1875 / 258 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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die Post entbunden wissen wollte, um die bevorstehende Tarif⸗Er⸗

Phurg zu vermeiden. Der Abg. Grumbrecht vertheidigte en postfiskalischen Standpunkt, indem er nicht dem Publi⸗ kum zu Gunsten der Eisenbahnen die Lasten der Schadlos⸗ haltung der Postverwaltung aufbürden wollte. Der Bundes⸗ bevollmächtigte General⸗Postdirektor Dr. Stephan entgegnete sodann in längerer Rede. (S. unter Reichstagsangelegenheiten). Der Abg. Richter (Hagen) wandte sich hierauf gegen die Ausfüh⸗ rungen des General⸗Postdirektors und des Abg. v. Benda mit der Behauptung, daß durch eine solche Besteuerung der Bahnen besonders das Defizit der Staatsbahnen wachsen und so dem Säckel der Steuerzahler Lasten zu Gunsten der Post aufgebürdet Nachdem noch der Abg. Windthorst sich für die Vor⸗ lage erklärt hatte, wurde die Debatte geschlossen uud die Vor⸗ lage einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.

Alsdann wurde der zweite Gegenstand der Tagesordnung, das Gesetz für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Er⸗ richtung von Marksteinen, in erster und zweiter Berathung ohne Debatte angenommen.

Darauf folgte die erste Berathung des Freundschafts⸗ Handels- und Schiffahrts⸗Vertrages zwischen dem Deutschen Kaiser, Könige von Preußen ꝛc. im Namen des Deutschen Reiches und dem Freistaate Costa⸗Rica. Die Abgg. Dr. Kapp und Dr. Oppenheim erkannten die Vorzüge des vorliegenden Vertrages an; ersterer aber erklärte sich gegen die Ver⸗ wendung von Wahlkonsuln beim Abschluß von Verträgen, letzterer wünschte Schutz des Privateigenthums im Seekriege durch künf⸗ tige Verträge und machte auf einzelne Inkorrektheiten aufmerksam, welche eine Deutschland nachtheilige Interpretation veranlassen könn⸗ ten. Darauf wurde die erste Berathung geschlossen, und nachdem die Verweisung der Vorlage an eine Kommission abgelehnt, wurden in zweiter Berathung die Art. 1—6 incl. ohne Debatte an⸗ genommen. Der Abg. Dr. Kapp beantragte die Streichung des Art. 7, um deutschen Unterthanen in jenen unruhigen Laͤndern den materiellen Schutz des Reiches bei Beschlagnahme ihrer Schiffe zu sichern. Der Präsident des Reichskanzler-Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück (S. unter Reichstagsangelegen⸗ heiten), wies auf die Gleichartigkeit derartiger Bestimmun⸗ gen in allen Verträgen europäischer Staaten hin und auch auf die Debatte des Reichstages über eine gleiche Bestimmung in dem Vertrage mit Mexiko im Jahre 1870, welche damals zur Annahme der Bestimmung führte, um die er auch heute bat. Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dr Kapp wurde Art. J angenommen. Bei Art. 9 wünschte der Abg. v. Schulte, daß künftig Ausländer nur nach dem Reichsgesetz über die Civilehe sich hier verheirathen sollten, um eine Um⸗ gehung der Militärpflicht zu vermeiden. Der Abg. Dr. Kapp wies darauf hin, daß die Ehe von Protestanten nach den Gesetzen des Landes in Costa⸗Rica nicht geschlossen werden könnte. Der Präsident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, zweifelte, ob man um des Vertrages willen die Landesgesetz⸗ gebung ändern würde. Darauf wurde Art. 9 angenommen. Nach einer Anfrage des Abg. Oppenheim bei Art. 11 über die Option der Costaricaner, welche der Staats⸗Minister Dr. Del⸗ brück beantwortete, wurde die Vorlage in zweiter Berathung an⸗ genommen.

Die beiden nächsten Gegenstände der Tagesordnung: Ent⸗ wurf eines für Elsaß⸗Lothringen zu erlassenden Gesetzes zur Ausführung des Impfgesetzes vom 8. April 1874 und Entwurf eines Gesetzes für Elsaß⸗ Lothringen, betreffend die Kosten der Unterbrin⸗ gung verurtheilter PFersonen in ein Arbeitshaus, wurden nur in der ersten Berathung erledigt, die zweite dagegen auf Antrag des Abg. Miquel, der für letztere Amendements ankündigte, von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.

Es folgte die erste und zweite Berathung des Gesetz⸗ entwurfs für Elsaß⸗Lothringen, betreffend die Ab⸗ änderung des Dekrets vom 29. Dezember 1851 über Schankwirthschaften. Der Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog, erklärte, der Entwurf sei aus dem Bedürfniß hervorgegangen, die harten Strafen der französischen Gesetzgebung über unbefugten Schank⸗ betrieb mit den milderen Bestimmungen der deutschen Gewerbe⸗ ordnung in Einklang zu bringen. Die Vorlage wurde ge⸗ nehmigt.

- r der Sitzung 41 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 1 Uhr.

Die bisher unter den Titeln Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗Postverwaltung“ und „Amtsblatt der Deutschen Reichs⸗ Telegraphenverwaltung“ herausgegebenen beiden Verordnungs⸗ blätter werden vom 1. Januar 1876 ab zu einem gemeinsamen amtlichen Organe unter dem Titel „Amtsblatt der Deut⸗ schen Reichs ⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung“ vereinigt. Ebenso werden auch die als Beihefte zu den beiden Verordnungsblättern unter den Titeln „Deutsches Postarchiv“ und „Allgemeine Mittheilungen aus dem Gebiete des Tele⸗ graphenwesens“ erscheinenden Zeitschriften vom Beginne des nächsten Jahres ab vereinigt und unter dem Titel „Archiv für Post und Telegraphie“ herausgegeben werden.

