1875 / 286 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

daß in Beziehung auf das Ganze oder einzelne Theile dieser Vorlage es dem Lande und Reiche nützlich sei, wenn Sie deshalb nicht dafur stimmen können, so sind Sie im Rechte, und Niemand kann die Uebung dieses Rechtes verkũmmern.

Wir können also sehr ruhig an die Diskussion herangehen, von der ich von Hause aus nicht geglaubt habe, daß sie sich in der Dauer der wenigen Wochen, die wir hier noch geschäftlich usammen arheiten werden, eischöpfen wird, sondern in der ich den Beginn einer Revi⸗ sion sehe, die sich, wie ich glaube, üer mehrere Legislaturperioden hinausziehen wird. Den verbündeten Regierungen liegt es nach mei⸗ ner Ansicht und wohl auch nach der Ihrigen ob, die Initiative da zu nehmen, wo eine Veränderung in der jetzigen Lage der Gesetzgebung erforderlich scheint. Wir haben unsererseits wenigstens das Bedürfniß, sie zu nehmen, um ung von jeder Verantworflichkeit für die Fort- dauer der Nachtheile des jetzigen Zustandes frei zu machen und diese Verantwortung dem Reichstage, insoweit er uns nicht bei—⸗ flimmt, zuzuschreiben. Es wird daun Sache Ihrer Stel. lung zu Shren Wählern sein ob Sie stch gegenseitig darüber verständigen, daß Sie in Ihrem Widerstande beharren, oder inwieweit Sie Ihre Stellung modifiziren wollen. Sie werden viel- leicht noch in der zweiten Legislaturperiode nachher in Ihren Wahl- reden diese Erörterungen haben, bei denen ja von allen Seiten nur das Wohl des Ganzen, namentlich die Rechtssicherheit, der innere Friede im ganzen Reiche bezweckt und erzielt wird; es werden, wie gesagt, noch in Ihren Enkeln, wenn ich eine Legislatureriode als eine Ge⸗ neratien betrachten darf, uns dieselben Fragen beschäftigen, wie sie uns ja vor 4 Jahren, vor 6 Jahren auch schon beschäftigt haben, und es ist das vielleicht einer von den Würmern, die nicht sterben; aber es wird eben nur das Material, das uns diese Frage liefert, von allen Seiten mit Sorgfalt und pflichttreuer Ueberzeugung hier aufgearbeitet werden. . .

Daß das Strafrecht in seiner bisherigen Wirkung Mißstände und . im Lande erzeugt hat, der Herr Vorredner gab es theilweise in Bezug auf einzelne Punkte selbst zu, ich bin überzeugt, daß, wenn nicht eine von uns allen sehr bedauerte Krankheit ihn längere Zeit von dem Verkehr mit der großen Welt fern gehalten hätte, er es noch im weiteren Maße zugeben würde. Ich bin in meiner Stellung als Minister⸗ Präslsdent in Preußen und als Kanzler im Reiche vielleicht mehr der Punkt, auf den sich die Aussprache der Urzufriedenheit konzentrirt; ich möchte sagen, wenn ich mich in irgend einem Privatverhälinisse, in einem Eifenbahncoupé, in einer Gesell⸗ schaft sonst irgendwo befinde, bemerke ich bei vielen Leuten diese Art von Satisfaktion, in der sich ein mißvergnügter Landwirth befinden würde, wenn er das Wetter personifizirt vor sich hätte. Jeder Andere entladet seinen Zorn mir gegenüber, als könnte ich durch meinen einfachen persönsichen Willen in allen diesen Beschwerden, die in der neueren Gesetzgebung drücken, eine Veränderung herbei⸗ führen, als wäre gerade ich an dem Verzuge Schuld, der der Ah— hülfe entgegenfteht. Diese Lage könnte ich ja zu allen übrigen Frik— tionen, denen ich ausgesetzt bin in meinem Amte, auch noch . Zeit ertragen. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir, die wir zetzt den Bundetrath, die verbündeten Regierungen, die Urheber dieses No⸗ vellenentwurfs bilden, persönlich nicht das mindeste Interesse daran haben, ob Sie den einen oder anderen Paragraphen annehmen; wir werden in unserem persönlichen Privatleben die Unannehmlichkeiten der Fortdauer noch eben so gut ertragen können, wie die meisten wissenschaftlich be schäftigten Beamten und Abgeordneten, so weit sie sich nicht im prak— tischen Leben befinden, und außerdem sind wir in der Lage, unserer Verantwortung jederzeit ein Ende zu machen, indem wir uns von den Geschäften, die uns nicht die Mittel zu ihrer erfolgreichen Weiter⸗ führung zu gewähren scheinen, zurückziehen, also wir haben ja persön⸗ lich eben so wenig Interesse, wie der Herr Vorredner, oh es so oder so gemacht wird, wir haben nur das Bedürfniß, dem Vorwurf zu entgehen, als fände die Fortdauer einer erheblichen Anzahl von Uebel⸗ ständen nur deshalb statt, weil die Regierung nicht arbeitsam gerug ist oder nicht den Muth der Initiative hat oder blind und stumm auf die Stimme des Landes hören will. Aus diefer Situation sind wir heraut, und die Verantwortung für das Maß von Verbesserungen und Abänderungen, was wir begonnen, und für das Maß des Zurück⸗ weisens unserer Vorschläge beruht allein bei Ihnen, und Sie werden sie ja zu tragen wissen. ( .

Wenn ich von innerer Reichspolitik sprach, so meinte ich diejenige Wechselwirkung zwischen den verbündeten Regierungen unter sich und zwischen den Reichseinrichtungen, zwischen dem Reichstage, zwischen den einzelnen Fraktionen des Reichstags, denn das sind ja schon lebendige organische Glieder, von denen zum Theil die Fragen der Gesetzgebung schon entschieden werden, ehe die Regierung zum Wort gekommen ist bei Ihnen, und in letzter Instanz mit dem Plenum der Wähler, mit der Nation. Diese Wechselwirkung muß unterhalten werden, und um eine Konversatien über diese Frage einzuleiten, die Jahre lang dauern kann, ist Ihnen ja diese Vorlage dar- geboten, und Sie werden ja sehen, was Sie daraus machen oder nicht machen. Also ich hoffe eben, daß diese voll- ständig ruhige und, ich möchte sagen, konfliktfreie Stellung, die Jedem Zeit und Raum gönnt, seine Verhältnisse zur Vorlage zu erwägen, dazu beitragen wird, der Diskussion des Ganzen einen ruhi⸗ gen Verlauf zu gewähren. Daß wir die Vorlage überhaupt machen, beweist Ihnen schon, daß innerhalb der verbündeten Regierungen, für die, wie gesagt, diese Diskussion ja vielleicht viel dornenvoller ist, als das ruhige passive Abwarten der Entwickelung der Zustände, bis viel- leicht manche Uebelstände noch schärfer hervortreten und allgemeiner, so daß sie innerhalb der Parteien und der Fraktionen das Bedürfniß, nur ihren Standpunkt zu wahren, eins der unfruchtbarsten Bedürf⸗ nisse, aber eins der dringlichsten endlich übertragen und dem praktischen Bedürfaniß, in unserm Staatsleben Schutz und Frieden zu haben, den Sieg verschaffen über das Bedürfniß, unsere Ein⸗ richtungen rach den Anforderungen der Wissenschaftlichkeit zu regeln, ich möchte sagen, die Bequemlichkeit, die Wohnlichkeit, die Sicherheit des Gebäudes, die Schönheit der Fagade der wissenschaft⸗ lichen Fagade unterzuordnen; es ist das eine politische Richtung, für die ich nie in meinem ganzen Leben Sympathie gehabt habe, und wenn ich mich von Jugend auf in juristischen und wissenschaftlichen Theorien auf Wahrung meines Standpunktes hätte beschränken wollen, so, glaube ich, wäre es mir nicht beschieden gewesen, eine irgend be⸗ merkbare Rolle in den Ereignissen der letzten Jahrzehnte zu spielen.

