Salzburger Prämien⸗ Anleihe. Schwarzburg⸗Sonders⸗ hau sfensche Kammer⸗AUAnleihe de 1860 und Staats ⸗ Anleihe de 1864 (Rückständige). Schwedische fundirte , de 1872. Schwyzer Kantons ⸗Anleihe de 1862363. Türkische 3proz. Eisenbahn⸗Prämien⸗Anleihe. Un garische 5 proz. Ostbahn⸗ Prioritäts⸗Obligationen. Un garisches 5 proz. Staats Eisen⸗ bahn⸗Anlehen. Vereinigung s⸗Gesellschaft für Stein kohlen⸗ bau im Wurm⸗Revier, Partial⸗Obligationen. Warschauer Pfandbriefe. Windischgraetz 20 Fl. Loose. Zusammen⸗ stellung abhanden gekommener Preußischer Werthpapiere.
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Aichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 11. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König mußten Sich der Heiserkeit wegen heute schonen, nahmen indessen die regelmäßigen Vorträge entgegen.
— Se. Majestät der König von Sachsen und Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen brachten den gestrigen Abend, nach Ihrer Rückkehr von Hubertusstock, bei den Kaiserlichen Majestäten zu, woselbst heute ein großes Diner zu Ehren der Hohen Gäste stattfindet.
— Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz kehrte gestern um 87 Uhr Abends von der Jagd in Hubertusstock hierher zurück.
Um 5 Uhr nahm Ihre Majestät die Kaiserin⸗Königin bei Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin das Diner.
— Die gestrige Hof jagd in der Schorfhaide war durch das Unwohlsein Sr. Majestät des Kaisers und Königs, das, wenn auch glücklicherweise an und für sich nur leicht, so doch der argen Kälte wegen den Allerhöchsten Jagdherrn nöthigte, schon Vormittags von Hubertusstock nach Berlin zurückzukehren, empfindlich getrübt, während die Jagd selbft trotz Frost und Schneegestöber außerordentlich glücklich verlief.
Um 9 Uhr Vormittags brach Se. Kaiserliche und Kö⸗ nigliche Hoheit der Kronprinz mit der schon Abends zuvor auf Hubertusstock eingetroffenen Jagdgesellschaft, und zwar mit des Königs von Sachsen Majestät, Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzoge von Mecklenburg⸗Schwerin, den Prin⸗ zen Georg von Sachsen, Friedrich Carl von Preußen und August von Württemberg, sowie dem Hofmarschall Grafen Perponcher und den persönlichen Adjutanten der fürstlichen Gäste zum ersten Triebe, einem Lappjagen auf Rothwild in dem sogenannten Raupenfraß der Oberförsterei Groß⸗Schönebeck auf. Der Oberst⸗ Jägermeister Fürst von Pleß leitete die Jagd unter Mitwirkung des Hof⸗Jägermeisters Freiherrn von Heintze und des Forstmeisters Hildebrandt, welcher den durch eine Fußverletzung behinderten DOber⸗Forstmeister v. Massow vertreten mußte, persönlich. Um 10 Uhr konnte das Treiben beginnen, und wenige Minuten darauf be⸗ wiesen die zahlreichen Schüsse, daß es gut besetzt sei. Ueber 200 Stück Rothwild mit mehreren Hirschen waren im Triebe. Um 111 Uhr ward das Jagen abgebrochen und zum Dejeuner im Jagdzelte gefahren.
Hier waren soeben auch die Berliner Herren, und zwar die General⸗Adjutanten Graf von der Goltz und Graf von Brandenburg, der Vize⸗Ober⸗Stallmeister von Rauch, der Vize⸗ Ober⸗Jägermeister von Meyerinck, die Obersten und Flügel⸗Adju⸗ tanten Fürst Radziwill, Graf Lehndorff und von Winterfeld, sowie die persönlichen Adjutanten des Kronprinzen und des Prinzen Friedrich Carl, Major von Liebenau und Rittmeister von Borcke, eingetroffen, während der Fürst zu Hohenlohe⸗ Langenburg und der Minister des Innern Graf zu Eulenburg, Ersterer Krankheits halber, Letzterer wegen Familientrauer nicht er⸗ schienen waren.
Nach eingenommenem Dejeuner begab sich die Jagd⸗ gesellschaft zu Fuß nach dem nicht weit entlegenen Haupt⸗ jagen auf Roth⸗ und Dammwild, in dem sogenannten langen Gehege der Oberförsterei Pechteich. Die Aller⸗ höchsten und Höchsten Herrschaften wurden auf Kanzeln, die übrige Jagdgesellschaft hinter Schirmen, Erstere gegen Netze, Letztere gegen Tücher gestellt und Beide sehr bald durch dichtes Schneegestöber vor dem Aeugen des Wildes geborgen.
Eine anderthalbstündige allseitige Kanonade war die Ant⸗ wort auf das Anblasen des Jagens und ergab eine Gesammt⸗ strecke von 63 geweihten Hirschen, darunter ein Vierzehn⸗Ender, und mehrere Zwölfer, einigen achtzig Stück Rothwild, acht Schauflern und einigen funfzig Stück Dammwild.
Der Strecke im Walde folgte das Diner im Jagdschlosse und die Heimfahrt hierher.
— Der Bundesrath trat heute zu einer Sitzung zu⸗ sammen.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung des Deutschen Reichstages führte in der Diskussion über den
Etat für das Reichsland Elsaß⸗Lothringen 1876 (S. Nr. 270, 272, 273 d. Bl.) der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler⸗Amt, Wirkl. Geheimer Ober⸗Regie⸗ rungs⸗Rath Herzog, die Gründe an, welche gegen die Auf⸗ hebung des 5. 10 des Organisationsgesetzes in Elsaß⸗Lothringen sprächen. Nachdem noch der Abg. Grumbrecht sich über die Art und Weise des Abg. Windthorst, mit allgemeinen Phrasen zu polemisiren, mißbilligend ausgesprochen hatte, wurde die Dis⸗ kussion geschlossen und Tit. 21 (Dispositionsfonds des Ober⸗ Präsidenten) gegen die Stimme des Centrums, des Abg. Sonne⸗ mann und der elsaßlothringischen Abgeordneten genehmigt.
