2 ; hirsche, 29 Schaufler, 22 Stück Dammwild, 18 grobe und 8 ge⸗ ringe Sauen, 2 Dachse, 2 Hasen und 1 Fuchs — zusammen 231 Stück Hochwild gestreckt — ein in Wusterhausen noch nie erreichtes Resultat.
— Ueber die Reise Sr. Majestät des Kaisers und Königs zur Hofjagd nach Springe sind folgende Be— stimmungen getroffen worden: .
Se. Majestät werden Donnerstag, den 2. Dezember, Berlin auf dem Lehrter Bahnhof Nachmittags 2 Uhr mittelst Extra⸗ zuges verlaffen, in Hannover um 5 Uhr 35 Minuten, und an der Kaiser⸗-Allee bei Springe Abends 6 Uhr 25 Minuten ein⸗ treffen. Die Ankunft im Jagdschlosse ist auf 6 Uhr 40 Minuten festgesetzt. Das Diner findet um J Uhr 15 Minuten statt.
Freitag, den 3. Dezember, Morgens 9 Uhr, werden Se. Majestät vom Schlosse zur Jagd fahren. Einem abgestellten Jagen aus Rothwild folgt das Dejeuner im Walde, an das sich eine Suche mit der Meute auf Sauen reiht. Um 7 Uhr ist Diner im Jagdschlosse.
Sonnabend, den 4. Dezember, besteht die Jagd aus einer Suche mit der Meute auf Sauen. Um 1 Uhr wird ein De- jeuner dinatoire im Schlosse eingenommen, und um 2 Uhr 15 Minuten findet die Abreise vom Schlosse statt. Se. Majestät werden von der Kaiser⸗Allee bei Springe Nachmittags 2 Uhr 30 Minuten mittelst Extrazuges abfahren und um 3 Uhr 19 Minuten in Hannover eintreffen. Der Ankunft in Berlin wird Abends 7 Uhr 10 Minuten entgegengesehen. .
Empfang und Begleitung finden auf dieser Reise nicht statt.
— Auf Befehl Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl fällt des harten Frostes wegen die Königliche Par⸗ force⸗Jagd bis auf Weiteres aus. Spätere Bestimmungen bleiben fortan dem Major Grafen von Wartensleben überlassen.
— 29. November. Die Ausschüsse des Bundesraths für Handel und Verkehr und der Ausschuß für Rechnungswesen traten heute zu einer Sitzung zusammen.
— Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 13. d. M. beschlossen: 1) Bei Erhebung der in die Reichskasse fließenden Zökle und Steuern, sowie bei Rückvergütung dieser Ab⸗ gaben für Rechnung des Reichs werden künftig allgemein Be⸗ träge unter fünf Pfennigen Reichswährung außer Betracht ge⸗ laffen, höhere Pfennigbeträge aber nur, soweit sie durch 5 ohne Rest theilbar sind, unter Weglassung der überschießenden Pfennige erhoben oder vergütet. 2) Auch für den kleinen Grenzverkehr wird zur Erledigung des Vorbehaltes in §. 566 Ziffer 1 der Protokolle des Bundesraths von 1873 und in Uebereinstimmung mit Ziffer V. der allgemeinen Bestimmungen zum Zolltarif vom 1. Ottober 1873 der Mindestbetrag der Zoll⸗ erhebung allgemein auf fünf Pfennige Reichswährung und das Vändestgewicht der zu verzollenden Gegenstände auf 1/1g Pfund festgesetzt. Dabei war man allseitig darüber einverstanden, daß
durch den vorstehenden Beschluß die bei der ersten General⸗ konferenz in Zollvereinsangelegenheiten nach 5§. 42 des Haupt⸗ protokolls d. d. 12. September 1836 vereinbarten Bestimmun⸗ gen über die aus Anlaß der Registerrevision eintretende Nach⸗ erhebung oder Zurückerstattung von Zollbeträgen nicht berührt
werden, daß jedoch der unter Ziffer 1 und 2 dieser Bestimmun⸗ gen bezeichnete Minimalbetrag von 1 Groschen oder 3 Kreuzern auf 10 Pfennige Reichswährung festzustellen ist.
— Ueber die zuletzt in unserer Nummer 267 vom 13. d. M. besprochene Angelegenheit des deutschen Schooners „Anna“ erhalten wir folgende authentische Mittheilungen:
Zufolge einer dem Kaiserlichen Konsul zu Am oy zugegan⸗ genen amtlichen Meldung des Vizekonsulats zu Foochow hätten die Mörder des Kapitäns und des Steuermanns schon am 24. September, also einen Tag nach Verübung des Verbrechens bei Pai⸗Leong, etwa 40 Meilen nördlich von Foochow, das Schiff mit einem Theil der Ladung verlassen, und chinesische Fischer hätten dann den Rest der Ladung geplündert und das Schiff zerstört.
In der That hat Sr. Majestät Kanonenboot „Cyelop“ nach längerem Kreuzen bei der nördlich von Foochow gelegenen Inselgruppe vielfache Schiffstrümmer von der „Anna“ gefunden, und ist sodann durch die an Ort und Stelle in Gegenwart des Kapitän⸗Lieutenant von Reiche und des Dolmetscher⸗Eleven Budler vorgenommenen Verhöre von Inselbewohnern fest⸗ gestellt worden, daß das von der Mannschaft verlassene Schiff am 26. September an dem Felsen von Chu⸗Pai⸗Chio gestrandet und dort von Fischern geplündert und aufgebrochen worden war. Der „Cyelop‘ ist, mit einem der Theilnahme hieran überführten Fischer an Bord, am 14. Oktober in Foochow eingetroffen, wo die Untersuchung weiter geführt wird. In⸗ zwischen soll in Folge der an alle Behörden der Provinz Fokien ergangenen Verhaftsbefehle bereits einer der Mörder ergriffen worden sein und schien man zu erwarten, daß die Festnahme auch der übrigen bald gelingen werde, da der Berhaftete ein umfassendes Geständniß abgelegt haben sollte.