Ich will sachlich nur dem Gedanken entgegentreten, dem der Herr Vorredner einen ziemlich scharfen Ausdruck gab, daß der Ruf der Milde des Strafrechts ein Märchen sei, im Lande bestehe darüber andere Meinung, und ich glaube auch, 34 das, was er zur Begründung seiner Ausicht anführte, daß stellenweise das Reichsrecht Verschärfungen geen das preußische enthielte, war doch nur der einzelne Fall der Wiederholung des Betrugs, wo das Reichsstrafgesetz eine schärfere Strafe als das preußische Strafgesetz will. Ja, meine Herren, wenn die Sicherheit, der öffentliche Friede, die Ehre, der gute Ruf, die körperliche Gesundheit, das Leben des Einzelnen so gut geschützt wäre durch unser , wie unsere Geldinteressen, dann hätten wir gar keine Novelle nöthig. Nicht blos im Strafcecht, sondern auch in der Auffassung der Richter ich weiß nicht, woran es liegt ich wundere mich jedesmal über die gerechte Schärfe der Verurtheilung in Eigenthumsfragen neben der außerordentlichen Nachsicht gegen Körperverletzung. Das Geld wird höher veranschlägt im Gesetzgebung⸗ tarif, als die gesunden Knochen. Man kann Jemandem viel wohlfeiler eine Rippe einschlagen in einem nicht prämeditirten Kampf, namentlich wenn der Jemand Beamter der öffentlichen Sicherheit ist, als man sich erlauben darf etwa auch nur eine fahrlässige Fälschung, will ich ein⸗ mal sagen, von einem Atteft, namentlich aber, wenn es eine Geld⸗ frage ist; das geht gleich auf 5, 7 Jahre Zuchthaus, und dicht daneben findet man ausgeschlagene Augen von Polizeibeamten, schwere körper- liche Mißhandlungen mit Lebensgefahr und Nachtheil fuͤr die Gesund⸗ beit, und das scheint daneben fast als ein leichter, entschuldbarer Scherz. Daß daran die Stimmung und Richtung unseres Richter⸗ standes einen erheblichen Antheil hat, hat schon der Herr Vorredner aagedeutet und ist wohl unzweifelhaft. Der Richter ist, wie der Deutsche im Ganzen, vor allen Dingen gutmüthig; namentlich sobald die Persönlichkeit des Verbrechers keine abschreckende und beleidigend

