1875 / 291 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 10 Dec 1875 18:00:01 GMT) scan diff

Semer kungen:

1 Die Reihenfolge der Bahnverwaltungen ist nach der mittleren Verhältnißzahl (Col. 4) zwischen der auf je Eine Verunglückung entfallenden Zahl der zurũckgelegten Achskilometer aller Zige

J (Col. 47) und der Bahngeleiskilometer (Col. 48) festgestellt.

7 Im Monat Oktober er. sind auf den sämmtlichen Deutschen Bahnen (erkl. Ba erns) im Ganzen vorgekommen: a.

28 Entgleisungen fahrender Züge (davon ö Courier⸗, Schnell · und Rangiren (davon 26 mit Betriebs st rung und 53 ohne Betriebst rung).

28 Zusammenstõße. 78 Entgleisungen beim 26 Zusammenstõße⸗ . .

. (. 29 5 . *) 7 9. 7. e. 9 sonstige Betriebgereignisse, welche eine Störung des . Betriebes veranlaßten.

493 Courier, Schnell⸗, Personen und gemi

3) Im Durchschnitt hat bei 10 522

chten Zügen Eine Entgleisung und . Ein Zusammenstoß stattgefunden.

4) Im Verhältniß zur Zahl der Zäge kamtn die mẽisten Enigleisungẽn und Zusam men ftẽßhe vor bei der: Chemnitz Aue⸗Adorfer Bahn: (Eine Entgleifung oder Zusammienstoß bei . Courier, Schnell“, Personen⸗ und gemischten Zügen),

Dortmund Enscheder Bahn: (, Chemnitz ⸗Komotauer Bahn: (6

429

5) Unter den 28 Entgleisungen fahrender Züge wurden 2 duich Radreifenbruch und 1 durch Federbruch an Walen veranlaßt.

6) Unter den gl sonstigen Betriebsereignissen wurden verursacht: schinen und 1 an Wagen), 11 durch Federbrüche an Maschinen und 42 durch sonstige Maschinendefekte.

60 durch Defekte an Fahrzeugen,

ersonenzůge, ö. gemischte Züge und 17 Güterzüge und leer fahrende J

. . 2 2

*. 7 1 . *

und zwar: 2 durch Radreifenbrüche (1 an Maschinen, 1 an Wagen), 5 durch Achsbrüche (4 an Ma.

7) Verunglückt sind im Ganzen 149 Personen, und zwar: 7 Paffagiere (darunter 4 getödtet und 3 verletzth, 128 Bahnbedienstete (darunter 22 getsdtet und 106 verletzh und 14 fremde Personen (darunter

7 getödtet und 7 verletzt.

Von den Personen, die den Tod freiwillig suchten, sind 8 getödtet und 1 verletzt worden.

9) Von den getödteten Reisenden kommt je Eine Tödtung 25 Verletzung, s . 10 Von den getödteten Beamten kommt je Eine Tödtung auf 8,967 überhaupt beschäftigt gewesene Beamte; Verletzung, 2,202 ö

verletzten n H . n J ö 11) Von der Gesammtzahl aller Getödteten

. 5 V Verletzten ..

. ö 1 „Verunglückungen 12) Im Vergleich zu demselben

kilometer aller Züge und der Bahngeleigkilometer bei 19 Bahnen günstiger,

d. J. um ca. 235 , aünstiger aus, als im Oktober v. J.

kommt je

. i335 333

. 7.

Eine Tödtung auf Verletzung auf Verunglückung auf

3 423. 236 . 3 2, ig .

bei 16 Bahnen ungünstiger und bei den übrigen Bahnen gleich;

auf 3, 857,500 beförderte Passagiere und auf . Courier, Schnell, Personen und gemischte Züge.

. 7 2 .

19 065, a6 Achs kilometer aller Züge und auf . Kilomet. Bahngeleis. 9

215

Monat im Vorjahre gestaltet sich die mittlere Verhältnißzahl (Col. 49 geren! Col. Soy zwischẽn der aul je Eine Berunglůckuůg entfallenden Zahl der zurückgelegten Acht⸗ dieselbe Zahl im Durchschnitt für alle Bahnen fällt im Okltober

. Neichstags⸗Angelegenheiten.

Berlin, 10. Dezember. Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung des Ar— tikel 1I 5H des Münzgefetzes vom 9. Juli 1853, vorgelegt worden. Derselbe lautet:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König

von Preußen ꝛc.

verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustim⸗ mung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:

Der Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗ Gesetzblatt Seite 233) erhält folgenden Zusatz:

Der Bundesrath ist befugt zu bestimmen, daß die Einthalerstücke deutschen Gepräges, sowie die in Oesterreich bls zum Schlusse des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler bis zu ihrer Außercourszsetzung nur noch an Stelle der Reichssilbermünzen unter Berechnung des Thalers zu 3 Mark in Zahlung anzunehmen sind.

Eine solche Bestimmung ist durch das Reichs Gesetzblatt zu ver= öffentlichen und tritt frühestens drei Monate nach ihrer Verõffent⸗ lichung in Kraft.

Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛe.

Motive.

Der Grundgedanke der deutschen Münzreform, an Skelle der Landeswährungen die reine Goldwährung treten zu lassen, bleibt auch nach der durch die Kgiserliche Verordnung vem 22. September d. J. (Reichs ˖ Gesetzblatt S. 303) angeordneten Einführung der Reicht⸗ währung im gesammten Reichsgebiete zum J. Januar 1876 hinter seiner vollstaͤndigen Verwirklichung so ange zurück, als die Bestimmung im Artikel 15 Ziffer JI des Münz ßesetzes vom 9. Juli 1873 (Reichs⸗Gesetzblalt S. 23535 ihre Geltung behält, nach welcher die Ein und Zweithaler⸗ stücke deutschen Gepräges, und zufolge Gesetzes vom 26. April 1874 (Reichs⸗Gesetzblatt S 35) auch die in Desterreich bis zum Schlusse des Jahres 1867 geprägten Vereinsthaler und Vereinsdoppelthaler, im , . Bundesgebiete bei allen Zahlungen bis zur Außercours⸗ etzung an Stelle aller Reichsmünzen, also auch an Stelle der Reichs— goldmünzen, unter Berechnung des Thalers zum Werthe von 3 anzunehmen sind.