Von der im Oktober 1871 zunächst für Deutschland behufs Erleichterung des Geldverkehrs getroffenen Einrichtung, wonach Gelder durch Postaufträge eingezogen werden kön⸗ nen, ist nach dem Ergebniß der vorliegenden statistischen Er⸗ mittelungen von Jahr zu Jahr ein ausgedehnterer Gebrauch ge⸗ macht worden. Es wurden im Reichs⸗Postgebiete an dergleichen Auftragsbriefen aufgeliefert: im Jahre 18727 140, 154 Stück, im Jahre 1873 449 766 Stück, im Jahre 1874 940,117 Stück, im 1. Halbjahr 1875 695,968 Stück und auf Grund derselben ein⸗ gezogen: im Jahre 1872 3,144,647 Thlr., im Jahre 1873 13 459,074 Thlr., in: Jahre 1874 33,511,003 Thlr., im 1. Halb⸗ jahr 1875 79, 269, 188 S 26,423,063 Thlr. Seit 1. April 1875 ist dies Verfahren auch auf den Verkehr mit der Schweiz ausgedehnt worden.

Die internationale Ausstellung für Gesund⸗ nn g und Rettungswesen, welche im nächsten ahre zu Brüssel stattfinden soll, und für deren Zweck jüngst, wie wir ausführlich gemeldet, unter dem Protektorat Sr. Kai⸗ serlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen ein deutsches Comité zusammengetreten ist, wird auch durch die lebhafte Theilnahme der preußischen Staatsbehörden nach Mög⸗ lichkeit gefördert Die betheiligten Verwaltungsressorts haben, der „Provinzial⸗Correspondenz“ zufolge, beschlossen, nicht blos die Thätigkeit der Kommunen, Korporationen, Ver⸗ eine und Privatkreise für das gemeinnützige Unternehmen anzuregen und zu unterstützen, sondern auch sich selbst unmittel⸗ bar an der Ausstellung zu betheiligen. Eine Beschickung der

stellungẽprogramm bezeichneten sanitären und humanitären Ge⸗ biete zugewiesen und auf demselben besonders ausstellungswürdige Gegenstände zur unmittelbaren Vorführung durch den Staat geeignet sind. So weit es auf die Betheiligung von Korporationen, Vereinen und Privatpersonen ankommt, ist bereits von Regierungswegen die erforderliche Anregung ergangen und zugleich allen Behörden die Weisung ertheilt, den Ausstellern jede angemessene Erleichterung zu gewähren. In Betreff der unmittelbaren Beschickung der Ausstellung durch Gegenstände aus den Verwaltungskreisen ist in Aussicht genommen, daß jeder der betheiligten Minister die Gegenstände, welche von Staatsanstalten seines Dienstzweiges geliefert werden, sammeln und in Brüssel unter dem Namen des Staates ausstellen soll. Es ist dabei als leitender Grund⸗ satz in das Auge gefaßt, daß die Betheiligung nicht sowohl auf die Menge der Gegenstände, als auf die Nützlichkeit und Zweck⸗ mäßigkeit derselben Rücksicht nehmen soll.

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= Die Wahlen zu den neuen Provinzial⸗Land⸗ tagen werden nun bald in ihrem Gesammtausfall zur all⸗ gemeinen Kenntniß vorliegen. Bis jetzt ist, mie die, Prov. Corr.“ meldet, das Wahlergebniß aus 193 von 228 Land⸗ und Stadt⸗ kreisen amtlich angemeldet; es fehlen mithin die Nachrichten noch aus 35 Kreisen, und zwar aus 10 von 59 Kreisen der Provinz Preußen, aus 16 von 33 Kreisen der Provinz Brandenburg, aus 2 von 30 Kreisen der Provinz Pommern, aus 6 von 64 Kreisen der Provinz Schlesien, aus 1 von 42 Kreisen der Pro⸗ vinz Sachsen.

Die Gesammtzahl der amtlich bekannten Wahlergebnisse be⸗ läuft sich auf 440, also auf etwa vier Fünftel der sämmtlichen Wahlen.

Die Ressort⸗Minister haben in einem Spezialfall den Verhältnissen entsprechend erachtet, den in den neueren Auslie⸗ ferungsverträgen des Deutschen Reiches mit anderen europäischen Staaten regelmäßig und ausdrücklich adoptirten Grundsatz, nach welchem die für Festhaltung und Auslieferung von ausländischen Verbrechern entstehenden Kosten von jedem ausliefernden Staate innerhalb seines Gebietes zu tragen sind, bei dem gleichmäßigen Zutreffen der leitenden Beweggründe auch Rußland gegenüber allgemein zur Anwendung zu bringen. Demgemäß sind die betreffenden Behörden angewiesen worden, die durch die Detention und den Transport der nach Rußland Aus⸗ zuliefernden entstandenen und noch entstehenden Kosten sub cap. 100 Tit. 4 des Etats von der Verwaltung des Innern als Mehrausgabe (Cirkular-Erlaß vom 19. Januar 1875 1I. 393) zu verrechnen und durch eine Bemerkung im obigen Sinne be⸗ sonders zu justifiziren.

Nach einem Spezialerlaß des Ministers des Innern vom 15. September d. J. darf aus der Bestimmung des 5§. 77 der KWreisordnung, wonach der Landrath die gesammte Polizei⸗ verwaltung im Kreise und in dessen einzelnen Amtsbezirken, Gemeinden und Gutsbezirken zu überwachen hat, für die Land⸗ räthe die Befugniß, die Funktionen der Amtsvorsteher, so weit und so oft es ihnen geboten erscheint, selbst auszuüben, nicht hergeleitet werden. Jene Vorschrift, in Verbindung mit der Bestimmung im 5§. 67 Absatz ? der Kreisordnung, giebt den Landräthen nur die Ermächtigung, die Amtsvorsteher zur Erfüllung der ihnen in Betreff der Verwaltung der Polizei ob⸗ liegenden Verpflichtungen event. durch Vermittelung des Kreis⸗ ausschusses (8. 68 der Kreisordnung) anzuhalten.

Wenn, die in dem vorliegenden Falle, der betreffende Amts⸗ vorsteher wegen persönlichen Interesses zur Sache die ihm nach §. 61 der Kreisordnung in wegepolizeilichen Angelegenheiten obliegenden Funktionen nicht ausüben kann, so ist der Landrath nicht er⸗ mächtigt, dieselben an seiner Statt wahrzunehmen, er hat sich vielmehr darauf zu beschränken, gemäß S§. 57 Absatz 5 der Kreis⸗ ordnung bei dem Kreisausschusse zu beantragen, daß der Stell⸗ vertreter oder einer der benachbarten Amtsvorsteher mit der Er⸗ ledigung der Angelegenheit beauftragt werde, oder, wenn der vor⸗ liegende Fall keinen Aufschub zuläßt, gemäß §. 137 Absatz 3 der Kreisordnung bezw. 55§. 7 und 8 des Geschäftsregulativs für die Kreisausschüsse vom 20. November 1873 diesen Auftrag Namens des Kreisausschusses selbst zu ertheilen.

