1875 / 260 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

. au welchen so? die Oetmreise vollführt een Nil zu zelaagen, anf welchein sodann die . Den Hꝛnupizwec der Reise bilden linguistische und ethno— graphische Studien. d ĩ i wurde

Dem Komponisten N. W. Gade in Kopenhagen wu ; am 2. November anläßlich seines Jubiläums als be , ,. jähriger Dirigent des Musikvereins ein Ehrengeschenk von 9000 Kronen auz freiwilligen Beiträgen der Mitglieder überreicht.

Gewerbe und Fandel.

Das hiesige Königliche Stadtgericht hat gestern 3 1 Uhr den kaufmännischen Ron kurs über das Vermögen dez Dr; Strousberg eröffnet. Der Tag der Zablungseinste lung ist . den 18. September 1875 festacsetzt. Der Ir win zu⸗ . ist auf den 16. Nosembez d. IJ, der Anmeldung fermin . . Dezember d. J., der Prüfungstermin auf den 17. Januar 1816 an—⸗ beraumt worden. J ö.

Dosen, 4 November. (W. N In der heutigen General- . der Aktionäre der Ost deut ch en Bank wurde die Liquidation der Bank beschlossen und eine Liquidation kommission gewählt.

Die Kohlengrubenbesitzer in Nonthu n berland haben beschlossen, vom 26. d. Mts. ab die Löhne ihrer Arbeiter um 20 resp. 125 herabzusetzen. .

Wien, 5. November. (W. T. B) Die ost err eich iich en Bahnen werden, wie die Presse“ meldet, vom 1. Januar k. J. ab ihre Prioritäten Conpens in öosterreichischen Si ber beziehnngsweise in dem entsprechenden Goldwerthe einlösen. Zugleich wollen diejenigen zfterr ick ichen und ungarischen Bahnen, welche ihre den schen Zahl⸗ stellen aufgehoben haben, dziselben nunmehr wieder herstellen. Ferner beabsichtigen die österreichischen Bahnen, um wor aetommenen Be⸗ schwarden aus Deutschland künftig abzuhelfen, sich in Zakunst über den jeweiligen Silbercours bei der Einlösung in Geld zu einigen.

Paris, 4. November. (W. T. B) Die Verhandlungen der Verwaltung der Südöst erreich isch⸗Lombardischen Bahnen mit der italienischen Regierung sind, wie das Jouinal „Temps“ erfährt, wieder aufgenommen worden.

Die New⸗Yorker Handels Zeitu ug' schreibt in ihrem vom 22. v. M datitten Wochenbericht Wir befinden uns inmitten der Export⸗Saison, und Dank der ergiebigen Ernte haben wir ven fan allen Stapelpredukten so große Vorraͤthe, daß selbst die zahl⸗ reichtie Flotte kaum den Uekerfluß kassen könnte, welchen auf fremden Mäckten zu realistren, die Gelegenheit sich bietet. Die in früheren Jahren so oft gerügte Spekulation der Produzenten, duch Zurck haltung höhere Preife zu bedingen, hat sich in diesem Herbste soweit nicht bemerkbar gemacht, und dennoch bleibt die Auefuhr weit hinter den Erwartungen zurück. Der Geldstand gab während der heute beendeten Berichtswoche Zeichen größerer Akt ivitän, da unsere Banken fortfahren, nach dem Süden und Westen ziemlich dedentende Posteuů zu remittizen, wodurch ihre Surplus Reserve nachgerade auf Mill. Doll. demnach auf einen niedrigern Standpunkt, als zu irgend einer Zeit während der letzten beiden Jahre, reduzirt worden ist. Während, sich an der Börse Durchschnittsraten für call loans auf 3 34 stellten, waren die Banken nicht Willens, unter 4 —–5 S ausiuleihen, und fanden auch ohne besondere Schwireriakeit zu kieser Rate für ihre flüssiaen

führer und der Heizer werden noch vermißt.

Fonds Verwendung. Im offenen Markte konnten kurze Sicht Platz⸗ wechsel erfter Klaffe nicht unter 6– ? x p. a. beger en ! werden. = Im dieswöchentlichen Goldmarkt bebauptete sich das Agio anfäng- sich mit großer Festigkeit, dagegen schlug es in der zweiten Hälfte, und namentlich heute, eine entschieden weichende Richtung ein und schloß nach Fluctuationen zwischen 14-1838 * 153. Der Verlauf des Geschäfts läßt ersehen, daß die Spekulatien bis auf Weiteres entschloffen zu sein scheint, den Markt sich selbst und legitimen Ein flüssen zu überlassen. Am Waaren- und Produkten markt mehren sich die Symptome einer baldigen Besserung, wenn auch die Geschäfte leider zum großen Theil einen spekulativen Charakter trugen. Nur den duech theures Gold verursachten Kom plikationen am Wechselmarkt ist es zuzuschreiben, daß die Trans. aktienen in Exporten nicht noch umfangreicher waren. Brodstoffe erfreuten sich für Verschiffung solch regen Begebrs, das Frachten an— zogen und ein weiterer Avanz für passende Fahrzeuze als wahr⸗ scheinlich aug sehen wird. Baum wolle verfolgzte bis Montag stei⸗ gende, seitdem jedoch weichende endenz, bis heute wiederum eine schwache Reaktien eintrat; das Resultst ist ein Rückgang von iste C. tzegen vorwöchentlicke Schlußnotirung Der Kontrast zwischen dem legit'men Geschäft und der. Spyekulatien wird immer größer; während beispielsweise die, legitime Frage sich auf Deckung des geringen einheimischen Bedarfs und der früher in Europa gemachten Lieferungäverkäufe beschränkte und in der am 19. d. M. beendeten Woche kaum 8000 Ballen zum Umsatz gelangten, wurden auf Spekulation in demselren Zeitraum nahrzu 3 0, 0090 Ballen verkauft Der Gsammtwerth des letzt wöchentlichen Waaren⸗ und Produkten Imports weist gegen die Vorwoche eine Zunahme von 1,640 674 Doll. aut; von dieser entfallen 806,336 Toll auf fremde Webstoffe, welche mit 917.023 Doll. am Gesammtwerth partizipiren. Der dieswöchentliche Waaren⸗ und Produkten⸗Export repräsentirt einen Gesammtwert) von 5,460,384 Doll, was gleichbedeutend ist mit einer Zunahme von 582977 Doll. gegen die Vorwoche.

Verkehrs⸗Anstalten.

