unentgeltlich zu haben sind, bei der Kontrole persönlich oder durch einen Beauftragten abzugeben. Genügt dem Einreicher eine nummerirte Marke als Empfangs⸗ bescheinigung, so ist das Verzeichniß nur einfach, dagegen von denen, welche eine Bescheinigung über die Abgabe des Talons zu erhalten wünschen, doppelt vorzulegen. In letzterem Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar, mit einer Empfangs⸗ bescheinigung versehen, sofort zurück. Die Marke oder Empfangs⸗ bescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Coupons zuruͤck= ugeben. 495 In Schriftwechsel kann die Kontrole der Staats⸗ papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht ein⸗ lassen. Wer die Coupons durch eine der oben genannten Provin⸗ zialkassen beziehen will, hat derselben die alten Talons mit einem doppelten Verzeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird, mit einer Empfangshescheinigung versehen, sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der neuen Coupons wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Pro⸗ vinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen, bezie⸗ hungsweise von der Königlichen Finanz⸗Direktion in Hannover in den Amtsblättern der zu bezeichnenden sonstigen Kassen un⸗ entgeltlich zu haben. Des Einreichens der Schuldverschreibungen selbst bedarf es zur Erlangung der neuen Coupons nur dann, wenn die erwähnten Talons abhanden gekommen sind; in diesem Falle sind die betreffenden Dokumente an die Kontrole der Staats⸗ papiere oder an eine der genannten Provinzialkassen mittelst be⸗ sonderer Eingabe einzureichen. Berlin, den 23. November 1875. Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden. Graf zu Eulenburg. Löwe. Hering. Rötger.
Das 45. Stück der Gesetz-Sammlung, welches heute aus⸗
gegeben wird, enthält unter
Nr. 8390 den Allerhöchsten Erlaß vom 8. November 1875, betreffend die Zusammensetzung und Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden des Konsistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden außerordentlichen Synode, und unter
Nr. 8391 die Verordnung, betreffend die Zusammensetzung und Zuständigkeit der für die evangelischen Gemeinden des Kon⸗ sistorialbezirks Wiesbaden zu berufenden außerordentlichen Synode. Vom 8. November 1875.
Berlin, den 27. November 1875.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Debits⸗Comtoir.
Die heutige Nummer des „Reichs- und Staats⸗ Anzeigers“ enthält in der Central⸗Handels⸗Register⸗ Beilage:
Nr. 43 der Tarif⸗ ꝛc. Veränderungen der deut⸗ schen Eisenbahnen.
Die heute ausgegebene Nr. 48 der Allgemelnen Ver⸗ loosungs⸗Tabelle des Deutschen Reichs ⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeigers enthält die Ziehungslisten folgender Papiere: A ach ener Hütten⸗Aktien⸗Verein, Partial⸗Obligationen. Aachen⸗Höngener Bergwerks⸗Attien⸗Gesellschaft, Partial⸗ Abligationen. Badisches 4proz. Eisenbahn⸗Anlehen de 1875. Baltische Eisenbahn⸗Aktien. Brüsseler Prämien⸗Anleihe de 1867. Casseler, Diezer, Ful da 'er, Wiesbadener Stadt⸗ Obligationen. Freiburger 41 proz. Kantonal⸗Anleihe de 1858. Kursk⸗Kiew Eisenbahn⸗Attien. Lütticher Prämien⸗Anleihe de 1854. Nassauisches 4proz. Staats⸗Anlehen de 1859. Preußische Hypotheken⸗Versicherungs⸗ Aktien⸗Gesellschaft (Hübner), Hypotheken⸗Antheil⸗Certifikate. Schwedische 10 Thlr.⸗ Loose de 18609. Schweizer 4 proz. Eidgenossenschafts⸗Anleihe de 1867. Siegrheinischer Bergwerks- und Hütten⸗Aktien⸗ Verein, Obligationen. Tattersall⸗Aktien⸗Gesellschaft (Berlin), Obligationen.
Die Allgemeine Verloosungs⸗Tabelle erscheint wöchentlich einmal und ist zum Abonnementspreis von 1 Mark 50 Pf. (15 Sgr.) vierteljährlich durch alle Postanstalten, so wie durch Carl Heymanns Verlag, Berlin, 8. W., Königgrätzer⸗ straße 109, und alle Buchhandlungen zu beziehen, für Berlin auch bei der Expedition, Wilhelmstraße 32. Preis pro einzelne Nummer 25 Pf. (21½ Sgr.)
Aichtamtliches. De utsche s Reich.
Preußen. Berlin, 27. November. Se. Majestt der Kaiser und König werden heute Abend um 6 Uhr von den Jagden aus Königs⸗Wusterhausen hier zurückerwartet.
— Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Riederlande, Se. Durchlaucht und Ihre König⸗ liche Hoheit der Fürst und die Fürstin Wied trafen heute Nachmittag 2 Uhr 59 Minuten auf dem Görlitzer Bahnhofe hier ein und haben im niederländischen Palais Wohnung genommen.
= Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. d. Mts. beschlossen: zuzulassen, daß das Bestellfalz für zuverlässige Gewerbetreibende mit Genehmigung der Zolldirektivbehörde auf den Salzwerken mit nur einem Prozent Schwefelsäure und einem Prozent Wasser denaturirt werde, wenn ein anderes Denaturi⸗ rungsmittel als Schwefelsänre für das betreffende Gewerbe nicht anwendbar ist; ferner daß künftig die Anwendung von Kienöl nur bei Herstellung desjenigen sogenannten Gewerbebestellsalzes (Ziffer 2 B. der Bestimmungen, betreffend die Befreiung des zu landwirthschaftlichen und gewerblichen Zwecken bestimmten Salzes von der Salzabgabe, §. J92 der Protokolle von 1872) gestattet sein solle, welches in den Gewerberäumen des Empfängers denaturirt wird.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstags beantwortete in der Berathung des Reichshaushalts⸗ Etats der General⸗Postdirektor Dr. Stephan einige Anfragen der Abgg. Ackermann, Sonnemann, Schmidt (Stettin) und Frhr. Nordeck zur Rabengu. (S. unter Reichstagsangelegenheiten. Bei Tit. 9 — Gehälter der Post⸗ und Telegraphensekretäre — wurde von Seiten des Bundes⸗ raths die Besorgniß des Abg. Dr. Lingens wegen der durch die Vereinigung der Post⸗ und Telegraphenverwaltung her⸗ beigeführten Verschlechterung in der Lage der Postsckretäre als unbegründet dargestellt. Der Abg. Hasselmann ebenso wie
*
bedürfnissen nicht in dem richtigen Verhältniß stehende Auf⸗ besserung der Gehälter der Unterbeamten, obwohl Letzterer die von dem Abg. Hasselmann nicht billigen konnte. Der Titel wurde genehmigt. Nach einigen Bemerkungen der Abgg. Sonnemann und Schmidt (Stettin) über die Telegraphenboten und des Abg. Dr. Webgky über die be⸗ vorstehende neue. Klassifikation der Städte in Hinsicht auf die Wohnungsgeldzuschüsse wünschte der Abg. Schmidt (Stet⸗ tin) die rechtzeitige Kündigung des zwischen dem Norddeutschen Bunde und Dänemark abgeschlossenen Dampfschiffahrtsvertrages. Zum Schluß erklärte bei Tit. 8 der einmaligen Ausgaben der Präfident des Reichskanzler⸗Amts, Staats⸗Minister Dr. Delbrück, auf eine Anfrage des Abg. Dr. Bähr (Cassel), daß das durch das Reichsgesetz vom 25. Mai 1873 erforderte Verzeichniß des Reichseigenthums demnächst dem Hause werde vorgelegt werden, sobald die schwierigen Verhandlungen mit den Einzelstaaten ihr Ende erreicht hätten. (S. unter Reichstagsangelegenheiten. Die Position wurde bewilligt, und damit war die Berathung des Etats der Post⸗ und Telegraphenverwaltung beendet. Schluß 34 Uhr. Rächste Sitzung Dienstag 12 Uhr.
— An Zöllen und gemeinschaftlichen Steuern, sowie anderen Einnahmen sind im Deutschen Reiche für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats Oktober 1875 eingegangen: (im Vergleich mit demselben Zeitraum 1874) Eingangszoll 99,724,676 SV C4 6,985,655 S), 7 Rübenzucker⸗ steuer 15, 753, 871 M (— 9,686. 687 , Salzsteuer 25, 647, 369 ( 599,181 S), Tabakssteuer 349, 754 SJ (— 364,063 „, Branntweinsteuer 33,577,123 St (—=— 3,074,526 MS), Ueber⸗ gangsabgaben von Branntwein 90 803 S (4 5534 MS), Brau⸗ steuer 15, 165,227 M (4 459, 053 ), Uebergangsabgaben von Bier 727, 004 16 (4 15,881 S6, Wechselstempelsteuer 6, 041 976. C 108,300 S5), Post⸗ und Zeitungsverwaltung 83, 859, 694 M C 4,408,398 S), Telegraphenverwaltung 9, 329,715 M ( II, 051 S, Reichseisenbahn⸗Verwaltung 25,316,468 MS C 1,136, 399 ).
— In den deutschen Münzstätten stnd bis zum 20. November 1875 geprägt: an Goldmünzen: 949, 248, 140 6 Doppelkronen, 284,186,730 M Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung; 57, 964.110 66; an Silbermünzen: 23,266, 985 (S6 5⸗Markstücke, 109, 89, 627 6 1-Markstücke, 5, 665, 179.166 59 3 50⸗ Pfennigstücke, 194436433 SV 60 3 20⸗Pfennigstücke; an Nickelmünzen: 11, 154A 749 S 20 83 10⸗Pfennigstücke, 5, 919, 078 6 20 3 B- Pfennigstücke; an RKupfermünzen: 4456, 069 ( 2 3 2⸗Pfennigstüͤcke; 2354 235 S6 20 J 14Pfennigstücke. GSesammtausprägung: en Goldmünzen: 1233.434870 M6; an Silbermünzen: 149,248,225 6 10 8; an Nickelmünzen: 17, M3, 827 S 40 8; an Kupfermünzen: 6,810,295 MSW 92 8.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung der Generalsynode ergriff der Synodale Miquel (Berlin) das Wort, um aus den bisherigen Reden zu konstatiren, daß bezüg⸗ lich der Verfassungsfrage prinzipielle Differenzen in der Synode nicht bestehen. Er warne vor einer zu weit getriebenen Centra⸗ lisation, welche durch die Generalsynode der Verwaltung der Kirche drohe. Den Weg, den die Vorlage zur Schaffung einer richtigen Grenze zwischen Kirche und Staat empfiehlt, könne er nicht billigen; auch scheine ihm eine stärkere Vertretung der Laien dringend geboten.
Der Synodale v. Diest (Daber) ersuchte die Synode, von Parteistreitigkeiten abzusehen und, auf der sicheren Grundlage des Glaubens stehend, das Verfassungswerk zum ersehnten Ab⸗ schluß zu bringen. Redner konnte sich vom Entwurf nur wenig befriedigt erklären, wandte sich besonders gegen die Schluß⸗ bestimmungen desselben und bestritt dem Ober⸗Kirchenrathe das Recht zu so tief einschneidenden kirchlichen Veränderungen.