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Bayern. München, 1. November. Der König empfing gestern Mittags den Besuch des Prinzen Luitpold, welcher vorgestern Abend von Oberstdorf (im Allgäu) hierher zurückge⸗ kommen war. Der Prinz verweilte beinahe eine Stunde lang bei Sr. Majestät, und heute Nachmittag ist bei demselben aus Anlaß der Feier seines Namensfestes Familientafel. Die An⸗ kunft des Kronprinzen Rudolph von Oesterreich wird übermorgen erwartet. Se. Kaiserliche Hoheit wird einige Tage hier bei seiner Schwester, der Prinzessin Gisela, verweilen, welche am 15. d. mit dem Prinzen Leopold, ihrem Gemahl, die Reise nach dem Süden antreten wird. Das Gesetz und Verordnungs⸗ blatt publizirte am 30. Oktober das Königliche Allerhöchste offene Dekret vom 14. v. M., durch welches der Gutsbesitzer Max Frhr. v. Truchseß in Bundorf zum lebenslänglichen Reichs⸗ rath der Krone Bayerns ernannt wird. Der langjährige Leibarzt Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Luitpold, Hofrath Dr. v. Zink, einer der geachtetsten Aerzte der Stadt, ist nach län⸗ gerem Leiden am 30. Oktober Nachmittag gestorben

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FSessen. Darmstadt, 1. November. Der Großherzog

hat heute den vom König von Spanien zum außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister am hiesigen Hofe ernannten Don Francisco Merry y Colom behufs Ueber⸗ reichung seines Beglaubigungsschreibens in besonderer Audienz empfangen. .

Mecklenburg. Schwerin, 2. Nobember Die d n missarisch⸗deputatischen Verhandlungen wegen Ab⸗

lösung der Stolgebühren sind gestern geschlossen worden.

Oldenburg. Olden burg, 1. November. Der dem Landtage vorgelegte Voranschlag des Herzogthums Oldenburg ergiebt einen Ueberschuß der Einnahmen um 292,000 6. Mit dem heutigen Tage ist der langjährige Bürgermeister der Stadt Oldenburg, Johann Heinrich Carl Wöbken in den Ruhestand getreten und der Nachfolger, Amt⸗ mann von Schrenkh, bisher zu Vechta, von dem Ober⸗ Regierungs⸗Rathe Barnstedt als Kommissar des Großherzog⸗ lichen Staats⸗Ministeriums in seine neue Stellung eingeführt worden.

Lippe. Detmold, 2. November. In dem Befinden und dem Kräftezustande des Fürsten ist nach dem im „FJ. L. Ft. u. A.⸗Bl.“ heut veröffentlichtem Bulletin seit gestern keine Aenderung eingetreten.

Oesterreich⸗Ingarn. Wien, 2. November. (W. T. B.) In der Besprechung des Artikels des St. Petersburger

Aus stellung von Seiten der Verwaltungsbehörden soll in so weit stattfinden, als der Fürsorge der Letzteren einzelne der im Aus⸗

„Wiener Abendpost“, derselbe enthalte nicht nur nichts, was im Gegensatze zu der bisherigen Aktion der drei Kaisermächte und der übrigen europäischen Mächte stände, sondern sei vielmehr eine Bekräftigung der Richtung und der Zwecke dieser Aktion, deren friedliche Tendenzen und Bedeutung sowohl für die wahren Interessen der Pforte, als auch für die der christlichen Bevölkerung der Türkei der Artikel auf das Schärfste und Unzweideutigste hervorhebe. Der Artikel interpretire allerdings die gegenwärtigen diplomatischen Auseinandersetzungen, kündige aber keineswegs eine neue Phase der politischen Situation oder eine Veränderung der Haltung Rußlands gegenüber der neuen Sachlage an.

Schweiz. Bern, 29. Oktober. Der Bundesrath hat in seiner heutigen Sitzung, in Ausführung der Artikel 151 und 159 der neuen Militärorganisation, die Erlassung nach⸗ stehender Verordnung beschlossen: „I) Sämmtliche der Mann⸗ schaft außer Dienst anvertraute Bekleidungs⸗, Bewaffnungs⸗ und Ausrüstungsgegenstände sind Eigenthum des Staates. Ver⸗ äußerung über Verpfändung solcher Gegenstände werden nach den Bestimmungen der Strafrechtspflege für die eidgenössischen Truppen, Art. 151 g. und Art. 166 Ziff. 22, bestraft. 2) Das Tragen von ordonnanzmäßigen Uniformstücken und Ausrüstungs⸗v gegenständen außer Dienst ist streng untersagt. In gleicher Weise ist Jedermann das Tragen militärischer Gradauszeichnungen außer Dienst untersagt. Dawiderhandelnde sind an den betreffenden Kreis⸗ kommandanten zu verweisen und von diesem mit einer Buße von 2 —– 30 Fr. oder einfachem oder strengem Arrest bis auf fünf Tage zu bestrafen. Im Falle, daß eine Geldbuße ausgesprochen wird, gebührt ein Drittheil dem Verleider. Die Bußen fallen dem eidgenössischen Invalidenfonds zu. 3) In die gleiche Strafe gemäß Ziff. 2 verfällt Derjenige, welcher einen Gegenstand mi⸗ litärischer Ausrüstung oder Bekleidung käuflich oder schenkweise oder aus irgend welchem anderen Grund übernimmt. Solche Gegenstãände können überdies, wo und wann sie ge⸗ troffen werden, ohne Ersatz zu finden, den. 4) Wehrpflichtige, welche zu Festanlässen ihre Uniform außer Dienst tragen wollen, haben dafür die Bewilligung der kantonalen Militärbehörde einzuholen.“ Am 28. Oktober war der katholische Ober⸗Kirchen⸗ rath des Kantons Genf versammelt, um den Bericht über die Vorgänge bei der Einsetzung der neuen Pfarrer von Hermance und Corsier entgegenzunehmen. Derselbe bestätigte nicht nur die letzten Sonntag in Corsier bei dieser Gelegenheit vorgekommenen bedauernswerthen Scenen, sondern ließ sogar außer allem Zweifel, daß, wenn die Gensd'armen die fanatisirte Menge nicht im Zaum gehalten gehabt hätten, als sich der neue Pfarrer mit den Abgeordneten des Ober⸗Kirchenraths und den Gemeinderathsmitgliedern von dort nach Anievers begaben, um in einem befreundeten Hause ein bescheidenes Mahl einzu⸗ nehmen, sicher Blut geflossen wäre. „An jenem Tage, sagte der Berichterstatter, existirte offenbar keine Kultusfreiheit in Corsier; denn dieselbe darf weder von der Anwesenheit der Gensd'armerie, noch der Polizei abhängen. Gegen solches fanatische Gebahren, das diese Freiheit aufhebt, muß vor der öffentlichen Meinung protestirt werden; dies muß auch gegen die Einmischung von Magistratspersonen anderer Gemeinden geschehen, welche ihre Pflichten so weit vergessen können, um die Einwohner der Nachbargemeinden zum Widerstand gegen die Staatsbehörde und die Gesetze aufzureizen. Man hat es hier mit einer wahren Vendée zu thun, welche in einer Ecke des Kantons Genf einen Sonderbund im Kleinen schaffen will.“ Die Berichterstattung schloß mit dem Antrage an den Staatsrath, die Schuldigen so⸗ fort dem Staatsanwalt zur Untersuchung zu übergeben. Der Grenzkonflikt zwischen der Großherzoglich badischen und der Thurgauer Regierung, betreffend gewisse Parzellen am Ufer des Sees bei Konstanz, wird durch ein internationales

