Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Albrecht von Oesterreich dankte hierauf im Namen der heiden Monarchen, welche ganz und aus vollem Herzen die von Sr. Mafsestät zum dru — Hierauf brachte Se. Majestät der Kaiser Alexander einen Toast aus auf Se. Kö⸗ nigliche Hoheit den Prinzen Carl von Preuß en und Se. Kaiserliche Hoheit den Erzherzog Albrecht von
Ausdruck gebrachten Gefühle theilen.
Desterreich.
— Nach einer uns zugegangenen Depesche ist Se. Durch⸗ laucht der Fürst Leopold zur Lippe gestern Abend nach zehn Uhr sanft entschlafen. — Derselbe war am 1. September
1821 geboren und succedirte seinem Vater, dem Fürsten Leo⸗ pold, am 1. Januar 1851. Aus der am 17. April 1852 ge⸗ schlossenen Ehe des Verewigten mit der Prinzessin Elisabeth von Schwarzburg⸗Sondershausen sind keine Kinder hervorge— gangen, so daß zunächst der älteste Bruder des Verblichenen, Prinz Woldemar, geb. 18. April 1824, zur Thronfolge berechtigt ist.
— Se. Königliche Hoheit der Erbgroßherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Major à la suite des Garde⸗
Kürasster⸗Regiments 2c, ist von Urlaub hierher zurückgekehrt.
— Der Bundesrath hielt gestern die 39. Plenarfitzung. Den Vorsitz führte der Staats⸗Minister Dr. Delbrück. Es wurde Beschluß gefaßt über: a. den Gesetzentwurf, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Portofreiheiten in Süd⸗ hessen, b. den Gesetzentwurf über die Verwaltung der Einnah⸗ men und Ausgaben des Reichs, C. den Gesetzentwurf über die Einrichtung und die Befugnisse des Rechnungshofes, d. die Außercourssetzung der Guldenstücke, sowie die Einlösung von Scheidemünzen süddeutscher Währung.
— Heute versammelten sich die vereinigten Ausschüsse des . für Handel und Verkehr und für Rechnungs⸗ wesen.
— Das Staats⸗Ministerium trat gestern Nachmittag um 4 Uhr zu einer Sitzung zusammen.
— In der heutigen (23.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ tages, welcher am Tische des Bundesraths der Präsident des Reichskanzler Amts Dr. Delbrück und der bayerische Staats— Minister v. Pfretzschner, sowie der Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Wirklicher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Herzog mit anderen Kommissarien beiwohnten, trat das Haus in die erste Berathung des von dem Abg. Hoff mann vorgelegten Gesetzentwurfs, be⸗ treffend den Artikel 31 der Verfassung des Deutschen Reichs, ein. ö ,, ö
„Der erste Absatz des Artikel 31᷑ der Verfassung des Reichs erhält folgende Fassung: ,,
Ohne Genehmigung des Reichstags kann kein Mitglied des⸗
selben während der Sitzungsperiode verhaftet oder wegen einer mit
Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen werden.
Ausgenommen ist allein die Verhaftung eines Mitgliedes,
welches bei Ausübung der That oder im Laufe des nächstfolgenden
Tages ergriffen wird.
Der Antragsteller bezeichnete seinen Antrag als eine Kon⸗ sequenz des Antrags Lasker und der Resolution Hoverbeck bei Gelegenheit der Verhaftung des Abg. Majunke und motivirte denselben mit politischen und juristischen Gründen. Er beantragte die Berathung im Plenum.
Der Abg. Dr. Lucius (Erfurt) erklärte, daß mit der Unterstützung der Resolution Hoverbeck von allen Parteien des Hauses ein Präjudiz für die beantragte Verfassungsänderung nicht geschaffen sei. Aus Rücksicht auf die zu wahrende Wurde des Gesetzes und des Richterspruches und auf die Gleichheit Aller vor dem Gesetze werde er beantragen, über den Antrag Hoffmann zur einfachen Tagesordnung überzugehen. Dieser Antrag wurde vom Abg. Baron v. Minnigerode in seinem und des Abg. Dr. Lucius (Erfurt) Namen eingebracht, und ersterer ergriff das Wort für denselben, während der Abg. Dr. Banks gegen denselben sprach, indem er die Gründe der beiden Vorredner zu widerlegen ver⸗ suchte. Bei der auf den Antrag des Abg. Windthorst vorge⸗ nommenen namentlichen Abstimmung wurde mit 168 gegen 112 Stimmen die einfache Tagesordnung abgelehnt. Der Abg. Dr. Lasker beantragte hierauf die Ueberweisung des Antrages Hoff⸗ mann an die Justizkommission zur Berücksichtigung bei der Be⸗ rathung der Strafprozeßordnung, um eine zweckmäßige endliche Lösung der Streitfrage herbeizuführen.
Der Alg. Bebel kündigte bei Schluß des Blattes für die zweite Berathung einen weitergehenden Antrag an, nach welchem dem Reichstage auch das Recht der Reklamation derjenigen Älb— geordneten zustehen solle, welche vor Beginn der Reichstags⸗ session verhaftet worden sind.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung der außerordentlichen Generalsynode sprach der Synodale v. Horn (Königsberg) gegen das Amendement Hegel, weil es die Angelegenheit provinziell geregelt wissen wolle. Er werde überhaupt gegen jeden Antrag stimmen, in dem das Wort „Pro⸗ vinzialkirche“ vorkomme, von der der Beweis noch gar nicht ge⸗ führt sei, daß sie überhaupt existire. Man habe Provinzial⸗ Konsistorien und ⸗Synoden, aber keine Provinzialkirche. Die jetzigen Provinzen seien aus verschiedenen Landestheilen gebildet, und man könne eher von einer kursächsischen und magdeburgi⸗ schen Kirche sprechen, als von einer sächsischen Kirche im Sinne der Provinz Sachsen. ;
Der Synodale Niemann (Münster) konnte sich ebenfalls nicht mit dem Ausdruck „Provinzialkirche“ befreunden und schlug „Provinzialgemeinde“ vor.