Die Bemühungen der Kaiserlichen Vertretung in China werden nunmehr gleichzeitig auf die kriminelle Bestrafung so⸗ wohl der Mörder des Kapitäns und Steuermanns, wie auch der Plünderer und Zerstörer des Schiffes, und auf die Gewährung einer angemessenen Geldentschädigung für die von der Angele⸗ genheit zunächst betroffenen Personen und Interessenten ge⸗ richtet sein.
— Im weiteren Verlaufe der vorgestrigen Sitzung der außerordentlichen Generalsynode betonte der Kommissar des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, General⸗Superintendent Dr. Brückner, daß er Abänderungsvorschläge zum vorgelegten Entwurfe nur dann annehmen könne, wenn dadurch kein Heils⸗ gut der Kirche geopfert, keine ihrer Lebensadern unterbunden werde. Er sei ein entschiedener Gegner der Zusammensetzung der Generalsynoden aus Urwahlen, d. h. aus Gemeinde⸗ oder Kreis- synodalwahlen. Das rein mechanische Element der Ur⸗ wahlen passe nicht in den synodalen Aufbau des kirchlichen Wefens hinein, sondern hemme denselben, da die Urwah⸗ len keine Garantie bieten, daß wirklich die besten und geeignet⸗ sten Kräfte in die Synode gewählt würden. Sollten die Ur⸗ wahlen als eine Grundbedingung für die Schaffung einer Ge⸗ neralsynode angesehen werden, so würde das Kirchenregiment auf letztere lieber verzichten. Was die Vermehrung der Laien⸗ kräfte auf allen synodalen Stufen beträfe, so brauche man eine solche nach seiner Ansicht nicht zu befürchten. So viel er von den Provinzialsynoden wisse, habe dort das Laienelement das Meiste gethan; auch in der tagenden Generalsynode sei bereits von Laien Vortreffliches gesagt worden; und nicht weniger gesegnet und fruchtbar sei die Thätigkeit der Gemeindekirchenräthe. Einer Volkskirche werde unter keinen Umständen zu helfen sein, wenn man nicht die Laienkräfte in verstärktem Maße heranziehen
würde.
Eine solche Gabe sei ein Vertrauen, das wiederum Vertrauen erwecke. Sachliche Motive seien es ferner, welchen die besondere Rücksicht enispringe, welche der Entwurf den grö⸗ ßeren Gemeinden zollt. Betreffs der Aufgaben und der Kom⸗ petenzen der Generalsynode brauche man nicht zu befürchten, daß sich dieselbe auf Grörterungen von Bekenntnißfragen einlassen würde. Der Bekenntnißstand und die Union sollen unberührt bleiben; trotzdem müsse der General⸗ jynode das Recht und die Pflicht gewahrt blei⸗ ben, die allgemeinen Grundlagen des Bekenntnißstandes festzustellen. Nichts läge dem Ober⸗Kirchenrath ferner, als dem Bekenntnißstand irgend einer Provinz zu nahe zu treten, oder die Gewissen binden zu wollen; doch darauf müsse jedes Kirchen⸗ regiment sehen, daß es nicht mit widerwilligen Organen arbeite. Das seien die leitenden Gedanken gewesen bei Bestimmung des Verhäͤltnisses der Generalsynode zu den Provinzialkirchen. Nur eine starke Generalsynode sei im Stande, die große evangelische Kirche zu regieren. Die provinzielle Selbständigkeit der Kirchen solle nur soweit gewahrt werden, als es im Rahmen der Landeskirche möglich sei. Jede der Provinzialkirchen müsse sich dem Ganzen als ein dienendes Glied anschließen. Die Vorlage erschwere durchaus nicht den Anschluß der Kirchen der neuen Provinzen. Mit großer Freude würde es das Kirchenregiment begrüßen, wenn der Kirche ein großes Maß von Selbständigkeit zu Theil würde; hierbei habe aber die Landesvertretung mitzu⸗ sprechen. Der Paritätsbegriff werde vielfach noch falsch aufge⸗ faßt, das Verhältniß der evangelischen Kirche zum Staat sei ein wesentlich anderes, als das der katholischen. Der evangelischen Kirche habe es die Staatsregierung mit zu verdanken, daß die Staatsidee in unserem Volke so tiefe Wurzel gefaßt habe; Toleranz und Gewissensfreiheit, mit denen der Staat operire, seien auf evangelischem Boden erwachsen. Der Begriff der Parität sei für ihn immer nur ein Ausfluß des alten Hohenzollernwortes „Suum cuique“ gewesen, aber nicht des Spruches: „idem cuique.“ Zwei große Gruppen hätten sich bereits auf der Synode gebildet, und das Kirchenregiment hoffe, daß es in deren Bund als Dritter aufgenommen werde.
Der Synodale Dr. Cremer (Greifswald) warf der Vorlage einen Dualismus vor, der sich in dem 5. 5 mit dem „ministe⸗ riellen Placet! und in den Schlußbestimmungen fände, die für ihn völlig unannehmbar seien. Die Vermehrung des Laien⸗ elements sei ein Mißtrauenszeichen gegen die deutsche Geistlichkeit, die 7 lange Pflegerin und Erhalterin deutschen Lebens gewe⸗ sen sei.
Der Synodale Dr. Köstlin (Halle) sprach sich in jeder Beziehung billigend über den Entwurf aus, den er durchaus realistisch und nicht idealistisch finde.
Der Synodale Euen (Treptow a. d. R.) sprach sich gegen die Wahlen zur Generalsynode durch die Provinzialsynoden aus: Den Provinzialkirchen müsse ihre Selbständigkeit gewährt bleiben, der Vorwurf der Gefährdung der Landeskirche sei aber trotz⸗ dem ein Irrthum. Der vorliegende Entwurf stehe starrer römi⸗ scher Einheit näher, als evangelischer Freiheit. Die Landeskirche wäre nicht der Schooß für die Provinzialkirchen, sondern nur der Rahmen ihrer Einheit.
Nach einer kurzen persönlichen Bemerkung des Synodalen Dr. Fabri (Barmen) wurde ein Vertagungsantrag angenommen und die Sitzung um 3 Uhr 30 Minuten geschlossen.
— Die heutige (6.) Sitzung der Generalsynode wurde Vormittags 1 Uhr durch den Vorsitzenden Grafen zu Stolberg⸗ Wernigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.
