1875 / 261 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

n Höhe von 239,804 1 wie im vorigen Jahre kann eine ö von 6 * auf das Aktienkapital zur Vertheilung kommen. Der Umsatz war in diesem Jahre wieder ein sehr mäßiger, da iiber haupt nur für 2,349,435 . Werkieug⸗ und ,, ,. chinen sowie Trangmissionen produzirt wurden, während die Etaplis= ements jetzt nahezu für den doppelten Umijatz eingerichtet sind. Der ö betrug 489.648 . Die Etablissements produzirten . diesem Geschäftsjahr 2598815 Kilogr. Werl zeug 254 n bearbeitungsmaschlnen; die neue Eisengießerei lieferte 2,606,

Kilogr. Eisenguß. Am Schlusse des Geschäftsjahres waren noch für 662751 S. Bestellungen vorhanden. In den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres wurden bereits für ca. 395,00 M6. Maschinen versandt, für weitere 650. 000 M sind feste Ordres ro handen. Die Generalversamm⸗

1

lun enehmigte einstimmig Decharge, sowie eine Dividende 3 6 welche vom 1. Dezember c. ab zablbar ist. Ueber die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung eine Kapitalperminderung von so 000 Thlrn durch Rückkauf von Aktien betreffend konnte die Versammlung einen Beschluß deshalb nicht fassen, weil die statuten zemäße Zahl von Aktien nicht vertreten war. Eine weitere außerordentliche wird in dieser Beziehung unter allen Umständen beschlaßfähig ö ö Nr. 10 (Oktober 1875) der Mittheilungen des Vereins zur Wahrung der gemein samen wirthschaftlichen Inter— essen in Rheinland und West falen (herausgegeben von dem Vereinsporstande, Düsseldorf) hat folgenden Juhalt: Einladung zur 5 ordentlichen Gengralbersammlung. Referat über die Sitzung des Ausschufses vom 7. Oktober. Antwort der Direktion der

Rheinischen Eisenbahngesellschaft auf den Antrag des Vereins bezůg⸗ eg Bildung von Eisenbahn Beiräthen. Der Kongreß des Verein für Sozialpolitik zu Eisenach in den Tagen vom 10 —12. Oktober 1875.

Wien, b. November. (W. T. B.). Der Ausschuß der Nat io. nalbank hat den Antrag der Direktion auf Erhöhung des Dis konts um w pCt. genehmixzt.

Moskau, . . * T. B) . 6 Fam.

irma Maretzki hat ihre Zahlungen eingestellt; die i , dem Vernehmen nach 456, 000 Rubel. Das Mit- glied des Verwaltungsrathz, St adthaupt Schumacher, und der Direktor der Kommerz⸗ und Leihbank sind gegen ö ie ver⸗

legung einer Kautison von 100,900 Rubel aus dem gegen 50 000 Æ, beim Feuerlöschwesen von 10, 000 S, kei der Straßen⸗

Berlin, 6. November 1875.

tschen Reichstage ist eine Denkschrift, betreffend die n . 6 1876 und 18377 projektirten Bauten auf dem Besitzthum g k 5 Reiches in Rom ver— rden, welche wie folgt lautet: . . a, Ausdehnung nach erhebliche Besitz des Deutschen Reichs in Rem auf dem Kapitol, der Gesandtschaftspalast Cafarelli und dessen Umgebung, gebönrt nicht blos, was landschaftliche Schön heit und Reiz historischer Erinnerungen angeht, zu den ausgezeich⸗ netsften Punkten Europas, sondern ist auch sonst in jeder Hinsicht eine für das Reich überaus werthvolle und zweckentsprechende Erwerhung. Indessen ist 8 für Alle, welche Rom kennen, unzweifelhaft, daß die außer dem Palast selbst vorhandenen älteren Gebäude ibrer Ein- richtung nach dem Zwecke, zu dem sie bestimmt sind, nur us vollkommen dienen, daß baufaͤllige Baracken die Front des Palastes in einer Weise verunzieren, welche eines von zahllosen Fremden hesuch ten Besitz thums des Deutschen Reichs unwürdig ist, und daß eine Regulirung des Terrains nach vielen Beziehungen um somehr erwünscht ist, da der Bau des archäologischen Instituts den Verkehr dort noch ge⸗ steigert hat. ; 3 Jih Es wird nun beabsichtigt, im Laufe der kommenden * re diejenigen Banten und . . welche den ähnten Uebelständen abzubelfen geeignet sind. . J . der saah r vom Gesaudtschaftsgarten befindlichen Casa Tarp a werden theilweise als Hospita: für die Deunnschen, theils al. Wohnungen für die Sekretäre des archäologischen Jattituts benutzt, theilweise an Deutsche vermiethet, welche sich vorüber. gehend in Rom aufhalten Die innere Eintheilung des Gebäudes ist aber keine glückliche; denn für das Hospital, welches sich mit dem niedrigen Entresol begnügen muß, stellen sich durch die geräusch. volle Lage zwischen den Familienwohnungen des Erdgeschosses und des zweiten Stockes vielfache Unzuträglichkeiten hej ut Dieses deutsche Hospital hat sich nun trotz der geringen Mittel, welche der Verw lang zu Getzote steben, und trotz der ungünstigen Lage semer Lokalitäten als ein höchst nützliches Institut zw hrt welchts vielen Deutschen, die fern ven der Heimath erkrankten, Pflege und Hülfe zu Treil werden ließ, und es wird ein im bohen Grade ersprießliches Unternehmen ein, dem Hospital eine zweckentsprechende Einrichtung zu geben. Da jetzt mit Beendiguna des Neubaues des aichäologischen Instituts die geraäͤun igen Familienwobnungen frei werden, welche bis jetzt von den Sekretaren des , , . der Casa Tarpea bewohnt wurden, so bietet sich die erwünschte Ge⸗ legenheit, die dem Hospital gewidmeten Räume ganz von dem übri⸗ gen Theile des Hauses zu sondern. Es wird daher in Vorschlag ge; bracht, die Casg Tarpeßg durch eine geschlofsene Quermauer in zwei völlig getrennte Theile zu theilen, dem Hospital die ganze südwestiche Hälfte als den am gesundesten und schöasten gelegenen Theil des

Hauses einzuräumen, und denselben durch einige bauliche Veränderun

in eine Zwecke entsprechenden Weise einzurichten. D gen in einer seinem 3we entsp d u . Mangel einer abgesonderten Station für ansteckende Krankheiten ist schen längst sehr empfunden worden; es wird daher vorgeschlagen,

eine solche in dem südlichen Theile des Hospitalgartens in bescheidenen

Dimensionen und in einfachster Ausstattung herzustellen. An die zur

ti ie ser : öthigen Erdarbeiten Fundamentirung dieser Station nöthigen Erd die Planirung der daduich ausgeschachteten Erde wird sich in angemesse ner Weise eine Neuregulirung des Hospitalgartens knüpfen, welch die Benutzung desselben für Rekonvalescenten angenehm und ersprieß—

