1875 / 261 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

- * k Main⸗Weser⸗ und Hessische Nordbahn. Bchufès Lieferung der pio 1876 erforderlichen Ma- terialien ist öffentlicher Submissionstermin auf Montag, den 15. November d. J, Morgens 9 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten festzesetzt: Zur Submissien kommen: Nachweisung . Werkstatis · nie servestücke: Radreifen, Dampfkolben, Zughaken, Schrauben kupplungen, Brems spindeln, Siederohre, Rohre von Kupfer und Schmiedeeisen, Injecteure, Schmier⸗

Apparate ꝛc. Nachweisung I. Wer tstatts⸗aterialien:

Schmiedeessen, Stahl, Hraht, Blech, Kupfer und andere Metalle, Metallgußwaaren, Werkzeuge, Ge⸗ räthe, Kurzwaaren, Feilenhauerarbeiten, Farben, Chemikalien, Droguen, Oele, Fett, Gummi, Leder-, Seiler⸗, Polster, Bürsten.,, Posamentier⸗, Töpfer⸗, Glas⸗ und Holz⸗Waaren, Manufakte, Brennmate⸗ rialien, Gir rn, Talkliederung, Pappen ze. Schmirgelleinen, Filz und Werkhölzer.

VUachweisung II. Bnreau⸗Bedürfnisse: .

Schreib⸗ und Zeichnen Materialien, Drugsachen ꝛc.

Die Lieferungsbedingungen sind für jede der 3 Nachweisungen J., II., III. zum Preise von je 1 4 auf Anforderung mit genauer Angabe der verlangten Nachweisung vom Unterzeichneten zu beziehen.

Der Betrag dafür darf nicht in Stempel, Wechsel oder Post⸗Marken eingesandt werden.

Es liegen die Lieferungsbedingungen auch bei der Wer kstãtte⸗Materialien⸗ Verwaltung zu Cassel und den Verständen der Werkstätten zu Frankfurt a. M. und Gießen zur Einsicht auf. . Cto. 15/11)

Cassel, am 31. Oktober 1875. ;

Ter Königliche r, , üt e.

Verloosung, Amortisation,. Sinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.

I7I06 .

Nachdem die Generalversammlung der Ritter⸗ schaftlichen Privatbank in Pommern auf das Prixi— legium der Notenemission vom 1. Dezember 1875 ab verzichtet hat, werden die Besitzer unserer sämmt⸗ lichen auf Reichswährung lautenden Noten auf Grund des §. 38 unjerer Statuten vom 24. August 1249 aufgefordert, dieselben innerhalb der statutenmäßigen sechs monatlichen Präklusionsfrist bis zum 15. März 1876 bei unserer Kasse zur Einlösung zu präsentiren

Unsere nicht auf Reichswährung lautenden Noten sind bereits durch unsere Bekanntmachung

vom 22 Jum d. J. bis zum 1. Januar 1876 auf- ggerufen.

Stettin, den 6. September 1875.

Dire ftorium der Nitterschaftlichen Privatbank in Pommern. Hinder sin. VPabst. (ac. S2 / 9)

loses] Georgs⸗Marien⸗Vergwerks⸗ Cy Hütten⸗Verein.

Die Aftionäre unsere Vereins werden ersucht, die neue Serie von Dividendenscheinen für die Stammaktien gegen Rücklieferung der Talous bei dem Banuthause Adolph Meyer in Hanuover in Empfang zu nehmen.

Mit den Talons ist ein arithmetisch geordnetes ummern⸗Verzeichniß in doppelter Ausfertigung zu überreichen.

Hannover, den 3. November 1875.

Der Ber waltungsrath ĩ des Georgs Marien Bergwerks- & Hütten⸗ Vereins.

