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Die Zahl der in den Anstalten verpflegten Kranken betrug in den Jahren 1868 1872 036 1 entfallen hier⸗ von auf die Zuchthäuser 12478 (41,3 pCt.), auf die Gefangen⸗ anstalten 13, 108 (43,4 pCt.) und auf die Polizeianstalten 4629 (153 pCt.). In den Zuchthäusern ergeben sich demnach weniger, in den Polizeianstalten mehr Kranke, als die relativen Zahlen der bezüglichen Durchschnittsbevölkerung nachweisen, während in den Gefangenanstalten die Prozente der Erkrankten denen der durchschnittlichen Bevölkerung ziemlich gleich waren. Die Ge⸗ sammtzahl der Kranken ist von 1868 (62895 bis 1872 (5023) um 20 pCt. gefallen, somit in geringerem Grade als die Be⸗ völkerung, welche sich von 15,173 in 1868 auf 19743 in 1872 mithin um 29 pCt. verringert hat. Die durchschnittliche Ver pfle⸗ gungsdauer für einen Kranken berechnet sich auf 18,I2 Tage die höͤchste mit 28,3 Tagen trifft auf die kranken Zuchthaus str f ⸗ linge, hierauf folgen die Kranken der Gefangenanstalten mit 12,1 Tagen, endlich die Kranken in den Polizeianstalten mit 8,72 Tagen. Die Intensität der Erkrankungen ist also bei den Zucht⸗ haussträflingen, wie sich wohl aus deren langen Strafzeit schließen läßt, am größten. Bezüglich des Geschlechts ergiebt s . 2 e Differenz von 7 Tagen zwischen der durch⸗ — 3. ö. rankheitsdauer der Männer (19, Tage) und Weiber
Die Zahl der in den bayerischen Gefängnissen Gestorbenen betrug 1868: 195 (2,79 pCt. der . 1869: 277 G, 94 pCt.), 1870: 317 75 pCt.), 1871: 311 G, iiz pCt.) 1872: 240 (6,42 pCt.), im Ganzen 1868/72: 1340 oder 4 16 pCt. der durchschnittlichen Bevölkerung, während sie sich in der Periode 1864/68 nur auf 860 oder 2.89 pt. bezif⸗ fert. Sie hat also nicht unerheblich zugenommen und ist eine Sterblichkeit von mehr als 4 pCt. bei einer Bevölkerung, die durchschnittlich im Alter von 30 Jahren steht, eine sehr beträcht⸗ liche, da die Sterblichkeit der freien Bevölkerung desselben Alters kaum ApECt. beträgt. Von der Gesammtzahl der in den Jahren 1863/72 Gestorbenen treffen auf: Zuchthäufer 702 (476 pCt.) Gefangenanstalten 477 (344 pCt.), Polizeianstalten 161 16 pCt.). Bemerkenswerth ist, daß ungeachtet der längeren Ver⸗ pflegungsdauer der männlichen Kranken bei diesen die Sterblich⸗ keit geringer, als bei den Weibern ist; die Zahl der gestorbenen männlichen Gefangenen war 1122 (407 pCt. der Durchschnitts—⸗
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Unter den Krankheiten der Gefangenen stehen di Verdauungsorgane mit 9486 oder 31,34 6 k. sie 3 sich in den Zuchthäusern auf 4482 (35,9 pCt.) und fallen in den Polizeianstalten auf 1294 (27,9 pCt.). Es folgen dann die Krankheiten der Athmungsorgane mit 6962 oder 230 pCt., die ebenfalls in den Zuchthäusern (214 oder 25,8 pCt.) häufiger als in den Gefangen⸗ und Polizeianstalten sind. In dritter Reihe stehen die chirurgischen Krankheiten mit 3506 oder 11,6 pCt. die in den Gefangenanstalten (1244 pCt.) etwas häufiger als bei den anderen Kategorien sind. Ihnen folgen