Wien, 4 Nevember. (W. T. B) Der gestern Abend auf der Franz-⸗-Josersbahn abgegangene Eisenbahnzug Nr. 9 ist Nachts um 123 Uhr zwischen Göpfritz und Schwarzen au (Niederösterteich; en tgleist. Nach einer vorläufigen Meldung itt der Zug bis auf 2 Wagzons über die Böschung hina⸗mgestůrzt. Nach weiteren Meldungen liegt der Entaleisnng offenbarer Frevel zu Grunde. Eine Schiene des äußeren Schienenstranges war kunstgerecht ausgehoben, die Nagel und Schrauben wurden unversehr! auf den einzeléen Schwellen daneken liegend gefunden Von dem Zagp rso⸗ nal und den Passagieren sind 5 Prsonen todt, 9 verwundet.

5. November. (W. T. B) WVuschi⸗dene Morgen⸗ zeitungen veröffentlichen eine Zaschrist des Gentral⸗Direltors der Franz-Josefskahn über das Eisenbahnunglück bei Schwarzengu. Dieier Zaschrift zufolge ließe sich nunmehr auf das Bestimmteste behaupten, daß das Unglück duich eine frevelhafte Hand herbeigeführt worden sei Drei Reisende, welche sich auf dem verunglückten Zuze befanden, und unter denen der Oberst Wenke und der Architekt Swoboda sind, haben sich zum Erweise dirser Behauptung als Zeugen zur Dispesition gestllt. Es sind 3 Menn von dem Begleitungspersonal es Zuges, ein Postbeamter, vier Passagiere getödtet worden. Der Maschines⸗ Auer zem sind sieben

J * 8 Gröni ugen 3.

3) Strom- S., gestera S0. zu S8. lebhaft. müssig. SV.

Passagiere und zwei Postbeamte theils leicht, theils schwer verwundet. Auf dem Zuge befanden sich im Ganzen 128 Reisende.

Das Dampfschiff Nord“, welches am Montag in Stock holm von . ankam, passirte in der Bottnischen Bucht durch 5 Zoll dickes Eis. .

ö 4 November. (W. T. B) Der Dampfer Erin; der National⸗Dampfschiffs⸗ Compagnie (C. Messingsche Linie) ist angekommen.

Teles raphhisehe Vitterinmrsherichte.

Allgemeine Himmels- ansicht.

Bar. Aby Temp. Adw ; Ort. P. E. . H. * . A. Wind.

5. November. —4, 8 Nindstille. 4,56 W. lebh. 2,2 3., mäss. 1,1 NO., 8. sch xX. 0.9 38 YT. schr. 2 8 mäss. 47,0 SS W., stark. S 160 6,4 S W., stark. S Fredericksß 8 *., lebh. S Helsingor. 80. d Mos ka ; 549 8, ech Aeomnel

fast bedeckt. Regen. ganz bedeckt. dedeckt. genz bedeckt.) ganz bedeckt. gan bedeckt. Nebel —2) 1 bedeckt. bedeckt, neblig. sen,, Nebel. bedeckt. bezogen heiter. edeckt. trübe. neblig. bedeckt.

S Haparanda 332, 3 Cin iette. 33 6 S Heraösand 332,6 S Helsingfoꝛs 337,4 S Petersburg 339, s Stockholm 33,6

d Skade . nas 334,2 535,

5349: S müss. 7 Fleusburg 337. S0 2chxꝶ. 7 Königsberg 339. 8., stark. 6 Danzig ... 6 Putbus... 3: 7 Kieler Hat. 7 Cöslin. 3 8 & serlth. . 3 7 Wilhelnsh. 53: 6 Stettin.. 3

SD., mäss. 8380., muss 80 mäss. 3380. imnãss. 80, schw.

SO 8. 3h neblig.

S0. sehw. heiter.

887. s. schw 280., chw. heiter.

SO, stark. bedeckt

SVW seh *. strübe.

3 80. mäss. heiter, Reif. 380., mäss. strübs.

S seb w. seh bewölkt. 8W., mäss. Nebel. Reg. 6 Ries baden. 333, S9., schw. be a ölkt

6 Ratibor .... 330,8 41,9 NO. schw. trübe.

6 rier ...... 331.3 0,5 442 40,2 V0, schw. strühe, st. Nb. S Cherbourg . 337,7? WSW. schw. fast bedeckt S Havre ... 337,8 W., schr. Dunst *)

7 Carlsruhe. . 332.3 stille. bedeckt.

8 Paris 337.9 NW. schw. Nebel.

S St. Nathien 335,! WSV. s. schw. Nebel.

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Bremen. 8 Heller .... 336

11461 D

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6 Münster ... 353 Iorgau.. .. 33

6 Breslau.... 3

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Gestern Abend sebr schwacher 880. ) Gestern lebhaft 8. Strom S. ) Gest. As end

Berlin, 5. November 1875.

In der gestrigen Sitzung der Stadtpererdnetenver⸗ samm ung wunde die Brathung über die in Nr. 254 d. Bl. ab⸗ gedruckte Vorlage des Magistrats in Betreff der Vormund⸗ schaftsordnung fortgesetzt. Die Veisammlung nabm folgenden Artrag der Stadtverordneten Richter L., Meyn und, Wienstruck an;

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, an Stelle der Maßistratsvorlage nächstehbendem Entwurfe eines Kommunal⸗ beschlusses, betreffend die Bildung eines Gemeinde⸗Waisenraths und die Aufhebung der Gemeinde⸗Waisenämter, zuzustimmen:

§. J. Die bestehenden Gemeinde⸗Waisenämter sind aufgehoben. 5.2 j wer werden die Geschäfte der aufgehobenen Waisenämter, sowie die durch die Vormundbschastsordnung vom 5. Juli 1875 den Gemeinde⸗Waisen⸗

räthen über ragenen Obliegenheiten von Gemeinde ⸗Waisemäthen als un⸗ beseldeten Gemeindebeamten wahrgenommen. Die Zahl der elben biträgt

für jeden Armen⸗Kommisstonsbezirk mindestens drei und höch tens jechs Die nach näherer Festsetzung durch den Magistrat erforderliche Zahl von Waisenräthen wird von der Stadtverordneten⸗Verfammlung ge— wählt, ö. § 3. Vorbehaltlich eines Kommunalbeschlasses, welcher Vahältalß der Gemeinde -Waisenräthe zum Magistrat und zu anderen Behörden, sowie auch über das kollegialische Verhältniß der Ge⸗— meinde⸗ Waisenräthe desselben Bezirks die nähere Bestimmung tieffen wird, nehmen die einzelnen Gemeinde Waisenräihe die

ihnen durch das Gesetz vom 5. Juli 1875 übertragenen Geschäfte

selbständiz und unter eigener Verantwortung wahr und tieten ehenso mit dem Gericht in unmittelbare Verbindung. Einem weireren Kom⸗ munalbeschlusse bleibt es auch vorbehalten, über die Zaziehung von Damen zur Unterstützung der Gemeinde⸗Waisenräthe die näheren Be⸗ stimmungen zu treffen S 4 Vorstehender Kommunalbeschluß tritt am 1. Januar 1876 in Frafi.

