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liches Meeting zur Besprechung der Konferenzfrage abgehalten werden. Auf einem in Eäast⸗London am 13. abgehaltenen Meeting wurde ein Beschluß gefaßt, welcher die Agitation zu Gunsten von Mr. Froude für unkonstitutionell und nachtheilig für die Interessen der Kolonie erklärte. Ein in Dordrecht statt⸗ gehabtes Meeting nahm ein Vertrauensvotum für den Minister für öffentliche Arbeiten an, weil er nicht versprechen wollte, für die Konferenz zu stimmen. Mr. Froude wartet in Zurück⸗ gezogenheit das Ergebniß der nächsten Parlamentssession ab. Die Agitation ist mittlerweile im Abnehmen begriffen. Mit Granseinet, Somerset⸗East und einer anderen Stadt wurde eine telegraphische Verbindung eröffnet. An der südafrikanischen Küste haben heftige Stürme gewüthet. Sir Henry Barkly, der Gouverneur, wurde stündlich von den Diamantenfeldern zurück⸗ erwartet.
Die Nr. 84 des „Amts-⸗Blatts der Deutschen Reichs⸗ Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 5. November 1875: Einziehung durch den Umlaut im Gepräge un⸗ deutlich gewordener Münzen; vom 4. November 1875: Behandlung der nach Berlin gerichteten Packete; vom 4. November: das Postblatt betreffend. Bescheidung: vom 27. Oktober 1875: Mitwirkung der vereinigten Dienststellen bei Eingrenzung von Leitungsstörunge⸗.
— Nr. 31 des „Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Telegraphen ⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügun⸗ gen: Vom 22. Oktober 1875. Herausgabe eines gemeinsamen Amts- hlattes für die Reichs-Post und Telegraphenverwaltung nebst Bei⸗ beften unter dem Titel „Archiv für Post und Telegraphie. — Vom 31. Oktober. Bezeichnung der Pole an den Balterieschränken. — Bescheidungen: Vom 31. Oktober. Verfügung des Kaiserlichen General-Postdirektors vem 31. Oktober 1875 an jämmtliche Kaiser⸗ liche Telegraphen Direktionen und Ober Post⸗Direktionen, betreffend den Fortfall der Empfange bescheinigungen. — Verfügung des Kaiser⸗ lichen General-⸗Post⸗Direktors vom 31. Oktober 1875 an sämmtliche Kaiserliche Telegraphen⸗Direktionen und Ober. Post⸗Direkrionen, be⸗ tteffend Hülfsmittel für die Instradirung der Telegramme. — Ver— fügung der Kaiserlichen General⸗Direktion der Telegrayhen vom 31. Oktober 1875 an die Kaijerliche Telegraphen⸗Direktion in N. N, betreffend Untersuchung der Zimmerleitung.
Statistische Nachrichten.
Wien, 4. November. Das statistische Jahrbuch für das
Jahr 1873, welches die K. K. statistische Centralkommisston heft— weise herausgiebt, bringt in seinem letzten Hefte Daten Über den Stand des österreichischen Klerus im Jahre 1870, sowie über den Ertrag der Pỹfründen nebst Detaünachweisungen des Regular— klerus. Diesen Daten zufolge zählt Oesterreich im Ganzen: an Erz— bisthümern: 7 lateinische, L griechisch⸗ und L armenisch katholisches; an Bisthümern: 25 lateinische und 1 griechischkatholisches nebft griechisch : orientalischen; ferner 9 Superintendenturen, 45 Dom⸗ und Kellegiatkapitel mit 336 Individuen; 6567 lateinisch⸗ und armenisch⸗
katholische, 427 griechisch'katholische, 316 griechischorientalische und 186 evangelische Pfarreien; 1633 lateinische und 441 griechisch katho⸗ lische, 10 griechiüch orientalische Lokalkaplaneien Die Zahl der Stifte
und Klöster in Oesterreich beträgt im Ganzen 767 mit einer Gesammt⸗ bevölkerunz von 12,661 Individuen männlichen und weiblichen Se— schlechtes. Davon entfallen auf Wien 29 Stifte und Klöster mit 444 Priestern, Klerikern, Laienbrüdern und Novizen und 690 Nonnen.
— An Spirituosen wurde in Frankreich vom 1. Oktober
1874 bis 30. September 1875 nach der Aufstellung der Generaldirek— tion der indirekten Steuern produzirt 1,996,636 Hektoliter, die Ein— fuhr betrug 57,664 Hektoliter, an Vorrath aus den Vorjahren waren noch vorhanden 57,251 Hektoliter, so daß überhaupt 2,1 11,551 Hekto⸗ liter dem Verbrauche zur Verfügung standen. Von diesen 2, 11,551 Hektolitern konsumirte das Inland 1.260319 Hektoliter, ausgeführt wurden 3790 831 Hektoliter; der Gesammtverbrauch belief sich somit auf 1,ů 631,150 Hektoliter und der Ende September noch übrig blei- bende Vorrath auf 486,401 Hektoliter. Kunst, Wissenschaft und Literatur.
Wie der „Schles. Zig. unterm 29. Oktober aus Görlitz geschrieben wird, hat der seit einiger Zeit daselbst weilende Maler
Bender die Portraitgemälde, welche in der Sakristei der evangelischen Friedenskirche zur heiligen Dreifaltigkeit aufbewahrt werden, zur Zufriedenheit der Auftraggeber restaurirt. Diese Ge—⸗ mälde zeigen in fortlaufender Reihe die Geistlichen, welche seit Erbauung des Gotteshauses als Seelsorger der evangelischen Ge⸗ meinde zu Sckweidnitz gewirkt haben. Die Anerkennung, welche dem Maler für die Ausführung dieser Acbeit zu Theil geworden, hat den Maistrat hewogen, demselben die Renovirung des lebensgroßen Bild— nisses des Königs Friedrich Wilhelm III aus dem Jahre 1799 zu übertragen. Dies Bildniß ziert das Sesstonszimmer des Rathhause⸗. Nachdem diese Arbeit in gelungener Weise be endet ist, haben die Stadtserordneten in der am 28. ab⸗ gehaltenen Sitzung dem Antrage des Magistrats zugestimmt, auch die übrigen Gemälde, welche die Wände des gedachten Sitzungssaales ausschmücken, von demjelben Maler restauriren zu lassen. Unter die⸗ sen Bildnissen sind besonders zu nengen die in Lebensgröße ausgefübr- ten des letzten Herzogs von Schweidnitz, Bolko II., der Ge⸗ mahlin desselben, der Herzogin Agnes, sowie der Nichte desselben, der Fürstin Anna, welche dem Deutschen Kaiser und König von Böhmen, Karl IV., vermählt war; ferner das Bild des letztgedachten Kaisers, dann ein Bild, welches König Friedrich II. in seiner Jugend darftellt n. a. m.