Der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Falk erkärte sich den Aeußerungen der Generalsynode gegen⸗ über zurückhaltend zu sein, weil er keinen Druck auf dieselben aus⸗ üben und der Berathung alle Freiheit lassen wolle. Ohne deshalb auf die verschiedenen Angriffe des Vorred⸗ ners einzugehen, nöthige ihn doch eine Bemerkung, weil sie eine Prinzipienfrage berühre, zu einer Erklärung. Es be⸗ treffe dies die Rechtsfrage: Ist es statthaft, daß der Allerhöchste Träger des Kirchenregiments nach Anhörung der Synode durch Gesetze anordne, welche Bestimmungen der Synodalordnung über Wesen und Zusammensetzung der Kreissynoden zu ändern sind? Als Minister müsse er diese Frage bejahen. Die gegen⸗ wärtige Generalsynode sei berufen mit dem Träger des Kirchenregiments die definitive Bildung einer Generalsynode zu berathen, und hierzu gehöre auch die Frage, wie die Kreissynoden zu bilden seien. Diese Frage stehe zur freien Berathung, und dieses Recht habe man der Versammlung nicht nehmen können und wollen, denn sonst wäre sie gebunden ge⸗ wesen. Ein Segen fir die Kirche könne aber nur aus völlig freier Berathung der Synode entsprießen.
Nach einer kurzen Bemerkung des Synodalen v. Diest (Daber) wurde ein Urtagungsantrag gestellt und angenommen. Schluß der Sitzung 3 Uhr.
— Die heutige (4. Sitzung der Generalsynode wurde um 111 Uhr durch din Präsidenlen Grafen zu Stolberg⸗Wer⸗ nigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Auf der Tagesordnung stand als einziger Gegenstand die Fortsetzung der Genera diskussion über den Entwurf einer Ge⸗ neralsynodalordnung.
Der Synodale Dr Fabri bezeichnete es als einen glück⸗ lichen Umstand, daß beseits im Beginn der Generaldiskussion sich bei den verschiedenen Jartesen so viel übereinstimmende An⸗ sichten kundgegeben haben, und daß sich sofort ein Ton gegen⸗ seitigen Vertrauens eimestellt habe. Die Kirche stehe jetzt vor einer Krisis, die man ls den Abschluß einer fünfzehnhundert⸗ jehrigen Entwickelung, nämlich der engeren Verbindung der Kirche mit dem Steate, betrachten dürfe. Zur Kritik des Entwurfes selbst übergehend, schloß sich Redner in der Dauptsache den gestern geäußerten Ansichten des Syno⸗ dalen Miguel an. on der Bekenntnißfrage sei unter allen Umständen abzusehest; deshalb verlange er von der General⸗ Synode, daß sie nur eitze Verfassungskirche errichte, die zwar auch nicht ohne ein Bekeintniß bleiben könne. Die Grundlage dieses Bekenntnisses könn aber nur ein ganz Allgemeines sein, wenn in ihm nur die Wirzeln des Evangeliums nicht unter⸗ bunden werden. Beim AWUschluß des 1 sei auch darauf zu achten, daß da schirmende Dach derselben nicht nur auf die acht alten, sondem auch auf die neuen Provinzen sich ausdehnen könne, das sei eine kirchliche und nationale Pflicht der Versammlung. Der Kommissar des Ewangelischen Ober⸗Kirchenraths, Ge neral⸗Superintendent Dr. Brückner, erklärte, daß es nicht sein
ur Abhülfe empfohlenen Mittel
des Kirchenregiments zu vernehmen. er sich gegen einige Ausführungen des Vorredners
klären, deren letzte Konsequenzen unausbleiblich zu einer Kon födergtion der Provinzialkirchen führen würden, das wäre ahg identisch mit der Auflösung der Landeskirche, gegen die da Kirchenregiment Verwahrung einlegen müsse. Aus den bishen gen Verhandlungen habe der Ober⸗Kirchenrath neben manch freudigen Lauten auch Klagen vernommen. So manche 6e wohnheit und Liebgewordenes müsse aufgegeben werden, um da Bessere zu erreichen. Die Vorwürfe, die Ober⸗Kirchenrath gemacht, habe, derselbe vorausgesehe und im Ertragen derselben bereits eine gute Schule durchgemahh Er hoffe, daß aus der Disharmonie sich eine Harmonie entwicken werde. Der Ober⸗Kirchenrath freue sich des Zusammentritts du Synode, weil er hoffe, in gemeinsamer Arbeit das Beste leisten für das Wohl der Landeskirche. denn es sei ein neues Feld zu pflügen. Der Entwu sei ohne jedes Vorbild geschaffen, da die Landessynoda der anderen deutschen Länder etwa nur den preußische Provinzialsynoden entsprächen. Es könne daher nicht Wunde nehmen, wenn in der Vorlage nicht Alles so getroffen sei, wi man es wünsche. Die Synode möge deshalb nicht bei einer ne gativen Kritik verharren, sondern etwas Besseres, Posttives vor schlagen. Nur möge man bei Beurtheilung der Vorlage aut bedenken, daß der Ober⸗Kirchenrath seine Aufgabe kenn sein eigenes Gewissen habe und sich stets seines geleisteten Eides erinnere. Auch die Verzögerung der Vorlage sa nicht ausschließlich Schuld des Ober⸗Kirchenrathes, dieselbe lieg auch bei den Parteien, deren Ansichten früher noch nicht geklän genug gewesen seien. Wiederholt sei bereits in den Verhand lungen der Synode vor Ueberstürzung gewarnt worden; auf was wolle man denn aber warten? Wem würde denn das Zä— gern zu Gute kommen? Doch nur den Feinden der Kirche. Redner erklärte alsdann sich gegen die bisher erhobenen Beden. len wenden zu wollen, die sich gegen die Zusammensetzung und Bildung der Generalsynode, gegen ihre Kompetenzen und gegen ihre Selbständigkeit erhoben haben. (Schluß des Blattes.)