herausfordernde Erscheinung hat, so. wird der utse dem in Fleisch und Blut Gegenüberstehenden leicht gutmüthig, ich möchte sagen von strafbarer Gutmüthigkeit, wie der Herr Vorredner mit Ironie den Ausdruck stiafbare Milde“ brauchte. Ja, meine Herren, von strafbarer Milde“ werden die Verurtheilten, die Verbrecher nicht sprechen, aber die Opfer des Verbrechens, die haben in erster Linie Anspruch auf unseren Schutz, und um diesen Schutz gegen die dem Herzen der Richter zur Ehre gereichenden Tendenz zur Milde und Guimüthigkeit zu gewähren, liegt das Hauptmittel, das die Gesetzgebung hat, im Hinaufschieben der Minimalstrafen, die immer noch minime Strafen bleiben. Bei dem sehr großen aus⸗ gedehnten Spielraum, den die meisten strafrechtlichen Paragraphen lassen, finde ich, daß, mit Ausnahme der Eigenthums verbrechen ich will die psychologischen Motive, die mir vorschweben, nicht weiter aussprechen der Richter jederzeit das geringste Strafmaß wählt, zu dem er berechtigt ist. ; Ich bin zu dieser Exkursten ja nur veranlaßt, um der meines Erachtens zu weit gehenden Verurtheilung der Anstcht von der Milde des Strafrechts öffentlich entgegenzu reten, und mache darauf auf⸗ merksam, daß der Herr Vorredner dabei einigermaßen pro domo sprach; denn wir verdanken ihm einen außerorzentlichen Antheil an den Milderungen des damals vorgelegenen Gesetzes, und er hat bei späteren Gelegenheiten das besondere Interesse kund gethan, das ihm der Verbrecher und der Verurtheilte einflößt eine ungemein edle Richtung des Geistes aber sie wird von allen denen, die unter den Verbrechen zu leiden haben, vielleicht manchmal für eine unpraktische gehalten werden. ; ( ( . ; Ich enthalte mich des Eingehens in die Einzelheiten, da es mich doch auf das gerichtliche Gebiet bringen würde, und erwähne nur zweier Bestimmungen, auf die ich nach meiner . ein ganz besonderes Gewicht lege, und die, wenn ich den Herrn Vorredner und die Ansichten seiner näheren politischen Freunde recht verstehe, doch nicht zu denen gehören, die er ausdrücklich gebilligt hat, ja er hat sie ausdrücklich getadelt und ste damit vielleicht auf den Schub ad calen- das graecas gebracht. Es wäre das kein entschiedener Verlust; sind sie sehr dringlich, so könnten wir uns nach Weihnachten zu einer Sitzung vereinigen, entweder im Winter oder im Frühjahr; stnd sie nicht sehr dringlich, so könnten wir nach Möglichkeit unsere nächfte Session beschleunigen, um sie zu verhandeln. Aber zwei Sachen sind, die ich theils zur Wahrung des Rechtsgefühls, theils im dienstlichen Interesse mir doch erlauben will, als wichtig zu bezeich⸗ nen, das ist, die eine: der Schutz der Exekutivbeamten. Ich will nicht untersuchen, ob in dem Texte der Novelle, wie sie Ihnen vorliegt, die Kategorie, die zu schützen ist, etwas weit ge⸗ griffen wird. Was mir vorschwebt, ist das, was man aus den täg⸗ lichen Anschauungen der Berliner Untergerichte und deren inmitten anderer turbulenter Bevölkerungen wahrnimmt, daß dergeigentliche körperliche Träger und Vertreter des Gesetzes, der mit Gefahr seines Leibes und Lebens schließlich die Autorität des Gesetzes aufrecht zu erhalten hat, nicht in dem Grade geschützt ist, wie er das Recht hat. Es wird ja oft gerühmt die Achtung, die der Engländer vor dem Gesetze habe, urd in der That, wenn man das Verhalten eines eng— lischen und deutschen Polizisten auch nur auf der Straße in Bezug auf die Fahrpolizei sieht, so bekommt man den Eindruck, daß in England der Wink mit einem Zeigefinger gerade so nachdrücklich und unbedingt wirkt und Befolgung nach sich zieht, als hier nicht immer die aufgeregten Bewegungen, mit denen man Schutzleute einem Kutscher entgegengestikuliren sieht, das laute Erheben der Stimme. Ja, ich kann nicht leugnen: das viele und rasche Sprechen, welches mehr einen provokatorischen, als einen folgeleistungs⸗ erzwingenden Eindruck macht, das liegt, glaube ich, wesentlich darin, da der englische Policeman sehr viel geschützter und unterstützter ist; er ist sich dessen bewußt, daß, wer sich an ihm vergreift, nahezu eder direkt an der Majestät des Gesetzes sich vergreift in seiner Ausführung, in seiner Verkörperung in diesem untergeerdneten, aber treuen Diener, das sehr hart bestraft wird; ähnlich wie es bei uns sehr selten vor⸗ kommt, daß sich Itmand an der Schildwache vergreift, weil sie ganz anders durch das Gesetz geschützt ist. Dagegen der Schutzmann ist sehr häufig der Gegenstand einer ganz frivolen Neckerei, Verhöhnung und, wenn es schwer kommt, gewaltthätiger Behandluag, die nachher als Körperverletzung kaum behandelt wird, ohne daß sein Amt irgend ein erschwerendes Element in der Bestrafung nach sich zieht. Und von diesem Manne wird doch verlangt, daß er immer auf Vorposten sei in dem Kampfe, den daz Gesetz mit den Uebelthätern hat, und er ist nach der Zunahme der Rohheit, wie sie ganz unleugbar die letzten Jahre charakterisirt, doch in einer sehr ex⸗ ponirten Stellung. Er hat auf Anerkennung sehr selten za rechnen, die vorgesetzten Behörden verlangen viel von ihm, und in der Kritik der Presse hat jn die Polizei nach guter alter deutscher Tradition immer Unrecht. Sie ist vielleicht nicht so gut, wie sie sein sollte, aber ich glaube hauptsächlich deshalb, weil sie nicht geschützt genug ist. Der Schutzmann würde das Bedürfniß, durch lebhafte, vielleicht beleidigende Reden, seinen Anordnungen Nachdruck zu ver- schaffen, gar nicht haben, wenn er in derselben Lage wäre, wie sein englischer Kollege, daß die Nichtbefolgung sei—⸗ ner. Winke ähnliche Felgen nach sich zöge, wie in Eng . land, ich glaube, einem sehr eivilisirten, wohlgeordneten Lande, in dem das Gesetz aber durch stärkere Strafen an ist, und na⸗ mentlich dadurch auch, glaube ich, ein größerer Grad der Freiheit und Bewegung der individuellen Freiheit ermöglicht wird, weil das Gesetz sehr viel stärkere Garantien hat, als bei uns. Meines Erachtens sollte die einfache körperliche Berührung mag sein, aus welchem Grunde es will eines Schutzmanns im Dienste schwer bestraft werden. Man mag Recht haben oder Unrecht, man kann sein Recht niemals dadurch ausführen, daß man diesen Vertreter des Gesetzes körperlich angreift, und diese einzige Thatsache sollte meines Erach tens mit sehr viel schwereren Strafen belegt werden, als bisher. Hät-⸗ ten die Beamten der öffentlichen Sicherheit das Gefühl, besser geschützt zu sein, ich bin überzeugt, sie würden bessere Polizisten werden im Be⸗ wußtsein ihrer größeren Macht, im Bewußtsein ihrer Verantwortung. Daß damit auch sehr strenge und unter Umständen gerichtliche Bestrafung des Mißbrauchs dieser größeren Gewalt und jedes Benehmens, welches eines solchen Beamten und des gesetzlichen Schutzes unwäürdig ist, ver⸗ bunden sein sollte, das betrachte ich als selbstverständlich. Aber ich glaube, wir haben uns zu sehr daran gewöhnt, die Mißhandlung eines Beamten der Obrigkeit als gewöhnliche Prügelei, die alltäglich vorkommt, anzusehen. Vcbutch f windet ganz nothwendig die Ach⸗ tung vor dem Gesetze. Ich halte diesen Punkt für einen der wich—⸗ tigsten; denn der untergeordnete Beamte hat nicht blos ein Recht auf den Schutz in seiner exponirten Stellung, sendern der Gedanke, daß er das Gesetz verkörpert, ist bisher lange nicht lebendig genug. Es wird immer so angesehen, als ob er die polizelliche Willkür ver⸗ körperte; und diesem Mißverf:ändnisse leistet die Eh ec Vorschub, daß die Leute zu wenig handeln können und viel zu viel reden. Der zweite Punkt, der für mich eine besondere Bedeutung hat, ist der Parggraph, den der Herr Vorredner zuletzt erwähnte, Nummer 363 a. die Beamten im Dienste des Auswärtigen Ants betreffend. Der Vortrag hat hauptsaäͤchlich dagegen angeführt, gegen die Mög⸗ lichkeit, daß das den juristischen Theorien, dem suristischen straf . rechtlichen System widerspräche. Darüber kann ich mit ihm nicht streiten. Ich kann nur für das praktische Bedürfniß in einem Dienst streiten, dem ich nachgerade 25 Jahre in höheren Stellen angehöre, und in dem ich seit 13 Jahren und länger die leitende Stellung ein⸗ enommen habe. Was mir da zur Wahrung meiner Verantwortlich eit unentbehrlich ist, meine Herren, das muß ich nachgerade wissen, und in dem Verlangen, daß mir das gewährt werde, wenn ich meine Verantwortlichkeit weiter tragen soll, kann ich mich dadurch nicht irren lassn, daß mir gesagt wird, das widerspräche r f Theorien. Mit juristischen Theorien läßt sich auswärtige Poltti nicht treiben. Der Herr Vorredner hat gesagt; es müsse dann überhaußt jedes Amt gleichmäßig geschützt werden. Das ist ein Argument, in dem ich die logische Schärfe, die ihm sonst eigenthümlich ist. nicht wieder; nden kann. Die Aemter sind eben verschieden, und Sie haben das edürfniß einer strafferen Disziplin einiger doch dadurch anerkannt,

Deutsche

Sie für das Militär ein besonderes Strafrecht gaben, daß Sie für die Marine und außerhalb des Mihitärs für die Existenz auf Schiffen und für die Autorität des Kapitäns sehr harte Strafen gaben, die vollständig gerechtfertigt sind. Es fragt sich nun: ist im auswärtigen Dienste die Gefahr fuͤr das Gemeinwehl, nicht für daz . haf e n er, wie auf dem Kauffahrteischiffe, sondern für viele Menschenieben, für den Frieden des gesammten Reiches unter Umständen und für das Entstehen solcher Verhältnisse und Miß. verständnisse, wi⸗ sie unter Umständen schon zu Krieg, Frieden, Allianzen und Bruch von Allianzen führen, ich sage, ist da nicht daz Bedürfniß einer strengeren Disziplin vorhanden, als in an. deren a n, Wenn ein Oberpräsident einmal die Weisung,

die er bekommt, nicht ausführt, so mag das mit dem Disziplina.