Der „Köln. Ztg.“ schreibt man aus Konstantinopel, 22. Oktober: Die kleine vielberühmte, von jedem gebildeten Reisend en aufgesuchte Moschee Kachrije, die Blutige genasnt, hatte ehedem als christliche Klosterkirche den Namen heordzos cis z oder Liebfrauenkirche auf'm Lande. Seit der Eroberung wurden die in den beiden Narthen und der Seitenkapelle befindlichen, die Wände und Gewölbe zierenden zahlreiche bildlichen Darstellungen in Mosaik und Stuck mit Kalk überworfen und so den Blicken der gläubigen Moslems entzogen. Allmählich hat nun die Zeit bald hier, bald da einen Brocken der Uebertünchung verwittern und herunter⸗ fallen lassen. So gewöhnte sich allmählich das Auge des Gläubigen an die Bilder in diesen Vor und Seitenhallen. Auch nahm die Zahl der chöistlichen Fremden so za, daß die Eintrittsgelder bald eine erhebliche Summe abwarfen. Seit ein vaar Wochen wird nun die Moschee restourirt Da man im Mmisterium des Unterrichts davon Kunde erhielt und die Zerstörung der Wandgemälde fürchtet., so wurde Dr. Det hier, der Direktor des Msenms, beauftragt, dahin zu g-hen, um sich von dem, was vorgeht, Kenntniß zu verschaffen und die etwa nöthigen Vorkehrungen und Anordnungen zu treffen. Derselbe war, als er sich g-stern hinverfügte, vollkommen befriedigt. Nicht nur ist nichts zerstört, sondern umgekehrt sind einige neue Bilder in einer Nische der Kapelle von dem Ueberwurfe befrelt worden, und es soll bei der Restauration nur der etwa einen Mann hohe Theil, welcher keine Bilder hat, erneut werden; das Uebrige bleibt unangetastet und unbedeckt. Als der Architekt Fossati vor etwa zwanzig Jahren die Hagia Sophia unter dem verstorbenen Sultan renovirte, galt es schon für ein großes Ereigniß, daß die berühmten Wandgemälde, wovon Salzenberg nur die Hälfte kepiren konnte, und Fossati die andere Hälfte abgezeichnet in seinen Mapyen hat, mit Leinwand be— deckt und so diese mit Farben übertüncht wurden. Man wagte es also noch nicht, die Bilder an den Wänden den Blicken der Moslems bloßzulegen.
— Die unter Mitwirkung von Karl Müllen hoff und Wil— helm Scherer von Elias Steinmeyer, Professor in Straß— burg, herausgegebene Zeitschrift für deutsches Alterthum und deutsche Literatur, von deren neuer Folge nunmehr bereits der sie⸗ bente XIX.) Band erscheint, wird in Zukunft, da die wissenschaftliche Beschäftigung mit der neueren deutschen Literatur von Jahr zu Jahr Aufschwung nimmt, philologischen Arbeiten aus dem Bereiche der modernen deutschen Literaturgeschichte nicht mehr ihre Spalten ver— schließen; sie hat dieser Erweiterung ihres Programms durch den Zu—⸗ satz: und deutsche Literatur auf dem Titel Ausdruck verliehen. Auch nach einer anderen Seite hin hat die Redaktion sich zu einer Aende—⸗ rung entschlossen. Sie glaubt nämlich, da die bisher in den Fach⸗ blättern erschienenen Anzeigen von dem Gebiete der germanischen Philolegie angehörenden Bücker weitaus nicht genügen, um ein kla— res Bild von den Fortschtitten der Wissenschaft zu geben, einem Be⸗ dürfnisse abuhelsen, wenn in Zukunft einem jeden Hefte der Zeit⸗ schrift ein Anzeiger für deutsches Alterthum und deutsche Literatur beigegeben wird, in welchem ebenfalls der neueren Literatur, insonder⸗ heit den aus. Goethe und Schiller bezüglichen Werken, gebührende Aufmerksamkeit geschenkt werden soll. In dem Anzeiger wird die Redaktion nicht nur die ihr zugehenden Bücher wissenschaftlichen Ge
halts besprechen, sondern auch namentlich bemüht sein, die Resultate der Grenzwissenschaften, der Theologie, Jurisprudenz u. s. w, soweit sie für die Erkenntniß der deutschen Literaturgeschichke von Bedeutung, ihren Lesern zu vermitteln. Die Zeitschrift und der Anzeiger werden von nun an jährlich viermal im Verlage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin möglichst regelmäßig erscheinen, jedes Heft in der ungefähren Stärke von 12 Bogen. Der Preis beträgt für den Band von 4 Heften 15 M6, für die einzelnen Hefte, soweit diese abgegeben werden, 4 0
Gewerbe und Handel.
Die finanzielle Lage der Preußischen Hypotheken⸗ Aktien⸗Bank (Spielhagen) war während der letzten Tage
Gegenstand ungünstiger Gerüchte geworden. Hierdurch beunruhigt,
hatten die Besitzer nicht nur von Aktien des Instituts, sondern auch von den von der Bank emittirten Pfandbriefen ungewöhnliche Beträge der gedachten Effekten auf den Markt geworfen, die im Verein mit einem rein spekulgtiven Angebot den Preis der gedachten Papiere un- verhältnißmäßig herabdrückten. Die Verwaltung der Preußischen Hypotheken . Aktien Bank hat in diesen Vorgängen geeignete Veranlas⸗ sung gesehen, durch das Kuratorium der Bank eine (im Statut vorgesehtne) außerordentliche Reviston des gesammten Hyporheken⸗ und Pfandbriefgeschäfts vornehmen zu lassen, und veröffentlickt nunmehr das Resultat derselben. Wir verweisen von hier aus auf die bezüg⸗ liche Publikation im Inseratentheile.