1 —ᷣ— * 6 . ö . = ] ea — Der Minister des Innern hat in einem Spezinalerlaf vom 16. v. M. die Entscheidung einer Landesregierung, wonach eine Gemeinde nicht für befugt erklärt wird, einen Einwohner für einen längeren Zeitraum des verflossenen Jahres als für diejenigen Monate, welche derselbe sich dort aufgehalten hat, zu Kommunalsteuer heranzuziehen, nicht ohne Weiteres für ge— rechtfertigt erachtet. Im vorliegenden Falle hatte der Censit in zwei Orten einen Wohnsitz, kann daher in beiden Orten zu Kommunalsteuer herangezogen werden. Um eine Doppelbe steue⸗ rung zu vermeiden, sei nun allerdings die Einrichtung zu treffen daß jeder der beiden Orte, in welchen der Censit ein Domizl besitzt, von demselben nicht den vollen Jahresbetrag der auf ihn veranlagten Steuer erhebe, sondern daß in dieset Hinsicht eine angemessene Ausgleichung zwischen den betheiligten Gemeinden stattfinde. Hierfür gebe für den Fall, daß es an anderen Anhaltspunkten mangelt, der Zeitraum, welchen der Censit sich innerhalb des Steuerjahres in jedem der beiden Wohnsitze aufhält, den geeignetsten Maßstab. Jedoch könne hierbei nicht in der Weise verfahren werden, daß der Censtz wenn er einen Theil des Jahres weder in dem einen noch dem anderen Orte verweilt, sondern sich, ohne anderwärts zur Kom— munalsteuer herangezogen zu werden, auf Reisen befindet, für den betreffenden Zeitraum ganz kommunalsteuerfrei bleiben, Ebenso wie ein Gemeindesteuerpflichtiger, der nur ein Domizil besitzt und festhält, während der Zeit einer Reise nicht steuerfre sei, könne auch Jemand, der einen doppelten Wohnsitz hat, für die Zeit, während deren er sich vorübergehend außer seinen Domizilorten aufhält, nicht von Steuer freigelassen werden. Es werde von den Umständen abhängen, welche der Gemeinden, in denen Censit ein Domizil besitzt, die Steuer für die gedachte Zeit zu beziehen habe, oder ob das Besteuerungsrecht für diesen Zeitraum — was in Ermangelung näheren Anhalts für eine andere Theilung als das Angemessene erscheinen würde — etwa pro rata temporis des im Steuerjahre stattgehabten wirklichen Aufenthaltes des Steuerpflichtigen in den einzelnen Domizil— genieinden zwischen diesen getheilt werde.
— Der General⸗Major des Barres von der Armee und Direktor der Ober⸗Militär⸗Examinations⸗Kommission hat sich in 1 Angelegenheiten nach Cassel, Hannover und Potsdam begeben.
— Der General⸗Arzt Dr. Schubert, bisher im Kriege—⸗ Ministerium, ist zum Subdirektor des medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts ernannt, der General -⸗Arzt Dr. Coler, bisher Corps⸗Arzt des II. Armee⸗Corps und kommandirt zum Kriegs⸗Ministerium, in das Kriegs⸗Ministerium versetzt worden.
Bayern. München, 25. November. Der König hat bestimmt, daß denjenigen Offizieren, Sanitäts⸗-Offizie⸗ ren und obern Militärbeamten, welchen vor dem 19. April d. J. der Charakter einer höhern Charge verliehen wurde und deren hierauf bezügliche Dekrete mit Patent⸗Nummern versehen sind, so daß dieselben durch die Charakterisirung den gleichen Rang erworben haben, wie die in die gleichnamigen Chargen wirklich Beförderten, fortab wie diese letzteren, d. h. unter Weglassung des Wortes „charakterisirt“, zu bezeichnen sind Ferner hat Se. Majestät ausgesprochen, daß diesen Offizieren Übrigens durch die fragliche Aenderung in der Bezeichnung keinerlei Ansprüche weder persönlich auf höhere Aktivitäts⸗ oder Penstonsbezüge, noch für ihre dereinstigen Relikten auf höhere Wittwen⸗ und Waisenpenstonen erwachsen, als ihnen solche nach den vor ihrer Charakterisirung wirklich bekleideten Chargen zu— stehen, wogegen sie auch zur Entrichtung von Taxen und zur Leistung von anßerordentlichen oder erhöhten Wittwen⸗ und Waisenfonds Beiträgen aus Anlaß ihres Eintritts in das neue Verhältniß weder verpflichtet noch berechtigt sind. — Auf Grund der gestrigen Wahl zählt das Gemeinde⸗Kollegium jetz 39 Liberale und 21 Ultramontane. Die heutige Wahl der Ersatzmänner für die Gemeindebevollmächtigten ist für die liberale Partei noch günstiger, als die gestrige Wahl ausgefallen; denn es wurden heute in 8 Bezirken 16 Liberale und nur in? Bezirken 4 Ultramontane gewählt. — Der „Allg. Ztg.“ wird aus München geschrieben: Die auf Anordnung unseres Magi= strats erfolgende Beflaggung der Kirchenthürme an ge⸗ wissen Festtagen war bisher von keiner Seite beanstandet worden; erst in neuerer Zeit, und vermuthlich deshalb, weil die Thürme auch am Tage von Sedan beflaggt wurden, sind Anstände er— hoben worden. Es hat nämlich, wie uns mitgetheilt wird, die Verwaltung der Frauenkirche, das erzbischöfliche Ordinariat, eine 2 gegen den Magistrat wegen „Eigenthumsbeeinträchtigung“ em K
der Abg. Windthorst bemängelten die zu den gesteigerten Lebenz⸗
Wille gewesen sei, in die allgemeine Diskussion einzugreifen. Es sei aber der Wunsch an ihn gerichtet, schon in dem gegen⸗
bei öniglichen Bezirksgerichte erhoben und den Königlichen Anwalt Hrn. v. Auer mit der Vertretung derselben beauftragt;
wärtigen Stadium der Verhandlungen einen Vertren Zunächst mn
man den
Letzteres sei schwer
den beklagten Magistrat wird der Königliche Anwalt Dr. Aub vertreten.“
Baden. Karlsruhe, 25. November. In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer fanden die Präsidentenwahlen statt. Es wurden gewählt: Abg. Kirsner zum Präsidenten mit 35 von 46 Stimmen, Abg. Blunischli zum ersten Vize⸗Präsidenten mit derselben Stimmenzahl, Abg. Kiefer zum zweiten Vize⸗Prä⸗ sidenten mit 30 von 46 Stimmen. Nach der Bildung der Ab⸗ theilungen wurde dem Hause eine Gesetzvorlage über die Ein⸗ führung des Reichsgesetzes über die Ehe uns Cipilstands⸗ beurkundung in Baden uͤbergeben, welche Minister v. Freydorf wegen der nach Erledigung der Vorlage noch zu erlassenden Instruktion, welche bis zum kommenden 1. Januar 1580 Standesbeamte erhalten und innehaben müssen, der beschleunigten Behandlung empfahl. Die Vorlage wurde einer noch zu bilden⸗ den Kommission überwiesen. Weiter kamen zur Vorlage die Entwürfe 1) über die provisorische Forterhebung der Steuern für den Monat Dezember er. und das 1. Quartal des Jahres 1876 2) über die Einziehung des badischen Staatspapiergeldes, das bis 31. Dezember für ungültig erklärt werden soll; 3) über die Aufhebung der Zehntschuldentilgungkasse mit 31. Dezember et.; 4) den Voranschlag des Budgets für die Finanzperiode 1876/77, welches mit 32796, 312 MS jährliche Ausgaben gegen 30, 260, 820 M des Vorjahres, also mit einer Mehrforderung von 2,595,492 S,, und mit einer jährlichen Einnahme von 32,425, 662 S gegen 29,896,479 66 des Vorjahres, also mit einer Mehreinnahme von 2,529,183 S66 und im Ganzen mit einem Ausgabenüberschuß von 370,650 M abschließt. Schließlich ward der Lameysche, mit dem Eintritt des Erbgroßherzogs in die Großjährigkeit motivirte Antrag auf Erlaß einer Adresse ge⸗ stellt und angenommen.