Nachdem der Vertreter des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths, Ober⸗Konsistorialrath Hermes, um unveränderte Annahme des Paragraphen gebeten, erklärte der Synodale Schott (Barby), daß er das, was §. 14 biete, zwar dankbar annehme, aber sich gegen die Fassung des Paragraphen aussprechen müsse. Be⸗ trachte man denselben in unmittelbarem Anschluß an 5§. 13, so dränge sich die Vermuthung auf, daß es sich hier blos um eine Verwendung der Mittel für landeskirchliche Zwecke handle. Ge⸗ wisse Steuerobjekte müßten aber den provinziellen Gliedern zur Verfügung überlassen bleiben.
Der Ober⸗Konsistorialrath Hermes bat Namens des Kirchenregiments nochmals um unveränderte Annahme des §. 14, da diejenigen Kirchenvermögen, deren Einnahmen be⸗ trächtlich die Ausgaben übersteigen, ohne Gefährdung ihrer nächsten Aufgabe einen mäßigen Abtrag für allgemeine kirchliche Bedürfnisse leisten können.
An der weiteren Debatte betheiligten sich noch der Präsident Dr. Herrmann, sowie die Synodalen Euen (Treptow a. R.), Dr. Friedrich (Ohligs), Wiesmann (Münstery, Baur (Berlin) und Dr. Schulze (Breslau).
Nach dem Schluß der Debatte wurde der Paragraph nach der
̃ Einem Antrage des wurde nunmehr über handelt. Dieselben lauten:
Anträge und Beschwerden.
theilt werden.
stand nach Maßgabe der F55§5 31 bis 33. S. 16. Behufs Erhaltung der kirchengesetzlichen Ordunng in den , der Verwaltung steht der Generalsynode auch der
Weg der Beschwerde offen. Gegenstand derselben sind Verletzungen
kirchengesetzlicher Vorschriften durch Verfügungen der Kirchen
behörden, welche im kirchlichen Instanzenwege keine Abhülfe gefun— den haben. Die von der Generalsynode darüber gefaßten Beschlüsse gehen an den Evangelischen Ober-Kirchenrath zur Prüfung und
Bescheidung.
Hierzu sind an Amendements eingegangen:
1) Vom Synodalen Grafen v. Krassow, die Generalsynode
wolle beschließen:
A. Unter Wegfall des §. 16 den 8. 15 dahin zu fassen:
„Die Generalsynode kann Wünsche und Gesuche dem Könige vortragen und ist berechtigt, durch Anträge oder Beschwerden an den Evangelischen Qber-Kirchenrath das Kirchenceg ment in dem ganzen Bereich seiner Thätigkeit zu den Maßregeln anzuregen, die sie dem landeskirchlichen Bedürfniß entsprechend erachtet. Auf jeden solchen Antrag und jede Beschwerde muß von dem Evangelischen Oher— Kirchenrath ein Bescheid, im Fall der Ablehnung mit den Gründen desselben, ertheilt werden.
Eine unmittelbare Theilnahme an den Geschäften der kirch— lichen Centralverwaltuug übt die Generalsynode durch ihren Vor⸗ stand nach Maßgabe der §5§. 31 bis 33.“ .
2) Von den Synodalen Herbst und Genossen: Das Alinea 2 zu streichen.
3) Von den Synodalen v. d. Goltz und Genossen ein neues Alinea zu 5§. 16:
„Sollten sie die Thätigkeit des Evangelischen Ober⸗Kirchenraths selbst betreffen, so werden sie in der Form einer Vorstellung dem Könige durch den Synodalvorstand eingereicht.“
Der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes erklärte, daß in dem Entwurfe nur die Instanzen angegeben seien, welche über die Beschwerden zu entscheiden haben, Se. Majestät der König sei aber keine Instanz, sondern stehe über denselben.
An der Debatte nahmen Theil die Synodalen v. Kleist⸗ Retzow, Niesen (Coblenz) und Kähler (Halle).
Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wurde Alinea 1 des §. 15 angenommen, Alinea 2 — nach dem Antrag Herbst — verworfen, §. 16 ebenfalls nach dem Entwurfe angenommen.
Der 5. 17 der Vorlage:
»Der Generalsynode werden die von den Provinzialsynoden ge⸗ faßten Beschlüsse vorgelegt. Findet die Generalsynode, daß ein Beschluß der Provinzialsynode mit der Einheit der evangelischen Landeskirche in Bekenntniß und Union, in Kultus und Verfassung nicht vereinbar ist, so ist demselben die kirchenregimentliche Be⸗ stätigung zu versagen. Ist solche bereits ertheilt, so hat die Kirchenregierung ihn außer Kraft zu setzen,“ wurde ohne Debatte genehmigt.
Der 5. 18 lautet nach dem Entwurfe:
„Die Generalsynode nimmt Kenntniß von den Beziehungen der Landeskirche zu den übrigen Theilen der deutschen evangelischen Kirche, beschließt über die der weiteren Entwickelung ihres Gemein schaftsbandes dienenden Einrichtungen und betheiligt sich durch von ihr gewählte Abgeordnete an etwaigen Vertretungskörpern der deutschen evangelischen Kirche.
Zur Theilnahme der Landeskirche an anderen kirchlichen Ver— sammlungen, insbesondere denen von internationaler oder inter konfessioneller Art, bedarf es der Zustimmung der Generalsynode.“
Dierzu hat der Synodale v. Kleist⸗Retzow den Antrag ein⸗ gebracht, dem Paragraph den Absatz vorzusetzen:
„In Gemeinschaft mit dem Kirchenregimente vertritt die Ge⸗ neralsynode die Gesammtheit der Landeskirche nach Außen.“
Die Debatte, an der sich die Synodalen v. Kleist⸗Retzow, v. d. Reck (Obernfelde), Fabri (Barmen) und der Ober⸗stonsisto⸗ rial⸗Rath Hermes betheiligten, berührte die Ausdrücke „deutsche evangelische Kirche“ und „internationaler und interkonfessio⸗ neller Art. Besonders waren es die Synodalen Dorner (Ber⸗ lin) und Beyschlag (Halle), die für eine von der anderen Seite geleugnete Existenz einer deutschen evangelischen Landeskirche ein⸗ traten. — Das Amendement von Kleist⸗Retzow, die Vertretung der Kirche nach Außen, rief ebenfalls eine längere Debatte her⸗ vor, bei der der Synodale Freiherr v. d. Goltz (Königsberg) für, die Synodalen Hinschius (Berlin) und v. Goßler (Königs⸗ berg) sich gegen den Antrag erklären.
