1875 / 289 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Dieser, wohl dem Berichte der Handelskammer zu Saar⸗ brücken pro 1874 entnommenen, neuerdings auch in die „Köl⸗ nische Zeitung“ üÜübergegangenen Notiz gegenüber ist zu bemerken, einmal, daß die niedrigeren Frachtsätze von 366, resp. 434,4 M nicht nur für Gußwaarensendungen von Novéant nach Berlin resp. Hannover, sondern auch für dergleichen Sendungen von Berlin resp. Hannover nach Rovéant gültig waren, somit die Ausfuhr deutscher Guß⸗ waaren nach Frankreich in ganz gleicher Weise begünstig⸗ ten, wie die Einfuhr ausländischer Waaren aus Frank⸗ reich, und zum andern, daß die in Rede stehenden Fracht⸗ anomalien durch Einführung entsprechend niedrigerer Tarif⸗ sätze für Saarbrücken seit längerer Zeit beseitigt sind. 10 000 Kilogr. Eisengußwaaren kosten von Saarbrücken nach Berlin seit dem 20. Juni er. 332,52 S6 und von Saarbrücken nach Hannover seit dem 15. August er. 254,16 60

Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung der außerordentlichen Generalsynode erklärte sich der Kom⸗ missar des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Ober⸗Konfistorial⸗ Rath Hermes, gegen das Amendement Hegel. Der Zusatzantrag sehe aus, als ob er neue Rechte für die Provinzialsynoden erobern wolle. Auch das Amendement Rödenbeck gehe zu weit; er bitte deshalb, alle 3 Anträge abzulehnen.

Der Synodale Miquel wünschte eine Garantie, daß eine zukünftige Generalsynode nicht alles das umstoßen könne, was die jetzige beschlossen habe, und dies könne nur geschehen, wenn in solchen Fällen die Provinzialsynoden befragt werden müßten. 3 eine Bestimmung müsse in den Entwurf aufgenommen werden.

Vom Synodalen v. Diest (Daber) war ein Antrag eingebracht, dahin gehend, daß bei Veränderungen der Kirchenordnungen stets die Provinzialsynoden gehört werden müssen, und wider⸗ sprechen sie, so können die beabsichtigten Veränderungen nicht durch landeskirchliches Gesetz eingeführt werden.

Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Dr. Herrmann, konstatirte, daß es in dem Entwurfe sich für das Kirchenregiment darum handle, die Befugnisse festzustellen, inner⸗ halb deren der Ober⸗Kirchenrath an die Zustimmung der Synode gebunden sei. Es könne dem Kirchenregiment hierbei gleich sein, ob die Zustimmung von der General⸗ oder von der Provinzialsynode

Nach erfolgter Begründung Seitens des Antragsstellers sprach der Synodale Dr. Lucanus (Berlin) sich gegen das Amen⸗ dement aus, da die Fonds nicht so bedeutend seien, daß eine jährliche Abrechnung geboten erscheine. Der Synodale Miquel (Berlin) schloß sich dem Antrag Hegel an, und nachdem auch der Präsident des Evangelischen Kirchenrathes Dr. Herrmann seine Zustimmung erklärt hatte, nahm die Versammlung den §. 10 mit dem Amendement Hegel an.

Der 5. 11 lautet nach der Vorlage:

„Von der Verwendung der umer der Verwaltung des Ministers der geistlichen Angelegenheiten stehenden kirchlichen Fonds und der im Staatshaushaltsetat für kirchliche Zwecke bewilligten Mittel giebt der Evangelische Ober -Kirchesrath auf Grund der Nachrichten, welche er darüber vom Minister für geistliche Angelegenheiten erhalten hat, der Generalsynode Kenntniß. Sobald solche Fonds oder Mittel in die Verwaltung der Kirche übergehen, erweitert sich die synodale Kennt⸗ nißnahme zur Kontrole.“ .

ierzu lag vom Synodalen Hegel das Amendement vor, dem 5. 11 am Schlusse das Citat „(5§. 10“ hinzuzufügen.

Die Synode nahm ohne weitere Diskussion sowohl den §8. 11 mit dem Amendement Hegel, sowie §. 12 nach dem Wortlaute des Entwurfes an:

„Anordnungen der Kirchenregierung wegen Einführung neuer, regelmäßig wiederkehrender, sowie wegen Abschaffung bestehender . Kollekten bedürfen der Zustimmung der General- vnode.“

Schluß der Sitzung 441 Uhr.

Die heutige (12.) Sitzung der außerordentlichen Generalsynode wurde um 125 Uhr von dem Vorsitzenden, * zu Stolberg⸗Wernigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet.

Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der Berathung über den vorgelegten Entwurf von §. 13 an. Der 5. 13 lautet: . Die Bewilligung neuer Ausgaben für landeskirchliche Zwecke, soweit sie durch Umlagen auf die Kirchenkassen oder Kirchengemeinden gedeckt werden sollen, erfolgt im Wege der kirchlichen Gesetzgebung.

Der bewilligte, durch Umlage aufzubringende Betrag wird uͤber die Provinzen der Landeskirche nach einem Maßfstabe repartirt, welcher vorläufig durch Königliche Verordnung aufgestellt, endgültig zwischen der Generalsynode und der Kirchenregietung vereinbart wird.

Die auf die einzelnen Provinzen entfallenden Beträge werden

nach den in den §5. 72, 73 der Kirchengemeinde und Synodalord⸗

tigten Maler Schwoiser in längerer Audienz empfangen. Ferner hat Se. Majestät den General v. Pranckh aus Anlaß dessen Geburtstages und den Universitäts⸗Professor v. Kobell aus An⸗ laß dessen Namensfestes durch huldvolle Glückwunsch Telegramme überrascht. Als Tag des Wiederzusammentritts des Land⸗ tags ist, dem Vernehmen nach, der 3. Januar in Aussicht ge—⸗ nommen.

