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Reichs ˖ Invalidenfondg durch das Reichskanzler. Amt stattfand, die Ges ell⸗ schaften, welche im Besttze von garantirten Obligationen waren, die Situation, in welcher sie sich befanden, fehr wohl erkannten und da— her mit ihren Forderungen soweit in die Höhe gingen, daß man ihnen nicht immer folgen konnte, — Der Erwerb der S5 Millionen datirt aus der älteren Zeit und ist konservirt. Nun kommen die Schuld⸗ verschreibungen der kommunalen Korporationen. Der Bestand betru damals nach dem Berichte der Reichsschuldenkommission 166,033, A er beträgt heute nach Abzug der inzwischen stattg-fundenen Amor⸗ tisation 166,612,000 M, ist also ziemlich genau 50 Millionen größer. Es hat sich also vermehrt: der Bestand der Schuldverschreibungen deutscher Bundesstaaten um fast 93 Millionen, der Betrag der Schuld⸗ verschreibungen von Kommunalkoörporatisnen um 50 Mil- lienen, das sind im Ganjen cireg 145099, 0909 0 Ver mindert haben sich dagegen, die Schuldverschreibungen nicht⸗ deutscher Staaten von 125,228, 0090 auf 38,595,000 S6. Diese Ver - minderung hat ihren Grund theils darin, daß Mittel geschafft werden sollten, um definitiv zulässige Papiere ankaufen zu können, welche ich vorhin als vermehrt bezeichnet habe, und theils darin, daß solche Mittel ganz von selbst dadurch flüssig werden, daß bekanntlich die Vereinigten Staaten von Amerika die Kündigung einer ganzen Serie von Anleihen bewirkt haben, eine Kündigung, wodurch auch der Reichs⸗Invalidenfonds berührt wurde. U
Ich komme nun zu den Eisenbahn ⸗Prieritätsobligationen ohne Staats garantie. Von diesen besaßen die drei genannten Fonds Ende 5 1874 309, 159, 000 46, sie besitzen heute 259,797, 090 S6. Der Be⸗ tand hat sich also um ca. 160 Millionen vermindert. Es werden Ihnen i zwei Vorschläge unterbreitet, der eine dahingehend: den Termin
ür die Veräußerung der Eisenbahn-Prioritätsobligationen bis zum Jahre 1880 zu verschieben. Der Hr. Abg. Richter hat vorgeschlagen, diesen Termin ganz aufzuheben, und die Eisenbahn ⸗Prioritätsobliga— tionen im Besitze der drei Fonds zu belassen. Meine Herren! Wenn Sie die Terminstellung ganz aufgeben, so haben Sie die vollkommene Sicherheit, im Invaliden fonds Hapiere liegen zu haben, welche ihre Zinsen und ihre Amortisgtionsquoten regelmäßig einbringen, also
apiere, welche für die Bedürfnisse des Reichsinvalidenfonds voll⸗ tändig jorgen. Ich will es den späteren Berathungen überlassen, inwieweit die eine oder die andere Richtung dieser Vorschläge Befür— wortung oder Gegner findet, und ich will heute dem Detail in dieser Beziehung nicht vorgreifen. .
Dagegen haben sich die Angriffe von jener wie von dieser Seite gegen die fernere Zulassung der Erwerbung ausländischer Staats / papiere gerichtet. Meine Herren, ausländische Staatspapiere wünscht der Entwurf diesen Fonds auch ferner einzuverleiben, hauptsächlich vom Standpunkt der Versicherung des Kurswerthes bei Realisa · tionen. Das Privatpublikum nimmt, wie Sie Alle wissen, diese Versicherung dadurch ganz von selbst vor, daß es sich inländische und auslaͤndische Staatspapiere verschafft, . daß es in Zeiten, wo inländische Papiere schwer verwerth⸗ bar sind, wie beispielsweise in der Gegenwart, die Sicherheit hat, durch Verwerthung ausländischer Papiere die Mittel flüssig zu machen, welcher es bedarf. Diese einfache Vorsicht des Publikums auf den Invalidenfonds anzuwenden, ist weder eine so unerhörte Sache, wie der erste der gestrigen Herten Redner es ansah, noch ist es eine so gefahrbringende Sache, wie es heute der Herr Abgeordnete für Rudolstadt anzusehen scheint. Unerhört ist sie nicht, weil es ja außerhalb Deutschlands eine ganze Reihe von Staaten giebt, deren Papiere sehr solid sind und eine sehr sichere Anlage bieten, und ich
laube, die Uebersicht des Besttzes der drei Fonds wird Ihnen die 5 geben, daß in dieser Beziehung die vollkommenste Vor⸗ sicht beobachtet worden ist. ;
Dann ist aber hauptsächlich hervorgehoben worden, es würden dadurch Kapitalien ins Ausland geführt. Ja, meine Herren, das Kapital und die Kapitaltitel fließen zwischen Land und Land immer hin und her, je nach den Konjunkturen der Märkte. Wenn für den Invalidenfonds ausländische Papiere nicht erworben worden, so können Sie sicher darauf rechnen, daß, sofern die Disposition des Marktes dafür da ist, daß ausländische Papiere nach Deutschland fließen, die Beträge, welche Sie den Invalidenfonds verhindern anzuschaffen, vom Privatpublikum angeschafft werden. Das Hin⸗ und Herströmen ausländischer Papiere haͤngt von internationalen Handelsbeziehungen ab, auf die dieses Gesetz absolut keinen Einfluß hat. .