Die Abstimmung ergab die Annahme des Paragraphen nach dem Wortlaut der Vorlage.
Auf Antrag des Synodalen Herbst und Genossen wurden die 5. 19, 20, 31—34 der Kommission zur weiteren Berathung überwiesen, so daß die Debatte der nächsten Sitzung an 5§. 21 anknüpfen wird. — Schluß der Sitzung 4 Uhr.
Die heutige (13.) Sitzung der außerordentlichen Generalsynode wurde um 1 Uhr 20 Minuten vom Vorfitzen⸗ den, Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode, mit geschäftlichen Mitthei⸗ lungen eröffnet.
Auf der Tagesordnung stand die Fortsetzung der Spezial⸗ , über die Regierungsvorlage von 8§. 21 ab. Derselbe autet:
„Die Generalsynode tritt auf Berufung des Königs und zwar alle sechs Jahre zu ordentlicher Versammlung zusammen. Zu außerordentlicher Versammlung kann sie nach Anhörung des Syno⸗ dalvorstandes jederzeit berufen werden.
Dem Könige steht es zu, jederzeit die Bersammlung zu schließen oder zu vertagen.“
Das Wort wurde zur Diskussion nicht verlangt und der Antrag mit großer Majorilät angenommen. Auch 5§. 22: Während der Versammlung der Synode findel in allen evan— gelischen Hauptgottesdiensten der Landeskirche eine Fürbitte für die de,. . ward gemäß der Vorlage ohne jede Diskusston genehmigt. (Schluß des Blattes.) ⸗
— Von den Berichten der Cholera⸗Kommission für das Deutsche Reich sind Heft 1, enthaltend den von der Kommission aufgestellten Untersuchungsplan über die Erforschung der Ursachen der Cholera c. und den Bericht des Professors Dr. Hirsch über das Auftreten der Cholera in den Provinzen Preußen und Posen; sowie Heft 2, enthaltend den Bericht des Professors Dr. von Pettenkofer über die Cholera⸗Epidemie in der bayerischen Gefangenanstalt Laufen, in Carl Heymanns Verlag hierselbst erschienen und zum Preise von 3,50 MS für das Heft zu beziehen. !
— In Verfolg der Allerhöchsten Ordre vom 9. Januar
Regierunga vorlage mit großer Majoritãt angenommen.
Snynodalen Grafen ven Krassow gemäß §. 15 und 16 der Vorlage zusammen ver⸗
5. 15. Die Generalspvnode kann durch Anträge, welche sie be= schließt, dat Kirchenregiment in dem ganzen Bereiche seiner Thätig—⸗ keit zu den . anregen, die ste dem landeskirchlichen Be⸗ Dürfniß entsprechend erachtet. Auf jeden solchen Antrag muß ein Bescheid, im Falle der Ablehnung mit den Gründen derselben, er—
Eine unmittelbare Theilnahme an den Geschäften der kirch⸗ lichen Centralverwaltung übt die Generalsynode durch ihren Vor⸗
Fahne des Füsilier⸗Bataillons 2. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 32 einen silbernen Ring mit der Inschrift: Es wurde mit dieser Fahne in der Hand am September 1870 verwundet und starb in Folge dessen: Seconde Lieutenant der Reserve Nabbat.“ verliehen.
— Das Gouvernement der Festung Mainz ist dem General⸗Kommando XI. Armee⸗Corps untergeordnet worden.
— Nach §. 44 des Gesetzes vom 3. Juli er., betreffend die Verfassung der Verwaltungsgerichte und das Verwal— tungsstreitverfahren, ist der Regierungs⸗Präsident befugt für die mündliche Verhandlung vor dem Bezirks verwaltungz⸗ gerichte einen Kommissar zu ernennen und zwar a. sofern einer öffentlichen Behörde als Partei die Wahrnehmung des öffentlichen Interesses obliegt, auf deren Antrag zur Vertretung derselben, b. in geeigneten Fällen auch ohne Antrag einer Partä von Amtswegen zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses. Dieser Kommissar muß nach §. 44 1. c. vor Erlaß des End— urtheils mit seinen Ausführungen und Anträgen gehört werden. In der Cirkularverfügung vom 23. August er. hat der Mini— ster des Innern bereits darauf hingewiesen, daß es sich empfiehlt, von dieser Befugniß bei den in die Berufungsinstanz gelan⸗ genden, in F. 135 V. Nr. 2 der Kreisordnung vom 13. Dezem⸗ ber 1872 bezeichneten Angelegenheiten wegen Ertheilung oder Zurücknahme von Konzessionen zum Betriebe der Gast- und Schankwirthschaft sowie des Kleinhandels mit geistigen Geirän⸗ ken Gebrauch zu machen. Es erscheint dem Minister jedoch überhaupt wünschenswerth, daß die Bestellung eines Kommissarz zur Wahrnehmung des öffentlichen Interesses in allen 34, in welchen das letztere in erheblicherem Grade betheiligt ist, erfolge. Den Regierungs⸗Präsidien sind durch ein Cirkular⸗ Reskript vom 10. v. Mts. die desfallsigen Anordnungen über⸗ lassen worden.
— Nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 11. Februar 1870, betreffend die Ausführung der anderweiten Regelung der Grundsteuer in den Provinzen Schleswig Holstein, Hannover und Hessen⸗Nassau sowie in dem Kreise Meisenheim, ist behufs Ermittelung des Reinertrages der Liegenschaften zum Zwecke der Grund steuervertheilung eine Centralkommission ge⸗ bildet, welche insbesondere den Klassifikationstarif festzustellen, über die Rekurse der Eigenthümer bisher befreiter oder bevorzugter, aber künftig steuerpflichtiger Grundstücke zu entscheiden und die endgültige Feststellung der Abschätzungsresultate zu bewirken hat. Nachdem die Regelung der Grundsteuer in den bezeichneten Landestheilen die erforderlichen Vorstudien durchlaufen, ist nunmehr die Cen⸗ tralkommission am 7. d. M. im Finanz⸗Ministerium zur Er⸗ ledigung der ihr obliegenden Aufgabe zusammengetreten.
— In öffentlichen Dienstlokalen steht, nach einem Erkenntniß des Ober⸗Tribunals vom 10. November d. J, demjenigen Beamten, welchem zur Zeit die Aufsicht über das
etwaigen Hausfriedensbruches zu beantragen.
— Der Kaiserliche Gesandte am Königlich dänischen Hofe von Heydebrand und der Lasa hat einen ihm Allerhöͤchst bewilligten Urlaub nach Baden⸗Baden angetreten. Während der Abwesenheit des Gesandten von Kopenhagen fungirt der Legations⸗Sekretär Graf Otto Doenhoff als interimistischer Geschãfts träger.
— Der seitherige Kaiserliche Minister⸗Resident in Mexiko, Graf von Enzenberg, hat nach Uebergabe seines Abberu⸗ fungsschreibens Mexiko verlassen. Bis zum Eintreffen seines designirten Nachfolgers, des Geheimen Legations-⸗Raths Le Maistre, ist mit der interimistischen Führung der Geschäfte der Kaiserlichen Minister⸗Residentur der Kaiserliche Konsul Ben⸗ necke ebendaselbst beauftragt worden.
— S. M. S. „Ariadne“ ist am 9. Oktober er. von Chefoo in See gegangen und am 12. dess. Mts. im Hafen von Shanghai eingetroffen. An Bord Alles wohl.
. — Der Kreigthierarzt . D. Klingmüller zu Cottbus ist zum kommissarischen Kreisthierarzt für den Kreis Nimptsch ernannt worden.
Bayern. München, 7. Dezember. Aus Anlaß der Einführung der Reichswährung wurde die Verordnung vom 22. August 1873, die Gebühren der Advokaten und Rechts⸗ praktikanten in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffend, einer genaueren Revision unterstellt. Die neue Königliche Verordnung wurde heut im Gesetz⸗ und Verordnungsblatt publizirt; ebenso die Königliche Verordnung in Betreff der Festsetzung der Taxen für den inneren Postverkehr nach der Reichswährung, dann die Königliche Verordnung, die Bestimmung der Abgabe für den Gewerbebetrieb im Umherziehen betreffend, und die Königliche Ver⸗ ordnung bezüglich der Rückvergütung des Lokalmalzaufschlages. — Nachdem mit der Durchführung der Königlichen Verordnung vom 3. November J. J., die Verwaltung und den Betrieb der Königlichen Verkehrs anstalten betreffend, die beim Uebergange der bayerischen Ostbahnen an den Staat vorbehaltene Vereinigung des Betriebs der Ostbahnen mit jenem der Staats⸗ bahnen nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Verordnung in Wirksamkeit tritt, so wird auf Grund Allerhöchster Genehmigung durch das Königliche Staats⸗Ministerium des Aeußern bekannt gegeben, daß gleichzeitig hiermit auch die Vereinigung der für die Uebergangsperiode gebildeten besonderen Abtheilung für den Betrieb der Ostbahnen mit der Betriebsabtheilung der General⸗ Direktion der Königlichen Verkehranstalten stattfindet.
Württemberg. Stuttgart, J. Dezember. Der „St. A. f. W.“ meldet: Wie wir vernehmen, hat sich Se. Königliche Hoheit der Herzog Maximilian von Württemberg mit der Prinzessin Hermine von Schaumburg⸗Lippe, äl⸗ testen Tochter Sr. Durchlaucht des regierenden Fürsten von Schaumburg⸗Lippe, verlobt.
Baden. Karlsruhe, 6. Dezember. In der heutigen Sitzung der Ersten Kammer referirte Präsident Obkircher über den Empfang der Adreßdeputation bei Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog. Derselbe habe seine Freude ausgesprochen über die in der Adresse kundgegebene Gesinnung der Anhänglich⸗ keit und Treue für seine Person und sein Haus, und über die Theilnahme, welche das hohe Haus an einem für den Erb⸗ großherzog so hochwichtigen Ereignisse genommen, eine Theilnahme, die übrigens das i Hue bei der Ersten Kammer zu jeder Zeit gefunden habe. An den Ausdruck der Befriedigung über den Eintritt des Erbgroßherzogs in die Erste Kammer . Se. Königliche Hoheit den Wunsch und die Hoffnung geknüpft, es mögen die Arbeiten Höchstdesselben zum Wohle des Landes gereichen. Redner habe schließlich den Auf⸗ trag erhalten, sämmtlichen Mitgliedern des Hauses den Dank
1873 haben Se. Majestät der Kaiser und König der
des Landesherrn zu überbringen für die Gestnnungen, welche
Lokal übertragen ist, das Recht zu, die Bestrafung wegen eines
in der Adresse niedergelegt sind. Dann genehmigte auch die Erste Kammer den Staatsvertrag mit der Schweiz über Ver⸗ bindung der beiderseitigen . bei Schaffhausen und Stühlingen.