— Ueber die Krisis, welche die englische Eisen⸗ und Koh⸗ lenindustrie bedroht, wird der Times“ von ihrem Korrespon—- denten in Darlington geschrieben: Die gegenwärtige Stockung im Esen und Kohlenhandel im Norden von England steht im merk- würdigen Kentrast zu der beispiellosen Wohlfahrt und den hohen Preisen vor zwei oder drei Jahten. Die Handelskreise im Norden wurden durch die gegen Ende voriger Woche erfolgte Anzeige über- rascht, daß Belckow, Vaugham C Co. (Limited), die größten Eisen⸗ fabrikanten im Norden, im Begriffe seien, ihre Thätigkeit, soweit dieselbe die Eisenproduktion betrifft, gänzlich cirzuftellen. Glücklicherweise bewegt sich die Arbeitseinstellung Seitens der Compagnie in nicht so großem Maßstabe, als anfänglich geglaubt wurde, und der größere Theil ihrer Hochöfen und Eisensteinminen wie Kohlengruben wird, zum Wenigsten vor der Hand, in Thätigkeit bleiben. Die Compagnie will ihre Eisenfabrikation einstellen und einen Theil ihrer Hochöfen auslöschen. Der Grund für diesen Schritt ift derselbe, welcher so viele andere Eisenhütten zur Untbätigkeit nöthigte, der Mangel an Bestellungen. Letzterer Umstand hat zur Folge gehabt, daß bereits eine Hälfte von Puddel Hochöfen im Norde von England ihren Betrieb eingestellt hat, während in anderen den Arbeitern gekündigt worden ist. Für Schienen, Platten und Stangeneisen, welche Artikel den Hauptfabrikationszweig im Norden von England bilden, herrscht kaum irgend welche Rach⸗ frage,. während in verwandten Industriezweigen, wie 3. B. beim Schiffsbau sowie bei der Maschinen uad Eisenbahnwagen - Fabrikation die Arbeit spärlich wird. Einige dieser Anstalten haben schon ibre Thätigkeit eingestellt. Man hofft, daß die Krisis, welche sich zu nähern scheint, die Wirkung haben wird, die Arbeits⸗ löhne, insbesondere die der Kohlengruben⸗ Arbeiter, in geh rigere und gleichmäßigere Beziehungen zu der Lage der Industrie zu bringen. Der Eisenhandel insbesondere leidet unter den verhält nißmäßig hohen Peeisen von Kohlen und Kokes. Die Kohlen— Industrie auf der andern Seite laborirt an den hohen Arbeitslöhnen und den verringerten Arbeitsstunden, und unter diesen Umständen darf es nicht überraschen, daß die Kohlengruben Eigenthümer, von denen viele auch Eisenhütten ⸗Besitzer sind, ansehnliche Lohnherab⸗ setzungen beahsichtigen. Wenn Löhne und Rohstoffe wieder in ein richtiges Verhältniß zu den Eisenpreiien treten, darf man auf einen Aufschwung in der Eisenindustrie hoffen.
London, 8. Nopember. (W. T. B) Der Weith der eng⸗ lischen Ausfuhr im vergangenen Monat Oktober beträgt 183 Mill. Pfd. Sterl, mithin 33 Pfd. Sterl. weniger als in dem— selben Zeitraume des Vorjahres.
Verkehrs⸗Anstalten.
Liverpool, 8. November. (W. T. B.) Der fällige Dampfer Benin“ von der afrikanischen Westküste ist eingetroffen.
New - NMNork, §. November. (W. T. B) Der Dampfer des norddeutschen Lleyd, Braun schweig“ ist hier eingetroffer.
Berlin, 8. November 1875.
Das nene Königliche Polytechnikum in Dresden, welches am 4. d. M. feierlich eingeweiht wurde, erhebt sich, nach allen Theilen sreiftehend, in einem der schönsten Theile der Stadt am Bismarckplatze, den es auf der Südfeite begrenzt. Daß Gesammt⸗ areal umfaßt eine Grundfläche von 17840 Q-Metern, von denen das QRauptgebãude 41941 und das dahinterliegende Laboratorium 1333 Q.⸗Meter bedeckt, so daß ein beträchtlicher Raum für etwaige künftige An⸗ und Neubauten reservirt ist. Die Gesammtgrundflãche des jetzigen Hauptgebäudes in 3 Geschossen und des chemischen Labo— ratoriums in 2 Geschossen beträgt 14,157 Q⸗Meter, während das alte Gebaãude der polytechnischen Schule in 3 Geschossen nur 31433 Q. Meter Gesammtgrundfläche besaß. Die Bestimmung der Räume spricht sich deutlich in den Fagnden aus, deren vordere architektonisch am reichsten behandelt ist. Insbesondere charakterisirt der Mittelbau den Hauptrepräsentationsraum, die Lula, welche durch 2 Stockwerke hindurchgeht. Neber den Fenstern versinnbildlichen 2 vom Bildhauer Fr. Rentsch modellirte und ausgeführte Figuren⸗ friese die wissenschaftliche und praktische Thätigkeit des Technikers während 6 große liegende Figuren die wissenschaftlichen Haupt richtungen der technischen Hochschule allegorisiren. Die reich aug ge stattete, schönfarbig und plastisch ornamentirte Aula selbst, zu der man durch eine säulengetragene Vorhalle gelangt, kann circa 606 Per⸗ sonen fassen. Im Erdgeschoß liegen die Lehrräume der mechanischen Technik, in der ersten Etage die der neugeschaffenen Hochbauabthei— lung, die Bibliothek ꝛc.; die zweite Etage umfaßt alle Räume für die Ingenieurabtheilung und auf der Plattform des Daches sind Vorrich- tungen für geodätische Zwecke und ein kleines astronomisches Obser—
vatorium angebracht. Uebrigens dient auch das Souterrain verschi⸗ denen Zwecken. Während das Hauptgebäude 2 Lichthöfe hat, gruppi⸗ sich immer noch nicht wieder erholt hal ing tine] ken sich die Räume des Laboratoriumgebäudes um einen Lichthof, weise Hitze voran ,,, 1. 6. . — 963 . ; 2 — da sie die 80 6 nach windwärts liegende Insel Barbadoes ; 6. mit einer sechs zen Schicht As ie über dem Berei 3n Jever, dem Geburtsort Fr. Chr. Schlossers (geboren ,,, I7. November 1776), beabsichtigt man, dem bekannten Historiker ein
dessen Souterrain zu einem Kesselhaus verwendet ist.