Württemberg. Stuttgart, J. Dezember. Aus An⸗ laß der Einführung der Civilehe, welche nach dem Reichs⸗ gesettz mit dem 1. Januar 1876 in Kraft tritt, hat der Bischof von Rottenburg ein längeres Hirtenschreiben herausgegeben, das am vierten Advent⸗Sonntag von allen Kanzeln der Diözese zu verlesen ist. In diesem Schreiben er⸗ mahnt der Bischof, dem „St. A. f. W.“ zufolge, seine Diöze⸗ sanen, bei Eingehung von Ehen den vom Reichsgesetz vorge⸗ schriebenen Förmlichkeiten sich pünktlich zu unterziehen, anderer⸗ seits aber räth er den Brautleuten ernstlich, daß sie, ehe sie bei dem Standesbeamten den Civilakt einleiten und einen Termin für denselben bestimmen lassen, dem Seelsorger von ihrem Vor⸗ haben Kenntniß geben, damit die erforderlichen Vorbereitungen für die kirchliche Eheschließung von seiner Seite getroffen werden können; sodann werden die Brautleute eindringlich ermahnt, darauf zu achten, daß die kirchliche Einsegnung, wenn immer möglich, am gleichen Tage mit dem Civilakt, unmittelbar nach demselben, stattfinde.

Baden. Karlsruhe, 4. Dezember. Ein in der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer vorgelegter Gesetzentwurf, be⸗ treffend Vervollständigung des Landstraßennetz es, beansprucht zu der durch das Gesetz von 18790 bewilligten Summe von 54 Millionen Mark einen Nachkredit von etwa 23 Millionen Mark. Die Vorlage über den Elementarunterricht sagt: „Der Unterricht in der Volksschule, mit Ausnahme des Religionsunterrichts wird, wenn die Einwohner der Schulgemeinde verschieden religiösen Bekenntnissen angehören, den Kindern aller Bekenntnisse gemeinschaftlich ertheilt != Vor der Abstimmung über das Einführungsgesetz zum Reichsgesetz, über die Ehe— schließung erklärte Abg. v. Buß, daß er und seine Freunde, weil aus prinzipiellen Gründen gegen die Civilehe, also auch gegen dieses Gesetz stimmen würden. Es stimmten aber schließ⸗

4, wie er aus der Berathung hervorging, zie einmalige. kirchlich Verkimdigung auf Bunsch der Verlobten oder Eheleute“ stattfinden; dagegen heißt es in dem setzs angenommenen Gesetze: das Aufgebot hat „in der Negel⸗! 2c. ftattzufinden. Ein anderer Absatz des fraglichen Abschnitts be⸗ stimmt nunmehr, daß „auf Verlangen“ der zu Trauenden „auch am den übrigen Orten, an welchen das bürgerliche Aufgebot sattgefunden hat, eine einmalige Verkündigung vorgenommen werden kann.“

Sachsen⸗ Meiningen. Meiningen, 35. Dezember. Der Landtag hat die Gemeinde⸗ und Kreisordnung hinsichtlich der von der Regierung beanstandeten Bestimmungen berathen und seine früheren Beschlüsse so modifizirt, daß, wie berichtet wird, nunmehr das Gesetz als gesichert betrachtet werden darf. Der Landtag hat zwar das für den Landrath geforderte Recht, Gemeinderath und Gemeindeversammlung berufen zu dürfen, abgelehnt, doch aber genehmigt, daß auf Er⸗ sordern des Landraths die Berufung durch den Ortsvorstand er⸗ solgen müsse. Ferner wurde bezüglich des Verwaltungs Gerichts⸗ hofes eine Vereinbarung dadurch erzielt, daß für drei Mitglieder desselben die Kreistage das Vorschlagsrecht, und aus der Zahl der Vorgeschlagenen der Herzog das Recht der Auswahl haben soll. Die Ueberführung der Veste Heldburg aus dem Do⸗ mänen⸗ in das Herzogliche Fideikommiß⸗Vermögen wurde geneh⸗ migt, und für die Unterhaltskosten 12, 000 6 bewilligt.

Reuß j. E. Gera, 6. Dezember. Der Finanz⸗ zustand des Landes hat fich seit einem Jahre wesentlich ge⸗ beffert. Das Desfzit, welches sich nach dem Staatshaushalts⸗ plan pro 1875 -= 1877 jährlich auf 109), 000 , belief, betrãgt jetz nur noch 50 0900 4 da an Matrikularbeitrãgen 24 000 c, un Zuschüssen für die Weimar⸗Geraer Bahn 26,000 66 weniger eingestellt zu werden brauchten, als der Etat vorgesehen Die 50 560 S sollen in gegenwärtiger Etatperiode aus den Kassen⸗ beständen gedeckt werden. Die unverzinsliche Staatsschuld hat sich um 555, 000 66 vermindert, und zwar durch 260 000 6, dem Staat definitiv überwiesene Reichskassenscheine und durch 295 000 S, welche der Fürst zur Einlösung von Staatspapier⸗ geld hergegeben.

Lippe. Detmold, 6. Dezember. Das „Reg. u. Anz.

sollte

zur Honvédarmee abgestellt werden, sondern alle Rekruten in der gemein samen Armee dienen, dort abgerichtet werden und erst als ge⸗ diente Männer zur Landwehr kommen. Es sei zum großen Schaden beider Wehrkräfte, wenn man einen Antagonismus zwischen den Honveds und der regulären Armee aufkommen lasse. Man müsse den ungarischen Geist in den ungarischen Theilen der ge⸗ meinsamen Armee heben und nicht die Honveds allein als pa⸗ triotisch hinstellen. Ernst Hollan, auf Uermenyi s Rede erwi⸗ dernd, erklärte, die Honvedarmee sei kein Luxus, sondern bestimmt, in Kriegszeiten wichtige Verrichtungen zu besorgen, die anderwãrts starke Detachirungen von der Hauptarmee erfordern und dieselbe hier⸗ durch vor dem Feinde schwächen. Der ungarische Rekrut könne in der gemeinsamen Armee schon darum nicht eine gleiche Pflege des nationalen Geistes finden, weil in der Armee die Dienstes⸗ und Kommandosprache deutsch sei, während der Ungar in der Honvédarmee in seiner Muttersprache befehligt werde. Der Minister⸗Präsident Tisza sieht keine Möglichkeit einer Ersparniß darin, wenn die Rekruten statt zur Honvéd⸗ in die gemeinsame Armee kommen, da sie auch dort erhalten und zwar viel länger erhalten werden müßten, als in den Honveds. Die letzteren seien eine der theuernen und unantastbarsten Institutionen der Nation, und es scheine, daß Uermenyi's Partei durch Vors piegelung unmög⸗ licher Ersparungen blos die Nation mit dem Gedanken einer Ver⸗ nichtung dieser Institution versöhnen wolle. In der Abend⸗ sitzu ng widersprach der Hon ved⸗Minister Szende, daß die Ein⸗

sparniß herbeiführen werde. . pativen heftig an, weil sie die nationalste Umwegen zerstören möchten. das Schlußwort

Institution

idee; er wünsche nur,

vielleicht einen Hintergedanken hege, weise er entschieden zurück.

den Fahnen gehalten werden, großer Majorität abgelehnt.