Hessen. Darmstadt, J. Dezember. Heute trat hierselbst die Landessynode zusammen. Nach der Eröffnung kam so⸗ gleich die wichtigste Frage der diesmaligen Sitzung, die Klassi⸗ fikation der Pfarrgehalte, zur Sprache, und beschloß die Versammlung nach längerer Debatte zur, Geschäftsordnung, in die fofortige Berathung dieser Angelegenheit zu treten. Nach einem der Landesfynode vorgelegten Gesetzesentwurfe soll den sirchlichen Trauungen in der Regel ein einmaliges, auf Verlangen ein zweimaliges kirchliches Aufgebot vorausgehen. Zugleich soll ein neues Trauungsformular in Kraft treten. — In den Gemeinden gemischter Konfession nimmt die Umwand⸗ lung der Konfessionsschulen in Gemeindeschulen im Wege der gesetzlichen Abstimmung der Betheiligten einen raschen Fortgang. — Die hessischen Partialschuldscheine (50 Fl.⸗ Loose) verjähren binnen 5. Jahren nach erfolgter Ziehung und Veröffentlichung der Gewinnliste, und sind hierdurch eine größere Anzahl solcher Loose werthlos geworden. Ein Antrag eines Abgeordneten in terpellirt die Regierung, den Einlösungs⸗ termin zu erweitern und die nicht rechtzeitig erhobenen Gewinne nachträglich einzulösen, da jene Verjährungsbestimmung nicht auf den Loosen selbst aufgedruckt und deshalb nicht allgemein bekannt sei.
Mecklenburg. Schwerin, 8. Dezember. Die Herzogin Wilhelm ist gestern Abend von Berlin hierher zurückgekehrt. — Am 5. d. M. beging der Superintendent Dr. Karsten sein fünfzigjähriges Amtssubiläum.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Coburg, 6. Dezember. Zur Feier des Geburtstags der Herzogin Alexandrine schlu am Morgen die Militärmusik, durch die Stad: ziehend, Reyeille. Im Hoftheater wurde zum ersten Male „Der Wider⸗ spänstigen Zähmung“ nach Shakespeare's gleichnamigem Lustspiel, frei bearbeitet von Widmann, Musik von Götz, als Festoper ge⸗ geben. Weitere Feierlichkeiten hatte sich Ihre Hoheit erbeten. Doch wird am 15. d. M. ein großer Hofball nachträglich noch stattfinden.
Anhalt. Dessau, 6. Dezember. (Magd. Ztg.) Der dem Landtage vorgelegte Gesetzentwurf über die Rechts— verhältnisse des Civilstaatsdienstes enthält 147. Para—⸗ graphen und behandelt in dem ersten Theile wesentlich die Ver⸗ hältnisse der nichtrichterlichen Beamten, während der andere Theil besondere Bestimmungen über die Dien stvergehen und deren Be⸗ strafung, die Amtssuspension, die unfreiwillige Versetzung auf eine andere Stelle und in den einstweiligen oder definitiven Ruhe⸗ stand bezüglich derjenigen Beamten enthält, welche ein Richteramt be⸗ kleiden. Dem Gesetzentwurfe sind in den wichtigsten Partien, insbesondere denen, welche die Handhabung der Disziplin, die Amtssuspension, das Verfahren bei Versetzung in den Ruhe⸗ stand, das Defektenverfahren u. s. w. betreffen, die Bestimmungen des Reichsbeamtengesetzes vom 31. März 1873, hinsichtlich der Vorschriften wegen der richterlichen Beamten die Bestimmungen des preußischen Richtergesetzes vom J. Mai 1851 und der No⸗ velle dazu vom 26. März 1856, zum Grunde gelegt worden. Was dagegen die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Be⸗ amten und ihrer Familien, also namentlich die Ansprüche in Betreff der Besoldungen der Wittwenpensionen, der Höhe der Dienstpension und des Wartegeldes betrifft, fo hat man die den Beamten günstigeren Normen des bisherigen Anhaltischen, namentlich des Bernburgischen Rechtes beibehalten, weil man sich, wie es in den Motiven zum Gesetzentwurse heißt, der Einsicht nicht verschließen könne, daß gerade der kleine Staat, wolle er seinem öffentlichen Dienste auch befaͤhigte Kräfte gewinnen und erhalten, alle Ursachen habe, seine Beamten durch gewisse materielle Begünstigungen für die Aus⸗ sichen und Vortheile einigermaßen schadlos zu stellen, welche die Beamtenlaufbahn im großen Staate und der Privatdienst bei industriellen und merkantilen Unternehmungen dem geistig be⸗
fähigten Manne verspricht.
Waldeck. Arolsen, J. Dezember. Das „R. Bl.“ ver⸗ öffentlicht eine Verordnung des Konsistoripums, betreffend die durch das Reichsgesetz vom 6. Februar 1875 nöthig werdenden Aenderungen bei den kirchlichen Trauungen und bei Führung der Kirchenbücher, vom 17. November 1875.
Elsaß⸗Lothringen. Metz, J. Dezember. Die heutige Nummer der „Zeitung für Lothringen“ veröffentlicht folgende Bekanntmachung: .
„Am 6. d. Mts. ist in der Nähe von Mombronn im Kreise Saargemünd eine zum Belriebe einer Dreschmaschine benutzte Loko⸗ mobile ervlodirt, und sind hierdurch der mit der Bedienung des Kes⸗ sels beschäftigte Eigenthümer derselben, sowie der Besitzer des Ge⸗ hböstes, auf welchem die Maschine arbeitete, getödtet, vier andere Per- sonen aber mehr oder minder erheblich verletzt worden. Die Ex⸗ plosion erfolgte, nachdem die Lokomobile kurze Zeit vorher stille gestellt worden war, und zwar mit ungemeiner Gewalt, derart, daß die Sprengstücke in einem Umkreise von 200 Metern Radius zerstreut, die beiden Getödteten aber vollstän— dig zerrissen und die Körpertheile weit weggeschleudert wunden. Die naͤchstliegenden Gebäude sind nicht unerheblich beschädist worden. Rach der stattgehabten Untersuchung ist die Urfache der Explosion darin zu suchen, daß das Sicherheitsventil Seitens des Eigenthümerg übermäßig belastet und dadurch den überschüssigen Dampfen der Abzug versperrt war. Indem ich diesen bedauerlichen Unglücksfall zur öffentlichen Kenntniß ringe, nehme ich zugleich Ver⸗ anlassung, die Besitzer und Wärter vor Dam pfkesseln und delomo⸗ bilen auf die Gefahren der vorschriftswidrigen Belastung der Sicher ⸗ heite ventile hinzuweisen, sowie darauf aufmerksam zu machen, daß jede über die normale hinausgehende Beschwerung der Ventile ver= boten ist und die Kontravenienten nicht nur straffällig, sondern auch für etwa entstchenden Schaden civilrechtlich verantwortlich sind.