verfahren, wenn dazu Grund vorhanden ist, abgemacht sein; die Gefahr für die Provinz wird so groß schwerlich werden, noch gerin= ger wird es für das Ganze sein. Wenn im Kriegs ⸗Ministerium ein Mobilmachungeplan verrathen wird, dann braucht man gar keinen weiteren Schutz neuer Gesetze; das fällt ohne Zwang unter die Kate— orie von Landesverrath, unter Kategorien die schon jetzt hinreichend er bar sind. Die Fälle, die der Herr Vorredner darüber anführte, baben gar keine Anwend barkeit hierauf; denn es handelt sich in der Vorlage nicht um Verrath, sondern es handelt sich um einen, ich habe keinen kürzeren Ausdruck, wie Ungehorsam im Amte, ich konnte ihn vielleicht dahin erläutern, daß doloser Ungehorsam darunter nut zu verstehen sei. Das kann nächher Sache des Richters sein. Unter dolosem Ungehorsam habe ich sehr viel in meinem Leben gelitten. Sie kennen aber, meine Herren, von meiner amt— lichen Laufbahn und ihren Erlebnissen doch nur einen gerin— gen Theil. Was ich für Schwierigkeiten darin zu überwinden gehabt habe, darüber will ich hier keine Mittheilung machen; sie sind aber sehr wohl geeigset, um meine Ueberzeugung festzusetzen. Ich halte nicht gerade an die spezielle Fassung, wie sie bier vorliegt. Ei wird sich ja darüber in einer Kommissten reden lassen; ich erkläre aber ganz bestimmt als das Ergebniß meiner Erfahrungen, daß ich nicht glaube, ohne Verschärfung der Disziplin durch Beihülfe straf—⸗ rechtlicher Bestimmungen von Art der vorgeschlagenen dauernd mein Amt als auswärtiger Minister tragen zu können. Der Satz des Un— gehorsams kann genauer gefaßt werden; aber es ift schwer, den Begriff so zu fassen, daß er in juristischem Geschmack erscheint und in die juriftische Fagade paßt. Der Ungehorsam, der zufällig ftattfindet oder aus Traͤgheit, ist mituner recht strafbar; eine Schildwache, die einschläft, ist ja auch recht strafbar; aber ich meine das eigentlich nicht, das liegt auf einem anderen Gebiete. Nehmen Sie z. B. an, daß Jemand, der den Auftrag hat, Jedermann, mit dem er Gelegen beit hat darüber zu sprechen, zu erklären, daß wir den Frieden für vollständig gesichert halten, daß wir unsererseitt entschlossen sind, ihn aufrecht zu erhalten, daß diese Pe treffende amtliche Persönlichkeit, darüber wirklich interpellirt und von kompetentester Seite, darauf antworten würde mit schweigen⸗ dem Achselzucken, vielleicht mit Hinweisung anf die Unberechenbarkeit der Entschließungen des Kanzlers, dann ist vielleicht der Landesverrath in dem Achselzucken noch nicht zu finden, sondern ein Ungehorsam gegen die Ausführung der Instruktion, daß der Betreffende überall fagen sollte, ich halte den Frieden für vollständig gesichert und meine Regierung ist die letzte, die daran denken möchte, ihn zu stören. Neh⸗ men Sie an, daß Jemand eine Instruktion bekommt, von der einiger⸗ maßen wichtige Verhältnisse abhängen, daß er diese Instruktion ein— fach in der Tasche behält, eine Instruktion, die er, wenn sie von dem telegraphischen Befehl „in 24 Stunden auszuführen“ begleitet ist, sofort und vollständig ausführen muß; unter allerhand Vorwän den bleibt ste aber unausgeführt und die Wiederkehr des Vertrauens, die Wiederkehr der Sicherung des Friedens bleibt in der Tasche, und die Gerüchte Saß der Frieden nicht gesichert sei, und das Mißtrauen steigen. Das sind Verhältnisse, wo ich auch nichts Anderes nach— weisen kann, als einen Ungehorsam, wogegen ich aber unbedingt ge⸗ sichert sein muß. Ferner, wenn Jemand ez unternimmt, unwahre An—

gaben seinen Vorgesetzten zu machen, oder unter Mißbrauch seiner amtlichen Stellung Andere zu täuschen, so paßt das schon für den

Fall. den ich anführte. Daß Jemand aus Gründen, die ich weiter nicht in Erwägung ziehe, den ihm zustehenden Einfluß in der Presse und im gesellschaftlichen Verkehr mit gewissen Personen dazu benutzt, zu beunruhigen da, wo er den Auftrag hatte zu beruhigen: darin liegt eine Täuschung, also z. B. wenn Jemand, der aufgefordert wird, auf Allerhöchsten Befehl über bestimmte Thatsachen zu berichten, eine einfach von ihm erfundene Unwahrheit meldet, z. B. Jemanden, den er namentlich benennt, als den Verfasser eines Artikels verdächtigt, welchen Artikel der Berichterstatter aber selbst geschrieben und selbst an ein Journal auf die Post gegeben hat. Das alles sind Dinge ich weiß nicht, ob sie nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind; aber ich kann mit solchen Unwahrheiten und Unfolgsamkeiten und mit denen, die die Amtsverschwiezenheit und die Dienstgeheimnisse verletzen nicht auskommen. Die Disziplinarstrafe ist vollständig unzureichend, namentlich in einem Dienst, in dem sehr wohlhabende und mitunter sehr ehrgeizige Lente sich befinden. Das äußerste Ergebniß einer Dignplinarstrafe ist die Dienstentlassung. Die Dienstentlassung kann Einem unter Umständen vollständig gleichgiltig sein, kann Einen unter Umständen in die Lage bringen, daß er sich in die Rüstung des politischen Mär tyrerthums hüllen kann und für seine weiteren Pläne dann einen ge— wissen Vortheil zieht; kurz, es ist das keine Strafe, die abschreckt.

Die Nummer 4 gebe ich Ihnen preis, das ist eine Fassung, die

unter dem Eindruck gewisser einzelner Fälle sich gebildet hat, das hat weiter keine Bedeutung; aber ich erkläre, daß, wenn ich verantwortlich bleiben soll für die Erfolge unseres Auswärtigen Amts, wie ich es bisher gewesen bin, ich mich mit der bloßen . , . begnügen kann, und daß ich darin einer Stärkung bedarf. Es ist schr wahrscheinlich, daß dicser Artikel des Strafrechtz, wenn er zu einem solchen wird, niemals zur Anwendung kommt, sondern sein Vorhandensein wird genügen, um den unbedingten Gehorsam zu erzeugen, den ich durch die bloße Unannehmlichkeit einer Diszi— plingruntersuchung, deren Einleitung von mir allein nicht einmal abhängt, nicht erzwingen kann, dessen ich aber bedarf. Ich bedaure, daß Redner, Fraktionsbeschlüsse und die Presse über diese Sache abge⸗ urtheilt haben, ohne mich gehört zu haben, ohne mich, der ich, wie ich glaube, sonst nicht übertriebene Ansprüche zu meiner Uxterstützung an die Reichsvertretung gestellt habe, auch nur in die Lage zu bringen, mich zu äußern; ehr ich in der Lage gewesen bin, dies zu thun, werde ich in einem belehrenden schulmeisterlichen Ton in der Presse darüber zurechtgewiesen, daß ich über diese Dinge kein Urtheil habe. Paßt es Ihnen nicht in die jmistische Fagade, so paßt es mir nicht in die Mög= lichkeit, die auswärtigen Geschäfte zu führen, wenn das Gegentheil von dem geschieht, waz beantragt ist, das heißt, wenn ich gar keine Hülfe, keine Verschärfung der nicht ausreichenden Disziplinarbestim⸗ mungen bekomme. Das Maß ist ja ditekutirbar; daz Strafmaß braucht nicht einmal erheblich ju sein, für mich kommt es nur darauf an, daß ich außer der Dis ziplinargewalt die Berufung auf das rich⸗ terliche Strafverfahren habe. Ich verlange ja selbst nicht einmal man könnte mit Ordnungsstrafen sich helfen, die haben aber doch sehr ihre Beschränkung, ste sind für einen reichen Mann auch gleich' giltig ich verlange nicht einmal das Recht eines militärischen Vor- eseßten, der selbst Ankläger, Zeuge und Richter in einer Sache ist, 6 ich verlange nur, daß dem Träger der allerwichtigsten Inter- essen des Reiches, der auswärtigen Beziehungen, das Recht gewährt wird, da, wo seine berechtigte Autorität in einer Weise, die für das Ganze Gefahr hat, verletzt und in Frage gestellt wird, die Mög⸗ lichkeit gewährt wird, sich an den Richter zu wenden, und dessen un. parteiische Hülfe in Anspruch zu nehmen. Die Möglichkeit, daß dies geschehen kann, wird meines Erachtens genügen, um den Zweck zu erreichen. Ich werde wahrscheinlich nicht, wenn ich oder mein Nach folger einen solchen Paragraphen hätte, in die Lage kommen, davon Gebrauch zu machen, ich kann es wenizstens nicht wünschen und bei der hohen Stellung, der Erziehung und der patriotischen Gesinnung unserer Vertreter im Auslande ist es undenkbar; daß aber auch das Nichtdenkbare geschehen kann, das haben uns doch die Er⸗ gebnisse dieses Jahres gezeigt.

