BVerlossung, Amortisation,
Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen
Papieren. S666 Vekanntmachung. Vierte Berloosung der Berliner Stadt Obli— gationen vom Jahre 1866, 1869 und 1870 à 48x, ; gekündigt zum 1. April 1876.
In Folge unserer Bekanntmachung vom 16. Okto ber 1875 wurden heute bei der stattgehabten vierten n. von Berliner Stadt⸗Obligationen der Anleihen de 1866, 1869 und 1870 folgende Num⸗ mern gezogen:
Litt. B. Nr. 1791 bis 1800, 1841 bis 1350, 2281 bis 2290, 2531 bis 2540, 2943, 2944, 3031 bis 3040, 4051 bis 4060, 4121 bis 4130, 4191 bis 4200.
82 Stück à 500 Thlr. (1500 M06) — 123, 000 AM.
Litt. D. Nr. 7621 bis 7645, 9352 bis 9376, 12871 bis 12895, 13896 bis 13920, 14911 bis 14915, 14971 kis 14975, 17346 bis 17370, 17471 bis 17495, 17571 bis 17595, 17771 bis 17795, 17846 bis 17879.
235 Stück à 200 Thlr. (600 M6) — 141,000 ,
itt. E. Nr. 17601 bis 17659,
18651 bis 18700, 22786 bis 22795, 23001 bis 23050, 23151 bis 23200, 23101 bis 23450, 25301 bis 25350, 27251 bis 309, 27821 bis 27830, 28651 bis 28700, 30701 bis 380750, 33501 bis 33550. 520 Stück 6 100 Thlr. (300 M) — 156,000 ,
Litt. F. Nr. 18401 bis 18500.
100 Stück à 50 Thlr. (150 M) — 15,000 ,
Litt. G. Nr. 41801 bis 42000.
200 Stück à 25 Thlr. (5 S) — 15000 Summa 400 & 0
Diese „Vier Hundert fünfzig Tausend Mark“ kündigen wir hierdurch den Inhabern zum 1. Atzril 1876 und wird die Auszahlung der bagren Beträge schon vom 15. März 1876 ab, gegen Rückgabe der Obligationen nebst Coupons vom 1. April 1876 ab — Serie III. 5 bis 8 und Talons — bei der Stadt⸗Hauptkasse im Berlinischen Rathhause, Zim⸗ mer 2, an den gewöhnlichen Geschäftstagen in den Voꝛmittagsstunden von 9 bis 1 Uhr statt finden.
Vom 1. April 1876 hört die weitere Verzinsung der vorstehend gekündigten Obligationen auf.
Quittungs ⸗Formulgre zur Erhebung des Kapitals, sowie Verzeichnisse sämmtlicher Restanten der früher gekündigten Berliner Stadt ⸗Obligationen werden von der r, unentgeltlich verabreicht.
Berlin, den 28. Oktober 1875.
Magistrat hlesiger Königl. Haupt und Residenzstadt. Hobrecht.
n Deffentlich Kündigung Ponmerschen Landschaft.
Auf den Antrag der betreffenden Guts besitzer werden den Inhabern sämmtliche Pfandbriefe 1. vom Gute Multenthin, bh. Kreis Saazig, 2 Groß Gustkow, g., Bütow, ß „Lindow, „Schlawe, 4 „Muobdel, ö
gegen Zurücklieferung der ausgeloosten Schuldver⸗ schreibungen im courefähigen Zustande, oder ) durch die Königliche Steuer ⸗Kasse J. in Paderborn binnen 10 Tagen nach der an dieselbe im coursfähigen Zu— stande bewirkten Uebergabe der Schuldverschreibungen gegen Rückgabe der von der Steuer -Kasse darüber einstweilen ausgestellten Empfangsbescheinigung. Ueber den gezahlten Geldbetrag ist außerdem von den Präsentanten der Schuldverschreibungen nach einem bei den genannten Kassen in Empfang zu nehmenden Formulgre Quittung zu leisten. Mit dem 1. Juli 1876 hört die weitere Verzinsung der gedachten Schuldperschreibungen auf und müssen da— ber mit denselben die zugehörigen Zinscoupons Serie X. Nr, 4 nebst Talons unentgeldlich zurück geliefert werden, widrigenfalls für ieden fehlenden Coupon der Betrag desselben vom Kapitale zurück⸗ behasten wird. Münster, den 15. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für West⸗
falen und die Rheinprovinz.
