während des hiesigen Aufenthalts Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl von Preußen der Person Sr. Königlichen Hoheit attachirt werden, sind die General⸗Adjutanten Tschertkow und Graf Lambsdorff. Sr. Kaiserlichen Hoheit dem Erzherzog Albrecht von Oesterreich werden die General⸗Adjutanten Graf Ssumarokow⸗Elstow und Fürst Meschtschersky attachirt.
Dänemark. Kopenhagen, 1. Dezember. Der König empfing heute in besonderer Audienz den zum Königlich belgi⸗ schen Ministerresidenten am hiesfigen Hofe ernannten Hrn. de Bounder de Melsbrook, welcher bei dieser Gelegenheit dem Könige seine Kreditive überreichte.
Schweden und Narwegen. Stockholm, 1. Dezember. Der Namenstag des Königs wurde heute in hergebrachter Weise gefeiert. — Die von der verwittweten Königin zum Andenken an König Oscar J. gegründete Stiftung für unbe⸗ mittelte Frauen wurde heute, dem Oscarstage, von der hohen Stifterin in Gegenwart einer zahlreichen Versammlung feierlich eröffnet. — Den Verzeichnissen der Gothenburger Polizei⸗ kammer zufolge betrug die Anzahl der von Anfang bis Ende November dieses Jahres Ausgewanderten 3970, im gleichen Zeitraum vorigen Jahres 3292 und in 1873 10,657.
Amerika. Postnachrichten der A. A. C.“ aus Süd⸗ amerika zufolge kehrte Senor Avellaneda, der Präsi⸗ dent der argentinischen Republik, am 30. Oktober nach Buenos Ayres zurck. In Rio de Janeiro einge⸗ troffene Briefe sprechen von dem Nothstande, welcher unter den niederen Klassen von Buenos Ayres herrscht. Ueber die Revolution in Uruguay enthalten die neuesten Journale Monte⸗ videos keine Nachrichten.
RKunst, Wissenschaft und Literatur.
Ueber die Ausschmückung der Innenräume der NarioWnal⸗ galerie wird mitgetheilt, daß in der Vorhalle des Erdgeschosses Pro⸗ fessor E. Ewald in sieben halbrunden Wandfeldern unterhalb der Deckengewölbe farbig auf dunkelm Grunde Scenen aus dem Nibelungen⸗ liede, an den breiten Bogengurten zu Anfang und Ende der Halle vier Bilder von Einzelgestalten und Gruppen aus dieser Dichtung, und in den Wölbungen selbst siebjehn kleinere farblos gran in grau gehaltene Darstellungen daraus gemalt hat. Um die Wände des Treppenhauseg zieht sich ein Relieffries, von Otto Geyer modellirt, welcher die Entwicklung der geistigen Kultur in Deutschland mit besonderer Betonung der lite⸗ rarischen und künstlerischen von der germanischen Urzeit bis 1870 —71 in bedeutsamen, durch eine Menge von Porträtfiguren höchst lebendig gemachten Gruppen schildert. Oben in die Kuppel des runden Saa⸗ les malte A. v. Heyden auf Goldgrund den Thierkreis als einen
ringförmigen Fries phantastischer Thier, Fabelwesen und Menschen-⸗ geflalten und Gruppen; in vier Lünetten darunter Bilder aus dem Geistes. und Kunstleben des deutschen Mittelalters und der Renais⸗ sance. In dem ersten großen Corneliugsaal sind oben an den Wöl bungen zwischen Wänden und Decke durch Bendemann nach seines Vaters Entwürfen zahlreiche symbolische Darstellungen theils farbig, theils grau in grau ausgeführt. Vier davon in den Ecken des Raumes versinnlichen das Erscheinen des Genius unter den Menschen, sein Martyrium und seine Befreiung. In den dazwischen liegen—⸗ den Lünetten sind (farblosz die verschiedenen Richtungen des religiösen Bewußtseins, die Beziehungen der Menschenseele zu den religiösen Dingen in schön komponirten Gruppen veran⸗ schaulicht. Die schönste aber zeigt das mittelste, ffarbig ausge⸗ führte Lünettenbild: Die Vermählung der Natur mit dem Genius. Im nächstangrenzenden Saal, welcher künftig die Cartons von Cor⸗ nelius zur griechischen Heldensage aufnehmen soll, malte Jansen in den Lünetten der Wölbung die einzelnen Scenen der Prometheus sage. Das Hauptbild darunter deckt die Giebelfläche der Eingangswand unter dem gläsernen Lichtdach und zeigt den gefesselten Prometheus von der Okeaniden beklagt, eine eben so großartige als schönheitvolle Komposition von meisterhafter, malerischer Ausführung.“
— In Paris ist am 2. d. M. der Orientalist SSsdillot, Professor an der Schule für lebende orientalische Sprachen und Se⸗ kretär des Collsge de France, verstorben. Derselbe hat sich durch zahl⸗ reiche Arbeiter, namentlich über die Astronomie und Mathematik der Araber, einen Namen gemacht und ein Alter von 67 Jahren erreicht. — Auch der greise Akademiker Patin, bekannt als Philologe und Literarhistoriker, liegt im Sterben.
— Im Natienal⸗Museum zu Stockholm ist gegenwärtig eine von dem Bildhauer J. Börjesson in Gips ausgeführte Skizze zu einem Denkmal für Sten Sture den Aelte⸗ ren ausgestellt, wozu seit längerer Zeit Beiträge gesammelt worden sind. Dieselbe stellt auf einem hohen Untersatze Sten Sture in voller Panzerkleidung auf e nem ebenfalls gepanzerten Pferde sitzend und in der rechten Hand die Streitfahne haltend, dar. Auf seiner rechten Seite, etwas nach hinten, steht, gestützt aur ein großes Schlacht⸗ schwert, ein Bauer; dies ist Björn der Starke, welcher, der Sage zufolge, Sten Sture immer voran lief. Rund um den Scckel läuft ein Kreis von eilf freistehenden Figuren, welche bewaffnete Bauern darstellen.