Agram, 6. Dezember. ? in Landesangelegenheiten nach Budapest abgereist.

reihung der Honvêdrekruten in die gemeinsame Armee ein Er⸗ Ernst Simonyi griff die Konser⸗ auf U rmenyi, der als Antragsteller hatte, widerlegte die gegen seine Vorschläge ge⸗ macht Einwendung. Er wünsche nicht die Tõdtung der Honved⸗ diese Idee in anderer Form weiterleben zu sehen. Die Zumuthung Hollans, daß seine (des Redners) Partei

Nachdem noch Minister⸗Prasident Tisza kurz erklärt, daß die Honveds nicht über den gesetzlichen Zeitraum hinaus unter wurde Uermenyi's Antrag mit

Der Banus Mazuranie ist heute

gen von Saint Omer vor den Appellationshof von Douai;

die Angeklagten sind der Unter⸗Präfekt und der Prokurator der

Republik in Saint Omer. Der Prozeß Cassagnae ist auf den 13. d. M. verschoben. Der Redacteur des „Pays“ wird, außer von Lachaud, noch von Srn. Grandperret, dem ehe⸗ maligen General⸗Prokurator und Justiz⸗Minister, vertheidigt wer⸗ den. Ein anderer Bonapartist, Hr. Perron, wird als Verfasser der in Beschlag genommenen Flugschrift „Le Reveil de la France“ am 10. Dezember vor den Pariser Geschwornen er⸗ scheinen. . Versailles, 7. Dezember. Die National versamm⸗ lung setzte in ihrer heutigen Sitzung die Berathung der Vor⸗ lage, betreffend die Justizreform in Aegypten fort. Boucher (von der Linken) sprach gegen, Dupont für die Vorlage. Die Berathung wurde dann auf morgen vertagt. Zwischen den verschiedenen Gruppen der Rechten und einem Theile der Gruppe Lavergne ist, wie verlautet, nun⸗ mehr über die Wahl der von der Nationalversammlung zu ernennenden 75 Senatoren ein Einvernehmen hergestellt. Nach demselben ist der Linken nur die Besetzung von etwa 15 Senatorenstellen durch Mitglieder oder Anhänger ihrer Partei überlassen worden. Die gedachten Gruppen der Rechten und des mit ihr verbündeten Theils der Gruppe Lavergne bilden die Majoritãt der Nationalversammlung.

Italien. Rom, J. Dezember. (W. T. B.) Die V er⸗ handlungen der Regierung wegen Abschlusses der Han⸗ dels verträge mit Oesterreich und Frankreich werden, den „Italienischen Nachrichten“ zufolge, in 14. Tagen beginnen, die bezüglichen Verhandlungen mit der Schweiz und wahrscheinlich auch Deutschland werden etwas später ihren Anfang nehmen. Wie aus London gemeldet wird, hat die englische Regierung sich dem diesseitigen Gesandten in London gegenüber in Betreff der Suezkanak-Angelegenheit durchaus in demselben Sinne, wie dem französischen Botschafter gegenüber ausgesprochen.

J. Dezember. (W. T. B.) Die beabsichtigte Abhaltung eines päpstlichen Konsistoriums ist behufs der für die abermalige Ernennung neuer Kardinäle zu treffenden Vorberei⸗ tungen verschoben worden.

Griechenland. Athen, 7. Dezember. (W. T. B.) Die Kammer hat die Wahl der Mitglieder des außerordent⸗

lich doch nur v. Buß, Edelmann und Hennig mit Nein, Jung⸗ hanns und Neumann mit Ja (Einige fehlten. Die Zweite Kammer ist heute doch nochmals auf den nächsten Dienstag zu⸗ sammenberufen, da die Kommission der Ersten Kammer an dem Gesetzentwurfe zur Einführung des Reichs⸗Civilehegesetzes wesentliche Aenderungen beschlossen hat. Präbendar Hund in Breisach und Kaplan Hiß hier haben ihre Klage gegen den Bezirksarzt Würth in der Bußgürtel⸗Angelegen heit aus eigenem Antriebe zurückgenommen.

Oldenburg. Oldenburg, 3. Dezember. Aus den heutigen Verhandlungen des Landtags ist Folgendes mitzu⸗ theilen: Der Gesetzentwurf für das Fürstenthum Lübeck, betreffend Enteignungen zu Schulzwecken, und der Entwurf eines Gesetzes für . i n , , n. die ö der Untersuchun⸗ gen der Maße, Gewichte un aagen, wurden auch in zweiter ĩ für di nne von hiesigen, 2 3 von aus⸗ Lesung angenommen. Sodann ertheilte der Landtag seine Zu⸗ ,. Eg fen 1 . stimmung zu dem Entwurfe eines Gesetzes für das Fürstenthum 5. Dezember. Die Enthüllung des Krieger⸗ Lübeck, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, wonach die Be⸗ den kmals für die 1870,71 gefallenen oder nachher an Wun⸗ sitzer von Dampfkesselanlagen oder die an ihrer Statt zur Leitung den gestorbenen Bremer hat heute bei ungünstigem Schneewetter des Bztriehs bestellten Vertreter, sowie die mit der Wartung von Fattgefunden. Senator Dr. Lürm ann übergab das Denkmal Dampfkesseln beauftragten Arbeiter für verpflichtet erklärt werden, seiner Bestimmung; Pastor Thikötter hielt die Weiherede; vor⸗ dafür Sorge zu tragen, daß während des Betriebes die vorge⸗ her, dazwischen und nachher sang die Festversammlung religiöse schriebenen Sicherheits vorrichtungen bestimmungs mäßig benutzt, und patriotische Lieder Der Präsident der Bürgerschaft, und die Kessel, die sich nicht in gefahrlosem Zustande befinden, Pr. Emil Meinertzhagen, will mit dem Jahreswechsel seinen nicht im Betriebe erhalten werden. Rontraventionen hiergegen Sitz in der Bürgerschaft aufgeben. sind mit einer Geldstrafe bis zu 600 M oder Gefängniß bis zu ö. ; drei Monaten bedroht. Den letzten Gegenstand der Tagesord⸗ Elsaß⸗Lothringen. Straßburg, 4 Dezember. Gestern . . ö. Interpellation der Abgg. Drost und Genossen, . 5 3 . k . . wodurch die Staatsregierung zur Aeußerung darü = athes Baumeister die alliährliche R one . ;