Der Präsident theilte vor Eintritt in die Tagesordnung Folgendes mit:
In Folge des Beschlusses der Generalsynode hatte der Vorstand derselben bei Sr. Majestät dem Kaiser und König um eine Audienz gebeten, die gestern Mittag 12 Uhr im Fahnensaale des Kaiserlichen Palais gewährt wurde.
Der Präsident der Generalsynode richtete folgende Ansprache an Se. Majestät den Kaiser und König:
Eure Kaiferliche und Königliche Masestät haben huldreichst ge⸗ stattet, daß wir Namens der außerordentlichen General⸗Synode vor Allerhöchstihnen erscheinen. Wir sind beauftragt, Eurer Majestät den Dank der gegenwärtig versammelten Vertreter der evangelischen Lan⸗ deskirche auszusprechen dafür, daß Allerhöchstdieselben uns be⸗ rufen haben, um eine Verfassung unserer theuren Kirche und damit ihr Wohl, ihr Wachsthum und ihre Sicherung gegen Sturm und Gefahr zu berathen. Als Eure Majestät unter dem 10. Sep- tember 1873 die neue Kirchengemeinde und Synodalordnung verkünde-⸗ ten, da wurde es als ein hochherziger Entschluß erkannt, daß den lang⸗ jährigen und verschiedenartigen Bestrebungen, unserer Kirche zu einer Verfassung zu verhelfen, eine bestimmte greifbare Grundlage ge⸗ geben war, nicht minder aber auch der ausgesprochene Königliche Wille, daß der Abschluß des kirchlichen Verfassungswerkes unter dem Beirathe von Vertretern der kirchlichen Organismen stattfinden solle. An diese Aufgabe ist jetzt die außerordentliche Generalfynode heran- getreten, in der ernsten Absicht, mit allen Kräften an dieser wichtigen Arbeit zu wirken und das Gelöbniß zu erfüllen, daß ein Jeder von uns feierlich abgelegt hat: „danach zu trachten, daß die Kirche in allen Stücken wachse an dem, der daz Haupt ist, Christus!“, aber auch in dem vollen Bewußtsein, daß nur dann ein heil⸗ sames Werk gelingen kann, wenn der Herr, unser Gott, dazu in Gnaden seinen Segen giebt. Wir stehen vor Earer Ma— jestät, als unseres weiteren und engeren Vaterlandes Kaiser und König, dem allezeit tren und gehorsam zu sein, uns als evangelische Christen eine ernste, aber freudige Pflicht ist. Wir erblicken aber in Eurer Majestät auch weiter und ganz besonders den Hohen Schirm herrn unserer evangelischen Landeskirche, dessen Königlichem Herzen die Sorge für das Reich Gottes und für das Wohl der Kirche tief eingeprägt ist. Nehmen daher Euer Kai ser⸗ liche und Königliche Majestät neben unserem erfurchtsvollsten Danke auch die Versicherung der unwandelbaren Treue und Ergebenheit der Synodalmitglieder huldreich entgegen. Gott segne Eure Majestät!
Se. Majestät der Kaiser und König geruhten darauf zu erwidern:
„»Ich danke Ihnen für die Gesinnungen und Ansichten, die Sie ausgesprochen haben. Es sind auch ganz die Meinigen. Ich hoffe, die Generalsynode wird in dem gleichen Sinne ihren Arbeiten sich unterziehen, und in Frieden ihr Werk vollbringen. Vor Allem kommt es ja darauf an, daß die Kirche auf dem rechten Grunde stehen bleibf, wie Ich das auch bei einer anderen Gelegenheit aus⸗ gesprochen habe, auf dem Grunde des Glaubens. Ich stehe auf dem Grunde des Glaubeng, auf welchen Ich getauft und konfirmirt worden bin, und Nichts kann Mich bewegen, davon abzu— weichen; werden Mir da Einwürfe gemacht, so werde Ich sie jederzeit ablehnen. Sie, die Sie hier vor Mir stehen, sind ja darin ohne Zweifel mit Mir einig; fest zu stehen auf dem rechten Grunde ist in der gegeuwärtigen Zeit um so nöthiger, als Parteiungen leider auch selbst in die Kirche sich eingeschlichen haben. Sie haben ja jetzt bei dieser außerordentlichen Generalsynode die schweren dogmatischen und liturgischen Fragen nicht zu behandeln. Es ist der Ab⸗
schluß der Verfassung der evangelischen Kirche, wozu Sie berufen sind,
ein sehr wichtiges Werk, das aber erst den Boden bereiten soll für die Inangriffnahme jener anderen Aufgaben durch die späteren defini⸗ tiven Generalsynoden. Die Thätigkeit der außerordentlichen General⸗ synode ist also auf den Abschluß der Verfassung, die ja dann noch der landesgesetzlichen Anerkennung bedarf, zu beschränken, und die Herren vom Vorstande werden daher darauf zu halten haben, daß Alles, was nicht dazu gehört, fern bleibt. Was die Borlage betrifft, die Ich Ihnen gemacht habe, so kann Ich natürlich nur wünschen, daß dieselbe angenommen wird, selbstverständlich einzelne Modifikationen und Abänderungen vorbehalten; dem Wesen und Grundgedanken nach aber muß Ich die Annahme der Vorlage wünschen, die ja mit Meiner Zustimmung Ihnen gemacht ist, und die das enthält, was nach ernster und gewissenhafter Erwägung als das Ersprießliche erscheint. Ich habe dieses Werk als ein Erbe übernommen. Mein seliger Bruder hat ja schon Vieles in dieser Richtung gethan, es war aber damals vielleicht noch nicht genugsam vorbereitet; dies ist ja nun anders, nachdem durch Kreis- und Provinzialsynoden der Grund gelegt worden. Auch Mein Vater hat bereits in Bezug auf Ord⸗ nung und Regelung der kirchlichen Dinge, z. B. der Liturgie, Wich⸗ tiges vollbracht, — auch ganz abgesehen von der Union. Ich stehe auf dem Boden der Union mit vollem Herzen, und was an Mir liegt, das werde Ich für sie thun, und Alle, die sich freiwillig auf diesem Boden mit Mir vereinigen wollen, werde Ich mit offenen Armen empfangen. Die das nicht wollen, werde Ich natürlich in keiner Weise verfolgen. Es ist überall nicht gut, etwas zu thun, was nicht aus der Ueberzeugung und dem Ge— wissen kommt, am wenigsten awer in christlichen und religiösen Dingen. Möge Gott der Herr, ohne dessen Segen nichts ist, und der ja seither so sichtlich über unserem Vaterlande gewaltet hat, Ihre Arbeiten segnen, damit das Werk gelinge und Sie in Frieden auseinandergehen.