die Hautkrankheiten mit 3391 oder 11,2 pCt., die in den Gefangen. und Polizei- anstalten (16,3 bez. 13,1 pCt.) weit häufiger vorkommen als in den Zuchthãusern (5,2 pCt.). In viel geringerer Zahl sind vertreten: epi⸗ und endemische Krankheiten (212 oder 40 pCt.), syphilitische (683 oder 23 pCt.), Krankheiten der Greise (268 oder O pCt.), der Blutmischung (1102 oder 36 pCt.), des Nerven⸗ systems (108 oder 3, pCt.), des Gefäßsystems (492 oder 1, 6pCt.) der Harnorgane (254 oder O0. 8 pCt.), der Geschlechtsorgane zit oder 1.1 pCt.), der Sinnesorgane (1150 oder 3,8 pCt.) und verschiedene Zustände (345 oder 11R2 pCt.). Bezüglich des Ge⸗ schlechts ergiebt sich, daß die Krankheiten der Verdauungsorgane relativ häufiger bel Weibern (35,9 pCt.) vorkommen als bei Männern (30,0 pCt.), während bei den Krankheiten der Athmungs⸗ organe es sich umgekehrt verhält (25,9 pCt. Männer, 1450 pCt. Weiber). Auf Seite des männlichen Geschlechts ist ferner die größere Häufigkeit der chirurgischen, der epi- und endemischen Trankheiten, dann der Krankheiten der Blutmischung und der Sinnesorgane, wogegen bei den Weibern die syphilitischen Krank⸗ heitsformen, dann die Krankheiten des Nervenfystems und der Geschlechtsorgane im relativen Uebergewichte sind.
Was die Sterblichkeit der an den ein g= familien Erkrankten betrifft, so weisen die an n , g,, die ungünstigste Sterblichkeitsziffer (17 oder 22,6 pCt der betr. Krankheitsfamilie) nach. Die demnachst⸗ höchsie Mortalität kommt auf die Krankheiten des Gefäß— shstems (9 oder 16,1 pCt) und der Harnorgane (3 oder 13 pCt. Hieran reiht sich die Sterblichkelt an den Krank—
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a ie Beschäftigungs art, welcher die Gefangenen zugetheilt werden, von großem Einfluß 3 deren r, . zustand sei, ist eine längst anerkannte Thatsache. In dieser Be⸗ ziehung sind im Zuchthause zu Kaisheim interessante Aufzeich- nungen gemacht, welche die zehnjährige Periode 1863 — 1872 umfassen. Es wurden hiernach mit Arbeiten im Freien 1694 Gefangene beschäftigt, die Zahl der Erkrankten betrug 1908, so daß also auf 100 Arbeiter 112,6 Erkrankte treffen. Arbeiten im geschlossenen Raume verrichteten 5496 Gefangene; die Zahl der Erkrankten betrug 7155, so daß also hier auf 100 Arbeiter 130,, Erkrankte treffen. iernach war der Gesundheitszustaidd der im Freien Beschäftigten durch⸗ schnittlich günstiger, als der Arbeiter im geschlossenen Raume. Bei den einzelnen Arbeitskategorien war übrigens das Verhält⸗ niß der Erkrankten zur Arbeiterzahl ein sehr verschiedenes. Von den im Freien Beschäftigten erkrankten unter je 100: Gärtner und Oekonomiearbeiter 8), Maurer und Steinhauer 92,9 Putzer 5,2, Ziegler 1003, Haus- und Hofarbester 70,5. Von den im geschlossenen Raume arbeitenden Gefangenen erkrankten von 190; Wäscher 63, , Bäcker und Köche 68, 3, Listenführer 8,3, Schreiner und Horngriffmacher 89,7, Gefangene in Einzeln. R. ö . . 129,7, Weber 130,2,
er 138,5, neider 138,6 ĩ ᷣ z,
Rollarbeiner 182,5, Stricker 198,5. JJ
Robert von Mohl.)
