1875 / 267 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Nov 1875 18:00:01 GMT) scan diff

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Sicherung von Schiff und Ladung erforderlichen Maß⸗ regeln zu veranlassen. Der Kaiserliche Konsul spricht die Erwartung aus, daß die chinesischen Behörden, welchen an der Bestrafung eines so gemein gefährlichen Verbrechens gleichfalls gelegen sein müsse, diesem Ansuchen mit aller Energie nach⸗ kommen würden.

Dieser bedauerliche Vorfall hat begreiflicher Weise bei dem schifffahrttreibenden Publikum eine um so größere Aufregung hervorgebracht, als der Fall, daß auf einem an den chinesischen Küsten verkehrenden deutschen Segelschiffe nur Kapitän und Steuermann Deutsche, alle Matrosen aber Chinesen oder Malayen sind, keineswegs zu den Seltenheiten gehört.

Die Reichstags⸗Kommission zur Vorberathung

der Entwürfe eines Gerichtsverfassungs⸗Gesetzes, einer Strafprozeß⸗Ordnung und einer Eivilprozeß⸗ Ordnung nebst Einführungsgesetzen erledigte in ihrer Sitzung vom 8. November den Rest des ersten Titels des Ge⸗ richts verfassungs⸗Gesetzes über Gerichtsbarkeit (5. 4. Abs. 3— 9) und aus dem Titel Amtsgerichte“ die 55§. 10 und 11) des Entwurfs. Bei §. 5 des Entwurfs, welcher Ausnahms⸗ gerichte mit Ausnahme der Kriegs- und Standgerichte für un⸗ statthaft erklärt, wurde beigefügt, daß nur die desfalls bestehenden Landesgesetze aufrecht erhalten werden sollen, und daß auch innerhalb des Rahmens dieser Gesetze nur nach vorausgegan⸗ gener Erklärung des Kriegs⸗ und Belagerungs standes Kriegsgerichte in Aktivität treten dürfen. Die von der Exterritorialität der Gesandten und Bundesraths - Mit⸗ glieder handelnden 55. 6—9 des Entwurfs wurden un⸗ verändert angenommen. Vor dem Eintritt in die Berathung des zweiten Titels wurde an die anwesenden Vertreter der Reichsregierung und der Einzelregierungen die Anfrage ge⸗ richtet, ob man sich regierungsseitig bereits eine bestimmte Vor⸗ stellung von der Größe und dem Umfang der einzelnen Gerichts bezirke gemacht habe, und welche Berhandlungen darüber unter den verbündeten Regierungen stattgehabt haben. Von Seiten der Reichsregierung wurde erwidert, daß die Reichs⸗ gesetzgebung in dem Entwurfe des Gerichts verfassungs⸗ gesetzes darüber keine Bestin mungen getroffen habe, weil man diesen Gegenstand, sowie die Errichtung gemeinsamer Gerichte Seitens mehrerer Bundesstaaten den einzelnen Landesgesetzgebungen, als eine Sache der Justizhoheit, überlassen habe; man sei aber bei der Konstruktion des Verfahrens in bei⸗ den Prozeßordnungen davon ausgegangen, daß die Gerichts⸗ Sprengel recht groß gegriffen würden, ohne daß man jedoch für thunlich erachtet habe, etwa nach der Meilenzahl oder Bevö ke⸗ rungsziffer Zwangsvorschriften zu erlassen; es sei übrigens nicht zu zweifeln, daß in allen diesen Beziehungen unter den ver⸗ bündeten Regierungen Einheitlichkeit werde erzielt werden. Bon Seiten der preußischen Regierung wurde auf die An⸗ frage erwidert, daß sie noch keine definitiven Beschlüsse habe fassen können, da das Gerichtsverfassungsgesetz zuerst fest⸗ stehen müsse. Von Seiten des Vertreters der bayerischen Regie⸗ rung wurde bemerkt, daß auch in Bayern noch keine definitiben Feststellungen hätten erfolgen können, daß aber dort ohne Zweifel in Uebereinstimmung mit den Wünschen der Bevölkerung die bisherigen Gerichts bezirks⸗Eintheilungen, die sich erprobt hätten, thunlichst beibehalten werden würden. Man trat dann in die Berathung des Titels von den Amtsgerichten ein. 10 wurde unverndert angenommen, nachdem auf nfrage konstatirt war, daß die hierin erwähnte, von der Landes⸗Justizverwaltung einem der mehreren Amtsrichtern zu übertragenden Dienstaufsicht sich nur auf den allgemeinen Geschãfts mechanismus beziehe, nicht aber eine Beaufsichtigung der übrigen am Gerichte angestellten Amtsrichter, deren dienst⸗ liches und außerdienftliches Verhalten in sich schließe, wie schon der Wortlaut und der Inhalt des Gesetzes zeige. 8. 11 schreibt vor: „Für die Verhandlung und Entscheidung von Strafsachen werden Schöffengerichte gebildet. Diese Vorschrift wurde mit 17 gegen 9 Stimmen angeno nmen. . In den deutschen Münzstätten stnd bis zum 30. Oktober 1875 geprägt: an Goldmünzen: 936 905,240 Doppelkronen, 274 241,710 M tronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 5,486, 600 6; an Silbermünzen: 23, 143 270 6 5⸗-Markstũcke, 96 728, 209 6 1 Markstücke, 3 338, 977 6 50 3 50 Pfennigstücke, 19 0953149 6 20 83 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 10496, M71 6 50 3 160⸗Pfennigstücke, 5, 552, 159 16 3 5 Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 4328, 815 66s 42 4 2 Pfennigstücke; 2245, 387 6 98 3 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprägung: an Goldmünzen: 1,217,146, 950 S6; an Silbermünzen: 142,263,605 S6 70 8; an Rickelmunzen: 16048, 230 4M 50 ; an stupfermünzen: 6,574 203 S 40 3.

Heute Vormittag um 11 Uhr hielt der Gerichtshof zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte unter Vorsitz des Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Koenen eine Sitzung ab.