Durch diese Bestimmung bleiben die Thaler und Zweithalerstücke ven Reichsgoldmůnzen als Zahlungsmittel gleichgestellt, während sie nach dem Prinzip der reinen Goldwährung in die Stellung der Silberscheidemünzen zurückgedrängt und, wie diese, der Bestimmung im Artikel, 9. des Münzgesetzes unterworfen werden müßten, nach welcher Niemand verpflichtet ist, Reichssilbermunzen im Betrage von mehr als zwanzig Mark in Zahlung zu nehmen. So lange aber ver Inhaher von Forderungen auf deutsche Platze nicht sicher ift, unter allen Umständen Zahlung in Goldmünzen als Fen international voll— werthigen Zahlungsmitteln Deutschlands zu empfangen, kann die deutsche Währung nicht das volle Vertrauen im In. und Auslande genießen, welches für dieselbe zu erlangen einen der Hauptzwecke der Münzgesetzgebung bildet.

Blieben die Bestimmungen des Münzgesetzes unverändert, so würde dieser Zustand bis zur Außercourssetzung der Thalerstücke auf Grund, des Artikels 8 des Münzgesetzes andauern.

Die Außercourssetzung der Zweithalerftücke ist allerdings in nicht ferner Zukunft in Aussicht zu nehmen, da die mit gutem Erfolge im Gange befindliche Einziehung derselben den in Umlauf befindlichen Betrag bald auf einen Umfang zurückgeführt haben wird, welcher die rasche Aufräumung desselben unbedenklich erscheinen läßt. Dagegen läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen, wann die Außercourssetzung der Einthalerstücke möglich sein wird, da der Umfang ihres Umlaufs jedenfalls sehr beträchtlich ist und ihre verfrühte Außercourssetzung den Verkehr in der empfindlichsten Weise schädigen würde.

Der Uebergang zur reinen Goldwährung ist jedoch unter Ver⸗ meidung der mit der plötzlichen und völligen Außercoursfetzung der Einthalerstücke verbundenen Gefahren dadurch zu beschleunigen, daß dem Bundesrath die gesetzliche Ermächtigung ertheilt wird, die im u n befindlichen Einthalerstücke den Reichssilbermünzen gleich⸗ zustellen.

Durch eine solche Maßregel würde nicht nur die Goldwã hrung unmittelbar in Kraft gesetzt, sondern es würde zugleich die Möglichkeit geboten werden, ohne gefaͤhrvolle Experimente den effektiven Bedarf an Reichssilbermünzen festzustellen, innerhalb dieses Bedarfs die Ein— thalerstücke zu Reichssilbermünzen umzuprägen, den darüber hinaus⸗ gehenden Betrag aber gänzlich einzuziehen.

Der Zeitpunkt, wann diese Maßtegel einzutreten hat, würde spã terer sorgfältiger Erwaͤgung des Bundegraths vorbehalten bleiben.

Es könnte zweifelhaft fein, ob nicht die, im Artikel 8 des k dem Bundesrathe ertheilte Befugniß zur vollen Außer⸗ courssetzung der Einthalerstücke auch die Befugniß zu der eben be⸗ zeichneten theilweisen Außercourssetzung derfelben , Allein Da der Artikel 8 die Außercourssetzung immer mit einer Einlöfunge— frist verbunden denkt, eine solche aber bei sener theilweifen Außer couresetzung ausgeschlossen ist, so trifft der Artikel 8 für die f . nicht unzweifelhaft zu, und es erscheint schon mit Ruͤcksicht auf die große Tragweite der Maßregel geboten, die Befugniß des Bundes⸗ raths zu derselben durch gesetzliche Bestimmung außer Zweifel zu setzen.

Dem Reichstage ist der Entwurf eines Gesetzes, be⸗ treffend die zur Erwerbung und Herrichtung eines Schie ßplatzes für die Artillerie ⸗Prüfungskom⸗ mission, zur Erweiterung des Dienstgebäudes des Generalstabes der Armee zu Berlin und zu Kafernen— bauten in Leipzig und Bautzen ferner erforderlichen, aus der französischen Kriegskostenentschädigung zu deckenden Geldmittel vorgelegt worden. Derselbe lautet:

* . von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von

reußen 2c. verordnen im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zu— stimmung des Bundegraths und des Reichstags, was folgt:

8. J. Die zur Erwerbung und Herrichtung eines Schießplatzes

für die Actillerie Prüfungskommission durch Artikel III des Gesetzes vom 8. Juli 1872 (Reichs Gesetzbl. S. 289) zur Verfügung gestellte Summe von 1.375.000 Thlr. wird auf 1,6306, 100 Thlr. 4, 890, 300 . erhöht und der Mehrbetrag von 765,300 6 dem Reichskanzler aus dem gemeinsamen Restbestande der französischen Kriegskostenentschäbi— gung mit der Maßgabe für das Jahr 18765 zur Verfügung gestellt, daß zur Deckung desselben diejenigen 385,501 ½ mit verwendet wer“ den, welche an den durch Artikel 1 des bezeichneten Gesetzes be⸗ willigten Mitteln erspart worden sind.

§. 2. Die zur Erweiterung des Dienstgebäudes des General—⸗ stabes der Armee in Berlin durch Artikel 1 und 2 des Gesetzes vom 12. Juni 1873 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 127) bewilligte Summe von 5,00 Thlrn. wird auf 100000 Thlr. Z 060 050 M. erhöht und der Mehrbetrag von 1 575.000 S½ς dem Reichzkanzler für dat Jahr 1876 aus dem Antheile des vormaligen Norddeutschen Bundes, Württembergs, Badens und Südhessens au der französischen Kriegs— kostenentschãdigung zur Verfügung gestellt.

§. 3. Die gemäß Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1873 MRReichs-Gesetzbl. S. 185) zur Verfügung gestellten Beträge von L30090, 6. zum Neubau einer Kaserne für ein Infanterie-Regi— ment in Leipzig und von 750, 000 S zum Neubau einer Kaserne für zwei Infanterie⸗Bataillone in Bautzen werden auf 2,206, 5h0 S und

bezw. 1, 250, 000 S erhöht und der Mehrbetrag von 7060 006 S und

Vb M00 „M, in Summe 1,280, 00 M, dem Reichskanzler für das Jahr 1876 aus dem Antheile des vormaligen Norddeutschen Bundes an der französischen Kriegskostenentschädigung zur Verfügung gestellt. Urkundlich ꝛc. Gegeben ꝛc.