Den km al zu setzen. Dem Comité, welches einen Aufruf erl
Hat, gehören unter Anderen der Gebeime⸗Rath , n,, . Oncken in Gießen, Archiv Rath Bringk und Professor Creizenach in Frankfurt, Gymnasialdirektor Jäger in Cöln, sowie eine große Zahl in Deutschland hochgeachteter Namen an. Beiträge sind entweder an ein Mitglied des Comité oder direkt an den Kassenführer Hrn Rathsherrn Mettcker in Jever zu richten. n
Den , Nachr. wird aus Stockholm, 4 berichtet: Das Projekt der von dem Dr. J. anner nen . UniversalFschriftsp rache scheint nun seiner Verwirklichung nãher zu rücken. In Fritze 8 Buchhandlung hier ist nämlich eine Liste zur Zeichnurg von Aktien aufgelegt worden, und figurirt als einer der ersten Zeichner der Universitaͤtekanzler Graf H. Hamilton, welcher doch kaum dem Unternehmen seire Theilnahme geschenkt haben dürfte ohne vor⸗ her genauere Kenntniß von Dr. Danners System zu nehmen Auch die Herren James J. Dickson, Oscar Dickson und J. J. Ekman haben mehrere Aktien gezeichnet. Ein besondere Liste zirkulirt beim hiesigen diplomatischen Corps, und sell besonders die russische Ge⸗ sandtschaft ein lebhaftes Interesse für die Sache an den Tag legen.
lan glaubt, daß die nöthigen Kapitalien in kurzer Frist beschafft sein werden, und wird dann unverzüglich der Druck der schwedischen
—
HI S n * d * Weꝛtbücher in Angriff genommen werden; alsbald sollen dann die
russischen, welche von einem Mitgliede der russischen Akademie redigirt werden, folgen.“
Das Palais Luxembourg in Paris stand am Sonn— abend Mergen in großer Gefahr, in Brand zu gerathen. Ez gelang noch, die in dem für die Gemäldesammlung bestimmten Theile des Gebäudes ausgebrochenen Flammen zu löschen, ehe sie weiter um sich griffen.
Ueber den zu Anfang vorigen Monats in Westindien herrschenden Orkan wird der Times“ aus St. Vincent folgender Bericht eingesandt: St. Vincent wurde am 9. September von einem Orkane heimgesucht, der große Verluste an Menschenleben und Eigen . thum herbeigeführt hat. Schon oft haben wir hier heftige Stürme gehalt, allein der letzte zeichnete sich dadurch aus, daß er von einem sündfluthlichen Regen kegleitet war, wie man ihn in Westindien gar nicht kennt. In zwölt Stunden fiel die fast unglaubliche Quantität von 19 Zoll Regen. Schon e nig? Wochen vorher war das Weiter drückend beiß, so daß man, da Wetterpropheten aus der übergroßen Hitze auf einen Orkan oder ein Erdbeben schließen zu müssen glaubten, auf der ganzen Insel große Besorgnisse hegte, die noch durch das Gerücht vermehrt wurden, daß der am Nordende von St.
Vincent liegende Vulkan Souffrière Zeichen von einem bevor—
stehenden Ausbruche gegeben habe. Zu Zeiten konnte man näm—« lich, selbst in meilenweiter Entfernung von dem Vulkan, einen starken Geruch nach Schwefel wahrnehmen. Auch dem Auzbruche des Souffridte im Jabre 1812, der so ungeheuren Schaden an— richtete, die ganze Insel mit einer Aschendecke versah, die Ernten verschüttete und einige Plantagen dermaßen zerstörte, daß sie
Damals war die Gewalt der Eruption so groß,
Passatwindes dorthin getragen sein mußte,. bedeckte und das Tages licht Stunden lang verfiasterte. Das Getöse war 59 Leaguen im Umkreise hörbar und so laut, daß man in Barbadoes in der Meinung, zwei feindliche Flotten seien in einer See— schlacht begriffen, die Forts bemannte, bis man bald durch das fortwährend zunehmende Getöse die richtige Ursache erkannte. Am 8. September stand das Thermoter auf 97 Grad im Schatten; dennoch giebt der Thermometerstand keinen rich⸗ tigen Begriff von der drückenden Hitze, die man fo anhaltend seit 40 Jahren nicht gehabt zu haben sich erinnerte. Abends bewölkte sich der Himmel, namentlich im Südwesten, dann wurde er einige Stunden lang hell, und eg begann ein anhaltendes lebhaftes Blitzen, während man, in der Ferne, den rellenden Donner hörte, Um 11 Uhr erhob sich eine steife Briese aus Südwest, die dichte Massen schwarzer Wolken vor sich hertrieb. Um Mitternacht brach ein furchtharer Gewittersturm, begleitet von schrecklichem Regenfall, aus. Der Regen schien in einem ununterbrochenen Strome hernieder zu kommen, sehen konnte man der herischenden, nur auf Augenblicke durch das Leuchten der Blitze unterbrochenen Dunkelheit wegen nichts, das Getöse ließ aber auf Meilen weite Entfernung erkennen, daß die bis vor Kurzem bis zu einem Bächlein ausgetrockneten Fiüsse in wenigen Stunden sich zu reißenden Strömen verwandelt hatten. Gegen 6 Ubr brach der Tag an, jo daß man die Lage der Dinge übersehen konnte. Nie Straßen von Kingston, der Hauptstadt von St. Vincent, waren überfluthet, stellenweise mehr als drei Fuß tief, der Marktpiatz und