Beim Etat der Justizverwaltung wurden nach einer ein⸗ leitenden Bemerkung des Referenten Buhl die Klagen des Abg. Winterer über die zu hohen Gehälter der Justizbeamten im Reichs lande von den Abgg. Dr. v. Schulte und v. Cuny als unbe⸗ gründet zurückgewiesen, während der Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) dem Abg. Winterer zustimmte.
Die betreffenden Ausgabetitel wurden mit der nachstehenden Resolution genehmigt: . „Den Reichskanzler zu ersuchen, die gesetzlichen Bestimmungen, in deren Gemäßheit die Friedensrichter neben ihren Gehältern Ge— bühren beziehen, nach der Richtung einer weiteren Erwägung unter= werfen zu wollen, ob es nicht thunlich sei, den eigenen Gebühren— bezug der Friedensrichter aufzuheben und die fraglichen Gebühren definitiv zur Landeskasse zu vereinnahmen, auch darüber demnächst dem Reichstage eine Mittheilung zu machen.“
Bei dem Kapitel: „Handelsgerichte' plädirte Abg. Win⸗ terer für die Aufrechterhaltung dieser Institution, welche ihm durch den bekannten Beschluß der Reichs⸗Justizkommission be⸗ droht erschein. .
Für den Titel 4 dieses Kapitels: „Unterstützungen an ein⸗ geborene Justiz ⸗Aspiranten⸗', 5000 M, schlug die Kommission folgende Bezeichnung vor: Unterstützung von Landesangehörigen, welche sich dem Justizdienste widmen.“
Der Abg. Winterer verlangte die Streichung der Position, da an Rechtskandidaten in Elsaß⸗Lothringen niemals Mangel gewesen, und Abg. Windthorst fürchtete von einer solchen Sub⸗ vention einen nachtheiligen Einfluß auf die für das richterliche Amt nothwendige Eharakterunabhängigkeit.
Diesen Rednern stimmte Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) bei, während der Bundeskommissar, Direktor im Reichskanzler⸗ Amt Herzog, der Abg. Graf Bethusy⸗Hue und der Referent Abg. Buhl für die Bewilligung plädirten, welche das Haus auch gewährte; desgleichen wurden die übrigen Titel dieses Ka⸗ pitels bewilligt. .
Beim Etat der Verwaltung des Innern unterzog nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Nieper der Abg. Winterer besonders die Kreis⸗Direktionen, den Grundstein der gegenwärtigen Verwaltungsorganisation, einer sehr mißgünstigen Kritik, welche der Abg. Simonis ebenfalls an den Straf⸗ und Besserunganstalten übte.
Zu Kap. 32: Unterhaltung der Kriegergrabstätten 9650 M6, wozu im Extraordinarium noch 16000 M6 treten, lag ein An⸗ trag des Abg. Kryger (Hadersleben) vor: 1) daß sämmtliche der Bevölkerung von Elsaß⸗Lothringen alljährlich erwachsenden Ausgabeposten zur Unterhaltung der Grabstätten für die ge⸗ fallenen deutschen Krieger ein für allemal aus dem Haushalts⸗ Etat von Elsaß⸗Lothringen gestrichen werden; 2) daß fortan auf Kosten des Staates keine Grabstätten gefallener Krieger errichtet werden dürfen; 3) daß nur solche Grabstätten gefallener Krieger auf elsaß ⸗ lothringischem Boden errichtet werden dürfen, für deren Errichtung und Unterhaltung das Volk durch freiwillige Gaben die nöthigen Summen zusammengebracht hat, dessen Ablehnung dec Referent Abg. Nieper Namens der Kommission empfiehlt. Abg. Duncker gab zu, daß sich über Gefühle rechten ließe, und wenn sich die Elsaß Lothringer durch diese Ausgabe wirklich verletzt fühlten, so wäre er dafür, die Position des Ordinariums abzusetzen, bei der außerordentlichen Ausgabe aber eine Resolution anzunehmen, in der der Reichskanzler aufge fordert wird, eine Abänderung der Bestimmungen des Gesetzes vom 2. Februar 1872 in dem Sinne herbeizuführen, daß die Kosten des Ankaufs von Kriegergrab⸗ stätten vom Reiche übernommen werden.
Der Antrag Kryger wurde gegen die alleinige Stimme des Antragstellers abgelehnt, die Position des Ordinariums mit der knappen, durch Auszählung festzustellen den Majorität von 111 gegen 103 Stimmen (Centrum, Fortschrittspartei, Elsässer und Polen) gene- migt, desgleichen die 16000 (SY extraordinärer Ausgabe. Die Resolution Duncker wurde ebenfalls angenommen.
Die sämmtlichen übrigen Titel des Etats wurden anstands⸗
ebenso wie die des Etats für Handel und Gewerbe, für Wasser⸗ und für Wegebau wurden anstandslos bewilligt. Beim Schlusse des Blattes stand der Etat der allgemeinen Finanzverwaltung zur Berathung und hatte der Abg. Simonis das Wort.
— Von Seiten des Auswärtigen Amts ist in Diesen Tagen eine Sammlung der deutschen Auslieferungs⸗ verträge herausgegeben worden, welche einen korrekten Abdruck der vom Deutschen Reiche, vom früheren Norddeutschen Bunde, von Preußen und von Elsaß⸗Lothringen mit ausCwärtigen Staaten über die Auslieferung flüchtiger Verbrecher abge⸗ schlossenen, zur Zeit noch in Kraft bestehenden Verträge und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen enthält. Vor⸗ angeschickt ist eine einleitende Uebersicht, welche die von den ein⸗ zelnen deutschen Bundesstaaten abgeschlossenen, noch gültigen Verträge gleicher Art erwähnt und angiebt, wo die amtliche Publikation derselben erfolgt ist. Die Sammlung ist im Verlage der Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei (R. von Decker) erschienen.