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7 P 1 . —— * K „/// /// /// /

„Offener Brief an alle Mil tär⸗ und Eivil⸗Behörden des Deutschen Reiches?!“

Der ergebenst Unterzeichnete beehrt sich hierdurch mitzutheilen, daß die C. Brandauer scht Stahlschreibfedern⸗Fabrik zu Birmingham eine Schreibfeder konstruirt hat, welche den Namen Deutsche Armee ⸗Feder führt und speziell für die deutsche Militär⸗ und Beamtenwelt bestimmt ist. Diese ,. bũrgert sich, ihrer ver zg lichen Eigenschaften wegen, aller Orten schnelGl ein und kann auf das Beste empfohlen werden. Sie ist von vorzüglichem Material, äußerst sorgfältig gearbeitet, von besonderer Clafticität und hierdurch für schwere wie für leichte Hand gleich geeignet. Die Deutsche Armee⸗Feder . und kratzt nicht, sondern gleitet gleich leicht über grobes wie feines Papier und ist äußerst dauerhaft a sie durch einen neu erfundenen chemischen Prozeß gegen den zersetzenden Einfluß jeder Dinte 1 gemacht wurde. Vorräthig ist die Feder in 3 Spitzenbreiten, extrafein, fein und mittel. Der Preis if per Groß für Behörden resp. Beamten 20 Sgr. ochachtungsvo ll

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Gottfried Ziegler, Schaffhausen, Schweiz. L. 3500 Z) .

Verschiedene w mmm Sannoversche Bank. Zu der auf

Mittwoch, den 8. Dezember d. Is, Morgens 11 Uhr, im Lokale der hiesigen Böͤrse anberaumten llßerordentlichen General-Versammlung werden

die geehrten Aktionäre nach §. 30 der Statuten hierdurch eingeladen. Tagesordnung: 1) Beschlußfassung über die dem Reichs⸗Bankgesetze vom 14. März 1875 gegenüber ein⸗ zunehmende Stellung; 2) eventuell Beschlußnahme über die Aenderungen der Statuten der Hannoverschen Bank, welche in Folge des vorgenannten Gesetzes erforderlich werden; 3) Anträge auf Ermächtigung des Verwaltungsraths zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen aller Art gegenüber der Staatsregierung, dem Bundesrathe und dem Reichskanzler⸗Amte. Die Einlaßkarten werden von der Direktion, gegen Vorzeigung der Aktien, welchen ein Nummern⸗ Verzeichniß beizugeben ist, im Geschäftslokale der Bank am 6. und 7. Dezember d. Is. verabfolgt. Hannover, den 4. November 1875.

Der Verwaltungsrath der Hannoperschen Bank. L.. .

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daß nach Maßgabe des 5. 2 der Statuten, am Freitag, den 12. November cr.,

den Bescheinigung über deren Besitz in dem vorerwähnten Lokae in Empfang genommen werden können.

Generalversammlung.

Die neunzehate ordentliche Generalversammlung der Aktionäre des Ssegrheinischen Bergwerks. und Hütten⸗Aktien⸗Vereins wird

Samstag, den 13. November d. Is, Nachmittags 4. Uhr, im

. Geschäftslokale des A. Schaaffhausen'schen Bankvyereins in Cöln tattfinden.

Unter Hinweisung auf die §§. 27 big inkl. 36 unserer Gesellschafts Statuten laden wir die dazu berechtigten Aktionare ein, an dieser Generalversammlung Theil zu nehmen, indem wir zugleich bemerken, Nachmittags von 3 bis 6 Uhr, die Eintrittskarten und Stimmzettel gegen Vorzeigung der Aktien oder einer genügend erscheinen⸗

Tagesordnung. J. a. Bericht des Aufsichtsrathes über die Lage des Geschäftes im Allgemeinen, sowie über

die Jahresrechünng und Bilan;; b. Bericht des General. Direktors uber das abgelaufene Geschäftsjahr; C. Bericht der Revisions⸗Kommission und Decharge⸗Ertheilung. II. Wahl von Mitgliedern des Arfsichtsrathes; II Wahl der Kommisston zur Prüfung der Bilanz pro 1875/ñ1876,

LV. Konstatirung des emittirten Gesellschaftskapitals und Kenntnißnahme resp. Beschlußfas⸗ sung bezüglich eines im vorigen Jahre kontrahirten urd eventuell unter geeigneten Modi⸗

n,. weiter ö Darlehns; „Eilfte planmäßige Ausloosung der 1876 zur Rückzahlung gelangenden Obligationen. Friedrich Wilhelms Hütte, den 19. Oktober 1875. . 3.

Der Aufsichtsrath.

(C. a. 118X.