In der Nacht vom 4 auf den 5. November starb wo er sich seit wenigen Tagen als Mitglied , fand, plötzlich, ohne vorausgehendes Unwohlsein, der Altmeister , . Dr. Robert v. Mohl, Groß⸗ ich badischer Wirkli ĩ aid. ö . Geheime Rath und Präsident der einahe dreißig Jahre sind verflossen, seit Mohl aus sei Geburtslande Württemberg nach 66 4 J * r, 16 Jahre lang als akademischer Lehrer, di ,. elbaren Staatsdienst, mit höchster Auszeichnung n Stuttgart am 17. August 1799 geboren, stammte aus einem angesehenen schwäbischen 3, n . dem württembergischen Lande eine Reihe tüchtiger Beamten her⸗ vorgegangen war. Die Generation der Familie, welcher er an⸗ gehörte, zeichnete sich durch ganz hervorragende Begabung aus Wie Robert einer der ausgezeichnetsten Gelehrten auf dem Ge⸗ biete des Staatsrechts war, so leisteten seine Brüder in andern wissenschaftlichen Disziplinen Bedeutendes: Julius als Orientalist Hugo als Botaniker, Moritz als Nationalökonom. ͤ Robert Mohl machte seine Studien zu Heidelberg, Göttin⸗ 9 und Tübingen, und trat in seinen wissenschaftlichen Arbeiten 3 bald in die Fußtapfen seiner Vorfahren von mütterlicher 2 der berühmten Staatgsrechtslehrer Johann Jakob und Friedrich Karl v. Moser 1). Zwei größere Arbeiten: „Die Rechtspflege des Deutschen Bundes“ und „Das Bundesstaats⸗ recht der Vereinigten Staaten von Nordamerika“, die verdientes ) Aus der Karlsruher Zeitung.
*) Friedrich Karl v. Moser w ; hann Jacob deren Großvater. ser war der Vater seiner Mutter, Jo
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Aufsehen machten, ließ er, erst im Beginn der zwanziger Jahre stehend erscheinen, nachdem er sich durch eine . ö. sophistis ches Rechtsgutachten C. S. Zachariäs (über die Ansprüche des Obersten d' Este auf die Erbfolge in Hannover) die literarischen Sporen verdient hatte. Und bald darauf, nachdem er kurze Zeit bei der Bun⸗ destags⸗Gesandtschast seines Heimathlandes als Attaché thätig gewesen war, finden wir ihn, den Lehrstuhl besteigend, seit 1825 als außerordentlichen, seit 1827 als ordentlichen Professor der Staatswissenschaften in Tübingen. In dieser Stellung, neben der er seit 1836 auch noch als Ober- Bibliothekar die bedeutende Bibliothek der Universität verwaltete, schuf er in dem zuerst 1829 erschienenen Staatsrecht des Königreichs Württemberg“ ein nach Form und Inhalt gleich meisterhaftes Musterwerk über deut— sches Partikular⸗ Staatsrecht, während er in einem anderen Buche: Die Polizeiwissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates“ (1832 —– 34) ein Gebiet der öffentlichen Ver⸗ waltung, das man bisher gewohnt gewesen war, gewissermaßen der Willkür jeweiliger Regierungsmarximen verfallen zu be⸗ trachten, der wissenschaftlichen Behandlung vindizirte. Wie er sich durch diese ausgezeichnete Arbeit nicht nur als Gelehrter be⸗ währt, sondern auch den praktischen Blick des Staatsmannes überall verrathen hatte, so griff er in unmittelbare Aufgaben des pöolitischen Lebens mit seinem scharfen Urtheil ein in seiner Untersuchung über die „Minister⸗Verantwortlichkeit“ (1837).