Der Herr Abgeordnete für Rudolstadt meint nun zwar: ja, wenn man die Rücksicht hervorhebe, daß es wünschenswerth sei, rasch große Bestände flüssig machen zu können, sobald einmal das eich selbst eine Anleihe bei dem Reichsinvalidenfonds machen wolle, so sei ja Zeit dazu, die Sache zu ordnen, wenn das Anleihegesetz gegeben werde. Aber meine Herren, wenn nach den bestehenden Beftimmungen alle aus— ländischen Anleihen bis zum 1. Juli 1876 verkauft sein müssen, dann wird das Anleihegesetz einen Invalidenfonds vorfinden, der keinen Besitz in ausländischen Papieren mehr hat, so daß also der Verkauf ausländischer Papiere nicht mehr durch das Anleihegesetz geordnet werden kann, so daß man also nicht mehr in der Lage ist, eine Ka⸗ pitalaufwendung, welche das Inland machen muß, zum Theil für eine Zeit auf das Ausland abzuwälzen. Der Vortheil also, der in dieser Vertheilung der Anlagen des Invalidenfonds auf inlãndische und ausländische liegt, ist nur dann zu erreichen, wenn Sie den 5. 1 des Entwurfs annehmen. Die Gefahr, daß der Invalidenfonds da⸗ durch in Beziehungen zu der auswärtigen Her kt gebracht werde, ja, meine Herren, diese Gefahr ist für den Invalidenfonds bisher dage—⸗ wesen und ist nach dem bestehenden Gefetze für den Festungsbau— fonds und den Reichstagsgebäudefonds so lange vorhanden, als diese Fonds bestehen werden. (Abg. Windthorst: Leider h
Der Herr Abgeordnete sagt: Leider“. Er möge aus der Er—⸗ fahrung, aus dem, was bis jetzt in dieser Bezichung verfügt worden ist, irgend eine Thatsache hervorheben, die dieses „Leider“ rechtfertigt. Der Herr Abgeordnete für Meppen hat überhaupt Vermuthungen hinreichend aufgestellt, die Thatsachen ist er schuldig geblieben. — Endlich hat der Herr Abgeordnete für Rudolstadt seine besondere Ab⸗ neigung noch gegen die Schatzanweisungen ausgesprochen. Nun, meine Herren, inländische Schatzanweisungen sind für den Reichsfestungs ˖ baufonds und für den Reichstagsgebäudefonds ja auch weiterhin zu⸗ lässig. Welche Gefahr darin liegen kann, daß der Invalidenfonds flüssig gemachte Fonds, für welche man nicht sofort eine Verwendung Findet, interimistisch in Schatzanweisungen anlegt, ist nicht abzusehen. Die Grenze, das Bereich, in welchem, wie der Herr Abgeordnete sich Ausdrückte, marchandirt werden kann, ist ja überhaupt nach der jetzigen * so enge gezogen, daß hieran Befürchtungen sich nicht knuͤpfen
assen.
Ich möchte Ihnen auch noch den Gesichtspunkt hauptsächlich vor— führen, daß gerade für Fonds, welche einer allmählichen Flũssigmachung e,, Schatzanweisungen überaus geeignete Papiere sind, und da die Bestimmungen, welche für den Invalidenfonds gelten, in ihrem ganzen Umfange auch für die Belegung der für die Reichs- Eisenbahnen in Ce n in'! zur Verfügung gestellten Gelder, zu welchen der Herr Reichskanzler ermächtigt ist, gelten, so würde doch ganz gewiß irgend ein Bedenken nicht bestehen können, für diese Gelder, welche in kurzer Zeit flüssig zu machen sind, guch über den 1. Juli 1876 hinaus Schatzanweifungen zuzulassen. Daß der Entwurf auch aus ländische Schatzanweisungen erwähnt, hat seinen Grund theils darin, daß die Bezeichnung „Schatzanweifung“ eine so wenig feste ist, daß in der einen oder der anderen Weise für den von dem Gesetz m, Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen gemachten
nterschied eine reale Grundlage, auf die eine oder die andere Weise eine authentische Interpretgtion des Wortes „Schatzanweisungen⸗ zu geben, nothwendig war. Wir haben Papiere, welche, wie alle Schaß⸗ anweisungen, wirkliche Schuldverschreibungen sind, welche mit meh⸗ reren Zinscoupons versehen sind und erst nach 3, 4, 5 Jahren fällig werden, Papiere, die Jeder von uns mit Schuldveischreibung bezeichnen würde, die aber unglücklicher Weise den Namen Schatzanweisungen haben; wie sollen diese Papiere in der Praxis behandelt werden? Daß ausländische Schatzanweisungen an sich fehr wünschenswerth sein möchten, hat seinen Grund darin, daß es, wie gestern der Hr. Abg. Dr. Bamberger ausgeführt hat, auch sehr wünschens. werth ist, Wechsel zu haben, welche auf das Ausland lauten,
um eben bis zu dem Uebergange der Goldwährung Mittel zur An⸗ schaffung des Goldes vom Auslande in den Händen zu haben. Solche Schatzanweisungen sind genau dasselbe wie Wechsel; ich nenne
beispielsweise belgische vierprozentige Schatzanweisungen, welche mit
Jahrescoupons versehen und nach zwei Jahren fällig find. Ich kenne kaum ein besseres Papier für die Belegung des Fonds, als diese Schatzanweisungen. Ich bitte Sie, das Gefetz so zu interpretiren, daß wenigstens darüber keine Zweifel existiren, daß solche Schatz⸗ anweisungen nicht ausgeschlossen sind.
Die . um welche es sich hier handelt, sind keine großen Prinzipien fragen; es sind einfache Fragen der Zweckmäßigkeit — Fra—= gen, in welchen die Resultate einer zweijährigen Erfah⸗ rung ihren Abschluß finden sollen, — Fragen, welche an uns nur die Anforderung stellen, die Dispositionen so zu treffen, wie sie er Vrwalter fremder Mittel vor⸗ nimmt, bei welchen es auf eine solide Grundlage und auf eine Ver⸗ theilung des Risikos ankommt. Es handelt sich eben darum, Grund⸗ sätze, welche jeder Verwalter fremder Mittel anwendet, auch für die hier vorliegenden Reichsmittel anwendbar zu machen. Das scheint mir die Erfahrung gelehrt und der Herr Abgeordnete für Rudolstadt auch in seiner Empfehlung von Kommunalanleihen und auswärtigen Anleihen auch zugestanden zu haben, daß der Kreis der Papiere big— her etwas zu eng gegriffen war. Prüfen Sie diese Erfahrung und beschließen Sie danach, wie man beschließt, nach welchen Grundsätzen Fonds anzulegen sind, die in den Haͤnden einer Vertrauen erwecken. den Verwaltung sind und die man konserviren und gegen die durch einseitige Belegungen hervorgerufenen Gefahren schützen soll.
