5) Die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die statutarischen Ordnungen der Gemeinden und Kreissynoden; . .
6) Die Ausschreibung und Auferlegung von Kirchensteuern, die Vertheilung der Erträge auf ei elne Gemeinden, sowie die Aufsicht und Rechenschaftseinfordernng über die Verwendung derselben durch die Empfangsberechtigten. ö f ö
Die Kirchensteuern dürfen nur zur Befriedigung dringender kirchlicher Bedürfnisse, zunächst als Ersatz für den Ausfall an Stolgebũhren, auferlegt und verwendet werden. Die Auferlegung muß gleichzeitig in allen Gemeinden nach gleichem Maßstabe in Prozenten der Staats⸗ Einkommen ⸗ und Klassenfteuer erfolgen. — Der Betrag der Kirchen⸗ steuer wird nach dem vorliegenden Bed — gesetzlichen Organen der einzelnen Gemeinden aufgestellt ist, fest gesetzt, nachdem alle zur Prüfung erforderlich erachteten Unterlagen gewährt sind. Die Vertheilung oder Ueherweisung von Kirchensteuererträgen an die einzelnen Gemeinden erfolgt nach Maßgabe des anerkannten
Bedůrfnisses. .
Die Aufsicht über die Verwaltung der Erträge der Kirchen- der Anstellung der für die Verwaltung eamten, der für diese zu erlassenden Ge⸗ schäftsanweisungen und der Voranschläge für die Verwaltung, die Abnahme der vom Vorstande zu legenden Rechnungen, sowie die Ent⸗
lastung desselben . §. 4 wurde nach längerer Debatte unter Ablehnung
mehrerer Amendements des Präsidenten Hegel in seinen einzelnen Punkten angenommen.
— Die Collecteure der preußischen Staatslot⸗ terie sind, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom nicht als Beamte Reichs -Strafgesetzbuches zu betrachten. oder der Staat“, führt das Ober⸗Tribunal in dem betreffen⸗ den Erkenntniß aus, „kann und muß nicht für alle seine Zwecke sich nothwendig nur amtlicher Organe bedienen; vielmehr kann der Staat unbedenklich zur Erreichung bestimmter, namentlich solcher Staatszwecke, bei welchen es sich um einen Erwerb für den Staat handelt, die Mitwirkung der Privatindustrie ins Auge fassen, und es muß darum doch denjenigen, welche sich so den Zwecken des Staats dienstbar machen, für seine Zwecke thätig sein wollen, wenn sie deshalb auch, gleichviel in welcher Form, in eine nähere direkte Verbindung mit den verwaltenden Staatsbehörden treten, ein amtlicher Charakter nicht nothwendig beigelegt werden. Eine solche Nothwendigkeit würde überall in der Sache nur da be⸗ gründet sein, wo es sich zugleich um die Ausübung eines Theils der Staatsgewalt handelt, welche nur in die Hand eines durch die öffentliche Autorität mit einem amtlichen Charakter aus gestat⸗ teten Individuums gelegt werden kann. Inwieweit im Uebrigen der Staat seine sonstigen Organe durch den Inhalt ihrer stallung als Beamte anerkennen, ihnen mit den Rechten auch die Pflichten der Beamten beilegen will, muß auch unter der Herrschaft des Keichs⸗Strafgesetzbuchs den vom Staate zu treffen⸗ den, auch seine innere Organisation bezüglichen Bestimmungen überlassen bleiben.. Sowohl nach 5.2 des älteren Lotterie⸗Edikts vom 206. Juni 1794, als nach §. 7 des neueren Edikts vom 28. Mai 1810 sind die durch den Druck bekannt zu machenden Pläne, Instruk⸗ tionen für die Einnehmer und Publikanda die Gesetze, nach welchen die Rechte und Pflichten der General⸗Lotterie⸗Direktion und der unter ihrer Autorität und von ihr angenommenen Ein⸗ nehmer beurtheilt werden sollen. . Geschäftsanweisung für die Lotterie⸗Einnehmer und Untereinneh⸗ mer vom 1. Juni 1862 bestimmt: General⸗Lotterie⸗Direktion lediglich im Verhältniß eines Beyvoll⸗ mächtigten. Er ist nicht Staatsbeamter“, so ist es klar, daß in Preußen für die Collecteure der Staatslotterie der amtliche Eha⸗ rakter nicht vindizirt werden kann.
— Der Königlich belgische Gesandte, Baron Nothomb, ist von seiner Urlaubsreise zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
— Der General⸗Lieutenant Baron de Tornauw vom Kaiserlich russischen Generalstabe ist auf der Durchreise hier eingetroffen.
— Die General⸗Majors von Morozowiez, Chef der Landesaufnahme, Frhr. von Barneckow, Kommandant von Danzig, Irhr. von Medem, Kommandant von Mainz, von Werder, General à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Militär⸗Bevollmächtigter in St. Petersburg, von Rauch, Remonte⸗Inspecteur, von Dannenberg, Commandeur der 2. Garde ⸗Infanterie⸗Dipision, Freiherr von Steinäcker, Seneral à la suite Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Commandeur der Schloßgarde⸗ Compagnie, und von Stiehle, General à la suite Sr. Majestät des Faisers und Königs und Commandeur der 7. Diviston sind zu General⸗Lieutenants, die Obersten von L' Estocg, Commandeur der 1. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade, Wiebe, Commandeur der 4. FJuß⸗Artillerie⸗Brigade, und Berger, mit der Führung der 61. Infanterie⸗Brigade be⸗ auftragt, unter Ernennung zum Commandeur dieser Brigade, zu General⸗Majors befördert worden.
— Die Leiche des verstorbenen Reichstags⸗A1bgeordneten Robert v. Mohl ist gestern Abend mit dem Schnellzuge nach Karlsruhe befördert worden, woselbst heute Mittag 1 Ühr die Beisetzung in dem neu eingerichteten Familienbegräbnisse erfolgt ist. Auf ausdrücklichen Wunsch der Hinterbliebenen ist hierselbst jede Leichenfeierlichkeit unterblieben; eine beabsichtigte Deputation zur Beerdigung ist dankend abgelehnt worden. des Sarges wohnte nur die Tochter und ein Sohn, der Kabinets⸗ Sekretär Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, der Schwieger⸗ sohn des Verstorbenen Professor Helmholtz, sowie die Professoren Margquardsen und Zeller bei.