Dem Reichstag ist! folgenders Entwurf eines Ge⸗

setzes, betreffend die Naturalisation von Auslän⸗ . welche im Reichsdienste an gest ellt sind, vorgelegt worden:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

; von . . . verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmun des Bundesraths und des Reichstags, was ir .

Ausländern, welche im Reichsdienste angestellt sind, ein Dienst⸗ einkommen aus der . beziehen und ihren dienstlichen Wohn⸗

tz im Auslande haben, darf von demjenigen Bundesftaate, in wel‚

chem sie die Verleihung der Staatsangehörigkeit nachfuchen, die Na— turalisationsurkunde nicht versagt werden.

Urkundlich ꝛe.

Gegeben ꝛe.

Die Petitionskommission des Deutschen Reichstags hat ihren Bericht über 345 Eingaben für und . re . . i stimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1873, soweit solche sich auf den . Eisen, Stahlwaaren und Maschinen beziehen, erstattet.

Das Gesetz vom 7. Juli 1875, betreffend die Abänderung des

Vereinszolltarifs, setzt in 8 1 Punkt V. fest, daß die im . Tarif unter Nr. 6, b. und e. 1 und 2, sowie unter Nr. 15 b 1, 2. a. ir, r, genannten Eisen, Stah waaren und Maschinen festgefetzten Eingangszöͤlle vom 1. Januar 1877 aufgehoben werden. Gegen die Ausführung dieser gesetzlichen Bestimmung erheben eine größere Anzahl von Korporationen, Vereine und Privatpersonen, welche in mehr oder minderer Weise bei der Eisen,, Stahl⸗ und Ma— schinen⸗Industrie interessirt sind, lebhaften Widerspruch, während an. dererseits aus den Kreisen des Handelsstandes, der Landwirthe und Industriellen, von Korporationen, Vereinen und Privatpersonen auf . ö die Durchführung dieser Gefetzesporschrift befürwor—⸗ et wird.

In dem westlichen Deutschland ist der Hauptheerd für die Agitation gegen das Gesetz, im nordöstlichen Deutschland und nament— lich in den Ostseeländern der 9 der Agitation für die Auf⸗— rechterhaltung des Gesetzes zu suchen, und es handelt sich sonach zum größten Theil um einen Kampf der Interessen dieser Landestheile, an dem das übrige Deutschland wohl regen, aber nicht so intenstven Antheil nimmt.

Der Referent stellte den Antrag:

Der Reichstag wolle beschließen, über die in Bezug auf die Bestimmungen im 5§. 1 Nr. V. des Gesetzes vom 7. Juli 1873 ein- gereichten Petitionen zur Tagesordnung überzugehen.

Dieses Votum wurde damit motivirt, daß gegen die Prolongation des Termins zur Aufhebung der auf Eisen, Stahlwaaren und Ma— schinen ruhenden Zölle, eine Reihe schwerwiegender Bedenken zu erheben sind. Vor Allem drängt sich die Wahrnehmung auf, daß bisher jedesmal, wenn die Ermäßigung der Eisenzölle in Frage ge⸗ kommen ist, die Industriellen eine (. Schädigung des ganzen Erwerbszweiges vorausgesagt haben. Bisher haben sie immer Un— recht behalten, denn trotzdem, daß innerhalb der zehn Jahre, in welchen die Eisenzölle viermal herabgesetzt wurden, jwei Kriegs jahre liegen, hat sich ein sehr bedeutender Aufschwung des ganzen In⸗ dustriezweiges innerhalb dieses Zeitraumes vollzogen. Nun ist darch—⸗ aus nicht zu verkennen, daß die fragliche Industrie im gegegwär⸗ tigen Augenblick darniederliegt, es würde aber, wie auch die von dem Herrn Vertreter des Reichskanzler ⸗=Amtes mitgetheilten statistijchen Thatsachen beweisen, nicht gerechtfertigt sein, daraus zu schließen, daß die gesammte Eisen⸗, Stahl- und Maschinenindustrie in allen ihren so verschiedenen Zweigen des Betriebes ganz gleichmäßig in dem Grade bedrängt sei, daß, wie die Heißsporne unter den Petenten be⸗ haupten, der völlige Untergang der gesammten Industrie nach dem L. Januar 1877 unausbleiblich. Im Gegentheil, es ist ein Theil der Industrie, wie auch von den in ihren Ansichten gemäßigteren Ele⸗ menten unter den Inte essenten zugestanden wird, noch keineswegs so schwer geschädigt, wie es nach der Aufführung einzelner statistischer Thatsachen, die sich nur auf lokale Verhaältnisse be— ziehen, den Anschein gewinnen kann, wenn man dieselben auf die Allgemeinheit überträgt. Dies geschieht in den Kreisen der Interes⸗ senten, wie die Petitionen recht wohl erkennen lassen, mit Vorliebe. Das Ausblasen einiger Hochöfen, das Löschen einer Anzahl von Feuer, das Entlassen eines Theils der Arbeiter in einer Gegend wird benutzt, um einen Schluß auf die gesammte Lage der deutschen Eiseninduftrie zu zieben. Gehen auch, wie gern zuzugeben ist, diese Nachrichten und diese Zusammenstellung von größeren Werken ein, werden sie von gewiegten Fachmännern geliefert, so sind und bleiben sie doch ein lückenhaftes Material, mit welchem man so schwer wiegende Be⸗ hauptungen, wie die des Unterganges der gesammten deutschen Eisen und Stahlindustrie oder die der Schädigung der Wohlfahrt der Nation oder die der Schädigung aller anderen Erwerbsarten, weil angeblich ein wichtiger Konfument verloren gehen soll, nicht be⸗

gründen kann.