Ausloosung von Rentenbriefen. Bei der am heutigen Tage stattgefundenen Ausloosung von Nentenbriefen der Provinz Westfalen und der Rheinprovinz für das Halbjahr 1. Oktober 1875 bis 31. März 1876 sind folgende Apoints gezogen worden: 1) Hitt. A. Aa 3900 S (ä0oöo Thlr.) Nr. 140, 204, 269, 271, 325, 521, 553, S853, 1009, 1159, 1323, 1685, 1891, jgil, 1941, 2331, 2372, 2532, 2586, 2649, 2736, 2790, 2872, 3080, 3173, 3334, 3373, 3626, 3672, 3692, 3867, 1269, 4485, 4494, 4541, 4679, 4825, 4946. 5325, 5385, 5544, 5937, 5950. 2) Litt. EL. A 1500 (500 Thlr.) Nr. 159, 188, 373. 655, 673, 813, 974, 1041 1133. 1617, 1786, 2196, 2261, 2293, 2299. 2337, 3) llt. G. t 300 M (i089 Thir,) Nr. 16, 142, 156, 355, 368, 369, 426, 698, 712, 719, 916, 921 1923, 10954, 10959. 1241. 1242, 1499, 1554, 15738, 1685, 1783, 1812, 1939, 1971, 2123, 2148, 2230, 2343, 2643, 2755, 3036, 3136, 3342, 3413, 3613, 3772, 3969, 4996, 4098, 4477, 4569, 4675, 4677, 4685, 4822, 4870, 4966, 5404, Hhö76, 560l, 5764, 5779, 5878, 6303, 6332, 6381, 6504, 6774, 6841, 7724, 79839, 7941, 8063, 8082, 8166, 8435, S665, 8683, 8684, 8978, 9234 9g29g1, 9422, gs20, 976, 19274, 19284, 10528, 10767, ios 11, 11534, 17665, 1790, 11837, 120941, 120953. 4) Lit. H. a 28 M (es Thlr.) Nr. 406, 599, 515, gos, 1045, 1947, 1976, 1127, 1163, 1237, 1311, 1383, 1416, 1619, 1700, 1737, 1907, 2135, 2321, 2413, 2469, 2529, 2681, 2763, 2774, 2993, 3225, 3277, 3574, 3589, 3975, 4192, 4219, 4411, 4520 4561, 4590, 4598, 4721, 4928, 5128, 5131, 5186, 52665, 5620, 5784, 5857, 6037, 6040, 6235, 6455, 7137. 72709, 7411, 7437, 7440, 7470, 7975, S029, 8299, S667. 8783, 9299, 9435, 9469, N27, 9731, Naß, 9922, 10184. 10559. Die ausgeloosten Rentenbriefe, deren Verzinsung vom 1. April 1876 ab aufhört, werden den In habern derselben mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe im coursfähigen Zustande mit den dazu gehörigen nicht mehr zahlbaren Zinscoupons Serie V. Nr. 4 bis 16 und Talens vom 1. April künfti- geu Jahres ab bei der Rentenbankkasse hierselbst, in den Vormittagsstunden von 9 big 12 Uhr in Empfang zu nehmen. Auswärts wohnenden In. hahern der gekündigten Rentenbriefe ist es gestalket, dieselben mit der Post, aber frankirt, und unter Bei⸗
zum 1. Juli 18276 ö
gegen Umtausch von Pommerschen Courant Pfand⸗ briefen gleichen Betrages und Zinsfußes gekündigt. ö
Diese Pfandbriefe sind in Gemäßheit der Bestim—⸗ mung des 5§. 265 ad 1 des revidirten Pommerschen Landschafts⸗Reglements vom 26. Oktober 1857 im Pypothekenbuche zu löschen, und demgemäß von den
nhabern mit dem dazu gehörigen Talon aus der Zins coupons Serie VIII. in courefähiger Beschaffen⸗ heit, und zwar von dem Gute:
ad 1 zum Depositorio der Königlichen Land⸗ schafts Departements-⸗Direktion zu Star⸗ gard i. Pomm.,
dagegen von den Gütern
ad 2 bis incl. 4 zu Depositorio der Königlichen Landschafts ⸗Departements⸗Direktlon zu Stolp i. Pomm ., unfrankirt gegen Empfang von Deposital⸗Scheinen einzuliefern.
Für den Fall, daß ein Inhaber eines der zum Umtausch gekündigten Pfandbriefe es als wünschense⸗ werth erachtet, als Deckungs⸗Pfandbrief einen neuen (Nummer-⸗ Pfandbrief zu empfangen, so wird auf desfallsigen Antrag die betreffende Departement Direktion gemäß unserer Bekanntmachung vom 25. September 1873 die Uebersendurg eines solchen neuen Pfandbriefes gleichfalls kostenfrei bewirken.
Im Uebrigen verweisen wir auf unsere in die Regierungs⸗Amtsblätter der Provinz Powwmmern auf⸗ , ausführlichen Proklamata vom heutigen
age.
Stettin, den 15. November 1875.
Königl. Preuß. Pemmersche General -Land schafts Direktion.
fügung einer gehörigen Quittung über den Empfang der Valuta, der gedachten Kasse einzusenden und die Uebersendung des Geldbetrages auf gleichem Wege, jedoch auf Gefahr und Kosten des Empfängers zu bean tragen. Schließlich machen wir darauf aufmerksam, daß die Nummern aller gekündigten resp. noch räckstän⸗ digen Rentenbriefe durch die Seitens der Redaktion des Deutschen Reichs⸗ und stöniglich Preußi⸗ schen Staats⸗Anzeigers herausgegebene Allge⸗ meine Verlsosungs-Tabelle sowohl im Monat Mai als auch im Mongt November jeden Jahres veröffentlicht werden und daß das betreffende Stück dieser Tabelle bei der gedachten Redaktion zum Preise von 25 3 bezogen werden kann. Münster, den 15. November 1875. Königliche Direktion der Rentenbank für Westfalen und die Rhein- provinz.