— S. M. Schiffe, Victoria“ und „Luise“ sind am 3. d. Mis. von Plymouth nach Madeira in See gegangen.
Bayern. München, 6. November. Der Kronprinz Rudolf von Oesterreich ist, von Salzburg kommend, heute Nachmittag hier eingetroffen und im Bahnhofe vom Prinzen und der Prinzessin Leopold herzlichst empfangen worden. Der Kronprinz wird zum Besuche seiner erlauchten Verwandten mehrere Tage hier verweilen. — In einer an eine Kreisregierung ergangenen Entschließung des Kultus-Miniteriums vom 29. v. Mts. wird ausgesprochen, daß der Hülfslehrerin N. die dienstliche Bewilligung zur Verehelichung mit dem Schul⸗ lehrer N zu versagen ist, „da die Verwendung von verhei⸗ ratheten Lehrerinnen im öffentlichen Lehrfache aus pädagogischen Rücksichten prinzipiell nicht gestattet werden kann.“ — 3 Vollzuge des Reichsgesetzes über die Civilehe strat der Residenzstadt ein Gutachten über der Standesamtsbezirke vorzulegen. Der Magistrat be⸗ schäftigte fich in gestriger Sitzung mit diesem Gegenstand, und erklärte fich der Referent, Buͤrgermeister Dr. Erhardt, im 5 blick auf die in preußischen Städten gemachten Erfahrungen und stützt auf sehr emsig gesammeltes fiatistisches Material, für die ildung eines einzigen, die ganze Stadt umfassenden Standes⸗
auch mit Unterlagen von grobem Zeugstoff: 1) ungefärbte, un⸗ bedruckte 13 d. (zollfrei), 2) gefärbte oder bedruckte 13 6.
3) Auf Seite 146 ist hinter dem Artikel . aufzunehmen: Linoleum (Deckenstoff von zerkleinertem Kork und orydirtem Leinöl); siehe Decken (Fußdeden). .
Auf Seite 43 hinter dem Artikel Cigarrenmaschinen / auf⸗ zunehmen: Cigarrenspitzen von Holz oder anderen vegetabilischen oder animalischen Schnitzstoffen 'mit Ausnahme von Schildpatt 13 f. —, andere nach Beschaffenheit des Materials.
— Auf Grund des Beschlusses des Reichstags hat der Bund esrath beschlossen, die aus den allgemeinen Rechnungen über den Haushalt des Norddeutschen Bundes für das II. Se⸗ mester des Jahres 1867 und für die Jahre 1868 und 1869 er⸗ sichtlichen Etatsüberschreitungen und außeretats mãßigen Ausga⸗ ben zu genehmigen, und dem Reichskanzler in Bezug auf diese Rechnung, sowie in Bezug auf die allgemeine Rechnung über den Haushalt des Norddeutschen Bundes für das Jahr 1870 auf Grund des Artikels 72 der Verfassung die Ent⸗ lastung zu ertheilen. Dem Reichstage ist hiervon Mittheilung
Husaren Regiment. Am Morgen des 5. November fand eine Musikaufführung der ver⸗ einigten Mufikeorps des 2. Schlesischen⸗Grenadier⸗Regiments Nr. 11, 4. Niederschlesischen Infanterie⸗Regiments Nr. 51, des Leib⸗ Kürassier-⸗Regiments (Schlesisches Nr. 1, des 1. Schlesischen Husaren⸗ Regiments Nr. 4, des 2. Schlesischen Dragoner⸗Regi⸗ ments Nr. 8 und des Schlesischen Feld⸗-AUrtillerie⸗Regiments Nr. Um 9 Uhr setzte sich der Jagdzug vom Ständehause aus in Bewegung, die Equipagen wären von den Guts besitz ern An der Jagd nahmen Theil der Kronprinz, Adjutant Major v. Liebenau, Prinz Carl, Adjutant Major von Ballussek, Prinz August von Württemberg. der Ober st⸗Jãgermeister der Hofjägermeister Freiherr v. Heintze, Letztere die Jagd leiteten; ferner der Hof⸗Marschall Graf Per poncher, der russische Militärbevollmächte General v. Reutern, die Flügel⸗Adjutanten Obersten Graf Lehndorff und Fürst Radziwill, der Fürst Carolath, Graf Maltzan, der kommandirende General des VI. Armee⸗Corps General der Kavallerie v. Tümpling,
Vize⸗Oberjägermeister v.
Ehrenwache stellte liniirtes Pap
des Kreises gestellt. edürfniß, wie dasselbe von den
Fürst v. Pleß,
steuern, die Genehmigun erforderlichen besoldeten
der Ober⸗Forstmeister der Rittmeister v. Eicke, der Landrath v. Eicke und der Landesälteste v. Prittwitz.
Am Rendez-vous -Platz, der nach kurzer Fahrt erreicht wurde, tönte den Höchsten Herrschaften der von sämmtlichen Hornisten des zur Hofjagd kommandirten Detachements des 2. Schlesischen Jäger⸗Bataillons Nr. 6 ausgeführte „‚Fürstengruß“ entgegen. Die Jagd selbst war im Wesentlichen nach dem Vorbild der vorjährigen arrangirt. Vor dem Dejeuner im Walde fanden drei Waldtreiben statt, es folgte noch ein Waldtreiben und drei Gegen 19 Uhr wurde das erste Treiben ange⸗ blasen, kurz vor 4 Uhr erschallte das letzte H Strecke ergab 9 Rehböcke, 209 Fasanen, 94 Hasen und 1 Fuchs, zusammen 310 Stücke Wild.