Se. Majestät geruhten hierauf, Sich durch den Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode die Herren des Vorstandes vorstellen zu lassen und Sich mit denselben huldreichst zu unterhalten.
Auf der Tagesordnung der Sitzung stand als einziger Gegenstand die Fortsetzung der Generaldebatte über den Ent⸗ wurf einer General⸗Synodalordnung.
Die Synodalen Dr. Möller (Magdeburg) und Kieckhäfer (Borntuchen) sprachen sich im Ganzen für den Entwurf aus, bezeichneten aber die Schlußbestimmungen desselben als unan⸗ nehmbar.
Bei Schluß des Blattes ergriff der Synodale Dr. Freiherr v. d. Goltz (Bonn) das Wort.
— Der Finanz⸗Minister hat die Provinzial⸗Steuer⸗Direk⸗ toren ꝛc. ermächtigt, die nach Maßgabe des Cirkularerlasses vom 26. September 1828 zu gewährenden Vorschüsse aus dem Remontefonds mit Rüͤcksicht auf die jetzigen Kaufpreise für Pferde fortan, soweit in jedem einzelnen Falle das Bedürfniß hierzu nachgewiesen ist, bis zum Betrage von 609 M für jedes Pferd der Sb er⸗Controleure und von 480 A6 für jedes Pferd der Aufseher zu bewilligen. — Die Abzüge zur Bildung des Remontefonds werden dem entsprechend und im Hinblick auf die in den letzten Jahren eingetretenen Erhöhungen der Pferdeunter⸗ haltungsgelder vom 1. Januar k. J. ab für den Ober⸗Controleur auf monatlich 9 cs6, für den reitenden Aufseher auf monatlich 6 c für jedes Pferd mit der Maßgabe festgesetzt, daß diese Ab⸗ züge zu verdoppeln sind, so lange die Schuld des Beamten an den Remontefonds die oben angegebenen Maximalsätze für die Bewilligung des Vorschusses übersteigt.
— Ueber den Verkauf von ungegohrenem Jung⸗ bier hat der Minister des Innern in einem Spezialerlaß vom 16. Oktober d. J. folgende Grundsätze ausgesprochen:
Wenn Brauer ihr Fabrikat nach anderen Orten außerhalb ihres Wohnortes ohne vorgängige Bestellung versenden, um es daselbst auf offener Straße vom Wagen herab feilzubieten, so würde dies nach 5§. 55 der Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 als ein Gewerbebetrieb im Umherziehen anzusehen sein, voraus⸗ gesetzt, daß die betreffenden Brauer an den Orten des Verkaufs nicht eine gewerbliche Niederlassung begründet haben. Es fragt sich also im vorliegenden Falle, ob es zur Begründung einer gewerblichen Niederlas sung an einem bestimmten Orte ausreicht, wenn daselbst das Gewerbe angemeldet und die Gewerbesteuer vom stehenden Handel gezahlt wird.
Diese Frage ist bisher, soviel bekannt, sowohl von den Ge⸗ richten (vergl. z. B. Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 8. De⸗ zember 1865, Oppenh.,, Rechtspr, Bd. 10, S. NY), als auch von den Verwaltungsbehörden verneint, und demgemäß sind diejenigen, welche einen Gewerbebetrieb im Umherziehen dadurch zu verdecken suchten, daß sie an auswärtigen Orten den stehen⸗ den Handel anmeldeten, ohne die Absicht, daselbst wirklich eine gewerbliche Niederlassung zu begründen, in häufig vorgekomme⸗ nen Fällen bis jetzt zur Strafe gezogen worden.
An dieser Auffassung wird im Allgemeinen festgehalten werden müssen, wenn nicht dem unbefugten Gewerbebetrieb im Umherziehen Vorschub geleistet werden soll.
Andererseits ist jedoch anzuerkennen, daß es eine Frage vor⸗ wiegend thatsächlicher Natur ist, was zur Begründung einer gewerblichen Niederlassung außerhalb des Wohnortes noch außer der Anmeldung gehört. Es würde nichts dagegen zu er⸗ innern sein, daß die Anforderungen für die Thatsache der Nie⸗ derlassung hinsichtlich des in Rede stehenden, von der Bezirks⸗ regierung fur nützlich erachteten Verkehrs soweit als thunlich be⸗ schränkt werden. Immerhin muß aber irgend eine Veranstal⸗ tung, welche die Absicht eines dauernden lokalen Gewerbebetriebes erkennen läßt, konstatirt werden, um anzunehmen, daß die Vor⸗ aussetzung einer gewerblichen Niederlassung am Orte des Ver⸗ kaufes genügend erfüllt ist.
— Nach dem im 2. Absatze des 5. 10 des preußischen Erb⸗ schaftssteuergesetzes vom 30. Mai 1873 ausgesprochenen Grund⸗ fatze, unterliegt, unter Voraussetzung der Reciprocität, das in Preußen befindliche, nicht in Grundstücken, Grundgerechtigkeiten oder deren Nutzungen bestehende Vermögen eines Erblassers, welcher bei seinem Ableben Ausländer war, der Versteue⸗ rung nicht. Nachdem die preußische Regierung die Erklärung abgegeben hat, sie sei bereit, diesen Grundsatz auch auf solche Fälle anzuwenden, welche sich vor dem 1. Januar 1874, an welchem Tage die erwähnte gesetzliche Bestimmung in Wirksam⸗ keit trat, ereignet haben, hat das österreichische Justiz⸗ Ministerium im Einvernehmen mit dem K. K. Finanz⸗Ministerium die österreichischen Oberlandesgerichte hiervon mit Begzie⸗ hung auf Punkt 2 lit. b. der Ministerial verordnung vom §. April 1354 zur eigenen Darnachachtung und zur Verständigung der unterstehenden Gerichte mit dem Beifügen in Kenntniß ge⸗ setzt, daß hiernach das in Oesterreich befindliche beweg⸗ liche Vermögen verstorbener Angehöriger Preußens der Gebührenbemessung nicht zu unterziehen ist.