Die Stempelpflichtigkeit der von den Dis⸗ ziplinarbehörden gegen Beamte erlassenen Straf⸗ verfügungen und der im Disziplinarverfahren er— gehenden Erkenntnisse wird von verschiedenen Behörden verschieden beurtheilt. Ein Theil der Behörden hält die Tarif⸗ bestimmung „Strafresolute der Finanzbehörden“ allgemein für anwendbar und unterwirft demnach alle Strafverfũügungen und Strafurtheile dem Stempel, ohne Rücksicht darauf, ob eine Aus⸗ fertigung ertheilt ist oder nicht, andere Behörden verwenden den Stempel nur in dem Falle, wenn eigentliche Erkenntnisse aus⸗ gefertigt werden und zwar als Aus sertigungs stempel; noch andere end⸗ lich erachten eine Stempel verwendung in Dis ziplinarstrafsachen über haupt nicht für erforderlich. Diese zuletzt erwãhnte Ansicht wird insbesondere darauf gestätzt, daß die Tarifbestimmung Strafresolute der Finanzbehõrden ! nur auf Steuerkontraventions⸗ und Defraudationssachen anzuwenden sei, die Disziplinar⸗ untersuchungen dagegen lediglich im Interesse des

taates zur Aufrechterhaltung der Dienstordnung angestellt werden; wie denn auch demgemäß durch den 5§. 53 der Verord⸗ nung vom 20. Juli 1843 für ehrengerichtliche Untersuchungen in der Armee durch den s. 19 der Verordnung vom 30. April 1847 für die bei dem nrathe der Justiz Kommissarien ꝛc. geführten Untersuchungen, durch den 5. 6 des Gesetzes vom 3. Mai 1853 für die bei den Gerichten geführten Dis ziplinarunter⸗ suchungen und durch den 5. 124 des Reichsgesetzes vom 31. Marz 1873 rücksichtlich der Disziplinaruntersuchungen gegen Reichsbeamte die Siempelverwendung ausgeschlossen seĩ.

Zur Herstellung eines gleichmäßigen Verfahrens hat der Finanz Minifter durch einen Cirkularerlaß vom 4. d. M. be⸗ Rimmt, daß in Zukunft allgemein nach dleser zuletzt erwahnten Auffassung zu verfahren, und soll demgemäß zu Strafverfü⸗ gungen und Straferkenntnissen in Disziplinarsachen, sowie zu rn, . derselben Stempel nicht mehr erfordert

= Der Minister des Innern und der Minister für die geistlichen Angelegenheiten haben in einem Cirkular-Erlasse eine Anweisung bezüglich der Handhabung der Vorschriften über das Kollektenwesen ertheilt, welcher wir Folgendes entnehmen: I) Unter den Begriff der Kirchen⸗Kollekte fallen nur die⸗ jenigen von kirchlichen Oberen für kirchliche Zwecke angeordneten Follekten, deren Einsammlung innerhalb kirchlicher Raume gele gentlich des Gottesdienstes erfolgt. Ueber diesen Bereich hinaus unterliegen auch die für kirchliche Zwecke, beziehungsweise von lirchlichen Oberen veranlaßten allgemeinen Kollekten denjenigen Beschränkungen, welche bei Abhaltung solcher Kollekten staatlicher⸗ seits im Interesse der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung vorgesehen sind. Hiervon macht auch der Fall leine Ausnahme, wo die Mittel zur Bestreitung eines kirch⸗ lichen Bedürfnisses mit Genehmigung der kirchlichen Oberen, statt durch ordnungsmäßige Umlage auf die dafür Verpflichteten, durch freiwillige Gaben, aber in Form einer Hauskollekte auf⸗ gebracht werden sollen. Es dürfen hiernach auch solche Kollekten, welche zwar für kirchliche Zwecke und auf Beranlassung von kirchlichen Oberen, aber von Haus zu Haus abgehalten werden sollen, nur mit vorgängiger Genehmigung des Ober⸗Pröäsi⸗ denten der Provinz stattftaden, und es würden gegen diejenigen, welche ohne Einholung dieser Genehmigung Hauskollekten veran⸗ stalten oder von Haus zu Haus kollektiren, die Strafbestimmun⸗ gen unserer Polizeiverordnung vom 29. Dezember 1866, A.⸗Bl. pro 1867 Seite 18 zur Anwendung gebracht werden. 2) Nach der von den Ministern ertheilten Anwei⸗ sung soll ferner dem in der Form der Hauskollekte bewirkten Einsammeln von Geldbeiträgen durch Vereine dann entgegenge⸗

treten werden, wenn anzunehmen ist, daß deren Hauptzweck eben

nur ein organisirtes Kolleftiren bildet.

Da unter dem Abholen von Vereinsbeiträgen nur die Ein⸗ ziehung von solchen, nach Zeit und Höhe bestimmten Beitrãgen verstanden werden kann, zu deren Entrichtung eine nachweisbare rechtliche Verpflichtung auf Seiten der Vereins mitglieder vor⸗ liegt, so bedarf jedes von Haus zu Haus bewirkte Cinsammeln von Beiträgen bei Personen, welche dem Verein nicht ausdrück⸗ lich beigetreten sind, mögen sie auch früher thatsächlich bereits Beiträge an denselben entrichtet haben, sowie jedes derartige Er= heben von Zahlungen, zu denen eine rechtliche Verpflichtung nicht nachweisbar ist, als Hauskollekte der staatlichen Genehmigung, ohne deren vorgängige Ertheilung solche Sammlungen unstatt—⸗ haft sind. Ein gleiches gilt von dem in der gedachten Form be⸗ wirkten Einsammeln von Zeichnungen zu Vereinsbeiträgen bezw. von Beitrittserklärungen zu Vereinen der oben bezeichneten Art.

Der Kaiserlich deutsche Botschafter bei der Hohen Pforte, Freiherr von Werther, ist nach n, 9 Sommeraufenthalts in Bujukdere mit dem Botschaftspersonal nach Pera zurückgekehrt.

Der Königlich italienische Gesandte am hiesigen Hofe, Sraf von Launay, ist von Mailand, wohin derselbe sich in Anlaß des Besuches Sr. Majestãt des Kaisers und Königs be⸗ geben hatte, nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Dem kommissarischen Kreis⸗Thierarzte Janson zu Prie⸗ born ist die kommissarische Verwaltung der greis⸗Thierarztftelle der Kreise Erefeld und Gladbach übertragen worden.