Königlich Niederländis 2 = e, e fer er . Derer Veen e , wan. Täglicher Winterdienst Anfang 15. Oktoher (Sonntags ansgengmmen)

mit dem großen Niederländ. Postdampfer zwischen

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Ear g lagacd. Billetauggabe von allen Hauptstationen Deutschlands, Oesterreichs und der S i. formatignen bei den Direktidknen, Amsterdam und London, und , gh Kr Vi. roof, Vlissingen; J P. Best, General- Agent, 122 Gannonstreet, Lenkon; Th. Cost * Son, soorzj

London, Cöln, Brüssel, J. J. Niessen, Göln.

6 Bekanntmachung.

In dem hiesigen Magistratscollegio ist die Stelle eines besoldeten Stadtraths, für welche die Qualifikation zum höheren Justiz- oder Verwaltungsdienst erforderlich . zu ö Das Gehalt ist auf 4800 M festgestellt, eine Er⸗ höhung bis auf 6090 M aber fuͤr den Fall vor⸗ behalten, daß der zu Erwählende bereits im Staats-

oder Kommunaldienste eine Reihe von Jahren thätig

gewesen ist.

Qualifizirte Bewerber werden ersucht, ihre Meldun⸗ gen bis zum 1. Dezember er. bei dem unter⸗ zeichneten Stadtverortneten⸗Vorsteher einzureichen.

Danzig, den 20. Oktober 1875.

Der Stadtverordneten ˖ Vorsteher. Bischoff. (a Cto. 201/10)

Dortmund⸗Gronau⸗Enscheder

e, Eisenbahn.

Mit Genehmiguag der Kaiserlichen General⸗ Direktion der Telegraphen in Berlin werden mit dem J. Januar 1876 bei unseren Stationen Dort⸗ mund, Lünen, Lüdinghausen, Dülmen, Coesfeld und Ahaus Privatdepeschen angenommen, bezw. um⸗ gekehrt nach genannten Stationen abgegeben. Ebenso erfolgt die Annahme von an ,,, nach Ste⸗⸗ tionen des Deutschen Reichs, nach Oesterreich und den Niederlanden, was wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringen. :

Dortmund, 3. November 1875.

Die Direktion.

ssi] EIn balneis salus! Empfehle neben allen anderen Bädern als Syecrialität meiner Anstalt und als vorzüglich bewährtes Mittel gegen

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Bade ‚Anstalt und Kurhaus Obarlottenburg bei Berlin.

Ichlesische Boden- Credit - Aktien -Bank.

Status am 31. Oktober 1875.

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IS 08] Activa. Kassen- und Wechsel-Bestände S 4, 592,738. Unkündbare Hypotheken- Dar- lehne 27, 392, 067. 289, 030. Darlehne an Kommunen und Korporationen 12, 465. Grundstück-Conto 253, 000. Guthaben bei Banken und Bank- Diverse Debitoren d S 34,798,724. Aktien-Kapital-Conto. S6 7, 500, 000. Unkündbare Pfandbriefe im EKreditoren im Konto? Rorreni? 165 319 37. Verschiedene Passinanan 1.559.414 06. HKreslau, den 2. November 1875. Hie PDirectiom. . 36 11) 7 ö von N. Nenhusen, Berlin, Beuthstr 2 u 3. Prãmiirt in Moskau, Wien, Cassel, Größte Auswahl von Billards aller Arten, sowie stets gut assortirtes Lager sämmtlicher

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Werth desselben. Dritte Beilan e

3 261.

n dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragun

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 6 November

1 die Vakgnzen-Liste der durch Militär-Anwärter zu besetzenden Stellen, 2 die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter

3) die Uebersicht der anstehenden Konkurs⸗

Termine,

4) die Uehersicht der anstehenden Subhastationstermine, J . 5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ⸗Güter und Staats⸗Domänen, jowie anderer Landgüter,

en und Löschungen in den Kandels- und Zeichenregistern veröffeatlicht: . 6) die von den Reichs, Staats- und Kommunalbehsrden gusgeschriebenen Submisstonst-rmine 7) die Tarif- und Fahrplan⸗Veränderungen der dentschen Eisenbahnen,

8) die Uebersicht der ö, , , Berlins,

9) die Uebersicht der 10 das Telegraphen⸗Verkehrsblatt.

estehenden Postdampfschiff⸗Verbindungen mit tansatlantischen Ländern,

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 5. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in

inem besonderen Blatt unter dem Titel

Gentral⸗Handel z⸗Register für das Deutsche Reich. . 210

Das Central ⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. Det Abonnement beträgt 1 M 59 8 für das Vierteljahr. Einzelne Nummern kosten S9 98. Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 830 98.