— Ueber den Schiffbruch des Bremer Dampfer „Deutsch⸗ land“ ist dem Auswärtigen Amt eine Reihe von Mitthei⸗ lungen zugegangen, welche die anderweitigen Nachrichten im Wesentlichen bestätigen. Unmittelbar nachdem der Un⸗ glücksfall hier bekannt geworden, war der Kaiserliche Bot⸗ schafter in London beauftragt, den Verunglückten Hülfe und Unterstützung zu Theil werden zu lassen, und zu gleichem Zwecke der Kaiserliche General⸗Konsul in London mit Wei⸗ sung versehen. Von Beiden liegen nunmehr Berichte vor. Danach sind gerettet von den Passagieren 48 Männer und 15 Frauen und Kinder, von der Mannschaft 86. Einige der Geretteten sind noch krank, zwei wünschten, nach Deutschland zurückzukehren; die Uebrigen, theils amerikanische Bürger, theils Auswanderer, werden nach New⸗Jork befördert.
Die amtliche Todtenschau ist bis zum 14. d. M. ausgesetzt, weil die Geschworenen sich noch vergewissern wollen, ob die coastguard rasch genug zur Hand war. .
Die Namen der Verunglückten, 20 Mann von der Besatzung und 40 Passagiere, haben wegen Verlustes der Schiffspapiere und da eine Identifizirung der Leichen durch die bei der Kürze der Fahrt ungenügende Bekanntschaft erschwert ist, noch nicht ge⸗ nau festgestellt werden können. Sobald dies geschehen und Näheres über die Strandung des Schiffes bekannt geworden ist, werden weitere Mittheilungen an dieser Stelle folgen.
— Vom 24. bis 30. November 1875 hat die Preußische Bank an Gold angekauft: in Münzen für 4. 426,713 (0, in Barren für 1,311,153 6; vorher seit dem 18. September 1875 in Münzen für 39,214, 630 S, in Barren für 17,644,850 S; zusammen in Münzen für 43,641,343 „S, in Barren für 18, 956, 003
— In den deutschen Münzstätten sind bis zum 4. Dezember 1875 geprägt: an Goldmünzen: 957,417, 920 M Doppelkronen, 293, 028,000 S Kronen; hiervon auf Privat⸗ rechnung: 66,612,710 S; an Silbermünzen: 23,743,765 M6 5⸗Narkstücke, 102, 869, 780 S 1⸗Markstücke, 7,533, 632 SY 50⸗
los bewilligt, worauf sich das Haus um 4 Uhr bis Sonnabend 11 Uhr vertagte. 5
— In der heutigen (25.) Sitzung des Deutschen Reichs⸗ei
tages, welcher am Tische des Bundesrathes der Präsident des Reichskanzler⸗Amts Staats⸗Minister Dr. Delbrück, der Bundes⸗ bevollmächtigte Wirkliche Geheime Rath von Möller, und der Direktor im Reichskanzler⸗Amte, Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Herzog, mit andern Kommissarien beiwohnten, wurde die zweite Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, be⸗ treffend die Feststellung des Landeshaushalts⸗Stats von Elsaß⸗Lothringen für das Jahr 1876, auf Grund des mündlichen Berichtes der XI. Kommission fortgesetzt, und zwar mit der Berathung des Etats der geistlichen Ange⸗ legenheiten, dessen Titel sämmtlich andstandslos genehmigt wurden. Beim Etat des Unterrichts verwahrte sich bei der Position „Uni⸗ versität Straßburg“, nach einem einleitenden Vortrage des Referenten Nieper, der Abg. Westermayer gegen die Angriffe des Abg. Oncken in erster Lesung, als sei er ein Feind der freien Wissenschaft. Der Abg. Oncken erwiderte, daß, wer sich einer fremden Autorität unbedingt unter⸗ wirft, die freie Wissenschaft nicht fördern könne. Der Abg. Windthorst wies die Angriffe des Abg. Oncken zurück, wollte aber eine solche Debatte im Interesse des Friedens nicht fort⸗ setzen. Die Position wurde bewilligt.
Zu Kap. 42 „Niederes Unterrichtswesen“ beklagte sich Abg. Winterer über die widerrechtlichen Eingriffe des Staates in das Erziehungsrecht der Eltern durch den Zwang, mit welchem man die Kinder zu dem Besuche der Staatsschulen nöthige, und unter⸗ zog einzelne Maßregeln der Regierung auf dem Gebiete der Schulverwaltung einer sehr mißgünstigen Kritik. Der Abg. Duncker entgegnete, daß er auf die einzelnen Beschwerden des Vorredners nicht eingehen könne, doch müsse er sagen, die Abgeordneten des Reichslandes führten nicht einen Kampf gegen die Unterdrückung, sondern für die Herrschaft. Als Referent für das Unterrichts⸗ wesen in der Kommission müsse er nach den Verhand⸗ lungen des Landesausschusses behaupten, daß sich der Vorredner und seine Partei in dieser Beziehung nicht in Einklang mit der reichsländischen Bevölkerung befänden. Uebrigens sei er und seine politischen Freunde für voll ständige Unterrichtsfreiheit. Ihm trat der Abg. Dr. Reichen⸗ sperger (Crefeld) entgegen, indem die von dem Abg. Duncker vertretenen Ansichten über die Berechtigung der Staatsschule die Staatsomnipotenz verkündigten, daß man vielmehr der Familie dies Recht einräumen müßte, für eigene Kosten ihre Kinder in die Schale zu schicken. welche ihrer religiösen Ueberzeugung entspricht. Die Position wurde bewilligt. Bei der Position: „‚Unterstützung an Gemeinden, welche kein Schulgeld erheben, 8000 M“, behandelte der Abg. Simonis wiederum das Thema über den gemeinschaftlichen Unterricht bei⸗ der Geschlechter in den Volksschulen, gegen welchen er energisch protestirte. Die Position wurde bewilligt. Bei der Position: „Unterstützung von Mittelschulen und Erhaltung von deutschen Schulen im französischen Sprachgebiet 12,000 , legte der Abg. Oncken dar, daß, wenn die Regierung dem Wunsche einer Partei des Landesausschusses von Elsaß⸗Lothringen auf Wiedereinführung des zwangsweisen Unterrichts in der fran⸗ zösischen Sprache nachgeben würde, sie das System des zweiten französischen Kaiserreichs auf Ausrottung der deutschen Sprache fortsetzen würde, eine Anschauung, welche von dem Referenten Abg. Nieper auf das richtige Maß zurückgeführt wurde. Die Position wurde bewilligt. Bei den Einmaligen Ausgaben befürwortete der Abg. Duncker einen Neubau der Universität Straßburg, um die verschiedenen Fakultäten, welche jetzt in vier verschiedenen Lo⸗ kalen sich befinden, im Interesse der Lehrenden und Lernenden
liabischnigftücke, 19 587 350 S 60 3 26⸗ Pfennigstücke. an
riedlan münzen: 11,692. 121 M 70 3 10⸗Pfennigstücke, 6,261,010 nrich N 3 5⸗Pfennigstücke; an Kupfermünzen: 4 514,691 60
z ge 2⸗Pfennigstücke; 2,417,411 S 31 8 1⸗Pfennigstücke. Gesammtausprãgung: an Goldmünzen: 1,250 445,920 MS; an Silbermünzen: 153,834,527 6 60 g; an Nickelmünzen: 17,953,132 6 55 3; an Kupfermünzen: 6, 932, 102 S 73 3.