Metz, den 30. November 1875. ;
Der Präsident von Lothringen. ;
J. V.: Freiherr von Reitzenstein, Ober⸗Regierungs · Rath.
Oesterreich⸗ ungarn. Wien, J. Dezember. Die letzte der diesjährigen Prüfungen aus den seit Januar d. J. dem Erzherzog Fronprinzen Rudolf vorgetragenen Lehrgegenständen fand in Folge Allerhöchster Anordnung und in Gegenwart Sr. Majestät am 4. d. M. im Schlosse zu Gödölls statt. Gegen⸗ stand derselben war die Taktik, in welcher der Qberst des Gene⸗ ralstabes Wilhelm Reinländer Sr. K. und K. Hoheit den Un— terricht ertheilte, und unter dessen Leitung der Kronprinz auch verschiedene Aufgaben sowohl im Terrain, als auch auf den Umgebungsplänen von. Wien und Graz durchge⸗ führt hatte. Se. K. und K. Hoheit hat im Laufe
und in der Umgebung von Wien praktischen Truppenübungen di gh hut. — Die Prüfung begann um 8 Uhr und endete um
r.
Se. K. und K. Hoheit hat, wie die „Wien. Ztg.“ mittheilt, sämmtliche Fragen vollkommen befriedigend beantwortet und fowohl bei Besprechung der Beispiele als auch bei Lösung der Aufgaben auf dem genannten Umgebungsplane eine rasche und sichere Auffassung und ein auf Verständniß begründetes Urtheil gezeigt.
Se. Majestät war mit dem Prüfungserfolge vollkommen zufrieden und geruhte dem Obersten Reinländer, dem Instruktor Sr. K. und K. Hoheit, die vollste Anerkennung auszusprechen. — In dem Befinden des auf der Durchreise nach Aegypten hier im „Hotel Metropole“ erkrankten Heinrich XX. Prinzen Reuß ist, wie die ‚N. Fr. Pr“ mittheilt, eine Besserung ein⸗ getreten: Fieber und Delirium sind gewichen.
Prag, J. Dezember. Die Abhaltung des projektirten großen nationalen Ballfestes zu Gunsten der Herzego⸗ wingaer Flüchtlinge wurde behördlich verboten.
Graz, J. Dezember. In der heutigen Verhandlung des Arbeiterprozesses gelangte ein Schreiben des Grafen Hohen⸗ wart zur Verlesung, in welchem derselbe erklärt, daß er von dem Angeklagten Stradner im vorigen Jahr denselben Brief wirklich erhalten habe, dessen Konzept bei der Verhandlung zur Verlesung gelangte.
— 9. Dezember. (W. T B.) In dem hier gegen Tau⸗ schinsky und Genossen geführten Hochverrathsprozesse wurden die auf Hochverrath, Ruhestörung und Bildung eines Geheim⸗ bundes resp. Theilnahme an einem solchen lautenden Fragen von den Geschworenen verneint, die wegen Vergehens der Auf⸗ wiegelung eventuell gestellte Frage bejaht. Der Gerichtshof ver⸗ urtheilte demzufolge die Angeklagten Tauschinsty und Wanke zu dreimonatlichem, den Angeklagten Hochreiter zu zweimonat⸗ lichem Arrest, die übrigen Angeklagten wurden freigesprochen.
Pe st, 7. Dezember. Das Abgeordnetenhaus votirte das Honvpäd⸗Budget ohne Debatte und begann hierauf die Bera⸗ thung des Gesetzentwurfes über die Erhöhung der Einkommensteuer.
— Joseph Jusih, hervorragendes Mitglied der gewesenen Deak⸗Partei, Präsident des Deak-Clubs auf dem vorigen Reichs⸗ tage, ist gestern im 68. Lebensjahre gestorben.
— Der Finanzausschuß hat die auf Auflösung des Waffenlieferungsvertrages abzielende Vorlage des Honved-Mini⸗ sters verhandelt und beschlossen, dem Hause die Auszahlung der fälligen 160000 Fl. für die pro 1876 fertigen 5000 Stück Ge⸗ wehre zu empfehlen. Was die als Preisdifferenz zu zahlenden gh 000 Fl. betrifft, so vertagt der Ausschuß die Beschlußfassung, bis der betreffende Vertrag vorliegen wird.
— 9. Dezember. (W. T. B.) Der Finanz⸗Minister hat dem Abgeordnetenhause gestern den Gesetz entwurf vor⸗ gelegt, durch welchen er zur Aufnahme einer Goldrenten-⸗ an leihe von 80 Mill. ermächtigt wird. Die Anleihe ist danach mit 6 Proz. in Gold verzinslich, frei von Steuern, Stempel und Gebühren und weder amortisirbar, noch rückzahlbar. Vor⸗ läufig soll nur die eine Hälfte derselben zu 807 Proz, begeben werden. Der Gesetzentwurf ist dem Finanzausschusse überwiesen worden. Für denselben hat sich die liberale Partei in einer gestern Abend stattgehabten Konferenz bereits prinzipiell aus⸗ gesprochen. Seitens des Finanz⸗Ministers wurde hervorgehoben, daß der Staat für die erste Hälfte der Anleihe 80 Proz. ohne jeglichen Abzug erhalte und daß er für die zweite Hälfte 8I14z Proz. zu erzielen hoffe.