Die Verordnung, durch welche das Central⸗ Handels⸗Register für das Deutsche Reich im Großherzogthurt Mecklenburg⸗Strelitz als Publikationsorgan eingeführt ist, hat fol⸗ genden Wortlaut:

Friedrich Wilhelm,

von Gottes Gnaden Großherzog von Mecklenburg,

8 zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg, auch raf zu Schwerin, ö Lande Rostock und Stargard , Wir verordnen zur Abänderun Verordnung zur Publikation des Allgemeinen Deut- schen Handelsgesetzbuches vom 28. Dezember 1863, sowie zur Abänderung des §. 1, Abfatz 2 der Ver⸗ ordnung vom 2. Januar 1869 zur Ausführung des Reichsgenossenschartsgesetzes vom 4. Juli 1868 nach hausvertragsmäßiger Kommunikation mit Sr. Kö⸗ niglichen Hoheit dem Großherzoge von Mecklenburg⸗ Schwerin und nach stattgehabter Berathung mit Unseren getreuen Ständen, was felgt: Die Einträge in die ,,,. sollen neben der in §5. 13 der Verordnung vom 28. De⸗ zember 1863 vorgeschriebenen Bekanntmachung auch durch das in Berlin als besondere Beilage des Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗-Anzeigers erscheinende Central Handels⸗ Register für das Deutsche Reich bekannt ge⸗ macht werden, und bleibt Unserer Landesregie⸗ rung vorbehalten, auch für die Einträge in die Genossenschaftsregister die öffentliche Bekannt- machung durch das Central⸗Handels⸗Register vorzuschreiben. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Un⸗ terschrift und beigedrucktem Großherzoglichen Insiegel. Gegeben London, den 10. Juli 1875. (CL. S. Friedrich Wilhelm, G. H. v. M. A. Piper.

Ein Konsortium, welches sich zum Bezuge der Antheile eines neu begründeten Aktienunternehmens bis zu einer bestimmten Zeit konstituirt, dauert nur bei einer bestimmten und ausdrücklichen Prolon gation aller Konsortiglen (jeder Berechtigte für seinen ganzen Konsortialantheil) über diesen Zeit- punkt hinaus. Dasselbe gilt für das Verhältniß zwischen einem Konsortialen und seinen Unterbethei⸗ ligten. (Erkenntniß des Reichs- Ober- Handels⸗ gerichts vom 19. Oktober d. J.) Der Banquier G. zu Berlin hatte sich im September 1872 an dem Synkikat der neu begründeten „Preußischen Boden- Credit Actien Bank! mit 50 0600 Thlr. ligt. Hiervon verkaufte G. der Handlung M. u. B. zu gleichen Bedingungen tialiter 20, 006 Thlr. Das Konsortium sollte nach den Syndikatsbestimmungen höchstens bis zum 31. Okto ber 1872 währen, und kein Konsortiale sollte int länger gebunden sein, als bis zu dieser

eit. sortialbetheiligten das Konsortium bis zum 1. April 1873 prolongirt, dagegen unterließ G., sich mit sei⸗