Bekanntmachung, betreffend die Ausloosung hohenzollernscher Rentenbriefe. Bei der am 8. d. Mts. stattgehabten Auëloosung hohenzollernscher Rentenbriefe behufs Zahlung auf den 1. April 1876 sind folgende Nummern gezogen worden: ELitr. A. à 500 Fl. 40 Stück: Nr. 237. 334. 817. 843. 892. 1139. 1171. 1227. 1242. 1523. 1806. 2057. 2553. 2896. 2936. 3270. 3300. 3350. 3494. 3528. 3638. 3734. 4231. 4302. 4431. 4701. 4728. 4892. 5659. 6392. 6515. 6762. 6824. 7058. 7086. 7252. 7411. 7472. 7491. S809. Litr. B. à 100 Fl. 8 Stück: Nr. 365. J55. 83. 1042. 1353. 1364. 1532. 1535. Litr. G à 25 Fl. 4 Stück: Nr. 174. 811. 1262. 1314. Die vorgedachten Rentenbriefe werden den Inhabern zum 1. April 1876 hierdurch mit der Aufforderung gekündigt, den Kapitalbetrag derselben von dem gengunten Tage ab gegen Quittung und Rückgabe der Rentenbriefe in kurgfähigem Zustande,
Ausloosung von Schuldverschreibungen der Paderborner Tilgungs-Kasse. In dem am heu⸗ tigen Tage zur Ausloosung von Schuldverschrei⸗ bungen der mit der hiesigen Rentenbank vereinigten Paderborner ens nf für das Halbjahr vom JI. Januar bis ult. Juni 1876 hierselbst abgehai. tenen Termine sind folgende Apoints gezogen wor. den: ) Hätt. A. àz 1590 Mark (5909 Thlr) Nr. 218 780 898 922 990 U24 1663 1678 i684 3013 3369 3510 5750 5825 6136 7556 8480 9156. 2) Lirt. EB. AR 1800 Mark (490 Thlr.) Nr. 522 1530 1605 1771 1864 1922 2426 26065 3186 3188 3380 3794 40651 6611. 3) Hitt. G. Aa 900 Mark (300 Thlr.) Nr. 110 299 335 2065 2886 3305 4163 4350 4971 5655 63853 6846 8I60., 4 Hitt. D. àz 609 Mark (200 Thlr.) Nr. 163 262 600 2480 2777 3248 3402 3621 4621 6862 6874 6879 8297 8963 5) Litt. E. us 399 Mark (109 Thlr) Nr. 2252 2255 2258 7795 2935 3371 3351 5774 4914 4960 5359 5542 6755 6944 7045 7714 7716 7881 75685 8115 8456 S473 S853. Diese Schuldverschreibungen werden den Besitzern zum 30. Juni 18798 hierdurch gekün⸗ digt und afolgt die Zahlung der Kapitalbeträge und der halbjährigen Zinsen pro 1. Januar bis ult.. Juni 1876 je nach der Wahl der Interessenten ent⸗ weder; 1) durch die Rentenbank Kasse hierselbst in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr sofort
I. April 1876 hört die weitere Verzinfung Der aug⸗
— also wenn dieselben außer Kurs gesetzt waren, nach vorheriger Wiederinkurssetzung — bei unserer Landeskasse hier in Empfang zu nehmen. Mit dem
geloosten Rentenbriefe auf und es müssen mit den⸗ selben die nicht mehr fällig werdenden Zinscoupons Serie II. Ne. 15 und 16 nebst Talons unentgeltlich zurückgeliefert werden, widrigenfallz der Betrag der etwa fehlenden Zingcoupons vom Kapital zurückzu⸗ behalten sein würde. Die Einlösung der Renten⸗ briefe kann auch vermittelst deren frankirter Einsen . dung durch die Post an die Königliche Landeskasse hier erfolgen und ist in diesem Falle eine, von dem nhaber auszustellende, über den Empfang der in Zahlen und Buchstaben auszudrückenden Valuta lautende amtlich beglaubigte Quittung beizufügen. Die Uebersendung des Kapitals erfolgt dann eben. falls durch die Post auf Gefahr und Kosten des Empfängers. Gleichzeitig werden die Inhaber der in früheren Terminen ausgeloosten und noch nicht eingelösten Rentenbriefe und zwar aus der Verloo⸗
beän Rnssischer Gegenseitiger Boden Credit⸗Verein zu St. Petersburg.
Der Verwaltungorath des vorgenannten Vereins hat die Ehre, hier— durch bekannt zu machen, daß die am 1. 13. November cr. gezogenen Pfand⸗
Vereine unter Abzug bon 5 Prozent Zinsen per annum vom Tage der Zah— lung bis zum Fälligkeitstermine eingelöst werden.
Die Zahlung findet . im Berlin bi S. Bleichröder
statt, woselbst auch die Verlosungs⸗ und Restantenlisten gratis verabfolgt
Bank für Süddeutschland.
8020] . Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 10. Mai 1875 fordern wir die Inhaber der von uns ausgegebenen Banknoten in alter Währung (äà fl. 10, fl. 265, s⸗ 50, fl. 100, Thlr. 10, Thlr. 25, Thlr. 50 und Thlr. 100) wiederholt auf, dieselben längstens am 31. Dezember 1875 zur Einlösung zu bringen, da nach §. 12 des Statuts die nicht innerhalb der obigen Frist eingelieferten Banknoten alter Währung werthlos und annullirt sind.
Darmstadt, 10. November 1875.
Die Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
ken Westfälische Bank in Bielefeld.
Die Herren Aktionäre werden zu einer
außerordentlichen Generalversammlung auf Freitag, den 26. Noyenher, Vormittags 9 Uhr,
im Saale des Hotel König (D ergebenst eingeladen. 8 ,
Tages-Ordnung; Entlassung des Herrn Direktor Holtschmidt.
Wir ersuchen unsere Attignäre dringend zu dieser Generalversammlung mög- lichst zahlreich zu erscheinen, da es sich in derselben um einen für die Zukunft der Bank, wle für das Interesse der Aktignäre entscheidenden und folgenschweren Befchluß handelt, welcher in der durch . Mitglieder unserer Direktion ohne unsere Zustim mung erfolgten i rn erf ler. an demselben Tage anberaumten Generalversammlnng theilmeise seine
ndet.
; . Aktionäre, welche ihr Interesse in den Händen des Aufsichtsraths gewahrt glauben und, die nicht selbst in der Generalverfammlung erscheinen können, werden ersucht, die ö ihrer Aktien einem Mitgliede des Aufstchtsraths zu übertragen.
Bielefeld, den 16. November 1875.
Der Zurstt ende dẽs Aufsichtsraths.
e mann.
Westfülische Bank in Bielefeld.
. Anter Bezugnahme an §. 18 Alinen 8 der Statuten der Westfälischen Bank machen wir die Aktionäre derselben darauf aufmerksam, daß nach einem Beschlusse des Verwaltungsraths die Aktien der⸗ jenigen Aktionäre, die in der Generalversammlung vertreten sein wollen, entweder bei der Gesellschaftskasse oder bei einem bekannten Bankhause deponirt werden müssen. — Die Depotsscheine müssen die Nummern der deponirten Aktien enthalten.