. . t 4 * * 3. bn ac die nordöstlich Hälfte der Caja Tarpen dis pen hel wird, liegt es nahe, einem längst gefühlten Bedürfnisse agu pe fen und eine angemessene Wohnung für einen verheiratheten Gesandt- schafts Sekretär herzustellen. Für den ersten Sekeetär sind alle dinge drei Zimmer in dem Palast Cafarelli bestimmt, dieselben reichen je⸗ doch nicht aus für einen verheiratheten Beamten, unt da es sowohl dem dienstlichen Interesse entspricht wenn der zur Bertretung des Missionschefs Berufene in der Nähe der Gesandtschaft wohnt, als auch billig erscheint, den Gesandtschaftebeamien, wenn i gend thunlich, in Reichgebauden disponible Räume alzs Wohnung gegen angemfsse ne Vergütung zu überlassen, so wird vorgeschlagen, den bewohnten Theil

der Casa Tarpea als Wehnung für einen verheitatheten Legations⸗

Sekretär einzurichten. z . 3 Ein fen croßer Uwebelstand füß den Gesandten ist es,? keine angemessene Stallung in der Nähe einer Wohnung hat. Gegen wärtig sind einige Pferde und Wagen nothdürftig in einer bapfälligen Baracke untergebracht, welche nördlich vom Palazzo Cafarelli auf dem Voiplatze desselben steht. Der Zuftan dieses Gebäudes ist aber der Art, daß seine Existenz nur noch kurze Zeit gefrinet werden kann. Abgesehen davon, . es dem Anstande widerspricht, wenn die Fagade des deutschen Ge a

die betreffenden Plätze, welche alle Fremden der Auesicht dem Gejandten Räumlichkeiten für die zu unbedingt erforderlichen Equipagen gewähren; es kann dem jedesmaligen Mestenschef zugemuthet werden, daß er seine. Pferde u d entfernt von der Gesandtschaft in der Stadt einmiethet. i daher das Projekt vor, die erwähnte Baracke abzureißen, den nörd⸗ lich vor dem Palaste belegenen Platz zu reguliren ud mit Bäumen zu bepflanjen und ein Stallgebäude mit der Front egen die via di monte caprino sfüdlich vom Palaste hinter dem desandischaitsgarten zu errich en. Das Dach dieses Stall! und Remisengebäudes würde auf gleichem Niveau mit der alten Gartenterrasse sein und eine Fort setzung derselben bilden. .

Anläßlich dieser Bauten wird es sich empfehlen, folgende eva · raturen und Terrainregulirungen vorzunehmen. Die äußeren Stutz⸗ mauern des Hospitalg rtens sind schon läÿntst einer engebenden Aus⸗ besserung bedürftig, ebenso die Futtermauern an der via dai Saporari. Ferner wind beantragt, den Vorplatz vor der Casa Sill: mit Rücsicht auf die bevorstehende Regulirung und Nieder

Nothwendißteit heran, s iner Repräsentation

legung der via de caprino durch h römische . zu umite bepflanzen, eine Einfriedigung des Gartens der ei h 1emuliten und zu bepflanzen, frie digung f nahme von ca. 600.00 S, bei der Verwaltung der Civilstandsämter

Kaiserlichen Gesandtschaft en den neuen Fahrweg hin und eine

Umarbeitung des Gartens selbst, endlich die Regulirung des Terrains westwäriz von dem neuen Fahrweg, die Planirung des durch den Bau des archäologischen Instituts ausgeschachteten Bodens uns die

Anlage eines an das archäologische Institut und au den neuen Fahr— weg angrenzenden einfachen Gartens vorzunehmen. ; .

Außer für die vorstchend beschriebenen Anlagen ift noch die Be— wölligung von Fonds für einige Einrichtungen, theils im Interesse der Wissenschaft, theils im Interesse einer würdigen Repräsentation erwünscht. ö . .

Im amchäologischen Institut sind Räume für eine Bibliothek und Wahnungen für dort studirente Gehrte vorgesehen worden. In der Bibliothek sind zwar die feststehenden Schränke und Bücher⸗ gestelle angelegt, für die nöthigen Möbel int aber bis jetzt nicht ge— sorgt worden Was die , für Gelehrte anlangt, die sich zeitweise in Rom aufhalten, so ist es für disselben von gor keinem Werthe, wenn ihnen die leeren Wände überwiesen werden. Will man Dielen meist unfemittelten jungen, Leuten durch die Einräumung einer Wohnung eine Ecleichterung gewähren, so muß dieselbe mit den noth⸗

Der

und an die ; ; Steuern allein 20 837, 000 M6, also 63x der ganzen Einnahmen lie— welche

daß er

andtschaftspasastes auf dem Rapitol und wegen zu lbesuchen pflegen, durch eine moderne Ruine entstellt werden, tritt die

un nicht Wagen Es liegt

dürftigsten Möbeln versehen sein, und es werden deshalb die Mittel für 6 entsprechende Einrichtung der Bibliothek und der Wohnzim⸗ mer für studrrende Gelehrte gewünscht.

Endlich handelt es sich noch um die Ausstattung des großen Saales im Palast Cafarelli. Dieser Saal 20 Meter lang und 10 Meter breit geht durch zwei Stocwerke. Solche Säle finden sich in fast allen großen Römischen Palästen. Sie waren in früheren Zeiten, wo ein jeder Gast mit einem zahlreichen Gefolge erschien, der Aufenthaltsort für dasselbe und datzer der größte Raum des Hauses. Heute erheischen die sozialen Verhältnifse kein großes Gelaß für diesen Zweck, andererseits wird es aber für die wärdige Vertretung des Deutjchen Reichs in Rom in hohem Grade erwünscht sein, bei der durch die Erhebung Roms zur Hauptstadt und die Leichtigkeit des Reisens jährlich wachsenden Zahl nothwendiger und erwünschfer Ein- Ldungen den vorhandenen großen Raum für Ball und andere große Fefte benutzen zu können. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn er Saal wenigstens mit Gardinen, Divans und den erforderlichen Gasbeleuchtungsapparaten versehen wird. Diese Ausgabe dem jedes⸗ maligen Gesandten zuzumuthen, wäre schon darum unbillig, weil die für so große und hohe Räume, die in diesem Maßstab nur in Rom vor⸗ kommen, berechneten Möbel anderweitig nicht zu verwenden sein werden, und daher einem Gejandten, zumal derselke nie mit Bestimmtheit darauf rechnen darf, lange am Orte zu bleiben, nicht zugemuthet werden kann, diesen Raum angemessen auf eigene Kasten auszustatten. Da eg nun nach den speziellen Verhältnissen Roms angemessen und wünschenswerth ist, daß diese vorhandenen hellen schönen Räume auch zweckentsprechend benutzt nud dadurch dem Vertreter des- Dentschen Reichs ermöglicht werde, Römer und Landsleute zu größeren Festen zu vereinigen, so wird beantragt, die Kosten für die Einrichtung diese Saales Seitens des Reichs zu bewilligen