nem Unterbetheiligten, M. u. B., darüber in ein

Einvernehmen zu setzen. Zwar erfuhr die Handlung

M. u. B. von der einstimmig beschlossenen Prolon⸗ von ihr weder eine Mei⸗

gation, dagegen wurde nungsäußerung darüber verlangt, noch wurde ihr direkte Mittheilung davon gemacht. Als nun am 1. April G. dieser Handlung die gezeichneten Aktien zur Disposttion stellte, so verweigerte sie die An⸗ nahme. G. verkaufte hierauf die verweigerten Aktien und belastete die Handlung M. u. B. mit der aus diesem Verkauf resultirenden Differenz; Da M. u. B. diese Differenz zu zahlen sich weigerte und im Gegen⸗ theil den ihm bereits gewährten Konsortialbetrag nebst Zinsen zurückverlangte, klagte G. seine Forde⸗ rung ein, wogegen M. u. B. ihre Gegenforderung auf Zurückerstattung des gewährten Konsortialbe⸗ trages in der Klagebeantwortung geltend machte. Das biesige Kammergericht wies den Kläger mit seiner Forderung zurück und verurtheilte denselben zur Zurückerstattung des empfangenen Konsortialbei- trages nebst Zinsen an die Verklagten und dieses Urtheil wurde auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Klägers vom Reichs · Ober · Vandelt gericht bestätigt. Das Eclöschen des Konsortiums,“ führt das Eckenntniß des Reichs⸗Ober⸗Handelsgerichts aus, „trat am 31. Oktober 1872 von selbst ein, sofern nicht jeder Konsortiale die Verlängerung über diesen Zeitpunkt hinaus genehmigte, und es mußte nach dem Stande des Begebungsgeschäfts an diesem Tage die Berech⸗ nung aufgemacht werden, nach welcher sich entschied, ob und in welchem Umfange die einzelnen Konsor— tialen zum Bezuge der Aktien verbunden waren oder welchen Gewinn sie für die vollständig begebenen Aktien beanspruchen durften. Jeder einzelne Konsor⸗ tiale mußte ferner, um das Syndikat überhaupt über den 31. Oktober 1872 hinaus aufrecht zu erhalten, für seinen Konsortialantheil in die Prolongation konsentiren. Auf Grund dieser Be⸗ dingungen war G. am Syndikat mit 50 09) Thlr. betheiligt worden, und wenn er der Beklagten hier⸗ von 20 000 Thlr. zu gleichen ,,,. konsor⸗ tialiter verkaufte, so ist außer Zweifel, daß auch für die Dauer dieser Unterbetheiligung der Beklagten jener Endtermin entschieden war. bi Beklagte war also konsortialiter nicht länger gebunden, als bis zum 31. Oktober 1872. Sie brauchte ihre fernere Betheiligung nicht erst aufzu agen; dieselbe hörte

des §. 19 der

bethei⸗

konsor

Am 31. Oktober wurde jedoch von allen Kon.

vielmehr mit dem 31. Oktober 1872 von selbst auf, wenn nicht die Beklagte ihre G. war nicht berechtigt, durch seine Prolongation auch der Beklagten Prolongation aufzuzwingen. Vermöge der Natur der Unterbetheiligung vertrat er zwar den ganzen Antheil von 50000 Thlrn. gegen das Syndikat; aber ihm war der Wille der Beklagten nicht weiter unterworfen, als er sich vertragsmäßig gebunden hatte. . . . Wurden Aktien am 31. Oktober 1872 geliefert, so standen der Beklagten bei der Disposition über sie die da⸗ maligen Chancen und Konjunkturen zur Verfügung; und,. hierauf hatte ste vertragsmäßiges Recht; Aktien, die ihr erst ein halbes Jahr spaͤter offerirt werden konnten, bilden nicht das gewollte Objeht, auf welches ste ihre Spekulation eingerichtet und für welches sie den Konsortialpreis bewilligt hatte. Dieser Gesichtspunkt, welcher die Regeln über die Erfüllung des eigentlichen Fixgeschäftes beherrscht, ist auch für die Zeitdauer einer gesellschaftlichen Vereinigung zum Vertrieb resp. zur Abnahme eines Spekulationspapiers entscheidend. Es führt dahin, daß G. der Beklagten die streitigen Aktien am 1. April 1873 nicht mehr aufzwingen durfte. Zu⸗ gleich ergiebt das Bisherige, daß der Verkauf vom 3. April 1873 nicht zu Lasten des Beklagten geht, daß also die Kläger mit Unrecht die aus diesem Verkauf resultirende Differenz von der Beklagten fordert. Andererseit erhellt, daß der Kläger, nach⸗ dem er sich freiwillig außer Stande gesetzt, seine konsortialen Pflichten gegen die Beklagte zu er⸗ füllen, er den von der Beklagten empfangenen Kon⸗ sortialbeitrag mit Zinsen erstatten muß.

Heidenheim. Die hiesige Handels⸗ und Gewerbekammer hat in ihrer Sitzung vom 18. September 8 Gegenstände berathen. Die wichtigeren unter denselben waren:

1) Der österreichisch rumänische Handelsvertrag, welcher der Kammer Anlaß gab, auf den Antrag ihres Sekretärs an die Königliche Centralstelle für Gewerbe und Handel die Aeußerung abzugeben, daß die Einleitung von Verhandlungen wegen Abschlusses eines Handelsvertrages des Deutschen Reichs mit Rumänien auf Grundlage des genannten Vertrags im Interesse des Handels und der Industrie Deutsch—⸗ lands gelegen sei.