Der „Herold“, Verein für Heraldik, Genealogie und Sphra— gistik, beging am 2. d. M. sein sechs jähriges Stistungsfest. Das neue Vereinslokal, der große schöne Saal kei Hausmann (Jäger- siraße 5), war durch die Banger mit den Wappen sämmtlicher Pro—2 vin zen des preußischen Staats, weiche der General Jotendant der Kö— niglichen Schauspiele Hir v. Hülssen zu diesem Zwecke hergegeben hatte, auf das Prächtigste geschmückt, als zwichen 8 und 9 Uhr die Vereinsgenossen, welche vorher ihre geschäftliche Sitzung erledigt hatten, denselben betraten. Die Theilnahme war diesmal eine besonders rege und fehlten von den Berliner Mitgliedern nur äußerst wenige, die ersetzt wurden durch auswärtige aus Potsdam, Hamburg, Weinigerode, Görlitz, Warmhbrunn und verschiedenen Landsitzen der Markt, Lausitz und Westpreußens. Nach dem ersten Gange erhob sich der Vorsitzende, Freiherr von La Roche, und brachte nach einem kun⸗ zen Rückblick auf die erfreuliche Entwickelung des Vereins, der gegen⸗ wärtig bereits über 330 Mitglieder zählt, ein Hoch auf Se. Majestät den Kaiser und König aus, in das um so juvbelnder einge⸗ stimmt wu de, als die einleitenden Worte des Redners in Bezug auf die letzte italienische Kaiserreise und die ehemaligen Kaiser— züge nach Italien im Mittelalter warmen Nachhall in den Herzen der Zahörer fanden. Der Reihe nach erschienen darauf die „Heraldik“, die „Genealogie! und die „Sphragistik“ im Saale, begrüßten ihre Verehrer in gebundener Rede und ließen die Stifter des Herold, den Präsidenten und alle zu gleichen Besteebungen Vereinten hoch 1 ben. Das Fest verlief im Weitern uater allgemeiner Fröhlichkeit und fand erst um Mitternacht sein Ende.

Im großen Saale des Börsengebäudes tagte gestern Abend eine größere Versammlung von Kaufleuten und Gewerbetrei⸗ benden, um über eine von der Direktion der Niederschlestich⸗Mär⸗ kischen Eisenbahn an die Aeltesten der Kaufmannschaft gerichtete Denkschrift, betreffend die obligatorische Rollab fuhr von den hiesigen Bahnhöfen, auf Wunsch der Aelteften eine Resolation zu fassen. Die Eisenbahnen Liten nach der Denkschrift unter dem Uchelstande, daß die ankommenden Stückgüter entweder von den Adressaten oder von beliebig gewählten Speditenren, die noch dazu verschiedene Frachtsätze haben, abgeholt werden, da diese umständlichere Expedition neben un- vermeidlichen Verwechfelungen auch einen erhöhten Kostenaufwand im Gefolge haben; die Direktionen wollen deshalb nur einige wenige Spediteure mit der Exzedition der Güter unter der Bedingung betrauen, daß ein Emhests tarif für die Beförderung der Güter streng inne ge

Mi3 21 J in Reoraa satio 6 Bez Per 5 * Bis zur allgemeinen Reorganisatien der Bezitksverwaltung , .

dort

und beträgt die Amtsdauer der Gewählten deei Jahre. —— Gewehren f sowie

über das 6.

erbaut,

halten werde Die zahlreiche Versammlung konnte jedoch diesem Vorschlage nicht beitreten und lehnte mit allen getzen zwei Stimmen die obligatorische Rollabfuhr ab. Als Hauptgründe wurden angeführt, daß dadurch ein Monopol gehässigster Art zu Gunsten einiger Wohl—⸗ habenden geschaffen werde. und daß nach etwaiger Einführung einer neuen Fahrordnung, die Bahnen gar nicht im Stande sein würden, bis früh 9 Uhr den gesammten Frachtverkehr zu bewältigen.

Ueber den Brand des Arsenals in Rendsburg wird der „Kieler Ztg.“ weiterhin geschriepen: Ueber die Entstehung des Feuers ist bis fetzt nur konstatirt, daß es auf der nordwestlichen Seite des Gebäudes entstanden ist. Den energischen Anstrengungen der und der Löschmannschaften gelang es nur, den östlichen Fügel des Arsenals vor dem entfesselten Element zu schützen; denn das Feuer verbreitete sich mit einer so beispiellosen Hefrigkeit und Geschwindigkeit, daß tretz der nahen Eider an eine Unterdrückung desselben nicht zu denken war und man nur darauf Bedacht nehmen konnte, aus den von den Flammen bereits ergriffenen Räumen das lagernde Kriegsmat rial, bestehend aus neuen und alten Kanonen, Kugeln, Patronen, Pulvervorräthen, Montirungssnücken u. s. w., zu retten. Während Parterre befindlichen Geschütze geborgen fast alle anderen Vorräthe. Der erlittene Schaden ist ein bedeutender. Umber den Brand selbst schreibt das „R. W.“: „Einen grausig schönen Anblick gewährten die in vollen Flammen stehenden Gebäade vem inneren zweiten Hofe aus gesehen, und einen unheimlichen Eindruck machte es, als die Flammen die Eckräume des Quergebäudes erfaßten, worin eine Masse Platzpatrenen, Zünder u. dgl. aufgestapelt waren, die, von dem hrrab⸗ fallenden Feuerregen entzündet, theils in geringeren, theils in größeren

die großen, im wurden, verbrannten

Quantitäten nach und nach xplodirten und einem andauernden, mit

Artillerieschüssen und Bataillonssalven untermischten Tirailleurfeuer glichen.“ Der Chronik zufolge ist das Arsenal 1696 die Seitengebäude 1140; im September 1742 wurde das Wagenhaus (welches 155709 Thlr. kostete) von Pelly fertig gestelit, der wahrscheinlich auch den Bau von 1749 ausgeführt.

einzelnen

Am 1. November wurde in Rendsburg das den im Kriege gegen Frankreich Gerliebenen gewidmete Denkm al enthüllt. Hr. Pastor D. Stöesiger hielt die Weihrede, worauf der Landrath, Kammerherr v. Willemoes Suhm, als Vorsitzender des Denkmal⸗Comitss Sr. Majestät dem Kaiser ein dreifaches Hach ausbrachte, in welches die zahlreich Versammelten mit Begeisterung einftimmten. Dersel be übergab aledann der Stadt das Denkmal, und nahm der Vertreter derselben, Stadirath Rechtsanwalt Wille, Namens der anwesenden Stadtkollegien dasselbe entgegen.