Breslau, II. Jopember. Ihre Kongtichen S5, ten der Prinz und die Prinzessin Älbrecht trafen gestern Abend 8 Uhr 44 Minuten von Schloß Camenz auf dem Centralbahnhofe ein. In ihrer Begleltung befanden sich der SHaus⸗ und Hofmarschall Graf von der Schulenburg⸗Wolfsburg und der persönliche Adjutant von Jagow, Rittmeister à la suite des 1. Brandenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 2, sowie die Ober⸗Hofmeifterin Gräfin von Keyserlingh und die Hofdame Gräsin von Schweinitz und Crain. Mit dem Schnellzuge der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn setzten Höchstdieselben die 1 nach Berlin fort, um Sich von da nach Hannover zu begeben.

Stralsund, 10. November. In der heutigen (3. Sitzung des Neuvorpommerschen Kommunalland tages wurde nach lebhafter Diskussion bezüglich der Verbesserung der FKom⸗ munikation zwischen Stralsund und Altefähr beschloffen, in einer nochmaligen Vorstellung an den Ober⸗Präsidenten der Provinz die staatliche Unterstüßung zur Erreichung des angestrebten Zweckes dringend zu erbitten, und eine befondere Kommission zur Ausarbeitung und Vorlegung einer solchen Vorstellung nieder⸗ gesetzt. Hierauf wurde der Jahresbericht und die Rechnung pro 1874 der ständischen Irrenheil⸗Anstalt zu Greifswald durch Er⸗ theilung der Decharge erledigt. Um 12 Uhr wurde die Sitzung geschlossen, und begaben sich darauf die zur Inspizirung der stän⸗ dischen Irren⸗ und Siechenbewahr⸗, sowie der Taubstummen⸗ Anstalt ernannten Kommissionen nach den genannten Instituten.

Cassel, 11. November. In der heutigen Sitzung des Kommunallandtags wurde der Gefetzentwurf und das Reglement über die He sische Brand⸗Versicherungs⸗Anstalt be⸗ rathen. Ein aus der Mitte der Versammlung eingebrachter An⸗ trag auf anderweite Bestimmungen über die Klaffifikatlon und den Prämientarif war die Veranlassung einer Aussetzung des ganzen hierüber lautenden Abschnitts des Reglements. Im Uebrigen wurde der . mit den von dem Hauptausschuß gestellten Abanderungsankrägen zugestimmt.

Lauenbnrg. Ratzeburg, 13. November. Nach einer Allerhöchsten Verordnung vom 3. d. M. wird die Dis pensation vom Aufgebot, vom gesetzlichen Alter der Ehemündigkeit, vom Verbote der Ehe zwischen einem wegen Ehebruchs Geschiedenen und seinem Mitschuldigen, sowie von dem Verbote, nach welchem Frauen vor Ablauf des zehnten Monats seit Beendigung ihrer früheren Ehe eine weitere Ehe nicht schließen dürfen, von dem Minister für Lauenburg ertheilt.

In dringenden Fällen kann der Landrath zu Ratzeburg eine Abkõrzung der für die Bekanntmachung des Aufgebots be⸗ stimmten Fristen (85. 46 und 47 des Reichsgesetzes vom 6. Fe⸗ bruar 1875) gestatten und bei vorhandener Lebensgefahr von dem Aufgebote ganz entbinden.

Diese Verordnung tritt mit dem 1. Januar 1876 in Kraft.

Bayern. München, 11. November. Der Kronprinz Rudolf von Oesterreich hat mit dem gestern Abend kurz nach 8 Uhr von hier abgegangenen Simbacher Schnell zuge die Rückreise nach Bien angetreten. Prinz und Prinzessin Leopold hatten dem stronprinzen das Abschiedsgeleite zum Bahnhof ge⸗ geben. Der König überraschte alsbald die hohen Herrschaften mit einem Besuch und begleitete den Kronprinzen, nachdem der

Gala⸗Kõnigszug dem betreffenden Schnellzug angehängt und der

König den Kronprinzen zu sich in seinen Reisewaggon eingeladen hatte, bis nach Simbach. Nach einem dort eingenommenen Souper kehrte Se. Majestãät um 115 Uhr mittels Extraʒuges hierher zurück und traf nach 2 Uhr Morgens wieder in Jer Königlichen Residenz ein. Das zum Königlichen Ho f⸗ lager gehörige Personal hat am künftigen Sonntag zu Hohen⸗ schwangau in Funktien zu treten. Es haben dorthin abzugehen: Staatsrath v. Eisenhart, Major Frhr. v. Hertling, Leibarzt Ober⸗ Medizinal⸗ Rath Dr. Schleiß v. Löwenfeld, Staats⸗ anwalt Dr. Ziegler und Geheimer Sekretär Stautner. Der König wird am kommenden Sonntag nach Hohen⸗ schwan gau überfiedeln. Außer den früher erwähnten vier Legaten des Prinzen Karl für die Armee im Gefammt= betrage von 196 099 Gulden hat der Prinz der bayerischen Armee auch seine Bibliothek nebst den gesammten Landkarten⸗

der Armee, und ferner dem 1. Kürasster⸗Regiment einen Betra von 952 Fl., wie ihn der Verstorbene bei a. diesem 63. giment alljãhrlich hatte zufließen lassen, vermacht. Der König hat nun durch Allerhõchste Entschließungen vom 24. September und 24. Oktober d J. die Annahme saͤmmtlicher Vermãchtnisse genehmigt, sowie die Stiftung von 46000 Fl. zur Verleihung theilweiser Freiplãtze im Kadettencorps mit der Bezeichnung Prinz Karl⸗Stiftung für Militãr⸗Freiplãtze im Kadettencorps/ bestãtigt und angeordnet, daß diese Stiftung mit den übrigen Legaten als ein neuer Beweis der unermüdeten Fürsorge, welche Se. Königliche Hoheit Prinz Karl von Bayern schon bei Lebzeiten den Militärangehörigen und deren Hinterbliebenen angedeihen ließ, durch das Kriegsministerial⸗Verordnungsblatt der Armee bekannt gegeben werde. Wie die „Allg. Ztg.“ vernimmt, hat der König den hochbetagten Staatsrath im 0. D. D. Fisch er unter Verleihung des Prädikats Excellenz in den erbetenen Ruhestand versetzt und an dessen Stelle den Staatsrath im außerordentlichen Dienst Hrn. v. Eisenhart unter Beibehaltung seiner bisherigen Stellung als Sekretär Sr. Majestãt heute er⸗ nannt. Die „Allg. Ztg. schreibt: Die zur Zeit noch unaus⸗ getragene Kontroverse zwifchen dem Bischof von Fe⸗ gensburg und dem Staats-⸗Minister v. Lutz hat bezũg⸗ lich der Persönlichkeiten, welche angeblich dem Minister v. Lutz über die in seiner „Offenen Antwort“ an den Bischof enthaltenen Angaben Mittheilungen gemacht haben sollten, zu verschiedenen Gerüchten und Vermuthun⸗ gen Anlaß gegeben; einzelne Blätter bringen bereits ganz offene Andeutungen. Wir können versichern, daß diese Gerũchte :hat⸗ sächlicher Begründung entbehren; dieselben können wohl nur aus dem Grunde veranlaßt sein, daß eine der genannten Per⸗ sõnlichkeiten damals noch in der Regensburger Diözese sich be⸗ fand, als der in Frage gestellte Pauschalbericht erlassen wurde, und so möglicherweise von der Existenz und dem Inhalt der⸗ selben Kenntniß haben kann. Sollte das böse Gewissen diesen ganz unbegründeten Verdacht wachgerufen haben, fo verdient dies immerhin Beachtung.