Die Eintrittskarten zur Generalversammlung werden auf Grund dieser Depotsscheine ausg egeben und sind dieselben spätestens bis eine Stunde vor der Generalversammlung in Empfang zu nehmen. Bielefeld, den 17. November 1875.
Die Direktion der Westfälischen Bank.
Krahmer. Müller.
9034
9066) —
Königlich Niederländische Dampfschifffahrts⸗-Gesellschaft.
Im Namen der Dampfer · Gesellschaft Zeeland bringen wir zur allgemeinen Kenntniß, daß der tägliche Dienst zwischen Vlissiugen und London
Via Sheerneß heute eingestellt und im Laufe des Monats Januar .
via Queenhro
wieder aufgenommen werden wird. Der Termin wird s Zt. bekannt gemacht werden. Veranlassung zu dieser Maßregel ist der Umstand, daß die Beendigung der Arbeiten im Hafen Queeabro's, die kontraktlich auf Anfang November zugesichert war, durch unerwartete Zwischenfälle erst gegen Januar hin zu erwarten ist, und der vorläufig benutzte Hafen Sheerneß, den man vor dem Winter verlassen zu können hoffte, wegen seiner langen unbequemen Anlegesteiger dem reisenden Publikum zu viel Beschwerlichkeiten verursacht. Amsterdam, 15. November.
Die Direktion.
8843 6 ö , * . ; wird die Stelle eines Zeichen⸗ un reibleh⸗ Prei ; rers, mit. welcher ein etatsmäßiges Gehalt von verzeichniß ieh bis abs , d, darchschntttlich iSd ,. Oktober 1875 nebst 360 M Wohnungsgeldzuschuß verbunden ist,
ist erschienen und steht zum 1. Januar k. J. vakant. .
(gratis) zu Diensten. 0 ,. a ich ö. . 1 3 j j isse bis zum 1. Dezember d. J. bei uns zu melden. Gebr. Aicholi, Münster, den 6. November 1875.
. 3, ö Königliches Provinzial ⸗Schul⸗́olleginm.
Linde ( — Kunstgießerei für
8 668 j Eisenbesnmaffe . Admiralsgartenbad,
; . Friedrichstraße 102. Gips Täglich russ. röm., Wannen, Douche u. Mineral- , bäder für Herren und Damen. Wochentags von l ,, , ., it 3.6. Sonntags von 9-18 ühr. Ruff. n. röm. Deitert und m ersfän Bäder für Damen: Dienstag u. Freitag Vormittags. 283 Male reich mit Holz⸗
Das Jahresfest des Elisabeth⸗Krankenhauses
M schnitten ausgestattet, wird wie gewöhnlich am 19. November (Freitag),
weshalb es der Zeitung Abends 6 Uhr, in ber Kirche desselben gefeiert wer
. nicht beigelegt, den. Besondere Einladungen mit Uebersendung von
742 3. Verlangen gern Karten sind guch diesmal nicht ergangen, daher keine
franko zugesandt wird. pesonderen Plätze reservirt werden. Im Interesse
der Festgäste wird um zeitiges Erscheinen zum Gottesdienste ersucht.
9024
894 . ö unsere Bürgermeisterstelle it; mit dem
sung pro 1. April 1875: Litr. A. Nr. 2181, p ro
L. März k. J. auf 12 Jahre mit einem jährlichen 3 J. Baedeker in Iserlohn erschien soeben und
1. Oktober 1875: Litr. A. Nr. 592 und 3803
zur Vermeidung weiterer Zinsenverluste an die
Einlösung hierdurch wiederholt erinnert. Sigmaringen, den 9. November 1875.
unserem bis zum 1. Dezeinber d. J. einreichen. à Cto. 88/11.
Gehalte von 8000 66 anderweit zu besetzen. Quali. fizirte Bewerber wollen ihre desfallsigen Anträge bei Vorsteher, Kataster⸗Controleur Grabert,
ist in allen Buchhandlungen zu haben: Handbuch der Medizinal . und Sanitätspolizei von Dr. A. Lion. 3. Bd. (Die Gesetze und Verordnun⸗
Arnswalde, den 6. November 1875. gen ven 1860 * 1 ,, .
Fönigliche Regierung.
Die Stadtverordneten.
Dritte Beilas.
briefe, sowie die am 1. 13. Jannar 1876 fälligen Coupons schon jetzt vom
zum Dentschen Reichs⸗A
M16 272.
Berlin, Donnerstag,
Dritte Beitage tzeiger und Königlich Preußischem Staats⸗Anzeiger.