Hessen. Darmstadt, 25. November. (Mzr. Tagbl.) Der Herzog von Sachsen⸗Coburg⸗Gotha ist heute von Ernst⸗ hal über Michelstadt hierher gereist zum Besuch des Prinzen und der Prinzessin Ludwig; auf Station Rosenhöhe wurde Se. Hoheit von den Hochsten Herrschaftent empfangen, um von da zu der heute stattfindenden Hofjagd auf Schwarzwild im Kranichsteiner Park zu fahren. Berfelbe wird morgen wieder abreisen. — Das Ober⸗Konsistorium hat an die Landessynode den Entwurf eines Kirchengesetzes über die Vornahme der kirchlichen Trauung gelangen lassen. Danach soll der kirchlichen Trauung in der Regel ein einmaliges, auf Verlangen ein zweimaliges kirchliches Aufgebot vorausgehen. Der Zusammentritt der Landessynode ist für den J. Dezember in Aussicht genommen.
Oldenburg. Oldenburg, 23. November. (Wes. Ztg.) Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete der Bericht des Finanzausschusses über den Voranschlag der Centraleinnahmen und Ausgaben des Großherzog⸗ thum s. Die Gefammteinnahme und damit überein stimmend die Gesammtausgabe ist veranschlagt für 1876 auf 8813700 , für 1877 auf 864,500 υ und für 1878 auf 114709 66. Unter den Einnahmen befinden sich zum ersten Male Zinsen vom Ka⸗ pitalbestande des Großherzogthums im Betrage von jährlich 185 000 MS Bisher hat das Großherzogthum keine Kapitalien besessen; jetzt aber sind demselben als Antheil an den Kriegs⸗ entschädigungsgeldern, abgesehen von 98595 6 zu Beihülfen an Angehörige der Reserve und Landwehr, 3. 694,383 M6. zu⸗ geflossen, und außerdem werden ihm von den Reichs kassenscheinen, welche wegen Aufhebung des Papiergeldes in den, einzelnen deutschen Staaten vom Reiche zur Ausgleichung bestimmt sind, nach dem Maßstabe seiner Bevölkerung Mö 076 M zufallen, so daß das Großherzogthum im Ganzen über ein Kapital von 4622, 259 S6 zu verfugen hat. Die Staatsregierung beabsich⸗ tigt, dieses Kapital dauernd bei der Centralkasse zu konserviren, dadurch der sogenannten Quotenfrage die Spitze abzubrechen, die Schwankungen in den Matrikularbeiträgen zu paralysiren und das Kapital selbst nur anzugreifen, wenn die Matrikular⸗ beiträge einmal eine übermäßige Anstrengung der Steuer kräfte des Landes erfordern sollten. Soweit das Kapital sich bereits in den Händen der Regierung befindet, ist dasselbe bei einem Bankhause untergebracht; für die Zukunft liegt es im Plane der Staatsregierung, die Gelder, soweit sie nicht etwa an einen oder den andern der drei Landestheile verliehen werden, bei Banken oder Bankhäusern gegen genügende Sicherheit un⸗ terzubringen, beziehentlich durch Ankauf deutscher Staats⸗ papiere oder garantirler. Eisenbahn⸗ Prioritäten. nutz- bar zu machen. Der Ausschuß ist mit dieser von der Staatsregierung beabsichtigten Benutzung der Kapitalien nicht unbedingt einverstanden und stellte den Antrag, der Landtag wolle sich damit einverstanden erklären, daß die frag⸗ lichen Kriegsentschädigungsgelder und Kassenscheine, soweit die⸗ selben nicht ohne besondere Verwaltungskosten an Korporationen im Großherzogthume und gegen sichere Hypotheken an Inländer leiheweife begeben werden können, nach dem Vorschlage der Staatsregierung nutzbar gemacht werden. Dieser Antrag rief eine längere Debatte hervor und wurde vertheidigt namentlich von den Abgeordneten Russel und Ahlhorn. Der Regierungs⸗ Kommissär, Dber⸗Kammer⸗Rath Heumann bat, aus diesem An⸗ trage die Belegung gegen Hypotheken an Privatleute zu streichen, und erklärte sich mit demselben, wenn er in dieser Weise modi⸗ fizirt sei, im Wesentlichen einverstanden. Der Ausschußantrag fand indeß die Zustimmung des Landtags. Im Laufe der Verhand⸗ lung wurde vom Abgeordneten Brockhaus ein Antrag einge⸗ bracht, welcher dahin ging, dem Fürstenthume Birkenfeld in An⸗ betracht der großen Opfer, welche dasselbe während des letzten Krieges gebracht, von den Kriegsentschädigungsgeldern ein an⸗ gemessenes Praͤcipuum zu bewilligen. Auch