e Da war es denn natürlich, daß er dem parlamentarische Wirken seines Heimathlandes nicht auf die 323 fern gil lden lonnte. 1845 trat er in dem Wahlbezirk Bahlingen als Kan⸗ didat für den 1 auf. In dem Programm, welches er, als ein Mann, der sich nicht scheute, offen und Hahrhaftig seine volitischen Gesinnungen zu bekennen, seinen Wählern vorlegte, kritistrte er scharf das System der Regierung, besonders des lei⸗ tenden Ministers Schlaier. So groß aber der Beifall war, wel- chen seine rn gl Kritik im Lande fand, so entschieden trat alsbald das Mißfallen der Regierung über dieses männliche Auf⸗ treten des Tübinger Professors zu Tage. Von einer Befugniß . . 9 das Gesetz an die Hand gab,
; inisterium seiner Profe ĩ ⸗ gierungs⸗Rath nach Ulm zu . Jö Mohl war indeß keineswegs gemeint, diese Maßregelung über si ergehen zu lassen; er nahm seinen Abschied, 8. . 3. zunãchst aueschließlich der parlamentarischen und literarischen Thätigkeit. Doch nicht lange sollte er der akademischen Wirk⸗ samkeit verloren sein. Schon 184] berief ihn, auf Veranlassung des Staatsraths Nebenius, die Großherzoglich badische Regie⸗
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Er trat sein neues Lehramt in bewegter Zeit an drangen die Forderungen, die das wieder ., k in erster Linie an die Männer stellte, welche sich die Wissenschaft vom Staate zur Lebengaufgabe gesetzt hatten, mit gebieterischem Rufe auch in Mohls Hörsaal und Studirzimmer, und als 1848 das Vorparlament zusammentrat, war Mohl unter Denen, die das Vertrauen des deutschen Volkes zur Be⸗ rathung seiner wichtigsten Angelegenheiten berufen hatte. Der feine Takt, der scharf ausgebildete Sinn für streng gesetzliche Formen, der ihm vor Vielen eigen war, wies ihm alsbald in der zunächst über die Behandlung ihrer Aufgaben vielfach unklaren Versammlung eine wichtige und bedeutende Stellung an. Für das sorgfältig abwägende und nach festen Normen verlangende Wesen Mohls ist es charakteristisch, daß er in der phrasenreichen Zeit, in den Tagen der Programme, Resolutionen und Prokla⸗ mationen daran ging, „Vorschläge zu einer Geschäftsordnung des verfassunggebenden Reichstages“ auszuarbeiten.
Im Parlamente selbst vertrat er den württembergischen Wahlkreis Mergentheim-Gerabronn, nahm seinen Platz im .. Zentrum und that sich bald im Verfassungsausschuß durch seine eminente Arbeitskraft hervor, die er auch in der Vorkommission für Berathung der „Grundrechte“ vollauf bewährte.
Am 26. September 1848 wurde er von dem Er
Neichs verweser in das Reichs⸗Ministerium berufen und r Portefeuille der Justiz übertragen. Was in den kurzen Mo⸗ naten, in denen dem Reichs⸗Ministerium zu wirken vergönnt war, auf dem Gebiete der Gesetzgebung vollbracht wurde, ist unter seiner Mitwirkung geschehen, ist theilweise ganz spriel sein Werk. Die allgemeine deutsche Wechselordnung, die Nieder⸗ kin einer Kommission für Ausarbeitung eines deutschen Han⸗ delsgesetzbuches mögen hier genannt sein. Auch die Reichsver⸗ fassung ist von Mohl unterzeichnet.
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anzunehmen — die Unmöglichkeit herausstellte, ohne die Zustim⸗ mung der Bundesregierungen ein lebensfähiges Deutsches Reich zu konstruiren. Am 17. Mai 1849 legte er sein Amt nieder und kehrte wieder zur akademischen Laufbahn zurück. Sein politisches Glaubensbekenntniß hat er noch durch die Unterzeich⸗ nung der sogenannten Gothaer Erklärung abgelegt, wie er denn . . e,, ein 6 . standhafter Vertreter der en Richtung war, welche die Einigun unter Preußens Führung erstrebte. .