— Die neue Rang⸗ und Auartierliste der König⸗ lich preußischen Armee für das Jahr 1875 nebst den Anciennetätslisten der Generalität und der Stabs⸗Offiziere der Armee ist dieser Tage in der Königlichen Hof⸗Buchhandlung von E. S. Mittler und Sohn hierselbst erschienen. Wir behalten uns vor, demnächst auf dieselbe ausführlicher zurückzukommen.
— Bei den Konsistorien der acht älteren preußischen Pro⸗ vinzen sind im Jahre 1874 (im Vergleich mit 18735 Predigt⸗ amts⸗Kandidaten für wahlfähig erklärt resp. ordinirt worden: Preußen 22 resp. 31 (4 9), Brandenburg 32 resp. 43 (410), Pommern 18 resp. 24 (4 6), Posen 3 resp. 10 ( 7), Schlesien 15 resp. 24 (4 9), Sachsen 54 resp. 47 (— 7), Westfalen 12 resp. 20 (4 8), Rheinprovinz 20 resp. 22 (4 2), im Ganzen 176 resp. 221 (* 45.
— Am 15. Oktober hat das Statut der unter dem Pro—⸗ tektorate Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Ho⸗ heit der Kronprinzessin stehenden „Allgemeinen deutschen Pensionsanstalt für Lehrerinnen und Er— zieherin nen“ die Allerhöchste Sanktion gefunden, und sind der Anstalt die Rechte einer juristischen Person verliehen worden. Dieselbe bezweckt, ihren Mitgliedern im späteren Lebensalter oder bei dauernder Dienstunfähigkeit eine laufende Pension zu ge⸗ währen. Aufgenommen können werden: Alle von einer deutschen Behörde geprüften Lehrerinnen, welche ihren Beruf an einer öffentlichen, an einer Privatschule oder in Fa⸗ milien ausüben, oder auch Unterrichts⸗Anstalten leiten, ohne Rücksicht auf den Ort ihrer Wirksamkeit; all- staatlich zuge⸗ lassenen Lehrerinnen, welche in Deutschland ihren Beruf an einer öffentlichen, an einer Privatschule oder in Familien aus⸗ üben, oder auch Unterrichtsanstalten leiten; sonstige Lehrerinnen, welche nach erlangter ausreichender wissenschaftlicher oder tech⸗ nischer Ausbildung die Lehrthätigkeit zu ihrem Lebensberufe machen — und zwar sämmtlich ohne Unterschied des religiösen Bekenntnisses und ohne Unterschied, ob sie verheirathet sind, oder nicht. Im ersten Jahre des Bestehens steht der Beitritt jeder Lehrerin offen, die das 55. Lebensjahr noch nicht zurück— gelegt hat; nach Ablauf des ersten Jahres nur noch Lehre⸗ rinnen, welche das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Jede der Anstalt Beitretende hat je nach dem Alter und den Zeitpunkt des Eintrittes der beanspruchten Pension zu ent⸗ richten: ein Eintrittsgeld (3 — 15 S) und einen jährlichen Bei⸗ trag für je 100 S der versicherten Pension (0, 90 — 65,40 ). Durch diese Zahlungen erwirbt jedes Mitglied den rechtlichen Anspruch auf die eingekaufte Alterspension oder, falls dauernde Dienstunfähigkeit vor Erreichung des für die volle Pension er forderlichen Alters eintritt, auf einen entsprechenden Theil der Penston. Neben diesem Rechtsanspruch können die Änstalts⸗ mitglieder durch besondere Beihülfen bedacht werden. Aus die⸗ sen Einnahmen und etwaigen Schenkungen wird gebildet ein Penfionsfonds und ein Hülfsfonds. Zu ersterem fließen alle laufenden Beiträge der Anstaltsmitglieder abzüglich 10 Proz.; zu dem Hülfsfonds fließen alle übrigen Einnahmen einschließ⸗ lich jenes Abzuges. Die Zinsen des Vermögens der Anstalt werden nach Verhältniß der am Anfange des Jahres vorhan⸗ denen Bestände beider Fonds getheilt. Die im ersten Jahre auf⸗ kommenden Zinsen werden zwischen beiden Fonds gleich getheilt. Vor Ablauf der ersten 3 Jahre der Mitgliedschaft hat kein Anstalts⸗ mitglied Anspruch auf irgend eine Zahlung aus der Anstaltskasse. Die einheitliche Oberleitung der Anstalt wird durch ein Kura⸗ torium ausgeübt, welches seinen Sitz in Berlin hat; dasselbe besteht zur Zeit aus folgenden Damen: Miß Archer, Fr. Präsi⸗ dent Elwanger, Fr. Staats⸗Minister Falk, Fr. Ministerial⸗Direktor Greiff, Frl. Hackenschmidt, Frl. Mithene, Gr. Fanny von Re⸗ ventlow, Fr. Schepeler⸗Lette, Frl. Stöphasius, Fr. Unter⸗Staats⸗ sekretär Sydow, und den Herren: Geheimer Regierungs⸗Rath Beinert, Stadtschulrath Bertram, Banquier Julius Bleichröder, Schuldirektor Erkelenz, Professor Dr. Gneist, Ministerial⸗Direktor Greiff, Schuldirektor Haarbrücker, Schuldirektor Nöldecke, Ge⸗ heimer Regierungs⸗Rath Dr. Schneider, Schuldirektor Schorn⸗ stein, Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Wätzoldt, Dr. Wehren⸗ pfennig, Dr. Zillmer. — Anträge behufs Aufnahme sind an das Kuratorium zu richten zu Händen des Ministerial⸗Direktors Greiff, Berlin, Unter den Linden 4.