gierung z herung darüber aufgefgr stͤnde der höheren Unterrichts anstalten in Elsaß⸗Lo⸗

dert wurde, ob sie gedenke, den Weiterbau der Sisendahn ; . 565 a, von Jever nach Norden zu fördern, und wie sich dieselbe ihringen statt. Die Berathungsgegenstände betrafen innere An⸗ gelegenheiten der Schule.

zu den Anerbietungen verhalten wolle, welche ihr dem Vernehmen nach von den betreffenden Theilen Ostfrieslands bezüglich dieses Weiterbaues gemacht seien. Nachdem der Interpellant seine Interpellation näher begründet hatte, erklärte sich der Regierungs⸗Kommissar Wesche zur sofortigen Beantwor— tung dersel ben bereit und bemerkte im Wesentlichen Folgendes: Obwohl die Staatsregierung die Bedeutung einer Bahn Jever⸗Norden nicht verkenne, so könne sie auf den Vorschlag, diese Bahn als oldenburgische Staatsbahn auszubauen, doch nicht eingehen. Ueber die Grenzen des Herzogthums hinaus mit Bahnbauten vorzugehen, erscheine nur dann thunlich, wenn 1) das Zustande⸗ kommen der eigenen Bahnen dadurch bedingt werde, wie dieses bei der Oldenburg⸗ Bremer Bahn der Fall sei; oder ) wenn durch den Weiterbau der unmittelbare Anschluß an ein großes fremdes Bahnnetz erreicht werde, oder endlich 3) wenn durch den Bau im Auslande eine erhebliche Minderung des Risikos der eigenen Bahnanlagen erzielt werde, wie diefes z. B. bei der Bahn Oldenburg⸗Osnabrück der Fall sei. Von diesen drei Gründen treffe für die Bahn Jever⸗Norden keiner zu, die Staatsregierung glaube aber nicht, daß lediglich aus dem Grunde,

um die Bahnen des Herzogthums rentabeler zu machen, die ; ĩ —⸗ oldenburgische Staatsbahn über die Landesgrenzen hinaus weiter ., Tarember, der Hericht dar dn, , .

fahr werden dare, Ba, di n . ; des Herrenhauses beantragt, das Herrenhaus möge dem Ge⸗ , so 6 geen , e , T . setzentwurfe, betreffend die Schulaufsicht, nach Wildauers Antrag anschlagt, und hätten die oftfriefischen Städte sich zu einer Zins⸗ ar Fasfung des Abgeordnetenhauses seine Zustimmung er⸗ garantie von 3 Proz. für die Summe von 43500, 000 S bereit . . erklärt. Die Staatsregierung aber würde das Anlagekapital zu 2 Dezember. 8. . , 4 Prog. anleihen mihsffen. Da das Reich an der bahn, dis haus seßte in leinen geftrigen Rachtfitzznng die Ban gerd zhsä i. einer Küstenbahn, großes Interesse habe, so werde dieselbe dem⸗ sort. Der dinang Mnister wandie sich gegen die von andert nächst doch zu Stande koramen; sollte der Ban der Hahn ge— Seite erhobenen Einwendungen und wies auf das ding ern sichert sein, so sei die oldenburgische Staatsregierung bereit, die hin, dessen bestrittene Zahlenangaben er , r e auf ihr Gebiet fallende Strecke, deren Kosten auf 180, 000 6 . , . Ihchlann auf die ö ;. onal⸗ *

k auszubauen und dem Landtage darüber Vor bestehenden Steuern zu legen. Was die Nationalbank anbetreffe, so dürfte sich dieselbe bei Behandlung der Bankfrage

Braunschweig. Braun schw eig, 6. Dezember. Gestern wohl zur Erfüllung gemachter Wünsche geneigt zeigen. Die Re⸗ Mittag traf der Landgraf Friedrich von Hessen ein.

gierung sei vor Allem auf schnelle Durchführung der Steuer Derselbe begab sich in einem Herzoglichen Galawagen nach dem reform bedacht. Von einem größen Desthit, bon dem so viel Residenzschloß und nahm Nachmittags an der Herzoglichen Tafel gesprochen werde, sei keine Kede; der Cours der Staatsrenten Theil, zu welcher auch die Mitglieder des Herzoglichen Staats⸗ ide, daß nicht. Jedermann so schwarz sehe. und. zahlreiche Ministeriums zugezogen waren. Abends besuchte der Herzog Symptome deuteten auf einen baldigen Umschwung zum mit dem Fürstlichen Gaste das Herzogliche Hoftheater, welcher Besseren hin. Letztere nach beendigter Vorstellung nach Hannover fuhr.