Schiedsgericht geschlichtet werden.

Niederlande. Haag, 29. Oktober. Nach langen Ver⸗ handlungen hat die Zweite Kamm er der Generalstaaten mit 65 gegen 9 Stimmen den Gesetzentwurf zur Anlegung eines zweiten ,,,, genehmigt. Die Regierungsvor⸗ lage erfuhr einige wesentliche Aenderungen. Dieselbe umfaßt nunmehr nachstehende Linien: 1) von Zwolle nach Almelo; 2) von Dortrecht über Gorkum und Tiel nach Elste; 3) von Amersfoort über Rhenen nach Nymwegen; ) von der Umgegend Saardams über Purmerend und Hoorn nach Enkhuizen; 5) Sta⸗ voren über Hindeloopen und Sneek nach Leeuwearden; 6) Rym⸗ wegen dem linken Maasufer entlang nach Venloo; 7) Rotterdam oder Schiedam über Vlaardingen und Maassluis nach dem Hoek von Holland; 8) von Zwaluwe nach Herzogenbusch und 9) von Groningen nach Delfzyl. Nach Genehmigung dieses Gesetzes hat die Kammer sich bis zum 9. November vertagt, um als⸗ dann in die Berathung über die 1876er Etats vorlage zu treten. Von den in den letzten Tagen bei der Zweiten Kammer ein⸗ gelaufenen Bittschriften verdient eine speziell hervorgehoben zu werden. Dieselbe rührt von 56 der vornehmsten Bank⸗ häuser Amsterdams her und bittet die Kammer, eine Unter⸗ suchung nach den Ursachen der über die amerikanischen Eisen⸗ bahnwerthe hereingebrochenen Entwerthung zu eröffnen und, nach dem Beispiel des englischen Parlaments, nach Mitteln zu forschen, welche der Rückkehr ähnlicher Katastrophen vorbeugen können. Die Erste Kammer wird am 2. n. M. ihre Arbeiten von Neuem aufnehmen. Der „Phönix“ hat, nach Hinterlegung der von dem Vliessinger Gerichte festgestellten Kaution, seine Reise fortsetzen können. Wie aus Atschin mitgetheilt wird, sollen dort fliegende Kolonnen zur Vertreibung des Feindes, resp. Vernichtung seiner Vertheidigungswerke in der Umgegend der diesseitigen Stellungen, eingerichtet werden. Es sind bereits drei Bataillone angewiesen, welche zu diesem Zweck von Java nach dem Kriegs theater Eefahtt werden sollen. Die nieder⸗ ländische Geographische Gesellschaft faßte im vorigen Jahre den Beschluß, eine Expedition nach Ober⸗Djambi und dem Korintji⸗Thale (Sumatra) auszurüsten. Die Gesellschaft eröffnet nun, nachdem dieselbe namentlich Seitens der Regierung zur Ausführung ihres Vorhabens aufgemuntert wurde, eine öffent⸗ liche Subskription zur Sammlung der nöthigen Summe, welche auf 25, 000 Gulden veranschlagt wird. Die niederländische Kommission für die Weltausstellung in Phila⸗ delphia hat eine prachtvolle Kollektivausstellung der Zeichnun⸗ gen, Pläne u. s. w. sämmtlicher großen in den letzten Jahren in Niederland ausgeführten öffentlichen Bauten veranstaltet. Dieselbe wurde so eben dem hiesigen Publikum ebenfalls ge⸗ äffnet. Auch sind die beiden Abgeordneten Jonckbloet und de Casembroot nach Philadelphia abgegangen, um die vorbereiten⸗ den Maßregeln zur Aufstellung der diesseitigen Beiträge zu er⸗ greifen. Vorgestern wurde in Amsterdam dem Präsidenten der transvaalschen Republik, Burgers, vor dessen Rückkehr nach dieser Kolonie ein Festessen gegeben, welchem u. A. der

genommen wer⸗

„Regierungs⸗Anzeigers“ über die Türkei bemerkt die

dortige Bürgermeister, der Minister des Innern u. s. w. an⸗

reffend die Annahme derselben, welchen Se. Majestät der

ahnten. In seinem Trinkspruche wurde von dem Gefeierten als

e Ueberzeugung hervorgehoben: daß, nach der nunmehrigen nahme der niederländischen Bevölkerung Su d— frikas zu urtheilen, diese Gegend binnen 50 Jahren 8 Mil— nen niederländische Bewohner zählen werde.