Die Betheiligung des Publikums war eine sehr bedeutende, mehr als 800 Eintrittskarten in den Oderwald waren ausge⸗ Wo Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz Sich blicken ließ, wurde Höchstderselbe mit lautem Das Wetter begünstigte die Jagd außer⸗
Meyerinck,
— Der Reichstag hatte in seiner Sitzung vom 17. De⸗ zember v. J. bekanntlich beschlossen: behufs Aufrechterhaltung der Würde des Reichstags ist es nothwendig, im Wege der De⸗ klaration resp. Abänderung der Verfassung die Möglichkeit aus⸗ zuschließen, daß ein Abgeordneter während der Dauer der
hne Genehmigung des Reichstags verhaftet im Sinne des
7. Oktober d. J., „Das Reich
Sitzungsperiode o
Der Bundesrath hat, wie derselbe dem Reichstag mit⸗ theilt, in Erwägung, 1 daß der Artikel 31 der Reichs verfafsung, wie aus einer Vergleichung des Inhaltes seines dritten Absatzes mit dem der beiden vorangegangenen hervorgeht, dem Reichstage eine Einwirkung auf Abwehr einer Verhaftung seiner Mitglieder nur bei der Untersuchungs⸗ oder Schuldhaft, nicht aber auch bei einer im Strafverfahren bereits rechtskräftig erkannten Haft ein- geräumt hat; 2) daß ein Bedürfniß zur Abänderung dieser Verfassungsbestimmung dahin: daß auch die Vollstreckung einer im Strafverfahren bereits rechtskräftig erkannten Haft von der Zu⸗ stimmung des Reichstags abhängig sein solle, nicht anerkannt werden kann, da die deutsche Reichsverfassung sich durch eine solche Aenderung in Widerspruch mit dem gemeinen Staatarechte aller großen konstitutionellen Staaten setzen würde, welches ein solches Recht der Landesvertretung nicht kennt, und zwar offen⸗ bar in Würdigung des Unterschiedes, welcher thatsächlich und rechtlich zwischen der Einleitung oder Fortführung einer straf⸗ rechtlichen Verfolgung und der Vollstreckung eines rechtskrãftigen Erkenntnisses obwaltet, beschlossen, der Resolution des Reichs⸗ tags eine Folge nicht zu geben.
— Das Staats⸗Ministerium trat 1 Uhr zu einer Sitzung zusammen.
— Die vereinigten Berliner Kreissynsden traten heute Vormittag 10 Uhr im Saale des Evangelischen Vereins⸗ hauses zu ihrer zweiten Sitzung zusammen. ⸗ 129 Mitglieder; den Vorsitz führte, wie bei der ersten Versamm⸗ lung, der General⸗Superintendent Dr. Brückner, der die Ver⸗ handlungen mit einem kurzen Gebet eröffnete. bestand wiederum aus den Herren Superintendent Berner, Pre⸗
iger Budtmann, Konsistorial⸗Räthen Nosl und Stahn,
sowie den Herren Rentier Kochhann, Direktor Runge, Stadt⸗ rath Hermes und Professor Hin schius. — Den Verhandlun⸗ gen mohnte der Präsident des Konsistoriums He gel bei. .
Auf der Tagesordnung stand die Berathung der Anträge der in voriger Sitzung gewählten Kommission, betreffend die Bildung einer Gesammt⸗Kreis⸗(Stadt⸗) Synode für Berlin und die Befugnisse derselben. auf en bloc-Annahme des von der Kommission vorgeschlagenen Wichtigkeit desselben und eingelaufene Prof. Hinschius
Kommission.
Fasanentriebe.
geben worden. Hurrahrufen begrüßt.
In der fünften Stunde kehrte der Jagdzug nach der Stadt, überall durch geschmackvoll dekorirte Straßen fahrend, zurück. Um 9 Uhr fand im Ständehause Diner bei Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen statt. Diners nahm der Kronprinz eine ihm vom Ohlauer Männer⸗ gesangverein dargebrachte Serenade entgegen. Ab nds glänzend erleuchtet.
Bei der Hofjagd am 6. November ergab die Strecke 29 Rehe, I5 Fasanen, 319 Hasen und 3 Rebhühner. .
Um 3 Uhr kehrten Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit um unverzüglich mit
Während des
Die Stadt war
nach Ohlau zurück, gestern Mittag Herrschaften
anzutreten.
der Kronprinz den Höchsten nach Berlin
folgte um 3 Uhr 56 Minuten. lichen und Königlichen Hoheit fand daselbst kein offizieller Empfang statt. Während des kurzen, nur 5 Minuten dauern⸗ den Aufenthaltes erschien Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit am Fenster des Salonwagens und verabschiedete Sich nochmals in freundlichster Weise.
Auf Wunsch Sr. Kaiser⸗ Anwesend waren
Da nun aber der 5
Das Bureau ö „Der Einnehmer steht zur
— Der Bundes rath hielt gestern die 30. Plenarsitzung unter Vorsitz des Staats⸗Ministers Pr. Delbrück.
Vorgelegt wurde ein Schreiben des Präsidenten des Reichs⸗ tags, betreffend die vom Reichstage beschlossene Zustimmung zu dem Freundschafts⸗ Handels⸗ ꝛc. Vertrage mit Costa⸗Rica, und der Entwurf eines Gesetzes wegen der Anzeigepflicht bei dem Auftreten gemeingefährlicher Krankheiten.
Hierauf wurden Mittheilungen gemacht, betreffend die Aus⸗ arbeitung des Entwurfs eines deutschen hürgerli en Gesetzbuchs und die Verifikation der Arbeiten am Gotthard⸗Tunnel.
Ein Antrag, betreffend die Zollabfertigung des internatio⸗ nalen Verkehrs auf den Eisenbahnen zwischen Deutschland und der Schweiz, wurde dem betreffenden Ausschusse überwiesen.
Demnächst wurde Beschluß gefaßt über die bei der Pensio⸗
nirung einiger Beamten in Anrechnung zu bringende ständifche und Gemeindedienstzeit. Ausschußberichte wurden erstattet über: a. die Aufstellung monatlichen Nachweisungen Zöllen ꝛc, b. den Etat der Verwalt ng des Reichsheeres, (. den Etat des Reichs kanzler⸗Amts.
Es folgte die Ernennung von Kommissarien für die Be⸗ rathung von Gesetzentwürfen im Reichstage.
Endlich wurden mehrere Eingaben vorgelegt.