Aus den Motiven heben wir hervor: 1) Durch Artikel III. des Reichsgesetzeg, betreffend die französische Kriegs kostenentschädigung vom 8. Juli 1872 ist zur Erwerbung und Herrichtung eines Sch i eß⸗ platzes für die Artillerie ⸗Prüfungskommission die Summe von 1,375,900 Thlrn. zur Verfügung gestellt worden. Die Aus führung der gesammten Anlage ist inzwischen so weit gediehen, daß die Er— werbung des Terrains für den ,,,, fast beendet und mit den Bauten daselbst, deren Fertigstellung bis Ende 1877 in Aussicht ge⸗ nommen ist, schon hat vorgegangen werden können.

Die Eisenb ahn ist vollendet und die erforderlichrn Betriebz⸗ mittel sind be he f,

Die zur Verfügung stehenden Fonds haben sich in deß nicht überall als ausreichend erwiesen. Die Gesammtmehrkosten beziffern sich hiernach auf 255,100 Thlr. 766,300 S Zur Deckung derselben sind aus den durch Artikel L des Eingangs gedachten Gesetzes zur Ver⸗ fügung gestellten Mitteln 35,501 M diseponibel, fo daß die noch zu bewilligende Mehrforderung sich auf 729,799 M ermäßigt.

2) Der erste Antrag auf Bewilligung der Mittel zur Erweite⸗ rung des Dienstgebäudes des Generalstabes der Armee beschränkte sich auf den Betrag von 300,060 Thlrn. in der Annahme, daß das erforderliche Bauterrain für 125,000 Thlr. zu erlangen und der Betrag von 175,000 Thlrn. zur Ausführung des Baues gus— reichen wurde.

In dem demnächst vom Kriegs-⸗Ministerium unter dem 4. Fe— bruar 1873 ausgearbeiteten neuen Gesetzentwurfe wurde in Folge des inzwischen festgestellten, um 175.00 Thlrn. erhöhten Preises für das Bauterrain der Gesammtgeldbedarf auf 475.6005 Thlr. bemessen. . Summe wurde durch das Gesetz vom 12. Juni 1873 be⸗

illigt.

Daß eine wesentliche Ueberschreitung der für diesen Bau be⸗ willigten Summe eintreten würde, konnte allerdings schon früher übersehen werden. Aber für einen, wenn nur überschläglichen Kostenanschlag fehlten sichere Grundlagen, welche für deffen Richtigkeit eine genügende Garantie hätten bieten können, zu— mal sich bereits herausgestellt hatte, daß der schlechte Baugrund ganz unvorherzusehende Kosten für Befestigung der Fundamentirung er— fordern würde. Man entschloß sich deshalb, den wirklichen Kosten⸗ bedarf erst anzumelden, wenn er sich bestimmt übersehen ließ. Das Gebäude ist mit Rückstcht auf die große Dringlickkeit und bie nicht vorherzusehende, schwierige Fundamentirung bis zur Plinte ohne An— schlag ausgeführt. Diese Arbeit verursachte bereits einen Kostenauf⸗ wand von 480,090 4 gegen die bei normalen Verhältnissen hierfür nur gufzuwendende Summe von 90 000 A,

Der für den Hochbau gefertigte Kostenanschlag schließt mit der Summe von l, 50G 000 S ab, so daß die Gesammtbaukoften für das Gebäude inkl. einer Reithahn mit Kühlstall sich auf 2160, 060 M, belaufen werden und einschließlich der Grunderwerbskoflen ein Ge⸗ sammtbedarf von 3,000,000 AM eintritt, d. h. ein Mehrbedarf von l, 57.000 çο, um dessen nachträgliche Bewilligung gebeten wird. fuh Zur Spezialisirung der Mehrkosten ist das Nachstehende anzu⸗ ühren:

Aus dem setzigen Generalstabsgebäude, welches lediglich die be— schränkten Bedürfnisse, die bis zum Jahre 1866 bestanden, erfüllt, muß, in Folge des vermehrten Geschäftsumfanges des Großen Gene— ralstabes und der dadurch nothwendig gewordenen personellen Erwei— terung desselben, die topographische Abtheilung verlegt werden.

. Der Erweiterungsbau hatte hiernach den Raum zu bieten, um die sämmtlichen Arbeiten Fer Lander vermessungs und Kartenange⸗ legenheiten nach dem Organisationsplan, wie er von dem Chef des Generalstabes der Armee zuerst am 8. Februar 1873 aufgestellt war und nunmehr durch den Reichshaushalts Etat für das Jahr 1875 genehmigt ist, in zweckentsprechender Weise erledigen zu koͤnnen. Es waren daher hier alle dem Großen Generalstabe attachirten Dienst⸗ zweige unterzubringen, und zwar: das Central-⸗Direktorium der Ver— mefsungen, der Chef der Landesaufnahme, das Bureau der Landes⸗ triangulation, das topographische Vureau, das kartographische Bureau mit dem photographischen Institut, die Rechnung ührung' und die Hausverwaltung dieser Zweige.

Im dienstlichen Inkeresse war ferner von dem Chef des General⸗ stabeß der Armee es als ein dringendes Bedürfniß bezeichnet, bei der Feststellung des Bauplanes für dag neue Gebäude auf die Herstellung von Dienstwohnungen für den Chef der Landesaufnahme, für einen Bureaubeamten und für das sämmtliche Hausverwaltungpersonal, sowie eine Reitbahn mit Kühlställen zu rücfichtigen. .

Die hiernach bewirkte Ausführung des Baues machen die für die Nrrathungen des Reichstags nebst dem Kostenanschlage zur Verfügung ü stellenden Projeftzeichnungen ersichtlich. Abgefehen von der Reil⸗ ahn umfaßt die bebaute Grundfläche einen Raum von 289 Qu.; Metern, wovon 610 Qu-Meter auf das Dienstwohngebäude entfallen Das eigentliche Dienst gebäude enthält außer dem zu Wohnungen für Hauspersonal, zu Bureauzwecken und für Heizanlagen 2c. be stimmten Kellergeschoß, in drei vollständig ausgebauten tockwerken und der zur Hälfte nach dem Hofe hin ausgebauten Dachetage prpr. 130 Bureaulokale, darunter 4 große Säle und zwei Lesezimmer nebst ö . .

3) Durch Artikel ! des Gesetzes vom 2. Juli 1873 sind zu Neubau einer Kaserne für ein n fan ter. Re mti 7 Leipzig L500 000 und zum Neubau einer Kaferne für zwei Infanterie Bataillone in Bautzen 750, 000 zur Verfügung gestellt. Bei der Ausführung hat sich jedoch hergusgestellt., daß die veranschlagten Summen zur Zertig⸗ stellung dieser Bauten einschließlich der Nebenanlagen und des Utensilementz, welcheß aus anderen Mitteln nicht be⸗ schafft werden kann, nicht ausreichen, der Gesammtbedarf für die Kaseine in Leipzig bis auf 2206 000 M und“ in Bautzen bis l, 250, 000 ½ sich erhöhen wird.