)) Die Frage: ob und welche allgemeine polizei liche Bestimmungen in Absicht auf den öffentlichen Verkehr mit Brod neben den Vorschriften der 55. 73

lich zu erachten seien? ; Die letztere beschränkt sich in dieser H.usicht auf

die Ermächtigung der Ortspolizeibehörden, die Bäcker

und Verkäufer von Backwaaren dazu anzuhalten, die Preise und das Gewicht ihrer verschiedenen Back-

waaren für gewisse von der Behörde zu bestimmende

Zeiträume durch einen von Außen sichtbaren An⸗ schlag am Verkaufslokale bekannt zu geben, und ihnen weiter aufzugeben, daß sie im Verkaufslokale den Käufern eine Waage mit den erforderlichen Ge—⸗ wichten zur Benutzung stellen.

Die Kammer beschloß auf den Antrag ihres Sekre tärs einstimmig auszusprechen, daß diese Bestim⸗ mungen der deutschen Gewerbeordnung zum Schutze der Käufer von Backwaaren gegen Unredlichkeit der Verkäufer ausreichen.

3) Der Beschluß des Bundesraths vom 4. Juni

d. J., zur Vermehrung der eigenen Einnahmen des

Reichs u. A eine Besteuerung der Schlußscheine, Rechnungen, Lombarddarlehen und inländischen und ausländischen Werthpapiere, sog. Börsensteuer, in Aussicht zu nehmen.

Die Kammer trat dem Antrage ihres Sekretärs auf Verwerfung dieses Steuerprosekts und den Mo⸗ tiven des Antragstellers eiastimmig bei.

4 Ein Gesuch der vereinigten Kattundruckerei⸗ Besitzer um Unterstützung in der Forderung der Er haltung des Veredlungsverkehrs in den verschiedenen

mit dem Auslande abgeschlossenen Handelsverträgen.

Es wurde auf den Antrag des Berichterstatters Meebold eine entsprechende Eingabe an das König- liche Ministerium des Innern einstimmig beschlossen und ist aus dem Referate hervorzuheben, daß die württembergische Kattunmanufaktnr in Heidenheim an dem Veredlunggverkehr mit Oesterreich in einer Weise betheiligt ist, daß das Aufhören desselben dem Verluste des vierten Theiles ihres Absatzes gleich wäre. 5) Ein Antrag Meebolds auf Bestellung einer Kommission von Seiten der württembergischen Han delskammern mit dem Auftrage der Sammlung des erforderlichen Materials zur Vorbereitunz von Vor⸗ schlägen, bezüglich der in nächster Zeit zur Erneue⸗ rung kommenden Handelsverträge, einstimmig ange⸗ nommen.

Dem soeben ausgegebenen Jahresbericht der ̃ 3 zu Geestemünde fur das Jahr 1874 entnehmen wir, daß die allgemeine Ge⸗ schäftsstockung ihren nachtheiligen Eh fn auch auf den Geschäftsverkehr dieses, vom überseeischen Han⸗ del namentlich abhängigen Platzes ausgeübt hat. Die Waaxeneinfuhr in den Geeftemünder Hafen ist von 4,817,880 Ctr. in 1873 auf 4259, i79 Ctr. zurückgegangen, während die Ausfuhr um eine Klei⸗

ortdauer bewilligte.

und 74 der deutschen Gewerbeordnung für erforder⸗

nigkeit, nämlich von 1,436,171 Ctr. auf 14447, 827 Ctr. sich gehoben hat. Eine beträchtliche Ein buße hat insbesondere das Holz und Kohlen⸗

geschäft des Geestemänder Hafenplatzes erfahren. Was die Landwirthschaft ankzetrifft, so behauptet die Viehzucht al! lohnendster Zweig derselben ihren

hervorragenden Charakter.

Zeit von März bis Oktober ven etwa 60, größten theils Finkenwärder Fischerfahrzeugen betrieben, wo⸗ gegen dieselbe in den Wintermonaten durch Hel⸗ goländer Fischer fortgesetzt wird. Es wurden 1874 an Fischen in Geestemünde angebracht 1680, 900 Pfd., . Pfd. in 1873 und S859, 950 Pfd. in 2

Die bedeutenden Tabaks und Cigarrenfabriken in Burgdamm und Scharmbeck behaupten und er— weitern zum Theil ihcen Geschäftsbetrieb und geben etwa 5-600 Menschen lohnenden Erwerb.