— Die X. Kommission des Deutschen Reichstages zur Vorberathung des Gesetzentwurfs, betreffend das Ur— heberrecht an Werken der bildenden Künste ze, besteht aus folgenden Mitgliedern: Dr. Braun, Justiz⸗ Rath, Rechtsanwalt beim Ober⸗ Tribunal, Vorsitzender; v. Könneritz, Kreishauptmann, Kammerherr und Rittergutsbesitzer, Stellvertreter des Vorsitzenden; Sonnemann, Eigenthümer der „Frankfurter Zeitung“, Schriftführer; Dr. jur. Lingens, Advokat Anwalt, Stellvertreter des Schriftführers; Dr. Bock, Gutsbesitzer; Dr. Merkle, Lyceal⸗-Professor; Chevalier, Kommerzien⸗ Rath; Koch (Braunschweig), Hüttenbesitzer; Frhr. v Ow, Königlicher Kammerherr und Regierung s⸗Rath; Lucius (Geilenkirchem, Rentner; Graf v. Kleist, Ritkergutsbesitzer; Ackermann, Hofrath, Finanz ⸗Hrokurator und Advokat; Dr. Weigel, Obergerichts⸗Anwalt; Tritscheller, Fabrikant; Römer (Hildesheim), Senator; Dr. Eberty, Stadtgerichts-Rath; Dr. phil. Mäller (Görlitzs; Kisker, Kaufmann; Lr. Brockhaus, Buchhändler und Buchdruckereibefitzer; Br. Georgi, Vize⸗Bürgermeister; Dr. Wehrenpfennig.
Statistische Nachrichten.
Nach dem bayerischen Budgetentwurf für 1875 — 1876 beläuft sich das Waldareal im Königreich Bayern auf 27607588 Tag— werk an Staatsforsten, 1,138,873 Tagwerk an Gemeinde-, Stiftungs⸗ und Körperschaftswaldungen und 3,741, 339 Tagwerk Privatwaldungen, in Summa auf 7Jzs7, s)0 Tagwerk. Diese gesammte Waldfläche bildet 34 der ganzen Landesfläche und beträgt für den Kopf der Bevölkerung 133 Tagwerk. Unter obiger Summe für die Staatzs⸗ forste zu 707,588 Tagwerk befinden sich 13958 Tagwerk, welche zum nicht; abgetheilten Eigenthume von Gemeinden ge— hören, während andrerseits das Staatsärar außerhalb des Königreiches auf Kaiserlich Königlich österreichischem Gebiete, unweit Lofer und Saalfelden, noch 54 0094 Tagwerk Waldungen, die sogenannten Saalforste, besitzt, so daß sich desfen Waldeigenthum rein auf 2,747,634 Tagw. stellt, von welchem Areal 11,475 Tagw. hesonderen Betriebszweigen zugewiesen sind und die übrigen 2,736. 159 Tagw. zur Rechnung der Staatsforftverwaltung ressortiren. Von diesen der Stgatsforstverwaltung unterstellten Aerarialwaldflächen sind 2452084 Tagw. zum Holzwuchs geeignet und bestimmt, und 2849075 Tagw. unproduktiv, von welch letzterer Fläche SH „, zumeist in Felsenpartien bestehend, dem bayerischen Hochgebirge angehören. Von der zur Holzzucht geeigneten und bestimmten Fläche sind 2,3865, 9368 Tagw. — 965 dem Hochwald⸗ und nur 87, 466 Tagw. — 4 dem Mittel, Nieder und Buschwaldbetriebe unterstellt, und der für dieselbe festgesetzte, streng nachhaltig bemessene sährliche Material⸗ abgabesatz beträgt 3, 689,33 Ster, wonach pro Tagwerk ein jähr⸗ licher Materialertrag an Derbholz von 1504 Ster trifft.
— Dem in diesem Blatt bereits erwähnten Jahrbuch für die amtliche Statistik des bremischen Staats für das Jahr 1874 (6. Jahrgang 2. Heft) entnehmen wir folgende statistische Notizen: Der höchste Thermometer st and im vorigen Jahre war 4 2622 Gr. R., der mittlere Stand 4 So Gr. R., und zwar ist dies seit 1850 der höchste mittlere Stand. Der niedrigste Stand war im Jahre 18714 — 568 Gr. R., während er seit 1859 in mehreren Jahren über — 14 Gr. R. war. Die Menge der Nieder · schläge betrug 1874 1953 Pariser Linien, verglichen mit den Daten seit 1831 eine geringe Menge. Unter den Luftströmungen waren 1874 die häufigsten die Südwestwinde, nächstdem die Vordwest⸗ und Südwinde. Die Witterungstabelle verzeichnet im Jahre 1874 20 heitere Tage, gegen 4 im Jahre 1873, und 138 Regentage gegen 1679 im Vorfahre. Die Bevölkerung der Stadt Bremen ermittelt eine der Tabellen für 1873 auf 88,146, für 1874 auf 91,168 Personen; diejenige des ganzen bremischen Staates für 1873 auf 130 5871, für 1874 auf 135,489 Versonen. Die Ge⸗ burts ziffer (Geborene auf tausend Einwohner) ist seit 1865 fast beständig im Steigen, sie war 1873 41,34 und 1874 43533 im bremischen Staate. Im Jahre 1873 starben 23,93 pro Tausend der Bevölkerung, im Jahre 1574 2436. Die Zahl der Tortgeborenen im Staate war im Jahre 1874 auffallend groß, nämlich 241, gegen 180 im Jahre 1873, und 198 im Jabre 1872. Von 1090 Gestorbenen im Jahre 1874 waren 23,4 über 50 Jahre alt. Die Tabelle über die Trauungen reicht von 1826 - 1573, und war in diesem letzteren Jahre die Zahl die größte, nämlich 1633. Es kamen guf 80 Einwohner eine Trauung, während diese letztere Ziffer in allen früheren Jahren höher nnd theilweise bedeutend höher war. Der Kapitalwerth des Grundeigenthum s im bremischen Staate wird nach dem Steuerwerth des fteuerpflichtigen Grundeigen⸗ thums angegeben und betrug 1874 in Bremen Altstadt 95,676, 490 M, in der Neustadt 34,886,968 S, in der Vorstadt 218 540,380 „S, in Vegesack 7.562.270 M, in Bremerhaven 30 402, 360 M, im Gebiete am rechten Weserufer 50, 169.7090 Mn, im Gebiete am linken Weserufer 38, 940,97 4 Der Werthbetrag der durch Lassung oder Zuschlagsprotokoll in andere Hände übergegangen Im mobilien, für welche Stagtsabgaben entrichtet werden wußten, war im Jahre 1874 44273) 379 S9 gegen 54,067,757 M im Jahre 1873. Die Steigerung des Steuerwerths des Grundeigen · thums