Der Reichskanzler hat dem Reichstag einen weiteren Bericht des Reichs kommissars für das ö über die von ihm seit dem Dezember v. J. geübte Thätigkeit zur Kenntnißnahme vorgelegt. Nach demselben sind durch den Reicht— kommissar in der Zeit vom 19. Dezember 1874 bis zum 10. No- vember 1875 neunundachtzig mit Auswanderern besetzte Schiffe revi⸗ dirt worden, und zwar; in Hamburg 53 Dampfschiffe und 6 Segel⸗ schiffe, in Bremen 25 Dampfschiffe und in Stettin 5 Dampfschiffe.

Die Beförderung der Auswanderer mittelst Segelschiffen hat im

letzten Jahre der niedrigen Dampfschiffs-Preise halber in Bremen ganz, in Hamburg, soweit als es Nordamerika betrifft, ebenfalls aufgehört. Von den aus Hamburg expedirten Segelschiffen gingen 5 nach Australien und 1 nach Brasilien. Zwei der zwischen Deutschland und Amerika bestehenden Dampfer⸗ linien sind im verflossenen Jahre eingegangen: in Stettin der Baltische Lloyd und in Hamburg die Deutsche transatlantische Dampfschiffahrt⸗ Gesellschaft. .

Beschwerden der Auswanderer gegen deutsche Schiffe oder Rhedereien sind keine vorgekommen, dagegen sind im laufenden Jahre zwei Klagen üher Dampferlinien, welche zwischen Eagland und Amerika bestehen, dem Reichskommissar zugegangen.

Die eine dieser Klagen, welche hauptsächlich gegen einen hiesigen Exvedienten wegen Verlestung zur Fahrt mit der englischen Linie, über deren Verpflegung und Behandlung geklagt wird, gerichtet ist, wurde der Hamburger Behörde für das Auzwanderungswesen zur Veranlassung übergeben, es hat die geführte Untersuchung indeß keinen Grund zu weiterem Einschreiten ergeben. Die zweite, gegen die Guion Linie gerichtete Klage über schlechte Verpflegung und Behandlung ist dem Reichkanzler⸗Amt überreicht worden.

Die sonstigen Seitens der Auswanderer erhobenen Beschwerden waren meist ganz unerheblicher Art und gegen Expedienten, deren Unteragenten, Logiswirthe 2c. gerichtet und betrafen die gewünschte Aufhebung des abgeschlossenen Ueberfahrtsvertrages und Herausgabe des eingezahlten Handgeldes,. Verleitung zum Kontraktabschluffe mit einer anderen als der selbstgewählten Linie, Belästigung auf den Bahnhöfen beim Eintreffen in dem Einschiffungshafen durch Auf— drängen von Adressen ꝛc, Aufdrängen von Reiseeffekten in den Logir⸗ häusern u. s. w.

Diese, von den Auswanderern erhobenen Beschwerden sind, so⸗ weit sie nicht durch Vergleich sofort erledigt wurden, durch die Be⸗ hörden für das Auswanderungswesen unterfucht, und sofern sie be · gründet waren, ist Abhülfe geschaffen, sowie event. der Schuldige in Strafe genommen worden.

Es hat in der letzten Zeit die Kontrole des Proviantes der Aus- wandererschiffe noch verschäͤrft werden müssen, da in letzterer Zeit auch da, wo dieses früher nie der Fall gewesen, zum öfteren nicht brauchbare Proviantvorräthe bei der Reviston vorgefunden wurden.

Im Allgemeinen hat sich der Reichs kommissar eines bereitwilli= gen Entgegenkommeng Seitens der Rheder und Expedienten zu er= freuen gehabt, und ist hervorgehobenen Mängeln stets bereitwilligst abgeholfen worden und ebenso auf nachgesuchte Verbesserungen ein— gegangen worden.

Die Aufstellung von Allans Patent⸗Schlafkojen ist auf Veran—⸗ lassung des Reichskommissarg auf einem nach Australlen expedirten Segelschiffe versuchsweise erfolgt. Ein ausreichendes Urtheil darüber, ob diese Einrichtung praktisch und empfehlenswerth ist, kann erst nach Rückkehr des betreffenden Schiffes abgegeben werden.

Die Kommisfion zur Vorberathung der Konkurs-⸗Ordnung nahm in ihrer Sitzung vom 7. Dezember die §§. 145 bis 150 un- verändert an, nachdem die Abänderungsanträge des Abg. Hullmann abgelehnt wurden, welcher im §. 145 statt binnen 3 Tagen vor dem Ablaufe der Ausschließungsfrift hat der Verwalter“ setzen wollte der Verwalter hat ohne Verzug“, im 5§. 147 „Für eine Abschlagsverthei⸗ lung bestimmt der Verwalter“ hinter „bestimmt“ die Worte sofort nach dem Ablauf der Ausschlußfrist“ einzurücken, und den 5. Ii6 an dieser Stelle zu streichen, und dessen 2. Absatz an die Stelle des zweiten Absatzes des §. i650 zu setzen bezweckte, so daß dieser Satz nur auf die Schluß, nicht auch auf die Abschlags⸗Vertheilung An⸗ wendung gefunden hätte. Die §5§. 151 bis 158 wurden gleichfalls unverändert angenommen, und nur bei §. 1651 der Zusatz beschlossen, daß die Aufhebung des Konkursverfahrens auch durch den Deutschen Reichs-Anzeig er bekannt zu machen ist. Der 5. 159 gab zu län. gerer Besprechung Anlaß, die jedoch abgebrochen werden mußte, weil zwar über die Bedeutung desselben ein Einverständniß herrschte, die vorliegende Fassung aber Zweifel zuließ, und eine andere völlig genü⸗ gende Fassung nicht sofort gefunden wurde. In der vorgestrigen Sitzung wurde der 8. 159 nach dem Vorschlage des br. ö angenemmen, so daß er nun lautet: „Masse

Nachtragsvertheilung zur

heißt.

ansprüche, welche nicht bis zur Festsetzung des Prozentsatzes, oder

per Beendigung des ,, , oder der Bekanntmachung einer

enntniß des Verwalters gelangt sind“ ꝛc., und daß am Schlusse es statt einer“ jetzt der“ Nachtragsvertheilung Die Titel 61 „Zwangsvergleich S5. 160 bis 137 und Titel 7 „Einstellung des Verfahrens!“ §§. 188 bis 197 wurden ohne erhebliche Acnderungen des Entwurfs genehmigt.