— Das General⸗Postamt richtet auch in diesem Jahre an das Publikum in dessen eigenem Interesse das Ersuchen, mit der Einlieferung der Weihnachtssendungen bald zu beginnen, die Packete haltbar zu verpacken, genau und deutlich zu adressiren und, zur Beschleunigung des Be⸗ triebes, zu fran kiren.
— Im weiteren Verlaufe der gestrigen Sitzung der außerordentlichen Generalsynode nahm die Versamm⸗ lung Alinea 1 und 3 des 5. 29 nach dem Wortlaute der Re⸗ gierungsvorlage, Alinea 2 und 4 mit den Amendements des Synodalen Dr. Gierke an.
Letzterer begründete alsdann sein, dem §. 29 als Alinea TJ. neu anzufügendes Amendement:
„Aenderungen der Kirchenverfassung in Bezug auf die Zusammen⸗ setzung oder Befugnisse der Gemeinde Organe oder der Synoden kön⸗ nen nur mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stun men heschlossen werden.“
Eine derartige Bestimmung finde sich, nach Ansicht des Redners, in allen übrigen nichtkirchlichen Verfassungen, sei es, daß sie Staatswesen oder Vereine regeln. Und die kirchliche Verfassung bedürfe dieser Bestimmung um so mehr, als gerade sie möglichst seltenen Veränderungen unterzogen werden solle.
Der Synodale Dr. Wachler (Breslau) sprach sich in ent⸗ gegengesetztem Sinne aus, und hielt den vom Antragsteller ge⸗ forderten Schutz für die Kirchenverfassung nicht für ein wesent⸗ liches Bedürfniß, sondern sogar schädlich für die Kirche. Die Regierungs vorlage genüge hierbei vollständig.
In ähnlichem Sinne sprach sich der Präsident des Evan⸗ gelischen Ober⸗irchenraths Dr. Herrmann aus. Eine Ableh⸗ nung des Antrages empfehle sich, da die zu schaffenden oder geschaffenen Institutionen noch zu neu seien, daß trotz des besten Willens sich doch Mängel in der Verfassung finden, deren Be⸗ seitigung man nicht erschweren dürfe.
Der Schluß der Diskussion wurde angenommen, Amendement aber in der Abstimmung verworfen.
Als neu anzufügendes Alinea 6 brachte Dr. Gierke noch folgendes Amendement ein:
Eine Verfassungsänderung, welche die in dieser Ordnung (8§. 6 Nr. 3 und 5. 8) der landes kirchlichen Gesetzgebung gezogenen Grenzen zum Nachtheil der Provinzialsynoden oder der Gemeinde⸗Organe er⸗ weitern soll, bedarf überdies der Zustimmung der Mehrheit der Provinzialsynoden. Eine Einschränkung oder Beseitigung der den Provin ia spar den Westfalens und der Rheinprovinz in 8. 9 diser Ordnung eingeräumten Befugnisse kann nur mit ausdrücklicher Zu⸗ stimmung dieser Synoden erfolgen.“
Der Synodale Klapp (Vandsburg) sprach gegen den An⸗ trag; der Synodale Dr. Gierke (Breslau) motivirte denselben damit, daß er eine Beruhigung der Gemeinden sein werde. Hier sei die Zustimmung der Provinzialsynoden an ihrem rechten Platze. Man habe gesagt, dieselben fördern den Partikularis⸗ mus, derselbe sei aber hier vollkommen berechtigt.
Von formeller Seite beleuch:ete der Synodale Dr. Nieden (Coblenz) den Antrag, dessen Ablehnung er empfahl. Nachdem sich noch der Präsident Dr. Herrmann und der Synodale Krummacher (Brandenburg) gegen den Antrag er⸗ klärt, wurde derselbe von der Synode verworfen.
Der 5. 30 lautet:
das
in einem Lokale zu vereinigen. Die betreffenden Posttionen,
Der Synodalvorstand sorgt für die Aufzeichnung, Redaktion und Beglaubigung der Sitzungsprotokolle. Bei der Aufzeichnung kann er
von Mitgliedern der Synode unterstützt werden, welche sich auf Ein ⸗ ladung des Vorftandes diesem Geschãfte unterziehen.
Ein Amendement des Synodalen Schniewind (Elberfeld) wollte ftatt ‚Synodalvorstand! das Wort „Präsidium, gesetzt haben. Die Synode vermarf feinen Antrag und nahm den Paragraphen nach der Regierungsvorlage an.
Die Versammlung beschloß nun, in die Berathung der SS. 19 und 20, welche die Wahl des Synodalvorstandes und 33 Synodalrathes betreffen, einzutreten.
Der 5. 19 lautet:
Die Generalsynade wählt ihren Vorstand auf eine Synodal— periode von sechs Jahren. Derselbe tritt jedoch erst außer Funk— lion, nachdem der neue Vorstand gebildet ist (8. 26) .