dieser Antrag ver⸗ anlaßte eine längere Debatte, namentlich auch über dessen ge⸗ schäftliche Behandlung. Der Landtag lehnte schließlich den An⸗ trag mit großer Majorität ab. — Bei der Position Vermischte Einnahmen“ hatte der Ausschuß beantragt, die Staats regierung zu ersuchen, auch das Landtagsgebäude meistbietend öffentlich zu verkaufen und für den Kaufpreis nach Be⸗ rathung mit einer vom Landtage zu wählenden Kom⸗ mission geeignete Lokalitäten für die Sitzungen des Landtags und die Berathungen seiner Kommissionen zu beschaffen. Der Regierungs⸗Kommissar Wesche erklärte sich im Wesentlichen mit diesem Antrage einverstanden, und wurde letzterer vom Landtage angenommen. — Die übrigen Positionen des Voranschlags wurden ohne weitere Debatte vom Landtage genehmigt, und mag nur noch hervorgehoben werden, daß die Beiträge des Groß⸗ herzogthums zu den Kosten des Deutschen Reichs und der Ver⸗ tretung bei demselben auf jährlich 525, 000 Mark veranschlagt sind. Im weiteren Verlauf der Sitzung kam der Bericht des Verwaltungsausschusses über einen Befetzen twurf für das Herzogthum Oldenburg, betreffend die Schulpflichtigkeit
Sach sen⸗WMeiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 24. November. Der Landtag hat neben einigen Angelegen⸗ heiten von untergeordneter Bedeutung auch die Vorlage der Regierung über Bewilligung von 6000 „6 für Einrichtung der Standesämter und über vorschußweise Gewährung der Mittel für Anschaffung der Standesamtsstempel und Formulare im Sinne der Vorlagen erledigt. Ueber die Einsetzung der Schul⸗ vorstände im Sinne des neuen Volksschulgesetzes interpellirt er⸗ klärte der Staats⸗Minister v. Uttenhoven, daß erst nach Auf⸗ hebung der bisherigen Kirchen- und Schulämter die neuen Schulvorstände in Thätigkeit treten könnten, was mit Beginn des nächsten Jahres geschehen werde. — Die Regierung hat bei dem Landtag beantragt, die Veste Heldburg aus dem allge⸗ meinen Domänenverband in das Fideikommiß des Herzoglichen Hauses, das dafür auch die Herstellung und Verschönerung der⸗ felben übernehmen werde, übergehen zu lassen.
Sach sen⸗Coburg⸗ Gotha. Coburg, 24. November. Unter den Vorlagen, welche dem Spezial-Landtag neuer⸗ dings gemacht worden sind, ist eine die Erhöhung der Gehalte der Lehrer an dem Gymnasium und an der Realschule und eine die Aufbesserung der Gehalte der Beamten des Landrathsamtes, der Staatskasse, sowie des Domänenamtes und der Domänen⸗ Forstverwaltung betreffend, ferner ein Gesetzentwurf über die Verbesserung des Gesetzes üher die Entrichtung und Beiziehung der Staats und Domäneneinkünfte und ein Gesetzentwurf über die Gebühren der Amtaphysiker hervorzuheben.
Schwarzburg⸗Nudolstadt. Rudol stadt, 24. November. Der Landtag hat einen Gesetzentwurf über die Bauordnung, den außerordentlichen Etat und die Einnahmepositionen, zunächst ohne die direkten Steuern, genehmigt und einige Petitionen erledigt.
Reuß ä. L. Greiz, 18. November. In der heuti⸗ gen Landtagssitzung wurden die Gesetzesvorlagen wegen Abänderung der Bestimmungen über die von neuen Ehepaaren zu entrichtende Abgabe, und wegen Erhöhung der Sachwalter⸗ gebühren mit einigen Modifikationen vom Landtage genehmigt und dieser sodann auf seinen Antrag bis zum 13. Dezember vertagt. — Die jüngste Nummer der Gesetz⸗-Sammlung enthält die landesherrliche Lerordnung wegen Ausführung des Reichs⸗ Civilehegesetz es, eine Instruktion für die Standesbeamten und eine Bekanntmachung in Betreff der Abgrenzung der Standes⸗ amtsbezirke. Standesamt für das Fürstliche Haus ist der jedes⸗ malige Vorstand des mit den Verwaltungsangelegenheiten des Fürstlichen Hauses betrauten Geheimen Kabinets. Für das Fürstenthum bestehen 21 Standesämter, und sind deren Bezirke derart abgegrenzt worden, daß die Städte und größeren Dorf⸗ schaften besondere Bezirke bilden, im Uebrigen ein oder mehrere Kirchspiele zu einem Standesamtsbezirk vereinigt sind.