den 18. November
0
In dieser Beilage werden bis auf Weiteres außer den gerichtlichen Bekanntmachungen über Eintragungen und Löschungen in den Handel s⸗ und Zeichenregistern veröffentlicht;... 6) die von den Reichs, Staats und Kommunalbehsrden ausgeschriebenen Submissionsternnne,
ID die Vakanzen⸗Liste der durch Milit
är-Anwärter zu besetzenden Stellen,
2) die Uebersicht vakanter Stellen für Nicht⸗Militär⸗Anwärter,
4) die Uebersicht der anstehenden Subhastationstermine,
3) die Uebersicht der anstehenden Konkurstermine,
5) die Verpachtungstermine der Königl. Hof ⸗ Güter und Staats⸗Domänen, sowie anderer Landgüter,
D die Tarif⸗ und Fahrplan ⸗Veränderungen 8) die Uebersicht der
der deutschen Eisenbahnen,
aupt · Eisenbahn⸗Verbindungen Berlins,
Y) die Uebersicht der bestehenden Postdampfschiff ⸗Verbindungen mit trangatlantischen Ländern,
10 das Telegraphen ˖ Verkehrsblatt.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher auch die im 8. 6 des Gesetzes über den Markenschutz, vom 30. November 1874, vorgeschriebenen Bekanntmachungen veröffentlicht werden, erscheint auch in
einem besonderen Blatt unter dem Titel
Gentral⸗Handels⸗Register für das Deutsche Reich. . *),
Das Central⸗Handels-Register für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. —
Das Central-Handels Register für das Deutsche Reich kann durch alle Pest⸗Anstalten des In=
nud Auslandes, sowie
Die kürzlich aus Anlaß einer Interpellation des Abg. v. Minnigerode im Reichstage abgegebene Er⸗ klärung des Präsidenten Maybach vom Reichseisen⸗ bahnam te, betreffend die bevorstehende Bearbeitung eineß dritten Entwurfes des Neichs⸗Eisenbahn⸗ Gesetzes, läßt es nicht unwichtig erscheinen, die Gutachten kurz zusammenzustellen, die von Seiten der Handelskammern und kaufmännischen Korpo⸗ rationen über den bisherigen Entwurf des genannten Gesetzes abgegeben sind. Im Allgemeinen sprechen sich alle diese Gutachten gunstig über den Entwurf aus; einzelne Kammern, wie die von Chemnitz, sowie der Siegener bergmännische Verein und der Verein der Stahl⸗ und Eisen⸗Industriellen, regen sogar Wünsche an, die den Inhalt des Entwurfes über die den Eisenbahnen aufzulegenden Verpflich⸗ tungen noch erweitern.
Was nun die einzelnen Bestimmungen des Ent wurfes anbetrifft, so überläßt bekanntlich Art. 3 den Landesregierungen im Wesentlichen die Entschei⸗ dung über Konzessionirungen zum Bau und Betriebe von Eisenbahnen. Hiermit haben sich Berlin und Lübeck im Allgemeinen einverstanden erklärt, wünschen indessen dem Reich ein Oberaufsichts⸗ und ein Re⸗ kursrecht gewahrt zu sehen; ein gleiches Rekursrecht verlangt auch Königsberg, während Elberfeld, Stettin, Barmen und der Verein der Stahl und Eisenindustriellen entschieden dafür eintreten, daß! auch das Konzessionswesen dem Reiche zufalle.
Bei Art. 4 wünscht Lübeck, Elberfeld und Bremen, daß gegen alle Entscheidungen der obersten Reichs⸗ aufsichtebehörde, durch welche Eigenthums⸗ und Vermögens verhältnisse der Bahnen berührt werden, die Berufung an einen zu errichtenden selbständigen Reichs ⸗Eisenbahnhof zulässig sei.
Bei Ait. 5 will Chemnitz in der Konzession Maximaltarife dann festgesetzt sehen, wenn verschie⸗ dene kautionsfähige Bewerber mit einander kon⸗ kurriren. Die Konzession soll alddann dem Mindest⸗ fordernden zuertheilt werden.
Art. 9u. ff. regeln die Verpflichtungen einer Eisen— bahn, einer andern Eisenbahn, die Ueber⸗ und Unterführung, den Anschluß, den Mitgebrauch ein⸗ zelner Bauwerke oder den selbständigen Nebenbetrieb zu gestatten. Hier möchte Berlin den ganzen Art. 9, Karlsruhe nur Al. 4, den selbständigen Nebenbetrieb anlangend, streichen. Elberfeld und Bremen ver⸗ langen eine anderweitige genguere Regelung der Enischädigungsfrage, erklären sich im Uebrigen aber zustimmend.
Auch bei Wagen in den Betrieb einer Eisenbahn betrifft, ver⸗ langten Stettin und der Verein der Stahl- und
Eisenindustriellen genauere Bestimmungen über die
hierfür zu leistende Entschädigung.
Den Art. 20, welcher den Eisenbahnen jeden Ent⸗ schädigungsanspruch in Kriegsfällen verweigert, finden sämmtliche Kammern, die sich darüber auslassen, hart und unbillig, so u. A. Königsberg, Chemnitz, Stettin, Lübeck, Barmen, Zittau.
Bei Art. 21 erinnert Chemnitz, daß die Seque— stration von Immobilien und anderweitige Formen von Beschlagnahmen durch das Gesetz untersagt wer⸗ den müssen und bei Art. 23 verlangt Zittau ein gleiches Verbot für Anlegungen von Niveauüber⸗
ngen.
s Die Revision der Bahnanlage vor ihrer Inbetrieb⸗ setzung will Lübeck nicht dem Reiche, sondern der Landesbehörde überlassen.
Bei Art. 25, der von der Menge und Beschaffen⸗ heit der Betriebsmittel handelt, verlangen Hannover
und vorzüglich Barmen, daß Betriebsmittel stets in ausreichender Menge vorhanden sein sollen, um alle
der Eisenbahn zum Transport angebotenen Güter zu
befördern.