einschließlich des Werths der Gebäude war, verglichen mit vierzehnjährigen Perioden aus den Jahren 1827 — 67, in dem Jahre 1867 die bedeutendste, nämlich 85,3: x. Im bremischen Staate hatten im Jahre 1874 3919 Personen ihr Leben zu einem Kapital kund 32 zu einer Rente versich ert, und war der versicherte Kap tal⸗ betrag 16,991 901 6 75 Feuerversicherungs⸗Gesfellschaften waren am 31. Dezember 1874 im bremischen Staate vertreten. In dem bremischen Seeversicherungsgeschäft waren 1574 400,945, 005 M versichert, von welcher Summe 3221 X auf bremische Assekuranzeompagnien und 67, auf Agenturen fremder G esell⸗ schaften kommen. Aus der Kon sum tion gtabe lle ergiebt sich der Konsum von Fleisch für das Jahr 1874 wie folgt: 3214 Stück Ochsen, 3566 Stück Kühe, 18468 Stück Kälber, 11,898 Stück Schafe und Lämmer, 17674 Schweine einschließlich Wildschweine, 4858, 953 Kilo Fleisch und Fleischwürste, 1216765 Stück Hühner, Tauben ꝛ2c.,, 25393 Stück Kapaunen, Puter, Gänse, Hafen 0. 64 Hirsche, 4839 Rehe und 761 Kilo zerlegtes Wild. Der Austern⸗ konsum war 327,995 Stück, der Verbrauch von Butter 132337, 174 Kilo. Der Konfum fremder Biere ist fortwährend im Wachsen. 1865 betrug derselbe nur erst 236,585 Liter, im Jahre 1872 89 975 Liter, im Jahre 1873, wo eine erhebliche Herabsetzung der Kon sumtionsabgabe auf fremde Biere statt fand, 823, 503 Liter, im
Jahre 1874 985,642 Liter. Die Zahl der eingeführten Mauersteine und Klinker war 1874 noch immer etwas höher als 1873, namlich 40,858,239 Stück im Jahre 1873 gegen 41,107,649 Stück im Jahre 1874 In den Sparkassen im bremischen Staate betrug im Jahre 1874 das Guthaben der Einleger 253,072, 655 Se. — Aus der Polizeistatistik ergiebt sich, daß im Jahre 1874 auf 1066 Einwohner 68 bestrafte Polizeivergehen (feit 1865 die geringste Zahh kamen. Die Nettoausgaben für Gefängnißwesen sind von 57,389 M0 LI 8 im Jahre 1865 auf 99, 130 M0 73 8 im Fahre 1874 gestiegen. Die Nettoausgaben des bremischen Staates sind seit 1665 erheblich gestiegen: damals waren sie per Kopf der Bevölkerung 3e S, im Jahre 1874 dagegen 103 S per Kopf. — Die Gerichte ftatistik ergiebt u, 4, daß die Zahl der Urtheile des Handelsgerichts, welche 1865 noch 548 betrug, im Jahre 1874 auf i775 stieg. Der Ge⸗ . der am Erbe. und Handfestenamt abgelieferten Hand- eften hat sich seit 13665 mehr als verdreifacht, er war 1865 15,844,543 M und 1874 51,484,800 M. Die Zahl der vom Straf⸗ gerichte verurtheilten Vergehen war im Jahre 1874 528, worunter allein 282 Fälle des Diebstahls, der Hehlerei und Partirerei. Die Fälle der Körperverletzung waren im letzten Jahre besonders häufig. Der am Schwurgerichte in Bremen verhandelten Fälle waren im Jahre 1874 25, was ungefähr den Durchschnitt der Fahre 1867 —- 74 bildet. — Die Finanzstatistik enthält Tabellen über die Brutto⸗ einnahmen und Ausgaben des Staates von 1847 bis 1874, woraus erhellt, daß seit 1847 jedes Jahr ein Defizit aufzuweisen hatte. Eine andere Tabelle über die Bauten im bremischen Staate seit 1847 ergiebt andererseits die bedeutenden Summen, welche für nutzhringende Bauanlagen verwendet wurden: 1872: 5]. Millionen, 1873 und 1874: 143 Millionen, und 1875: 13 Millionen Mark. In der Periode 1872 —= 74 betrugen die Nettoausgaben 235, die Nettoeinnahmen 185, die Staatsschuld 308, das steuerpflichtige Einkommen 303, das steuerpflichtige Vermögen 132 Prozent der be— züglichen Ziffern aus der Periode 1847-51.
ELand⸗ und Forstwirthschaft.
Faft allseitig wird im Regierungsbezirk Frankfurt a. O. darüber geklagt, daß während der Erntezeit der Regen störend und schädlich eingewirkt habe, so daß ein nicht unbeträchtlicher Theil, be⸗ sonders des Roggens, ausgewachsen ist. Gleichwohl gewähren die eingebrachten Vorräthe im Allgemeinen noch immer eine leidliche Durchschnitts ernte. Weizen und Roggen ist sogar meist ziem— lich gut gerathen, wenngleich der Ertrag an Stroh in einzelnen Krei⸗ sen den Erwartungen nicht entsprochen hat. Erbsen geriethen na⸗ mentlich in , welche häufiger vom Regen betroffen wurden, ebenso war Klee und Heu, auch die Grummeternte, reichlich auf etwas tiefer gelegenen Wiesen. Auch die Kartoffeln haben wie die Zuckerrüben, so weit bis jetzt zu übersehen, eine loh⸗ nende Ernte geliefert. Von dem Obst haben hauptsächlich die Pflaumen einen sehr reichen Ertrag gegeben; Birnen und Aepfel sind weniger eingeheimst worden. Der Wein dagegen befriedigt wieder vollständig an Fülle und Güte. Mit der Winterbestellung ist bereits rüstig vorgeschritten worden und den aufgehenden Saaten namentlich die Witterung sehr zu statten gekommen. — Vorübergehend sind leider im Juli im Kreise Oft⸗Sternberg die Heuschrecken ziemlich zahl- reich aufgetreten, doch nach einigen Tagen wieder verschwunden. — Die Klagen über Arbeitermangel sind zwar noch nicht gänzlich verstummt, indeß wird doch anerkannt, daß die Arbeiter es mehr und mehr gelernt haben, sich einzurichten; andercrseits haben aber auch die Arbeitgeber es verstanden, die fehlenden Menschenkräfte durch aus gedehntere Anwendung von Maschinen zu ersetzen. Fühlbar bleibt gleichwohl immer noch der Mangel an guten Ackerknechten.