Abf. 2 des 8. 173 die Thatsache, auf welche der Antrag (auf Ver- werfung des Vergleichs) gegründet wird, sind glaubhaft zu machen“,

Hrn. v. Vahl ähnlich wie 8. 97 dahin

de auf Antrag des . hatsachen, auf

ändert: „Der Antrag ist nur zuzulassen, wenn die

. er gegründet wird, glaubhaft gemacht werden“. Ferner wurde

auch bei den 5§5. 175 und 191 die Bekanntmachung der Auf⸗— hebung des Kontursverfahrens, resp. des Einstellungsbeschlussez parch den De utschen Reichs⸗A Anzeiger“ beschlofsen, und end⸗ lich mit Bezug auf die §§. 99, 184 und 190 vom Abg. Stadtge⸗ richts Kath Kochann ein Antrag auf eine Resolution wegen Vorle⸗ gung eines ye, . über die Kosten des Verfahrens, sowie eines Tarifs zur Bestimmung der Belohnung des Verwalters und des Gläubigerausschusses bei Schluß der Berathung des Entwurfs ange⸗

kündigt.

Statistische Nachrichten.

Nach Mittheilung des statistischen Bureaus der Stadt Berlin sind bei den hiesigen Stande sämtern in der Woche vom 28. No⸗ vember bis inel. 4. Dezember er. zur Anmeldung gekommen: 229 Ehe⸗ schließungen, 80 Lebendgeborene, 38 Todtgeborene, 456 Sterbefälle.

Nach einem amtlichen Verzeichnisse sind in der Zeit vom 1. April 1874 bis zum 1. April 1875 144 Pferde der Rotzkrank— heit wegen getödtet worden, gegen das vergangene Jahr 46 Pferde weniger. Nur in sehr vereinzelten Fällen, meist der akuten Form der Rotzkrankbeit angehörend, sind Pferde an der Retzkrankheit gefallen, so daß eine Verzögerung der Diagnose, resp. Konstatirung der Rotz krankheit im Allgemeinen nicht angenommen werden kann. Die Seuche war über einen großen Theil der Stadt verbreitet, was übrigens nicht auffallend ist, da besonders die kleineren Fuhrwesen sich in fast jedem Stadttheile vorfinden. Diejenigen Reviere jedoch, welche hauptsächlich die ärmeren Außentheile der Stadt umfassen, liefern fast immer das größte Kontingent zur Rotzkrankheit. Dort befinden sich die meisten kleinen Fuhrhaltungen und die schlechtesten Pferde und eine nachhaltige Kontrole ist daselbit am Schwierigsten za be⸗ werkstelligen. Die Thierarzneischule, die Roßschlächterei und die hiesige Abdeckerei haben in hervorragender Weise zue Ermittelung beigetragen, während durch Privatthierärzte, durch eigene Anzeigen, nur zwei Fälle zur Kenntniß der Veterinärbehörde gelangten.

Nach dem jetzt abgeschlossenen Verzeichnisse der Studirenden an der Universitäͤt Bonn beträgt, der, Bonner Ztg.“ zufolge, die Zahl der in diesem Wintersemester Immatrikulirten 707, gegen 776 im vergangenen Sommersemester. Die gewöhnlich im Winter sich ergebende Abnahme der Frequenz ist in diesem Jahre nicht so erheb- lich, wie im vorhergehenden, wo die Zahl der Studirenden von 827 im Sommersemester auf 724 sank. Die gegenwärtige Frequenz kommt demnach derjenigen des letzten Wintersemesters fast gleich, während dieses gegen das vorhergehende (1873 74: 813 Studirende) sehr er heblich zurückstand Zu den Immatrikulirten kommen in diesem Winter noch 29 Hospitanten, se daß die Vorlesungen im Ganzen von 6 Zuhörern besucht werden. Auf die Fakultäten vertheilen sich die Studirenden wie folgt: katholischtheologische; 76; evangelisch⸗theolo— gische: 51; juristische: 166; medizinische: 123; philosophische: 271.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Vom 4. big 6. Dezember war zu Frankfurt a. M. in der landwirthschaftlichen Halle die internationale Molkereiaus⸗ stellunmg eröffnet. Der weite Raum war mit Fahnen in den Far— ben der ausstellenden Nationen , Nicht allein sämmt⸗ liche deutsche Staaten, sondern auch Oesterreich, Frankreich, England, die Schweiz., Dänemark und Schweden hatten Vertreter gesandt, so— wohl um über die Ausstellungsgegenstände zu berichten, als auch um zweckmäßige Apparate und hervorragende Produkte käuflich zu erwerben. Der ganze Parterreraum war mit Maschinen angefüllt, die theils in der Milchwirthschaft Verwendung fin— den, theils zur Bereitung der Nahrung für das Milchvieh dienen. Die Eleganz und Zweckmäßigkeit der Apparate, sowie die Vielseitig⸗ keit ihrer Verrichtungen waren erstaunlich. Als etwas Neues ist be— sonders zu erwähnen ein Göpelgang mit Drahtseil, durch welchen, da er ohne jegliches Kammrad fungirt, sich die bei älteren Konstruktionen leicht eintretenden Unglücksfälle vermeiden lassen. Auf den Galerien waren die verschiedenen Produkte der Milchwirthschaft in reichster Zahl und größter Mannigfaltigkeit ausgestellt. Um den Abrahmungs— prozeß klar zu machen, war Milch von verschiedenen Kuhracen zur Ansicht gebracht. Auch ein Glas voll Muttermilch fehlte zur Vergleichung nicht. Butter war in den verschiedensten Formen und in allen Farbennuancen zwischen Weiß und Gelb ausgestellt. Außer— ordentlich reich war die Ausftellung an Käsen aller Art. von den kolossalen schweizer Produkten, die wie bräunliche Mühlsteine aus- sehen, bis zu den feinen französischen und holländischen Sorten in silberglänzendem Ueberzuge. Ebenso interessant als belehrend waren die Vergleiche zwischen den Produkten des deutschen Südens und des deutschen Nordens, der Schweiz, Dänemarks und Schwedens. Zu erwähnen waren noch die Milchgefäße aller Art; die Milchmesser, die Modelle von Apparaten zur Milchbereitung aus alter und neuer Zeit, ferner die reichhaltige Literatur über Milchwirthschaft. In einem Glas— schranke waren von einer Frankfurter und einer Berliner Firma kunst⸗ reich ansg-führte Milchg'fäß, von Silber ausgestellt. Der Besuch von Einheimischen und Fremden war sehr groß. Ankäufe und Be— stellungen wurden in großer Anzahl gemacht. Am 6. Abends wurde die Ausftellung geschlossen.