Was die übrigen Bestimmungen über bauliche
Einrichtungen und Betriebsmittel anbetrifft, so 3 sich Eberfeld und der Verein der Stahl und Eisenindustriellen dahin, daß die Befugnisse, welche hier der Aufsichtsbehörde eingeräumt, vielleicht zu weit gegriffen seien. Eine Abhülfe sucht Elberfeld, wie schon erwähnt, in der Einsetzung eines Eisen⸗ bahnhofes, der die privatrechtlichen Ansprüche der Bahnen aufrecht erhält. ; ;
Mit den Bestimmungen über das Tarifwesen haben sich alle Kammern im Allgemeinen einverstan⸗
Verbot der Differentialtarife, während Königsberg und Bremen verhütet wissen will, daß auf kür— zere Strecken höhere Frachtsätzt erhohen wer den, als auf längere. Ueberhgupt möchten die Seeplätze den Verwaltungen in Betreff der Diffe⸗ rentlaltarife freie Hand lassen, ein Einschreiten des Reichzeisenbahnamtes befürwortet Stettin nur dann wenn die Differentialtarife einen Mißbrauch in sich schlie ßen ĩ
An Art. 28 anknüpfend, fordert Königsberg, daß das Gesetz es ausspreche, die Klassifikation der Güter solle eine gleichmäßige fein. Al. 3 dieses Ärtitels, welcher dem Reichseisenbahnamte das Recht giebt, Maximastarife vorzuschreiben, wünscht Elberfeld so gefaßt zu sehen, daß es der Behörde zur Pflicht gemacht werde, dies zu thun. ;
Beim Art. 30 wird von Königsberg, Elberfeld und Hannover die Bildung eines Centralorgans für erforderlich gehalten, in welchem alle Tarif verände⸗ rungen publizirt werden. Tariferhöhung wünscht
Art. 17, welcher die Einstellung fremder
verwandte
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Königsberg nicht 6 Wochen, sondern 6 Monate vor⸗ her, ehe sie in Kraft treten, publizirt zu sehen, wäh⸗
rend Ermäßigungen, nach Lübecks Wunsch, nicht
erst nach 14 Tagen, sondern bereits nach 8 Tagen in Kraft treten sollen; daß diese Ermäßigungen ein Jahr lang Geltung haben sollen, halten Königsberg,
Bremen und Stettin für zu hoch gegriffen.
Tarifveränderungen im Personenverkehr wünscht Zittau nur gleichzeitig mit der Feststellung der Sommer. und Winterfahrpläne in Kraft treten zu lassen; Mannheim verlangt, daß dieselben genau den Vorschriften des Art. 45 der Reichsverfassung entsprechen müßten; Königsberg bemängelt die Fassung des Al. 4, welcher nicht deutlich erkennen lasse, daß Tarifermäßigungen einer Genehmigung des Reichs⸗Eisenbahnamtes üherhaupt nicht bedürfen.
Die Bildung von direkten Tarifen wünscht Bremen durch Streichung des Art. 31 Al. 3 be— fördert zu sehen. Eisen⸗Industriellen hält auch hier Regelung der Tarifhöhe für erforderlich.
Gegen das dem Reichs⸗Eisenbahnamte im Art. 34 Al. 2 vorbehaltene Ernennungs⸗ ; recht der Beamten an Privatbahnen sprechen sich Bremen und Lübeck aus; einer Reihe von Kam— mern ist die Fassung des Artikels nicht recht verständlich.
Königsberg, Stettin, Elberfeld und Mannheim betonen die Nothwendigkeit periodischer Konferenzen
von Vertretern des Handels und der Industrie,
welche das Recht haben, über solche Fragen gehört
zu werden, die sich auf Aenderungen der Tarife
und Fahrpläne beziehen
In der vorsteh nden Zusammenstellung sind die
welche sich auf
Bemerkungen nicht berücksichtigt, we Punkte untergeordneter Bedeutung beziehen.
Aus den Verhandlungen der Handels⸗ und Gewerbekammer für das Erzherzogthum Oesterreich unter der Enns 1875 geht hervor, daß das Kaiserlich⸗Königliche
österreichische Handels -Ministerium auf eine Anfrage
dieser Kammer in Betreff des 5. 3 des Markenschutz⸗ Gesetzes vom 7. Dezember 1858 entschieden hat, daß auch Städtewappen unter jene Zeichen zu reihen sind, auf welche, in sofern sie als Marken
gebraucht werden wollten, ein Aleinrecht nicht er⸗
worben werden kann.
Rom, 15. November. versammlung des Kongresses der Handels⸗ kamm ern wurden fast alle Anträge der Scktionen, meistens ohne Diskussion angenommen. Die meisten hatten Bezug auf die Reform der Handelskammern. Unter den genehmigten Beschlüssen sind hervorzu— heben: die Aufforderung an die Regierung, dem Par⸗- lament einen Gesetzentwurf über die Protokollirungs⸗ pflicht jeder Handelsfirma in den Rollen der Han delskammer vorzulegen, das Verbot gegen Bluts⸗—
bis zum zweiten Grad, e n,. Mitglieder der Handelskammer zu sein; eine gleiche Inkompatibilität hinsichtlich der Compagnons von Kommanditgesellschaften; die Bestimmung, daß von den Verwaltungsräthen anonymer Gesellschaften nie mehr als höchstens ein Viertel in die Handelskam⸗ mer gewählt werden dürfen, daß ferner nur ein Drittel der Rathssitze in den Handelskammern Aus⸗ ländern zufallen kann.
Gerichtliche Bekanntmachungen, die Veröffentlichung der Handelsregister⸗ eintragungen betreffend.
. Die auf die Führung des Han—
Ang erkug.
delsregisters sich beziehenden Geschäfte werden im
Jahre i876 bei dem unterzeichneten Gericht durch
den Kreisrichter Manigk, unter Mitwirtung des bearbeitet werden.
Die Bekanntmachung der Eintragungen in das Han⸗
Kreisgerichts⸗Sekretärs Henke,
delsregister wird im Jahre 1876 in 1) dem Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, ? der Königsberger Hariungschen Zeitung, 3) dem Berliner Börsen - Courier erfo gen.
den erklärt, nur wünscht Karlsruhe ein gesetzliches, Angerburg, den . November 1575.
Königliches Kreisgericht.
Angermünde. Die auf Führung des Han⸗
delss, sowie des Genossenschaftsregisters Bezug haben⸗ den Geschäfte, werden brei dem unterzeichneten Ge⸗
richte während des Geschäftssahres 1876 von dem Kreisrichter Hönemann und dem Kanzleidirektor Koebisch, bei deren B hinderung vom Kreisgerichts⸗ Direktor Tourbis und dem Kreisgerichts⸗ Sekretär Leo bearbeitet werden. Die Veröffentlichung der in diese Register bewirkten Eintragungen erfolgt durch den Deutschen Reichs und Preußischen Staats- Anzeiger, die Berliner . den öffent⸗˖ lichen Anzeiger des Amtsblattes der Königlichen Regierung zu Potsdam und die hiesige Zeitung und Kreisblatt. Angermünde, den 3. November 1875. Königliches Kreisgericht.
vember 1875.