— Die Ungunst der Witterung im Juli und Angust hat im Regierungsbezirk Cöln die Ernte vielfach ungemein beeinträchtigt. In den wr . der Ebene haben alle Getreidearten nur etwa ein Fünftel einer Mittelernte geliefert, wobei der Schaden, welchen Hagel⸗ schlag und Ueberschwemmungen angerichtet haben, nicht mit in An schlag gebracht ist. Auch von den Frühlartoffeln ist nicht viel mehr als die Aussaat wiedergewonnen, da die Faule eine bisher nicht ge⸗ kannte Ausdehnung erreicht hatte, leider hat dieselbe zum Theil auch die mit Spätkartoffeln bepflanzten Felder befallen. Einzig die Futter⸗ gewächse haben einen günstigen Ertrag ergeben, so. daß ein Mangel an Winterfutter für das Vieh wenigstens nicht zu besorgen ist. In den Gebirgskreisen dagegen hat der Roggen eine volle Mittelernte und der Hafer an Quantität wie Qualität einen guten Ertrag geliefert. Die Früh— kartoffel hat zwar auch, jedoch nicht in dem Maße wie in der Ebene, von der Fäule gelitten, doch befriedigt die Ernte der Spätkartoffel. Viehfutter ist auch hier in reichlichem Maße vorhanden. — Daz Gemüse ist indeß durchweg schlecht gerathen; aber an Steinobst ist überall eine recht gute, an Kernobst, mit wenigen Ausnahmen, eine Mittelernte gemacht worden. Der Weinstock verspricht einen vollen Herbst bei guter Qualität. ;
— Die Mißernte in Rußland wird von der „St. Peterg⸗ burger Ztg.“, gegenüber den Mittheilungen einer aus der „A. A. Ztg.“ in viele deutsche Blätter übergegangenen Korrespondenz, auf ihr Maß zurückgeführt. Die „St. Petersburger Ztg.“ sagt, es habe „in einigen südwestlichen Gouvernements eine völlige Mißernte stattge⸗ funden. „Auch in den übrigen westlichen, so wie in den inneren zum Rayon der Schwarzerde gehörigen Gouvernements ist die Ernte theilweise mittelmäßig, theilweise ungenügend ausgefallen, vor Allem hat das Goupernement Tambow eine völlige Mißernte erlitten. Die vorhandenen Getreidevorräthe aus den Ernten früherer Jahre schützen diese Gegenden vor drückendem Nothstande. In den nicht zum Rayon der Schwarzerde zählenden inneren Gouvernements ist das Eenteergebniß ein durchaus befriedigendes. In den Wolga. Gegenden endlich darf die Ernte sogar eine sehr gute genannt werden, namentlich in Kasan, Ssimbirsk, Schamara, Ufim, Orenburg und Perm. Die „St. Petersb. Ztg.“ bemerkt weiter, daß „von einer totalen, im ganzen Reiche sich einstellenden Mißernte nicht die Rede sein könne“, sie werde nach den zur Zeit aus verschiedenen Gegenden Rußlands einlaufenden Daten auf 15 — 203 unter dem mittleren Jahres. Durchschnitt geschätzt. Die Befürchtung eines allzemeinen Nothstandes sei unbegründet. Auf den Export übergehend, giebt die St. Petertb. Ztg. nach den bis 1. August datirenden Angaben des Zoll⸗Departements folgende Zahlen:
1874 16,237,331 Tschetw. 1875 14,780,095 3
Der Export sei weniger von der Ernte, als der ausländischen Nachfrage abhängig, und diese sei sehr schwach gewesen. In welchem Grade der Export von der Ernte abhaͤngig jei, ergeben folgende
Daten: . Getreide Letzterer in Proz. Ernte ĩ Export es vorher⸗
Tschetwert gehenden Jahres
1870 304 894,000 21,063, 702 —
1871 243,570,000 23,232, 238 7,6
1872 266,534. 000 15,948, 183 6,5
1873 267, 980, 000 20,704, 136
. Dreijähriger Durchschnitt 1874 300,348, 000 — 7
Die „St. Petersb. Ztg.“ berechnet auf der Basis des dreijährigen Durchschnittes daß der Export in 1875 21625056 Tschw. betragen müßte. Für 1876 sei nicht zu befürchten, daß das Erxportguantum unter das fünfjährige Durchschnitt minimum, D. h. unter 16 Millionen Tschetwert sinken werde. Die „St. Petersb. Zeitung“ sagt, es werde sich in Zukunft die Nothwendigkeit einer , ,. Unterstůtzung der südwestlichen Departements hergusstellen. Für diese wür den die gewöhnlichen ittel der Staats, und der Kommunal⸗ verwaltungen ausreichen. Es würden hierbei die großen Getreide⸗ Vorräthe ju statten kommen, und würden ferner „aus den öffent« lichen Versorgungskapitalien und Sparkassen ! den Nothleidenden Darlehen zu gewähren sein. Endlich könnte eine Prolongation der Steuerzahlungstermine eintreten. Ein Ausfall an Steuern werde voraussichtlich durch das Plus an Stempeltaxen und Zöllen gedeckt werden. Die nn zu einer außerordentlichen Staatsausgabe, resp. Deckung derselben durch eine Staatzanleihe liege nicht vor.
XK M Inserate für den Deutschen Reichs- u. Kgl. Preuß. Staatg⸗Anzeiger, das Central⸗Handeltregifter und das Postblatt nimmt an: die Inseraten ⸗ Expedition
Deffentlicher Anzeiger.
1. Steckbriefe und Unter
suchungs-Sachen. 2. Subhastationen,
Aufgebote, Vorladungen
Gro shaudel.
ö neh men an: die autorisirte Annoncen⸗Expedition . . von Rudolf Messe in Berlin, Breslau, Chemnitz, 5. Industrielle Etablissements, Pabriken und Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S,
des Arutsühen Reichs ⸗Anzeigers und Königlich ö ö ; . 6. Jerschiedene Bekanntmach Hamburg, Leipzig, München Rürnberg, Prag, Straß⸗ ren 2252 * . 9 *. 2 1m en. 9g, — 4 . J n, 3. Verkaufe, erpachtangen, Submissionen ete. 7. Literarische Anzeigen. ö burg i. E, Stuttgart, Wien / Zürich und deren k . 8. W. elm · Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung 8. Theater- Anzeigen. In der Börsen- sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗ — u. 8. W. von öffentlichen Papieren. 9. 2 beilags. XR .
Subhastati onen, Aufgebote, Vor⸗ ladungen u. dergl.
sds! Subhastations⸗Patent.