Die A. A. C.“ meldet aus London,) 3. November. Die Scil'lyinseln sind seit einigen Tagen in einen dichten Nebel gehüllt, in Folge dessen daselbst zwei Schiffbrüche stattg un den haben. Der rujsiich« Dampfer „Aksai!, mit Kohlen von Cardiff nach Odessa bestimmt, strandete auf der White -Insel,. und die bri— tischö Brigantine „Eatherine Griffiths?“ aus Sunderland scheiterte auf einer Klippe. Die russiiche Mannschaft wurde gerettet, und man hofft, auch das Schiff wieder flott machen zu können, aber von der aus 3 Personen Lestehenden Bemannung der Brigantine eitranken sieven

Theater.

Im Königlichen Op ernhause wird morgen (Sonnabend) . Burwig als „Lyonel“ (Martha) gastiren. In den eisten Tazen der nächsten Woche soll Glucks Iphigenie in Aulis neu einstudirt in Scege gehen Die Vorbereitungen zur Aufführung von Richard Wagheir's „Tristan und Isolde“ haben bereits begonnen. Die Hauptrollen sind in den Händen des Hrn. Niemann (Tristan), der Fr. v. Voggenhaber (Isolde), des Hrn. Betz (Kar⸗ wenal) und des Frl. Brandt (Brangäne). .

Im Aeschluß an die Feierlichkeit, die gestern Mittag zu Ehren des fünfzisjährigen Künstlerjubilänms des König— lichen Ballerdirektors Taglioni im Konzertsaale des König- lichen Opernhauses stattfand, wurden Abends auf der Bühne zu Ehren des Jubilars verschiedene Akte aus seinen neueren Ballets ge—⸗ geben, und zwar: Ellmor 1. Akt, Flick und Flock Il. Akt, Militaria II. Akt und Fantasca III. Akt. Die Verehrer und Freunde des Ju⸗

bilars hatten sich in großer Anzahl zur Fenzvorstellung eingefunden; das dankoare Publikum ehrte denselben durch weederholte Hervorrufe und Spenden zahlreicher Lorbeerkränze.

Gestera ist die Bühne des Berliner Stadttheaters unter der neuen Direktion des Hrn. Dr. Hugo MülüaIer wieder er⸗ öffnet worden. Im Aeußern hat das Theater keine nennenswerthe Veränderungen eifahren, abgesehen von den länzencen Dekorations- stücken, die bei der Eiöffnungevorstellung Verwendung fanden. Der Abend eröffnete wit einem vom Direktor gesprochenen einfachen, aber se wungvollen Prolog, der auch für das nicht anwesend gewesene Publikum Berlins in so fern von Interesse inn, als Hr. Hugo Müller über die zu erstreben— den Ziele semer Bühne eingehenden Aufschluß gab. Es er⸗ scheint namentlich erwähnenswerth, daß die neue Bühne besonders das sogenannte bürgerliche Drama kultiviren will, ohne darum die heitere Muse zu vernachlässigen; dage—⸗ gen stellt sie sich die ehrenvolle, aber in praktischer Be— ziehung keineswegs dankbare Aufgabe, dem verdorbenen Geschmack, der sich an jener fremden leichten Waare weiden will, die man treffend Ehebruchadramen nennt, keine Konzesslonen zu machen. Das von der Direktion für die erste Vorstellung gewählte Stück war ein fünf— aktiges Schauspiel Hugo Müllers: „Fürst Emil“. Der Verfasser erweist in dieser Gabe aufs Neue seine Bühnengewandiheit. Vie Aufführung war im Easemble eine wohlgelungene, und die Haupi— darfteller, die, wie Dr. Hugo Müller (Fürst Emil) und Hr. Dahn (Prinz Garh), als tüchtige Kräfte bei dem hauptstädtischen Publikum set langer Zeit in Achtung stehen, haben sich reichen und wohlver— dienten Beifall erworben. Hr. Bojock als Hofmarschall von Mont— rillant, Frl. Steinburg (Mignon) und Frl. Schröder dürfen in dieser Bezichung ganz besonders hervorgehoben werden. Der ausgesprochene Zweck dieses neuen Kunsti stituts berechtigt zu dem Wunsche, daß sich dasselbe unter der neuen Direktion dauernden Erfolges zu erfreuen haben möge.

Der jüngste Rechenschaftsbericht des Verwaltungs⸗ rathes des Richard Wagner-Theaters in Bayreuth ist vor Kurzem erschienen. Derselbe legt ein erfreuliches Zeuzniß ab von den Fortschritten, welche die in den Anfängen se bst von vielen der Gönner und Freunde angezweifelte Vollendung des großartigen Unternebmens in neuerer Zeit gemacht hat. Die Bühne, welche nur künstlerisch Vollendetes zeigen wird, ist mit den nöthizen Maschinen⸗ und Dekoraiionseinrichtungen fast fertig versehen, die Gaskeleuchtung ist eingerichtet, das Orchester vollkommen heigestellt. Dem Rufe Richard Wagners folgend und getreu dem von ihm zu Anfang di ses Jahres ausgegebenen Programme, haben sich im Laufe des Mo— nats Juli eine Anzahl der angesehensten Gesengskrafte in Bay— reuth zusammengefunden, um zunächst die Proben am Klavier vor— zunehmen; im Laufe des Monats August haben die Proben im Theater mit dem gesammten, 120 Mann starken Orchester in Gegenwar einer großen Anzahl Gäste stattgefunden. Unter Allen, denen es vergönnt

war, während jener Zeit in Bayreuth anwesend zu sein, und unter

nichts weniger als aus— Richard Wagners und seiner Kunfstrichtunz sind, herrschte nur eine Stimme der Anerkennung für den Muth und die unerschütterliche Geduld und Ausdauer, mit welcher derselbe die Ausführung seines Kunstwerks möglich ge= macht. Alle Besucher waren einig über den spezifisch nationalen Charakter des Wagnerschen Kunstwerks und seine epechemachende Bedeutung für die Entwickelung der deutschen Kunst. Die künst e rischen Proben waren zugleich eine Feuerprobe für die Aus sührbarkeit des Kunstwerks selbst; es hat dieselbe siegreich bestanden, und auch der letzte Zweifel an seiner Durchführung ist endgültig beseitigt. Die Kosten dieser Durchführung sind bis auf ein Minimum gedeckt ein Minimum, für welches ebenfalls ausreichende Bürgschaft geleistet werden kann und soll, welches aber bei dem allgemeinen finanziellen Drang der Zeiten im Augenblick nur schwer flässig zu machen ist, und dessen momentanes Fehlen leicht Steckungen und Verzögerungen in den dringend nothwendigen Vorbereitungsarbeiten herbeizuführen im Stande wäre.