In der hierauf folgenden Sitzung für elsaß⸗lothringische Angelegenheiten kamen zur Vorlage mehrere Schreiben des vom Reichstage beschlossene Zustimmung: a. zu dem Gesetzentwurfe über die Er⸗ richtung von Marksteinen; b. zu dem Gefetzentwurfe wegen Ab⸗ änderung des Dekrets vom 29. Dezember 1851 über Schank⸗ c. zu dem Gesetzentwurfe über die Gebühren der Advokaten u. s. w.; d. zu dem Gesetzentwurfe, betreffend die Kosten der Unterbringung verurtheilter Personen in ein Arbeits⸗ tzentwurfe, betreffend die Ausführung des Impfgesetzes; f. zu der Verordnung, betreffend die Stempel⸗ gebühren von den Steuer- und Oktroibezettelungen und Quit⸗ tungen ꝛc.
Hierauf wurde Pensionirung der aus dem Luxzembur Lothringischen Zollverwaltungsdienst üb
Ausschußberichte wurden erstattet über a. den Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Landeshaushalts-Etats von Elsaß - Lothringen für 1876; z. die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben der Landesverwaltung für 1873.
Endlich warden Kommissare ernannt für die Berathung von Gesetzentwürfen im Reichstage.
— Die vereinigten Ausschässe Rechnungswesen und für Handel einigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Rech⸗ nungswesen hielten gestern Sitzungen.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24. v. che Waarenverzeichniß in nach⸗ zu ergänzen beziehungsweise abzuändern:
1) Auf Seite 32 ist hinter dem Artikel Boules colorantes“ (Deckenstoff von zerkleinerten Haaren, fällen und dergleichen und Fautschuck oder ehe Decken, (Fußdecken).
2) Auf Seite 49 ist der Artikel: Decken (Fußdecken) aus geraspeltem Kork ꝛc. zu fassen: — (Fußdecken) aus zerkleinerten schen Stoffen und Kautschuck, Gutta⸗ ((Boulinikon, Kamptulikon, Linoleum),
Nachdem ein Antrag
Entwurfs mit vom Präsidenten Hegel
Berathungen darüber einig gewesen, daß die neue Institution, welche nach den Beschlüssen der letzten Synode Steuern ausgeschrieben habe, namentlich für den Ausfall der Stolgebühren, eo ipso eine Was die Bestimmung der Kompetenz betrifft, so habe es die Kommisfion für wünschenswerth erachtet, so wenig wie möglich in die Kompetenz der Provinzialsynoden, Kreissynoden, Kirchenräthe andererseits habe die Kommission geglaubt, daß die Inftitution das Recht haben müsse, Berichte über die äußern kirchlichen Bedürfnisse der Bezirke einzufordern und allgemeine Grundsätze für die statutarischen Ordnungen der Gemeinden und Kreissynoden aufzustellen; die übrigen Kompetenzen seien begutachtender und befürwortender Natur, die beauffichtigenden und disziplinarischen Befugnisse der Kreissynode würden durch den Entwurf nicht tangirt. — Nach dieser Einleitung wurde fofort in die Spezial⸗ diskussion über den vorgeschlagenen Entwurf einer Ordnung für die Gesammt⸗Kreissynode von Berlin eingetreten.
Der 5§. 1 wurde nach längerer Debatte, wie folgt, formulirt:
„Die Gesammt⸗Kreis⸗ (Stadt) Synode von Berlin besteht: L aus dem General⸗Superintendenten für die Stadt Berlin als Vorsitzenden, und 2 aus sämmtlichen stimmberechtigten Mitgliedern Diejenigen Geistlichen, welche an den letzteren mit berathender Stimme tbeilzunehmen befugt sind, Gesammt · Kreis⸗
ständige sein müsse. Einnahmen
und Kirchenorgane einzugreifen,
betreffend die
Präsidenten des Reichstags,
wirthschaften;
e. zu dem Gese
der vier Berliner Kreissynoden. Der Schließung
hinsichtlich der
§. 2 lautet nach den Beschlüssen der Kommission:
Die Gesammt⸗Kreis⸗ (S Regel im Monat Oktober zusammen. lungen können mit Genehmigung oder auf soistoriums stattfinden. Der Antrag wurde angenommen. Der 5. 3 der Kommissionsvorschläge, welcher von den Be⸗ fugnissen des Vorsitzenden handelt, ward ohne Debatte ange⸗
betreffend die gischen in den Elsaß⸗ ernommenen Beamten.
ein Antrag eingebracht, Spnode tritt jährlich in der Außerordentliche Versamm Anordnung des Kon⸗
§. 4 der wichtigste des ganzen Entwurfes, lautet nach den
Vorschlägen der Kommission: ö Der Wirkungskreis der Gesammt ⸗ Kreis. (Stadt) Synode um faßt nachstehende Befugnisse und Obliegenheiten:
12 Die Erledigung der vom Konsistorium oder von der Pro⸗ vinzialsynode gemachten, gemeinsame kirchliche Angelegenheiten der Stadt betreffenden Vorlagen; .
2) Die Erledigung der von den einzelnen Kreissynoden an sie verwiesenen, die ganze Stadt betreffenden Anträge;
Berathung von Antraͤgen an das l rovinzialsynode, welche von Mitgliedern der Synode, von den Kreis- vnoden, den Gemeinde ⸗Kirchenräͤthen,
mitgliedern des gesammten Bezirks ausgehen; . ö
H Die Einforderung von Berichten über die kirchlichen Bedürf⸗ nisse der Gemeinden⸗ und Kreis fynodalbezirke Seitens der Gemeinde organs, der Kreiesynoden und ihrer Vorstände, sowie die Befugniß Pflicht, den gedachten Vertretungen die Abhülfe etwaiger Noth⸗ de in Erwägung zu geben;
des Bundesraths für und Verkehr, sowie die ver⸗
Mts. beschlossen: das amtli
stehender Weise hat der Magi⸗
onsistorium und die die Bildung
aufzunehmen: Boulinikon Wollabfãllen, Lederab Guttapercha); si
einzelnen Gemeinde⸗
animalischen oder vegetabili percha oder oxydirtem Leinöl
amtsbezirks. Die Beschtidung der Fragen: ob eigene Standes⸗ beamten aufzustellen seien, ob der eine Bezirk zur Vornahme des Registrirens in Abtheilungen zerfallen soll, solle der späteren Beschlußfassung vorbehalten bleiben. Das Kollegium ertheilte der Abgabe des Gutachtens in diesem Sinne seine Zustimmung. — Dankadressen an den König sind ferner abgesendet worden von einer Distriktsrathsversammlung in Erlangen, von den gemeindlichen Kollegien in Immenstadt, Günzburg, Krum⸗ bach, Neuötting, Rain am Lech, von den Gemeinden Diebach, Euerbach, Hürben, Buttenwiesen, Lauber, Küps, Marnheim, Babenhausen, Sendling, Brückenau, von einer Festversammlung in Deggendorf, von liberal gesinnten Männern in Berchtes⸗ gaden, von einer durch die Gemeindeverwaltung angeregten Volks versammlung in Dombühl, von Bürgern und Beamten in Wasserburg, von Einwohnern von Pfaffenhofen an der Ilm, von Urwählern in Starnberg.