Das dem Maurermeister Otto Pascal gehöri e, in Lankwitz an der Amalienstraße ö. 0 r . 6 . ö. Grundhuche von Lank⸗ wi an Nr. 121 verzeichnete Gru 6. . . 187 ö .
en 8. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichts stelle, Zimmerstraße *. 25, Zim⸗ mer Nr. 6, im Wege der nothwendigen Subhastz tion öffentlich an den Meisthietenden verfsteigert, und dem⸗ n. das Urtheil über die Ertheilung des Zu—
hlag . den 19. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 36,6 Aren, mit einem Reinertra von 5,63 tz veranlagt. Auszug aus der Steuerrolle und Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bureau X. einzu sehen.
Alle Digsenigen, welche Eigenthum oder ander— weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedüurfende, aber nicht einge⸗ tragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prãä⸗ — spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden.
Berlin, den 10. Oktober 1875.
Königliches Kreiggericht. Der Subhastationg⸗Richter.
ls! Subhastationg⸗-Patent.
Das den minorennen Geschwistern Klose, Vor— namens Anna Marie Emilse, Theodor Hugo Adolph, Theodor Hugo, Martha Louife Marie, Pauline Elise Agnes, gehörige in Lichtenberg belegene, im Grundbuche von Lichtenberg Band 15 Bi. Rr. 507 verzeichnete Grund stück nebst Zubehör soll den 8. Dezember 1875, Vormittags 19 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meistbietenden versteigert und dem⸗ nächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den 9. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von an Aren mit einem Reinertrag von 2s veranlagt, Auszug aus der Steuerrolle und be⸗ glaubigte Abschrift des Grundbuchblattes, ingleichen etwaige Abschätzungen, andere das Grundstück be⸗ treffende Nachweisungen und besondere Kaufbedin⸗ gungen sind in unserm Bureau V. einzusehen.
Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander—⸗ weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermin anzu⸗ melden.
Berlin, den 10. Oktober 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationg⸗Richter.
lꝛos Sibhastatio ng. Patent.
Das den minbrennen Geschwistern Klose, Vor— namens Anna Marie Emilie, Theodor Hugo Adolph, Theodor Hugo, Murtha Louise Marie, Paulfne Elise Agnes gehörige, in Lichtenberg belegene, im Grundbuch von Lichtenberg Band 14 Bl Nr. 506, verzeichnete Grundstück nebst Zubehör foll
den 3. Dezember 1875, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Rr. 25, Zim⸗ mer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhasta⸗ tion öffentlich an den Meistbietenden verfteigert, und demnächst das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags
den g. Dezember 1875, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund— steuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammit— Flächenmaß von os Aren mit einem Reinertrag von 23 6 veranlagt. Auszug aus der Steuer? rolle, und beglaubigte Abschrift des Grundbuchblattesz, Hypothekenschein, ingleichen etwaige Abschäͤtzungen, andere das Grundstück betreffende Nachweisungen und besondere Kaufbedingungen sind in unserm Bu⸗ requ V, einzusehen.
lle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufge⸗ fordert, diefelben zur Vermeldung der Prãäklusion späteftens im Versteigerungetermin anzumelden.
Berlin, den 16. Sktober 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastations⸗ Richter.
sss Suhhastations⸗Patent.
Das dem Kaufmann Moritz Mendelsohn zu Berlin gehörige, in Schönom an der Karlstraße und am Wege von Machnow nach Zehlendorf bele—
ene, im Grundbuch von Schönow Band III. Blatt
t. 66 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 8. Januar 1876, Vormittags 11 Uhr, an hiestger Gerichtsstelle, Zimmerstr. Nr. 25, Zimmer Nr. 12, im Wege der nothwendigen Subhastation öffentlich an den Meist bietenden versteigert und dem= ü, daz Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗
ag .
den 12. Januar 1876, Vormittags 12 Uhr, ebenda verkũndet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund⸗ teuer, bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗
lächenmaß von 17 Aren 76 Qu.; etern, mit einem
Auszug aus der Steuerr ingleichen etwaige Abschätz stück betreffende Na bedingungen sind in
Alle Diejenigen, wel weite, zur Wirkfamkeit gegen in das Hypothekenbuch bedür getragene Realrechte geltend zu m den aufgefordert, dieselben klusion spätestens im Ve
olle und Hypothekenschein, ätzungen, andere das Grund⸗ chweisungen und besondere Kauf⸗ serem Bureau V. einzusehen. che Eigenthum oder ander—= Dritte der Eintragung aber nicht ein⸗ achen haben, wer- zur Vermeidung der Prä- rsteigerungs⸗Termine an⸗
Berlin, den 30 Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations. Richter.
nebst Zubehör soll
den 13. Januar 1876 an hiesiger Gerichtsstelle Zimmer Nr. 16, hastation öffentli gert, und demnächst das Urth des Zuschlags
den 14 Jannar 1 ebenda verkündet wer
Das zu versteigernde Gru
Vormittags 1 Uhr, , Zimmerstraße Nr.
im Wege der nothwendigen S ch an den Meistbietenden verstei= eil über die Ertheilung
S76, Vormittags 12 Uhr,
u v r ndstück ist zur Grund⸗ bei einem derselben unterliegenden Gesammt· maß von Hes Aren mit einem R von 3,6 MS und für d Gebäudesteuer mit eine
Berlin, den 30. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations Richter.
böse Subhastations-Patent.
Das der Wittwe Leupold, gehörige, in Dentsch⸗RMixdorf belegene Grundbuche von Deutsch⸗Rixdorf Band XIII. Nr. 477 verzeichnete Grundstück nebst Zubehör soll
den 12. Januar 1876, Vormittags 11 Ühr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmerstraße Nr. 2 im Wege der nothwendigen Sub— haftation öffentlich an den Meistbietenden verstei⸗ gert und zemnächst das Urtheil über die E des Zuschlags
den 13. Januar 1876, Vormit ebenda verkündet werden.
Das zu versteigernde Grundstück ist zur Grund— steuer bei einem derselben unterliegenden Gesammt⸗ Flächenmaß von 5,13 Aren mit einem Reinertrag Auszug aus der Steuer
Grundstüũck betreffende Kaufbedingungen sind
Marie Anna,
Zimmer Nr. 12,
tags 12 Uhr,
von Ossi „S veranlagt. und Hypothekenschein, Abschätzungen, andere das Nachweisungen und besondere in unserm Bureau V. einzuseh Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander— weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintra— gung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden aufgefordert, dieselhen zur Vermeidung der Präkluston spätestens im Versteigerungstermin an—=
Berlin, den 30. Oktober 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastations · Richter.
sI Oeffentliche Vorladung.