Großbritannien und Irland. London, 1. November. neuesten Bulletins zurolge, die täglich in Clarence House sgegeben werden, macht das Befinden der Herzogin von dinburgh befriedigende Fortschritte auch die neugeborene rinzessin ist wohl und munter. In der russischen Kapelle, der Walbeck-street, wurde gestern die glückliche Entbindung Ihrer ziserlichen und Königlichen Hoheit durch einen Dankesgottesdienst eiert, welchem Graf Schuwaloff mit dem gesammten Personal r russischen Bötschaft anwohnte. Wie das „Hofjournal“ mel⸗ t, empfing die in Balmoral weilende Königin am Freitag die reuliche Kunde von der Geburt ihres 24. Enkelkindes. Am nächsten Donnerstag findet das erste Kabinets-Con⸗ il seit dem Schluß der Parlamentssession statt, zu welchem ehufe sämmtliche Minister nach der Hauptstadt zurückkehren. n soeben veröffentlichtes parlameniarisches Aktenstück enthält fschlüsse über die in dische Staatsschuld. Am 31. März 74 belief sich die Schuld der indischen Regierung in dien und in England, einschließlich der Obligationen im Be⸗ age von 14649 117 Pfd. Sterl, auf 122,184 024 Pfd. Sterl. Die neuesten Nachrichten von der ostafrikanischen Küste lden die Aufbringung von sechs Sklapenfahrzeugen it Sklaven an Bord. Fünf wurden von den Booten des iegsschiffes „London“ und eines von Ihrer Majestät Schiff hetis“ gekapert. Dover, 2. November. (W. T. B.) Der König und e Königin von Dänemark sind heute Nachmittag von nlais hier eingetroffen und mit der Prinzessin von al es, die zu ihrer Begrüßung erschienen war, alsbald nach ndon weitergereist.

Canada. Aus Ottawa wird unterm 30. v. M. gemeldet: r Premier⸗Minister, Alexander Mackenzie, machte eine Rund⸗ se in den Provinzen, um die soeben vollendete inter koloniale senbahn zu inspiziren. Die Bürgerschaft von St. Johns gab

zu Ehren ein großes Festmahl. Der Bürgermeister von ontreal hat ein Gesuch, daß die städtische Polizei anläßlich Beerdigung Guibords außerhalb des Weichbildes der Stadt giren möge, abschläglich beschieden.

Frankreich. Paris, 31. Oktober. Das „Journal offi⸗ veröffentlicht den neuen Posttarif, welcher auf Grund Berner Vertrags vom 7. Oktober 1874 für Frankreich am Januar 1876 in Kraft tritt. Nach diesem Tarif kostet der ache Brief won 15 Gramm) aus Frankreich nach den Ver⸗ gsländern 30 Cent, die Korrespondenzkarte 15 Cent, das enzband oder die Mustersendung bis zu einem Gewicht von Grammen 5 Cent, nach den Vereinlgten Staaten der ein— the Brief 40 Cent, die Korrespondenzkarte 20 Cent, das Kreuz⸗ d oder die Mustersendung 8 Cent. Ein Cirkular des iterrichts⸗Ministers Walon an die Rektoren der Um— sität klagt darüber, daß in Bezug auf den Unte rricht in n lebenden Sprachen das amtliche Programm in vielen hranstalten nicht oder nur mangelhaft beobachtet werde, und Wahl und die Korrektur der Pensa viel zu wünschen lasse; ch werde Konversation wenig oder garnicht gelehrt. Schließlich ärft der Minister den Gymnasialvorständen dringend ein, über e gewissenhaftere Beobachtung der Lehrprogramine zu wachen. Der Offiziers verein hat für die Offiziere der Reserve d der Territorial · Armee Kurse für Artillerie, Militärgeo⸗ phie, Felddienst und Verwaltung eröffnet; die Vortrãge den wöchentlich zweimal Abends statt. Auch im Deutschen d Russischen werden Lektionen ertheilt.

Spanien. Madrid, 2. November. (W. T. B.) Nach

eingegangenen Nachrichten haben die Carlisten das Thak n Valmaseda geraͤumt, um ihre Streitkräfte in den nörd— chen Provinzen zusammenzuziehen.

Eine aus Hendayne vom 2. November in Paris einge— igene Depesche carlistischen Ursprungs bestätigt die Nachricht, 5 der Carlisten⸗Chef Sa balls auf Befehl des Don rlos verhaftet ist. Derselbe soll mit Dorregaray zu— men vor ein Kriegsgericht gestellt werden, weil sie die gesehte Behauptung Cataloniens durch die Carlisten ge⸗ rdet hätten. .

San Sebastian, 2. November. (W. T. B.) Die ntterien der Carli sten haben seit letztem Freitag das Feuer

die Stadt eingestellt. Durch die Heschesse der Carlisten die in dem Hafen von los Pasages liegende französische igg „Archimedes“ arg beschädigt worden.

Türkei. Nach über Ragusa, 2. November, Nachmittags, gegangenen Nachrichten aus südslavischer Quelle soll sich am onntag der befestigte Platz Besgqui an die unter dem Be⸗ le Lazare Socitschs stehende In surgenten⸗Abtheilung eben haben.

Schweden und Narwegen. Stockholm, 30. Ok⸗ er, Die heutige „Post⸗ och Inr. Tidn.“ enthält in Betreff An schlusses Norwegens an die schwedisch⸗dänische ünzko nvention folgende Mittheilung: „Wie bekannt, be⸗ das ordentliche Siorthing diefes Jahres, zu gestatten, daß König vom 1. Januar 1875 oder einem späteren Zeitpunkte an

Norwegen der unterm 27. Mai 1873 zwischen Schweden und nemark abgeschlossenen Münzkonvention, mit den nöthigen änderungen in den Zeitbestimmungen für den Uebergang, räte. Zur Bewerkstelligung dieses Anschlusses ist jedoch eine ondere Zusatzkonvention erforderlich, welche, ebenfo wie die ur⸗ üngliche Konvention, der Prüfung des schwedischen Reichs⸗ es zu unterwerfen, und außerdem ist es nöthig, um dem nor⸗ bischen Gelde das Recht zu verschaffen, in Schweden als etzliches Bezahlungsmittel zu gelten, in dem unter Mit— kung des Reichstages geftifteten Gefetz betreffend das Geld Reiches vom 30. Mai 1673, eine Llenderung zu machen. E in Rede stehende Angelegenheit ging indessen im vergan— en Frühjahr der schwedischen Regierung fo spät zu, daß selbe damals dem Reichstage nicht mehr vorgelegt werden nte, sofern dessen Abschluß nicht noch länger verzögert wer⸗ sollte. Die Zusatzkonvention ist deffenungeachtet, nachdem Zustimmung der norwegischen und der dänischen Regierung der nöthigen Veränderung hinsichtlich der Zeit für ihr In⸗ fttreten eingeholt worden ist, präliminär abgeschlossen und 16. Oktober mit dem Vorbehalt unterzeichnet worden, daß schwedische Reichstag vor dem J. April 1876 dem Antrage,

nig im Reichstage stellen laffen wird, zustimmt.“

wahrscheinlich niemals genau bekannt werden wird.

wird, ist der Kronprinz mit dem Pferde gestürzt und sich hierbei eine ziemlich bedeutende Verrenkung ö. K . zugezogen, so daß er das Bett hüten muß.