Beschäftigung beim Schiffsbau fanden durch schnittlich 290 Mann. Derselbe hat sich im ver⸗ flossenen Jahre etwas gehoben. Der Bericht knüpft hieran die Bemerkung, daß eigenthümlicherweise trotz der andauernden sehr schlechten Geschäftslage und der niedrigsten Frachtsätze dennoch ununter⸗ brochen hölzerne Segelschiffe in Bestellung gegeben und gekauft werden, während eine große An zahl der größten und schönsten Dampfschiffe ohne Be⸗ schäftigung sind und, ihrer Bemannung entledigt, gänzlich stille liegen müssen.

Handels ⸗Register.

Die Handelsregistereinträge aus dem Königreich

Sachsen, dem Großherzogthum Hessen und dem

. . Anh alt werden Dienstags unter der

Rubrik Leipzig resp. Darmst adt und Dessau

veröffentlicht, die erfteren wöchentlich, die beiden letz- teren monatlich.

Alfeld. Bekanntmachung. Ins hiestge Handelsregifter ist auf Fol. 148 und 145 laufende Nr. I heute eingetragen, als die 9 . Spiegelglas Aktien · Ge⸗ e aft. Ort der Niederlassung: Kl. Freden. Firmeninhaber: Vorstand (General ˖ Direktor) der Gesellschaft ist: Dr. Friedrich Koch in Grünenplan (Braun⸗ schweig) . Rechts verhäãltnisse. ;

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Der Gesellschaftavertrag ist notariell unter dem 5. Sep- tember 1871 abgeschlossen und ist in beglaubigter Form hinterlegt. Sitz der Gesellschaft ist Kl. Freden. Gegenstand des Unternehmengz ist die Fa⸗ hrikation von belegten und unbelegten Spiegelgläsern in allen Dimensionen und damit verwandten Artikeln.

Die Zeitdauer des Unternehmens ist nicht be—⸗ schrãnkt. ; ö

Das Grundkapital ist ursprünglich auf 600,090 Thlr., sechshunderttausend Thaler, festgesetzt und in 3000 auf den Inhaber lautende Aktien zu ö 200 Thlr. erlegt, durch Beschluß des Aufsichtsraths vom 22.

ovember 1872 um 400,000 Thlr., vierhundert⸗ tausend Thaler, erhöht., welche in 2000 Stück auf den Inhaber lautende Aktien von je 2060 Thlr. zer⸗

legt sind.

Pn. Vorstand (die Direktion) besteht aus einem Generaldirektor oder mehreren Direktoren.

Alle Urkunden und Erklärungen des Vorstandes sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn ste mit der Firma der Gesellschaft und der eigenhändigen Unterschrift des Generaldirektors, oder zweier Direk- toren, oder eines Direktors und eines Prokuristen unterzeichnet sind.

Bei Briefen, Erlassen oder Bekanntmachungen, durch welche die Gesellschaft keine Verpflichtungen eingeht, genügt die Unterschrift eines Direklors.

Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gesell—⸗ schaft erfolgen durch:

I) die Berliner Börsen⸗Zeitung, 2) die Vossische Zeitung, 3) die National⸗Zeitung, in Berlin, und gelten als gehörig publizirt, wenn sie durch die genannten Blätter veröffentlicht sind.

Die Generalversammlungen werden durch zwei⸗

malige öffentliche Bekanntmachungen, von denen die

tage erscheinen muß, von dem Aussichtsrath berufen. Bemer kungen: ö Der Sitz der Gesellschaft, bisher zu Berlin, ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 28. Juni 1875, welcher in beglaubigter Form hinterlegt ist, nach Kl. Freden verlegt. Alfeld, den 3. November 1875. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

Alfeld. Bekanntmachung.

Ing hiesige Handelsregister ist auf Fol.

Ifde. Nummer 1 1 eingetragen die Firma: C. Hirschbein in Alfeld,

150

als deren Inhaderin die Ehefrau des Kaufmanng

Die Seefischerei für Geestemünde wird in der

erste spätestens 16 Tage vor dem Versammlungs⸗

Heniy Hirschbein, Caroline, geb. Kirchner, in Alfeld, , Prokurist deren Ehemann Henry Hirschbein in ; eld.