Nach dem von einem mit den römischen Verhältnissen vertrauten Baumesster aufgestellten Anschlage belaufen sich die gesammten Kosten der profektirten Baute und Anlagen auf 310,900 Lire ober (nach dem mitleren Kurse von 4 Lie 3 M 231,509 46, von denen 173,090 é für das Jahr 1876 und der Rest mit 58,500 M für das Jahr 1877 beantragt werden.

Die Stadtverordnetenversam mlung trat in ihrer öffent ; lichen Sitzung vom 4. November in die erste Berathung des Haus- halts Etats der Stadt Berlin für das Jahr 1876 ir. Stadtkämmerer Runge leitete dieselbe mit einem kurzen Uekberblis über die Gestaltung der Finanzverhältnisse des Jahres 1875 ein. Er könne na ünlich über die Ergennisse der Einnahmen und Ausgaben für das letzte Quartal des laufenden Jahres nur Vermuthungen an— stellen und nicht lagen, daß dieselben wirklich eintreffen werden. Eine solche Wahrscheinlichteitsrechnung sei namentlich für Berlin sehr schwierig, da viele der größeren Verwaltungen in den Hän— den der Polizei liegen, und weil die Reklamationen gegen die Veranlagung zur Steuer noch nicht ganz abgeschlofsen sind. Außerdem seien die Ausgaben der Armenverwaltung, der Straßen—⸗ reinigung 2 wesentlich vom Wetter abhängig. Trotzdem habe es der Mag in't für angemessen erachtet, der Versammlung einige torlaãufige Mitsheilungen zu machen Die Summe der im Etat pro 1875 an- genommenen Emnabmen betrug 33,367 000 S; davon sollen die

fern. Läßt man auch noch die Einnabmen aus den Anleihen außer Acht, so würden die Steuern 72 der ordentlichen Einnahmen zu liefern haben. Von obigen , , 4 nahme seien bis zum 1. Oktober 15,032, 6 eingegangen, alro noch nicht ganz ü des Etatssoll, obgleich das Jahr 18734 189 900 , an Resten gelisfeit habe, die bis zum J. Oktober hätten eingehen müssen Trotzdem hoffe er, daß Mehreinnahmen aufkommen werden, die⸗ selben seien aber nicht genau zu schätzen, da die Einkommenst euer durch die Klassensteuer e heblich modifizirt werden sei. Die Daus; und Miethssteuer partizipire an der Einnahme mit 11,197 000 4; wirklich eingegangen seien in den drei ersten Quartalen 8, 8 4, 000 M; wenn das Nejultat im vierten Quartal tretz der obwaltenden un günstigen Zustände, des Herabganges der Miethen 26. ungefähr dasselbe wie das des 3 Quartals hleiben sollte, so dürfe man bei diesem Kapitel immerhin eine Mehreingahme von 739, 009 , erwarten Davon entfalle etwas mehr als 4 auf die Haus st uer Dies Ergebniß sei im Ganzen günstig, aber im näch— sten J hre sicheilich nicht zu erwarten. Auch bei der Hunde⸗ steur sei eine kleine Mehreinnahme von ca. 37.000 M zu erwarten Auch bei der Einkommensteuer stehe wenn man die Schätzung der Miethesteuer festhält, eine Mehr eig nahme, zu erwarsen, dieielbe sei aber höchstens cuf 27009) 166 zu schätzen. Von dem Etatssell in Höhe von 8,416,400 A sei bis zum 1. Skiober an Einkommensteger wirklich eingegangen die Summe von 5e 35.400 4; da aber viele Reklamationen noch schweben, vi le Steuerpflichtige nicht aufzufinden waren, so sei es zweifelhaft, ob nicht doch noch eine Ver⸗ änderung des Resultats eintritt. Die Braumalzsteuer, die mit einem Etats sell von 46890) M figurirt, lieferte bis zum 1. Oktober than sächlech nur 252,851 , also nicht viel mehr als die Hälfte, so daß hier eine Mindereinnahme von 75,000 „S in ziemlich sicherer Aus- sicht klebe. Nach Abzug dieser Mindereinnahme werde sich im Gan jen eine Mehreinnahin von ca. IT 0090 M ergeben. Bei der Er⸗ leuchlungs verwaltung stehe eine Mehreisnahkme von 180,000 4 zu erwarten. Bei der Grundstücksverwaltung sei die zu er⸗ wartende Mehreinnahme nur scheinbar und dadurch entstanden, daß die Ertrcäznisse der zu Rieselteldern angekauften Güter mit in An⸗ rechnung getzraczt sind, denen bei einem anderen Kapitel aber die Zin⸗ sen des Kaufgeldes gegenüber stehen. Außerdem haben die Kalkftein- brüche zu Rüdersdorf eine Mehreinnahme von 1300099 MS geliefert. Bei der Schulgerwaltung ergebe sich in Folge der Eröffnung des As—⸗ kanischen und Humboldt Gymnasiums und der erhöhten Freguenz der höheren Lehranstalten eine Mehreinnahme von 50 bis, 60, 000 Esiheblicher würden wahrscheinlich die Mehreinnahmen bei der Bau—

Verwaltung sein, besonders da die Einziehung der Kostenbeiträge für

Pflasterun gen, Straß nanlgsen 2c ein Mehr vön ea. Ho0 O0 M ergeben habe Tei dem Kapitel Verwaltungskosten ergebe sich eine Mehrein

von ca 6000 S6é Dagegen blieben die Eirnahmen der Armenver waltung erheblich gegen den Anschlag zurück, besonders bei der Po sitien Ernattung gewährter Unterstützungen“, wo der Ausfall eg. 60 70 9000 S beträgt. Das Gesammtresultat gehe bei den Einnah⸗= men dahin, daß in diesem Jahre eine Mehreinnahme von nahezu 1,500,000 Æ zu erwarten stehe. Was die Mehrausgaben hetreffe, so betragen dieselben bei der Enkommensteuer ea. 70,900 M mehr, als angenommen war, bei der Geundstücksverwaltung ca. 52, 000 , bei der Schulverwaltung ca. 60 000 M Bei der Armenverwaltang stelle sich eine erhebliche Mehrausgabe gegen den Etat heraus. Die Ausgaben bei der Almosen⸗ und Pflegegeld verwaltung zeigen eine böhere Summe von ca. 5 000 K. noch größer (ea. 150 00 46) sei die Mhreausgabe bei den Kurkosten. Die Etatgũberschreijun bei der Bauverwaltung betrage ca. 480090 6; dieselben ergeben sich hauptjächlich bei der Position für Vorarbeiten, bei den Ausgaben sür Granitbahnlegung 2c. Außerdem ergeben sich bei der Schu den · verwaltung Etatsüberschreitungen von ca. 110 060 M, bei den Ver

waltungekosten von 235.000 4b, bei der Straßenbelenchtung von ca.