Großbritannien und Irland. London, J. De⸗ zember. Der Prinz von Wales verließ Kandy auf Ceylon am 4. d., um sich nach Colombo zu einer zweitägigen Ele⸗ phantenjagd zu begeben. Bei der Gelegenheit soll ein großer Ball stattfinden. Die Londoner Blätter bringen nun auch die ausführlichen Berichte ihrer Spezial⸗Korrespondenten über die in Bombay zu Ehren des Prinzen von Wales veranstalteten Fest⸗ lichkeiten. Der Berichterstatter der „Times“ schildert den Em⸗ pfang der indischen Fürsten und Häuptlinge Seitens des Prinzen. Se. Königliche Hoheit trug Feldmarschalls-Uniform und empfing die eingeborenen Fürsten auf einem silbernen thron⸗ artigen Sessel sitzend. Viele der Häuptlinge waren mit Juwelen überladen. „Aller Augen“ — schreibt Dr. Russel — „waren geblendet, als der kleine Knabe, den unsere Regierung zum Guikwar von Baroda gemacht hat, an der Schwelle stand. Sein Halsband wird auf S809 000 Pfd. Sterl. im Werthe geschätzt, und, so muß seine übrige Beklei⸗ dung mindestens 200,000 Pfd. Sterl. mehr werth sein. Er hat ein munteres angenehmes Gesicht und ist von sehr zarter Gestalt.“ — Aus Calcutta wird der „Times gemeldet, daß die Gesandtschaft, welche der König von Birma zur Begrüßung des Prinzen von Wales in Indien abschickte, daselbst am 3. ds. auf einem Dampfer Sr. Majestät eintraf. — Aus Colombo wird unterm J. ds. telegraphirt: Der Prinz von Wales schoß gestern zwei Elephanten. Auf der Rück⸗ kehr von der Jagd fiel der Wagen des Prinzen durch einen Zu⸗ fall um und zerbrach. Der Prinz wurde herausgeschleudert und gerieth unter den Wagen. Se. Königliche Hoheit trug indeß glücklicherweise keine Verletzung davon. Der Prinz trifft heute Nachmittag hier ein und wird eine Levée ab— halten. Am Abend findet ein Gala⸗Diner nebst Ball statt. — In Calais starb am Sonnabend auf einer Reise nach Italien Mr. T. E. Headlam, ein bedeutender Rechtisgelehrter, im Alter von 62 Jahren. Er repräsentirte von 184 bis 1874 Neweastle am Tyne im Unterhause als Mitglied der liberalen Partei und bekleidete von 1859 bis 1866 den Posten eines Generalprofoses und General -Zahlmeisters der Armee (Judge Advocate General) im Ministerium.
Frankreich. Paris, J. Dezember. Wie der „Moniteur Universel“ meldet, fand heute Ministerrath statt welcher sich mit dem Preßgesetz beschäftigte. Das Gesetz soll ausgegeben werden, Art. J, die Angriffe gegen die Verfassung, und den letzten Artikel bezüglich der theilweisen Aufhebung des Belage⸗ rungszustandes ausgenommen. — Der Kriegs -Minister General de Cisfey kat allen Corps⸗Kommandanten an⸗ empfohlen, ihm in der kürzesten Frist genauen Bericht über die Anzahl, die Zusammensetzung und den Geist der Schützen⸗ gesellschafken in ihren Militärbezirken zuzustellen. Seiner⸗ seits hat der Minister des Innern, Buffet, an die Präfekten gleichlautende Instruktionen gesandt und zu gleicher Zeit den Präfekten bemerkt, die Betrachtungen der allgemeinen Sicherheit, die sich an diese Mittheilung knüpfen, nicht aus den Augen zu verlieren. Der aus dem letzten Kriege bekannte General-Intendant Wolf f hatte aus Anlaß des Herzogs d'Harcourt über die Vor⸗ lage, betreffend die Reform der Heeres verwaltung, an Hrn. v. Kerdrel als Präsidenten des Armee⸗Ausschusses einen Brief ge⸗
dieses Jahres das Schlachtfeld von Aspern und jenes von Wagram besichtigt und im Lager bei Bruck an der Leitha
richtet, in welchem er das Intendanturwesen gegen gewisse Kri⸗
tiken in Schutz nahm, denen es sich im Schooße dieser Kom⸗ mission ausgesetzt gesehen hatte. Diesen Brief hatte der General Wolff dru len und unter die Abgeordneten vertheilen lassen. Der Kriegs⸗Minister hat deshalb ein Dis ziplinarverfahren gegen Wolff angeordnet.
Versailles, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Natio⸗ nalversammlung nahm in khrer heutigen Sitzung den Ent⸗ wurf einer Konvention, betreffend die Bildung eines inter⸗ nationalen Bureaus für Maße und Gewichte, in erster Lesung an. Darauf wurde die Berathung der Vorlage über die Justizreform in Aegypten fortgesetzt. Der Minister des Auswärtigen, Herzog von Decazes, entwickelte die Bedeutung dieser Reform und führte aus, daß dieselbe noth⸗ wendig sei und ohne Gefahr zu vollziehen wäre. Sie sei ein Versuch, der von den gesammten europäischen Mächten ange⸗ stellt werde. Frankreich müsse sich an demselben betheiligen. Der Herzog von Decazes betonte im weiteren Verlaufe seiner Rede nochmals die Nothwendigkeit, die Vorlage anzunehmen. Frankreich habe stets für den Vize⸗König von Aegypten freund⸗ schaftliche Gesinnungen gehegt. Die Nationalversammlung möge dieselben ihrerseits bestätigen. Es handele sich um die Frage, ob Frankreich aus dem europäischen Konzert ausscheiden wolle oder nicht. Der Deputirte Pascal Duprat von der Linken wandte sich hierauf in längerer Rede gegen die Vorlage. Die Versammlung lehnte alsdann die von der Kommission vor⸗ geschlagene Vertagung ab, ebenso erklärte sie sich gegen die vom Ministerium verlangte Dringlichkeit und beschloß, zur zweiten Lesung der Vorlage überzugehen.