Alfeld, den 4. November 1875. Königliches Amtsgericht. H. Erxleben.

Alt-Lamelsberg-. In unser Gesellschaftsregister ift heute zufolge Verfügung vom 16. Oktober 1875 Folgendes eingetragen:

a. Laufende Nummer:

Nr. 11.

b. Firma der Gesellschaft:

e, Ziegelei ·˖ Aktien ⸗Gesellschaft Herz⸗ elde.

C. Sitz der Gesellschaft:

Herzfelde (früher Berlin).

d. Rechts verhältnisse der Gesellschaft:

Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Das notariell verlautbarte Statut vom 28. November 1872 befindet sich in beglaubigter Form Blatt 3 bis 14 des Beilagebandes Nr. I zum Gesellschaftsregister.

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und Betrieb von Ziegeleien und Torfstichen im Regie⸗ rungsbezirk Potsdam, Anlage, Erwerb und Betrieb ähnlicher Etablissements und Verwerthung der Pro- dukte derselben (S. 2.) .

Die Dauer des Unternehmens ist auf bestimmte Zeit nicht beschränkt. (8. 1.) ;

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 300,000 Thaler, Drei Hunderttausend Thaler (— 00000 Mark) und zerfällt in 1500 Aktien à 200 Thaler. (5. 4)

Die Aktien lauten auf den Inhaber. .

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gesell⸗ schaft erfolgen durch:

die Berliner Börsenzeitung, den Berliner Börsen⸗Courier, die National ⸗Zeitung. (S. 3.) .

Die Generalversammlung wird durch den Auf— sichtsrath berufen. Die Bekanntmachung muß min⸗ destens 14 Tage und höchstens 2 Monate vor dem anberaugiten Termin in den Gesellschaftsblättern veröffentlicht sein. (§. 21.)

Alle Erklärungen des Aufsichtsrathes sind rechts⸗ gültig gezeichnet, wenn sie die Unterschrift:

„Der Aufstchtsrath der Berliner Ziegelei⸗Aktien⸗ Gesellschaft Herzfelde“ . und die Namensunterschrift eines Mitgliedes des Aufsichtsraths tragen. (5. 17.)

Der Vorstand besteht aus eirem oder mehreren Mitgliedern. (S. 12.)

Alle Urkunden und Erklärungen sind für die Ge⸗ sellschaft verbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet sind und die eigenhändige Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes oder seines Stellvertreters, oder zweier Prokuristen tragen. (GS. 15.)

a zeitige Vorstand besteht aus: dem Kaufmann Jakob Schwab zu Herzfelde, als Direktor.

Der Baumeister Julius Benda zu Berlin ist aus dem Vorstande wieder ausgeschieden.

Alt ⸗Landsberg, den 19 Oktober 1875.

Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.

Reesk on. Bekanntmachung.

In unser Firmenregister ist unter Nr. 120 die Firma Hugo Frey und als deren Inhaber der Kauf⸗ mann Hugo Frey zu Wend. Buchholz zufolge Ver⸗ fügung vom 30. Oktober 1875 am 1. November 1875 eingetragen. ;

Beeskow, den 1. November 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Reesk or. Bekanntmachung. .

In unserm Firmenregister ist die unter Nr. 227 eingetragene Firma J. G. Habermann, deren In—⸗ haber der Kaufmann und Fabrikbesttzer Johann Gottlieb Habermann zu Beeskow war, zufolge Ver— fügung vom 1. November 1875 an demselben Tage gelöscht worden.

Beeskow, den 1. November 1875.

Königliches Kreisgericht. Abtheilung JI.

Rerlim. Dandelsregister des Königlichen Stabtgerichts zu Berlin. Zufolge Verfügung vom 5. November 1875 stnd am selbigen Tage folgende Eintragungen erfolgt: In unser Gesellschaftsregister, woselbst unter Nr. 3480 die hiesige Handelsgesellschaft in Firma: Rudolph Küpper vermerkt steht, ist eingetragen: . Die Handelsgesellschaft ist durch gegenseitige Uebereinkunft aufgelöst.

Die Gesellschafter der hierselbst unter der Firma: Carl & Mener

am 1. Oktober 1875 begründeten Handelsgesellschaft

(äetziges Geschäftslokal: Alexanderstraße 88a) sind die Kaufleute:

I) Hermann Cal,

2 *g Meyer,

eide zu Berlin.