Pest, 6. Dezember. Im Abgeordnetenhause wurde rund: Kanalverbindung noch nicht hergestellt Der Herzog hat die in zweiter Lesung zum Trauungsgesetz das Budget des Justiz⸗Ministers nach den Vorschlägen des angenommenen Anträge der Synode bis auf zwei Punkte gut⸗

ü 5 ,. Finanzaugfschuffes unverandert votirt. Bei der Behandlung wie * 9 z . 3. Dezember, Der König hat, geheißen. Darauf wurde das Geseß im Gangen mit allen über 6 . des Landes vertheidigungs⸗Ministeriums warf vor . 7d X ternimmt, auf Schloß Hohenschnangau . zwei Stimmen genehmigt. Geheim⸗Rath Trieps er⸗ Mag Uermenyi der Honvedinstitution vor, keine brauchbaren

gestern den Grafen Dürkheim aus Steingaden, die Spitzen flaͤrte darauf Namens Sr. Hoheit die außerordentliche Synode 24

ü . ö aten bei dem gegenwärtigen Abrichtungssystem ausbilden zu der Füßener Behörden, und den auf der neuen Burg beschäf⸗ für geschloffen. Die beanstandeien Beschlichungen waren: Nach kõnnen. Redner ö daß künftig keine Rekruten unmittelbar

Bl. veröffentlicht heut folgendes Bulletin: .

Die in dem Krankheitszustande Sr. Durchlaucht des Fürsten eingetretene Aenderung, welche Besserung erwarten ließ, ist ohne solce vorübergegangen; es sind wieder die früheren üblen Symptome eingetreten.

Detmold, den 6. Dezember 1875.

Hofrath Dr. Eschenburg.

Bremen, 3. Dezember. Der Senat hat den Zweifel der Bürgerschaft, ob fich die Ausdehnung der Verbrauchs⸗ steuer auf das der Reichszollinie einverleibte Gebiet am linken Weserufer wirklich empfehle, als zu spät kommend zurückgewiesen, da dies eine der dieffeitigen Bedingungen des Ausschusses ge⸗ wesen und auch bereits mit Anstellungen u. s. f. dafür vorge⸗ gangen sei. In der Bürgerschaft wurde die Erhebung eines Hhafengeldes hier an die Stadt angeregt und zwar eines differen⸗

Schweiz. Bern, 6. Dezember. Die Urner Regie⸗ rung hat dem Bundesrathe gemeldet, daß fie eine Kom⸗ misfion für Prüfung der Frage der auf der Nordseite des Gotthard⸗Tunnels bei Göschenen zu stellenden Polizei und der im Interesse der Arbeiter zu ergreifenden sanitarischen Maß⸗ regeln ernannt hat. . .

Aus Bern wird der ‚N. Zürch. Zig. mitgetheilt, daß bis Montag Mittag weder die Familie Munzinger noch der Bundesrath irgend welche Nachrichten vom Schicksal Werner Munzingers erhalten hätten, welche die Meldungen von sei⸗ nem Tode bestätigen könnten.

Basel, 7. Dezember. (W. T. B.) Der Redacteur der Baseler Nachrichten? Fry, ist mit 84 von 194 Stimmen zum Präsidenten des Nationalrathes gewählt worden; zum Vize-Präsidenten wurde Landammann Aepli aus St.

Gallen gewählt.

Belgien. Brüssel, 8. Dezember. (W. T. B.) Das „Journal de Bruxelles“ bestãtigt, daß zwischen der belgi⸗ schen und niederländischen Regierung ein Mänungsaustausch in Betreff des von einem niederlãndischen Kriegsschiffe auf der Schelde festgehaltenen dänischen Dampfers F höniz statt⸗ gefunden habe, stellt aber die von dem Etoile belge gebrachte Nachricht in Abrede, nach welcher die niederländische Regierung wegen dieser Angelegenheit eine in verletzendem Tone gehaltene Rote an die belgische Regierung gerichtet haben sollte. Die Deputirten kammer hat die Gesetzvorlage, betreffend den zwifchen Deutschland und Belgien zum gegenseitigen Schutz der Marken und Fabrikzeichen abgeschlossenen Vertrag, einstimmig genehmigt.

Großbritannien und Irland. London, J. De⸗ zember. (B. T. B.) Wie das Reutersche Bureau weiter meldet, ist Oberst Stokes vom Ingenieur⸗Corps, der früher schon der in Konstantinopel wegen der Schiff sabgaben an die Suezkanal ⸗Gesellschaft niedergesetzten internationalen Kommission als Mitglied angehörte, dem General⸗Zahlmei⸗ ster Cave bei dessen Mission nach Aegypten zur Unter⸗ stützung beigegeben. Cave tritt heute seine Reise an, seine Be⸗ gleitung folgt demnächst nach. . 2

Aus Colombay, 7. Dezember, wird telegraphirt: Der Prinz von Wales ist auf der Rückkehr von der gestri⸗ gen Elephantenjags mit dem Wagen umgestürzt, erlitt aber dabei keinerlei Verletzung, obwohl der Wagen völlig zertrümmert wurde. Heute findet großer Empfang nebst Galadiner und Ball

bei dem Prinzen statt.

Frankreich. Paris, 5. Dezember. Der „Moniteur“ bringt heute für die Senatorenwahlen eine sogenannte Versöhnungslisten, welche 60 Namen zählt. Die mer hat zwar 75 Senatoren zu wãhlen, aber bekannt⸗ lich sollen 15 nach allgemeinem Belieben ernannt werden. Auf der Liste des ‚Moniteur“ figuriren 1) zwei Mitglieder der außersten Rechten: Herzog von Laroche oucauld Bisaccia und Lucien Brun; zehn Mitglieder der gemäßigten Rechten: Callet de Chaudordy (Botschafter in Madrid), A. de Cumont (ehemaliger Unterrichts⸗ Minister), Depeyre (ehemaliger Justiz⸗Ministery, Bischof Dupanloup, Keller, Ameder Lefevre⸗Pontalis, de Melun, Raudot, de Sugny; drei⸗ zehn Mitglieder des rechten Centrums: Narquis d Andelarre, Batbie, de Broglie, de Bondy, Delsol, Grivart, Latour, Ehan⸗ garnier, Declereg, Admiral Fourichon, de Germoniere, Paris, Marquis de Juigné; acht Lavergnisten: Andre Denormandie, de Lavergne, Martell, Target (Botschafter in Holland), Mathieu Bodet (ehemaliger Minister), Teisserene de Bort (ehemaliger Ministery, Baze (Quästor der Nationalversammlung); dreizehn Mitglieder des linken Centrums: Berenger, Eszanne, Bouisson, General de Chanzy (Gouverneur von Algerien), Krantz, Laboulage, Picard (ehemaliger Minister), Vacherot (ehemaliger Botschafter in Bern), Casimir Perier, Corne, Admiral Pothuau, Rouveure, Wolowski; sieben Mitglieder der republikanischen Linken: Ge⸗ neral Frebault, Duclerc (früher Minister), Victor Lefranc (früher Minister), Pelletan, Littréè, Jules Simon, General Charreton; ein Mitglied der äußersten Linken; fünf Minister: Cailloux, de Cissey, de Meaux, Wallon, Herzog Deca zes, und ferner der Botschafter in Rußland, General Le FIlö. Diese Liste enthält also 39 Mitglieder der Rechten und 21 Mit⸗ glieder der Gesammt⸗Linken, und die offenen Bonapartisten sind vollstãndig von derselben ausgeschlossen. Wie der, Moniteur versichert, hat die Liste große Aug sicht, angenommen zu werden. Am 6. d. M. kommt der Prozeß wegen des Irrsinni⸗