Würzburg, 11. November. Betreffs der Beschwerde, welche Do m kapitular Melchior Hohn wegen Verletzung seines verfassungsmäßigen Wahlrechtes im Juli d. J. bei der Königlichen Staatsregierung eingereicht hat, ist eine ministerielle Entschließung dieser Tage erfolgt. Dieselbe soll, in ihren Aus⸗ , . , . Hohn seine Stellung im Kapitel a eirat es Bischofs diese egenũ ach⸗ drücklichst wahren. 16 r,

J Sachsen. Dres d en, 12. November. Se. Majestãt der König wird mit dem ehemaligen Großherzog von Toscana, dem Prinzen Gustav von Wasa und dem Prinzen Georg heute Abend wieder hier eintreffen.

HSessen. Darm stadt, 19. November. Nach den Land⸗ tagsabschieden von 1824 und 1856 können die auf der Staats⸗ kasse haftenden jährlichen ständigen Renten durch Ueberein⸗ kunft mit den Rentenberechtigten abgelöst werden. In diesem Fall wird gegen Abtretung der Rente an die Staatsschulden— Tilgungskasse den Rentenberechtigten der der abgetretenen Rente entsprechende Kapitalbetrag in proz, auf den Fonds dieser Rente selbstt ausgefertigten Obligationen ausgezahlt, die bezügliche Rente aber, welche nunmehr in Folge deren Abtretung jährlich von der Haupt⸗Staats kasse zur Staatsschulden⸗Tilgungskasse zu bezahlen ist, zur jãhrt⸗ lichen Verzinsung und successiven Abtragung des Kapitals mit⸗ telst jährlicher Verloosung verwendet. In welchem außerordent⸗ lichen Umfang von jener Ablösung nach und nach Gebrauch ge⸗

Zwecke von der Staatsschulden⸗-Tilgungskasse allmählich für drei Millionen Gulden Obligationen hinausgegeben worden sind. Hiervon entfallen auf das vorige Jahr und das Jahr 1867 allein je 1 Million Gulden, während in den Jahren 1824 und 1825 und bezw. für die Zeit bis 1867 im Ganzen nur 1 Million Gulden hinausgegeben wurden.

Mecklenburg. Ludwigslust, 11. November. Der Sroßherzog ist mit seinem hohen Besuche, dem Prinzen August von Württemberg, heute Abend von hier nach Letz⸗ lingen zur Jagd abgereist, und kehrt am Sonntag, 14, früh Morgens, hierher zurück. Am Dienstag, den 16. d. M., wird der Großherzogliche Hof von Ludwigslust nach Schwerin wiederum übersiedeln.

Desterreich⸗ Ungarn. Wien, 12. November. Der Kaiser ist gestern von Gödölls, der Kronprinz Erzherzog Rudolf von München in Wien angekommen.

Der Kaiser hat am 28. Oktober d. J. dem vom krainischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfe, womit der 5. 39 des Gesetzes vom 29. April 1873 zur Regelung der Rechts verhältnisse des Lehrstandes an den offentlichen Volkz⸗ schulen abgeändert wird, die Allerhöchste Sanktion zu ertheilen geruht. Durch dieses Gesetz werden die Bezüge des weiblichen Lehrpersonales jenen des männlichen gleichgestellt.

. (BW. T. B.) Die Kaiserin hat aus Anlaß des 109jährigen Jubiläums des in Hernals bestehenden Bildungs⸗ Institutes für Offizierstschter zur Vermehrung der Zoͤg⸗ lingsstellen zehntausend Gulden angewiesen und in einem von der „Wiener Zeitung“ veröffentlichten Handschreiben zur wirk⸗ samen Unterstützung und Förderung der Zwecke des Institutes

aufgefordert.

Der Budgetaus schuß berieth gestern den Titel Unter⸗ richts Ministerium, wobei eine längere Debatte über die Ver⸗ theuerung der Lehrmittel an den Mittelschulen und Voksschulen stattfand. Der Unterrichts ⸗Minister gab beruhigende Äufklä⸗ rungen. Bei dem Titel ‚Universitãt in Innsbruck“ beantragte der Referent die Resolution, die Regierung möge sammtliche auf Innsbruck bezügliche Universitãts alten sowie die Institutionen

und Gesetze des Jesuitenordens dem Abgeordnetenhause vorlegen.

und Plansammlungen zur Aufstellung im Sauptkonservatorium .

macht worden ist, mag daraus erhellen, daß zu dem fraglichen

Der Unterrichts Minister gab den Aufschluß, daß mittlerweile zwei Professuren durch Nichtjesuiten besetzt wurden, und lehnte entschieden die Resolution ab, welche schließlich als zurückgezogen erklärt wurde, nachdem der Referent bemerkt hatte, er werde persönlich die Akten vom Minister verlangen. Auf die Anfrage Giskra's wegen der mährischen Universität erwiderte der Unterrichs⸗ Minister, daß die Verhandlungen fortgesetzt würden, doch kõnne unter den gegenwärtigen sinanziellen Verhältnissen von der Errichtung einer Univerität keine Rede sein. Eine Versammlung von 33 Ab⸗ geordneten berieth die Zellfrage und beschloß, ein Comité zu wählen, welches erwägen möge, ob ein Resolutionsantrag im Sinne der vertragsfreundlichen gemäßigten Zollpolitik mit Ab⸗ sehung von einem Minimaltarife sich empfehle. Das Comits habe ein Programm für die freie Vereinigung von Abgeordneten zu entwerfen, welche für eine gemäßigte, alle Reichsinteressen gleichmãßig berücksichtigende Zollpolitik günstig gestimmt sind. Dieser Parteigruppe sind bisher 50 verfassungstreue Abgeordnete beigetreten. In das Comité wurden gewählt: Brestel, Coronini, Schaup, Granitsch und Walterskirchen.