Der Spnodalvorstand besteht aus einem Vorsitzenden (Präses), aus cinem Stelloertreter desselben (Vize Präses] und aus fünf Bei— sitzemn (Assesseren). Für die Beisitzer werden Ersatz männer gewählt, welche Fei Verhinderung der ersteren in den Vorstand berufen werden.
Scheiden bei nicht versammelter Synode sewohl der Präses als sein Stellvertreter aue, so wählen die Beisitzer unter sich für die Restzeit einen Vorsttzenden. .
Hierzu sind folgende Anträge gestellt:
I vom Synodalen Graf v. Krassow:
Im Absatz 2: . .
1) di Zahl der Beisitzer von fünf auf sieben zu erhöhen; 2) zu dem Worte Beisitzern· den Zusatz hinzuzufügen:
unter denen wenigstens drei Geistliche sein müssen“;
2 vom Snnodalen Schniewind (Elberfeld):
Die Generalsynode wolle beschließen;
Das Alinea 1 des §. 19 dahin abzuändern:
„Die Generalsynode wählt bei ihrem Beginne für die Dauer jhrer Verhandlungen einen Prästdenten, einen Vije⸗Präsidenten und pier Schriftführer; am Schlusse ihrer Verhandlungen wählt sie den Synodalvostand auf eine Synodalperiode von 6 Jahren. Letz. frer tritt erst außer Funktion, nachdem der neue Vorstand ge— büdet ist. (26)
Der Synodale Schniewind begründete sein Amendement damit, daß die Mitglieder der Synode sich erst im Laufe der Session kennen lernen müssen, ehe sie zu einer so wichtigen Wahl, wie der des Synodalvorstandes, schreiten.
Gegen diesen Antrag sprach der Synodale Zöckler (GHreifs⸗ wald), da auf kirchlichem Gebiete so wenig als möglich Wahl⸗ agitationen ins Leben zu rufen seien. .
Von dem Synodalen Dr. Techow (Berlin) war zum Schniewindschen Antage das Unteramendement gestellt, hinter dem Wort „Schriftführer“ zu setzen: „Sie bilden das Kirchen⸗ prãsidium ). ö, .
Der Synodale v. d. Goltz (Bonn) erklärte sich zunächst gegen das Amendement v. Krassow, das den kollegialischen Vor⸗ stand zu stark mache, und sprach für das Amendement Schnie⸗ vind. In Bezug auf die Kontinuität der Synoden empfehle sich, daß die Mitglieder des Synodalvorstandes die gebornen Mitglieder der nächsten Generalsynode sein müssen.
Nachdem der Synodale Hegel (Berlin) an Stelle des er⸗ krankten Grafen von Krassow dessen Antrag begründet und für den Antrag Schniewind sich ausgesprochen, erklärte der Präsident des Evangelischen Ober⸗Kirchenrathes, Dr. Herrmann, daß er nicht in der Lage sei, den Antrag Krassow annehmen zu können. Die Erhöhung der Zahl der Mitglieder könne nur nachtheilig sein und gefahrbringend werden. Ebensowenig könne er der Beflimmung beipflichten, gemäß welcher ein Minimum der geist⸗ lichen Mitglieder im Synodal⸗Vorstande festgesetzt werden solle. Was das Amendement Schniewind betreffe, so seien die ange⸗ führten Gründe gegen die sofortige Wahl des Synodalvorstandes zutreffend, und das Kirchenregiment habe deshalb gegen den Antrag keine Einwendung zu machen. Bezüglich der vom Sy⸗ nodalen v. d. Goltz (Bonn) erwähnten Kontinuität der Synode sei zu erwidern, daß neben den erwählten auch ernannte Mitglieder existiren, und es sei anzunehmen, daß die Männer, die durch ein allseitiges Vertrauen in den Synodal⸗ vorstand berufen wären, auch von Neuem gewählt werden. Eine absolute Sicherheit gebe freilich nur der ausgesprochene Satz, daß diese fünf Mitglieder geborene Mitglieder der nächsten Generalsynode sein sollen.
Der Synodale Dr. Techow (Berlin) fand in dem Antrag Schniewind eine wesentliche Verbesserung der Regierungsvorlage.
An der weiteren Debatte betheiligten sich och die Synodalen v. d. Goltz (Bonn), v. Kleist⸗Retzow. Rogge (Potsdan), Dr. Erdmann (Breslau) und der Unter⸗Staatssekretär Sydow.
Ein vorliegender Antrag auf Schluß ward mit großer Mehrheit angenommen. . ;
Bei der erfolgenden Abstimmung wurde Alinea 1 mit den Amendements Techow und Schiewind angenommen. In Alinea ? wurden die Worte Präfes, Vizepräses und Assessoren gestrichen; das Amendement v. Krassow wurde verworfen, und das Alineag alsdann angenommen. Alinea 3 fand ebenfalls eine über⸗ wiegende Majoritãt.
Der 5. 20 der Vorlage lautet:
Die Generalsynode wählt ferner auf die Synodalperiode don sechs Jahren siebzehn Mitglieder, welche zusammen mit, dem Vor— stande den Synodalrath bilden. Von den Gewählten müssen je drei den Provinzen Preußen, Brandenkurg und Sachsen, je zwei den er n Pommern, Schlesien und der Rheinprevinz, Je eines den
tovinzen Posen und Westfalen angehören. Die Funktien des , . endet mit der Eröffnung der nächsten ordentlichen eneralsyn 25).
Inne gie e. des Synodalraths werden Ersatzmänner gewählt, welche bei Verhinderung der ersteren zur Funktion berufen werden. ;
Hierzu liegen eine Reihe Amendements vor von den Syno⸗ dalen von Kleist⸗Retzow, Schniewind (Elberfeld), Boretius (Halle), Wunderlich (Breslau) und Krummacher (Brandenburg),
Es entstand eine längere Debatte über die Vertheilung der Stimmen an die Provinzen, an der sich die Synodalen Wun⸗ derlich (Breslau), von Fleist⸗Retzow. Hegel (Berlin), Nieden Coblenz), Rogge (Potsdam), v. d. Ren (Obernfel de), Boretius Halle), Erdmann (Breslau), Fabri (Barmen), der Präsident Hr. Herrmann und Ober⸗onsistorial⸗Rath Hermes bet heiligten, sl Die Versammlung nahm schließlich den Paragraph in
olgender ung an:
0 . wählt am Schlusse der Synode auf die Synodalperiode von sechs Jahren achtzehn Mitglieder, welche zu⸗· ammen mit dem Synodalvorstande den Synodalrath bilden. Von den Gewählten müssen je drei den Provinzen Preußen Bran ˖ denburg und Sachsen, je zwei den Provinzen Pommern, Schlesien,
estfalen und der Rheinprovinz und eines der Probinz Posen angehören. Die Funktion des Synodalrathes endet mit der Eröff— nung der nächsten ordentlichen Generalsynode (56. 25) .