andere offene Räume waren zu Seen geworden. Die Bergströme, die man Tags zuvor durchwaten konnte, führten ungeheure Mengen schmutzigen Wassers mit sich, daz in 6 Stunden um mehr als 12 Fuß gestiegen war. Der Südwestwind hatte mittlerweile noch zugenommen und war zum Sturme geworden, der die See gewaltig hoch aufpeitschte und bis Uhr von den 109 auf unserer Rhede liegenden Schiffen 7 auf den Strand getrieben hatte. Erst mit Tageganbruch hatte der Regen etwas abgenommen, hielt aber noch bis Mittag an. Ueberall auf den um Kingston liegenden Bergen sah man Erdstürze, ganze Acker kultivirten Landes waren fortgerissen, in der Stadt selbst viele Hãuser weggeschwemmt und zwei Brücken eingestürzt. Der größte Theil des römisch katholischen Kirchhofs war fortgewaschen und eine Anzahl vor nicht langer Zeit beerdigter Leichen in die See hinausgespült. Mit der Um= gegend waren alle Verbindungen abgebrochen, da die Flüsse so ange⸗ schwollen waren, daß man diess⸗lben nicht passiren konnte, doch war dag Wasser bereits nach wenigen Stunden beträchtlich wieder gefallen. Der an der Ernte und auf den Plantagen angerichtete Schaden ist sehr beden— tend. Auf vielen Stellen sieht das Land aus, als ob Wasserbosen dort ge⸗ fallen wären, da der Boden von großen Rissen, die 10 — 26 Fuß tief und bis zu 109 Fuß lang sind, durchschnitlen wird. Auf einer Vlantage sind sast 15 mit Zuckerrohr bepflanzte Acres durch einen Erdsturz ver⸗ nichtet. Die Wege sind auf der ganzen Insel unpasstrbar gewor den viele Arrowrootmühlen, die größtentheils wenig bemittelten Negern gehören, zerstört. In dem wunderschönen Mariaguathale, einer der prachtvollsten Gegenden von ganz Westindien, wurden die reich be⸗ völkerten Dörfer Mesopotamia und Hopewell durch die Ueber⸗ fluthungen dermaßen beschädigt, daß die Einwohner ihre Woh⸗ nungen verlassen und sich anders wo anbauen wollen. Mit einem der Hãuser wurde eine Wittwe mit drei Kindern hinweg geschwemmt; zufälliger Weise fand man die Leichen an derselben Stelle wieder, wo auch die Leiche des kurz vorher verstorbenen Man⸗ nes der Wittwe angeschwemmt war. Auch im Buccamentthal haben verschiedene Menschen das Leben verloren; wie hoch der Verlust an Menschenleben fich überhaupt beziffert, hat sich bei der Unterbrechung der Kommunikation noch nicht mit Gewißheit feststellen lassen Aus Mar⸗ tinique wird gemeldet, daß dort ein hier heimathberechtigtes Küstenschiff vor seinen Ankern gesunken und die ganze aus zwanzig Personen be⸗ ste hende Mannschaft umgekommen ist., Ueberhaupt sollen Martinique, Barbadoes, Dominica und St. Lucia schwer durch den Orkan ge⸗ litten haben. Seit dem 9. ist das Wetter hier immer stürmisch ge—⸗ wesen, und am 17., fühlten wir drei Erdbeben, von denen jedoch nur das dritte von einiger Bedeutung war. Man fürchtet aber, daß diese . Vorboten eines größeren bevorstehenden Erdbebens ge⸗
Theater.
Das Benefiz für Hrn. Carl Pande im Residenz⸗ Theater findet am nächsten Donnerstag bestimmt statt. Bec. 95 dazu en,. ö Freunde“ von Sardou, welches
einer fortdauernden Beliebtheit erfreut, und als Zugabe 2. aus „Heinrich Heine“ gewählt. , K
Redacteur: . Prebm. Verieg der Crpedmnion (R esseJ). ric B. El s ner. Vier Beilagen leinschließlich Börsen · Beilage).
Berlin:
Lræs
zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preuß Berlin, Dienstag den 9 November
3 2 G3.
Erste Beilage
Ueberstcht der Stempeleinnahmen Vreußens
Königreich Preußen. Finanz ⸗N inisterium.
im Jahre 1374, verglichen mit den Einnahmen der 9 vorhergehenden Zahre.
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Zeitungs stempel . 3 Stempelsteuer
Kalender Spielkarten 8 **
Blätter Blatter nittung
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
737 674 1047, 222 1, 122, 394 1,022,756
981, S 1,054,506
871,611
70.536 390.381 348.719 281,317 279, 118 359, 892
9,196,306 10,971,317 13,809, 42
d, 5l 3, 07
6, 659,733
787 2.406
7,194 489
5. gab. 705 7.235.325 10. 127557 5 453 0383 3. 65 d ĩ7 4297 544 3 h gg
1,508, 210 1,437, 603 1471, 113 1,304,073 1,261,015 1414. 398 1,0009673
2, 166, 317 3243 155613 3 . 164. 149 5603 1735351 81 ö. 2231, 191 3551 21.297 9.235 . 1.55 1 975 5.00 30463 45374 ö. 14119. 537 640656 19255 4585655 55 2106. 44 8694 24.185 54527 i 356 1534 28 115233 2551 56 555 17561
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5 o z ob 56 il gto 5. bl. 3 5 S5 drs
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1,182 312 11322 22530 54414 17561 1255, 4 14713 25555 5773 3534 g66 , 16 2I65365 36 866; 57344 2463316 dl, 58 24553 3750 63, ig 374, 155
118,943 578,57 168,851 114,086 139, 422
13,539 95,761 I51, 777 21.3508 87, 039 152.871 aicht angegeben 143, 594 ( 147,587 3
oz g 6g 13789 523 521 1405 860 215 81714 13 635 51,633
Anmerkung. Die drei Zahlenreihen für 1868 ergeben die Einnahmen: 1) für Preußen, 2) für die neuen Provinzen allein, 3) für die alten Provinzen.
Chranologische Augabe der in dem 10jährigen Zeitraume von 1865 — 1874 siattgehabten bedeutenderen Aenderungen der Bestimmungen über die Stempelsteuer.
Januar. Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes vom 30. Mai 1873, die Erbschamtsfteuer betr., wodurch auch in den alten Provinzen die Erbschaftasteuer statt des Erbschafts-⸗ stempels eingeführt wird.
Juli. Das Gesetz über die Presse vom 7. Mai 1874, wel⸗ ches den Zeitungsstempel und den Kalenderstempel aufhebt, tritt in Wirksamkeit. ;
1873. 26. März. Das Gejetz von diesem Tage ermäßigt Stempel⸗ betrage (Eheverträge, Testamente 2c.) und hebt eine Reihe von Stempeln ganz auf (Quittungen, Geburts⸗ und Todten⸗ icheine, Gesuche u. s. w). ö
Mai. Das Erbichaftssteuergesetz hebt den Erbschafts⸗ stempel, bezw. zie Erbschaftsabgabe und den Schenkungs⸗ stmpel zwischen Ehegatten auf. ;
März. Von diesem Tage ab wird der Stempel für Ge—⸗ sindebücher aufgehoben. Gesetz vom 21. Februar 1872
. Oktober. Mit der Grundbuchordnung tritt zugleich das darauf bezügliche Stempelgejsetz vom 5. Mai 1872 in Kraft.