denen sich Viele gesproche Verehrer

befanden, die

1

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kesseh.

Drei Beilagen

Berlin: Druck W. Els ner.

leinschließlich Börsen · Beilage).

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich

33 260.

Neichstags⸗ Angelegenheiten.

Berlin, den 5. November. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags erwiderte der Präsident des Reichskanzler⸗ Amts Staats⸗Minister Hr. Delbrück dem Abg. Schmidt

(Stettin), welcher den Wunsch ausgesprochen hatte, daß ein gleicher Vertrag wie mit Costa Rien mit den beiden anderen centralamerikanischen Staaten, Guatemala und Nicaragua, ab⸗ geschlossen werde, was die in dem Etat neu ausgeworfene Stelle eines General⸗-Konsuls in Central⸗Amerika sehr erleichtern würde:

Meine Herren! Mit dem Freistaate Guatemala sind bereits Ver— handlungen über einen Freundschafts⸗, Handels. und Schiffahrte ver⸗ trag eingeleitet. Die Aufgabe des diplomatischen Vertreters, dessen Entsendung nach Central⸗Amerika in der Absicht der verbündeten Re⸗ gierungen liegt eine Absicht, die, wie ich hoffe, von dem Reichs⸗ tage getheilt werden wird wird Gelegenheit geben und erfolgt wesentlich in der Absicht, den Kreis der Verträge mit den central amerikanischen Staaten zu erweitern.

Zu Art. 9 jenes Vertrags, der von der Eheschließung handelt, bemerkte der Abg. Dr. v. Schulte, daß nach dem Gesetz vom 18. Dezember 1863 die vor einem konsularischen Vertreter in Costa Rica abgeschlossenen Ehen in die costaricanischen Ehe⸗ re ister eingetragen werden müssen. In Deutschland bestehe eine solche Bestimmung nicht, die beiderseitigen Fremden seien also nicht gleichgestellt. Redner wünschte deshalb eine baldige Vor⸗ lage in diesem Sinn. Nach dem Eingange des Artikels dürfen unter bestimmten Formen Costaricaner in Deutschland und Deutsche in Costariea ihre Ehen gültig abschließen, nach dem Schlußsatz des Artikels vor den konsularischen Vertretern nur „in Uebereinstimmung mit den Gesetzen der betreffenden Länder“. Dieser Schlußsatz sei unklar, er könne nur den Sinn haben, daß der deutsche Konsul in Costa Rica die vor ihm geschlossenen Ehen Deutscher nach dem dortigen Gesetz vom 18. Dezember 1863 behufs Eintragung in die dortigen CEivilstandsregister an⸗ zuzeigen verpflichtet sei. Redner wünschte eine dahin gehende Deklaration des Schlusses des Artikels. Der Staats⸗Minister Dr. Del brück entgegnete:

Meine Hergen! Wenn ich mich zunächst zu dem zuletzt von dem Herrn Vorredner hervorgehobenen Punkte wende, so kann ich wiederh len, was bei der zweiten Lesung schon erwähnt wor den ist, daß ker Schlußsatz des vorliegenden Amikels in der letzten Stunde in den Vertrag hineinzekommen ist. Ich habe meinerseits anzuerkennen, daß dieser Schlußsatz keine klare und glückliche Fassung erhalten hat und daß es bei einer Frage von so eminent praktischer Bedeutung, wie die vorliegende, wünschens—⸗ werth und nothwendig ist, die Traaweite dieses Schluß satzes im Ein—⸗ verständnisse mit der Regierung von Costa Riea festzustellen, wobei von unserer Seite von dem Gesichtepunkte ausgegangen werden wird, welchen der Herr Vorredner dargelegt hat. Ich kann also seine Frage, ob bei Gelegenheit der Ratifikation des Vertrages dieser Pankt ins Klare gestellt werden soll, bejahen.

Was den von ihm zuerst erwähnen Punkt anbelangt, so kann ich, wie er das selbst nicht erwarten wird, in diesem Augenblicke eine bestimmte Erklärung auf den ausgesprochenen Wunsch nicht abgeben; dieser Wunsch wird indessen in Erwägung gezogen werden.

Die erste Berathung der Konkursordnung leitete der Bundeskommissar, Direktor im Reichs kanzler⸗Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath von Amsberg, wie folgt ein:

Meine Herren! Gestatten Sie mir einige Worte zur Einleitung der heutigen Berathung.

Es halte sich schon damals, als das Handelsgesetzbuch für Deutsch⸗ Lind berathen wurke, herausgestellt, daß die Verkehrseinheit auch eine Einheit des Rechts auf dem Gebiete des Konkurgrechts erforderlich mache. Es war schon damals der Versuch auf Herbeiführung der Rechtseinheit gemacht, indem der preußische Entwurf, der der da— maligen Berathung zu Grunde lag, auch Bestimmungen über das Konkursrecht aufgenommen hatte. Es war indessen damals ungus— führbar, diese Beniimmungen zu gemeinsamem Rechte zu erheben, weil das materielle Richt in Deutschlaud und das Prozeßrécht zu ver— schieden waren. Dieses Verhaltniß hat sich jetzt . geändert, als es durch die Kenstituirung des Reiches möglich geworden ist, auf diesen Gebieten zu e nem einheitlichen Rechte zu kommen. Es ist Ihnen, meine Herien, bekannt, daß angestrebt wird eine Ein— heit des Rechtes auf dem Gebiete der Prozeßgesetzgebung; es liegen die betreffenden Entwürfe dem hohen Hause bereits vor. Es ist ferner bekannt, daß angestrebt wird Einheit auf dem Gebiete des mareriellen Recht6s. Die Vorarbeiten für Herstellung eines ge⸗ meinsamen Civilrechts haben bereits begonnen und werden nach Mög⸗ lichkeit gefördert werden. Jetzt aber hat sich die Sache in der W ise gestaltet, daß, wenn die gemeinsamen Prozeßgesstze eingeführt werden, es gleichzeitig nothwendig wird, ale vierten Theil dieser großen Ge— setze eine Konkursordnung zu geben. Denn wenn die Gerichtsorgani—⸗ sation geändert wird, die Civilprozeßgesetze geändert werden, ist es durchaus nothwendig, daß das Kenkursrecht zunächst in seinem for— mellen Theile in Einklang gebracht wird mit der Gerichtsorganisation und der veränderten Cipilprozeßordnung. Es war daher nothwendig, ßleichzeitig mir den übrigen Gesetzen di Vorarbeiten für eine gemein— same deutsche Konkursordnung zu schaffen.