Sachsen. Dresden, 6. November. Der König hat sich heute Vormittag mit dem ehemaligen Großherzog von Toskana und dem Prinzen Georg nach Moritzburg he⸗ geben, um im Thiergarten dafelbst eine Jagd abzuhalten. Nach derselben findet im Schlosse zu Moritzburg Tafel statt, an welcher auch die Königin, die Großherzogin von Toskana und die Prinzessin Georg Theil nehmen. Morgen Abend wird der König fich mit dem Großherzog und dem Prinzen Georg zu einem mehrtägigen Aufenthalt nach dem Jagdschlosse Wermsdorf begeben, um in dortiger Gegend Jagden abzuhalten.
Württemberg. Stuttgart, 5. November. Der König hat heute Vormittag den neu ernannten Königlich spanischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Herrn Francisco Merry y Colom, behufs der Entgegen⸗ nahme seines Beglaubigungsschreibens, in Audienz empfangen. November. (W. T. B.) In Bezug auf den von der evangelischen Landes synode angenommenen Antrag, betreffend die Verweigerung der Trauung wegen zu besorgen— den Aergernisses veröffentlicht der Urheber jenes Antrags, Prälat, Kapff, im „Schwäb. Merkur“ eine Erklärung, worin gesagt wird, daß der Antrag mißdeutet worden sei, und daß man den „Antrag oder vielmehr Beschluß“ fallen gelassen habe.
Baden. Karlsruhe, 4. November. An Stelle des aus der Zweiten Kammer getretenen Ober⸗Bürgermeisters Herrn Lauter wurde heute Kreisgerichtsrath v. Blittersdorf mit 135 Stimmen gegen 28, welche auf Stadtrath Leichtlin fielen, gewählt. Am Feste Allerheiligen hielt der Landwehr und Reservistenverein Belfort in Freiburg, wie seit einigen Jahren an diesem Tage üblich ist, auf dem alten Friedhofe in Anwesen⸗ heit einer sehr großen Menschenmenge die Gedenkfeier für die dort ruhenden deutschen Krieger ab, deren Gräber durch Kränze, Trauerflor ꝛc., die meist aus milden Gaben angeschafft worden, sinnig geschmückt waren. Nach Mittheilung aus Baden-Baden fand man heute Morgen den belgischen Konsul, Herrn Elie Lejeune (der seinen Sitz in Baden hatte) nahe beim Klubhause in der Lichtenthaler Allee todt auf der Erde liegen. — Der hiesige Verwaltungsgerichtshof hat folgenden Fall entschieden: Der wegen Ungehorsams gegen Anordnungen der vorgesetzten Behörde (gelegentlich der Beerdi⸗ gung eines Altkatholiken) seines Amles entsetzte Bürger⸗ meister Hug in Bühl, bei den letzten Wahlen von den Ultramontanen auch zum Abgeordneten gewählt, war von dem Gemeinderath auf die Liste der zu Gemein de⸗ räthen Wählbaren gesetzt worden. Hiergegen hatten die Libe⸗ ralen Bühls Einsprache erhoben, welcher von dem Bezirks rathe stattgegeben wurde. Nach 5. 26 der Gemeindeordnung kann nämlich ein seines Amtes enfsetzier Beamter binnen sechs Jahren nicht wiedergewãhlt werden. Der Bezirksrath nahm an, daß der Grund des Gesetzes bezüglich der Nichtwählbarkeit des Bürger⸗ meisters und des Gemeinderathsmitgliedes der gleiche sei. Der Gemeinderath rief nun als Recursinstanz den Verwaltungsge⸗ richtshof an, vor dem sein Vertreter ausführte: Von einer Wie⸗ derwahl könne nur bezüglich eines Amtes die Rede sein, welches man bereits bekleidet habe. Die Dien sttentlassung sei eine Strafe, und das Straferkennmiß dürfe nicht extensiv interpretirt werden; die Bestimmungen über die Nichtwählbarkeit seien Ausnahms⸗ bestimmungen, und Ausnahmsbestimmungen seien strictissimae interpretationis. Der Gerichtshof setzte nach mehrstündiger Be⸗ rathung die Urtheilsverkündigung auf acht Tage aus und hat nun die Entscheidung des Bezirksraths bestãtigt.