1871. 21. November. Durch Verfügung des Fin inz und des Justiz⸗ Ministers wird angeordnet, daß der nach dem hannoverschen Stempelgesetze vom 30. Januar 1859 zu entrichtende Stempel durch Kassirung von Stempelmarken zu den Ge⸗ bührenregistern erhoben wird, während diese Steuer bis dahin gegen Quittung ohne Verwendung von Material ent⸗ richtet wurde. Vgl. Kolumne 14.
1870. 1. Januar. Eintritt der Wirksamkeit des Reichs ⸗Wechsel stempelsteuergesetzes vom 10. Juni 1869.
1869. 1. April. Das Gesetz vom 24. Februar 1869 beschränkt die Anwendung des hannoverschen Stempelgesetzes durch Ein führung der zweiten Abtheilung des den altländischen Be—⸗ stimmungen entsprechenden Tarifs.
1868. 10. Januar. Die Kalenderstempelsteuer für die bisher mit 3 Sgr. besteuerten Quartkalender wird für 1869 und die Zukunft auf 2 Sgr. ermäßigt.
1. April. Durch Gesetz vom 5. März 1868 wird in der Pro= vinz HessenNassau mit Ausschluß von Frankfurt a. M. die zweite Abtheilung des den altländischen Bestimmungen entsprechenden Stempeltarifs eingeführt.
1867. 1. September. In den neuerworbenen Provinzen Hannover,
Hesseg⸗Nassan und Schleswig ⸗Holstein werden die altlän dischen Stempelbeftimmungen eingeführt. Die zweite Ab⸗ theilung des Tarifs tritt zunächst nur in Schleswig ⸗Hol⸗ stein in Kraft. Die Erbschaftsabgabe wird ohne Verwen⸗ dung von Stempelmaterial erhoben. Die nach der früheren Gesetzgebung zur Erhebung gelangenden Stempel werden gegen Quittung ohne Verwendung von Stempel erhoben. Vergl. Kol. 14. Die auch in den alten Provinzen seit Einführung der Stempelmarken (1862) nur noch fakultative Entrichtung des Wechselstempels gegen Aufdrücken eines Trockenstempels mit der Wechselstempelmaschine (Kol. 9) ist in den neuen Provinzen nicht eingeführt, sondern nur die Benutzung von Marken und Formularen freigelassen.
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 9. November. Die Motive zu dem Gesetz entwurf, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen (S. Nr. 259 d. Bl.), lauten:
Seit einer langen Reihe ven Jahren ist in der deutschen Litera tur die Frage eingehend erörtert worden: ob den gewerblichen Mustern und Modellen ein gesetzlicher Sutz gegen Nachbildung eingeräumt werden solle. Während in früherer Zeit die Ansichten der Schrift⸗ steller hierüber ziemlich diametral auseinandergingen, neigt sich in neuester Zeit die Auffassung immer mehr dahin, daß es sowohl aus juristischen, als auch aus volkswirthschaftlichen Gründen nicht nur gerechtfertigt, sondern sogar geboten sei, einen derartigen Schutz ein⸗ treten zu lassen
Dessenungeachtet hat sich die Gesetzgebung der einzelnen deutschen x gelten soll . . .
Diese Bestimmung ist dem russischen Gesetze vom 11. Juli 1864 entlehnt und bezweckt, einem praktischen Bedurfnisse Rechnung zu J entsch Der Fabrikant soll durch das vorliegende Gesetz in seinem Gewerbe
Staaten bis jetzt nicht entjchlossen, diesen Schutz ein uführen; ja das
bayerische Gesetz vom 28. Juni 1865 spricht sogar im Art 31 aus drücklich aus, daß die Nachbildung von Industrie⸗Erzeugnissen, sollte auch zur Herstellang der letzteren Kunstfertigkeit gehören, nicht unter die Bestimmungen des Urheberrechts ⸗Gesetzes fällt
Dagegen besteht ein ausgedehnter gesetzlicher Musterschutz in nich mer nf zustehen, und der letztere müßte sich das Urheberrecht stets erst förm⸗
lich übertragen lassen. Da nun aber die Absicht der Betheiligten in
Oesterreich, Frankreich, England, Belgien, Rußland und den Vereinig ten Staaten von Amerika. ; Da die französische Gesetzgebung auf diesem Gebiete gegenwärtig noch in Elsaß Lothringen und in der preußischen Roeinprevinz gilt, so besteht auch in diesen Theilen Deutschlands der Musterschutz. . In den letzten Jahren ist nun von den Industriellen Deutsch⸗
lands das Verlangen nach einem Musierschutzgesetze mit erböhtem
Nachdruck gestellt und namentlich geltend gemacht worden, daß die deutsche Industrie den ihr gebührenden Rang und die Blürhe, zu welcher sie befähigt sei, erst dann erlangen lönne, wenn sie gegen unbefügte Nachbildung geschüßzt werde. Ohne diesen Schutz könne der Fabrikant keine erheblichen Opfer aufwenden, um süchtige Künstler zur Anfertigung neuer Master und Modelle zu gewinnen, und der Künstler wiererum werde seine Kraft der Industrie nicht zu⸗ wenden, da diese ihm keinen entsprechenden Lohn für seine Ar eiten zu bieten im Stande sei Es ist ferner darauf hingewiesen worden, daß Frankreich die Blüthe seiner Industrie wenigsten; zum großen Theil, seinem Musterschutzgesetze verdanke, und es ist endlich hervor⸗ gehoben, daß die deutsche Kunstindustrie auf den nreueften Welt- ausstellungen den anderen Ländern gegenüber zurückgestanden habe — ein Umnand, welcher auf das Engste mit dem Mangel ines gesetz lichen Schutzes gegen Nachbiltung der Muster und Modelle zusam⸗ menhäng«‘. Auch die Fabrikanten in Elsatz Lothringen haben darauf hingewiesen, daß die Einführung eines deutechen Munerschutzgesetzes für die dortige Jadustrie geradezu eine Leben: frage scei.
Der Bundesrath hat im Mai d. J. eine Enquéte von Sach- verständigen aus den verschiedenen Kreisen der Künstler und In⸗ dustriellen über die Frage des Musterschutzes veranlaßt, und anch hierbei haben sich die Sachverständigen mit vereinzelten Ausnahmen übereinftimmend dahin ansgesprochen, daß die schleunige Einführung eines Munerschutzgesetzes ein dringendes Bedürfniß für die deutsche Industrie sei.