Der Verein der Stahl und die gesetzliche
und Bestätigungs⸗
am 27. Oktober
In der gestrigen General⸗
werden im Jahre 1876 durch den KreisgerichtsRath Exrfärt. Die Eintragungen in das Handels und
Boas unter Mitwirkung des Bureau - Assistenten Frost bearbeitet werden. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die gedachten Register wird durch den Staats. Anzeiger und das Wochenblatt des Arnswalder Kreises erfolgen. Arnswalde, den 13. No⸗ Königl. Kreis gerichts Deputation. Kergen a. Le. Die das Handels und Genossen⸗ schaftsregister betreffenden Geschäfte werden für das, Geschäftejahr 1576 von dem Kreisgerichts⸗ Rath Michels unter Mitwirkung des Kreisgerichts⸗Sekretär Baresel bearbeitet. Die Bekanntmachung der Ein⸗ tragungen in die Handels und Genossenschaftsregister wird in diesem Zeitraume durch den Reichs und Staats Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Stralsundische Zeitung und das Rügensche Kreisblatt erfolgen. Bergen a. R. den 4. Rovember 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Kolkenhaiöm. In dem Geschäftsjahre vom 1. Dezember 1875 bis dahin 1876 werden die auf die Führung des Handels- und Genossenschafts⸗ registers der hiesigen Königlichen Kreisgerichts⸗ Deputation sich beziehenden Geschäfte von dem Kreisgerichts⸗Rath Herrn Menzel als Richter und dem Bureau⸗Diätar Herrn Fiebig als Sekretär be⸗
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arbeitet und die vorgeschriebenen Bekanntmachungen
in der Berliner Börsenzeitung, der Schlesischen Zeitung, der Schlesischen Presse, dem Staats⸗ Anzeiger resp. dem Central Handelsblatt und dem Boten aus dem Riesengebirge erfolgen. Bolkenhain, den 2. November 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
HKorltem. Für das Geschäftsjahr vom 1. De⸗ zember 1875 bis Ende November 1876 sind zur Bearbeitung der auf die Führung 1) des Handels—⸗ registers, Y des Genossenschaftsregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte als Richter: der Kreigrichter
Boele, und als Sekretär der Kreisgerichts Sekretär Hintze bestellt worden. Die Veröffentlichung der Eintragungen in das Handelsregister sowie in das Genossenschaftsregister wird im Laufe des Jahres 1876 durch einmalige Einrückung in den Denutschen Reichs ⸗Anzeiger und Käniglich Prenßischen Staats ⸗Anzeiger, und in die Kösnische Zeitung bewirkt werden. Borken, den 8. November 18765. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
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HKreslan. Für das Geschäftsjahr vom 1. De—⸗ zember 1875 bis Ende November 1876 sind J. zur Bearbeitung der auf die Führung des Han⸗ dels⸗ und Genossenschaftgregisters sich be⸗ ziehenden Geschäfte: I) als Richter: der Kreig⸗ gerichts⸗Rath Gomille und zu dessen Vertreter der KRKreiszgerichts⸗Rath Giersberg, Y als Sekretär: der Kanzlei⸗Rath Behuneck und zu dessen Vertreter der Bureau -Assistent Püschel bestellt und II. zur Veröffentlichung der Eintragungen in die gedachten Register der Deutsche Reichs. und Preusßische Staats Anzeiger, die Schlesische Zei⸗ tung und die Breslauer Zeitung bestimmt worden. Beeslan, 9. November 1875. Königliches Kreisgericht.
Cosel. Die auf die Führung des Handels und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden im Geschäftsjahr 1876 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht von dem Herrn Kreisrichter Marski, unter Mitwirkung des Herrn Kreisgerichts⸗Sekretärs Kanzlei direktors Büttner, bearbeitet werden. Zur Veroͤffentlichung der Eintragungen in die Register sind für das Jahr 1876 der Deutsche Reichs⸗ und Preußische me,, , n, . zu Berlin, die Berliner Börsenzeitung zu Berlin, die Breslauer Zeitung zu Breslau, die Schlesische Zeitung zu Breslau bestimmt worden. Cosel, den 13. No⸗ vember 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
HDortmundcl. Die auf Führung des Handels—⸗ und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte werden von jetzt ab durch den Kreisrichter Bruck unter Mitwirkung des Kreisgerichts, Sekretärs Rehage bearbeitet. Die Eintragungen in diese Register werden veröffentlicht durch den Reichs⸗ und Staats Anzeiger, die Berliner Börsenzeitung, die Kölnische Zeitung und die Westfälische Zeitung. Die Anmeldungen werden an jedem Montag, Vor- mittags 10 bis 12 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Zimmer 28, aufgenommen. Dortmund, den 26. Ok⸗ tober 1875. Königliches Kreisgericht.
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Mramhurtgz. Die auf die Führung des Handels registers und Genossenschaftsregisters bezüglichen Geschäfte werden im Geschäftsjahr 1876 durch den Kreisrichter Dr. Pollack und den. Kreis gerichts= Sekrrtär Fritsche bearbeitet. Die Bekanntmachung der Eintragungen in die bezeichneten Register erfolgt durch: a. den Dentschen Reichs und Preußischen Staats Anzeiger, b. die Berliner Börsenzeitung, c. den Anzeiger zum Amtsblatte der Königlichen Regierung zu Coeslin, d. das Dramburger be—
Arnewalde. Die auf die Führung des Handels- ziehungsweise Schivelbeiner Kreisblatt. Dramburg,
und Genossenschafteregisters bezüglichen
eschäfte den 15. November 1875. Königliches Kreisgericht.
