welche zwijche n den Ergebnissen ven 1874 und dem Anschlaze für das Jahr 1876 besteht, so gering, daß es entschieden unvorsichtig sein würde, sie durch höhere Veranschlagung der Einnahmen von den Zöllen und Ver brauchssteuern zu beseitigen. Wären wir fetzt in der Lage, sagen zu können, daß die Krisis, die schen seit 17 Jahren und länger auf dem deutschen Verkehr, und zwar nicht blos auf dem deutschen Verkehr lastet, vorüber sei, oder daß mit Sicherheit darauf zu rechnen sei, sie wende im Laufe des nächsten Jahres vorüber sein, so würde sich viel= leicht eine solche Erhöhung der Fraktionsberechnung haben rechtferti— gen lafsen. Indessen diefe Ueberzeugung haben wir nicht in dem Maße gewinnen können, um es verantworten zu können, eine Zahl k die sich von dem bisher von uns befolgten Prinzip entfernt. ;
De Wechselstempelsteuer ist mit einer Mehreinnahme von
1,ů 173 000 Ss eingestellt; es entspricht das den gemachten Erfah— rungen. Rei der Einnahme von der Post. und Telegraphenverwaltung habe ich, bevor ich auf das Ergebniß eingehe, einige Worte zu sagen über die Organisationsänderung, welche in dem Ihnen vorge⸗ legten Etat zum Ausdruck kommt. Bekanntlich waren Post und Telegraphie bisher zwei getrennte Verwaltungen, indessen hat sich im Laufe der Zeit, und zwar rein auf Grund der Thatsachen, immer mehr die Ueberzeugung aufgedrängt, daß diese Trennung nicht weiter aufrecht zu erhalten sei. Die weitere Entwickelung, sowohl des Post— verkehrs wie des Telegraphenverkehrs, hat dahin geführt, daß immer mehr Post⸗ und Telegraphenanstalten mit einander kombinirt sind. Ein sehr erheblicher Theil der Post, und Telegraphenstellen, abgesehen von den großen Städten, sind bereits gemeinschaftlich. Es lag nahe, aus dieser ganz natürlichen, durch die Ver hältnisse gegebenen Entwickelung die Frage herzuleiten, ob es nicht nüßlich sei, mit dieser Kombination von der untersten Stelle auf weiter nach oben zu gehen, und da drängte sich denn die Ueber zeugung auf, daß eine Aufhebung der bestehenden Telegraphendirektionen, der Provinzial ⸗Verwaltungsbehörden und deren Verbindung mit den Post— direktionen, mit den Bezirksverwaltungen der Post nicht nur zulässig, sondern, soweit es sich im Voraus berechnen läßt, ein entschiedener Fortschritt sei, und zwar ein entschiedener Fortschritt nicht blos. indem die Möglichkeit von Ersparnissen dadurch gewählt wird, sondern auch für den Betrieb selbst. Die Anfsicht wird mehr lokalisirt werden können, als es bisher der Fall war, und das Ineinanderwirken dieser beiden bisher getrenn—⸗ ten Verwaltungen, die ja schließlich dieselben Zwecke verfolgen, wird unzweifelhaft auch für den Verkehr von Nutzen sein. Damit war denn auch ron selbst die Nothwendigkeit gegeben, den beiden bisher etrennten Verwaltungen einen gemeinschaftlichen Chef zu geben, und hire, folgt wieder eine weitere Aenderung, die allerdings im Etat nicht zum Ausdruck gelangen kann, nämlich die, daß die Postverwal⸗ tung und die Telegraphenverwaltung, welche, bisher zum Reichskanzler Amt gehörten, Abtheilungen desselben bildeten, von dieser Verbindung getrennt werden, und daß die künftige Post⸗ und Telegraphenverwaltung eine selbständige Reichs⸗ Centralbehörde wird. Ich glaube, meine Herren, daß Sie sich beim näheren Eingehen auf den schon seit längerer Zeit vorliegenden Spezialetat von der Nützlichkeit und Richtigkeit dieser Gesichtspunkte überzeugt baben. Der Ueberschuß beider Verwaltungen ist mit 3, 157.060 . mehr eingestellt, als im laufenden Jahre, und wenn ich daran erinnern darf, daß nach meiner vorigen Darstellung nicht darauf zu rechnen ist, daß die Postverwaltung im laufenden Jahre ihren vollen Ueberschuß einbringen wird, und ebenfalls nicht darauf zu rechnen ist, Faß die Telegraphenverwaltung mit dem Etats Zuschuß ausreichen wird, so, glaube ich, haben Sie schon daraus die Ueberzeugung gewonnen, daß der Mehransatz von 3,157 06.0 S in der That nicht höher gespannt werden konnte.
Dasselbe gilt für die Eisenbahnverwaltung. Es sind hier 2,405, 000 MS mehr eingestellt, als im laufenden Jahr, und es ist auch dies eine Annahme, welche uster keinen Umständen überschritten werden darf, wenn man sich nicht absichtlich Täuschungen hin— geben will.