Amerika. (V. T. B. Das, Reutersche Bureau“ meldet:

einer Depesche aus Philadelphia vom J. e, ist das n Memorandum der Unionsregierung an die spanische Regierung in der kubanischen Frage bereits im Sep— tember an den amerikanischen Gesandten Caleb Cushing in Madrid abgegangen, und hätte die Verzögerung einer Beant— wortung desselben Seitens der spanis chen Regierung Beunruhigung in Washington hervorgerufen. Man treffe Anstalten, die nord⸗ amerikanische Marine ansehnlich zu verstärken. Nach Mittheilungen aus Madrid hätte die fpanifche Regierung unter dem 25. v. M. den Befehl zur Ausrüstung von 5 Panzerschiffen und 10 Fregatten für Cuba ge⸗ geben.

New⸗JYork, 3. November. (B. T. B ĩ gestrigen Wahlen erlitt in der Stadt zie , ger n mann⸗Partei eine neue Niederlage. Bis jetzt liegen folgende Resultate der gestern stattgehabten Staats- und Ssonverneurswahlen vor: In Missisippi siegte die demo— kratische Partei mit einer Majorität von 10060 Stimmen, so daß dort die Wahl Jefferson Davis' zum Se⸗ nator gesichert scheint; ebenso ist auch in Maryland der Sieg. der demokratischen Partei wahrscheinlich. Die republikanische Partei erhielt in Massachusets elne Majoritãt von 10000, in Minnesota von 6000, im Staate New⸗Nork von 106000 und in Pennsylvanien von 25. 000 Stimmen. Wisconsin wählte ebenfalls Staatsbeamte der republikanischen Partei. In k . , zur Legislatur die konservastve

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gere . . y selben die republikanische

D Der „Buenos Ayres Standard“ theilt Folgendes mit: Der Minister des Innern sowie der , , 5 dem Kongres se ihre Berichte unterbreitet. Des Ersteren Bericht empfiehlt insbesondere Reformen im Postamte, sowie in mit aus⸗ wärtigen Mächten geschlossenen Postverträgen. Die Provinzial⸗ Legislatur von Buenos Ayres hat sich mit einem neuen Heim⸗ stättengesetz beschäftigt, das auf die Parzellirung von etwa 13.000 Quadraimeilen Regierungsländereien in kleine Farmen und deren Ueberlassung an Ackerbau treibende Einwanderer zu billigen Preisen auf lange Termine hinzielt. Der Gesetzvorschlag hat den Senat passirt und wird auch die Zustimmung der Depu⸗ tirtenkammer finden. Das Wetter war regnerisch. Die Schaf⸗ schur beginnt in etwa drei Wochen. Die Wollschur wird diese Saison, wie man erwartet, 2000 Ballen ergeben. Zwischen Buenos Ayres, Chili und Peru existirt jetzt eine telegraphische Verbindung, aber der Depeschentarif ist ein sehr hoher. Eine . von Buenos Ayres nach Siaia kostet cirea 7 Pfd.

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Afrika. (A. A. C.) Die neueste Cap-Post bringt fol— gende Einzelheiten über das Resultat der neulich gegen die Piraten des Congoflusses ausgezogenen britischen Flotten⸗Expedition:

Zum Beginn dieses Jahres wurde der englische Schooner „Ge— raldine . nachdem er im Fongo gestrandet, von Pirafen angegriffen und völlig geplündert, wobei vier Matrosen feiner Mannschaft, die ihr Schiff zu vertheidigen versuchten, grausam ermordet wurden. In Folge dieser Gräuelthat ordrete die britische Admiralität eine strenge Zächtigung der Flußpiraten sowie die Unterzrückung des Seeräͤuberweseng in dieser Region an. Diese Aufgabe übernahm das aus steben Schiffen bestehende Geschwader an der Westküste von Afrika und führte sie nach den bis setzt vorliegenden Berichten in höchst erfolgreicher Weise und ohne erhebliche Veiluste aus. Am 30. August dampfte das Geschwader 17 Meilen den Fluß hinauf und zerstörte mehrere Dörfer, deren Einwohner wenig Widerstand leisteten. Am 2. September griffen Boote unter der Deckung von 3 Kriegsfahrzeugen 12 Dörfer an und zerstörten ste, desgleichen große Plantagen und einige Kähne. Die Eingeborenen feuerten auf die Landungs mannschaft und Boote, und ein Plänkler wurde verwundet. Am naͤchsten Tage wurden einige Dörfer am nöcdlichen Ufer des Congo angegriffen und zerstört. In einem derselben entdeckte man den Vordermast und einige Fässer Salz von der Ladung der „Geral⸗ dine“. Am 6. wurden drei weitere Dörfer dem Erdboden gleich ge— macht. Am 7. fuhr die Expedition die Matakala-Bucht hinauf und verwüstete die daselbst befindlichen Dörfer und Plantagen nebst Kähnen. Eins dieser Dörfer war die „Jetischstadt“ von Mata— kala, in welcher am 31. August große Menschenopfer stattfan— den, um den Beistand der Götter in dem bevorstehen⸗ den Kampfe gegen die Weißen arzurufen. Die nt⸗ wort der Hetische scheint indeß ungünsig ausgefallen zu sein; denn die Dörfer waren verödet. Während der nächsten drei Tage wurden 13 weitere Dörfer zerstört. Nachdem am 11. das Zerstoöͤrungswerk seinen Fortgang genommen, fuhr am 15. Kommodore Heweit, der Befehlshaber des Geschwaders, irn Merlin“, begleitet von den Kor— vetten eam“ und Ariel“, den Fluß 79 Meilen hinauf und warf guf der Höhe von Emboimna Anker, um mit den Häuptlingen des Landes Unterhandlungen bezüglich einer Aufschlleßung des Fluffes für Handelszwecke anzuknüpfen. Das Resultat war ein sehr befriedigendes, denn die Häuptlinge sahen die guten Wirkungen eines selchen Verfahrens ein und erklärten sich bereit, den Kaufleuten nach Kräften Vorschub zu leisten. Als einen Beweis ihres guten Willens erklärten drei der mäͤchtigften, Plemby, Medan und Antonio, dem Piratenkönig Mangeala sofort den Krieg und treffen hereits die dafür nothwendigen Vorbereitungen. So endete der Streifzug gegen die seeräubische Bevölkerung am Congo, der wahrjcheinlich für geraume Zeit das Handwerk gelegt ist. Im Ganzen büßten die Piraten 67 Dörfer, ca 40 Kähne und enorme. Getreidevorräthe ein, während ihr Verlust an Menschen