Die Herstellung der gemeinsamen deutschen Konkursordnung hat mit manchen Schwierigkeiten zu kämpfen, welche auf Lem Gebiete der übrigen Gesetze nicht in dem Maße vorliegen. Eine Konkurs ordnung ist, wie ich glaube, unausführbar, wenn sie nicht in das materielle Recht eingreift, wenn sie nicht, ich

.

Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kel. Preuß. Staate⸗Anzeiger, das Central-Handelsregister und das Posthlatt nimmt an: die FJuseraten-Expedition des Neutsasen Reichs⸗-Anzeigers und Königlich PEreußischen tants- Anzeigers: Berlin, 8 W. Wilhelm Straße Nr. 32. 1 6

zugleich möchte

sagen, den ersten Schritt und den ersten Versuch macht, gestellt neben dem sogenannten gemeinen Konkurse, der bei

De

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 5. November

wenigstens insoweit, als das Bedürfniß, des Konkursrechts es erfordert, die Kodifikation des Cipilrechts herbeizuführen. Die Folge ist, daß eine Konkurzordnung sich zerlegt in zwei Theile. Der eine Theil hat daz materielle Konkurscecht zu behandeln, der andere das Konkurgverfahren selbst. Nach der anderen Seite hin war aber für die Vorarbeiten insofern eine sehr günstige Lage ge— schaffen, als eben in Preußen eine Konkurtzaärdnung besteht, welche beruht auf einer Verarbeitung der Grundsätze des gemeinen und des französischen Rechts; eine Konkursordnung, welche nach dem Urtheil: aller Praktiker und aller Männer der Wissenschaft sich vortrefflich bewährt hat. Dadurch war es möglich, für die Bearbestung eine feste, sichere Grundlage zu gewinnen, eine Grundlage, wie sie in dem Maße für die übrigen Prozeßgesetze nicht vorhanden war, weil ein so überein⸗ 6 als gut anerkanntes Gesetz im übrigen Deutschland nicht estand.

Sodann war von außerordentlicher Bedeutung, daß eben diejeni⸗ gen Grundlätze, die sich in Preußen bewährt haben, bereits nach dem Süden Deutschlands übertragen sind, indem im nahesten Ansch an die preußische Konkursordnung die Konkurt⸗ ordnung kodifizirt ist, wie ste in der bayerischen Civilprozeßordnung uns entgegentritt. Ganz abgesehen davon, hat die preußische Konkurs ordnung insofern ihre große Bedeutung und Wichtigkeit weiter an den Tag gelegt, als sie die Basis geworden ist für die österreichische Konkursordnung und in erheblichem Maße auf die Rechte anderer Staaten Einfluß gewonnen hat. Ich erinnere in dieser Beziehung an das Recht Dänemarks; ich erinnere daran, daß der neueste Ent— wurf der schweizer Konkursordnung eingehende Rücksicht auf dasjenige nimmt, was das preußische Recht aufgestellt hat. Es mußte sich zu nächst darum handeln, nach dieser Seite hin, ich möchte fagen, eine Revision vorzunehmen, um festzustellen, was sich als brauch— bare Grundlage bewährt hat. Außerdem mußte es sich darum handeln, die etwa weiter gehenden Bedürknisse der übrigen Staaten zur Berücksichtigung gelangen zu lassen. Wie ich glaube, ist Beides durch den vorgelegten Entwurf geschehen. Man hat auf das Sorg— fältigste geprüft, was hat sich in Preußen bewährt, und was erforder— . was nothwendig sei, zur Beseitigung des Nichtbewährten zu be—⸗

immen.

Ich möchte bei der Einleitung Ihrer Berathungen nicht tiefer eingehen in das Material. Ich möchte nur wenige Fragen hervor⸗ heben: zunächst eine Frage, die das materielle Recht, und eine zweite Frage, die das Konku gsverfahren als solches betrifft.

Wac das materielle Recht anlangt, so war man zur Zeit ge— nöthigt, in dasselbe einzugreifen, um eben die Basis und die Grund- lage für ein Konkursverfahren zu schaffen. Es liegt auf der Hand, daß eine gemeinsame Konkursordnung vorauesetzt, daß im Großen und Ganzen diejenigen Rechte, welche Vorzugsrechte geben, also die Pfandrechte, und ferner die übrigen Vorrechte, übereinstimmend ge— regelt werden müssen. Das ist in der Konkursordnung versucht worden. Man hat abstrahiren müssen von einem Eingriff in das Immobiliar— sachenrecht; das Immobiliarsachenrecht mußte ausgeschieden wenden, und diese Ausscheidung war möglich, sobald man sich im Verfahren auf den Grundsatz stellte, daß diejenigen Gegenstände, rück sichtlich welcher Pfandrechte bestehen, auß dem Konkars⸗ erfahren auszusondern sind, so daß das Konkursverfahren sich in Wahrheit bezieht auf die Befriedigung derjenigen Gläubiger, welche rein persönliche Ansprüche gegen den gemeinsamen Schuldner zu erheben haben. Dagegen war man aber genöthigt, weiter zu gehen auf dem Gebiete des Mobiliarsachenrechts. Auf dem Gebiete der Mobiliarsachenrechts kam in Frage, in welches Weise das Pfandrechtssyst'm geordnet werden sollte. Denn die einzelnen Pfandrechtssysteme sind in Deuischland, wie die Anlagen der Konkurt= ordnung ergeben, noch viel verschiedenartiger, als die des Immobilliar⸗ sachenrechts. Man entschied sich dafür, einen generell durchjchlagenden Grundsatz aufzuftellen, nämlich rücksichtlich des Mobiliarrechts nur das Pfandrecht, wie es sich im Faustpfande darstellt, anzuerkennen, so daß die Generalhypothek und alle Spezialhypotheken für den Be⸗ reich des Konkurses bejeitigt sind. Die Folge war aber weiter g= geben, indem diese Pfandrechte für den Bereich des Konkurses be⸗ heiligt würden, dieselben auch im Civilprozesse für den Bereich der Exekutionsinstanz zu beseitigen, um in dieser Beziehung eine voll—⸗ ständige Uebereinstimmung der in Betracht kommenden Grundsätze zu erreichen.