Zum ersten Mal erscheint in dem Etat ein Kapitel: Einnahmen aus dem Bankwesen. Die Einnahmen, die hier eingestellt sind, be⸗ ruhen auf Probabilität. Ich will sie im Einzelnen hier nicht begründen. Die Einnahme, welche eingestellt ist als Antheil am Gewinn der Reichsbank, würde sich ziffermäßig belegen lassen, es würde dies aber bei der Generaldiskussioön zu weit führen. Und was die Einnahme von der Notensteuer anlangt, meine Herren, so will ich nur wünschen, daß sie nicht eingeht.
Von den verschiedenen Einnahmen sind mehr eingesetzt 239, 00 4M es ergiebt sich dies aus Einzelheiten der Voranschläge.
Als Ueberschuß der Vorjahre erscheint eine Mindereinnahme von 21,709, 000 606. — es ist das die feststehende Zahl — und endlich an Zinsen von belegten Reichsgeldern weniger 2,582. 000 M
Die gesammten Einnahmen ergeben eine Summe von 312,461,284 Se; die Ausgaben habe
der Matrikularbeiträge für das laufende Jahr um rund 18, 000 000 4 übersteigt, aufzubringen sei.
Wenn wir uns entschlossen haben, Ihnen eine Erhöhung der Matrikularbeiträge nicht vorzuschlagen, fondern Ihnen den Vorschlag zu machen, die se Differenz zwischen den Matrikularbeiträgen und dem Einnahmebedarf durch neue Steuern, eine Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reichs, zu decken, so wird Sie das nach dem Gange, den im vorigen Jahre die Etatsberathung genommen hat, nicht überraschen. Ich habe im Namen der verbündeten Regierungen schon damals, als es sich darum handelte, einen Vorgriff auf den Ueberschuß des Jahres 1874 zu Gunsten des Jahres 1875 zu machen, darauf hingewiesen, daß die verbündeten Regierungen, indem sie sich mit den von Ihnen gefaßten Beschlüssen einverstanden erklärten, ihrer⸗ seits davon ausgingen, daß nun auch in Zukunft die Erhöhung der Matrikularbeiträge auägeschlossen sein werde, und daß, wenn es das Be⸗ dürfniß erfordere, der Bedarf durch Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches auszugleichen sei. Indessen haben wir uns doch die Frage vorlegen müssen, ob nicht eiwa die Verhältnisse des Jahres 1876, wie sie sich nach der Etatslage darstellen, besonders ungünstig seien, ob nicht etwa darauf zu rechnen sei, daß bei der Aufstellung des Etats für 4. von wesentlich günstigeren Momenten ausgegangen werden würde.
Diese Frage nun haben wir unbedingt verneinen müssen. Ich habe vorhin erwähnt, daß die Einnahmen des Reichs, wie sie in dem Ihnen vorliegenden Entwurfe beziffert sind, 312461, 284 S6 betragen. Unter diesen Einnahmen be— finden sich als Ueberschuß der Vorjahre 32 3658, 000 S. Ich habe versucht, ein Bild des Ueberschusses zu geben, welcher von dem laufenden Jahre zu erwarten ist, und welcher in den Etat für das Jahr 1877 einzustellen sein wird, und bin zu dem Ergebniß gekommen, daß dieser Ueberschuß 14000000 M. beträgt, also 18,363, 000 S weniger, als wir in dem vorliegenden Entwurfe für das Jahr 1876 haben ein— stellen können. Ez liegt ferner in der Natur der Sache und wird
keiner näheren Erläuterung bedürfen, daß die im vorliegenden Etat
eingesetzten Zinsen von belegten Reichsgeldern in den Etat für 1877 nur mit einem wesentlich geringeren Betrage werden in Ansatz kom⸗ men können, weil die Reichsgelder, von welchen diese Zinsen erwachsen, im Laufe des nächst'n Jahres sich verringern. Will ich diese Verringerung auch nur auf Millionen anschlagen, so ergiebt sich allein bei diesen beiden Kapiteln bei dem Ueberschuß des Vorjahres und bei den Zinsen für die belegten Reichsgzelder zu= sammen eine Mindereinnahme von 20 009000 M, und es würde dadurch die Einnahme, wie ste im laufenden Etat mit 312,000,000 46 nachgewiesen ist, sich auf 292,060, 000 S verringern. Nun liegt es in der Natur der Sache, daß diese Verringerung ausgeglichen, viel⸗ leicht überstiegen werden kann dadurch, daß die sonstigen Einnahmen erheblich höher einzusetzen sein werden im Jahre 1877, als sie im Etat für 1876 eingesetzt sind; indessen, meine Herren, auch diese Frage möchte ich, soweit es sich darum handelt, die Mindereinnahme von 20.0 0000 , die für das Jahr 1877 feststeht, zu übersteigen, ent⸗ schieden verneinen. Ich habe vorhin schon . hingewiesen, daß die