel haben,
ihre Arbeiten auszustellen, bekannt werden und em“ pfehlen zu lassen, so würde das in ähnlicher Weise auch den sächsischen Industriellen durch die projektirte Döbelner Centralstelle möglich gemacht werden.
Friedrich Georg Wiecks, Deutsche Illu⸗ strirte Gewerbezeitung“, herausgegeben von Dr. A. Lachmann, (Verlag von F. Berggold in Berlin W., Linksstraße Nr. 10), Nr. 44, hat folgenden Inhalt: Gewerblich⸗industrielle Berichte: Das chemische Holzftoff Verfahren des Hrn. Albert Ungerer in Simmering. — Vorschriften für die Preisvertheilung bei der Weltausstellung in Phila—⸗ delphia 1876. — Der Verein deutscher Eisen⸗ und Stahlindustriellen in Berlin. — Ueber den Deacon schen Prozeß der Chlorbereitung. — Der Tunnel zwischen Frankreich und England. — Die neuesten Fortschritte und technische Umschau in den Gewerben und Künsten: Patente vom Monat September. — Dampfhammer mit Fußtritt. — Verfahren, Garne oder Gewebe aus Baumwolle oder Leinen blau zu färben. — Aachener Indigo. — Zur Vernickelung. — Industrielle Notizen und Rezepte: Riders Rel⸗ tungs floß. — Automatische Meldung der Annäherung von Eisbergen an ein Schiff. — Erkennung eines gut ausgegohrenen und abgelagerten Bieres. — Prü⸗ fung des Olivenöles in der Türkischrothfärberei. — Englische Gasanstalten.
— Das XI. Heft (XI. Bandes) der Zeitschrift für Kapital und Rente, begründet von A. Moser, fertgesetzt von Freiherr von Danckelman. Berlin (Weidmannsche Buchhandlung 1875), hat folgenden Inhalt: Der Bau der Brür⸗Moldauer Verbindangsbahn durch die Leipzig⸗Dresdener Eisen⸗ bahn⸗ Compagnie. — Finanzielle Chronik der Mo⸗ nate Juli und August 1875. A. Neue Emissionen und sonstige Modifikationen. B. Allerlei. Re⸗ stantenliste pro Monat Juli und August 1875. In—⸗ haltsregister zur Restantenliste. — Miscelle. Zur Geldökonomie (Fortsetzung),. B. Die Anweisung, das Akkreditiv und die Cirkularnote. Literatur. (Nobacks Münz⸗, Maaß ⸗ und Gewichtsbuch. — Theorie und Praxis der Rentenrechnung von Oscar
Fleischauer.)
— Nr. 44 des, Gewerbeblatts aus Würt⸗ tem berg“, herausgegeben von der Königlichen Centralstelle für Gewerbe und Handel, enthält: Prüfungs⸗CGrgebniß bei dem Lehrkurs für Hufschmiede. — Populäre Farbenkunde. (Fortsetzung) Buch⸗ druckerschwärze, welche leicht wieder von dem damit bedruckten Papier entfernt werden kann. — Dampf⸗ kessel Explosionen in Frankreich in den Jahren 1868 — 1572. — Stand des Eisenmarktes in England. — Nächste Monatsbörse. — Ankündigungen.
Nr. 1255 des Brem er Handels blatt, Wochen schrift für Handel, Volkswirthschaft und Statistik, hat folgenden Inhalt: Wochenschau. — Der Giro⸗ verkehr der Bremer Fahrnißzeit. — Neue Klauseln in den Kohlen Charterpartien von den Waleshäfen. — Rechtsfall. — Zustand und Fortschritte der deut⸗ schen Lebens -⸗Versicherungsanstalten im Jahre 1874. — Wohlthätigkeit gegen Brandbeschädigte. — Ver— mischte Mittheilungen. — Marktberichte. — Anzeigen.
Handels ⸗ Negister.
Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich
Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem
Herzogthum Anh alt werden Dienstags unter der
Rubrik Leipzig resp. Darmst adt und Dessan
veröffentlicht, die ersteren wöchentlich, die beiden letz ⸗ teren monatlich.
Kerim. Dan delsregister
des gönrglichen Stadtgerichts a Serlin. Zufolge Verfügung vom 1. November 1875 sind am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 1148 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma:
Joel & J. Maher
vermerkt steht, ist eingetragen:
Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst.
Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: J. Feinb erg C Goldschmidt
am 26. Oktober 1875 begründeten Handelsgesell⸗ Gewerb ⸗Vereinen als Mittel zum Studium der ge⸗ 66 d 6e
werblichtechnischen Fortschritte und als bequemste Gelegenheit zur Ausstattung des gewerblich techni⸗ schen Thales der Vereinssttzungen angelegentlichst
schastt⸗⸗ . (jetziges Geschäftslokal: Kurstraße 53) sind die Kaufleute: I) Julius Femberg, 2) Felix Goldschmidt, Beide zu Berlin. : Dies ist in unser Gesellschaftsregister unter Nr. 550) eingetragen worden. (Branche: Bank⸗ und Produkten ⸗Kommission).
In unser Firmenregister ist Nr. 9029 die Firma: Joel Mayer
. als deren Inhaber der Kaufmann Joel Mayer hier (ietziges Geschäftslokal: Hoher Steinweg 15) eingetragen worden.
(Branche: gegerbtes Leder en gros.) Den Kaufleuten Otto Michel und Jacob Cohn