lichen Gerichtshofes zur Aburtheilung der unter Anklage ge⸗ stellten Minister vollzogen. Seitens der Budgetkommission wurde beantragt, das Kabinet Bulgaris zur Restituirung der 1874 unnoͤthig verausgabten 206,000 Drachmen anzuhalten.

Rumänien. Bu karest, J. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat ihre Zuftimmung zu den von dem St. Petersburger internationalen Telegraphen⸗Kon⸗ greß gefaßten Beschlüssen ausgesprochen und auch den Beitritt zum Berner Weltpostvertrage genehmigt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 7. De⸗ zember. (W. T. B.) Der Erzherzog Albrecht von Desterreich ist heute Nachmittag 2 Uhr hier eingetroffen. Derselbe wurde auf dem Warschauer Bahnhofe, wo eine Ehren⸗ wache aufgestellt war, vom Kaiser, den Großfürsten und dem Prinzen Carl von Preußen empfangen und herzlich begrüßt.

Dänemark. Kopenhagen, J. Dezember. Der König empfing gestern Nachmittag in Audienz auf Amalienborg den hiefigen gaiserlich Deutschen Gesandten, Hrn. v. Seydebrand und der Lasa, vor seiner bevorstehenden Urlaubsreise. Die Königin und Prinzessin Thyra reisten am Sonntag Abend von London ab, um sich über Dover und Calais nach Paris zu begeben. Ihre Majestät kam gestern 31 Uhr in Calais an und reiste um 5 Uhr nach Paris. Im Budget für das nächste Jahr sind 10000 Kr. ausgeworfen, um zu geologischen Untersuchungen in Grönland verwandt

zu werden.

nung vom 10. September 1673 aufgestellten Normen, für die Pro⸗ vinzen Rheinland und Westfalen nach Maßgabe des §. 135 der Kirchenordnung vom 5. März 1835, einer Unterrepartition unterworfen und an die Konsistoriglkassen und von diesen an den Evangelischen Ober ⸗Kirchenrath abgeführt.

Hierzu lag vom Synodalen, Dr. Hegel, ment . ö

In Absatz 2 die folgenden Worte zu streichen: vorläufig dur Königliche Verordnung k 3 g .

Der Synodale v. Diest⸗Daber beantragte, in Alinea 1 noch den Satz anzufügen: „Jede Provinz deckt zunächst ihre Bedürf⸗ nisse.

Dem Synodalen v. Kleist⸗Retzom, welcher behauptete, daß die evangelische Kirche in Preußen eine privilegirte Korporation sei und daher das Recht haben müsse, Vorlagen zu machen, erwiderte der Ministerial⸗ Direktor Dr. Förster, daß das Preußische Landrecht nur Kirchengesellschaften kenne. Unter Kirchenkorporationen verstehe man var lokal organisirte Gemeinden. Der Gegensatz zwischen der evan⸗ gelischen und katholischen Kirche komme in der „sirchengesellschaft⸗ zunt Ausdruck. Sowohl die Provinzial⸗Synoden, als auch die Generalsynode besitze noch keine Karnorationsrechte, wenn deren Erlangung auch keine prinzipiellen Bedenken entgegenstehen. Die Synode nahm, nachdem sich der Vertreter des Ober⸗ Kirchenraths Ober ⸗Konsistorial⸗Rath Hermes gegen den Antrag Diest erklärte, den 8. 13 nach der Regierungsvorlage an. Der §. 14 der Vorlage lautet: S. 14. Auch die Einkünfte des Kirchenvermögens und der Pfarr—⸗ pfründen können durch ein Kirchengesetz zu Beiträgen für kirchliche Zwecke herangezogen werden. Dies ist nur zulässig bei Kirchenkassen, sofern die etats— mäßige Solleinnahme derselben die etatsmäßige Sellausgabe um mehr als ein Dritttheil der letzteren, und wenigstens um dreihundert Mark jährlich, übersteigt, bei Pfarrpfründen, sofern der jährliche Ertrag derselben ausschließlich des Wohnungswerths auf mehr als sechstausend Mark sich beläuft. Diese Beiträge dürfen zehn Prozent des jährlichen Ueberschusses der Solleinnahme der Kirchen kasse und des über die Summe von sechstausend Mark hinausgehen—⸗ den Pfründenertrages nicht überschreiten. Hierzu liegen an Amendements vor: I) vom Synodalen Dr. Wiesmann (Münster), den ganzen Paragraphen zu streichen; 2) vom Synodalen Hegel (Berlin), den ersten Absatz, wie folgt zu verändern: Auch die Einkünfte des Kirchenvermsgens und der Pfarrpfründen können durch ein provinzielles Kirchengesetz zu Beiträgen für kirch—⸗ liche Zwecke der Provinzialkirche unter Zustimmung der Generalsynode oder des Synodalrgths (5. 34) herangezogen werden. Beim Schlusse des Blattes ergriff der Synodale Hegel zur Begründung seines Antrages das Wort. .