Der Rentier C. A. Wehle zu Dresden, verre ten durch den Justiz⸗Rath Caspar bier, hat gegen den ehemaligen General -⸗Direktor Ernst Birk— holz, früher Michaelkirchplatz 19, und den ehemaligen Subdirektor zu Freiberg in Sa doo M, nebst 6x* 186 M 50 3 Protestkosten und 30
hier, wohnhaft, Hermann Ende chsen eine Wechsel klage wegen Oktober d. J., „S6 Proviston an⸗
Die Klage ist eingeleitet, und da der Aufenthalt des Mitverklagten Birkholz unbekannt hierdurch öffentlich aufgefordert, in antwortung und weiteren zerhandlung der Sache auf
den 28. JFebrnar 18 vor der unterzeichneten Ge gerichtsgebäude, J anstchenden Tenn! zu beantworten, bringen und Urk dem auf später beruhen, keine R
wird dieser ar Klagebe mündlichen 76, Mittags 1 Uhr,
e richts deputation im Stadt⸗ üdenstraße 59, Zimmer Nr. 67, n pünktlich zu erscheinen, die Klage etwaige Zeugen mit zur Stelle zu unden im Original einzureichen, in- . che auf Thatsachen en, ücksicht genommen werden kann.
scheint der Beklagte zur bestimmten Stunde so werden die in der Klage angeführten That— f den Antrag des Klägers gestanden und anerkannt er⸗ ch daraus folgt, wird gten ausgesprochen
Berlin, den 6. November 1875. Königliches Stadtgericht, Abtheil Prozeßdeputation
Edittalladun Auf das gehörig begründete G meisters Geor die unbekannten
e Einreden, wel
en und Urkunden au in contumaciam für zu achtet und was den R im . gegen den Bekla
un für Civilsachen,
uch des Schneider⸗ Horn zu Celle werden hiermit nhaber der dem Horn abhanden
einertrage von 123 S6 veranlagt.
gekommenen Pollen Nr. 30452 der Lebenz⸗
bersicherungsgesellschaft „Rew⸗ Yorker Ger⸗ mania“ und Nr. 1790, 198 der Lehens versiche⸗ rungsgesellschaft Germania zu Stettin auf⸗ gefordert, bis spätestens in dem auf Sonnabend, den 11. Dezember 1875, Morgens 11 Uhr, anstehenden Termine sich zu melden, unter dem Rechtsnachtheile, daß hinsichtlich der etwaigen, sich nicht meldenden Inhaber der vermißten Urkunden i für ungültig und wirkungslos erklärt werden ollen. Celle, den 6. November 1875. Königliches Amtsgericht. Abtheilung J. Grisebach.
die Oberaufsicht über diese Familien Fideikommiß- Stiftung aber durch die bereits erwähnten Urkunden, sowie durch zwei spätere Kodizille vom 27. Mãrz 1819
ez getreten ist, — das zustaͤndige Stiftungsgericht ein soll.
Es wird daher hiermit, in Gemäßheit einer Ver— ordnung des Stifters:
J. Ueber diese Stiftung Folgendes öffeVn,lich be⸗ kannt gemacht:
„Zu dem Stiftunge vermögen gehören an Immobi— lien die Lehngüter Schlieffenberg, Niegleri, Teolzin und Raden nebst dem Bauerndorfe Sierhagen in Mecklenhurg; das Gut Windhausen Und das vor— malige Erbleihegut Sensenstein, Beide bei Caffel, im früheren Kurfürstenthum Hessen, nebst mehreren in den Feldmarken der angrenzenden Dörfer Ober⸗ ö Nieste und Heiligenrode belegenen Grund⸗ ücken.
Das Mohbiligr⸗Stiftunge vermögen besteht in be⸗ legten, zum Stiftungshauptstuhl und fonst zum
Fideikommisse gehörenden Geldern und denjenigen beweglichen Gegenständen, welche in den Stiftungs—⸗
gütern vom Stifter hinterlassen, oder für Das Fidei⸗ kommiß erworben, oder zum Stiftungs vermögen über gegangen sind.
Der Niesbrauch dieses Stiftungseigenthums ist vom Stifter nach dem Rechte der Ersigeburt zuerst denjenigen Mannsstämmen angewiesen, die zum Ge⸗ schlechte der von Schlieffen oder von Schlieben ge— hören. Dann gelangt er an die Söhne der drei Schwestern des Stifters, verehelichten von Winter feld, von Zozenow und von Kleist und deren Manns— stämme, hiernächst, jedoch unter gewissen Beschrän. kungen, an die Abkömmlinge von weiblicher Seite aus jenen weiblichen Geschlechtern. Das Nähere über das Erbfolgerecht und die Erbfolgeordnung,
sewie über die Familie des Stifters, kann auz den Stiftungsurkunden selbst, beziehungsweise aus der im Jahre 1784 zu Cassei gedruckt erschienenen Ab— handlung unter der Aufschrift:
Nachricht von einigen Häusern des Geschlechts der von Schliefen oder Schlieben: vor Alters Sliwin oder Sliwingen,“
ersehen werden.
Ueber den Umfang sowie die sonftige Beschaffen⸗
heit des Niesbrauchrechts des sedesmallgen Stif⸗ tungsinhabers enthalten die Stiftungsurkunden die näheren Bestimmungen, wie denn auch jene selbst über die weiteren Stiftungevorschriften zur Vergtröße⸗ rung des Stiftungsstuhles u. s. w. nachgesehen werden müssen.
In Gemaͤßheit einer ausdrüdlichen Vorschrift des
Stifters werden jedoch einige seiner speziellen Ver- ordnungen, und zwar wörtlich so, wie sie von dem— selben herrühren, hier angeführt:
»In Ansehung der zur Stiftung gehörenden be—
weglichen Gegenstände sind die jedesmaligen Besitzer zur vollständigen Erhaltung und Ergänzung ver⸗ pflichtet, damit die Stiftung niemals einigen Scha⸗ den leide. Sie vermögen demnach alle solche beweg⸗ lichen Sachen von Jedem zurückzufordern, der sie empfing, ohne dazu vermöge der Stiftungsurkunde berechtigt zu sein.“
„Die Befreiung der Stiftungsschuldner und die
Abtretung ausstehender Forderungen sollen nur dann stattfinden, wenn alsbald vom Besitzer die urschrift— liche Schuldverschreibung ausge gändigt sein würde, ,, dahin stets das Eigenthum der Stiftung bleibt.