— Unter den Auspizien der Pariser Luftschiffer⸗Gesellschaft sind am 29. November in Paris die Herren Gaston Tissandier (wie man sich er innert, der einzige Ueberlebende der denkwürdigen Auffahrt des Zé⸗ nith“) und Poitevin in einem Luftballon aufgestiegen, um Be⸗ obachtungen über die Bildung des Schnees anzustellen. Diese Fahrt ist glücklich verlaufen, wie aus folgendem, der Gesellschaft zugegangenen Telegramm hervorgeht: „Illiers, 6 Uhr 20 Minuten Abends. Herrliche Fahrt oberhalb der eisführenden Wolken. Merk⸗ würdige Beobachtungen der Bildung der Schneesplitterchen; vortreff⸗ liche Niederfahrt und Landung in Illiers, Arrondiss⸗ment Chartres, um 2 Uhr 30 Minuten; die Abfahrt hatte um 11 Uhr 40 Minuten stattgefunden.“
— Nachdem soeben das 5. und 6. Heft der Beiträge zur Erläuterung des dentschen Kechts, in besonderer Be⸗— ziehung auf das preußische Recht mit Einschluß des Handels⸗ und Wechselrechts?, herausgegeben von Dr. J. A. Gruchot (Berlin, Verlag von Franz Vahlen), erschienen, liegt der vierte Jabrgang (der ganzen Reihe der Beiträge 19. Jahr- gang) nunmehr vollständig vor. Dem letzten Doppelheft ist ein Verzeichniß sämmtlicher Abhandlungen, Rechtsfälle, literarisch n Bei= träge und Glofsen, sowie ein genauer alphabetischer Inder beigegeben.
Gewerbe und Sandel.
Die Generalversammlung der Aktionäre der Aktien Brauerei Friedrichshain setzte, dem Antrage des Verwaltungs⸗ raths entsprechend, die Dividende für das Geschäftsjahr 1874,75 auf 2x fest. Das gesammte Bruttoerträgniß bezifferte sich incl 11923 Thlr. Uebertrag aus dem Vorjahr auf 118,028 Thlr. Nach Abzug der Handlungsunkosten, Hypotheken zinsen, der Abschreibungen in Höhe von 21,375 Thlr, der Tantismen für den Verwaltungsrath und die Beamten u. s. w. verbleibt ein Reingewinn von 45096 Thlr., wovon 45,000 Thlr. als Dividende à 9 auf 506 000 Thlr. Aktien vertheilt und 96 Thlr. anf laufende Rechnung vor⸗ getragen werden. Das Aktien Kapital der beträgt gegenwärtig nach Ausgabe der Aktien III. Emission 650 000 Thlr. Auf dem Unternehmen laften Hypotheken in Höhe von 330,000 Thlr. Der Reservefond beziffert sich auf 2t, 225 Thlr. Unter den Aktiven figuriren in der Jahresbilanz Kassenbeftand mit 10,112 Thlr., diverse Dbitoren und Banquierguthaben abzüglich der Kreditoren mit 60,690 Thlr. und Biervorräthe mit 101,169 Thlr.
Ver c ehrs⸗Anstalten
Auf der Indo⸗Europäischen Telegraphenlinie wur⸗ den im Monat November an gebührenpflichtigen Depeschen befördert: a. aus London, dem übrigen England und Amerika nach Persien und Indien 1943 Stück, b. aus Persien und Indien nach London, dem übrigen England und Amerika 1951 Stück, é. vom euro- päischen Kontinent — exkl. Rußland — nach Persien und Indien 121 Stück, d. aus Persien und Indien nach dem europäischen Kon- tinent — exkl. Rußland — 313 Stück, Summa 4328 Stück
— Im Laufe der letzten Novemberwoche ist der Richtstollen im großen St. Gotthardtunnel auf der Nordseite bei Göschenen nur um 8 s und auf der Südseite bei Airolo nur um 6 Meter vor- gerückt. Total 430, durchschnittlich täglich 2a1 Meter. In Folge der auf beiden Seiten sich zeigenden schiefen Terrainlagerung mußte die mechanische Bohrung eingestellt werden. Am 29. November hat sie jedoch bei Göschenen wieder begonnen. .
— Die Nr. 95 der Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahn-⸗Verwaltungen“, Organ des Vereins, hat folgenden Inhalt: Verein Deutscher Eisenbahn⸗Verwaltungen: Frunkfurt⸗ Bebraer Eisenbahn, Station Frankfurt a. M; Zwickau⸗Lengenfeld⸗ Falkenstein eröffnet. Der Ankauf der Eisenbahnen durch das Reich. Bemerkangen zum Entwurf eines Reichs Eisenbahnaesttzes.
Berlin, den 4. Dezember.
Die Senckenbergische naturforschende Gesellschaft in Frankfurt a. M. hat von dem kürzlich verstorbenen Handels mann Hrn. Laurin Ah Fl. und die Rüppellstiftung für wissen⸗ schaftliche Reisen dieselbe Summe als Vermächtniß erhalte. — In der am 27. November gehaltenen wissenschaftlichen Sitzung der Senckenbergischen naturforschenden Gesellschaft berichtete Hr. Ver⸗ krüzen über die zweite für die Rüppellstiftung un⸗ ternommene Reise. Dieselbe ging zur Förderung der Kennt- niß arktischer Seethiere nach Finn⸗Marken und war die Lritte Reise, welche Hr. Verkrüzen überhaupt schon nach dem nördlichen Norwegen gemacht hat; die früheren fielen in die Jahre 1871 und 1874. Am 22. Juni 1875 erfolgte die Abreise von Schwanheim bei Frankfurt, am 25. die Ein⸗ schiffung in Hamburg, am . wurde Chriftiansand, am 29. Bergen erreicht; der Aufenthalt in Drontheim dauerte bis zum 6. Juli. Am 109. wurde Tromses, am 11. Hammerfest, am 14. Wadsos erreicht. Dort verweilte Hr. Verkrüzen drei Wochen, um den Parsangerfjord und das wenig erforschte Meer um die Insel Mageros, auf welcher das Nordkap liegt, zu untersuchen. Troß des wenig günstigen Wetters, welches so wechselnd ist, daß mit einer Drehung des Windes der Wärmemesser rasch um 12 bis mehr Grade C. fällt und eisige Kälte mit schwerem Regen das warme klare Wetter verdrängt, war die Ausbeute an seltenen und neuen Seethieren, zumal Mollusken, doch sebr bedentend. Es bestätigte sich auch hier die Erfahrung, daß, im Gegensatz zu der nach dem Pol hin verkümmernden Flora, die Fauna sich reich entwickelt; es wurden Schalthiere gefunden, welche die siebenfache Größe der im Mittelmeer gefangenen Exemplare erreichten. In Ham⸗ merfest dauerte der Aufenthalt von Ende August bis Mitte September bei bereits sehr winterlichem Wetter Am 26. September erreichte Hr. Verkrüzen wieder Christiansand, am 1. Oktober Ham burg, am 4. Oktober Frankfurt. Als Resultat der sonach drei und einhalbmonatlichen Reise waren außer den zoologischen Gegenftänden auch Winterkleider und Rennthiergeschirre der Finnen und Samojeden ausgestellt, welche sich durch Feinheit und Eleganz der Arbeit auszeichnen.