Ganz erstaunlich ist die literarische Thätigkeit, welche Mohl wãhrend der Zeit seiner Wirksamkeit in ed n, ö Drei große Werke sind in jenen Jahren entstanden, von denen jedes einzelne genügt hätte, seinem Verfasser den reichsten und dauerndsten Ruhmeslorbeer um das Haupt zu winden: „Ge⸗ schichte und Literatur der Staatswissenschaften⸗ „Eneyklopädie der Staats wissenschaften.· „Staatsrecht, Völkerrecht und Po⸗ litik. Während das erste Werk seine Hauptbedeutung in seinen literarhistorischen Nachweisungen hat, welche von einer reichen Bücherkenntniß und einer so vielseitigen Belesenheit zeugen, wie sie (nach Bluntschli's Urtheihh wohl noch nie dage⸗ wesen , bringen die beiden anderen die selbständige Meinung des Verfassers über die wichtigsten Fragen auf dem Gebiete der eigentlichen Staatswissenschaften zum Ausdrucke. Mohl ent⸗ wickelt dabei weniger eine schöpferische als eine kritische Thätigkeit und wirkt nicht sowohl, durch philosophische Spekulation, als vielmehr durch nüchterne, klare und prä⸗ zise Auffassung und Erläuterung der realen Verhältnisse. Aus dem System der Encyklopädie mag als eine Besonderheit der Anschauung Mohls hervorgehoben werden, daß er den Begriff der Gesellschaft vom Staate trennt und ein „Gesellschaftsrecht«“ zwischen Staats⸗ und Privatrecht als ein drittes Glied in die Mitte schieben will, sowie ferner, daß er zwischen Staatsrecht und Staatskunst der Staats⸗-Sittenlehre einen Platz anweist, das Sittliche zwischen Gerechtigkeit und Klugheit, das Gute zwischen Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit stellt.
Die Vorzüge seiner wissenschaftlichen Behandlung der au den Staat bezüglichen Stoffe treten 3 8 en der 2 re,. Werle. welches eigentlich eine Sammlung von lonographien ist, noch stärker hervor. Kaum eine der brennenden Fragen, welche die Gegenwart bewegen, ent⸗ behrt in diesem ausgezeichneten Werke ihre eben so gründliche, als geistvolle Behandlung: die repräsentative Monarchie und De⸗ mokratie, die deutschen Füuͤrsten und Stände und die deutschen Par⸗ teien, das Verhältniß des Staats zur Kirche, die Abfassung der Gesetze, die Arbeiterfrage u. a. werden in den beiden Bänden nach allen Richtungen erörtert und beleuchtet. Der gedanken⸗ reiche Inhalt und die vollendete äußere Form sichern seinen Werken nicht vur die weiteste Verbreitung, sondern auch eine tiefgehende und nachhaltige Wirkung. (Vergl. Bluntschli, Ge⸗ schichie des Allgemeinen Staatsrechts S. 614 ff.)
Während des Heidelberger Aufenthaltes began neben der bedeutenden Wirksamkeit, . er r , ,, Lehrer übte, aber auch wieder in das Gebiet der praktischen Po⸗ litik seiner neuen Heimath einzugreifen. Von 1857 an gehörte er, als Vertreter der Universität Heidelberg, der Ersten Kammer des badischen Landtages an und erstattete u. A., nachdem, nicht ohne seine Mitwirkung, das Kon⸗ kordat gefallen war, in diesem hohen Hause den Be⸗ richt über den von dem Ministerium Stabel-Lamen vor⸗ gelegten Gesetzentwurf, der das Verhältniß der Kirchen im Staate zu regeln bestimmt war, eine Arbeit von ganz her⸗ vorragender und auch allgemein anerkannter Bedeutung. Vom Jahre 1863 bis zum Jahre 1872 war Mohl sodann Mitglied der Ersten Kammer in Folge der Berufung durch das Aller⸗ höchste Vertrauen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs; seit 1869 bekleidete er in derselben das Amt des II. Prasldenten Wenn ihm auch diese Stellung veranlaßte, nur selten in die Debatte einzugreifen, so ist seine Thätigkeit im badischen Land⸗ tage dennoch eine sehr bedeutsame gewesen. An Kommissions⸗ arbeiten hat er stets eifrigen und einflußreichen Antheil genom⸗ men und in besonders wichtigen Fragen, so z. B. bei der Ver⸗ handlung über das Stiftungsgesetz, hat er auch wohl den Präst⸗ dentenstuhl verlassen und das volle Gewicht seiner Autorität in die 8383 zweierlei Anschauungen schwankenden Wagschalen ge⸗ Nicht lange nachdem Se. Königliche Hoheit der Großher das liberale Ministerium von . * . 2 wurde, auf besonderen Wunsch des Minister⸗Prästdenten, Frhrn. v. Roggenbach, Robert v. Mohl von seiner Lehrkanzel weg in die diplomatische Laufbahn herübergezogen und 1861 zum
badischen Bundestags⸗Gesandten ernannt. In der Eschenheimer⸗