hängten Hausarreste en tlassen worden.

reinigung von ca. 600,000 S Rechne man die Mehrausgaben zu sam men, so ergebe sich ein Gesammtüberschuß gegen den Eiat von l, 185, 000 AM, d. h. fast genau die Summe, die an Mehreinnahmen erwartet werde, so daß man hoffen dürfe, daß der Abschluß dieses Jahres, wenn auch keinen Ueberschuß, so doch auch kein Defizit ergeben werde. .

Die Versammlung nahm den Antrag des Stadtverordneten Misch an: die Berathung des Etats im Plenum vorzunehmen, sofo t aber auch einen Etats ausschuß einzusetzen, dem event. einzelne Kapitel des Etats zur Vorberathung zu überweisen sind.

Zu der Vorlaée des Magistrats in Betreff der Uebernahme der

Königlichen Leihämter (vergl. Nr. 258 d. Bl) hatte der .

Stadtverordnete Dr. Pflug den Antrag gestellt: den Magistrat zu ersuchen, in gemischtr Deputation nochmals darüber, zu berathen, ob und unter welchen Bedingungen die Königlichen Leihämter in die städtiscke Verwaltung zu übernehmen seien, oder ob die Start selber eine derartige Einrichtung treffen solle, und wie derselben die zweck · mäßigste Organisation zu geben sei =. Der Antragsteller motivirte seinen Antrag durch die Unenthehrlichkeit solicer Leihämter; die Versammlung lehnte den Ansrag indessen mit 43 gegen 42 Stimmen ab und nahm von der Mittheilung des Mazistrats einfach Kenniniß.

Das Königlich bayerische Bezirkgericht Lohr hat den äl⸗ testen schwebenden Pfnr ozeß in Bayern, vie n eicht in ganz Deutsch⸗ land, beendigt; nämlich einen seit dem 15. Jahrhundert zwischen der Gemeinde Burgsinn und den Freiherren v. Thüngen um ein beträcht⸗ liches Waldareal geführten Streitfall. Der gerichtliche Eatscheid sprach der Gemeinde Burgsinn 90090 Tagwerk Waldungen zu wäh- rend die Freiherren v. Thüngen zum Ersatz von 800,000 Fl. Kosten und Schadenersatz verurtheilt wurden.

Am 1. d. M. wurden in Heidelberg die Gebeine von J. H. Voß und ven A. Fr. J. Thibaut nach dem jetzigen Friedhof übertragen. Beide. Männer, von denen der erstere von 605 bis zu seinem am 29. März 1826 erfolgten Tod in HDeidel berg lekte, der letztere ebenfalls von 1305 kis zu seinem Ted am 28. März 1840 der Heidelberger juristischen Fakultät angehörte, waren auf dem seit Jahren nicht mehr benützten St. Annen. Kirchhef (Ewischen dem Hotel de l Europe und der Sophienstraße) beerdigt. Da nun in nicht allzu ferner Zeit das Eiger thumsrecht auf die Gräber erlischt und die letzten Spuren des Kirchhofs alsdann vertilgt werden. so wünschten die Familien der Verstorh enen, in Uwbereinstimmung mit Unive sität und Stadt Heidelberg, daß die Gebeine sammt en auf den Gräbern befindlichen Denkmälern auf den neuen Kirchhof übergeführt würden. Der Akt der Ausgrabung und Uebertcagung fand in Gegenwart von Vertre— tern der Familien beider Verstorbenen statt. Sämmtliche Gebeine wurden auf dem jetzigen Friedhofe, unmittelbar hinter dem Grabe Ludwig Häussers, beerdigt, und zwar ruht J H. Voß in dem G abe links, in der Mitte sein Sohn und seine Gattin, zur Rechten Thi— aut. Der wohlerhaltene Denkstein aus roöͤthlichm Sangstein, den Ernestine Voß dem Gatten und Sohn im Jahre 1825 setzte, trägt die Inschrift: „Hier ruht seit dem 1. April 1826, nächst dem am 20. Oktober 1827 vorangegangenen geliebten Sohne Heinrich Voß, das was der Erde angehört von Johann Heinrich Voß, gebohren den 20 Februar 1751. Diesen Stein sezte Ernestine Voß, 49 Jahre seine treue Lebensgefährtin. Hier wird auch ihr Staub ruhen. Sie ruht nun hier, geb. 31. Januar 1756, gest. 10. Mai 1834.

Die russische ‚Neue Zeit“ meldet, daß der bekannte Spiritißt, Hr. A. Ax akow, vor Kurzem aus England nach St P eters · burg zurückgekehrt ist und zwei sehr jugendliche, Medien“, Knaben im Alter von 17 und 13 Jahren, Namens Petti, mitgebracht habe. Die se Medien haben ausschließlich die Bestimmung, zur Verfügung rener Kommission zu stehen, die im Frühs hr dieses Jahres bei der Physt. kalischen Gesellichaft zur wissenschaftlichen Untersuchung des Spiritismus eingesetzt wurde. Dieselben werden in Privatzirkeln keinerlei Seancen geben.

In Antwerpen ist gestern, einem Welffschen Telegramm zufolge, in dem Fort Wommelghem ein im Bau befinelicher Offizier Pavillon zusammengestürzt; von den bet dem Bau beschaftigten Arbeitern sind 6 todt und mehrere andere schwer verletzt.

In Lyon ist das Theater Bellecour ein Raub der Flammen geworden, und in Paris wurde der Gerele de l' Un ion Artistiqgue an der Place Vendome durch Feuer zerstört.

Theater.

or dem am Dienstag stattfindenden ersten Auftreten des Frl. k rl eyer in der Mannstädt⸗Wellerschen Novität Luftschlösser' im Welters dorff ⸗Theater wid am Sonntag noch eine Wiederholung der s. Z. an diesem Theater neu einstudirten und mit ungeiheiltem Beifall aufgenommenen Räderschen Posse „Robert und Bertram“ stattfinden, deren Titelrollen wieder durch die HH. Jun ker und Emil Thomas besetzt sind.