Als Beiheft des „Marine ⸗Verordnungs⸗Blattes“ erschien soeben unter dem Titel Vermeidliche Seeun fälle ein Heft, herausgegeben von Justiz⸗Rath Perels, Kaiserl. Marine ‚Auditeur und Vorstands—⸗ mitglied des Nautischen Vereins zu Kiel, welches geeignet ist, über viele Fragen der Seegesetzgebung willkommenes Licht zu verbreiten. Der Verfasser weist an der Hand der vom Kaiserlich statistischen Amte veröffentlichten Erhebungen über verunglückte deutsche Schiffe im Jahre 1873 nach, daß über die Ursachen der Unfälle nur wenige Notizen vorliegen und auch diesen nur ein untergeordneter Werth bei gelegt werden kann, da sie sich größtentheils nicht auf amtliche Unter suchungen gründen. Bei den 125 preußischen Schiffen ift nur in einem Falle die Ursache angegeben; in anderen Fällen, wo eine Urisache an⸗ gegehen, rührt die Angabe fast immer von dem Schiffsführer oder der Mannschaft her, folglich nicht von Unbetheiligten. — Alle Schlüsse, die auf Grund dieser Tabelle über die wirklichen Ursachen gemacht werden, sind daher unzuverlässig und lückenhaft. Das Thema selbst: Vermeidliche Ursachen der Seeuafälle wird unter sechs Kategorien behandelt, nämlich: 1) Seeuntüchtigkeit der Schiffe im weiteren Sinne, 2) Unfähigkeit oder Verschulden des im Schiffsdienste stehenden Personals, 3) Feuer und Explosionen, 4) Kollisionen, 5) mangelnde bydographische und meteorologische Nachrichten und 6) mangelnde Fürsorge für die Sicherheit der Schiffahrt in der Nähe der Kästen. Aus dieser der Wirklichkeit entsprechenden Zerlegung des Stoffes geht hervor, daß der Verfasser mit Thatsachen rechnet. Dgs Heft, welches namentlich für die maritime Gesetzgebung eine Menge nützlicher Winke enthält, eignet sich besenders als Unterlage zu Verhand= lungen in naut schen Vereinen und anderen Kreisen, wo Verständniß und Interesse für das Gedeihen unserer Seeschiffahrt vorhanden sind.
Lieder der Heimat h. Eine Sammlung der vorzüglichsten Dichtungen im Bilderschmucke deutscher Kunst. Herausgegeben von
Ludwig Bund. Zweite umgearbeitete und durch fünfzig Holz⸗ schnitte und acht Farbendruckblätter nach Professor C. Scheuren ver⸗ mehrte Auflage. Düsseldorf, Verlag von Breidenbach Und Co. 1876. — Poeste und Kunst spenden in dem vorliegenden Prachtwerk — zwei gütige Feen, wie sie Scheuren in dem Titelbilde darstellt — aus ihrem reichen Füllhorn die schönsten Gaben. Von den klassischen und neueren deutschen Lyrikern dürfte kaum einer vergessen sein, von dem nicht wenigstens eine seiner gelungensten lyrischen Dich⸗ tungen in diese Sammlung Aufnahme gefunden hätte; ebensowenig fehlen die besten Namen der deutschen Künftler der Gegenwart.
Von den bekannteren Dichtern nennen wir nur Bodenstedt, Brach⸗ vogel, Bube, Chamisso, Eichendorff, Freiligrath, Geibel, Goethe, Grün, Halm, Hamerliag, Hebbel, Hebel, Heine, Herder, Heyse, Hoff⸗ mann von Fallersleben, Kerner, Körner, Kosegarten, Lenau, Lingg, Meißner, Wolfgang Müller, Platen, Putlitz, Reinick, Roquette Rückert, Scheffel, Schiller und Uhland; von den Künstlern: Andreas und Os⸗ wald, Achenbach, Josef von Führich, Moritz von Schwind, Carl Piloty, Gustav Richter, A. von Werner, W. Camphausen, Riefstahl, Genz, Hosemann, Mintrop und Scheuren. Von dem Letzteren rühren außer dem Titelbilde die 7 prächtigen Kunstblätter her, auf denen kleinere Perlen der Dichtung mit sinn—⸗ reichen Initialien nad farbenbunten Arabeskenranken geschmückt wiedergegeben stnd. Sie gereichen dem Werke zur ganz besonderen Zierde. Hohe Vollendung zeigen auch die zahlreichen sauberen Holzschnitte, welche die künstlerischen Intentionen zu wirkurgsvoll em Ausdruck bringen. Das Ganze umschließt ein stattlicher Einband mit Goldpressung, welcher dem werthvollen Inhalt entspricht und das Prachtwerk zum Pfande der Zueignung für das bevorstehende Fest wohl geeignet erscheinen läßt.
Ans Lothringen schreibt man der „Carlsr. Ztg.“: Seit kältere Witterung mit ziemlich tiefem Schneefall eingetreten ist, treten die Wölfe, die immer noch zahlreich vorhanden sind, von Hunger ge⸗ trieben, frecher auf und wagen sich bereits in die Nähe der einzeln stehenden Gehöfte und Dörfer. Daß das Forstpersonal in den letzten Jahren dem Raubwildstand gegenüber nicht unthätig war, beweist die Thatsache, daß vom 1. Mai 1871 an bis zu Anfang dieses Jahres in unserm Bezirke nicht weniger als 165 Wölfe erlegt wurden. Die vollständige Ausrottung dieser Raubthiere und selbst die Reduzirung derselben auf eine sich wenig mehr fühlbar machende Zahl wird noch verschiedene Jahre in Anspruch nehmen. Der Grund davon ist einer⸗ seits in dem großen, vielfach schwer zugänglichen Waldareal zu suchen, das große Treibjagden zum Theil unmöglich macht, andererseits aber auch in dem Umstande, daß man sich mit dem französischen Forst⸗ persenal noch nicht Behufs gemeinschaftlicher Jagden in den Grenz- diftrikten verständigen konnte. Aus dem gleichen Grunde ist auch der Schwarzwildstand immer noch ein größerer, als im Interesse der Landwirthschaft wünschenswerth erscheint.