. In dem zu außerordentlichen Unterstützungen für Geistliche best immt en Fonds sind, nach einem tenen Reskript des Ministers der geistlichen 2c. Angelegenheiten, noch einige Mittel zur Vertheilung in diesem Jahre verfügbar. Der Minister hat demgemäß die Konsistorien veranlaßt, in Erwägung zu nehmen, ob etwa noch hinsichtlich einzelner Geistlicher ihres Bezirks, welche sich mit Rücksicht auf besonders erschwerende Ver⸗ mögens⸗ oder Familienverhältnisse oder in Folge von Unglücks⸗ fällen in bedrängter Lage befinden, ein Bedürfniß zur Ge⸗ währung einmaliger Beihülfen vorliegt.

Diejenigen Geistlichen, welche bei der Einkommens verbesse⸗ rung auf 2400 und 300 M6 in diesem Jahre erheblichere dauernde Zuschũsse erhalten, werden einer noch außerdem zu ge⸗ währenden Unterstũützung in der Regel nicht bedürfen und wer⸗ den dieselben nur etwa insoweit, als ganz ungewöhnliche Ver⸗

hältnisse, eine Ausnahm tferti ücksichti 3 jme rechtfertigen, berüͤcksichtigt werden

ausgehe. Ueberwiegend werde der Ober⸗Kirchenrath seine Vorlagen den Provinzialsynoden machen; in welchem Falle dies eintrete, möge man dem gewissenhaften Ermessen des Ober⸗Kirchenrathes anheimgeben. Der Synodale v. d. Goltz (Bonn) empfahl im Entwurf die Streichung der Worte „der Kirchenbücher“, sowie die An⸗ nahme des ersten Antrages von Rödenbeck. Er schloß sich der Ansicht des Synodalen Miquel (Berlin) an, daß gegen etwaige Aenderungen der Verfassung ein Schwergewicht geschaffen wer⸗ den müsse. Sämmtliche andere Amendements seien für ihn un annehmbar und er bitte um deren Ablehnung. Wenn man den Provinzialsynoden auch noch die Arbeit einer Durchberathung von Vorlagen des Ober⸗Kirchenrathes zumuthe, so bleibe den⸗ selben in ihren Verhandlungen keine Zeit für ihre speziellen An⸗ gelegenheiten, deren verzögerte Erledigung dem landeskirchlichen Interesse schade. ö An der Debatte betheillgten sich noch die Syonsdalen =(. 8. Reck (Obernfelde), Graf v. Rittberg (Glogau) und Dr. Gierke Bres

das Amende⸗

11). 16 dem nunmehr angenommenen Schluß der Diskussion erhielt 5. 8 in folgender Form die Majorität:

Es hängt vom Ermessen der Kirchenregierung ab, über Gesetzes⸗ voꝛrsckläge, welche sie der Generalsynode zu machen beabsichtigt, zu⸗

vor die Provinzialsynoden, beziehungsweise die ausschließlich Be= theiligten oder einige derselben zu gutachtlicher Aeußerung zu veran—⸗ lassen, Bei Veränderungen, welche die Liturgie betreffen (5. 6 Nr. 3), soll diese Anhörung der Provinzialsynoden in der Regel geschehen.“

Der 5§. 9 der Regierungsvorlage lautet:

Seränderungen der revidirken Kirchenordnung für Westfalen und die Rheinprovinz können, wie bisher, von den Provinzialsynoden die⸗ ser Provinzen beschlossen und durch Bestätigung der Kirchenregierung in Kraft gesetzt werden.

Werden Bestimmungen der genannten Kirchenordnung durch ein von der Kirchenregierung beabsichtigtes landeskirchliches Gesetz betroffen, so müssen die Synoden der beiden Provinzen, bevor der Gesetzes⸗ vorschlag an die Generalsynode gelangt, gutachtlich gehört werden.

Gehen solche Gesetzesvorschläge von der Generalsynode aus, so sind die Gutachten der genannten Provinzialsynoden vor der Einho⸗ lung der Königlichen Sanktion zu veranlassen.

Aeußern sich beide Synoden übereinstimmend gegen die Verän⸗ derung ihrer Kirchenordnung, so bleiben diese Provinzen von dem Geltungsbereiche der betreffenden landes kirchlichen Vorschrift ausge⸗ nommen. ö

Hierzu liegen an Amendements vor:

1) vom Synodalen Kleist⸗Retzow: Am Schlusse des Para⸗ graphen nachstehende Zusätze hinzuzufügen:

Auch die Provinzialspynodalen der sechs anderen Provinzen haben da Recht, Veränderungen der in ihnen geltenden Verfassung zu be—⸗ schließen; die Kirchenregierung kann derartigen Beschlüffen jedoch erst dann die Bestätigung ertheilen, wenn die Generalspnode erklärt hat, daß dieselben der Einheit der evangelischen Landeskirche nicht ent- gegenstehen. Anter denselben Bedingungen können sie von Veränderungen der in ihnen geltenden Verfaffung ausgenommen werden“;

2) vom Synodalen Niemann und Genossen:

Alinea 4 folgende Fassung zu geben: „Aeußert sich eine der beiden Synoden gegen die Veränderung ihrer Kirchenordnung, so bleibt diefe Previnz von dem Geltungsbereiche der betr. landeskirchlichen Vorschrift ausgenommen.“

Aeber den Paragraph und seine Amendements erhob sich eine sehr lebhafte Debatte, an der sich die Synodalen Dr. Krafft Bonn), Hellwig (Danzig) Niemann (Münster), Miquel (Berlin), Christlieb (Bonn), Kleist⸗Retzow, der Präsident Dr. Herrmann und der Ministerial⸗-Direktor Dr. Förster betheiligten.

Nachdem der Synodale Niemann seinen Antrag zurückge⸗ zogen, verwarf bei der erfolgenden Abstimmung die Versamm⸗ lung das Amendement Kleist⸗Retzow und nahm den Paragraph in der Form der Vorlage an.