Oldenburg. Oldenburg, 5. November. Auf der heutigen Tagesordnung des Landtags stand u. A. der Bericht des Finanzausschusses, betreffend den Voranschlag der Ein⸗ nahmen des Herzogthums für die Finanzperiode 1876/78. Die Gesammteinnahme ist veranschlagt pro 1876 auf 6, 638, 000 Mk., pro 1877 auf 4691, 000 Mk. und pro 1878 auf 4,685,000 Mk., und setzt sich zusammen aus einer Einnahme vom Staatsgut im Betrage von 1B 140489 Mf. 21 Pf. für 1876 1, 151,774 Mk. 21 Pf. für 1877 und 1,125,619 Mk. 21 Pf. für 1877, einer Einnahme von Gewerbrekognitionen, Sporteln, Gebühren ꝛc. für den Gebrauch von Staatsanstalten im Betrag von 1,413, 847 Mk. für 1876, 1ů 431,047 Mk. für 1877 und 1,456,547 für 1878; aus einer innahme von den Steuern im Betrag von 1,879 506 Mr. für 1876, 1.888, 900 Mt. für 1877 und 1,838, 400 Mi für 1878; und aus vermischten
72 Pf. für 1878. Die vermischten Einnahmen für das Jahr 1876 sind aus dem Grunde so hoch, weil hierunter die Kosten⸗ überschüsse von 1875 und den vorhergehenden Jahren im Be⸗ trage von 1825, 0090 Mk. mitbefaßt sind. Einnahmeposttionen anbelangt, so hatte der Finanzausschuß die Ansicht ansgesprochen, daß die Einnahme aus den Forsten nicht im Verhältniß zu den Holzpreisen gestiegen sei; hierdurch fand sich der Regierungskommissaͤr veranlaßt, die Gründe, aus denen die Erträgnisse der Forsten nicht in erheblichem Grade zugenommen hätten, näher zu entwickeln. Er hob unter Anderm hervor, daß die bedeutenden Waldbrände der letzten Jahre die Ein⸗ nahmen nicht unwesentlich beeinträchtigt hätten; in den letzten 75
den, von denen auf die ersten 25 Jahre nur 4 auf die zweiten 25 Jahre schon 10, auf die letzten aber sogar 20 kämen. Bei der Position „Ertrag von den Chausseen“ wurde von verschiedenen Seiten der Wunsch zu erkennen gegeben, die Staatsregierung möge darauf Bedacht nehmen, für die Zukunft in Uebereinstimmung mit Preußen von der Erhebung von Chausseegeld abzusehen. Da von anderer Seite die Beibehaltung des Ehausseegeldes ver⸗ theidigt wurde, so entspann sich über die Zweckmäßigkeit oder Un⸗ . des Staatschausseegeldes ebatte. Die Gegn
die Umständlichkeit der Erhebung und die damit verhundene Belästigung des fahrenden Publikums geltend, während die Ver⸗ theidiger desselben betonten, daß der durch die Abschaffung des
—
EChausseegeldes entstehende Ausfall von ca. 70 000 Mk. jãhrlich sich nicht so leicht decken lasse, und es nur gerecht erscheine, daß die⸗ jenigen, welche die Staatsstraßen benutzten, dafür einen kleinen Beitrag zu den Reparaturkosten lieferten. Die sammtlichen Ein= nahmepositionen wurden vom Landtage angenommen.
Schwarzburg⸗Nudolstadt. Ru dolstadt, 4. Novem⸗ ber. Der Landtag des Fürstenthums Rudolstadt wurde gestern durch den Staats⸗Minister v. Bertrab im Fürstlichen Schlosse eröffnet. Zu den Vorlagen gehören: I) der Staatshaushalts⸗ Stat auf die Jahre 1876— 78, welcher in Einnahme und Aus⸗ gabe ohne Ueberschuß und ohne Defizit abschließt; 2) Gesetz⸗ entwürfe über Forterhebung der Grund- und Gebãudesteuer und über weitere Regelung der Klassen. und klassifizirten Einkommen⸗ steuer; 3) Gesetzentwürfe über Einführung von Fortbildungs⸗ schulen und Erhöhung der Schullehrerbesoldungen.
! Lippe. Detmold, 6. November. In dem Befinden des Fürsten ist seit gestern keine Aenderung eingetreten.
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. November. Im Ver⸗ lauf der juridischen Studien, denen der Kronprinz Erz⸗ herzog Ru dolf seit Beginn dieses Jahres obliegt, gelangten nun auch die Vorträge über „römisches Recht, Rechtsgeschichte und Rechts philosophie zum Abschluß. Gemäß Allerhõchster Anordnung fand die Prüfung aus diesen Gegenstãnden am 3. d. M., Vormittags, im Schlosse zu Gödöllö, und zwar in Gegenwart Sr. Masestãt statt. Der Kronprinz beantwortete, wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, die überwiegend an das juristi⸗ sche Denken, weniger an die Reproduktion des Gedächtniffes appellirenden Fragen durchaus mit Sicherheit, Selbständigkeit und Gewandtheit des Ausdruckes. Am Schlusse der Prüfung sprach der Kaiser dem Universitäts⸗Professor Dr. Adolf Exner, welcher dem Kronprinzen die Prüfungsfächer vorgetragen hatte, seine . . und Anerkennung aus.
— Der Kronprinz Erzherzog Rudolf hat si tern nach München begeben. ö 1 — Das Abgeordnetenhaus überwies gestern eine Pe⸗ tition von 2300 Handels- und Gewerbetreibenden! Brünns um Kündigung der Handels verträge und Vorlegung eines autonomen Zolltarifes dem Volkswirthschaftsausschuffe; die Regierungs⸗ vorlage über die neuen Eisenbahnbauten wurden in erster Lesung dem Eisenbahnausschusse zugewiesen. — Das Gens darmeriegesetz ward nach den Ausschußanträgen mit einigen Modifikationen an⸗ genommen. — Der Incompatibilitãtsausschuß beschloß, in die Spezialdebatte über den dies bezüglichen Gesetzentwurf einzugehen.
Pest, 5. November. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses überreichte Ministerpräfident Tisza die Schlußrechnungen für das Jahr 1874 und die Aeußerungen des Staatsrechnungshofes über dieselben. Ferner überreichte Tisza fünf Gesetzentwürfe, und zwar: Ueber die Verwaltungsaus⸗ schüsse, über das Sanitätswesen, über die Modifikationen einiger Verordnungen des Gemeindegesetzes, über die Modifikation und Ergãnzung des auf das Disziplinarverfahren bezüglichen Theiles des Munizipalgesetzes und über die Kostenbedeckung der Waisen⸗ und Vormundschaftsämter. Der Finanz⸗Minister Szell über⸗ reichte sodann folgende Gesetzentwürfe: Ueber die Ausdehnung einiger Bestimmungen des Branntweinsteuergesetzes auf die Militärgrenze, über die kroatischen Urbarial⸗ Ablösungs⸗ obligationen, über die Verlängerung der Geltung der bestehenden Steuergesetze und über die Steuermanipu⸗ lation. Der Handels⸗Minister Baron Simonyi überreichte Vorlagen über den mit Rumänien abzuschließenden Handels⸗ vertrag, über den mit dem Königreiche der Insel Hawai ab⸗ zuschließenden Handels⸗ und Schiffahrtsvertrag, über die mit Spanien abgeschlossene Nachtragskonvention und über das inter⸗ natisnale Telegraphenbündniß. Der Justiz⸗Minister Perezel über⸗ reichte Gesetzentwürfe über die Sicherstellung der Pfandbriefe, über die salamäßigen Richtergehalte, über die formale Abfassung von Testamenten und Erbschaftsurkunden und über das Wechsel⸗ und Strafgesetzbuch. Von den vom Honved⸗Minister Szende überreichten Gesetzentwürfen über die Assentirung und über die Versorgung der Soldaten der gemeinsamen Armee und der Donveds und über die Auflösung des Waffenlieferungs vertrages für 1876 wurden die zwei ersten dem Wehrausschusse, der letztere dem Finanzausschusse zugewiesen.