Einnahme der Zölle und Verbrauchssteuern schwerlich eine erheb— liche Steigerung im Jahre 1876 erfahren wird. Mag man auch annehmen, daß das Jahr 1876 eine sehr viel günstigere Gestaltung in seinem Verlauf zeigen wird, als das gegenwärtige Jahr sie gezeigt hat, so wird es immerhin ein sehr günstiges Ergebniß sein, wenn man annehmen kann, daß vielleicht 19 bis 15 Millionen Mark mehr eingesetzt werden können, als in diesem Jahre eingesetzß; wurden. Aber von diesen 10 bis 15 Millionen Mark müssen Sie dann noch einen Abzug machen, der zu rechnen ist auf die Einnahme von denjenigen Gegenständen, die mit dem 1. Januar 1877 zollfrei werden, — eine Einnahme, welche etwa 3 Millionen Mark betragen mag, je nachdem man die Fraktionen so oder so berechnet. Ich glauße, daß ich mich auf diese Erwägungen beschränken kann; denn, meine Herren, daran wird schwerlich gedacht werden können, daß die Posteinnahme oder die Einnahme der Elsaß Lothringer Eisenbahnen in einem solchen Maße sich steigern, um auch mit einer Steigerung der Zoll- und Steuereinnahme eine Minderein. nahme von 20 Millionen Mark nicht blos zu decken, sondern erheblich zu übertreffen. Ist dies aber der Fall, meine Herren, so werden wir uns, da kaum anzunehmen ist, daß in den Ausgaben eine erhebliche Verminderung eintreten wird, heute übers Jahr wahrscheinlich genau in derselben Lage befinden, in der wir heute sind. Es war also auch aus dem Vorausblick auf den Etat für das Jahr 1877 keine Veran⸗ lassung zu entnehmen, etwa auf NUebergangsmaßregeln zu denken, wie für das laufende Jahr, eine Erhöhung der Matrikularbeiträge könnte als vermeidlich erscheinen lassen, ohne zu einer Erhöhung der eigenen Einnahmen des Reichs zu schreiten (
Ich kann, meine Herren, bei der Berathung des Reichs haushalts⸗ Etats auf die Einzelheiten der Ihnen vorgelegten Steuergesetze ge⸗ schäftsordnungsmäßig nicht eingehen. Es wird das die Aufgabe der ersten Lesung dieser beiden Gesetze sein. Ich möchte nur einiges Wenige bemerken: Die verbündeten Regierungen haben, als sie sich die Frage vorlegten in welcher Weise die eigenen Einnahmen des Reichs zu erhöhen seien, sich leiten lassen von dem Gesichts punkte, den ˖ jenigen Kreis von Steuern, welcher durch die bestehende Verfassung und
der Ueberschuß, den
deren weitere Ausbildung dem Reiche überwiesen ist, nicht zu überschreiten. Sie schlagen Ihnen eine neue Steuer vor in der sogenannten Börsen⸗ steuer. Indessen, wenn dies auch eine neue Steuer ist, so liegt sie unzweifelhaft innerhalb des Rahmens derjenigen Einnahmen, auf welche die Verfassung selbst und deren weitere Ausbildung in Ge— meinschaft mit dem Reichstag, das Reich hingewiesen hat. Es ist wiederholt betent worden und die Annahme des Wechselstempelsteuer⸗ gesetzes hat den Beweis dafür geliefert, daß die Besteuerung gewisser Rechtsgeschäfte recht eigentlich dem Reiche gehört, namentlich fo weit es sich um Rechtsgeschäfte handelt, welche in der That in den Einzelstaaten gar nicht besteuert werden können. Eine Steuer, wie die vorliegend Ihnen vorgeschlagene, kann ein einzelner deutscher Staat bei sich nicht einführen, sie setzt voraus die Geltung im Reiche; und wenn man die Rechtsgeschäfte, um die es sich handelt, überhaupt für ein steuerfähiges Objekt ansteht — und ich glaube, darüber wird, theoretisch genommen, kaum ein Zweifel ebwalten können, da es sich in der That hierbei gewissermaßen um einen Akt der ausgleichenden Gerechtigkeit handelt, dann wird wan auch dem Reich die Befugniß, diese Steuer in Anspruch zu nehmen, nicht bestreiten.
Die zweite Steuer, die Ihnen vorgeschlagen wird, ist eine Erhöhung einer bereits bestehenden Reichssteuer, eine Erhöhung, welche nur einen Theil des Reicksgebietes trifft, und deren Zulässigkeit und Durchführbar—⸗ keit erwiesen ist durch die Erfahrungen, die man in denjenigen Theilen des Reiches mit der Besteuerung des Bieres gemacht hat, auf welche die vorliegende Steuererhöhung keine Anwendung findet. Die Er⸗ fahrung in diesen Theilen des Reiches hat erwiesen, daß eine Steuer, wie sie Ihnen vorgeschlagen wird, weder auf die Konsumtion nach theilig einwirkt, noch auf den Brauereibetrieb.