Als nächste Novität geht am Stadttheater, Anzen⸗ grubers Elfriede“ in Scene; die Hauptrellen sind in Händen des Frl. Marie Schroeder, der Herren Dahn und Panzer. Als Beigabe schließt den Abend Abouts Raub mördęer“, worin die Damen Rosa Montegri und Ebert und die Herren Höfler und Bojock beschäftigt sind.

Der Intendant des Königlichen Hoftheaters in Stutt⸗ gart, Hofrath Dr. Fes dor Wehl, , ist schan seit längerer Zeit sehr leidend und hat dieser Tage einen dreimongilichen Urlaud angetreten, den er zur Wiederherstellung seiner Gesundheit in Davos verbringen wird.

m Girkus Salamonski produzirt sich jetzt eine Veloei⸗ ö der ein sehr guter Ruf vorausging. Es sind Engländer, diei Herren und eine Dame, welche in der Londoner Alhambra. und dem Kiystallpalaste sich pro— dulitt und dort außergrdentlichen Beifall, gefunden haben. Hr. Direktor Salamonekl hat zur besseren Wirkung er Leistungen eine bejondere Plattform herstellen lafsen. Die Gesellschaft hat sich in Velecipedeleistungen zu olcher Vollkommenheit ausgebildet, daß die Künstler mit ihren Fuhrwerken Leistungen ausführen, welche selbst für den Fußgänger nicht leicht sind.

Die Nr. 44 der „Besonderen Beilage“ wird am Mittwoch, den 10. November ausgegeben erden.

Redacteur: F. Prehm. Verlag der Expedition (Kesseh. Vier Beilagen

Berlin: Druck W. Els ner.

(einschließlich Börsen · Beilage).

ermächtigt, an Stelle des General Landtages unter Vorbehalt der landes⸗

deni nigen des Jahres 1877 für Neu V

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Pren Berlin, Sonnabend, den 6. November

y 26G.

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom J. d. Mis, ertheile Ich den, nach Maß⸗ gabe der Beschlüsse des vor jährigen General⸗Landtags der Pommer; schen Landschaft in der Anlage zusammengessellten Zusätzen zu dem revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 26. Oktober 1857 hierdurch Meine Genehmigung.

f ö Erlaß ist nebst den Zufätzen im gesetzlichen Wege zu ver- öffentlichen.

Liegnitz, den 17. September 1875.

; Wilhelm. . Dr. Leonhardt. Dr. Friedenthal. An den JuntizMinister und den Minister für die landwirthschaft⸗ lichen Angelegenheiten.

Zusammenstellung der Zusätze zu dem revidirten Reglement der Pommerschen Landschaft vom 26. Sktober 1857 (Gesetz Sammlung Seite 945 ff) nach Maßgabe der Beschlüsse des General · Landtag der Pommerschen Landschaft vom Jahre 1874. J. Zu 5§5. 290 und 291.

Bei Berechnung des verfügbaren 1, der Pfandbriefsschuld Ks 90. 293) werden die auf dem betreffenden Gute haftenden sammtlichen Anleihen gleichen Zinsfußes, sowie deren Antheil am Ge⸗ neral⸗Amortisationsfond zusammengerechnet, nicht aber mit den anders verzinslichen Anleihen und deren Antheil am Amortisations⸗ fond verbunden, so daß jede Gruppe gleich verzinslicher Pfandbriefs- Anleihen für sich allein amortisirt wird.

Etwa ebenfalls eingetragene Central Pfandbriefs⸗Anleihen werden

jedenfalls für sich allein amertisirt. UL Zu g. 291.

Die Abhebung des Amortisaͤtionsbestandes eines Gutes zur eigenen Verwendung des Gutshesitzers darf nur dann erfolgen, wenn die betreffende Departements · Direktion, nöthigenfalls nach vorgenommener Lokalrecherche resp. Taxreviston, begutachtet, daß die auf dem Gute radizirten Pfandbriefe noch reglementsmäßige Sicherheit haben, und die General ⸗Direktion diesem »utachten beifritt.

Zu 5. 167.

In Alt, Vor⸗ und Hinterpommern gehen in Folge der Grundkuchsordnung vom 5. Mai 1872 die Funktionen der gerichtlichen Intabulationskommissarien auf den betreffenden Grund⸗ buchrichter über, und das Grundbuchamt tritt an Stelle des Hypo ·

thekengerichts. 19. Zu 8 234.

Die Zinszahlung des Johannistermins beginnt bei den Kassen der Landschaft erst mit dem 1. Juli. Dahin ist bei Ausgabe neuer Zins coupongs-Serien der barauf befindliche desfallsige Vermerk zu ändern. Dem Inhaber von Coupons der laufenden und früheren Serien gegenüber ist der bisherige Termin maßgebend.

V. Zu §8. 4 und 143.

Die Bepfandbriefung auf Höhe von z des 35fachen des Grund⸗ steuer⸗Reinertrages, wie solche nach dem durch den Allerhöchsten Erlaß vom 18. Oktober 1869 bestätigten Beschluß des General- Landtages des Jahres 1869 36 . findet nicht ferner statt.

3 u 5. ü

Die Bestimmungen des § Tsß des Landschaftsreglements werden aufgehoben und treten folgende an deren Stelle:

Für die Zinsenauszahlung fertigt jede Departement z⸗Direktion für ihr Departement allsährlich zu Johannis für beide Zinstermine kur ein ausführliches Zinsenguszahlungs Manual an, reicht solches nach jedem Zinsgtermine der General⸗Direktion ein und ühersendet derselnen nach beendigter Zinszahlung die eingelöseten Coupons und das über die Zahlung zu führende Protokoll.

Die General -Direktion hat die eingesendeten Coupons in den Manualen zu buchen und demnächst den Departements⸗ Direktionen über die Richtigkeit der Seitens der Letzteren bewirkten Auszahlung Mittheilung zu machen.

Manual, Coupors und Protokoll verbleiben bei der General⸗ Direktion.

Im Uebrigen hat die General Direktion unter Beobachtung der nöthigen Control und Sicherheitsmaßregeln den Geschäfts⸗ verkehr zwischen sich und den Departements hinsichtlich des Zinsen⸗ auszatlungsgeschäfts zu regeln.

VII. Zu 5§. 241.

Die Zinszahlung bei der General- Direktion erfolgt in gleicher Weise, wie in den Departements, unter Führung eines Protokolls und mit nachheriger Buchung der bezahlten Coupons in die von den Departements. Direktionen eingesendeten Manuale.