Fur die Mitglieder des Synodalraihs werden Ersatzmänner ge. . welche bei Verhinderung der ersteren zur Funktion berufen
erden.
Fallz eine Schließung der Synodalversammlung (8. 21) erfolgt, bevor der Syndodalvorstand und der Synodalrath gewählt sind, so il. der bisherige Synodalvorstand und der bisherige Synodalrath
estehen.
Darauf wurde die Sitzung geschlossen.
— Die heutige (15) Sitzung der außerordentlichen Ge⸗ neralsyhnode wurde um 12 Uhr 30 Minuten durch den Vor⸗ sitzenden, Grafen zu Stolberg⸗Wernigerode mit geschäftlichen Mittheilungen eröffnet. ; ,
Auf der Tagesordnung stand die Spezialdiskussion über §§. 31 —37 der Regierungs vorlage, welche den Synodalvorstand und Synodalrath betreffen.
Der 5. 31 lautet: ö. =
Als seibständiges, von dem Synodalpräses geleitetes Kollegium
hat der Vorstanꝰ der Generalsynode den folgenden Wirkungekreig: I) Er erledigt die ihm von der Kirchenregierung gemachten Vor= agen. ö 2) Er besch ließt über die in seiner eigenen Mitte gestellten An⸗ träge auf Beseitigung von Mängeln, welche bei der Ausführung der Kirckengesetze bervortreten. Beschlüsse der letzteren Art gehen, sofern ihnen im Verwaltungswege entsprochen werden kann, als Anträge an den Evangelischen Ober⸗Kirchenrath. Verlangt ihre Ausführung den Weg der Gesetzgebung, so kann der Syne dal⸗Vorstand entweder zie Beschreitung desselben bei der Kirchenregierung beantragen, oder selbst einen Gesetzentwurf behufs seiner Einbringung in der Generalsynode ausarbeiten (8. 5).
3) Er vertritt die nicht versammelte Generalsynode wenn An- ordnungen, welche regelmäßig der beschließenden Mitwirkung der Ge⸗ ueralsylode bedürfen, wegen ihrer Unaufschieblichkeit durch kirchen⸗ regimentlichen Erlaß provisorisch getroffen werden sollen. Solche Er⸗ lasse können nur ergehen, wenn der Synedalvorstand sowohl die Un⸗ aufschieblichkeit anerkennt, als auch ihrem Inhalte zustimmt, und mit ausdrückli er Erwähnung dieser seiner Mitwirkung. Sie sind der nächsten Generalsynode zur Müfung und Genehmigung vorzulegen und, wenn die letztere versagt wird, außer Wirksamkeit zu setzen.
4) Er bereitet die nächste Versammlung der Generalsynode, so⸗ weit ihm dies obliegt, vor, ins besondere durch Yrüfung der Legitima—⸗ sionzn und Feststellung des der Generalsynode abzustattenden Berichts
236. ö, 5) In Bezag auf die vorangegangene Versammlung erledigt er die zur Ausfübrung ihrer Beschlüsse erforderlichen Geschäfte und sorgt für den Druck und die Vertheilung der Synodalprotokolle.
6) Er verwaltet die General⸗Synodalkasse (5. 35).
Verlangt der Synodalvorstand, bevor er sich in Angelegenheiten der unter Nr. 2 und 3 bezeichneten Art schlüssig macht, eine gemein⸗ schaftliche Berathung mit dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath, so hat der letztere eine sosche zu veranstalten.
Hierzu liegt vom Synodalen Dr. Schrader (Königsberg) folgender Abänderungsantrag vor:
Die Generalsynode wolle beschließen:
ID in 5. 31 Zeile 1 die Worte: von dem Synodalpräses ge⸗ leitetes zu löjchen;
27 in 5. 31 Nr. 2 statt der Worte (Zeile 3): „welche bei der Ausführung der Kirchengesetze hervortreten“ zu setzen: „bei der kirchlichen Gesetzgebunz und Verwaltung hervortreten“;
3) im §. 31 als Nr. 7 aufzunehmen: .
„Er hat die Jahresrechnungen, welche der Generalsynode und dem Synodalrath von dem Evangelischen Ober⸗Kirchenrath zur Entlastung vorzulegen sind (58 10 und 36), einer Vorprüfung zu unterziehen und die darüber aufgenommene Verhandlung dem evan—⸗ gelischen Ober ⸗Kirchenrath zur Kenntnißnahme und dann mit den Rechnungen der Generalsynode und dem Synodalrathe mitzutheilen.
Die Synodalen v. Kleist⸗Retzow und Hegel (Berlin) bean⸗ tragen Nr. 1J zu streichen und diese Nummer bei den über den Synodalrath handelnden Paragraphen wieder aufzuführen; Nr. 2 aber eine Fassung zu geben, welche dahin geht, den Synodal⸗ vorstand zu einer bloßen geschäftsführenden Kommission zu machen und viele der diesem Körper durch die Vorlage zugedachten Funk⸗ tionen dem Synodalrath zu übertragen. .
Nachdem die Synodalen v. Kleist⸗Retzow und Hegel ihren Antrag in längerer Rede begründet, ergriff beim Schluß des Blattes der Synodale Frhr. v. d. Goltz (Bonn) das Wort.