— Die polizeiliche Konzession zum Kleinhandel mit Branntwein schließt nicht die Genehmigung zum Aus⸗ schank von Branntwein, wie derselbe in bestimmten Lokalen zum Verkauf auf der Stelle erfolgt, ein. „Dies ergiebt sich aus dem Wortsinn und dem Begriff des Ausdruckes Kleinhandel, sowie aus der Vorschrift des 5. 33 der Reichs⸗Gewerbe⸗ Ordnung, in welcher die Erlaubniß zur Gastwirthschaft, zur Schankwirthschaft und zum Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus auseinander gehalten und ausdrücklich unterschieden worden.“ (Erkenntniß des Ober⸗-Tribunals vom 2. No⸗ vember d. J.)
— Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Herzoglich sach⸗ sen⸗altenburgische Staats-Minister von Gerstenberg⸗-Zech, ist in Berlin angekommen.
— Der General-Lieutenant von Obernitz, General⸗ Adjutant Sr. Majestät des Kaisers und Königs und Comman⸗ deur der 14. Division, und der General⸗Lieutenant z. D. von Red ern sind hier eingetroffen.
Cöln, 27. November. (Köln. Ztg) Heute Morgen gegen 5 Uhr verschied, nach 14 tägiger Krankheit, der älteste der hiesigen Domkapitulare, Herr Johann Jakob Broix, Doktor der Theo⸗ logie, päpstlicher Geheimkämmerer und Ritter des Rothen Adler⸗ Ordens 4. Klasse. Er wurde geboren zu Neuß am 22. De⸗ zember 1799, zum Priester geweiht am 8. September 1823, als Domkapitular installirt am 28. April 1844 und zum Ordinariats⸗ und General⸗Vikariats⸗Rath ernannt am 18. Juni 1861.
Bayern. München, 26. November. Zwischen dem Erzbischof von München und dem Bischof von Speyer haben, wie der „Allg. Ztg.“ zufolge versichert wird, in den letz⸗ ien Tagen auch Besprechungen über den in der Angelegen⸗ heit des Herrn Domkapitulars Hohn ergangenen Ministerialerlaß stattgefunden, und es sollen nun Berathungen über diesen Gegen⸗ stand unter den sämmtlichen bayerischen Bischöfen in Aussicht . Hr. Bischof v. Haneberg ist gestern nach Speyer zurück⸗ gekehrt.
Sessen. Darmstadt, 27. November. Die zweite Kam⸗ mer nahm in ihrer heutigen (6. Sitzung den Gesetzentwurf, die Ausführung des Reichsgesetzes über die Beurkundung des Per sonen st andes und die Cheschließung, abgesehen von ein⸗ zelnen von dem Ausschuß beantragten Abänderungen, im We⸗ sentlichen nach der Regierungsvorlage an. Eine gegen die Aus⸗ schließung des Anwaltszwangs gerichteter Antrag wurde abgelehnt. Die Vorlage, die Regelung des südhessischen Portofreiheitswesens
betreffend, wurde angenommen. Die Kammer vertagte sich hier⸗
auf auf unbestimmte Zeit.
Braun schweig. Braunschweig, 27. November. Heute begannen im Ständehause die Berathungen der außer⸗ ordentlichen Landessynode über die Vorlage eines Kirchengesetzes, die kirchliche Trauung und das kirchliche Aufgebot betreffend. Die Verhandlungen haben große Theil⸗ nahme erweckt.
Anhalt. Dessau, 26. November. Der Herzog und die Herzogin sind heute zu einem kurzen Besuche nach Sondershausen abgereist. Die Rückkehr hierher dürfte am 30. d. Mts. zu erwarten sein. .
Sachsen⸗Meiningen⸗Hildburghausen. Meiningen, 26. November. Die Finanzlage des Herzogthums Meiningen ist nach dem Ergebnisse der jetzt dem Landtage vorgelegten Rechnungsprüfung eine günstige. Trotz der Matrikularbeiträge und des nicht in Einnahme kommenden Antheils an Zöllen und dergl., trotz der Ausgaben für Eisenbahnanleihen, Zinsgarantien und neue Grundbücher schließt die Rech⸗ nung des Jahres 1872 mit einem Ueberschuß für die Landeskasse von 1,688,901 Gulden und für die Domänenkasse mit einem solchen von 466. 508 Gulden ab. Von letzterem erhalten der Herzog und die Landeskasse je die Hälfte. — Der Landtag hat in seiner jüngsten Sitzung den Gesetzentwurf zur Ausführung des Reichs⸗Civilstands⸗ gesetzes berathen. Meiningen hat hierzu den Gesetzgebungs⸗ weg eingeschlagen, während die übrigen thüringischen Regierungen die Form der landesherrlichen Verordnung gewählt. Das Gesetz überträgt die Aufsicht über die Standesämter den Einzelrichtern und die Oberaufsicht dem Justiz⸗Ministerium. Ueber die Ehescheidung auf dem Gnaden⸗ wege entspann sich eine lebhafte Debatte; von einer Seite wollte man dieselbe jetzt beseitigt wissen, die Majorität des Landtages hielt aber daran fest, daß der Herzog dieses Recht auch weiter ausübe, weil dasselbe aus dessen Souveränetät und nicht aus seiner Eigenschaft als Landesbischof hervorgehe. Die Abstim⸗ mung über das ganze Gesetz wurde vertagt.
Schwarzburg⸗Sondershausen. Sondershausen, 25. November. In der heutigen Landtags sitzung wurde den Gesetzvorlagen, betreffend einen Nachtrag zu dem Gesetz vom 2. April 1854 über Gemeinheitstheilungen, betreffend ferner die Erhöhung der Diäten der bei dem Geschworenengerichte thätigen Beamten, sowie betreffend die im Landesstrafrecht vor Einfüͤh⸗ rung des Reichsstrafrechtes angedrohten Geld⸗ und Gefängniß⸗ strafen, die verfassungsmäßige Zustimmung erheilt. Weiter wurde der Staatsregierung die Ermächtigung ertheilt, ihre Zustim⸗ mung zu der Aufnahme einer Prioritätsanleihe der Nord⸗ hausen⸗Erfurter Eisenbahngesellschaft zu geben, unter der Be⸗ dingung jedoch, daß die übrigen Garanten gleichfalls zu⸗ stimmten und daß der Bahnhof Hohenebra an einen für den Verkehr des Bezirkes Ebeleben günstigeren Platz verlegt werde, sofern dies thunlich und nicht mit unverhältnißmäßig hohen Kosten verknüpft sei. Hierauf gelangte der Gesetzentwurf, be⸗ treffend die Pensionirung der Geistlichen, mit den von der De⸗ putation beantragten Zusätzen und Abänderungen zur Annahme. Als weitere Vorlagen der Staatsregierung gingen u. A. ein: Entwurf eines Gesetzes über die Fortbildungsschulen und Denk⸗ schrift dazu, Entwurf eines Gesetzes, die Abänderung einiger gesetzlichen Bestimmungen über die Volksschullehrer betreffend.