Agram, 5. November. Der Gesetzentwurf über die Ablö⸗ sung der Urbarialrechte wurde vom Landtage in dritter Lesung
8 Einnahmen im Betrage von 2 204, 1583 Mr 9 Pf. für 1876, 219 278 Mk. 79 Pf. für 1877 und 204 433 Mt.
Was die einzelnen
eine ziemlich lebhafte er des Chausseegeldes machten ins besondere
angenommen. Hierauf wurde die Spezialdebaite über das Landes? budget fortgesetzt und dasselbe nach den Anträgen des Aug⸗ schusses bis zum Titel 12 erledigt
— 6. November. Die Spezialdebatte wurde heute beendigt. An dem Elaborate des Ausschusses wur⸗ den keine Abänderungen vorgenommen. Morgen gelangt die Vorlage zur dritten Lesung, worauf sich der Landtag bis nach Weihnachten vertagen wird.
über das Landesbudget
Niederlande. Saag. 6. November. (W. T. B.) Nach einem Bulletin des „Staats Courant“ über das Befinden der Königin haben sich die Fieberanfälle nur in geringerem Grade wiederholt, dagegen haben die Brustschmerzen zuge nom⸗ men. Die letzte Nacht verlief etwas günstiger, so daß die Gefahr ein wenig gemindert erscheint.
Frankreich. Paris, J. November. (W. T. B.) Der Deputirte Guibal von der Linken ist gestorben, der De⸗ putirte Wolows ki ist heftig erkrankt.
Versailles, 6. November. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Nationalversammlung haben sich die Bureaus lonstituirt. Acht von den Vorsitzenden derselben gehören dem linken Centrum und der Linken an, sieben den Fraktionen der Rechten. Der Herzog von Audiffret⸗Pasguier sprach der Versammlung seinen Dank für seine Wiederwahl zum Präsidenten aus. Im weiteren Verlaufe seiner Rede wies der Herzog auf die Wichtig⸗ keit der bevorstehenden Debatten hin, indem er hervorhob, daß die Versammlung jetzt im Begriff stehe, die politische Organi⸗
Jahren, von 1795 — 1870, hatten 34 größere Forstbrãnde stattgefun⸗ Kon des gendes zn wRrnelmigen imd dar ert, , .
man ihrem Patriotismus anvertraut habe, zu vollenden. Schließ⸗ lich bat der Herzog die Versammlung, ihm ihr Vertrauen zu erhalten. Der Zustiz⸗Minister Du faure erklärte auf eine Anfrage des Deputirten Franclieu, daß die Regierung am Anfange der nächsten Woche einen Preßgesetzentwurf einbringen werde, bei welchem die Frage der Aufhebung des Belagerungszustandes in Berücksichtigung gezogen ist. Die Versammlung genehmigte darauf den Gesetzentwurf, betreffend die Militärpflicht in Algerien.
Spanien. Madrid, 7. November. (W. T. B.) Die auf heute einberufene Versammlung der Konstitutionellen
unter der Führung Sagasta's war sehr zahlreich besucht. Sagasta erklärte, daß seine Partei das Königthum .
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Alfonso's acceptire und die Kon im Geiste der umgestaltet werden müsse.
Wahlen nicht theilzuneh
stitution vom Jahre 1869 be⸗ Septemberrevolution verbessert und Die Versammlung beschloß, an den men, wenn diese nicht vollständig
gehre, die
Portugal. Lissabon, 6. November. Nach hier vorliegenden amtlichen Meldungen che Verletzung des portugiesischen Gebietes goflusse durch die Engländer hat d bevor die englische Expedition oküste sich in Bewegung fetzte, Gouverneurs dazu ausdruͤckli Geschwader hat, nach Ausführung der ihm on, Kongo verlassen, ohne sicht darzuthun,
g auf die Besitzun
(B. T. B.) über eine
er englische gegen die die Erlaubniß ch nachgesucht,
n Loanda,
Piraten an der Kong des portu giesischen und das englische aufgetragenen Missi Handlung die Ab giesischen Regierun getreten werden solle.
Grie henland.
Wortlaut der Ansp duros sein Amt als Prãsiden dem der Alterspräsident Christ Kumunduros (135 gegen 17 letzterer wie folgt:
Ich danke Ihnen, meine durch Ihre Wahl erwiesen. tische Veränderung zu verstehen un verfolgte, der Kammer die walten zurückzugeben.
durch irgend eine daß den Rechten der portu⸗ gen am Kongoflusse zu nahe
Aus Athen wird der „Pol. Corr.“ der mitgetheilt, mit welcher Kumun⸗ it der Kammer eröffnet hat. Nach⸗ ides die fast einstimmige Wahl Stimmen) verkündigt hatte, sprach
Herren, für die Ehre, welche Sie mir us in erster Linie ist es, die poli⸗ zu würdigen, welche den Zweck tzlich zustehenden Rechte und Ge⸗ here Regierung bestrebte sich, die zu machen.
Die früher
n deshalb willenlose auf diese Bänke bringen.