— Das Gesetz über die Vermögensverwaltung in den ka⸗ tholischen Kirchengemeinden vom 20. Juni d. J. setzt im §. 19 voraus, daß die Kirchenvorstände sich im Besitze eines Amtssiegels befinden. Demgemäß und auf Grund des §. 60 Absatz 1 des Gesetzes hat der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten bestimmt, daß für jeden Kirchenvorstand ein Amtssiegel mit folgender Inschrift zu beschaffen ist: 2
„Kirchenvorstand der katholischen Pfarrgemeinde (Missions⸗ Pfarrgemeinde, Filialgemeinde, Kapellengemeinde ꝛc. zu .. .., Kreis z
— Der Courierzug 4 der Königlichen Ostbahn traf heute um 9 Uhr 35 Minuten, also mit 3 Stunden und 15 Minuten Verspätung, hier ein. Grund: Die Strecke zwischen Marienburg und Simonsdorf wurde durch den daselbst liegen gebliebenen Zug 317 gesperrt.
Lauenburg. Ratzeburg, 9. Dezember. Der Landtag erledigte in zweitägiger Sitzung den Rest der Tagesordnung vom 25. v. Mts. Der von der Regierung vorgelegte Gesetz⸗ entwurf, betreffend Aufhebung der Stolgebühren, wurde in sei⸗ nem Prinzip, letztere durch eine Kirchensteuer zu ersetzen, mit 12 gegen? Stimmen abgelehnt. Dahingegen nahm die Versamm⸗ lung den von der Kommission ausgearbeiteten Entwurf mit allen gegen eine Stimme in erster Lesung an. Nach demselben wer⸗ den die Proklamations⸗ und Trauungsgebühren, sowie die Gebühren für Atteste auf den Landeskammunalfonds übernom⸗ men. Falls das noch nicht ganz festgestellte Budget solches ge⸗ stattet, wird in der zweiten Lesung em Gleiches auch bezüglich der Taufgebühren beschlossen werden. Hinsichtlich der Gebühren⸗ pflicht für Beichte, Konfirmation und Beerdigungen verbleibt es wie bisher. — Die Wegeordnung wurde endgültig angenommen und dadurch eine Angelegenheit, die seit 20 Jahren schwebt und viele Arbeit verursacht hat, zum glücklichen Abschluß gebracht. — Ebenso wurde das Gesetz, betreffend die Verwaltung der Domanial⸗Anleihe, angenommen.
Bayern. München, 8. Dezember. Das erzbischöf⸗ liche Ordinariat München hat bezüglich der Civilehe eine Instruktion an alle Dekanate und Pfarrämter erlassen. Gleiche Instruktionen werden voraussichlich auch von den andern Ordinariaten des Landes erlassen werden, da dieser Gegenstand auf der letzten Konferenz der bayerischen Bischöfe in Eichstätt zur Berathung gelangt sein soll. — Der Justiz⸗Minister Dr. v. Fäu stle ist gestern aus Berlin hierher zurückgekehrt; der Rückkehr des Staats. Ministers des Aeußern v. Pfretzschner wird erst gegen Ende kommender Woche entgegengesehen. Nachdem Abg. Rentner Jacob aus der Kammer ausgetreten ist und die im Wahlbezirke Kaiserslautern gewählten Ersat⸗ männer auf den Eintritt in die Kammer verzichten, hat in diesem Bezirk alsbald die Wahl eines neuen Abgeordneten stattzufinden.
Baden. Karlsruhe, 8. Dezember. Auf Anordnung des Ministeriums müssen die in der Breisacher Bußgürtel-Ange⸗ legenheit kompromittirten zwei barmherzigen Schwestern ab⸗ berufen werden und dürfen überhaupt im Großherzogthum nicht mehr zur Verwendung kommen, weil dieselben ohne Anordnung des Arztes der Kranken an beiden Sdãnden und an einem Fuße Schröpfföpfe gesetzt haben 1c, während die von Arzte verordne=
ten Arzneien der Kranken nicht gegeben wurden. Prãbendar
86 hat seine Klage gegen die Betheiligte und den Bezirksarzt ürth in derselben Geschichte zurückgenommen, geleitet von der Rücksicht auf seine Seelsorgerstelle und der Absicht, weitere Ver⸗ wicklungen und daraus entstehende Feindschasten abzuschneiden.“
GSessen. Darm stadt, 9. Dezember. Nachdem die Landes⸗ synode die Seala der Pfarr⸗Besoldungsklassen nach der Zahl der Dienstjahre angenommen hatte, berieth sie heut die Frage, ob denn das Vorrücken in die höheren Klassen rein nach der Anciennetät stattfinden solle. Um dies, je nach der Per⸗ sönlichkeit und allen in Frage kommenden Verhältnissen und Rücksichten etwas bedenkliche Prinzip reguliren zu können, muß das Kirchenregiment eine diskretionäre Gewalt haben, und hatte es zu diesem Zweck von der fünften Gehaltsklasse an als Bedingung neben tadellosem Verhalten und gewissenhafter Dienstführung „auch die bewährte Tüchtigkeit“ und die Schwierigkeit des Amtes als maßgebend aufgestellt. Diese Bestimmungen, namentlich „die bewahrte Tüchtigkeit“, erregten großes Bedenken unter den Geist⸗ lichen, und hat sich die Synode nur nach eingehender Berathung und mit Abwerfung vieler Anträge dafür entschieden, daß bis zur fünften Gehaltsklasse (3200 6) die Anciennetät zureiche, dann aber das Vorrücken durch die Ansicht des erweiterten Ober⸗Konsistoriums (3utreten des Synodal⸗Ausschusses) bedingt sein soll.
Anhalt. Dessau, 9. Dezember. In der heutigen Plenarsitzung des Landtags referirte der Abg. Franke über einen Gesetzentwurf, die Ergänzung der Brandkassenordnung vom 2. Februar 1867 betr. Es handelt sich darum, daß statt der vereidigten Baugewerksmeister bei eintretenden Vakanzen nunmehr auch andere selbständige Bauhandwerker unter gewissen Bedingungen zur Abschätzung von Bauten befugt sein sollen. Eine dieser Bedingungen in der Regierungsvorlage lautet: Falls dieselben über eine genügende wissenschaftliche Vorbildung sich auszuweisen vermögen. Da eine solche doch nur auf akademi⸗ schen und überhaupt höheren Lehranstalten erzielt werden könne, stellt Reierent den Antrag, dafür „stheoretische Vorbildung“ zu setznn. Der landesherrliche Kommissar erklärte, daß die Staats⸗ Regierung mit dieser Aenderung einverstanden sei, und der Ge⸗ setzentwurf wurde dann mit der vom Abg. Franke beantragten Modifikation angenommen.