Wenn, wiewohl nichtigerweise, irgend eine Ver ⸗
äaußerung, ein Werseh, eine Verpfändung in An— sehung eines unbeweglichen Stücks oder eines Rechts, das zur Stiftung gehört, vom Besitzer vorgenom— men, oder eine ausstehende Schuld ohne sofortige Zurückgebung der urschriftlichen Schaldverbriefung an⸗ genommen, oder auch ohne diese Auslieferung eine ,, abgetreten würde, so soll alsbald essen
veräußerte oder versetzte Stück zurückfordern.“
kachfolger zum Besttze gelangen, und das »Es ist, auch wenn kein solcher Nachfolger vor⸗
handen wäre, die höchste Landesherrschaft ausdrück= lich ersucht, keinen ungerechten Besitzer zu dulden.“
„Vielmehr fällt diefer höchsten andesherrschaft
selbst dann, wenn am Ende kein Besitzer weiter vor⸗ handen ist, die Hälfte des Stiftung eigenthums heim, um sie zu milden Zwecken zu verwenden.“
Nur der allerletzte oder die allerletzte Stiftungs⸗ k vermag über die andere Hälfte zu ver⸗ ügen.“
Die Verpachtung des Stiftungseigenthums steht dem Besitzer frei, jedoch nur für seine eigene Be— rechtigungzzeit. Gegen den Stiftungsnachfolger er⸗ hält der Pächter durchaus keine Befugniß.“
Beide Stiftungsgerichte haben nach dern am . August 1836 zu Altwasser erfolgten Ableben Fes Königlich preußischen Majors a. D., Heinrich Wil⸗ helm Grafen von Schlieffen, dessen am 18. Sep⸗ temher 1829 geborenen Sohn, Wilhelm Martin Ernst Ludwig von Schlieffen auf Schlieffen berg, als nächsten Nachfolger in der Fideikommiß Stiftung an⸗ ö s . sich derselbe seitdem in dem
e es sämmtlichen zar Stiftung gehörig Eigenthums. . .
Ebenso hat:
II. Der am 28. Dezember 1842 verstorbene General- Lieutenant Heinrich Wilhelm Graf von Schlieffen in Berlin in seinen letz willigen Verordnungen ein Majoratskapital von 50 000 Thalern Pr. Cour. gegründet, welches nach dereinstigem Ableben aller zur theilweisen Nutznießung berufenen Neffen und Nichten des Echlassers im Wesentlichen nach Vorschrif: der Stiftungsakten des weiland General⸗Lientenants Martin Ernst von Schlieffen, zuerst von dem Gräflich von Schlieffen'schen, sodann von dem von Schliffen⸗Soldekow'schen Mannsstamme, sodann von den weiblichen Nach⸗= kommen dieser Linien, nach den Gesetzen der Primo— genitur, und beim Absterben des ganzen Geschlechts von dem von Schlieffen'schen Hospitale zu Colberg besessen und verwaltet werden foll.
Dieses Majorat wird durch sichere Obligationen, für welche jedoch auch ein Landgut angekauft werden kann, gebildet. Dreiviertheile der Revenüen genießt der Majoratsbesitzer (gegenwärtig Wilhelm Martin Ernst Ludwig Graf von Schlieffen auf Schlieffen⸗ berg), / ae derselben ist zur Vermehrung der sud J. gedachten Hauptstiftung und *, der Revenüen sind zur Erziehung hülfabedürfttger Mitglieder der von Schlieffen'schen Familie, nach Ermessen des Majorats. herrn, eventuell nach Bestimmung dez Stiftungs⸗ gerichts, ausgesetzt.
Stiftungsgericht ist das Königlich preußische Appellationsgericht zu Cöslin in Pelümern, weiches sich alle drei Jahre vom Majoratsbesitzer Rechnung ablegen läßt und die Stiftungsurkunden, Obligationen und Dokumente asservirt.
Cassel, Ten 8. November 1875.
Königliches App llationsgericht.
Verkaufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.
z ol Bekanntmachung.
In dem, der Königlichen Universität hierselbst ge— hörenden, im Kreise Greifswald belegenen, 9 Km. von der Stadt Greifswald entfernten
9 Gute Alt⸗Ungnade
I) der Hof Nr. L enthaltend an: a. . und Baustellen . CQäus Hekt.
b. Gärten . K MR *. d. Wiesen .
6. Wegen, Gräben, Unland 3.133 zusammen 1 C27 Heft. oder 497 Magdeb. Morgen 86 Qu R. und Y der Hef Ni. II., welcher mit dem dazuzulegen⸗ den bisherigen Hofe Nr. IV. vereinigt werden soll und dann enthalten wird an:
a. Hy und Baustellen . Oo Hekt. 1
2 1636 ö.
, .
6. Wegen, Gräben, Uunland . ö zusammen 27. n Yet. oder 792 Magdeb. Morgen 48 Qu. R. von Trinitatis 1876 ab auf zwanzig Jahre in dem
dazu auf
Donnerstag, den 25. November d. 9. Vormittags 11 Uhr,
in unserm Geschäftslokal anberaumten Termine verpachtet werden.
Wir laden dazu Pachtliebhaber mit dem Bemerken
ein, daß die der Verpachtung und Lizitation zum Grunde zu legenden Bedingungen in unserer Kanzlei an den Wochentagen während der Dienstflunden ein. Fgesehen, werden können und gegen Erstattung der Kopialien auf Verlangen mitgetheilt werden follen, die Pachthöͤfe selbst aber nach vorhergegangener Mel⸗ dung bei den gegenwärtigen Pächtern besichtigt wer⸗ den können.
Greifswald, den 25. Oktober 1875. Königliche akademische Administration.
663) Bekanntmachung.
Das im Kreise Greifswald belegene, 6 Km. von
der Kreisftadt Greifswald entfernte
Unipersitäts⸗Gut Boltenhagen,
enthaltend an:
a. Hef ⸗ und Baustellen . Os Hekt.
JJ
' 8
* irseen 39 an.
e. Wegen, Triften, Unland gas, usammen .. 1535 Be.
oder 610 Magdeb. Morgen 174 Qu-Ruth.
soll von Trinitatis 1876 ab auf 18 Jahre neu ver= pachtet werden.
Pachtliebhaber werden eingeladen, sich zur Abgabe
ihrer Gebote in dem auf
. den 25. Nonember d. J., ormittags 10 Uhr,
in unserm Geschäftslokale anberaumten Termine