Tritt man aber nun der Frage näher, wodurch der jetzt so wenig befriedigende Zustand, in welchem sich die fragliche Industrie befindet, hervorgerufen ist, so wird man und das ist das zweite Bedenken sich der Ansicht nicht verschließen können, daß die Ueberproduktion in denjenigen Artikeln, welche das Arbeiten auf Lager gestatten, eine konstatirte Thatsache ist. Dasselbe hat aber nicht allein in Deutschland, sondern auch in England, Oester⸗ reich, Belgien stattgefunden. Hierdurch wird der Preis aller hierher gehörigen Waaren ganz besonders gedrückt und so ein lohnender Ver kauf gehindert, mithin die Rentabilität der Werke, welche fortarbeiten, um nicht am stebenden Kapitale der Einrichtungen und an dem Stamme eingeübter Arbeit einen empfindlichen Abgang zu erleiden, ungemein Feschmälert, in vielen Fällen ganz vernichtet. Derartige ungünstige Konjunkturen haben aber im Laufe der Jahre jeden Er— werbszweig getroffen und ist daraus nicht der Schluß gezogen worden, daß die Hülfe des Staates in Form eines Schutzzolles zur Mithülfe bei Beseitigung dieses Uebelstandes anzurufen sei. s ist aber ferner auch zuzugeben, daß bei denjenigen Artikeln, welche nicht im Vorrath gefertigt werden können, weil. es sich hier um bestimmte zu bestellende Fagons, Maschinen oder Maschinen- theile handelt, ein Mangel an solchen Bestellungen sich sehr fühlbar macht. Dies liegt aber daran, daß die übrigen Erwerbszweige, wie ja allgemein bekannt ist, ebenfalls nicht günstig gestellt sind und so als Konsumenten nur im Falle der außersten Noth auftreten, haupt sächlich aber daran, daß in Folge der gesunkenen Rentabilität gerade

der besten Eisenbahnen, das Capital sich von neuen Eisenbahnunter

nehmungen abwendet, der Bau derselben in Deutschland fast ganz dar⸗ niederliegt und damit der wichtigste aller Eisenkonsumenten, wenn auch nicht in Wegfall, so doch in die Lage kommt, seine Nachfrage nach Eisen, Stahlwaaren und Maschinen sehr einzuschränken. Durch Erhaltung von Verkehrsbeschränkungen und die Zölle sind solche wird man aber schwer dazu beitragen, dem Kapital Lust zu neuen Eisenbahnunternehmungen zu machen.

Das dritte Bedenken steht mit dem Ebengesagten in einem engen Zusammenhang. . An dieser Ueberproduktion, sewie daran, daß eine Reihe von Ein- richtungen geschaffen worden sind, für deren ausgiebige Benutzung nicht die genügende Anzahl von Bestellungen vorliegen, ist die Erweiterung bestehender und die Schaffung von neuen Werken Schuld, bei deren Herstellung es sich von Seiten der Schöpfer gar nicht um die Fabrikation selbst, nicht um die zu erwartende Rentabilität dieser Werke, sondern nur um die Erzielung hoher Ge— winne an dem darin angelegten Aktienkapitale handelte. Diese Werke, welche in Folge der enorm hohen Summen ihres Anlagekapitals den Todezkeim bei ihrem Entstehen schon in sich trugen, haben den guten und so liden Werken, welche allmählich mit der steigenden Produktion ihrer Artikel im Laufe vieler Jahre groß geworden sind, den empfind- lichsten Schaden bereitet und e wird zu besseren Zufcänden für den gesunden und lebensfähigen Theil der deutschen Eisenindustrie rascher zu kommen sein, wenn diese ohnehin nicht haltbaren Werke wieder

ganz eingehen, wenn ihnen nicht durch die Verlängerung der Schutz- zölle das Scheindasein noch einige Jahre mühsam r g eie t

Ein weiteres Bedenken stützt sich darauf, daß die Bestimmungen des Gesetzes vom J. Juli 18753 über den Wegfall gewisser Zoͤlle am 1. Januar 1877 in vielen Fällen die Wirkung gehabt häben können, die Konsumenten, welche Eisen', Stahlwaaren und Maschinen gebrauchen, in der Hoffnung, nach dem 1. Januar 1877 dieselben billiger und besser als jetzt vom Auslande zu beziehen, zu veranlassen die Anschaffung dieser Gezenstände jetzt zu vermeiden und sich in ihrem Bedarf so viel als möglich einzuschraͤnken. Je näher der Jeitpunkt rück um so wirksamer wird von Woche zu Woche dieses Moment, und die Verlängerung des Termins für Aufhebung diefer Zölle hat für diese Komumenten vollständig die Wirkung, wie die Auflegung eines neuen Schutzzolles Da nun fast alle Petitionen, welche um Ver⸗ längerung dieses Termins bitten, an der Spitze ihrer Deduktionen die Versicherung tragen, Laß sie keine Schutzzoͤlle wollen, daß sie der Kon sunstion halber den Freihandel für das richtige Prinzip halten, so stehen dieselben mit diesen ihren eigenen Ausführungen in Wider⸗ spruch. wenn sie um Hinausschiebung des mehrfach gedachten Ter—⸗ mins bitten.

Hierbei kann nicht unerwähnt bleiben, daß durch das gegebene Beispiel den Freihandel zu empfehlen und den Schutzzoll zu wollen, aufgemuntert, die Konsequenzen eines auf Verlängerung des Termins der Aufhebung der Eisenzölle gerichteten Beschlusses nothwendiger⸗ weise andere Erwerbszweige, welche ebenfalls in ungünstiger Lage fich befinden, auffordern muß, sich ebenfalls an die Reichsregierung zu wenden, um Hülfe durch Erhöhung oder Einführung neuer Zölle für ihren Erwerb in bedrängter Zeit zu suchen.

Das letzte Bedenken endlich ist aus dem Wortlant der in den Petitionen gasgesprochenen Bitten selbst herzuleiten.

Von einer Seite wird um die Verlängerung der Frist für Auf⸗ hebung der Zölle bis zum Wiedereintritt günstizer Verhältnisse ge— beten, von anderer Seite wird nur eine Frist von drei Jahren ver⸗ langt, von wieder anderer Seite spricht man überhaupt nur von Sistixung der gesetzlichen Maßnahmen.

Keiner dieser Vorschläge erscheint ausführbar und zwar der erste um deswillen nicht, weil nicht zu erwarten steht, daß in nächster Zeit einmal wieder eine so gute Konjunktur für die Eisen⸗ Stahl- Und Maschinenbau . Inzustrie kommen wird, daß alle die vielen von ein— ander durch die Theilung der Arbeit geschledenen Zweige dieser In— dustrie gleichmäßig in günstigen Verhältnissen sein werden. Leiden nun aber einige dieser Zweige, während andere blühen, so wird den legielativen Faktoren des Reiches dann die Zumuthung gestellt werden müssen, abzuwägen, welche Wichtigkeit in jener zukunftigen Zeit die leidenden und welche Wichtigkeit die günstiger situirten Zweige der in Frage kommenden Industrie haben. Es wird dies dann sehr schwer zu bemessen sein und so die Gesetzgebung, wenn einmal das Prinzip angenommen wird, in Zollsachen nicht nach einem feststehenden Pro— gramm, sondern von Fall zu Fall zu entscheiden, in ein der wirth— . Entwickelung Deutschlands sehr gefährliches Schwanken gerathen.