Oesterreich⸗(angarn. Wien, 9. Dezember. Erzherzog Karl Ludwig ist am 5. d. M. Morgens auf einer Reise von Florenz nach Wien in Triest angekommen und hat daselbst wegen eines leichten Unwohlseins im „Hotel de la Ville“ Aufent⸗ halt genommen. In dem Befinden Sr. FKaiserlichen und König⸗ lichen Hoheit trat schon am selben Tage eine Besserung ein, und die „Triester Zeitung“ vom Jꝛẽ. d. meldet, der Gesundheits zustand des Erzherzogs habe sich an diesem Tage abermals gebessert, und es dürfte Derselbe schon in den nächsten Tagen in der Lage sein, die Rückreise nach Wien antreten zu können.
— Das Abgeordnetenhaus begann die Spezialdebatte über das Budget und nahm mehrere Titel, darunter den Dis⸗ positionsfonds, an. .
— 10. Dezember. (W. T. B.) Der Ausschuß des Ab⸗ geordnetenhauses zur Vorberathung des Strafgesetz es hat mit 6 gegen 4 Stimmen den Antrag des Referenten auf Ab⸗ schaffung der Todes strafe angenommen und sich nur für Bei⸗ behaltung der Todesstrafe in Standrechtsfällen und zwar mit allen gegen eine Stimme ausgesprochen. Der Justiz⸗Minister Glaser hatte aus mehrfachen Gründen die Beibehaltung der Todesstrafe befürwortet.
Pest, 9. Dezember. Imꝙ Ab geordnetenhause legte der Finanz⸗Minister Szell einige Steuergesetzentwürfe vor, die dem Finanzausschusse zugewiesen wurben. Hierauf wurde die Debatte über den Steuergesetzentwurf fortgesetzt. Spetozar Mileties ver⸗ weigerte die Annahme des Steuererhöhungsgesetzes so lange die ungarische Sprache allein in Ungarn geduldet und nichtmagya⸗ rische Nationalitãten geknechtet würden. Benjamin Kallay glaubte, daß die Steuererhöhung bereits die Steuergrundlage angreife und deshalb nicht votirt werden könne. Albert Nemeth forderte Unabhängigkeit der Armee, des Bankwesens und des Zollterri⸗ toriums. Nur dann werde Ungarn neue Steuern ertragen können und wollen. Nach einigen anderen Rednern der Opposition er⸗ griff der Minister⸗Präsident Tisza das Wort und charakterisirte in scharfen Worten die unpatristische Haltung der Qpposition. Die Steuererhöhung sei eine bittere Med izin, aber auch die Krankheit sei schwer. Man habe statt einer Steuer⸗ erhöhung eine Luxus steuer vorgeschlagen, allein eine Luxussteuer werde nur eine Verringerung des Konsums der Luxusartikel und nicht eine Erhöhung des Einkommens zur Folge haben. Eine Luxussteuer, die einträglich wäre, würde eine Steuer auf den übertriebenen Redelurus des ungarischen Parlamentes sein. Nachdem noch Graf Ferdinand Zichy gegen den Gesetzentwurf gesprochen, wurde die Sitzung geschlossen.
— Der Gesetzentwurf betreffs Erhöhung der Einkom⸗ mensteuer würde, wie bereits gemeldet, in der Generaldebatte mit 232 gegen 67 Stimmen angenommen. Gegen den Entwurf stimmten mit der äußersten Linken die Opposition der Rechten, die Kroaten, Sachsen und einige Mitglieder der liberalen Partei. In der Spezialdebatte ward der Gesetzentwurf unverändert ge⸗ nehmigt.
Schweiz. Bern, 10. Dezember. (W. T. B.) Nach der von der Bundesversammlung vorgenommenen Wahl besteht der Bundesrath für das nächste Jahr aus den seitherigen Mit⸗ gliedern: Dr. Welti (Aargau), Dr. Schenk (Bern), Scherer (Zürich) und den neu gewählten Ruchonn-t (Waadt), Dr. Heer (Glarus), Anderwerth (Thurgau) und Dammer (Solothurn). Dr. Welti (Aargau) ist zum Bunde s⸗Präsidenten, Dr. Heer (Glarus) zum Vize⸗-Präsidenten und Schieß zum Kanzler ge— wählt worden.
Großbritannien und Irland. London. 9. De⸗ zember. Ueber den Aufenthalt des Prinzen von Wales in Indien liegen heute folgende Nachrichten vor:
Der Prinz von Wales besuchte in Colom bo auf Ceylon am 8. d. Sie Cocosgnußölfabrik der Herren Leechman & Co. und nahm Pig ver. schiedenen Stadien der Fabrikation von dem Pflücken der Pal mnüũsse bis zum Füllen des Oeles in Fässer in Auzenschein. S* Königliche Hoheit snteressirte sich sehr für das gesunde nnd fröhliche Aussehen der. Ta- mil Arbeiter. Demnaäͤchst inspizirte er die Coir Faser⸗Fabriken, jowie die Ausstellung von landwirihschaftlichen Produkten. Später besuchte der Prinz Mr. Wells Kaffeespeicher und jah sich den ganzen Prozeß des Trocknent und die Vorbereitung des Kaffees für die bend s n an. Diese Besuche involvirten eine Fohrt von sieben Meilen, hauptsächlich durch verschiedene Theile des Ein. geborenenviertelz. Sämmtliche Straßen prangten im Festes schmuck und waren mit einer enthusiastischen Menschen wenge angefüllt. Die Kinder der Eingeborenen und europäischen Sonntagsschulen waren versammelt und kenn die Hmne: God bless the Frinee of Wales.. Nachmittags im Beisein einer ungebeneren
legte der Prinz Zuschauer menge ö zu dem neuen Wellenbrecher
den Grundstein