Schaumburg ⸗ Tippe. Bückeburg, 28. November. Der Landtag ist auf den 13. k. M. einberufen worden.
Lübeck, 27. November. Die nächste Versammlung der Bürgerschaft wird dem Vernehmen nach am 6. Dezember stattfinden. Das Staatsbudget wird indeß erst in einer gegen Ende Dezember, wahrscheinlich am 20. Dezember, stattfindenden Bürgerschaftsversammlung zur Vorlage kommen.
Elsaß⸗ Lothringen. Straßburg, 28. November. (W. T. B.) Der Ober⸗Präsident v. Möller ist heute Mittag nach Berlin abgereist.
Oesterreich⸗Ungarn. Wien, 28. November. Der Kaiser ist gestern Mittags von Gödöllö in Wien eingetroffen und Abends dorthin zurückgekehrt.
— Der General⸗Inspektor des Heeres, Feldmarschall Erz⸗ herzog Albrecht ist zum Oberst⸗Inhaber des Dragoner⸗Regi⸗ ments Nr. 4 ernannt worden.
— Gestern um 2 Uhr fand das feierliche Leichenbegängniß des Kardinal Rauscher statt. Bei demselben waren anwesend: Der Kaiser, die Erzherzöge, die Minister, die Mitglieder des diplomatischen Corps, die Präsidenten, sowie zahlreiche Mit⸗ glieder beider Häuser des Reichsrathes, die Generalität, der Statthalter, der Bürgermeister von Wien mit den Mitgliedern des Gemeinderathes, mehrere girchenfürsten und andere Nota⸗ bilitãten.
Pest, 26. November. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner heutigen Sitzung die Spezialberathung des finanzministe⸗ riellen Ressortbudgets fortgesetzt, ohne daß dieselbe hervorragende Momente zu Tage gefördert hatte. Die äußerste Linke beantragte heuer wieder die Abschaffung des Tabakmonopols, was ab⸗ gelehnt wurde.
— Der Wehrausschuß des Abgeordnetenhauses hat den Gesetzentwurf über das Rekrutenkontingent für das Jahr 1876 ohne Modifikation angenommen. Desgleichen wurden die wich⸗ tigsten Paragraphen des Gesetzentwurfes über die Versorgung der Mitglieder der gemeinsamen Armee und der Honvedschaft ohne wesentliche Aenderung genehmigt.
— 27. November. In der heutigen Sitzung des Ab⸗ geordnetenhauses begann die Generaldebatte über das Kom⸗ munikationsbudget. Der Minister Pechy hielt eine längere Rede, in welcher er sich unter Anderem gegen die Erwerbung aller garantirten Eisenbahnen durch den Staat aussprach. Der Staat solle sich einige wichtigere Linien sichern; bei jenen Eisenbahnen aber, welche keine Aussicht haben, aus dem Garantieverhältnisse herauszukommen, möge der Staat warten, bis die Aktionäre selbst dem Staate den Ankauf der Bahn anbieten. Der Mi⸗ nister erklärte sich ferner für die Einführung der Kettenschiffahrt auf der Donau, die er derartig regeln will, daß die nachtheiligen Folgen der Differentialtarife bei den Schiffsfrachten für Buda⸗ pest beseitigt würden. Schließlich stellte der Minister die Ueber⸗ tragung mehrerer Straßen an die Jurisdiktionen, zugleich aber die stellenweise Wiedereinführung der Straßen⸗ und Brücken⸗ mauthen in Aussicht.
— In der heutigen Konferenz der liberalen Partei wurde das Justizbudget verhandelt.
Großbritannien und Irland. London, 27. No⸗ vember. Die Königin von Dänemark begiebt sich am
Montag in Begleitung der Prinzessin von Wales und der Prinzessin Thyra nach Windsor, um der aus Schottland zu⸗ rückgekehrten Königin einen Besuch abzustatten, und wird bis über Mittwoch, den Geburtstag der Prinzessin von Wales, dort bleiben. Etwa am 17. Dezember siedelt der Hof nach Osborne auf der Insel Wight über, um dort das Weihnachtsfest zu verleben. — Der Besuch des Prinzen von Wales in Bombay hat seine Endschaft erreicht. Am 25. machte derselbe, begleitet von den Mitgliedern seines Gefolges, dem Gouverneur von Bombay einen Abschiedsbesuch. Salutschüsse wurden abgefeuert, und als Se. Königliche Hoheit in Begleitung des Gouverneurs zurück⸗ kehrte, waren die Siraßen mit Menschen gefüllt. Auf der Werfte wurde der Prinz von General-Lieutenant Sir C. W. D. Haveley, dem Oberrichter von Bomban, den Mitgliedern des Konseils, den Richtern, Kommissären und anderen Würdenträgern empfangen. Es waren viele eingeborne Fürsten und Häuptlinge zugegen. Se. Königliche Hoheit schiffte sich an Bord der „Serapis“ unter Salutschüssen von den anderen Schiffen des Geschwaders und der Küstenbatterien ein. Während seines Be⸗ süuches im Gouvernementsgebäude verlieh der Prinz dem Polizei⸗ Chef von Bombay, Mr. Souter, die Ritterwürde. Se. König⸗ liche Hoheit begiebt fich zunächst nach Colombo auf Ceylon, wo der Prinz am 4. Dezember eintrifft. — Aus Bombay wird der „Times“ unterm 26. ds. telegraphirt: „Der Prinz von Wales kam heute Abend auf der Höhe von Goa an. Die „Undaunted“, eines der Geleitschiffe der, Serapis“, setzte die Fahrt nach Ceylon fort. Am Sonnabend früh landet er. Ehe Se. Königliche Hoheit sich gestern an Bord der „Se⸗ rapis' nach Goa einschiffte, besuchte er Sir Munguldaß Nathaboy, bei welcher Gelegenheit einer von dessen Söhnen nach großem hindostanischem Ritus getraut wurde. — Aus Goa wird dem