In Manchester wurde am 1. d. M. eine Bronzestatue Oliver Cromwells, ein Geschenk von Mrs. Heywood an die Start, feierlich enthüllt. Die Bildsäule, welche aus dem Atelier des Bildhauers Noble hervorgegangen, ist 9 Fuß hoch, wiegt über 200 Centner und hat ca. 1600 Pfd. Sterl. gekostet. Sie steht auf einem Sockel aus unbehauenem Granit und trägt die Inschrift „Oliver Cromwell“, die Daten seiner Geburt und seines Todes, sowie die Worte: „Das Geschenk von Elizabeth Salisbury Heywood an die Bürger von Manchester, 15753. Cromwell ist in dem mili— tärischen Kostüm seiner Zeit dargestellt, und die Gesichts züge sind würde. und ausdrucksvoll. Die Statue hat einen Platz dicht vor der Kathedrale und der Börse gegenüber gefunden, da, wo dem Vernehmen nach der erste Mann in dem parlamentarischen Kriege getödtet wurde. Thomas Carlyle, welcher eingeladen worden war, der Enthüllungsfeier beizuwohnen, ließ sich durch einen Brief seiner Enkelin, Miß Aitkin, entschuldigen, in welchem es hieß, daß er zu alt und schwach für ein solches Unternehmen sei. — Dem Protektor ,,. früher Standbilder in Rochdale und Manchester errichtet worden.
Wie der „Kölnischen Zeitungß aus Kairo vom 2. d. gemeldet wird, sind der ägyptischen Regierung Depeschen zugegangen, in wel⸗⸗ chen berichtet wird, daß der Afrikareisende Munzinger ermor- det worden sei.
Einige Blätter der Insel Ceylon veröffentlichen die Kopie einer in mehrfacher Beniehung interessanten Jagdkarte der dortigen Behörde, womit dem Prinzen von Wales die Erlaubniß ertheilt wird, während seines bevorstehenden Besuches dieser Jnsel auf die Elephantenjagd zu gehen. Dieselbe lautet: „Erlaubniß, Elephanten zu fangen. Kraft der Ordonnanz Nr. 15 vom Jahre 1869 wird hiermit Sr. Königlichen Hoheit Albert Eduard Prinzen von Wales, seinen Einfängern und seinem Gefolge die Erlaubniß ertheilt, binnen einer Woche vom heutigen Datum an und nicht länger in dem in der östlichen Provinz gelegenen Bezirk von Trinkomaly einen Elephanten zu fangen und zwar unter folgenden Bedingnissen, deren Nichteinhalten jedo das Erlöschen dieser Erlaubniß mit sich bringt, eben so auch die Konfiszirung des gefangenen Elephanten und noch andere vom Ge⸗ setze vorgeschriebene Strafen: J. Der Glephant muß binnen der bestimmten Zeit gefangen werden und über drei Armlängen hoch sein. II. Der zu fangende Elephant darf nicht getödtet wer⸗
den. III. Vor der Einfangung des Elephanten muß dieser Erlaubniß⸗ ichein von der unterfertigten Bezirks-Inspektion legalistrt werden. IV. Sechs Tage nach Einfangang des Elephanten muß eine gengue Be⸗ schreibung von dessen Alter, Größe u. s. w. der genannten Bezirks- In spektion eingeliefert werden. 7. Stirbt der gefangene Elephant, dann erlischt diese Erlaubniß, eben so auch, wenn derselbe durch eine andere Person, die nicht dazu berechtigt ist, eingefangen wird. VI. Der gefangene Elephant muß der hiesigen Regierung vorgeführt wer⸗ den, damit sie ihn protokollire, eben so auch die Art seines Einfan⸗ gens. Bezirks ⸗Inspektion Trinkomaly, 11. November 1875. Der Regierungs · Agent.“
Theater.
Im Wallner⸗Theater wird am Montag das Schwei⸗ zersche Lustspiel Großstädtisch“ neu einstudirt in Scene gehen. Das Stück, welches bei der ersten Aufführung trotz der ungünstigen Sommersaison so lebhaften Beifall fand, dürfte jetzt bei der Wieder aufnahme gewiß seine alte Zugkraft bewähren, zumal die Besetzung unverändert geblieben ist. Die Hauptrollen befinden sich in den Hän⸗ den der Damen Bredow, Löffler, Schmidt und der Herren Lebrun, Kadelburg, Kurz und Blenke.
— Im Nationaltheater findet morgen, Sonntag Nachmittag 4 Uhr, eine Hamlet-⸗Aufführung zu halben Preisen statt. Hr. Ernst Possart vom Königlichen Hoftheater in München wird darauf am Abend als Richard III. auftreten.
— Das Brandunglück des neuen Theaters in Barmen hat die Direktion schwer betroffen und das gesammte Personal, größtentheils Familien, mitten im Winter brotlos gemacht. Schnelle Hüffe zu er⸗ möglichen, hat Hr. Direktor Moritz Krüger von Augsburg ein Cir⸗ kular an sämmtliche Bühnenangehörige erlassen, zum Besten der vom Unglück betroffenen Bühnenangehörigen eine Benefizvorstellung zu ver= anstalten. Hr. Direktor Hugo Müller hat sich sofort bereit er⸗ klärt, zu diesem Zweck eine Vorstellung zu geben, und findet als solche am Montag, den 6. Dezember, im Stadttheater die dritte Wie⸗ derholung des effektvollen Dramas w„äietro Micca, oder die Belagerung von Turin ' statt.
— Virginie Déjazet, die bekannte Schauspielerin, ist am 1. Dezember in Paris im Alter von 78 Jahren gestorben. Schon im Alter von fünf Jahren spielte die Verstorbene auf einem Kinder theater, welches damals am Boulevard des Capucines stand, in einem eigens für sie geschriebenen Solostücke: ‚Fanchon toante senle' Bald darauf trat sie in dem noch heute nicht vergessenen Stücke Fanchon, das Leiermädchen“ auf und feierte später, zur vollendeten Künstlerin herangereift, im Vaudeville und in den Varistés glänzende Triumphe. Ihre Glanzzeit begann noch unter der Restauration und überdauerte die Julimonarchie; zahlreiche Kunstreisen machten sie in ganz Europa bekannt; bis auf ihre letzten Lebensjahre zeigte sie sich den Parisern in jugendlichen Rollen, welche ihren Ruf begruͤndet hatten, oder trug gelegentlich eine jener Chansonetten vor, die ihr Niemand so leicht nachsingen wird. Im September 1859 übernahm sie die Lei⸗ tung des Theaters der Folies Nouvelles, das ihren Namen erhielt. Ihre beliebtesten (meist Männer-) Rollen waren in den Stücken: „Der Pariser Taugenichts, Richelien's erster Waffengang“, „Vi⸗ comte Leterisre oder die Kunst zu gefallen“, „Bonaparte in Hꝛierne! Monsieur Garat“, „Vert Vert“, „Frétillon⸗, „Les Prés⸗Saint⸗ Gervais‘ u. a. Ihre Couplets trugen viel zu ihrer Popularität bei, die, man darf wohl sagen, eine universelle war. In ihren letzten Lebensjahren bezog Mlle. Dejazet eine Penston von dem Ministerium der schönen Künste, und man erinnert sich noch der glänzenden Bene⸗ fizvorstellung in der großen Oper, mit welcher sie im vorigen Herbste, umgeben von allen Berühmtheiten der Pariser Bühne, von dem Pu- blikum Abschied nahm, was sie nicht hinderte, dann noch durch meh⸗ rere Monate allabendlich im Vaudeville aufzutreten.