In den durch Allerhöchsten Erlaß vom 23. Juli 1871 bestätigten vom General⸗Landtage des Jahres 1871 beschlofsenen Zusatz zum Ein— gange es rexidirten Reglements ist hinter den Worten: deren B sitz nach jetziger Lage der Gesetzgebung zu einer Virilstimme auf den Kreistagen berechtigt“, einzuschieben:

oder welche einen Grundsteuer-Reinertrag von mindestens 3000 0

haben.“

VIII. Zu S§§. 2, 284, 303. Die aug den Kreisen (eu-Vorpommerns und Rügens dem land— schaftlichen Verbande beigetretenen Güter sind von der Zahlung des Quittungs - Groschens mit e X befreit, sobald sie diesen in 6 Zintterminen bezahlt haben, während neu hinzu⸗ tretende Güter aus diesen Kreisen fernerhin für sechs Zinstermine zu solcher Zahlung verpflichtet sein sollen.

1X. Zu §§. 88 und 73.

Der General Landschafis syndikus ist berechtigt, in Abwesenheit des Direktors und der Räthe vom Sitze der Direktion, Namens der selben Korrespondenzen und Urkunden zu zeichnen.

Ueber die Ausführung erläßt die Direktion eine Instruktion. Vie Departements Direftionen sind ermächtigt, ihrem Syndikus im Allgemeinen oder im Wir nenn gles e Befugnisse einzuräumen.

.

3u

des durch den Allerhöchsten Erlaß vom 18. November 1371 geneh⸗

migten, vom General Landtage desselben Jahres beschlossenen Zu. satzes zu §. 143.

Der Tarif für die Grundtaxen

für n der Güter Neu- Verpommerns und Rügens, wie solcher vom General Lan rtage des Jahres 1872 bschlossen und durch Allerhöchsten Eilaß vom 12. August 1872 be- stätigt ist. wird hinsichtlich des Werthes der Ackerklassen pro Morgen C2553 Hektar oder 25 Are und 33 Qu. Meter) dahin abgeän. dert und resp. festgesetzt:

Ackerklassen. ö

= 95 33 66 (45 3 0 129 110 95 80 65 409 20 10

io iig 33 20 63 49 33 06

1209 110 95 80 65 45 20 10

X. Zu 8. 143.

Anf den Antrag einzelner Departements ist der Engere Ausschuß

Kreig.

ö e 1.

Rügen Fran burg Grin men Greifewaldðd

er en Genehmigung die Tarife für die Grundtaxen, wie solche durch en General · Landtag des Jahres 1871 für Alipommern und durch

Erste Seilage

dienste zu

und 12. August 1872 bestätigt und hinsichtlich Neu Vorpommern und Rüũgen durch den General Landtag des Jahres 1874 einer Reyiston zu unterwerfen und abzuandern.

Die Pensionirung der landschaftlichen Beamten lgt ü nach den für Staatzbeamte ö . vom 27. 9 . und vom 12. gebrachten Dienstsahre werden bei Berechnung der Dienstzeit behufs Feststellung der Höhe der Pension zugerechnet. ö

Das bisher Beamten wird aufgehoben?

modifizirt sind, I. (Pensiongrezulagtiv).

maßgebenden Bestimmungen.

6* Mai 1873.) Die im .

Staattz⸗

gültige Pensionsteglement für die landschaftlichen

ctirten 3

206 F. Nr. 506 gl 40631.

Litt. E. à 500 S97 107 1109 1157 1763 1819 1822 1829 1857 2263 35 Stüů à 10990 Fl. Nr. S26 920 937 943 1939 192 1108 1207 1332 1397 1751 1798 1836 1917 324609 Fl. 54, 857 ½ 14 )

Summa 138

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be⸗ merken benachrichtigt, daß sie die nur bis zum betreffenden Räckzahlungatermine erfolgt, dem Bankhause der Herren furt 4. M., als auch bei der Königlichen Regierungs- Hauptkasse in Wiesbaden, sowie bei

kasse,

1871:

342.

Nr 768. Nr 25 121

Litt. D

hauses M.

4500. 000 F Nnmmern gezogen worden und A.

Litt. A à 643 683 787 8 109 FI. Nr. 24 105 227 334 424 511 20690 Fl 46 135 219

35 8Biges vor mals Nassauisches Domanial-Anlehen von 4,500, 00 Fl. 4. d. 71. Juli 1837 ö

Bei der am 4. d. Mis. stattgehabten 9. Ausloosung der gus

den planmäßig für das zahlbaren Partial⸗Obligafsonen des unter 2A. von Roihschild & Söhne in igen vormals Nassauischen

l.

62

4000 Fl. Nr. 15 34 90 155 2231 261 728 799 811 813 844 536 1021 1666 1716 1734 1779 1916 2061 3509 Fl. 18,060 Fi i ,, 4: 06 1 1144 1152 1194 1292 1436 1468 1552 157: ö 1657 1713 1735 1746 1971 2607 . *. 1000 Fl. = 35. 006 Fi. * 63, 900 Fl. 109,542 0 . Rückzahlbar am 1. Au 1876. Litt. A. d 165 66 , . 646 809 842 895 94 1774 1877 1901 2 = 4628 ½Æ 57 3. 374 407 525 534 721 2600 Fl. 4457 316 3836 377 423 414 418 Stück à 300 Fl. 4406 Fl. Ne 20 36 156 193 20 2313 70 und 996 16 Stück à 400 Fl. 6400 Fl. 10 971 M 43 4. Fl. Nr. 67 119 205 320 567

bei der Königlichen Stagteschuldentilgqungẽkasse in Berlin, bei der Königlichen. Kreiskasse in lichen Bezirks Hauptkaffen gegen Rückgabe der Partial⸗Obligationen und der dazu Goupens und Talons und zwar bei l. Februar 1876 fälligen Zins coupons sub B. nach dem 1. 20 erheben können. Der Geldbetrag der etwa Zinscoupons wird von dem zu zahlenden Kapitalbetrage der betreffen den Obligationen zurückbehalten' s Obligationen nicht bei dem vorgenannten Bankhause, noch bei ber Königlichen Regierungs Hauptkasse hier oder der Königlichen Kreis— kasse in Frankfurt 4. M, wirkt werden, so sind die und Talong durch diese neten zur Prüfung einzusenden, weshalb einige Zeit vor dem Rücklahlungstermine Rest anten. L. August 1861: Litt. A. Nr Nr, 1048. per 1. Februar 1871: Titt' A. Iir= 2175. per J. Litt. A. Nr. S854. 897. Litt. C. Nr. 948. 1872: Litt. B. Nr. 41 668. Litt. 241 334. Litt. E. Nr. 28 Nr. 1939. Litt. D. Nr. per 1. August 1873: Litt. A. Nr. 1623 1534 1809. Litt. E. Nr. per 1. Februar 1874. Litt. A Litt. E. Nr. 543 561. Litt. A. Rr. 392 619. Litt. B. Nr 59 5337 829. S888. Litt. D. Nr. 45 105 914. Litt. E. Nr. 470 1893. 599. Litt. B. Nr. 107 Litt. E. 5654 427 633 Litt. B. Nr. 141 544 914. Litt. 6 Nr. Nr. 363 375 726 810 g26 Litt. E. Nr. 245 490 811 827 1168 1418 und 2016. Wiesbaden, den 12. Oftober 1875