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3 , if sarichter . Kayser, und im Verhinderungsfalle der Kreisrichter amar. Die im Keiner rd. Handel ge setbbuches
im Geschäftsjahre 1876
Genossenschaftsregister werden von uns im Jahre 1876 durch nachfolgende Blätter: a. den Dentsche⸗
Reichs und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger, b. dn Erfurter Allgemeinen Anzeiger und e. die Berliner Börsenzeitung bekannt gemacht werden. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Herrn Kreis. gerichts Rath von Marschall unter Mitwirkung des Herrn Kanzlei ⸗Direktor Hunßdorff bearbeitet erden.
Erfurt, den 5. November 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Forst. Die auf Führung des Handels- und Ge⸗ nossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte wer= den in dem Geschäftsjahre vom 1. Dezember 1875 bis dahin 18756 durch den Kreisrichter Münch und den Bureau · Assistenten Nelde bearbeitet. Die Ver⸗
öffentlichung der Bekanntmachungen erfolgt durch
den Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußi⸗ schen Staats Anzeiger, die Berliner Börsen⸗ Zeitung und das Forster Wochenblatt. Forst, den 12. November 1875. Königliche Kreisgerichts⸗Deputation.
Freistadt. Die auf Führung des Handels⸗
registers, Zeichenregisters und Genoffenschaftsregisters
sich beziehenden Geschäfte werden bei unterzeichnetem Gericht in dem Geschäftsjahre 1875/76 von tem Kreisrichter Schaedler unter Mitwirkung des Bu—⸗ reau⸗Assistenten Fendler bearbeitet werden. Vertreten wird der Kreisrichter Schaedler in Behinderurgs⸗
fällen von dem Kreisgerichts Direktor Neuhaus. Die
im Handelsgesetzbuch und Genossensckaftsgesetze vor⸗ geschriebenen Bekanntmachungen sollen erfolgen: durch den Reichs⸗ und Staats Anzeiger, durch die Breslauer Zeitung, durch das hiesige Kreisbhlatt. Die das Zeichenregister betreffenden Bekanntmachan⸗ gen erfolgen nur durch den Reichs. und Siaots⸗ Anzeiger. Freistadt, den 4. November 75. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
und im 5. 2 der Instruktion vom 17. Dezember 1868 zum Gesetz vom 4. Juli 1868 über die Er⸗ werbs⸗ und Genossenschaften dorgeschriebenen Be⸗ kanntmachungen unseres Bezirks mit Ausschluß des Bezirks der Gerichtsdeputation zu Neurode werden vom 1. Dezember 1875 bis Ende November 1876 — durch: a. den Reichs und Staats⸗Anzeiger, b. die Schlesische Zeitung. é. die Breslauer Zeitung und d. die Berliner Börsen⸗ Zeitung veröffentlicht werden. Zum Kommissarius zur Bearbeitung der auf die Führung der Handels⸗ und Genossenschafteregister sich beziehenden Geschäfte unseres Bezirkes mit Ausschluß des Bezirks der Ge— richts Deputation zu Neurode für das Geschäftesjahr 1876 ist der KreisgerichtsRath Felscher unter Mit- wirkung des Kanzlei Raths Gersch ernannt. Glatz, den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
GCreifenhnagen. Das unterzeichnete Gericht wird die Eintragungen in sein Handels⸗ und Ge— nössenschaftéregister für das Jahr 1876 durch den Deutschen Reichs und Königlich Preußischen Staats Anzeiger, den Berliner Börsencourier, den Anzeiger zum Stettiner Amtsblatte und das Greifen hagener Kreisblatt bekannt machen. Die auf die Führung jener Register sich beziehenden Geschäfte werden von dem Kreisgerichts-Direktor Lincke unter Mitwirkung des Kieisgerichts⸗ Sekretärs Mützel benr⸗ beitet werden. Greifenhagen, den 13. November 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung. Heiligenstackt. Die auf die Führung des Handels und Genossenschaftsregisters sich beziehenden Geschäfte werden bei dem unterzeichneten Gerxicht in dem Geschäfte jahre 1876 von dem Kreisgerichts ⸗Rath Gerhardy und dem Kanzleirath Hottenrott, denen für Verhinderungsfälle der Kreisrichter Kalisch und der Kreisgericht ⸗Sekretär Köhler substituirt sind, bearbeitet. Die Veröffentlichung der im Handels⸗ und Genossenschaftsregister bewirkten Eintragungen und Löschungen erfolgt im nächsten Jahre a. durch den Deutschen Reichs und Königlich Prenßi⸗ schen Staats ⸗ Anzeiger, b. durch die Berliner Börsenzeitung, o. durch den Obereichsfelder Kreis⸗ Anzeiger. Heiligenstadt, den 4 November 1875. Königliches Kreisgericht. Herford. Die auf die Führung des Handels- registers und des Genossenschaftsregisters sich bezie- henden Geschäfte des unterzeichneten Gerichts wird für das Jahr 1876 der Herr Kreisgerichts Rath Kulemann bearbeiten und der Herr Kanzlei⸗Direk= tor Ageihen als Sekretär dabei mitwirken. Die Eintragungen in das Handelsregister und in das Genossenschaftsregister werden im Laufe des Jahres 1876 durch I) die Kölnische Zeitung zu Cöln, 2) den Deutschen Reichs und Königlich Preusst⸗ schen Staats Anzeiger zu Berlin, 3 das Her forder Kreisblatt veröffentlicht werden. Herford, 6. Nevember 1875. . Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.
Höxter. Die gerichtlichen Eintragungen in das Handels und Genossenschaftsregister werden bei dem