Am Donnerstag, den 9., Abends präzise 7 Uhr, veranstaltet der Organist Otto Dienel ein Kenzert in der Lukas-Kirche zum Besten der Armen dieser Gemeinde. Wir machen außer auf den guten Zweck, auch darauf aufmerksam, daß dasselbe, weil es ein ebenso schönes Programm als tüchtige Künftler zur Ausführung erhalten hat, Musikliebhabern einen besonderen Genuß verschaffen wird. Die Kirche ist geheizt. Billets àß 1 und 2 * (reser- virte Plätze) sind bei Trautwein. Leipzigerstraße 107, E. Beck, Wil- helmffr. 115 und beim Küster Hrn. Wünn, Bernburgerstr. 4 zu haben.
Redacteur: z Prehm.
Verlag der Expedition (Kesseh. Fünf Beilagen
(einschließlich Börsen · Beilaze).
Berlin: Druck B. El s ner.
Gesellschaft
2
erte Beitage
zum Dentschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Sonnabend, den 4. Dezember
J Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10 April 2 (Gesetz⸗ Samml. S. 357) sind bekannt . J
) der Allerhöchste . vem 21. Mai 1875, betreffend die Genehmigung des revidirten Reglements für die Immobiliar⸗Feuer⸗ sozietät der sämmtlichen Städte der Regierungsbezirk Königsberg und Gumbinnen, mit Ausnahme von Königsberg und Memel durch die y 1 ö .
der Königlichen Regierung zu Königsber . S. is 25
ausgegeben den 30. ere n, nr K
der Könizlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 38 S. 335 bis 347
ausgegeben den 23. September 1875;
2 der Allerhöch te Erlaß vom 9. Juni 1875, betreffend das dem Kreise Heydekrug verliehene Enteignungsrecht für die zum Ausbau der drei Zufuhrwege von der Tilsit Memeler Staatsstraße nach den Bahnhöfen der TilsitMemeler Eisenbahn zu Wießen, Heydekcug und Saugen erforderlichen Grandstücke, durch das Amtéblatt der König⸗ lichen Regierung zu Gumbinnen Rr. 41 S. I65, ausgegeben den 13 Ottober is J
83) das Allerhöchfte Privilegium vom 9. Juni 1875 wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Kreigobligationen des Heydekru⸗ f . . von 36,600 . Reichsmünze durch das Amts«
att der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 41 S. . 368, ausgegeben den 13. Oktober 1875 Hö
4 das am 13. Juli 1875 Allerböchst vollzogene Statut des Standeichverbandes der Niederung auf der rechten Seite der Jung⸗ ferschen Laache im . Marienburger Werder durch das Amtz⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 37 S. 191,192 ausgegeben den 11. September 1875
5) die Allerhöchste Konzessions Urkunde vom 21. Juli 1875, be⸗ treffend den Ban und Betrieb einer Eis'nbahn von Neumünster über Heide nach Tönning durch die West heisteinische Eisenbahngesellschaft in Neumünster, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung u K Nr. 49 S. 395 bis 397, ausgegeben den 15. Okio'
er ;
6) das Allerhõchste Privilegium vom 26. Juli 1875 wegen Emisston 4 prozentiger Prioritätsobligarionen der Magdeburg Halben stäbter Eisenbahngesellschaft bis zum Betrage von 260, C00 . Reichẽ⸗ münze durch die Amtsblätter ö
der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 36 S 261 bis 284,
ausgezeben den 4. Septem er 1875,
für 2 Nr. 35 S. 301 bis 304, ausgegeben den 13. August
533 der Königlichen Regierung zu Petsdam Nr. 34 S. 263 bis 2 ausgegeben den 20. kun n , ö
7 das Allerhöchste Prioilegium vom 30. Juli 1875 wegen Emission von Prioritätsobligationen der Münfster-Enscheder Eifen— bahngesellschaft zum Betrage ven 2.100 000 4½ Reichs münze durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 37 8 1I79 bis 182, ausgegeben den 11. September 1875
8) der Allerhöchste Erlatz vom 4. August 1875, betreffend einige Aenderungen und Ergänzungen des Statuts für die Sozsetät zur Re— gulirung der Unstrut von Bretleben bis Nebra vom 23. Februar 1857 (HesetzSamml. S. 118 ff, durch das Amtsblatt der König. lichen Regierung zu Merseburg Nr. 39 S. 231 bis 233, ausgegeben den 25. September 1875,
9) der am 6. August 1875 Allerhöchst volljogene Tarif, nach welchem das Brückengeld für die Benutzung der Bauernbrücke und der Biücke über die Mahlarche, die im Dorfe Pansin, Kreis Saatzig, über den Erampehlfluß führen, bis auf Weiteres zu entrich⸗ ten ist, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Steit!n Nr. «9 S 207, ausgegeben den 1. Oftober 1875;
⸗ 19) der Allerhöchfte Erlaß vom 11 August 1875, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Grafen zu Stolberg— Wernigerode für die von ihm ausgebaute Chaussee von Hasserode durch das Drängethal über das Forsthaus Drei Annen nach Schierke, durch daß Amleblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 38 S. 295, ausgegeben den 18. Sept mber 1875,
119 der Allerhöchste Erlaß vom 14. August 1875, betreffend das der Stadtgemeinde Duisburg verlichene Enteignungsrecht behufs Er⸗ werbung des zur Offenlegung des projektirten ‚Dellplatzes“ daselbst erforderlichen Terrains, durch das Amisblatt der Königlichen Regie⸗ n , , sesdnt Nr. 41 S. 419, ausgegeben den 18. Septem-
er 1875
127 der Allerhöchste Erlaß vom 15. August 1875, betreffend die Genehmigung der von der Landschaft der Herzogtbümer Bremen und Verden aufgestellten ‚Revidirten Bremen und Verdenschen Brandkasse Ordnung“, durch das Amtsblatt für Hannover Nr. 423 S. 369 ff, ausgegeben den 1. Oktober 1875;
13) das Allerhöchste Privilegium vom 18. August 1875 wegen eventueller Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Tarnowitz zum Berrage von 105, 600 „. Reiche münze durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln. Nr. 41 S. 263 bis 265, ausgegeben den 8. Oktober 1875,
14) das Allerböchste Privilegium vam 18 August 1875 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Magde⸗ burg zum Betrage von 9g oli, Ch „ Reichs münze durch das Amts. blatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 41 S. 323, 324,