100 Fl. Nr. 36 106 178 236 251 3iz' 405 582 5.7 23 235 993 1309 1333 1900 Fi.

30 90 9 Nr. 30 ig 214 253

24 104 158

2

Jahr 1876 festgesetzten Tilgungsfonds rück— Vermittelung des Bank— Frankfurt 4. M. nego⸗ luischen Domanial-⸗Anlehens von Juli 1837 sind die nachverzeichneten zwar:

Rückzahlbar am 1. Februar 1876.

4. 21

1778 und 1922

18 Stuck 1153.

Litt B. a 200 FI. U 79 S265 und 990 16 Stuck = 328, c 5 3. Titt. C. à 30 FI. 230 497 566 617 695 954 und 057 16 Stuck 5142 6 86 J. itt. D. A 406 Fl. 45 672 691 863 und 833 10 Stuck

683 6, 14 83. Lit. E. a So Il. 276 357 4235 451 483 600 656 7683 1025 1146 1225 1506 1600 1612 121539 2220 und 2268 36 Stüc I30, 857 16 J. Titt. P. à 1005 Fl. 398 441 438 521 605 608 635 867 841

5605

2041 2065 und 2082 35 Stück ö. ö „SH. Summa 120 Stück über

Nr. 38 166 232 367 422 465 568 605 627 982 10668 1090 1233 1364 1512 1545 1683 62 und 2125 27 Stück à 160 Fl. ANo0 Fl.

Litt. B. à 200 Fl. Nr. 6 136 174 307 337 61 793 und 810 13 Stück à 200 Fl. S 14 5 Litt C. à 300 Fl. Nr. 8 45 157 154 660 694 697 757 und 8537 15 71446 29 98. Liit. BD. à 400 1. 268 368 567 581 506 640 651 671

5I6 626 666 868 885 l564 1581 1623 1657 1917 2084 2131 2181 22303 2359 und 11509 Fl. 306 000 ½ sätt. F. 2068 281 386 464 466 4833 6653 634 786 1448 1558 1642 32 Stück à 10090 Fl.

112.628 S 57 4.

1l58 1328 1350 1471 1497 ck à 500 Fl.

1959 2026 und 2055

Stück über 65,00 Fl. Kapitalbeträge, deren Verzinsung r t, sowohl bei M A. v. Rothschild u. Sohne zu Frank⸗

jeder anderen Königlichen Regierungs⸗ Haupt⸗

Fraukfurt a. M

J und bei den König⸗ in Hannever,

Lüneburg und Osnabrück gehörigen denjenigen sub A. nach dem Nr. 182, bei denjenigen August 1876 fälligen Zinszcoupons Nr. 19 und

fehlenden unentgeltlich abzuliefernden

.

ßischen Stagis⸗Anzeiger. 1875.

der bezüglichen Wünsche entweder durch unmittelbar Sr. Majestãt dem Könige vorzutragende Bitten oder durch an uns gerichtete An- träge erstreben. Zu den ersteren gehört ins besondere ein Beschluß der Brandenbur ischen Provinzialsynode, welcher die bevorstehende Generalsynode mit der Aufstellung einer kirchlichen Trauungs⸗ ordaung befassen und hierzu den Allerhöchsten Auftrag erbitten will. Wir haben bis jetzt zwar keine Kunde davon erhalten, ob dieser Be⸗ chluß zur Aus fuͤhru mungeachtet aber haben wir geglaubt, den tte in eingehende Erwägung ziehen und ü uns aussprechen zu sollen. so sind dieselben zum n gedruckten Verhand⸗ zu unsrer amtlichen flich erwogen haben, scheidung den König⸗ eranlassung, die Pro⸗

zu bescheiden. annigfaltiger Art und Gewahrung des Einen müßte. Indessen alle gen in den auf die rischen Bestimmungen den formalen Weg zu ie gewünschten Abän⸗

chen.

tte gehören, welche, wie schon ͤ Provinzialsynode an Se. ahin zu richten beschlossen hat, daß de nächst ihrer kirchlichen Ver⸗ einer kirchlichen Trauordnung be⸗

fassur

auftragt werde.

Wir glauben, annehmen zu müssen, daß damit die außerordent⸗ · liche Generalsynode, welche demnächst bevorsteht, gemeint ist, wie denn auch die Schlesische Provinzialsynode beschiessen hat, bei uns zu beantragen, daß ö

die definitive Feststellung der Trauform der bevorstehenden außer⸗

ordentlichen Generalsynode überwiesen werde.

Dieser schlestjche Antrag ist augenscheinlich nur ein Theil dessen, was der brandenburgische bezweckt; weshalb wir beide in der Be⸗ zeichnung der Stellung zusammenfassen, welche wir zu ihnen ein⸗ nehmen. Diese geht aber dahin, daß wir es als unausführbar an⸗ sehen, die außerordentliche Generalsynode mit der entweder theilweisen oder gänzlichen Ordnung der Trauungsfrage zu befassen. Durch den Allerhöchsten Erlaß vom 10. September 1873 ist dieser Synode die Aufgabe zugewiesen, die definitive Ordnung einer Generalsynode für die evangelijche Kirche der acht älteren Provinzen zu berathen. Nur für diesen Zwer sind die nöthigen Gesdmittel bewilligt, für deren bestimmungsmäßige Verwendung der Herr Minister der geistlichen Angelegenheiten die Verantwortung trägt. Daher wird diese Synode mit keiner Angelegenheit befaßt werden dürfen, welche nicht in nach— weisbarem Zusammenhang mit der definitiven Ordnung der General= synode steht. Zwischen dieser und der Trauungsfrage aber waltet ein solcher Zusammenhang nicht ob. Wollte man zumal die Aufstellung der gesammten kirchlichen Trauordnung der außerordentlichen General⸗ synode überweisen, so würde diese umfassende und schwierige Arbeit einen Aufwand an Zeit und somit auch an Mitteln erfordern, welcher die gesteckten Grenzen weit überscheitte. Darum vermögen wir, so sehr wir auch eine baldig⸗ und deßinitive Regelung der mit der Trauung und Wiesertrauung zusammenhängenden Fragen wünschen, diesen Weg zum Ziel als einen geeigneten nicht zu erkennen.