Nr. 30 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs Telegraphen- Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Bescheidun⸗ gen: vom 27. Oktober. Verfägung des Kaiserlichen General- Poft⸗ Direktors vom 27. Okteber 18735 an die Kaiserliche Telegraphen. Direkticn in N., betreffend Eingrenung von Störungen; vom 21. Oktober 1875. Verfügung der Kaiserlichen General Direktion der Telegraphen vom 21. Oktober 1875 an fämmlliche Kaiserliche Tele⸗ graphen ⸗Direftionen, betreffend die versuchsweise Enführung eines einheitlichen Aufnahme ⸗Formulgrs für Lokal- und Durchgangs. Tele⸗ gramine; vom 24. Okteber 1875. Verfügung der Kaiserlichen Tele⸗ graphen-⸗Direktion der Telegraphen vom 24. Skto der 1855 an fämmt— liche Kaiserliche Telegraphen Direktionen, betreffend die Einschaltung künstlicher Widerstände in Arbeitsstromleitungen; vom 2. Oktober 1875. Verfügung der Kaiserlichen General. Direktion der Telegraphen vom 27. Oktober 1875 an sämmtliche Kaiserliche Telegraphen Direktio⸗ nen, betreffend die Uebersicht über eingetretene Betriebsstörungen.

Statistische Nachrichten.

Nach den Beobachtungen der Standesbeamten bei den ein— zelnen Civilstandsakten ist, wie die ‚Nat. Ztg.“ mittheilt, die Zahl der Analphabeten in Berlin noch immer eine relativ erhebsiche. Dieselbe betrug im letzten Quartale 1874 unter den Gheschließenden

„Dänemark. Kopenhagen, 2. November. (B. T. B) aus Schloß Charlottenlund vom heutigen Tage gemeldet

t 2 Männer und 43 . 1875 im I. Quartal 7 Manner und

rend die Zahl der Eheschließungen in di ei Viertel jahre r, ,, zungen in diesen drei Viertel jahren 3616, Dasselbe Blatt veröffentlicht über die augenblicklichen Mi z

verhältnisse in den einzelnen . n n. Zahlen: Den höchsten Miethswerth in Thalern zeigen pro 1875 die Wohnungen und Gelaffe des ä. Standesamtsbezirks mit , 395; es folgen danach VI. mit 6.483 834, 11. mit ö Ill, mit 3,862, 000, III. mit 3 251, 108, IX. mit 3, 131,718

u mit. 2373,73, P. mit 2557637, XI. mit 2333.53. IL. mit g, zh, XIi., mit LSM iz5, X. mit“ 1 7535 333 nz schließfich ll. znit zo oßg. Bie höchtte ahl an, Woh nun nen 1 Y. . GQurcbbschnittlicher Miethswerth 237 Thlr.), es folgt

. Lest Cuurchschnitilich 171. Tolr ),. 1 I6 404 Trurchschniltlich 416 Thlr.), Il. 16294 (durchschnittlich 395 Thlr.). V. 15,845 (durch⸗ schnitt lich 161 Thlrz, XI. 15.5607 (durchschnittlich 152 Thlr.), IX. IJ4 318 Lzufgchit lig ar. r j, X. 19 666 (nz bschnit lch ä hir . 1. 6 ö. (durchschnittlich 258 Thir.), VIII. 10706 (durchschnittlich . 9 i dieser Bezirk zeigt den höchsten durch hnitt⸗ 3 Miethswerth für einen vermietheten Raum mit 436 Thlr.) ll, 74 Turchschnittlich ils Thir und endlich it. sz Weh nungen ö. einem durchschnittlichen Miethswerth von 257 Thlr = Das Centralblatt für die Unterrichts verwaltur zffentli die iehersicht üũber das Maß der , ö 1874/75 in Preu Ben eingestellten Mannschaften. Es ergiedt sich daraus, daß von 85.779 Mann bei S2, 607 Schulbildung vorhanden war wogegen 3172 Mann, also 330, ohne Schulbildung gefunden wurden. Ein näherer Blick auf die Tabelle ergiebt wiederuin, daß der größte Theil der Schulbildung ermangelnden Rekruten den über wiegend polnischen Landestheilen zufällt Während nämlich Branden- burg nur 1,0, Pommern los, Sachsen Ost, Schleswig Holstein O33 Dann ver IL, ol, Vest alen Lot, Rheinprovinz O.ss, Hessen Nafsan G. Einen burg Garz, Mannschaften ohne Schulbildung nachweisen, hat deren Posen 16,6, Preußen 10 u, Schlesten im Ganzen 3, a⸗ (im Regierung eh czirł Oppeln allein 6 1) x2. Aus Hohenzollern ist über⸗ haupt kein Mann ohne Schulbildung gewesen.

ö Wissenschaft und Literatur. m Anschluß an sein früheres Werk: Die preußischen Kir⸗ chengesetze des Jahres 15733 hat der bekannte rn eff . n n

6 in Berlin Dr. P. Hinschius eine kommentirende Bearbei⸗

ung der in den letzten zwei Jahren ergangenen sechs kirchenpolitischen

Gesetze folgen lassen· welche die nöͤthigen juristischen Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen zu geben bezweckt. Dle Einleitung enthält einen gedrängten Abriß äber die Veranlassung zu den Ge⸗ setzen, ihre Geschichte und ihre Bedentung. In einem Anhang findet man die Recht sprechung des Ober · Tribunals über die Kirchengefetze ö. 1873, desgleichen die Ministerialverfügungen und Rescripte. Das

erk ist unter dem Titel: Die Preußischen Kirchengesetze der Jahrg 1874 75 nebst dem Reichsgesetze vom 4 Mai

1574 im Verlage von J. Guttentag (D. Collin) in Berlin er= schienen und zum Preis von 5 M6 zu beziehen.