ausgegeben den 9. Oktob r 1875
L) die Allerhöchste Konzesstongurkunde vom 27. August 1875, betreffend den Bau und Betrieb einer Eifenbahn von Ruhland nach Lauchhammer durch die Oberlausitzer Eisenvahngesellschaft, zurch die Amtsblätter
der Königlichen Regicrung zu Merseburg Nr. 39 S. 233, ausge— . den 25. September 1875
der Königlichen Regierung zu Liegnitz Nr. 37 S. 261 / 262, ausge⸗ geben den 25. September 1875,
der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 39 S. 247, ausgegeben den 29. Scptember 1875,
16) dag Allerhöchste Privilegium vom 27. August 1875 wegen Ausgabe auf jeden Inhaber lautender Obligationen der Stadt Frank. furt a. M. zum Betrage von 15, 000, 00 M Rechsmünze durch dag Amtsblatt für den Stadtkreis Frankfurt a. M. Nr 44 S. 203 bis 2065, ausgegeben den 7. Sktober 1875;
17) das Allerhöchfte Priwwilegium vom 30 August 1875 wegen
usgabe auf den Indaber lautender Kreigobligationen des Kreises Westhavell aud im Betrage von 345, 0900 M II. Emission durch das Amtsblatt der Könsglichen Regierung zu Potsdam Nr. 44 S 355 bis 357, ausgegeben den 29. Oktober 1875;
18) das Allerhöchste Privilegium vom 17. September 1875 wegen
Ausgabe von 13,500 000 MS Reichsmünze Prioritätgobligationen der erlin · Dres dener Eisenbahngesellschaft durch die Amtsblätter der Königlichen Regierung zu Potsdam Nr. 41 S. 325 bis 331, ausgegeben den 8. Oltober 1875; der 6 Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 41 S. 262 bis 264, ausgezeben den 13 Oktober 1875, der Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 41 S. 241 bis 244, ausgegeben den 9. Oktober 1875 9 der zilerhöchsie Erlaß vom j7. September 18,5, betreffend 6. Verlängerung der, der Berlin ⸗ Stettiner Eisenbahn art durch ie Konzessionsurkunde vom 11. Dezember 1872 . ten Frist zur endung und Inbetriebnahme der Eisenbahn von Swinemünde
nach Ducherow und der Zweigbahnen von Angermünde nach Freien⸗
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walde und von Wriezen nach Frankfurt a. des Jahres 1876, durch die Amtsblätter ö der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 41 S. 209, ausgegeben den 38. Oktober 1875, der Königlichen Regierung zu Petsdam Nr. 41 S. 332, ben den 8. Oktober 1875, der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. d. O. Nr. 41 S. 2611262, ausgegeben den 13. Oktober 1875,
20) das am 17. September 1875 Allerhöchst vollzogene Statut für den Verband zur Einpolderung des Anwachses vor dem Heinitz Polder, Amts Weener, durch das Amtsblatt für Hannover Rr. S5 S. 425/426, ausgegeben den 22. Oktober 1875,
21) das A llerhöchste Privilegium vom 17. September 1875 wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Trier zum Betrage von 1206, 000 S ä Reichsmünze durch das Amts— blatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 42 S. 242 bis 244, aufgegeben den 22. Oktober 1875; das früher am 18. Juli 1865 er- theilte Privilegium über die Emission von 50 0090 Thalern Trierer Stadtobligatignen (Gesetz Samml. für 1865 S. 881 ff) wird gleich⸗ zeitig für erloschen erklärt;
22) daz Allerhöchste Privilegium vom 17. September 1875 wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreigobligationen des Kreises Löbau im Betrage von 60000 M Reichsmünze V. Emissien durch das Amtsblatt der Königlicken Regierung zu Marienwerder Nr. 145 S. 243 bis 245, ausgegeben den 28. Okiober 1875;
23) das am 17. September 1875 Allerhöchst vollzogene Privi—⸗ legium wegen Ausgabe auf den Inhaber lautender Obligationen der Stadt Elbing zum Betrage von P00, 000 6 Reichsmünze durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 46 S. 237 bis
ausgege⸗
2539, ausgegeben den 13 November 1875
24 der Allerhöchste Erlaß vom 22. September 1875, betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte an den Grafen von Franken. berg auf Tillowitz im Kreise Falkenberg für den Bau einer Chaufsee von Therestenhürte über Seiffersdorf bis zur Torfmeisterei Goldmoor, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln Nr. 45 S. 293,294, ausgegeben den 5. November 1875; 265) der Allerhöchste Erlaß vom 28. September 1875, betreffend die Verlängerung der der Marienburg. Mlawkager Eisenbahngesellschaft (Danzig · Warichau, Preuß. Abtheilung) behufs Vollendung ihres Unter⸗ nehmens in der Konzessionsurkunde vom 1. Juni 1872 gesetzten drei⸗ iährigen Bauf ist bis zum 1. August 1877, durch die Amis blätter der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 44 S. 233, ausgegeben den 360 Oktober 1875,
der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 42 S. 235, aus- , den 20. Oktober 1875,
der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 44 S. 274, ausge⸗ geben den 4. November 1875.
Nr. 49 des „Central⸗-Blatts für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichskanzler ⸗ Amt, hat folgenden Inhalt: Allge— meine Verwaltung sachen: Verweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. Finanzwesen:; Ankauf von Gold durch die Preußssche Bank. Zoll und Steuerwesen: Bekanntmachung, betreffend die enen Schuld verschreibungen der Prämienanleihe der Stadt Lüttich vom Jahre 1853; vom 1. Dezember 1875. Münzwesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichsmünzen; — Uehersicht über die bis Ende Oktober 1855 für Rechnung des Deutschen Reichs zur Einziehung gelangten Landes Silber⸗ und Kupfermünzen. Handels. und Gewerbewefen: Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Avothekergehülfen, vom 13. November 1875. Eisenbahnwesen: Eröffnung der Zwickau⸗ Lengenfeld ⸗ Falken steiner Eisenbahn; — Neuerrichtung von Personen—⸗ Haltestellen auf Großherzoglich badischen Eisenbahnen.