Pest, 11. November. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhau ses wurde die Generaldebatte über das Budget mit dem Referate Oerdödys eröffnet, nachdem der Finanz⸗ Minister Szell versprochen, daß der Quartalausweis über die Finanzgebahrung in den Monaten Juli bis September morgen veröffentlicht werde, und die Annahme der Anträge des Finanz⸗ ausschusses empfohlen hatte. Der Finanz ⸗Minister Szell wies auf die Rede hin, die er anläßlich der Unterbreitung des Budgets gehalten, und sagte, daß er es nicht für nothwendig erachte, jetzt seine Ansichten nochmals auseinanderzusetzen. Ignaz Helffy be⸗ fürwortete sein Separatvolum. Zsedenyi sprach für die An⸗ nahme der Vorlage. Er drückte die Hoffnung aus, daß die Regierung auch noch an den zu votirenden Sum⸗ men Ersparnisse durchführen, dieselben aber jedenfalls als Maximalausgaben berechnen werde. Sollten die Einnahmen geringer ausfallen, als sie präliminirt worden, müsse dieser Aus⸗ fall jedenfalls auf einer anderen Seite erspart werden, und dies sei nicht so unmöglich, namentlich wenn der Staat die ver⸗ schiedenen Unternehmungen aufgeben würde. Den anzulegenden Reservefonds dürfe der Finanz⸗Minister keineswegs zur Deckung eines Defizits verwenden. Benjamin Kalle (rechte Opposition) erkärte, daß er das Budget eben so wenig, wie die Steuer⸗ erhöhung acceptire, nachdem die Regierung mit keinem Schritte bewiesen habe, daß sie den Staatshaushalt auch wirklich regeln werde.

12. November. (W. T. B.) Nach den amtlichen Aus⸗ weisen der Staatskassenverwaltung betrugen die Staats⸗ einnahm en in den ersten9 Monaten dieses Jahres 5,366,566 Fl. mehr, die Ausgaben 11,B 966,695 Fl. weniger, als im vorigen Jahre.

Schweiz. Bern, 12. November. (W. T. B.) Der Präsident des Bundesgerichts Dr. Blumer ist heute in Lausanne gestorben. Kasimir Pfyffer, der ron 1848 bis 1863 das Amt des Bundesgerichts⸗Präsidenten bekleidete, starb gestern in Luzern.

Großbritannien und Irland. London, 11. November. Der Prinz von Wales vollendete am 9. d. M. sein 34. Lebensjahr. Der Geburtstag des Thronfolgers wurde in

London, Windsor und Sandringham in der üblichen Weise⸗

festlich begangen. Die Quartiere des Westendes von London waren zu Ehren des Ereignisses am Abend glänzender als je illuminirt. Eine Depesche aus Calcutta meldet die Ernen⸗ nung des General⸗Lieutenants Sit F. P. Heines zum Ober⸗ Befehlshaber der Truppen in Indien an Stelle von Lord Napier of Magdala, dessen Amtstermin abgelaufen ist.

Canada. Aus Quebeck wird unterm 10. d. per Kabel gemeldet: Die Regierung hat dier Adresse in Erwiderung auf die Rede des Vize⸗Gouverneurs durchgesetzt, nachdem die Amen⸗ dements der Opposition mit großen Majoritäten niedergestimmt worden. *

Ueber die Festlichkeiten zu Ehren des Prinzen von Wales in Bombay wird der „Times“ von ihrem Spezial⸗ berichterstatter unterm 10. d. berichtet:

Der Empfang der eingeborenen Fürsten Seitens des Prinzen ven Wales war großartig und glänzend. Hinter den Rajahs von Tolapur, Mysore, Udaypore, Kuich und Baroda kam Sir Salar Jung mit der Deputation des Nizam, in der sich viele Rajahs, Nabobs und Häuptlinge befanden. Der Geburtstag des Prinzen wurde in ganz Indien durch Salutschüsse gefeiert. Um 4 Uhr Nach⸗ mittags besuchte der Prinz die Admirale, und els er sich von ihnen verabschiedete, wurden Salutschüfse abgefeuert und die ganze Flotte war illuminirt. Bei seiner Landung wurde er von dem Vize⸗ könig und dem Gouverneur von Bombay empfangen. Der Prinz, der Vicekönig und der Gouverneur machten hierauf mit ihrem Gefolge in sieben Equipagen eine zweistündige Fahrt durch die glänzend illu⸗ minirten Straßen Bombayg. Die Mellen von Lampen boien einen feenhaften Anblick, und die Eingeborenen enifalteten auf der ganzen Route ungewöhnlichen Enthustasmus. Der Vizekönig verabschiedet sich morgen von dem Prinzen und beziebt sich nach Mittel Indien und Rajputana. Das Thermometer zeigt 858 Grad. Bombay prangt noch immer im Festesschmucke, und es berrscht lebhafte Be⸗ wegung, da ein solches Schauspiel daselbst noch niemals geboten wurde. Der Prinz dankte dem Gouverneur für die zu seinem Empfange ge⸗ troffenen Arrangements. Die Besatzungen der Serapis“ und des Osborne wurde festlich bewirthet. Außer den Häuptlingen und ihren Gefolgen sind Tausende von Eingeborenen in Bombay ver- sammelt. Der Nizam ließ sich wegen Kränklichkeit entschuidigen. Sir Salar Jung wurde gut empfangen.