Reuß j. L. Gera, 25. November. Heute Vormittag wurde der Landtag eröffnet. Unter den Vorlagen befinden sich, außer dem Etat, ein Gesetz über Aufhebung der Stol⸗ gebühren für gewisse kirchliche Handlungen, desgleichen die Ent⸗ schädigung für den Verlust ausschließlicher Gewerberechtigungen, fowie von Bann⸗ und Zwangsrechten betreffend, ferner eine Vorlage, vetreffend Abänderung des Sparkassenstatuts, Sub⸗ ventionsgesuche von Gemeinden für Schulbauten zc. Bei der Wahl des Präsidiums wurden wieder gewählt; Staats anwalt Mehlhorn in Gera zum ersten, Bürgermeister Dr. Alberti aus Schleiz zum? zweiten Vorsttzenden. = Lubeck, 23. November. Der Entwurf des Staars⸗ budgets für 1876 ist soeben erschienen; es wird danach eine Einnahme von 2,570, H58 6h bei 2,547, 842 6 Ausgabe ver⸗ anschlagt, so daß 22, 8I16 4 für unvorhergesehene Ausgaben übrig bleiben, was immerhin als ein günstiges Resultat erachtet werden darf, da in Folge veränderter Gesetzgebung manche In⸗ traden gänzlich aufgehört haben, während verschiedene Ausgabe positionen wesentlich höher veranschlagt werden mußten, als für bas laufende Jahr, so unter anderen die Verzinsung und Amor— tisation der Staalsschuld um 61, 000 4b, Schulwesen um 13, 000 6, öffentliche Bauten und Wegebauten um 28,000 6 In ab⸗ gerundeter Summe sind die Einnahmen folgendermaßen im Einzelnen veranschlagt: Domänen 570,000 MS, Zinsen und. Di⸗ videnden 9g29, 000 M, direkte Steuern 515, 000 S, indirekte Steuern 370, 600 0, verschiedene Einnahmen (Gebühren, Straf⸗ gelder ꝛ. 1865, 000 S6. Dagegen erfordern die Ausgaben: Se⸗ nat und Bürgerschaft 155, 060 S6, Reichs- und auswärtige An⸗ gelegenheiten 87 000 S, Gerichte 115, 000 6, Polizei⸗ und Gefaͤngnißwesen 155,900 S6, Verwaltung 289, 0 0 , öffent⸗ liche Bauten und Lootsenwesen 405, 000 S6, Kirchen und Schulen 132000 S6, Verwendungen für Zwecke der Wohl⸗ thätigkeit 21, 000 M, Pensionen und Wartegelder 68. 900 sC, Verzinsung und Amortisation der Staatsschuld I, 125, 000
Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 26. November. Der
Kaiser ist gestern Abend nach Gödöllö zurückgekehrt. — — Der Statthalter im Königreiche Galizien und Lodomerien und dem Großherzogthume Krakau, Geheimer Rath Alfred Graf Potocki hat gestern Vormittag unter Intervenirung des Oberst⸗ lämmerers FZ M. Grafen Crennevyille und des Ministers des Innern Freiherrn v. Lasser den Eid in die Hand des Kaisers elegt. ö. ö In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses beantwortete der Handels⸗Minister v. Chlumecky die bekannten Interpellationen in der Zollfrage dahin, daß die Regierung be⸗ Teits im vorigen Monat den Minister des Auswärtigen aufge⸗ fordert habe, den Handelsvertrag und die Nachtrags konvention mit England, sowie den Handels vertrag mit Frankreich noch vor Ablauf des Jahres 1875 zu kündigen und die Regierung des Deut⸗ schen Reichs zur Revision des Handels- und Zollvertrags noch vor Eintritt des für diesen Vertrag bestehenden Kündigungstermines zu bewegen. Dieser Aufforderung der Regierung werde ganz be stimmt in der allernächsten Zeit entsprochen werden. Die Be⸗ strebungen der Regierung seien ernstlich darauf gerichtet, den Entwurf eines neuen Zolltarifs möglichst bald dem Reichsrathe vorzulegen. Vorher müsse jedoch die aus staatsrechtlichen Grün⸗ den erforderliche Uebereinstimmung mit der ungarischen Regie⸗ rung erzielt sein; andererseits müßten die Grundlagen für den neuen Zoll⸗ und Handelsvertrag mit Deutschland und Frank⸗
der gegenwärtigen Handhabung des Appreturwesens zu, wie solche den Interessen der einheimischen Industrie entsprechen werde. Die Erklärung des Ministers wurde beifällig aufgenom⸗ men und dem volkswirthschaftlichen Ausschusse zur schleunigen Berichterstattung überwiesen.
Das Abgeordnetenhaus hat die Ueberweisung des Koppschen Antrags auf Trennbarkeit der Ehe an einen Ausschuß ab⸗ gelehnt; der Antrag ist damit als beseitigt anzusehen.
— Das Domkapitel hat den Weihbischof Dr. Johann Kutschker, Bischof von Earrhe, einstimmig zum Kapitelvikar ewählt.
. ö Wie der „Wien. Abendpost“ aus Gibraltar, 24. Novem⸗ ber, telegraphirt wird, segelte die österreichische Korvette „D an⸗ dolo“ nach Bahia ab.
Pest, 25. November. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordetenhauses wurde beschlossen, daß die Sitzungen von morgen an von 9 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags dauern. Es wurde hierauf die Spezialdebatte des Voranschla⸗ ges des Finanz⸗Ministeriums fortgesetzt, und wurde das ganze Erforderniß so wie die ersten fünf Titel der Bedeckung im Sinne der Anträge des Finanzausschusses angenommen.
Niederlande. Haag, 24. November. Aus der nieder⸗ ländischen Kolonie Curaçao sind folgende bis zum 24. Oktober reichende Berichte über die Verwickelung mit Venezuela her⸗ gelangt. Das niederländische Kriegsschiff „Het Loo“, welches am Abende des 18. Oktober nach La Guayra abgefahren war, um Hrn. J. Brakel, den bisherigen General-Konsul und Geschaͤftsträger der Niederlande bei den Vereinigten Staa⸗ ten von Venezuela, abzuholen, kehrte mit diesem am Mor⸗ gen des 24. Oktober in den Curafao'schen Hafen wieder zurück. Nach Berichten aus Venezuela hatte der Prasident Guzman Blanco unmittelbar nach dem Vollzuge des Abbruches der diplomatischen Beziehungen zwischen dieser Republik und den Niederlanden eine Truppenmacht von 20 000 Mann zu den Fahnen berufen und angeordnet, die Vollendung der Bewaffnung der Küstenforts mit Geschützen von neuer Konstruktion eifrigst zu betreiben. Das Gouvernement von Curagao beabsichtigte seiner⸗ seis, die Schutterij (Miliz) einzuberufen.