— Die Nr. 91 des Amts⸗Blatts der Deutschen Reichs- Post⸗Verwaltung“ hat folgenden Inhalt: Verfügungen: vom 28 November 1875. Dienstanweisung für Telegraphen⸗Inspektoren.
— Nr. 38 des „Amtsblatts der Deutschen Reichg⸗ Telegraphen ⸗Verwaltang“ hat folgenden Inhalt: Verfũgungen: vom 28. November 1875: Dienstanweisung für TelegraphenInspek— toren; vem 29. November 1875: Beitritt der Telegraphenbeamten und Unterbeamten zu den Post-⸗Spar.⸗ und Vorschußvereinen. — Be⸗ scheidung: vom 24. November 1875: Verfügung der Kaiserlichen Ge—⸗ neral Dil ektion der Telegraphen vom 24. November 1875 an sämmt⸗ liche Kaiserliche Telegraphen⸗ Direktionen, betreffend die Telegramme der in Hamburg als Reichs -Institut errichteten deutschen Seewarte.
— Die Nr. 22 des Marine ⸗Verordnungs⸗Blatts“ hat folgenden Inhalt: Kosten⸗ und stempelfreie Bearbeitung ehrengericht⸗ licher Angelegenheiten. — Einberufung von 400 Mann der Reserve der Matrosen⸗Divistonen zu einer zweiwöchentlichen Uebung. — Uniformsabzeichen für Marine Auditeure, mit dem Range eines Rathes 4 Klasse. — Preise für Proviant und Materialien 2c. in überseeischen Orten am L Juli 1875. — Fortfall der Schiffsver⸗ pflegungsgelder für Passagiere an Bord S. M. Kriegsschiffe. — Beifügung eines Protokolls zu den Berichten über diejenigen Kadetten, welche sich richt zum Seedienst eignen. — Beurlaubungen der Be—⸗ sitz ingen ven in Dienst gestellien Schiffen oder Fahrzeugen an Land. — Geldbeschaffung durch S. M. Schiffe und Fahrzeuge im Aue lande. — Bestimmungen über die Handwaffen Ausrüstung S M. Schiffe und Fahrzeuge. — Ausbildung von Krankenträgern in der Marine. Schwimmunterricht der Mannschaften. — Pe sonal⸗ veränderungen.
— Das ,, des Centralblatts für die ge⸗ sammte Unterrichts⸗Verwaltung in Preußen hat folgenden Inhalt: Militär Pensionswesen. — Beginn und Stluß der Üniver⸗ sitätsVorlesungen. — Reglement für das historische Seminar der Universität zu Halle. — Dsgl. für das Seminar fur deutsche Philo— logie daselbst — Degl. für das Seminar für romanische Philologie daselbst. — Osgl. für das Seminar für englische P ilologie daselbst.
Immatrikalation der Apothekergehülfen. — Preisstiftung zum Andenken Schillers — Eintragungen zum Schutz der Urheberrechte guf Grund der Uehereinkunft mit Frankreich. — Eintragung von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und Nachbildung. — Priogtammenwesen der höheren Unterrichtsanstalten. — Begrün— dung des Antrages auf Versetzung eines Lehrers im Interesse des Diensteg. — Hausliche Beschäftigung der Schüler. — Frequenz der E ymnastal⸗ und der Real Lehranstalten im Wintersemester 1874/75. — Verzeichniß der Seminare. — Höhe des Gehalts für eine neue Semningrlehrerstelle bezüglich der Anmeldung für den Staatshaus— halts Eiat und der Ucberweisung an das Seminar bezw. den anzu⸗ stellenden Lehrer. — Erläuterung zu der Nachweisung über die Be⸗ letzung der Elementarlebrerstellen im Monat Juni 1873. — Kreis- Lebrerbibliotheken. — Termin zur Prüfung von Turnlehrerinnen. — Betheiligung der Lehrer an der Volkszählung; Unzulässigkeit einer Berheiligung der Schüler. — Verwendung der Staaltfonds zur Ver⸗ besserung der Lehrerbesoldungen. — Personalchronik.
— Nr. 45 des Justiz-Ministerial - Blatts für die Preußische Gesetzgebung und Rechtepflege, herausgegeben im Bureau des Juftiz⸗Minifteriumz, hat folgenden Inhalt: Ver fügung vom 30. November 1875, — betreffend den Gehrauch der Gerichtssiegel in Vormundschaftssachen. — Allgemeine Verfügung vom 30. November 1875, — betreffend die Ausführung der §5. bis 10 des Gesetzes über das Hinterlegungswesen vom 19 Juli d. J. —
Neichstags⸗ Angelegenheiten.
Berlin, 4. Dezember. In der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages leitete der Bundes bevollmãchtigte Juftiz-⸗Minister Dr. Leonhardt die erste Berathung der Strafgesetznovelle wie folgt ein:
Meine Herren! Als die verbündeten Regierungen im Jahre 1870 den Entwurf eines Strafgesetzbuchs dem Reickskage des Nord— Deutschen Bundes vorlegten, waren sie von dem Glauben weil ent fernt, daß der Entwarf ein vollendetes Werk sei. Den verbündeten Regierungen lag der Gedanke im Vordergrund, daß es sich um einen großen politischen Akt handele, wenn es unternommen werde, für ein umfassendes wichtiges Rechtsgebiet Rechtseinheit im Norddeutschen Bunde herzustellen. Wenn die legislativen Gewalten diefer Aufgabe sich gewachsen zeigten und der Versuch gelang, so war erreicht, was in Jahrhunderten vergeblich erstrebt wurde, selbst zu den Zeiten Kai⸗ ser Karls des Fünften
Auf diesem politischen Standpunkte bewegten sich auch die ver⸗ bũndeten Regierungen, als sie die Ergebnisse der Berathungen des Reichstages zu prüfen hatten. Sie bezeichneten nur sehr wen ze die— ser Beschlũsse als nicht aanehmbar, obwohl sie sich das Bedenkliche und Gefährliche einer Reihe von Beschlüssen keineswegs verhehlten.
Der Gesetzgeber steht nicht über der Zeit, sendern in— mitten der Zeit, welche er durchlebt. Der Gesetzgeber kann sich, folglich auch sein Werk nicht völlig loslösen von den Rechts anschauungen und den Bestrebungen, welche die Zeit beherrschen. In ruhigen Zeiten wird er leichter geneigt sein, neue Ansichten sich anzueignen und sie in ihren Konse— quenzen durchzuführen, wenngleich er sich auch sagen sollte, daß die neue Ansicht wiffenschaftlich noch nicht völlig reif und im Leben noch nicht genügend erprobt sei. Er wird Bedenken und Gefahren, welche eine neue Rechtsanschauung mit sich führt, zwar erkennen, aber er wird leichter die volle Bedeutung und die ganze Tragweite dieser Rechtsanschauung verkennen. Die Schöpfung des Strafgesetzbuchs fiel in eine verhältnißmäßig günstige Zeit, wie die Schöpfung der Strafprozeßordnung in die denkbar ungünstigste.