Setverbe und Handel.

In der Generalversammlung der Sächsischen Webstahl⸗ fabrik (Schönherr) wurden nach den Vorschlägen des Aufsichts. rathes Geschäftabericht und Bilanz genehmigt, dem Vorstande De— charge ertbeilt und die sofortige Auszahlung von 15* Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr beschlossen Auch genehmigte die Ge⸗ neralversammlung den Antrag des Aussichtsrathes auf Abänderung von 15, 16 und 17 der Statuten, wonach der Vorstand der Ge— sellschaft in Zukunft aus zwei Direktoren und einem oder zwei Stell⸗ vertetern zu bestehen hat.

Die Jahresbilanz des Georg⸗Marien-⸗Bergwerks⸗ und Hütten-⸗Vereins schließt mit einem Bruttogewinn von göß,785 bei einem Aktienkapital von insgesammt 6450 000 . Von diesem Betrag gehen ab: Zinsen auf die beiden Hypothekanleihen 180,270 M, Abschreibungen auf Immobilien 172 724 M, Abschrei⸗ bungen auf Motoren 30,656 M und als Beitrag zum Erneuerungs—⸗ fonds 153,535 „Sͤs, zusainmen 537,285 M, wonach eine Rest⸗— summe, von 419,500 MSS. erübrigt. Diese. Summe gelangt laut Beschluß der vorgestrigen Generalversammlung in fol— gender Weise zur Vertheilung: 20,975 M Beitrag zum Reservefond, 700 M Tantième an den Verwaltungsrath, 8390 „6 kontraktlich zu zahlende Tantisme, 25 685 „S für Kirche, Schule und Arbeiterzwecke und 354,750 S als Dividende à n an die Aktionäre. Die beiden Hypothekanleihen des Vereins beziffern sich auf 1,776,600 6 resp. auf 1,786,200 S6. Der Reservefonds beträgt zur Zeit 489, 900 „,

der Erneuerungsfond 390,216 M Den Kreditoren in Höhe von A6 ,924 M ftehen unter den Aktiven Debitoren mit 1,707,540 M, Kassenbestand mit 22,945 M und Wechsel mit 143 038 S gegenüber.

Der dritte Kongreß von Vertretern russischer Banken wird, wie die Russische „St. P. Zt.“ meldet, in Peters⸗ burg am 22 Dezember eröffnet werden. Der Personalstand der Vertreter wird fast ohne Ausnahme derselbe, wie bei den früheren Kongressen sein.

Die New⸗JYorker Handelszeitung“ schreibt in ihrem vom 26. November et, datirten Wochenbericht: Die Gesammt⸗ situgtion hat sich im Laufe dieser Woche weder gebessert noch verschlimmert, und um den Geschäftsgang, oder vielmehr die Geschäfts⸗ stille näher zu bezeichnen, müßten wir wiederholen, was wir daräber in unseren letzten Referaten gesagt haben. Der Exporthandel würde sich vielleicht befriedigender gestaltet haben, wenn nicht Mangel an Schiffen, nasses Wetter und der gestrige Feiertag störend eingewirkt hätten. Die Lage des Geldst andes, welcher auch in dieser Berichts⸗ woche sehr abundant gewesen, läßt erkennen, daß sich die Hoffnungen auf eine gesteigerte, allgemeine Geschäftsthätigkeit, welchen man sich von Woche zu Woche hingegeben hat, nur zum kleinsten Theile er⸗— füllt haben. Banken und andere Finanzinstltute suchten vergeblich, die Zinrate für call loans auf 5z zu halten, im offenen Markte war ohne Schwierigkeiten 2 3—4 * gegen Depot gemischter Sekuritäten und ca. 1x billiger gegen Hinterlegung von Bundespapieren anzukommen. Was nach dem Westen und Südwesten remittirt wurde, war nicht bedentend genug, ein Anziehen der Zinsrate zu veranlassen, um so weniger, als die Börsen⸗ Spekulation sich völlig leblos verhielt und die Mobilisirung der Baum⸗ wollernte, wie das legitime Geschäft überhaupt, nur geringe An⸗ forderungen stellte. Das Geschäft im dieswöchentlichen Goldmarkt nahm einen verhältnißmäßig stillen Verlaaf. Der nahe bevorstehende Zusammentritt des Kongresses, die damit verbundene Botschaft des Präsidenten, sowie der Jahreebericht des Finanz Ministers, welche beide Dokumente sich voraussichtlich ausführlich über die Finanz⸗ frage ergehen werden, veranlaßten, wie in jedem Jahre, auch diesmal die Spekulation zu einer reservirten Haltung, so daß nur geringe Neizunz vorhanden war, sich in größere Engage⸗ ments einzulassen. Nachdem es der Hausse gelungen war, auf politische Motive gestützt, in den ersten Tagen der Berichtswoche das Agio zwischen 146 144 zu behaupten, gab sie ihre Anstrengungen auf; da ferner auch von London gute Notirungen eintrafen, fiel das Agio bis 143. Erst der heute aus London gemeldete staike Rückgang in Konsols verlieh dem Markte wieder größere Festigkeit; das Agio avancirte bis 145 und schloß zu diesem Course. Am Waaren⸗ und Produktenmarkt war das Geschäft mit Ausnahme sehr weniger Artikel von beschränktem Umfang, zum Theil wegen der am Donnerstag abgehaltenen Feier des Dankfestes. Dem Export von Brodstoffen, welche bei reichlichen Zuführen eiwas billiger angeboten waren, hat das durch Mangel an disponiblen Schiffs- räumen hedingte Anziehen der Frachtraten Abbruch gethan. Baum⸗ wolle verfolgte bis Montag Abend steigende, seitdem jedoch anhal⸗ tend weichende Tendenz, die in einem Rückgang von 4 C. zum Aus— druck gelangte. Der letztwöchentliche Waaren⸗ und Pro⸗ dukten⸗Import repräsentirt einen Gesammtwerth von 4 718,735 Doll., an welchem fremde Webstoffe mit 1,040,559 (258.531 Doll. weniger als in der Vorwoche) partizipiren. Am dieswöchentlichen Waaren⸗ und Produkten ⸗Export, dessen Gesammtwerth in Höhe von 559,647 Doll. sowohl gegen die Vorwoche, als auch gegen die Parallelwoche des Vorjahres eine erhebliche Zunahme aufweift, partizipirt Baumwolle mit 17.436 Ballen im klarirten Werth von il, 174,090 Doll. gegen 15,474 Ballen im Werth von 1,019,563 Doll. in der Vorwoche.