Die uͤbrigen Anträge gehen sammtlic au das Marielle der Sache selbst ein und lassen sich in drei Klassen unterscheiden, indem sie sich entweder auf das Trauformular, oder auf kirchendis ziplinarische Maßregeln gegen Verabsaumung der Trauung, oder auf die Wieder⸗ trauung Geschiedener beziehen.

Was zueist das Trauformular betrifft, so sind von vier Vrovinzialsynoden darauf bezũgliche Anträge gestellt worden. Die Schlesische begehrt, daß wir

die agendarische Trauform, wo sie beliebt wird, wieder zulassen, nämlich bis zu der schon oben berührten definitiven Feststellung der Trauform durch die außerordentliche General · Synode. Die Pofensche Provinzialsynode hat gebeten,

. Zusammensprechen im Namen des dreieinigen Gottes zu ge—⸗ tatten,

ein Antrag, welcher in anderer Form denselben Inhalt ausdrückt, wie der Schlesische. Etwas abweichend davon hat vie Pom mersche Probinzialsynode beantragt, daß

Soll die Einlösung von dergleichen

sondern bei einer der anderen Kassen be⸗ ie betreffenden Obligationen nebst Coupons Kasse vor der Auszahlung an den Unterzeich⸗ die sse Schuldverschreibungen z eingereicht werden können. August, 1851: Litt, A. Nr. 1459. per 022. per 1. August 1870: Titt. E. August per 1. Februar 1872: Litt. B. Nr. 3560 Litt. E. Nr. 463 1244. per 1. August C. Nr. 353 845. Litt. B. Nr. und 1994. per 1. Februar 1873: Litt. A. 806. itt. B. Nr. 115 223 1360 1870.

per I.

Nr. 70 590 1019 1654 1563. Litt. F. Nr. 1989. per 1. August 1874: Litt. C. Nr. 696 Litt. E. Nr. 144 189 466 i362. ver 1 Februar 1875: Litt. A. Nr. 86 5065 663. Litt. C. Nr. 195 683 716. Litt. D. Nr. 459 758. per I. August 1875: Litt. A. l304 1327 1343 1681 1990 2105 2126. 53 177 413 512 889. itt. E. Nr. 472 618 756.

Der Regierung. Präsident. v. Wurmb.

orpommern und Rügen be⸗ chlossen und durch die Allerhöchsten Erlasse vom 18. November 1871

Trauungg.

Preußen. schlu ses der Provinzialsynoden , rath an die Konsistorien der sechs zstlichen rovinzen unterm 15. Oktober d. J. . ĩ

Evangelischer Ober ⸗Kirchenrath.

Die am Anfang dieses Jahres zusammengetretenen ersten ordent⸗ lichen Provinzialsynoden habea eine Reihe von Beschlüssen in der

und

Aichtamtliches.

Berlin, 6. November. In Betreff des Be⸗ in der Trauungs⸗ und gs frage hat der Evangelische Ober⸗Rirchen⸗ folgenden Cirkularerlaß gerichtet:

Berlin, den 15. Oktober.

bei den Trauungen der frühere Ritus unter Hinzufügung der Worte ychristliche Eheleute“ wieder hergeftellt,

also die Zusammensprechung zu chrisilichen Eheleuten formel aufgenommen werde. Endlich hat Provinzialsynode diesen Gegenstand berührt, gehrt, Se. Majestät den König zu bitten,

die Verordnung vom 21. Septemeer v. J. insbesondere in Be⸗ , auf die Form der Trauungen einer Ergänzung unterziehen zu lassen.

Worin diese Ergänzung bestehen soll, ist in dem Antrage selbst nicht gesagt; aus den Verhandlungen über denselben aber geht hervor, daß eine Nachbesserung gemeint ist, durch welche den Brautleuten die Bedeutung der kirchlichen Weihe ihres Ehebundes noch mehr, als in dem von uns aufgestellten provisorischen Trauformular zum Be⸗ wußtsein gebracht werde. ;

Wir bedauern, zur Zeit auf keinen dieser Anträge eingehen zu können. Zuvörderst haben wir schon in unserer Ansprache vom 25. November 1874 ausführlich dargelegt, daß und warum wir die Beibehaltung der Zusammensprechung, auch der „iu christlichen Ehe⸗ leuten“, in der Trauformel so lange für unzulässig halten, als ihre richtige Auffassung gegen das naheliegende und weitverbreitete Miß— verständniß derselben nicht sicher e. ist. Keine einzige Pro— vinzialsynode aber hat einen Beschluß gefaßt, welcher zu dreser Sicherstellung etwas beitragen könnte, Die Aussprüche Einzelner, auch wenn dieselben im Namen einer Kommission gethan sind, genuͤ⸗ gen dazu nicht. Uebrigens würde es sehr mißlich sein, die jetzige provisorische Trauformel durch eine andere gleichfalls provisorische zu ersetzen. Die einfache Rñckkehr zur agendarischen Trauformel aber, auch wenn dieselbe nur fakultativ geschehen sollte, wäre nichts als die völlige Ignorirung des vorausgegangenen Civilakts; und diese erach⸗ ten wir, nach wie vor, für unmöglich. Was endlich die von der sächsi 6. Provinzialsynode gewünschte Ergänzung der provisorischen Trau ermel betrifft, so würde Niemandem mehr als uns erwünscht ge⸗ wesen sein, wenn wir in die Trauformel no mehr Momente, welche die ,. Bedeutung der Trauung hervorheben, hätten aufnehmen und derselben überkaupt, auch über . agendarische Formular hin⸗ aus, eine vollere, reichere Form hätten geben können. Allein wir sind der Ueherzeugung gewesen, und sind ez noch heute, daß mit dem ,. Charakter unserer Anordnungen die Beschrankung auf i fikationen gegeben, und daß es deshald gebo⸗

n in die Trau—⸗ auch die Sächsische indem sie von uns be⸗

ie nothwendigen Modi ten war, möglichst wenig von der agendarischen Formel hinweg und möglichst wenig zu derselben hinzu zu thun. Rur aus diesem Grunde haben wir auf alle eigene, durch die Lage der Dinge nicht unbedingt gebotene Zuthat verzichtet, zumal auch bei Erjüllung weitergehender Wünsche durchgreifendere Aenderungen gar nicht bloz in der Trau formel, sondern auch in den Traufragen und in den übrigen Theilen des agendgrischen Trauformularz sich als nothwendig erwiesen habem

tedertrauungsfrage gefaßt, welche bie Erfüllung

würden. Es ist richtiger daß die Kirche eine Zeit lang mit einer