Diesem Verlangen trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rech nung, wokei noch bemerkt werden mag, daß derselbe sich in allen we⸗ sentlichen Punkten im Einklang befindet mit den bei der Enquste ge—⸗ äußerten Wünschen der Sachverständigen.
Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ist Folgendes zu bemerken: .
Zu § J. Der 5. 1 gewährt den Schutz gegen unbefugte Nach—= bildung jedem Urheber eines gewerblichen Musters oder Modells.
Eine Destnition von Muster“ oder „Medell“ ist absichtlich nicht gegeben, da dieselbe, wie auch in der neuesten Literatur an- erkannt wird (vergl. Landgraf, Musterrecht und Musterschutz 1875 S. 143), nicht in das Gesetz gehört, sondern der Wissenschaft und Rechtsprechung überlassen bleiben muß. Das österreichische Gesetz vom 7. Dezember 1858, welches im §. Leine solche Definition ver⸗ sucht hat, versteht unter Muster und Modell „jedes auf die Form eines Indunrie Erzeugnisses bezügliche, zur Uebertragung auf ein sol⸗ ches geeignete Vorbild.“
Ein Unter schied zwichen den Erzeugnissen der Kunstindustrie und den gewöhnlschen Mustern der Gewerbe ist im Gesetze nicht gemacht, vielmebr der Schutz gegen unbefugte Nachbildung allen Mußstern und Modellen gleichmäßig gewährt. Bei den Verb and⸗ lungen der Enquste überzeugte man sich allseitig, daß eine Grenze
zwischen den verschiedenen Arten der Industrie ⸗Erzeugnisse nicht gezogen werden könne, daß der Uebergang aus der Kunstindustrie zum gewöhnlichen Mufter ein ganz allmählicher umd verschwiadender sei, und daß es gerechifertigt erscheine, auch den einfachsten, aus Linien und Strichen komvinirten Muftern, sobald sich in ihnen eine eigene geistige Thätigkeit manifestire, den Schutz des Gesetzes zu ge⸗ währen. Der Schutz gegen Nachbildung wird gewährt dem Ur= heber, d. h. Demjenigen, aus dessen geistiger Schöpfung das Werk hervorgegangen ist; es liegt hierin zugleich ausgedrückt, daß nur neue Muster, nicht etwa Nachbildungen geschützt sind.
Zu §5 2. Der 5§. 2 bestimmt, daß bei solchen Mustern und Mo⸗
dellen, welche in einer inländischen gewerblichen Anstalt von den da⸗
selbst eschäftigten Zeichnein 2c. im Auftrage oder für Rechnung des Eigenthümers der Anftalt angefertigt werden, nicht der Zeichner oder Kopirer, sondern der Eigenthümer der Anstalt ais Uiheber
tragen. Nach dem Grundsatze des 5. 1 würde nämlich auch bei solchen, in einer gewerblichen Anstalt gefertigten Mustern 2c. das
Urheberrecht dem Zeichner, nicht aber dem Eigenthümer der Anstalt . kopie nur dann zu verbieten, wenn sie zum Zwecke der gewerbe⸗
solchen Fällen unzweifelhaft dahin gerichtet ist, daß der Eigenthümer der Anstalt das Vervielfältigungsrecht des Musters erhalten soll, während der Zeichner für seine Arbeit von dem Eigenthümer der Anstalt bezahlt wird, so erschien es zweckmäßig, dies gesetzlich
auszusprechen und die Nolhwendigkeit einer jedesmaligen Cession zu ͤ ꝛ t i Anspruch nehmen kann. Es beruht dies, wie der Kassationshof in
Uebrigens möge noch ausdrüllich bemerkt sein, daß sich der 5. ? Paris mit Recht ausführt, „auf der Erwägung, daß das Waaren—
beseitigen.
nur auf solche Muster ꝛc. bezieht, welche von den „in einer gewerb⸗ lichen Anstalt beschäftigten' Zeichnern angefertigt werden, da nur bei einem so engen Zusammengehörigkeits⸗Verhältniß zur Anstalt ohne Weiteres angenommen werden kann, daß der Zeichner sein Urheber⸗ recht hat aufgeben wollen. Wenn dagegen der Fabrikant ein Muster bei einem nicht in der Anstalt beschäftigten Zeichner bestellt, so muß er sich das Urbeberrecht in gewöhnlicher Weise ühertragen lassen.
Zu §. 3 Der 5. 3, welcher die Vererblichkeit und Uebertrag⸗ barkeit des Urheberrechts an Mustern und Modellen ausspricht, bedarf keiner eingehenden Rechtfertigung. Der Schutz, weicher den Mustern und Medellen gewährt wird, ist ein wesentlich vermögens echt⸗ licher, und es liegt daher in seiner Natur, daß er auf die Rechts⸗ nachfolger des Urhebers übergeht. Auch das Gesetz vom 11. Juni 1870 §5 3 und die dem Reichstag vorgelegten Gesetzentwürfe zum Schutze der Werke der bildenden Künste und der Photographien sprechen die Vererblichkeit und Cessibilität des Vervielfältigungs⸗ rechts aus.
Zu 5§. 4 Der 5§. 4 hebt unter den verbotenen Nachbildungen diejenigen Fälle hervor, von denen im Laufe der Enquéte⸗Verhandlun⸗ gen gewünscht wurde, daß sie im Gesetze besonders zum Ausdruck ge⸗ bracht werden möchten, oder bei denen ohne legislative Festsetzung Zweifel entstehen könnten, ob ste als verboten anzusehen seien. In materieller Beziehung werden die Bestimmungen des §. 4 keinen An⸗ stand finden konnen, da in allen ad Nr. 1— 3 hervorgehobenen Fällen es sich um die Reproduktion des Originalwerks handelt, und es für die Verbotwidrigkeit keinen Unterschied machen kann, ob die Nach⸗ bildung durch dasselbe Verfahren, wie das Original hergestellt ist, ob die Nachbildung für einen anderen Gewerbszweig bestimmt ist, ob sich an der Nachbildung kleine Aenderungen 2c. finden, und ob die Nachbildung unmittelbar nach dem Original oder mittelbar nach einer bereits vorhandenen Nachbildung geschaffen ist.