Die Frage, ob das Strafgesetzbuch sich bewährt habe, kann in dieser Allgemeinheit nicht bejaht werden. Der Grund⸗ satz der Milde und Humanität ist im Strafgesetzbuch hin und wieder zu scharf ausgeprägt. Im guten Vertrauen auf die Rechts— sitte und das Rechtsbewußtsein im Volke hat der Gesetzgeber gewagt, Vorschriften zu geben, welche die Möglichkeit schweren Miß⸗ brauchs mit sich führen, ja mit sich führen müssen. Die Möglichkeit ist zur Wirklichkeit geworden. Die erste Ent⸗ wicklungsperiode des Strafgesetzbuches ist in eine sehr ungünfstige Zeit gefallen. Zwischen dem 1. Januar 1871 und dem heutigen Tage liegt ein großer Krieg, liegen große soziale und kirchenpelitische Wirren der gefahrlichsten Art. Die Rohheit ist gewachsen, physische und moralische Rohheit; gesunken ist dagegen die Achtung vor der Autorität des Staates und der öffentlichen Gewalt, gesunken ebenfalls der Sinn für öffentliche Ordnung und Rechtssitte. Und das Straf— gesetzbuch hat sich nicht als ein Gesetz erwiesen, welches gegenüber den in den betreffenden Richtungen hervorgetretenen strafbaren oder doch sirafwürdigen Handlungen die erforderliche Repression gewährt.
Wenn Sie sagen wollten, meine Herren, es handl sich hier um vorübergehende Erscheinungen, so würde das nur theilweise und auch nur insofern richtig sein, als Sie unter vorübergehenden Erscheinungen wechselnde verst'hen. Das Strafgesetzbuch muß aber Rücksicht nehmen auf den Wechsel der Zeiten; bewegte Zeiten hat es ganz vorzugs— weise ins Auge zu fassen.
Der Gedanke einer Rrvision des Strafgesetzbuchs ist nicht neu und kann Niemandem als ein unerwarteter sich darstellen. Bei den Verhandlungen im Reichstage über das Strafgesetzbuch habe ich selbst als Vertreter der verbündeten Regierungen wiederholt und mit Nachdruck hervorgehoben, daß eine Revision des Strafgesetzbuchs nach etwa fünf Jahren durch die Umstände und Verhältnisse angezeigt sei.
Die Reyision, welche der Entwurf enthält, ist keine allgemeine, sondern eine spezielle, welche in zwei bestimmten Richtungen sich bewegt. Die Re⸗ vision läßt das Strafensystem unberührt. Wenn auch eine Revision des Strafensyftems angezeigt erscheinen möchte, so fehlt es doch zur Zeit für die Revision an den erforderlichen äußeren Voraussetzungen. Die Revisien beschäftigt sich nicht mit der Lösung von Streitfragen. Gegenüber einem neuen zu schaffenden Gesetze kommen und schwinden die Streitfragen. Es ist richtiger, die Löͤsung derselben wenigstens einstweilen der Jurisprudenz zu überlassen; denn die Lösung durch gesetzliche Nermen fährt nur zu leicht neue Streitfragen im Gefolge. Die Revision richtet sich gegen Uebelstände, welche im Leben grell hervorgetreten sind. Sie will Strafvorschriften ändern und für strafwürdige Handlungen neue Vorschriften geben, um diejenige Repression zu gewinnen, welche, als durch dringendes praktisches Bedürfniß erfordert, sich dar⸗ stellt. Nach der anderen Richtung hin beschäftigt sich die Revision mit einer Reihe von Strafvorschriften, welche inkorrekt sind. Der Mangel ist in gleicher Weise klar ersichtlich, wie der Grund des Mangels. Erkennt man den Mangel, so findet man auch sofort die Remedur. Der Grund des Mangels liegt in dem Umstande, daß im Laufe der Zeit im Strafensystem des Gesetzbuches Aenderungen beschlossen sind, während die valle Tragweite und Bedeutung für die Spezialvor⸗ schriften nicht genügend gewürdigt ist. Wenn diese Vorschriften in ihrem kritischen Theile zur Anwendung kämen, so würden sie als geradezu unerträgliche sich darstellen; jedenfalls gereichen sie dem Straf⸗ gesetzbuch nicht zur Zierde, so daß deren Beseitigung bei erster Ge—= legenheit geboten zu sein scheint.
Ich empfehle den Entwurf der ernsten und unbefangenen Prü- fung des hohen Hauses. ;
— Nach dem Abg. Dr. Lasker ergriff der Reichskanzler Fürst von Bismarck das Wort:
Meine Herren, wenn es für meinen Gesundheitszustand schon eine Aufgabe ist, einer längeren Diskussion aufmerksam zuzuhören, so bin ich noch weniger in der Lage, eine Rede von dem Umfange, wie wir sie eben gehört haben, in ihren Einzelheiten zu beantworten.
Da der größere Theil derselben sich auf rein juristischem Gebiete bewegt, so, glaube ich, kann ich diese Aufgabe auch im Wesentlichen meinen juristischen Herren Kollegen aus dem Bundesrathe überlassen.
Ich habe wesentlich nur das Wort ergriffen, um den politischen Standpunkt der verbündeten Regierungen und speziell den meinigen zu dieser Vorlage darzulegen, ich meine den Standpunkt der inneren Reichtpolitik in ihren Grundzügen betrachtet. Ich glaube, daß diese Darlegung, so karz sie auch sein mag, doch dazu beitragen wird, die Sin n, in der wir uns befinden, frei zu halten von jedem An= Han von Animosität, von sittlicher Entrüstung Über das
eginnen des anderen Theileg und von Kritiken, die eben nicht ohne Bitterkeit sind oder wenigstens in der Oeffentlichkeit den Eindruck machen werden. 386 glaube, daß, wie ich schon neulich sagte, der Reichstag in der Gesetzgebung im Allgemeinen — besonders aber bezuglich der Sien ser simn — in der Lage ist, daß es keiner gereizten an der Diekussion, keiner Vertheldigung von Rechten bedarf; es ist das keine Machtfrage, es steht ja fest, daß kein Geset ohne Bewilligung des Reichstags zu Stande kommen kann. Diese
Beruhigung haben Sie. Wenn Sie sich also nicht überzeugen können,