Aber auch der Antrag auf Verlängerung dieser Frist auf eine festbestimmte Zeit, sei diese 5 oder 3 Jahre, ist nicht praktisch auz⸗ führbar, weil kurz vor dem Eintritt des Termins die Lage der Eisen— Industrie eine ähnliche sein könnte wie gegenwärtig, und dann werden die Anträge auf weitere Verlängerung nicht ausbleiben, so wenig, wie sie jetzt ausgeblieben sind, trotzdem die Eisenindustriellen ihre volle Zustimmung zu dem bei Zustandekommen des Gesetzes vom 7. Juli 1875 gbgeschlossenen Kompromisses gegeben hatten.

Die Sistirung der gesetzlichen Bestimmungen auf unbestimmte Zeit würde einer vollständigen Beseitigung des Gesetzes gleichkommen und eine solche kann doch wohl ernstlich kaum in Frage kommen.

Dem Votum des Referenten trat der Herr Korreferent bei, be⸗ antragte aber demselben folzende Motivirung voranzustellen:

In Erwägung, daß

I) die Reichtreglerung in Aussicht gestellt hat, darauf Bedacht zu nehmen, daß auch in den Nachbarstaaten, namentlich bei Ab⸗ schluß neuer Handeltverträge, eine Erleichterung der Einfuhr in diese Staaten bewirkt wird;

2) die für Industrie, Handel und Landwirthschaft nothwendige einheitliche Regelung der Eisenbahntarife durch die baldize Vor—⸗ lage eines Reichs⸗Eisenbahngesetzes herbeigeführt werden wird,

geht der Reichstag über die Petition zur Tagesordnung über.

Nach Eintritt in die Debatte über den vom Referenten und Herrn Korreferenten gemeinsam gestellten Antrag, sowie über die vom Herrn Korreferenten allein hinzugefügten Erwägungsgründe wurde von einem Mitgliede der Kommission der Antrag gestellt,

der Reichstag wolle beschließen: die Petitionen, soweit sie eine Hin

ausschiebung der zum 1. Januar 1877 eintretenden Zollbefreiungen

ds Eisens beantragen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, bezüglich der übrigen zur Tagesordnung überzugehen.

Bei der Abstimmung wurde dem Antrag, einen Theil der Pe⸗ litionen, soweit sie eine Hinausschiebung des Zollaufhebungstermins beantragen, dem Herrn Reichskanzler zur Erwägung zu überweisen, gegen 3 Stimmen und ebenso der auf die Einfügung von Erwägungs gründen gerichtete Antrag des Hen. Korreferenten mit erheblicher Mehrheit abgelehnt, dagegen der Antrag der Referenten angenommen.

Landtags⸗Angelegenheiten.

Im 7. Schleswig⸗Holsteinschen Wahlbezirk (Eckern⸗ forde) ist an Stelle des zum Kreisgerichts Direktor beförderten big⸗ herigen Abgeordneten Bong Schmidt der Kaufmann Theodor Rein cke in Altona mit 77 gegen 45 Stimmen, welche der Kreigrichter Reiche in Kiel erhalten hat, zum Mitgliede des Hauses der Abgeordneten gewählt worden.

Statistische Nachrichten.

Nach dem Jahresbericht des Großherzoglich badischen Han—⸗ dels Ministeriums für das Jahr 1874 belief sich der Vieh stand im Großherzogthum Baden nach der Zählung vom 3. De— zember 1874 auf 66,964 Pferde exkl. Militärpferde (1873: 67,085), sst Stüc Rindyieh 875: Cöö s, ißö,zgs Schafe (is7z: 170556), 368,624 Schweine (1873: 371,339) und S5 097 Ziegen (1873: 82074). Die Zahl der Pferde hat, abgesehen von den Militär⸗ pferden, im Jahre 1874 um 121 oder 92x sich vermindert, ist also ziemlich unverändert geblieben. Der Rindviehstand hat im Ganzen um 5459 Stück oder 38x abgenommen. Diese Abnahme trifft aber lediglich den Nachwuchs, indem das Jungvieh von 166,132 auf 169,269, also um 6863 Stück oder 438, die Zahl der Kälber von 44,i88 auf 36,642, um J548 Stück oder Jix zurückgegangen ist, wogegen das Großvieh lüber 17 Jahr alte Thiere) von 450, 085 auf 459, 0635 Stück, um 8950 Stück oder 19x gestiegen ist, und zwar steht hier einer geringen Abnahme der Farren, Kalbinnen und Ochsen eine überwiegende Zunahme der Kühe (von 327486 auf 337,716, also um 10,230 oder 3. 1) gegenüber. Man kann hiernach schließen, daß der viel⸗ fach eingetretenen Knappheit der Futterernte von 1874 im Ganzen mehr durch Beschränkung der Nachzucht, als durch Abschaffung von Zucht., Milch⸗ und Arbeitsthieren Rechnung getragen worden ist. Die Schafe haben sich von 1873 auf 1674 um 4157 oder 2,1 x vermin- dert. Der inlaͤndische Schafbesitz bestand 1874 aus 4758 Herden mit 119,550 Schafen und aus 55, 844 Schafen; im Klein. und Einzel- besitz; E6, ez wurden also in Herden, 33, sx in sonstiger Weise ge halten. Außer dem inländischen Schafbesitz wurden im Lande 58 Her⸗ den von 16,063 Stück ermittelt, welche Ausländern gehörten, sich nur vorübergehend auf Weide 2c. am Aufenthaltsorte befanden und in die Zählung nicht aufgenommen wurden. Die Zahl der Schweine hat sich um 2765 oder 0, X. vermindert, während der Ziegenbestand um 3023 Stück oder 3, * gestiegen ist. Die Zahl der Bienenstöcke ist im letzten Jahre von 757534 auf 78,591, um 3057 eder 4x gestiegen, bat aber die Höbe früherer Jahre (1867: S6, 220, 1870: 91, 946) noch nicht wieder erreicht.

Ueber die Realitätenbelastung in den im Reicha⸗ rathe vertretenen Königreichen und Ländern Dester— reich⸗Ungarns während der Jahre 1868 bis 1874 entßält die Wiener Zeitung“ Mittheilungen aus der „Statistischen Monatg⸗ schrift', welchen wir Folgendes entnehmen:

Nach den Aufzeichnungen der Tabularbehörden derjenigen Län⸗ der, in denen ein regelrecht angelegtes Grundbuch existirt, also: Oesterreich ob und unter der Enns, Salzhurg, Steiermark, Kärnten, Krain und das Küstenland, Böhmen, Mähren, Schlesten, betrug (in runden Ziffern) die bei sämmtlichen Liegenschaftskategorien einge

tretene Zunahme des Belastung Entlastung Hypothekar⸗ Fl Fl

an, n. . ? 4 150 969, 000 139, 296, 009 11,673,000 186, 107,000 161,761, 000 24. 346, 000 183, 906,000 178,557,000 5.349, 000 20l, 764,000 162,216, 000 39,548, 0090 1872 284, 862, 0090 184 541,000 100, 321,000 1873 402, 908 000 207, 290, 000 195,618, 000 1874 375,329, 000 225 447, 000 149, 882.000 Es wurden demnach im Laufe der letzten sieben Jahre Hypo⸗ thekarschulden im Gesammtbetrage von 1B 785,845, 000 Fl. kontrahirt, gleichzeitig aber auch Hypethekarschulden im Gesammtbetrage von 1,259, 108, 000 Fl. in den öffentlichen Büchern gelöscht, woraus sich eine effektive Zunghme des Hypothekarlastenstandes im Betrage von 526737, 0090 Fl. für den gesammten Realitätenbesitz der bezeichneten Länder ergiebt. Im Verhältnisse zu dem Gesammtwerthe des unbe⸗ weglichen Besitzes, der im Jahre 1868 mit 6,247,890 000 Fl. be— messen wurde, ist die Zunghme der Hypothekarlast eine geringe zu nennen, denn sie beträgt nicht mehr als 8 x dieses Werthez. Wenn man die Bewegung im Hypothekarlastenstande nicht blos nach Jahren und Ländern, sondern zugleich auch nach Liegenschafts Kategorien ver- folgt, so zeigt die Bewegung im Hypothekarlastenstande des Montan-= besitzes folgendes Detail: Zunahme (4) Neue Belastung Entlastung Abnahme (-) z des Schuldenstandes