Die neueste Depesche des Dr. Russell aus Parell (Bombay), 11. November, berichtet:

Der Vizekönig verabschiedete sich von dem Prinzen von Wales in Darell nach dem Empfange der Sirdars in herzlicher Weise.

inige der Letzteren waren enttäuscht, weil bei der Levse nicht län- ere Audienzen gegeben wurden. Den Angaben des Sekretariats zu⸗ olge wurden 89 Personen, hauptsächlich Europäer und Parsen, vor- gestellt. Der Rajah von Kolapore erschien in großer Gala. Der Prinz sprach die Hoffnung aus, daß der Tod des letzten Rajahs den gegerwärtigen Rajah nicht verhindern würde, England zu besuchen. Er vernahm mit Vergnügen, daß der Raja Forischritte in jeiner Ausbildung gemacht habe, und bemerkte, es sei ein großer Vortheil für ihn, daß er im Stande sei, englisch zu sprechen. Der Prinz machte ihm eine Diamanten⸗Tabatièce, einen Krummsäbel, ein Miniatur⸗ bild, Bücher, sowie eine Medaille zum Geschenk. Er empfing ein Schwert und einen Dolch. Zunächst wandte sich Se. König⸗ liche Hoheit an den Häuptlinz von Ureypore, dem er sein Bedauern darüber ausdrückte, daß er wegen Mangel an Zeit die

auptftadt seiner alten und tapferen Dynastie nicht besuchen könne.

r überreichte ihm einen Krummsäbel, eine Büchse, eine Medaille, an Portrait, sowie eine Diamanten - Tabatiste und verschiedene

ücher. Er empfing Geschenke von ähnlichem Werth. Dann wurde der jugendliche Guikowar von Baroda vorgestellt. Der Prinz be⸗ merkte, er werde seine Carrière mit Interesse verfolgen, und empfahl ihm dringend, seine Studien im Englischen und in der Reit⸗ unst nicht zu vernachlässigen. Er überreichte ihm eine Reimpeitsche, einen Krummsähel, eine Diamanten ˖ Tabatiere, Bücher und einen Ring. Die Aeußerungen des Prinzen erzeugten einen guünstigen Ein

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druck. Bei dem Diner im Goupernementspalast waren 82 Ceuverts gelegt. Die Tischgesellschaft beftand hauptsächlich aus Beamten und deren Damen. Am Abend erschien der Prinz in Begleitung des Gouverneurs und seines Gefolges auf dem vom Bycalla⸗Klub den Offizieren des Geschwaders veranstalteten Balle, der sehr glänzend war. Der Vizekönig hat Bombay verlassen, um eine Rundreise durch die bisher noch nicht besuchten Staaten von Rajputang zu unternehmen. Die Folgen des Besuches des Prinzen nehmen größere Dimensionen an. Während des gestrigen Tages wohnte der Prinz auch einem greßen Schulfest an, bei welcher Gelegenheit über 7000 Schulkinder aller Kasten festlich bewirtbet wurden. Die Kinder sangen bei dieser Gelegenheit die ins Hindostanische übertragene Hymne God bless ths Frince of Wales..

Frankreich. Paris, 12. November. (W. T. B.) Das Ergebniß der gestrigen Ab stim mung der Nationalversamm⸗ lung über den Wahlmodus bei den politischen Wahlen erregt große Sensation. Wie aus parlamentarischen Freisen verlautet, wären die Konserwativen jetzt sehr geneigt, auf eine möglichst baldige Auflösung der National versammlung einzugehen.

Ver sailles, 12. November. (W. T. B.) Nati onal⸗ versammlung. Die zweite Lesung des Wahlgefetzes wurde fortgesetzt, die Artikel 15— 21 wurden genehmigt. Ein Amendement, wonach die Uebernahme eines Mandats zu der gesetzgebenden Versammlung unentgeltlich erfolgen und eine Ent⸗ schädigung daher nicht stattfinden sollte, wurde abgelehnt. Zur Berathung des Munizipalgesetzes wurde der nächste Montag bestimmt. Der Justiz⸗Minister Dufaure hat das neue Preß⸗ gesetz vorgelegt. Nach demselben sind die meisten Preßdelikte, wie seither, der Kompetenz der Schwurgerichte überwiesen, nur einige Preßvergehen werden von den Zuchtpolizeigerichten abge⸗ urtheilt. Bei Beleidigung auswärtiger Souveräne tritt auf An⸗ trag des Ministers des Auswärtigen die gerichtliche Verfolgung von Amtswegen ein. Mit der Annahme des Preßgesetzes erfolgt die Aufgebung des Belagerungszustandes an allen Orten, aus⸗ genommen in Paris, Lyon, Marseille, Versailles und Algier, wo derselbe noch bis zum 1. Mai 1876 bestehen bleibt.

Spanien. Barcelona, 12. November. (W. T. B.) Gestern haben sich abermals 548 Carlisten den Regierungs⸗ behörden gestellt, nachdem eine Streifschaar derselben an⸗ gegriffen und zersprengt worden war.

Italien. Rom, 9. November. Heute Morgen sind der Minister⸗Präsident und der Minister des Auswärti⸗ gen nach der Hauptstadt zurückgekehrt. Der Minister für Handel, Gewerbe und Ackerbau hat heute im Namen des Königs den vierten Kongreß von Vertretern der italienischen Handels kammern im großen Saale der Horatier und Curatier des Konservatorenpalastes auf dem Kapitel eröffnet. Der Präsident der römischen Handelskammer und nach ihm der Bürgermeister Venturi gaben ihre Freude zu erkennen, die Vertreter der großen italienischen Handelsplätze in Rom ver⸗ einigt zu sehen, um die Interessen des italienischen Handels zu berathen. Der Minister und die Ministerialbeamten, der Präfekt und der Bürgermeister verließen darauf den Saal. Die Ver⸗ sammlung, etwa 100 Delegirte zählend, wählte darauf C. Guer⸗ rini zum Präsidenten und zu Stellvertretern desselben die Präsi⸗ denten der Handelskammern von Mailand, Turin, Genua und Neapel. Die zur Untersuchung der sizilianischen Zu⸗ stände ernannte Kommission ist am 5. d. Mts. auf dem Kriegsschiffe ‚Messagere! im Hafen von Palermo angekommen. Mehrere sizilianische Parlaments deputirte, Ter sellvertretende Präfekt, der Bürgermeister, der Präsident des Provinzialraths, der Quästor und andere Civil⸗ wie Militãrbeamte nahmen sie am Ausschiffungsplatze in Empfang und begleiteten sie in das Hotel Trinacria, wo die Kommission ihr Duartier aufschlug. Ein Bataillon Linien⸗Infanterie war aufgestellt und die Regiments kapelle spielte den Tönigsmarsch auf.