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E 3 nsergte für den Deutschen Reichs⸗ u. Kgl. Preuß. Staats⸗Anzeiger, das Central⸗Handelsregister und das Postblatt nimmt an: die Inseraten⸗Expedition des Arutschen Reichs ⸗Anzrigers und Königlich Preußischen Ataats Anzeigers: Berlin, 8. V. Wilhelm⸗Straße Nr. 32.

R

1. Steckbriefe und Untersuchnngs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen J. dergl.

3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen eto.

4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung n. 3. w. von öffentlichen Papieren.

Grosshandel.

7. Iiterarische Anzeigen. S8. Theater-Anxzeigen. 9. Familien-Nachrichten.

r

5. Industrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmachungen.

In der Börsen- beilage. * *

8 Inserate nehmen an: die autorisirte Annoncen⸗Expedi⸗ tion von Rudolf Masse in Berlin, Breslau, Chemnitz, Cöln, Dresden, Dortmund, Frankfurt a. M., Halle a. S., Hamburg, Leipzig, München, Nürnberg, Prag, Straß⸗ burg i. E., Stuttgart, Wien, Zürich und deren Agenten, sowie alle übrigen größeren Annoncen⸗BVnreans.

Steckbriefe und Untersuchungs⸗ Sachen.

Mos] Steckbrlef.

Der Gnutsbesitzer Karl Franz Otto, am 19. September 1844 zu Halle a. S. geb, früher in Lindenberg bei Bernau und demnächst in Berlin wohnhaft, ist durch die rechtskräftigen Erkenntnisse vom 7. März und 25. September 1874 und 3. Marz 18735 wegen mittelst der Presse verübter verleum⸗- derischer Beleidigung zu sechs Wochen Gefängniß in soll den Akten O. 1 de 1874 VII. verurtheilt worden. Diese Strafe hat nech nicht vollstreckt werden können, weil Otto latitirt. Es wird ergebenst ersucht, auf den ꝛc. Otto zu vigiliren, ihn im Betretungs falle festzunehmen und mit allen bei ihm sich vor— findenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗ ports an die nächste Gerichts behörde, welche um Strafvollstreckung hiermit ersucht wird, abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗— standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Be⸗ hörden des Auslandes eine gleiche Rechtswilltährigkeit versichert. Berlin, den 30. November 1875. Kö⸗ nigliches Stadtgericht, Abtheilung für Untersuchunge— sachen. Deputation VII. für Vergehen.

13 Hekt.

Steckbriefs Erledigung. Der unterm 19. April o75 hinter den Unhrmachergehülfen Wilhelm Robert Julius Reinhold Bogel aus Lahes er— lassene Steckbrief ist durch Ergreifung desselben erledigt. Potsdam, den 7. Dezember 1875. Königliches Kreisgericht. Abtheilung J.

Subhastationen, Aufgebste, Bor⸗ ladungen n. dergl.

bens Subhastations⸗Patent.

Das dem. Rittergutsbesitzer und General Major a. D. v. Witzleben geh rige

Rittergut Staykowo

am 9. Febrnar 1876, Vormittags 10 Uhr, in nothwendiger Subhastation an ordentlicher Ge⸗ richtsstelle versteigert und das Urtel über die Er⸗ theilung des Zuschlages am 12. Februar 1876, Vormittags 10 Uhr,

an ordentlicher Gerichtsstelle verkündet werden.

Das Gesammtmaß der der Grundsteuer unter. liegenden Flächen beträgt: 913 Hekt. (O5 Ar 60 Qu.⸗-Meter, sowie öffentliche Wege und Gewässer: 10 Ar 10 Qu. Meter, der Reinertrag: 1457,34 A, der Nutzungewerth der Gekäude: 888

Auezug aus der Steuerrolle, zei etwaige Abschätzungen und andere das Grundstück betreffende Nachweisungen, deren Einreichung jedem Subhastations⸗Interessenten gestattet ist, ingleichen etwaige besondere Kaufbedingungen lönnen in unse⸗ rem Bureau III. während der Geschäftsstunden ein⸗ Ko gesehen werden.

Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder ander— weite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung

19608 J . Die auf dem Terrain der fiskalischen Werderschen Mühlen hierselbst belegener Baulichkeiten und

Mühlen ⸗Einrichtungen sollen in sechs verschiedenen Loosen in dem auf Montag, den 13. Degen ber 1825, Vormittags 109 Uhr, in dem Alt-⸗Werder⸗ schen Mühlengebäude, Schloßfreiheit Nr. 10, anbe⸗

raumten Termine öffentlich Abbruch verkauft werden.

den vorgezeigt werden.

Hypothekenschein, Mühlen durch Ziehen

merklich zu machen.

9679 Es sollen sofort

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ꝛc.

Bekanntmachung.

meistbietend auf den

Kauflustige werden zu diesem Termine mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkaufs⸗Bedingungen, die Taxe und der Situationsplan im Geschäftslokale des Domainen⸗Rent⸗Amts Berlin, Niederwallstraße Nr. 39. zur Einsicht bereit liegen und die Baulich—⸗ keiten und Mühlen-Einrichtungen bis zum Termins⸗ tage von dem in den Mühlen anwesenden Wächter von Morgens 11 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr wer⸗

Der Eingang zu den Mühlen befindet sich nur Schloßfreiheit Nr. 19, und ist der Einlaß in die des mit der Bezeichnung „Mühle“ versehenen Glockenzuges dem Waͤchter be⸗

Berlin, den 6. Dezember 1875. r Der int. wennn Rentmeister.

Belannmmachug.

Bei dem unterzeichneten Regiment sind für die Landwehr⸗-Besatzungs⸗Bataillone circa 1554 Paar Patronentaschen nach Modell 71 umzuändern.

Fabrikanten, welche gewillt sind diese Umände⸗ rung auszuführen, werden aufgefordert, ihre Offerten inkl. der Transportkosten hin und zurück franko Kammer, unter Angabe der Lieferungszeit bis 20. d. Mts. der Bekleidungskommisston einzureichen.