Meine Herren! Ich würde glauben, über den Kreig der hier vorliegenden Berathung hinauszugehen, wenn ich mich in die Einzel⸗ heiten der beiden vorliegenden Gesetze näher einließe. Ich möchte Sie am Schlusse nur bitten, die Gesichtspunkte festzuhalten, von welchen die Majorität des Reichstags bei der voarjährigen Etatsberathung geleitet wurde. Es ist damals und nach meiner Ueberzeugung mit vollstem Rechte hervorgehoben worden, daß es aus den verschiedensten Gesichtspunkten gerathen sei, die Matrikularbei⸗ träge auf einer konstanten Höhe zu erhalten. Es ist darauf hinze— wiesen worden und mit Recht, daß es für die einzelnen Bundesstaaten und für deren gesammte Finanzverwaltung von dem höchsten Werthe sei, mit einer annähernden Sicherheit auf die Stabilität desfenigen Beitrags rechnen zu können, den sie ihrerseits an das Reich zu leisten haben; wie die erheblichen Schwankungen in der Höhe dieser Beiträge nicht nur für die Finanzverwaltung die Führung der Geschäfte in den einzelnen Staaten erschwerten, wie sie nicht nur die Landesvertretungen der einzelnen Staaten in die Lage setzen, wechselnd aus den eigenen Einnahmen der Einzelstaaten ganz verschie⸗ dene Beträge an das Reich abführen zu müssen, sondern daß es auch in der That im politischen Interesse des Reiches selbst liege, eine Stabilität in diese Verhältnisse zu bringen und nicht in die Verwal- lungen und in die Landtage der einzelnen Staaten die Unzufriedenheit darüber zu werfen, daß je nach den Beschlüssen, die hier gefaßt wer⸗ den, die Hꝛck er herbe für den Einzelstaat je nach seiner Größe um ein paar Millionen oder ein paar Hunderttausend Mark höher sind, als bisher.
Die Kommisson für die Gesetzentwürfe, betreffend den Schutz der Urheberrechte, ist in der Berathung der letzten der drei Vor= lagen, nämlich des Musterschutzgesetzes, bis §. 5 vorgeschritten, wobei folgende Aenderungen beschlossen wurden: Hinter 8. 3 wurde als neuer Paragraph die Bestimmung angenommen: „Die Benutzung einzelner Motive eines Musters oder Modells zur freien Komposttion eines neuen Musters oder Modells ist als Nachbildung nicht anzu⸗ sehen. Im 5§. 4 wurden nur formelle Aenderungen vorgenommen, bei §. 5 aber noch eingeschoben, daß die Nachbildung eines Flächen⸗ musters in plastischen Erzeugnissen oder umgekehrt als verbotene Nachbildung nicht betrachtet werden soll. Beide Aenderungen sind also darauf berechnet, eine zu weit gehende und darum für die In— teressen der Gesammtheit schädliche Auedehnung des Musterschutzes. zu verhüten. Eine sehr lebbafte Debatte erregte 8. 2, nach welchem bei solchen Mustern und Medellen, die von den in einer inländischen gewerblichen Anstalt beschäftigten Zeichnern, Kopirern u. s. w. im Auftrage oder für Rechnung des Eigenthümers der gewerblichen An stalt angefertigt werden, der letztere als Urheber gelten soll. Der Be⸗ richterstatter forderte Streichung dieses Paragraphen, da, wie der Künstler mit seinen Schülern, der Photograph mit seinen Gehülfen, so auch der Fabrikant mit seinen Zeichnern und Modelleuren alles für ihn Erforderliche durch Privatverträge feststellen könne und es un
richtig sei, das Prinzip des Urheberrechts bei diesem einen Verhält⸗
niß zu durchbrechen. Nach stundenlanger lebhafter Debatte wurde aber sowohl die Streichung als auch eine mildernde Modifikation des Paragraphen von der Mehrheit der Kommisston abgelehnt.
—
W feJ nserate für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staate⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Juseraten⸗Expedition
des Qrutschen Reichs -Anzeigers und Königlich Nreußischen &taagta-Anzeigern: Berlin, 8. . Wilhelm ⸗Straße Nr. 32.
1. Steckbriefe und Untersuchungs- Sachen.
2. Suabhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.
3. Jerkäufe, Verpachtungen, Suh missionen ete.
4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung
3 u. 8. W. von öffentlichen Papieren.
Deffentlicher Anzeiger.
5. Industrielle Etablissements, Fabriken und
Gro. shandel. 7. Literarische Anzeigen.
9. Familien-Nachrichten.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
S. Theater- Anzeigen. In der Börsen- beilage. * RK
von Mudolf Mosse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dres den, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S, Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten sowie alle übrigen größeren Annoncen Bureaus.
—
ladungen u. dergl.
ons! Nothwendiger Verkauf.
Das den Eheleuten Facob Josef Benas und Rosa Benas, geb. Braumann, gehörige
8091
Betrage von...
anschläglich im Betrage von.
Oeffentliche Submission. Die Arbeiten, welche zu den Veränderungen in
unserem Bureaugebäude nöthig sind, als: .