Großbritannien und Irland. London, 25. No⸗ vember. Vie Prinzessin Ehristine von Schleswig⸗ Holstein legte heute den Grundstein zu einer neuen Kirche in Bier⸗ Vane, dem äͤrmsten Quartiere Windsors. — Ueber den letzten Unfall des Panzerschiffes Iron Du ke“ wird amtlich Folgendes mitgetheilt: Ihrer Majestät Schiff „Iron Duke“ machte eine Probefahrt, um seine Maschinen nach stattgehabter Wiederausrüstung und vor Wiederindienststellung im Gange zu untersuchen. Nachdem die Maschinen eine Zeit lang gelaufen hatten, zeigte sich, daß die Kondensatoren, welche dazu bestimmt sind, den ausströmenden Dampf zu Wasser zu verdichten und hiermit die Dampfkessel wieder zu speisen, über⸗ mäßig warm waren. Die Handgriffe der Schleusen ventile, welche diesen Kondensatoren das Seewasser zuführen, wenn die Verbindung mit dem Meere geöffnet ist, waren erst kürzlich verlängert worden, um eine schnelle Schließung vom Maschinenraum aus zu ermöglichen, falls es sich einmal als nothwendig herausstellen sollte, die Centrifugalpumpen zum Auspumpen des Wassers zu verwenden. Diese Ventile arbeiteten nicht in befriedigender Weise, und zwar, wie sich seither heraus⸗ gestellt, in Folge von unzureichender Markirung, und es wurde daher das Reservespeiserohr geöffnet, um die Kondensatoren ab⸗ zukühlen. Die Federn der Helßwasserventile bewiesen sich dem ver⸗ mehrten Drucke nicht gewachsen und das Wasser strömtein den Schiffs⸗ boden über. Um die Ürsache dieser Erscheinung, welche dem Ingenieur anfänglich uicht bekannt war, ausfindig zu machen, wurden die Maschinen sofort zum Stehen gebracht und jede Kommunikation mit der See wurde geschlossen. Das Schiff war sonach durchaus in keiner denkbaren Gefahr. Da der Kapitän nicht wußte, wie lange die Maschinen in Ruhe bleiben würden, glaubte er, es werde vielleicht ein Schleppdampfer gebraucht werden, und so telegraphirte er um Hülfe. Nachdem die Ursache der Wasser⸗ ansammlung sich herausgestellt hatte und ohne Schwierigkeit oder Verzögerung entfernt worden war, würde das Schiff in zehn Minuten leer gepumpt, das Hülfssignal wurde rückgängig ge⸗ macht und das Schiff kehrte in den Hafen zurück.! — Aus Madras wird unterm 23. ds. telegraphisch gemeldet: Der Herzog von Buckingham, der neue Gouverneur von Madras, ist hier angelommen uns hat seine Funktionen heute angerreten=
26 November. (W. T. B.) Die Abendblätter sprechem sich über den Ankauf der vom Khedive angebotenen Suez⸗ kanal⸗Aktien allesammt zustimmend aus. — Der Premier Disraeli, der sich gestern Abend nach Windsor begeben haun e, ist heute früh wieder hier eingetroffen.
Canada. Aus Toronto wird unterm 24. d. per Ka zel gemeldet: Die legislative Versammlung von Bata via trat heute zusammen. Mr. Wells wurde wieder zum Pr äsi⸗
denten gewählt.
rankreich. aris, 27. November. (B. T. B) In . der ö auf der am 25. d. stattgehabten B ona⸗ partistenversammlung in Belleville ist eine ar atliche Bekanntmachung erschienen, nach welcher der Gonv ernenr von Paris in Uebereinstimmung mit den Ministern bes/ hlossen hat, die Abhaltung solcher Versammlungen, die ihrer Nat ir nach Ruhestörungen hervorrufen könnten, für die Zukunft ju ver⸗ biete n. — Auf dem Marktplatze von Bazeilles wurde am 24. ein Monument zum Andenken der dort am 30 Aug ust 1870 gefallenen Krieger enthüllt. Auf dem Piedestal li est man: „Aus freiwilligen Gaben errichtetes Monum / nt zum Fndenken der Offiziere, Unterofsiziere und Soldaten der Marine⸗Infanterie und des. XII. Arm ee⸗Corps,, auf der anderen Seite: Das Vaterland seinen Ve ctheidigern, endlich auf der dritten und vierten Fläche des Sockels die Namensliste von fünf höheren Offizieren, acht Han nptleuten, elf Lieutenants und acht Unter⸗Lientenants der Mar ine⸗Infanterie, sowie von 27 Einwohnern des Dorfes, die in jenem Kampfe umgekommen sind. . . Versailles, 285. November. (W. T. B.) Die National⸗ versammlung setzte in ihrer heutigen Sitzung die dritte Be⸗ rathung des Wahlgesetzes fort. Ein von dem Deputirten Naquet zu Gunsten des Listenstruliniums eing ebrachtes Amende⸗ ment wurde mit 477 gegen 110 Stimmen verworfen. Im wei⸗
reich vereinbart seln. Die Bedürfnisse des Dandels und der 2 . hierbei jede zulässige Berücksichtigung finden, die Regierung halte es für geboten, gleichzeitig mit jenen beiden Verträgen den Entwurf eines allge⸗ meinen Zolltarifs vorzulegen. Mit England und denjenigen Staaten, zu denen Oesterreich gegenwärtig vertragamãßig ledig- lich auf dem Fuße der meistbe günstigsten Nation stehe, sollten keine Abmachungen über die Zolltarifsätze getroffen werden. Zum
taub stummer Kinder, zur Verhandlung, welcher im Wesent⸗ lichen unverãndert Annahme fand.
Schluffe sicherte der Minister die Abstellung der Mißbräuche bei
teren Verlaufe der Sitzung trat Gambetta für ein Amende⸗ ment des Deputirten Jozon ein, in welchem ebenfalls das Listenstrutinium beantragt wird und zwar in der Weise, daß ein Deputirter auf 75 000 Seelen, stait auf 100,000, wie Lefevre⸗Pontalis vorgeschlagen hatte, geroählt würde. Gam⸗ betta erklärte sich für eine nachgebende und versöhnliche Politik und behauptete, daß diese allein durch ders Listenskrutinium rea⸗ lisirt werden könne. Schließlich forderte der Redner die Regie⸗