Ein Prozentsatz an Patronentaschen wird nicht gewährt. 19691

Glatz, den 9. Dezember 1875.

Bekleidungs ⸗Kommisston 1. Posenschen In fanterie Regiments Nr. 18.

. 252 ö lolo] Submission auf Bauarbeiten.

Die zur Errichtung eines Siedehauses für die hiesige Saline erforderlichen Bauarbeiten und Ma— teriallieferungen, veranschlagt wie folgt:

& darbeltenn 15698 M, 8 Maurerarbeiten (inkl. Materia zu 30,977 „25 , Zimmerarbeiten (inkl. Material zu 21,0 „81 , Eindeckungsarbeiten inkl. Material

(Dach nnne nii,, ö Glaser⸗ und Anstreicherarbeiten zu 2 Schlosserarbeiten nun 17109 . sollen zur Ausführung innerhalb des Jahres 1876 im Submissionswege vergeben werden.

Submissionsbedingungen, sowie Zeichnung und Kostenanschlag können während der Geschäftsstunden jederzeit ir Dienstlokale der unterzeichneten Behörde eingesehen und Submissieonsformulare daselbst in Empfang genommen werden.

Die Submissionen sind versiegelt und mit ent-

50

7.

Der Steckbrief gegen den Schuhmachergesellen

ranz Sommerfeld aus Cöpenick vom 23. No⸗ vember d. J. wird dahin ergänzt, daß der 2c. Som, merfeld den Losungsschein und das Gestellungsattest des Schuhmachergefellen Carl Uschner entwendet hat und möglicherweise zu seiner Legitimation benutzen wird. Cöpenick, den J. Dezember 1875.

Königliche Kreisgerichts Kommission.

Steckbrlef. Gegen die flüchtige Dienstmagd Marte Walter von. Weilburg ist Haftbefehl wegen vorsätzlicher Kindestödtung erlassen. Sämmtliche

zehörden werden um deren Ergreifung und Benach= xichtigung des Unterzeichneten erfucht. Person. beschreihung, soweit bekannt: Alter: 24 Jahre, kleine Statur; dunkelbraunes Haar; dunkle Augen; dice Nase; gelbliche Gesichtzfarhe.

Frankfurt a. Hi., den 9. Deember 1816.

Der Königliche Untersuchungs⸗-Richter.

Steckbriefs Ernenerung. Der am 23. April 1874 Legen den früheren kurfürstlich hessischen Kabi⸗ nets-Rath Adolph Schimmelpfeng zu Prag er— lassene Steckbrief wird erneuert. Rotenburg a. J. Piov. ö den 1. Dezember 1875. Der Staatz anwalt. Rabe.

in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht ein⸗ getragene Realrechte geltend zu machen haben, wer—⸗ den aufgefordert, dieselben zur Vermeidung der Prä⸗ klusion spätestens im Versteigerungstermine anzu— melden. Schönlanke, den 4. November 1875. Königliches Kreisgericht. Der Subhastationsrichter. Röder. 4456 Deffentliche Bekanntmachung. Der Buch biundergeselle Albert Wilhm. Adolf Köhler aus Torgau, geboren zu Burg am 27. Dezember 1827, auf dessen Todeserklärung angetragen worden ist, sowie dessen etwaige unbekannten Erben und Erbnehmer werden aufgefordert, sich innerhalb neun Monaten, spätestens aber in dem auf den 26. April 1876, Vormittags 10 Uhr, vor dem Herrn Kreisgerichts⸗Rath Kühnas an hiestger Gerichtsstelle anberaumten Termine schriftlich oder perfönlich zu melden, widrigenfalls der vorgenannte 2c. Köhler für todt erklärt und sein Nachlaß den nächsten be⸗ kannten Erben mit den Folgen der 83 Sd eq. II. 18 A. L. R. zuerkannt, oder andernfalls der landes⸗ herrliche Fiskus für den rechtmäßigen Erben ange— nommen werden wird. Torgau, den 4. Juni 1875. Königliches Kreisgericht. J. Abtheilung.

2 Stück Kaheltransport⸗ Lowrys zu ä 5000 Kilo Tragfähigkeit ö im Wege der öffentlichen Submission beschafft wer⸗ den und wollen Reflektanten ihre Offerten versiegelt und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 20. d. Mts,, Vormittags 12 Uhr, beim unterzeichneten Depot, woselbst Zeichnung und Lieferungs- Bedingungen zur Ansicht ausliegen, ein- reichen. Cto. 76 / 12.) Wilhelmshaven, den 7. Dezember 1875.

Marine⸗Artillerie⸗Depot.

3 Bekanntmachun

Beim Anhaltischen Infanterie Re . Nr. 93 soll die Umänderun von ea. 2350 Paar Patronen⸗ taschen bisheriger Art in solche zur Aufnahme der Metallmunition an den Mindestfordernden vergeben werden. ;

Erprobte Fabrikanten wollen . desfallsigen Offerten der unterzeichneten Kommission bis zum 12. d. M., Vormittags 11 Uhr, einsenden und können die Bedingungen daselbst eingesehen werden.

Dessau, am 8 Dezember 1875.

Die Bekleidungs⸗Kommisston des Anhaltischen Infanterie Regiments Nr. 98.

sprechender Aufschrift versehen, bis zum

27. Dezember d. Zs, Mittags 12 Uhr, anher einzureichen, und werden zu dieser Stunde im Beisein der etwa erschienenen Submittenten eröffnet. Nach dem Termin eingehende oder nicht bedingungs mäßige Submissionen bleiben unberückstchtigt.

Auswärtige Submittenten haben ihren Sub-

missionen amtliche Nachweise über ihre Kautions⸗ und Leistungsfähigkeit beizufügen. Cto. 64 / 12.)

Saline Sooden (Kreis Witzenhausen),

am 4. Dezember 1875.

Königliches Salzamt.

Verloosung, Amortisation, Sinszahlung n. f. w. von öffentlichen Papieren.

9692 Von den Elster-Obligatisnen sind am 18. No- vember d. J. nachstehende Nummern ausgeloost: 4 Stück itt. A. à 500 Thaler oder 1500 Mark zi Inn d Mart Nr. JT. 16. 51. 128 ark. 33 Stück Litt. B. à 100 Thaler oder 300 Marl

und zwar: Nr. 95. 160. 219. 337. 339. 367. 538. 540. 542.