Zu § 5. Der 5§. 5 schränkt das Verbot der Nachbildung von Musteen und Modellen insofern ein, als er I) die Einzelkopie gestattet, sofern dieselbe nicht zum Zwecke der gewerbemäßigen Ver- breitung und Verwerthung angefertigt wird, und 2) die Aufnahme 2 . einzelner Muster und Modelle in Schriftwerke erlaubt.
Beide Auenahmen stehen im Einklang mit den Bestimmungen in den übrigen Gesetzen, bezw. Gesetzentwuͤrfen über Urheberrecht Ac. nämlich mit §. 44 des Gesetzes vom 11. Juni 1570, mit 5. 6 des Gesetzentwurfes, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künsie, und mit 8. 4 des Gesetzentwurfes zum Schutze der Photo graphien gegen unbefugte Nachbildung, und es kann zur Begründung auf die 3 zu den beiden letzterwähnten Entwürfen Bezug ge⸗ nommen werden. Durch diese Ausnahmen erleidet der Urheber des
Musters und Modelles in seinen pekuniären Interessen keine, oder wenigfstens keine irgend erhebliche Einbuße, und im Interesse des freien Verkehrs und der Literatur erscheinen die qu. beiden Aus— nahmen sehr wesentlich.
In Betreff der Einzelkopie möge noch bemerkt werden, daß die⸗ selbe gestattet wird, sofern sie nicht zum Zwecke der gewerbe mäßigen Verbreitung und Verwerthung angefertigt ist. Es liegt hier eine Abweichung von den vorerwähnten beiden Gesetzentwürfen insofern vor, als die letzteren jede Einzelkopie, welche zum Zwecke der Verwerthung angefertigt wird, verbieten, auch wenn eine gewerbe⸗ mäßige Verwerthung nicht beabsichtigt sein sollte. Allein diese Ab⸗ weichung schien deshalb nöthig, weil es in der Praxis zu großen Un—⸗ zuträglichkeiten und zu chikanssen Prozessen führen könnte, wenn man jede zum Zwecke der Verwerthung angefertigte Einzelkopie eines Musters verbieten wollte. Es würde alsdann beispielsweise nicht ge⸗ stattet sein, daß Jemand nach einem Stickmuster oder Häkelmuster u. s. w. ein mal eine Stick! oder Haäkelarbeit anfertigt und die an⸗ gefertigte Arbeit verkauft. Dies würde aber entschieden zu weit gehen.
geschützt werden; Nachbildungen, welche dieses Gewerbe nicht schädigen, können gestattet werden, und es erschien daher angemessen, die Einzel mäßigen Verwerthung angefertigt wird.
Zu 5. 6. In den Gesetzgebungen aller Staaten, welche über⸗ haupt den Musterschutz kennen, ist vorgeschrieben, daß der Urheber des Musters oder Modells dasselbe bei einer bestimmt bezeichneten Be⸗ hörde einregistriren lassen, bezw. ein Exemplar des Mufters 2c. nie- derlegen muß, widrigenfalls er den Schutz gegen Nachbildung nicht in
muster nicht, wie die literarischen und künstlerischen Erzeugnisse, kraft des Gesetzes der ausschließlichen Benutzung des Urhebers vorbehalten
ist, sondern daß es hierfür, wie bei Erfindungen, einer besonderen Er ⸗
klärung des Urhebers bedarf, zumal da ohne diese Bedingung es un⸗ möglich wäre, diejenigen Muster, deren Benutzung ihrem Erfinder vorbehalten ist, von anderen zu unterscheiden.“ (Klostermann, Patent⸗ gesetzebung 1869 S. 367.)
Der Gesetzentwurf hat daher im 5§. 6 ebenfalls die Eintragung in das Musterregister und die Niederlegung eines Exemplars oder einer Abbildung des Musters als Bedingung des Schutzes gegen Nachbildung hingeftellt.
Die Anmeldung zur Eintragung muß geschehen, bevor ein nach dem Mufter gefertigtes Erzeugniß verbreitet wird; eine später erfol- gende Anmeldung ist wirkungslos. Es ist mehrfach das Verlangen gestellt worden, auch einer später stattfindenden Eintragung die Wir- kung beizulegen, daß wenigftens von der Eintragung ab der Schutz gegen Nachbildung beginnen soll. Allein dies mußte abgelehnt wer⸗ den, da anderenfalls Jemand, welcher ein nicht eingetragenes Muster wohlberechtigt nachbildet, wegen unbefugter Nachbildung verfolgt wer⸗ den könnte, wenn der Urheber inzwischen die Eintragung bewirkt hat, von welcher der Nachbildner aber nichts gewußt hat und nichts hat wissen können, da das Muster zu der Zeit, als er die Nachbildung be⸗ gann, noch nicht eingetragen war. ö.
Die englische Gesetzßebung verlangt ferner, daß jedes geschützte Fabrikat mit der sogenannten Registrirungsmarke (Rd. nebst Ziffer und Buchstabe der Registrirung) versehen wird. Allein hiervon hat der Entwurf, in Uebereinstimmung mit den vernommenen Sachver⸗ ständigen, Abstand genommen, da sich diese Registrirungsmarke an einzelnen Fabrikaten überhaupt nur schwer anbringen läßt, und an anderen Waaren, z. B. Tapeten, Seidenwaaren u. s. w., jedenfalls nicht an jedem einzelnen verkauften Stücke, so daß also der mit der Marke verbundene Zweck: dem Publikum Kenntniß zu geben, ob eine Waare geschützt ist, nicht erreicht wird. .
Auch einen sogenannten Ausführungsnachweis, d. h. den Nach⸗ weis, daß nach dem Muster wirklich Fabrikate gefertigt worden seien, verlangt der Entwurf nicht. Das österreichische Gesetz fordert, daß das Muster binnen einem Jahre nach der Hinterlegung wirklich be⸗ nutzt werde; allein hiergegen haben sich die Sachver tändigen überein- stimmend erklärt, und es liegt auch in diesem Requisite eine unnöthige Erschwerung der Industrie. . . .
Endlich findet auch eine Vorprüfung über die Originalität der Muster nicht statt. Eine solche würde auch praktisch undurchführbar sein. Wenn der Nachbildner behauptet, daß das registrirte Muster nicht neu sei, so mag er diesen Einwand im Wege des Prozesses zur Geltung bringen.