Numänien. Bukarest, 8. Dezember. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat einen Adreßentwurf, in welchem mehrere in Bezug auf das Verhältniß zum Ausland inoppor⸗ tune Stellen vorkamen, abgelehnt und einen anderen Ent— wurf, der lediglich die einzelnen Sätze der Thronrede beant⸗ wortet, angenommen.
Dänemark. Kopenhagen, 8. Dezember. Die Königin traf am Montag Abend, begleitet von dem dänischen Ge⸗ sandten Graf Moltke⸗Hvitfeldt in Paris ein und wurde auf dem Bahnhofe von der Gräfin Moltke und dem Ad⸗ jutanten des Präsidenten Mae Mahons empfangen. — Die erste Lesung des Finanzgesetzentwurfes für 1876.77 fand gestern im Folkethinge statt. Bojsen kritisirte in längerem Vortrage verschiedene Posten des Entwurfes und ging alsdann zu allgemeineren Betrachtungen über. Das helle Bild des Finanz⸗Ministers über den Finanzzustand, meinte er, würde erfreulich fein, wenn man Vertrauen zu demselben haben könnte. Aber um zu diesem Bilde zu kommen, müsse das Ministerium die Eisenbahnen als volles Aktiv rechnen, während die Dreistesten dieselben nur zum halben Werth des Anlagekapitals rechnen könnten. Die Anweisungen des Ministers auf den Reserve⸗ fonds tadelte Redner; man müsse den entgegengesetzten Weg gehen, und von den Ueberschüssen zum Reservefonds legen. Nach der Ansicht des Redners wird der Ueberschuß im nächsten Finanzjahre gegen 4 Mill. Kronen betragen und im Laufe von wenigen Jahren auf 85 Mill. Kronen steigen; es sei deshalb die Forderung in Betreff der Herabsetzung der Steuern gerechtfertigt, und würde, wenn man die Stempel— steuer und die Schiffsabgaben aufheben und das früher vom Folkethinge angenommene Zollgesetz durchführen würde, eine Mindereinnahme von ca. 7 Mill. Kronen entstehen, so daß noch immer 1 Mill. Kronen zu anderen Zwecken übrig blieben. Daß das Ministerium die ganze Summe genannt habe, welche zu den Vertheidigungsmaßregeln erforderlich sei, verdiene alle Anerken⸗ nung, aber die Sumine sei so groß, daß sie bei der Majorität keine Unterstützung erwarten könne. Das Folkething werde auf seinem Standpunkte vom vorigen Jahre verharren. Das Programm des Ministeriums sei: keine neue Steuer und am allerwenigsten eine Vermögenssteuer. Die Ansichten ständen einander deshalb so schroff gegenüber, daß jede Verhandlung fruchtlos sei. Die Majorität des Folkethings ver⸗ lange gerade eine Vermögens⸗ und Einkommensteuer; dieses Vr⸗ langen werde Terrain gewinnen, und der Appell des Finanz⸗ Ministers an das dänische Volk werde kaum zum Vortheil seiner Finanzpolitik ausfallen. Wie die Verhältnisse jetzt lägen, so hätten Ministerium und Folkething nicht über sehr Vieles mit einander zu verhandeln (Bewegung) und werde die Session deshalb wahrscheinlich eine lurze werden. Er schloß mit der Versicherung, daß die Majorität nicht geneigt, die Ver⸗ handlungen länger auszudehnen als höchst nothwendig sei. — Bagger und Nielsen sind nach den Erklärungen des Vor⸗ redners einig darüber, daß keine Veranlassung zu langen Ver⸗ handlungen sei. Letzterer meint, daß der Conseilspräsident wohl bald die gemachte Andeutung, betreffend seine Uebereinstimmung mit dem dänischen Volke benutzen und das Fol kething auflö⸗ sen werde. — Nachdem der Kriegs⸗ und Marine⸗Minister und darauf der Kultus⸗Minister über einige Positionen des Zinanzgesetzentwurfes gesprochen, wurden die Verhandlungen abgebrochen.
Nußland und Polen. St. Petersburg, J. Dezember. Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Carl von Preuß en sind heute zur festgesetzten Zeit um 2 Uhr Nachmittags hier angelangt und wurden auf dem Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser und Mitgliedern der Kaiserlichen Familie empfangen. Die Ehrenwache gab das Ismailowsche Regiment. Von dem Bahnhofe begaben Sich die Hohen Gäste sogleich zu Ihrer Majestät der Kaiserin in das Winterpalais. Die Prinzessin Carl fuhr mit Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Großfürstin Thronfolger, Se. Majestät der Kaiser mit Prinz Carl. Heute findet Familientafel bei Ihren Majestäten statt. — Am 4. Dezember sind die Großfürstin Maria Nikolajewna und die Prinzen Ssergei und Georg Maximilianowitsch Romanowgti, Herzoge von Leuchtenberg, aus dem Auslande zurückgekehrt. Mit demsekben Zuge ist Ihre Kaiserliche Hoheit die Prinzessin Maria Maximilianowna von Baden in St. Petersburg eingetroffen. — Bei der großen Parade, die am 9. oder 10. Dezember auf dem Marsfelde stattfinden soll, werden 431 Bataillone Infanterie, 371, Escadronen Kavallerie und 116 Geschütze in der Front stehen. Die ganze Parade wird der stell vertretende Kommandirende der Garde und der Truppen des St. Peters⸗ burger Militärbezirks, General⸗Adjutant Bistrom, kommandiren. — In Betreff des russischen Artil leriewesens erfährt die „Russ. Welt“, daß gegenwärtig mit dem von dem Artillerie⸗ Comité projektirten neuen gezog enen Vierpfünder Versuche an⸗ gestellt werden. Man beabsichtigt, die Fußartillerie mit solchen Kanonen zu bewaffnen. Das Artillerie⸗Ressort hat bei der Permschen Eisengießerei neue 143öllige Gußeisenkanonen bestellt, welche der Oberst Spitz berg pve n hat, um durch dieselben die 11Izölligen Kanonen auf den Seefestungen, die sich gegen
einige Panzerschiffe völlig wirkungslos erweisen, zu ersetzen.