. Nr. 15 deß Bär“, Berlinische Blätter für vater. ländische Geschichte und Alterthumskunde, . den Hiltl und Ferd. Meyer, hat folgenden Jahalt: Charlottenburg und seine Geschichte von Ferd. Meyer. Ne Eutstehung und Ent⸗= wickelung der Berliner Kunstkammer von A. Meyen. (Schluß) Die Sage vom Schloß zu Lichterfelde in Barnim von Br. G. Sello Mittheilungen aus der Ehronik von St. Petersburg zur Zeit des Großen Kurfürsten von A. Höpfner. Der Goldjunge. Erzählung aus dem alten Berlin von G Hiltl. Rathhaͤusliches. Léaeratur

Seit dem 31. v. M. erscheint hierselbst ein bolitische 36. kunz (Sonntagsblatt) in französischer 366g unter 3 Titel: „Journal de Berlin“, welches von Hrn. Paul R. Herold

redigirt wird. . Kand⸗ nud Forstwirthschaft.

. achdem die Ernte nunmehr in gan rankreich einge⸗ heimst ist, hat der franzöͤsische k a. 6 tober von den Präfekten ziffermäßige Berichte über das Erträg- niß eingefordert. Das betreffende Cirkular schließt nach der Patrie wie folgt: Nach den mir kisher zugegangenen Meldungen scheint es ughezu gewiß, daß die Ernte in diesem Jahre weniger gut aus⸗ gefallen sein wird, als im Jahre 1874; es ist aiso vom höchsten In⸗ ter esse, die definitiven Ergebnisse ohne Verzug in Erfahrung zu brin⸗ gen, und ich ersuche Sie daher, die geeigneten Maßregeln zu treff n, daß die ziffermäßigen Ernteaugweise mir vor Ende Novemnbeis zu⸗ gehen können.“

Gewerbe und Sandel. J Angelegenheit, betreffend die Uebernahme der Königlichen Leihämter zu Berlin in die Verwaltung der Stadtgemeinde theilt Magistrat der Stadtverordnetenversamm⸗ lung mit, daß die Verhandlungen mit dem Kommissarius der General= Direktion der Sxeehandlungs Societät fortgeführt und vor Kurzem heendigt worden sind. Nach dem Resultate derselben können die drei Leihãmter mit den ihnen gehörigen Grundstücken Jägerstraße 64, Klosterstraße 39 und Linienstraße g8 bezüglich Elsasserstraße 74 und mit dem gesammten Inventarium sowie mit dem Beamtenpersonal an die Stadtgemeinde Berlin unter den Bedingungen des Vertragsentwurfs überlassen, werden, deren genauere Redakltion noch vorbehalten ist. Dieselben weichen in mehreren Punk⸗ ten von den früher gestellten Anforderungen der Staats behörde ab; es sind nämlich die vom Kommiffarius des Magistrats in dessen Auftrage erhobenen Bedenken berücksichtigt wor den. Nach §. 2 würde die Stadt für die Ueberlaffung der gedachten Grund stücke nebst den auf denselben befindlichen Baulichkeiten I70, C00 M, für das Dienstinventar 33,570 M 56 3 an die König⸗ liche Scehandlung zr zahlen hahen. Der Zinsfuß, welcher den Pfand⸗ gebern getzenũer von den Leihämtern in Anwendung gebracht wird, beträgt seit dem Anfang dieses Jahres 12x; eine Ausnahme hiervon machen nur die Darlehen auf gewisse Werthpapiere, für welch: der Zinsfuß auf 6x festgesetzt ist. Magistrat hat nochmals die Frage, ob auf die Erwerbung der Leihämter durch die Stadt⸗ gemeinde einzugehen ist, einer soigfältigen Erwägung unter— worfen und,. dieselbe verneipnt. „Es ist richtig, heißt es in der Magistratsvorlage, daß, wie in der Kommission der Stadt= verordnetenversammlung ausgeführt worden ist, die Städte⸗Ordnung der Errichtung und Uebernahme von Leihämtern nicht entgegensteht, und daß in Folge dessen auch mehrere Kommunen Leihämter besitzen. Wir stimmen auch dem zu, daß bei Erörterung der Frage, ob in emner Stadtgemeinde von den Gemeindebehsrden Leihämter zu errichten sind, das Gemeindebedürfniß entscheidend einwirken muß. Wir find aber nicht der Ansicht, daß ein solches Gemeindebedürfniß in Ber in vor= handen ist. Ohne Zweifel giebt es in Berlin viele Perfonen, welche, da sie in anderer Weise die ihnen nöthigen Geldmittel sich nicht ke⸗ schaffen können, Darlehen auf Unterpfand aufnehmen müssen. Es ist auch nicht zu bestreiten, daß diesen Personen die Äuf. nahme solcher Darlehne erleichtert und weniger kostspielig ge⸗ macht ist, wenn öffentliche Leihämter bestehen, welche einen rur mäßigen Zins fordern und deren Bedingungen für die Darlehns— nehmer möglichst günstig sind. Wir wollen auch nicht in Abrede stellen, daß die Darlehnsnehmer, wenn ste sich an Rückaufsgeschäfte wenden müssen, leicht übervortheilt werden können und Verlusten aus= gesetzt sind. Aus alledem folgt aber in keiner Weise, daß die Stadt öffentliche Leihämter, wenn der Staat sie nicht herstellen oder bei⸗ behalten will, einrichten oder erwerben muß. Daß die Gewährung von Darlehen im Allgemeinen nicht Sache der Gemeinde ist und sein kann, ist unbesireitbr; Niemand wird ihnen zumuthen wollen, daß ste Banken, Darlehnskassen und andere Kredit- institute begründen. Selbst als es sich in schwieriger Zeit darum handelte, im Interesse des hiesigen Grundhesttzes ein Pfandbriefinstitut zu schaffen, ist von der Stadt nicht mehr gefordert worden, als n sie bei der Herstellung einer selbständigen Anstalt rathend und fördernd einwirke. Mit Recht ist

33 Frauen, im II. Quartal 15 Manner und 74 Frauen, wäh⸗

auch bei anderen Gelegenheiten steis betont worden, daß die wirkliche