Regierungstrabanten Sie hoffte, daß sie durch die Ernie—
Deshalb ist es unsere Pflicht, dieses Uebel von Gr Die Kammer muß eine gef Ihr Präsidium, Gefühlen erfüllt, muß hängige Meinung der Stellung Ihres Präsienten zu einer solch welche die höchsten S zur nicht geringen Ehre gereicht. fühle, welche mich bestimmten sidentschaft der Kaminer anna zutragen die Ehre erwiesen.
Betheiligung und Einflußnahme Landes eine thatsächliche und theilnahme fortan Es handelt sich um die Lösun
. und aus zu heilen. etzliche, ernste und würdevolle Haltung an⸗ in, indem es sich von dieser Idee und diesen zeweisen, daß es die feste,
— würdige und unab⸗ Kammer vertritt.
Auf diese We se wird die en gestaltet, die auch den tellen in der Gesellschaft innehaben,
Dies, meine Herren, sind die Ge⸗ als ich die Kandidatur für die Prä—= hm, welche die HH. Deputis ten mir an- In Zukunft, meine Herren, wird unfere auf die Regierung und die Verwaltung des bestimmte sein. Aber so groß auch unsere An⸗ h wird auch un sere Verantwortlichkeit sein. g der Frage: ob das parlamentarische eine gute Regierung und eine gute Verwe kann. Wir gelangten zu dieser Frage nach Bestr welche sel bst über die Gränzen dieses Die Frage ist nicht neu, sie ist eine des Menschengeschlechts. Sie hat ihre glück wo das allgemeine Interesse üb ist, und wo der Egoismus und gemeinen Bedürfnissen des Vater meine Herren, daß w den Segnungen und werden. Alles hängt
sein soll, so gro
ltung geben ebungen und Kämpfen, andes hinaus ihr Echo fanden. Jahrhunderten, eine Frage liche Lösung dort gefunden, er die persönlichen Interessen gestellt die niedrigen Leidenschaften den all—⸗ landes weichen mußten.
ir diese Frage siegreich lösen, und unse nicht den Verwünschungen des Vo kes überliefern von uns allein und von unserm Verhalten ab.“
Konstantinopel, 7. November. herige türkische Botschafter in Wien, Rasch m Minister der auswärti ernannt worden.
Rumänien. Der Für st übungen
System uns
Ich hoffe,
(W. T. B.)
id Pascha, gen Angelegenheiten
Bu karest, 5. November. ist nach Bukarest zurückgekehrt. der Truppen mü Schneefalles eingestellt werden.
Rußland und Polen. (W. T. B.) General von Ka aus Taschkend hier eintreffen.
Dänemark.
(Wien. Ztg.) — Die Herbst⸗ ssen wegen eingetretenen starken
St. Petersburg, 6. November. ufmann wird in nächster Zeit
Kopenhagen, 5. November. gestern erschienenen Bulletin war das Befinden d prinzen besser; die Geschwulst und der Schmerz hatten ab⸗ hat seine Residenz von Eharlotten⸗
Nach dem es Kron⸗
genommen. lund nach Amalienbor
Der Khedive von Aegypten hat, wie den us Alexandrien gemeldet glische Regierung ge⸗ r ägyptischen Finanz⸗ zwesens kundige Beamte gesendet chert worden, daß den ge⸗ Auskunft und die zur entliche Gewalt
Der Kronprinz
7. November a wird, das offizielle Ersuchen an die en richtet, daß ihm behufs Uebernahme de verwaltung zwei des Finan werden möchten. dachten Beamten jede wünschenswerthe Bekleidung ihres Amts erforderliche öff
werden soll.
Vom Khedive ist zugesi
Statistische Nachrichten. n Cerrespondenz (herausgegeben ͤ hat folgenden Inhalt: — Die gemeinnützigen Anstas ten Und Gese strie in den Vereinigten Staaten. ommunalblatt beiliegenden Uebersicht sind 186,224 Stück Beriiner Stadtobli⸗ cheine über 96, 567,007 ansgefertigt wor⸗ 35, 326 Stuͤck = I2, 533, 10 M Stück über 83, 933, 290 0 verbleiben. Oktober er. befanden sich im Arbeit Am 1. November er.
der Statistische von Dr. E. Engel in Berlin) Statistisches Die llschaften in — Die Seidenindu einer dem Komm (seit l328 im Ganzen gationen resp. Anleihes Ende 1875 getilgt, so daß noch 46,964 shause 5 Fa- war der Bestand Das Asyl für Obdachlofe Personen und zwar Madchen, 15 Säuglinge. befördert, 357
milien mit 13 Personen. II Familien mit 28 Personen. benutzten im Laufe des Monats O 391 Männer, 362 Frauen, 17 Knaben, 61 Von diesen Personen wurden 51 zur Ci Polizei vorgeführt.
Kunst, Wissenschaft und 2Ziteratur. XI. Bandes, der
ktober ca. 7846
Das 9. Heft, natshefte“, (Leipzig,
Philo sophischen Mo⸗ D Bratuscheck ätze: v. Leon⸗ — Arthur Schopenhauer. Joss del Perojo. — Eine der Erscheinungen und die Von Maximilian Droßbach. — Zur iteratur der platonischen Briefe. Von or a4. D. in Gießen. gische Chefarzt am städtischen Krankenhause hier⸗ ch Trendelenburg
herausgegeben von Pro ö ; Erich Koschny), enthält folgende Aufs n Otto Busch in D ortrag gehalten in Madrid von Dr. Untersuchung über die Wahrnehmbarkeit Unwahrnehmbarkeit der Wesen. Geschichte der Philosophie. Dr. Wigand, Gymnasialdirekt — Der chirur selbst, Dr. med. F Professor der Medizin a ordentlichen Mitgliede der ordentliche Professor an d SFörst er, zum ordentlichen dozent an der Universität Kretschmar, zum ordentli sität zu Rostock ernannt wo j Nacht vom 4. plötzlich der Professor an der Universität Tübingen, Pr. vo
1 ist zum ordentlichen der Universität zu Rostock und zum Medizinalkommission daselbst, der außer⸗ er Universität Breslau, Dr. phis. Richard Professor der Philologie, und der Privat zu Leipzi, Advokat Dr. jur. Gustap chen Professor der Rechte an der Univer=
— In der zum 3. starb an einem Schlagflusse
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