1) Maurerarbeiten incl. Material, anschläglich im
)) Zimmerarbeiten inel. Material,
Offerten nebst Proben sind veisiegelt, mit der Auf⸗ schrift „Submission auf Lieferung von Schreib- 2c. Materialien“ versehen, bis zu dem
am Donnerstag, den 9. Dezember d. J, . Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine hierher einzureichen. Lieferungs⸗ bedingungen mit spezifizirten Bedarfgangaben liegen in der Registratur der Werft zur Einsicht, dieselben
375 ƽ 35 81 oh 87
16 Bekanntmachung.
Auf Anordnung des Königlichen Finanz Ministe⸗ riums soll durch das unterzeichnete Haupt⸗Steueramt das in der Großen Frankfurterstr. Nr. 138 hierselbst belegene Grundstück (Restparzelle von dem ehemaligen Steuer Etablissement) meist⸗ bietend verkauft werden.
Für die Licitation haben wir einen Termin auf Sonnghend, den 27 November d. J., Vormit⸗ tags 1g Uhr, in unierem Dienstgebäude — am Neuen Packhof Nr. 5 F. — anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Verkaufsbedingungen in unferer Registratur — am Neuen Packhof Nr. 5 F. — während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen.
Berlin, den 4. November 1875.
Königliches Haupt- Steuer ⸗Amt für inl. Gegenstände.
021]
Die Ausführung der Erd⸗ und Plantrungs⸗ arbeiten von Station 11060 bis Station 1158,30 der oben bezeichneten Eisenbahn, umfassend die Be— wegung von rot, 260 9000 Kub.⸗Meter Boden auf eine durchschnittliche Entfernung von etwa 2500 Meter, soll im Wege der öffentlichen Submission vergeben werden. Zeichnungen, Bedingungen, Mafsen⸗ und Preisverzeichnisse liegen in dem Bureau des Unterzeichneten zur Einsicht aus; auch können Preis- verzeichnifse gegen Erstattung der Kopialien von da bezogen werden.
Die Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift: ;
„Submisston auf Ausführung von Erd⸗ und Planirungsarbeiten ꝛc. wischen Station 110640 und Station 1159, 3 der Abtheilung Barby für die Eisenbahn Berlin ·Nordhausen⸗ bis zum Submissions⸗Termin Montag, den 6. Dezember er., Vormittags 10 Uhr, bei dem Unterzeichneten einzureichen, und werden die⸗
selben in Gegenwart der etwa erschienenen Sub⸗
mittenten zu der angegebenen Stunde eröffnet werden. Barby, den 15. November 1875.
Der Eisenbahn ⸗Banu ⸗ Inspektor.
von den Bergh. (H. 54359)
loss] Berlin⸗Coblenzer Eisenbahn.
Strecke Nordhausen⸗Wetzlar. Die Lieferung von 4000 Tonnen Portland ⸗Cement und 6500 Kubikmeter hydraglischen Kalk
für Bauausführungen auf der Strecke Eschwege⸗
Küllstedt soll im Wege der Submisston vergeben werden, und ist hierzu Termin auf Donnerstag, den . Dezember er., Morgens
r, in unserem Central Bureau, Hedderichstraße Nr. 59 hierselbst anberaumt worden. Bezügliche Offerten sind versiegelt und portofrei mit der Aufschrift „Submissions⸗Offerte auf Lieferung von. Tonnen Cement resp. hy⸗
draulischen Kalk“ bis zur festgesetzten Terminz⸗
stunde an uns einzureichen. . Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt.
Bedingungshefte können von unserer Betriebs⸗
Kanzlei hier oder von unseren Bauabtheilungen zu Eschwege und Küllstedt gegen Erstattung der Ko— pialien bezogen werden. ; Frankfurt a. DVi., den 14 November 1875. Königliche Eisenbahn ⸗Tirektion.
8775 Belanntmachung.
Zur Verdingung der Spedition der bei dem unterzeichneten Depot pro 1876 event. pro 1876 bis incl. 1578 zu versendenden Güter haben wir am 27. November er, Vormittags 19 Uhr, einen Submissionstermin in unserem Bureau — Regen⸗ bogengasse Nr. 12 — anberaumt, wozu Reflektanten eingeladen werden und woselbst die Bedingungen vorher einzusehen sind.
Straßburg, den 4 Nevember 1875. .
Montirungs · Depot. (8. 479 0)
(9089
Bekanntmachung.
mit 1300 KA, soll im Wege der Submission ver⸗ dungen werden, zu welchem Behufe auf Mittwoch, den J. Dezember, Vormittags 10 Uhr, im Bureau des Unterzeichneten ein Termin ansteht.
Die Bedingungen und der Kostenanschlag können werktäglich eingesehen werden. Qualifizirte Unter- nehmer werden aufgefordert, ihre Offerten frankirt und rechtzeitig hierher gelangen zu laffen.
Cöpenid, den 18. November 1875.
Der Wasserbaumeister.
Stengel. ( Cto. 182/11.)
socon Bekanntmachung.