2, 401, 236 236,594 6,241,498 725,748 6, 825, 123 184,177 6, 004,367 502, 803 7030, 661

7355, 124

104,029 4652955 15,049, 038 5.696, 688 9.352. 350 Summe 57, 178 00 1,554, 50 150,690. 406 Von dieser neuen Belastung in der Höhe von 57,178, 007 Fl. sind allein 54,443,122 Fl., mithin 95.2 durch „Verträge aller Art“ entstanden, was darauf hinweist, daß der Grund der jährlich steigen⸗ den Belastung des Montanbesitzes in der Intabulirung von Kauf— schillingsresten der Verkäufer, seit 1874 jedoch in der Aufnahme von Darlehen von Seite der Moatangesellschaften zu suchen ist. Hier⸗ aus ergiebt sich, daß jener Theil des Montanbesitzes, der den stärksten Besitzwechsel erfuhr, auch die stärkste Zunahme des Schuldenstandes zeigen muß; Und in der That ist es so. Die Bewegung im Hypothekarlastenstande des land- und lehen⸗ täflichen Besitzes zeigt folgende Ziffern: Zunahme (4) Neue Belastung Entlastung Abnahme (-=) 3. des ,

l. Fl. 51. 19,943, 233 9 554,304 10, 408,929 33, 135,826 22,431,649 10,704, 177 15. 365,053 25, 179,989 9, 714 936 16, 106, 108 10,743,476 5, 362.632 34,79. 423 19.890, 352 14,829, 169

1873 32,457, 141 17,890, 254 4 14,566,B 789

1874 37,490,319 18, 300, 663 —— 19, 189,656

Zus. 189,217, 1u3 123,870, 687 65,3465, 416

Wie beim Montanbesitze, so liegt auch bei dem land und lehen⸗ täflichen Besitze die Hauptursache der Vermehrung des Schulden⸗ standes um 65.33 Millionen in der Intabulirung von Kauf⸗ schillingsresten. Das Gros der Pfandlasten rührt aber aus Ver— trägen aller Art her und beträgt zusammen 95, z der „neuen Be⸗ lastung !).

Bezüglich der Bewegung im Hypothekarlastenstande der agricolen Bezirke liegt nur eine Berechnung von 341 Gerichts bezirken mit 1726,96 Quadratmeilen vor und ergiebt folgende Ziffern:

Zunahme des Hypothekar⸗ lastenstandes

Fl. Fl.

42. 408 245 2,493. 483 46, 031,742 3,224,891 47, 645,249 4,542,227 49,284, 50 8, 104,961 52,476, 412 9. S5 1.662 50,702, 226 12, 353,570 1874 68. 613,963 53, 813,290 14 800. 673

Summe 37. 733, 135 312, 361, 668 55,577,767

Diese Daten verdienen eine besondere Beachtung, denn sie zeigen eine relativ ganz geringe Zunahme der Belastung.

Sewerbe und Sandel.

Die ‚New⸗Yorker Handels⸗Zeitung“ schreibt in ihrem vom 19. November datirten Wochenbericht: Von der Ge⸗ sammtsitugtion ist wenig Neues zu berichten und eine entschieden günstige Wendung kann nicht eher eintreten, als bis der jetzt vor sich gehende Reinigungéprozeß beendet ist, und glücklich dürfen wir uns schätzen, wenn dies wünschenswerthe Ziel bis zum Jahresschluß erreicht ist. Für den Importhandel naht die Saison ihrem Ende und das Resulkat ist im Allgemeinen weit hinter den bescheidensten Erwar⸗ tungen zurückgeblieben. Der Geldstand zeigte keine Veränderung gegen die Vorwoche. Daurchschnittsraten für „call loans“ gegen Depot gemischter Sekuritäten stellten sich auf 3F a 48 *, gegen Hinterlegung von Bundespapieren ca. 1 X billiger. In Diskontogeschäft waren kurze Sicht Platzwechsel erster Klasse a 6 7 * p. a. zu begehen. Während sich der Goldmarkt in der ersten Hälfte dieser Berichts= woche der Baisse zuneigte, hat die Hausse seit gestern wieder die Oberhand gewonnen und das Agio, welches am vergangenen Mitt⸗ woch mit 145 den niedrigsten Punkt der Woche erreicht hatte, schloß heute, nach einem Avanz bis 15 à 144. Die Courssteigerung für fremde Wechsel, welche trotz des lebhafter gewordenen Baumwoellexporte, die baldige Wiederaufnahme von Goldverschiffungen in Aussicht stellt, ließ eine Rückwirkung der Ermäßigung des Bankdiskontos in London nicht auf⸗ kommen. Das Geschäft am Waaren⸗ und Produ ktenmarkt hatte im Allgemeinen einen unbefriedigenden Charakter, welcher in Bezug euf Exporten am deutlichsten dadurch dokumentirt wird, daß Frachtraten außer für Petroleumschiffe nicht merklich angezogen haben, trotzdem bei fast gänzlichem Mangel nen angekommener Fahrzeuge die Anzahl disponibler Räume im hiesigen Hafen auf ein Minimum reduzirt ist. Der Gesammtwerth des letztwöchentlichen Wagaren⸗ und Produkten⸗Importes weist gegen die Vorwoche eine Zunahme von 825 045 Doll. auf, ist jedoch schwächer, als in der Parallelwoche beider Vorjahre. Von fremden Webestoffen wurden 15329, 090 Doll. resp. 306,432 Doll. mehr als in der Vor⸗ woche importirt, während der Import diverser Produkte und Waaren um 518,563 Doll. stärker war als in der Vorwoche. Der Gesammt werth des dieswöchentlichen Waren- und Produkten⸗Exports in Höhe von 4 8328909 Doll. Pap. ist um 82,343 Doll. schwächer als in der Vorwoche, übersteigt jedoch bei unberücksichtigter Valuta Differenz obigen Wochen- Import um 697, 325 Doll ; Baumwolle

gurirt in der dieswöchentlichen Ausfahrliste mit 15,474 Ballen im larirten Werth von 1,019,563 Doll. gegen 20,222 Ballen im Werh von 15,409, 327 Doll. in der Vorweche.

1868 1869 1870 1871

1.113 514

1868 1869 1870 1871 1872

Neue Belastung Entlastung Fl. 44, 901,728 49,256, 633 52, 187,476 57,389. 465 62, 328, 074 1873 63, 055, 796

1868 1869 1870 1871 1872