Griechenland. Athen, 12. November. (W. T. B.) Die mit der Untersuchung gegen die früheren Minister Va⸗ lassopulos und Nikolopulos beauftragte Kommission der Deputirten kammer hat dieselben einem Verhör unter⸗ zogen und darauf die Untersuchungshaft gegen sie verhängt. Die Kammer hat dem Antrage des Ausschusses gemäß das Gesetz angenommen, durch welches 31 in der vorigen Session mit ungenügender Stimmenzahl beschlossene Gesetze für ungültig erklärt werden.

Türkei. Konstantinopel, 11. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Agence Havas⸗Reuter“ wäre man in Folge hier eingelangter Nachrichten nicht ohne Besorgnisse wegen Ruhestörungen, die in Bulgarien ausbrechen könnten. In dem Befinden des Großvezirs ist eine Verschlimmerung ein⸗ getreten und gilt sein Zustand als bedenklich.

Die „Politische Korrespondenz vom 12. d. M. meldet aus Belgrad, daß, da die serbische Regierung die Mittheilung erhalten habe, daß beträchtliche türkische Truppenkörper aus dem Lager von Nisch in das Innere des Reichs zurückbeordert wor⸗ den seien, auch der Rück marsch der serbischen Truppen von der Grenze angeordnet worden sei und daß deshalb auch der beabsichtigte Abmarsch der Belgrader Miliz an die Grenze unterbleibe.

Nußland und Polen. St Petersburg, 11. November. Ein Theil des Chanats Fokand ist unter russische Verwal⸗ tung gestellt worden. Dieser Akt ist durch einen Tagesbefehl des General⸗Adjutanten Kaufmann, datirt vom 25. September (a. St.), aus dem Bivouak bei der Furth Min⸗Bulak am rechten Ufer des Syr⸗Darja, vollzogen worden, der an der Spitze der letzteinge⸗ troffenen Nummer der Turkest. Ztg. in folgendem Wortlaut abgedruckt ist: „Bis zur Allerhöchsten Genehmigung gehen die Landstriche am rechten Ufer des Syr⸗Darja von unserer Grenze gegenüber der Anfiedelung Obchurek bis zum Fluß Naryn, die bisher zum Bestande der Besitzungen des Chans von Ftokand gehörten, von heute ab in russische Verwaltung über. Zum Chef dieser Verwaltung im Namanganschen Gebiet und der in demselben zurückbleibenden Truppen wird der Flügel⸗Adjutant Oberst Skobelew ernannt. Ein zweiter Tages befehl überträgt den durch die Ernennung des Obersten Skobelew freigewor⸗ denen Posten des Chefs der Kavallerie des Detachements dem Ober st⸗Lieutenaut von Brevern. Die Kaschgarische Ge⸗ sandtschaft hat am J. November Abends auf der Nikolai⸗ bahn die Rückreise in ihre Heimath angetreten.

Amerika. (A. A. C.) Aus New⸗Jork wird unterm 10. ds. per Fabel gemeldet: Vize⸗Präsident BWilson in Washing ton hatte heute im Bade einen zweiten Schlag⸗ anfall. Man hält jedoch seine baldige Wiedergenesung füt ge⸗ wiß. Die letzte Anwesenheit des Präsidenten GSrant in Utah dürfte, wie aus Washington gemeldet wird, eine ent⸗ schlossenere Politik Seitens der Regierung der Vereinigten Staaten gegen die Mormonen zum Ergebniß haben. Der Präsident

welche absichtlich den Gesetzen der Union Trotz bieten, und ge⸗ zwungen werden sollten, den Gesetzen, ebenso wie andere Bürger, Gehorsam zu leisten.

Asien. Dem Reuterschen Bureau wird aus Singapore vom 10. d. M. telegraphirt: Gouverneur Jervois ist von Pe⸗ rak hierher zurückgekehrt. Den neuesten Berichten zufolge wurde der Leichnam des von den Eingebornen ermordeten Mr. Birch im Flusse gefunden. Fünfzehnhundert Mann britische Truppen sind von Kalkutta und Hongkong auf dem Marsche, um an den weiteren Operationen gegen die Malayen Theil zu nehmen.

Vr. 46 des Central⸗Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler⸗Amt, hat folgenden Inhalt: Allge⸗ meine Verwaltungssachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Münzwesen: Nebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen. Maß und Gewichtswesen: Nachträge zur Eich⸗ ordnung vom 16. Juli 1869, zum Erlasse vom 15. Februar 1871 und zur Instruktion vom 10. Dezember 1869. Zoll⸗ und Stenuerwesen: Bundesrathsbeschluß, betreffend zollamtliche Behandlung der Güter auf Eisenb ahnen; Veränderung der deutschen Zollgrenze und damit zusammenhängende Veränderungen bei Steuerstellen. Marine und Schiffahrt: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung des 5 23 der Schiffs vermessungs⸗Ordnung vom 5. Juli 1572; Beginn von See⸗ steuermauns 2c. Peüfungen; Hafenabgaben in Honfleur. Justiz⸗ wesen: Uebereinkunft zwischen der Kaiserlich deutschen und der König⸗ lich belgischen Regierung wegen gegenseitigen Verzichts auf die Bei⸗ bringung von Trauerlaubnißicheinen. Heimathswesen: Eatscheidun⸗ gen des Bundesamts für das Heimathwesen. Konsulatwesen: Er⸗ nennungen ꝛc. Personalveränderungen ꝛc. : Ernennungen beim Rech⸗ nungshofe.

Die Nr. 86 des Amts⸗Blatts der Dentschen Reichs⸗ PVost⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 10. November 1875. Einziehung der Dreipfennigstücke durch die Landeskassen. Bescheidungen: vom 5. November 1875. Weiter⸗ sendung ven pestlagernden Chiffre Briefen unter der Adresse einer be⸗ stimmten Persen.

Reichstags Angelegenheiten.