Lieferungs · Ver dingung des Bedarfs der Kaiserlichen Werften in Kiel, Dan zig und Wilhelmshaven an folgenden Materialien für das Jahr 1876. / Gruppe A. Offerten nimmt entgegen: Werft Kiel, Submisę siongtermin am Sonnabend, den 11. Dezember 1875, Morgens 11 Ühr, 165725 K. Eisenplatten gewöhnlicher Kokes, prima Kokes⸗ und Holzkohlen-Qualität, 14,500 K. gerippte Eisenplatten, 63240 K. Schwarzblech, 140,500 K. Stabeisen, 77,9000 K. Fagoneisen, 700 K. Roft⸗ stabeisen, 42,900 K. Nieteisen, 7500 K. Gußstahl, 665 K. Schweißstahl, 360 K. Federstahl, 1919 K. Bandstahl, 9150 K. Knpferhautplatten, 2706 K. Kupferplatten, 2880 K. Stangenkupfer, 1270 K. HYJellowmeta, 400 K. Messingblech, 50 Mille Kupferhautnägel, 10,0560 K. Bleiblech, 10665 K.
Bleiröhren. ; Gruppe MH.
Offerten nimmt entgegen: Werft Danzig, Sub⸗
missions termin am Sonnabend, den 11. Dezember 1875, Morgens 11 Uhr, 337 M. Ahorn, 500 M. rothbuchene, 226 M. weiß⸗ buchene Bretter und Planken, 5 Kubm. weißbuchene Stämme; 250 Stück weißbuchene Hobelhölzer, 5746 M. eichene Bretter, 4736 M. eichene Wagenschott⸗ bretter, 8399 M. Eschenholz⸗, 2755 M. Ellernholz,“, 122,095 M. kieferne Bretter und Planken, 6 Kubm. Ellernholzstämme, 11000 M. kieserne Decksplanken, 2350 M. kiefernes Kreuzholz, 20090 M. kieferne Latter, 6000 M. kieferne Manerlatten, 146 Stück kieferne Spieren, ea. 97 Stück kieferne Masten, 160 Stück gräuene Spieren, 750 M. Lindenholz⸗ bretter, 19 Kubm. Mahagoniblöcke, 40869 M. Maha. goniholzbretter und Planken, 35 Kbm. Jellow pine Holz, 300 M. Teakholzbhretter und Planken, 30 Stck. Pakholzstämme, 5000 Stck. eichene Faßstäbe, 300 K. Korkholz, 260 M. eichene Takelageketten, 10090 M. kupfernes Drahttauwerk, ca. 10000 Stck. diverse Bürsten, Pinsel, Haarbesen, Handfeger, Schrubber, Quãste, Piasavabesen ꝛc. Gruppe C.
Annahmestelle der Offerten: Werft Wilhelms⸗
haven, Suhmissionstermin: Sonnabend, den 11. Dezember 18765, Nachmittags 3 Uhr.
12500 K. Bleimennige, 5069 Eisenmennige, 11600 K. Zinkweiß, 3500 K. Terpentinspiritus, S000 L Holzlheer, S500 K. Harz, 25,200 K. Brennöl
(Rüböl), 5000 K. Maschinenöl, 29,100 K. Rinder- talg, 34,009 K. Twist (Wischbaumwolle), 680 K. Sohlleder, 535 K. Brandsohlleder, 512 K. Fahlleder, ca. 1600 M. Hanfschläuche, rohe und gummirte.
Die Lieferungsbedingungen, Dimenstonslisten ze. sind zur Einsicht ausgelegt: för Gruppe A.: in der Registratur der Werft stiel, für Gruppe B5.:— in der Registratur der Werft Danzig, für Gruppe C.: in der Registratur der Werft Wilhelmshaven, und können von diesen auf Wansch gegen Erstattung der LTopialien auch abschriftlich mitgetheilt werden. Offerten sind mit der Aufschrift: Offerte für Gruppe A. (resp. B., C.) zu versehen und an diejenige Werft zu richten, welche dem Obigen entsprechend mit der Annahme beauf— tragt ist. (à Cto. 173/11.)
Wilhelmshaven, den 18. November 18765.
Kaiserliche Werft.
1
Verloosung, Amortisation, Zinszahlung u. s. w. von öffentlichen Papieren.
olsz3)
HPDanzüi
RE
Hrivag- ACI. Die auf Thalerwährung lautenden Noten unserer Bank verlieren mit dem BE. Januar I18zq;
ihre Gültigkeit.
Die Reparatur der sogenannten Hohen Brücke über den Storkower Kanal zu Storkow, veranschlagt
Gut Noldau
soll im Wege der nothwendigen Subhastation am 14. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr, in unserem Gerichtsgebäude verkauft werden.
Zu dem Grundstück gehören 315 Hektar 50 Are 50 Quadratmeter der Grundsteuer unterliegende Ländereien, und ist dasselbe zur Grundsteuer nach einem Reinertrag von 4613 M 58 3, zur Ge— bäudesteuer nach einem Nutzungswerth von 357 M0 veranlagt.
Auszug aus der Steuerrolle und dem Grund- buche, etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, sowie beson.⸗ dere Kaufbedingungen können in unserm Bureau II. eingesehen werden. ;
Alle ,, en, welche Eigenthum oder ander- weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in daß Grundbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer- den hiermit aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Präklusion spätestens im Versteigerungstermin anzumelden.
Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlages wird am 15. Februar 1876, Mittags 12 Ur, ebenfalls hier verkündet.
vtamsglan, den 20. Oktober 1875.
Königliches Kreisgericht. Der Subhastationg . Richter.
f ebruar 1876, Vormittags 11 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Sobeski an der Gerichtsstelle hier anberaumten Termine schriftlich oder persönlich zu melden, mit der Warnung, daß sonst die Provokatin für todt erklärt, die mitvor— geladenen unbekannten Erben aber mit ihren An⸗ sprüchen an deren Nachlaß präkludirt werden würden. Inowrazlaw, den 14. April 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung
Verkäufe, Verpachtungen Submifsionen 2c. 3.
Die Lieferung von 1000 Meter Tuch soll dem Mindestfordernden übertragen werden.
Submissions Termin am 2. Dezember er, Vormittags 11 Uhr.
Die Lieferungsbedingungen liegen in unserem Bu reau zur 1 aus; auch wird auf Verlangen Abschrift derselben gegen Einsendung von 50 3 Schreibgebühren ertheilt. ? 8090]
Spandau, den 18. November 1875. (a Cto. 186 / 115
Direktion
des Fenerwerks⸗Laboratoriums.
3) Tischlerarbeiten, anschläglich im
Betrage von...
4 Schlosserarbeiten, anschläglich ini
Belrage von.
5) Änstreicherarbeiten, anschläglich
im Betrage von...
6) Töpferarbeiten, anschläglich im
Betrage von..
sollen im Wege der öffentlichen Submission verge ⸗
ben werden.
Die Offerten sind in Prozenten des Anschlages veisiegelt und mit der Aufschrift, Submisston auf Arbeiten“ bis zum 30. November er. bei uns einzureichen, und können der Anschlag, die Bedingungen und die Zeichnung in unserem Bureau während der Dienstftunden vorher eingesehen werden. Stzandau, den 15. November 1875. Königliche Direktlon der Urtillerie⸗Werkstatt.
Bekanntmachung. des Bedarfs an Schreib- und Zeichnen Materialien für das Jahr 1876 für die unterzeichnete Werft und die anderen in Wil— helmshaven befindlichen Marinebehörden, . des heils obengenannter Mater Danzig und Kiel und die an letzterem Orte befindlichen Marinebehörden, soll im Wege der Submission vergeben werden.
9023 Die Lieferun
bedentendsten die Kaiserlichen Werften zu
1, 2 6, 21 . 43, 306,
alien für
können auch auf portofreie Anträge gegen Erstattung der Kopialien abschriftlich mitgetheilt werden. Wilhelmshaven, den 15. November 1875.
Kaiserliche Werft. a 0c 156/19)
(91231 Bekanntmachung.
Die Lieferung des Bedarfs von 3000 Pfund
n . Roßhaare bester Qualität, für den arnison Verwaltungâ · und Lazareth⸗Haushalt im
Bereiche der Königlichen Intendantur des J. Armee⸗
Corps pro 1876, soll dem Min destfordernden über tragen werden, wozu ein Submisstonstermin auf Freitag, den 3. Dezember a. ., Vormittags I1 Uhr,
im diesseitigen Geschäftelokale, Königestraße Nr. 46, anberaumt ist, woselbst auch die Bedingungen zur
Einsicht ausliegen. Versiegelte h einzureichen und ist darin ausdrüclich anzuführen daß Submittenten von den Bedingungen Kenntni genommen, dieselben auch ihren Offerten zu Grunde gelegt haben. air, . den 18. November 1875. Königiiche Garnison⸗Verwaltung.
fferten sind vor dem Termine hieher
Um den Besitzern solcher Noten, welche von den Filialen der Preußischen Bank zwar überall in Zahlung genommen, nicht aber baar eingelöst werden, es möglich zu machen, sich derfelben, ohne sie hier hersenden zu dürfen, baldigst zu entledigen, haben die nachbenannten Bankfirmen sich auf unser Ersuchen bereit erklärt, die Einlösung der noch umlaufenden Noten à 1065 Thlr., 50 Thlr., 26 Thlr. und 10 Thlr. bis zum obengenannten Präclustvtermin zu bewirken: ID) Elbinger Creditbank in Elbing, 2) Thorner Creditgesellschaft in Thorn, 3) Köni , . Vereinsbank in Königsberg, 4 Deutsche Bank, in Berlin Louis David Meyer ! 5) Mitterschaftliche Privatbank in Stettin, 6) Posener Provinzial-⸗Aéctien ⸗ Bank in Posen, ) Schlestscher Bankverein in Breslau, 8) Cälnische Privatbank in Cöln, 9) Magdeburger Privatbank in Magdeburg, 10 Bremer Bank in Bremen, 1I) dannaversche Bank in Hannover, 12) Hallescher Bankverein in Halle, 13) Allgemeine Dentsche Creditanstalt in Leipzig, 14) Badische Bank in Mannheim, l5) die Herren Merck, Cristian & Co. in München. . ͤ Wir machen dies mit dem Bemerken bekannt, daß wir nach dem 31. Januar 1876 keine Ein- lösung mehr bewirken, sondern den Betrag der dann nicht eingelösten Noten, den statutarischen Vorschriften entsprechend, an den hiesigen Magistrat abzuführen verpflichtet sind. : Danzig, den 15. November 1875. ( Cto. 240/11.)