Reuterschen Bureau unterm 27. ds. telegraphirt: „Der Prinz von Wales landete hier heute früh um 9 Uhr und wurde von den portugiesischen Be⸗ hörden mit Königlichen Ehrenbezeugungen empfangen. Wohin sich Se. Königliche Hoheit von hier aus begeben wird, ist noch nicht bekannt. — Die „London Gazette“ meldet die Ernennung von Mr. Bentinck zum Generalzahlmeister und Generalß⸗ profoß der Armee, sowie die Verleihung des Bath⸗Ordens 2. Klasse an Mr. Wade, den britischen Gesandten in Peking. — Sir John Holker und Mr. Hardinge Giffard leisteten vorgestern in Gegenwart des Lordkanzlers den Amtseid als Attorney⸗bezw. Solicitor⸗General und nahmenihre Amts⸗ siegel, sowie die Königliche Bestätigung ihrer Ernennung entgegen. — Eine Depesche der Times“ aus Galle vom 24. d. M. be⸗ richtet von weiteren Kämpfen in Perak. Commodore Ster⸗ ling und Kapitän White vom 10. Regiment griffen am lö. Nachmittags mit 250 Mann, fünf Kanonen und zwei Racketen⸗ batterien vier Pallisadenwerke an und nahmen sie. Sechs Kanonen wurden erbeutet. Die Engländer verbrannten die Lillasdörfer. Der Feind floh in Unordnung. Drei britische Soldaten wurden verwundet. — Das Truppenschiff „Simoom“ segelte am 25. mit Abtheilungen des 6., 10. 28. und 47. Re⸗ giments nach Malta! ab, von wo die Truppen auf dem „Hi⸗ malaya“ nach Bombay zur Verstärkung der britischen Streit⸗ macht auf der malayischen Halbinsel befördert werden sollen.
— 28. November. (W. T. B.) Der heutige „Observer“ hält die Sinberufung des Parlaments vor dem gewöhn⸗ lichen Zeittermine für nicht unwahrscheinlich und bezeichnet als Grund derselben die n, des mit dem Khedive von Aegypten über den Aukälif der Suezkanal⸗Aktien abgeschlossenen Vertrages.
— 29. November. (W. T. B.) Der Premier Disraeli war gestern in Windsor und wird heute Vormittag hier zurück⸗ erwartet.
Frankreich. Paris, 27. November. Da das Amen⸗ dement Rive von der Nationalversammlung heute abgelehnt worden ist (vgl. unter Versailles), so wird die Annahme des Wahlgesetzes ohne wesentliche Modifikationen in parlamen⸗ tarischen Kreisen als gesichert betrachtet. — Gestern empfing der Präsident Marschall Mac Mahon eine Deputation aus Saint Etienne, welche ihm das Gesuch betreffs der Err sch⸗ tung eines Bischofssitzes in dieser Stadt überreichte. Die klerikalen Deputirten des Departements hatten sich dieser Depu⸗ tation angeschlossen. — Der König der Belgier trifft am 5. Dezember in Paris ein, bleibt acht Tage hier und begiebt sich darauf nach Monaco, wo die Königin einen Theil des Winters zubringt. — Gestern gab Hr. Thiers ein großes, Diner; zum Empfange, der nach demselben stattfand, hatte sich fast die ganze gemäßigte Linke eingefunden.
— Der Justiz⸗Minister Dufaure hat, wie aus parla⸗ mentarischen Kreisen verlautet, den Wunsch ausgesprochen, daß die Berathung des Preßgesetzes der Vornahme der Wahl der Senatoren, welche die Nationalversammlung zu ernennen hat, vorausgehen möge. Die Senatorenwahl dürfte daher, wie man annimmt, erst Mitte nächsten Monats stattfin⸗ den, während die allgemeinen Wahlen voraussichtlich erst im März k. J. vorgenommen werden.
— 28. November. (W. T. B.) In einer von der Linken abgehaltenen Fraktions versammlung bildete der Ankauf der dem Khedive gehörigen Suezkanalaftien durch die englische Regierung den Hauptberathungsgegenstand. Man war darin einig, daß dieser Ankauf als ein schwerer Zwischenfall anzusehen sei, hielt aber gleichwohl eine Interpellirung der Re⸗ gierung darüber nicht für opportun.
Versailles, 27. November. (W. T. B.) National⸗ versammlung. Der Deputirte Bardoux brachte einen Antrag ein, nach welchem die Wahlen der durch die National⸗ versammlung zu wählenden 75 Senatoren am 1. Dezember stattfinden sollen. Ferner soll die Ernennung der Wähler für die von den Departements vorzunehmenden Senatorenwahlen am 15. Januar erfolgen. Sodann sollen die Deputirten am 20. Februar gewählt werden und die beiden Kammern am 27. Februar zusammentreten. Endlich soll sich die Nationalver⸗ sammlung am 25. Dezember c. vertagen, nachdem sie eine Permanenzkommission niedergesetzt hat. Die Versammlung lehnte die für diesen Antrag geforderte Dringlichkeit ab und vertagte die Berathung bis nach der Beendigung der Dis kussion über das Wahlgesetz. Darauf wurde die Berathung des Wahlß⸗ gesetzes fortgesetzt. Nach einer längeren Rede des Justiz⸗ Ministers Dufaure wurde das Amendement des Deputirten Rive, welches eine Vermittelung des Listensfrutiniums mit den Einzelwahlen bezweckte, mit 385 gegen 303 Stimmen abge⸗ lehnt. Die Versammlung nahm darauf die beiden ersten Pa⸗ ragraphen des Artikels 14 an. Die Diskussion wird Montag fortgesetzt werden. — Der ehemalige Präsident des gesetzgebenden Körpers, Schneider, ist gestorben.
Spanien. Madrid, 27. November. (W. T. B.) Die Nachricht von einer beabsichtigten Verschiebung der Cortes⸗
I