Es kommen außerdem noch eine große Menge von anderen Mo⸗ menten für das Konkursrecht in Betracht. Es sind die sogenannten Vindikanten und anderen Separisten. Eine sehr wichtige Frage bleibt die Behandlung der Ansprüche der Ehefrauen im Konkurfe. Auch rücksichtlich dieses Punktes hat man versucht, soweit es möglich ist, ohne das eheliche Güterrecht der einzelnen Staaten in Verwirrung zu bringen, einzelne Grundsätze aufzustellen, um nach dieser Seite hin auch eine Rechtseinheit zu erzielen. Eine volle Rechtseinheit war auf diesem Gebiete unmöglich, war eventuell nur zu erreichen, wenn man, ich möchte sagen, die Basis, die ganze Grundlage aller ehelichen Güterrechte in Deutschland zerstören wollte.

Was nun das Konkursverfahren selbst anbelangt, so hat man in dieser Beziehung in dem Eniwurfe einen Schritt ge⸗ macht, der nothwendig hier hervorgehoben werden muß; es ist die Beseitigung des kaufmännischen Konkurses. Es war nämlich eben auf Grund des französschen Rechtes und theilweise auch auf Grund der ganzen Rechtsentwickelung, wie sie in anderen außer deutschen Staaten sich herausgebildet hatte, dahin gekommen, auch in der preußischen Konkursorsnung zu unterscheiden zwischen einem Konkursverfahren rücksichtlich der Kaufleute und zwischen einem Tonkursverfahren rücksichtlich anderer Personen. Das französische Recht geht ja noch weiter: es kennt einen Konkurs nur rücksichtlich der Kaufleuie; rücksichtlich der Nichtkaufleute bleibt nur übrig, im

Wege eines Kollokationsverfahrens in der gewöhnlichen Exekutions Instanz eine Ausgleichung vorzunehmen, wie sie eben der Konkurs herbeiführen soll. Das preußische Recht hatte sich dem angeschlossen und nur einen kaufmännischen Konkurs her

g Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Nichtkaufleuten eröffnet wird. Es hat sich bei der Berathung de

Konkursordnung gezeigt, daß die Unterschiede, welche zwischen beiden Arten des Konkurses im preußischen Rechte, sei es in formeller oder materieller Beziehung, bestehen, so unbedeutend sind, daß man sie streichen konnte, und daß man fie streichen mußte, weil man sich über— zeugte, daß durchweg diese Unterschiede auf Grundsätzen beruhten, die eben legis lativ nicht weiter anerkannt werden wollten und durften. Die Folge ist gewesen, daß man dahin gelangte, nunmehr ein Kon— kursverfahren in Vorschlag zu bringen, welches sich bezieht sowohl auf Kaufleute als auf Nichtkaufleute, und man ist dadurch gelangt zu einer vollen Einheit des gesammten Verfahrens, ohne in diefer Be⸗ ziehung denjenigen Anforderungen, welche etwa aus Rücksicht auf den kauf⸗ männische Konkurs sich geltend niachen mögen, irgendwie die Möglich—⸗ keit der Geltung abschneiden zu müssen. Denn es kam nun eben weiter hinzu, daß man jetzt in die Lage kam, die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkurses übereinstim mend zu regeln. Man konnte abstrahiren von dem sehr zweifelhaften und in vieler Beziehung sehr bestrittenen Begriffe der Zahlungseinftellung, wie er für die Eröffnung des Konkurses nach dem franzöoͤsischen Recht und des kaufmännischen Konkurses nach der preußischen Konknrsordnung angenommen ist. Man konnte sodann insofern den Grundsatz aufstellen', daß der Kon kurs nur zu eröffnen sei auf Grund eines Antrages, sei es des Kridarz selbst, sei es auf Grund des Antrages eines Gläubigers. Man war dann weiter in der Lage, nunmehr das ganze Konkurgzverfahren in sehr einfacher, glatter und zugleich sehr energischer Weife durchzu⸗ führen, also Bestimmungen aufzustellen, welche dahin führen, daz Konkursverfahren mit der größtmöglichen Schnelligkeit zu erledigen, auf der anderen Seite aber auch größere Sicherheit zu schaffen für die Realisirung in der angewendeten Form der Verwaltung, als wie dies bisher in dem preußischen Konkurgrecht bestand.

Man bat rücksichtlich dieser Punkte Abstand genommen zunächst von einer Offizialthätigkeit der Gerichte und hat mit Rücicht darauf bei dem Verfahren die Mitwirkung der Gerichte so weit zurückgedrängt als möglich und sie in erster Linie in die Hände der Gläubiger selbst gelegt. Die Verwaltung wird vertreten durch den Konkurskuräaror, der die Maffe vertritt; außerdem aber ist man, noch weiter anschließend an Keime, welche in der Novelle zur preußischen Konkurzordnung waren, dahin gekommen, es zu gestatten, daß neben der Gläubigerversammlung, in deren Händen im Wesentlichen die Entscheidung über alle erheblichen Fragen liegen muß, ein Gläubigerausschuß konstituirt werde. Die— ser Gläubigeraussuß ist ein sehr wesentlicheg Vehikel für die Ver waltung, er ist in der Lage, die Verwaltung schnell und energisch zu machen; auf der andern Seite ist man auch bestrebt gewesen, ich möchte sagen, die Minorität der Majorität der Gläubigerversamm— lung gegenüber sicher zu stellen und zwar dadurch, daß man ein Ein— greifen der Gerichte gestattet, ein Mitwirken derselben bei den in Betracht kommenden entscheidenden Fragen. Von großer Bedeutung ist die Frage, an welches Gericht der Konkurs gelegt werden sollte. Insoweit hat sich der Entwurf, anschließend an die neuere Strömung dahin entschieden, daß die ganze Konkursverwaltung in erfter Linie eine Frage der freiwilligen Gerichte barkeit sei, und daß es daher ge⸗ boten erscheine, die richterliche Mitwirkung den Amtsgerichten zuzu— weisen; man ging davon aus, daß dieses allein in der Lage seien, mit der erforderlichen Energie und Schnelligkeit einzugreifen; das Verfah— ren, wie es sich in Preußen entwickelt hat, wo das Verfahren ein kollegialisches ist, in Verbindung mit einem Kommissar, het in der Praxis zu einer großen Reihe von Verwickelungen, Schwierigkeiten und Nachtheilen geführt, und man glaubte, indem man die richter— liche Mitwirkung in die Hände des Amtsrichters legte, zu einer mög lichst schnellen und prompten Entscheidung der Sache zu gelangen.