Danziger Privat⸗Actien⸗Bank. Schöttler. Rasch ke.
351, 385, 533836, 39], 392, 393, 394, 396, 399g, 40d, 416, 417, 420, 428, 429, 430, 451, 432, 435, 434, 438, 447, 448, 449, 471, 486 und 487 be⸗ zeichneten Quittungsbogen zuzetheilt worden sind, haben die durch die öffentliche Bekanntmachung vom 25. Februar d. J. für die Zeit vom 26. bis 31. März 1875 ausgeschriebene Einzahlung der X. und letzten Nathe von 10 5 auf Tie von ihnen gezeichneten Stamm-⸗Actien wiederholter besonderer Aufforderung ungeachtet noch immer nicht geleistet. Dieselben werden hiermit nochmals aufgefordert, die restirenden Einzahlungen nebst Verzugezinsen bei derjenigen Annahmestelle, bei welcher die Einzah⸗ lung der früheren Raten eriolgt ist, bis spaͤtestens zum 19. Januar fut zu leisten, widrigenfalls gegen die Säumigen in Gemäßheit der ea des §. 7 des Gesellschaftsstatuts weiter vorgegangen wer⸗
ot! Depositen⸗Verkehr.
Bis auf Weiteres werden für Depositen Einlagen vergütet:
bei achttägiger Kündigungsfrist 3 *
bei einmonatlicher Kuͤndigungsfrist 35 *
bei dreimonatlicher Kündigungefrist 4
bei sechzmonatlicher Kündigungsfrist 4 * 7
bei zwölfmonatlicher Kündigungsfrist 52 )*
Norddeutsche Grundkredit⸗Vank.
Behrenstraße Ta.
nsen pro ahr franko aller Spesen
—
19117 Bekanntmachung.
Oels⸗Gnesener Eisenbahn.
Die Aktionaire der Oels -Gnesener Eisenbahn— Gesellschaft, welchen die mit den Nummern 3, 7, 1, ir 17, 29. 25, 39, 34. 35, 39, 43, 49. 30, Sl, Hz, za, ö . ; ;
55, 56, 57, 60, 65, 68, 69, 76, 71, 78, 79, 8i, 82, res lau, den 5. Jorember 1335.
dig ä Hö; ö, sz 163; jh ini, mi. liz, 1g. ver Oels, Gr der lunsffsht zrgth .
lis, Lis, 117, 125. 127, 1535, 34, 135, 155, 147, der Oels -Gnesener Eisenbahn,Gesellschaft. 145, 144, 145, 150, 151, 154, 158, 159, 160, 161, Königl. Ungarische 6 Schatzanweisungenl. Em. 172, 175, 176, 178, 185, 188, 195, 206, 211, 212, Die am 1. Dezember 13875 fälligen Zinscoupons 2153, 215, 217, 215, 219, 220, 222, 225, 225, 227, obiger Schatzanweisungen werden von diesem Tage ab 225, 229. 2309, 235 238, A4, 219, 216, 249, 252, in Berlin bei der Direktion der Distonto Ge= 253, 254, 257, 263, 275, 278, 298, 304, Jos, 313, sellschaft und Herrn S. Bieichröder
318, 332, 335, 346, z6ö6, 368, 76, z77, 375, 379, eingelsst. 9132
ra Kölnische Privat⸗Bank.
Mit Bezug auf unsere in vorschriftsmäßlger Weise veröffentlichte Bekanntmachung vom 19. Juli d. IS. und unter Hinweis auf den Art. 18 des Reichsmünzgesetzes vom 9. Juli 1873, wonach bis zum J. Januar 1876 die sämmtlichen, nicht auf Reichswährnng lautenden Noten der Banken einzuziehen sind, fordern wir die Inhaber von
EO, 2 O, 5G und 16G Thaler⸗Noten
d, e, 6. hierdurch nochmals auf, solche zur Einlösung oder zum Untausch baldmöglichst an uns einzuliefern.
Zugleich setzen wir auf Grund des §. 16 unseres rev. Statuts den Präelusih Termin für die Einlieferung der vorgedachten Thaler Noten
auf den 1. April 1826
hiermit fest, und machen ausdrücklich darauf aufmerksam, daß mit Ablauf dieses Termins alle Ansprüche an die Bank aus den aufgerufenen Noten erlöschen, daß alle bis dahin nicht eingelieferten Noten werth⸗ los sind und, wenn sie etwa noch zum Vorschein kommen sollten, von der Bank angehalten und vernichtet werden können.
Cöln, den 18. Rovember 1875.
Kölnische Privat⸗Bank.
Der Aufsichtsrath: Die Direction: Chr. Noß. A. Wirtz.
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