Der 5. 10 der Vorlage lautet:

Die Generalsynode übt eine Kontrole über die den bestehenden Vormen entsprechende Verwendung der vom Eyangelischen Ober⸗ Kirchenrathe verwalteten kirchlichen Centralfonds und sonstigen firch⸗ lichen Einnahmen. Der Generalsynode ist darüber eine die abge⸗ laufene Synodalperiode umfassende Recknung zur Prüfung und Ertheilung der Entlastung vorzulegen.“

Vom Synodalen Hegel war folgender Antrag eingebracht: Die Generalsynode wolle beschlöeßen, den 5. 10 dahin abzuändern:

Die Generalsynode übt eine Kontrolle über die vom Evangelischen Ober⸗Kirchenrathe verwalteten oder unter seiner Verfügung gestellten kirchlichen Fonds und sonstigen kirchlichen Einnahmen und vereinbart mit ihm die leitenden Grundsaͤtze für ihre Verwendung. Der General⸗ swnode, und in den Jahren, in welchen sie sich nicht verfammelt, dem Synodalrath (5. 34) ist die Jahresrechnung über diefe Ʒonds durch den Synodalborftand, welcher sie einer Borprüfung unterziebt, zur Prüfung und Ertheilung der Entlastung vorzulegen.

Washington, J. Dezember. (W. T. B) . Biöotschaft des Präsi⸗ In derselben wird zunächst

Amerika. r Dem Kongresse ist heute die nten Grant zugegangen. ; 2 24 Rücksicht auf 6 . bevorstehende Sãklularfeier der Gründung der nordamerikanischen Union ein vergleichender Rückblick auf die Entwickelung des Landes seit jener Zeit geworfen und eine Veränderung und Ergänzung der Ver⸗ fassung des Landes in so ferne anempfohlen, als ohne Rücksicht auf den Unterschied des Geschlechts, der Farbe und der Religion voll stãndig freier Schulunterricht eingeführt, die Erhebung jedweder Abgaben für die Zwecke von Schulen von bestimmten Religionssekten untersagt und das Eigenthum der Kirchen der Besteuerung unter⸗ zogen werden soll. Das Verhältniß der Union zu den auswär⸗ ligen Mächten wird im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet; anempfohlen wird die Annahme einer gesetzlichen Bestimmung, die den nordamerikanischen Bürgern auch in fremden Län⸗ dern den Besitz von Sklaven untersagt. Bezüglich der Insur⸗ reftion auf Cuba heißt es, der Aufstand dauere fort ohne Rück⸗ sicht auf die Bestimmungen der Gesetze, ohne Rücksicht auf die Gebote der Civilisation und Humanität, ohne Hoffnung auf ein baldiges Ende. Die Mächte würden wohl bald genöthigt sein, sich darüber schlüssig zu machen, was ihr Interesse und ihre Pflicht erheische. Der Präsident hege die Hoffnung, daß Spanien den Konflikt zu Ende bringen werde, bis jetzt seien aber alle Anstrengungen vergeblich und die Lage in keiner Beziehung verndert. Auf der anderen Seite hätten auch die Insurgenten keine derartige Organisation der bürgerlichen Verhãltnisse zu Stande zu bringen vermocht, daß darauf hin eine An⸗ erkennung derselben als aus fũhrbar anges ehen werden könnte. Eine solche Anerkennug würde mit den faltischen Verhãltnissen unver⸗ träglich sein. Den Insurgenten die Rechte einer kriegführenden Macht zuzuerkennen, würde gegen die Gebote der Klugheit ver⸗ stoßen und verfrüht und unausführbar sein. Sollte eine Pazi⸗ fikation demnächst nicht zu erzielen sein, so würde er es für seine Pflicht halten, noch im Laufe der gegenwärtigen Session dem Kongresse diejenigen Vorschlage zu machen, die er für erforder⸗ lich hielte. Weiterhin wird dem Kongreß die gesetzliche Rege⸗ lung der auf die Expatriation und Wechsel der Nationalität bezuglichen Fragen anempfohlen. Bezüglich der finanziellen Fragen spricht fich die Botschaft dafür aus, daß der Kongreß die in der letzten Session angenommenen Antrãge, betreffend die Wiederaufnahme der Baarzahlungen im Januar 1879, durch weitere Schrltte vervollständigen und befestigen möge, da hiervon ein voller und nachhaltiger Umschwung zu Gunsten der Industrie und der Wohlfahrt des Landes allein zu erwarten sei; ferner wird die Abschaffung des Gesetzes betreffend, die Zahlung in Greenbacks für Staatsschulden, angerathen und gleich⸗ zeittg vorgeschlagen, das Schatzamt zu ermächtigen, an Stelle der sogenannten Legal tender Noten Schatzscheine mit langer Verfallzeit bis zum Betrage von 2 Millionen monatlich zu kreiren; ferner soll das Schatzamt ermächtigt wer⸗

Oesterreich⸗ Ungarn. Wien, 6. Dezember. In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses begann die Ge⸗ neraldebatte über das Bud get. Eingeschrieben waren 13 Redner gegen, 9 für die Vorlage. Nach dem Bericht des Generalrefe⸗ renten Brestel sprach Klepsch gegen die Vorlage, verlangte die Herabminderung der Heeresforderungen und will, daß der Fi⸗ nanzausschuß beauftragt werden solle, Maßregeln zur Beseiti⸗ gung des Defizits noch im Laufe dieser Session vorzulegen. Plener (für) pladirte für die Einführung der allgemeinen Personal⸗ Einkommensteuer und Zurückziehung der Steuer vorschlãge.

eilsberg hoffte, die Regierung werde durch glückliche Maßregeln ttreffs der Handelsverträge der wirthschaftlichen Stagnaüon ein Ende machen. Ebenso sollte sie der Heeresabrüstungsfrage ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Steudel wendete sich gegen die großen Heeresauslagen und wies auf den bekannten Fischhoffschen Vor⸗ schlag hin. Schaffer will keine Steuererhöhung, sondern eine tüchtige Steuerreform, hauptsächlich Ersparnisse in den gemein samen Angelegenheiten. Abends wird die Debatte fortgesetzt.

Kam⸗

Der Bevollmächtigte zum Bundesrathe, Großherzogli . Geheime Finanz⸗Rath Dr. Heer wart ist ne eist.

Aus Cöln, J. Dezember, 4 Uhr Nachmittags, wird gemeldet; Die bereits am 6, Aben ds, rückständige erste englische Post vom 6. früh ist auch der Bahnpost ab Ber⸗ viers um 11 Uhr 27 Minuten Vormittags nicht zugegangen; . fehlt die zweite englische Post vom 6. Abends, splanmäßig in Cöln um 2 Ühr 50 Minuten Nachmittags).