Auch den einen Punkt möchte ich noch hervorheben, daß der Zwangsakkord, wie eben seine Entwickelung in Preußen ge⸗ wesen ist, sich ganz vortrefflich bewährt hat al! ein Mittel zur Aß— schneidung, wenn ich mich so ausdrücken darf, der Konkurse selbst. Aber es war in Preußen, in der preußischen Konkurordnung eine Reihe von Bestimmungen, welche sich in der Praxis nicht bewährt hahen. Gerade auf diesem Gebiete hat der Entwurf es verfucht, die Schwierigkeiten, die entgegenstanden, zu beseitigen, nach der andern Seite aber auch größere Garantien zu gewähren gegen ein ungerecht⸗ fertigtes Vorgehen der Majorität der Minorität gegenüber.

Es bleibt dann noch auf einen Punkt hinzuweisen. Es ist die Kon kursordnung, indem sie den Unterschied des kaufmännischen vom nichtkaufmännischen Konkurse beseitigte, in die Lage versetzt, auch an die Strafbestimmungen zu gehen, wie sie im Strafgesetzbuch nieder⸗ gelegt sind. Das Strafgesetzbuch geht von dem Gesichispunkte aus: reichsgesetzlich sei nur zu bestimmen gewesen über fraudulssen oder leichtfertigen Bankerott eines Kaufmanns, indem im Uebrigen bis zum Erlaß einer gemeinsamen Konkursordnung den einzelnen Staaten überlassen war, ob und in wie weit Strafbestimmungen gegen in Konkurs gerathene Nichtkaufleute erforderlich seien. Mit dem Mo⸗ mente, wo die Konkurtzordnung gegeben wird, ist es nothwendig, zu prüfen, ob und in wie weit die Bestimmungen des Strafgesetz buch noch haltbar sind, resp. auszudehnen sind auf alle diejenigen Personen, die in den Bereich der Konkuréorduung fallen. Das ist in dem letzten Theile der Konkursordnung geschehen.

In der Diskussion über die Konkurgordnung entgegnete der Staats- Minister Dr. Delbrück dem Abg. Windthorst, welcher für die Ueberweisung der Vorlage an die Justizkommifsion ge⸗ sprochen hatte, weil voraussichtlich derselbe Bundeskommissar, welcher die Justizgesetze in der Justizkommission vertritt, auch die Konkursordnung vertreten werde, was bei gleichzeitigen Sitzungen beider Kommisstonen Verlegenheiten bereiten werde:

Meine Herren! Ich bin sehr fern davon, mich in die materielle

Diskussion der vorliegenden formellen Frage einlaffen zu wollen; i

möchte nur daz hohe Haus bitten, bei der zu fassenden Be chluß⸗ nahme keine Rücsicht darauf zu nehmen, daß in Beziehung 43 9 Vertretung des Bundesraths für den Fall, daß Sie zwei Kommissionen beschließen sollten, irgend eine Verlegenheit entstehen würde.

5. Gro shandel. gl 6. . Literarische Anzeigen. 9.

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Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. * 23

Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition von Nudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen / Sureaus.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗Sachen. missson II fur Voruntersuchungen. Beschreibung.

Steckurief.

Verhaftung hat nicht ausgeführt werden können. Es Gestalt: schlank, wird ersucht, den 2c. Hirte im Betretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfinden

Stadt voigtei Direktion hierselbst abzuliefern. lin, den 30. Oktober 1875. gericht, Abtheilung für Untersuchungesachen. Kom⸗

Gegen den unten naher bezeichneten Alter-; 35 Jahr, Geburtsort: Falkenberg, Größe: Restauratenr Johann Robert Hirte isff die ge- 5 Fuß 6 Zoll, Haare: schwarz, Augen: braun, un richtliche Haft wegen Urkandenfälschung, in den stätt, Augenkrguen: dunkel, Stirn: niedrig, Kinn: Akten H. 360/79 Komm. II beschlossen worden. Die rund, Gesichtsbildung: rund, Sprache: deutsch.

Der unterm 18 Oktober a e. wider Stellmacher den Gegenständen und Geldern an die Königliche Heinrich Hagemann von WBlickershausen erlassene Ber Steckbrief wird 2 Königliches Stadt.; Cassel, 2. November 1875 Der Staatsanwalt.

der Dragoner, Knecht a: geboren am 10. Juni Gesichts farbe: blaß, arbeiter Carl August

als erledigt zurückgezogen.

1. Juli 1836 zu Nieder ⸗Leschen,

Offene Requisition. Es sind durch C kenntniß geboren am 31. August 1833 zu Gießmannsd des unterzeichneten Gerichts vom 12. Juli d. J. 1 Kreis Sprottau, ; ö 9st.

6) der Pharmaceut, Apotheker

einrich Adolph Friedrich, Günther Klose, geboren am 3 Dezember 1837 3n 1838 zu Mückendorf, Kreis Sprottau, wegen unerlaubter Auswanderung in ihrer Sprottau, 2) der Ulan, Schachtmeister Herrmann Eigenschaft als beurlaubte Wehrmänner, se zu elner Liers, geboren am 5. März 1839 zu Geßmanns« Geidbuße von dreißig Mark, event. J Woche Haft⸗ dorf, Kreis Sprottau, 3) der Trompeter, Eisenbahn, strafe, rechtskräftig verurtheilt worden. aehnel, geboren am 25. März 1833 zu Nieder- Zauche, Kreig Sprottau, 4) der der Exekution beizutreiben, event. Wehrmann, Fleischer Herrmann Kegler, geboren am dien dieselben zu vollstrecken. / Kreis Sprottau,

5) der Gefreite, Schmied Heinrich August Kuhnert,

Es wird ersucht, von den Genannten die Geldbußen im Wege

die ö l Sprottan, den 1. opember 1875. Königliches Kreisgericht. Kom⸗ mission für Uebertretungen.