In der gestrigen Sitzung der Konkursordnungs⸗Kom⸗ mission des Reichstages gelangte dieselbe bis zu 3. 19 des Entwurfs, exkl., und genehmigte 5. 118 in der Fassung der Regierungsvorlage. Ven den gestellten Anträgen sind folgende hervorzuheben: §. 4, 2, welcher dem Reichskanzler, mit Zustimmung des Bundesraths, zie Anwendung eines Vergeltungsrechts ausländischen Gläubigern gegen⸗ über gestattet, beantragte Abg Frankenburger zu beseitigen und dafür die Anwendung eines Vergeltungsrechts gegenüber den Konkursgläu⸗ bigern in Staaten, zwischen denen und dem Deutschen Reiche Gegen⸗ seitigkeit nicht befteht, den Gerichten selbftändig zu über lassen. Dieser Antrag wurde verworfen. Ein fernerer Antrag des Abg. Frankenbur⸗ ger zu 5. 11, daß während der Dauer des Konkursver fahrens zu Gunsten einzelner Konkarsgläubiger Arreste und Zwangs vollstreckungen in dasjenige Vermögen des Gemeinschuldners stattfiaden, weiches er nach Eröffnung des Konkarses durch Erbschaft, Vermächtniß, Schen⸗ kung, Glücksfälle erwirbt, wird von der Kommissian, als an sich berechtigt, anerkannt, die Beschlußfassung darüber jedoch verschoben. Die nächste Sitzung der Konkursordnungs⸗Kommission findet Montag statt.

Nr. 32 des Amtsblatts der Deutschen Reichs⸗ Telegraphen Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügung vom 6. November 1375: Sorgfältige Berichtigung und Ergänzung der Stationsverzeichnisse, Tarife ꝛc., Bescheidung vom 7. November 18575: Verfügung der Kaiserlichen General ⸗Direktion der Telegraphen vom 7. November 1875 an sämmtliche Kaiserliche Telegraphen ˖ Direk⸗ tionen, betreffend Telegraphen⸗Apparate.

Kunst, Wissenschaft und Ziteratur.

Die in Mailand erscheinende Lombardia“ schreibt: In einem Saale unseres Stadthauses ist gezenwärtig Tizians Danas ausgeftellt, welche die russische Regierung kürzlich fär 630, 000 Lire angekauft hat. Tizian malte dasselbe im Jahre 1530 zu Belogna und hatte zum Modell die Tochter seines Freundes Palma Vecchio, Namens Violante. Eine Magistratsperson in Bologna erstand vor an⸗ deren Bewerbern das Meisterwerk um die Summe von 120) Goldseudi. 1796 gelang es seinem Nachkommen und Erben, das Bild den Nach⸗ forschungen der Franzosen, welche es nach Paris schaffen wollten, zu entziehen. Er ließ es nämlich mit einer Wildschweins jagd in Wasser⸗ farben übermalen. Dieser Besitzer starb im Jahre 18 0; seine Erben stritten sich um das Bild, und ihre Prozesse darüber dauerten bis 1860. Das ursprüngliche Bild war nach mannichfachen Schicksalen on einem italienischen Künstler wieder hergeftellt worden.

Aus Dässeldorf, 11. November, schreibt man der Köln. Ztg.“: Am 8. November entdeckte Hr. Direktor Palisa in Pola wiederum im Stembilde des Widders noch einen Planeten zwölfter Größe, dessen Ort so angegeben ist:

mittlere Zeit Pola Rectascensien nördliche Deklination 8. Nov. 12 Uhr 14 M. 3 Uhr 0 M. 12 S. 19 Grad 8 Durch diesen neunten österreich ichen Planeten wird die Anzahl der bekannten kleinen Planeten auf 155 gebracht, von welchen im gegen⸗ wärtigen Jahre 15 entdeckt sind.

Gewerbe und Sandel.

Die Actien Gesellschaft Saline und Seelbad Salzun⸗ gen hat die Genehmigung zur beabsichtigten Emission von 1500900 Mark Prioritäts⸗Aktien erhalten; es sell dieser Erweiterung des Ge⸗ sammt · Kapitals gegenüber eine Reduktion des Aktien⸗Kapitals um dSõ0 000 Thlr. vorgenommen werden.

Der Aufsichtsrath der Nürnberger Aktien⸗Brauerei (Heinrich Henninger) hat die Dividende für das am 30. Sep- tember cr. abgelaufene Geschäftejahr auf 6 * festgesetzt. In den beiden gerangegangenen Jahren waren je 8 X zur Vertheilung ge⸗ kommen. ;

Die Bank für Süddentichland in Darm stadt fordert die Inhaber der von ihr ausgegebenen Banknoten, wie aus einer im sffentlichen Anzeiger enthaltenen Bekanntmachung zu ersehen, wiederholt auf, längstens bis zum 31. Dezember d. J die Einlösang derselben zu bewirken, widrigenfalls sie als werthlos ver fallen.

St. Petersburg, 13. November. (W. T. B) In der heuti- gen Nummer des Regierung sanzeigers wird ein Kaiserlicher Ukas an den Senat vom 11. d. veröffentlicht, in welchem die Kom- misston zur Liquidirung der Geschäfte der Moskauer Komm erz⸗ und Leihbank vor Kaiser bestätigt und die sofortige Ausführung des derselben ertheilten Auftrags anbefohlen wird.

Verkehrs⸗Anstalten. ; ö Nr. 89 der Zeitung des Vereins deutscher Eisen bahn Verwaltungen“ hat folgenden Inhalt: Verein deuticher Eilenbahn · Verwaltungen: Bayerische Verkehrsanstalten, Plattling⸗ Mühldorf erõffnet 2. Beilage: Coursblatt vom 30. Oktober 1875. In den nächsten Tagen wird eine neue bis auf die Gegen wart vervollständigte und berichtigte Ausgabe des von dein technischen Bureau der Magdeburg ⸗Halberstãdter Eisenbahn herausgegebenen Norddeutschen Eisenbabn⸗-Kursbuches“ erscheinen. Wir benutzen diese Gelegenheit, um in Ergänzung der von uns bereits in Nr. 253 veröffentlidten Ankündigung des empfeblenswerthen Werk chens mitzutheilen, daß dasselbe außer bei sämmtlicken Billet Expe⸗ ditienen der ꝛc. Eijenbahn auch durch die Rezistratur derselben zu

Magdeburg zum Peeise von 59 3 zu haben ist. . . Plymouth, 12. November. IB. T. B.) Der fällige Dampfer

ist dem Vernehmen nach zu der entschiedenen Ansicht gelangt, daß die Mormonen als Personen behandelt werden sollten,

aus Westindien, Moseller ist eingetroffen.